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Full text of "Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin"

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Abhandlungen 


der 
Königlichen 
Akademie der Wissenschaften 
zu Berlin. 


1854. 


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der 
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Königlichen 


Akademie der Weseihäfen 


zu Berlin. 


=——ananan—nannonnanonoenenen 


Aus dem Jahre 
1854. 


n.nnnunannnnononnnnenoeoaenoe 


Berlin. 


Gedruckt in der Druckerei der Königlichen Akademie 
der Wissenschaften. 


185). 


In Commission bei F. Dümmler’s Verlags - Buchhandlung. 


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nm 


Historische Einleitung... 4.0.0... nee ee rennen een 
Verzeichnils der Mitglieder und Correspondenten der Akademie...» +... 


vo Physikalische Abhandlungen. 
M 


ÜLLER über die Gattungen der Seeigellarven. (Siebente Abhandlung über die 
Metamorphose der Echinodermen) ...... 2 .e.rr.... 

ij eich über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge... . . - 
v YH. LichTENSTEIN und W+PETERS über neue merkwürdige Säugethiere des König- 
‚ lichen zoologischen Museums ..... 2-22... 0rer.0. 
E Yan. PETERS über die an der Küste von Mossambique beobachteten Seeigel und 
insbesondere über die Gruppe der Diademen ..........- 


% KLoTzsch: Begoniaceen- Gattungen und Arten... ...- ver rrern0n. 


; Mathematische Abhandlungen. 
VENcxe über den Cometen von Pons. (Siebente Abhandlung) .....-.......- 
v Y HAGEN über den Einflufs der Temperatur auf die Bewegung des Wassers in Röhren 
v JLESIEUNE"DIRICHLET: Vereinfachung der Theorie der binären quadratischen Formen 


von positiver Determinante ....-». se. er0c0ennn.. 


Y Philologische und historische Abhandlungen. 
v. p Hacken: Die romantische und Volks-Litteratur der Juden in Jüdisch-Deutscher 
Sprache: (Kirsten, Dheib)yentanehen. ebenen hateree ee eher 
VRıeDEL: Die Ahnherren des Preulsischen Königshauses bis gegen das Ende des 
Pose Taltchündertsce Ne snanan oe ehaetehshener sei en« 
“ HomEYER: Der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts . ....... +» - 
Y Currıus: Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen... .. --..». +.» 


PR GRIMM üher die namen des donners. 2. 2.20 ec oa eoedenenn. 


Seite 


Seite 


1 
17 


1 


155 
211 
305 


“ RıTTER über einige verschiedenartige charakteristische Denkmale des nördlichen 


SYTIENSW. 12 2: 30 Berker  e  er Seite 333 

' RıEDEL über den Ursprung und die Natur der Burggrafschaft Nürnberg ....... - - 365 
" RANKE: Zur Kritik fränkisch - deutscher Reichsannalisten ..... 2... 2222.20. - 415 
Bopp über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen ..... . - 459 

“ PANOFKA: Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24... ...... 591 


Die Abhandlung des Herrn Dove: 
Über die Darstellung der Wärmeerscheinungen durch fünftägige Mittel 


erscheint als ein besonderer Supplementband zum Jahrgang 1854. 


—— un nun 


Jahr 185H. 


ie 26. Januar beging die Akademie der Wissenschaften den Jahres- 
tag des Königs Friederichs des Zweiten in einer öffentlichen 
Sitzung. Herr Böckh hielt als vorsitzender Sekretar einen einlei- 
tenden Vortrag, von dessen Inhalt in den Monatsberichten der Aka- 
demie Nachricht gegeben ist, und schlols ihn den Statuten gemäls 
mit einem Überblick über die im abgelaufenen Jahre bei der Akademie 
erfolgten Personalveränderungen. Sodann las Herr Homeyer über 
das germanische Loosen. 

Am 3. Juli wurde die öffentliche Sitzung zur Feier des Leib- 
nizischen Jahrestages gehalten. In dem einleitenden Vortrag er- 
örterte der vorsitzende Sekretar Herr Encke besonders die wissen- 
schaftlichen Beziehungen zwischen der Königin Sophie Charlotte und 
Leibniz und ihre Wichtigkeit für die Stiftung der Akademie. Hier- 
auf hielten die seit dem Leibniztage des vorigen Jahres neu einge- 
tretenen Mitglieder ihre Antrittsreden und zwar zunächst aus der 
philosophisch -historischen Klasse Herr Haupt und Herr Kiepert, 
welche im Namen der Akademie Herr Böckh, sodann aus der phy- 
sikalisch-mathematischen Klasse Herr Beyrich und Herr Ewald, 
welche Herr Ehrenberg bewillkommnete. Diese Reden sind sämmt- 
lich in den Monatsberichten der Akademie erschienen. 

Herr Ehrenberg machte hierauf als Sekretar bekannt, dals 
die physikalisch -mathematische Klasse folgende Preisaufgabe, welche 
im Jahre 1851 für die Entscheidung des Preises in der heutigen 
Sitzung aufgegeben war, aber keine Beantwortung erhalten hatte, auf 
weitere drei Jahre bis zum Jahre 1857 verlängert habe: 

„Die Theorie des hydraulischen Mörtels ist bereits in vieler Hin- 
sicht aufgeklärt worden. Sie beruht offenbar auf einer Bildung 


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zeolithartiger Silicate.e. Noch kennt man aber das chemische Ver- 
halten der Verbindungen, die sich bei Anwendung der verschiede- 
nen Mörtel bilden, nicht genau genug, Die Akademie wünscht 
eine umfassende Arbeit über diesen Gegenstand, und besonders 
eine nach zweckmälsigen Methoden angestellte Untersuchung der 
Producte der Mörtelbildung.” 

Die ausschlielsende Frist für die Einsendung der Beantwortun- 
gen dieser Aufgabe, welche nach der Wahl der Bewerber in deut- 
scher, lateinischer oder französischer Sprache geschrieben sein können, 
ist der 1. März 1857. Jede Bewerbungsschrift ist mit einem Motto 
zu versehen und dieses auf dem Äufsern des versiegelten Zeitels, 
welcher den Namen des Verfassers enthält, zu wiederholen. Die Er- 
theilung des Preises von 100 Dukaten geschieht in der öffentlichen 
Sitzung am Leibnizischen Jahrestage im Monat Juli des gedachten 
Jahres. 

Herr Böckh verkündigte dann als Sekretar folgende neue 
Preisaufgabe der philosophisch-historischen Klasse: 

Über die Aussprache des Lateinischen im Alterthum selbst ist 
sowohl in früheren Zeiten als von den neueren Bearbeitern der latei- 
nischen Sprachlehre vielfach gehandelt; meistentheils hat sich jedoch 
die Betrachtung auf die phonetische Bedeutung der einzelnen Buch- 
staben beschränkt, worüber in mehreren Werken reicher Stoff nieder- 
gelegt ist. Dagegen sind die von der gewöhnlichen Schreibweise ab- 
weichenden Besonderheiten, welche theils nach anderen Spuren, theils 
nach dem Gebrauche der ältern römischen Poesie, vorzüglich der 
komischen, entweder überhaupt oder im gemeinen Leben in der 
Aussprache vieler Formen oder Wörter stattgefunden haben, noch 
nicht erschöpfend ermittelt, begründet und erklärt, und das Urtheil 
über manche Stellen in den altrömischen Gedichten und über die 
Gesetze des Versmalses derselben, welches von der Aussprache der 
Wörter theilweise abhängt, ist daher noch schwankend und streitig. 
Da sich die Philologie jetzt wieder der römischen Litteratur mit er- 


1001 


neutem Eifer zuwendet, hält es die philosophisch - historische Klasse 
der Akademie für angemessen, eine umfassende und zusammenhän- 
gende Erörterung dieses Gegenstandes zu veranlassen, und stellt daher 
folgende Preisaufgabe: 
„Nachdem über die antike Aussprache der Vocale und Consonanten 
und ihrer Verbindungen und über das Accentsystem der Römer 
je nach dem Ermessen des Verfassers kürzer oder ausführlicher 
gehandelt worden, soll untersucht werden, welche Besonderheiten 
der Aussprache, vorzüglich Zusammenziehungen und Abkürzungen 
in gewissen Wortformen und einzelnen Wörtern entweder allge- 
mein oder in der Sprache des gewöhnlichen Lebens, namentlich 
auch unter der geringern Volksklasse, stattgefunden haben. Hierbei 
sollen die Etymologie, die Zeugnisse der Alten selbst, die verschie- 
denen Schreibweisen in Inschriften und Handschriften, die Formen 
welche die lateinischen Wörter in der Übertragung ins Griechische 
erhalten haben, die altitalischen Dialekte, und die, aus dem Latei- 
nischen stammenden neueren Sprachen benutzt werden, endlich 
besonders die altrömischen Dichtungen, vorzüglich die Komödien. 
Dabei ist auch auf die Accentuation wie auf die Quantität Rück- 
sicht zu nehmen. Da das Urtheil über die Aussprache zum Theil 
von dem Gebrauche der Dichter abhängt, dieses aber sehr ver- 
schieden ausfallen kann, je nachdem man andere metrische Gesetze 
zu Grunde legt, und umgekehrt das Urtheil über die letzteren in 
manchen Fällen sich anders gestaltet, wenn eine andere Aussprache 
vorausgesetzt wird, so muls zugleich das der altrömischen Poesie 
zu Grunde liegende metrische System in die Untersuchung hinein- 
gezogen werden und namentlich zur Sprache und zur Entschei- 
dung kommen, ob oder in wie weit der Sprachaccent auf den alt- 
römischen Versbau Einfluls gehabt habe. Endlich sind die aus der 
ganzen Untersuchung sich ergebenden Folgerungen für die philo- 
logisch-kritische Behandlung der altrömischen Poesie darzulegen. 
b 


IV 


Man erwartet eine übersichtliche und möglichst systematische An- 
ordnung des gesammten Stoffes.” 

Die ausschlielsende Frist für die Einsendung der Beantwortun- 
gen dieser Aufgabe, welche nach der Wahl der Bewerber in deut- 
scher, lateinischer oder französischer Sprache abgefalst sein können, 
ist der erste März 1857. Jede Bewerbungsschrift ist mit einem Motto 
zu versehen, und dieses auf dem Äufsern des versiegelten Zettels, 
welcher den Namen des Verfassers enthält, zu wiederholen. 

Die Entscheidung über die Zuerkennung des Preises von hun- 
dert Ducaten geschieht in der öffentlichen Sitzung am Leibnizischen 
Jahrestage im Monate Juli des Jahres 1857. 

Am Schlusse hielt Herr Ewald eine Gedächtnifsrede auf Leo- 
pold von Buch. 

Die öffentliche Sitzung zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät 
des Königs leitete der vorsitzende Sekretar Herr Ehrenberg mit 
einigen Festbetrachtungen ein, welche in den Monatsbericht der Aka- 
demie aufgenommen sind und erstattete demnächst den in den Sta- 
tuten geforderten Bericht über die Thätigkeit der Akademie im letz- 
ten Jahre. | 

Herr Ehrenberg erfüllte sodann die der Akademie übertra- 
gene erfreuliche Pflicht, die Ertheilung des durch das Allerhöchste 
Patent vom 18. Juni 1844 für ein Werk der deutschen Geschichte 
von fünf zu fünf Jahren gestifteten Preises zu verkünden. Für diese 
Angelegenheit hatte dem gedachten Allerhöchsten Patente gemäls 
Se. Excellenz der Herr Staatsminister von Raumer eine Commission 
von neun Mitgliedern aus ordentlichen Mitgliedern der Akademie der 
Wissenschaften und ordentlichen Professoren der hiesigen Universität 
gebildet und dieser Ausschuls hatte unter Beobachtung der vorge- 
schriebenen Normen aus den von dem Jahre 1848 bis Ende 1852 
über deutsche Geschichte erschienenen Arbeiten das des Preises wür- 
digste Werk ausgewählt und bezeichnet. Nach erfolgter Allerhöch- 
ster Bestätigung wurde nun verkündigt, dafs Se. Majestät der König 


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geruht haben, dem Werke des Königl. Generalmajors und Directors 
der Königl. allgemeinen Kriegsschule Eduard von Höpfner „Der 
Krieg von 1806 und 1807" den im Allerhöchsten Patente vom 18. Juni 
1844 bestimmten Preis von Ein Tausend Thalern Gold nebst einer 
goldenen Denkmünze auf den Vertrag zu Verdun zu ertheilen. 

Herr Dove trug schlielslich seine von der Akademie aus den 
gehaltenen Vorträgen ausgewählte Abhandlung vor: über die Verthei- 
lung der Regen in der gemälsigten Zone. 


Zu wissenschaftlichen Zwecken hat die Akademie in diesem 

Jahre folgende Summen bewilligt: 

200 Rthlr. an Herrn Dr. Caspary hierselbst zur Unterstützung der 
Herausgabe seiner Monographie über Fietoria regia. 

100  „ an Herrn Dase Remuneration für Ausführung physi- 
kalischer Berechnungen. 

20:2, an Herrn Oberlehrer Dellmann in Kreuznach Beitrag 
zu den Kosten der Errichtung seines Lokals für die 
Beobachtung des elektrischen Zustandes der Atmosphäre. 

200  „ an Herrn Professor Henzen in Rom für seine Redak- 
tionsarbeiten und zur Bestreitung von Hülfsleistungen 
am Corpus inscriplionum latinarum im ersten Halb- 
jahr 1854. 

200 ,„ an Herrn Kiepert zur Unterstützung seiner grolsen 
Karte der europäischen Türkei. 

600 „ an Herrn Professor Ritschl in Bonn zur Unterstützung 
der Herausgabe seines Werkes Priscae latinitatis monu- 
menta epigraphica für das Corpus inscriptionum  latı- 
narurn. 

200  „ an Herrn Dr. Schacht hierselbst zur Bereisung des 
Thüringer Waldes behufs der Beendigung seiner Unter- 
suchungen über die einheimischen Waldbäume. 

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VI 


60 Rihlr. an Herrn Dr. A. Weber hierselbst für 10 Exemplare 


300 


260 


150 


200 


150 


Herr 


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der 6. Lieferung seiner kritischen Ausgabe des White 
Yajurveda. 

an Herrn Dr. Woepcke in Bonn zur Unterstützung 
der Herausgabe der arabischen Übersetzung des Com- 
mentars zum 10. Buche des Euclides. 

zur Anfertigung der nöthigen Typen eines von Herrn 
Lepsius entworfenen allgemeinen linguistischen Alpha- 
bets. 

zur Herausgabe der akademischen Sternkarten. 

an Herrn Professor Goeppert in Breslau zur Unter- 
stützung der Herausgabe seiner Bernsteinflora. 

an Herrn Dr. Gerhardt hierselbst zur Unterstützung 
der Herausgabe des Pappus. 


Personal-Veränderungen im Jahre 1854. 


Erwählt wurden: 


iedrich Tiedemann in Frankfurt a. M. zum auswärtigen 


Mitgliede der physikalisch-mathematischen Klasse am 1. Juni 
und bestätigt durch die Königl. Kabinetsordre vom 15. Juli. 
Johannes Schulze zum Ehrenmitgliede der Akademie am 
15. Juni und bestätigt durch die Königl. Kabinetsordre vom 
22. Juli. 

Rudolf Freiherr von Stillfried-Rattonitz zum Ehrenmit- 
gliede der Akademie am 15. Juni und bestätigt durch die 
Königl. Kabinetsordre vom 22. Juli. 

Angelo Mai in Rom zum Ehrenmitgliede der Akademie am 
15. Juni und bestätigt durch die Königl. Kabinetsordre vom 
22. Juli. 


Herr 


Vo 


Theodor Bischoff in Gielsen zum correspondirenden Mit- 
gliede der physikalisch-mathematischen Klasse am 27. April. 

Ernst Brücke in Wien zum correspondirenden Mitgliede der 
physikalisch-mathematischen Klasse am 27. April. 

George Louis Duvernoy in Paris zum correspondirenden 
Mitgliede der physikalisch-mathematischen Klasse am 27. April. 

Theodor Schwann in Lüttich zum correspondirenden Mit- 
gliede der physikalisch-mathematischen Klasse am 27. April. 

Elias Fries in Upsala zum correspondirenden Mitgliede der 
physikalisch-mathematischen Klasse am 1. Juni. 

Joseph Hooker in Kew zum correspondirenden Mitgliede 
der physikalisch-mathematischen Klasse am 1. Juni. 

Emmanuel Vicomte de Rouge in Paris zum correspondirenden 
Mitgliede der philosophisch-historischen Klasse am 2. März. 

Konrad Gislason in Kopenhagen zum correspondirenden 
Mitgliede der philosophisch-historischen Klasse am 2. März. 

Georg Ludwig von Maurer in München zum correspondi- 
renden Mitgliede der philosophisch-historischen Klasse am 
15. Juni. 

Alfred von Reumont in Florenz zum correspondirenden 
Mitgliede der philosophisch-historischen Klasse am 15. Juni. 


Gestorben sind: 

Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling, ordentliches 
Mitglied der philosophisch-historischen Klasse, am 20. August. 

Friedrich Karl Eichhorn in Ammerhof bei Tübingen, aus- 
wärtiges Mitglied der philosophisch -historischen Klasse, am 
4. Juli. 

Bernhard Freiherr von Lindenau in Altenburg, Ehrenmit- 
glied der Akademie, am 21. Mai. 

Heinrich Wilhelm Gebhard von Scharnhorst, Ehren- 
mitglied der Akademie, am 13. Juni. 


VIII 


Herr Angelo Mai in Rom, Ehrenmitglied der Akademie, am 9. Sept. 


” 


Gustav Adolf Stentzel in Breslau, correspondirendes Mit- 
glied der philosophisch-historischen Klasse, am 2. Januar. 
Charles Gaudichaud in Paris, correspondirendes Mitglied 
der physikalisch-mathematischen Klasse, am 25. Januar. 
Benjamin Edmond Charles Guerard in Paris, correspon- 
direndes Mitglied der philosophisch-historischen Klasse, am 
12. März. 

Robert Jameson in Edinburg, correspondirendes Mitglied der 
physikalisch-mathematischen Klasse, am 19. April. 

Nathanael Wallich in London, correspondirendes Mitglied 
der physikalisch-mathematischen Klasse, am 28. April. 

Friedrich Ernst Ludwig von Fischer in St. Petersburg, 
correspondirendes Mitglied der physikalisch -mathematischen 
Klasse, am 17. Juni. 

Desire Raoul-Rochette in Paris, correspondirendes Mitglied 
der philosophisch-historischen Klasse, am 5. Juli. 

Georg Simon Ohm in München, correspondirendes Mitglied 
der physikalisch-mathematischen Klasse, am 6. Juli. 

Macedonio Melloni in Neapel, correspondirendes Mitglied 
der physikalisch - mathematischen Klasse, am 11. August. 


der Mitglieder der Akademie der Wissenschaften 


der physikalisch- mathematischen der philosophisch - historischen 


Herr Grüson, Veteran . 
vw. Humboldt . 


am Schlusse des Jahres 1854. 


Verzeichnifs 


I. Beständige Secretare 


Herr Encke, Secr. der phys.-math. Klasse. 
-  Böckh, Secr. der philos.-hist. Klasse. 


-  Ehrenberg, Secr. der phys.-math. Klasse. 
-  Trendelenburg, Secr. der philos.-hist. Klasse. 


IH. Ordentliche Mitglieder 


Klasse. 


Lichtenstein, Veteran . 


W: eiß, Veteran 
Mitscherlich 


Encke . 

Ehrenberg . 
Crelle, Veteran 
Blue: . 


Dirichlet . 
H. Rose 


Müller . 
G. Rose 


Klasse. 


Herr ®. Savigny, Veteran . 


Böckh, Veteran , 
Bekker, Veteran „ 


Ritter . 
Bopp 


Meineke . 


Ranke . 


Jacob Grimm . 


Datum d. Königl. 
Bestätigung. 


m 


1798 Febr. 22. 


1800 Aug. 4. 
1811 April 29. 
1814 Mai 14. 
1814 Mai 14. 
1815 Mai 3. 
1815 Mai 3. 
1822 Febr. 7. 
1822 April 18. 
1822 April 18. 
1825 Juni 21. 
1827 Juni 18. 
1827 Aug. 23. 
1830 Jan. 11. 
1830 Juni 11. 
1832 Febr. 13. 
1832 Febr. 13. 
1832 Febr. 13. 
1832 Mai 7. 
1534 Juli 16. 
1834 Juli 16. 


IX 


der physikalisch - mathematischen der philosophisch historischen Datum d. Königl. 


Klasse. 


Klasse. 


Bestätigung. 


el RE 


Herr Steiner . » 


-  ®v. Olfers 
- Dove 


-  Poggendorff 
- Magnus 


- Hagen 
- Rieß 


- du Bois-Reymond 


- Peters 


- Braun . 
- Klotzsch . 


-  Beyrich 
- Ewald. 


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Panofka....... 


won der Hagen . 
Wilh. Grimm . . 
ISCHOTERR 
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BErtzI EN 
Trendelenburg.. - 
Dieterici . 
Lepsuus 
Homeyer 
Petermann 


Pinder . 
Buschmann . 
Riedel’; 


Curtius . 
Haupt. . 
Kiepert . 


. 


1834 Juli 16. 
1835 März 12. 
1836 April 5. 
1837 Jan. 4. 
1837 Jan. 4. 
1839 Febr. 4. 
1840 Jan. 27. 
1841 März 9. 
1841 März 9. 
1841 März 9. 
1841 März 9. 
1842 Juni 28. 
1842 Juni 28. 
1843 Jan. 23. 
1846 März 11. 
1847 Jan. 20. 
1850 Mai 18. 
1850 Mai 18. 
1850 Mai 18. 
1851 März 5. 
1851 März 5. 
1851 Mai 24. 
1851 Mai 24. 
1851 Mai 24. 
1851 Juli 16. 
1851 Juli 16. 
1852 Nov. 29. 
1853 Juli 25. 
1853 Juli 25. 
1853 Aug. 15. 
1853 Aug. 15. 


II. Auswärtige Mitglieder 


der physikalisch - mathematischen Klasse. der philosophisch -historischen Klasse. 


Se 


Herr Carl Friedrich Gaufs in 
GEOLHNSEHBE 2 22 ven ener see 


- Robert Brown in London. 

- Augustin Louis Cauchy in Paris 
Sir John Herschel in Hawkhurst 
in der Grafschaft Kent . 


Herr Michael Faraday in London . 


Sir David Brewster in St. Andrews . 


Herr Jean Baptiste Biot in Paris 


- Friedrich Tiedemann in 
Frankfurt a. M. 


Herr Heinrich Ritter in Göttingen 


Victor Cousin in Paris 
Christian August Lobeck in 
Känjgsberg nu. nötıch „um: 


Horace FPilson in Oxford 

Francois Guizot in Paris 

Friedrich Gottlieb Welcker 
in Bonn . . 


Friedrich Creuzer in 
Heidelberg 


Henry Rawlinson in Bagdad 
Karl Hase in Paris 


XI 


Datum d. Königl. 
Bestätigung. 


u —— 


1810 Juli 18. 
1832 Febr. 13. 
1832 Mai 7. 


1832 Mai 7. 
1534 März 20. 
1836 April 5. 


1839 Febr. 4. 
1839 April 21. 
1840 Dec. 14. 
1842 Juni 28. 


1846 März 11. 


1846 März 11. 
1846 März 11. 
1850 Febr. 27. 
1850 Mai 18. 
1850 Mai 18. 


1854 Juni 1. 


Xu 


IV; Ehren-Mitglieder. 


Herr /mbert Delonnes in Paris 


William Hamilton in London . 

William Martin Leake in London 

Karl Josias Bunsen in Bonn £ 
Herzog Domenico di Serradifalco in Palerns 
Freiherr Anton von Prokesch-Osten in Frankfurt a. M. 
Herzog Honore de Luynes in Paris ... 

Carl Lucian Bonaparte, Prinz von Canino . 

Peter Merian in Basel . R 

Garabed Artin Davoud-Oghlou in N ayien 

Fürst di San Giorgio Domenico Spinelli in Neapel 
Prinz Maximilian zu Wied- Neuwied 

Peter von Tschichatschef . ER 

Johannes Schulze in Berlin . ö 5 

Rudolph Freiherr von Stillfried- Etnde in 1 Berlin 


Datum d. Königl. 
Bestätigung. 
TT —u— 
1801 Oct. 22. 


1815 Juni 22. 
1815 Juni 22. 
1835 Jan. 7. 
1836 Juli 29. 
1839 März 14. 
1840 Dec. 14. 
1843 März 27. 
1845 März 8. 
1847 Juli 24. 
1850 Mai 18. 
1853 Aug. 15. 
1853 Aug. 22. 
1854 Juli 22. 
1854 Juli 22. 


V. Correspondirende Mitglieder. 


Physikalisch-mathematische Klasse. 


Herr Louis Agassiz in Boston 


Sir 


George Airy in Greenwich 
Giovanni Battista Amici in Florenz 


Friedrich Wilhelm August Argelander in we 


Karl Ernst v. Baer in St. Petersburg 
Antoine Cesar Becquerel in Paris . 
Pierre Berthier in Paris . 

Theodor Bischoff in Gielsen . 


Johann Friedrich Brandt in St. Peförskhrg 


Adolphe Brongniart in Paris : 
Heinrich Georg Bronn in Heidelberg . 
Ernst Brücke in Wien 

Robert Wilhelm Bunsen in Heideibötg". 
Francisco Carlini in Mailand . 

Karl Gustav Carus in Dresden 

Michel Eugene Chevreul in Paris 

Ernst Heinrich Karl v. Dechen in Bonn 
Pierre Armand Dufrenoy in Paris. . . 
Jean Marie Constant Duhamel in Paris 
Jean Baptiste Dumas in Paris 

George Louis Duyernoy in Paris 

Jean Baptiste Elie de Beaumont in Paris 


Daniel Friedrich Eschricht in Kopenhagen . 


Gustav Theodor Fechner in Leipzig. 

Vincenzo Flauti in Neapel . 

Elias Fries in Upsala > 

Johann Nepomuk Fuchs in München i 

J. D. Gergonne in Montpellier 

Christian Gottlob Gmelin in Tübingen 

Heinrich Robert Göppert in Breslau 

Thomas Graham in London 

Wilhelm Haidinger in Wien . 
William Hamilton in Dublin 


Herr Peter Andreas Hansen in Gotha 


Christopher Hansteen in Christiania 


Datum der Wahl. 
me en 
1834 März 24. 


1834 Juni 5. 
1836 Dec. 1. 
1836 März 24. 
1834 Febr. 13. 
1835 Febr. 19. 
1829 Dec. 10. 
1854 April 27. 
1839 Dec. 19. 
1835 Mai 7. 
1851 Febr. 6. 
1854 April 27. 
1846 März 19. 
1826 Juni 22. 
1827 Dec. 13. 
1834 Juni 5. 
1842 Febr. 3. 


1835 Febr. 19. 


1847 April 15. 
1834 Juni 5. 


1854 April 27. 


1827 Dec. 13. 
1842 April 7. 
1841 März 25. 
1829 Dec. 10. 
1854 Juni l. 


1834 Febr. 13. 


1832 Jan. 19. 


1834 Febr. 13. 


1839 Juni 6. 


1835 Febr. 19. 


1842 April 7. 
1839 Juni 6. 

1832 Jan. 19. 
1827 Dec. 13. 


c2 


XII 


XIV 


Herr Johann Friedrich Ludwig Hausmann in Göttingen 


August Wilhelm Hofmann in London 


Sir William Hooker in Kew 
Herr Joseph Hooker in Kew 


Sir 


Ludwig Friedrich Kämtz in Dospat SR 


Ernst Eduard Kummer in Breslau . 
Gabriel Lame in Paris 

Emil Lenz in St. Petersburg . 
Urbain Joseph Le Verrier in Paris 
Graf Guiglielmo Libri in London . 
Justus ®. Liebig in München . 
John Lindley in London 

Joseph Liouyille in Paris 


Karl Friedrich Philipp w. iii in Münthen 


Henri Milne Edwards in Paris . 
August Ferdinand Möbius in Leipzig 
Hugo v. Mohl in Tübingen 

Arthur Jules Morin in Paris . 
Ludwig Moser in Königsberg 

J. G. Mulder in Utrecht 


Roderick Murchison in London 


Herr Karl Friedrich Naumann in Leipzig 


Franz Ernst Neumann in Königsberg 
Richard Owen in London . 


Francois Marie de Pambour in Paris 


Theophile Jules Pelouze in Paris 
Giovanni Plana in Turin 

Jean Victor Poncelet in Paris 
George de Pontecoulant in Paris 
Johann Evangelista Purkinje in Prag 


Lambert Adolphe Jacques Quetelet in Brüssel . 


Heinrich Rathke in Königsberg . 
Henri Victor Regnault in Paris 
Anders Adolph Retzius in Stockholm 


Friedrich Julius Richelot in Königsberg 


Auguste de la Rive in Genf 


Dietrich Franz Leonhard v. an in Halle 


Theodor Schwann in Lüttich . 
Marcel de Serres in Montpellier 


Datum der Wahl. 
m een, 
1812 


1853 Juli 28. 
1834 Febr. 13. 
1854 Juni 1. 
1841 März 25. 
1839 Juni 6. 
1838 Dec. 20. 
1853 Febr. 24. 
1846 Dec. 17. 
1832 Jan. 19. 
1833 Juni 20. 
1834 Febr. 13. 
1839 Dec. 19. 
1832 Jan. 19. 
1847 April 15. 
1829 Dec. 10. 
1847 April 15. 
1839 Juni 6. 
1843 Febr. 16. 
1845 Jan. 23. 
1847 April 15. 
1846 März 19. 
1833 Juni 20. 
1836 März 24. 
1839 Juni 6. 
1851 Febr. 6. 
1832 Jan. 19. 
1832 Jan. 19. 
1832 Jan. 19. 
1832 Jan. 19. 
1832 Jan. 19. 
1834 Febr. 13. 
1847 April 15. 
1842 Dec. 8. 
1842 Dec. 8. 
1835 Febr. 19. 
1834 Febr. 13. 
1854 April 27. 
1826 April 13. 


Herr Karl Theodor Ernst v. Siebold in München. 


Friedrich Georg FWilhelm Struve in St. Petersburg 
Bernhard Studer in Bern 

Jacob Karl Franz Sturm in Paris . 
Michele Tenore in Neapel . 

Louis Jacques Thenard in Paris : 
Wilhelm Gottlieb Tilesius in Mühlhausen . 
LZudolf Christian Treyiranus in Bonn 
Auguste Valenciennes in Paris 

Rudolph FWagner in Göttingen . 

Ernst Heinrich Weber in Leipzig . 
Wilhelm Weber in Göttingen 

Wilhelm Wertheim in Paris . 

Charles FWheatstone in London 

Friedrich Wöhler in Göttingen . 


Philosophisch-historische Klasse. 


Herr Joseph Arneth in Wien . 


George Bancroft in New York . 

Christian Bartholmess in Strafsburg . 
Theodor Bergk in Freiburg 

Gottfried Bernhardy in Halle 

Ludwig Konrad Bethmann in Wolfenbüttel . 
Samuel Birch in London 

Johann Friedrich Böhmer in Erankfint, a. M. 
Graf Bartolomeo Borghesi in San Marino . 
Christian August Brandis in Bonn 

Emil Braun in Rom 

Luigi Canina in Rom . 

Celestino Cavedoni in Modena 

Joseph Chmel in Wien 

Charles Cooper in London . i 
Friedrich Christoph Dahlmann in Box) 
Friedrich Diez in Bonn . 

Wilhelm Dindorf in Leipzig . 

Adolphe Dureau de la Malle in Paris, 
Heinrich Lebrecht Fleischer in Leipzig . 
Georg Wilhelm F. reytag in Bonn 

Del Furia in Florenz 


Datum der Wahl. 
— 
1841 März 25. 
1832 Jan. 19. 
1845 Jan. 23. 
1835 Febr. 19. 
1812 
1812 
1812 


1834 Febr. 13. 


1836 März 24. 
1841 März 25. 
1527 Dec. 13. 


1834 Febr. 13. 
1853 Febr. 24. 


1551 Mai 8. 
1833 Juni 20. 


1853 Juni 16. 


1845 Febr. 27. 


1847 Juni 10. 


1845 Febr. 27. 
1846 März 19. 


1852 Juni 17. 


1851 April 10. 
1845 Febr. 27. 


1836 Juni 23. 


1832 April 12. 


1843 Aug. 3. 
1852 Juni 17. 


1845 Febr. 27. 
1846 März 19. 
1536 Febr. 18. 
1845 Febr. 27. 
1845 Febr. 27. 


1846 Dec. 17. 


1847 April 15. 
1851 April 10, 


1829 Dec. 10. 
1819 Febr. 4. 


XV 


XVI 


Herr Jacob Geel in Leyden.. 


Si 


- 


r 


Georg Gottfried Gervinus in Hödelberg' 
Konrad Gislason in Kopenhagen 
Karl Wilhelm Göttling in Jena... . 
Freih. Joseph v. Hammer-Purgstall in Wien 
Wilhelm Henzen in Rom eh 
Karl Friedrich Hermann in Göttingen ANNE 
Brör Emil Hildebrand in Stockholm 
Otto Jahn in Bonn . iR HE Dre 
Edme Francois Jomard m Paris ...... 
‘Stanislas Julien in Paris . : 
Theodor Georg v. Karajan in Wien. 
John Kemble in London 
J. E. Kopp in Luzern i 
Hans Gottfried Ludwig Kosegarini in Greiiwall 
Jean Baptiste Felix Lajard in Paris . 
Johann Martin Lappenberg in Hamburg 
Christian Lassen nBom ..... 
Konrad Leemanns in Leyden 
K. Lehrs in Königsberg . 
Charles Lenormant in Paris 
Johann FVilhelm Löbell in Bonn 
Elias Lönnrot in Helsingfors . x ‘ 
Joaquim Jose da Costa de Macedo in se 
Johann Nicolaus Madvig in Kopenhagen 
Graf Alberto della Marmora in Genua . 
Georg Ludwig v. Maurer in München 
Moritz Hermann Eduard Meier in Halle . 
Giulio Minervini in Neapel 
Julius Mohl in Paris 
Christian Molbech in Kopenharen 
Theodor Mommsen in Breslau. 
P. A. Munch in Christiania . . 
Andreas Mustoxides in Corfu 
Karl Friedrich Neumann in München 
Constantinus Oeconomus in Athen . 
Giovanni Girolamo Orti Manara in Verona. 
Franz Palacky in Prag . 

Francis Palgrave in London 


Datum der Wahl. 
m mn, 
1836 Juni 23. 


1845 Febr. 27. 
1854 März 2. 
1844 Mai 9. 
1814 März 17. 
1853 Juni 16. 
1840 Nov. 5. 
1845 Febr. 27. 
1851 April 10. 
1821 Aug. 16. 
1842 April 14. 
1853 Juni 16. 
1845 Febr. 27. 
1846 März 19. 
1829 Dec. 10. 
1846 Dec. 17. 
1845 Febr. 27. 
1846 Dec. 17. 
1844 Mai 9. 
1845 Febr. 27. 
1845 Febr. 27. 
1846 Dec. 17. 
1850 April 25. 
1838 Febr. 15. 
1836 Juni 23. 
1844 Mai 9. 
1854 Juni 15. 
1824 Juni 17. 
1852 Juni 17. 
1850 April 25. 
1845 Febr. 27. 
1853 Juni 16. 
1847 Juni 10. 
1815 Juni 22. 
1829 Dec. 10. 
1832 Dec. 13. 
1842 Dec. 22. 
1845 Febr. 27. 
1836 Febr. 18. 


Herr Amadeo Peyron in Turin 
Sir Thomas Philipps in Middlehill . 
Herr Zugust Friedrich Pott in Halle . 


William H. Prescott in Boston . 
Etienne Quatremere in Paris . 


Karl Christian Rafn in Kopenhagen . 


Rizo Rangabe in Athen . 

Felix Ravaisson in Paris h 
Joseph Toussaint Reinaud in Paris 
Alfred v. Reumont in Florenz 


Friedrich Wilhelm Ritschl in Bonn . 


Eduard Robinson in New York . 
Ludwig Rofs in Halle . . 
Giovanni Battista de Rossi in Rom 
Emmanuel de Rouge in Paris . 

de Santarem in Paris . 

Paul Joseph Schaffarik in Brass 
Konstantin Schinas in München . 

G. J. Schömann in Greifswald . 
Pietro Giovanni Secchi in Rom . 


Jared Sparks in Cambridge bei Eden : 


Leonhard Spengel in München 


Christoph Friedrich Stälin in Stuttgart . 


Friedrich von Thiersch in München . 
Ludwig Uhland in Tübingen . 


Th. Hersart de la Villemarque in Paris 


Johannes Voigt in Königsberg 
Wilhelm Wackernagel in Basel . 
Georg Waitz in Göttingen . 


Jean Joseph Marie Antoine de Witte in A 
Wuk Stephanowitsch Karadschitsch in Wien 


en D rm 


Datum der Wahl. 
— — 


1836 Febr. 18. 
1845 Febr. 27. 
1850 April 25. 
1845 Febr. 27. 


1812 


1845 Febr. 27. 
1851 April 10. 


1847 Juni 10. 


1850 April 25. 


1854 Juni 15. 


1845 Febr. 27. 


1852 Juni 17. 


1836 Febr. 18. 


1853 Juni 16. 
1854 März 2. 
1847 Juni 10. 


1840 Febr. 13. 
1851 April 10. 


1824 Juni 17. 


1846 März 19. 
1845 Febr. 27. 


1842 Dec. 22. 
1846 Dec. 17. 
1825 Juni 9. 


1845 Febr. 27. 
1851 April 10. 


1846 Dec. 17. 


1851 April 10. 
18412 April 14. 
1845 Febr. 27. 


1850 April 25. 


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Physikalische 


Abhandlungen 


der 


Königlichen 


Akademie der Wissenschaften 


zu Berlin. 


aan onen 


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Berlin. 


Gedruckt in der Druckerei der Königlichen Akademie 
der Wissenschaften. 


1855. 


In Commission in F. Dümmler’s Verlagsbuchhandlung. 


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Die 


F:nahra it. 


MÜLLER über die Gattungen der Seeigellarven. (Siebente Abhandlung über die 
Metamorphose der Echinodermen) ..... eo. .eor..0o..- 
BEYRICH über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge .. . . - 
H. LicHTENSTEIN und W. PETERS über neue merkwürdige Säugethiere des König- 
lichen zoologischen Museums .........-.- 2.200... 
W.PETers über die an der Küste von Mossambique beobachteten Seeigel und 
insbesondere über die Gruppe der Diademen ..........- 


KLoTzscH: Begoniaceen- Gattungen und Arten... ... 2.222 0eoren. 


Die Abhandlung des Herrn Dove: 
Über die Darstellung der Wärmeerscheinungen durch fünftägige Mittel 


erscheint als ein besonderer Supplementband zum Jahrgang 1854. 


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Seite 1 


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Über 


die Gattungen der Seeigellarven. 


Siebente Abhandlung über die Metamorphose der Echinodermen. 


“Von 
H" MÜLLER. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 17. November 1853.] (') 


D. Beobachtungen über die Entwickelung und Metamorphose der Echi- 
nodermen sind schon so weit ausgeführt, dafs diese Vorgänge jetzt vollstän- 
dig bekannt sind. Wenn jene-Untersuchungen bei den Seeigeln bereits in 
das Stadium getreten sind, dafs es sich um die Eigenschaften der Larven in 
den verschiedenen Gattungen der Seeigel und um die Unterscheidung und 
Bestimmung der Arten und ihre Geschichte handelt, so ist dies vorzüglich 
dem wichtigen Antheil zu danken, welchen Krohn unausgesetzt an diesen 
Arbeiten genommen hat. Zur Bestimmung der Larven waren künstliche Be- 
fruchtungen der Seeigel nothwendig; da die Beobachtung indefs an den auf 
diesem Wege erzielten Larven nicht weit genug fortgeführt werden kann, 
so kam es darauf an, die späteren Alterzustände der verschiedenen Arten in 
der See aufzusuchen. Bei einem zweimonatlichen Aufenthalt in Messina bis 
zur Mitte des October 1853 in der Gesellschaft der Herren Professor Tro- 
schel, Dr. Max Müller und Studirenden J. Althaus hatte ich wieder 
eine reiche Gelegenheit, die Beobachtungen über die Echinodermen fortzu- 
setzen und namentlich diejenigen über die Seeigel in der letztgenannten 
Richtung zu erweitern. 

Die bei Messina gemeinen Arten der Seeigel sind Echinus lividus, E. 
brevispinosus, Echinocidaris aequiluberculala, Spatangus purpureus, Echino- 
cyamus larenlinus. Die Seeigellarven gehörten theils den eben erwähnten 


(‘) Einen Auszug dieser Abhandlung enthält das Archiv f. Anat. u. Physiol. 1853. p. 472. 
Phys. Kl. 1854. A 


9 MÜLLER 


Arten von Echinus, theils Echinocidaris, theils Spatangoiden an. Von an- 
deren Larven erschienen wieder dıe beiden bekannten Holothurienlarven, 
Pluteus paradoxus, bimaculatus, die Larve der Ophiothrix fragilis, die Bi- 
pinnaria von Triest, Tornaria, und eine neue Art von Brachiolaria ('), de- 
ren 3 der Gattung eigene Arme auf der ventralen Seite in ganzer Länge von 
Papillen eingefafst sind (?). 

Aus der Gattung Echinus sind durch künstliche Befruchtung bis jetzt 
die Larven dreier Arten auf die Species bekannt und bestimmt worden. Die 
Befruchtung ist an Echinus lividus Lam. durch Krohn, auch durch Busch 
und mich selbst ausgeführt und steht nunmehr fest, dafs der von Derbes 
befruchtete Seeigel, welchen er esculentus nannte, wie ich vermuthet hatte, 
ebenfalls E. lividus Lam. war. Die Larve des E. brevispinosus Risso (escu- 
lentus Blainv.) ist von Krohn nach künstlicher Befruchtung beschrieben 
Arch. f. Anat. u. Physiol. 1853. p. 139 u. p. 361, bei E. pulchellus Ag. ist 
diese durch mich ausgeführt. Die Helgoländischen Seeigellarven mitWimper- 
epauletien sind schon auf die Gattung Eehinus bestimmt, die Arten noch 
unbestimmt. Bei Echinocidaris aequituberculata Des M. haben Busch und 
Krohn, bei Spatangus purpureus Krohn (a. a. Ö. p. 255) die Befruchtung 
ausgeführt. Hierdurch sind auch die Seeigellarven mit Scheitelfortsätzen 
von Helgoland, Nizza und Triest als Spatangoiden bestimmt worden. 

Alle Seeigellarven aus den verschiedenen Gattungen Echinus, Echino- 
cidaris, Spatangus haben einen ventralen Theil des Schirms, die Markise 
und einen dorsalen Theil desselben, welcher sich auf das Mundgestell ver- 
längert. Alle haben im ausgewachsenen Zustande mindestens 8 Arme, näm- 
lich 4 Schirmarme (2 ventrale und 2 dorsale) und 4 Arme des Mundgestells 
(die 2 primären und 2 secundären desselben). Im jüngern Zustande sind 
statt dieser 8 Arme nur 4 vorhanden, nämlich die ventralen Schirmarme 
oder Markisenarme und die primären Arme des Mundgestells, deren Kalkstäbe 
bogenförmig von den Kalkstäben der Markisenarme ausgehen. Die Kalk- 


(') Eine Beschreibung der Brachiolaria von Messina enthält der Monatsbericht der 
Akademie, 16. März 1854. 

(?) Eine weitere Beobachtungsreihe über Seeigellarven und Asteridlarven lieferte ein 
abermaliger Besuch der Insel Helgoland mit Max Müller im September 1854. Siehe die 
Nachträge zur gegenwärtigen Abhandlung. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 3 


stäbe der Markisenarme sind in die Kuppel verlängert, ebenso geht ein Ast 
aus dem Bogen für die ersten Arme des Mundgestells mehr oder weniger 
weit im Körper der Larve fort gegen die Kuppel hin oder selbst bis in die- 
selbe. Beide sind in der Kuppel zuweilen zu einem Rahmen verbunden, wie 
bei einigen Echinen und bei den Spatangoiden. Wenn die dorsalen Seiten- 
arme oder dorsalen Schirmarme entstehen, so wird ein Ast ihrer Wurzel 
allmählig mehr oder weniger weit an der Rückseite des Körpers nach der 
Kuppel verlängert, entsprechend den Leibesästen der ventralen Schirmarme. 
Sie verbinden sich selten mit dem primitiven Kalkgerüst, wie bei der 
sehr eigenthümlichen Seeigellarve von Helgoland, I. Abhandlung, Taf. IV. 
Fig. 1.2, laufen vielmehr meist frei aus bei den Echinen und bei den Spa- 
tangen. Dann ist wenigstens ein querer Ast aus der Wurzel dieser Stäbe 
am Rücken der Larve entwickelt, dem Querast der Markisenstäbe entspre- 
chend. In einigen Fällen verschwindet jetzt das frühere Kalkgerüst der Kup- 
pel, wie bei Echinus brevispinosus und den Spatangoiden. Die Kalkstäbe 
der Nebenarme des Mundgestelis entwickeln sich bei allen Seeigellarven aus 
einem eigenen Kalkbogen in der Rückenwand des Mundgestells. 


I. Über die Gattung Echinus und über Echinus breeispinosus R. 


Die verschiedenen Seeigelgattungen sind durch einige eigene Charak- 
tere ausgezeichnet; diese Charaktere sind aber an den jungen Larven, wie 
sie durch künstliche Befruchtung und Zucht erhalten werden, noch nicht 
ausgeprägt, so z. B. sind die Wimperepauletten der Gattung Echinus eigen- 
thümliche von der allgemeinen Wimperschnur unabhängige Bildungen, aber 
diese entstehen erst nach der Entwickelung aller Fortsätze, also an den Echi- 
nuslarven mit 8 Fortsätzen. In diesem Zustande trifft man die Larven meist 
nur im Meere an. Am vollständigsten sind die Beobachtungen an den Lar- 
ven des Echinus lividus, deren spätere Zustände indefs gänzlich mit den in 
Helgoland beobachteten Seeigellarven mit Wimperepauletten übereinstim- 
men. Die Arten der Gattung Echinus weichen theils in der Form der Kup- 
pel und ihrem Kalkgerüste, theils in den Kalkstäben der Schirmarme ab, 
welche meist einfach, zuweilen, wie nach Krohn’s Beobachtungen an der 
Larve des Echinus brevispinosus, auch gegittert sind. 


A2 


4 MÜLLER 


Mehrere Arten der Gattung haben einen pyramidalen Scheitel, so 
Echinus lieidus, pulchellus und die Helgoländische Echinuslarve I. Abhand- 
lung, Taf. IV. Fig. 3, Taf. V. Fig. 9. Bei diesen sind allein die Kalkstäbe 
der Markisenarme bis in den Scheitel verlängert, bald keulenförmig (E. livi- 
dus), bald verästelt (E. pulchellus), bald krückenförmig, wie bei der eben- 
erwähnten Helgoländischen Larve. 

Andere Echinuslarven haben eine niedrige runde Kuppel, wie E. brevi- 
spinosus und die Helgoländische Larve, I. Abhandlung Taf. IV. Fig. 4.5. 
Taf. V. Fig. 1—8. Bei der Larve des Echinus brevispinosus sind die Körper- 
äste aus den Kalkstäben der ersten Mundarme am Rücken bis zur Kuppel ver- 
längert, symmetrisch mit den ventralen Kalkleisten aus den Markisenarmen 
und beide die ventralen und dorsalen Kalkleisten in der Kuppel zu einem 
vierseitigen Kalkrahmen verbunden. Bei diesen Larven vergeht der primi- 
tive oder provisorische Kalkrahmen, wie er der vierarmigen Larve eigen war, 
nach begonnener Entwickelung der dorsalen Schirmarme allmählig ganz, bis 
auf die freien Enden der Leibesstäbe aus den ventralen Schirmarmen, wel- 
chen analog der Ausläufer der nachentstandenen dorsalen Schirmarme bis 
in die Kuppel verlängert worden ist. So enden auch die Kalkstäbe in der 
Helgoländischen Larve; diese ist in ihrem jüngern vierarmigen Stadium 
noch nicht gesehen. 

Die Larven der mehrsten Arten von Echinus sind an den Seiten des 
Schirms sehr stark ausgeschnitten und geht die Wimperschnur ohne Verlän- 
gerung auf einen Fortsatz vom dorsalen zum ventralen Rande des Schirms, 
so dafs ihnen die Auricularfortsätze anderer Larven von Echinodermen feh- 
len. Aurikeln oder Auricularfortsätze nannte ich die Fortsätze am Übergang 
der Wimperschnur von der Rückseite zur Bauchseite am hintern Theil des 
Körpers oder Schirm, VI. Abhandlung. Die Larve des E. brevispinosus 
macht nun eine Ausnahme von den übrigen Echinen, dafs sie in ihrem spä- 
tern von Krohn beschriebenen Zustand kurze Auricularfortsätze an der 
Kuppel besitzt. Diese Larve weicht überhaupt von den Larven anderer 
Echinus mehr ab, als diese von einander abzuweichen pflegen, so dafs es 
sich verlohnt, die Phasen, welche sie durchläuft, vollständig kennen zu ler- 
nen. Das mehrste ist daran schon von Krohn gesehen und beschrieben und 
es ist mir nur übrig geblieben, die Gegenwart vollständiger Wimperepau- 
letten, welche dieser Larve zu fehlen schienen, festzustellen. Die Eigen- 


über die Gattungen der Seeigellarven. d 
thümlichkeiten dieser Larve geben aber auch den Schlüssel zum Verständ- 
nifs der Larven der Echinocidaris und Spatangen, und darum halte ich es 
für nöthig, in das ganze Detail ihrer successiven Veränderung einzugehen. 

Die von Krohn durch künstliche Befruchtung erzielten jüngeren Lar- 
ven von E. brevispinosus sind schon dadurch ausgezeichnet, dafs die Mar- 
kisenarme einen gegitterten Kalkstab enthalten. So wie diese Stäbe, so ge- 
ben auch die davon ausgehenden ersten Kalkstäbe des Mundgestells einen 
Ast in das bauchige Hinterende des Körpers oder die Kuppel, so dafs ein 
Gestell von 4 Kalkleisten, 2 ventral, 2 dorsal nach der Kuppel dringt und 
hier wieder durch Querleisten mehr oder weniger vollständig verbunden ist. 
Hierdurch wurde nunmehr eine von mir schon abgebildete Seeigellarve von 
Nizza, IV. Abh. Taf. VII. Fig.5—8. auf diese Species bestimmt. 

Als weitere Entwickelungsstufen liefsen sich nach Krohn mit glei- 
chem Recht zwei einander überaus ähnliche Larvenarten beanspruchen, die 
bis zur Vollzahl der Fortsätze häufig im Meer bei Messina vorkamen. Sie 
unterscheiden sich hauptsächlich nur durch die Beschaffenheit der Kalkstäbe 
in den dorsalen Seitenfortsätzen, während das Kalkgerüst sonst völlig über- 
einstimmt. Bei der einen Art A sind diese Stäbe einfach cylindrisch, bei 
der andern B gegittert, wie diejenigen der Markisenarme. Beiderlei Larven 
habe ich bei Messina wiederholt und bis zur vollendeten Entwickelung ge- 
sehen. 

Die Gitterstäbe der Seeigellarven sind überall, wo sie vorkommen, 
dreikantig. So ist es auch bei der Form B mit den Kalkstäben in beiden, 
den ventralen und dorsalen Schirmarmen; die Maschen des Gitters sind 
ziemlich gleichförmig vom obern bis untern Theil des Stabs. Bei der Form 
A sind die einfachen Kalkstäbe in den dorsalen Seitenarmen einfach rund, 
nicht dreikantig, die Gitterstäbe in den Markisenarmen von A sind dreikan- 
kantig, hören aber am letzten Drittel des ausgewachsenen Arms auf, gegit- 
tert und dreikantig zu sein und, sich plötzlich verdünnend, werden sie ein- 
fach walzig. Die Maschen des Gitters sind in diesen Stäben am innern an- 
gewachsenen Theil viel grölser als weiter ab, sie werden allmählig immer 
kürzer, so dafs auf eine Strecke, die oben 3 Maschen umfalst, weiter unten 
5 Maschen kommen. Zuletzt werden die Löcherchen überhaupt sehr klein, 
bis am letzten Drittel alle Spur derselben verloren ıst. 


6 / MürLrEr 


So grofs die Unterschiede in diesen Kalkstäben bei beiden Formen 
sind, so ist doch die gedrungene Gestalt der Larven mit sehr kurzen dicken 
Armen, die Form der Aurikeln, welche sie erhalten, und eine noch zu be- 
schreibende eigene Gestaltung des Schirms an den reiferen Larven so völlig 
übereinstimmend, dafs sie vielleicht nur Varietäten einer Species, nämlich 
des E. brevispinosus sind. Hiefür läfst sich anführen, dafs bei der Ophiuren- 
larve von Helgoland, Pluteus paradoxus, in seltenen Fällen die Stäbe der 
Auriculararme, statt einfach zu sein, ein Maschenwerk entwickeln, wie die 
Abbildung im Archiv 1846 Taf. VI. Fig. 3 zeigt, und dafs es unter den Spa- 
tangoidlarven grofse Verschiedenheiten in der Ausbildung des Gitters giebt, 
während aber die dreikantige Beschaffenheit der Stäbe in den Schirmarmen 
dieser Larven constant ist. 

Am kuppelförmigen Ende entwickeln sich bei beiden auf E. drevi- 
spinosus bezüglichen Larven in ihrem reifern Zustande die seitlichen Arka- 
den der Wimperschnur zu Aurikeln oder Auricularfortsätzen. Es sind die 
von Gegenbaur an einer Larve von Messina mit 8 Armen gesehenen hand- 
habenförmigen Fortsätze. v. Siebold und Kölliker Zeitschrift für wissen- 
schaftl. Zoologie 4. Bd. p. 329. Krohn hat sie als Aurikeln oder Auricular- 
fortsätze bezeichnet. 

Der letztgenannte Forscher hat auch schon bemerkt, dafs zu dieser 
Zeit der viereckige Kalkrahmen der Kuppel, den die jüngeren Larven be- 
safsen, in der reiferen Larve wieder verschwindet; dagegen sich in der Kup- 
pel ein starker querer Balken entwickelt, dessen beide Enden in zwei diver- 
girende Zacken auflaufen. Da der aufsteigende Zweig die Aurikel stützt, so 
kann man ihn als Kalkstab eines Auriculararms ansehen. Nachdem der frü- 
here Kalkrahmen in der Kuppel ganz verschwunden, endigt der longitudi- 
nale Ast der Markisenstäbe zu diesem Rahmen frei, der longitudinale dor- 
sale Ast eben dahin aus dem Kalkbogen für das Mundgestell ist ganz ver- 
schwunden. Statt dessen hat sich ein Ast aus der Wurzel des dorsalen Sei- 
tenarms bis in die Kuppel verlängert. Die Leibesstäbe aus den 4 Schirm- 
armen reichen also symmetrisch bis zur Kuppel; auch gleichen sich die von 
denselben Stellen ausgehenden queren Zweige. 

In diesem Stadium der Larve gehen einige Veränderungen an dem 
Schirm vor sich, mit welchen der Lauf der Wimperschnur am Rand des 
Schirms mehr Biegungen erhält. Die Markise ist durch Ein - und Ausbuch- 


über die Gattungen der Seeigellarven. 7 


ten, verbunden mit Biegungen gleich einem Darmgekröse, in 3 Abtheilun- 
gen gebracht, wovon die seitlichen ausgebogen und aufgewendet epaulett- 
artig erscheinen, die mittlere aber tief niedergedrückt ist. Der mittlere Theil 
der Markise ist schnabelartig verlängert und hängt lang herab bis nahe zum 
Munde. Dies ist der Vorsprung des Schirms, welchen Krohn dem Steg 
einer Geige vergleicht. Bei der Bipinnaria asterigera verlängert sich der 
analoge Theil der Körperwand ebenfalls schnabelartig. Die Form dieses 
Schnabels ist bei der Larve des Echinus brevispinosus manchen Veränderun- 
gen unterworfen, meist ist er auf der äufsern Oberfläche etwas ausgehöhlt 
und gleicht dann einer hervorstehenden Hohlkehle. Auf diesem Schnabel 
und zwar an der Wurzel der Hohlkehle öffnet sich der After. An der Rück- 
seite des Körpers treten jederseits zwischen dem Schirmarm und dem Mund- 
gestell ganz ähnliche epaulettartige Ausbiegungen hervor, wie auf der ven- 
tralen Seite, wie dort, von der Wimperschnur besetzt. Dem Schnabel der 
Markise gleicht aber ein auf dem Rücken des Mundgestells hervortretender 
Vorsprung der Haut, gleichfalls von der Gestalt einer Hohlkehle. Die Sei- 
tenränder dieses Vorsprunges sind von der Wimperschnur besetzt, der vor- 
dere Rand ist frei davon. Auf diese Seitenränder des Vorsprungs geht die 
Wimperschnur von den epaulettenartigen Buchten über und setzt sich dann 
erst in nochmaliger Biegung zurück und wieder vorwärts auf die Arme des 
Mundgestells fort. Diese Vorsprünge finden sich in gleicher Weise an bei- 
derlei Formen der Larve mit einfachen und gegitterten dorsalen Seitenstä- 
ben, gleichwie auch die Auricularfortsätze. In diesem Zustande sind die 
Larven $&” großs. 

Die Larve erhält zur Zeit der Entwickelung der Seeigelanlage auch 
noch selbständige Wimperepauletten, welche in diesem Fall aufserordentlich 
breit sind, so dafs sie einander an der Mitte der Bauchseite und Rückseite 
sehr nahe kommen und beinahe aneinander stofsen. 

Bei allen bisher bekannt gewordenen Seeigellarven mit Wimperepau- 
letten sind diese selbständige Bildungen, d.h. unabhängig von der allgemei- 
nen Wimperschnur. Bei der in Rede stehenden Larve schien davon eine 
Ausnahme statt zu finden. Krohn bemerkte, dafs es zweifelhaft sei, ob die 
Wimperepauletten des E. brevispinosus sich so wie bei anderen Seeigellarven 
verhalten, denn sie schienen nicht neu hinzugekommene Theile, sondern 
blofs stärker entwickelte Parthien der bestehenden Wimperschnur zu sein. 


b) MÜLLER 


Dies war auch meine Vorstellung, als ich der ersten Larve dieser Art von 
der Form mit gegitterten Stäben der dorsalen Seitenarme ansichtig wurde, 
bei welcher der Umbo der Seeigelanlage schon die fünfblättrige Figur in 
seinem Innern erhalten hatte. Später sind mir öfter Exemplare der Form 
mit einfachen Stäben der dorsalen Seitenarme vorgekommen, bei denen die 
Seeigelanlage noch weiter entwickelt war. 

An diesen habe ich mich wiederholt auf das vollkommenste überzeu- 
gen können, dafs die Wimperepauletten hier ebenso selbständig als in den 
andern Arten von Echinus sind. Die wahren Wimperepauletten entwickeln 
sich über den epaulettartigen Ausbiegungen des Schirms und bedecken dann 
bei der Ansicht auf den Hintertheil der Larve leicht den Lauf der allgemei- 
nen Wimperschnur. In andern Lagen sieht man die Bogen der allgemeinen 
Wimperschnur, welche unter den selbständigen Wimperepauletten und ih- 
nen parallel laufen, übrigens durch einen deutlichen Zwischenraum davon 
davon getrennt sind ('). 

Es bleibt daher Gattungscharakter für die Larven der Echinusarten, 
dafs sie Wimperepauletten aufser der allgemeinen Wimperschnur erhalten, 
welche dagegen anderen Seeigellarven fehlen. 

Zur Zeit der Vergröfserung der Seeigelanlage stehen mehrere Pedi- 
cellarien auf der Kuppel der Larve; sie sind gestielt und entwickeln sich 
aus blasenförmigen Auswüchsen auf der Oberfläche des Körpers; eine steht 
gewöhnlich auf dem jetzt zwischen den Aurikeln versteckten Scheitel der 
Larve. 

Die Wimperschnur und die Haut des durchsichtigen Körpers der 
Larve sind hin und wieder mit rothen Punkten besetzt. Die Larven bewe- 
gen in diesem Stadium zuweilen die Hauptarme oder Schirmarme gegenein- 
ander, eine Bewegung, welche ich noch nicht an andern Echinuslarven, wohl 
aber an einer auf Echinocidaris aequituberculata bezüglichen Larve gesehen 
habe. Es scheinen daher in dem Körper der Seeigellarven auch Muskelbün- 
del angelegt zu sein, worauf vielleicht die an der ausgehöhlten Seite des Kör- 
pers sichtbaren und in der 4ten Abhandlung bezeichneten gebogenen Linien 


zu deuten sind. 


(') Hiervon hat sich Krohn neuerlich selbst überzeugt. Archiv für Anat. u. Physiol. 
1854. p. 211. | 


über die Gattungen der Seeigellarven. 9 


II. Über eine Larve mit Gitterstäben, Auricularfortsätzen und 


Wimpeln des Schirms. 


Ein einzigesmal kam in Messina die in einer Abbildung vorgelegte 
Seeigellarve mit Gitterstäben der 4 äufserst langen Schirmarme vor. Sie 
gleicht der reifen Larve des E. brevispinosus durch ihre breiten Auricular- 
fortsätze an dem Scheitel, welche, wie dort, durch einen Querstab verbun- 
den sind, der sich an den Enden in einen auf- und einen absteigenden Ast 
theilt. Die Aurikeln sind gröfser als bei jener. Der Schirm der Larve ist 
durch 4 grofse symmetrische Lappen oder Wimpel ausgezeichnet, welchen 
die Wimperschnur folgt. Von diesen Lappen gehören 2 der Markise und 
zwischen ihnen befindet sich eine mittlere schnabelförmige oder hohlkehlen- 
förmige Verlängerung der Markise von derselben Form, wie bei der Larve 
des E. brevispinosus. Die andern Lappen befinden sich zwischen den dorsa- 
len Seitenarmen und der Verlängerung des Schirms zum Mundgestell. Ei- 
gentliche Wimperepauletten waren nicht vorhanden. 

Auf der Rückseite des Mundgestells waren zwei fernere Lappen ent- 
wickelt, zwischen dem dorsalen Seitenfortsatz und dem ersten Arm des 
Mundgestells, und auf diese Lappen die Wimperschnur ausgezogen, welche 
von dem dorsalen Wimpel des Schirms auf den eben erwähnten Lappen und 
von diesem erst auf den ersten Arm des Mundgestells überging. Diese Bil- 
dung erinnert auch an den dorsalen Vorsprung an der Larve des Echinus 
brevispinosus ('). Die Stäbe der 4 Schirmarme sind bis ans Ende gegittert, 
die Maschen sind gegen das freie Ende der Stäbe länger als am mittlern und 
entgegengesetzten Theil und gegen das freie Ende hin doppelt so lang als 
am entgegengesetzten Theil. Die Länge der Schirmarme (1) ist auffällig 
grofs. Sie sind doppelt so lang als die ganze übrige Larve von den Aurikeln 
bis zum Ende der Mundgestellarme. In dem einzigen beobachteten Fall 
waren die 4 symmetrischen Schirmarme sehr divergirend und klafterten 
bis 2”. 

Diese Larve hat einige Ähnlichkeit mit der Larve des E. brevispinosus, 
sie unterscheidet sich davon durch die äufserst langen und viel dünneren 


(') Man kann diese Vorsprünge als erste Andeutungen des zweiten Paars der dorsalen 
Seitenarme ansehen, welches bei den Echinocidaris - und Spatangoidlarven auftritt und dort 
mit Kalkstäben versehen ist. 


Phys. Kl. 1854. B 


10 MÜLLER 


Schirmarme und die grofse Ausbildung der Schirmlappen oder Wimpel. Es 
bleibt dermalen zweifelhaft, ob sie eine Varietät derselben oder die Larve 
eines andern Echinus oder gar einer andern Gattung ist. Die Entscheidung 
der letzten Frage wird davon abhängen, ob die Larve noch auf ihren 4 
Schirmlappen Wimperepauletten erhält, oder ob diese ausbleiben und es 
bei den Schirmlappen sein Bewenden hat; es wird noch an Cidaris und 
Diadema zu denken sein, von deren Larvenform man vermuthen kann, dafs 
sie den Echinocidaris näher stehe als den Echinus. Da die Larve der Echi- 
nocidaris aequituberculata nach Krohn mit Gitterstäben versehen ist, so 
scheint es, dafs an sie zunächst gedacht werden müsse; ich glaube jedoch, 
dafs mit gröfserer Wahrscheinlichkeit die im folgenden Artikel beschriebe- 
nen Larven zu Echinocidaris gerechnet werden. 


II. Über eine der Gattung Echinocidaris verwandte Larve. 


Busch hat den Jugendzustand der Larve von Echinocidaris aequi- 
tuberculata nach künstlicher Befruchtung dieses Seeigels beschrieben und 
abgebildet. Sie gleicht in ihrer Gestalt ganz den jungen Echinuslarven und 
schien nur darin eigenthümlich zu sein, dafs die Kalkstäbe der Markisen- 
arme dreifach waren. Auch Krohn hat durch künstliche Befruchtung die 
Larve dieses Seeigels erhalten und bis zur Bildung der 4 ersten Arme er- 
zogen. Statt aber dreier einfacher Kalkstäbchen in jedem der Markisenarme 
sah Krohn in denselben einen ganz schön geformten Gitterstab. Die wider- 
sprechenden Beobachtungen von Busch und Krohn sind ohne Zweifel 
nicht an verschiedenen Arten von Seeigeln, sondern beide an derselben Art 
angestellt. Die von dem ersteren mitgebrachten Exemplare der benutzten 
Art sind in der That Echinocidaris aequituberculata Desm. Die Identität 
des Objects wird auch durch die Beschaffenheit der Gitterstäbe wahrschein- 
lich. Diese sind nämlich, wo sie bei Seeigellarven vorkommen, immer drei- 
kantig und zwischen den drei vorspringenden Leisten vertieft, so dafs in die 
Mitte zwischen den Leisten die Löcher des Gitterwerks fallen. 

Bei Messina war eine Larve in allen Stadien der Entwickelung häufig, 
welche ich als die Larve der Echinoeidaris aequituberculata deute, sowohl 
wegen des Verhaltens der Kalkstäbe in der Kuppel und wegen der Beschaf- 
fenheit ihrer Markisenarme, als wegen der Form der Stacheln des Seeigels, 


über die Gattungen der Seeigellarven. 11 


in welchen sie sich verwandelt. Die Hauptkalkstäbe, welche sich in die Mar- 
kisenarme fortsetzen, breiten sich nämlich in der abgerundeten Kuppel zu 
einem Bausch von Ästen aus, welche quer denjenigen der andern Seite ent- 
gegenkommen, so dafs der Anschein entsteht, als ob sie sich von rechts und 
links verbinden, welches jedoch nicht der Fall ist. Dieses Verhalten erin- 
nert sogleich an die Abbildung von Busch. Unsere Larve von Messina hat 
hat ferner die Kalkstäbe in den Markisenarmen so gebildet, dafs darauf so- 
wohl die Angabe von Busch als die widersprechende von Krohn pafst. 
Der Kalkstab der Markisenarme ist nämlich dreikantig, mit tiefen Furchen 
zwischen den drei Leisten. An allen jüngeren Exemplaren waren diese Stäbe 
einfach dreikantig, ohne Durchbrechung der Mitte, d.h. ohne Gitterwerk;; 
nur an der Abgangsstelle des dreikantigen Stabs befindet sich darin ein Loch. 
Bei älteren Exemplaren, deren Markisenarme viel länger geworden, war je- 
doch das Endtheil dieser Stäbe von feinen Löcherchen durchbrochen, also 
gegittert. Dagegen enthalten die dorsalen Seitenarme, welche sich wie ge- 
wöhnlich viel später als die ersten Fortsätze entwickeln, immer einen in gan- 
zer Länge gegitterten Kalkstab. Da in allen jüngern Exemplaren dieser sehr 
häufigen Larve die Markisenarme noch ohne Gitter waren, so könnte es 
zweifelhaft scheinen, ob meine Larven dieselben, wie die von Krohn nach 
Befruchtung der Echinocidaris aequituberculata erhaltenen Larven seien. 
Ich halte aber den Übergang dieser Larve in Echinocidaris aequituberculata 
für wahrscheinlich und werde die Gründe dafür hernach anführen (!). Das 
Verhalten der Kalkleisten im Körper der Larve ist so wie bei den andern 
Seeigeln. An der ventralen Seite geht von den Hauptstäben ein Ast, welcher 
sich mit dem der andern Seite kreuzt. Der Balken des Mundgestells geht 
wie gewönlich von den Stäben ab, die sich in die Markisenarme fortsetzen. 
Aus diesem Bogen geht ein Ast zur Rückseite über dem Magen einem glei- 
chen der andern Seite entgegen. Diese Äste sind in ihrem Verlauf gebo- 
gen, so dafs die gegeneinander stofsenden Enden zuletzt nach vorn, d.h. 


(') Nach einer neueren Mittheilung von Krohn, welche sich auf einen wiederholten 
Befruchtungsversuch gründet, sind die Stäbe der Markisenarme der Echinocidarislarve nicht 
regelmälsig gegittert. Die Löcher waren in einem Theil der Larven vorhanden, fehlten da- 
gegen bei einer ebenso grofsen Anzahl anderer Larven völlig. Archiv f. Anat. u. Physiol. 
1854. p. 211. Hierdurch wird es bestätigt, dafs die von mir bis zur Vollendung des See- 
igels beschriebenen Entwickelungsphasen auf Echinocidaris aequituberculata bezüglich sind. 


B2 


12 MüuLLeERr 


von der Kuppel abgewendet sind, was für diesen Seeigel sehr charakteri. 
stisch. ist. 

Noch ehe die dorsalen Seitenarme hervorbrechen, erhält diese Larve 
auf der Kuppel Auriculararme, welche schnell zu einer aufserordentlichen 
Länge auswachsen und am Ende gleich den Schirmarmen mit einem dunkel- 
violetten Fleck versehen sind. Im Innern dieser Arme befindet sich ein ein- 
facher Kalkstab. Die Kalkstäbe der Auriculararme sind in der Kuppel durch 
einen queren Balken verbunden, welcher, in der Mitte sich erweiternd, hier 
durch eine Öffnung durchbrochen ist. Die Lage der Querleiste ist hinter 
den Enden der in die Kuppel tretenden Kalkstäbe. Der quere Balken theilt 
sich an den Aurikeln in einen kurzen absteigenden Ast und den Kalkstab 
des Auricularfortsatzes. Die Richtung der Auriculararme ist dieselbe schiefe, 
wie an den seitlichen Kuppelarmen der Spatangoidlarven. Diesen Armen 
entsprechen offenbar die Auriculararme der fraglichen Larve; auch ent- 
spricht die gemeinschaftliche Querleiste der Auricularkalkstäbe dieser Larve 
dem Kalkbogen der Spatangoidlarven, von welchem die Kalkstäbe der seit- 
lichen Kuppelarme ausgehen. Die Wimperschnur, welche vor der Erschei- 
nung der Auriculararme ganz einfach ihren Bogen an den Seiten des Schirms 
der Larve bildete, bekleidet jetzt die ganze Länge der Auriculararme auf 
beiden Seiten. Die Larven sind reichlich mit violetten Flecken besäet. 

Die dorsalen Seitenarme entwickeln sich bei dieser Larve später als 
die Auriculararme. Ihre Kalkstäbe sind immer gegittert. An ihrer Wurzel 
gehen von ihnen drei divergirende einfache Äste in den Körper der Larve, 
welche nicht mit den andern Kalkstäben verbunden sind. Die Nebenarme 
des Mundgestells entstehen und verhalten sich wie bei andern Seeigellarven, 
ihre Kalkstäbe sind wie gewöhnlich bogenförmig auf dem Rücken der Larve 
verbunden, aus welchem Bogen sich ein mittlerer gerader Ast erhebt. Die 
Larve hat jetzt 10 Arme; in diesem Zustand ist sie von Gegenbaur ge- 
sehen und als Seeigellarve mit 8 gewöhnlichen und: 2 überzähligen langen 
Scheitelarmen erwähnt. Sie erhält aber noch zwei Arme mehr, im reifen 
Zustande hat sie nämlich 12 Arme. Die 2 zuletzt entstehenden Arme mit 
Kalkstäben fehlen den Echinuslarven, dagegen sie bei den reifen Spatangoid- 
larven vorkommen. Sie befinden sich zwischen den dorsalen Seitenarmen 


und dem Mundgestell. Ihre Kalkstäbe sind Äste aus dem Kalkbogen, wel- 


über die Gattungen der Seeigellarven. 13 


cher die Kalkstäbe der Nebenarme des Mundgestells verbindet, ganz wie bei 
den Spatangoidlarven., 

Diesen gleicht die fragliche nn auch darin, dafs sie keine Wimper- 
epauletten erhält. Von u verschieden sind 4 symmetrisch stehende Zi- 
pfel, die sich am Rande des Schirms entwickeln, und welche nach der Kup- 
pel hin aufgeschlagen sind; auf diese Zipfel ist die Wimperschnur mit aus- 
gezogen. Die beiden ventralen Zipfel befinden sich am ventralen Schirm, 
zwischen dem mittleren Theil der Markise und den Markisenarmen, die dor- 
salen zwischen den dorsalen Seitenarmen und dem zweiten Paar der dorsa- 
len Seitenarme. 

Durch den Besitz dieser Zipfel und den Mangel des mittleren Kup- 
pelarmes unterscheidet sich die fragliche Larve von der Larve der Spa- 
tangoiden ('). 

Ich habe diese Larve auch im Zustande der Entwickelung des See- 
igels gesehen, welcher auf der linken Seite des Magens gelagert war. Die 
Larve war auch schon mit gestielten Pedicellarien versehen. Bei den am 
weitesten entwickelten Larven ist die Kalkkrone der Hauptstäbe in der Kup- 
pel verschwunden und diese Stäbe enden jetzt einfach. Dagegen hat sich 
von ihnen an den Stellen, wo früher die einfachen Äste abgingen und wei- 
ter hinaus, eine netzförmige Kalkplatte entwickelt, und zwar sowohl nach der 
ventralen Seite hin als nach dem seitlichen Umfang der Larve. 

Auch die gegitterten Kalkstäbe der dorsalen Seitenarme, deren Wur- 
zel früher aus mehreren einfachen divergirenden Ästen bestand, haben jetzt 
an ihrer bis zur Kuppel verlängerten Wurzel und von ihren Rändern sich in 
durchlöcherte Kalkplatten ausgebreitet, sowohl nach der dorsalen als late- 
ralen Seite des TODD 

Junge Seeigel von #" Gröfse, welche von dieser Larve stammen und 
deren Abkunft einmal ech an den Resten der dreikantigen Kalkstäbe und 
des charakteristischen Auricularkalkgerüstes erkennbar war, wurden öfter 
gefischt. Sie waren rund und stark abgeplattet. Auf der ventralen Seite wa- 
ren 5 grofse Saugfülse von der Form wie bei Echinus entwickelt, mit ring- 
förmigen Kalkscheibchen am Ende wie bei den Echinen und Echinocidaris. 


(') Mit jenen Zipfeln lassen sich jedoch gewisse Falten am Schirm der Larve von Spa- 
tangus purpureus vergleichen. Siehe Krohn im Archiv f. Anat. u. Physiol. 1854. p- 209. 


14 MÜLLER 


Auf der Rückseite waren dünne nadelförmige Stacheln aus feinen Kalk- 
netzen, am Rande aber dicke Stacheln mit plattem breiterem abgerunde- 
tem Ende, deren Kalknetz mit weiten Maschen versehen war. Auch standen 
auf dem Rücken gestielte Pedicellarien. Die platten Stacheln scheinen den 
platten ventralen Stacheln mit spatelförmigem Ende bei Echinocidaris aequi- 
Zuberculata zu entsprechen. Zu Diadema würden wohl die Saugfüfse, aber 
nicht die spatelförmigen Stacheln, zu Cidaris auch nicht die Form der Saug- 
füfse, zu Echinus nicht der Mangel der Wimperepauletten und die secun- 
dären dorsalen Seitenarme, zu Spatangoiden nicht Form und Bau der Sau- 
ger passen. 

Die Verwandtschaft der Echinocidaris und Spatangen ist bei den 
ausgebildeten Seeigeln in dem Verhalten der Saugfüfse zu erkennen, wel- 
che bei den Echinocidaris auf der Rückseite des Seeigels gefiedert und 
kiemenartig werden. Es läfst sich erwarten, dafs die den Echinocidaris in 
dieser Hinsicht nahestehenden Diadema und Cidaris in den Larven dem Ty- 
pus der Echinocidaris folgen werden. 

Eine von Kölliker bei Messina gesehene Seeigellarve hat zehn von 
Gitterstäben gestützte Arme, von denen die zwei überzähligen bedeutend 
langen und rechtwinklig zu einander gestellten vom Scheitel abgehen und 
hat ferner seitlich am obern Leibesende zwei handhabenförmige weiche Fort- 
sätze, über welchen die Wimperschnur hinläuft. Die Scheitelarme würden 
den Armen der letztbeschriebenen Larve gleichen, mit welcher die Beschaf- 
fenheit der Kalkstäbe und die Handhaben indefs nicht stimmen wollen; die 
letztere hat zur Zeit, wo die 4 Schirmlappen ganz entwickelt sind, 12 Arme. 


IV. Über die Larven der Spatangoiden. 


Obgleich die Larve eines Spatangoiden im vollkommen ausgebildeten 
reifsten Zustande schon in den Helgoländischen Beobachtungen von 1846 
aufgetreten ist, so hat doch die Deutung dieser Larven lange auf sich warten 
lassen. Die Larven der Spatangoiden sind in der Regel mit dreikantigen 
Gitterstäben des Schirms versehen und am meisten durch ihren unpaaren 
Scheitelfortsatz mit gegittertem Kalkstab ausgezeichnet. In ihrem reiferen 
Zustande besitzen sie auch Seitenarme der Kuppel, aber zu keiner Zeit 
Wimperepauletten. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 15 


Die Bestimmung der Larven mit Gitterstäben war ohne die Hülfe der 
künstlichen Befruchtung nicht möglich und konnte ohne diese höchstens zu 
der Überzeugung führen, dafs es unter diesen Larven mehrere Arten geben 
müsse. Alle Seeigellarven mit Gitterstäben ohne Wimperepauletten schie- 
nen wenigstens zu derselben Gattung zu gehören. Als ich daher 1947 im 
Sunde einen jungen Seeigel mit Zähnen beobachtete, an dem noch Reste 
von Gitterstäben hafteten und der von einer Larve ohne Wimperepauletten 
abstammte, so schien es, dafs die Larven mit Gitterstäben und ohne Wim- 
perepauletten auf die zahnlosen Seeigel der Spatangoiden nicht bezogen wer- 
den können. 

In Nizza und Triest waren die Beobachtungen über die Seeigellarven 
mit Gitterstäben fortgesetzt worden und es sind die Beobachtungen und Ab- 
bildungen darüber in der IV. Abhandlung Taf. VIII und VI. Abhandlung 
‚ Taf. VOI niedergelegt. Diese führten mich wohl zu der Unterscheidung 
mehrerer unter sich und von der Helgoländischen Art abweichenden For- 
men mit Gitterstäben; aber es wollte nicht gelingen, die Gattung derselben 
festzustellen. Der in Helsingör beobachtete junge Seeigel mit Gitterstäben 
war ein bezahnter gewesen und gleichwohl deutete der Mangel der Wimper- 
epauletten bei der Larve dieses und bei den andern von mir im reifen Zu- 
stande beobachteten Seeigellarven mit Gitterstäben auf eine von Echinus ver- 
schiedene Gattung hin. Erst durch die künstlichen Befruchtungen von Krohn 
wurde es möglich, verschiedene Gattungen unter den Seeigellarven mit Git- 
terstäben zu unterscheiden. Durch die Mittheilung desselben aus Messina, 
Archiv 1853. S. 137, sind Seeigellarven mit Gitterstäben ohne unpaaren 
Scheitelstab bestimmt worden in Folge der Befruchtung von Echinus brevi- 
spinosus und Echinocidaris aequituberculata. Nachdem nun abermals durch 
diesen Forscher vermöge der künstlichen Befruchtung eine der Formen mit 
Gitterstäben und einem Scheitelstab bei Spatangus purpureus beobachtet ist, 
Archiv 1853. p. 255, so halte ich es für höchst wahrscheinlich, dafs alle mit 
Gitterstäben und zugleich mit einem Scheitelstab versehenen Seeigellarven 
den Spatangoiden angehören. Das wichtigste Merkmal scheint für die Spa- 
tangoiden aufser dem Mangel der Wimperepauletten in der Gegenwart des 
unpaaren Arms auf der Kuppel, weniger in der gegitterten Beschaffenheit 
der Stäbe des Schirms zu bestehen. Es ist mir nämlich in Messina wieder- 
holt auch eine Form dieser Larven mit unpaarem Scheitelstab vorgekom- 


16 MürLter 


men, bei welcher die Stäbe der Arme des Schirms zwar dreikantig, aber 
nicht gegittert sind ('). 

In Messina hatte ich die reichste Gelegenheit, die Beobachtungen über 
die Spatangoiden wieder aufzunehmen. Die Aufgabe, die ich mir gesetzt 
habe, war die Deutung ihrer verschiedenen Formen, wie weit sie auf Alters- 
unterschiede, wie weit auf Gattungsunterschiede der Spatangoiden zu be- 
ziehen. Die Unterschiede der von mir in Helgoland, Nizza und Triest be- 
obachteten Formen mit Scheitelstäben und der von Krohn beobachteten 
Entwickelung des Spatangus purpureus, welche bis zur Erscheinung der 
dorsalen Seitenarme und der Nebenarme des Mundgestells fortgeführt ist, 
mufsten hierbei ihre Erklärung finden. 

Am einfachsten ist die Gestalt der jüngeren Larve vor der Zeit der 
Entwickelung des Scheitelfortsatzes. Krohn Archiv f. Anat. u. Phys. 1853. 
Taf. VO. Fig. 1. Sie hat jetzt nur die Markisenarme oder Arme des ventra- 
len Schirms und den dorsalen Schirm. In der zweiten Abbildung Krohns 
ist der Scheitelfortsatz mit seinem Stab hervorgetreten und die Arme des 
Mundgestells angedeutet, die Figur also fünfarmig; in der dritten und vier- 
ten Abbildung sind die dorsalen Seitenarme und die Nebenarme des Mund- 
gestells hervorgetreten. Meine Abbildungen von Nizza, Abh. IV. Taf. VII. 
Fig. 10—13, und von Triest, Abh. VI. Taf. VII. Fig.7—9, enthalten ana- 
loge Formen, welche darin abweichen, dafs der Scheitelstab und die Gitter- 
stäbe des Körpers in ganzer Länge gegittert sind, während in Krohns Form 
der dem Ursprung nähere Theil in einer grofsen Strecke ungegittert ist.. Die 
Form von Triest ist auch in der dreischenkligen Basis des Scheitelstabs ab- 
weichend. Bis dahin besitzen diese Formen 9 Arme. Die am weitesten ent- 
wickelte Form ist dann die bei Helgoland bis zur Metamorphose beobach- 
tete mit 13 Armen; es sind nun hinzugetreten das zweite Paar der dorsalen 
Seitenarme und die Seitenarme der Kuppel, deren Stäbe sich aus einer bo- 
genförmigen Verlängerung des Scheitelstabes entwickelt haben. Erwägt man 
noch, dafs es eine Form von Spatangoidenlarven giebt, deren Scheitelstab 
zum Theil gegittert, und deren übrige Kalkstäbe völlig ungegittert sind, 
so fehlt es nicht an Verschiedenheiten der Formen unter den Spatangoid- 


(') Die Erörterungen über die in Helsingör beobachteten jungen Seeigel mit Zähnen 
und Resten von Gitterstäben sind auf den Nachtrag dieser Abhandlung verwiesen. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 17 


larven, welche auf die in den Europäischen Meeren vorkommenden Gat- 
tungen von Spatangoiden: Spatangus, Amphidetus, Brissus, Brissopsis, 
Schizaster, bezogen werden könnten. Ich habe indefs in der Beobach- 
tungsreihe von Messina durch Aufzeichnung aller Übergangsstufen die 
Überzeugung gewonnen, dafs die in Helgoland beobachtete vollendete Form 
das Ziel ist, welchem alle bis jetzt bekannten Spatangoidlarven mit we- 
niger als 13 Armen zugeführt werden, d.h. dafs alle Spatangoidlarven 
zuletzt Seitenarme des Scheitels und das zweite Paar der dorsalen Seiten- 
arme erhalten, und dafs das mehrste, was bisher von den Unterschieden der 
Spatangoidlarven beobachtet ist, auf Altersunterschiede zu beziehen ist. 

Aus der Zeit, wo der unpaare Scheitelarm noch nicht ausgebildet ist, 
das Hinterende der Larve vielmehr einfach spitz endigt, ist eine von mir ge- 
zeichnete Larve von +” Gröfse. Der Kalkstab des Markisenarms theilt sich 
im Körper der Larve wie gewöhnlich in 3 Äste, der eine geht quer hin und 
begegnet dem gleichnamigen der andern Seite, mit dem er sich bald kreuzet. 
Der zweite Ast geht bogenförmig nach der Rückseite in den Mundschirm 
und verlängert sich in den Arm des Mundgestells, der dritte Ast des Mar- 
kisenstabs setzt sich in die spitze Kuppel fort; diesem Ast analog ist an der 
Rückseite des Larvenkörpers jederseits eine Kalkleiste, welche sich aus dem 
Kalkbogen für das Mundgestell erhebt. 

Es gehen also an der ventralen Seite und in gleicher Weise an der 
dorsalen Seite zwei, im Ganzen 4 Kalkleisten in die Kuppel, die beiden seit- 
lichen sind hier durch eine Querleiste verbunden, so dafs auf jeder Seite des 
Larvenkörpers ein viereckiger Rahmen entsteht; die Längsleisten setzen sich 
noch etwas weiter fort, indem die entsprechenden beider Seiten bis zur Be- 
rührung convergiren, die ventralen Leisten dringen bis in die Spitze der 
Kuppel und legen sich dort an einander; die beiden anderen begegnen sich 
sogleich. 

Dieses Stadium ist etwas älter als das von Krohn von Spatangus pur- 
pureus abgebildete a. a. O. Taf. VII. Fig. 1. Während aber beim Spatangus 
purpureus die Kalkstäbe der Markisenarme, so weit sie bis jetzt entwickelt 
sind, noch nichts vom Gitter enthalten und der gegitterte Theil derselben 
sich erst später anzubilden hat, so sind die Kalkstäbe der Markisenarme in 
unserm Fall von der Abgangsstelle der Äste bis ans Ende gegittert. 

Phys. Kl. 1854. C 


18 MüLrLıer 


Wenn der Scheitelfortsatz und sein Kalkstab sich ausgebildet hat, so 
läuft seine Basis in 3 fast horizontale Schenkel aus, wovon zwei divergirend 
nach aufsen, der dritte dorsal gerichtet ist. Die ventralen Kalkleisten der 
viereckigen Kalkrahmen begegnen sich dann vor dem Anfang des Scheitel- 
stabs, bald mehr, bald weniger hoch. 

Eine dreischenklige Basis des Scheitelstabs habe ich bei allen von 
mir in Triest und Messina beobachteten Spatangoidenlarven dieses Sta- 
diums wahrgenommen und sie mag in dieser Zeit wohl allgemein sein. 
So bleibt die Basis des Scheitelstabs aber nicht, vielmehr sind die beiden 
seitlichen Schenkel der Basis bestimmt sich in die Bogen zu verlängern, 
welche in den Helgoländischen Larven ausgebildet sind und von welchen 
erst wieder die Kalkstäbe der Seitenarme der Kuppel ausgehen sollen. Da 
die beiden Schenkel der Basis des Scheitelstabs divergiren, die Schenkel des 
Kalkbogens aber in einer gemeinschaftlichen Ebene liegen, so ist die Verlän- 
gerung in dieser Richtung erst dadurch möglich, dafs sich an den Enden der 
frühern Schenkel der Basis des Scheitelstabs ein Winkel oder Knie ausbil- 
det. Dafs aber die genannten Schenkel sich in die spätern Bogen verlän- 
gern, davon habe ich mich durch alle Übergangsstufen überzeugt. Wenn 
die Bogen sich ausgebildet haben, ist der dorsale der drei früheren Schen- 
kel der Basis unverändert geblieben, zuweilen findet sich diesem gegenüber 
jetzt noch ein ihm entgegengesetzter ventraler Dorn an der Basis des 
Scheitelstabs. 

Zur Zeit, wo sich der Bogen der Basis des Scheitelstabs über der 
Kuppel entwickelt, geht der frühere Rahmen von Kalkleisten in der Kuppel 
durch Resorption ganz verloren. Die quere Verbindung der ventralen und 
dorsalen Leiste in der Kuppel, wovon die erstere die Fortsetzung des Mar- 
kisenarmes, die letztere ein Ast des Kalkbogens für den ersten Arm des 
Mundgestells war, ist nicht mehr vorhanden, die Längsleisten sind nicht 
blofs verkürzt, sondern die dorsale Längsleiste verschwindet ganz, während 
der Stumpf der ventralen bleibt. Dieser entsprechend ist aber an der Rück- 
seite des Körpers und der Kuppel der Larve jederseits eine ähnliche Längs- 
leiste entstanden, welche die Verlängerung des Gitterstabs des später ent- 
standenen dorsalen Seitenarms ist, von welchem zugleich unter einem rech- 
ten Winkel ein querer Ast an der Rückseite des Körpers hingeht. 

Früher war der Körper durch 4 Längsleisten und ihre Verbindung in 


über die Gattungen der Seeigellarven. 19 


der Kuppel gestützt, welche die Verlängerung der Gitterstäbe der Markisen- 
arme und der einfachen Stäbe des Mundgestells waren, jetzt ist der Körper 
gestützt durch die Verlängerung der gitterigen Markisenstäbe und die Ver- 
längerung der gitterigen Stäbe der dorsalen Seitenarme. Indem die früher 
völlig fehlenden dorsalen Seitenarme ihre Kalkleisten nach der Kuppel ver- 
längern und diese Arme selbst den Markisenarmen in Länge gleich gewor- 
den sind, so istnun erst die Symmetrie der 4 Arme des Schirms und ihrer 
Gitterstäbe hergestellt. 

Auch gleicht sich der Körper an der Ventral- und Dorsalseite durch 
die Querleisten, welche von den Kalkstäben der 4 Arme ausgehen, und wel- 
che an der ventralen und dorsalen Körperwand hingehend denen der andern 
Seite begegnen. Die Querleisten an der ventralen Wand sind noch vor dem 
Darm, nicht wie die Querleisten dieser Stäbe bei den Echinen, welche un- 
ter dem Darm hingehen. Ich habe indefs in einzelnen Fällen einen tiefen 
queren und einen oberflächlichen queren nach der Haut gerichteten Ast der 
Stäbe der Markisenarme wahrgenommen und Krohn hat bei der Larve des 
Spantangus purpureus auch 2 Querleisten abgebildet, wovon die eine sich 
nach der Aftergegend erstreckt. Die Entwickelung der Nebenarme des 
Mundgestells mit ihrem Kalkbogen hat nichts eignes und verhält sich wie bei 
allen Seeigellarven; sehr spät entwickelt !sich das zweite Paar der dorsalen 
Seitenarme mit einfachen Kalkstäben, welche Äste des mittlern Kalkbogens 
des Mundgestells, d. h. des Kalkbogens der beiden Nebenarme des Mund- 
gestells sind. 

Das successive Hervorwachsen der Seitenarme der Kuppel und ihrer 
Kalkstäbe aus dem Kalkbogen des Scheitelstabs habe ich in vielen Fällen 
gesehen. Wichtig war mir die neu gewonnene Belehrung, dafs die Seiten- 
arme der Kuppel wie bei Echinocidaris Auriculararme sind, was ich bei den 
fraglichen Larven von Helgoland nicht bemerkt hatte, an denen überhaupt 
. in diesem Stadium der Lauf der Wimperschnur so wenig deutlich war, dafs 
ich sie bei diesen Larven in der Zeichnung gar nicht anzugeben im Stande 
war. Es hat daher in der sechsten Abhandlung in der Erklärung der sche- 
matischen Abbildung Taf. II. Fig. III. 5 ein Irrthum stattgefunden, dafs die 
Seitenarme des Scheitels dieser Larve in gleicher Bedeutung wie der Mittel- 
arm des Scheitels genommen vom Lauf der Wimperschnur ausgeschlossen 
angesehen sind. Nachdem die Aurikeln des E. brevispinosus bekannt gewor- 


C2 


20 MÜLLER 


den, war es mir sogleich gewifs, dafs die Deutung der fraglichen Arme bei 
den Larven mit Scheitelstäben einer Revision bedürfe, ob sie nämlich gleich- 
bedeutend mit dem unpaaren Scheitelstab sind oder sich bei dem Lauf der 
Wimperschnur betheiligen. Ich habe mich in Messina an geeigneten Exem- 
plaren von Spatangoidlarven überzeugen können, dafs die Wimperschnur 
auf die sich entwickelnden Seitenarme des Scheitels mit ausgezogen wird. 

An allen in Messina beobachteten Spatangoidenlarven dieses Stadiums 
habe ich ferner ein eigenthümliches Verhalten der Kalkstäbe in den Auricu- 
lararmen beobachtet, welches mir bis dahin unbekannt war. Diese Stäbe, 
Äste des Kalkbogens des Scheitelstabes sind nämlich zwar einfach ohne Git- 
ter und im gröfsten Theil ihrer Länge von cylindrischer Gestalt, ihr Anfang 
dicht am Ursprung aus dem Kalkbogen ist dagegen auf eine kurze Strecke 
spindelförmig erweitert und an dieser Stelle meist dreikantig. Die Kanten 
sind hohe dünne Leisten mit tiefen Furchen dazwischen. 

Der Scheitelarm, die Markisenarme und die dorsalen Seitenarme ent- 
halten bei allen Spatangoidlarven dreikantige Kalkstäbe mit hohen Kanten 
und tiefen einspringenden Winkeln, und immer ist der Anfang dieser Kanten 
nicht ganz gerade, sondern beschreibt vom Ursprung an eine leichte allmälige 
Wendung, z. B. entspringt am Scheitelstab eine der Kanten ventral seitlich 
über dem rechten Schenkel der Basis und steigt von da schief über die ven- 
trale Fläche des Scheitelstabs nach der linken Seite. Dieselbe Wendung be- 
merkt man am Ursprung der Kanten der Kalkstäbe der Schirmarme. 

Noch sind in den reiferen Larven die Ausbreitungen der Kalkbildung 
zu erwähnen, welche von den Kalkstäben ausgehen, so ein Kalknetz, welches 
sich von dem mittlern Kalkbogen des Mundgestells und seiner Mittelleiste 
aus entwickelt, ferner durchlöcherte Platten, welche sich aus den ventralen 
und dorsalen Leibesstäben nach der Seite des Körpers hin entwickeln. 

Zuletzt entsteht die Frage, ob man neben der Larve des Spatangus 
purpureus noch mehrere andere Arten oder Gattungen von Spatangoidlarven 
unterscheiden könne. Nachdem ich die Gewifsheit erlangt habe, dafs die 
dreischenkliche Basis des Scheitelstabs sich in den Bogen für die spätern 
Auriculararme entwickelt, so ist diese Unterscheidung sehr unsicher gewor- 
den und es bleiben als verlässigere Anhaltpunkte nur die Unterschiede in 
den Kalkstäben selbst übrig. Bei den von Krohn beobachteten Larven des 
Spatangus purpureus war der Anfang aller Gitterstäbe auf eine gute Strecke 


über die Gattungen der Seeigellarven. pA | 


von Gitter frei, die in seiner 3. Figur gegen“ der Länge der Stäbe beträgt, der 
übrige Theil der Länge der betreffenden Stäbe ist gegittert, und dies war, wie 
auch aus den Abbildungen der verschiedenen Alterszustände zu ersehen, ohne 
Zweifel Regel bei der ganzen Brut, welche Krohn aus einer künstlichen 
Befruchtung erzogen hatte. Wenn dieser Fall allgemeine Regel für Spatangus 
purpureus wäre, so würde ich weder in Messina noch an irgend einem andern 
Ort eine Larve dieses Spatangoiden beobachtet haben '); denn in den von 
mir beobachteten Spatangoidlarven waren die betreffenden Gitterstäbe ent- 
weder in ganzer Länge gegittert, oder doch nur ein äufserst kleiner Theil 
der Wurzel von der Gitterbildung ausgeschlossen. Dagegen habe ich unter 
vielen Spatangoidlarven von Messina vier gesehen, deren 4 lange Schirmarme 
zwar wie gewöhnlich dreikantige Stäbe aber ohne alles Gitterwerk ein- 
schlossen; denn dafs der Kalkstab bei seiner Theilung im Körper zwei Lö- 
cherchen enthielt, kann wohl nicht in Betracht kommen. Der Scheitelstab 
dieser Larven war im untersten Viertel ungegittert, im übrigen gegittert. Eine 
dieser Larven hat noch den frühern Kalkrahmen der Kuppel. Sie zeichnet 
sich durch die ungewöhnliche Stärke dieses Kalkgestells in der Kuppel aus, 
auf welchem die 3 Schenkel des Scheitelstabs ruhen. 

Dieselbige Larve mit ungegitterten dreikantigen Schirmstäben sah ich 
auch mit entwickelten Auricularfortsätzen und mit der ersten Anlage des 
Seeigels. Die Verwandlung beginnt, wenn die Larve alle 13 Fortsätze er- 
halten und die Auriculararme, deren Kalkstäbe wie bei der Spatangoidlarve 
mit gegitterten Kalkstäben der Schirmarme am Anfang erweitert sind, eben 
angefangen haben, hervorzutreten, mit der ersten Anlage des Seeigels als 
Umbo auf der linken Seite bei Magen und Schlund; die davon ausgehende 
Röhre öffnet sich auf dem Rücken, links zwischen Magen und Schlund mit 
einem deutlichen Porus. Der Scheitel der Larve wird hierbei nach hinten 
gerichtet gedacht. 

Die Länge der Auriculararme und ihrer Kalkstäbe nimmt mit der Aus- 
bildung der Larven zu; sie werden an den vorher beschriebenen Spatangoid- 
larven von Messina mit gegitterten Kalkstäben der 4 Schirmarme und des 


(') So ist es in der That. Siehe über die spätere Ausbildung der Larve des Spatan- 
gus purpureus Krohn im Archiv 1854 p. 208. Aufser andern Merkmalen sind die Auricu- 
larfortsätze dieser Larve darin ausgezeichnet, dals sie äulserst kurz, breit und abgerundet 
sind und keine Kalkstäbe enthalten. 


92 MÜLLER 


Scheitelfortsatzes zuletzt sehr lang und zuweilen selbst länger als die andern 
Arme(!). Zuweilen ist der unpaare Scheitelfortsatz bei diesen Larven von 
aufserordentlicher Länge, so dafs er in einzelnen Fällen die Länge der ganzen 
übrigen Larve um das Doppelte übertrifft. Seine Länge ist übrigens grofsen 
Variationen unterworfen. 

Die Divergenz der Auriculararme variirt innerhalb einer gewissen Breite, 
in einzelnen seltneren Fällen sind sie beinahe horinzontal gestellt; auch der 
Kalkbogen an der Basis des Scheitelstabs für die Aurikeln variirt und giebt 
es Fälle, wo seine beiden Hälften statt gebogen zu sein, vielmehr einen Win- 
kel mit einander bilden. 

Die in der ersten Abhandlung beschriebenen Spatangoidlarven gehö- 
ren ohne Zweifel dem um Helgoland gemeinen Amphidetus cordalus Ag. an. 

Die bei Triest beobachtete Art dieser Larven ist dagegen wahrschein- 
lich auf den dort gemeinen Schizaster canaliferus Ag. zu beziehen. 


Nachtrag vom J. 185% 
zu den Seeigellarven der Nordsee und des Sundes. 


Im J. 1847 beobachtete ich in Helsingör einen äufserst jungen See- 
igel, der noch mit den Gitterstäben der Larve versehen war und bereits die 
Anlagen der 5 Schmelzzähne hatte. Erste Abhandlung. Taf. VII. Fig. 9. 
Dämals kannte man schon eine Seeigellarve mit Gitterstäben, nämlich die in 
Helgoland beobachtete, welche sich von verschiedenen andern Helgoländi- 
schen Seeigellarven dadurch auszeichnete, dafs sie niemals Wimperepauletten 
erhält und im reifen Zustande statt 8 vielmehr 13 Fortsätze, unter diesen 
aber einen unpaaren Scheitelfortsatz besitzt. Von dieser Larve stammte der 


(!) Bei einer von Professor Leuckart bei Nizza beobachteten Spatangoidlarve, wo- 
von ich durch ihn eine Skizze erhalten, sind die Auriculararme sogar doppelt so lang 
als die längsten andern Schirmarme. Diese hat auch 13 Arme, die 4 Schirmarme ent- 
halten gegitterte Kalkstäbe, der unpaare Scheitelarm ist von Gitter frei, doch war das 
Ende abgebrochen. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 23 


in Helsingör beobachtete junge Seeigel mit Zähnen nicht ab, sondern von 
einer Larve mit nur 8 Fortsätzen ohne Scheitelstab und ohne Wimperepau- 
letten. Diese Larve glich der vorhin erwähnten nur in dem Mangel der 
Wimperepauletten und in dem Besitz der gegitterten Stäbe des Schirms; 
ich stellte sie wegen des Mangels der Wimperepauletten und des Mangels 
des Scheitelfortsatzes und wegen des Besitzes von nur 8 Fortsätzen, so wie 
wegen der Übereinstimmung in der Gestalt mit einer in Helgoland selten be- 
obachteten Larve zusammen, die keine Gitterstäbe, sondern einfache Stäbe 
des Schirms hatte. Leider hatte ich, mich mit der Beziehung auf die Abbil- 
dungen der Helgoländischen Larven beruhigend, unterlassen die Larven von 
Helsingör zu zeichnen. Auf die Unterschiede der Larven in dem Besitz oder 
Mangel der Wimperepauletten mufste ich gleich anfangs den gröfsten Werth 
legen, und in der That stehen diese Unterschiede, wie wir jetzt sicher wis- 
sen, in erster Linie, weil sie sich nicht blofs auf die Unterscheidung der Ar- 
ten, sondern der Gattungen der Seeigellarven beziehen. 

Diese von mir in Helgoland und Helsingör beobachteten Seeigellarven 
mit und ohne Scheitelstab stimmten also darin überein, dafs sie keine Wim- 
perepauletten besafsen. Nachdem sich ergeben, dafs die Echinuslarven 
gerade mit diesen Wimperepauletten versehen sind, so schienen mir die Ar- 
ten von Seeigellarven mit Gitterstäben, welche ich in der sechsten Abhand- 
lung unterschied, einer eigenen von Echinus verschiedenen Gattung anzu- 
gehören. 

Als Krohn durch Befruchtung des Echinus brevispinosus eine Larve 
mit Gitterstäben ohne unpaaren Scheitelfortsatz erhalten hatte, war es gewils, 
dafs es auch Echinus mit Gitterstäben geben könne. Dies schien einiges 
Licht auf den räthselhaften Seeigel von Helsingör zu werfen, in welchem 
Zähne mit Gitterstäben zusammentreffen. Die Vermuthung Krohn’s, dieser 
könne von einem Echinus herstammen, dessen Larve gleich der des Echinus 
brevispinosus mit Gitterstäben versehen sei, war unter diesen Umständen so 
wahrscheinlich , dafs ich mich selbst von dieser Auflösung der Verwickelung 
angezogen fühlte. Aber zu dieser Erklärung pafste nicht, dafs jene Seeigel 
wie ich ausdrücklich bemerkt hatte, aus Larven ohne Wimperepauletten ver- 
folgt waren. Erste Abhandlung p. 295 (23). Dafs der muthmafsliche Echinus 
sich ohne Wimperepauletten entwickele, wäre mit allem, was über die Larven 
der Echinus festgestellt ist, unvereinbar. Es ist daher mit der Deutung des See- 


24 MÜLLER 


igels von Helsingör auf einen Echinus stillschweigend entweder diese Annahme 
oder die Voraussetzung verbunden, dafs ich mich in der Ableitung.dieses Seeigels 
von einer Larve ohne Wimperepauletten geirrt haben könne. Es lag noch 
die Möglichkeit vor, dafs vielleicht die jungen Spatangen mit vergänglichen 
Zahnrudimenten versehen seien. Obgleich dıes nichts weniger als wahr- 
scheinlich ist, so schien es mir doch nöthig hierauf zu achten und ich em- 
pfahl dies der ferneren Beobachtung in dem Auszuge dieser Abhandlung, 
der im Archiv für Anatom. Physiolog. 1853 mitgetheilt ist. Seitdem ist 
es schon direct an den jüngsten Spatangen von Krohn beobachtet, dafs sie 
keine Rudimente von Zähnen besitzen. Archiv f. Anat. Physiol. 1854. 
p- 211. Die Lage dieses Gegenstandes war anziehend genug, die nordischen 
Seeigel abermals in Angriff zu nehmen. Bei meinem letzten Aufenthalt in 
Helgoland im September 1854 erhielt ich Gelegenheit, die Untersuchung 
über den räthselhaften Seeigel von Helsingör wieder aufzunehmen und zur 
Entscheidung zu bringen. Sie ist dahin ausgefallen, dafs die Charaktere 
dieses Seeigels und seiner Larve weder mit denen der Spatangen noch mit 
denen der Echinus zusammenfallen. 

In diesem Jahre kamen die Helgoländischen Spatangoidlarven mit 
Scheitelfortsätzen gar nicht vor. Die beiden Echinuslarven mit Wim- 
perepauletten , diejenige mit stumpfem und diejenige mit conischem 
Scheitel erschienen einigemale wieder(!). Die auf Taf. IV. Fig. 1. 2 
der ersten Abhandlung abgebildete Seeigellarve ohne Wimperepauletten 
mit 8 Fortsätzen und charakteristischer Vertheilung der Kalkleisten in der 
Kuppel wurde nicht wiedergeschen. Dagegen erschien eine andere Larve 
ohne Wimperepauletten mit 8 Fortsätzen häufig, welche zwar eine ganz 
ähnliche Vertheilung der Kalkbalken in der Kuppel hatte, deren Kalkstäbe 
der Markisenarme und der dorsalen Seitenarme aber nicht einfach, sondern 
immer gegittert waren. Diese Larve war schon in Helsingör oft vorgekom- 
men, sie ist es, von der ich den Seeigel von Helsingör ableitete. Sie ist der 
vorhin erwähnten auf Taf. IV. Fig. 1. 2 der ersten Abhandlung abgebilde- 


(!) Die Helgoländische Echinuslarve mit conischem Scheitel erhält sehr frühe schon 
ihre Wimperepauletten. Ein Exemplar, bei dem die dorsalen Seitenarme noch nicht ent- 
standen, hatte bereits die Wimperepauletten. An dieser Larve wurden die queren Kalk- 
leisten unter dem Darm, wie sie bei Echinus lividus, pulchellus, breeispinosus u. a. VOr- 


kommen, vermilst. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 95 


ten Larve so ähnlich wie Varietäten einer und derselben Art. Ich hatte und 
habe noch keine Mittel ihre Abweichung in der Beschaffenheit der Schirm- 
stäbe (einfach oder gegittert) zu erklären. Es können verschiedene Arten, 
es können auch Varietäten derselben Art sein. Vielleicht auch, sage ich mir, 
war die wahre Beschaffenheit der Stäbe bei der Beobachtung von Helgoland 


vom Jahre 1846 übersehen, diese Annahme ist jedoch schon deswegen 


etwas bedenklich, weil ich 3 ausgeführte Zeichnungen in verschiedenen in: 
sichten von jenem Exemplar besitze ; es wäre auch, falls es sich um dieselbe 
Species handeln sollte, nicht nöthig, einen Irrthum anzunehmen, da es Bei- 
spiele ähnlicher Varietäten giebt, wie z. B. bei Echinus brevispinosus und 
beim Pluteus paradoxus. 

Im Mittelmeer bei Nizza lebt eine ganz ähnliche Larve ohne Wimper- 
epauletten mit 8 Fortsätzen, von denen diejenigen des Schirms mit gegitterten 
Kalkstäben versehen sind. Taf. VIII. Fig. 9 der vierten Abhandlung. Die 
Vertheilung der Kalkleisten in der Kuppel ist ganz ähnlich wie bei der nor- 
dischen Larve, die uns jetzt beschäftigt. Übrigens ist die‘ ähnliche Verthei- 
lung der Kalkleisten in der Kuppel dieser Larven jenen Formen nicht al- 
lein eigen, sie wiederholt sich vielmehr mit geringen Modificationen in den 
jüngern Larven des Echinus brevispinosus und in den jüngern Spatangoidlar- 
ven. In den Larven, um die es sich jetzt handelt, bleibt aber dieses Balken- 
werk der Kuppel bis zur Ausbildung des Seeigels unverändert, während es 
beim Echinus brevispinosus und bei den Spatangoidlarven später bis auf seine 
Stützen zu Grunde geht, zur Zeit, wo der Scheitel dieser Larven sich zu 
seiner spätern Form und ihren neuen Kalkgebilden entwickelt. 

Die Larve mit $ Armen ohne Wimperepauletten, mit Gitterstäben 
der Schirmarme ist in Helgoland diesmal in allen Stufen ihrer Entwickelung 
bis zum ausgebildeten Seeigel beobachtet; und dieses ist der Seeigel, bei 
welchem sowohl in Helsingör als diesmal in Helgoland die Zähne beob- 
achtet worden sind. 

Diese Seeigel zeichnen sich dadurch aus, dafs sie, obgleich mit Zäh- 
nen versehen, doch Tentakeln, d.h. Füfschen mit blasigen Enden ohne Kalk- 
ring besitzen, die Larve aber zeichnet sich dadurch aus, dafs sie wie die 
Echinuslarven 8 Fortsätze und keinen Scheitelfortsatz erhält; sie weicht 
dagegen von den Echinus ab, dafs sie niemals Wimperepauletten besitzt, 
worin sie den Echinocidaris und den Spatangoiden gleicht, von diesen weicht 


Phys. Kl.1854. D 


26 Mürrer 


sie wieder ab durch ihre 8 Fortsätze und dafs ihr das zweite Paar der dor- 
salen Seitenfortsätze, auch die Aurikeln oder Auricularfortsätze abgehen. 
Aus allem diesem kann man schliefsen, dafs diese Larve und ihre Fortsetzung 
der Seeigel von den Eigenschaften der Echinus sowohl als Echinocidaris und 
den Spatangoiden sich gleich stark entfernt. Die Form der Tentakelenden 
an den bei Helgoland gefischten mit Zähnen und Resten von Gitterstäben 
versehenen. jungen Seeigeln von 4-” Gröfse sowohl, wie an den bis zum See- 
igel ausgebildeten Larven, dessen Tentakeln bereits spielten, erfordert noch 
eine bestimmtere Bezeichnung. An dem an der Larve ausgebildeten jungen 
Seeigel haben schon die blasig angeschwollenen Enden vorn eine kleine 
spitze Hervorragung, an dem jungen Seeigel hat sich der Tentakel so weit 
ausgebildet, dafs das blasige Endstück oft länglich ausgezogen und der 
Gipfel quer abgeschnitten ist, so dafs eine Art Hals am Ende des blasigen 
Theils hervorragt, über das quer abgeschnittene Ende der Blase erhebt 
sich wieder in der Mitte ein ganz kleines spitzes Wärzchen, entsprechend 
dem Ende des Wassergefässes. Taf. VII. Fig. 10. Kalkige Theilchen 
sind gar nicht vorhanden. Der quer abgeschnittene Gipfel ist der brei- 
ten Saugscheibe der Füfschen der Echinus zu vergleichen, das Wärz- 
chen in der Mitte des Endes gleicht aber dem Wärzchen in der Mitte 
der Saugscheibe der Echinen. Solche Füfschen habe ich weder bei Echinen 
noch Spatangoiden gesehen. Die Saugfüfse der Cidaris sind auch abwei- 
chend ; zwar sind die dorsalen Füfschen der Cidaris ohne Saugscheibe und ohne 
Kalkring, aber die Füfschen der allein hier in Betracht kommenden Ven- 
tralseite der Cidaris sind mit Saugnapf und Kalkskelet versehen. Übrigens 
bleiben die Cidaris schon wegen ihrer ganz abweichenden hohl-kehlenförmi- 
gen Zähne aufser Betracht. Ich erinnere mich aus der Beobachtung des le- 
benden Echinocyamus tarentinus (= Echinocyamus pusillus) in Messina, 
dafs die Echinocyamus gerade mit solchen des Kalkrings ermangelnden Füfs- 
chen, wie sie vorher beschrieben worden, versehen sind. An Weingeist- 
exemplaren dieses Seeigels finde ich den Knopf am Ende der Füfschen brei- 
ter als lang von der Form eines Ellipsoids, die Mitte von dem spitzen Ende 
des Wassergefässes überragt und ich vermisse wieder gänzlich den Kalkring 
der Echinen. Taf. VIH. Fig. 12. Bedenkt man ferner, dafs unsere reife Larve 
und der dazu gehörende junge Seeigel immer grün sind, so könnten sie wohl 
auf Echinocyamus pusillus bezogen werden, welcher in der Nordsee weit ver- 


über die Gattungen der Seeigellarven. 97 


breitet ist. Zwar habe ich diesen Seeigel nicht selbst bei Helgoland gefischt, es 
ergiebt sich aber aus den Nachrichten der Fischer, dafs er in der Nähe der Insel 
vorkommen mufs, auch hat man den gemeinten kleinen platten länglichen 
Seeigel dort öfter im Magen der Schellfische gefunden. Dafs Echinocyamus 
pusillus im Sunde vorkömmt, weils ich aus den Nachrichten, die ich zur Zeit 
meines Aufenthalts am Sunde in Copenhagen erhalten. Auch führen 
v. Düben und Koren diesen Seeigel von Kullen an. Kongl. Vet. Acad. 
Handl. f. 1844. p.279. Der gesuchte Seeigel mufs jedenfalls bei Helgoland 
und Helsingör häufig sein. Echinus neglectus scheint nach den zuletzt an- 
geführten Beobachtern der einzige Echinus zu sein, der bis in den Sund hin- 
untergeht, dieser wird bei Helgoland nicht gesehen. Der bei Helgoland häu- 
fige Echinus sphaera soll bei Kullen aufhören und nicht im Sunde vor- 
kommen. 

Was die Zähne unseres Seeigels betrifft, so schienen sie bei früherer 
Vergleichung mit den hohen und stark zusammengedrückten Zähnen der See- 
igel aus der Familie der Clypeastriden nicht zu stimmen. Die Zähne des 
Echinocyamus pusillus laufen nach Forbes Beschreibung in comprimirte 
Spitzen aus, welche an den Rändern abgerundet und gerinnt sind. Ich finde 
die Zähne der Echinocyamus und Fibularia viel weniger hoch als die der 
Clypeaster, Mellita, Arachnoides, Echinarachnius, doch sind die Zähne des 
Echinocyamus pusillus immer noch eomprimirt und gegen 1.—15mal so 
hoch als breit, sie sind übrigens dreikantig, an den Seiten etwas ausgehöhlt 
oder gerinnt; von den Zähnen der Echinus, welche ohngefähr so hoch als 
breit sind, unterscheiden sie sich hauptsächlich durch ihre gröfsere Schmal- 
heit oder gröfsere Höhe. Mit dem auf Taf. VII. Fig. 9° und Fig. 10° der 
der ersten Abhandlung abgebildeten Zahnrudiment verglichen, würden die 
Zähne eines Echinus oder vielmehr dessen Zahnspitze sehr gut stimmen, die 
Zähne von Echinocyamus sind beim erwachsenen merklich höher, indessen 
werden die Zähne von Echinocyamus nicht ausgeschlossen. Wir müssen 
nämlich bedenken, dafs wir in den abgebildeten jungen Zähnen nur die 
Zahnspitzen, nicht den zu seiner vollkommenen Höhe ausgebildeten Zahn 
vor uns haben und dafs die Höhe des Kiels an der Spitze von vorn nach 
hinten zunimmt, beim Wachsthum wird sich dieser Kiel daher leicht bis zu 
derjenigen Stärke erhöhen, welche der Zahn des Echinocyamus pusillus 
besitzt. 

D2 


28 MüLLERr 


Wenn die fraglichen Larven und Seeigel dem Echinocyamus pusillus 
also einem Clypeastriden angehören, so würde es sich erklären, warum ihre 
Charaktere so gänzlich von den Eigenschaften der Echinus und Spatangus 
abweichen oder vielmehr eine Fusion eines Theils der einen und andern sind. 
Übrigens ist der junge Seeigel dem Echinocyamus dermalen in der Gestalt 
wenig ähnlich, denn er ist nicht länglich platt, sondern rund und der von 
Stacheln freie Theil sogar stark erhaben. Die Stacheln würden ganz gut 
passen. Taf. VIH. Fig. 9. 

An dieser Stelle bleibt es zu erwägen, dafs alle solche Deutungen 
ohne die Controlle der künstlichen Befruchtung immer nicht völlig sicher 
sind und auch durch manche bei einzelnen Larven vorkommende Ab- 
weichungen gefährdet werden. Dahin gehört z. B. dafs es Ophiuren und 
Holothurien mit und ohne Metamorphose giebt, dafs Aurikeln beim Echinus 
brevispinosus erscheinen, dafs derselbe auch eine Andeutung des zweiten 
Paars der dorsalen Seitenarme der Echinoeidaris und Spatangen freilich ohne 
Kalkstäbe besitzt, dafs die Aurikeln der Larve des Spatangus purpureus 
nach Krohn keine Kalkstäbe enthalten, indem der Kalkbogen am Scheitel 
der Larve sich nicht bis in die Aurikeln fortsetzt. Mangel, Vorkommen und 
Ausbildung der Aurikeln beruhen indefs nur auf Variationen eines Theils, 
den alle Larven besitzen, während der Besitz oder Mangel der Wimper- 
epauletten etwas ganz Positives ist, welches auf die Entwickelung der Wim- 
perschnüre nicht redueirt werden kann. Der Mangel der Wimperepauletten 
bei den Larven von Echinocidaris kann hier nicht wohl in Betracht kommen, 
da die Gattungen Echinus und Echinocidaris in wichtigen Beziehungen 
gänzlich abweichen. Dann ist aber die Beschaffenheit der Sauger an unserm 
jungen Seeigel etwas, das sich mit einem Echinus nicht wohl verträgt. 

Lassen wir nun die Beschreibung der Larve in ihren verschiedenen 
Entwickelungszuständen folgen. 

Im jüngeren Zustande (2, 
Fortsätze, diejenigen der Markise und die ersten Fortsätze des Mundgestells, 
die Fortsätze der Markise enthalten einen gegitterten, die Fortsätze des 


) hat unsere Larve wie gewöhnlich nur 4 


Mundgestells einen einfachen Kalkstab, welcher mit dem erstern durch einen 
Bogen zusammenhängt, da wo das Gitter aufhört. Von da geht ein Ast lon- 
gitudinal im Körper der Larve gegen die Kuppel hin, ein zweiter longitudi- 
naler Ast geht von dem Kalkbogen des Mundgestells gleichfalls im Körper 


über die Gattungen der Seeigellarven. 29 


der Larve fort zur Kuppel, beide hängen im obersten Theil der Kuppel durch 
eine quere Leiste zusammen, so dafs auf jeder Seite des Larvenkörpers ein 
Kalkrahmen entsteht, der auf den Stützen der Markise und des Mundgestells 
ruht, wie bei der jüngeren Spatangoidlarve und bei der jüngeren Larve des 
Echinus brevispinosus. Aus den obern Ecken des Rahmens in der Kuppel 
setzt sich wieder, wie bei diesen Larven, ein Ast fort, einer nach der ventra- 
len Seite, der andere nach der dorsalen Seite der Kuppel. Die entsprechen- 
den Zweige beider Seiten begegnen sich sowohl an dem ventralen als an dem 
dorsalen Theil der Kuppel, ohne sich zu verbinden. Es entsteht dadurch 
an unserer Larve eine ventrale und dorsale mittlere Ecke der Kuppel. Aus 
dieser Beschreibung ergiebt sich, dafs der oberste Theil der Kuppel einen 
Kranz von Kalkbalken enthält, der aus 2 symmetrischen Hälften besteht und 
mit zugleich zu den seitlichen Kalkrahmen des Körpers der Larve gehört. 
Dadurch dafs die entgegenstrebenden Aste von rechts und links nicht ver- 
bunden sind, ist eine Erweiterung der Kuppel unter Verlängerung dieser 
Äste möglich. Unter dem Darm gehen die gewöhnlichen queren Kalkleisten 
hin, vom obern Ende der Gitterstäbe entspringend. Bis dahin gleicht das 
Kalkgerüste der Kuppel einigermafsen dem der jüngern Spatangoidlarve. Bei 
dieser geht der Kalkbogen zum Mundgestell mehr quer ab und ist daher die 
untere Seite des seitlichen Kalkrahmens des Larvenkörpers der oberen mehr 
parallel, somit dieser Rahmen regelmäfsiger viereckig. Bei unserer Larve 
dagegen ist der Anfang jenes Bogens gegen die Fortsetzung des Markisen- 
stabs in den Körper der Larve geneigt. Am meisten ähnlich sind unsere 
Larven jetzt der in der sechsten Abhandlung Taf. VII. Fig. 3—6. abgebil- 
deten Triestiner Larve, welche Krohn auf Echinus brevispinosus bezo- 
gen hat. 

Wenn die dorsalen Seitenarme entstehen, nimmt auch der Körper der 
Larve an Umfang zu, die dorsalen Seitenarme sind gegittert. Die Maschen 
ihres Gitters sind kürzer als an dem Gitter der Markisenarme, die letztern 
haben am Anfang der Stäbe sehr grofse lange Maschen, entfernter vom Ur- 
sprung sind diese Maschen nur halb so lang als am Anfang. Die Gitterstäbe 
sind wie gewöhnlich bei Seeigellarven dreikantig, es fehlt ihnen die leichte 
Drehung der Kanten, die man am Anfang der Gitterstäbe bei Echinocidaris 
und verschiedenen Spatangoiden bemerkt. 

Zu dieser Zeit hat der longitudinale Balken zur Kuppel aus den Mar- 


30 MÜürLter 


kisenarmen einen neuen Zweig aus seiner halben Länge entwickelt, dieser 
begiebt sich quer zur ventralen Seite des Larvenkörpers demjenigen der an- 
der andern Seite entgegen, ohne sich mit ihm zu verbinden, dieser Ast liegt 
oberflächlich noch über dem Darm, ähnlich wie bei Spatangen. Bei man- 
chen Exemplaren entsteht durch die starke Ausbildung der letztgenannten 
Kalkleisten eine buckelförmige Hervorragung der Körperwand auf der Ven- 
tralseite des Larvenkörpers über der Markise und über dem After. In allen 
ist der Körper von rechts nach links zusammengedrückt, dagegen breit von 
der Dorsalseite zur Ventralseite. 

Die dorsalen Gitterstäbe theilen sich am Ursprung in zwei Wurzeln, 
die eine derselben ist kurz, liegt in der Nähe des Kalkbogens für das Mund- 
gestel und breitet sich später in eine durchlöcherte Platte aus, die andere 
ist viel länger und theilt sich am Rücken des Larvenkörpers wieder in zwei 
Äste, wovon der eine nach dem Gipfel der Kuppel aufsteigt, der andere 
dem entsprechenden der andern Seite gekreuzt entgegengeht. Eine Ver- 
wachsung der Wurzel der dorsalen Gitterstäbe mit dem Kalkbogen für 
das Mundgestell tritt in der Regel nicht ein, doch habe ich unter mehreren 
einen Fall beobachtet, den ich mir nicht anders als durch eine Verbindung 
erklären konnte, welche übrigens schon einmal bei der ähnlichen Larve 
mit einfachen Schirmstäben gesehen ist. 

Die Entwickelung der Nebenarme und ihrer Kalkstäbe erfolgt wie 
gewöhnlich aus einem besondern gemeinsamen Kalkbogen der Rückseite, 
dessen Mitte wieder wie immer einen medianen Ast in die Rückenwand 
ausschickt. 


om 
g= 


m 
schon an der Seite innerhalb des Larvenkörpers mit den Anfängen der 


Reife Larven haben Zu dieser Zeit findet man den Seeigel 
Tentakeln und Stacheln angelegt und die Larve verändert sich nicht weı- 
ter, während der Seeigel seine Stacheln und Tentakeln ausbildet. Es 
kommt also weder zur Bildung von Wimperepauletten noch von Aurikel- 
fortsätzen und bildet die Wimperschnur nur einfach ihren Bogen an den 
Seiten des Körpers. 

Die reife Larve und der Seeigel sind grün und schwärzlich gespren- 
kelt, auch auf den Tentakeln sind langgezogene schmale schwärzliche 
Flecken. 

Beim Zerdrücken des freien Seeigels kommen noch einige Reste 


über die Gattungen der Seeigellarven. 31 


von dem Balkenwerk der Kuppel zum Vorschein, gleich wie auch die 
Wurzeln der Stäbe der dorsalen Seitenarme mit den ersten Maschen des 
frühern Gitters. In einem Kreise standen 10 netzförmige Kalkstücke und 
bei ihnen lagen die Zähne mit den Spitzen nach der Mitte gerichtet, 
sonst weit auseinander. Die Stacheln haben die bei jungen Seeigeln ge- 
wöhnliche Form und sind sechskantig ganz wie ich sie von diesem See- 
igel schon früher abgebildet habe. Sie hatten in einem Fall auf die ganze 
Länge bis zu ihrer Basis erst 7 Maschen in einer Längsreihe von Maschen, 
weniger als in den zu Helsingör abgebildeten Fällen, auch waren die Zahn- 
spitzen noch verhältnifsmäfsig kürzer als in jenen, so dafs die in Helsin- 
gör abgebildeten Exemplare sich um ein ganz geringes im Alter unter- 
scheiden. Die Füfschen hatten dieselbe Form wie zur Zeit, als der See- 
igel noch mit der ganzen Larve verbunden war und enthielten keine Spur 
eines Kalkringes. Der schon an der Larve sichtbare Gipfel des blasigen 
Endes der Füfschen ist jetzt noch bestimmter ausgebildet und lassen sich 
daran die charakteristische quere Abstutzung des Gipfels und das auf der 
Abstutzung befindliche, winzige spitze Wärzchen erkennen; die blasigen 
Knöpfe der Fühler sind übrigens jetzt etwas länglicher geworden als sie 
zur Zeit waren, als der Seeigel noch mit der Larve verbunden war. 


Nachträge zu den Asteri.larven. 


1. Ophiurenlarven. Rückenporus derselben. 


Bei Helgoland fanden sich diesmal 2 Ophiurenlarven, Pluteus para- 
doxus und die Larye der Ophiothrix fragilis; der erstere in einer erstaunli- 
chen Menge, so dafs an manchen Tagen viele Tausende durch das feine Netz 
zusammengebracht waren. Unter ihnen war die Varietät mit gegitterten 
Kalkstäben der Auriculararme nicht selten. Bei dieser Form war die Scheitel- 
spitze meist etwas schlanker und länger, die Seitenarme gerader und nicht 


32 MÜLLER 


platt, sondern abgerundet, so dafs man sie leicht für eine eigene Art neh- 
men könnte. Aber die Gröfse ist dieselbe, der Magen ist wie bei der andern 
grün und auch bei «der gewöhnlichen Form verlieren die Arme später zur 
Zeit der Entwickelung der Ophiure ihre Abplattung und werden vielmehr 
walzenförmig; auch giebt es hinsichtlich der bald mehr geraden bald gebo- 
genen Form der Auriculararme Übergänge. 

Bei den Ophiurenlarven des adriatischen Meeres hatte ich mich über- 
zeugt, dafs die Verbindungsbogen der Kalkstäbe an dem Scheitel der Larve 
in der Mitte nicht geschlossen sind, vielmehr die Zweige von beiden Seiten 
nur auf einander stofsen. Auch beim Pluteus paradoxus ist der Schlufs der 
der Bogen nur scheinbar, bei starken Vergröfserungen erkennt man vielmehr 
die solutio continui zwischen den dicht aneinander stofsenden Enden. Das 
Kalkskelet besteht daher nur aus zwei symmetrischen ganz von einander ge- 
trennten Hälften, wodurch das Wachsthum der Larve gesichert ist. Bisher 
fehlte noch die Beobachtung des Rückenporus in den Ophiurenlarven. Zur 
Zeit der ersten Beobachtung des Pluteus paradoxus war mir der Rücken- 
porus der Echinodermenlarven überhaupt noch unbekannt; derselbe wurde 
erst im J. 1849 an den Larven der Holothurien und Asterien, d. h. bei den 
Auricularien und Tornarien und bald darauf bei den Bipinnarien, zuletzt an 
den Seeigellarven aufgefunden, dagegen wollte es nicht gelingen diesen Porus 
an den Ophiurenlarven sicher zu beobachten. Ich suchte ihn an den adriati- 
schen Ophiurenlarven an der Rückseite des Larvenkörpers über dem in 5 
Blinddärmchen getheilten Säckchen, das seitwärts vom Schlunde liegt und 
die erste Anlage des Wassergefäfssystems ist. Ich glaubte auch beim Plu- 
teus bimaculatus zuweilen hier am Rücken, seitwärts von der Verbindung 
von Schlund und Magen einen kleinen Porus zu erkennen; aber bei der 
Schwierigkeit, diese verhältnifsmäfsig grofsen Larven in schiefer Stellung 
schwebend zu erhalten, konnte ich mich von der Verbindung des Säckchens 
mit einem Porus durch eine Röhre nicht überzeugen, und ich überging die- 
sen unsicher gebliebenen Punkt lieber ganz mit Stillschweigen. Den Plu- 
teus paradoxus fand ich zu diesen Beobachtungen viel mehr geeignet. Zur 
Zeit wo die erste Anlage des Wassergefälssystems in Form eines in 5 Blind- 
därmchen getheilten Säckchens zur Seite des Schlundes erschienen ist, be- 
merkt man auch immer einen kleinen Porus über dem Säckchen in der 
Rückenwand, seitwärts von der Mitte, in der Gegend zwischen Schlund und 


über die Gattungen der Sceigellarven. 33 


Magen. Um den Hals des Säckchens zum Porus zu sehen, ist es nöthig, den 


& 
Larven eine schiefe Stellung im Wasser zu geben, welches bei diesen kleinen 
Larven mit wenig langen Armen ziemlich leicht gelingt. Hat man die An- 
sicht auf den Rücken der Larve so, dafs die Fortsätze nach vorwärts, der 
Scheitel nach rückwärts gerichtet ist, so liegt der Porus constant auf der lin- 
ken Seite des Rückens zwischen Schlund und Magen. Taf. IX. Fig. 1. 

Der Rückenporus des Wassergefäfssystems ist nunmehr in den Larven 
der Holothurien, Seeigel, Asterien und Ophiuren beobachtet. 

Kürzlich war ich so glücklich, den Porus des Wassergefäfssystems in 
der erwachsenen Ophiolepis ciliata M. T. aufzufinden(!). Schon im Jahre 
1850 hatte ich den Steincanal der Ophiuren gefunden. Archiv f. Anat. Physiol. 
1850 p.121. Uber den Bau der Echinodermen. Abh. d. Akad. a. d. J. 1853. 
p- 201 (81), Taf. VI. Fig. 10.11. Dieser Canal entspringt aus einer kleinen 
Aushöhlung auf der innern Seite eines der 5 grofsen Mundschilder. Es ist 
dasjenige Mundschild, welches sich bei Ophiolepis ciliata durch einen erha- 
benen Umbo, bei Ophioderma longicauda durch einen vertieften Umbo aus- 
zeichnet. Dieses Schild war im System der Asteriden von Müller und Tro- 
schel, Braunschweig 1842 p. 3, als Ersatz der Madreporenplatte erklärt wor- 
den, und schon enthält der Vorläufer unserer Arbeit im Monatsbericht der 
Akademie von 1840 p. 106 diese ganz richtige Auffassung, die damals 
schwer begreiflich war und auch nicht allgemein angenommen worden ist. 
Aber es war niemals gelungen, eine Mündung an diesem Schilde zu bemer- 
ken. Daher ich schon vermuthete, dafs die Offnungen des Steinsacks viel- 
leicht innerliche im Eingeweideraum wie bei den Holothurien sein werden 
oder auch von den Genitalspalten ihren Zugang haben. Über den Bau der 
Echinodermen p. 202 (82). Nachdem ich kürzlich den Rückenporus der 
ÖOphiurenlaryen erkannt hatte, habe ich die Aufgabe nochmals in Angriff ge- 
nommen, diesen Porus in der erwachsenen Ophiure wiederzufinden. Sie ist 
bei Ophiolepis ciliata gelöst worden. Der Porus liegt in dem fraglichen 
Mundschild auf dem linken Rande desselben, dicht bei dem vordern Ende 
der angrenzenden Genitalspalte, und läfst sich an jedem trocknen Exem- 
plar dieser Ophiure mit der Lupe sogleich erkennen; er führt ins Innere 


G ) Der Monatsbericht der Akademie 1854 2. November enthält unter den Nachträgen 
über Echinodermenlarven auch hieyvon eine Anzeige. 


Phys. Kl. 1854. E 


34 MÜLLER 


des Schildes, nämlich in ein in der Substanz des Schildes versteckt liegendes 
Madreporenlabyrinth, welches sich in die auf der innern Seite des Schildes 
befindliche Aushöhlung oder den Anfang des Steincanals öffnet. Der äufsere 
Porus gehört dem Rande des Schildes selbst an, ist gänzlich äufserlich und 
setzt daher den Steincanal und das Tentakelsystem mit dem Seewasser in 
Verbindung. 


2. Bipinnaria von Helsingör und Ostende. Wassergefäfs- 
system und Rückenporus. 


Von Asterienlarven fand sich diesmal bei Helgoland die Bipinnaria 


von Helsingör in verschiedenen Stadien ihrer Entwickelung von. 4 — a 


Bei Exemplaren von 5” waren die beiden Blinddärme mit innerer Strömung, 
welche zu den Seiten des Magens und Schlundes liegen, schon vor dem 
Munde zur Form eines V verbunden, wie es auf Taf. I. Fig. 7 meiner zwei- 
ten Abhandlung abgebildet ist. Diese Verbindung ist in gleicher Weise von 
Van Beneden bei derselbigen Larve in Ostende beobachtet, welcher die 
beiden Säcke an jüngern Larven jedoch ganz getrennt gesehen hat. Bull. de 
l’Acad. Roy. de Belgique T. XVII. n. 6. Bei der Bipinnaria von Triest ist 
immer nur ein einziger wimpernder Sack entwickelt, der mit dem Rücken- 
porus zusammenhängt, dagegen liegen anfangs zu den Seiten des Magens wie 
bei den Larven der Ophiuren, Holothurien und Seeigel 2 längliche Körper, 
welche man überall von dem Sack mit innerer Wimperbewegung unter- 
scheiden kann. Vierte Abhandlung Taf. II. Fig. 6. Bipinnaria. Taf. I. Fig. 
1. 3. 9. Auricularia. Ich war geneigt, die Beobachtung von Van Beneden 
von ursprünglich zweien Säcken aus diesem Verhalten zu deuten. Daher 
hat es mich überrascht bei den Helgoländischen jungen Exemplaren der 
Bipinnaria von Helsingör und Östende von ” in der That 2 noch ganz 
getrennte Säcke, jeden mit innerer Strömung zu beobachten, und es schien, 
dafs sie auch am entgegengesetzten Ende ohne allen Zusammenhang waren. 
Sobald sie sich vor dem Munde vereinigt haben, so kann man die Strö- 
mung von Kügelchen aus dem einen in den andern Sack durch das Mittel- 
stück sehen und es ist daher die Scheidewand zwischen beiden verloren ge- 
gangen. Die innern Wände der Säcke sind mit Zellen belegt, in welchen 
auf Anwendung von Essigsäure die Kerne sichtbar werden. 


Der Rückenporus, welcher schon bei der Bipinnaria von Triest zur Be- 


über die Galtungen der Seeigellarven. 35 


obachtung kam, wurde jetzt auch bei der Bipinnaria von Helsingör beobachtet, 
wo er viel schwieriger wahrzunehmen ist. So lange noch zwei Säcke sind, 
ist nur der eine derselben mit dem Porus durch einen Hals verbunden (!). 
Wenn die Larve auf der Bauchseite liegt, und man die Ansicht der Rück- 
seite hat, das Flossenende der Larve nach vorn gerichtet ist, so ist es immer 
der linke Sack, der diesen Hals und seine Ötfnung besitzt, und hier bleibt 
diese Verbindung auch wenn die Säcke sich später an dem andern Ende ver- 
einigt haben, jetzt für beide zugleich. Die Larven widerstreben der Lage 
auf der Bauchseite und selbst der schwebenden Stellung mit der Bauchseite 
nach unten sehr und suchen immer wieder vermöge der Wimperbewegung 
die Bauchseite nach oben zu kehren. 

Sobald sich die Säcke vereinigt haben, wächst das Mittelstück des 
Sackes immer weiter bis zu den beiden Endilossen hin. so dafs es diese 
zuweilen fast ganz ausfüllt. Die übrigen Wimpel der Bipinnaria nehmen da- 
gegen keine Verlängerungen des Wassergefälssystems auf. 

Vom Seestern ist bei Larven von # noch nichts entwickelt, doch er- 
kennt man jetzt über dem Magen schon einige wenige dreischenklige Kalk- 
figuren, welche auf die baldige Ausbildung des Perisoms des Seesterns hin- 
deuten. 


3. Neue Art von Brachiolaria(?). 


In der zweiten Abhandlung über Echinodermenlarven beschrieb ıch 
unter dem Namen Brachiolaria eine 1847 in Helsingör beobachtete Aste- 


(!) Auf eine Mittheilung hievon an Hrn. Dr. Krohn hat mir derselbe unterm 17. Oc- 
tober d. J. erwiedert, dals sich die Bipinnaria asterigera gleichwie die Bipinnaria von Marseille 
in Betreff der Wassergefälssäcke und des Rückenporus ganz so wie die Bipinnaria von Helsin- 
zör verbalten und dals er bei sehr jungen Individuen der Bipinnaria von Marseille sich von der 
ursprünglichen Trennung der beiden Säcke gleichfalls überzeugt habe. Dies Verhalten ist um 
so eigenthümlicher, als andere Asterienlarven, wie die Bipinnaria von Triest und die Tornaria 
mit allen übrigen Echinodermenlarven in dem Besitz nur eines einzigen ursprünglichen Was- 
sergefälssackes übereinstimmen. Die Bipinnaria asterigera und die Bipinnaria von Triest wei- 
chen übrigens noch in einem andern wesentlichen Punkte ab. Bei ersterer ist die von der 
Larve abgewendete Seite des sich entwickelnden Seesterns die Bauchseite, bei letzterer nach 
Krohn's Beobachtungen (Archiv £. Anat. Physiol. 1853. p- 317) die Rückseite. 


2) Monatsbericht der Akademie v. 16. März 185/. 
E2 


36 MüLtER 


rienlarve, welche den Bipinnarien verwandt, sich von diesen dadurch unter- 
scheidet, dafs sie statt der Flossen an dem einen Ende 3 mit einem Stern von 
Papillen gekrönte Arme hat. Von dieser Larvenform sah ich in Messina eine 
zweite Art, welche in der Ausbildung des Seesterns begriffen war. Es waren 
3 mit Papillen besetzte Arme an derselben Stelle vorhanden, und die Wim- 
pel waren ähnlich; aber die Anordnung der Papillen war gänzlich abwei- 
chend, und die Arme sind mehr abgeplattet, so dafs sie eine ventrale und 
dorsale Fläche besitzen. Hierdurch wird die Eigenthümlichkeit der Brachio- 
larien als Gattung von Asterienlarven noch augenscheinlicher, als sie es bis- 
her schon war. 

Der Brachiolaria von Helsingör fehlten die Endwimpel oder Flossen 
der Bipinnarien völlig. Die dorsale Wimperschnur machte ihren Bogen über 
die Basis des Mittelarms, während die ventrale Wimperschnur dem Mittel- 
arm bis nahe zum Ende folgte. Die Brachiolaria von Messina von Ei Gröfse, 
deren paarige Wimpel ebenso wie bei dem Thier vom Sunde stehen, besitzt 
einen dorsalen unpaaren Wimpel oder die dorsale Flosse einer Bipinnaria. 
Die ventrale Flosse der Bipinnarien fehlte und ihre Stelle war von den Ar- 
men der Brachiolaria eingenommen, welchen die ventrale Wimperschnur 
g, auf- 


Eh 
und absteigend. Die Papillen bildeten bei der Brachiolaria von Helsingör eine 


bis zum Ende folgte, indem sie von einem zum andern Arm übergin 


Krone auf den Enden der Arme, bei der Brachiolaria von Messina mit plat- 
tern Armen waren die Ränder der Arme auf der ventralen Seite in ganzer 
Länge und bis auf den Gipfel der Arme mit Papillen oder Zapfen besäumt, 
so zwar, dafs diese Papillen dicht neben der Wimperschnur auf der ventra- 
len Seite der Ränder standen und sich zuletzt auf der ventralen Seite der 
Armenden anhäuften. 

In der Abhandlung über den allgemeinen Plan in der Entwickelung der 
Echinodermen wurden die festsitzenden Echinaster- Larven und die schwär- 
menden Bipinnarien und Brachiolarien verglichen und es ergab sich, dafs die 
Wimpel der Bipinnarien und Brachiolarien den Armen der festsitzenden Lar- 
ven nicht homolog sind, dafs vielmehr das Analogon der Arme der letztern 
die 3 hohlen mit Papillen besetzten Arme der Brachiolaria sind, so dafs Bra- 
chiolaria sowohl die Wimpel der Bipinnarien als die Arme der Echinaster- 
larve besitzt. 


Bei der neuen Brachiolaria von Messina sind die 3 fraglichen Arme 


über die Gattungen der Seeigellarven. 32 


ebenfalls hohl, die ihre Höhle auskleidende besondere Membran setzt sich in 
die Haut eines mittlern grofsen Raums der Larve fort, der sich bis zum See- 
stern und wahrscheinlich bis in sein Inneres erstreckt. Bei der Echinaster- 
larve setzt sich die innere Membran der hohlen Arme in die innere Haut der 
Körperwände des Seesterns fort. Im Innern des Pedunkels der Echinaster- 
larve von Amerika hat Agassiz eine Strömung beobachtet, diese Strömung 
ist auch schon in den hohlen Armen der Brachiolaria von Helsingör gesehen. 
Ein Rückenporus der Larve wurde nicht beobachtet und war der hintere 
Theil des Körpers wegen der vorgeschrittenen Entwickelung des Seesterns 
und seiner Kalkfiguren zu undurchsichtig, um so sowohl hierüber als über 
die erste Anlage der Tentakelkanäle etwas auszumitteln. 

Es entsteht die Frage, ob der mit innerer Strömung versehene Raum 
der Brachiolaria dem wimpernden Sack der Bipinnarien oder der Höhle der 
Arme und des Körpers der Echinasterlarve entspricht. Die neuere Beobach- 
tung über die Bipinnaria von Helsingör, bei welcher der wimpernde Sack 
seine Verlängerungen bis in die-beiden Endflossen treibt, ohne dafs die an- 
dern Wimpel davon gefüllt werden, macht es wahrscheinlich, dafs der die 
Arme der Brachiolaria ausfüllende Schlauch nichts anders als eine Verlänge- 
rung des Wassergefäfssackes wie bei den Bipinnarien ist. 

Die Bedeutung der wimpernden Höhle in den Pedunkeln der Echin- 
asterlarve, welche sich in die Körperhöhle derselben fortsetzt, hat noch nicht 
sicher festgestellt werden können. Gewils ist, dafs sich diese Höhle später 
in zwei Theile sondert, die Höhle der Pedunkel und die Bauchhöhle des 
Seesterns. Ein Zusammenhang der Höhle des Pedunkels mit dem Wasser- 
gefälssystem des Seesterns war schon vermuthet, hat aber bis jetzt nicht nach- 
gewiesen werden können. 

Die Echinasterlarve besitzt zwischen den 4 Armen eine räthselhafte 
napfartige Warze. Eine gleiche Warze besitzt nun auch die Brachiolaria 
zwischen den 3 Armen. Schon in der Brachiolaria von Helsingör wurde ein 
runder trüber Körper an der Ventralseite der Basis des Mittelarms beschrie- 
ben und abgebildet. In der Brachiolaria von Messina ist dieser Theil wieder- 
gesehen und weiter beobachtet. Er befindet sich auch hier an der ventralen 
Wand der Basis des Mittelarms zwischen den 3 Armen und es ist ausgemit- 
telt, dafs es eine flach über den Körper der Larve vorspringende napfartige 
Warze ohne Öffnung ist. Wenn gleich die Bedeutung dieser Warze weder 


33 MürLrLer 


bei der festsitzenden Echinasterlarve noch bei der schwärmenden Brachiola- 
ria festgestellt werden konnte, so ist doch wenigstens die in ihrer Gegenwart 
liegende Bestätigung der Homologien der Echinasterlarve und Brachiolaria 
willkommen. 

Ob die Brachiolarien von ihren Armenden analog der Echinasterlarve 
auch zum Anhalten an fremden Körpern Gebrauch machen, ist dermalen 
noch ungewifs. Man mufs auch gespannt sein zu erfahren, ob die Wimpel 
und die Arme gleichzeitig entstehen oder ob den Wimpeln ein Zustand ver- 
gleichbar der Echinasterlarve vorausgeht. 

Der an dem hintern Theil des Körpers der Larve entwickelte Stern 
mit Kalknetz umschlofs die Verdauungsorgane mit Ausnahme des Schlun- 
des. Der Stern war am Umfang gezackt, aber noch nicht pentagonal und 
sein Umfang gegen die Larve zu noch weit offen, die Tentakel noch- 
nicht hervorgebrochen. 

Die fünfblätterige Figur auf der Ventralseite des gelappten Hintertheils 
der Brachiolaria von Helsingör war anfangs auf das Echinoderm gedeutet. 
Aus dem Studium der Auriecularia ergab sich dann, dafs der Stern von Blind- 
därmehen nur die Anlage des Tentakelsystems des Echinoderms ist. III. Ab- 
handlung p. 40 (8). Dieselbige Tentakelanlage wurde in der IV. Abhand- 
lung bei der Bipinnaria von Triest festgestellt. Aus den Beobachtungen über 
die Entwickelung des Seesterns in der Bipinnaria von Triest und in der Bra- 
chiolaria von Messina folgt auch, dafs der gelappte mit Kalknetz durchzo- 
gene Hintertheil der Brachiolaria von Helsingör nicht dem Körper der Larve 
allein angehören kann, vielmehr der künftige Seestern selbst ist. 


——e —— 


Fig. 1. 


Fig. 2. 
Fig. 


» 


Fig. 4. 
Fig. 5. 
Fig. 6. 


—r 
. 


Fig. 
Fig. 
Fig. 


vo on 
Di « 


über die Gattungen der Seeigellarven. 39 


Erklärung der Abbildungen. 


at. 


Larve des Echinus brevispinosus R. 


Die Varietät der Larve mit gegitterten Stäben der 4 Schirmarme, von der Bauchseite. 
Grölse 

Dieselbe von der Rückseite. 

Die Varietät mit Gitterstäben der Markisenarme und einfachen Stäben der dorsalen 
Seitenarme, nach Ausbildung der Wimperepauletten. Ansicht der Bauchseite. a Mund, 
o After. 

Ähnliche Ansicht bei mehr geneigtem Scheitel. 

Dieselbe Varietät. Rückseite. n Dorsale Lappen. 

Dieselbe Varietät. Seitenansicht. x Hohlkehlenförmiger Theil der Markise. « Mund. 
y Wimperepauletten, rn dorsale Lappen, z Mundgestell. 

Das obere Ende des Gitterstabs der Markise (von der ersten Varietät). 

Endtheil des Stabs der Markisenarme (von der zweiten Varietät). 

Der hohlkehlenförmige Vorsprung der Markise von der Seite und unten bei gesenkter 
Stellung des Scheitels der Larve. 


Taf. D. 


Larve der Echinocidaris aequituberculata Desm. 


Die gegenwärtigen Abbildungen sporadischer auf Echinocidaris bezogener 
Larven beginnen kurz nach dem Stadium bis zu welchem Busch seine durch künst- 
liche Befruchtung erzielten Larven erzogen hat. Busch Beobachtungen über Ana- 
tomie und Entwickelung einiger wirbellosen Seethiere. Berlin 1851. Taf. XII. 
Fig. 10. 11. 
Junge Larve von der Bauchseite. @ Schlund. 3 Magen. c Darm. 
Dieselbe von der Seite. 
Verticale Ansicht von den Kalkleisten im Scheitel. 
Eine weiter fortgeschrittene Larve mit 4 Armen von der Bauchseite. 
Dieselbe von der Seite, 


am 
er 


10 groß. 


‘ 


Fig. 
Fig. 
Fig. 


Fig. 
Fig. 


Fig. 


Fig. 


Fig. 


Fig. 
Fig. 
Fig. 
Fig. 


1. 


[57 


3-5. 


10. 
11. 
12. 
13. 


MÜürLteEr 


Die Larve aus der Zeit, wo die Aurikeln sich zu entwickeln beginnen, von der 
Bauchseite. 

Dieselbe, ganz seitlich. 

Verhalten der Kalkleisten und der Kanten der Markisenstäbe. 

Eine Larve aus diesem Stadium von der Rückseite. 

Kalkskelet einer Larve, bei der die Gitterstäbe der dorsalen Seitenarme sich ent- 
wickeln. Ansicht der Rückseite. 


. Detail des dreikantigen Markisenstabs. 


Dasselbe von dem Theil des Stabs, wo sich das Gitter entwickelt. 


. Detail von dem Gitterstab der dorsalen Seitenarme. 


Durchschnitt des dreikantigen Stabs der Markisenarme. 


Lat ılT, 


Larve der Echinocidaris aequituberculata. 


Von der Bauchseite. Es fehlen noch die Nebenarme des Mundgestells und das zweite 
Paar der dorsalen Arme. ie 

Eine weiter entwickelte Larve, wo diese Arme und die Wimpel des Schirms ausge- 
bildet sind, von der Bauchseite. 

Dieselbe von der Rückseite. 

Dieselbe halbseitlich. 


Reife Echinocidarislarve mit Pedicellarien und beginnender Entwickelung des Seeigels. 


ar aVe 


Larve der Echinocidaris aequituberculata. 


Lauf der Wimperschnur an der reifen Echinocidarislarve. Verticale Ansicht auf den 
Gipfel. aa ventrale, 55 dorsale WWimpel des Schirms, cc Markisenarme, dd dorsale 
Seitenarme, ee Auriculararme. 

Ausbreitung der Kalkstäbe des Schirms in Kalkplatten aus der reifen Echinoeidaris- 
larve, unter dem Deckplättchen. aa Markisenstäbe, 5 dorsaler Seitenstab. 

Junge Seeigel von 5 von der Echinocidarislarve, von verschiedenen Seiten. An 
einem derselben standen ein ungegitterter dreikantıger Stab Fig. 6 und zwei gegit- 
terte dreikanlige Stäbe Fig. 7 hervor. Fig. 8. (Querschnitt der dreikantigen Stäbe. 
Auch trat bei der Compression des Seeigels der Rest des Auriculargerüstes Fig. 9 
hervor. 

Einer der dünneren Stacheln des Seeigels. 

Einer der dickern am Ende abgeplatteten Stacheln. 

Pedicellaria des jungen Seeigels. 

Eines der Fülschen des jungen Seeigels mit dem Kalkring. 


Fig. 1. 


Fig. 2. 


Fig. 3. 
Fig. 4. 
Fig. 5. 


Fig. 6. 


Fig. 1. 
Fig. 2. 
Fig. 3. 
Fig. 4. 


Fig. 5. 
Fig. 6. 


Fig. 7. 


Fig. 8 


Fig. 9. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 44 


Tabu V. 


Larve von Messina mit Gitterstäben der Schirmarme, mit Aurikeln und Wimpeln 
des Schirms p. 9. Seitenansicht. 

Die Beobachtung dieser Larve, welche wegen der gespreitzten Stellung der Schirm- 
arme vielleicht verletzt ist, hat nicht zu Ende geführt werden können, da sie durch 
einen unglücklichen Zufall zu Grunde gegangen ist. Ich habe keine Ansichten der 
Bauch- und Rückseite und auch keine Ansicht des Scheitels erhalten. 

Der Körper dieser Larve stärker vergrölsert. 

4A Markisenarme. BB Dorsale Schirmarme. CC DD Arme des Mundgestells. EE 
Aurikeln. a Schnabel oder Hohlkehle der Markise. m Die 4 Wimpel des Schirms. 
n Dorsale Lappen. 

Ansicht der Larve auf die concave Seite des Schirms. Bezeichnung wie vorher. 
Gitterwerk der dreikantigen Stäbe der Schirmarme. 

Spatangoidlarve von Messina mit sehr langem Scheitelfortsatz. Es fehlen noch die 
Nebenarme des Mundgestells, wovon man nur die erste Spur sieht, die Auriculararme 
und das zweite Paar der dorsalen Arme. Bauchseite. 

Reife Spatangoidlarve von Messina, woran alle diese Arme entwickelt sind. Bauchseite. 
Beide Spatangoidlarven gehören der Form mit ganz gegitterten Stäben der 4 Schirm- 
arme und des Scheitelfortsatzes an. 


KattıNd. 


Spatangoidlarven von Messina. 


Ganz junge Spatangoidlarve noch ohne Scheitelstab, von der Seite. 

Desgl. halbseitliche Ansicht der Bauchseite. 

Gipfel der Larve von der Bauchseite. 

Kalkgerüst aus der Zeit, wo der Scheitelarm ausgebildet ist. a Markisenarm. d Primä- 
rer Arm des Mundgestells. 

Scheitelarm. 

Eine Spatangoidlarve aus der Zeit, wo der Körper 5 Arme hat, von der Seite. Von 
den Armen ist nur der Anfang abgebildet. a Schlund, 2 Magen, c Darm. 
Spantangoidlarve mit 11 Fortsätzen, die Auriculararme sind noch nicht entwickelt. 
o Alter, 1 Markisenarm, 2 dorsaler Seitenarm, 3 primärer, 4 secundärer Arm des 
Mundgestells, 5 zweiter dorsaler Seitenarm, 6 Scheitelarm. Die Mundgestellarme sind 
ganz, von den übrigen ist nur der Anfang abgebildet. : 
Kalkgerüst der Spantangoidlarve mit ungegitterten Schirmarmen, aus der Zeit, wo die 
Larve 5 Arme hat. Seitenansicht. Nur der Anfang der Arme ist abgebildet. 

a Markisenarm. 6 Primärer Arm des Mundgestells. 

Desgl. Ansicht von der Bauchseite. 


Phys. Kl. 1854. F 


42 


Fig. 10. 
Fig. 11. 
Fig. 12. 


Fig. 1. 
Fig- 2. 


Fig. 3. 


Fig. 6-9. 


MÜLLER 


Desgl. Rückseite. 
Schiefer Lauf der Kanten am Scheitelstab. 
Dreikantiger ungegitterter Kalkstab des Markisenarms. 


Taf. Vi. 


Spatangoidlarven von Messina. 


Die Spatangoidlarve mit ungegitterten Stäben der 4 Schirmarme, von der Bauchseite. 
Die Spatangoidlarye mit gegitterten Kalkstäben der Schirmarme, von der Bauch- 
seite. Von den Fortsätzen ist nur der Anfangstheil gezeichnet. Auf der einen Seite 
ist der Kalkstab des Auricularfortsatzes, auf der andern die Fortsetzung der Wimper- 
schnur vom Arm der Markise auf den Auricularfortsatz abgebildet. 

Kalkgebilde aus der Larve mit gegitterten Kalkstäben der 4 Schirmarme unter dem 
Deckplättchen. 

a Kalkstab des Scheitelarms mit dem Bogen für die Aurikeln r. — db dd Kalkstäbe der 
Schirmarme. c Kalkstab des primären Mundarms. e Kalkbogen in der Rückenwand 
für die secundären Arme des Mundgestells f und das zweite Paar der dorsalen Seiten- 
arme g. 

Kalkbogen aus einer Larve mit gegitterten Kalkstäben der 4 Schirmarme mit den von 
dem Bogen abgehenden Kalkstäben der Aurikeln. 

Bruch des dreikantigen Theils des Kalkstabs der Aurikel. 

Entwickelung der Schenkel des Kalkbogens aus den Schenkeln der Basis des Scheitel- 


stabs. Ansichten von verschiedenen Seiten und von verschiedenen Exemplaren. 


Fig. 10-11. Ein Theil der Kalkgebilde aus geprelsten reiferen Spatangoidlarven. 


Fig. 12. 


a Scheitelstab und Kalkbogen für den Stab der Aurikel %, » Wurzel des Kalkstabs des 
Markisenarms. c Der davon abgehende Ast zu dem primären Mundarme. d Wurzel 
des dorsalen Schirmarms. 

Markisenstab und Ast zum Mundgestell aus einer reifen geprelsten Spatangoidlarve. 


Taf. VIH, 


Larve mit Gitterstäben ohne Epauletten zum Seeigel mit Zähnen von Hel- 


Fig. 1. 


Fig. 2. 
Fig. 3. 
Fig. 4. 


singör und Helgoland. 


Larve aus dem jüngeren Stadium mit 4 Fortsätzen. 

a Mund, 5 Schlund, ce Magen, d Darm, e After. 

Dieselbe von der Seite. 

Eine weiter fortgeschrittene Larve dieser Art mit 8 Fortsätzen, von der Rückseite. 
Eine Larve dieses Stadiums, von der Seite. 

5 Schlund, ce Magen, d Darm, e Alter. 


Fig. 5. 


Fig. 6. 


Fig. 7. 


Fig. 8. 
Fig. 9. 


Fig. 10. 
Fig. 11. 


Fig. 12. 


Fig. 1. 


Fig. 1*. 


Fig. 2. 


Fig. 3. 
Fig. 4. 
Fig. 5. 


Fig. 6. 


Fig. 7. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 43 


Larve aus demselben Stadium bei mehr gesenkter Stellung der Kupdı wo die Längs- 
dimensionen des Kalkrahmens verkürzt erscheinen. 

Ähnliche Larve halbseitlich von der Bauchseite. 

a Kalkleiste unter dem Darm. 2 Kalkleiste über dem Darm zur ventralen Wand des 
Larvenkörpers. 

Die reife Larve von der Bauchseite. Man sieht die Anlage des Seeigels über dem Ma- 
gen und Darm auf der linken Seite. 

Die Larve während der Metamorphose in den Seeigel. 

Ein mit dem feinen Netz gefischter junger Seeigel von ER mit blasigen Enden der Füls- 
chen ohne Kalkscheibe. 

Eines der Füfschen stärker vergrölsert bei der Ausstreckung. 

Derselbige Seeigel unter dem Deckplättchen. Man sieht die Reste der Kalkstäbe mit 
Gitter und die 5 Zahnspitzen. 

Ende eines Fülschens von Echinocyamus tarentinus von einem in Weingeist aufbe- 
wahrten Exemplar. Breite des Knopfes 35 


rat. “I 


Asteridlarven. 


Rückseite einer Ophiurenlarve, Pluteus paradoxus. 

a Schlund, # Magen, ec wurstförmige Körper, d Säckchen mit 5 Blinddärmchen, erste 
Erscheinung des Wassergefälssystems, e Porus desselben auf dem Rücken der Larve. 
Verbindung des Rückenporus mit dem Hals des Säckchens, sichtbar bei schiefer Stel- 
lung der Larve. Bezeichnung wie vorher. 

Äussere Oberfläche eines interradialen Feldes von Ophiolepis ciliata mit dem durch 
einen Umbo a ausgezeichneten Mundschilde. Die Anschwellung Umbo enthält das 
Madreporenlabyrinth versteckt, zu welchem der am linken äussern Rande des Schildes 
liegende Porus führt. & Schuppen der Bauchwand. — c Mundecke und Mund- 
papillen. 

Ein sehr junges Exemplar der Bipinnaria von Helsingör von En Grölse, von der Rück- 
seite. a Schlund, # Magen, c Darm, d, d die beiden Wassergefälssäcke, e Verbindung 
des linken Sacks mit dem Rückenporus. 


Älteres Exemplar der Bipinnaria von Helsingör von 2- " Grösse, von der Rückseite. 


Bezeichnung dieselbe. Die beiden Säcke des a, sind jetzt vor dem 
Mund verbunden. 

Halb seitliche Ansicht. Bezeichnung wie vorher. e Porus des Wassergefälssacks. 

Ein Exemplar der Larve, bei dem sich der Wassergefälssack bis in die Endflossen ver- 
längert hat; von der Rückseite, 

Brachiolaria von Messina, von der Bauchseite. 

a Schlund, 5 Magen, c Anlage des Seesterns, d dorsale Endflosse, e,e,e die 3 Arme 


statt der ventralen Endflosse, f vorderer ventraler Seitenwimpel, g hinterer ventraler 


F2 


44 MÜLLER 


Seitenwimpel, f’ vorderer dorsaler, g hinterer dorsaler Seitenwimpel, % Auricular- 
wimpel, x die dunkle Warze zwischen den Armen. 

Fig. 8. Dieselbe bei abweichender Stellung der Wimpel. 

Fig. 9. Dieselbe von der Seite. 
a Mund. i Wassergefälssack bis in den Grund der Arme verlängert. Die übrige Be- 
zeichnung wie vorher. 

Fig. 10. Dieselbe von der Rückseite. 
d Endflosse, f‘ vorderer dorsaler, g’hinterer dorsaler Seitenwimpel, % Auricular- 
wimpel. 

Fig. 11. Vorderer Theil der Brachiolaria von der Seite. & Die Warze. i Wassergefälssack bis 
in den Grund der Arme verlängert. d Dorsale Endflosse. 

Fig. 12. Das Ende des unpaarigen Arms mit den Zapfen. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 45 


Alphabetische Nachweisung 


{e) 


zu den Abhandlungen über Echinodermenlarven. 


[Die römische Zahl bezieht sich auf die Folge der Abhandlungen, die Jahreszahl auf den Jahrgang der Ab- 
handlungen der Akademie, die Parenthese bezieht sich auf die Pagina der besonderen Abdrücke.] 


After der Holothurien III. 1s48 p. 42 (10). 
VI. 1852 p. 50 (26). 
After der Ophiurenlarven IV. 1850 p. 50 (14). 
V. 1851 pP. 36 (4). 
After der Seeigellarven I. 1846 p. 284. 307 (12. 35). 
IV. 1850 p. 50 (14). 
Altersunterschiede der Echinuslarven IV. 1850 p. 50 (14). 
Alltersunterschiede der Seeigellarven VII. 1854 p. 2. 
Altersunterschiede der Spatangoidlarven VII. 1854 p. 16. 
Arme der Echinodermenlarven. VI. 1852 p. 45 (21). 
Vergleichung derselben. 
Armglieder der Ophiuren, I. 1846 p. 281 (9). 
Bildung der neuen Glieder V. 1851 p. 46 (14). 
Asteracanthion Mülleri VI. 1852 p. 35 (11). 
Asterienlarven, verschiedene Formen II. 1s4s p.75 (3). 
III. 1849 p.55 (23). 
IV. 1850 p. 66 (30). 
Asterienlarve wurmförmige III. 1849 p.53 (26). Taf. VI. Fig. s—12. Taf. VII. Fig. 1—4. 
IV. 1850 p. 76 (40). 
VI. 1852 p. 60 (36). Taf. I, Fig. 15. 16. 
Asterien von Triest IV. 1850 p. 66 (30). 
Atlas Lesueur VI. 1852 p. 60 (36). 
Augenflecke der Tornaria II. 1s48. p. 102 (30). 
Auricularfortsätze VI. 1852 p. 46 (22). 
Auricularfortsätze einiger Seeigellarven VII. 1854. p. 6. 9. 19. 
Auricularia mit Kalk-Rädchen II. 1348 p. 93 (26). Taf. IV. 
III. 1849 p.38 (6). Taf. I. I. III. Fig. 1—7. 
IV. 1850 p. 43. (7). Taf. I. Fig. 1—4. 


46 MürLser 

Auricularia mit Kugeln II. 1848 p. 100 (25). Taf. V. Fig. 1—3. 
III. 1849592508.(18) Da IV _V. 
IV. 1850 P.392.@) Ta I: 
VL 1852 p.47 (23). Taf. II—VI. 


Aurikeln der Echinodermenlarven 
Aurikeln einiger Seeigellarven 
Bewegung der Echinodermenlarven 


Bilaterale Wimperschnur 


VL 1852 p.46 (22). 

VII. 1854. p. 6. 9. 19. 

I. 1846 p. 278. 280. 284. (6. 8. 12) 
II. 1548 p. 78. 96. 103. (6. 24. 31.) 

. 1849 p. 37. 40. A1. 44. (5. 8. 9. 12.) 
. 1850 p. 68. 76. (32, 40.) 

« 1351 p. 37 (5). 

VII. 1854 p. 8. 


III. 18/9 p. 67 (35). 


VI. 1852 p.42 (18). 


Bipinnaria, Arten II. 1848 


p- 75 (3). 


IV. 1850 p. 67 (31). 
VII. 1854 p. 34. 


I. 
IT. 18 
III. ıs 


Bipinnaria asterigera 


1846 p. 301 (29). 


48 p. 81 (9). Taf. II, Fig. 1—3. 
49 p. 61 (29). Taf. VII, Fig. 5—8. 


VII. 1854 p. 34. 
Bipinnaria, Eingeweide II. 1848 p. 78. 82 (6. 10). 


II 


Bipinnaria von Helsingör 


VL. 


Bipinnaria von Marseille II. 


VII. 


Bipinnaria von Triest IV. 
Bipinnaria, Wassergefälssack 


. 1848 p. 77 (5). Taf. I, Fig. 1—7. 
1854 p. 34. Taf. IX. Fig. 3—6. 
1848 p. 80 (8). Taf,I. Fig. 8. 9. 
1554 p. 34. 
1850 p. 67 (31). Taf. II. Fig.5—13. Taf.III. IV. V. Fig. 1—10. 
II. 1848 p. 80 (8). 
IV. 1850 p. 68 (32). 


VII. 1854 p. 34. 


Bläschen mit Doppelkörnern d 


II. 
II. 


1848 
1849 
VI. 1852 
VI. 1854 
Brachiolaria von Helsingör 


Brachiolaria 


P 


Brachiolaria von Messina 


Cidaris, Fülse derselben I. 
VI. 
Chirodota violacea Pet. III. 


III. 18/9 p. 
VI. 1852 p. 


Comatulalarve 


P- 


P- 
P- 


III. 1849 p.42 (10), 
IV. 1850 p. 45 (9). 
94 (22). Taf. II. Fig. 4. 5. Taf. IH. 

. 40. 57 (8. 25). 

36, 44 (12.17). 

35. Taf. IX. Fig. 7—12. 

II. 1848 p. 94 (22). Taf. II. Fig. 4. 5. Taf. II. 
III. 1849 p. 40. 57 (8. 25). 


er jungen Holothurien 


VII. 1854 p. 35. Taf. IX. Fig. 7—12. 


1846 p. 298 (26). 

1354 p. 26. 

1849 p. 47 (15). Taf. II. Fig. 8. 
66 (34). 

54 (30). 


über die Gattungen der Seeigellarven. 47 


Contractile Organe der jungen Holothurie IV. 1850 p. 46 (11). 
Derbes Seeigellarve III. 1549. p. 67 (35). 
IV. 1850 p. 49 (13). 
VI. 1854 p. 2. 
Doppelkörner in den Bläschen am Kalkring III. 1849 p. 42 (10). 
der jungen Holothurien IV. 1850 p. 45 (9). 
Echinasterlarve, adriatische IV. 1850 p. 66 (30). 
VI. .1852 'p. 30..32'(6. 8). 
Echinasterlarve von Nordamerika II. 1848 p. 9ı (19). 
Echinasterlarve von Sars I. 1846 p. 275. 292 (3. 20). 
lI. 1848 p. 93 (2ı). 
VI. 1852 p. 33 (9). Taf. I. Fig. 1—14. 
Echinaster oculatus M. T. VI. 1852 p. 33 (9). 
Echinaster sanguinolentus Sars VI. 1852 p. 33 (9). 
Echinaster Sarsii M. T. VI. 1852 p. 33 (9). 
Echinocidarislarve VII. 1854 p. 10. Taf. II—IV. 
Echinocyamus VI. 1554 p. 26. 
Echinus brevispinosus, Larve VII. 1354 p.3. Taf. I. 
Echinuslarve, Gattungs - Charaktere VI. 1354 p.3. 
Echinuslarven, Arten I. 1846 p. 282 (10). 
IV. 1850 p. 49. 60 (13. 24). 
VI. 1852 p. 53 (34). 
VII. 1854 p.3. 
Echinuslarven von Helgoland I. 1846 p. 282 (10). Taf. IV—VI. Taf. VII. Fig. 1—3. 
Echinuslarve von Triest mit Kalkkugeln VI. 1852 p.58 (34). Taf. VII. Fig. 1. 2. 
Echinus lividus, Larve desselben III. 1549 p. 67 (35). 
IV. 1850 p.49 (13). Taf. VI. Fig. 7—14. Taf. VII. Fig. 1-8. 
Echinus pseudomelo Bl. IV. 1850 p.4s (12). 
Echinus pulchellus Ag. IV. 1850. p. 48 (12). 
Echinus pulchellus, Larve desselben IV. 1850 p. 60 (24). Taf. VI. Fig. 1—6. 
Echinus von Helsingör I. 1846 p. 288. 304 (16. 32). 
VI. 1854 'p. 27. 
Eicanal der Holothurien IV. 1850 p. 77 (41). Taf. IX. Fig. s. 9. 
Eicanal der Ophiuren IV. 1850 p. 78 (12). 
Eier der Echinodermen IV. 1850 p.77 (A1). Taf. IX. Fig. 8. 9. 
Eier der Holothurien IV. 1850 p. 77 (41). Taf. IX. Fig. 8. 9. 
Eingeweide der Bipinnarien II. 1848 p. 78. 82 (6. 10). 
IV. 1850 p. 67 (31). 
V. 1851 p.54 (22). 
Eingeweide der Echinodermenlarven VI. 1852 p.38 (14). 
Eingeweide der Holothurienlarcven III. 1849 p. 37 (5). 
Eingeweide der Ophiurenlarven I. 1846 p. 277 (5). 
V. 1851 p.36 (14). 


48 MÜLLER 


Eingeweide der Seeigellarcven I. 1346 p. 284 (12). 
IV. 1850 p. 50 (14). 
Festsitzende Echinodermenlarven VI. 1852 p. 29 (5). 
Fortsätze der Echinodermenlarven, Homologie derselben VI. 1852 p. 45. 61 (21. 37). 
Fortsätze der Seeigellarven nach derältern I. 1846 p. 310 (38). 
und spätern Bezeichnung IV. 1850 p.54 (18). 
VI. 1852 p. 40 (16). 
VII. 1854 p.2. 
Fülse der Asterien I. 1846 p. 299 (27). 
II. 1848 p. 85 (13). 
Füfse der Echinocyamus VII. 1854 p. 26. Taf. VIII. Fig. 12. 
Füflse der Holothurien VI. 1852 p. 51 (27). 
Füfse der Ophiuren I. 1846 p. 299 (27). 
Fülse der Seeigel I. 1846 p. 298 (26). 
VII 1854 p. 26. 
Flossen der Bipinnarien Il. 1845 p. 75. 80. 81 (3. 8.9). 
IV. 1850 p. 67 (31). 
Generationswechsel I. 1846 p.305 (33). 
II. 1848 p. 104 (32). 
V. 1851 p. 54 (22). 
Helgoland, Bipinnaria VII. 1854. p. 33. 
Helgoland, Ophiurenlarven I. 1846 p. 274 (2). 
VII. 1854 p. 31. 
Helgoland, Seeigellarven I. 1846 p. 282. 289 (10. 17). 
VII. 1854 p. 22. 
Helsingör, Bipinnaria II. 1848 p.77 (5). 
Helsingör, Brachiolaria II. 1348. p. 94 (22). 
Helsingör, Seeigellarven I. 1546 p. 288. 295. 312 (16. 23. 40). Taf. VII. 
VII 1854 p. 22. Taf. VIII. 
Heterologie der Larve und des Echinoderms I. 1846 p. 279. 285 (7. 13). 
V. 1851 p. 54 (22). 
Holothurie, junge von Triest VI. 1852 p. 52. 59 (28. 35). Taf. VII Fig. 1—4. 
Holothurien, After III. 18/49 p.42 (10). 
VI. 1852 p. 50 (26). 
Holothurien, Entwickelung der Füßse VI. 1852 p. 51 (27). 
Holothurienlarven IIL 1349 p. 35 (3). Taf. I-V. 
IV. 1850 p.39. 43 (3. 7). Taf. I. I. Fig. 1—4. 
Holothurienpuppen III. 1849 p. 44. 54 (12. 22). Taf. IV. Taf. V. Fig. 1—3. 
IV. 1850 p. 39 (3). 
VI. 1852 p. 47 (23). Taf. II—V. 
Holothurienpuppen, Aufbruch derselben II. 1849 p. 46 (14). 
VI. 1852 p. 49 (25). 
Holothurien, Ringcanal III. 1849 p. 42. 53 (10. 21). 
IV. 1850 p. 41 (5). 


über die Gattungen der Seeigellarven. 


Holothurien von Triest IV. 1850 p. 38 (2). 
Homologien der Echinodermen-Larven VI. 1852 p. 41. 61 (17. 37). Taf. II. 
Kalkrädchen von Holothurien II. 1849 p. 47 (15). 
Kalkring der Holothurien III. 1349 p. 42. 52 (10. 20). 
Kalksack der Holothurie II. 1849 p. 53 (21). 
IV. 1850 p. 40. 43 (4.7) 
Knötchen mit Ausläufern am Munde der Ophiurenlarven I. 1846 p.278 (6). 
V. 1851 p.35 (3). 
Kreisen und Rotation der Echinodermenlarven I. 1846 p. 278. 280. 284 (6. 8. 12). 
II. 1848 p. 78. 103 (6. 31). 
III. 1849 p 37. 40. At. 44 (5. 8.9. 12). 
Vau1s54 p231.(5). 
Kugeln der Auricularia IV. 1850 p. 39 (3). 
Larven mit Wimperkränzen III. 1849 p. 66 (34). 
VI. 1852 p. 46 (22). 
Lebendig gebärende Echinodermen VI. 1852 p. 29. 59. (5. 35). 
Madreporenplatte I. 1846 p. 300. 302. 307 (28. 30. 35). 
III. 1549 p. 62 (30). 
IV. 1350 p. 56. 68 (20. 32). 
VII. 1854 p. 33. 
Markise der Seeigellarven I. 1846. p. 283 (11). 
VII 1854. p. 2. 
Marseille, Asterien II. ıs4s p. 100 (28). 
Marseille, Beobachtungen daselbst über Auricularia II. 1848 p. 98 (26). 
Marseille, Bipinnaria II. 1848 p. s0 (8). 
Marseille, Ophiurenlarven V. 1851 p.47 (15). 
Marseille Seeigellarcven IV. 1850 p. 50. 62. 65. 84 (14. 26. 29. 48). 
Marseille, Tornaria II. 1848 p. 101 (29). 
Meduse, junge JII. 18/9 p. 64 (32). 
Mesotrocha sexoculata M. I. 1846 p. 274 (2). 
Messina, Beobachtungen daselbst VII. 1854 p. 1. 9. 10. 14. 35. 
Messina, Brachiolaria VII. 1854 p. 35. 
Messina, Seeigellarven VII. 1854. 
Metamorphose der Echinodermen, Natur derselben I. 1846 p. 305 (33). 
II. 18/8 p. 103 (31). 
III. 1849 p. 65 (33). 
V. 1851_p. 53 (21). 
VI. 1852 p. 55 (31). 
Methoden der Untersuchung VI. 1852 p. 26 (2). 
Mundgestellarme der Seeigellarven, primäre und I. 1846 p. 283. 310 (11. 38). 
secundäre oder Nebenarme IV. 1850 p. 52. 54 (16. 18). 
VIEL 1854 p. 2. 3. 


Phys. Kl. 1854. G 


50 MürLteEr 


Mundgestell der Seeigellarven I. 1846 p. 283. 310 (11. 38). 
VIL 41854 p. 2. 
Mundöffnung der Larve und des Echinoderms verschieden I. 1846 p. 279 (7). 
II. 1848 p. 83 (11). 
V. 1851 p. 54 (22). 
Muskeln II. 1848 p.85 (13). 


VI. 1854 p. 8. 
Nebenarme des Mundgestells IV. 1350 p. 54 (18). 
der Seeigellarven VII. '1854 p. 3. 


Nerven, fragliche I. 1546 p. 278 (6). 
II. 1548 p. 101 (29). 
II. 1849 p. 51 (19). 
V.r1851 9,3508), 
Nizza, Beobachtungen über Asterienlarven III. 1849 p. 55 (23). 
Nizza, Auricularia und Holothurien III. 1849 p. 35 (3). 
Nizza, Ophiurenlarven V. 1851 p. 47. 52 (15. 20). 
Nizza, Seeigellarven IV. 1350 p. s4 (48). 
Ophiolepis squamata M. T., Entwickelung VI. 1852 p. 29 (5). 
Ophiolepis SundevalliM.T. V. 1851 p. 56 (24). 
VI. 1852 p. 38 (34). 
Ophiothrix fragilis, Larve V. 1851 p. 47 (15). Taf. VI. Fig. 6—t2. Taf. VII. VID. 
Ophiuren, Bau der Arme V. 1851 p. 33 (1). 
Ophiuren, Bildung der neuen Armglieder I. 1546 p. 2sı (9). 
V. 1851 p. 46 (14). 
Ophiurenlarven, Arten I. 18/6 p. 274. 251 (2. 9). 
V. 18510 p2 33/1): 
VI. 1852 p. 53 (34). 
Ophiurenlarve, braune V. 1851 p.52 (20). Taf. VI. Fig. 1—5. 
Ophiurenlarve, doppelt gefleckte V. 1851 p.34 (2). Taf. I—V. 
Ophiurenlarve, Eingeweide I. 1546 p. 277 (5). 
V. 1851 p. 36 (4). 
Ophiurenlarven von Helgoland I. 1346 p. 274. 281 (2.9). Taf. I. H. 
VIE. 1854 p. 31. 
Ophiurenlarven von Triest V. 1851 p.33 (1). Taf. I-VIH. 
VI. 1852 p. 53 (34). Taf. VII Fig. 5. 6. 
Hiezu IV. 1350 Taf. V. Fig. 11. 12. 
Ophiuren, Porus der Madreporenplatte VII. 1854 p. 33. 
Ophiuren von Triest V. 1851 p. 56 (24). 
VI. 1852 p. 58 (34). 
Pedicellarien der Seeigellarven I. 1546 p. 285 (13). 
IV. 1350 p. 57. 65 (21. 29). 
VI. 1854 p. 8. 13. 14. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 


Pedunkel der festsitzenden 


Asterienlarven, Bau derselben I. 1546 p. 275 (3). 
II. 1548 p. 91. 93 (19. 21). 
VI 1852 p. 33 (9). 


Perisom der Ophiure, erste Anlage desselben in der Larve I. 1846 p. 278 (6). 


V. 1851 p. 37.39. 49 (5.7.17). 


Perisom des Seesterns, erste Anlage desselben in der Bipinnaria IV. 1850 p. 69 (33). 
Perisom des Seeigels, erste Anlage desselben in der Larve IV. 1550. p. 59 (23). 
Plan, allgemeiner der Echinodermenlarven VI. 1852 p. 25 (1). 


Pluteus bimaculatus VW. 
Pluteusförmige Larven I 


1851 p. 34 (2). Taf. I-V. 
II. 1849 p. 65 (33). 


VL 1852 p.37 (13). 
Pluteus paradoxus I. 1546 p. 274 (2). Taf. I. Taf. IH. Fig. 1—6. 
V. 1851 p.51 (19). 
VII 1854 p.31. 


Pneumodermonlarve VI. 
Polische Blase III. 1549 


1852 p. 43. 52. 60 (19. 28. 36). 
p- 43 (11). 


Poren des Kalksacks der Holothurien IV. 1850 p. 43 (7). 
Porus der Madreporenplatte der Ophiuren VII. 1554 p- 33. 


Puppen der Holothurien 


III. 1849 p. 44. 54 (12.22). Taf. IV. V. Fig. 1—3. 
IV. 1850 p. 39 (3). 
VI. 1852: p. 47 (23). Taf. II—V. 


Respiratorische Röhrchen der Asterien III. 1849 p. 60 (28). 


Ringkanal der Holothurien 


HI 1849 p. 42. 53 (10. 21). 
IV. 1850 p. 41 (5). 


Roccoco-Larve von Helsingör I. 1846 p. 305 (33). 


II. 1s4s p.77 (5). 


Rosetten, contractile, der jungen Holothurien IV. 1850 p. 46 (11). 
Rosette von Blinddärmchen, siehe Tentakelanlage. 
Rückenporus der Bipinnarien IV. 1850 p. 68 (32). 


Rückenporus der Ophiuren 


VII. 1854 p. 34. 
larven VII. 1854 p. 31° Taf. IX. Big. 1,2: 


Rückenporus der Seeigellarven IV. 1850 p. 56 (20). 


Rückenporus der Tornaria 


III. 13849 p. 56 (24). 


Sacconereis Schultzii M. und Larve VI. 1852 p. 31 (7). 
Scheitelfortsatz der Spatangoidlarven I. 18/6 p. 289 (17). 


IV. 1850 p. 63 (27). 
VII 1854 p. ıs. 


Schwärmende Larven VI. 1852 p. 37 (13). 


Seeigel, adriatische IV. 
Seeigel des Mittelmeers 
Seeigel des Sundes I. A 
Van 
Seeigellarven, Altersunters 


1850 p.49 (13). 

IV. 1850 p. 47 (10). 

846 p. 288. 295. 304. 312 (16. 23. 32. 40). 
854 p. 27. 

chiede VII 1854 p. 2. 


G2 


52 MüLısEr 


Seeigellarven, Eingeweide I. 1846 p. 234 (12). 
IV. 1840 p. 50 (14). 
Seeigellarven, Fortsätze derselben nach I. 1846 p. 310 (38). 
der ältern und spätern Bezeichnung IV. 1850 p. 54. 53 (18. 47). 
VI. 1852 p. 40 (16). 
VII. 1854 p. 2. 
Seeigellarven, Gattungen derselben VII. 1854 p. 1. 
Seeigellarven mit Gitterstäben I. 1846 p. 289 (17). Taf. IH. 
IV. 1850 p. 62 (26). Taf. VII. 
VI. 1852 p. 59 (35). Taf. VIII. Fig. 3—10. 
VII. 1854 p. 5.9. 10. 14. 22. Taf. I—-VII. 
Seeigellarven mit Wimperepauletten I. 1846 p. 282 (10). Taf. IV. Fig. 3—5. Taf. V. VI. 
IV. 1850 p. 50 (14). Taf. VI. VII. IX. Fig. 3. 
VI. 1852 p. 58 (34). Taf. VII. Fig. t. 2. 
VII. 1854 p. 10. 14. Taf. 1. 
Seeigellarven ohne Wimperepauletten I. 1846 p. 289. 295 (17. 23). Taf. III. IV. Fig. 1. 2. 
VII. 1854 p.9. 10. 14. 22. Taf. II—VII. 
Seeigellarve, Skelett I. 1346 p. 283. 289.306 (11. 17. 34). 
IV. 1850 p. 54. 61. 62 (18. 25. 26). 
VII. 1854 p. 2—31. 
Seeigellarven von Messina VIL 1854 p. 3—22. Taf. I-VII. 
Seeigellarve vom gezähnten Seeigel von Helsingör I. 1546 p. 295 (23). Taf. VII. Fig. 9—11. 
VII. 1854 p. 22. Taf. VII. 
Seeigellarve von Marseille IV. 1850 p. 65 (29). Taf. VII. Fig. 9. 
Seeigellarve von Messina, unbekannte VII. 1854 p.9 Taf. V. Fig. 1—4. 
Seeigelscheibe in der Larve I. 1346 p. 284 (12). 
Seeigelscheibe, ob dorsales oder ventrales Polarfeld des spätern Seeigels? I. 1846 p. 297 (25). 
IV. 1850 p. 59 (23). 
Seeigel von Helgoland VII. 1854 p. 22. 27. 
Seeigel von Messina VII. 1554 p. 1. 
Semitae der Spatangoiden VI. 1852 p. 57 (33). Taf. VII. Fig. 7—9. 
Skelet der Ophiurenlarven I. 1846 p. 275 (3). 
V. 1851 p. 35. 48. 52 (3. 16. 20). 
VII 1854 p.31. 
Skelet der Seeigellarven I. 1846 p. 283. 289. 306 (11. 17. 34). 
IV. 1850 p. 54. 61. 62 (18. 25. 26). 
VII. 1854 p. 2—31. 
Spatangoidlarven VII. 1854 p. 15. 
Spatangoidlarven von Helgoland 1. 1846 p. 289 (17). Taf. II. 
Spatangoidlarven von Messina VII. 1854 p. 15. Taf. V. Fig. 5. 6. Taf. VI. VII. 
Spatangoidlarve von Triest VI. 1852 p. 59 (35). Taf. VIIL Fig. 7—9. 
Spiracula IV. 1350 p. 47 (10). 
Stacheln der Seeigel, Entwickelung derselben I. 1846 p.286 (14). 


über die Gattungen der Seeigellarven. 53 


Stacheln der Seeigel, Wimperbewegung VI. 1852 p. 57 (33). 
Staffelei I. 1846 p. 275 (3). 
Steincanal der Seeigel IV. 1850 p. 56.59 (20. 23). Taf. VII. Fig. 4—7. Taf. IX. Fig. 3. 4. 
Steincanal der Seesterne II. 18/8 p. 90 (18). 
III. 1849 p. 62 (30). 
IV. 1850 p. 68 (32). 
Strömung im Wassergefälssack der Bipinnarien IH. 1849 p. 80. 96 (8. 24). 
und in den Armen der Brachiolarien VII. 1854 p. 34. 
Synapta digitata VI. 1852 p. 59 (35). 
Synaptula vivipara Oersted VI. 1852 p. 29 (5). 
Tentakelanlage der Auricularia II. 1848 p. 99 (27). 
III. 1849 p. 40 (8). 
IV. 1850 p. 4 (5). 
Tentakelanlage der Bipinnarien IV. 1850 p. 69. 72 (33. 36). 
Tentakelanlage der Brachiolaria II. 15/8 p. 97 (25). 
III. 1849 p. 40 (8). 
VII. 1854 p. 38. 
Tentakelanlage der Ophiuren V. 1851 p. 37 (5). 
Tentakelanlage der Seeigelscheibe IV.-1350 p. 59 (23). 
Tentakeln siehe Fülse. 
Tentakelrosette, sıehe Tentakelanlage. 
Tentakelstern, siel:e Tentakelanlage. 
Tentakelsystem der jusgen Holothurien III. 1849 p. 41.52 (9. 20). 
IV. 1850 p. 42 (6). 
Tentakelsystem der Ophiuren, Entwickelung desselben V. 1851 p. 37 (5). 
Tentakelsystem der Seeigelscheibe IV. 1550 p.59 (23). Taf. IX. Fig. 3. 4. 
Terminologie der Echinodermenlarven VI. 1852 p. 39 (15). 
Tornaria II. 1548 p. 101 (29). Taf, V. Fig. 4—10. 
III. 1849 p. 55 (23). Taf. VI. Fig. 1—7. 
IV. 1850 p. 75 (39). Taf. IX. Fig. 5—7. 
VL 1852 p. 53 (29). 
Triest, Beobachtungen daselbst über Asterienlarven IV. 1850 p. 66 (30). 
Triest, Holothurien IV. 1850 p. 38.77 (2. 41). 
VI. 41852 p. 47.59 (23. 35). 
Triest, Ophiuren V. 1851 p. 56 (24). 
VI. 1852 p. 58. (34). 
Triest, Ophiurenlarven V. 1851 p. 33. 
VI. 1852 p. 58 (34). 
Triest, Seeigellarven IV. 1850 p. 49—65 (13—29). 
VI. 1852 p. 58 (34). 
Trizonius coecus Busch VI. 1852 p. 60 (36). 
Typus der Echinodermenlarven VI. 1552 p. 41 (17). 
Umbo der Seeigellarven IV. 1850 p. 54 (18). 


54 Miürter 


Umbrella der Ophiurenlarven V. 1851 p.35 (3). 
VI. 1852 p. 44 (20). 
Vergleichung der Echinodermenlarven I. 1346 p. 278 (6). 
mit andern Larven VI. 1852 p. 39. 43. 52. 57.59 (15. 19. 28. 33. 35). 
Vexillaria labellum M. I. 1846 p. 274 (2). 
Warze der Brachiolarıa VII. 1854 p. 37. 
Warze der Echinasterlarve VI. 1852 p.34 (10). 
Wassergelälssack der Bipinnarien II. 1845 p. 80 (8). 
IV. 1850 p. 68. 74. (32. 38). 
VII. 1854 p. 34. 
Wassergefäfssack der Tornariıa III. 1849 p. 57 (25). 
IV. 1850 p.75 (39). 
Wassergefälssystem der Holothurien III. 1849 p. 43 (11). 
IV. 1850 p. 39. 45 (3. 9). 
Wassergefälssystem der Seeigel IV. 1850 p. 56. 59 (20. 23). 
Wimpel der Bipinnarien II. 1848 p. 79 (7). 
Wimpel einiger Seeigellarven VII. 1854 p. 9. 10. 
Wimperbewegung an den Stacheln der Seeigel VI. 1852 p. 57 (33). 
Wimperbewegung des Wassergefälssystems I. 1846 p. 238 (16). 
II. 1848 p. SO. 96 (8. 24). 
IV. 1850 p. 68 (32). 
VII. 1854 p. 34. 
Wimperbewegung in den Verdauungsorganen I. 1846 p. 277. 284 (5. 12). 
II. 1848 p. 79. 100. 103 (7. 28. 31) 
Wimperepauletten. I. 1846 p. 282 (10). 
Wimperkranz der Tornaria II. 1848 p. 102 (30). 
Wimperkränze der Holothurienpuppen III. 1849 p. 41 (9). 
IV. 1850 p. 45 (9). 
VI. 1852 p. 47 (23). 
Wimperkränze der Pneumodermonlarve VI. 1852 p. 52 (28). 
Wimperkränze von Pteropodenlarven VI. 1352 p. 52 (28). 
Wimperkränze von Wurmlarven VI. 1852 p. 42. 52. (18. 28). 
Wimperreifen der Holothurienpuppen, Entstehung ‚derselben 
aus der bilateralen Wimperschnur IV. 1850 p. 45 (9). 
VI. 1852 p. 47 (23), 
Wimperschnur, bilaterale III. 1849 p. 67 (35). 
VI. 1852 p. 42 (18). 
Wimperschnur, bilaterale. Umbildung derselben in die 
Wimperreifen der Holothurienpuppen IV. 1350 p.45 (9). 
VI. 1852 p. 47 (23). 
Wimperschnur der Auricularia II. 1848 p. 98 (26). 
Wimperschnur der Ophiurenlarven I. 1546 p. 277 (5). 
Wimperschnur der Seeigellarven I. 1846 p. 284 (12). 
‚VII. 1854 p. 12. 20. 


über die Gattungen der Seeigellarven. 55 


Wimperschnur, doppelte der Asterienlarven II. 1848 p. 78 (6). 
VI. 1852 p. As (21). 
Wurmförmige Asteridenlarve III. 1849 p. 58 (26). Taf. VI. Fig. s—12. Taf. VII. Fig. 1-4. 
IV. 1850 p. 76 (40). 
VL 1852. Taf. I. Fig. 15. 16. 
Wurmförmige Echinodermenlarven VI. 1852 p. 46 (22). 
Wurmlarven VI. 1852 p. 31. 42. 56.60 (7. 18. 32. 36). 
Wurstförmige Körper II. 1848 p.99 (27). Taf. IV. Taf. V. Fig. 1—3. 
der Auricularien III. 1849 Taf. I. Fig. 5—9. Taf. IV. Fig. 6. 
Wurstförmige Körper der Bipinnarien IV. 1850 p. 68 (32). Taf. II. Fig. 6e. 
Wurstförmige Körper der Ophiurenlarven I. 1846 p. 277 (7). Taf. I. Fig. 2c. 
V. 1851 Taf. I. Fig. 1c. Taf. VII. Fig. 1c. 
Wurstförmige Körper der Seeigellarven IV. 1550 p. 53 (17). Taf. VI. Fig. 11z. 
Zähne von Astropyga IV. 1850 p.64 (28). 
Zähne von Cidaris I. 1846 p. 307 (35). 
Zähne von Diadema I. is46 p. 307 (35). 
Zähne von Echinocyamus VI. 1854 p. 27. 
Zähne von jungen Seeigeln I. 1846 p. 296 (24). Taf. VII. Fig. 9—11. 
VII 1854 p. 27. 

Zeit der Reife der Echinodermen II. 1848 p.76 (A). 

III. 1849 p. 55 (23). 

IV. 1850 p. 38. 51.60 (2. 15. 24). 
Zellen der Echinodermenlarven III. 1849 p. 39. 42. 56 (7. 10. 24). 

IV. 1850 p. 44. 60. 69 (8. 24. 33). 

VI. 1852 p. 27 (3). 

VII. 1854 p. 34. 
Zweck der Larvenzustände und Metamorphose der Echinodermen VI. 1852 p. 55 (31). 


Corrigenda. 


In der ersten Abhandlung über Echinodermenlarven Abh. d. Akad. Jahrgang 1846. 
p- 282 (10) Z. 1. v. u. statt j. V. lies T. V.— p. 294. (22) Z. 19. statt 175 lies 275. — p.298. 299. 
(26. 27) statt Crossasterl. Solaster. — p. 301—305 (29— 33) statt Bipennarial. Bi- 
pinnaria, 

In der vierten Abhandlung. J. 1850. p. 48 (12) Z. 11 statt E.sardicus Lam. von 
Blainvy. lies: E.sardicus Lam. non Blainv. 

In der sechsten Abhandlung J. 1852 p. 39 (15) Z. 16. und p. 59 (35) Z. 4. v. u. statt 
Pylidium lies Pilidium. 


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Über 
die Lagerung der Kreideformation im schlesischen 
Gebirge. 
Von 
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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 30. März 1854.] 


D: Schichten der Kreideformation finden sich im Innern des schlesischen 
Gebirges an vielen Stellen, zum Theil in beträchtlichen Erstreckungen, an 
den Rändern der von ihnen eingenommenen Räume steil erhoben bis zur 
vertikalen und selbst übergestürzten Stellung, und es zeigen sich Formatio- 
nen, welche ursprünglich die Unterlage der aufgerichteten Kreideschichten 
bildeten, in gleich schroffer Schichtenstellung zwischengeschoben zwischen 
die letzteren und die viel älteren Gebirgsmassen, an deren Seite die einen 
wie die andern abgesetzt wurden. Diese Erscheinungen sind vollkommen 
analog den zuerst durch Herrn Weifs bekannt gewordenen, sehr merkwür- 
digen und von vielen Beobachtern später ausführlich wiedergeschilderten, 
aber sehr verschiedenartig gedeuteten Störungen in der Lagerung des sächsi- 
schen und böhmischen Kreidegebirges längs seines Ablagerungsrandes an den 
krystallinischen Gesteinen des Lausitzer und zum Theil noch des Erzgebirges. 
Eine besondere Zusammenstellung der betreffenden, grofsentheils bisher un- 
bekannt gebliebenen Verhältnisse im schlesischen Gebirge dürfte von allge- 
meinerem Interesse sein, weil sich daraus ergiebt, dafs das Gebirgssystem der 
Sudeten in seiner ganzen Ausdehnung gleich dem Lausitzer Gebirge noch 
nach dem Abschlufs der Periode des Kreidegebirges die heftigsten Erschütte- 
rungen erlitten hat. Auch wird man durch die Vergleichung mit den ähnlichen 
schlesischen Erscheinungen einen Anhalt für eine richtigere Beurtheilung der 
Bedingungen gewinnen, unter welchen die viel besprochenen Erscheinungen 
am Rande des Lausitzer Gebirges hervörgerufen wurden. 


Phys. Kl. 1854. H 


58 BeEeyrIıcHh 


An der Nordseite des Riesengebirges nimmt der gröfsere Theil der 
vom Diluvium unbedeckt beobachtbaren Ablagerungen der Kreideformation 
nur den innern Theil derselben Räume des Gebirges ein, in welchen vorher 
schon die Formationen des Muschelkalks, bunten Sandsteins, Zechsteins und 
Rothliegenden abgesetzt waren. Die Formation der versteinerungsleeren oder 
primitiven Thonschiefer ist der Träger der Flözformationen, die überall, 
wo sie sich in ungestörter Lagerung befinden, gleichmäfsig auf einander ru- 
hen, dagegen mit scharfem Contrast der Lagerung an den primitiven Schie- 
fern absetzen. Es sind demnach hier sehr alte, vor der Formation des Roth- 
liegenden schon entstandene Reliefformen des Gebirges, welche im Grofsen 
unverändert bis zur Tertiärzeit hin die Anordnung der einander folgenden 
Formationen bestimmten. 

Gegen Norden läfst sich durch eine Reihe zerstreuter Flecke von an- 
stehenden Gesteinen der Thonschieferformation aus der Gegend von Gold- 
berg über Bunzlau hinaus bis nahe zum Queifs heran mit Sicherheit eine 
Grenzlinie construiren, welche von den südlich liegenden Flözbildungen 
nicht überschritten wird. Man sieht die Thonschiefer noch eine Gruppe 
erhabener Berge zwischen dem Katzbach-Thal bei Goldberg und der schnel- 
len Deichsel bei Ulbersdorf bilden, sie lassen sich weiter nach einer geringen 
Unterbrechung von Ulbersdorf bis Ober-Alzenau verfolgen, sie erscheinen 
wieder zwischen Ober-Alzenau und Mittlau, dann bei Ober-Thomaswal- 
dau, in Verbindung mit Grünsteinen im Schönfelder Wald nordöstlich 
von Bunzlau, im Boberthal gegenüber von Wiesau, und zuletzt noch in 
hervorragenden Bergen nahe Kromnitz und in nordwestlicher Richtung 
von diesem Dorf in der Klitschdorfer Heide mitten zwischen den Thälern 
des Bober und des Queils. Ohne Zweifel sind diese zerstreuten Thon- 
schieferpartieen Theile eines grölseren zusammenhängenden und mit den 
Thonschiefern der Nordseite des Riesengebirges verbundenen Urschiefer- 
bezirkes, dessen weitere uns unbekannte nördliche Fortsetzung unter be- 
deckenden Diluvial- und Tertiärgebilden versenkt liegt. Zwischen seinem 
Rande und den Thonschiefern am Nordabfall des Riesengebirges ruhen die 
Flözformationen , wie Herr v. Dechen (') klar entwickelt hat, wie in 


z == =; 
(') Das Flözgebirge am nördlichen Abfall des Riesengebirges. In Karsten und y. De- 
chen Archiy für Mineralogie etc. Bd. XI. 1838. S. 84 fg. 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 59 


einer weiten Mulde, welche sich in südöstlicher Richtung mit drei schma- 
len einander ohngefähr parallelen Buchten vou verschiedener Länge und 
Breite in die Thonschiefer hinein verzweigt. Die Buchten sind alte Meeres- 
busen, deren ursprüngliche Form sie als relative Einsenkungen des Gebir- 
ges zum Theil noch gegenwärtig bewahren. Der südlichste der drei Bu- 
sen zweigt sich südlich von Löwenberg in der Gegend von Klein-Röhrs- 
dorf und Merzdorf von der Hauptmulde ab und erstreckt sich etwa 2 
Meilen lang und höchstens 4 Meile breit südlich von Lähn vorbei in der 
Richtung gegen den Stangenberg hin bis an das obere Ende des Dorfes 
Flachenseifen,; ringsum umzingeln Thonschiefer die Flözeinlagerungen die- 
ses Busens, dessen Mitte östlich des Bobers die Thaleinsenkung bezeichnet, 
in welcher die langgedehnten Dörfer Flachenseifen und Langenau sich 
hinziehen. Der mittlere längste der drei Busen beginnt zwischen Schönau 
im Katzbach-Thal und Hohenliebenthal; er erstreckt sich, einer durchge- 
henden Spaltung des Thonschiefergebirges entsprechend, bis an den östli- 
chen Rand des Gebirges-nordostwärts von Bolkenhayn. Nur im Süden 
und Norden zeigen die mit scharfem Absatz der Form über die Niederung 
sich erhebenden Thonschieferberge unverändert die alten Ränder dieser 
schmalen Meeresbucht, deren Ende aufserhalb des spät erst entstandenen 
östlichen Gebirgsrandes unter dem Diluvium eingesenkt zu denken ist. Die 
dritte kürzeste und breiteste Bucht umfafst die Flözablagerungen, welche sich 
von dem Thal der schnellen Deichsel her südlich von Goldberg fort gegen 
Hasel und Konradswalde hin verbreiten. 

Die ungleichartige Ausfüllung der drei östlichen Ausbuchtungen der 
Hauptmulde des Flözgebirges bedingt eine Sonderung der Kreideablagerun- 
gen in zwei von einander vollständig getrennte Theile. In die mittlere lange 
bei Schönau beginnende Bucht ist nur die älteste der vorhandenen Formatio- 
nen, das Rothliegende, eingedrungen. Im Innern des südlichen Busens von 
Lähn wurden, mit Ausnahme des Muschelkalkes, alle Formationen bis zur 
Kreideformation hinauf, wie in der Hauptmulde, abgesetzt; aber die Forma- 
tion des Rothliegenden mit ihren Melaphyren zieht, in grofser Breite un- 
bedeckt von den jüngeren Formationen, am Eingange des Busens vorüber, 
dessen innere Ausfüllungen deshalb eine von der nördlichen Hauptmulde 
ganz getrennte Nebenmulde bilden. Nur die Ausfüllungen des Goldberger 
Busens hängen mit den jüngeren Ausfüllungen der Hauptmulde als deren öst- 


H2 


60 Beysıca 


liches Ende zusammen. Hiernach sind an der Nordseite des schlesischen Ge- 
birges zwei von einander getrennte Ablagerungsräume der Kreideformation 
zu unterscheiden, der eine gröfsere der nördlichen Hauptmulde, welche öst- 
lich sich verschmälernd in den Goldberger Busen ausläuft, und die kleinere 
der Nebenmulde des Busens von Lähn. 

Wie überall in Sachsen, Böhmen und in allen übrigen Gegenden Schle- 
siens, wo die Kreideformation auftritt, sind auch hier nur solche Ablagerun- 
gen entwickelt, welche der oberen Abtheilung der Formation angehören, 
d. h. es sind nur Schichten vorhanden, welche jünger sind als der Gault. In 
der nördlichen Hauptmulde beginnen sie an den Rändern mit einem rauhen, 
grobkörnigen Quadersandstein, welcher in der Gegend von Löwenberg und 
anderwärts in zahlreichen Steinbrüchen vornehmlich zu Mühlsteinen verar- 
beitet wird. Exogyra Columba, Pecten asper, Pecten aequicostatus, Ammo- 
nites Rhotomagensis und zahlreiche andere Muscheln liefern den Beweis, 
dafs dies der gleiche Sandstein ist, welcher in Sachsen und Böhmen längst 
als das Äquivalent des englischen oberen Grünsandes oder als ein Glied der 
jetzt von d’Orbigny mit der bequemeren, von einer besondern Gesteinsbe- 
schaffenheit unabhängigen Benennung des Cenoman belegten Abtheilung der 
Formation ist. Der cenomane (Quadersandstein für sich allein füllt den öst- 
lichen Ausläufer der Hauptimulde im Goldberger Busen aus; er ist in glei- 
cher Weise fast das einzige Glied der Formation, welches den innern Raum 
der südlichen Nebenmulde des Lähner Busens einnimmt. Über dem Ceno- 
man-Sandstein zeigt sich nur in geringer Erstreckung an einigen Stellen zwi- 
schen dem Bober und dem Thal der schnellen Deichsel, östlich von Braunau 
und westlich von Pilgramsdorf gegen Hahnwald hin, eine Ablagerung von 
dünngeschichtetem, klüftigem, mergeligem Kalkstein, welcher seiner petrogra- 
phischen Beschaffenheit nach wie nach den wenigen darin gefundenen Ver- 
steinerungen dem Plänerkalkstein von Strehlen im Elbthal oder dem von 
Oppeln im Oderthal gleichgestellt werden mufs. Diese hier so wenig ent- 
wickelte Kalksteinbildung entspricht, wie Herr Ewald zuerst gezeigt hat, im 
Alter den Hippuritenkalken der Alpen und nimmt das Niveau des oberen 
Kreidegebirges ein, welchem dOrbigny den Namen Turon beilegt. Statt 
des turonen Plänerkalks liegt westlich des Bobers über dem Cenoman-Sand- 
stein unmittelbar ein sehr mächtiges und mannigfaltig gegliedertes System von 
Ablagerungen, welches in seiner Gesammtheit den Äquivalenten der weilsen 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 61 


Kreide, dem Senon d’Orbigny’s zugestellt werden mufs. Es beginnt mit einem 
zur Ziegelfabrikation verwendbaren Thon, welchem thonige Sandsteine ein- 
gelagert sind. Darüber folgt ein vielfach als Haustein benutzter Quadersand- 
stein von feinem Korn, welcher bei Giersdorf reich ist an organischen Resten 
von auffallender Übereinstimmung mit solchen, die an der Nordseite des 
Harzes am Regenstein in einem gleichfalls über dem turonen Plänerkalk lie- 
genden jüngern Quadersandstein gefunden werden. Zu oberst endlich folgen 
mürbe Sandsteine mit Lagen von Töpferthon, oder lockere Anhäufungen von 
Sand und Kies mit klumpigen oder blockförmigen Ausscheidungen eines sehr 
harten kieseligen Sandsteins, welche sich durch eine glänzende, wie polirte 
Oberfläche auffallend auszeichnen und von Herrn v. Dechen mit den losen 
Blöcken oder sogenannten Knollensteinen aus der Braunkohlenformation der 
Saalgegenden und im Magdeburgischen verglichen worden sind. Dieser ober- 
sten Decke des Kreidegebirges gehören als untergeordnete Einlagerungen die 
Kohlenflöze von Ottendorf und Wenig-Rackwitz an, so wie die Eisensteine 
von Wehrau. 

Die angegebene Folge unterscheidet sich wesentlich von der Zusam- 
mensetzung der gleich alten Bildungen in Sachsen und im nördlichen Böh- 
men. Übereinstimmend beginnt zwar auch hier gewöhnlich die Reihe mit 
einem cenomanen ee der zuweilen vertreten wird durch die 
in Schlesien nicht gekannten Tourtiabildungen des Plauenschen Grundes 
und anderer sächsischer Orte; es fehlen aber in Sachsen gänzlich Ablagerun- 
gen, welche mit den obersten, kohlenführenden Senonbildungen Schlesiens 
verglichen werden könnten; ja es ist zweifelhaft, ob in Sachsen irgend etwas 
von dem, was oberer Quadersandstein genannt wurde, jünger sei als der tu- 
rone Plänerkalkstein. Für die Entwickelung des Senon bieten für die nord- 
schlesischen Verhältnisse im nördlichen Deutschland nur die Ablagerungen am 
Harzrande bei Quedlinburg Analogieen dar; hier wird aber unterscheidend, 
wie jetzt festgestellt ist, das Cenoman nicht durch Quadersandsteine vertreten. 

Augenscheinlich steht die verschiedene Zusammensetzung der nord- 
schlesischen und der sächsischböhmischen Kreidebildungen in Zusammen- 
hang mit der räumlichen Trennung der Meeresbecken, in welchen die einen 
und die andern Absätze stattfanden. Kaum sind wir im Stande über die 
Verbindungswege, welche gewifs zwischen den Gewässern der beiden Becken 
vorhanden waren, Vermuthungen auszusprechen. Die Kreideablagerungen 


62 Berrıcn 


des Elbthals enden bei Meifsen und sind nur eine seitliche Verzweigung der 
ausgedehnteren böhmischen Kreidebildungen. Was nördlich des Lausitzer 
Gebirges von anstehenden Gesteinen aus dem Diluvium hervorragt, zeigt an, 
dafs zwischen dem Elb- und Neisse-Thal weit ab vom Gebirge keine Kreide- 
bildungen in der Tiefe zu erwarten sind. In der Einsenkung, welche von 
Görlitz und Lauban her gegen Zittau das Lausitzer vom Isergebirge schei- 
det, ist keine Spur von Kreidebildungen gekannt, obwohl braunkohlenfüh- 
rende Tertiärbildungen die Tiefen ausfüllen. Dies letztere Verhalten kann 
vielleicht zu der Annahme führen, dafs hier vor Ablagerung des Tertiärge- 
birges eine Senkung von früher erhabeneren Theilen des krystallinischen Ge- 
birges, welches die Unterlage der Braunkohlenformation zwischen Zittau 
und Görlitz bildet, erfolgt sei; es giebt dasselbe aber keine Stütze ab für die 
Vorstellung, dafs die Scheidung zwischen den Kreidebildungen bei Zittau und 
denen, die im Neifse-Thal erst abwärts von Görlitz sichtbar werden, durch 
ein nachher erst erfolgtes Emporschieben der trennenden, vorher als nicht 
vorhanden oder von den auseinander gebogenen Kreidebildungen bedeckt 
gedachten Gebirgsmassen hervorgerufen sei. Hat in der That in jener Ge- 
gend das Gebirge in seiner Form und relativen Erhebung die angedeutete 
Veränderung erlitten, so ist eine unmittelbare Beziehung derselben zu der 
Erscheinung aufgerichteter Schichten, welche wir verfolgen werden, nicht 
nachweisbar, und es wird immer zweifelhaft bleiben, ob beide Verhältnisse 
gleichzeitig oder nacheinander entstanden sind; unmöglich ist es, in dem einen 
die Ursache des andern zu suchen. 

Im Umfange unseres nordschlesischen Gebietes von Kreideablagerun- 
gen sind am Rande der nördlichen Hauptmulde schon durch Herrn v.Dechen 
zwei Stellen als merkwürdig ausgezeichnet worden, wo der Muschelkalk in 
aufgestürzter Stellung im Liegenden derselben Kreidebildungen zu Tage 


d 
tritt, welche nicht weit davon entfernt ohne auffallende Störung in der La- 


ö 
gerung bis nahe oder unmittelbar an die Schiefer des Muldenrandes heran- 
reichen. Diese Stellen, welche ich zuerst hervorhebe, sind bei Wehrau am 
Queifs und zu Hermsdorf bei Goldberg westlich des Katzbachthales. 

Bei Wehrau ist der Muschelkalk zu beiden Seiten des Queifs, auf der 
rechten Thalseite am Wege nach Klitschdorf in einem alten verlassenen Stein- 
bruch, auf der linken Thalseite weiter entfernt vom Flusse in einem noch 


gegenwärtig betriebenen grofsen Bruch aufgedeckt. In ersterem maafs ich 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 63 


das Fallen der Schichten A. 3+ mit 70° gegen S. W., in letzterem beobach- 
tete es Herrn v. Dechen A. 4+ mit 50° nach derselben Richtung. Mit die- 
ser steilen Neigung hebt sich der Muschelkalk unter den Ablagerungen der 
Kreideformation hervor, welche sich von Süd her bis zur Berührung an den 
g nicht die Linie 
überschreiten, welche durch die Streichungsrichtung der erhobenen Muschel- 
kalkschichten angezeigt wird. Nördlich des Muschelkalkes ist im Queifs-Thal 


älteres anstehendes Gebirge zwar nicht mehr blosgelegt; doch läfst der bis nahe 


Muschelkalk heranziehen, aber auch in ihrer Verlängerun 


heran noch bestimmbare Verlauf der südlichen Grenzlinie des eingesenkten 
nördlichen Urschiefergebirges nicht zweifeln, dafs in nicht weiter Entfernung 
nördlich von dem Wehrauer Muschelkalk der Thonschiefer in der Tiefe vor- 
überziehen mufs, und dafs somit die Stellung des Wehrauer Muschelkalks 
eine ganz gleiche ist, wie die des Kalks von Hermsdorf, der am Fufs erhabe- 
ner Thonschieferberge hervortritt. Der Parallelismus der nordwest-südöstli- 
chen Streichungslinie des Wehrauer Muschelkalks mit dem Verlauf der Thon- 
schiefergrenze entspricht dem gleichen Verhalten überall, wo Aufrichtun- 
gen an der Grenze des Urgebirges beobachtet werden. Nicht die Struktur 
der Gebirgsmassen, an deren Rändern die Erhebung stattfand, sondern die 
lineäre Erstreckung ihrer äufseren Begrenzung bestimmte die Richtung der 
erhobenen Schichten. 

Die bei Wehrau mit dem Muschelkalk zusammenstofsenden Gesteine 
der Kreideformation gehören zu den Ablagerungen, welche als die obersten 
Senonbildungen in der Hauptmulde unterschieden wurden. In dem verlasse- 
nen Bruch auf der rechten Thalseite zwischen Wehrau und Klitschdorf war 
zu der Zeit als ich diese Gegend bereiste, durch Versuchsarbeiten auf einem 
dem Muschelkalk naheliegenden Kohlenflöz die Folge der an denselben an- 
stofsenden Ablagerungen der Beobachtung zugänglich gemacht, und es 
liefs sich damals die Thatsache feststellen, dafs mit dem Muschelkalk gleich- 
mäfsig auch das anstolsende Kreidegebirge erhoben wurde. Neben dem weg- 
gebrochenen Muschelkalk zeigte sich zuerst ein lockerer, zum Theil durch 
beigemengte Kohlentheile dunkel gefärbter Sand, dann folgte das Kohlentlöz, 
dessen steile dem Muschelkalk gleiche Stellung die in dem losen ungeschich- 
teten Sande nicht beobachtbare Aufrichtung erwies; darüber lag ein dem 
unteren gleicher Sand, worauf ein harter, nur durch Sprengen zu bewälti- 
gender Kieselsandstein getroffen wurde. 


64 Berrıch 


Augenscheinlich sind diese neben dem Muschelkalk aufgerichteten Ab- 
lagerungen dieselben, worin bei dem nahen Teufelswehr zu Wehrau das 
Flufsbett eingeschnitten ist. Man sieht den Queils, welcher südwärts schon 
längst das Ansehen eines in lockerem Schuttlande ausgespülten, von sanften 
und niederen Gehängen begrenzten weiten Thalbettes angenommen hat, hier 
plötzlich von steilen Wänden eingeengt, zwischen welchen das Wasser schäu- 
mend über mächtige durcheinander geworfene Felsmassen von Kieselsand- 
stein fortbraust. Das Wasser entführte den lockeren Sand, welcher diese 
Felsblöcke als unregelmäfsige Klumpen einschlofs ; die Blöcke stürz- 
ten zusammen und verhinderten zugleich die Erweiterung des Thalbettes. 
Wenn die Beschaffenheit dieser von dem Queifs durchschnittenen Massen 
auch ein Urtheil, ob sie sich in ruhiger oder gestörter Lagerung befin- 
den, sehr erschwert, so läfst sich doch aus ihrem allgemeinen räumlichen 
Verhalten folgern, dafs die Aufrichtung der in dem Steinbruche zwischen 
Wehrau und Klitschdorf mit‘ dem Muschelkalk zusammenstofsenden Ab- 
lagerungen nicht mehr jene in so geringer Entfernung liegenden gleichen 
Bildungen am Teufelswehr betroffen hat; nur in einer sehr schmalen Zone 
folgte das anstofsende Kreidegebirge der den Schichten des Muschelkalkes 
ertheilten Bewegung. 

Nordwestlich von Wehrau, etwa + Meile von dem grofsen Kalkbruch, 
sind zur Seite des nach Tiefenfurth führenden Weges ein paar kleine Stein- 
brüche eröffnet, in welchen eine 10 bis 15 Fufs mächtige, zwischen lockerem 
weifsen Sande liegende Bank von Quadersandstein als Werkstein gebrochen 
wird; sie streicht wie der Muschelkalk bei Wehrau A. 9 und fällt unter 70° 
gegen S.W. Da die Stelle genau in die Verlängerung der Erhebungszone 
des Wehrauer Muschelkalks fällt, kann sie als ein Beweis dafür gelten, dafs 
die im Queifsthal beobachteten Aufrichtungen westwärts noch weiter unter 
den Diluvialüberschüttungen fortsetzen. Auf ein gleiches Fortsetzen süd- 
östlich von Wehrau deutet vielleicht das Verhalten hin, dafs hier die im 
Walde aus dem Boden in grofsen Felsen hervorragenden Blöcke von Kiesel- 
sandstein an mehreren Stellen in langen Reihen von N. W. gegen S. O. ge- 
ordnet sind; doch sind bestimmtere Beobachtungen über die Lagerung nicht 
möglich. Im Boberthal bei Bunzlau ist nichts mehr von auffallenden Auf- 
richtungen der Kreideformation zu bemerken, und so wenig wie hier sind 
an irgend einem anderen Punkte längs des nördlichen Randes der Haupt- 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 65 


mulde bis zur schnellen Deichsel hin Erscheinungen gekannt, welche denen 
bei Wehrau am Queifs oder bei Hermsdorf vergleichbar wären. 

Der Kalkstein von Hermsdorf, den ich nach einigen darin gefundenen 
Versteinerungen sicher als Muschelkalk bestimmen konnte, liegt in Verbin- 
dung mit einer kleineren Masse von buntem Sandstein wie ein Keil zwischen- 
geschoben zwischen dem nördlich sich erhebenden Thonschiefer und dem 
südlich an letzterem ausgebreiteten cenomanen Quadersandstein. Nur am 
westlichen Ende des Muschelkalkes wird zwischen demselben und dem Schie- 
fer und nachher noch auf eine kurze Strecke allein zwischen dem Schiefer 
und Quadersandstein der bunte Sandstein sichtbar. Nach seinem Verschwin- 
den gegen Pilgramsdorf hin stofsen Quadersandstein und Schiefer unmittel- 
bar aneinander und ebenso ostwärts im Katzbachthal, in welches der Mu- 
schelkalk nicht herabreicht. Die ganze Länge des Keils von Muschelkalk 
und buntem Sandstein beträgt nicht mehr als + Meile. Die Muschelkalkschich- 
ten haben überall eine steile von der senkrechten wenig entfernte Stellung, 
bald von dem Schiefer ab ,- bald übergestürzt ihm zufallend ; letzteres wurde 
früher schon auch von Herrn v. Dechen beobachtet, der an dem einen 
Ende eines Steinbruchs das Fallen der Schichten in A. 2 mit 60 bis 70° ge- 
gen N. O., an dem andern Ende desselben Bruches in 4. 4 mit 70° gegen 
N. O. bestimmt hat. Die allgemeine Streichungslinie der Schichten ist von 
W.N. W. gegen O.S.O., d.i. parallel dem Verlauf der Thonschiefer- 
grenze zwischen der schnellen Deichsel und Katzbach. Bemerkenswerth 
schien mir, dafs die Schichten häufig gebogen und geknickt sind, eine unge- 
wöhnliche Erscheinung bei Flözschichten, die an ihren Ablagerungsrändern 
erhoben sind. Eine Lettenlage, welche an einer Stelle den Muschelkalk vom 
Thonschiefer trennte, konnte als ein Produkt der Reibung des emporgescho- 
benen Kalksteins gegen den Schiefer gedeutet werden. 

Der Quadersandstein, welcher in den Steinbrüchen bei Hermsdorf 
mit dem Muschelkalk in Berührung steht, hat nicht hinreichend deutliche 
Schichtenabtheilungen um erkennen zu können, ob er sich in gleicher Lage 
mit jenem befindet. Man sieht aber gegen Pilgramsdorf hin nach dem Ver- 
schwinden des bunten Sandsteins den Quadersandstein an der Grenze des 
Thonschiefers wie in einem Riff dammartig bervorstehen und kann die mit 
Schliffflächen bedeckten Felsen nur für die Köpfe aufgerichteter Schichten 
halten. Im Katzbachthal biegen sich die Quadersandsteinschichten nahe 

Phys. Kl. 1854. I 


66 Beyrıch# 


der Thonschiefergrenze wie in einer Welle zu einem Sattel auf, zeigen aber 
an der Grenze selbst keine auffallende Erhebung. Hiernach überschreitet 
das Phänomen der Randaufrichtung, welche den Muschelkalk bei Hermsdorf 
zu Tage brachte, im Östen nicht das Thal der Katzbach, während es west- 
wärts bis zur schnellen Deichsel fortsetzt. 

In die Verlängerung der Hermsdorfer Erhebungszone fällt eine am 
Rande des Thonschiefers südlich von Ober-Praufsnitz beobachtete Aufstür- 
zung des Zechsteins an einer Stelle, welche zugleich das äufserste Ende des 
Nordrandes der Goldberger Mulde ist. In einem Steinbruch auf der linken 
Seite des Praufsnitz-Baches, welcher, obgleich in neuerer Zeit erst eröffnet, 
doch schnell eine grofse Längsausdehnung erhielt, ist der Zechstein, ganz 
wie der Muschelkalk bei Hermsdorf, senkrecht in der Richtung von N. W. 
gegen S. O. aufgerichtet und seine Schichten sind an mehreren Stellen in 
verworrener Weise so in einander gefaltet, dafs sie ein ansehnliches Stück 
des südlich anstofsenden bunten Sandsteins umschliefsen. In geringer Ent- 
fernung von dem Bruche nordwärts steht der Thonschiefer zu Tage; südlich 
breitet sich der bunte Sandstein aus, welcher hier schon den Quadersand- 
stein so weit vom Schiefer getrennt hält, dafs ihn die Aufrichtung, die auch 
hier nur auf einen sehr schmalen und zugleich sehr kurzen Saum am Mulden- 
rande beschränkt bleibt, nicht mehr treffen konnte. 

An der Ost- und Südseite des Goldberger Busens bleiben ringsum die 
Formationen des bunten Sandsteins und Zechsteins, welchen sich westlich 
von Konradswaldau noch das Rothliegende zugesellt, in ruhiger Lage zwischen 
dem in der Mitte des Busens liegenden Quadersandstein und dem Thonschie- 
fergebirge ausgebreitet. Weiter noch entfernt sich westwärts über Löwen- 
berg hinaus durch die immer gröfser werdende Erweiterung des Rothliegen- 
den die südliche Grenze der Kreideformation von den Rändern des Urgebirges, 
und nirgend können deshalb Erscheinungen vorkommen, denen von Wehrau, 
oder bestimmter noch denen von Hermsdorf gleich. Der cenomane Quader- 
sandstein ruht längs der Südgrenze der Mulde, vom Queifs bis zum Bober 
bei Löwenberg, ebenso wie am Südrande des Goldberger Busens, gleichför- 
mig auf dem unterliegenden bunten Sandstein und senkt sich gleich ihm mit 
geringer Neigung der Schichten gegen die Muldenmitte. Er erhebt sich zwar mit 
mehr oder minder steilen Wänden über dem thalartig vertieft liegenden bun- 
ten Sandstein; doch ist diese Erhebung nicht eine Folge von Aufrichtung, 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 67 


sondern nur ein von der neuen Formation gebildeter Absatz der Auflage- 
rung, wie Ähnliches vielfach in andern Gebirgen und unter viel auffallende- 
ren Formverhältnissen anderwärts im schlesischen Gebirge selbst bei Qua- 
dersandsteinbildungen, welche ungestört älteren Formationen aufliegen, be- 
obachtet wird. 

Nur an einer einzigen Stelle, am Steinberge zwischen Plagwitz und 
dem Boberthal östlich von Löwenberg, kömmt eine Unterbrechung in dem 
ruhigen Verhalten der Auflagerung des Quadersandsteins auf dem bunten 
Sandstein vor. Am Gehänge des genannten Berges gegen den Bober hinab, 
wo grolse Steinbrüche im Quadersandstein betrieben werden, sind dessen 
Schichten fast horizontal gelagert (Herr v. Dechen beobachtete 5° Fallen 
gegen Norden, a. a. O. S. 137); dagegen zieht sich auf der Höhe des Berges 
ein Riff von zertrümmerten Sandsteinfelsen hin, in welchem sich die am Fufs 
des Berges fast horizontal liegenden Sandsteinschichten steil aufgestürzt her- 
vorheben unter Neigungen bis zu 80° bei westnordwestlichem Streichen. 
Unmittelbar daran stofsen gleich steil stehende Schichten des bunten Sand- 
steins, welche Formation den nördlichen gegen Plagwitz gekehrten Abfall des 
Berges zusammensetzt und von hier am Fufs des Weinberges vorüber bis in 
das Boberthal unterhalb Löwenberg vordringt, so dafs der Quadersandstein 
des Steinberges vollständig von dem bei Braunau am Bober beginnenden und 
zum Hirseberg fortlaufenden Sandsteinzuge getrennt ist. Augenscheinlich 
sind hier die beiden Formationen des Quadersandsteins und bunten Sand- 
steins mit einander wie eine Falte aufwärts gebogen, und ihre Aufrichtung be- 
weist, dafs die Erschütterung des Flözgebirges, welche die Erhebung der 
Schichten an den Ablagerungsrändern hervorrief, nicht auf die Ränder be- 
schränkt blieb, sondern gleichmäfsig auch weit davon entfernt die Massen in 
Bewegung versetzt hat. 

Unter leichter zu übersehenden Verhältnissen als in der nördlichen 
Hauptmulde, wo die beobachteten Stellen aufgestürzter Schichten durch weite 
Entfernungen von einander getrennt sind, kommen ähnliche noch auffallen- 
dere Erscheinungen in den Ausfüllungen der kleinen Nebenmulde des Läh- 
ner Busens vor. Nur am nordwestlichen Eingange desselben, von der Strafse 
zwischen Schmottseifen und Klein-Röhrsdorf ab bis nahe Husdorf hin, 
tritt Zechstein auf; der bunte Sandstein bedeckt ihn und erscheint noch ein- 
mal oberhalb Lähn auf der rechten Seite des Bobers; cenomaner Quader- 

1 


68 Beryrıch 


sandstein erfüllt der ganzen Länge nach den innern Raum der Mulde. Das 
Rothliegende, welches diese jüngeren Ausfüllungen der Nebenmulde von de- 
nen der Hauptmulde abschneidet, verbreitet sich als Unterlage der jüngeren 
Formationen durch die ganze Länge des Busens und tritt an dessen Rändern in 
schmalen bandförmigen Zonen zwischen dem Quadersandstein und Schiefer 
zu Tage. Solche Zonen von Rothliegendem sind vorhanden westlich des 
Bobers an beiden Rändern der Mulde, östlich am Südrande nur bis auf kurze 
Entfernung vom Bober, am Nordrande dagegen von dem Langenauer Thal 
bis gegen den Fufs des Stangenberges hin. Wo das Rothliegende am Rande 
nicht sichtbar ist, stöfst der Quadersandstein unmittelbar an den die Mulde 
umzingelnden Thonschiefer. 

Am Südrande sowohl wie an dem Nordrande , so weit Rothliegendes 
den Quadersandstein vom Schiefer getrennt hält, zeigen sich die Schichten 
des ersteren überall steil aufgerichtet, nahe vertikal oder übergestürzt; am 
Südrande sieht man sie senkrecht stehend westlich des Bobers an den Wegen 
von Carlsdorf nach Ullersdorf und Husdorf hin und eben so auf der rechten 
Seite des Bobers bei Waltersdorf; am Nordrande sind sie aufgestürzt (mit 
70° h. 14 gg. N. fallend) am Wege von Lähn nach Vorhusdorf, senkrecht 
aufgerichtet bei Langenau. Die Schichten des Quadersandsteins, welche bei 
Waltersdorf dicht am Rothliegenden weggebrochen werden, stehen hier 
gleich diesem vertikal, und wenn man von diesem Punkte ausgehend in süd- 
östlicher Richtung die hoch am Rande der Thonschieferberge entlang lau- 
fende Grenze des Quadersandsteins verfolgt, so beobachtet man, dafs bis 
nach Grunau hin, in der Länge von einer Meile, nachdem das Rothliegende 
am Rande verschwunden ist, der Quadersandstein überall in senkrechten oder 
übergestürzt gegen den Thonschiefer einschiefsenden Schichten mit letzterem 
in Berührung tritt; am Rande des Lerchenberges fallen die in überhängenden 
Felsen emporstehenden Quadersandsteinschichten, vollsteckend von Exogyra 
Columba und Pecten asper, mit 54° südlich unter die Thonschiefer ein. Am 
Nordrande der Mulde ist bei Langenau deutlich der Quadersandstein mit dem 
Rothliegenden am Fufs der Thonschieferberge senkrecht aufgerichtet. Da- 
gegen ist westlich des Bobers am Nordrande bei Vorhusdorf zu sehen, dafs 
der Quadersandstein hier der Bewegung des Rothliegenden, dessen überge- 
stürzten Schichten er abweichend anliegt, nicht gefolgt ist. 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 69 


Aus den vorliegenden Thatsachen ergiebt sich, dafs in dem Lähner 
Busen an beiden Rändern eine schmale Zone von aufgestürzten Schichten 
am Thonschiefer hinläuft, welche aus Rothliegendem allein, oder aus Roth- 
liegendem in Verbindung mit Quadersandstein, oder blofs aus den dem Thon- 
schiefer nächst anstofsenden Theilen des Quadersandsteinszusammengesetzt ist. 
Am Südrande des Busens beginnt die Erhebungszone schon bei Carlsthal und 
erstreckt sich ohne Unterbrechung bis nach Grunau hin; am Nordrande fehlt 
sie vom Boberthal bei Lähn bis nach Langenau. Das Rothliegende, wo es zwi- 
schen Quadersandstein und Thonschiefer in diesen Erhebungszonen zu Tage 
liegt, nimmt zwischen beiden dieselbe Stellung ein, wie der Muschelkalk 
zwischen dem Quadersandstein und Thonschiefer bei Hermsdorf, oder wie 
der Jurakalk zwischen dem Quadersandstein und Granit bei Hohnstein in 
Sachsen. 

Mit der Aufstürzung der Schichten an den Rändern wird man geneigt 
die im Innern des Lähner Busens vorhandenen auffallenden Zertrümmerun- 
gen des Quadersandsteins am Kiehnberge, am Gehänge des Lerchenberges 
gegen Langenau herab und ebenso an dem des Galgenberges nach Flachen- 
seifen hin in Zusammenhang zu bringen, ferner auch wohl die sonderbare 
Isolirung des Grunauer Spitzberges, der mehr das Ansehn eines Basaltberges 
als eines Quadersandsteinberges hat, und die mehrere hundert Fufs betra- 
gende höhere Lage der Quadersandsteingrenze am Südrande des östlichen 
Theils der Mulde verglichen mit der des Nordrandes; ja man könnte daran 
denken, den gewifs erst spät erfolgten Einsturz des Granites, welchem der 
sogenannte Hirschberger Kessel seine Entstehung verdankt, in die gleiche 
Zeit zu verlegen. Doch dies bleiben Hypothesen, welche für den Beobachter 
des Gebirges wohl eine gewisse Wahrscheinlichkeit erlangen können, zu de- 
ren festerer Begründung uns aber positive Beweise für den gleichzeitig er- 
folgten Eintritt der bezeichneten Veränderungen fehlen. 


Aufser den Räumen an der Nordseite des schlesischen Gebirges, wo 
die bisher angeführten Thatsachen beobachtet wurden, findet sich die Kreide- 
formation noch im Innern des Gebirges weit verbreitet. Man kann von Klo- 
ster-Grüfsau, eine Stunde von Landshut, ausgehend nach Reinerz, von hier 


70 Bevyrıcnh 


nach Habelschwerdt und Mittelwalde im Neisse-Thal, und über die Wasser- 
scheiden zwischen Elb-, Oder- und Donau-Gebiet bei Grulich fort bis nach 
Schildberg in Mähren gelangen, ohne die Formation zu verlassen, sie be- 
deckt in dieser Erstreckung ohne Unterbrechung des Zusammenhanges einen 
in der Längsrichtung des gesammten Gebirges gedehnten Raum von 14 geo- 
graphischen Meilen Länge, dessen Breitenausdehnung an keinem Punkte so 
grofs wird, dafs man in der Querrichtung weiter als 1} Meilen über Kreide- 
ablagerungen fortgehen könnte ohne die Basis derselben entblöfst zu treffen, 

Nach den orographischen Formen und nach dem verschiedenen Ver- 
halten zu der Unterlage lassen sich in dieser zusammenhängenden langgedehn- 
ten Masse von Kreideablagerungen drei fast überall sehr natürlich begrenzte 
Theile unterscheiden. In dem nördlichen Theil, welcher die Felsgruppen 
von Adersbach und die Heuscheuer einschliefst, ruht das Kreidegebirge auf 
der Formation des Rothliegenden, welche den Zug des niederschlesischen 
Kohlengebirges in grolser Breite bedeckt; es entspricht hier in seiner Lage, 
wenigstens im Norden zwischen Schömberg und Friedland und auch noch 
zwischen Wernscorf und Braunau, vollkommen der inneren Ausfüllung einer 
weiten Mulde, wobei das Auftreten der neuen Formation charakteristisch 
durch ein schroffes Ansteigen der aufgelagerten Masse über ihrer Unterlage 
angezeigt wird. Die nördlichen und östlichen Ränder der Mulde, in welchen 
wie in den Flözmulden an der Nordseite des Gebirges die Kreideformation 
der letzte Absatz war, liegen in weiter Entfernung; erst in den krystallini- 
schen Schiefergesteinen, welche von Schatzlar bis Kupferberg den Granit 
des Riesengebirges umziehen, dann von Kupferberg gegen Freyburg hin in 
den nördlichen primitiven Thonschiefern und im Osten im Gneifs des Eulen- 
gebirges betritt man die Basis, auf welcher in gleichförmiger Lagerung zuerst 
die Grauwacken der Devon- und der Kulm-Formation, dann das Kchlen- 
gebirge, darauf das Rothliegende und zuletzt die Kreideformation übereinan- 
der abgesetzt wurden. Im Süden sind die Ränder der alten Mulde verschwun- 
den und die Art und Weise, wie die Kreideformation allein sich südlich 
des Heuscheuergebirges weiter verbreitet, liefert den Beweis, dafs hier in der 
Zwischenzeit zwischen der Ablagerung des Rothliegenden und der Kreide- 
formation, in einer wegen des Fehlens der zwischenliegenden Formationen 
nicht näher zu bestimmenden Zeit, grofse Veränderungen in den Formen des 
krystallinischen Gebirges eingetreten sein müssen. Man sieht nämlich die 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 74 


Kreideformation von Neu-Tscherbeney nördlich von Cudowa bis über Neu- 
Biebersdorf östlich von Reinerz hinaus, ohne dafs Rothliegendes oder eine 
andere ältere Formation dazwischenliegend sichtbar wird, in unmittelbarer 
Berührung mit den von Graniten durchsetzten krystallinischen Schiefern, 
welche südlich die Höhen des glätzisch-böhmischen Grenzgebirges zusammen- 
setzen, und man findet die Formation dann weiter über die relativ niederen 
Theile dieses Gebirges ausgebreitet wie eine unregelmäfsig begrenzte Decke, 
die nur zwischen Neu-Biebersdorf und Pohldorf jenseits Nesselgrund mit der 
Hauptmasse der Kreideablagerungen zusammenhängt. Zugleich aber verbreitet 
sich ein dritter Theil der Kreideformation von Oberschwedeldorfund dem am 
Zusammenflufs der Biele mit der Neisse gelegenen Dorfe Piltsch anfangend in 
südlicher Richtung weiter als die untere Ausfüllung einer golfartigen, erst bei 
Schildberg in Mähren ihr Ende erreichenden Gebirgseinsenkung, deren Rän- 
der im Osten durch die im Glätzer Schneeberge ihre höchste Erhebung er- 
reichende Gebirgsgruppe und weiterhin durch die aus Gneifs bestehenden 
Höhen des Altvaterwaldes südlich von Grumberg, im Westen durch den 
östlichen Abfall des böhmisch-glätzischen Gebirges und weiterhin durch die 
zwischen Gabel und Schildberg sich erhebenden Gneifsberge gebildet wer- 
den. Die kaum über eine Meile breit werdende Niederung des Neisse-Thals 
bis nach Schreibendorf südlich von Mittelwalde, dann die ebene Platte der 
Wasserscheiden zwischen Bobischau, Schreibendorf und Herrnsdorf einer- 
seits, Grulich, Hohen -Erlitz und Ullersdorf andererseits, nachher die nur 
schmale, bei Schildberg wie in einem Circus geschlossene Thalniederung des 
Frisawa-Flusses sind der in stetem Zusammenhang von Kreideablagerungen 
erfüllte Boden des alten Golfes. 

Ähnlich dem Neisse-Frisawa-Golf ziehen sich, wie die von Herrn v. 
Hingenau bearbeitete vortreffliche geologische Übersichtskarte von Mähren 
und Österreichisch-Schlesien anschaulich darstellt, noch mehrere von Kreide- 
ablagerungen erfüllte schmale Buchten von Böhmen her in das mährische 
Gebirge hinein; nur der Schildberger Golf war übersehen. Es sind dies ein- 
ander parallele Gebirgseinstürzungen, welche die ihnen zukommende Längs- 
richtung von N. N. W. gegen O.S. ©. wesentlich wohl den in viel älterer 
Zeit entstandenen herrschenden Strukturrichtungen des eingestürzten Grund- 
gebirges verdanken; wenigstens ist dieser Zusammenhang für den allein mir 


72 BeyrıcıH 


genauer bekannt gewordenen glätzisch - mährischen Golf mit Bestimmtheit 
nachzuweisen. 

In dem Gebiet der Kreideablagerungen,, worauf die gegenwärtige Be- 
trachtung beschränkt bleibt, hat schon vielfach das hohe Niveau, welches die 
Formation in dem nördlichen auf Rothliegendem ruhenden Theil in der Heu- 
scheuer erreicht, die Aufmerksamkeit der Geologen erregt. Indefs bleiben 
nur wenig unter der Höhe der Heuscheuer die hervortretenderen noch von der 
Kreideformation bedeckten Punkte in dem Gebirge zwischen Reinerz oder 
der Hohen Mense und Habelschwerdt zurück; sie dürften die Höhe von 
2700 Fufs, d. i. etwa 100 Fufs weniger als die Höhe der Heuscheuer, errei- 
chen, wenn die Angaben genau sind, dafs das Quellgebiet der Erlitz in den 
Seefeldern etwa 2400 Fufs und die Quellen der Habelschwerdter Weistritz 
2566 Fufs hoch liegen; beides sind mitten in der Decke des Kreidegebirges 
gelegene Punkte. Theils aus diesen Niveauverhältnissen, theils aus der Art, 
wie sich von böhmischer Seite her, aus der Gegend von Rokitnitz über Ha- 
sendorf bis nach Tschiak, d. i. nur + Meile vom Rande der Kreideablage- 
rungen des Neisse-Thals bei Mittelwalde entfernt, Abzweigungen des böhmi- 
schen Kreidegebirges über die von Gneifs gebildeten Höhen fortziehen, geht 
hervor, dafs in der Zeit des Absatzes der Kreideformation der lange Gebirgs- 
rücken der Hohen Mense und der böhmischen Kämme eine ringsum vom 
Meere umspülte Insel war, und dafs trotz der gegenwärtigen vollständigen 
Trennung dennoch die Kreideablagerungen im Innern des schlesischen Ge- 
birges mit den ausgedehnteren böhmischen in einem und demselben Meeres- 
becken abgesetzt wurden. Man wird deshalb auch erwarten, dafs sich in der 
Zusammensetzung der Formation in diesem Theile des schlesischen Gebirges 
gröfsere Analogieen mit der böhmischen oder selbst noch der sächsischen 
Kreideformation herausstellen werden, als mit der niederschlesischen, welche 
in einem weit getrennten Meeresbecken abgesetzt ihre selbstständige Glie- 
derung erhalten hat. 

Herr v. Carnall hat in seiner, den deutschen Geologen sehr be- 
kannten, mit dem verstorbenen Zobel herausgegebenen geognostischen Be- 
schreibung von einem Theile des niederschlesischen und Glätzischen Ge- 
birges (') eine ausgeführte und die Verhältnisse in der Natur genau wie- 


(') Karsten’s Archiv Band IV. S. 138 fg. 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 13 


dergebende Darstellung von der petrographischen Beschaffenheit und dem 


5 
zu den Höhen des böhmisch - glätzischen Gebirges und bis in die Gegend 


gegenseitigen Lagerungsverhalten der aus der Gegend von Landshut bis 
se 5 5 g 


von Glatz hin die Formation zusammensetzenden Gesteine gegeben. Er 
unterschied mit Benennungen, welche früher schon, im Jahre 1819, durch 
Karl von Raumer auf diese Gegenden des schlesischen Gebirges über- 
tragen waren, als Quadersandstein, Plänersandstein und Plänerkalk, drei 
fast überall leicht zu trennende Gesteine, welche nicht in einer einfachen 
Folge des Absatzes übereinander, sondern in mehrfacher Wiederholung und 
häufig mit unregelmäfsigem Auslaufen des einen zwischen den andern, ein 
geologisch ungegliedertes Formationsganzes, das sogenannte Quadersand- 
steingebirge zusammensetzen. In der That wird, wie auch das paläon- 
tologische Verhalten bestätigt, durch die gesammte Masse von Kreide- 
ablagerungen des Heuscheuergebirges und der Bedeckung des böhmisch- 
glätzischen Gebirges nur eine einzige Stufe der Kreideperiode, das Ceno- 
man, vertreten. Während das gleiche Niveau des oberen Kreidegebirges im 
Norden nur einen wenige Hundert Fufs mächtig werdenden Quadersandstein 
einschlofs, finden wir hier eine bei der Heuscheuer zu der Mächtigkeit von 
1500 Fufs anschwellende Cenomanablagerung, welche aus einem verschiedenen 
Wechsel von Quadersandstein mit thonigem oder thonigkieseligem Sandstein 
(Plänersandstein) und mit Lagern von thonreichem Kalkstein (Plänerkalk) 
zusammengesetzt ist. Den Namen Plänerkalk hat demnach hier ein cenoma- 
ner Kalkstein erhalten, welcher nichts mit dem turonen Plänerkalkstein ge- 
mein hat, und dem überall die charakteristischen Versteinerungen des letz- 
teren fremd bleiben. Ebenso bezeichnet der Name Plänersandstein im schle- 
sischen Gebirge, wenn man ihn beibehalten will, nur ein besonderes in gros- 
ser Verbreitung auftretendes Gestein, welches durch seine organischen Ein- 
schlüsse wie durch seine Lagerung dem cenomanen (uadersandstein als ein 
zugehöriges Glied verbunden ist. 

Nur im Grunde des langen glätzisch-mährischen Kreidegolfes erfolgte 
noch nach dem Genoman in ununterbrochenem Zusammenhang, von Ober- 
Schwedeldorf an der Weistritz westlich von Glatz bis nach Schildberg, der 
Absatz eines jüngeren, entweder turonen oder senonen Systems von Ablage- 
rungen, welches ich hier, ohne die genauere Bestimmung seines Alters einer 
weiteren Erörterung unterwerfen zu wollen, unter dem Namen des Kieslings- 


Phys. Kl. 1854. K 


74 Berrıch 


walder Systems unterscheiden will. Ein Sandstein, im frischen Zustande des 
Gesteins von bläulichgrauer, im zersetzten von unreinen grünlichgrauen oder 
grünlichgelben Farben, mit reichem thonigem Bindemittel und voll von beige- 
mengten Glimmerschüppchen, übergehend in grobe Conglomerate, setzt als 
oberstes Glied des Systems östlich von Habelschwerdt zwischen Neu-Wal- 
tersdorf und Kieslingswalde eine Gruppe von Bergen zusammen, welche 
durch den Reichthum der bei letzterem Ort besonders in Menge zusammen- 
gehäuften Versteinerungen schon in alter Zeit berühmt waren. Der gleiche 
Sandstein erscheint noch einmal in der Mitte des Golfs südlich von Mittel- 
walde zwischen Schönthal, Schreibendorf und Bobischau verbreitet, bei 
Schreibendorf mit denselben Versteinerungen wie zu Kieslingswalde. Die 
Unterlage dieses Sandsteins bildet eine überwiegend thonige Ablagerung, 
bezeichnet durch Ausscheidungen von Thoneisensteinnieren und durch die 
Einlagerung von Sandsteinbänken, deren Gestein dem der aufliegenden 
Sandsteinbildung gleich ist. Eng durch Wechsellagerung und durch Übergang 
der Gesteine mit a aan bilden der untere Thon und der mäch- 
tigere obere Sandstein in gleicher Weise ein zusammengehörendes Ganze 
wie die verschiedenen Gesteine, welche zusammengefafst das ältere Cenoman- 
system ausmachen. 

In dem langen Zuge von Kreideablagerungen, von deren räumlicher 
Anordnung und Zusammensetzung in allgemeinen Umrissen eine Übersicht 
gegeben wurde, wiederholt sich in grofser Ausdehnung die Erscheinung der 
Schichtenaufstürzungen in denjenigen Gegenden, wo die Formation an her- 
vorragende Ränder des Grundgebirges anstöfst; sie fehlt ganz in dem nörd- 
lichen Zuge des Heuscheuergebirges, wo die Formation weit entfernt von 
den Rändern der Mulde über dem in der Tiefe ausgebreiteten Rothliegen- 
den aufsteigt, sie läfst sich dagegen in langen Strecken längs des östlichen 
Abfalls des böhmisch -glätzischen Gebirges und am Rande des östlich den 
glätzisch-mährischen Golf begrenzenden Urgebirges verfolgen, während in 
der Mitte dieses Golfes und auf der Höhe des böhmisch-glätzischen Gebirges 
die Lage der Schichten nur geringe Störungen erlitten hat. 

Am Eingange des Golfes, auf der linken Seite der Neisse eine Stunde 
von Glatz, der Mündung der Biele gegenüber, liegt der sogenannte Rothe 
Berg, der einzige Punkt, wo bisher das Vorkommen senkrecht stehender 
Schichten der Kreideformation in diesen Gegenden durch die genaue, von 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 75 


Herrn v. Carnall gegebene Beschreibung des von der Neisse entblöfsten 
Profils bekannt geworden ist. Die nördliche Hälfte des Berges besteht aus 
krystallinischen, von Eruptivgesteinen durchsetzten Schiefern, welche an diesem 
Punkte noch durch die südlich nicht weiter vorhandene Formation des Roth- 
liegenden von der Kreideformation getrennt sind. In übergestürzter Stel'ung, 
mit 50 bis 73° gegen dasselbe einschiefsend, stofsen mit dem Urgebirge die 
Schichten des Rothliegenden zusammen; darauf folgen, nach und nach von 
der übergestürzten zur senkrechten Stellung übergehend, zuerst ein wenig 
mächtiger, conglomeratisch werdender Sandstein, dann Kalkstein, darauf 
Quadersandstein mit Exogyra Columba, dann wieder dem unteren gleicher 
Kalkstein, und noch ein dritter Sandstein, welche Folge zusammengefafst 
das aufgestürzte Cenomansystem ausmacht. Zu oberst werden noch in gleich 
steiler Stellung, durch Sphärosideritnieren und dünne eingelagerte Sand- 
steinschichten kenntlich, die unteren Thone des Kieslingswalder Systems 
sichtbar, welche sich vom Rothen Berge westlich in der ebenen Platte zu bei- 
den Seiten des Thales von Alt-Wilmsdorf in ruhiger Lage ausbreiten. Die 
Stellung des Rothliegenden zwischen dem Urgebirge und- der Kreideforma- 
tion ist hier ganz dieselbe, wie nördlich in dem Busen von Lähn bei Wal- 
tersdorf. 

Durch eine niedere, von Alluvionen bedeckte Fläche ist man verhin- 
dert, vom Rothen Berge fort auf der rechten Seite der Neisse zu verfolgen, 
ob die an jenem Berge beobachtete Aufrichtung des Flözgebirges sich an der 
Grenze des Urgebirges ohne Unterbrechung fortsetzt bis zu der Stelle hin, wo 
zwischen Rengersdorf und Grafenort der zwischen Eisersdorf und Melling 
liegende Glimmerschieferzug im Neisse-Thal sein Ende erreicht. An diesem 
Punkte beginnt eine Erhebung des Kreidegebirges am Rande der Urgebirgs- 
höhen, welche sich in stetem Zusammenhange über mehr als 3 Meilen Länge 
fort bis in die Gegend von Lauterbach nordöstlich von Mittelwalde verfolgen 
läfst. Die Veränderung in der lineären Richtung der Urgebirgsgrenze, welche 
bei Neu-Waltersdorf mit einem stumpfen Winkel aus der südöstlichen in eine 
vollkommen südliche umbiegt, übt nicht den geringsten Einflufs aus auf das 
Verhalten der aufgestürzten Schichten des Kreidegebirges, welche in gleicher 
Weise vor wie nach der Umbiegung der Grenzlinie wie ein schmaler erho- 
bener Saum am Fufs des hoch aufsteigenden Urgebirges hinziehen. Eine 


schmale Zone von Gesteinen des Cenoman - Systems welche in ihrer anzen 
y ’ 
K Ad 


76 Bersıch 


Breite dem Saume der erhobenen Schichten angehören, sieht man von der Neisse 
westlich von Melling an bis über Neudorf fort, mit geringen Unterbrechun- 
gen bei Neu-Waltersdorf und von Steingrund zu dem oberen Ende von Kies- 
lingswalde hin, zwischengeschoben zwischen das Urgebirge und die Ablage- 
rungen des Kieslingswalder Systems, die sich mit aufrichten, so weit sie in 
den Erhebungssaum hineinragen, der untere bedeckt gewesene Theil der 
Formation ist hier nur in Folge der Erhebung am Ablagerungsrande an die 
Tagesoberfläche hervorgeschoben worden, und er steht zu dem oberen in dem- 
selben Verhalten wie an anderen Orten die älteren Formationen zu den jün- 
geren. Die Cenomanzone besteht wie am Rothen Berge aus einer Verbindung 
von Quadersandsteinlagern mit Lagern von plänerartigem Kalkstein, von 
welchen Gesteinen bald das eine bald das andere zunächst am Glimmerschie- 
fer oder Gneifs sichtbar wird; bei Melling schliefsen z. B. zwei Lager von 
Quadersandstein ein Kalksteinlager ein, während man zwischen Kieslingswalde 
und dem Wölfelsbach bei Marienau am Gneifs zuerst Kalkstein, dann Qua- 
dersandstein, darauf wieder Kalkstein trifft. Die Schichten fallen entweder 
unter steilen Winkeln vom Urgebirge ab, oder sie stehen vertikal, oder sie 
sind übergestürzt; von letzterem liefert das Profil nördlich der Kirche von 
Neudorf an der rechten Thalseite des von Uhrnisberg herabkommenden 
Wassers ein schönes Beispiel, wo man an der Grenze zuerst ein Kalkstein-, 
dann ein Sandsteinlager unter Winkeln von 70 bis 80° unter den Gneifs ein- 
schiefsen sieht. Die Mitaufrichtung des Kieslingswalder Systems ist vor allem 
bei Kieslingswalde selbst am Auffallendsten zu beobachten, indem hier die 
aufgestürzten conglomeratischen Bänke des Kieslingswalder Sandsteins selbst, 
— nicht, wie irrig behauptet worden ist, Schichten eines aufgelagerten jün- 
geren Quadersandsteins —, als ein zertrümmertes Felsriff emporstehen am 
Rande einer schmalen nach Steingrund führenden Thalrinne, deren Boden 
von den unteren Thonlagern des Kieslingswalder Systems gebildet ist. 

Aus der Gegend östlich von Mittelwalde gegen Süden hört am östlichen 
Rande des Kreidegolfes die Aufrichtung der Schichten vollständig auf; die 
Cenomangesteine, auf welchen Grulich steht, haben nur geringe Neigung. 
Nur ganz am Ende des Golfes, wo östlich von Schildberg und Friesehof das 
Cenomansystem noch einmal als die Unterlage des den Thalgrund bis Schild- 
berg ausfüllenden Kieslingswalder Thones zu Tage ausgebreitet liegt, zeigen 
sich an der Grenze des Urgebirges die untersten Schichten des Systems senk- 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 77 


recht erhoben; aus den aufgerichteten Schichten eines glaukonitischen Sand- 
steins mit kalkigem Bindemittel besteht die mauerartig gestaltete Gruppe von 
Klippen, die man schon weither, von Hoflenz oder Bukowitz kommend, 
als eine auffallende Felsform am Rande des Gebirges wahrnimmt, über wel- 
ches die Strafse nach Hohenstadt fortführt. 

Am westlichen Rande des Golfes stöfst der Kieslingswalder Thon von 
Schildberg ab bis nach Bobischau im Süden von Mittelwalde an den Gneifs, 
ohne sich zu erheben und ohne durch Cenomangesteine von ihm getrennt zu 
sein. Erst bei Bobischau am Fufs des Grenzberges beginnt eine Cenoman- 
zone hervorzutreten, mit welcher im Süden zugleich das Phänomen der 
Schichtenaufrichtung seinen Anfang nimmt. Zuerst tritt zwischen den Gmeifs 
und den Kieslingswalder Thon ein plänerartiger Kalkstein, dessen Schichten 
in einem Steinbruch bei Bobischau mit 65° Neigung von dem darunter ent- 
blöfsten Gmeifs abfallen. Bald hebt sich unter dem Kalkstein noch ein Sand- 
stein (Plänersandstein) hervor, und diese beiden Lager, ein unterer Sandstein 
mit darauf liegendem Kalkstein, ziehen nun als ein schmaler Cenoman-Saum 
am Rande des Urgebirges etwa eine Meile weit bis nach Rosenthal fort, über- 
all mit steiler Stellung der Schichten; sie sind übergestürzt, zugleich mit 
den untersten Lagen des Kieslingswalder Thones, in einem Profil, das man in 
westsüdwestlicher Richtung von Mittelwalde aufnimmt. 

Zwischen Rosenthal und Ober-Langenau tritt in dem lineären Verlauf 
des Urgebirgsrandes eine Unterbrechung ein, welche mit der Anordnung der 
Schichten der Kreideformation in enger Verbindung steht und zugleich eine 
Unterbrechung der Randerhebungen bedingt. Man sieht nämlich bei Rosen- 
thal das bis hierher nur als einen schmalen Saum hervorgeschobene Geno- 
man sich erweitern, indem der Kalkstein bis nach Ober - Langenau an der 
Neisse sich ausbreitet und einen (Juadersandstein einschliefst, der weiter süd- 
lich nicht vorhanden war. Hierdurch entwickelt sich die Folge von Gestei- 
nen, — zu unterst Plänersandstein, dann Kalkstein, darauf ein sehr mächtig 
werdender Quadersandstein, der wieder von Kalkstein bedeckt wird —, wel- 
che die Regel bleibt für die gesammten Cenomanlager am östlichen Rande 
und auf der Höhe des glätzisch - böhmischen Gebirges bis nach Reinerz hin. 
Von Rosenthal und Ober - Langenau her ziehen sich die breit gewordenen 
Cenomankalke ganz allmälig gegen Lichtenwalde und Verloren-Wasser hin- 
auf und am Fufs des Heidelberges vorbei bis zum Alten Brandt hin, wo sie 


78 Bervrıch 


schon der oberen Decke des Urgebirges angehören; erst bei Langenau be- 
ginnt wieder das westliche Gebirge mit einem bestimmten Absatze aus der 
Niederung des Neisse-Thals sich zu erheben, und zugleich beginnt auch als- 
bald wieder die Aufrichtung der Kreideschichten am Rande. Schon bei 
Nieder-Langenau, nördlich des bei dem Bade entblöfsten Glimmerschiefers, 
fallen im Bette der Neisse steil stehende Schichten auf, welche noch zu dem 
Kieslingswalder Thon gehören. Dann läuft ein Rücken von gehobenem 
Quadersandstein von den Gemeindebergen bei Nieder-Langenau aus am öst- 
lichen Gehänge des unbedeckt gebliebenen Glimmerschiefergebirges hin, 
welches durch das tief eingerissene Thal der Habelschwerdter Weistritz zwi- 
schen Hammer und Alt-Weistritz und durch dessen Seitenthäler zerschnitten 
wird. Am östlichen Fufs dieses Randrückens ruht in ungestörter Lage der 
cenomane Kalkstein, welcher denselben Sandstein an der Neisse bei Habel- 
schwerdt bedeckt, und zwischen dem erhobenen Quadersandstein und dem 
Glimmerschiefer zeigen sich in schmalen Zonen die älteren Cenoman- 
schichten, der untere Kalkstein und der Plänersandstein. So weit der Glim- 
merschiefer gegen Nesselgrund hin am Gehänge blofsliegt, so weit erstreckt 
sich auch die steile Erhebung des östlich anstofsenden Kreidegebirges ; noch 
bei Sauergrund kann man an der Grenze des Glimmerschiefers in vertikaler 
Stellung die ganze Schichtenfolge des Cenoman beobachten. 

Die Stelle, wo nicht weit von Nesselgrund am Rande des Habel- 
schwerdter Gebirges der Glimmerschiefer verschwindet, liegt dem Rothen 
Berge, wo am östlichen Eingange des Golfes die Erhebung der Schichten am 
Urgebirgsrande ihren Anfang nahm, genau gegenüber und ist im Westen das 
Ende der bis nach Schildberg verfolgten Erscheinungen, die sich in der Ge- 
gend von Reinerz und Cudowa nicht wiederholen. Zwar legt sich das Kreide- 
gebirge auch hier keinesweges in ungestörter Lage dem Urgebirge an seiner 
Umgrenzung an, vielmehr fällt es nach allen Seiten unter starken Neigungen 
von ihm ab; aber die Winkel der geneigten Schichten werden nicht leicht 
höher als 40 bis 50° und die stärkeren Neigungen verlaufen allmälig in schwä- 
chere, so dafs sich keine Erhebungssäume ausbilden, in welchen durch plötz- 
liches Auftreten einer der senkrechten nahekommenden Schichtenstellung 
ein grofser Contrast gegen die in Ruhe verbliebenen Theile der Formation 
entsteht. 

Über die Lagerung der Kreideformation in der Nähe des Kohlenge- 


über die Lagerung der Kreideformation im schlesischen Gebirge. 79 


birges zwischen Nachod und Schatzlar kann ich nicht nach eigenen Beob- 
achtungen urtheilen; die steilen dort vorkommenden Aufrichtungen, über 
welche v. Warnsdorff(!) berichtet hat, dürften der Erhebung des Qua- 
dersandsteins und bunten Sandsteins im Steinberge bei Löwenberg vergleich- 
bar sein, insofern sie ganz im Gebiete des Flözgebirges von den Rändern 
des Urgebirges entfernt liegen. Auch kann ich nur hinweisen auf die Beob- 
achtungen von Reufs(?) im Königgrätzer Kreise in Böhmen, aus welchen 
deutlich hervorgeht, dafs die Erhebung der Kreideschichten, wo sie mit äl- 
teren Gebirgsmassen zusammenstofsen, auch im Innern von Böhmen sich 


fortsetzt. 


Es genügt auf einer Karte den Umfang der geschilderten Störungen 
in der Lagerung der Kreideformation innerhalb des schlesischen Gebirges zu 
überblicken und zugleich den allgemeinen geologischen Bau dieses Gebirges 
im Auge zu behalten, um zü der Überzeugung zu gelangen, dafs die Ursache 
jener Störungen nicht lokal nur einzelne Theile des Gebirges berührende 
oder in besonderen Richtungen wirkende Kräfte gewesen sein können. Als 
zuerst in Sachsen bei Weinböhla der Pläner vom Syenit und bei Hohnstein 
der über dem Quadersandstein liegende Jurakalk vom Granit bedeckt gese- 
hen wurde, schien es natürlich, die Ursache in der Entstehung oder in einer 
besonderen Erhebung des Eruptivgesteins zu suchen. Auch wird nie zu be- 
zweifeln sein, dafs nur durch eine Bewegung oder Verschiebung der Massen 
des Granites und Syenites ihre jetzige Begrenzung gegen das von ihnen be- 
deckte Flözgebirge an jenen Stellen entstehen konnte; aber die Verschie- 
bung hatte nichts mit der eruptiven Natur jener Gesteine zu thun, sondern war 
die Folge einer Erschütterung, welche die gesammte Masse des Grundgebir- 
ges unabhängig von seiner Zusammensetzung, so weit die Erscheinung aufge- 
stürzter Schichten an seinen Rändern reicht, gleichmäfsig mufs in Bewegung 
gebracht haben. Man darf annehmen, dafs die Stärke der Bewegung in ver- 
schiedenen Gegenden des erschütterten Gebietes eine sehr ungleiche gewesen 
ist, und dafs die verschiedene Beschaffenheit der das Grundgebirge zusam- 


(') Leonh. u. Bronn N. Jahrb. 1841 S 432 fg. 
(?) Leonh. u. Bronn N. Jahrb. 1844 S.1 fg. 


80 Beyrıcn über die Lagerung der Kreideformationim schles. Gebirge. 


mensetzenden Gesteine einen wesentlichen Einflufs auf den Grad der erfolg- 
ten Verschiebungen ausgeübt hat, gleich wie bei dem Erdbeben, nach Herrn 
v. Humboldts Ausdruck, die Fortpflanzung der Bewegung nicht durch die 
chemische Natur der Bestandtheile, sondern die mechanische Struktur der 
Gebirgsarten modifieirt wird. Aber nicht das Grundgebirge allein, sondern 
auch das bedeckende Flözgebirge wurde in Bewegung gesetzt, und die Erhe- 
bung der Schichten des letzteren kann nur als eine Folge der ihm mehr von 
unten als von den Seiten her mitgetheilten Bewegung des ersteren betrach- 
tet werden. Die Richtungen, nach welchen die Schichten erhoben sind, 
wurden allein mechanisch bedingt durch vorher schon vorhanden gewesene 
äussere Formen des Gebirges; und wenn es vorzugsweise die Ränder her- 
vorragender Theile des Grundgebirges sind, an welchen die Schichten der in 
Bewegung gesetzten Massen des Flözgebirges sich aufrichteten, so läfst sich 
daraus nur folgern, dafs der Widerstand, der einer Fortpflanzung der Bewe- 
gung des schwankenden Flözgebirges von dem selbst erschütterten Ablage- 
rungsrande in den Weg gestellt wurde, die naheliegende Ursache der Schich- 
tenaufstürzung gewesen ist. Erscheinungen wie das Auftreten des Jurakalks 
bei Hohnstein, oder allgemein das Hervortreten älterer bedeckt gewese- 
ner Theile des Flözgebirges in aufgerichteten Randzonen, bleiben ein Räth- 
sel, wenn man sie durch das Emporstofsen des Grundgebirges über einer 
Spalte, oder durch eine einseitige Bewegung der festen Erdmasse an der Grenze 
der erhobenen Schichten entstehen läfst; sie erklären sich, wenn man als die 
Grundbedingung der Bewegung des Flözgebirges die Verschiebbarkeit des- 
selben gegen seine erschütterte Unterlage und die gleichzeitige Verschiebbar- 
keit einzelner Lagen des Flözgebirges gegeneinander annimmt. 


Anmerkung. Die beigefügte Karte hat nur den Zweck, übersichtlich die erörterten 
Verhältnisse in der Lagerung der Kreideformation des schlesischen Gebirges zu veranschaulichen. 
Die Eruptivgesteine sind nicht angegeben, weil ihr Auftreten und ihre Verbreitung aulser allem 
Zusammenhang mit den erläuterten Erscheinungen steht. Ebenso schien es zweckmälsig an der 
Nordseite des Riesengebirges das bedeckende Diluvium als nicht vorhanden zu betrachten und 
das Bild des Zusammenhanges der Massen so zu entwerfen, wie man es unter der Diluvialdecke 
anzunelımen hat. Für den vorliegenden Zweck war es überflüssig, das Vorkommen der im 
Gebiet der Karte gekannten tertiären Ablagerungen anzuzeigen. 


— ED — 


Au Hrn. Beyrichsdbh: ud ‚Lagerung der Rreideformation im. schlesischen bebirge. Jahrg: 1854. 


Aonen steil aufgerichteter Schichten. 


RR N NEAR REDE. 


EZ Iersteinerungsleeres Grundgebirge. 
BEE Graumackengebirge (Silur, Devon, hadm ) 
EEE köhlengebirge, Rothliegendes, hechstein. 
EEE Buncersand stein u. Muschelkalk. 


| N  Snon | hm ‚hreidegebirge. 


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Über 
neue merkwürdige Saugethiere des Königlichen 
zoologischen Museums. 


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H”- H. LICHTENSTEIN und W./PETERS. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 22. Juni 1854.] 


I. Über die Gattung Centurio Gray und eine neue Art derselben 


aus Cuba. 


Be Gray hat im Jahre 1842 (T’he annals and magazine of natural hi- 
story. X. p. 259) unter dem Namen Centurio eine neue Gattung von Fleder- 
thieren aufgestellt und später (T’he zoology of H. M. S. Sulphur. Mammalia. 
1844. p. 27. Taf. 7) die dahin gehörige Art, Centurio senex, abbilden lassen. 
Er stellte dieselbe zu den Noctilionen in die Nähe von Chilonycteris und 
Mormops, fügte aber hinzu, sie erscheine ihm so eigenthümlich, dafs ihre 
richtige Stellung obne andere noch neu zu entdeckende Zwischengattungen 
nicht sicher zu bestimmen sei. Sie habe durch die Zahl der vier knöcher- 
nen Glieder des Mittelfingers einige Verwandtschaft mit der Gattung PAyllo- 
stoma, aber keine Spur eines besonderen Nasenblattes. 

Da Hr. Gray leider unterlassen hatte, die Form des Gebisses und 
Schädels zu untersuchen, so blieb es nicht allein ein Räthsel, wohin seine 
Gattung zu stellen sei, sondern auch zweifelhaft, ob die Kennzeichen der 
von ihm beschriebenen Art überhaupt zur Aufstellung einer solchen berech- 
tigen. Sie wurde daher in späteren synoptischen Werken entweder ganz über- 
gangen oder blofs als besondere Art der Gattung Noctilio (z. B. Schinz, 
Synopsis mammalium I. Nachträge. p. 20) angeführt. 

Phys. Kl. 1854. L 


[0 0) 
[8>) 


LicHTEnsTEin und PETERS über neue Säugethiere 


In einer Sendung von Naturalien aus Cuba durch Herrn Otto, 
welche das Museum im Jahre 1840 erhalten, befand sich aufser andern sel- 
tenen und merkwürdigen, vortrefflich in Weingeist erhaltenen Arten von 
Flederthieren (Mormops, Glossophaga, Phyllostoma u. a.) eine Form, welche 


im Äusseren eine so grofse Ähnlichkeit mit der Grayschen Abbildung von 


ö 
Centurio senex zeigt, dafs sie, wenn auch nicht zu derselben Art, so doch 
ohne Zweifel zu derselben Gattung gehört. So wurde uns die erwünschte 
Gelegenheit zu Theil, eine der sonderbarsten Formen des Thierreichs ge- 
nauer untersuchen zu können. 

Wir erlauben uns daher, die Resultate dieser Untersuchung der Aka- 
demie vorzulegen, da es hiernach nicht mehr nöthig erscheint, die Entdeckung 
neuer Zwischengattungen zu erwarten, um die naturgemäfse Stellung der in 
Rede stehenden Gattung im System zu bestimmen. 

Des Zusammenhangs wegen ist es nöthig, die Betrachtung der äufseren 
Theile vorauszuschicken, obgleich diese bereits sehr gut aus der Gray’schen 
Beschreibung und Abbildung zu erkennen sind. 

Der Kopf ist von kugelförmiger Gestalt, so lang wie breit und hoch, in- 
dem der Gesichtstheil mehr verkürzt erscheint als bei irgend einem andern Säu- 
gethiere und die Schnauze, anstatt vor dem Schädeltheil hervorzutreten, mit 
diesem in einer Ebene liegt. Das Gesicht ist von scheufslichem, mifsgestalteten 
Ansehen, von nackten Hautwülsten und Vorsprüngen ganz bedeckt, welche auf 
den ersten Anblick das Product einer krankhaften Entartung zu sein und nichts 
mit den bekannten Hautbildungen andererFlederthiere gemein zu haben schei- 
nen. Bei genauerer Betrachtung jedoch löst sich Alles in regelmäfsige symme- 
trische Formen auf. Eine längliche viereckige Platte in Form eines umge- 
kehrten Wappenschildes, welche zunächst über der Mitte der Oberlippe und 
in diese ohne Absatz übergehend sich bemerklich macht, tritt zwischen zwei 
seitlichen Gruben hervor, in deren Tiefe jederseits das Nasenloch mündet. 
Die Homologie dieser Platte mit dem aufrechtstehenden Nasenblatte (Lan- 
zette) anderer Flederthiere läfst sich nicht verkennen. Neben dem Nasen- 
blatte steigt jederseits vom Rande der Oberlippe eine hervorragende Leiste 
empor, welche sich in der Gegend des Nasenloches an einen etwas diekerem, 
durch drei Drüsenwarzen ausgezeichnetem Wulst anlegt, welcher in einem 
mit seiner Convexität nach aufsen gerichteten Bogen bis über die obere 
Ecke des Nasenblattes hinaufsteigt. Ein ganz ähnlicher mit drüsigen Warzen 


des Königlichen zoologischen Museums. 83 


versehener bogenförmiger Wulst krümmt sich um das Hufeisen der Phyllo- 
stomen, z. B. bei PAyllostoma perspicillatum Geoffr., herum. Was aber 
die Deutung der zu diesen Wülsten von der Lippe aufsteigenden Leisten 
anbelangt, so scheinen sie seitliche Rudimente des nıcht zur Entwicke- 
lung gekommenen s. g. Hufeisenblattes zu sein. Von dem inneren Augen- 
winkel und von der Gegend über den Augen gehen ferner zwei dicke Wülste 
aus, welche vereinigt nach innen über das Nasenblatt jedoch nicht ganz bis 
zur Mitte hingehen, indem sie von den entsprechenden Theilen der andern 
Seite durch eine tiefe Längsfurche getrennt werden, in deren unteres Ende 
die mittlere Spitze des Nasenblattes hineinragt. Nach oben hin erweitert sich 
diese Furche plötzlich, indem die Wülste unter einem rechten Winkel aus- 
einander weichen, um sich dann zu einem mittleren aufrechtstehenden klee- 
blatt förmigen Querblatte zu vereinigen. Auch diese eben genannten Wülste 
findet man, zwar in weit geringerem Grade entwickelt, bei PAyllostoma per- 
spicillatum wieder. Über und hinter dem kleeblattförmigen Querblatt er- 
hebt sich nun noch ein breites hufeisenförmiges Querblatt, welches jederseits 
mit einem von dem Ohre herkommenden Hautwulst zusammenhängt und 
selbst wieder von einem dieken nackten Wulst der Kopfhaut überragt wird. 
ganzen Verlaufe 


8 
nach, ganz wie bei Phyllostoma perspicillatum, tief ausgekerbt, und ebenso 


Die sehr dünnen Lippenränder des breiten Maules sind ihrem 


stehen vor der Mitte der Unterlippe drei vorspringende Wärzchen. Das an und 
für sich schon dicke Kinn wird noch durch einige dicke Falten des Unterkinns 
verstärkt, in deren Mitte sich eine enge vertiefte Grube befindet. Die Augen 
sind ziemlich grofs und von wulstigen Rändern umgeben. Sehr eigenthüm- 
lich sind die Ohren. Sie sind nämlich vorn so tief ausgeschnitten, dafs man sie 
sehr wohl zweilappig nennen kann. Der vordere kleinere Lappen entspricht 
wahrscheinlich allein der Helix, der grofse hintere Lappen der Anthelix und 
Concha, indem auch der Antitragus unter dem Tragus vor dem Ohreingange 
eine besondere freistehende Klappe bildet. Die Flughäute sind breit, umhül- 
len von dem Daumen nur das Mittelhandglied und gehen bis auf den Mittel- 
fufs herab. Die erste Phalanx des Daumens ist gestreckt und ragt frei aus 
der Flughaut hervor. Der Zeigefinger trägt am Ende seines Mittelhandkno- 
chens ein kurzes knöchernes Fingerglied. Der Mittelfinger hat drei und die 
übrigen Finger haben je zwei knöcherne Phalangen nebst einem knorpeligen 
Endgliede. Die Füfse sind von gewöhnlichem Bau, indem die erste Zehe 
L2 


84 Lichtenstein und PETERS über neue Säugethiere 


aus zwei, die übrigen aus drei Gliedern zusammengesetzt sind. Die Spornen 
sind kurz und mit der Schenkelflughaut, welche zwischen denselben flach aus- 
gerandet ist, verwachsen. Von einem Schwanze ist keine Spur vorhanden. 
Zwischen dem vierten und fünften Finger erscheint die Flughaut auf eine 
merkwürdige, zierliche Weise verdünnt. Die verdünnten pigmentlosen Stel- 
len nehmen den gröfsten Raum zwischen diesen beiden Fingern ein, indem 
sie zahlreiche, regelmäfsig dicht neben einander verlaufende parallele Quer- 
binden darstellen, welche selbst wieder durch verdickte kurze Längsstreifen 
fensterartig abgetheilt erscheinen. Neben der innern Seite der Mittelhand 
des fünften Fingers und undeutlicher zwischen den Phalangen des vierten 
und dritten Fingers ist eine ähnliche Structur zu bemerken. Die Körperbe- 
haarung ist bei den bis jetzt beobachteten Arten sehr weich und vor jeder 
Schulter zeichnet sich ein heller gefärbter Haarbüschel aus. 

Was nun das Gebifs anbelangt, so ist die Untersuchung desselben bei 
dieser Gattung auch ohne Verletzung der Weichtheile sehr leicht, indem die 
Zähne in einem so flachen Bogen gestellt sind, dafs sie alle von vorn zugleich 
gesehen werden können. Dieses ist aber auch das Einzige, was hierbei be- 
sonders bemerkenswerth ist, indem die einzelnen Zähne in ihrer Gestalt zum 
Verwechseln mit denen von Phyllostoma perspicillatum Geoffr. (vgl.Subgen. 
Madataeus, Leach, Transactions of the Linnean society. XIII. p.81. — Steno- 
derma perspicillatum. Blainville, Osteographie des Mammiferes. Cheiro- 
ptera. Taf. XIII.) übereinstimmen. Die vier oberen Vorderzähne stehen 
unter sich und von den Eckzähnen durch Zwischenräume getrennt in einer 
Querreihe und sind zweilappig; die beiden mittleren sind beträchtlich gröfser 
als die beiden äufseren. Die vier unteren Schneidezähne stehen in einer 
Querreihe gedrängt neben einander, sind von gleicher Grölse und genau be- 
trachtet ebenfalls zweilappig. Die oberen Eckzähne sind gekrümmt, an der 
vorderen Fläche unter der Basis ausgehöhlt, an der Wurzel schmal und 
ohne deutliche Hakenabsätze an der Basis. Die unteren Eckzähne sind 
etwas kürzer und schmäler als die oberen, am Grunde mit einem äufseren 
deutlichen und einem hinteren weniger starken Absatze versehen. Der erste 
obere Backenzahn ist klein, aufsen mit einer mittleren schneidenden Spitze 
und einem hinteren kleinen Absatze, vorn und inwendig mit einem stum- 
pfen Höcker versehen; der zweite ist von ähnlicher Gestalt, aber in allen 
Dimensionen doppelt so grofs; der dritte grölste ist um die Hälfte breiter als 


des Königlichen zoologischen Museums. 85 


lang, mit zwei äufseren, einer vorderen höheren und einer hinteren niedrigeren, 
schneidenden Spitzen und mit zwei Höckern bewafinet, von welchen einer 
vor der Mitte des vorderen Randes dieses Zahns, der andere an dem schma- 
len innern Ende desselben liegt; der hinterste vierte obere Backzahn ist sehr 
kurz, doppelt so breit wie lang, im Querdarchschnitt von schmal rhomboidaler 
Gestalt und mit vier Höckern versehen. Was die unteren Backzähne anbe- 
langt, so sind die beiden vordersten von ähnlicher Gestalt wie die ihnen ent- 
sprechenden oberen, jedoch ist der Gröfsenunterschied zwischen ihnen nicht 
so beträchtlich wie bei diesen ; sie haben eine äufsere schneidende Spitze, einen 
hinteren spitzen Absatz und einen inneren Höcker. Der dritte untere grofse 
Backzahn ist länger als breit und vorn schmäler; man kann an ihm drei 
äufsere spitzige und drei innere stumpfere Höcker unterscheiden, von denen 
der vorderste nur sehr klein ist. Der vierte und letzte untere Backzahn ist 
im horizontalen Querdurchschnitt unregelmäfsig dreieckig, hinten verschmä- 
lert und mit fünf Höckern, zwei äufseren, zwei inneren und einem hinteren, 
bewaffnet. Der fünfte untere Backzahn, welcher den Phyllostomen zukommt, 
fehlt hier gänzlich, so dafs im Ganzen nur 28 Zähne vorhanden sind und die 
Formel des Gebisses sich in folgender Weise 4 4 11-11 2 — herausstellt. 

Was das Skelet anbelangt, so stimmt es bis auf den Schädel am meisten 
mit dem der eigentlichen Phyllostomen überein. Der Schädel dagegen ist 
von ganz eigenthümlicher Gestalt, indem sein Gesichtstheil so sehr verkürzt 
erscheint wie bei keiner andern Gattung, so dafs die Gehörölfnung in der Mitte 
zwischen dem hinteren und vorderen Ende des Schädels zu liegen kommt, die 
Kiefer so verkürzt sind, dafs die Zähne in einem Kreisabschnitte gestellt sind 
und der Schädeltheil des Schädels doppelt so lang erscheint wie der Gesichts- 
theil. Die Jochbogen erscheinen wie geknickt und springen seitlich aufser- 
ordentlich weit hervor. Der Unterkiefer ist bogenförmig, mit schwachen 
Fortsätzen versehen, sein Processus angularıs nach aufsen gerichtet. Das Zun- 
genbein wird zusammengesetzt aus einem fast Mförmigen platten Mittelstück, 
an dessen vorderen Ecken sich die aus drei Gliedern bestehenden oberen Hör- 
ner befestigen, während die unteren Hörner nur als kurze Anhänge der lan- 
gen Fortsätze des Zungenbeinkörpers erscheinen. Das erste Glied der oberen 
Hörner ist platt und sichelförmig gebogen, die beiden folgenden Glieder da- 
gegen sind gerade und griffelförmig. Der Zungenbeinkörper hat eine Breite 
von 4”, in der Mitte eine Höhe von nur 1", 


56 Lichtenstein und Peters über neue Säugethiere 


In dem Bau der Weichtheile, z. B. in der Form der Leberlappen und 
der männlichen Organe findet sich die gröfste Ähnlichkeit mit PAyllostoma 
(Madataeus Leach). Zu bemerken ist nur, das die Zunge sehr kurz, platt 
und dreieckig und dafs die Luftröhre in ihrem ersten Drittheile spindelartig 
erweitert ist. 

Über die Stellung der Gattung Centurio in der Familie der Fleder- 
thiere kann nach dem Obigen nun wohl keine Frage mehr sein. Sie kann 
weder in die Nähe der Vespertitionen noch zu Normops und Chilonycteris un- 
ter die Noctilionen gestellt werden, denn alle diese so wie die Rhinolophen, 
Megadermen, Rhinopomen u. a. haben, abgesehen von der Form und Zahl der 
übrigen Zähne, Backzähne mit wförmigen Schmelzfalten. Bei einer naturge- 
mäfseren Qlassification derFlederthiere werden daher auch alle genannten Gat- 
tungen von den Phyllostomen, mit denen man sie wegen ihres Nasenbesatzes 
zusammengestellt hat, zu entfernen sein. In allen wesentlichen Theilen, im Ge- 
bifs, in der Form des Schädeltheils des Schädels, im Bau der Lippen, der 
Gliedmafsen (obgleich die Zusammensetzung des Mittelfingers mit Einschlufs 
seines Metacarpus aus vier knöchernen Gliedern kein ausschliefslicher Cha- 
rakter der Phyllostomen ist, wie Herr Gray meint, indem man dieses selbst bei 
unseren gemeinsten einheimischen Fledermäusen z. B. bei Fespertilio noctula 
Daub. beobachten kann) und der Eingeweide schliefst sich daher die 
Gattung Centurio eng an die schwanzlosen Phyllostoma (Artibeus und 
Madataeus Leach) an und mit diesen mufs sie, ungeachtet der geringen 
Entwickelung des Nasenblattes, zusammengestellt werden. Der Mangel 
eines deutlichen Hufeisens, die geringere Zahl der Backzähne, die aufser- 
ordentliche Verkürzung des Gesichtstheils, die doppellappige Form der 
Ohren und der sonderbare Bau der Flughäute sind die Hauptmerkmale, 
welche diese Gattung von den schwanzlosen Phyllostomen trennen. 

Das Exemplar, welches uns zur vorstehenden Untersuchung gedient 
hat und das in dem Gebirge Taburete, District Callajabas auf Cuba ge- 
fangen war, läfst sich nach Grays Beschreibung und Abbildung zu urthei- 
len nicht mit Centurio senex vereinigen, sondern repräsentirt eine zweite Art, 
von der wir hier die Beschreibung folgen lassen. 


des Königlichen zoologischen Museums. 87 


Centurio flavogularis L.P. 
Mafell. 


C. supra umbrinus, pilis apice et basi fuscis, medio flavido-albis, subtus um- 
brinogriseus; alis saturate umbrinis, fascüs Iransversis pellucidis, fasci- 
culo piloso ante humeros fasciaque gulari flavido-albis. 

Longit. tota maris adulti 0,075; antibrachü 0,042; volatus 0,300. 
Habitatio: Insula Cuba. 


Die Ohren sind nackt, lang, abgerundet, in der Mitte des hinteren 
Randes flach ausgeschnitten; der durch den vordern tiefen Einschnitt ab- 
gesonderte kleinere Lappen hat eine längliche fast beilförmige Gestalt; der 
Tragus ist am unteren Ende gezackt, der Antitragus von blattförmiger an 
der Basis verschmälerter Form. Die Körperbehaarung ist weich, auf der 
Rückseite länger als am Bauche und dehnt sich neben den Körperseiten weit 
über die Flughaut und’ über den Vorderarm, jedoch nicht so weit und 
weniger dicht auf der Bauchseite wie auf der Rückseite aus. Das Län- 
genverhältnifs der Finger und ihrer einzelnen Glieder ist aus den unten 
beigefügten Mafsen zu ersehen. Die Flughäute gehen bis zur Mitte des 
Mittelfulses. Die Schenkelflughaut ist zwischen den kurzen Spornen aus- 
gerandet, namentlich nach dem Rande zu und auf der Dorsalseite, so wie 
die Unterschenkel, stark behaart. 

Farbe. Oben gelbbraun, die Rückenhaare am Grunde und an der 
Spitze gelbbraun, in der Mitte gelblichweifs; die Bauchseite bestaubt bräun- 
lich, indem die einzelnen Haare hier eine ganz kurze gelbliche Spitze 
haben, im Übrigen aber wie die dunklere Basis der Rückenhaare gefärbt 
sind. Über dem Ansatz der Halsflughaut vor der Schulter befindet sich 
ein gelblichweifser Haarbüschel. Die kurzen Haare zwischen den Falten 
des Unterkinnes und eine Binde hinter denselben sind weifslich gelb. Die 
Flughäute sind dunkel umberbraun; die durchscheinenden Felder derselben 
gelblich. Die Nägel sind von brauner Farbe. 

Die Gestalt des Schädels ist am besten aus der Abbildung zu erse- 
hen. Was das übrige Skelet anbelangt, so besteht die Wirbelsäule aus 
38 Wirbelkörpern, nämlich: 7 Halswirbeln, 13 Rückenwirbeln, 6 Lenden- 
wirbeln und 12 Kreuz- und Schwanzwirbeln. Der siebente Halswirbel ist 


tofo) Lichtenstein und Prrers über neue Säugethiere 


mit den beiden ersten Rückenwirbeln und ebenso sind die vier ersten Len- 
denwirbel mit dem letzten Rückenwirbel, so wie die Kreuz- und Schwanz- 
beinwirbel mit einander verwachsen. Die Schlüsselbeine sind ganz gerade, 
am Humeralende breiter. Das Manubium sterni ist sehr breit. Es sind dreizehn 
Paar Rippen vorhanden, von denen sieben sich mit dem Brustbein verbinden. 

Die Zunge ist dreieckig, platt, auf ihrer vorderen Hälfte mit gleich- 
förmigen kleinen gedrängten platten rundlichen Papillen bedeckt; ihre Grund- 
hälfte dagegen ist mit gröfseren, mehr getrennt stehenden breiteren, zwei 
warzenförmigen und mehreren Längsreihen verlängerter zottiger Papillen ver- 
sehen. Der Oesophagus führt in einen Magen von 15” Länge und 10” 
Breite, welcher im Innern durch zahlreiche Falten ausgezeichnet ist und an 
der linken Seite durch eine sehr hervorragende Falte in zwei Abtheilungen 
zerfällt. Die Milz ist 74” lang und überall nur 1" breit. Die Leber zer- 
fällt in zwei sehr grofse seitliche und einen mittleren kleinen Lappen; zwi- 
schen letzterem und dem rechten Hauptlappen bettet sich eine gestreckte 
birnförmige Gallenblase ein. Die Nieren sind bohnenförmig, ungelappt, 
7"" lang, 5"" breit. Die Harnblase ist sehr diekwandig. Die Ruthe ist 
weich und hat eine gespaltene platte abgerundete Eichel. Die Luftröhre zeigt 
& und enthält bis 


8 
zur Theilungsstelle 22 bis 23 Halbringe. Die linke Lunge ist durch einen 


in ihrem ersten Drittheil eine spindelförmige Erweiterun 


seitlichen Einschnitt in einen oberen kleineren und einen unteren gröfseren 

3 Q . un mm. 
Lappen getheilt, die rechte Lunge dagegen ist ungelappt. Das Herz ist 11 
lang, 6" breit, eilörmig. 


Mafse einesalten Männchens in Millimetern. 


Länge von Hinterhaupt bis zum Rande der Schenkelflughaut 75 
Hange "des Kopfes U RUE NR BENIEEE ERRRRER IH NIERERZO) 
Länge ‘der Schenkelflughut I. . nm N 15 
Hl WEETETN. at UNS SERDENERSNIERN. IRTNAIRR. DRENBEN DEREN RUHE Elle 300 
fine tdes "0 res TU PR MCRRNIER RUN RRR. KERKTERSE INTERNE AO, KITI, UN CHAR 15 
Tänzer] es‘Oberarımes em BANNER U INSERIEREN 29 
Länge ’des\Viorderarmes LIE WE, 
Länge des Daumens (Mittelh. 4; 1.61.64; 2 Gl. 37) "Ron eb 
Länge des 2ten Fing. (Mittelh.30; 1.GL45) . » » 2... 314 
Länge des 3ten Fing. (Mittelh. 36; 1.Gl.17; 2.G1.22;3.G1.84;4.G1.3) 86 


des Königlichen zoologischen Museums. s9 


Länge des 4ten Fingers (Mittelh. 33; 1. Gl. 13; 2. Gl. 11; 3.Gl.14) 59 
Länge des 5ten Fingers (Mittelh. 345; 2. Gl. 134; 3.G1.104; 4.Gl. 14.) 60 
Tänegeides;Oberschenkelsgiun sine cette Havana 2‘ 
Dänaesdes/Üntersehenkeluäh wann. mins reed 
EinssdesKußese nr ren nee 
Tanserdeu Sporen er eine sur ehe bi) 


Das Vaterland dieser Art ist Cuba, wo sie in dem Gebirge Tabu- 
rete, Distriet Callajabas, von Herrn Otto gesammelt worden ist. 

Centurio senex (angeblich aus Amboyna) unterscheidet sich von un- 
serer Art dadurch, dafs seine Rückenhaare, anstatt in der Mitte weifs zu sein, 
weifse Spitzen haben, dafs er kein gelbes Kehlband hat, dafs (nach der Ab- 
bildung zu urtheilen) die letzten Glieder des dritten bis fünften Fingers viel 
länger als bei unserer Art und dafs die oberen Schneidezähne nicht zwei- 
spitzig, sondern von conischer Gestalt sind. 


II. Über Hyonycteris, eine neue Gattung von Flederthieren aus 


Puerto Cabello. 


In einer Sammlung, welche das Königliche zoologische Museum im 
vorigen Jahre von Appun in Puerto Cabello erkaufte, befanden sich drei 
Exemplare einer kleinen Fledermausart, welche bei näherer Betrachtung 
in keine der bisher aufgestellten Gattungen unterzubringen ist, die vielmehr 
mehrere ausgezeichnete Merkmale zur Begründung einer neuen Gattung ver- 
einigt. 


Hyonycteris('), Lichtenstein et Peters. 


Dentes primores supra qualuor geminati, lacuna intermedia sejuncli, apice 
bifidi, infra sex contiguitrifidi. Canini distincti longiores conici, cuspidibus 
cinguli binis. Molares supra infraque utrinsecus seni, cuspidati, superiori- 
bus anterioribus discretis,ternis posterioribus tritoribus, coronide W formi. 
Lingua medioeris. Rostrum in proboscidem brevem cum disco apicali 


(') vs, Schwein, vuxrepis Fledermaus. 


Phys. Kl. 1854. M 


90 Lic#Tensteis und PETERS über neue Säugethiere 


supra marginato productum, naribus inferis ensiformibus. Labia tu- 
mida, marginibus late reflexis. Auriculae disjunctae, latae, trago et 
anlilrago. instructae. -Patagia membranacea lata; lumbaria pedibus 
usque :ad-ungues adnata.. Patagium anale inlegrum. Cauda patagio 
anali innala, articulo ultimo e margine ejus proöminenle. Pollex liber, 
unguiculalus, disco adhaesivo lato instructus. Metacarpus digiti se- 
cundi brevissimus, quartam melacarpi tertii partem vix aequans. Digitus 
terlius praeter melacarpum e ph alangibus tribus osseis composilus. Digitus 
quarlus et quinlus biarliculati. Pedes pentadactyli, disco adhaesivo plan- 
Lari instructi: digiti pedis omnes e binis tantum phalangibus composili, pa- 


lama connexi, tertio et quarto ‚fere coadunati. Calcaria longa lobata. 


Diese Gattung ist durch die Form des Schädels und des Gebisses am 
nächsten mit Vespertilio Keyserling et Blasius und Furia Fr. Cuvier 
verwandt. In der Gestalt und Stellung der Zähne scheint sie mehr mit Furia 
(mit fünf oberen Backzähnen) übereinzustimmen, in der Zahl derselben stimmt 
sie dagegen mit Fespertilio K. Bl. überein. Mit Fesperugo und Nycticejus 
erscheint sie verwandt durch die Ausdehnung der Flughäute, die langen am 
hinteren Rande gelappten Spornen, während die Form der Schnauze 
an Emballonura erinnert. Die vorn abgestumpfte Schweinsschnauze, die 
zumal an den Daumen grofsen Haftscheiben, die aufserordentliche Kürze 
des zweiten Mittelhandgliedes, die Zusammensetzung des Mittelfingers aus 
drei knöchernen Phalangen und die bisher nur bei Phyllorrhina (s. W. Pe- 
ters, Reise nach Mossambique. Säugethiere. p. 31) beobachtete Bildung 
sämmtlicher Zehen aus nur zwei Phalangen sind zusammen hinreichende 
und wichtige Merkmale, um diese Gattung der Vespertilionen von allen an- 
deren zu unterscheiden. 


Hyonycteris discifera, Lichtenstein et Peters. 
Tafel I. 
H. supra cinnamomea, sublus dilutior ; alis umbrinis. 
Longitudo ab apice rostri ad caudae basin 0,040; caudae 0,030; 
antibrachü 0,033; volatus 0,220. 
Habitatio: Puerto Cabello (America Centralis). 


An Gröfse erreicht diese Art kaum unsere europäische Zwergfleder- 


maus. Der Gesichtstheil des Kopfes ist scharf von dem Schädeltheil abge- 


des Königlichen zoologischen Museums. 91 


setzt und in eine etwas abgeplattete sich allmählig conisch verschmälernde 
Schnauze verlängert, welche mit ihrem Ende die Unterlippe überragt. Das 
Ende ist grade abgestutzt, nackt, wie eine Schweinsschnauze und am oberen 
Rande durch einen schmalen Hautsaum verbreitert. Die Lippenränder er- 
scheinen wulstig nach aufsen umgeklappt und die Oberlippe ist inwendig 
durch eine zusammengedrückte halbkreisförmige Längswulst ausgezeichnet. 
Am Gaumen sind bis zwölf wulstige, aus zwei seitlichen in der Mitte V förmig 
vereinigten Bogen bestehende (Querfalten zu erkennen. Die kleinen Augen 
von einem Millimeter Durchmesser liegen um anderthalb Millimeter weiter 
nach vorn als die Winkel des tief gespaltenen Mauls. Die äufseren Oh- 
ren sind grofs, dünnhäutig und ganz von einander getrennt. Der vordere 
Ohrrand befestigt sich über dem Auge, der hintere geht fast bis zum Mund- 
winkel hin. Weder ein Längskiel noch Querfalten sind an ihnen zu erkennen. 
Ihre Gestalt ist unregelmälsig viereckig und sie zeigen, genau genommen, 
drei Auschnitte, einen über dem Grunde des vorderen Ohrrandes, einen hin- 
ter der oberen Spitze und’ einen hinteren unteren, welcher den gewöhnlich 
„Antitragus” genannten Lappen absondert. Richtiger möchte vielleicht mit 
diesem Namen ein kleines Läppchen zu bezeichnen sein, welches (Taf. H. 
Fig. d. a) unter dem zugespitzten dreizipfligen Tragus erscheint und zu der 
Verengerung der Offnung des äufseren Gehörgangs beiträgt. Nur an der 
äufseren Seite und zwar an dem vorderen Viertheil und an der Basis sind die 
Ohren von zartem Haar bedeckt, der übrige Theil derselben ist nackt. Der 
ganze Körper ist mit langen feinen Haaren dicht bekleidet, welche letztere 
jedoch an der Bauchseite ein wenig kürzer erscheinen als an der Rückenseite. 
Obgleich sämmtliche Exemplare männlichen Geschlechts sind, läfst sich doch 
erkennen, dafs eine Saugwarze jederseits an der Brust unten vor der Achsel- 
grube liegt. Die vorderen Gliedmafsen erscheinen sehr gestreckt. Der Vorder- 
arm an die Körperseite angelegt überragt beträchtlich das Ende der Schnauze. 
Der Daumen ist frei und verhältnilsmäfsig sehr kurz, das Mittelhandglied des- 
selben an der Basis ganz von der Schulterflughaut umfafst. An die Stelle, wo 
sich die erste Phalanx desselben mit dem Mittelhandgliede vereinigt und an den 
Grundtheil dieser Phalanx selbst ist die schmale Basis der grofsen, etwas 
ovalen, im grölsten Durchmesser 34- Millimeter langen Hafıscheibe befestigt. 
Von den Fingergliedern des zweiten Fingers ist keine Spur vorhanden und selbst 
das Mittelhandglied desselben ist verhältnifsmäfsig viel kürzer als bei irgend 
M2 


93 LicHTeEnsTein und PETERS über neue Säugethiere 


einer anderen Gattung, indem seine Länge nicht einmal ein Viertel von der 
des dritten Mittelhandgliedes beträgt. Das vierte Mittelhandglied ist ein wenig 
kürzer als das dritte, dagegen merklich länger als das des fünften Fingers. Die 
erste Phalanx des dritten Fingers ist so lang wie die beiden folgenden zusam- 
mengenommen, an welche sich noch ein einfaches knorpeliges viertes Glied an- 
schliefst. An dem vierten Finger ist das erste Glied länger, das zweite ebenso lang 
wie die entsprechenden Glieder des fünften Fingers. Die knorpeligen dritten 
Endglieder dieser beiden Finger sind gabelig getheilt, wie sich dies auch z.B. 
bei einigen Arten der Gattung Phyllorrhina zeigt. Unter- und Oberschenkel 
sind fast von gleicher Länge und zugleich ebenso lang wie die erste Phalanx 
des Mittelfingers der Hand. Die Füfse sind klein, etwa an Länge gleich 
zwei Fünftel des Unterschenkels, die Sohlen vor der Befestigung der Fin- 
ger mit einer kleinen, aber deutlichen breitaufsitzenden Haftscheibe ver- 
sehen. Der Rand der ersten Zehe ist bis an den Nagel von den Flughäuten 
eingefafst. Die Zehen sind durch Zwischenhäute mit einander verbunden, 
von denen namentlich die zwischen der dritten und vierten Zehe so schmal 
ist, dafs diese Zehen fast mit einander verwachsen erscheinen. Schon äufser- 
lich erkennt man, dafs sämmtliche Zehen nur aus zwei Gliedern, wie bei 
den Phyllorrhinen, zusammengesetzt sind. Die Spornen sind reichlich halb 
so lang wie die Unterschenkel und am hinteren Rande gelappt. Der Schwanz 
ragt mit seinem letzten knöchernen und dem knorpeligen Endgliede aus dem 
hinteren Rande der Schenkelflughaut hervor; seine letzten fünf knöchernen 
Glieder nehmen progressiv an Länge ab, während das ihnen vorhergehende 
kürzer als das fünfte ist. Die Flughäute sind sehr dünn und, ausgenommen 
an den Körperseiten, wo sich die Körperbehaarung auf dieselben ausdehnt, 
nur mit zerstreuten Haaren besetzt. 

Die Farbe der Körperbehaarung erscheint an den in Weingeist er- 
haltenen und später getrockneten Exemplaren auf der Rückseite zimmt- 
braun, auf der Bauchseite heller. Die Stellen der Flügel, welche die 
Farbe noch bewahrt haben, haben dagegen eine dunklere, umberbraune 
Farbe. 

Der Schädel hat grofse Ähnlichkeit mit dem von Vespertilio und beson- 
ders (nach der Cuvierschen Abbildung zu urtheilen) mit dem von Furia. Der 
Gesichtstheil setzt sich sehr plötzlich von dem Schädeltheil ab und erscheint 
im Verhältnifs zu diesem letzteren sowohl viel schmäler als abgeplatteter. Die 


des Königlichen zoologischen Museums. 93 


Unterkieferhälften verlaufen zum gröfsten Theil parallel neben einander. Die 
obere Zahnreihe wird jederseits von neun, die untere von zehn Zähnen gebil- 
det, so dafs sich die Gesammtzahl derselben auf acht und dreifsig beläuft. Die 
vier oberen Vorderzähne stehen jederseits paarweise, durch einen ziemlich 
breiten flachen Ausschnitt der Zwischenkiefer von einander entfernt. 

Der erste Schneidezahn ist nach vorn und zugleich etwas nach innen 
gerichtet; seine Krone, welche aus einem schmalen Halse hervorgeht, ist 
zweispitzig mit vorderer längerer und hinterer kürzerer Spitze. Der zweite 
Schneidezahn hat ganz dieselbe Gestalt , ist aber so viel kleiner als der 
erste, dafs seine vordere längere Spitze die hintere kürzere Spitze des er- 
sten Schneidezahns nicht überragt. Der obere Eckzahn geht in eine lange 
inwendig gefurchte Spitze aus; sein Cingulum ist deutlich abgesetzt und in- 
wendig mit einem vorderen und einem hinteren Zacken versehen; er steht 
fast doppelt so weit von dem letzten Schneidezahn als von dem ersten fal- 
schen Backzahn entfernt. Dieser so wie der folgende etwas gröfsere Zahn 
haben, wenn man von ihrer viel kürzeren und mehr zusammengedrückten 
Spitze absieht, noch ganz die Form des Eckzahns und sind sowohl unter ein- 
ander als von dem dritten Backzahn durch eine ziemlich grofse Lücke ent- 
fernt. Der dritte falsche Backzahn erscheint im Querdurchschnitt unregel- 
mäfsig viereckig, so breit wie lang und zeigt fünf Zacken; aufsen einen gro- 
fsen mittleren, einen kleinen sehr spitzen vorderen und einen hinteren un- 
deutlichen, inwendig am Grunde aus dem entwickelten Cingulum hervorge- 
hend einen vorderen sehr kräftigen und einen hinteren viel weniger deutlichen. 
Was die folgenden drei wahren Backenzähne anbelangt, so haben sie dieselbe 
Gestalt wie bei Fespertilio. Die beiden ersten zeigen auf ihrer wförmigen 
Schmelzfalte fünf Spitzen, drei äufsere und zwei innere, das grofse Cingu- 
lum entwickelt an der inneren Seite jedes Zahnes einen grofsen vorderen 
und einen mehr oder weniger deutlichen hinteren Höcker. Der letzte obere 
Backzahn dagegen ist sehr viel kürzer, doppelt so breit wie lang; der wför- 
migen Schmelzfalte mangelt das letzte Viertel und es sind daher an ihm nur 
fünf Höcker wahrzunehmen, von denen einer aus dem inneren Theile des 
Cingulums, vier aus der Schmelzfalte der Krone hervorgehen. Die sechs un- 
teren Schneidezähne stehen dichtgedrängt, mit ihrer dreilappigen Krone der 
Richtung des Kieferrandes parallel; sie nehmen jederseits von dem ersten bis 
zum letzten an Gröfse zu. Der untere Eckzahn, welcher vor dem oberen ein- 


94 LicHhTEnsTEein und PETERS über neue Säugethiere 


greift, ist beträchtlich kürzer als dieser, am Cingulum vorn und hinten mit 
einem spitzen Höcker versehen. Die drei falschen unteren Backzähne nehmen 
vom ersten bis dritten an Gröfse zu und stimmen bis auf die geringere Kürze 
ihrer Hauptspitze in der Form ziemlich mit dem Eckzahn überein. Von den 
letzten drei Backzähnen ist der mittelste der gröfste; ihre Schmelzfalten sind 
wförmig, umgekehrt wie bei den oberen Zähnen mit der offenen Seite des w 
nach innen gerichtet; sie erscheinen wegen des Mangels des inwendigen Vor- 
sprunges des Cingulums viel schmäler und zeigen nur fünf Zacken, zwei äus- 
sere lange und drei innere kurze. — Was das übrige Skelet anbetrifft, so 
wird die Wirbelsäule aus fünf und dreifsig Wirbelkörpern zusammengesetzt, 
von denen sieben Halswirbel, zwölf Rückenwirbel, fünf Lendenwirbel, fünf 
Kreuzbeinwirbel und sechs Schwanzwirbel sind. An den letzten Schwanz- 
wirbel heftet sich ein knorpeliges Endglied an. Die Rippen, von denen sechs 
Paare sich mit dem Brustbein verbinden, die übrigen sechs Paare falsche 
sind, zeichnen sich durch ihre Breite aus. Das Brustbein ist gekielt, und 
nicht allein wie bei anderen Gattungen der Handgriff, sondern auch der Kör- 
per desselben ungewöhnlich breit. Die Schambeine stofsen vorn aneinander; 
die Fibula ist rudimentär, wie bei Pieropus, und reicht kaum über die Mitte 
der Tibia hinauf. Sämmtliche Zehen bestehen aufser den Mittelfufsgliedern 
nur aus zwei Phalangen wie bei Phyllorrhina. Die vordere Extremität zeigt 
aufser den bereits oben angeführten keine bemerkenswerthen Eigenthümlich- 
keiten. Die Zunge ist den Kiefern entsprechend ziemlich lang (10”"), am 
Ende abgerundet und abgeplattet, nicht wie bei Fespertilio mit deutlich 
schuppigen, sondern mit feinen körnigen Papillen bedeckt, zwischen denen 
kleine linsenförmige zerstreut liegen; am Grunde der Zunge steht zu jeder 
Seite eine Papilla circumvallata. Das Zungenbein erscheint sehr abgeplattet; 
sein Körper schickt nach vorn hin in die Zunge einen spitzen Fortsatz, und 
an seine verschmälerten Enden befestigen sich jederseits vorn das mehrglie- 
drige vordere oder obere, hinten das eingliedrige hintere oder untere Horn. 
Die Luftröhre hat nichts Ausgezeichnetes. Die Lungen bestehen jederseits 
aus einem einfachen unregelmäfsig würfelförmigen Lappen. Das Herz ist 
oval, an der Spitze stumpf abgerundet, 6} "" lang, 4--"" breit. Der Magen 
bildet einen breitbohnenförmigen Blindsack, aus welchem rechts nahe neben 
der Cardia der anfangs erweiterte, einfache, nur 55”" lange Darm hervor- 
geht. Die Leber zerfällt in einen gröfseren linken und einen kleineren rech- 


des Königlichen zoologischen Museums. 95 


ten Lappen; unter und zwischen ihnen liegt die ziemlich grofse rundlich 
birnförmige Gallenblase. Die Milz ist gestreckt, dreiseitig, 7”" lang. Die 
Nieren sind ungelappt, bohnenförmig und haben eine Länge von 5”". Die 
Ruthe des Männchens erscheint hängend, etwa 8” lang, ganz weich ohne 
inneren Stützknochen und die platten Testikel haben ihre Lage aufserhalb 


der Bauchhöhle vorn in der Inguinalgegend. 


Mafse in Millimetern. 
Ganze Länge von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzspitze 
Flugweite EEE RT A Nie are 
ie see NO EEE PN et: 
Elbibesiesstrles Se 0 on 1 
enisteBreiiedes Uhren nn 0 ee 4‘ 
Länge des Tragus 3 
nice 3 Obenauasan va ee, )a ee em 


Banee des Vorderasms ee 0 0 een. 8 
Länge des Daumens (Mittelh. 2. 1.Gl. 24.2.GL. 14) . .. > 
Länge des2. Mittelbgl.(Mittelh. 5) . . . . + 


Länge des 3ten Fing. (Mittelh. 31. 1.Gl. 15. 2.Gl.104.3.G1.5.4.G1.3) 64 
Länge des 4ten Fing. (Mittelh. 30. 1.G1.10%.2.G.7) . . . . 47 
Länge des Sten Fing. (Mittel. 28. 1.Gl. 84.2.G.7) . . . . 43 
Banaedes Obenschenkeu nn... 0. nn... 416 
Wanzerdes Unterkebenkele 2 she en. 2 0... 40 
Hänce des Eulses mit.den Krallen». . . 2» 2. 2... 6 
emessder Spomenu\ anyetas ware benun an. mann a Hahn 
BMencesdes Schwänzennun. Wraluasına an tayıat sand en 
Über die Lebensweise dieser, wie erwähnt, von Appun in Puerto 
Cabello gefundenen Art ist uns nichts bekannt geworden. 


96 LichTEnsTEin und PETERS über neue Säugelhiere 


IH. Über Antilope leucotis Licht. Pet., eine neue Art aus dem 
nordöstlichen Afrika. 


Unter den von Werne gesammelten und durch Herrn Lepsius wäh- 
rend seiner ägyptischen Expedition für das Königliche zoologische Museum 
erworbenen Naturalien befindet sich eine neue, sehr ausgezeichnete und 
schöne Antilope, von der wir bereits im vorigen Jahre der Akademie eine 
kurze Notiz mitzutheilen die Ehre gehabt haben. 

Sie schliefst sich zunächst denjenigen Formen an, welche Gray (Pro- 
ceedings of Ihe zoological sociely of London. 1550. XVII. p. 129) zu dem 
Subgenus Adenota vereinigt hat und in welcher er Erxlebens Antilope Kob 
aus Westafrika und eine neue Art Antilope Leche aus Südafrika aufführt. 

Die Kennzeichen für Adenota gibt Gray (l. c.) in folgender Weise 
an: „Aluffle cordate, moderate, cervine; nose hairy between the back of the 
„moslrils; horns sublyrate, ringed, when young rather recurved; place of 
„tear-bag covered with a Zuft of hair; hair of Ihe bacı: whorled, of dorsal 
„line and back of head reversed; tail elongate, hairy. 

„Ihis genus is very like Eleotragus, but has a smaller, more cer- 
„eine muzzle and lyrate horns; it differs rom Cobus in the form of the tail 
„and wanting Ihe mane, and from both in having a tuft of hair in Ihe front 
„of ihe orbit” 

Antilope leucotis. Licht. Pet. 


Tafel II. 


A.magnitudinepygargae; badia, versus dorsum fuscescens; rostri apice, re- 
gione ophthalmica, temporali, auriculari, auriculis, digitis, latere artuum 
interno, uropygio gastraeoque albis. Sinus lacrymales null. Rhinarium 
angusium nudum, nares approximatae nudae. Cornua a basi inde diver- 
gentia, Iyrata, annulala, apicibus procurvis. Ungulae duplo longiores 
quam alliores; ungulae spuriae majusculae. 

Longitudo ab apice rostri ad caudae basin 1,520; altitudo 0,870. 
Habitatio: Africa orienlalis, Sennär (Sobah). 
Antilope leucotis. LicHT. PET. Bericht der K. Pr. Akad. der Wissensch. zu Berlin. 1853. p. 164. 
Von der Gröfse der Antilope pygarga. Der Kopf aber von wohlpro- 
portionirter Länge und Gestalt. Das Gesichtsprofil ist gerade, die nackte 


des Königlichen zoologischen Museums. 97 


Nasenkuppe tief ausgeschnitten, herzförmig, vorn durch eine breite nackte 
Furche mit der Oberlippe vereinigt und hinten nicht bis zum Ende des in- 
neren Randes der bis dahin nackten Nasenlöcher reichend. Vor den Augen 
sind keine Thränengruben, sondern statt deren an jeder Seite zwischen Auge 
und Nasenrücken ein Haarwirbel bemerkbar. Ein zweiter mittlerer Haar- 
wirbel zeigt sich unmittelbar hinter den Hörnern, welche zwischen und et- 
was hinter den Augen hervorgehen und von leierförmiger Gestalt sind. Indem 
sie nämlich gleich von Anfang an auseinanderweichen, krümmen sie sich zu- 
erst bogenförmig nach oben, aufsen und hinten, verlaufen dann eine kurze 
Strecke parallel und krümmen sich darauf allmählig wieder nach oben und 
mit ihren glatten Endspitzen nach vorn und zugleich ein wenig nach innen. Sie 
sind mit etwa sechsundzwanzig, vorn mehr hervorragenden, unregelmäfsigen 
Ringen geziert und zwischen denselben tief gerieft. Der Durchmesser der 
Hörnerbasen, welche nur um die Hälfte ihrer Dicke von einander abste- 
hen, ist etwas gröfser von vorn nach hinten als von innen nach aufsen. 
Die Ohren sind von halber Kopflänge, am Ende abgerundet, dicht be- 
haart. Hinter und zwischen ihnen befindet sich ein Haarwirbel, von dem 
aus die Haare des Hinterkopfes nach vorn gerichtet stehen. Die Körper- 
form ist proportionirt, nach vorn ein wenig abschüssig. Der Hals ist un- 
gemähnt, mit dicht anliegenden Haaren bekleidet. Auf dem Rücken fin- 
den sich zwei Haarwirbel, einer zwischen den Schultern und ein anderer 
über dem Kreuz, zwischen denen die Haare nach vorn gewandt sind, in 
derselben Weise wie man diefs bei Antilope leucoryx Pallas findet. Zu 
jeder Seite der Weichen bemerkt man noch einen deutlichen Haarwirbel 
und die Haare in der Mittellinie des Bauches sind wie die des Rückgrah- 
tes nach vorn gerichtet. Es sind deutliche Leistengruben vorhanden und 
es lassen sich an dem einzigen Exemplare, obgleich es ein Männchen ist, 
vier Saugwarzen unterscheiden. Die Klauen und Afterklauen sind grofs, 
erstere doppelt so lang wie hoch und an den Vorderfülsen kaum merklich 
gröfser als an den Hinterfüfsen. Die Schwanzwurzel ist an der unteren 
Seite nackt; nach dem Bau und der zunehmenden Verlängerung der Haare 
dieses Organs zu urtheilen, war es, wie bei den verwandten Arten mit 
einer Endquaste versehen, welche jedoch an unserem Exemplar, wie es 
die afrikanischen Jäger zu thun pflegen, abgeschnitten ist. 
Phys. Kl. 1854. N 


98 Lichtenstein und PETERS über neue Säugethiere 


Die Farbe ist kastanienbraun, nach dem Rücken zu etwas dunkler 
werdend. Die Schnauzenspitze, die Lippen, die ganze Unterseite des Kopfes, 
die Ohren, die Gegend um die Ohren und um die Augen bis zur Basis 
der Hörner, ein breiter hiermit vereinigter Längsstreif zur Seite der Nase, 
die Kehle, der untere Theil der Gurgel nebst der ganzen übrigen Bauch- 
seite und der Steifsgegend sind weils. Die Gliedmafsen sind an der 
Aufsenseite braun, mit Ausnahme der Fingerglieder, welche nebst einem 
Theile der Mittelhand und des Mittelfufses weils wie die ganze Innenseite 
sind. Der Schwanz ist oben braun, unten an der Basis nackt, im Übri- 
gen so wie an den Seiten (nebst der Schwanzquaste?) weils. Die Hörner 
sind schwärzlich, an den Ringen schmutzig weils, an den Spitzen schwarz. 
Die Klauen endlich sind sämmtlich von schwarzer Farbe. 


Mafse eines ausgewachsenen Männchens in Millimetern. 


Länge von dem Schnauzenende bis zur Schwanzbasis . . 1520 
Länge des Kopfes in gerader Linie a 
Länge der Hörner in gerader Linie (linke Seite 405, rechte S. 500) 500 
Durchmesser der Hörnerbasis von vorn nach hinten . . 47 
Durchmesser der Hörnerbasis von innen nach ausfen . . 42 
Abstand der Horner an den Bass ur me en 22 
Gröfster Abstand der Hörner in der zweiten Krümmung . 325 
Abstand .der Hornerspitzene u 
Länge des Ohres (an der äulseren Seite gemessen) . . . . .» 160 
Schulierhöhe:. ., . u. Zum tea Fee 2 N a Ba 
Länge der ganzen vorderen Extremität . . 2 2... ..:.8085 
Ibänge (des Vorderfulsesge ge u 2 re Er 0238 


Länge der Klauen BE ET NER 79 
Höhe:der: Klauen, ,.: Mo ee 34 
Länge der ganzen Hinterextremität We 20 
Bänsgen;des Hinterfufses Par zee 24. 5, usnne 
lKänseuder:Klauen: . re 172 


HohesderzKlauen : .: 0% Men ae 32 


Die Entdeckung dieser schönen Antilope verdanken wir Herrn 
Werne, bekannt durch seine Reiseskizzen aus Agypten, nach dessen Mit- 
theilung sie aus Sobah im Sennär herstammt. 


des Königlichen zoologischen Museums. 99 


Erklärung der Abbildungen. 


TafelI. Centurio flavogularis Licht. Pet. Altes Männchen in natürlicher Grölse. 
A. Kopf doppelt vergrölsert. 


1. 


manzum:. 


Schädel von oben betrachtet. 

Derselbe von der Seite gesehen. 

Derselbe von unten gesehen. 

Unterkiefer von unten gesehen. 

Schädel von vorn gesehen, doppelt vergröfsert. 

Liuke Seite der oberen Zahnreihe, 

Linke Seite der unteren Zahnreihe, viermal vergröfsert. 


Tafel II. Hyonycteris discifera Licht. Pet. — Männchen in natürlicher Gröfse. 


Tafel II. 


= oa 0 


a Kopf von vorn, 5 derselbe von oben, c derselbe von der Seite betrachtet; 
d Ohr der linken Seite, doppelt vergrölsert, £ Tragus, a Antitragus. 

Schädel von der Seite. 

Derselbe von oben angesehen. 

Gebils von vorn gesehen, doppelt vergröfsert. 

Obere Zähne der linken Seite von aulsen, 4° dieselben von der Kaufläche aus 
gesehen, sechs Mal vergröfsert. 

Untere Zähne der linken Seite von aulsen, 5° dieselben von der Kaufläche aus 
gesehen, sechs Mal vergröfsert. 


Antilope leucotis Licht. Pet. — Ausgewachsenes Männchen; ein Siebentheil natür- 
licher Gröfse. 


N2 


linsh’alt: 


Seite 


1) Über die Gattung Centurio Gray und eine neue Art derselben aus Cuba . 81 
2) Über Hyonycteris, eine neue Gattung von Flederthieren aus Puerto Cabello 89 


3) Über Antilope leucotis Licht. Pet., eine neue Art aus dem nordöstlichen 
Africa ee En 2.2. 0. 0A ERBE Ned Le) SEN CHUR PER EEE 


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HET: 


I AMAV 


Über 
die an der Küste von Mossambique beobachteten Seeigel 
und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 


Von 
. 


um W. PETERS. 


nnnnannnnanan 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 11. August 1853.] 


Bin die Beobachtungen der neuesten Zeit(') haben uns mit den so merk- 
würdigen Entwiekelungszuständen der Echinodermen bekannt gemacht. Sie 
haben gezeigt, dafs aus den Eiern der meisten Arten sich Larven entwickeln, 
welche nicht die geringste Ähnlichkeit mit dem mütterlichen Thiere haben 
und welche nicht wie dieses sich auf dem Meeresboden aufhalten, sondern 
frei im Meere umherschwimmen. Winde und Strömungen entführen diese 
Larven an die entferntesten Küsten, ehe die jungen Echinodermen sich ent- 
wickelt und von ihnen losgelöst haben. 

Aus diesen Vorgängen erklärt sich mit Leichtigkeit die aufserordent- 
lich weite geographische Verbreitung vieler Arten einer Klasse von Thieren, 
welche im entwickelten Zustande selbst nur einer langsamen Bewegung am 
Meeresboden fähig sind. 

Man kann sich daher auch nicht mehr darüber wundern, dafs die erst 
neuerdings untersuchten Küsten viel weniger neue Formen von Echinoder- 
men liefern, als man sonst erwarten durfte. 

Nach den früheren Mittheilungen, welche ich der Akademie vorzule- 
gen die Ehre hatte, sind an der Küste von Mossambique nur vier Ophiuren 
und zwei Asterien von mir gefunden worden, welche bisher noch nicht an 
anderen Orten beobachtet sind (s. Bericht über die zur Bekanntmachung ge- 
eigneten Verhandlungen der K. Preufs. Akademie zu Berlin. 1851. S. 463 
und 1852. S. 177). 


(') Vgl. Hr. J. Müllers Abhandlungen über die Echinodermen in den Schriften dieser Akademie. 


102  Perens über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


Was die Seeigel anbelangt, so sind aufser bereits bekannten Arten der 
Gattungen Cidaris, Diadema, Salmacis, Tripneustes, Echinometra, Clypeaster, 
Lobophora, Echinoneus und Brissus mir nur zwei noch unbeschriebene For- 
men vorgekommen. Diese bieten aber ein um so gröfseres Interesse dar, 
als die eine der bisher noch nicht genau bekannten Gattung Astropyga, die 
andere einer neuen Gattung angehört, welche bald mit Diadema bald mit 
Astropyga zusammengeworfen worden ist. 

Die Seeigelgattungen Diadema und Astropyga sind zuerst, aber in 
nicht genügender Weise, von Gray aufgestellt worden. In seinem „Attempt, 
to divide the Echinidae, or Sea Eggs into Natural Families” (Annals of phi- 
losophy. New series. X. p. 426) vom Jahre 1825 vertheilt er die Seeigel in 
zwei Hauptgruppen, von welchen die hier nur in Betracht kommende erste, 
der Kleinschen Gattung Cidaris entsprechend, die regelmäfsigen symme- 
trischen Formen enthält, an welchen Mund und After einander gegenüber 
liegend die beiden Pole bilden. Diese Gruppe zerfällte er nach der Form 
der Stacheln und der Tuberkeln in zwei Familien : 

1) Echinidae, mit gleichförmigen Stacheln und mit undurchbohrten 
Tuberkeln, wohin er die beiden Gattungen Echinus und Echinometra Linne 
et van Phelsum rechnete, und 

2) Cidaridae, mit an der Spitze durchbohrten Tuberkeln und mit 
zweierlei Arten von Stacheln, von denen die grölseren keulenförmig oder 
sehr lang sind. In dieser führte er nun die drei Gattungen Cidaris, Diadema 
und Astropyga auf, welche er in folgender Weise unterschied: 

1) Cidaris Klein, Lamarck. Turbans. 

Body depressed, spheroideal; ambulacra waved: small spines compressed, 
two edged, two rowed, covering the ambulacra, and surrounding Ihe base of 
the larger spines. 

This genus may be divided according to the form of the larger spines; 
the extraambulacral beds have only two rows of spines. C. imperialis 
Lam. Klein. tab. VII. Fig. A. 

2. Diadema. Diadems. 

Body orbicular, ralher depressed; ambulacra strait, spines often fistulous. 
*D. setosa Leske, Klein Taf. 37. Fig. 1 u. 2. Echinus Diadema Linne£. 
" D. calamaria, Pallas Spicil. zool. Taf. II. Fig. 4—S8. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 103 


3) Astropyga. 

Body orbicular, very depressed, ambulacra strait: ovarian scales very 
long, lanceolate ; beds wilh several series of spines. A. radiata, Leske, 
Taf. 44. Fig. 1. 

Die dürftige Charakteristik, welche Gray von diesen letzten beiden 
Gattungen gegeben hat, ist nebst der ungenügenden Kenntnifs der von ihm 
eitirten Arten allein Schuld daran, dafs die naturgemäfse Absonderung der- 
selben von den eigentlichen Cidaris nicht sogleich mit der Anerkennung auf- 
genommen wurde, welche sie bei genauerer Betrachtung in der That verdient. 

In der neuesten systematischen Zusammenstellung der Seeigel, welche 
wir Agassiz und Desor (Catalogue raisonne des familles, des genres et 
des especes de la classe des echinodermes. Annales des sciences naturelles 
gigme serie. Zoologie. VI. Paris. 1846. p. 305 fgg.) verdanken, sind zuerst 
Grays Diadema und Astropyga genauer untersucht und die Nothwendig- 
keit ihrer Trennung von Cidaris richtig gewürdigt worden. Leider aber 
enthält diese Darstellung mehrere Unrichtigkeiten, die A gassiz früher (Me- 
moires de la socidle des sciences naturelles de Neuchätel. 1835 p- 189.) ver- 
mieden hatte, wodurch neue Verwirrungen entstanden sind. 

Agassiz ist es zwar nicht entgangen, dafs die beiden von Gray für 
seine Gattung Diadema citirten Arten Cidaris setosa Leske (Klein, Nat. 
disp. Echinodermatum Taf. 37. Fig.1. u. 2.; Rumph, Amboinsche Rariteit- 
kammer Taf. 13. Fig. 5) und Echinus calamaris Pallas (Spicilegia zoologica 
Fasc. I. Tafel II. Fig. 4—8) zwei so verschiedenen Formen angehören, dafs 
sie nicht in derselben Gattung zusammenbleiben können. Er hat aber den 
Mifsgriff begangen, die zweite dieser Arten (E. calamaris) mit Cidaris ra- 
diata Leske (l. c. Tafel 44. Fig. 1.— Encyclopedie merhodique. Zoophytes. 
Pl. 140. fig.6 bis 8 — beides Copien nach Seba tom. III. Taf. 14. Fig. 1. u. 2.), 
der typischen Form von Grays Gattung Astropyga, zusammenzubringen, 
während sie in der That derselben ebenso fremd ist, wie der Gattung Dia- 
dema, wenn man die Kennzeichen dieser letzteren nach der von Gray zuerst 
eitirten Cidaris setosa Leske (Tafel 37. Fig. 1 und 2) festzustellen hat. 

Ohne Zweifel würde dieser Irrthum nicht entstanden sein, wenn man 
früher die Bestachelung der sehr seltenen eigentlichen Astropyga gekannt 
hätte. Von dieser Gattung scheinen aber bisher in keinem Museum vollstän- 
dige Thiere vorhanden gewesen zu sein, so dafs das von mir in Mossambique 


104 Prrens über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


gefundene Exemplar wahrscheinlich das einzige mit Stacheln versehene ist, wel- 
ches sich in den europäischen Museen befindet. Leider ist bei der Versendung 
ein grolser Theil dieses schönen Thiereszerstört, so dafsnurnoch.die obere Hälfte 
und die Laterne mit der daran hängenden Mundhaut vorhanden ist. Indessen bin 
ich durch die gütige Verwendung des Hrn. Heckelin Wien in den Stand gesetzt 
worden, ein anderes schönes Exemplar des dortigen Museums zu vergleichen 
und so meine Untersuchungen über diese Gattung zu vervollständigen. Denn 
dafs die beiden vor mir liegenden Arten wirklich mit der typischen Form von 
Astropyga generisch zusammengehören, darüber läfst die Vergleichung der 
Sebaschen, von Leske und Lamarck copirten, Abbildungen keinen Zweifel. 

Die wahren Asitropyga tragen auf den Ambulacralplatten Stacheln von 
derselben Form wie auf den Interambulacralplatten und unterscheiden sich 
in dieser Beziehung von Diadema nur dadurch, dafs diese Stacheln nicht sehr 
lang und hohl, sondern von mäfsiger Länge und solide sind. Echinus cala- 
maris Pallas dagegen und die ihm verwandten Arten, welche Gray noch 
zu Diadema, Agassiz dagegen zu Astropyga gezogen hat, und welche sich 
sogleich durch die eigenthümlichen feinen borstenförmigen Stacheln auf den 
Ambulacralplatten auszeichnen, so wie auch dadurch, dafs der von den Ova- 
rialplatten herabsteigende glatte Theil der Interambulacvalplatten sich 
nicht gabelförmig theilt, müssen eine dritte Gattung bilden, für welche ich 
den Namen Echinothrix vorschlagen möchte. 

Diese Gattungen lassen sich weder mit Cidaris, wie Gray es gethan 
hat, noch mit Echinus oder mit Echinoeidaris, wie es von Agassiz gesche- 
hen ist, in eine Familie oder Gruppe zusammenbringen, sondern bilden eine 
wohlbegrenzte Abtheilung für sich, in welcher man sie als Diadematidae zu- 
sammenfassen könnte. 

Eine vergleichende Zusammenstellung wird dieses am besten erläu- 
tern. Die beiden Gruppen, welche hier nur in Betracht kommen, sind, indem 
hier auf die erwähnte bis jetzt vollständigste Olassification der Seeigel von 
Agassiz und Desor Bezug genommen wird, die der Cidaridae und Echini- 
dae, in welche alle lebenden Formen der regulären kreisförmigen Seeigel 
vertheilt sind. 

I. Cidaridae. 

Die Cidaris sind leicht zu erkennen an ihrer dicken Schale, an ihren 

dicken Stacheln und an den weniger zahlreichen aber grofsen an der Spitze 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 105 


durchbohrten Tuberkeln der Interambulacralplatten. Die Cidaris (und Go- 
niocidaris) zeichnen sich ferner, wie Herr Müller in seinen neuesten Ab- 
handlungen (s. Archiv für Anatomie und Physiologie. 1853. Heft II. S. 175 
bis 240) gezeigt hat, dadurch aus, dafs die Füfse ihrer Rückseite conisch 
zugespitzt, ohne Saugscheibe (wie bei Echinus u.a.) und ohne Einschnitte 
(wie bei Echinocidaris und Diadema) sind, dafs sie keine äufseren Kiemen 
am vorderen Rande der Corona haben, ihnen daher allein die Einschnitte 
am Mundrande der Schale wirklich fehlen, welche Herr Agassiz auch 
den Diademen abspricht, dafs sie Fortsätze am vorderen Theil der Ambu- 
lacra besitzen, welche den Wirbelfortsätzen der Ambulacralplatten der 
Asterien analog sind, dafs die Auricularfortsätze für die Muskeln der Kiefer 
bei ihnen nicht von den Ambulacralplatten, sondern von den Interambula- 
cralplatten ausgehen und dafs ihre Mundfüfschen ganze Reihen bilden, auf 
den beweglichen buccalen Platten, welche hier die Corona gleichsam wie- 
derholen und in ambulacrale mit Doppelporen und interambulacrale 
buccale Platten zerfallen, von welchen erstere bis zum Munde doppelt 
bleiben, die letzteren am äufsersten Ende einfach werden. Ein Kenn- 
zeichen, welches die Cidariden von den Echiniden vorzüglich auszeichnet, 
ist der Mangel des Längskiels an der inneren Seite der Zähne. Aber hierin 
sind sie nicht von den Diademen verschieden, wie bereits Herr Müller 
(Abhandlungen der K. Akademie der Wissenschaften zu Berlin aus dem 
Jahre 1850, p. 64), die Angaben von Agassiz und Desor berichtigend, 
bemerkt hat. Auch kommt es nicht, wie Agassiz angibt, ausschliefslich 
den Cidariden zu, dafs die Kiefer an ihrem Grunde keine geschlossenen Bo- 
gen bilden, sondern dies ist auch bei sämmtlichen Diademen und bei Echino- 
cidaris der Fall. Dafs aber die beiden Pfeiler der Aurikeln sich nicht zu 
einem Bogen vereinigen, ist eine Eigenthümlichkeit, welche blofs den Ci- 
dariden und keinesweges, wie Agassiz angegeben, auch den Diademen 
zukommt. Jedoch ist dies von viel geringerer Wichtigkeit, als dafs die 
Aurikeln, wie Herr Müller bemerkt, anstatt aus den Ambulacralplatten 
aus den Interambulacralplatten hervorgehen. 
Hierher gehören von lebenden Gattungen nur: 
1. Cidaris Lamarck. Agassiz. 
2. Goniocidaris Desor. 


© 


Phys. Kl. 1854. 


106 Perers über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


II. Echinidae. 


Wenn man diese Familie so lassen wollte, wie Agassiz sie aufgestellt 
hat, so würden die meisten der für sie aufgeführten Merkmale verloren gehen, 
welche nun nach Abzug der Diadematiden beibehalten werden können. 

Sie haben alle eine dünne Schale, kurze und dünne Stacheln, und 
sind sogleich an der Form der Tuberkeln, welche nicht an der Spitze durch- 
bohrt sind und an den an der inneren Fläche mit einem Längskiel versehenen 
Zähnen zu erkennen. Die Aurikel entspringen von den Ambulacralplatten 
und sind bogenförmig vereinigt. Wenn man die einzige Gattung Echinoci- 
daris von ihnen entfernte (ohne sie jedoch nach Agassiz Vorschlag mit den 
Diadematiden zu vereinigen), so würden die überall gleichgeformten auch an 
der Rückseite der Thiere mit einer Saugscheibe versehenen Füfschen und 
die Bogen, welche die Kiefer an ihrem Grunde schliefsen, ebenfalls Kenn- 
zeichen sein, wodurch sie von den Cidariden und den Diadematiden zu un- 
terscheiden wären. Die hierher gehörenden lebenden Gattungen sind: 


1. Echinocidaris Desmoulins. 6. Amblypneustes Agassiz. 

2. Mespilia Desor. 7. Boletia Desor. 

3. Microcyphus Agassiz. 8. Tripneustes Agassiz. 

4. Salmacis Agassiz. 9. Holopneustes Agassiz. 

5. Temnopleurus Agassiz. 10. Echinus Linne. Lamarck. 
Agassiz. 


III. Diadematidae. 


Die Schale der Diademiden ist dünn wie bei den Echiniden und leicht 
zerbrechlich, mehr oder minder abgeplattet und fünfseitig. Bei den meisten 
sind besonders an der Rückseite die Interambulacralgegenden vertieft, die 
schmalen Ambulacralgegenden dagegen mehr oder weniger wulstig hervor- 
ragend. Die Tuberkeln sind zahlreich, am Rande gekerbt und an der Spitze 
durchbohrt; sie tragen mehr oder weniger lange dünne Stacheln, welche fein 
und schuppig beringt erscheinen. Porenreihen schmal. Die Mundöffnung 
der Schale ist grofs und wie bei den Echiniden mit Einschnitten versehen, 
unter welchen die büschelförmigen häutigen Kiemen liegen. Die Mundfüfse 
bestehen aus fünf rings um den Mund gestellten Paaren. Die Füfschen an der 
Rückenseite der Schale sind bei einer Gattung (Diadema) zugespitzt; ob die- 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 107 


ses aber auch bei den anderen Gattungen der Fall ist, habe ich nicht ent- 
scheiden können. Die Pfeiler der Aurikeln entspringen wie bei den Echiniden 
von den Ambulacralplatten und sind nicht, wie Agassiz angibt (l. c. p. 345 
u. 346) getrennt, sondern bogenförmig vereinigt. Die Kiefer und ihre Epi- 
physen senden dünne nach innen gebogene Fortsätze aus, welche sich aber 
nicht zu geschlossenen Bogen vereinigen. Die Zähne sind von rinnenförmi- 
ger Gestalt und haben, mit denen der Cidaris übereinstimmend, keinen 
Längskiel auf ihrer inneren Seite. 


1) Gattung Diadema Gray (ex parte). Agassiz (ex parte). 


Die Gestalt der Schale ist abgerundet fünfseitig, fast kreisförmig, ab- 
geplattet, meistens doppelt so breit wie hoch. Sie ist ziemlich dünn, jedoch 
dicker als bei den anderen Gattungen. Die Ambulacralfelder ragen, zumal 
an der Rückenseite des Thiers, wulstig hervor, während die Interambula- 
cralfelder hier in der Mitte eingedrückt erscheinen. Der glatte Theil jedes 
Interambulacralfeldes, welcher von der Genitalplatte ausgeht, theilt sich ga- 
belförmig und setzt sich so in zwei sich verschmälernde Ausläufer fort, wel- 
che neben den äufseren grofsen Tuberkelreihen über den Rand der Schale 
herabsteigen, aber ohne besondere grubenartige Vertiefungen zu zeigen. Die 
grolsen Tuberkeln der Interambulacralplatten bilden mehrere Reihen, die 
etwa um die Hälfte kleineren der Ambulacralplatten bilden zwei Hauptrei- 
hen. Die Ambulacralplatten stehen paarweise in treppenförmigen schmalen 
(nur am dorsalen Ende weniger deutlichen) Reihen, indem je drei Paare 
einen schmalen hohen Absatz bilden. An der unteren Fläche der Schale 
dagegen erscheinen die Porenreihen breiter, indem die zusammengehörigen 
Paare eine mehr quere Richtung annehmen. Die Tuberkeln sind alle von 
derselben Gestalt, am Grunde glatt, am erhabenen Rande gekerbt und an der 
Spitze durchbohrt. Die grölseren Stacheln sind sowohl auf den Interambu- 
lacralplatten wie auf den Ambulacralplatten ausnehmend lang, oft über drei- 
mal länger als der Querdurchmesser der Schale. Alle Stacheln sind von 
gleichem Baue und hohl. Der bedeckte Theil derselben sitzt mit einem run- 
den, unten durchbohrten und am äufseren Rande gekerbten Köpfchen auf 
den Tuberkeln auf und wird durch einen verschmälerten Hals von der zu 


02 


108  Perers über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


einer Krause erweiterten Basis des freien Stacheltheils abgesetzt. Dieser 
ganze freie Theil erscheint rauh, indem er von zahlreichen (etwa 24 bis 30) 
flachen Längsfurchen durchzogen wird, zwischen denen schuppenförmige, 
mit ihrem freien Ende nach der Spitze des Stachels gerichtete Vorsprünge 
hervortreten, welche durch zahlreiche Ringfurchen geordnet erscheinen. 
Die Genitalplatten sind grofs, spitz- oder stumpfwinklich dreieckig mit mehr 
oder weniger abgestumpften Grundecken. Die Genitalöffnung liegt nahe der 
äufseren Spitze und hängt durch eine flache Furche mit einer mittleren tie- 
feren Grube dieser Platte zusammen. Diese Gruben sind von derselben Art, 
wie diejenigen, welche bei Asiropyga sich auf den Platten der nackten Inter- 
ambulacralfelder vorfinden. Die Ocellenplatten sind regelmäfsig zwischen 
die Genitalplatten eingefügt, beträchtlich kleiner und viel unregelmäfsiger 
in ihrer Gestalt als diese. Die Afteröffnung ist dem der grofsen Madrepo- 
renplatte gegenüberliegenden Ambulacralfelde am meisten genähert, von 
einer breiten nackten Haut umgeben, welche nur durch einen äufserst schma- 
len Rand von besonderen Analplatten gestützt wird. Die Mundöffnung der 
Schale ist grofs mit zehn tiefen Einschnitten versehen, an welchen der Rand be- 
sonders wulstig entwickelt erscheint und sich in einen äufseren horizontal ver- 
laufenden spitz endigenden Fortsatz verlängert. Die Mundhaut erscheint nackt, 
wird aber durch kleine reihenweise geordnete Kalkplättchen gestützt, welche so 
dünn sind, dafs sie leicht übersehen werden können. Unter jedem Einschnitte 
liegt eine büschelförmige häutige Kieme und um die Mundöffnung herum 
stehen zehn grofse paarweise geordnete keulenförmige (zweilappige?) Mund- 
füfse. Die Füfschen am untern und dem seitlichen Theile der Schale sind 
mit Saugnäpfchen versehen, deren Ring am Rande sägeförmig gezähnt ist, an 
der Rückseite der Schale dagegen sind sie deutlich zugespitzt wie bei Echino- 
cidaris. Die Aurikeln sind stark und bogenförmig mit einander vereinigt; 
der mittlere Theil des Bogens ist so hoch und breit wie die von ihnen einge- 
schlossene Öffnung. Die Kiefer und ihre Epiphysen sind oben nicht bogen- 
förmig vereinigt, sondern einfach zugespitzt und nach innen gebogen. Die 
Zähne sind auf ihrer inneren Seite tief ausgehöhlt, ohne Spur eines Kiels, 
dagegen an der äufseren Seite sehr convex, genau betrachtet in der Mitte 
doppelt gekielt und längs den Seiten vertieft. Diesem entsprechend ist auch 
die Zahnfurche der Kiefer viel mehr vertieft als bei Echinus. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 109 


Diese Gattung stimmt mit Astropyga in der gabligen Theilung der 
nackten Interambulacralfelder überein, unterscheidet sich aber vorzüglich 
von ihr durch den Mangel eigenthümlicher Vertiefungen auf diesen Feldern, 
durch die mehr abgerundete und unten weniger abgeplattete Form der 
Schale, durch die Länge und hohle Beschaffenheit der Stacheln, durch die 
geringe Entwickelung der Analplatten und die Form der Zähne. Mit Echino- 
thrix ist Diadema schon wegen der gabligen Interambulacralfelder und der 
gleichen Form der Ambulacral- und Interambulacralstacheln nicht zu ver- 
wechseln. 

Von den zu Diadema gezählten lebenden Arten sind auszuschliefsen 
Diadema turcarum Ag. (= Echinometra turcarum Rumph. 1. c. Taf. 14. 
Fig. B.), Diadema ( Astropyga) spinosissimum Ag., Diadema Desjardensü 
Michelin (= Astropyga subularis Ag.), welche alle wie D. calamarium 
Gray zu der Gattung Echinothrix gehören. Diadema europaeum Ag. (= 
Cidaris longispina Philippi, MWiegmann’s Archiv für Naturgeschichte 
1845. I. 354) ist mir nicht hinreichend bekannt, wird aber wahrscheinlich 
so wie die fossilen ähnlich geformten Arten eine andere Gattung bilden 
müssen (*). 

Es bleiben somit nur drei Arten übrig, von denen es noch zweifel- 
haft ist, ob sie wirklich verschieden seien, indem vielleicht die erste eine un- 
genaue Abbildung, die dritte der Jugendzustand von D. Savignyi sein könnte. 

1. Diadema setosa Gray. 
Echinometra setosa Rumph, Amboinsche Rariteitkammer Tafel 


XII. Fig. 5. 


(*) D.Zongispina Phil., von welchem unser Museum neuerdings ein sehr schönes Exem- 
plar erlangt hat, ist nicht mit Diaderna zu vereinigen, sondern bildet eine besondere Gat- 
tung, für welche ich den Namen Centrostephanus vorschlage. Die Schale ist abgeplattet, 
aber nicht an der Rückseite zwischen den Ambulacralfeldern vertieft. Sonst stimmt sie durch 
die Form der Tuberkeln, durch die Einschnitte der Mundöffnung, die rinnenförmigen Zähne, 
die gebogenen aber nicht vereinigten Fortsätze der Kiefer und die schmalen Porenreihen 
mit den Diademen überein. Die langen und hohlen Stacheln haben mehr Ähnlichkeit 
mit denen von Echinothrix als mit denen von Diadema. Eigenthümlich sind die kurzen 
keulenförmigen Stacheln auf den oberen Ambulacralplatten, die Breite der Ambulacralfelder 
(halb so breit wie die Interambulacralfelder), die granulirte Bekleidung der Analhaut und zehn 
grölsere Platten, welche, zunächst den Ambulacralplatten liegend, die Mundhaut stützen. (Spä- 
terer Zusatz.) 


410  Prrens über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


Cidaris setosa Leske-Klein, Naturalis dispositio Echinoderma- 
tum. Tafel 37. Fig. 1. 2. 

Cidaris selosa Lamarck. Encyclopedie methodique. Tafel 33. 
Fig. 10. 

Ist wegen der gabeligen Theilung der glatten Interambulacralfelder und 
der beiden Tuberkelreihen auf den Ambulacralfeldern nicht mit E. turcarum 
Rumph, welche zur Gattung Echinothrix gehört, zu verwecheln. 

2. Diadema Savignyi, Michelin. Savigny Description de l’Egypte. 
Echinod. Taf. 6. 

3. Diadema Lamarckü, Rousseau. Agassiz et Desor, Annales des 
sciences nat. 3. serie. Vl. 1846. pag. 349. 


2. Gattung Astropyga Gray. Agassiz (ex parte). 


Die Gestalt der Schale ist im Umfange deutlich fünfseitig, an der un- 
tern Seite flach, sehr abgeplattet, zwei und ein halb bis dreimal so breit wie 
hoch. Sie ist sehr dünn und leicht zerbrechlich. Die Ambulacral- und Inter- 
ambulacralfelder verhalten sich wie bei der vorhergehenden Gattung, nur 
sind die letzteren verhältnifsmäfsig sehr viel breiter. Der glatte von den Ge- 
nitalplatten ausgehende Theil der Interambulacralfelder theilt sich gabelför- 
mig. Alle Platten, über welche sich diese glatten Interambulacralfelder er- 
strecken, sind durch eine flache aber deutliche, im Leben durch eigenthüm- 
liche Färbung ausgezeichnete, grubenartige Vertiefung ausgezeichnet. Die 
grofsen Tuberkeln der Interambulacralfelder stehen in zahlreichen Längsrei- 
hen, die um die Hälfte kleineren der Ambulacralfelder bilden, abgesehen von 
den kleinen dazwischen unregelmäfsig vertheilten, zwei Hauptreihen. Alle 
Tuberkeln, grofse wie kleine, sind von derselben Gestalt, an der Basis glatt, 
an dem das Köpfchen umgebenden Rande crenulirt und an der Spitze des 
Köpfchens durchbohrt. Die Stacheln sind sehr dünn und von mäfsiger 
Länge, indem die längsten etwa den halben Querdurchmesser der Schale er- 
reichen. Alle sind von demselben Bau und im Inneren zwar von lockerer 
schwammiger Structur aber ohne Höhlung. Nur der bedeckte Theil, das 
Köpfchen, ist an seiner Spitze durchbohrt und enthält die Fortsetzung des 
aus der Spitze der Tuberkeln hervorgehenden häutigen (und musculösen ?) 
Verbindungsgewebes. Am äufseren Rande ist das Köpfchen gekerbt. Der 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen 111 


freie Theil des Stachels setzt sich von dem Halse durch einen tief gekerbten 
breiten Kragen ab und wird von zahlreichen tiefen Längsfurchen durchsetzt. 
Die Stacheln sind sämmlich sehr rauh, indem sie mit feinen, anliegenden 
ringförmig geordneten nach dem freien Ende hin gewandten zugespitzten 
Kielen bewaffnet sind. Die Reihen der Ambulacralporen sind viel breiter 
als bei Diadema, fast so breit wie die Ambulacralfelder. Die Poren bilden 
vier unregelmäfsige Längsreihen, in denen je drei Paare einen gröfseren schie- 
fen Absatz bilden, welcher selbst wieder aus drei kleineren durch die einzel- 
nen Porenpaare gebildeten Stufen zusammengesetzt wird. An der unteren 
Fläche der Schale nehmen die Porenreihen allmählich eine immer gröfsere 
Breite ein, indem die zusammengehörigen Paare sich aus der schiefen in eine 
mehr quere Richtung zusammendrängen. Die Genitalplatten sind sehr ent- 
wickelt, mehr oder weniger lanzettförmig, viel länger als breit. Die Augen- 
platten sind unregelmäfsig vierseitig, doppelt so breit wie lang und füllen 
so die grofsen Zwischenräume zwischen den Basen der Genitalplatten aus. 
Der After öffnet sich ziemlich in der Mitte einer nackten Haut, welche am 
Rande durch mehrere Reihen sehr entwickelter Analplatten verstärkt ist. 
Diese Analplatten tragen Tuberkeln und Stacheln von derselben Beschaffen- 
heit wie die übrige Schale, bilden aber offenbar an dem Rande, welcher 
der Madreporenplatte gegenüberliegt, einen schmäleren Saum als an dem 
ihr genäherten Rande. Die grofse Mundöffnung der Schale ist mit zehn 
ziemlich tiefen Einschnitten,, wie bei Diadema, versehen. Die sich nach 
aufsen an diesen Einschnitten umschlagenden Fortsätze sind in besonders 
lange dornförmige platte Spitzen ausgezogen. Die Mundhaut erscheint von 
aufsen nackt, wird aber durch zahlreiche platte ziemlich regelmäfsig angeord- 
nete Kalklättchen gestützt, welche letztere viel stärker als bei Diadema ent- 
wickelt erscheinen. Die paarig stehenden zehn grofsen Mundfüfse sind noch 
wohl erhalten, über die Form der äufseren häutigen Kiemen, welche sich un- 
ter den Einschnitten befanden, ist jedoch nichts mehr festzustellen. Die Au- 
rikeln, welche von den Ambulacralplatten entspringen, sind bogenförmig 
vereinigt. Die Kiefer und ihre Epiphysen dagegen bilden keine oberen Bö- 
gen, sondern getrennte nach innen gekrümmte feine Fortsätze. Die Zähne 
sind zwar im Allgemeinen denen von Diadema durch den Mangel eines inne- 
ren Kiels und durch die convexe Beschaffenheit der äufseren Fläche ähnlich, 
unterscheiden sich jedoch merklich von ihnen durch die plötzliche starke 


412 Prrens über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


Verengung und Verflachung des unteren Theils ihrer inneren Längs- 
rinne. 

Diese Gattung unterscheidet sich von Diadema vorzüglich durch die 
gröfsere Abplattung der Schale, durch die grubenartigen Vertiefungen auf den 
glatten Interambulacralplatten, durch die Länge der Genitalplatten, durch 
die grofse Entwickelung der Analplatten, durch die Breite der Porenfelder, 
durch die Kürze und solide Beschaffenheit der Stacheln und durch die am 
unteren Ende weniger ausgehöhlten Zähne. Mit Echinothrix ist sie schon 
wegen der gabligen Theilung der glatten Interambulacralfelder nicht zu 
verwechseln. 

Bis jetzt sind nur wenig Arten dieser Gattung bekannt, indem alle 
von Agassiz und Desor hierher gezogenen, welche anders geformte Sta- 
cheln auf den Ambulacralfeldern als auf den Interambulacralfeldern tragen, 
nicht hieher, sondern zu der Gattung Echinothrix gehören (*). 


1. Astropyga radiata Gray. 
Echionanthus major. Seba, Thesaurus. II. Taf. XIV. Fig. 1. 
und 2. 
Cidaris radiata. Leske-Klein, Nat. disp. echinod. Taf. 44. Fig. 1. 
— —  Encyclopedie methodique. Zoophytes. Tafel 140. 
Fig. 5 u. 6. 

Nur nach der Seba’schen Abbildung und Beschreibung bekannt. Hat 
einen Querdurchmesser von 150"”, äufserst lange Genitalplatten (Breite zur 
Länge ungefähr wie 1 : 21-), welche nur durch zwei bis drei glatte Platten 
von der mit Tuberkeln versehenen mittleren Gegend der Interambulacralfel- 
der geschieden sind. Farbe hellroth; der Stern amethystblau. 


2. Astropyga Mossambica Pet. 
Fig. 1. 

Diese äufserst schöne Art wurde nur ein Mal am 18. Januar 1844 an 
der Küste von Mossambique, im 15° südlichen Breite, gefunden. Sie 
zeichnet sich unter allen dort vorkommenden Seeigeln durch ihre Färbung 
aus. Die Farbe der Schale, welche sich nach dem Tode und am ausgetrock- 


(#) Cidaris puloinata Lamarck (= Astropyga pulinata Ag.) mit schmalen, zweireihi- 
gen Poren ist wahrscheinlich ein Diaderna, jedoch zu wenig gekannt, um dieses entschei- 
den zu können. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 113 


neten Exemplar allerdings sehr verliert, ist im Leben weifsgrün und roth- 
braun gemengt. Die Analgegend, die Genitalplatten und die glatten Felder 
der Interambulacralplatten sind rothbraun mit einer Reihe himmelblauer 
Flecken, welche den grubenförmigen Vertiefungen dieser Theile zwar ent- 
sprechen, aber noch über die Grenzen derselben sich ausbreiten. Auf der 
Mitte jeder Genitalplatte, mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Madre- 
porenplatte verdeckt wird, befindet sich ein ebenso gefärbter Fleck und auf der 
Mundhaut, an welcher namentlich die gelbgrüne und rothbraune Mengung der 
Grundfarbe deutlicher hervortritt, sind dergleichen Flecke in grofser Anzahl 
vorhanden. Die Stacheln sind zierlich rothbraun und grünlichweifs beringt. 

Die Höhe der Schale verhält sich zur Breite derselben wie 1:23. 
Die Genitalplatten sind sehr spitz, lanzettförmig, um die Hälfte länger als 
breit; ihr spitzesEnde ist um mehr als ihren ganzen Längendurchmesser von 
dem mittlern tuberkeltragenden Theile der Interambulacralfelder entfernt, 
indem vier bis fünf Paare glatter Interambulacralplatten dazwischen liegen. 
Die Augenplatten sind doppelt so breit wie lang und füllen den Zwischen- 
raum zwischen den Basen der Genitalplatten aus. Der After wird von einer 
mehrfachen Reihe von Platten umgeben, welche nach dem Centrum zu immer 
mehr an Gröfse abnehmen. Diese Platten sind mit Stacheln bewaffnet, von 
denen die längsten noch 15”" lang sind. Die Ambulacralplatte ist fast über 
die ganze in Betracht kommende Genitalplatte ausgedehnt. Die mittleren 
tuberkulösen von den gabeligen glatten Feldern umfafsten Theile der Inter- 
ambulacralfelder sind mit wenigstens acht Längsreihen grofser Tuberkeln 
besetzt ıınd (am Rande der Schale) breiter als die zwischen ihnen liegenden 
übrigen Theile der Schale. Der äufsere (zwischen den Ambulacralplatten 
und dem glatten Felde liegende) tuberkulöse Theil eines Interambulacral- 
feldes ist kaum breiter als die Hälfte eines Ambulacralfeldes. Sowohl die 
Ambulacralfelder als der tuberkulöse Theil der Interambulacralfelder zeich- 
nen sich dadurch aus, dafs die Zwischenräume zwischen den grofsen Tuber- 
keln allenthalben mit kleinen Tuberkeln dicht gedrängt besetzt sind. Die 
Stacheln sind sehr fein, solide und höchstens 50"" lang; die platten schup- 
penförmigen Spitzchen, welche ihre Rauhigkeit bedingen, sind in Ringen 
geordnet, von denen etwa drei einen Millimeter lang sind. 

Die gröfste Breite der Schale beträgt 105””, ihre Höhe 70"”. 

Der einheimische Name der Seeigel in der Macüa-Sprache ist ororumbue. 


Phys. Kl. 1854. 1% 


114  Psrters über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


3. Astropyga dubia Pet. 
Fig. 2. 

Im getrockneten Zustande zeigt diese Art eine grünliche gelbe Fär- 
bung, wobei an der untern Fläche der Schale und an dem tuberkeltragenden 
mittlern Theile der Ambulacralfelder das Gelbe, an den übrigen sternförmig 
zusammenhängenden Theilen das Grüne mehr vorherrschend ist. Sie ist 
von der vorhergehenden aufserdem leicht dadurch zu unterscheiden, dafs 
1) die mittleren tuberkeltragenden Theile der Interambulacralfelder (am 
Rande der Schale) viel schmäler sind als die zwischen ihnen liegenden Theile 
der Schale; 2) diese Theile nicht über sechs Längsreihen grofser Tuberkeln 
zeigen; 3) der tuberkeltragende äufsere Theil eines Interambulacralfeldes 
fast so breit ist wie ein ganzes Ambulacralfeld (mit den Porenreihen); 4) die 
zwischen den grofsen Tuberkeln befindlichen kleinen viel mehr zerstreut und 
verhältnifsmäfsig viel weniger zahlreich sind. 

Das in dem Wiener Museum befindliche Exemplar hat eine Breite 
von 147"" und eine Höhe von 43””. 

Bemerkenswerth ist die unregelmäfsige Anordnung der dem Mund- 
rande zunächst liegenden Interambulacralplatten, welche anzudeuten scheint, 
dafs das Thier noch nicht seine gröfste Entwickelung erreicht hat. 


3) Gattung Echinothrix *) 
Diadema, Gray (ex parte); Astropyga, Agassix (ex parte). 


In der allgemeinen Gestalt der Schale nähert sich diese Gattung mehr 
den Diademen als den Astropygen. Sie ist etwa doppelt so breit wie hoch 
und steht bezüglich ihrer Dicke in der Mitte zwischen jenen beiden Gattun- 
gen. An der Dorsalseite ragen wie bei ihnen die Ambulacralfelder über die 
in der Mitte vertieften Interambulacralfelder hervor. Aber der glatte von 
den Genitalplatten abgehende Theil der Interambulacralfelder theilt sich 
nicht gabelförmig, sondern steigt gerade in der Mitte derselben bis zum 
Rande der Schale oder noch über denselben herab, wodurch allein schon 
auf den ersten Blick die Arten dieser Gattung zu erkennen sind. Die breiten 


(*) Exivos, Seeigel, Sgi5, Haar, Borste. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 415 


Interambulacralfelder zeigen wenigstens sechs Längsreihen grofser Tu- 
berkeln. Die Ambulacralplatten sind nur mit kleinen Tuberkeln versehen, 
welche an der Rückseite der Schale mehrere, an der Bauchseite nur zwei 
Reihen bilden. Alle Tuberkeln, obgleich von sehr verschiedener Gröfse, 
sind von derselben Gestalt, an der Spitze durchbohrt und am Rande gekerbt. 
Die Stacheln erreichen eine mäfsige Länge, indem die längsten dem Quer- 
durchmesser der Schale gleichkommen. Sie sind hohl, im Allgemeinen von 
demselben Bau wie bei den Diademen, jedoch nicht allenthalben von derselben 
Gestalt. Die grölseren, welche sich auf der Bauchseite der Interambulacral- 
felder befinden, sind sehr kurz, nach dem Ende hin etwas abgeplattet und 
im letzten Drittheile nicht mit wirtelförmig gestellten Schuppen bewaffnet. 
Die feinen Stacheln der Ambulacralfelder erscheinen seidenglänzend, nur 
der Länge nach gefurcht und zeigen keine oder sehr schwache Spuren wir- 
telförmig gestellter Schüppchen, welche selbst an den kleinsten Stacheln der 
Interambulacralfelder noch immer sehr deutlich sind. Nur an der Bauchseite 
der Ambulacralfelder finden sich etwas dickere, verlängert keulenförmige 
Stacheln, welche aufser den Längsfurchen an der Endhälfte deutliche 
feine Spitzen zeigen. In der geringen Gröfse und in der Anordnung 
der Poren, von denen je drei Poren einen schiefen Absatz bilden, 
stimmt diese Gattung mit Asiropyga überein. Die Genitalplatten sind von 
ähnlicher spitzdreieckiger Form wie bei Diadema, aber ohne jene mittlere 
grubenförmige Vertiefung, welche bei Diadema und Astropyga beobachtet 
wird. Die Analplatten, welche bei Diadema eine so geringe Entwickelung 
zeigen, sind nicht allein hier eben so stark entwickelt wie bei Asiropyga, 
sondern auch der übrige centrale Theil der Analhaut ist mit platten Granu- 
lationen bedeckt. Die Mundöffnung der Schale zeigt hinsichtlich der Form 
der Ausschnitte und des Randes die gröfste Uebereinstimmung mit den beiden 
vorhergehenden Gattungen. Die feinen Plättchen der übrigens nackten 
Mundhaut sind sehr deutlich. Unter jedem Ausschnitte des Mundrandes 
befindet sich eine büschelförmige häutige Rinne und um den Mund herum 
stehen fünf Paare grofser am Ende deutlich zweilappiger Mundfüfse. Die 
Fülschen, wenigstens diejenigen, welche sich an der Bauchseite und dem 
Rande des Thieres befinden, sind mit einer Saugscheibe versehen, deren 
Skeletring sägeförmig gezähnelt ist. Die Aurikeln nehmen ihren Ursprung 
von den Ambulacralplatten und sind an der Stelle, wo sich ihre Pfeiler mit 


P2 


116  Perens über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


einander bogenförmig vereinigen, zu einer Platte entwickelt, welche viel 
kleiner ist als die von ihnen umschlossene Öffnung. Die oberen zarten 
Kieferfortsätze sind ebensownig wie bei den vorigen Gattungen zu geschlos- 
senen Bogen vereinigt, sondern nach innen gekrümmt und die Zähne sind 
längs der innern Seite rinnenförmig ausgehöhlt. 

Der Mangel einer gabelförmigen Theilung der glatten Interambulacral- 
felder, die eigenthümliche Beschaffenheit der Tuberkeln und Stacheln der 
Ambulacralfelder genügen, um die Gattung Echinothrix von den verwandten 
zu unterscheiden. Von Diadema entfernt sie sich aufserdem noch besonders 
durch den Bau und die Anordnung der Poren und durch die Entwickelung 
der Analplatten. 

Zu dieser Gattung scheinen die meisten von Agassiz und Desor als 
Astropyga aufgeführten Arten zu gehören. 

1. Echinothrix calamaris. 
Echinus calamaris, Pallas. Spicilegia zoologica. 1. Fasc. X. 
pag. 31. Taf. II. Fig. 4—8. 
Diadema calamaria, Gray. 
Astropyga calamaria, Agassiz. 

Nach den Exemplaren, welche wir durch das Leydener Museum aus 
dem indischen Ocean erhalten haben, sind die Stacheln dieser Art nicht 
allein durch grofse Breite ihrer Farbenringe (abwechselnd grün und weils, 
wie es auch Pallas angibt) sondern auch durch ihre grofse Dicke ausge- 
zeichnet. Bei einem 77” breiten und 35" hohen Exemplare sind die langen 
Stacheln 18”” dick. Der Durchmesser der Mundöffnung beträgt 30"" Die 
kleinen Tuberkeln der Ambulacralfelder sind an der Rückseite des Thieres 
in vier, an der Bauchseite, wie bei allen Arten, in zwei Längsreihen ge- 
ordnet. Am breitesten Theile an der Rückseite sind diese Ambulacralfelder 
um die Hälfte breiter als die beiden Porenfelder zusammen. Die grofsen 
Tuberkeln der Interambulacralfelder stehen am seitlichen und am unteren 
Theile der Schale in sechs bis acht Reihen. 

2. Echinothrix turcarum. 
Echinometra turcarum, Rumph. Amboinsche Rariteitkammer. 
Taf. 14. Fig. B. 

Eine von den Autoren mit E.(Diadema) setosa Rumph confundirte 

und ohne Zweifel zu der vorstehenden Gattung gehörige Art. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 117 


3. ? Echinothrix Desorü. 
Astropyga Desorü, Agassiz. l.c. p. 345. 

Nach A gassiz kurzer Beschreibung ausgezeichnet durch sehr hervor- 
ragende Ambulacra, die unregelmäfsige Stellung ihrer zahlreichen Granula 
und sehr breite Porenzonen. Aus dem rothen Meere. 

4. ? Echinothrix spinosissima. 
Diadema spinosissimum, Agassiz. Michelin, Guerin’s Magasin 
de Zoologie. 1845. p. 13. 
Astropyga spinosissima, Agassiz. le; p- 349. 

Mit der vorigen verwandt. Die Ambulacra sind leicht aufgetrieben, 
die Tuberkeln (nach Michelin 680 an der Zahl, in 10 Reihen auf den Inter- 
ambulacralfeldern angeordnet) sehr gedrängt, die Porenzonen weniger breit. 
Von Zanzibar und der Insel Mauritius. Agassiz. 

5. Echinothrix subularis. 
Diadema Desjardinsü, Michelin. Guerin, Magasin de Zoologie. 
1845. pag. 14. Taf. 7. 
Asiropyga subularis, Agassiz. Ive: p- 349. 

Nach der Beschreibung von Michelin und Agassiz ausgezeichnet 
durch die Gröfse der Tuberkeln, welche von der Mitte an auf jedem Inter- 
ambulacralfelde in acht Reihen stehen, durch die verhältnifsmäfsig sehr 
breiten Ambulacra mit fünf Reihen kleiner Tuberkeln und durch die Form 
der Aurikeln. *) — Rothes Meer, Seychellen und Zanzibar. 

6. Echinothrix annellata nova spec. 

Die Schale und die feinen Stacheln der Ambulacralfelder sind von 
schwarzvioletter Farbe, die langen Stacheln mit sehr schmalen, abwechselnd 
schwarzvioletten und helleren Ringen geziert. 

Diese Art unterscheidet sich sogleich von allen anderen durch die ge- 
ringe Breite ihrer Ambulacralfelder, welche eben so sehr hervorragen aber 
viel schmäler sind als bei einem viel kleineren Exemplare von E. calamaris. 
Sie sind kaum so breit wie die beiden Porenfelder zusammen und zeigen an 
der obern oder Rückseite der Schale nur drei Reihen kleiner Tuberkeln. 
Auch die langen Stacheln erscheinen viel feiner als bei E. calamaris. Die 


(*) Die Taf. 7. Fig. c abgebildeten Aurikeln stimmen in ihrer Form fast ganz mit denen 
von Diadema Savignyi überein. 


418  Perers über die an der Küste von Mossambique beobachteten 


grofsen Tuberkeln sind kleiner, aber zahlreicher als bei dieser letztern Art 
und bilden von dem Rande der Schale an acht Längsreihen in jedem Inter- 
ambulacralfelde. Die Pfeiler der Aurikeln und ihr oberer Bogentheil sind 
von derselben Gestalt und schwachen Beschaffenheit bei wie E. calamaris. 

Die Breite der Schale ist 92”"-, die Höhe derselben 42"; Der Durch- 
messer der Mundöffnung von dem Rande eines Ambulacralfeldes bis zu dem 
gegenüberliegenden Interambulacralfelde 33". Die Ambulacralfelder haben 
an der breitesten Stelle zwischen den Porenfelde«n eine Breite von 4”". Die 
längsten Stacheln sind etwas über 1"" dick. 

Das gegenwärtig im hiesigen zoologischen Museum befindliche Exemplar 
fand ich mit Diadema Sarignyi bei den Querimba-Inseln, im 120 Südl. Br. 


Übersicht der beobachteten Arten. 


Cıvarıs, Klein, Agassiz. (Cidarites, Lamarck). 
1. Cidaris metularia, Lamarck. Encyclopaedie meth. Taf. 134. Fig. 8. 
. Cidaris pistillaris, Lamarck. l.c. Taf. 138. 
3. Cidaris verlicillata, Lamarck. l.c. Taf. 136. Fig. 2 und 3. 


[So] 


Dispema, Gray, Peters. 
4. Diadema Savignyi, Michelin. Savigny, Description de ’Egypte. Taf. 6. 
Fundort: Querimba-Inseln, 12° Südl. Br. 
Asrtroryca, Gray. 
5. Astropyga Mossambica, Pet. Fig. 1. 
Fundort: Küste von Mossambique, 15° Südl. Br. 
Ecnıornrix, P. 
6. Echinothrix annellata, P. 
Fundort: Querimba- Inseln. 
Sırmacıs, Agassiz. 
7. Salmacis sulcatus, Agassiz. Catalogue etc. Ann. d. sc. not. VI. 1846. Taf.15. Fig. 4. 
Fundort: Küste von Mossambique, 15° Südl. Br. 
Trırseustes, Agassiz. 
8. Tripneustes sardicus et pentagonus, Ag. Encyclop. meth. Taf. 133. Fig. TR 
Fundort: Mossambique und Querimba-Inseln, 12° — 15° Südl. Br. 
Ecnınomerra, van Phelsum. 


9. Echinometra lucunter, Lamarck. Klein Taf. IV. E. F. 
Fundort: Küste von Mossambique, 11°— 15° Südl. Br. 


Fig. 1. Astropyga Mossambica, Pet., in natürlicher Grölse von oben. 


Seeigel und insbesondere über die Gruppe der Diademen. 


Crypraster, Lamarck. 
10. Clypeaster scutiformis, Lamar ck. 
Fundort: Ibo, 12° Südl. Br. 
Losornora, Agassiz. 
11. Lobophora bifora, Agassiz. Echinodermes Taf. 12. 
Fundort: Querimba-Inseln. 
12. Lobophora bifissa, Aga ssiz. l.c. Taf. 13. Fig. 2. 
Fundort: Querimba - Inseln. 


Echınoxevs, van Phelsum. 


119 


13. Echinoneus cyclostomus, Leske. (E. conformis Desor, Galerites Taf. 44. Fig. 1.) 


Fundort: Querimba- Inseln (Ibo). 


Berıssus, Klein, Agassiz. 


14. Brissus dimidiatus, Agassiz. 
Fundort: Querimba - Inseln. 


Erklärung der Kupfertafel. 


Stachels; 1b Durchschnitt desselben vergröfsert. 


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4a Grundtheil eines 


Fig. 2. Astropyga dubia, Pet., von oben; 2a von unten; 2b von einer Seite angesehen. 


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Begoniaceen - Gattungen und Arten. 


Von 


B2r RE 072 SCH. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 2. März 1854.] 


D.: Gattung Begonia, unser Schiefblatt, wurde von Plumier dem An- 
denken des französischen Intendanten Michel Begon gewidmet und von 
Tournefort(!) zuerst beschrieben. Die vonPlumier aufgeführten sechs 
Arten, welche fragmentarisch und in unkenntlicher Weise von demselben (?) 
abgebildet und mit nur wenigen, höchst unzureichenden Worten definirt 
sind, waren keinesweges geeignet, ein deutliches Bild, weder auf die Gattungen, 
noch auf die Arten zu werfen. Man mufs es daher Linne (°) nachsehen, 
wenn er, der nie ein getrocknetes, geschweige denn ein lebendes Exemplar 
der Begonia zu untersuchen Gelegenheit hatte, nicht nur die Plumierschen 
Arten unter dem Namen von Begonia obligua vereinigte, sondern auch noch 
eine von Sloane(*) aus Jamaica und eine andere von Rumph(°) aus 
Ostindien abgebildete Art, dieser als Synonyme beigesellte. 

Zwar versuchten bald darauf Lamarck (°) und Jacquin(’) den 
von Linne& begangenen Fehler wieder gut zu machen, indem sie den ur- 
sprünglich aufgestellten Arten wiederum Geltung verschafften. Da jedoch 
keiner von ihnen mehr als eine Art wirklich gesehen hatte und beide zur 
Unterscheidung der übrigen Arten auf die höchst dürftigen Andeutungen, 


(‘) Pitton Tournefort, Institutiones Rei Herbariae, 660. 

(*) Plumier, Plantarum Americanarum, fasc. I, p. 33, t. 45. 
(°) Linne, Species plantarum, no. 7205. 

(*) Sloane, Catalogus plantarum I, p. 199, t. 127, fig. 1 und 2. 
(°) Rumph, Herbarium Amboinense V, p. 457, t. 169, fig. 2. 
(°) Lamarck, Encyclopedie methodique I, p. 393. 

(”) Jacquin, Collectanea austriaca I, p. 128. 


Phys. Kl. 1854. Q 


122 Kıorzscn: 


welche die Literatur bot, beschränkt waren, so ist es nicht zu verwundern, 
wenn dieser Versuch als ein mangelhafter bezeichnet werden mufs. 

Dryander war der erste, der über die Begoniaceen einiges Licht 
verbreitete. Er las am 3. November 1789 in der Linnean Society eine Ab- 
handlung betitelt „Beobachtungen über die Gattung Begonia” (!), in welcher 
er 21 Arten diagnosirte, von denen 11 Arten Süd- America (nämlich 6 aus 
Westindien, 2 aus Guiana, 2 ausNeu-Granada und 1 aus Brasilien), 7 Arten 
Östindien und 3 Arten den ost-afrikanischen Inseln angehören. Drei west- 
indische Arten hatte er Gelegenheit lebend zu beobachten, denn Bego- 
nia nilida, seit dem Jahre 1777, B. humilis Dryander im Jahre 1788 
und B. acuminata Dryander im Jahre 1790 in Kew eingeführt, setzten 
ihn in den Stand, den Gattungscharakter und die Definition der Arten 
besser festzustellen, als es seinen Vorgängern gelungen war. Insbesondere 
mufs es ihm als Verdienst angerechnet werden, auf zwei Unterschiede der 
Laubblatt- Basen bei den Begoniaceen aufmerksam gemacht zu haben. 

Seit jener Zeit ist, theils durch Publication der lebend nach Europa 
eingeführten Arten, theils durch Publication der Pflanzenschätze, welche 
in Süd-America, Ostindien und auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung 
gesammelt wurden, die Zahl der Begoniaceen auf 210 Arten herangewach- 
sen, ohne dafs es den Bemühungen einzelner, welche eine systematische 
Uebersicht derselben versuchten, gelungen wäre, Kennzeichen herauszufin- 
den, die zur Begründung von Gattungen oder Untergattungen hätten dienen 
können. Nur die Aufstellung von drei Gattungen, Eupetalum Lind- 
ley (?) (Begonia petalodes), Mezierea Gaudichaud (*) und Diplocli- 
nium (*) R. Wight nec Lindley (Diploclinium cordifolium R. Wight), die 
sich als solche, obgleich sie bisher von den meisten Systematikern keine 
Anerkennung fanden, sehr wohl bestätigen, machen hiervon eine Ausnahme. 

Aufgemuntert durch das reiche Material, welches das Königliche 
Herbarium in den Sammlungen von Ruiz aus Peru, Alexander von Hum- 
boldt’s aus Süd-America, von Moritz aus Venezuela, des Herrn von 
Warsceziez aus Nicaragua, Costa Rica und Neu-Granada und den des Sello 


(') Transactions of the Linnean Society I], p. 155. 

(*) Botanical Register, t. 1757. 

(°) Gaudichaud, Voyage de la Bonite Botanique, t. 32 (absque descriptione). 
(*) Robert Wight, Icones plantarum Indiae orientalis, vol. V, p. 9, t. 1816. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 123 


aus Brasilien, dem Hauptstapelplatze der Begoniaceen bietet und unterstützt 
durch den Herrn Professor Alexander Braun, der mir die Erlaubnifs ertheilte 
die im botanischen Garten zu Schöneberg kultivirten Begoniaceen, nahe an 
100 Arten, nicht nur untersuchen zu dürfen, sondern mir auch gestattete, 
dass ich mich beim Zeichnen der Analysen des daselbst angestellten akade- 
mischen Künstlers, Herrn Schmidt, eines aufserordentlich geschickten und 
genauen Zeichners, bedienen durfte, verfehle ich nicht die seit zwei Jahren 
gewonnenen Resultate der Königlichen Akademie vorzulegen. 

Zwei Schwierigkeiten, die beseitigt werden mufsten, wenn ich auf 
einen Erfolg meiner Bemühungen rechnen wollte, und die jedenfalls Ursache 
sind, dafs vor mir nicht schon ein anderer sich dieser Arbeit unterzogen 
hat, überwand ich sehr bald. Die eine geringere bestand darin, dafs die 
gewöhnliche Methode, nach welcher die Blüthentheile getrockneter Pflanzen 
mittelst Dampf für die Untersuchung erweicht werden, ihrer aufserordent- 
lichen Zartheit wegen nicht anwendbar war. Sie wurde durch Benutzung 
eines 20 procentigen Weingeistes ersetzt. 

Die Hebung der zweiten Schwierigkeit erheischte die Lösung der Frage: 
„auf welche Weise sind die in unseren Gewächshäusern zufällig oder ge- 
flissentlich durch Kreuzung bewirkten Bastarde von den legitimen Arten der 
Begonien zu unterscheiden ?” 

Seit Ende des vorigen Jahrhunderts ist es nämlich nicht selten vor- 
gekommen, dass Gärtner, namentlich bei Ziergewächsen, zu denen die 
Begonien gehören, zuweilen sogar in der Absicht zu täuschen, durch 
Kreuzung des Pollens Bastarde zogen, die sie als neue Arten in den Handel 
brachten. 

Leichter als bei denjenigen Pflanzen, welche Zwitterblüthen tragen 
und bei der Erzielung von Bastarden vor dem Oeffnen ihrer Staubbeutel, 
derselben beraubt werden müssen, geschieht die Bildung von Hybriden bei 
den Begonien. Begünstigt durch ihre Blüthen, welche stets getrenn- 
ten Geschlechtes sind, kömmt noch hinzu, dafs die männlichen Blu- 
men abgeblüht zu haben pflegen, bevor die weiblichen zur Entwickelung 
gelangen. Es ist daher häufig nicht einmal die Vorkehrung nöthig den 
eigenen Pollen, der immer mit mehr Neigung, als der fremde, von der 
zur Kreuzung bestimmten weiblichen Blüthe abfgenommen wird, abzu- 
halten. 


Q2 


124 Krorzscn: 


Die durch Pollen-Kreuzung entstandenen Begonien - Bastarde zeichnen 
sich vor ihren Stammeltern durch einen kräftigeren Wuchs aus. Sie blühen 
in der Regel reichlicher als jene und ihre weiblichen Blüthen sind von län- 
gerer Dauer. Dagegen fallen die männlichen Blüthen dieser Bastarde häufig 
ab, ohne sich vollständig zu entfalten, die Zahl ihrer Blumenblätter ist 
unbeständig, die Staubgefässe sind häufig verkümmert und haben eine 
Neigung zum Uebergange in Blumenblätter; namentlich zeigt der Pollen, 
der ohne Ausnahme der Eigenschaft entbehrt Pollenschläuche zu treiben, 
mithin zur Befruchtung der eigenen Narben untauglich ist, merkwürdige 
Abweichungen von der normalen Beschaffenheit des Pollens legitimer Arten. 
Während letzterer nämlich gleichförmig und in ovaler Form auftritt, zeigt 
der Bastard- Pollen ganz kleine, unentwickelte, längliche Körner ohne jeden 
Inhalt, neben verhältnifsmäfsig grofsen, linsenförmigen, die mit mineralischen 
Säuren und Jodlösung behandelt, zwar einen Inhalt verrathen, der aber 
beinahe durchsichtig und im allgemeinen weniger cohobirt als in dem Pollen 
wirklicher Arten erscheint. Diese Abweichungen der Staubgefäfse und des 
Pollens von Bastard-Begonien sind um so auffälliger, je entfernter die zur 
Kreuzung benutzten Arten im Systeme stehen. 

Daesnichtin meiner Absicht lag, eine monographische Arbeit aller bis jetzt 
bekannten Begonien zu liefern, die überdies, wie ich höre, von dem Herrn Prof. 
Meissner in Basel für deCandolle’s Prodromus beabsichtigt wird, mein Vorha- 
ben sich vielmehr darauf beschränkt das wesentliche der Begonienblüthe in 
dem mir zugänglichen Materiale Behufs einer naturgemäfsen systematischen 
Anordnung, ohne welche das Auffinden der Arten in letzterer Zeit unmöglich 
wurde, einer genauen Untersuchung zu unterwerfen, so begnügte ich mich 
bei den kultivirten Begonien durch Prüfung des Pollens zu ermitteln, ob ich 
es mit einer wirklichen Art oder mit einem Bastarde zu thun hatte. 

Auch eine beträchtliche Anzahl von Begonien- Arten aus dem Vater- 
lande im getrockneten Zustande, habe ich auf den Entwickelungszustand des 
Pollens untersucht, ohne jedoch einem Bastarde zu begegnen. Es wäre 
nicht uninteressant gewesen die Abkunft der in Kultur befindlichen Bastarde 
anzugeben und ich würde dies bestimmt gethan haben, da es mir in den 
meisten Fällen gelang, dieselbe zu errathen, allein die Angaben der Gärtner 
über die Abstammung der Bastarde waren so widersprechend und auf der 
anderen Seite die genaue Bestimmung der elterlichen Pollen- und Pistillpflanze 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 125 


so nothwendig, wenn der Nachweis überhaupt von einem wissenschaft- 
lichen Nutzen sein sollte, dafs ich es vorzog, auf dieses Vorhaben zu ver- 
zichten. 

Die vorsichtige Prüfung des Pollens in Bezug auf seine Entwickelung 
bot mir den Vortheil, meine Zeit nicht unnütz mit Zweifeln über die Be- 
ständigkeit der Charaktere hinzubringen und liefs mich bald constante Merk- 
male erkennen, die sich zur Begründung von Unterordnungen, Sippen und 
Gattungen eignen und ganz dazu geschaffen erscheinen das Auffinden der 
Arten zu erleichtern. 

In erster Instanz verdient die Dauer des Griffelapparates hervorgehoben 
zu werden, der entweder bleibend ist und sich selbst von der reifen Frucht 
nicht trennt oder hinfällig erscheint, so, dafs er sich vor der Reife der 
Frucht davon löst. 

In zweiter Reihe ist es die Beschaffenheit der Griffeläste und die Ver- 
theilung und Anordnung der Papillen oder Schleimhärchen. Die Griffel- 
äste sind entweder aufrecht- und bilden einen spitzen Winkel oder sie sind 
gespreitzt und bilden einen äusserst stumpfen Winkel. Die Schleimhärchen 
oder Papillen sind entweder über den ganzen Griffelapparat gleichmäfsig 
vertheilt oder sie bilden ein Band, das die Griffelzweige spiralförmig um- 
kleidet und entweder vor der Vereinigung der Zweige unterbrochen wird 
oder mit dem Bande des nächsten Zweiges continuirt. 

In dritter Reihe ist es die Zahl der Fruchtfächer, welche ohne Aus- 
nahme constante Charaktere bietet. Es kommen nämlich zwei- und drei- 
fächerige Früchte bei den Begoniaceen vor. Einfächerige Früchte habe ich 
nie angetroffen. 

In vierter Reihe ist die Consistenz und das Aufspringen der Früchte 
von Wichtigkeit. Die Consistenz ist entweder häutig und das Aufspringen 
findet innerhalb eines geflügelten oder leistenartigen Bandes statt, oder die 
Kanten der Ecken öffnen sich, ohne von diesen leisten- oder flügelartigen 
Fortsätzen bedeckt zu werden. 

In fünfter Reihe ist es die Zahl der Blumenblätter beider Geschlechter. 
Eine Angabe, die man nur zu oft aus Vorurtheil in den Diagnosen, wie in 
den Beschreibungen der Begonien schmerzlich vermifst, weil man sich der 
durchaus irrigen Ansicht hingiebt, die Zahl derselben sei unbeständig und 
deshalb unwesentlich. 


126 Krorzsch: 


In sechster Reihe ist es die Form der Placenten, welche ihre Structur 
im Querdurchschnitte am anschaulichsten zeigen und entweder getheilt 
oder ungetheilt sind. Die lamellenartigen Placenten sind von verschiedener 
Dicke, zuweilen sind sie bis zu ihrem Anheftungspunkte getrennt, häufig 
vereinigen sie sich in einem gemeinschaftlichen Stiele. Gewöhnlich sind sie 
auf beiden Flächen mit Eichen bekleidet; bei der Gattung Gaerdtia fehlen 
dieselben zwischen dem Spalte. In den ungetheilten Placenten ist die Form 
eben so mannigfaltig, wie beständig. Auch hier kommen vorzugsweise die 
Eichen sitzend vor, während bei zwei Gattungen Aeichenheimia und 
Trachelanthus die Eichen mit langen Nabelsträngen versehen sind. 

In siebenter Reihe ist es die Beschaffenheit der Staubfäden, in wel- 
chem Längenverhältnisse sie zu den Antheren stehen, ob sie frei oder ver- 
wachsen und in welcher Weise sie mit einander verbunden sind; ferner die 
Form und das Verhältnifs des Spaltes zu dem Connectiv und die Art des 
Aufspringens. 

In achter Reihe ist es die Lage der Blumenblätter in der Knospe, 
welche bei gleicher Anzahl constante Kennzeichen für die Gattungen liefert. 
Leider bin ich zu spät hierauf aufmerksam geworden, so, dafs ich diesen 
Charakter nicht durchgreifend nachtragen konnte und ihn deshalb in meinen 
Gattungsdiagnosen wegzulassen vorzog. 

Parallel mit diesen wesentlichen Kennzeichen der Gattungen zeigt sich 
der Blüthenstand und die Vertheilung der Geschlechter, die Zahl und Stel- 
lung der Bracteen zunächst der weiblichen Blüthe, so wie die Form, 
Consistenz, Dauer und Eigenthümlichkeit der Afterblätter. Ich habe 
mit Ausnahme der Begonia discolor, welche in China einheimisch sein 
soll und zur mexicanischen Gattung Änesebeckia gehört, kein Beispiel 
gefunden, das Zeugnifs für die Repraesentation einer amerikanischen Bego- 
niaceengattung in Africa, Ostindien oder auf den ost-africanischen Inseln 
gäbe. Begonia hernandiae/olia Hooker, die zu der ostindischen Gat- 
tung Nitscherlichia gehört, sollte zwar nach Angabe Sir William Hooker’s 
in England aus Samen gezogen sein, der von Berthold Seemann in Central- 
Amerika gesammelt und eingesandt sein sollte; die Vergleichung authen- 
tischer Exemplare mit der auf Java gesammelten Begonia coriacea lielsen 
jedoch keinen Zweifel über die Identität beider vermeintlicher Arten auf- 
kommen. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 427 


Eben so verhielt es sich mit der von dem Herrn Professor Lehmann 
in Hamburg aufgestellten Begonia Hamiltoniana, welche aus Östindien stam- 
men sollte und sich als die bekannte, westindische Begonia acuminala erwies. 

Es kommt jedoch vor, dafs innerhalb einer Gattung strauchartige und 
krautartige Pflanzen nebeneinander auftreten; desgleichen, welche mit einem 
niederliegenden, kriechenden oder aufrechten Stamme; kletternde neben 
schlingenden, einziehende — knollentragende neben strauchartigen Gewächsen 
durch die wesentlichen Gattungskennzeichen zusammen gehalten werden. 

Was die Stellung der Begoniaceen im natürlichen Systeme betrifft, 
so ist diese von jeher zweifelhaft gewesen, und in der That ist es viel leichter 
den Nachweis zu liefern, dafs alle diejenigen, welche sich mit der Unter- 
bringung dieser Gruppe beschäftigten, sich getäuscht haben, als die ihnen 
zukommende eigentliche Stellung unter Nennung ihrer wirklichen Ver- 
wandten nachzuweisen. 

Laurenz von Jussieu bringt sie zu den Zweifelhaften, Sir James 
Smith, deCandolle und Bartling zwischen Chenopodeae und Polygo- 
neae; Link vergleicht sie mit den Umbelliferen, von Martius mit den 
Scaevoleen und Campanulaceen, Meissner mit den Euphorbiaceen, Ro- 
bert Brown wegen der allerdings nicht zu läugnenden Aehnlichkeit ihrer 
Samen mit den Hydrangeen. Lindley glaubt sie in die Nachbarschaft der 
Cucurbitaceen versetzen zu müssen, worin ihm Endlicher und Adolphe 
Brongniart folgen und Robert Wight behauptet, man dürfe ihre Ver- 
wandten nicht in der Jetzt- sondern in der Vorwelt suchen, 

Nach den vielen mifsglückten Versuchen die eigentliche Lücke im 
natürlichen Systeme herauszufinden, welche geeignet erscheint durch die 
Begoniaceen ausgefüllt zu werden und nach den ebenfalls erfolglosen eigenen 
Bemühungen dies zu erreichen, mufs ich mich der Ansicht Robert Wights 
insofern anschliefsen, als ich einzugestehen gezwungen bin, dafs die Bego- 
niaceen durch ihre habituellen Eigenthümlichkeiten sowohl, wie durch ihre 
wesentlichen Unterscheidungsmerkmale des Blüthen- und Fruchtapparates 
von sämmtlichen, gegenwärtig bekannten dicotyledonischen Klassen - Typen 
abweichen. Ich sehe mich aber zugleich veranlalst zu erklären, dafs es den 
Bestrebungen der Paläontologen weder bis jetzt gelungen ist, noch später je 
gelingen wird wirkliche Verwandtschaften der Begoniaceen in den Pflanzen- 
abdrücken der Vorwelt nachzuweisen. 


1238 Krorzsch: 


Will man sich in dieser Beziehung auf Hypothesen einlassen, so liegt 
es viel näher anzunehmen, dafs die Verwandtschaften der Begoniaceen viel 
wahrscheinlicher in einer künftigen Schöpfung aufzufinden gehofft werden 
dürfen, als es in der Gegenwart und Vergangenheit denkbar ist. 

Es sprechen wenigstens für diese Annahme die polychlamyden, epi- 
gynen, dialypetalen und dielinen Blüthen der Begoniaceen, verbunden mit 
den habituellen Unterscheidungskennzeichen eines ringförmigen Stengels mit 
seinen geschlossenen Knoten und die bedeutende Entwickelung der scheiden- 
artigen Afterblätter. 

Während nämlich bei den dichlamyden Dicotyledonen Kelch und 
Blumenkrone deutlich geschieden sind, schwindet dieser Unterschied bei 
den in der Jetztwelt sehr gering —, in der Flora der Vorwelt nicht vertrete- 
nen polychlamyden Dicotyledonen; und die Begoniaceen erhalten vermöge 
ihrer zweihäusigen, oberständigen, gesonderten, blumenblattartigen Blüthen- 
hüllen eine durchaus isolirte Stellung. 

Ueber die Entwickelungsgeschichte des Embryo’s von Begonia cueul- 
lata Willd. hat Herr Dr. Karl Müller inHalle (!) eine sehr lobenswerthe 
Arbeit geliefert. Nur zwei Dinge finde ich in derselben zu berichtigen 
respective zu ergänzen. Der auf Tafel VII, Fig. 38 unter d bezeichnete 
kleinzellige Körper, welcher durch einen zufälligen Druck aus dem Kanal 
der micropyle hervorgetreten ist und dessen Deutung von dem Herrn Ver- 
fasser nicht gewagt wird, ist das Perisperm, das während der Bildung des 
Embryo’s resorbirt wird, so, dafs am reifen Samen der ganze Rest desselben 
sich auf ein Minimum reducirt, welches den Keimhüllenmund und dessen 
Hals mit einer gelb-braunen, homogenen Masse erfüllt. 

Eben so ist der unter Fig. 45 dem Micropylarende zugewendete ap- 
pendiculaire Theil des Embryo’s nicht radicula, sondern eben diese rudimen- 
taire Masse des Perisperms. 

Dafs die Angabe Gärtner’s, welche durch Bartling, Meissner, 
Endlicher und Robert Wight eine weitere Verbreitung fand: der reife 
Embryo sei von einem fleischigen Eiweifskörper umgeben, eine unrichtige 
war, ist bereits durch Lindley und Gaudichaud berichtigt worden. 


(‘) von Mohl und von Schlechtendal, Botanische Zeitung fünfter Jahrgang 1847, 
p- 758. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 129 


In Betreff der geographischen Verbreitung der Begoniaceen will ich 
nur bemerken, dafs sie in Mexico, Mittel- und Süd- Amerika am meisten 
angetroffen werden. In Östindien sind sie entweder sparsamer vertreten oder 
weniger zahlreich gesammelt; und nur einige Repräsentanten dieser sehr in- 
teressanten Pflanzengruppe sind auf den ost-afrikanischen Inseln und von dem 
süd-östlichen Küstenstriche Afrika’s bis jetzt bekannt. 

Ihre specielle Ausbreitung ist nach Herrn Professor Liebmann in 
Copenhagen (!) eine sehr beschränkte. 

Als Grund dafür giebt er an, dafs sie gröfstentheils an schattigen, 
feuchten Orten in den Urwäldern und zwischen Felsklüften vorkommen, 
welche vom Winde, der am meisten bei der Verbreitung der Pflanzen thätig 
ist, nicht bestrichen werden. Selbst Rachia peltata (Begonia peltata 
Otto und Dietrich), die Herr Liebmann ausnahmsweise auf trockenen, 
sonnigten Trachytfelsen antraf, zeigte dennoch eine sehr geringe Verbrei- 
tung. Die Natur ersetzt dies durch die grofse Anzahl von Samen, den die 
Begoniaceenfrüchte enthalten; zuweilen auch durch eine andere merkwür- 
dige Eigenschaft, die sich namentlich bei der Gattung Änesebeckia zeigt und 
wohin Begonia Balmisiana Ruiz (B. villosa der Gärten), B. monopteris 
Lk. und Otto, B. bulbifera Lk. und B. Martiana Lk. gehören, indem in 
den Blattwinkeln eine Menge kleiner Zwiebelchen hervorbrechen, die in 
einer etwas feuchten Erde, bei einer erhöhten Temperatur Wurzeln schla- 
gen und so zur vollständigen Entwickelung gelangen, indem sie das Indivi- 
duum in ungeschlechtlicher Weise vermehren. Zu dieser Vermehrung im 
kultivirten Zustande gesellt sich noch eine andere. Herr von Martius 
zeigte im Jahre 1852 in einer Versammlung der Königlichen Akademie der 
Wissenschaften zu München eine Begonia vor, die derselbe B. phyllomaniaca 
nennt. Sie zeichnete sich durch unzählige kleine Blättchen aus, welche den 
Stamm, die Zweige und Blattstiele bedeckten und die Eigenschaft besalsen, 
sich unter günstigen Umständen zu selbstständigen Pflanzen zu entwickeln. 
Wahrscheinlich gehört dieses Gewächs einem Bastarde an, der durch zufäl- 
lige Kreuzung zweier Bulbillen-tragender Knesebeckien hervorgegangen ist. 
Da sich nur Bastarde nicht befruchten können, mithin auf geschlechtlichem 


(') Liebmann, Mexico’s og Central- America's Begonier (der Gesellschaft der Natur- 
forscher zu Copenhagen mitgetheilt am 14. April 1852). 
Phys. Kl. 1854. R 


130 Krıorzsca: 


Wege nicht fortpflanzbar sind, so sorgt die Natur in anderer ungeschlecht- 
licher Weise, wie ich häufig selbst beobachtet habe, dafür. Uebrigens 
lassen sich die Begonien fast durchgängig durch Blätter, welche flach auf den 
Erdboden gelegt werden, leicht vermehren. 

Die Wurzeln der Begoniaceen sind adstringirend und meist von bitte- 
rem Geschmack. In Peru finden die Wurzeln zweier Begoniaceen Anwen- 
dung gegen Blutflüsse. In Mexico wurden die Knollen der Änesebeckia 
Balmisiana (Begonia Balmisiana Ruiz) gegen Lustseuche angewendet und 
der Ruf ihrer Wirkung war so grofs, dafs sich der Erzbischof von Mexico, 
der Zeuge der gelungenen Erfolge dieses Mittels zu sein glaubte, veranlafst 
fühlte den Dr. Balmis mit 30 Arroben (750 Pfund) an den König von 
Spanien zu senden, dem er empfahl, weitere Versuche damit anstellen zu 
lassen. Auf der anderen Seite versichert William Jack, dafs der Saft 
einer Begoniacee in Östindien von den Malayen benutzt werde um die Dolche 
von den Rostflecken zu reinigen, und Berthold Seemann führt in seiner 
Reise an, dafs der Wurzelstock einer Begoniacee in Central- Amerika als 
Brechmittel benutzt werde. 


BEGONIACEAE Robert Brown. 
in Tuckey Congo p. 464. 


Flores polychlamydii, colorati, unisexuales, monoieci, interdum dioici. 
Masculi: Petala 2 — 8 patentissima colorata, exteriora saepissime plana, ante 
apertionem marginibus sibi mutuo incumbentia, interiora praesertim minora 
et concava. Stamina crebra, in centro floris congesta petalis breviora. Fi- 
lamenta libera aut varie inter se connata in connectivum continuo desinentia. 
Antherae extrorsae biloculares, loculi lineares connectivi marginibus adnali, 
paralleli, discreti, apice sese haud contingentes, longitudinaliter dehiscentes. 
Pollinis granula oblonga laevissima, sulco longitudinali notata. Ovarii ru- 
dimentum nullum. Flores feminei: Petala 2—8 supera, patentia, praesertim 
inaequalia, tubo trigono plerumque triptero cum oyario connato. Prae- 
floratio imbricativa. Staminum rudimenta nulla. Ovarium inferum bi- 
trialatum v. tricornutum v. trigibbum, basi 1—2—3 bracteatum, septis cum 
angulis tubi perigonialis alternantibus. Ovula in placentis e loculorum 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 131 


angulo centrali prominulis integris aut longitudinaliter fissis anatropa, cre- 
berrima, minutissima. Stylus brevis, persistens aut deciduus, trifidus aut tri- 
partitus. Stigmata tria, integra, bicornia aut multifida, undique papillosa aut 
fascia dense papillosa aut interrupta aut continua spiraliter torta cingentia. 
Capsula membranacea, coriacea, cartilaginea aut suberosa, trialata, aptera, 
trigibbosa aut tricornuta, bi- trilocularis, ad alarum originem per rimam 
arcuatam rumpens aut ad angulos dehiscens appendicibus in duas verticaliter 
divisis partes. Semina ereberrima minutissima oblonga vel elliptica, ad ex- 
tremitatem inferiorem ubi affıxa tuberculo notata, reticulata. Integumentum 
duplex; exterius crustaceum, interius ad extremitatem basilarem puncto 
fuscescente notatum (perispermii rudimentum). Endospermium nullum. 
Embryo oblongo - teretiusculus, ad extremitatem a tuberculo aversam 
brevi-bilobus. 

Frutices, suffrutices aut herbae, saepe subsucculentae, succo aqueo, 
caule ramisque alternis teretibus nodoso--articulatis. Folia alterna, rarissime 
opposita, inaequilatera nervosa carnosa integra, rarius digitata, lobata aut 
subpinnatifido-laciniata, basi saepissime cordata, dentata vel serrata, serra- 
turis saepe mucronalis, rarissime integerrima, vernatione marginibus involuta. 
Stipulae petiolares geminae membranaceae liberae deciduae, basi lata sub- 
intrapetiolares. Pedunculi in apice ramorum axillares plerumque dichotomi 
et multiflori, rarius uni-bi-vel pauciflori. Flores pedicellati, masculi cen- 
trales nudi, feminei in ambitu; bracteis sub inflorescentiae ramificationibus 
atque germinibus membranaceis plus minus deciduis. 


Conspectus. 


I. STEPHANOCARPEAE. 


Stylus persistens. 
A. BEGONIACEAE. 
Stylorum rami subglabri, fascia papillosa spiraliter torta instructi. 
& InTErkUPTARE. 


Stylorum rami fascia papillosa interrupta instructi. 


Flores maseuli 8—, feminei hexa-petali. Antherae obovatae breves 
numerosissimae toro pulvinato insertae. Filamenta libera. Stig- 


R2 


132 Krorzsch: 


mata inaequaliter- ramosa. Placentae bilamellatae in stipitem 
brevem conjunctae, lamellis undique ovuliferis. 1. Huszia Kl. 
Flores masculi 4 — , feminei 5, 6— 8 petali. Antherae oblongae 
breves, utrinque obtusae longe-filamentosae. Filamenta ad basin 
umbellatim connata. Stigmata ter trifida. Fascia papillosa quater 
spiraliter torta. Placentae bilamellatae in stipitem brevem con- 
junctae, lamellis profunde bifidis, undique ovuliferis. 2. Eupetalum Lindl. 
Flores masculi 4—, feminei penta-petali. Antherae breves el- 
lipticae. Filamenta in columnam elongatam racemosim - monadel- 
pha. Stylorum rami simplices elongati. Fascia papillosa quinquies 
spiraliter torta. Placentae bilamellatae in stipitem brevem con- 
junctae, lamellis undique ovuliferis. 3. Barya Kl. 


8 ConTinVAr. 


Stylorum rami fascia papillosa continua instructi. 
‘Fr Flores masculi 4— , feminei 5 — petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 
Antherae oblongae brevi-filamentosae, apice in connectivum 
obtusum productae. Filamenta libera. Stigmata profunde 
bifida. Fascia bis-ter spiraliter torta. Placentae bilamellatae 
in stipitem conjunctae, lamellis (stipite excepto) undique 
ovuliferis. 4. Begonia Plumier. 
Antherae oblongae brevi-filamentosae, apice in connectivum 
obtusum productae. Filamenta libera. Fascia papillosa se- 
mel-bis spiraliter torta. Placentae sectio transversa loculorum 
angulo centrali geminae conniventim-falcatae pedicellatae, pe- 
dicellis exovuliferis. 5. Saueria Kl. 
Antherae obovatae, apice truncato -tumidae oblique rimosae. 
Filamenta umbellatim-monadelpha. Stigmata bipartita, antice 
ad basim dilatata. Placentae bilamellosae, lamellis distinctis, 
non in pedicellum conjunctis. 6. Knesebeckia Kl. 
Antherae oblongae, apice cucullatim -tumidae inaequilongae. 
Filamenta brevia libera, exteriora brevissima. Stigmata bi- 
partita. Placentae bifidae pedicellatae, inter fissuram ex- 
ovulatae. 7. Gaerdtia Kl. 


Begoniaceen-Galtungen und Arten. 133 


** Placentae integrae pedicellatae. 
Antherae oblongae. Filamenta antherarum longitudine, libera. 
Stigmata bipartita, lobis semel-bis spiraliter tortis. Placentae eylin- 
dricae, sectio transversa orbieularis. Capsula alis destituta. s. Trendelenburgia Kl. 
Antherae oblongae. Filamenta libera. Stigmata bipartita, lobis bis 
spiraliter tortis. Placentae sectio transversa ovata. 9. Ewaldia Kl. 
Antherae oblongae, apice rotundatae, basi attenuatae. Filamenta 
antherarum longitudine, libera. Stigmata dilatata bieruria, cruribus 
divaricatis brevibus. Placentae sectio transversa hastata, apice an- 
gustata. Ovula funiculis longis instructa. 10. Reichenheimia Kl, 
Antherae oblongae. Filamenta antherarum longitudine, libera. 
Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. Placentae 
sectio transversa brevi-ovata, basi cordata. 11. Gurltia Kl. 
Antherae brevissimae, utrinque obtusae aut emarginatae. Filamenta 
longa, libera. Stigmata bipartita. Fascia papillosa ter spiraliter torta, 
Placentae sectio transversa brevi-ovata. 12. Scheidweileria Kl. 
Antherae breves, utrinque subattenuatae. Filamenta racemosim- 
monadelpha. Stigmata bipartita. Fascia papillosa ter spiraliter 
torta. Placentae sectio transversa ovato-lanceolata. Capsula in- 
aequaliter trialata. 13. Lepsia Rl. 
Antherae breves, utrinque rotundatae. Filamenta racemosim - mo- 
nadelpha. Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. 
Placentae sectio transversa cordato-ovata, acuta. Capsula aequa- 
liter trialata, apice attenuata. 14. Doratometra Kl. 
Antherae breves obovatae, apice truncatae. Filamenta inferne in 
columnam crassam connata. Stigmata bipartita. Fascia papillosa 
ter spiraliter torta. Placentae sectio transversa ovato-triangularis. 
Capsula aequaliter trialata, apice truncata. 15. Steineria Kl. 
Antherae breyissimae ovales. Filamenta longa, basi umbellatim- 
monadelpha. Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter 
torta. Placentae sectio transversa hastata, oyulis sessilibus. Capsula 
inaequaliter trialata. 16. Pilderia Kl. 

7 Flores masculi 4—, feminei 4 — petali. 
Antherae oyato-oblongae. Filamentalibera. Stigmatabipartita. Fascia 
papillosa bis spiraliter torta. Capsula ovato-oblonga aptera. 17. Mezierea Gaud. 


134 


Krorzsc#: 


°“- Flores masculi 4—, feminei 3 petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 

Antherae oblongae rimis longitudinalibus apice obliquis in- 

structae. Filamenta libera. Stigmata bieruria, basi dilatata. 

Capsula subaequaliter trialata, apice truncata. 18. Rachia Kl. 

Antherae oblongae rimis lateralibus strictis instructae. Filamenta 

basi brevi-monadelpha. Stigmata lunato -bicruria. 19. Diploclinium R.W ight. 

** Placentae integrae pedicellatae. 
Antherae obovato-oblongae. Filamenta umbellatim - mona- 
delpha. Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. 
Placentae sectio transversa ovato-subtriangularis. Capsula 
aequaliter trialata. 20. Mitscherlichia Kl. 


*+ Flores masculi 2—, feminei 5— petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 
Antherae breves obovatae rimis apice oblique -conniventibus 
instructae. Filamenta racemosim-monadelpha. Stigmata lunato- 
dilatata. Capsula inaequaliter trialata. 21. Petermannia Kl. 
Antherae oblongae, apice productae. Filamenta libera. Stig- 
mata bieruria. Fascia papillosa bis spiraliter torta. Capsula 
inaequaliter trialata. 22. Moschkowitzia Kl. 
Antherae elongatae nec apice productae, connecticulo fusces- 
cente. Filamenta libera. Stigmata bipartita. Fascia papillosa 
ter spiraliter torta. 23. Donaldia Kl. 
** Placentae integrae pedicellatae. 
Antherae parvae ellipticae in conum obtusum productae. Fi- 
lamenta longa libera toro pulvinato inserta. Stigmata bipar- 
tita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. Placentae sectio 
transversa ovato - oblonga. Capsula subaequaliter tri- 
alata. 24. Jugustia Kl. 
°+ Flores masculi 2—, feminei 3— petali. 
Antherae brevissimae, obovatae. Filamenta umbellatim-monadel- 
pha. Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. Ovula 
funiculis longis instructa. Capsula trialata, apice in collum longissi- 
mum cylindricum attenuata. 25. Trachelanthus Kl. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 185 


‘+ Flores masculi et feminei 2? — petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 
Antherae elongatae. Filamenta libera. Stigmata lunato - dilatata. 
Placentae aequaliter bilamellatae. Bracteae floris feminei caducae. 
Ala maxima capsulae semiorbicularis rectangula. 26. Gireoudia Kl. 
Antherae ellipticae. Filamenta libera. Stigmata bipartita. Fa- 
scia papillosa ter spiraliter torta. Placentae aequaliter bilamel- 
latae. Bracteae floris feminei magnae persistentes. Capsula in- 
aequaliter trialata. Ala maxima elongata adscendens. 27. Rossmannia Kl. 
Antherae elongatae. Filamenta brevi - monadelpha. Stigmata 
bieruria. Fascia papillosa bis spiraliter torta. Placentae aequa- 
liter trialata. Ala maxima apice incurvo-obtusa. Pedunculi ad 
basim dichotomiarum bractea magna cyathiformi eincti. 28. Cyathocnemis Kl. 
Antherae longae, utrinque truncatae. Filamenta brevissima li- 
bera. Stigmata bipartita. Fascia papillosa bis spiraliter torta. 
Placentae gyroso - vel labyrinthiformi-bilamellatae. 29. Magnusia Kl. 
** Placentae integrae pedicellatae. 
Antherae oblongo-obovatae, apice cucullatim-tumidae. Fi- 
lamenta libera. Stigmata lunato-dilatata. Placentae sectio trans- 
versa ovato-lanceolata. Capsula subaequaliter trialata. 30. Haagea Kl. 
B. PRITZELIEAE. 
Stylorum rami undique papillosi. 
“ Flores masculi 4— , feminei 5 — petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 
Antherae oblongae obtusae, basi subemarginatae. Filamenta libera 
toro valde elevato inserta. Stigmata bipartita lobis vix tortis. 
Placentae bipartitae, eruribus crassis falcatim - conniventibus. 
Capsula inaequaliter trialata. 31. Titelbachia Kl. 
** Placentae integrae pedicellatae. 
Antherae oblongae obtusae, basisubemarginatae. Filamenta libera 
toro pulvinato inserta. Stigmata bipartita, lobis semel-bis spiraliter 
tortis. Placentae sectio transversa ovato -triangularis. 32. Pritzelia Kl. 
Antherae oboyato-oblongae. Filamenta libera toro pulvinato 
inserta. Stigmata bipartita, lobis divaricatis bis spiraliter tortis. 
Placentae sectio transversa cordato-ovata. Capsulae alae 2 an- 
gustae. 33. Wageneria Kl. 


136 Kıorzsc#: 


II. GYMNOCARPEAE. 
Stylus deciduus. 


A. PLATYCENTREAE. 


Stylorum rami subglabri,, fascia papillosa spiraliter torta instructi. 

Capsula inflexa inaequaliter trialata bilocularis. 
Flores masculi 4 — , feminei 3— petali. Antherae oblongae obtusae 
filamentis liberis longiores. Stigmata bipartita, lobis fascia papillosa 
bis spiraliter torta, antice infra lobos continua instructis. Ala maxima | 
in capsulae parte inferiore dissepimento opposita. 3/4. WVeilbachiaKl.etOerst. 
Flores masculi et feminei 4 petali minuti. Antherae oblongae paucae 
filamentis monadelphis majores. Stigmata bicornuta fascia papillosa 
spiraliter torta, antice infra cornua continua instructa. Ala maxima in 
capsulae parte inferiore dissepimento opposita. 35. Lauchea Kl. | 
Flores masculi 4—, feminei 5— petali. Antherae oblongae obtusae | 
filamentis aequilongae. Filamenta brevi umbellatim - monadelpha. | 
Stigmata bipartita, basi dilatata, lobis fascia papillosa bis spiraliter | 
torta, antice infra lobos transversim continua instructis. Capsula sube- | 
roso-spongiosa inaequaliter trialata, alae anteriores angustissimae loculis 
oppositae, postica maxima rectangula dissepimento opposita. 36. Platycentrum Kl. 


B. ISOPTERIDEAE. 


Stylus usque ad basim tripartitus. Rami simpliei multifidi aut multi- 
partiti teretiusculi aut compressi, numquam tortuosi, undique - rarissime 
apice tantum papillosi. Fructus erectus trilocularis triangularis, nec 
membranaceus, anguli cornuti aut compresso- gibbosi. 
Flores masculi 4 — , feminei 6 — petali. Antherae oblongae obtusae. 
Filamenta brevissima libera. Fructus triangularis trieornutus carti- 
lagineo - suberosus, apice in rostrum strietum attenuatus, cornua ad- 
scendentia mueronata. Stylorum rami bis tripartiti. Placentae bila- 
mellatae in stipitem brevem conjunctae. 37. Gasparya Rl. 
Petala floris masculi 4-, 2interiora breviora praemorsa, feminei 6 aequi- 
longa. Stamina numerosa libera. Antherae elongatae, connectivo in 
aristam subulatam rectam producto. Filamenta brevia. Stylorum 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 137 


rami bipartito-multifidi undique papillosi, lobis teretibus elongatis. 

Fructus carnoso -coriaceus trilocularis, superne compresso -trigibbus, 

apice non productus. 38. Stiradotheca Kl. 
Petala florum masculorum 4 integerrima glabra. Antherae obovatae, 

apice leviter emarginatae in filamenta brevia attenuatae. Stylorum 

rami integerrimi, apice truncato- dilatati papillosi. Fructus suberoso- 

cartilagineus triangularis tricornutus, cornua complanata adscendentia. 39. Putzeysia Kl. 
Petala florum masculorum 4 apice dentato-ciliata. Antherae ovales 

breves. Filamenta longissima libera. Stylorum rami bipartito - mul- 

tifidi undique papillosi, lobis teretiusculis tenuibus. Fructus cartila- 
gineo-papyraceus turbinatus, superne tricornutus, basi attenuatus, apice 

breviter productus, cornua brevia cuspidata erecta incurva. 40. Isopteris Kl. 
Petala florum masculorum 4— , femineorum 5 parva. Antherae ob- 

longae obtusae elongatae. Filamenta basi brevi-monadelpha. Sty- 

lorum rami compressi bipartiti brevi-multifidi. Fructus triangularis 

tricornutus suberoso-cartilagineus, apice in rostrum longum strietum 

attenuatus, cornua patenti-adscendentia, apice attenuato-incurva. 41. Sassea Kl. 


I. STEPHANOCARPEAE. 
Stylus persistens. 


A. BEGONIACEAE. 


Stylorum rami subglabri, fascia papillosa spiraliter torta cincti. 


«@ INTERRUPTAE. 


Stylorum rami fascia papillosa spiraliter torta, inferne interrupta 
instructi. 


” 


J. Huszia(') Kl. 
Baf. 1. .Ar, 
Flores monoici. Masc. Petala 6— 8 subaequalia obovata albida aut 
roseo-rubescentia, basi attenuata, praefloratione imbricata. Stamina nume- 
rosissima; antherae breves obovatae, loculis infra apicem connectivi dilatati 


(') Dem Andenken eines Naturforschers und Freundes von Göthe, des Custos der wis- 
senschaftlichen Sammlungen zu Brüx in Böhmen, Carl Husz, der in den dreilsiger Jahren 
dieses Jahrhunderts verstarb, gewidmet. 


Phys. Kl. 1854. S 


138 Kıorzsca: 


obtusi lateralibus; filamenta longa filiformia toro magis pulvinato inserta. 
Flores feminei: Petala 6 supera subaequalia obovata ut in mare. Ovarium 
breve triangulare monopterum triloculare. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali bilamellatis plurima anatropa. Stylus persistens sexpartitus, 
lobis inaequaliter multifidis, fascia papillosa spiraliter torta, basi interrupta 
einclis. Capsula turbinato - trigquetra membranacea trilocularis, angulis 
duobus brevissime alatis, tertia ala maxima elongata ad alarum originem per 
rimam arcuatam dehiscens. Semina ereberrima minutissima oblonga reticu- 
lata exalbuminosa. 

Herbae acaules tuberosae in montibus Peruviae crescentes; foliis pe- 
tiolatis oblique cordatis sinuato-lobatis, lobis serratis; scapis dichotomo- 
cymosis, ad inflorescentiae ramificationes deciduo - bracteatis; floribus 
magnis aut viridi- aut rubescenti-albicantibus. 

1) Huszia octopetala Kl. Tuberosa, acaulis; foliis longe-petiolatis, 
cordatis lobatis puberulis, lobis obtusis serratis; scapo elongato ex albido- 
virescente paucifloro ; floribus maximis candidis, extus virescentibus, masculis 
longe - pedicellatis octopetalis, femineis hexapetalis brevi- pedicellatis; cap- 
sulae ala maxima oblonga elongata patenti-adscendente, apice oblique 
iruncata dentata. 

Begonia octopetala L’Heritier, Stirps I, p. 101. Hooker, Bota- 
nical Magazine, t. 3559. Knowels and Westcott, Floral Cabinet I, 
p. »1, t. 20. 

Blattstiele grün, oberwärts geröthet, stielrund, von der Dicke eines 
Gänsekiels, fein pubescirend und 14, Fufs lang. Blätter von hellgrüner Farbe, 
auf der Unterfläche an den Rippen pubeseirend, flach-trichterförmig, fast 
kreisrund, stumpf-lappig, an der Basis schief herzförmig, Lappen säge- 
zähnig. Der wenigblüthige Blüthenschaft von der Länge der Blattstiele. 

Dieses interessante Gewächs wurde schon im Jahre 1780 von Dom- 
bey auf Bergen bei Lima, der Haupstadt von Peru, entdeckt und durch 
ihn lebend in den Pariser Pflanzen - Garten eingeführt, blühete aber daselbst 
nicht, weil es wahrscheinlich nicht warm genug gehalten wurde. Knollen 
hiervon, welche von dem Engländer John Mac Lean nach dem botanischen 
Garten zu Glasgow gesandt wurden, blüheten im Jahre 1836 zum ersten 
Male wie es scheint in Europa. Es ist noch immer eine seltene Pflanze in 
unseren Warmhäusern. Die weiblichen Blüthen, welche ich zur Analyse 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 139 


verwandte, verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Garteninspektors 
Regel in Zürich. 

2) Huszia rubricaulis Kl. Tuberosa, acaulis, pubescenti-pilosa; fo- 
lüs brevi-petiolatis saturate-viridibus oblique cordatis sinuato-lobatis serratis 
rugosis, basi profunde bilobis, lobis rotundatis imbricatis; petiolis e viridi- 
purpureis; scapo robusto pubescente rubro foliis pluries longiore, superne 
dichotomo-cymoso multifloro; bracteis obovatis rubris, margine dentatis 
deciduis; floribus speciosis, hexapetalis, extus ex albido -rubescentibus, in- 
tus alutaceis; capsulae rubrae ala maxima oblonga elongata patentim-ad- 
scendente attenuatim - obtusa. 

Begonia rubricaulis Hooker, Bot. Magazine, t. 4131. 

Blattstiele grün, etwas geröthet, stielrund, 3 Zoll lang und von der 
Dicke eines schwachen Gänsekieles. Blätter dunkelgrün, gerunzelt, zart- 
pubescirend, schief ei-herzförmig, kurz-zugespitzt, undeutlich wellig- ge- 
lappt, gewimpert-sägezähnig, die herzförmigen Lappen lang und breit, 
schindelförmig sich deckend, im Ganzen bis 6 Zoll lang und 4 Zoll breit 
mit hin und wieder gerötheten Rippen. Schaft fufslang, von der Dicke eines 
Schwanenkiels, oberwärts fein pubescirend und an der Spitze in eine ziem- 
lich lange, gabelförmig-getheilte Cyma getheilt, vielblumig. Blüthen um die 
Hälfte kleiner als in der vorigen Art und die weiblichen, welche ebenfalls 
kürzer gestielt sind als die männlichen, auch kleiner als diese. Früchte fein 
pubescirend. 

Jedenfalls stammt auch diese Art ausPeru. Sie wurde dem Glasgower 
botanischen Garten, woselbst dieselbe im Jahre 1837 zum ersten Male blü- 
hete, von Birmingham aus durch Mr. Cammeron ohne jede Bezeichnung 
mitgetheilt. Diese Art habe ich lebend nicht gesehen. 


II. Eupetalum Lindley. 


Introduction no. 11. Gaudichaud, Voyage de laBonite (Botanique) 
t. 50. absque descriptione. 

Bafak;iuB. 

Flores monoici. Masc. Petala 4 per paria opposita aequalia lato-ob- 
ovata, exteriora subduplo majora ex albido-rubescentia. Stamina numerosa, 
antherae oblongae utrinque subtruncatae, loculis lateralibus connectivi lati 
longitudine, filamenta filiformia longa antheris duplo longiora, basi truncato- 


52 


140 Krorzsch: 


monadelpha. Flores feminei: Petala 5 supera lato-obovata. Ovarium breve 
triangulare longe - angusteque alatum triloculare. Placentae centrales bis 
bifidae, undique (stipite excepto) ovuliferae. Ovula creberrima anatropa. 
Stylus persistens sexpartitus, lobis trifidis erectis strietis fascia papillosa ter 
spiraliter torta basi interrupta einctis. Capsula membranacea brevis 
anguste atque longe trialata, alis inaequalibus ad alarum originem per rimam 
arcuatam dehiscens. Semina ereberrima minutissima oblonga reticulata 
exalbuminosa. Suffrutices tuberosi caulescentes in Peruvia crescentes; foliis 
petiolatis subaequilateris orbiculatis lobatis inciso-serratis, inferioribus op- 
positis longe-petiolatis; cymis pedunculatis terminalibus paueifloris ad 
inflorescentiae ramificationes persistenti-bracteatis; floribus rubescenti-al- 
bicantibus. 

1) Eupetalum petalodes Lindley. Suffruticosum, magnum, cau- 
lescens, tuberosum, pedale; foliis aequilateris orbieulatis profunde-cordatis 
infundibuliformi-explanatis acute-5—9 lobis incisis serratis glabris, supra sa- 
turate-viridibus, subtus purpurascentibus viridi-nervosis, inferioribus oppositis 
longe-petiolatis; stipulis ovatis serratis; cymis bi-trifloris axillaribus longe- 
pedunculatis bibracteatis; alis capsulae longis angustissimis inaequilongis 
patentibus. 

Eupetalum petalodes Lindley, Introduction edit. II, no. 11. Eupe- 
talum Lindleyanum Gaudichaud, Voyage de la Bonite (Botanique), t. 50. 
Begonia petalodes Lindl. in Botanical Register, t. 1757. Begonia Gaudi- 
chaudi Walpers, Repertorium V, p. 769. 

Knollen flachgedrückt, 31, Zoll im Durchmesser. Blattstiele aufrecht, 
gerade, 1,— 3 Zoll lang, die unteren, gegenständigen, stets von ungleicher 
Länge, auf der Oberfläche gerinnelt. Blätter trichterförmig - ausgebreitet, 
fast kreisrund, tief gelappt an der Basis mit sich deckenden Rändern, 9-ge- 
lappt mit eingeschnitten-sägezähnigen Lappen; dunkelgrün auf der Ober- 
fläche, auf der unteren Seite mit Ausnahme der grünen Rippen, rothgefärbt, 
1,— 2%, Zoll im Durchmesser. Trugdoldenstiele achselständig, aufrecht, 
2—3blumig, 2—3 Zoll lang. Blüthenstiele zolllang. Die an der Basis 
der Blüthenstiele befindlichen 2 oder 3 Bracteen länglich, sägezähnig, 
grün, bleibend. Die Blüthen 8— 10 Linien im Durchmesser. Blumen- 
blätter weils und mehr oder weniger geröthet, abgerundet, nach innen con- 
cav, nach aufsen gewölbt. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 141 


Dieses Knollengewächs stammt aus Peru, woselbst es von Gaudi- 
chaud aufgefunden wurde, nachdem es bereits im Jahre 1833 in England 
zur Blüthe gelangt war. 

2) Eupetalum Kunthianum Kl.n.sp. Suffruticosum, tuberosum, 
semipedale; foliis minoribus reniformi-dilatatis explanatis aut subinfundibuli- 
formibus 4— 5 lobatis, lobis argute-serratis, supra viridibus, subtus purpu- 
rascentibus; stipulis magnis semiorbiculatis serratis persistentibus; cymis 
terminalibus pedunculatis 1 — 2 floris; capsulae alis attenuato - acutis gquarum 
2 angustioribus. 

Eupetalum Lindleyanum Herb. Kunthii. 

Knollen breit, zusammengedrückt, !, Zoll im Durchmesser. Die ganze 
Pflanze im blühenden Zustande 6 Zoll hoch, gerade, aufrecht, dünn, wenig 
verzweigt. Blätter kurz-gestielt 4—5lappig, an der Basis nierenförmig-aus- 
gebogen, Lappen spitz, scharf-sägezähnig, 1 Zoll breit, 4 Zoll lang. Trug- 
doldenstiele 2—2!, Zoll lang, 1—2blumig. Blüthenstiele 7—9 Linien lang, 
an der Basis von umfassenden, grofsen, eiförmigen Bracteen gestützt. Die 
Blüthen geröthet, 7—8 Linien im Durchmesser. Blumenblätter wie bei der 
vorhergehenden Art. 

Wächst bei S. Lorenzo und Lima in Peru, wie die Angabe der Ex- 
emplare im Kunthschen Herbarium besagt. Lebend ist diese Pflanze in 
Europa noch nicht eingeführt. 

3) Eupetalum geraniifoliumKl. Suffruticosum, caulescens, tubero- 
sum, magnum; foliis longe-petiolatis flabellato-suborbicularibus acute-lobatis, 
basi aequaliter cordatis, lobis inciso-serratis subplicatis nitidissimis laete - vi- 
ridibus fusco-rubro-marginatis, subtus concoloribus; petalis forum mascu- 
lorum 4, 2 exterioribus rotundatis extus saturate-roseis, interioribus obovatis 
undulatis albis. 

Begonia geraniifolia Hooker, Botanical Magazine, t. 3387. 

Stamm 1 Fufs hoch, aufrecht, robust, stumpf-eckig, saftig, von sehr 
blafsgrüner Farbe, fast durchsichtig, nach oben gabelförmig - verzweigt. 
Blätter fast kreisrund, scharf spitzig-gelappt, am Rande roth-braun gesägt, 
3— 3}; Zoll im Durchmesser. Afterblätter bleibend, grofs und stumpf. Blü- 
thenstengel 6—8 Zoll lang, von derDicke eines Rabenkiels, grün, 1-2-3 blü- 
thig. Blüthen !, Zoll lang-gestielt, an der Basis des Stielchens von blei- 
benden, lanzettförmigen Bracteen gestützt und einen Zoll im Durchmesser. 


1423 Krorzsch: 


Von dem Herrn Mac Lean bei Lima entdeckt und im Jahre 1833 in 
Glasgow lebend eingeführt. 

4) Eupetalum tuberosumK]. Suffruticosum,tuberosum, caulescens, 
magnum; foliis longe - petiolatis reniformibus brevi-lobatis, lobis grosse- 
dentatis viridibus, subtus pallidioribus; pedunculis terminalibus gracilibus 
unifloris; pedicellis pollicaribus; petalis orbiculato-oblongis; capsulae alis 
subaequalibus patenti-elongatis, apice attenuatis. 

Begonia tuberosa Herb. Ruizii. 

Ein fufshohes, sparriges, saftig - fleischiges Gewächs. Blattstiele 
11,—2 Zoll lang. Blätter 2—3 Zoll breit und 1,—2 Zoll lang. Blumen- 
stengel gipfelständig schlank, 3 Zoll lagg. Blüthenstiel 4 Zoll lang, an der 
Basis von 2—3 länglichen, bleibenden Bracteen gestützt. Blüthen $ Linien 
im Durchmesser. Die Flügel der häutigen Kapsel fast gleich lang (4 Linien) 
und (11, Linie) breit. 

Von Ruiz und Pavon bei Lima und Sn. Juan in Peru gesammelt. 
Harrt noch der Einführung. 


II. Barya('‘) Kl. 
Taf. B. 


Flores monoici dichotomo-cymosi. Masc. Petala 4 lanceolata acu- 
minata, per paria opposita aequalia, exteriora latiora, extus sparsim pu- 
bescentia. Stamina longissima racemoso-monadelpha; antherae parvae 
ovatae biloculares, loculis infra apicem connectivi prominentis obtusi latera- 
libus per rimas longitudinales dehiscentibus; filamenta in columnam elonga- 
tam angustam ab apice usque ad basin racemosim - connata. Flores feminei. 
Forma et numerus petalorum delapsorum mihi ignota, forsan 5. Ovarium 
trigonum triloculare monopterum. Ala longissima patenti-adscendens. 
Ovula in placentis e loculorum angulo centrali bilamellatis creberrima 
anatropa. Stylus persistens tripartitus longus, lobis tenuibus profunde 
bifidis, fascia papillosa quinquies spiraliter torta, basi interrupta cinctis. 
Capsula membranacea turbinato - triquetra monoptera trilocularis, alis 


(') Dem Andenken eines jungen, vielversprechenden Botanikers, des Privatdocenten für 
Naturwissenschaften Herrn Dr. med. Anton de Bary in Tübingen, Verfasser einiger 
kleinen, botanischen Abhandlungen, die von einer guten Auffassungsgabe zeigen, ge- 
widmet. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 143 


2 angustissimis sive obsoletis, ad alarum originem per rimam arcuatam de- 
hiscens. Semina creberrima minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Herba perennis elata in montis Peruviae prope Munam obvia. Caule 
herbaceo 2—3 pedali erecto pubescenti-villoso; foliis longe - petiolatis reni- 
formi-lobatis, lobo medio majore acuminato; cymis axillaribus peilincnlatie 
repetito - dichotomis. 

1) Barya monadelpha Kl. Caule gracili erecto petiolis pedunculis- 
que villosulis; foliis reniformi-obliquis quinquelobatis serratis, basi latissimis, 
lobis brevibus acutis medio productiori acuminato, supra saturate - viridibus 
sparsim pubescentibus, subtus pallidioribus pubescenti-nervosis; cymis re- 
petito-dichotomis pedunculatis elongatis densis artieulato-tumidis; petalis 
longissimis angustis acuminatis, exterioribus sparsim pilosulis. 

Begonia monadelpha Ruiz. 

Schlank, wenig verästelt, 2— 3 Fufs hoch, aufrecht. Blätter ent- 
fernt mit einem aufrechten, 2 Zoll langen Stiele versehen, 3 Zoll lang und 
2%, Zoll breit. Allgemeiner Blumenstiel 4—5 Zoll lang, von der Dicke eines 
Hühnerkiels. Trugdolden 5— 7 mal gegabelt, zusammengedrängt, 5 Zoll 
lang. Der Kapselflügel aufsteigend lanzettförmig, die obere Seite eine ge- 
rade Linie bildend, die untere etwas gewölbt, 10 Linien lang und an der 
Basis 4 Linien breit. 

Von Ruiz und Pavon bei Muna in Peru entdeckt und eingesammelt. 
Ist noch nicht in Cultur. 


8 CoxTtinvAr. 


Stylorum rami fascia papillosa continua instructi. 


IV. Begonia Plumier, Linne. 


Genera plantarum n. 1156 partim. 


Daf»lL.iG; 

Flores monoici. Masc. Petala 4 biserialia inaequalia, exteriora op- 
posita majora subrotunda, interiora minora obovata. Stamina plurima; fila- 
menta brevia libera, nunqguam connata; antherae oblongo-lineares, utrinque 
obtusae, extrorsae, biloculares, loculi lineares discreti connectivi continui 
obtusi margini adnati longitudinaliter dehiscentes. Fem. Petala 5 supera 


144 Krorzscn: 


subaequalia pluriseriatim imbricata. Ovarium inferum triloculare trigonum, 
inaequaliter trialatum. Ovyula in placentis e loculorum angulo centrali bila- 
mellatis creberrima anatropa, lamellis arcuatim-conjunctis in stipitem ex- 
ovuliferum conjunctis. Stylus persistens glaber, subinde puberulus trifidus, 
lobis bicornutis plerumque tortuosis, fascia papillosa bis ter spiraliter torta, 
basi continua, interdum (in B. acuminata Dryander) abbreviata subreni- 
formi etortuosa cinctis. Capsula turbinato-triquetra membranacea_ tri- 
locularis inaequaliter trialata ad alarum originem per rimas arcuatas 
dehiscens. Semina innummerabilia minutissima oblonga reticulata exal- 
buminosa. 

Herbae aut suffrutices succulenti ramosi etuberosi in America tro- 
pica indigeni; foliis alternis petiolatis, basi oblique - cordatis inaequilateris 
crenatis dentatis vel mucronato-serratis; stipulis lateralibus membranaceis 
deeiduis; cymis repetito- aut simplieiter-dichotomis axillaribus peduncula- 
tis; floribus albis roseis v. rubicundis. 


a) Stigmata profunde obcordata etortuosa; placentarum lamellis 


crassis. 


1) Begonia acuminata Dryander. Suffruticosa; caule erecto gla- 
bro subcarnoso ramoso; foliis dimidiato - cordatis longe-acutatis, duplicato 
acute-serratis undulatis, serraturis setoso-ciliatis,supra sparsim-subtus in nervis 
petiolisqne dense hirtis; stipulis oblongis acutis scariosis; eymis peduncula- 
tis paniculatis rubescentibus paucifloris; floribus magnis albidis extus amoene- 
rubescentibus; bracteis ovatis albidis ciliato-fimbriatis; germinis alis ex al- 
bido-virescentibus, ala majore adscendente. 

B. acuminata Dryander, Linnean Society Transactions I, p. 166, 
t. 14, fig. 5. 6. Ker. in Botanical Register, t. 364. Willd. Spec. plant. IV, 
p- 417. Hort. Kew. ed. II, p. 284. Bot. Mag. t. 4025. Sprengel, Syst. 
veget. II, p. 525. B. Hamiltoniana Lehmann in Ed. Otto Neue allgem. 
deutsche Gartenzeitung VI, p. 456. B. roseo flore, folis acutioribus, auritis 
et latecrenatis Plumier, Cat. Plant. Am. 20, t.45, fig.3. Tournef. Inst. 
660. B. obligua Linne, Spec. pl. 1498. 

Die Pflanze erreicht eine Höhe von 3—4 Fufs, ist ziemlich verästelt, 
fleischig-saftig und hin und wieder geröthet. Die Blätter sind schief herz- 
förmig, lang gespitzt, 2—J3 Zoll lang. Afterblätter hinfällig. Trugdolden 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 145 


3—5blüthig mit einem rothen, achselständigen Stengel versehen, der länger 
als die Blätter ist. 

Pflanzt man diese Art während der Sommer-Monate in’s freie Land, 
was sie in einer geschützten Lage wohl verträgt, so nimmt die Aufsenseite 
der Blumenblätter eine scharlachrothe Farbe an. Sie wurde schon im Jahre 
1790 von Sir Joseph Banks von Jamaica aus in England eingeführt, ist 
jetzt allgemein verbreitet und blüht vom Mai bis December. 

2) Begonia acutifolia Jacquin. Elata, glabra, dichotome-ramosa; 
foliis remotis dimidiato-cordatis oblique ovatis elongatis attenuato-acutis 
grosse dentatis, undique petiolisque glabris, supra saturate -subtus pallide- 
viridibus, in nervis adpresse-pubescendibus, dentibus setoso - serratis; stipulis 
lanceolatis acuminatis integris glabris, basi dilatatis; eymis pedunculatis 
axillaribus multifloris; floribus ex albido-rubescentibus; bracteis oblongis 
cuspidatis incarnatis; germinis alis inaequalibus patentibus. 

B. acutifolia Jaequin. c. 

Ein 3—4 Fufs hohes Gewächs mit schlankem, wenig verästeltem, kah- 
lem, aufrechtem Stengel. Blätter in zolllangen -, unterwärts in 3 Zoll langen 
Entfernungen, schief-eiförmig, länglich mit verdünnter Spitze und an der 
Basis herzförmig-ausgebogen, am Rande grob gezähnt und Buchten und Zähne 
kurzborstig-sägezähnig, 3—4 Zoll lang und 14,—2 Zoll breit. Trugdolden 
gestielt, achselständig, wiederholt gabelförmig-getheilt, länger als die Blätter. 
Blüthen kleiner als in der vorhergehenden Art. 

Wächst an Bächen auf der Insel Portorico. Balbis. Sie wurde durch 
Jacquin in Wien lebend eingeführt, scheint aber wiederum verloren ge- 
gangen zu sein. 

b) Stigmata bieruria, cruribus bis-ter spiraliter tortis, placentarum 
lamellis tenuibus. 
* Cyma repetito-dichotoma dilatata, bracteis integerrimis. 

3) Begonia nitida Dryander. Fruticosa, alata; foliis oblique ovatis 
acutis, obsolete crenatis nitidis; stipulis oblongis cuspidatis carinatis; cymis 
divaricatis repetito - dichotomis pedunculatis in apice ramorum axillaribus; 
floribus magnis amoene-roseis cernuis; capsulae ala maxima late ovata. 

Degonia nitida Dryander in Linnean Society Transactions, v. I, 
p- 159. Salisbury, Parad. Lond. t. 72. Begonia obligua L’Herit Stirp. 
Nov. p. 9. 

Phys. Kl. 1854. T 


146 Kıorzsch: 


Stamm 4—5 Fufs hoch, unterwärts verholzt, oberwärts fleischig- saf- 
tig, ungemein glatt und wie die Unterseite der Blätter glänzend. Blätter 
schief-herzförmig, saftig, 4—5 Zoll lang und 2,—3 Zoll breit. Blattstiel 
1 Zoll lang, stielrund. Afterblätter grofs, hinfällig, häutig, länglich, weich- 
stachelspitzig und auf dem Rücken gekielt. Der Stiel, der wiederholt-ge- 
gabelten Cyma achselständig, geröthet. Bracteen halbumfassend, eiförmig, 
aufrecht, von rother Farbe, unterhalb der Gabelverzweigungen und Blüthen 
gegenständig. Blumen grofs, geröthet. 

Diese Begonia stammt aus Jamaica und wird schon seit dem Jahre 
1777 in Kew bei London gezogen. 

4) begonia suaeeolens Haw. Caule fruticoso, erecto ; foliis oblique 
semicordatis transverse - acutis aut acuminatis nitidis hirtis scabriusculis; ey- 
mis dichotomis dilatatis longe pedunculatis axillaribus; floribus candidis; 
alis capsularum subaequalibus. 

B. suaveolens Haworth in Loddiges Botanical Cabinet, t.69. Paxton, 
Magazine of Botany IV, 123. B. humilis Bot. Reg. t. 284. B.disticha Hort. 
Berol. nec Link. 

Ein 4—5 Fufs hoher, wenig verästelter, fleischig-krautartiger Strauch. 
Blätter denen der vorigen Art ähnlich, ebenfalls glänzend, aber hin und 
wider, namentlich gegen den Rand hin zerstreut -steifharig. Afterblätter 
häutig, grofs, länglich, abgerundet, weichstachelspitzig und auf dem 
Rücken gekielt. Afterdolden wiederholt langgegabelt, aufrecht, lang und 
schlank - gestielt, achselständig. Bracteen weils. Fruchtflügel abgerundet, 
fast gleich breit. 

Wächst auf den westindischen Inseln. 

5) begonia stipulacea W illd. Fruticosa, erecta; ramis subangulatis ; 
foliis oblique semicordatis acutis erenulatis glabris, subtus in nervis petiolis- 
que strigoso-hirtis; cymis longe-pedunculatis axillaribus distichis; stipulis 
ovatis integerrimis rotundatis breve- mucronatis; eapsulae alis inaequalibus, 
apice truncatis. 

B. stipulacea Willd., Spec. plant. IV, p.414. Willd. Herb. n. 17566. 
B. angularis Raddi Mss. ex Sprengel, Syst. veg. II, p. 625. B. disticha 
Link, Enum, plant. Hort. Berol. II, p. 396. 

Ein 4—5 Fufs hoher, verästelter, fleischig-krautartiger Strauch. Blät- 
ter denen der beiden vorhergehenden Arten in Form und Gröfse sehr ähnlich, 


- 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 147 


jedoch deutlicher erenulirt und an den Nerven der Unterfläche und des Blatt- 
stiels mit Striegelharen bekleidet. Afterblättchen grofs, länglich, abgerundet 
und kurz stachelspitzig. Trugdolden wiederholt-gegabelt, dürftig, lang- 
gestreckt. Blumenstengel lang, dünn, gerade, aufrecht, achselständig, kahl. 
Blüthen mittelmäfsig-grofs, weils. Kapselflügel ungleich, an der Spitze 
abgestuzt. 

Wild in Brasilien, in unseren Gewächshäusern ziemlich verbreitet. 

6) Begonia odorata Willd. Fruticosa, sublignosa, erecta; folüis 
obliquis semicordatis, transverse-ovalis acuminatis angulato- dentatis gla- 
berrimis, supra laete-viridibus, subtus pallidis prominente-nervosis; stipulis 
magnis oyalibus acuminatis deeiduis; pedunculis axillaribus erectis strictis; 
cymis repetito-dichotomis expansis paucifloris; petalis angustis; capsularum 
alis inaequalibus, apice truncatis. 

B. odorata Willd., Enum. plant. Suppl., p. 64. Herb. Willd. 
n. 17573. 

Stamm schlank, verholzt, 3—4 Fufs hoch, wenig verästelt, ober- 
wärts grün und krautartig, kahl. Blätter abstehend, schief, ungleich herz- 
förmig, quer-eiförmig, feingespitzt, am Rande eckig, gezahnt, unterhalb 
weifslich- grün mit stark hervortretenden Nerven, 3—4 Zoll lang und 14,—2 
Zoll breit. Trugdolden sparrig-gegabelt, sparsamblüthig, achselständig mit 
einem aufrechten, geraden, 3—4 Zoll langen Stengel. Blumen etwas ge- 
röthet, später weils, verhältnifsmäfsig klein. 

Wild auf den westindischen Inseln. 

** Cyma simpliciter dichotoma aut racemus pauciflorus ; bracteis 
ciliato - fimbriatis. 

7) Begonia cucullata Willd. Caule suffruticoso rubescente-carnoso 
glabro; foliis oblique ovatis obtusis ciliolato-erenulatis glabris; stipulis maxi- 
mis spatulatis; peduneulis axillaribus simpliciter dichotomis paucifloris eiliato- 
bracteatis; capsulae alis duabus angustioribus rotundatis, tertia majore 
acutangula. 

B. cuceullata Willd., Spec. pl. IV, p. 624. B. spatulata Haw., Plant. 
succ. Suppl. 100. Lodd., Bot. Cabinet, t. 107. B. nervosa Desf. Mss. 

Stamm fleischig- saftig, wenig verästelt, 3—4 Fufs hoch, kahl, glatt. 
Blätter schief-eiförmig, abgerundet, am Rande borstig-anliegend-sägezähnig, 
2, Zoll lang und 1%, Zoll breit. Afterblättchen breit spathelförmig, gewimpert, 

iD. 


148 Krorzsch: 


grün, von ziemlicher Dauer. Die einfach gegabelten, armblüthigen Trug- 
dolden achselständig, 1—2 Zoll lang gestielt. Bracteen weils, verkehrt- 
eiförmig, gewimpert. Blumen weils, selten etwas fleischfarben - geröthet. 
Der grofse Kapselflügel aufsteigend - gespitzt. 

Wächst in Brasilien wild und wurde durch den verstorbenen Sieber 
eingeführt. 

3) Begonia semperflorens Link et Otto. Caule suffruticoso vire- 
scente carnoso glabro; foliis oblique leviter cordatis ovatis acutiusculis erenatis, 
inter crenas apiculatis glaberrimis; stipulis ovatis acutiusculis ciliolatis, inferio- 
ribus scariosis; pedunculis axillaribus simplieiter dichotomis pauecifloris; bracteis 
pallide-incarnatis amplexicaulibus ovatis ciliatis; petalis forum masculorum 
duplo majoribus quam in floribus Begoniae eucullatae;, capsulae alis duabus 
angustioribus rotundatis, tertia majore adscendente-acutangula. 

B..semperflorens Link et Otto, Icones plant. rar., v.I, p.9, t.5. 
Lodd., Bot. Cabinet, t. 1439. Reichenbach, Hort. bot., t. 23. 

Der Stamm ist 1,—2 Fufs hoch, aufrecht, ästig. Blätter eiförmig, 
stumpflicht, an der Basis schief- herzförmig, 3 Zoll lang und 2% Zoll 
breit mit einem schmalen knorpligen Rande und kleinen weichen Spitzen 
in den Kerben. Die Afterblättchen sind 8 Linien lang und 6 Linien breit, 
nur die obersten grün, die anderen alle vertrocknet, am Rande gewimpert. 
Die männlichen Blüthen noch einmal so grofs als die der B. cucullata. 

Sie wurde zuerst in dem Berliner botanischen Garten aus Erde gezo- 
gen in der der verstorbene Sello aus Puerto Alegretto im südlichen Brasilien 
Pflanzen geschickt hatte. 

9. Begonia Sellowü Kl. Caule herbaceo elato gracile rubescente 
glaberrimo;; foliis oblique ovatis acutis vix cordatis planis apiculatis, minute 
serratis subeiliatis; petiolis e viridi rubescentibus; stipulis ovatis acutis ci- 
liolatis; peduneulis terminalibus axillaribusque simplieiter dichotomis pauci- 
floris; floribus magnis ex albido incarnatis; capsulae alis valde inaequalibus, 
maxima adscendente obtusa. 

B. Sellowü et B. setaria Hort. Anglic. B. semperflorens Bot. Mag. 
t. 2920. 

Stamm aufrecht, fleischig, unverästelt, glatt, kahl, roth-grün, sehr 
hoch. Blätter kreisrund - eiförmig, kurz und fein gespitzt, an der Basis un- 
deutlich herzförmig ausgerandet, sehr fein sägezähnig-gewimpert, 2—3 Zoll 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 149 


lang und breit. Blattstiele lang, geröthet. Afterblättchen eiförmig-länglich, 
gewimpert; Blumenstengel end- oder achselständig. Blumen weifslich ins 
Fleischfarbene übergehend. Kapselflügel ungleich, grün, am Rande geröthet, 
der gröfste aufsteigend - stumpf. 

Wild in Brasilien, durch Herrn Chamberlayne im Jahre 1828 im 
Liverpooler botanischen Garten eingeführt. 

10) begonia ciliata Humb., Bonpl., Kth. Pilosiuscula; caule 
herbaceo adscendente ramoso; foliis longe petiolatis inaequaliter - ovatis 
acutis semicordatis grosse duplicato-serratis reticulato-nervosis ciliatis, pe- 
dunculis axillaribus folio brevioribus paucifloris; floribus albidis parvis; alis 
capsularum inaequalibus rotundatis. 

B. ciliata Humb. B. Kth., Nova genera et species VII, p. 178. 

Ein krautartiges, aufrechtes, 9 Zoll hohes, verästeltes, sparsam - be- 
haartes Gewächs, das sich namentlich durch eine zartere Textur, zugespitz- 
tere Blätter eine geringere Anzahl von Staubgefäfsen, schmalere Blumenblätter 
von der nächstfolgenden Art unterscheidet. Der verstorbene Kunth be- 
schreibt an dem oben citirten Orte die männliche Blüthe als zweiblättrig, 
authentische Exemplare im Willdenow’schen Herbar zeigen jedoch aufser den 
zwei äufsern breiteren auch noch die zwei inneren schmaleren Blumenblätter. 

Wächst bei Santanna in Neu-Granada. Ist nicht in Kultur. 

11) Begonia eillosaLindl. Erecta, succulenta, subtilissime villosa; 
caule vix ramoso patentim-piloso crassiusculo; foliis semicordatis obsolete 
duplicato - dentatis subobtusis sparsim pilosis; petiolis erectis villosis, apice 
rubiceundis; stipulis adpressis parvis oblique ovatis subacutis; pedunculis 
paueifloris axillaribus pilosis; floribus parvis albidis; capsulae ala majore 
adscendente - rotundato. 

B. villosa Lindl., Bot. Reg., t. 1253. 

Stamm aufrecht, dick und saftig, 2 Fufs hoch, unterwärts kahl, sehr 
selten verästelt. Afterblättchen trocken-häutig, klein. Blätter ungleich 
herzförmig, 2,—3 Zoll lang und 1—2 Zoll breit. Blumenstengel sparsam 
zottig, 1 Zoll lang, stielrund. Kapseln gelbgrün, ungleich geflügelt, der 
gröfsere Flügel aufsteigend - gerundet. 

Wiächst in Brasilien und wird in England kultivirt. 

12) Begonia hirtella Link. Annua, erecta, ramosa; caule villoso; 
petiolis villosissimis erectis; stipulis denticulato-ciliatis; folis ovato - sub- 


150 Krorzsca: 


rotundis oblique cordatis subangulatis obsolete-crenatis; capsularum alis ob- 
tusiusculis, unica multo majore, apice adscendente-truncata. 

B. hirtella Link, Enum. pl. Hort. Berol. IH, p. 396. 

Ein 3 Fufs hohes jähriges Gewächs. Blattstiele 1—2 Zoll lang, ober- 
wärts stark-zottig. Blätter 1,—2% Zoll lang und 1,—2 Zoll breit. Blu- 
menstiele achselständig, 1 Zoll lang. Der grofse Flügel der reifen Frucht 
8 Linien lang und 5 Linien breit. 

Wächst in der Umgebung von Rio de Janeiro in Brasilien. Wird 
kultivirt, ist aber nicht schön. 

13) Begonia patula Haw. Caule subcarnoso elato erecto glabro 
aut sparsim piloso; foliis oblique cordatis brevi-acutis subangulatis grosse- 
dentatis serratis sparsim pubescentibus; stipulis lanceolatis cilato-pilosis; 
cymis longe pedunculatis simplieiter dichotomis paueifloris; floribus ma- 
joribus subroseis; capsulae alis duabus angustis rotundatis, tertia maxima 
acutangula. 

B. patula Haworth, Plant. succ. Suppl., p. 100. B. pauciflora 
Lindl., Bot. Reg., t. 471. 

Ein schlankes, verästeltes, aufrechtes, 3 Fufs hohes, krautartiges Ge- 
wächs. Blattstiele oberwärts 4, Zoll lang, unterwärts 2 Zoll lang, sparsam be- 
haart. Blätter 2—2!, Zoll lang, 1—1%; Zoll breit. Blüthenstengel 2 Zoll 
lang, sparsam behaart. Blüthen grofs, schwach rosafarben. 

Wächst in Brasilien, von woher ich Exemplare, von Sello gesam- 
melt, untersucht habe. Es ist hiernach Westindien, das von Haworth 
und Lindley als Vaterland dieser Art genannt wird, zu rectifieiren. Ist 
in Kultur. 

14) Begonia populifolia Humb., Bonpl., Kth. Caule erecto 
brevi-ramoso hirtello; foliis inaequilatero-reniformibus obsolete - lobatis 
serratis 9 nerviis, subtus ferrugineo-nervosis, hirtellis, supra sparsim hirtis; 
pedunculis axillaribus simpliciter dichotomis paucifloris; bracteis obovatis 
acutis pectinato-ciliatis; floribus parvis albidis; capsulae basi attenuatae ala 
maxima adscendente attenuata. 

B. populifolia Humb., Bonpl., Kth., Noya gen. et spec. pl. VI, 
p- 165, t. 643. Liebmann, 1. c., p. 16, n. 20. 

Ein schlankes 2—3 Fufs hohes, krautartiges Gewächs. Afterblättchen 
trocken, häutig, ei-lanzettförmig, gewimpert, ungleich, 2—3 Linien lang. 


Begoniaceen - Gatlungen und Arten. 151 


Blattstiele $—-15 Linien lang, braun, pubescirend, Blätter 1 Zoll lang und 
2 Zoll breit. Trugdoldenstiele 1—1', Zoll lang. Blumen klein, weils. 

Wächst in Mexico. Nicht in Kultur. 

15) begonia Tovarensıs Kl. Erecta; caule carnoso leviter sulcato 
sparsim hirto; foliis oblique renifornibus reflexo -verticalibus grosse dentato- 
angulatis crenato- mucronatis undique sparsim hirsutis longe-petiolatis; pe- 
tiolis rubris, supra suleatis evanescente villosis; stipulis lanceolatis acuminatis 
pectinato-ciliatis; eymis axillaribus pedunculatis simplieiter dichotomis hirtis 
pedicellisque dilute -rubris; floribus subcarneo - albidis congestis ciliato- 
bracteatis; germinibus alisque albidis deinde viridibus, capsulae ala maxima 
erecta obtusa. 

Ein 3—4 Fufs hoher Halbstrauch von der Dicke eines kleinen Fingers 
im Stamme. Blattstiele 1,—3 Zoll lang. Blätter 2—3 Zoll lang und 11,—2 
Zoll breit. Trugdoldenstiele 1‘, Zoll lang. Die äufseren Blumenblätter der 
männlichen Blüthe !, Zoll lang und 5 Linien breit. 

Wächst in Venezuela und wurde zuerst von Moschkowitz und 
Siegling in Erfurt aus Samen gezogen, den Wagener eingeschickt hatte. 

16) Degonia Moritziana Kl. Herbacea, erecta, ramosa, articu- 
lato-hirta ; foliis longe et villoso-petiolatis oblique cordato-reniformibus in- 
aequilateris leviter erenatis 5—b nerviis, supra hirtellis saturate viridibus, 
subtus pallidis fusco - nervoso -pubescentibus; stipulis aridis oblongis subacu- 
tis longe ciliatis; cymis simplieiter dichotomis villosis paucifloris; floribus 
roseis parvis; bracteis late- ovatis longe ciliatis; ala maxima patente, apice 
obtuso adscendente. 

B. Tovarensis Moritz in lit. 

Ein 2—4 Fuls hohes, krautartiges Gewächs. Blattstiele ,— 1%, Zoll 
lang, zottig-behaart. Blätter —1 Zoll lang und 1—13, Zoll breit. Trug- 
doldenstiele achselständig, 1—1!, Zoll lang. Bracteen klein, aber von 
langer Dauer. 

Herr Moritz entdeckte diese Art auf der deutschen Colonie Tovar 
bei Caracas an Waldrändern. 

17) Begonia setosa Kl. Herbacea, erecta, ramosa; caule sul- 
cato rubescente ramisque patentim - setosis; foliis oblique reniformibus 
brevi-acutis, basi leviter semicordatis dentato-setosis, laete- viridibus, 
supra sparsim hirtis, subtus hirsuto -nervosis; petiolis longis hirto - setosis; 


152 Krorzsca.: 


stipulis aridis obtusis longe-ciliatis; pedunculis axillaribus hirto - villosis 
apice simplieiter dichotomis paucifloris; floribus subcarneis; ala maxima 
adscendente-truncata. 

Ein 2—3 Fufs hohes, wenig verzweigtes, krautartiges, dicht mit 
weichen, abstehenden, gegliederten Borsten bekleidetes Gewächs. Blatt- 
stiele 4,—11, Zoll lang, abstehend, weichborstig. Afterblättchen trocken- 
häutig, 14, Linien lang. Blätter 3—1 Zoll lang, 1—2 Zoll breit. Trug- 
doldenstiele zotiig, 1 Zoll bis 15 Linien lang. Blüthen 9 Linien im Durch- 
messer. Gröfster Fruchtflügel 6 Linien lang, aufsteigend, stumpf und 
3 Linien breit. 

Von Sello in Brasilien entdeckt. Nicht in Kultur. 

18) Begonia subeillosa Kl. Herbacea, erecta, villosa; caule car- 
noso -succulento subcrasso, inferne evanescente-superne dense villoso; foliis 
obliquis subrenifornibus subacutis grosse crenato - dentatis, dentibus ciliato- 
serratis, supra laete viridibus sparsim hirtellis, subtus pallidis sparsim pu- 
bescente - villosis; petiolis villosis; stipulis late - ovalibus; ceymis longe- 
pedunculatis; pedunculis evanescente hirtellis; floribus subcarneis; ala 
maxima acutangula. 

Ein 2—3 Fufs hohes, wenig’verzweigtes, zottig-behaartes Gewächs. 
Blattstiele diek, 1—2 Zoll lang. Blätter 15 Linien bis 2, Zoll lang und 
21 — 3} Zoll breit. Trugdoldenstiele 3 Zoll lang, fast kahl. Gröfster 
Fruchtflügel 7 Linien hoch und 6 Linien breit. 

Von Sello in Brasilien entdeckt. Nicht in Kultur. 

19) Begonia vellerea Kl. Herbacea, erecta, ramosa; caule ramis- 
que versus apicem dense villosis; foliis semicordatis transverse ovatis obtusis 
concavis crenato - dentatis, dentibus apiculatis, supra saturate - viridibus 
sparsim pubescentibus, subtus albido-viridibus hirtello-nervosis; petiolis 
longis villosis; stipulis oblongis obtusis longe ciliatis, dorso pilosis; cymis 
axillaribus paucifloris tenui - pedunculatis pedicellisque hirtis; floribus car- 
neis; bracteis oblongis attenuatis inciso- ciliatis; ala maxima angusta adscen- 
dente obtusa. 

Ein schlankes, verästeltes, krautartiges Gewächs von 1,—2Fufs Höhe. 
Blätter 1—1!, Zoll lang und 1,—2!; Zoll breit. Blattstiele zottig-behaart, 
1,— 2, Zoll lang. Afterblättchen 3 Linien lang und 1, Linie breit. Trug- 
doldenstiele 1,— 2 Zoll lang. Blüthen- und Fruchtstiele — 1 Zoll lang. 


z 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 153 


Männliche Blüthen 1 Zoll-, weibliche Blüthen 1, Zoll im Durchmesser. 
Gröfster Fruchtflügel 4 Linien lang und !, Zoll breit. 

Auf der Serra de Estrella in Brasilien von Sello entdeckt. Nicht 
in Kultur. 

20) Begonia Pohliana Kl. Suffruticosa, elata, ramosa; caule 
erecto inferne lignoso ramisque leviter striato evanescente puberulo; folis 
oblique semicordatis transverse-ovatis acutis, margine late-dentato -ciliatis 
sparsim grosse dentato-angulatis concavis, supra brevi-hirtellis saturate viri- 
dibus, subtus pallidis fusco-nervoso-pubescentibus; petiolis brevibus hirtis; 
stipulis ovato-acuminatis eiliatis; cymis axillaribus simplieiter dichotomis 
paucifloris evanescente- puberulo-pedunculatis; floribus saturate roseis, ala 
maxima apice adscendente attenuata acuta. 

Herb. Musei Palat. Vindeb. no. 1832. 

Ein 3—4 Fufs hoher, verzweigter, unterhalb verholzter Halbstrauch. 
Blätter 1 Zoll lang und 2 Zoll breit. Blattstiele 8 Linien lang. Trugdolden- 
stiele 16— 17 Linien lang. DBlumenblätter 5 Linien lang und 4 Linien 
breit. Gröfster Fruchtflügel 6 Linien hoch und an der Spitze 5 Li- 
nien breit. 

In Brasilien von Pohl und Sello entdeckt. Nicht in Kultur. 

21) Begonia malvacea Kl. Herbacea, erecta, gracilis; caule 
simplice villosulo; foliis subrotundis profunde-cordatis leviter grosse cre- 
nato-serratis, serraturis apiculatis, supra saturate viridibus sparsim breve 
hirtellis, subtus pallidioribus glabris; petiolis brevibus hirtis; stipulis ovato- 
lanceolaüs; cymis simplieiter dichotomis pedunculatis paucifloris; pedun- 
eulis axillaribus pedicellisque evanescente hirtellis; floribus parvis roseis; 
ala maxima apice adscendente primum acuta deinde obtusiuscula. 

Ein 2 Fufs hohes, schlankes, krautartiges Gewächs. Blätter 1 Zoll 
lang und 1", Zoll breit. Blattstiel 4 —1 Zoll lang. Afterblättchen 3 — 4 
Linien lang und 21, Linien breit. Trugdoldenstiele 1— 11, Zoll lang. Gröfster 
Fruchtflügel breit, stumpflig und nach oben geneigt. 

In Brasilien von Sello entdeckt. Nicht in Kultur. 

22) Begonia pareıfolia Kl. Suffruticosa, erecta; caule brevi ra- 
moso glabro, apice puberulo-hirtello; foliis subobliquis semicordatis brevi- 
acutis reniformibus, margine inaequaliter apiculato-dentatis, supra saturate- 
viridibus sparsim hirtellis, subtus pallidis hirsuto-nervosis; petiolis pubescen- 


Phys. Kl. 1854. U 


154 Kıorzsch: 


tibus; eymis simplieiter ac breviter diehotomis paucifloris pubescente pedun- 
culatis axillaribus; floribus roseis; bracteis ovatis acutis ciliatis; ala maxima 
inferne attenuata, apice adscendente et oblique-truncata. 

Ein 1!, Fufs hoher, kurzverzweigter, schwindend - pubescirender 
Halbstrauch mit 15,—2 Zoll langen, abstehenden Zweigen. Blätter I— 14 
Linien lang und 9—15 Linien breit. Blattstiele 3—7 Linien lang. After- 
blättchen 2 Linien lang und 1, Linie breit. Trugdoldenstiele %, Zoll lang. 
Gröfster Fruchtflügel S Linien hoch und oberwärts 6 Linien breit. 

In Brasilien von Sello entdeckt. Nicht in Kultur. 

23) Begonia Brasiliensis Kl. Herbacea, gracilis, erecta; caule 
ramoso hirtello, apice hirto; foliis oblique et profunde -cordatis transverse- 
ovatis acutis apiculato - dentatis leviter angulato-lobatis, supra saturate - viri- 
dibus sparsim hirtellis, subtus hirtello-nervosis; petiolis longissimis erectis 
sparsim villosis; stipulis oblongis obtusis ciliatis; eymis simplieiter dicho- 
tomis pubescente-pedunculatis paucifloris; floribus roseis; ala maxima in- 
ferne attenuata erecta, superne longe producta. 

Eine krautartige, schlanke, einfach-verästelte, 2 Fufs hohe Pflanze. 
Blätter vom Blattstiele in einer geraden Linie gemessen 15 Linien, queer ge- 
messen 2—3 Zoll. Blattstiele —3 Zoll lang. Trugdoldenstiele 1 Zoll lang. 
Blumen klein. Gröfster Fruchtflügel schmal, 7 Linien breit. 

Von Sello am Rio dos Pedras in Brasilien entdeckt. Nicht in Kultur. 

24) Begonia macroptera Kl. Herbacea, erecta, tenuis, evanescente 
hirta; caule tenui hirtello brevissime ramoso; foliis oblique semicordatis 
aurito-ovatis acutis obsolete angulato-lobatis irregulariter apiculato-dentatis, 
supra saturate viridibus hirtellis, subtus pallidis albido-punctulatis pubescente- 
nervosis; petiolis hirtis; stipulis ovato-lanceolatis acuminatis longe ciliatis; 
cymis in apice ramorum axillaribus pedunculatis simpliciter dichotomis; pe- 
dunculis hirtellis; bracteis parvis ovatis acuminatis longe ciliatis; floribus 
roseis; capsulis basi attenuatis; ala maxima adscendente late sigmoidea 
acutiuscula. 

Ein schlankes, kurz verästeltes, 1,—1 Fufs hohes Gewächs mit sehr 
dünnem, rabenkieldickem, gerieftem, schwindend- pubescirendem, kraut- 
artigem Stengel. Blätter schief, geöhrt, bis 16 Linien lang und 14 Linien 
breit. Blattstiele 3—12 Linien lang. Afterblättchen 2%, Linien lang und 
1, Linie breit. Trugdoldenstiele 1—1', Zoll lang. Blumen klein. Gröfster 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 155 


Fruchtflügel von der Basis bis zur Spitze gemessen 15 Linien und vom oberen 
Fruchtrande bis zur Spitze gemessen ', Zoll. 

Von Gaudichaud in der Umgebung von Rio de Janeiro in Brasilien 
entdeckt und unter no. 1068 mitgetheilt. Nicht in Kultur. 

25) Begonia elata Kl. Herbacea, erecta; caule tereti vix ramoso, 
evanescente sparsim piloso; foliis profunde-cordatis transverse ovatis acutis 
obsolete angulato-lobatis apiculato-dentato-serratis, supra glaberrimis, subtus 
purpurascentibus albido -punctulatis sparsim piloso-nervosis; petiolis longis 
hirtellis; stipulis ovato-oblongis acutis longe ciliatis; cymis simplieiter 
dichotomis in apice ramorum axillaribus brevi pedunculatis; pedunculis 
evanescente pilosis; floribus roseis; ala maxima sigmoidea obtusata. 

Stamm krautartig, schlank, aufrecht, 2— 3 Fufs hoch, schwindend- 
behaart, mit kriechendem, sehr dünnem Wurzelstock. Blätter 9—14 Linien 
lang und 1 — 2% Zoll breit. Blattstiele ,— 1% Zoll lang. Afterblättchen 
5 Linien lang und 1!, Linie breit. Trugdoldenstiele bis 1 Zoll lang. Blumen 
klein. Gröfster Fruchtflügel von der Basis bis zur Spitze gemessen 15 Linien 
und vom oberen Fruchtrande bis zur Spitze gemessen 7 Linien lang. 

Von Sello in Brasilien entdeckt. Nicht in Kultur. 

26) Begonia uliginosa Schott. Herbacea, erecta; caule tereti 
brevi-ramoso striato evanescente-pubescente; foliis profunde-cordatis trans- 
verse ovatis acutis grosse dentatis, dentibus apiculato-serratis, supra saturate 
viridibus glaberrimis, subtus pallidis sparsim piloso-nervosis; petiolis eva- 
nescente pubescentidus; stipulis parvis oblongis acutis longe-ciliatis; cymis 
simplieiter diehotomis axillaribus terminalibusque pedunculatis; pedunculis 
pubescentibus; floribus albidis; bracteis brevibus ovatis obtusis ciliatis; ala 
maxima lata, apice truncata. 

Ein kurz verästeltes, krautartiges, 2—3 Fufs hohes Gewächs. Blätter 
10— 22 Linien lang und 1—3 Zoll breit. Blattstiele „—2 Zoll lang. After- 
blätter 3 Linien lang und 1 Linie breit. Trugdoldenstiele 1—1', Zoll lang. 
Gröfster Fruchtflügel von der gerundeten Basis bis zur Spitze gemessen 1 Zoll 
und vom oberen Fruchtrande bis zur Spitze 5 Linien. 

In Brasilien vom Gartendirector Schott in Schönbrunn entdeckt. 
Nicht in Kultur. 

27) Begonia Ermani Kl. Herbacea, erecta, ramosa; caule sul- 
cato eyanescente villosulo; foliis parvis oblique reniformibus concayis acutis 


U2 


156 Kıorzsch: 


inaequaliter grosse-minuteque dentatis, supra saturate-viridibus hirtellis, sub- 
tus pallidis albido-punctatis rufescente hirtis quinque-nervosis; petiolis bre- 
vibus ferrugineo-pubescentibus; stipulis ovato-lanceolatis acutis ciliatis; 
cymis simplieiter dichotomis paueifloris axillaribus terminalibusque eva- 
nescente villoso-pedunculatis; floribus parvis ex albido-roseis; bracteis 
brevibus oblongis obtusis eiliatis; ala maxima obtusangula, inferne ro- 
tundata. 

Ein krautartiges, fufshohes, verästeltes Gewächs mit gerieftem, 
schwindend zottig- behaartem Stengel. Blätter Zoll lang und 1 Zoll breit. 
Blattstiele 3—4 Linien lang. Afterblättchen 2 Linien lang und 11, Linie breit. 
Trugdoldenstiele 1—1%, Zoll lang. Gröfster Fruchtflügel von der gerundeten 
Basis bis zur Spitze gemessen 9 Linien und vom oberen Fruchtrande bis zur 
Spitze 5 Linien. 

In der Umgebung von Rio de Janeiro durch Professor Erman ent- 
deckt. Nicht in Kultur. 

28) Begonia Porteriana Fischer, Meyer et Lallem. Annua, 
erecta; caule glabro semipellucido-suceulento; foliis semicordatis oblique 
ovatis acutis aut subacuminatis subangulatis duplicato- et muricato-dentatis, 
supra laete-viridibus roseo-setosis, subtus pallidis glabris; petiolis rubro- 
hirtellis; stipulis ovato-acuminatis parce ciliatis; eymis simplieiter di-tricho- 
tomis axillaribus pedunculatis multifloris; pedunculis erectis glaberrimis; 
bracteis parvis ovatis, apice ciliatis; floribus parvis albidis; alis capsularum 
viridibus rotundatis unica majore apice latiore rotundata. 

B. Porteriana Fischer, Meyer et Lallemand, Index hort. bot. 
Petropol. VII, p. 51. 

Stamm jährig, wenig verästelt, durchscheinend-saftig, 1—2Fufs hoch. 
Blätter 4 — 1 Zoll lang, 2—3 Zoll breit. Blattstiele ,—2 Zoll lang mit 
rothen getheilten Haaren bekleidet. Afterblättchen 2!, Linie lang und 1 Li- 
nie breit. Trugdoldenstiele dünn, 15—2 Zoll lang. Gröfster Fruchtflügel 
von der ausgerundeten Basis bis zur abgerundeten Spitze gemessen 5 Linien 
und vom oberen Fruchtrande bis zur abgerundeten Spitze 2 Linien. 

Von dem Petersburger botanischen Garten aus Samen gezogen, den 
derselbe aus Para in Brasilien empfing. Jetzt ziemlich verbreitet. 

29) Begonia Franconis Liebm. Annua, pubescens; caule erecto 
flexuoso; internodis foliis suis brevioribus; foliis longe petiolatis semicor- 


Begoniaceen-Gatlungen und Arten. 157 


datis acutis irregulariter crenatis ciliatis, basi oblique truncatis septemner- 
viis, utrinque pubescentibus laete viridibus, petiolo laminam subaequante 
v. superante; stipulis scariosis pallidis ovatis puberulis ciliatis; cymis pauei- 
floris axillaribus pedunculatis; peduneulis pubescentibus; floribus parvis 
albidis, masculis extus puberulis; ovario pilosulo mox glabrescente; cap- 
sula utrinque rotundata nitida, alis duabus majoribus rotundatis, tertia 
angustiore. 

B. Franconis Liebmann, Mexicos og Central- Americas Begonier, 
p- 26, no. 42. 

Blätter 1,—2 Zoll breit und 1—1!, Zoll lang. Blattstiele 1—1?, Zoll 
lang. Trugdoldenstiele 5 Zoll lang. Kapseln 5 Zoll lang und 5— 6 Li- 
nien breit. 

Professor Liebmann in Copenhagen entdeckte diese Art in Mexico 
im Departement Oajaca. Sie blühet im Juli und August, ist jedoch nicht 
in Kultur. 

30) Begonia modesta Liebm. Annua, gracilis; caule succulento 
hyalino erecto puberulo, internodiis foliis suis brevioribus; foliis longe pe- 
tiolatis semicordatis acutis, basi rotundatis irregulariter crenatis, crenaturis 
latis apiculatis ciliolatis 7 —9 nerviis, utrinque laete-viridibus pellucidis, 
supra nitidis pilis flaceidis raris adpressis, subtus glabris nitidis; petiolo la- 
mina breviore v. cam subaequante puberulo; stipulis minimis pallidis lan- 
ceolatis acutis; cymis peduneulatis axillaribus paucifloris; peduneulis 
pedicellisque puberulis; floribus parvis albis; capsula utrinque rotundata, 
alis hyalinis tenue-membranaceis rotundatis, una majori, duabus aequalibus 
parum angustioribus. 

B. modesta Liebmann, Mexicos og Central- Americas Begonier, 
p- 20, n. 41. 

Die ganze Pflanze ist 4,—1 Fufs hoch. Die Blätter 1—1!, Zoll hoch 
und 1—2 Zoll breit. Die Blattstiele 1—1?, Zoll lang. Die Trugdolden- 
stiele 7—12 Linien lang. Die Blüthenstielchen fadenförmig, 2—3 Linien 
lang. Die Kapsel 5 Linien lang und 4 Linien breit. 

Vom Professor Liebmann im Departement Vera Cruz in Mexico ent- 
deckt. Blüht im März. Nicht in Kultur. 

31) Begonia humilis Dryander. Annua; caule pubescente; foliis 
semicorda'is oblique oblongo-ovatis ad marginem superiorem grosse-dentatis, 


[ 


158 Kıorzsch: 


dentibus duplicato-serratis ciliatis laete viridibus, supra sparsim hirtellis, 
subtus glabris; petiolis remote-hirtellis; stipulis scariosis oblongis acutis 
eiliatis; cymis simplieiter dichotomis axillaribus paucifloris; pedunculis pe- 
dicellisque erectis glaberrimis; bracteis minutis ovatis ciliatis; floribus 


parvis albidis; capsulis viridibus trialatis; alis rotundatis, tertia majori. 
B. humilis Dryander, Linnean Society Transactions I, p. 166, 


t. 15. Bonpland, Jard. de Malmais, t. 62. 


net, t. 69. 


Loddiges, Bot. Cabi- 


Ein 3—8 Zoll hohes, jähriges Pflänzchen. Blätter 5—15 Linien lang 
und 1—3Zoll breit. Blattstiele ,—11, Zoll lang. Afterblättchen 3Linien lang 
und 4 Linie breit. Trugdoldenstiele 15—20 Linien lang. Kapseln 3 Linien 


hoch und 4 Linien breit. 


Ist auf der westindischen Insel Trinidad zu Hause und gehört zu den 
frühesten Einführungen der Begonien in der Kultur. 


Species exclusae. 


B. aculeata Walpers = Gaerdtia argentea Kl. 

B. albo-coccinea Hook. = Mitscherlichia albo- 
coccinea Kl. 

B. argentea van Houtte = Gaerdtia argentea Kl. 

B. argyrostigma Fisch. = Gaerdtia maculata Ki, 

B. asarifolia Liebm. = Gireoudia hydrocotyli- 
Jolia Kl. 

B. aucubaefolia Hort. = Knesebeckia aucubae- 
folia Kl. 

B.auriformisHort.Berol.=Rachia auriformis Kl. 

B. BalmisianaRuiz=Knesebeckia Balmisianaßkl. 

B.Barkeri Knowels et Weste = GireoudiaBarkeri 
Kl. 

B. bulbifera Lk. = Knesebeckia bulbifera Kl. 

B. caffra Meissn. = Augustia caffra Rl. 

B 


. cardiocarpa Liebm. = Gireoudia cardiocar- 
pa Kl. 
B. caroliniaefolia Regel=Gireoudia caroliniae- 
Jolia Kl. 


B.carpinifolia Liebm.=Gireoudia carpinifoliakl. 
B. Cathcardii H.F. et T. = Platycentrum Cath- 
cardii Kl. 

. coccinea Herb. Ruizii = Casparya coccineaKl. 
. coccinea Hook. = Pritzelia coccinea Kl. 

. columnaris Benth. = Sassea columnaris Kl. 

. columnaris Herb. Ruizii = Casparya colum- 

naris Kl. 


N wu wu by 


B.conchaefolia Dietr.—= Gireoudia conchaefolia 
Kl. 
B. coriacea Haskıl.=Mitscherlichia coriaceakl. 
B.crassicaulis Lindl.= Gireoudia cerassicaulisKl. 
B. cyathophora Pöpp. et Endl. = Cyathocnemis 
Poeppigiana Kl. 
B. dealbata Liebm. = Änesebeckia dealbata Kl. 
B. dichotoma Jacg. = Wageneria dichotoma Kl. 
B. digitata Raddi = Scheidweileria digitata Kl. 
B.dipetala Grah. = Haagea dipetala Kl. 
B. discolor R. Br. = Knesebeckia discolor Kl. 
B. diversifolia Grah.= Knesebeckia Martianakl. 
B.Dregei Oito et Dietr. = Augustia Dregei Kl. 
B. echinata Royle= Reichenheimia echinata Kl. 
B. elegans H. B. Kth. = Casparya elegans Kl. 
B. Evansiana Andr. = Knesebeckia discolor Kl. 
B. fagifolia Fischer = Wageneria fagifolia Kl. 
B. faleiloba Liebm. = Knesebeckia falciloba Kl. 
B. fasciculata W. Jack. = Petermannia fasci- 
culata Kl. 
B. ferruginea Dryand.=Stiradotheca ferruginea 
Kl. 
B. fimbriata Liebm. = Gireoudia fimbriata Kl. 
B. Fischeri Otto et Dietr. = Pritzelia FischeriKl. 
B. foliosa Humb. B. Kth. = Lepsia foliosa Kl. 
B. fuchsioides Hook. = Titelbachia fuchsioides 
Kl. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 


B. fusca Liebmann = Magnusia fusca Kl. 

B. Galeottii Hort. = Ewaldia lobata Kl. 

B. Gaudichaudii Walpers = Eupetalum petalo- 
des Lindl, 

B.gemmipara H.F. et T. = Putzeysia gemmi- 
para Kl. 

B. geniculata W. Jack. = Petermannia genicu- 
lata Kl. 

B. geraniifolia Hooker = Bupetalum geranü- 
folium Kl. 

B. glabra Herb. Ruizii = Sassea glabra Kl. 

B.glauca Herb. Ruizii = Pritzelia glauca Kl. 

B. Grahamiana R. Wight= Mitscherlichia Gra- 
hamiana Kl. 

B. Haskarlii Zollinger= Mitscherlichia coriacea 
Kl. 

B. heracleifolia Cham. et Schlecht. = Gireoudia 
heracleifolia Kl. 

B. hernandiaefolia Hort. Berol.= Gireoudia ne- 
lumbiifolia Kl. 

B. hernandiaefolia Hooker = Müscherlichia co- 
riacea Kl. 

B. heterophylla Hort. Schoenbr. = Knesebeckia 
Martiana Kl. 

B. hirsuta Herb. Ruizii = Pilderia hirsuta Kl. 

B. hydrocotylifolia Grah. = Gireoudia hydroco- 
tylifolia Kl. 

B.incarnataLk.etOtlto= Knesebeckia incarnala 
Kl. 

B. insignis Grah. = Knesebeckia incarnata Kl. 

B.involucrata Liebm. = Gireoudia involucratakl. 

B.jatrophaefoliaHort Berol.= Gireoudia jatro- 
phaefolia Kl. 

B. Kunthiana Walpers = Gaerdtia Kunthianakl. 

B. lepidota Liebm. = Gireoudia manicata var.Kl. 

B. Lindleyana Walpers= Gireoudia Lindleyana 
Kl. 

B. lobata Schott. = Ewaldia lobata Kl. 

B. longirostris Benth.= 1sopteris longirostris Kl. 

B.lucidaKth. etBouche= Gaerdtia Kunthianakl. 

B. lucida Otto et Dietr=Wageneria lucida Kl. 

B.luxurians Scheidw.=Scheidweileria luxurians 
Kl. 

B. macrophylla Dryand. = Gireoudia macro- 
phylla Kl. 

B. maculata Raddi = Gaerdtia maculata Kl, 

B.magnificaLinden=Stiradolheca magnificakl. 

B. magnifica Warsz.='Stiradotheca magnificakl. 

B. manicata Cels. = Gireoudia manicata Kl. 


159 


B. Martiana Lk. et Otto= Knesebeckia Marliana 
Kl. 

. maxima Hort. Berol. = Magnusia fusca Kl. 

. Meyeri Hook. = Rachia Meyeri Kl. 

. Meyeri Otto et Dietr. = Gurltia Meyeri Kl. 

. microphylla Hb. Willd = Lepsia foliosa Kl. 

. miniata Planchon = Titelbachia miniata Kl. 

.monadelpha Herb. Ruizii = Barya monadel- 

pha Kl. 

. moroptera Lk. et Otto = Knesebeckia mo- 

noptera Kl. 

. Moritziana Kth. et Bouche = Wageneria lu- 

cida Kl. 

. multinervia Liebm. = Gireoudia multinervia 

Kl. 

B. muricata Scheidw.=Scheidweileria muricata 
Kl. 

B. Natalensis Hooker = Augustia Natalensis Kl, 

B.nelumbiifolia Ch. etSchl. = Gireoudia nelum- 
biifolia Kl. 

B. octopetala L’Herit = Huszia octopetala Kl. 

B. Oregana Hort. = Pritzelia ramentacea Kl. 

B. papillosa Grah.= Knesebeckia papillosa Kl. 

B. parviflora Poepp. et Endl. = Scheidweileria 
parviflora Rl. 

B.parvifolia Grah. = Augustia Dregei Kl. 

B.parvifolia E. Meyer = Augustia Dregei Kl. 

B. pedata Liebm. = Knesebeckia pedata Kl. 

B. peltata Haskıl = Mitscherlichia coriacea Kl. 

B. peltata Otto et Dietr. = Rachia peltata Kl. 

B. petalodes Lindl.= Eupetalum petalodesLindl. 

B. physalifolia Liebm. = Gireoudia physalifolia 
Kl. 

B. plebega Liebm. = Gireoudia plebeja Kl. 


gs u u bug 


B. princeps Hort. = Pritzelia princeps Kl. 

B.pulchella Raddi = Steineria pulchella Kl. 

B. pustulata Liebm, = Weilbachia pustulata Kl. 

B.racemosa W. Jack. = Pelermannia racemosa 

Kl. 

. ramentacea Paxt. = Pritzelia ramentacea Kl. 

reniformis Dryander = Wageneria renifor- 
mis Kl. 

reniformis Hort. Berol. = dugustia Dregei Kl. 

repens Herb. Ruizii = Rossmannia repens Kl. 

reptans Benth. = Weilbachia reptans Kl. 

.rhizocarpa Fischer = Trachelanthus rhizo- 
carpus Kl. 

rigida Hort. Turic. = Gurltia rigida Kl. 

‚rubricaulis Hooker = Huszia rubricaulis Kl. 


u 


160 

B.rubro - nervia Hort. Berol. = Platycentrum 
rubro-venium Kl. 

B.rubro-venia Hook. = Platycentrum rubro- 
venium RK]. 

B. rugosaHort.Schoenbr. = ageneria rugosa Kl. 

B.sanguinea Raddı = Pritzelia sanguinea Kl. 

B. sarchopyllaLiebm.= Gireoudia sarchophylla 
Kl. 

B.scandens Hort. Schönbr. = Wageneria Schot- 
tiana Kl. 

B. schizolepis Liebm. = Gireoudia manicata Kl. 

B. scutellata Liebm. = Gireoudia conchaefolia 
Kl. 

B. sericoneura Liebm. = Gireoudia sericoneura 
Kl. 

B. sinuata Grah. = Augustia caffra Kl. 

B. squarrosa Lieb. = Gireoudia squarrosa Rl. 

B. stigmosa Lindl. = Gireoudia stigmosa Rl. 

B.strigillosa Dietr. = Gireoudia strigillosa Kl. 

B. subpeltata R. Wight = Mitscherlichia subpel- 
tata Kl. 

B. suffruticosa Meissn. = Augustia suffrulicosa 
Kl. 


B. sulcata Scheidw. = Saueria sulcata Kl. 

B. Thwaitesü Hook. = Reichenheimia Thwai- 
tesiüi Kl. 

B.tomentosa Hort. = Wageneria tomentosa Rl. 


Krorzscn: 


B.tomentosa Schott. = Gurltia tomentosa Kl. 

B. trachyptera Benth.—=Stiradolheca trachypte- 
ra Kl. 

B.tuberosa Herb. Ruizii = Eupetalum tubero- 
sum Kl. 

B. ulmifolia H.B. Kth. = Donaldia ulmifolia Kl. Ä 

B. umbellata H. B. Kth. = Isopteris umbellata 
Kl. 

B. uncinata Hort. Berol. = Augustia caffra Kl. 

B. undulata Schott. = Gaerdtia undulata Kl. 

B. Urticae L. F. = Sassea Urticae Kl. 

B. urticaefolia Hort. Berol. = Pilderia urticae- 
Jolia Kl. 

B. urticaefolia Smith = Sassea Urticae Kl. 

B. velutina Hort. Berol. = Knesebeckia Balmi- 
stana Kl. 

B. velutina Hort. Vind. = Ewaldia lobata Kl. 

B. vernicosa Hort. Berol. = Ewaldia ferruginea 
Kl. 

B. verticillata Hook. = Lauchea verticillata Kl. 

B. vitifolia Lindl. = Gireoudia Lindleyana Rl. 

B. vitifolia Schoit.— Wageneria vilifolia Kl. 

B.W allichiana Steud.=Doratometra W allichia- 
na Kl. 

B. xanthina Hook. = Platycenirum zanthinum 
Kl. 


B. zebrina Hort. = Pritzelia zebrina Kl. 


V. Saueria (') Kl. 
Taf. Il. Ar 


Flores monoici. Masc. Petala 4 biserialia inaequalia, exteriora op- 
posita majora suborbicularia, interiora minora, basi attenuata. Stamina 
plurima; filamenta libera antheris breviora; antherae oblongo-lineares ob- 
tusae, basi subemarginatae, extrorsae, biloculares, loculi lineares discreti 


connectivi continui obtusi margini adnati, longitudinaliter dehiscentes. Fem. 


[e) 


Petala 5 supera inaequalia pluriseriatim imbricata. Ovarium inferum trigo- 


num triloculare monopterum. Ovyula in placentis e loculorum angulo cen- 


trali geminis crassis conniventim-falcalis utrinque ovuliferis distinete-pedi- 


(') Dem Andenken des hiesigen Universitätsgärtners, Herrn F. W. H. Sauer, eines auf- 
merksamen, fleilsigen und sorgfältigen Pflanzen-Cultivateurs, welcher diese meine Arbeit 
bereitwillig unterstützte, gewidmet. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 161 


cellatis ereberrima, anatropa. Stylus persistens perbrevis glaber trifidus, 
lobis teretibus bicornutis tortuosis, fascia papillosa bis spiraliter torta, antice 
ad basin continua cinctis. Capsula membranacea turbinato - triquetra tri- 
locularis monoptera ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Se- 
mina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutex caracasanus; folis oblique cordatis lobato-dentatis bistipula- 
tis; cymis longe pedunculatis repetito - dichotomis bracteatis axillaribus ; 
floribus albis. 

1) Saueria sulcata Kl. Fruticosa, glabra; caule sulcato brunneo 
tandem purpureo tubereulato, tubereulis viridibus; foliis oblique - cordatis 
transverse ovatis acutis obsolete-lobatis duplicato - dentato -serratis, supra 
laete-viridibus, subtus pallidis petiolis glabris e viridi- purpurascendibus; 
stipulis magnis oblongis subobtusis; cymis repetito- dichotomis pedunculatis 
axillaribus; pedunculis longis pedicellisque rubris; floribus parvis albis; 
capsulis monopteris; alis semieircularibus. 

Begonia sulcata Scheidweiler in Otto et Dietrich, Allgemeine 
Gartenzeitung, vol. 16, p. 131. 

Stamm dick, einfach verästelt, 3—5 Fufs hoch. Blätter 1— 2 Zoll 
lang und 2— 3 Zoll breit. Blattstiele 2— 3 Zoll lang. Afterblätter 1 Zoll 
lang und 3— 4 Linien breit. Trugdoldenstengel dünn und 4—5 Zoll lang. 
Männliche Blüthenstiele 4-, weibliche 3 Linien lang. 

Diese über drei Monate hindurch blühende Art ging zufällig auf einer 
aus Columbien stammenden Orchidee bei De Jonghe in Brüssel im Jahre 
1846 auf. 


VI. Knesebeckia (') Kl. 
Rafsıl, ©: 


Flores monoici. Masc. Petala 4 biserialia inaequalia, exteriora op- 
posita majora suborbicularia, interiora minora, basi attenuata. Stamina 
plurima (28 — 60), filamenta in columnam eylindricam plus minus longam 
umbellatim connata, superne libera; antherae obovatae breves, apice or- 
biculato-tumidae extrorsae biloculares, loculi obliqui, apice subconniventes 


(') Dem Andenken meines verehrten Freundes, des Freiherrn H. B. v. d. Knesebeck auf 
Faulenbenz bei Stargard in Pommern, eines um die Landwirthschaft sehr verdienten Man- 
nes, gewidmet. 


Phys. Kl. 1854. X 


162 Krorzsch: 


connectivi continui obtusi margini adnati longitudinaliter dehiscentes. Fem. 
Petala 5 supera inaequalia pluriseriatim imbricata. Ovarium inferum trigo- 
num triloculare trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali 
geminis conniventim-lamellatis, utrinque ovuliferis distincte pedicellatis ere- 
berrima, anatropa. Stylus persistens glaber trifidus, lobis bieruribus tere- 
tibus strietis divaricatis nec tortuosis, antice ad basin productis fascia papil- 
pillosa semel-bis spiraliter torta continua cinctis. Capsula membranacea 
turbinato-triquetra trilocularis trialata, rarissime monoptera, alis inaequali- 
bus, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumera- 
bilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutices aut suffrutices mexicanae et Guatemalenses. (Suffruticosi 
tuberosi saepe in foliorum axillis bulbiferi); foliis alternis petiolatis, basi 
oblique cordatis inaequilateris erenatis dentatis vel serratis subinde lobatis, 
nunquam peltatis; stipulis lateralibus scariosis deciduis; floribus eymosis 
pedunculatis axillaribus roseis; petalis interdum serratis aut dentatis. 


* Succulento - fruticosi. 


1) Knesebeckia aucubaefolia Kl. Glabra; caule usque ad basin 
diviso olivaceo glaberrimo nodoso ramoso; foliis petiolatis dimidiato-cordatis 
transverse oblongo-ovatis acuminatis argute serrato-dentatis, ad marginem 
superiorem plus minus profunde angulato- ineisis, supra laete viridibus albo- 
punctulatis nitidis, subtus pallide- viridibus, utrinque glaberrimis; petiolis 
teretibus; stipulis pellueidis oblique ovatis obtusis infra apicem longe api- 
culatis; cymis ter diehotomis subterminalibus pedunculatis glabris pendulis; 
floribus laxis roseis; filamentis brevi monadelphis; antheris apice brevi 
contractis; capsula trialata, alis 2 angustis, apice angulato -truncatis; ala 
maxima late ovata obtusa. 


B. aucubaefolia Hort. 


Ein 4— 5 Fufs hoher Strauch, bis zur Basis mehrfach in schwanen- 
kieldicke, aufrechte Aeste getheilt, von welchen wiederum dünne Zweige 
ausgehen. Blätter 1%, Zoll lang und 4—5 Zoll breit. Blattstiele 1— 2}, Zoll 
lang. Afterblättchen !; Zoll lang und 2 Linien breit. Trugdoldenstiele 
1%, Zoll lang. Gröfster Flügel von der Basis bis zur Spitze gemessen 8 Linien, 
vom Griffel bis zur Spitze gemessen 6 Linien. Der nächstfolgenden Art 


Begoniaceen- Gatiungen und Arten. 163 


nahe verwandt, von welcher sie sich wesentlich durch die an der Spitze etwas 
zusammengezogenen Staubbeutel unterscheidet. 

Das Vaterland unbekannt, seit einigen Jahren in Kultur. 

2) Knesebeckia incarnata Kl. Caule erecto ramoso glabro; foliis 
petiolatis dimidiato -ineisis duplicato-ciliato-serratis glabris v. supra sparse 
strigosis; stipulis lanceolatis; pedunculis ter-dichotomis laxe cymosis sub- 
terminalibus nutantibus; floribus roseis; antheris apice truncato-pulvina- 
tis; capsulae ala maxima lata adscendente obtusa ad marginem superiorem 
truncata. 

Begonia incarnata Lk. et Otto. Icones plant. select. I, p. 37, t. 19. 
Floral Cabin. III, p. 5, t. 48. Maunt, Botanist, t. 103. B. insignis 
Graham, New Phil. Journal no. 11. Bot. Register, t. 1996. Bot. Mag. 
t. 2900. 

Stengel 3—4 Fufs hoch. Blätter 1—1'; Zoll lang und 4— 5 Zoll 
breit. Blattstiele 1 —1!, Zoll lang. Afterblättchen 3 Linien lang, 1 Linie 
breit. Trugdoldenstiele 2 Zoll lang. Männliche Blüthen 1 Zoll -, weibliche 
Blüthen 9 Linien im Durchmesser. Gröfster Flügel von der Basis bis zur 
stumpfen Spitze gemessen 10 Linien, am oberen Rande 7 Linien breit. 

In Mexico einheimisch. Die englischen Angaben, welche Brasilien als 
Vaterland anführen, beruhen auf einem Irrthum. Häufig in Kultur. 

3) Knesebeckia papillosa Kl. Caule erecto tereti; foliis petiolatis 
semicordatis transverse ovato-oblongis acuminatis argute ciliato-serratis, 
supra saturate viridibus subinde albo-maculatis sparsim papilloso -hirtellis, 
subtus margineque roseis pubescente-nervosis; petiolis carneis sparsim pi- 
losis; stipulis ovatis acuminatis integerrimis; cymis brevi pedunculatis 
rubescentibus axillaribus nutantibus; capsulae pilosae roseae alis subaequa- 
libus obtusangulis. 

Begonia papillosa Graham in Bot. Mag. t. 2846. Lindl., Botan. 
Reg. New Series XIV. pl. mise. n. 74. 

Stamm geröthet oder gebräunt, 11,—2 Fufs hoch, wenig verästelt. 
Blätter 1} Zoll lang, 4—5 Zoll breit. Blattstiele 11—1} Zoll lang. Trug- 
doldenstiele +—1', Zoll lang. Männliche Blüthen 14, Zoll -, weibliche 1 Zoll 
im Durchmesser. Kapselflügel von fast gleicher Gröfse und Gestalt, oben ge- 
rade abgestutzt, 4—5 Linien breit und 8—9 Linien hoch. 

Vaterland unbekannt. Seit 1822 in England in Kultur. 

xX2 


164 Krorzscen: 


** Suffruticoso-tuberosi. 


4) Knesebeckia discolor Kl. Suffruticosa, tuberosa; caule her- 
baceo succulento glabro e viridi-rubescente; foliis magnis inaequaliter cor- 
datis acuminatis subangulato -serrulatis reticulato- venosis, nervis subtus pe- 
tiolisque aut sanguineis aut viridibus; stipulis cadueis; pedunculis axillaribus 
bis bifidis; floribus magnis saturate-roseis; filamentis in columnam longam 
connatis; capsulae alis obtusangulis inaequalibus. 

Begonia discolor R. Brown in Aiton Hort. Kew (2 edit.) V, p. 184. 
B. Evansiana Andrews, Bot. Repos., t. 607. Bot. Mag., t. 1743. 


Pflanze krautartig, fast kahl, 1—2!, Fufs hoch. Blattstiele 1—5 Zoll 
lang. Blätter 2—5 Zoll lang und 11,—5 Zoll breit. Trugdoldenstiele 3—4 
Zoll lang. Bracteen gefärbt, grofs, hinfällig. Blüthen 1,—2 Zoll im Durch- 
messer. Fruchtflügel herablaufend, oben abgestutzt, zwei schmäler. 

Sie soll aus China stammen, welche Beläge dafür existiren, weifs ich 
nicht. In der Kultur gehört sie zu den verbreitetsten. 


5) Knesebeckia pedata Kl. Rhizomate obliquo crasso carnoso- 
squamoso caules erectos teretes indivisos glabros nodosos remote foliosos 
emittente; foliis internodio suo multo brevioribus petiolatis pedatinerviis 
angulato - reniformibus 3—5 lobis, lobis angulatis acutiusculis minute denti- 
culatis, basi breviter cuneatis, marginibus basilaribus curvatis, supra laete- 
viridibus glabris, subtus albidis nervisque rufis squamulosis prominentibus 
reticulato - venulosis, petiolo lamina breviore sursum rufo - villosulo de- 
mum glabrescente, nervis primariis quinque, quorum 2 laterales deorsum 
denudati; cyma terminali pauciflora; bracteis scariosis deciduis obtusis; flo- 
ribus brevipedicellatis roseis; ovariis dense rufo-villosis; capsula nutante 
pilis incarnatis submuricata, ala maxima late-falcata acutangula, margine ci- 
liata, duabus minoribus rotundatis. 

Begonia pedata Liebmann, Mexicos Begonier, p. 10, n. 18. 


Stämmchen 4 Fufs und darüber hoch. Blattfläche 1!, Zoll lang nnd 
2 Zoll breit. Blattstiele 6— 8 Linien lang. Fruchtstielehen 8—9 Linien 
lang. Kapsel 9 Linien lang und 12—14 Linien im Durchmesser. 

Auf der östlichen Cordillere bei S. Jago Amatlan im Departement 
Oajacas in Mexico vom Professor Liebmann entdeckt. Sie blüht im Juli, 
reift ihre Früchte im November und ist nicht in Kultur. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 165 


6) Änesebeckia erenatiflora Kl. et Putzeys. Rhizomate crasso 
subterraneo carnoso caules graciles erectos simplice ramosos subglabros 
versus apicem ferrugineo-pubescentes remote foliosos emittente; foliis mem- 
branaceis tri-quadrilobatis, basi oblique cordatis nervis seminudis attenuatis, 
undique albido-hirtellis, subtus in nervis ferrugineo puberulis, lobis ovatis 
acutis duplicato-serratis, dentibus setoso-apiculatis; petiolis ferrugineo - pu- 
bescentibus tenuibus supra sulco longitudinali instructis; racemis terminalibus 
axillaribusque pedunculatis ferrugineo - pubescentibus; petalis pallide - roseis 
serrulatis, extus sparsim villosulis; capsulae pubescentis ala maxima (ex 
illustr. ill. Putzeysii) rotundata. 

Stämme wenig. verästelt, unterwärts kahl, oberwärts pubescirend, 
gerade, aufrecht, 1—1°, Fufs hoch. Internodien unterwärts 4 -, oberwärts 
2 Zoll lang. Blätter 2 Zoll lang und 3 Zoll breit. Blattstiele 1 —1!, Zoll 
lang. Traubenstiele 1,—2 Zoll lang. Bracteen oval, kurz-zugespitzt, äufser- 
lich fein pubescirend, kurz-gespitzt, am Rande sägezähnig-gewimpert, 2 Li- 
nien lang und breit. Männliche Blüthen 1 Zoll-, weibliche Blüthen 9 Linien 
im Durchmesser. Kapselfrucht 4 Linien im Durchmesser. 

In Mexico von Galeotti entdeckt und in dessen Herbarium unter 
n. 183 enthalten. Sie blüht im Mai und ist noch nicht in Kultur. 

7) Knesebeckia biserrala Kl. Rhizomate subterraneo brevi sub- 
tuberoso; caule erecto laxiusculo rubescente sparsim albido-villoso; foliis 
sublonge petiolatis oblique late palmato-lobatis subcordatis, lobis 4 — 5 in- 
aequalibus inciso-serratis ciliatis; cymis dichotomis rubris pedunculatis axil- 
laribus terminalibusque hirtellis; bracteis ovato - lanceolatis hirtellis cadueis; 
floribus roseis magnis nutantibus; petalis exterioribus majoribus inciso - ser- 
ratis ciliatis, extus molliter puberulis; fructu 3 alato pilis albis echinato, alis 
brevibus obtusis grosse ciliatis unica vix duplo majore. 

Begonia biserrata Lindley, Journ. of the Hort. Society v.II, p. 313. 
Hooker, Bot. Mag., t. 4746. 

Stamm krautartig, 2—3 Fufs hoch, behaart, wie alle übrigen Theile 
dieses Gewächses mit Ausnahme der inneren Fläche der Blumenblät- 
ter. Die unteren Blätter verhältnifsmäfsig lang-gestielt, ziemlich eine 
Spanne breit, die oberen verringern sich dagegen nach und nach bis zu 
2 Zoll. Trugdolden gabelförmig-getheilt, gestielt, end- oder achselständig, 
dieBlätter überragend. Bracteen klein, ei-lanzettförmig. Männliche Blüthen 


166 Kıorzscn: 


1%, Zoll-, weibliche 1!, Zoll im Durchmesser. Gröfster Flügel am oberen 
Rande stumpf-abgestutzt. 

Von Skinner in Guatemala entdeckt und in England lebend 
eingeführt. 


9) Knesebeckia ignea Kl. Rhizomate subterraneo brevi subtube- 
roso, caules erectos teretes nodosos robustos piloso-hispidos glanduliferos 
remote foliosos emittente; foliis magnis inaequaliter-cordatis distincte-lobatis 
irregulariter-serratis transverse ovatis acutis, utrinque glanduloso-hirtis; pe- 
tiolis robustis rufescentibus glanduloso-hirtis; stipulis oblique suborbicula- 
ribus foliaceis dentato-serratis glanduloso-hirtis; eymis paucifloris simplieiter 
dichotomis pedunculatis axillaribus; pedunculis pedicellisque glanduloso- 
hirtis; floribus magnis roseis petalis florum masculorum exterioribus femi- 
neisque omnibus versus apicem argute ciliato-serratis; germine sparsim 
glanduloso-hirto inaequaliter trialato; placentarum lamellis crassiusculis un- 
dulatis; capsulae ala maxima obtusangula. 

Begonia ignea de Warszewicz in lit. 


Stengel 2—3 Fufs hoch, wenig verästelt, kräftig, krautartig. Blätter 
2— 3 Zoll lang und 3— 6 Zoll breit, Lappen 4, — 1%, Zoll lang und 11, — 2 
Zoll an der Basis breit. Blattstiele 15—3 Zoll lang. Afterblättchen 4 Linien 
lang und breit, selten kurz gespitzt. Trugdoldenstiele 1 — 41, Zoll lang. 
Männliche Blüthen 14, Zoll, weibliche Blüthen 1 Zoll im Durchmesser. 
Gröfster Fruchtflügel wenig breiter und stumpfwinkliger als der zweitgröfste 
abgerundete Flügel. 

Durch Herrn v. Warszewicz in Guatemala entdeckt und in Deutsch- 
land lebend eingeführt. 


10) Knesebeckia falciloba Kl. Rhizomate subterraneo brevi; caule 
erecto subpedali leviter flexuoso glabro succulento pellucido folioso, in- 
ternodiis foliis suis brevioribus; foliis petiolatis tenuibus oblique angulato- 
cordatis 3—5 lobis acuminatis duplicato-dentatis setigeris, supra laete viri- 
dibus pilis subulatis albis adspersis, subtus pallidioribus glabris ad insertionem 
petioli vesiculiferis et pilis reflexis albis instructis, nervis 5—7, petiolis 
laminam subaequantibus glabris; stipulis deciduis scariosis ovatis; cymis 
axillaribus foliis suis brevioribus dichotomis paucifloris; bracteis tenuissimis 
decoloribus ovatis denticulatis; floribus albis vel pallide roseis, petalis 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 167 


denticulatis; capsulae glabrae ala maxima membranacea lato -falcata obtusa, 
2 minoribus rotundatis. 

Begonia faleilobaLiebmann, Mexicos og Central- Americas Begonier, 
p- 15, n. 29. 

Die untersten Blätter 6 Zoll lang und 2 Zoll breit, deren Blattstiele 
4 Zoll lang. Die oberen Blätter 3—5Zoll lang und 1}, Zoll breit und deren 
Blattstiele 2— 21, Zoll lang. Die männlichen Blüthenstiele 3—4 Linien 
lang, die weiblichen ; — 1 Zoll lang. Die Kapsel 6 Linien lang und 9 Li- 
nien breit. 

Im Departement Oajacas einer subtropischen Gegend Mexicos vom 
Professor Liebmann entdeckt. Blühend und mit Früchten versehen ange- 
troffen im Monat October. Nicht in Kultur. 4 

11) Knesebeckia bulbifera Kl. Rhizomate tuberoso; caule sim- 
pliei in foliorum axillis bulbillifero; foliis oblique cordatis acuminatis sub- 
angulato-crenatis parum ciliatis primordialibus subrotundo - cordatis, in 
axillis foliorum bulbilliferis; floribus axillaribus solitariis pedicellatis magnis 
roseis; petalis exterioribus dentieulatis; filamentis in cylindrum longiusculum 
umbellatim- monadelphis; antheris compressiusculis brevibus obovatis; stig- 
matibus magis dilatatis vix tortuosis; placentarum lamellis crassiusculis la- 
cunoso-undulatis; capsulae alis angustis subdenticulatis. 

Begonia bulbifera Link et Otto, Icon. plant. select. hort. Berol., 
p- 89, t. 45. 

Vam verstorbenen Dr. Schiede in Mexico entdeckt und lebend im 
Berliner botanischen Garten eingeführt. 


12) Knesebeckia Martiana Kl. Rhizomate tuberoso; caule her- 
baceo glaberrimo; foliis radicalibus reniformibus late crenatis, caulinis 
transverse oblongis acuminatis grosse dentato - serratis, superioribus inaequa- 
liter cordatis subinde lobatis in axillis foliorum bulbilliferis; pedunculis 
axillaribus paucifloris; floribus magnis roseis; petalis exterioribus versus 
apicem crenato-dentatis; filamentis in cylindrum crassum umbellatim - mo- 
nadelphis; antheris brevibus compressiusculis oboyatis; placentarum lamel- 
lis aequalibus laevibus; stigmatis cornubus stricetis nec tortuosis; capsulae 
ala maxima acutangula patente. 


168 Krorzsch: 


Begonia Martiana Lk. et Otto l.c. p. 49, t. 25. B. diversifolia 
Graham in Edin. Philos. Journal (1829) p. 183. Bot. Mag. t. 2966. Floral 
Cab. I, p. 27, t.-14. 

Von dem früheren Reisenden jetzigen Kunst- und Handelsgärtner 
Deppe zu Witzleben bei Charlottenburg zuerst, später von Capitain Velch, 
dem verstorbenen Dr. Schiede und von dem Professor Liebmann in 
verschiedenen Gegenden von Mexico entdeckt und lebend in Europa 
eingeführt. 

13) Knesebeckia monoptera Kl. Rhizomate tuberoso; caule 
erecto simpliei rubescente subtilissime papilloso -pubescente; foliis oblique- 
cuneiformibus sublobato -crenatis, subtus insigniter papillosis sanguineis, 
radicalibus longissime petiolatis reniformibus vix obliquis, in axillis foliorum 
bulbilliferis; racemo composito terminali, inferne folioso rubescente; flo- 
ribus candidis; germinis rubris ala unica adscendente anguste lanceolata 
basim versus angustissime attenuata. 

Begonia monoptera Lk. et Otto, Ice. plant. select. hort. bot. Berol , 
p- 27, t. 14. Bot. Mag., t. 3564. 

Knollen etwas zusammengedrückt. Stengel aufrecht, 2—24; Fufs hoch. 
Stengelblätter etwas gelappt, 2—2', Zoll lang, 1—1%, Zoll breit, kurz-ge- 
stielt. Wurzelblätter 3 Zoll lang, 4, Zoll breit und 4—5 Zoll lang- ge- 
stielt. Afterblättchen dreieckig zugespitzt und wenig gewimpert. Traube 
endständig, wie sämmtliche Stieltheile der ganzen Pflanze roth, unterwärts 
beblättert, 9— 11 Zoll lang. Blüthenstielchen einzeln oder paarweise, 
11, Zoll lang, auf dem sehr kurzen allgemeinen Stiele vereinigt. Blumen 14, 
Zoll im Durchmesser. Fruchtknoten einflügelig. Flügel schmal, lanzett- 
förmig, zugespitzt. 

14) Rnesebeckia Balmisiana Kl. Rhizomate tuberoso; caule 
gracili ramoso herbaceo rubescente dense pubescente; foliis suborbiculato- 
ovatis obtusis longe petiolatis obsolete grosse crenatis supra hirtellis viri- 
dibus, subtus rubescentibus dense papillosis, in axillis foliorum bractearum- 
que aggregatim-bulbiferis; racemo terminali elongato; petalis ex albido-ro- 
seis; germinibus inaequaliter trialatis; ala maxima rotundata. 

Begonia Balmisiana Ruiz, Herb. F. X. Balmis, Demonstracion de 
las eficaces, virtudes nuevamente descubiertas en las Raices de dos plantas de 


Nueva-Espana espicies de Begonia. (Madrid 1794. 8vo), p. 338, t. 2. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 169 


Knollen rundlich, zusammengedrückt. Stengel 1—11, Fufs hoch. 
Aeste dünn und biegsam, geröthet, stark pubescirend. Blätter 1—3 Zoll 
lang und 14—4 Zoll breit, an der Basis breit abgestutzt. Wurzelblätter 
2Zoll -, Stengelblätter 1, Zoll lang-gestielt. Blüthentrauben am Hauptstamme 
wie an den Zweigen endständig, unterwärts beblättert. Gröfster Flügel 
abgerundet. 


FI. Gaerdtia(') Kl. 
TITAN: 


Flores monoici albi, masculi et feminei in cymas dichotomas pedun- 
culatas axillares sexu subdistineti. Masculi: Petala 4, exteriora plana 
applanata suborbiculata, interiora obovata, extus convexa, dorso carinata, 
basi attenuata. Stamina 20 — 30 toro pulvinato inserta inaequilonga, ex- 
teriora breviora; antheris extrorsis subspathulatis, apice truncato-tumidis 
cucullatim-incurvis, loculis approximatis, lateraliter dehiscentibus; filamentis 
liberis, exterioribus brevissimis. Flores feminei: Petala 5, inaequalia ob- 
tusa, exteriora majora. Germen triloculare trialatum, alis subaequalibus, 
basi attenuatis, apice truncatis, placentis tribus centralibus bifidis oblongis 
obtusiusculis, inter fissuram exovuliferis. Stylus tripartitus glaber. Stig- 
mata bicruria divaricata stricta, nec tortuosa, fascia papillosa bis spiraliter 
torta antice continua cincta. Capsula membranacea albida triquetra trilo- 
eularis subaequaliter-trialata, ad alarum originem per rimas arcuatas de- 
hiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutices ramosi Brasilienses; caulibus ramisque glabris teretibus ni- 
tidis artieulatis; gemmulis axillaribus, ante expansionem spinescentibus; 
foliis elongatis obliquis semicordatis cartilagineo-marginatis repandis; petiolis 
teretibus; stipulis deciduis lanceolatis magnis nitidis; cymis repetito - dicho- 
tomis in apice ramulorum axillaribus pedunculatis. 

1) Gaerdtia maculata Kl. Fruticosa, erecta, ramosa, glaberrima; 
foliis alternis brevipetiolatis transverse elongatis semicordatis obtusis, margine 
cartilagineis undulatis crenato-repandis, basi in lobum obliquum obtusum 


productis, supra viridibus saepe maculis albidis instructis, subtus plus minus 


(') Dem Andenken des Herrn H. Gaerdt, Obergärtner des Fabrikbesitzer Herrn Bor- 
sig zu Alt-Moabit bei Berlin, der sich um die Pflanzen-Kultur wohl verdient gemacht hat, 
gewidmet. 


Phys. Kl. 1854. Y 


170 Krorzscn: 


purpurascentibus; cymis pedunculatis nutantibus; petalis florum masculorum 
exterioribus suborbicularibus reniformibus, latioribus quam longis. 

Begonia maculata Raddi Mss. ex Sprengel Syst. veg. II, p. 626. 
Begonia argyrostigma Fischer in Link et Otto, Icones plant. select. I, 
p- 23, t.10. 

Stengel grün, von der Dicke eines Fingers und 2—3 Fufs hoch. Blät- 
ter 2— 2%, Zoll lang und 5—6 Zoll breit. Blattstiele 4,—1 Zoll lang. Die 
äufseren Blumenblätter der männlichen Blüthe 4— 5 Linien lang und 6 Li- 
nien breit. 

In Brasilien von Riedel entdeckt und lebend im Petersburger bota- 
nischen Garten eingeführt, von woaus sie eine grosse Verbreitung erfahren 
hat. Blüht vom Juni bis September. 


2) Gaerdtia argentea Kl. Fruticosa, erecta, glaberrima; foliis 
alternis brevi petiolatis transverse elongatis oblique cordatis acutis, margine 
cartilagineis subintegerrimis planis in lobum posticum adscendentem angulatum 
productis, supra viridibus subimmaculatis, subtus rubrinerviis, deinde toto 
rubescentibus; cymis pedunculatis suberectis; floribus albis subinde roseo 
tinctis; petalis florum masculorum exterioribus ovatis brevi-acutis, longiori- 
bus quam latis. 

Begonia argentea van Houtte, Catalogus anno 1842. Begonia acu- 
leata W alpers in plantis Meyenianis. Nova acta acad. Caes. Leop. Carol. 
XIX. Suppl. I, p. 409. 

Stengel grün, robust, wenig verästelt, 4—5 Fufs hoch. Blätter 2 Zoll 
lang und 9—10 Zoll breit. Blattstiele 1—1!, Zoll lang. Trugdoldenstiele 
2— 2, Zoll lang. Aeufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 10 Linien 
lang und 8 Linien breit. 

Stammt aus Brasilien, woselbst sie der verstorbene Meyen bei Rio 
de Janeiro sammelte, nachdem dieselbe bereits in den belgischen Gärten 
kultivirt wurde. Blühet während der Sommermonate. 


3) Gaerdtia undulata Kl. Fruticosa, erecta, glabra; caule tereti 
ramoso viridi, punctis oblongis albidis consperso; foliis brevissime petiolatis 
inaequaliter oblongis et cordatis brevi acutis, margine undulato-repandis 
glaberrimis nitidis, supra saturate viridibus, subtus pallidis rubescenti ner- 
vosis; stipulis elongato - oblongis, apice attenuatis; cymis pedunculatis 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 171 


axillaribus repetito-dichotomis; floribus parvis albidis; capsulae albidae alis 
subaequalibus, inferne attenuatis. 

Begonia undulata Schott Mss. in Sprengel Syst. veg. cur. post. 
p- 408. Graham, New Edinb. Phil. Journ. II, p. 184. Bot. Mag. t. 2723. 
Gaerdtia stenobotrys Kl. olim. 

Stamm strauchartig, unterwärts verholzt, 3—4 Fufs hoch, gleich den 
Zweigen stielrund. Blätter 3— 4 Zoll lang und 14,— 1%, Zoll breit. Blatt- 
stiele 1,—3 Linien lang. Trugdoldenstiele weifs, 1—1!, Zoll lang. Männ- 
liche Blüthen 1 Zoll -, weibliche Blüthen 10 Linien im Durchmesser. 
Kapseln weifs, 8 Linien lang und 6 Linien im Durchmesser. 

Durch den verdienstvollen Schott in Schönbrunn auf seiner Reise in 
Brasilien entdeckt und lebend bei uns eingeführt. 

4) Gaerdtia KunthianaKl. Fruticosa, erecta, glabra; caule suc- 
eulento ; foliis breviter petiolatis inaequilatero-lanceolatis oblongis acuminatis 
grosse dentatis, basi dimidiato -rotundatis levissime cordatis, supra saturate 
viridibus nitidis, subtus purpurascentibus; pedunculis axillaribus 2 — 3 flo- 
ris; floribus magnis candidis; petalis florum masculorum exterioribus 
subrotundo- ovatis acutiusculis, interioribus multo-minoribus obovato -spa- 
thulatis, apice rotundatis; petalis florum femineorum 5 minoribus in- 
aequalibus obovatis; ovarii trialati albidi alis rotundatis, una paulo latiore. 

Begonia Kunthiana Walpers, Annales Bot. Syst. II, p. 650. B. Iu- 
cida Kunth et Bouche (nec Otto et Dietr.), Index semin. in horto Berol. 
1847 coll., p. 16, n. 30. 

Siamm strauchartig, 3—4 Fufs hoch, aufrecht-ästig. Blätter 31, Zoll 
lang und 1 Zoll breit. Blattstiele 24 Linien lang. Afterblättchen schief, 
ei-lanzettförmig, 1 Zoll lang. Blumenstiele 3blumig, 3—1 Zoll lang. 
Aeufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 9— 10 Linien breit, innere 
nur 6 Linien lang. 

Durch Moritz, der diese Art auf der Colonie Tovar bei Caracas ent- 
deckte lebend im Berliner botanischen Garten eingeführt. 


Y2 


172 Krorzsch: 


** Placentae integrae pedicellatae. 


VIII. Trendelenburgia(') Kl. 
Taf. IH. B. 


Flores monoici minuti, masculi et feminei in cymas dichotomas pe- 
dunculatas axillares sexu distinctas. Masculi: Petala 4 parva obovata pa- 
tentia, interiora angustiora. Stamina 12—15 toro subplano inserta aequi- 
longa; antherae oblongo-ellipticae extrorsae, in apicem brevem et obtusum 
productae, loculis approximatis, lateraliter dehiscentibus in filamenta libera 
antheris breviora attenuatae. Flores feminei: Petala 5 angustissima minuta 
deinde patentissima subaequalia. Germen oblongum tubulosum exalatum 
triloeulare. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali integerrimis pe- 
dicellatis (sectio transversa orbicularis) ubique ovuliferis creberrima, ana- 
tropa. Stylus persistens glaber tripartitus. Stigmata bieruria tortuosa erecta, 
fascia minutissime papillosa bis spiraliter torta antice continua eineta. Capsula 
membranacea tubulosa aptera. Semina... 

Frutex ramosus in truneis emortuis arborum Brasiliensium scandente- 
radicans; caulibus lignosis tenuibus tumido - artieulatis; foliis oblongis ser- 
rato-dentatis acutis brevi petiolatis stipulatis vix obliquis; eymis repetito- 
dichotomis in apice ramulorum axillaribus pedunculatis sexu distinctis; 
floribus masculis in alabastro obovatis, femineis pedicellatis in medio pedi- 
celli bibracteatis. 

1) Trendelenburgia fruticosa Kl. Ramosa, radicans, subscan- 
dens; caulibus ramisque cinereis nodosis; foliis subaequalibus oblongis acu- 
minatis remote dentato -serratis inferne cuneato-integerrimis, supra saturate- 
viridibus, utrinque opacis, subtus pallidis hirtello-nervosis; petiolis bevibus 
evanescente-hirtellis; stipulis scariosis lanceolatis acuminatis; eymis pedun- 
eulatis axillaribus hirtellis repetito-dichotomis; floribus minutissimis; bracteis 
marcescentibus lanceolatis acute-acuminatis patentibus; germinibus cylindrieis 
exalatis, basi attenuatis. 

Ein kletternder, vielfach - verästelter, 4— 6b Fufs hoher Srauch mit 
rabenkieldicken, unterwärts dicht-knotigen, undeutlich - gerieften Zweigen. 


(') Dem Andenken des Philosophen, Herrn Professor F. A. Trendelenburg, bestän- 
digen Secretairs der Akademie der Wissenschaften, eines als Gelehrten wie als Mensch gleich 
ausgezeichneten Mannes gewidmet. 


Begoniaeeen- Gattungen und Arten. 173 


Die Blätter sind’ 2— 3 Zoll lang und an der breitesten Stelle — 1 Zoll 
breit. Die Blattstiele 1,—2 Linien lang. Afterblättchen 3—4 Linien lang 
und 1!, Linie breit. Trugdoldenstiele 6—9 Linien lang. Männliche Blüthen 
5 Linien -, weibliche Blüthen 4 Linien im Durchmesser. Fruchtknoten 
1 Linie lang und !; Linie im Durchmesser. 

Auf der Serre d’Estrella in Brasilien von dem verstorbenen Sello ent- 


deckt. Nicht in Kultur. 


IX. Ewaldia(') Kl. 
a: 


Flores monoiei albi pubescenti-villosi masculi et feminei cymosi; 
cymis dichotomis pedunculatis in apice ramorum axillaribus. Masculi: Pe- 
tala 4, exteriora plana suborbicularia, interiora minora obovata, extus con- 
vexa, dorso carinata, basi attenuata. Stamina 25—30 toro subplano inserta 
aequilonga; antheris oblongis utrinque obtusis, apice breviter productis 
extrorsis remote bilocularibus; filamentis liberis antheris sublongioribus. 
Flores feminei: Petala 5 subaequalia obovata patentia, extus puberula. 
Ovarium inferum trigonum triloculare inaequaliter trialatum. Ovula in pla- 
centis e loculorum angulo centrali integerrimis pedicellatis (sectio transversa 
ovata vel oblonge et obtuse-triangularis) creberrima utrinque truncata ana- 
tropa. Stylus persistens glaber tripartitus. Stigmata bieruria tortuosa erecta, 
fascia papillosa bis spiraliter torta antice continua eincta. Capsula triquetra 
trilocularis monoptera alis 2 minimis, ad alarum originem per rimas arcuatas 
dehiscers. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbumi- 
nosa, utrinque truncata. 

Frutices villosi Brasilienses ; foliis inaequaliter reniformi-cordatis den- 
ticulatis lobatis; stipulis scariosis magnis deciduis; floribus eymosis longe- 
pedunculatis axillaribus albis; capsulae villosae alis binis angustis, tertia 
maxima. i 

1) Ewaldia Ferruginea Kl. Fruticosa, ferrugineo-hirsuta; caule 
elato, apice ramoso; foliis oblique cordatis duplicato - dentatis, transverse 
oblongis acutis, postice auriculatis, margine superiore lobo magno instructis, 
supra sparsim-subtus dense hispidis; petiolis ferrugineo-hirsutis; cymis 


(#) Dem Andenken des Geognosten, Herrn Dr. J. W. Ewald, meines hochgeschätzten 
Collegen in der Berliner Akademie der Wissenschaften gewidmet. 


474 Kıorzscn: 


divaricatis in apice ramoruuw axillaribus pedunculatis hirsutis; floribus brac- 
teisque pilosis albidis, ala maxima patente obtusa. 

Begonia vernicosa Hort. Berol. 

Stamm 2—3 Fuls hoch, an der Spitze verästelt. Blätter 3 Zoll lang 
und 5 Zoll breit, die Ausbuchtung der Lappen an der Insertion des Blatt- 
stiels eng. Trugdoldenstiele 5 Zoll lang. Trugdolden wiederholt-gegabelt, 
auseinandergespreitzt. Gröfster Fruchtflügel länglich, abstehend, abgerun- 
det, 9 Linien breit und 5 Linien hoch. 

Im mittägigen Brasilien von Sello entdeckt. In den Gärten als Be- 
gonia vernicosa verbreitet. 

2) Ewaldia lobata Kl. Fruticosa, villoso-tomentosa; foliis in- 
aequaliter reniformibus obtuse lobatis denticulatis acutis transverse oblon- 
gis, postice auriculatis, supra sparsim-subtus dense hirsutis; petiolis villoso- 
tomentosis; stipulis ovato-oblongis acutis, extus pilosis; fructuum ala 
maxima elliptica horizontali. 

Begonia lobata Schott in Sprengel Syst. veg. cur. post., p. 408. 
Begonia velutina Hort. Vind. B. Galeottü Hort. Berol. 

Stamm 3—4 Fufs hoch. Blätter 2—4 Zoll lang und 5—7 Zoll breit. 
Blattstiele 1 — 4% Zoll lang. Trugdoldenstiele 2—7 Zoll lang. Gröfster 
Fruchtflügel elliptisch, abstehend, 6 Linien lang und 4—5 Linien breit. 

Von Schott und Sello in Brasilien entdeckt. Befindet sich unter 
den oben erwähnten Namen in Gärten kultivirt. 


X. Reichenheimia (') Kl. 
Taf. IV. A. 


Flores monoiei albicantes roseo tincti corymbosi. Corymbi radicales. 
Masculi: Petala 4, exteriora concaviuscula oblongo-orbicularia, extus pu- 
berula, interiora subspathulata, extus convexiuscula. Stamina numerosa 
toro convexo inserta aequilonga; antheris clavatis obtusis in filamenta atte- 
nuatis per rimas laterales, inferne angustas dehiscentibus; filamentis liberis 
minutissime muricatis filiformibus antherarum longitudine. Flores feminei: 


(') Dem Andenken und den Verdiensten der Herren Fabrikbesitzer Gebrüder Leonor 
und Moritz Reichenheim in Berlin, welche durch die Kultur einer Auswahl seltener, 
schöner und zum Theil sehr kostbarer Pflanzen anderen Pflanzenliebhabern mit einem guten 
Beispiele vorausgehen und dadurch der Kunst und Wissenschaft indireet nützen, gewidmet. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 175 


Petala 5 patentia obovata. Ovarium inferum trigonum triloculare inaequa- 
liter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali integerrimis 
pedicellatis, (sectio transversa hastata, apice angustata) cereberrima utrinque 
truncata anatropa funiculis longis instructa. Stylus brevis persistens glaber 
trifidus. Stigmata flabellatim - dilatata brevissime bicruria fascia papillosa 
semel spiraliter torta antice continua cincta. Capsula triquetra trilocularis 
subaequaliter trialata, alis subangustis basi attenuatis, ad alarum originem 
per rimas arcuatas dehiseens. Semina innumerabilia minutissima oblonga 
reticulata exalbuminosa, utrinque attenuata. 

Herbae subacaules tuberosae Indiae orientalis; foliis magnis sub- 
aequilateris longe petiolatis cordatis, margine dentatis; scapis radicalibus 
ramoso -subumbellatis; floribus albidis roseo tinctis. 

1) Rteichenheimia Thwaitesii Kl. Acaulis, rubro-pilosa; foliis 
vix inaequilateris longiusceule petiolatis cordatis acutis vel acuminatis ob- 
scure lobatis erenato-serratis intense viridi-purpureis albo-maculatis, utrin- 
que pilis copiosis purpureis velutinis, margine nudis; stipulis ovatis acumi- 
natis; scapis plurimis petiolis brevioribus; floribus subumbellatis ex 
albido-roseis; capsulae alis tribus angustis rotundatis subaequalibus dupli- 
cato - ciliatis. 

Begonia T'hwaitesii Hooker, Bot. Mag., t. 4692. 

Wurzelstock knollenartig. Stamm fehlend. Blätter knollenständig, 
lang-gestielt, breit-herzförmig, zugespitzt, fast gleichseitig; die Ausbuchtung 
tief, die Lappen abgerundet, am Rande gezähnt, von grünlicher Kupfer- 
farbe, weifsgefleckt, unterhalb fast purpurroth, auf beiden Flächen roth- 
haarig. Die gestielten, schirmartigen Blüthenschafte behaart, kürzer als die 
Blattstiele. Bracteen eiförmig, gelblich-grün. Kapseln sparsam behaart. 

In Bezug auf Farbe und Lüster der Blätter eine der schönsten aller 
Begoniaceen, durch Herrn Thwaites, Vorsteher des botanischen Gartens 
zu Peradenia auf Ceylon, im Jahre 1851 in England eingeführt. 

2) Reichenheimia subpeltata Kl. Acaulis, pilosa; foliis cordato- 
orbieularibus subangulatis dentatis, utrinque pilosis subpeltatis longe petiolatis 
radicalibus; petiolis pilosis; racemis paucifloris pedunculatis radicalibus plu- 
rimis glabris petiolis sublongioribus; floribus albidis; capsulae alis tribus 
subaequalibus, basi attenuatis, apice truncatis. 

Begonia subpeltata Robert Wigbht, Icones plant. Ind. or.,t:4812. 


176 Kıorzsce: 


Knollen von der Gröfse einer Herzkirsche. Blätter 41, Zoll im Durch- 
messer, Yrippig, behaart, von zarter Textur, scharf gezähnt mit einer 
Ausbuchtung an der Basis, welche einen spitzen Winkel bildet. Blattstiel 
knollenständig, gedreht, behaart, auf der Vorderseite der Länge nach ge- 
rinnelt, 6 Zoll lang. Traubenstengel kahl, schlank, 4—5blumig, 7—9 
Zoll lang. 

Auf Malabar zu Hause. Nicht in Kultur. 

Diese Gattung scheint in Ostindien zahlreich vertreten zu sein. Die 
Unvollständigkeit des mir zu Gebote stehenden Materials gestattet jedoch nur 
Vermuthungen, keine bestimmten Nachweise. Mit Bestimmtheit vermag ich 
nur anzugeben, dafs die von Royle in den Illustrations of Himalayan plants 
auf Tafel 80, Fig. 1 abgebildete Begonia echinata Wall. zur Gattung 
Reichenheimia gehört. 


XI Gurltia(') Kl. 
Taf. IV. B. 


Flores monoiei eymosi. Cymae multiflorae pedunculatae axillares. 
Masculi: Petala 4 candida, exteriora majora orbicularia concaviuscula, extus 
pilosa, interiora reflexa anguste-oblonga obtusa, basi attenuata. Stamina 
numerosa toro subplano inserta aequilonga; antheris clavatis obtusis in fila- 
menta attenuatis per rimas laterales angustas dehiscentibus; filamentis liberis 
filiformibus, antherarum longitudine. Flores feminei: Petala 5 patentia 
obovata inaequalia, extus pilosa. Ovarium inferum trigonum triloculare 
subaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali in- 
tegerrimis pedicellatis, (sectio transversa cordato-ovata subacuta) creberrima 
oblonga anatropa. Stylus brevissimus persistens glaber trifidus. Stigmata 
bieruria strieta fascia papillosa bis spiraliter torta inferne continua cincta. 
Capsula triquetra trilocularis pilosa trialata, alis apice truncatis inaequalibus, 
ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia 
minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 


(') Dem Andenken des Geheimen Medicinal-Rath, Professor Gurlt, Director der Thier- 
arzneischule in Berlin, eines ausgezeichneten Thier- Anatomen und Physiologen, der in der 
Botanik wohl bewandert und dafür literarisch, wenn auch nur anonym, wirksam gewesen 


ist, gewidmet. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 477 


Frutices erecti ramosi Brasilienses; foliis mag 


transverse-ovatis acutis subangulato -dentatis villoso - pubescentibus; cymis 


nis oblique cordatis 


pedunculatis axillaribus dichotomis divaricatis. 

1) Gurltia tomentosa Kl. Fruticosa, villoso-hirtella; foliis in- 
aequaliter reniformi-cordatis, transverse ovato-oblongis acutis repando-sub- 
undulatis crenato - dentatis eiliato setosis, supra hirtellis, subtus ferrugineo- 
villosis; petiolis villosis; eymis bis dichotomis longissime pedunculatis; 
pedunculis ferrugineo-villosis; floribus albidis bracteisque extus pilosis; 
fructuum alis binis angustis, tertia maxima acutangula. 

Begonia tomenlosa Schott, Curae posteriores in System. vegetab. 
eurante Curt. Spreng. Append., p. 408, n. 48. 

Stengel aufrecht, verästelt, 2—3 Fufs hoch, von der Dicke eines 
kleinen Fingers, wie die Unterseite der Blätter und Blattstiele rost- farben, 
zottig-filzig. Blätter 21, Zoll lang und 5—7 Zoll breit. Blattstiele 2—3 Zell 
lang. Afterblättchen breit-lanzettförmig, zugespitzt, äufserlich zottig, 7 Li- 
nien lang und an der Basis 3— 4 Linien breit. Trugdolde wechselständig, 
doppelt-gegabelt, 7— 9 Zoll lang gestielt. Bracteen und Blüthen äufser- 
lich behaart. 

In Brasilien von Schott in Schönbrunn entdeckt. Nicht in Kultur. 

2) Gurltia rigida Kl. Fruticosa, pilosa; foliis inaequaliter cor- 
datis transverse-ovatis acutis crenato-dentatis setoso-ciliatis, supra sparse 
hirtellis, subtus in nervis villosis; petiolis articulato-pilosis; cymis axillari- 
bus bis dichotomis longe pedunculatis; pedunculis pubescentibus; flo- 
ribus albidis bracteisque extus pilosis vix ciliatis; pedicellis pubescenti- 
tomentosis. 

Begonia rigida Hortus Turicensis. 

Stengel aufrecht, 2—3Fufs hoch. Blätter 3%, Zoll lang, 51, Zoll breit. 
die herzförmigen Lappen der Ausbuchtung sich deckend. Blattstiel 3 Zoll 
lang. Trugdoldenstiel 6 Zoll lang. 

In Brasilien einheimisch. Im Züricher botanischen Garten in Kultur, 
von woher mir durch den Herrn Garteninspector Regel ein Blüthenexemplar 
mitgetheilt wurde. 

3) Gurltia Meyeri Kl. Fruticosa, erecta, ramosa, incano -villosa; 
foliis magnis oblique cordatis, transverse ovatis acutis leviter angulatis den- 
tatis, subtus incano-villosis, in nervis petiolisque subferrugineo-tomentosis; 


Phys. Kl. 1854. Z 


178 Krorzscn: 


stipulis semiorbiculatis apieulatis, extus albido-villosis; eymis dichotomis 
longe pedunculatis pubescentibus; floribus albis congestis villosis; bracteis 
magnis albidis ovato-orbieularibus acutis, extus villosis, margine fimbriatis; 
capsulae pubescentis alis inaequalibus apice truncatis, inferne attenuatis. 

Begonia Meyeri Otto et Dietrich, Allgemeine Gartenzeitung IV, 
p- 349 nec Hooker, nec Walpers. 

Stamm aufrecht, 3—4 Fufs hoch, fingerdick, verästelt. Blätter 3Zoll 
lang, 7 Zoll breit. Blattstiele 3—4 Zoll lang, auf der oberen Seite mit 
einer seichten Furche versehen. Afterblättchen 9 Linien lang und 1 Linie 
breit; im späteren Zustande der Entwickelung mit zurückgeschlagenen seit- 
lichen Rändern. Gröfster Fruchtflügel an dem abgestutzten oberen Ende 
!, Zoll breit, an der Basis 1 Linie breit und 9 Linien lang. 

Ist in Brasilien zu Hause, durch Riedel im botanischen Garten zu 
Petersburg lebend eingeführt und von dort her weiter verbreitet worden. 


XII. Scheidweileria (') Kl. 
Ma IV...G: 


Flores monoici albi minuti ramosissime cymosi; cymis masculis et fe- 
mineis distinctis repetito-dichotomis pedunculatis in apice ramorum axillari- 
bus. Masculi: Petala 4 oblongo-orbicularia subaequalia parva albida, dein 
reflexa. Stamina numerosa inaequilonga toro subplano inserta; antheris 
brevissimis utrinque emarginatis extrorsis remote bilocularibus; filamentis 
filiformibus liberis antheris multo longioribus. Flores feminei: Petala 5 sub- 
aequalia parva erecta ovato-orbicularia glabra. Ovarium inferum trigonum 
triloculare aequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo 
centrali integerrimis pedicellatis (sectio transversa breviter ovata obtusa) cre- 
berrima oblonga anatropa. Stylus tripartitus glaber persistens; stigmata 
bieruria tortuosa erecta, fascia papillosa ter spiraliter torta antice continua 
eincta. Capsula triquetra trilocularis aequaliter obtuse trialata, ad alarum 
originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima 
oblonga reticulata exalbuminosa. 


(') Dem Andenken des Herrn Professor Scheidweiler zu Ledeberg bei Gent in Bel- 
gien, einem eifrigen Botaniker, der die ersten in Europa lebend eingeführten beiden Arten 
dieser Gattung als Begonia muricata und B. /uxurians beschrieben hat, gewidmet. 


Begoniaceen-Gaitungen und Arten. 179 


Frutices erecti robusti subsimplices in fruticetis aridis Brasiliae et 
Andium Peruviae orientalis erescentes; foliis subaequalibus palmatim quin- 
que-septemlobatis aut plerumque in speciebus brasiliensibus digitatis, lobis 
foliisque argute-serratis; cymis dichotomo-ramosissimis divaricatis longe pe- 
dunculatis sexu distinctis. 

* Folia simplieia palmatim -lobata. 

1) Scheidweileria pareiflora Kl. Fruticosa, robusta, erecta; fo- 
lüis longe petiolatis cordatis subaequilateris quinque aut septemlobatis, lobis 
acutis incisis duplicato-serrulatis ciliatis, supra glabriusculis, subtus in nervis 
venisque ferrugineo-tomentosis; cymis longe pedunculatis divaricatis repe- 
tito-dichotomis; capsulae alis angustis aequalibus. 

Begonia parviflora Poeppig et Endlicher, Nova Genera ac Spec. 
pl... p- 7, n.2, t.12. 

Stamm einfach, aufrecht, 6—12 Fufs hoch und ,—1 Fufs im Durch- 
messer, zuweilen an seiner Spitze sparsam verästelt, dessen Holz weich und 
zerbrechlich und von einer glatten, weifslichen Rinde bekleidet. Blät- 
ter 9 Zoll bis 2 Fufs lang und breit. Blattstiele 2 Fufs lang und von der 
Dicke einer Schwanenfeder. Trugdoldenstiele 1—2 Fufs lang, nahe des 
Stammgipfels oder seiner Verzweigungen achselständig, leicht mit einem rost- 
farbenen Filze bedeckt. 

Auf den östlichen Abhängen der Anden von Peru von Pöppig ent- 
deckt. Nicht in Kultur. 

** Folia digitata. 

2) Scheidweileria muricata Kl. Caule simplici erecto nodoso 
muricato; foliis alternis digitatis quinatis septenisve novenatis, foliolis lan- 
ceolatis acuminatis inaequaliter argute serratis, utrinque lucidis glanduloso- 
muricatis; petiolis teretibus; stipulis parvis caducis; cymis repetito - dicho- 
tomis hispidulis plerumque sexu distinctis longe pedunculatis; bracteis 
parvis ovatis ciliatis deciduis; germinibus pubescentibus. 

Begonia muricata Scheidweiler in Otto et Dietrich, Garten- 
zeitung IX, p. 166 nec Blume. B. pentaphylla Walpers, Repertor II, 
p: 209, n. 39. 

Der 3— 6 Fufs hohe Stengel ist einfach, knotig-gegliedert, unten 
nackt und holzig, von einem Zoll Durchmesser, oben, wo er noch kraut- 
artig ist, mit Weichstacheln bekleidet. Blätter gefingert, 5—7- oder 9zäh- 

Z2 


180 Krorzsc: 


lig, mit 6 Zoll langen, weichstachlich-behaarten Blattstielen versehen. Blätt- 
chen 6—9 Zoll lang und 1,—2 Zoll breit. Blattstielchen eben so, wie die 
allgemeinen Blattstiele behaart, 5—10 Linien lang. Trugdoldenstiele 1—2 
Fufs lang, bis zur Dicke eines Schwanenkiels, gleich den 6fach wiederholt 
gabelförmigen Verästelungen kraus-pubeseirend. Blüthen und Kapseln sehr 
klein, letztere auf den Klappen pubescirend. 

In Brasilien einheimisch. Seit dem Jahre 1837 in Belgien eingeführt 
und von dort aus verbreitet. 


3) Scheidweileria luxurians Kl. Caule nodoso cylindraceo tu- 
berculato hispido, infra nodos hirsutissimo ; foliis magnis digitatis, foliolis 
11—17 lanceolatis, subplicatis acutis, basi in petiolulum compressum atte- 
nuatis, margine argute serratis, utrinque sparsim hispidis, supra saturate 
viridibus, subtus pallide rubescentibus; petiolis teretibus elongatis setoso- 
hispidis rufescentibus; floribus masculis parvis roseis. 

Begonia luxurians Scheidweiler in Otto et Dietrich, Garien- 
zeitung XVI, p. 131. 


Aus der perennirenden Wurzel treten mehrere 3— 4 Fufs hohe, ge- 
röthete Stengel hervor. Die gefingerten Blätter haben über einen Fufs im 
Durchmesser. Die Blättchen sind 6—7 Zoll lang und 1 Zoll breit. Blatt- 
stiel geröthet, stielrund, 5—6 Zoll lang. Blumenblätter rosenroth. 

Auf dem Orgelgebirge in Brasilien an den Rändern der Wälder in 
feuchten Örtlichkeiten zwischen Steinen wild vorkommend. Herr De 
Jonghe in Brüssel erhielt diese Art im Jahre 1848 lebend. 


4) Scheidweileria dıgitata Baddi. Caule subsimpliei cylindrico 
hispidulo; foliis digitatis subundenis, foliolis lanceolatis inaequaliter serratis 
acuminatis, basi longe attenuatis subsessilibus, utrinque sparsim scabris, 
supra saturate-subtus pallide viridibus; capsulae alis rotundatis aequalibus. 

Begonia digitata Raddi Mss. ex Sprengel Syst. veg. II, p. 626. 
B. verticillata Vellozo, Flora Fluminensis X, t. 45. 

Stamm cylindrisch, oberwärts einfach verästelt. Blätter gefingert. 
Blättchen 6—8 Zoll lang und 1—11, Zoll breit. Stiel und Verzweigungen 
der Trugdolde schwindend filzig- pubescirend, im trocknen Zustande 
rostfarben. 

In Brasilien wie es scheint ziemlich verbreitet. Nicht in Kultur. 


Begoniaceen =(@ atlungen und Arten. 181 


5) Scheidwerleria inciso-serrata Kl. Caule robusto cylindrico, 
apice subramoso; foliis digitatis quinatis-novenatis; petiolis dense pubescente- 
hirsutis; foliolis distincte petiolulatis oblongis inaequilateris acuminatis irre- 
gulariter argute serratis, basi obtusis, supra medium dilatatis lobato - incisis, 
supra saturate viridibus sparsim scabris, subtus pallidis hirtello-nervosis; 
stipulis maximis oblongis glabris integerrimis mucronatis cadueis; cymis 
longe pedunculatis dichotomo -ramosissimis dilatatis ferrugineo - hirsutis; flo- 
ribus femineis in alabastro pubescentibus. 

Stamm walzenförmig, einfach, an der Spitze verästelt, knotig-ge- 
gliedert und schwindend borstig-zottig. Blattstiele rauh, von der Dicke 
eines Rabenkiels und 6—15 Zoll lang. Blättchen I—12 Zoll lang, 
breit und sichelförmig gebogen, gewöhnlich nur am Rande der breiteren 


ungleich- 


Hälfte lappenförmig eingeschnitten, 2, — 4 Zoll breit. Blättchenstiele 
ebenfalls rauh und ,—1 Zoll lang. Trugdoldenstiele fufslang. Männ- 
liche Blüthen sehr klein, kahl. Weibliche Blüthen in der Knospe sparsam 
pubeseirend. : 

In Brasilien von Sello entdeckt. Nicht in Kultur, 


XIII. Lepsia (‘) Kl. 
TatsıV 2A: 


Flores parvi monoici cymosi axillares sexu distineti. Masculi: Pe- 
tala 4 biserialia inaequalia, exteriora majora brevi obovata, interiora anguste 
oblonga. Stamina inaequilonga brevia; filamenta racemosim monadelpha; 
antherae breves utrinque subacutae, loculis lateralibus ovalibus brevibus. 
Femineis: Petala 5 subaequalia supera pluriseriatim imbricata. Ovarium 
inferum trigonum triloculare trialatum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali integris pedicellatis (sectio transversa ovato-lanceolata,) utrin- 
que oyuliferis creberrima, anatropa. Stylus persistens glaber trifidus. 
Stigmata arcuatim bieruria, fascia papillosa ter spiraliter torta basi continua 
eincta. Capsula membranacea turbinato-triquetra trilocularis inaequaliter 
trialata bracteis 2 lanceolato -linearibus acuminatis persistentibus suffulta, ad 


(') Dem Andenken des berühmten Alterthumforschers, Herrn Professor Lepsius in 
Berlin, der auch auf seiner an Resultaten überaus reichen Reise nach Ägypten der Botanik 
eingedenk war, gewidmet. 


182 Krorzsca: 


alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minu- 
tissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Fruticuli lignosi scandentes ramosissimi in sylvis montanis humidis 
umbrosis Americae tropicae erescentes; foliis subsessilibus minutis semicor- 
datis ovalibus obtusis argute serratis, subtus albido -papillosis; stipulis sca- 
riosis longissime acuminatis persistentibus ; pedunculis paueifloris axillaribus. 

1) Lepsia Joliosa Kl. Fruticosa, ramosissima, scandens, glabra; 
foliis oblongis acutis sessilibus glaberrimis, basi inaequaliter subcordatis, 
margine ciliato-serratis supra saturate viridibus, subtus pallidis albido- 
punctato - pustulatis; stipulis ovatis mucronatis unicostatis persistentibus in- 
aequilateris pellucidis; eymis femineis bifloris filiformi-pedunculatis glabris; 
bracteis duabus ad basim germinis magnis ellipticis mucronatis; capsulae ala 
maxima obtusangula, inferne attenuata. 

Begonia foliosa Humb., Bonpl., Kth., Nov. gen. ex spec. pl. VII, 
p- 140, t. 642. B. microphylla Herb. Willd., n. 17572. 

Stamm kahl, dünn, sehr verästelt, braun, längsgefurcht, 1— 11, Fufs 
lang. Blätter 6— 8 Linien lang und 3— 3%; Linien breit. Afterblättchen 
2%, Linien lang und 1'; Linie breit. Trugdoldenstiele $—9 Linien lang. Die 


den Fruchtknoten stützenden beiden Bracteen 3 Linien lang und 2 Linien 
breit. Gröfster Fruchtflügel 6 Linien lang und oberwärts 4 Linien breit. 

Schon von Humboldt und dessen Begleiter Bonpland entdeckt. 
Nicht in Kultur. 

3) Lepsia microphylla Kl. Fruticosa, ramosissima, scandens; 
caule sulcato robusto ramisque fuseis pulverulento-floccosis; foliis brevi pe- 
tiolatis oblique obovatis ciliato-serratis, basi inaequaliter attenuato - emargi- 
natis, supra saturate viridibus, subtus pallidis albido - punctato- pustulatis; 
stipulis lanceolatis longe mucronatis unicostatis persistentibus inaequilateris 
pellueidis; eymis filiformi-pedunculatis, masculis 5 floris, femineis bifloris; 
bracteis duabus ad basin germinis lanceolatis longe mucronatis; capsulae ala 
maxima rectangula orbiculato-obtusa, inferne nec attenuata. 

Lepsia folıosa Tab. nostra V. A. 

Stamm braun, gerieft, von der Dicke eines Schwanenkiels, 3—4 Fufs 
lang, pulverig-flockig-pubeseirend. Blätter 4—6 Linien lang und 1, — 2%, Li- 
nien breit. Afterblättchen 2—3 Linien lang und 1 Linien breit. Trugdol- 
denstiele 2—3 Linien lang. Blume fleischfarben. Die den Fruchtknoten 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 183 


stützenden beiden Bracteen 2 Linien lang und 3, Linie breit. Gröfster Frucht- 
flügel 2 Linien breit und 21, Linien hoch. 

In schattigen, feuchten Waldungen bei Merida in Venezuela von 
Herrn C. Moritz entdeckt und getrocknet unter no. 1263 eingesandt. Nicht 
in Kultur. 

3) Lepsia Poeppigiana Kl. Fruticosa, scandens, glabra, ramosa; 
caule ramisque tenuibus leviter striatis ; foliis obovatis acutis brevi petiolatis 
tenue membranaceis basi oblique emarginatis, utrinque laete viridibus ciliato- 
serratis, subtus albido-punctato-papillosis; stipulis late lanceolatis persisten- 
tibus longe mucronatis; cymis femineis filiformi-pedunculatis unifloris; bracteis 
duabus ad basin germinis minutissimis; capsulae ala maxima superne latiore 
obtusa, inferne attenuata. 

Begonia foliosa Poeppig Herb., nec. Humb., Bonpl., Kth. 

Stamm schlank, 1—1!, Fufs lang, kahl, von der Dicke eines Raben- 
kiels, leicht gerieft. Blätter 4—6 Linien lang und 2—3Linien breit. After- 
blättchen 2 Linien lang und 1 Linie breit. Trugdoldenstiele 4— 5 Linien 
lang. Blüthen- und Fruchtstiele 5 Linien lang. Die den Fruchtknoten 
stützenden beiden Bracteen °, Linie lang. Gröfster Fruchtflügel 3 Linien 
breit und 4 Linien hoch. 

Von dem Professor Pöppig in Leipzig in Waldungen von Peru ent- 
deckt. Nicht in Kultur. 


XIV. Doratometra(') Kl. 
Lat: VesrBs 


Flores monoici albi racemosi. Masc. Petala 4 biserialia inaequalia, 
exteriora majora orbicularia, intus convexa, interiora anguste obovata, apice 
incurva. Stamina 20—25 inaequilonga racemosim-connata; filamenta ab 
apice usque ad basim racemoso-monadelpha; antherae parvae breves, utrin- 
que obtusae, loculis lateralibus abbreviatis. Fem. Petala 5 inaequalia 
obovata parva. Stylus persistens glaber tripartitus. Stigmata bicruria, fascia 
papillosa bis spiraliter torta, antice ad basim continua eincta. Ovarium in- 
ferum trigonum triloculare trialatum, alis aequalibus pedicellato-glandulosis. 
Ovula in placentis e loculorum angulo centrali integris pedicellatis, (sectio 


(') Aus den griechischen Wörtern do3u und Kyrg« zusammengesetzt. 


184 Kırorzscn: 


transversa cordato - sagittata) utrinque ovuliferis creberrima anatropa. Cap- 
sula membranacea ovato-triquetra trilocularis, aequaliter trialata, apice 
attenuata, basi ebracteata, ad alarum originem per rimas arcuatas de- 
hiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Suffrutex Indiae orientalis; caule erecto puberulo gracili succulento; 
foliis semicordatis dentatis acutis; petiolis longis; stipulis parvis inaequilon- 
gis pilosis deciduis; racemis filiformi - pedunculatis 2—4 floris. 

1) Doratometra VVallichiana Kl. Caule gracili sueculento sub- 
ramoso puberulo semipellucido; foliis longe petiolatis semicordatis, trans- 
verse ovatis acutis sublobato-grosse dentatis, margine pilosis, supra sparsim 
setosis laete viridibus, subtus glabris; stipulis parvis inaequilongis ovatis 
acutis pilosis caducis; racemis longe pedunculatis 2 — 4 floris; germinibus 
ovatis, apice attenuatis undique pedicellato - glandulosis. 

Begonia Wallichiana Steudel. 

Ein schlanker, 2—3 Fufs hoher, wenig verästelter, saftiger Halb- 
strauch. Blätter 1,—2 Zoll lang und 2,—3!; Zoll breit. Blattstiele 1—3 
Zoll lang. Afterblättchen 1—1%, Linie lang. Traubenstiele 1 Zoll-, Blü- 
thenstiele 4—°, Zoll lang. Kapseln 7 Linien lang und unterwärts 5 Linien 
im Durchmesser. Fruchtflügel 1%, Linie breit. 

In Östindien einheimisch. Wird nur in botanischen Gärten kultivirt. 


XV. Steineria(') Kl. 
TakrVorG 


Flores parvi cymosi monoici. Masc. Petala 4 biserialia inaequalia, 
exteriora majora obovato-orbicularia, interiora obovata. Stamina numero- 
sissima; antherae breves obovatae, apice truncatae, loculis lateralibus; fila- 
menta in columnam crassam oblongam racemosim-monadelpha. Fem. Pe- 
tala 5 pluriserialia inaequalia parva obovata. Ovarium inferum trigonum 
triloculare subaequaliter trialatum puberulum. Ovula in placentis e locu- 
lorum angulo centrali integris pedicellatis (sectio transversa ovato-triangularis) 
utrinque ovuliferis creberrima anatropa. Stylus persistens glaber brevissimus 


(‘) Dem Andenken meines verehrten Collegen in der Akademie der Wissenschaften, des 
Mathematiker Herrn Professor Steiner in Berlin, gewidmet. Die früher für dieselbe Gat- 
tung von mir vorgeschlagene Benennung Ziessia bin ich gezwungen zurückzuziehen, weil sie 
inzwischen von dem Herrn Fresenius für ein Pilz- Genus vergeben worden ist. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 185 


tripartitus. Stigmata arcuatim bieruria, fascia papillosa ter spiraliter torta 
basi continua cincta. Capsula membranacea turbinato -triquetra trilocularis 
anguste trialata, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina 
innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutices magni elati Brasilienses; foliis magnis incurvo-obovatis den- 
tatis acutis incurvis, basi semicordatis, supra glabris opacis, subtus dense et 
minutissime lepidotis; stipulis caducis; cymis pedunculatis axillaribus di- 
varicato - dichotomo-ramosis; floribus parvis; capsulae alis subaequalibus 
rotundatis. 

1) Sterneria ferruginea Kl. Ramis petiolis cymis nervisque atque 
ad paginam inferiorem foliorum pulverulento-tomentellis ferrugineis; foliis 
magnis incurvo-obovatis acutis semicordatis inaequilateris, versus apicem 
dentatis, supra saturate viridibus glabris, subtus dense et minutissime lepi- 
dotis, pallide ferrugineis; stipulis cadueis ovato-elongatis obtusis extus lepi- 
dotis, intus glabris; germinibus petalisque extus lepidotis; capsulae alis 
rotundatis, basi in pedicellum subattenuatis. 

Ein hoher, ausgebreiteter, verästelter Strauch. Blätter 1—1%, Fufs 
lang und 5—7 Zoll breit. Afterblättchen 3—4 Linien lang und 1,—2 Li- 
nien breit. Blattstiele zolllang. Trugdolden einen Fufs im Durchmesser. 
Trugdoldenstiele 6 Zoll lang. Blüthen und Kapseln 4 Linien im Durch- 
messer. Fruchtflügel 14 Linie breit und 3 Linien hoch. 

In Brasilien von Sello entdeckt. Nicht in Kultur. 

2) Steineria pulchella Kl. Caule erecto ramoso glabro; foliis 
subminoribus incurvato-obovatis acutis semicordatis inaequilateris, versus 
apicem dentatis, supra saturate viridibus glabris, subtus nervis fuscescentibus 
exceptis, aeneis, minutissime et densissime lepidotis; petiolis brevibus costisque 
subtus evanescente hirtellis; cymis pedunculatis evanescente pubescentibus ; 
capsulae alis angustis rotundatis subaequalibus, basi in petiolum subattenuatis. 

Begonia pulchella Raddi mss. ex Sprengel Syst. veg. II, p. 626. 

Ein schlanker, verästelter, kahler Strauch. Blätter 5—7 Zoll lang 
und 2—3 Zoll breit. Blattstiele 3—4 Linien lang. Trugdolden 4 Zoll im 
Durchmesser, deren Stengel 2—3 Zoll lang. Früchte sammt den Flügeln 
2 Linien im Durchmesser. 

Von Raddi, Sello, Meyen und Gaudichaud bei Rio de Janeiro 
in Brasilien gesammelt. Nicht in Kultur. 


Phys. Kl. 1854. Aa 


186 Krorzsch: 


AYI. Pilderia(') Kl. 
Taf. VII A. 


Flores monoiei paniculati penduli. Masculi: Petala 4 subviridia, 
exteriora majora ovato-oblonga obtusa extus convexiuscula hirtella, interiora 
anguste oblonga breviora, utrinque glabra. Stamina 30 —40; antherae 
brevissimae obovatae, apice pulvinatim productae; filamenta longa filiformia, 
basi umbellatim monadelpha. Flores feminei: Petala 5 inaequalia late ob- 
longa obtusa in alabastro pluriseriatim imbricata. Germen trigonum hispi- 
dum triloculare inaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali integerrimis pedicellatis (sectio transversa hastata oblonga 
obtusa) ereberrima, anatropa, sessilia. Stylus brevis tripartitus glaber per- 
sistens. Stigmata bicruria, fascia papillosa bis spiraliter torta, inferne con- 
tinua eincta. Capsula triquetra trilocularis hispidula inaequaliter trialata, 
ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia 
minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutex caracasanus erectus ramosus ferrugineo-villosus; caule ramis- 
que erectis exsuceis; foliis oblongis acutis basi semicordatis membranaceis 
rugoso-bullatis argute duplicato-serratis, supra hispidis, subtus nervoso-vil- 
losis; stipulis ovatis acuminatis aridis fuscescentibus, dorso villoso - costatis ; 
panicula ferrugineo-villosa terminali; floribus pendulis membranaceis laxis 
pallide virescentibus bracteis persistentibus suffultis. 

1) Pilderia urticaefolia Kl. Caule exsucco tereti, ramis panicula 
petiolisque ferrugineo -villosis; foliis membranaceis oblongis inaequilateris 
rugoso-bullatis acutis subineisis duplicato - serratis, basi semicordatis deinde 
recurvatis, supra hispidis glabro-nervosis, subtus glabris minutissime albido- 
punetulatis ferrugineo-hirsuto-nervosis; panicula pyramidata multiflora; 
bracteis scariosis persistentibus obtusis ciliatis. 

Begonia urticaefolia Hort. Berol. 

Ein 2—3 Fufs hoher, aufrechter, verästelter, schlanker Strauch. 
Blätter anfangs gerade-abstehend, so, dafs die Blattfläche mit der Richtung 


(') Dem Andenken eines vorzüglichen Pflanzen-Cultivateurs, unter dessen sorgsamer 
Pflege die Palmen des hiesigen botanischen Gartens sich lange einer normalen Gesundheit 
erfreuten, des Herrn Obergärtner Pilder bei der Frau Bankier Friebe in Wilmersdorf 
bei Berlin, als ein Zeichen der Anerkennung gewidmet. 


Begoniaceen - Gallungen und Arten. 187 


des Blattstiels eine gerade Linie bildet, später zurückgekrümmt, so, dafs die 
Richtung des Blattstiels zu der der Platte einen rechten Winkel zeigt und 
die frühere Länge des Blattes zur Breite wird, 3—4 Zoll lang und 11,—2 
Zoll breit. Die Rispe 3—4 Zoll lang, ,—1 Zoll langgestielt; die 
Seitenzweige derselben zolllang, dünn, einfach, vielblumig und während 
der Blüthe hangend. 

In Venezuela von Karsten, Moritz und Wagener gesammelt und 


lebend in Deutschland eingeführt. 


°+ Flores masculi et feminei 4 petali. 


XYTI. Mezierea Gaudich. 


Flores monoiei, masculi et feminei in cymas repetite dichotomas pedun- 
culatas axillares dispositi. Masculi: Petala 4, exteriora maxima orbicu- 
laria, margine ceucullato-involuta, interiora angusta oblongo-lanceolata intus 
excavata. Stamina numerosa toro plano inserta;, antheris oblongis, apice sub- 
attenuatim-obtusis, basi emarginatis; filamentis liberis erectis anthera sub- 
brevioribus, basi dilatatis. Flores feminei: Petala 4, exteriora maxima et 
interiora angusta, forma ut in mare. Germen inferum teretiusculum oblon- 
gum, leviter tricostatum exalatum triloculare. Ovula creberrima, anatropa. 
Stylus usque ad basin tripartitus persistens glaber. Stigmata bieruria basi 
expansa, cruribus tortuosis, apice attenuatis, fascia papillosa bis spiraliter 
torta, inferne continua cinctis. Capsula oblonga exalata.. Semina innume- 
rabilia ovalia reticulata exalbuminosa. 

Frutex; foliis ovatis acuminatis, margine repando-crenatis inaequi- 
lateris, basi semicordatis; stipulis longissimis lanceolato - acuminatis, dorso 
costatis; cymis repetite dichotomis pedunculatis axillaribus folio suo bre- 
vioribus; bracteis longis angustis. 


1) Mezierea Salaciensis Gaudichaud, Voyage de la Bonit (Bo- 
tanique), t. 32 absque descriptione. 

Stengel stielrund. Blätter 3—5 Zoll lang und 14, — 2, Zoll breit. 
Blattstiele und Afterblättchen +—1 Zoll lang. Trugdoldenstiele 1—2 Zoll 
lang. Blüthen % Zoll im Durchmesser. Früchte 6 Linien lang und 3 Linien 
im Durchmesser. 


Aa 


188 Kıorzscn: 


Der Ursprung der Pflanze, wie der, der Namenbezeichnung ist völlig 
unbekannt. Sicher gehört sie einem Länderstriche an, aus welchem mir 
keine Begoniacee zu Gesicht gekommen ist und ich vermuthe daher, dafs sie 
den ost-afrikanischen Inseln angehören möge. Der Queerdurchschnitt einer 
Frucht in der Zeichnung zeigt Wandplacenten, dies ist jedenfalls unrichtig, 
weil es der Entwickelung dieses Organs bei den bis jetzt bekannten Formen 
dieser Familie durchaus widerspricht. 


°r Flores masculi 5 petali — feminei 3 petali. 
* Placentae bilamellatae. 


XVII. Rachia (') Kl. 
Tat: VE: \B. 


Flores monoieci magni albidi in cymas dichotomas parvas contractas 
longe pedunculatas axillares dispositi. Masculi: Petala 4 biserialia, exteriora 
oblongo-orbicularia magna, extus sparsim villosula, interiora angusta oblon- 
go-obovata glabra. Stamina numerosa aequilonga toro plano inserta; an- 
theris oblongis, utrinque obtusis, rimis longitudinalibus apice oblique con- 
niventibus instructis; filamentis liberis antheris subbrevioribus. Flores 
feminei: Petala 3 inaequalia biserialia, exteriora majora oblongo-orbicularia, 
intus glabra convexa, extus longe pilosa, interius parvum obovatum. Germen 
inferum pilosum trigonum triloculare subinaequaliter trialatum. Ovula in 
placentis e loculorum angulo centrali geminis conniventim bilamellatis, 
utrinque oyuliferis creberrima, anatropa. Stylus brevis glaber persistens 
tripartitus; stigmatibus bieruribus, basi subdilatatis, fascia papillosa bis 
spiraliter torta cinctis. Capsula membranacea pilosa turbinato-triquetra 
trilocularis subaequaliter trialata, ad alarum originem per rimas arcua- 
tas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exal- 
buminosa. 

Frutices simplices erecti tomentosi mexicani; foliis peltatis carnoso- 
subcoriaceis incano-tomentosis; stipulis latis deciduis acuminatis; cymis 
contractis longe pedunculatis; floribus submagnis albidis. 


(') Dem Andenken eines sehr vielseitig gebildeten Mannes und ausgezeichneten Pflanzen- 
Cultivateurs, des Kunstgärtner Herrn Louis Rach in Berlin, der eine grofse Pflanzenkenntnils 
besitzt und eben eine interessante Arbeit über die Ericeen des Thunberg’schen Herbars 
beendet hat, gewidmet. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 189 


1) Rachia peltata Kl. Caule erecto crasso simplici tomentoso; 
foliis carnoso-coriaceis peltatis orbiculari-ovatis acutis repando-crenatis, supra 
subtusque incano tomentosis; stipulis latis acuminatis septemnerviis, extus 
tomentoso-vellereis; petiolis longis teretibus incano-tomentosis; cymis con- 
tractis longissime pedunculatis pubescenti-tomentosis; floribus magnis albi- 
dis; petalis exterioribus pilosis. 

Begonia peltata Otto und Dietrich, Allgemeine Gartenzeitung 
IX, p. 58. 

Stamm dick, einfach, 1,—2 Fufs hoch. Blätter 5—7 Zoll lang und 
4—51, Zoll breit. Blattstiele —6 Zoll lang. Trugdoldenstiele 8—15 Zoll 
lang. Blüthen 1 Zoll -, Kapseln 9 Linien im Durchmesser. Fruchtflügel 
6 Linien lang und 3 Linien breit, oben abgestutzt. 

Kömmt auf trockenen, sonnigten Trachytfelsen in einer Höhe von 
2,500 Fufs in Mexico vor, (Liebmann). Durch Schiede und Deppe 
lebend eingeführt und vom Berliner botanischen Garten aus verbreitet. 

2) Rachia incana Kl. Caule erecto crasso simplici incano-tomen- 
toso; foliis peltatis minoribus ovatis acutis remote dentatis subangulatis, 
subtus albido-tomentosis, supra pallide viridibus subglabris; peduneulis 
longiusculis ramificationibusque cymae rubescentibus albido-villosulis; petalis 
albidis roseo tinctis utrinque glaberrimis. 

Begonia incana Lindley, Miscellaneous matters to the Botanic. Reg. 
1841. n. 73. B. auriformis van Houtte, Hort. Berol. 

Der vorigen Art im Habitus sehr verwandt, nur in allen Theilen 
kleiner und schwächer und durch vorstehende Diagnose wohl unterschieden. 

Nach Liebmann kömmt sie in Mexico mit der vorhergehenden Art 
gemeinschaftlich vor. 

3) Rachia Meyeri Kl. Caule elato erecto fruticoso; foliis car- 
nosis amplis peltatis oblongis, basi oblique auriculatis, margine leviter sinu- 
atis, undique molliter cano-tomentosis; cymis axillaribus longissime pedun- 


culatis rubescentibus villosulis; floribus magnis dense congestis longe 


pedicellatis; petalis exterioribus magnis, extus labmie! capsulis pallide-viri- 

dibus tenuissime membranaceis magnis aequaliter trialatis, apice truncatis. 
Begonia Meyeri Hooker, Bot. Mag., t. 4100 nec Otto et Dietrich. 
Diese Art scheint die gröfste der bis jetzt bekannten Rachien zu sein. 


Sie ist aus Versehen von Sir W. Hooker für eine Pflanze gehalten worden, 


190 Krorzsch: 


die er aus dem Berliner botanischen Garten erhalten zu haben glaubte, vom 
Petersburger Garten ausgegangen sein sollte, in Brasilien zu Hause ist und 
zur Gattung Gurltia gehört. In der von Sir W. Hooker entworfenen 
Diagnose werden der weiblichen Blüthe 2 Blumenblätter zugeschrieben, 
während in der dazu gehörigen, von Fitch gefertigten Abbildung deutlich 
3 Blumenblätter zu sehen sind. 

Sie stammt jedenfalls aus Mexico. Ob sie sich noch in Kultur befin- 
det, ist mir nicht bekannt. 


AIX. Diplochinium (') R. Wight, (Icones ete., excl. t. 1814.) 


Flores monoici eymosi. Masculi: Petala 4, exteriora majora orbi- 
cularia, interiora angusta, basi attenuata. Stamina numerosa inaequilonga, 
inferne monadelpha; antheris obovatis, apice rotundatis aut emarginatis in 
filamenta brevia attenuatis. Flores feminei: Petala 3, exterioribus duabus 
oppositis majoribus, tertia angustiore, basi attenuata. Germen trigonum 
glabrum triloculare aequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali bilamellatis ereberrima, anatropa. Stylus persistens, tri- 
partitus. Stigmata bieruria fascia papillosa inferne continua eincta. Capsula 
papyracea triquetra trilocularis aequaliter trialata ad alarum originem per 
rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reti- 
culata exalbuminosa. 

Suffrutices herbacei Indiae orientalis acaules tuberosi aut caulescentes 
etuberosi subglabri; foliis in speciebus acaulibus aequaliter cordatis, in spe- 
ciebus caulescentibus semicordatis; eymis repetite dichotomis pedunculatis 
radicalibus aut axillaribus. 


« Acaules. 


1) Diploclinium Arnottianum R. Wight. Acaule, nanum, tu- 
berosum; foliis orbicularibus acutis crenato - serratis aequaliter cordatis, 


(') Dieser von dem Herrn Lindley ursprünglich aufgestellte Name, welcher sämmtliche 
Begoniaceen mit gespaltenen Placenten, von mir in 24 deutlich unterscheidbare Gattungen 
getheilt, zu einer Gattung vereinigen sollte, konnte unmöglich adoptirt werden. Ich habe 
es demnach vorgezogen denselben nach Wight’s Definition für diejenigen ostindischen Arten 
in Anwendung zu bringen, deren weibliche Blüthen neben den gespaltenen Placenten mit 
3 Blumenblättern versehen sind. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 191 


supra sparsim pubescentibus, subtus piloso-nervosis; cymis pluribus radi- 
dicalibus paucifloris foliis vix longioribus; capsulis obovatis, basi sub- 
attenuatis. 

D. Arnottianum R. Wight, Ic. plant. Ind. or. vol. V, t. 1815. 

Knollen von der Gröfse einer Kirsche. Gewächs krautartig, 5 Zoll 
hoch. Blätter 2—3 Zoll im Durchmesser. Blattstiele 1,— 21, Zoll lang. 
Trugdoldenstiele 3 Zoll lang. 

In dichten Wäldern Östindiens (Courtallum). Blühbt im Juli und 
August nach R. Wight. Nicht in Kultur. (') 

2) Diploclinium cordifolium R. Wight. Rhizomate crasso; fo- 
lüs orbieularibus rotundatis cordatis dentatis, supra sparsim pubescentibus; 
petiolis longis radicalibus glabris; scapis solitariis glabris petiolis longioribus; 
cymis laxis expansis multifloris; floribus parvis; capsulis turbinatis, apice 
latis truncatis, basi attenuatis. 

D. cordifolium R. Wight, Ic. plant. vol. V, t. 1816. 

Das ganze Gewächs 9—12 Zoll hoch. Blätter 3—44, Zoll im Durch- 
messer. Blattstiele 5—6 Zoll lang. Trugdoldenstiel 6 Zoll lang. Trug- 
dolde 4 Zoll im Durchmesser. 

In Waldungen auf Malabar. Blüht im Juni (R. Wight). Nicht 


in Kultur. 


ß Caulescentes. 


3) Diploclinium Lindleyanum R. Wight. Caulescens, herba- 
ceum, eramosum; caule gracili flexuoso glabro; foliis semicordatis trans- 
verse oblongis acuminatis repando- dentatis, dentibus argutis submucronatis, 
utrinque glabris; cymis repetite dichotomis dilatatis laxis brevi pedunculatis 
axillaribus multifloris; floribus parvis; capsulis aequaliter trialatis, apice 
truncatis, inferne attenuatis. 

Diploclinium Lindleyanum R. Wight, Icones plant. Ind. or. vol. V, 
1,4817: 

Begonia malabarica Dryander, eine auf Tafel 86 im 9. Bande des 
Hort. Malab. abgebildete Begonia, deren weibliche Blüthen ebenfalls mit 


(') Diploelinium biloculare R. Wight t. 1814 hat einen hinfälligen Griffelapparat und 
gehört zu den Platycentreen. 


192 Krorzscn: 


3 Blumeublättern versehen sind und welche nach Robert Wight von der 
B. malabarica Roxbg als Species abweicht, ferner die folgende unter no. 4 
diagnosirte Art aus Java gehören nicht allein zur Gattung Diploclinium, 
sondern scheinen auch mit D. Lindleyanum nahe verwandt zu sein, so nahe, 
dafs ich fürchte eine oder die andere der Arten werde bei genauerer Prüfung 
in die letztgenannte aufgehen. 

Unsere Pflanze ist schlank, unverästelt und 14,—2 Fufs hoch, Die 
Blätter 6 Zoll lang und 2 Zoll breit. Die Blattstiele 1—1%, Zoll lang. Die 
Trugdoldenstiele 1 Zoll lang. Die Trugdolden sparrig-auseinander gespreitzt, 
6 Zoll im Durchmesser, aber kaum 3 Zoll lang. Männliche Blüthen 10 Li- 
nien -, weibliche Blüthen 8 Linien im Durchmesser. 

Auf Malabar und Courtallum einheimisch. Nicht in Kultur. 


4) Diploclinium repandum Kl. Caule herbaceo strieto glabro 
simpliei; foliis semicordatis oblongis acuminatis repandis denticulatis laevi- 
bus, supra nitidis, subtus pallidis; capsulae alis aequalibus rotundatis. 

Begonia repanda Blume, Enum. plant. Jav. I, p. 97. 

Stengel 1—2 Fufs hoch, gerade, aufrecht, von der Dicke eines 
Gänsekiels. Blätter 4—5 Zoll lang und 1, —2 Zoll breit. Blattstiele 
1—1!, Zoll lang. Trugdoldenstiele 1 Zoll lang. Bracteen oval, weich- 
stachelspitzig und parallel-Snervig. Trugdolden 3 Zoll im Durchmesser. 

Auf der Insel Java einheimisch. Nicht in Kultur. 


5) Diploclinium bombycinum. Caule elato ramoso glabro; fo- 
liis semicordatis ovato-oblongis acuminatis denticulatis laevibus, supra ni- 
tentibus, subtus pallidis et in venis plerumque purpurascentibus; cymis 
axillaribus pedunculatis subcontractis; capsulae utrinque emarginatae alis 
aequalibus obtusis. 

Begonia bombycina Blume l.c.I, p. 9. 

Stengel kahl, verästelt, 3 Fufs hoch. Blätter 5— 6 Zoll lang und 
24,—3 Zoll breit. Blattstiele ,—3 Zoll lang. Kapseln 10 Linien lang und 


5 Linien im Durchmesser. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 193 


** Placentae integrae pedicellatae. 


AX. Mitscherlichia (‘) Kl. nec Kunth. 
Tal VI. A. 

Flores monoiei cymosi. Masculi: Petala 4 biserialia, exteriora ma- 
jora suborbicularia, interiora angustiora obovata, basi attenuata. Stamina 
30—60; antheris obovatis tumidis, basi in filamenta subattenuatis brevibus 
per rimas laterales dehiscentibus; filamentis in cylindrum plus minus longum 
monadelphis. Flores feminei: Petala 4 biserialia, exterioribus majoribus 
brevi-ovatis obtusis, interiore paryo. Germen inferum trigonum triloculare 
glabrum aequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo cen- 
trali integerrimis pedicellatis (sectio transversa oblongo-triangularis seu obtuse 
ovato-lanceolata) ereberrima, anatropa, sessilia. Stylus brevis trifidus glaber 
persistens. Stigmata bieruria, fascia papillosa bis spiraliter torta, inferne 
continua cincta. Capsula triquetra trilocularis glabra aequaliter trialata, ad 
alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minu- 
tissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Suffrutices acaules subtuberosi in sylvis Indiae orientalis crescentes; 
rhizomate perbrevi subtuberoso stipulis magnis instructo; foliis carnoso-sub- 
coriaceis orbieularibus peltatis longe petiolatis; cymis repetito - dichotomis 
pedunculatis; floribus speciosissimis roseis albis vel coccineis; bracteis parvis; 
capsulae alis aequalibus obtusis coloratis. 

1) Mitscherlichia albo-coccinea Kl. Acaulis; foliis transverse 
ovatis obtusissimis suborbicularibus laterali- peltatis coriaceo - carnosis obtuse 
sinuatis, supra glaberrimis, subtus pallide punctatis nervoso - pubescentibus; 
petiolis longis appresso -hirtis; stipulis magnis ovatis acuminatis; cymis pe- 
dunculisque puberulis; petalis forum masculorum et femineorum exteriori- 
bus extus coceineis, intus pallide roseis, interioribus niveis; capsulae val- 
vibus viridibus, alis aequalibus rubro -marginatis. 

Begonia albo-coccinea Hooker, Bot. Mag., t. 4172. Lindley, 
Bot. Reg. New Series, 1.39. B. Grahamiana R. Wight, Icones plant. 
Ind.'or. v Wr. 18917° 


(') Dem Andenken der Herren Gebrüder Mitscherlich, des Chemikers, Geheimen 
Medizinal-Rath, und des Directors der pharmakologischen Sammlung, Professor an der hiesigen 
Universität, gewidmet. Die von Kunth aufgestellte Gattung Mitscherlichia ist von. Neea 
Ruiz und Pav. nicht verschieden. 


Phys. Kl. 1854. Bb 


194 Krorzsen: 


Wurzelstock sehr kurz, fast knollenartig. Blattstiele 2—6 Zoll lang. 
Blätter 2—6 Zoll im Durchmesser. Afterblättchen schlaff, häutig, eiförmig, 
lang-zugespitzt, 1%, Zoll lang und an der Basis 4, Zoll breit. Trugdolden- 
stiele 1— 1%, Fufs a sammt den eneieungeg und Blüthenstielen schar- 
lachroth. Fruchtflügel an beiden Enden verdünnt. 

In dichten Waldungen (Courtallum) Östindiens. (R. Wight). Eine 
der schönsten Zierden unserer Warmhäuser. 

2) Mitscherlichia coriacea Kl. Acaulis; foliis aggregatis longe 
petiolatis excentrice peltatis subcoriaceis brevi-ovatis acutis glanduloso-serra- 
tis, supra saturate viridibus concavis, subtus petiolisque purpureis; stipulis 
membranaceis roseis ovato-acuminatis; scapis folio longioribus, apice dicho- 
tomo-cymosis pedicellisque saturate roseis; petalis coccineo-subroseis; 
fructibus coccineis; capsulae alis subaequalibus, basi emarginatis. 

Begonia coriacea Hasskrl, Pl. Jav. rar., p. 209. B.peltata Hasskrl, 
Tijdschrift X, p. 133. B. Hasskarlü Zollinger msc. Herb. n. 1613. B. 
hernandiaefolia Hooker, Bot. Mag., t. 4676. 

Wurzelstock kurz. Afterblättchen häutig-rosenroth, eiförmig, lang- 
zugespitzt, 4 Zoll lang und % Zoll breit. Blattstiele 2, — 9 Zoll lang. 
Blätter 2—4 Zoll lang und 1}, =, Zoll breit. Trugdoldenstiele 6—12 Zoll 
lang. Zwei Fruchtflügel ee als der dritte. 

Von Herrn Hasskarl zuerst, später von dem Herrn Zollinger auf 
Java entdeckt. Nicht wie irrthümlich im Botanical Magazine angegeben, aus 
Central- America stammend. Wird mit Erfolg in unseren Warmhäusern 
kultivirt. 


“r Flores masculi 2-, feminei 5 petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 


XXI Petermannia (') Kl. 
EENNE®: 
Flores monoici parvi cymosi. Masculi: Petala 2 aequalia cordato- 


orbicularia. Stamina numerosa inaequilonga connata, antherae breves 
bares apice truncatae u me lateraliter rimosae, rimis longitu- 


(') Dem Andenken des im Elke 1854 zu Leise ersten Botanikers, Professor 
und Custos des dortigen Universitäts-Herbariums Dr. Wilhelm Ludwig Petermann 
gewidmet. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 195 


dinalibus, apice subeonniventibus; filamenta racemoso-monadelpha. Feminei: 
Petala 5 pluriserialia inaequalia elliptica. Ovarium inferum trigonum trilo- 
culare subaequaliter trialatum glabrum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali geminis conniventim-lamellatis, utrinque ovuliferis creberrima, 
anatropa. Stylus persistens glaber tripartitus; stigmata lunato-dilatata, mar- 
gine sublobata brevi bieruria, eruribus divaricatis, fascia papillosa bis spira- 
liter torta antice continua einctis. Capsula triquetra trilocularis subaequaliter 
obtuse trialata, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina 
innumerabilia minutissima oblonga retieulata exalbuminosa. 

Frutices erecti graciles ramosi subglabri nodosi in insulis philippinis 
et Sumatra erescentes; foliis obliquis subincurvis dentatis serratis aut incisis 
brevi petiolatis; stipulis scariosis membranaceis; cymis repetito- dichotomis 
peduneulatis axillaribus. 


1) Petermannia Cumingiana Kl. Gracilis, sparsim ramosa, gla- 
bra; caule erecto subgeniculato; foliis brevissime petiolatis oblongis incurvis 
acuminatis inaequilateris, basi oblique emarginatis, margine inciso - serratis, 
supra saturate viridibus, subtus pallidis fusco -nervosis; stipulis ovato - ob- 
longis rotundatis mucronatis scariosis; cymis parvis divaricatis brevi pedun- 
culatis; floribus parvis albidis; pedicellis florum femineorum sparsim setosis; 
capsulae alis subaequalibus obtusangulis, basi subattenuatis. 

Ein schlanker, kahler, 2 Fufs hoher, wenig verästelter Strauch. 
Blätter 3— 4 Zoll lang und 10 — 18 Linien breit. Blattstiele 1 — 1}, Linie 
lang. Afterblättchen 4 Linien lang und 11, Linie breit. Trugdolden 
2 Zoll im Durchmesser, 4—1 Zoll lang gestielt. Blüthen 5 Linien im 
Durchmesser. 

Von dem Herrn Cuming auf den Philippinen entdeckt und in dessen 
Sammlungen unter no. 856 enthalten. Nicht in Kultur. 


2) Petermannia Jasciculata Kl. Caule gracili rufescente piloso; 
foliis oblongo-ovatis acuminatis, basi semicordatis duplicato-serratis inaequi- 
lateris, supra rufescente setosis, subtus pubescentibus, inferioribus alternis, 
superioribus suboppositis; petiolis dense pilosis; stipulis linearibus acumi- 
natis pilosis; cymis brevissime peduneulatis in apice ramorum alternatim 
axillaribus; bracteis purpureis acutis pilosis; floribus albidis; capsulae alis 
subaequalibus obtusangulis. 


Bb 2 


196 Krorzscn: 


Begonia fasciculata William Jack, Descriptions of Malayan plants 
in Calcutta Journal of nat. hist. v. IV. 1844. p. 345. 

Endeckt von W. Jack zu Tappanuly, an der Westküste von Sumatra. 
Nicht in Kultur. 

3) Petermannia racemosa Kl. Suberecta, glabra; foliis obo- 
vato-oblongis acuminatis basi attenuatis semicordatis irregulariter dentatis 
brevi petiolatis; stipulis magnis oblongis; cymis florum masculorum pedun- 
culatis axillaribus flore femineo unico intermixtis; petalis erassis carnosis; 
capsulae alis aequalibus rotundatis. 

Begonia racemosa W. Jack l.c. p. 346. Layang-layang Simpac Mal. 

Wächst im Inneren von Beucoolen (Sumatra). Nicht in Kultur. 

4) Petermannia geniculata Kl. Caule sulcato compressiusculo 
glabro; foliis petiolatis ovato -oblongis semicordatis acuminatis denticulatis 
glabris; cymis repetito-dichotomis divaricatis; petalis albidis; capsulae alis 
aequalibus obtusangulis. 

Begonia geniculata W. Jack l.c. p.347. Rumput Udang Udang. Mal. 

Wächst in Sumatra. Die Eingebornen benutzen die Blätter dieser 


Pflanze zum Reinigen ihrer Dolche von Rostflecken (W. Jack). 


XXI. Moschkowizia(') Kl. 
ats VIII SA: 


Flores monoici albi parvi geniculato-cymosi. Masculi: Petala 2 op- 
posita oblongo-orbicularia, intus concava. Stamina numerosa toro plano 
inserta; antheris oblongis utrinque obtusis, apice in connectivum sterile 
productis, loculis lateralibus infra apicem rima longitudinali strieta de- 
hiscentibus ; filamentis anthera subbrevioribus liberis glabris. Flores feminei: 
Petala 5 biserialia, 3 exteriora aequalia subrotundato-elliptica concava ob- 
tusa, 2 interiora oblonga acutiuscula. Ovarium inferum trigonum triloculare 
inaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali bi- 
lamellatis creberrima, anatropa, lamellis arcuatim conniventibus in stipitem 
exovuliferum conjunctis. Stylus trifidus glaber persistens, lobis bicornutis 


(') Dem Andenken des Herrn Kunst- und Handelsgärtner Moschkowitz in Erfurt, 
der sich durch die Einführung und Verbreitung mehrerer Begoniaceen verdient gemacht 
5 5 g 8 
hat, gewidmet. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 197 


subtortuosis, fascia papillosa bis spiraliter torta, inferne continua cinctis. 
Capsula turbinato-triquetra membranacea trilocularis inaequaliter trialata, ad 
alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia mi- 
nutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Fruticuli graciles flexuosi glabri ramosi caracasani; foliis petiolatis 
oblongis semicordatis minutissime spinuloso -dentatis; stipulis parvis ca- 
ducis; ceymis geniculato-dichotomis divaricatis pedunculatis glabris axilla- 
ribus; bracteis minutis ciliatis; floribus parvis albis; capsulae alis albidis 


obtusangulis. 


1) Moschkowitzia fagopyroides Kl. Gracilis, glaberrima, fle- 
xuosa; caule purpurascente; foliis membranaceis deflexis petiolatis trans- 
verse ovatis acuminatis spinuloso - denticulatis semicordatis, supra laete 
viridibus nitidis, subtus pallidis impresso -nervosis minutissime papuloso- 
punctulatis; stipulis amplexicaulibus caducis oblongis membranaceis obtusis 
mueronulatis multinerviis glabris; cymis axillaribus brevi pedunculatis geni- 
culato-ramosissimis divaricatis glabris; ramificationibus tenuissimis; bracteis 
minutis lanceolatis versus apicem ciliatis; floribus parvis candidis; capsulae 
ala maxima rectangula rotundata, 

Begonia fagopyroides Kunth et Bouche, Index plant. hort. bot. 
Berol. 1848. 

Das ganze Gewächs 3—4 Fufs hoch, schlank, biegsam, verästelt, mit 
einer Neigung zum Klimmen. Blätter 1—1', Zoll lang und 2,—3 Zoll breit. 
Blattstiele ,— 1%; Zoll lang. Afterblättchen 7 Linien lang und 4 Linien breit. 
Trugdolden 3—5 Zoll im Durchmesser, deren Stengel 1—1!, Zoll lang. 

Von dem Herrn C. Moritz auf der Colonie Tovar bei Caracas in Ve- 
nezuela entdeckt und durch ihn in Deutschland eingeführt. 


2) Moschkowitzia VVageneriana Kl. Suberecta, gracilis, gla- 
berrima; caule viridi; foliis membranaceis erectis petiolatis transverse ellip- 
ticis acutis leviter sinuato-angulatis spinuloso-denticulatis semicordatis, supra 
saturate viridibus, subtus pallidis rubescenti-nervosis minutissime papuloso- 
punctatis; petiolis erectis; stipulis obovatis mucronulatis glabris; eymis axil- 
laribus pedunculatis minus ramosis contractis; bracteis minutis oblongo- 
spathulatis ciliatis; staminibus creberrimis; floribus parvis candidis; capsulae 
ala maxima rectangula rotundata. 


198 Krorzscn: 


Eine 2—3 Fufs hohe, schlanke, aufrechte, kahle, verästelte Pflanze 
mit einer Neigung zum Klimmen. Blätter 1—2 Zoll lang und 2— 3 Zoll 
breit. Blattstiele ,—1% Zoll lang. Afterblättchen 6 Linien lang und 3 Li- 
nien breit. 'Trugdolden 1—2 Zoll im Durchmesser, deren Stengel gerade, 
aufrecht, 1—% Zoll lang. 

Von dem Herrn Obergärtner Lauche, einem vorzüglichen Culti- 
vateur in dem überaus pflanzenreichen Etablissement des Herrn Ober- 
landesgerichtsrath Augustin auf dem Wildpark bei Potsdam aus Samen 
gezogen, den Herr Wagener aus Venezuela eingesandt hatte. 


XAII. Donaldia(') Kl. 
ar avi, DB. 


Flores monoiei carnei cymosi. Masculi: Petala 2 opposita ovato-or- 
bicularia, intus concava. Stamina numerosa toro plano inserta; antheris 
oblongis utrinque obtusis, connectieulo fuscescente; filamentis liberis fili- 
formibus anthera subbrevioribus glabris. Flores feminei: Petala 5 triserialia 
inaequalia ovata obtusa. Ovarium inferum trigonum triloculare inaequaliter 
trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali bilamellatis cre- 
berrima, anatropa, lamellis arcuatim conniventibus in stipitem exoyuliferum 
conjunctis. Stylus tripartitus glaber persistens, lobis bicornutis tortuosis, 
fascia papillosa ter spiraliter torta, inferne continua einctis. Capsula turbi- 
nato-triquetra membranacea trilocularis valde inaequaliter trialata, ad alarum 
originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima 
oblonga reticulata exalbuminosa. 

Fruticuli erecti sparsim ramosi caracasani; foliis inaequilateris oblongis 
acutis argute duplicato-serratis rectis membranaceis semicordatis brevi pe- 
tiolatis; stipulis scariosis subpersistentibus; cymis divaricatis ter dichotomo- 
ramosis pedunculatis axillaribus; floribus subcarneis; bracteis scariosis per- 
sistentibus; capsulis bractea oblonga suffultis. 

1) Donaldia ulmrfolia Kl. caule erecto subramoso piloso; folüs 
oblongis acutis argute duplicato-serratis inaequilateris, basi semicordatis; 
petiolis brevibus hirtis; stipulis subpersistentibus scariosis oblongo-lanceolatis 


(') Dem Andenken des Herrn Donald, Verfasser eines sehr beachtenswerthen Aufsatzes 
über die Kultur und Behandlung der Begoniaceen im ersten Bande des Journals der Londoner 
Gartenbau - Gesellschaft, gewidmet. 


Begoniaceen - G allungen und Arien. 199 


acutis, extus sparsim hirtellis; cymis pedunculatis axillaribus hirtis; bracteis 
lanceolato-linearibus mucronatis integerrimis persistentibus glabris; capsulae 
sparsim hirsutae alis 2 angustis, tertia maxima ovato- deltoidea. 

Begonia ulmifolia Humb. Bonpl. Kunth, Noy. gen. et spec. 
plant. VII, p. 173. Herb. Willd. n. 17571. Link et Otto, Icones 
select. plant. rar. I, p. 83, t.38. Loddiges, Bot. Cab., t. 638. Donaldia 
ulmifolia Kl. Regel, Gartenflora 1854. t. 77. 

Stengel aufrecht, wenig verästelt, 2—4 Fufs hoch, saftig. Blätter 
2—5 Zoll lang und 1—2 Zoll breit. Blattstiele 3—4 Linien lang. After- 
blättchen 6 Linien lang und 2 Linien breit. Trugdolden in der Blüthe 
2 Zoll -, in Frucht 4 Zoll im Durchmesser. Trugdoldenstiele 2,—3 Zoll 
lang. Bracteen 3—5 Linien lang und 1—2 Linien breit. Gröfster Kapsel- 
flügel 5 Linien lang und 6 Linien breit. 

Ist in Venezuela zu Hause. In Deutschland ziemlich verbreitet. 

2) Donaldia Oltonis Kl. caule erecto subramoso crassiusculo gla- 
bro; foliis brevissime petiolatis elliptico -lanceolatis acutis spinuloso - dupli- 
cato-serratis inaequilateris, basi obliquis, utrinque glaberrimis, supra satu- 
rate viridibus, subtus glaucescentibus; stipulis persistentibus scariosis ovatis 
mucronatis glabris; eymis pedunculatis contractis glabris axillaribus; bracteis 
late ovatis glabris persistentibus; capsulae glabrae alis 2 angustis, tertia 
maxima deltoidea acuta. 

Begonia Oltonis Walpers, Repert. bot. system. II, p. 212, n. 82. 

Stamm 2—4 Fufs hoch, robust. Blätter 2,—3 Zoll lang und S— 10 
Linien breit. Blattstiele 1—2 Linien lang. Afterblättchen 4—5 Linien lang 
und 25—3 Linien breit. Trugdoldenstiele 1,—2 Zoll lang. Trugdolden 
45—2 Zoll im Durchmesser. Bracteen 4 Linien lang und 3 Linien breit. 
Gröfster Fruchtflügel an der Basis herablaufend, an der Spitze breit ab- 
gestutzt, in einem stumpflichen Winkel endigend, 9 Linien hoch und 6 Li- 
nien breit. 

In Venezuela einheimisch. Vom Herrn Garteninspektor Eduard 
Otto lebend -, von dem Herrn C. Moritz in getrockneten Exemplaren 
unter no. 124 eingeführt. 


200 Kıorzscn: 


** Placentae integrae pedicellatae. 


AXIV. Augustia(‘) Kl. 
SzaaV ll... B. 


Flores monoici albi cymosi. Masculi: Petala 2 suborbicularia paullulum 
latiora quam longa. Stamina 50— 60 toro pulvinato compressiusculo inserta; 
antheris parvis ovato-oblongis, utrinque obtusis, apice in conum obtusum 
productis, loculis infraapicalibus lateralibus tumidis; filamentis filiformibus 
liberis antheris subduplo longioribus. Flores feminei; Petala 5 patentia 
pluriserialia inaequalia obovata, interiora minora. Ovarium inferum trilo- 
culare trigonum subaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali solitariis integris pedicellatis (sectio transversa ovato-oblonga) 
creberrima, anatropa. Stylus trifidus glaber persistens; stigmatibus bicor- 
nutis, fascia papillosa bis spiraliter torta, inferne continua ceinctis. Capsula 
turbinato -triquetra membranacea trilocularis subaequaliter trialata, apice 
truncata, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innu- 
merabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutieuli ramosi succulenti tumido-articulati tuberosi capenses; foliis 
reniformi-cordatis grosse dentatis, incisis aut palmatim lobatis acutis petiola- 
tis; stipulis subpersistentibus; cymis pedunculatis axillaribus paucifloris; 
floribus submagnis candidis aut dilute roseis bracteis candidis caducis sufful- 
tis; capsulae alis subaequalibus, apice truncatis. 

1) Augustia Dregei Kl. Caule carnoso-nodoso; foliis petiolatis 
inaequilateris reniformi - cordatis grosse angulato-serratis glaberrimis nitidis; 
stipulis ovatis obtusis submucronatis; eymis axillaribus pedunculatis paucifloris; 
floribus candidis; capsulae alis subaequalibus acutangulis, apice truncatis. 

Begonia Dregei Otto et Dietr., Gartenzeitung IV, p. 357. n. 27. 
B. parvifolia Graham, Bot. Mag., t. 3720. E. Meyer Mss. nec Schott. 
B. reniformis Hort. Berol. nec Dryander. 

Var. « purpurascens; caule ramis petiolisque rubescentibus; foliis mino- 
ribus, subtus purpurascentibus. 

Var. & rubro-nervis; caule sordide purpureo-virescente; foliis majoribus, 
subtus pallide viridibus rubro -nerviis. 


(') Dem Andenken unseres wackeren Physikers, des Herrn Professor Dr. August, Di- 
rector des Cöllnischen Real- Gymnasiums, gewidmet. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 201 


Stengel 2—3 Fufs hoch, unterwärts von der Dicke eines Daumens, in 
einen unterirdischen, flachen Knollen verlaufend. Blätter schief, 8 Linien 
bis 1!, Zoll lang und 1—21, Zoll breit. Blattstiele 1—2 Zoll lang. After- 
blättchen 4 Linien lang und 2 Linien breit. Trugdolden wenigblüthig, deren 
Stengel achselständig, länger als die Blattstiele. Bracteen weifslich-grün, 
kreis-verkehrteiförmig. Kapselflügel 9 Linien lang und 1—3 Linien breit. 

Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung einheimisch. Wird allge- 
mein kultivirt. 

2) Augustia caffra Kl. Caule carnoso-nodoso ramoso; foliis 
obliquis inaequilateris reniformi-cordatis angulato-lobatis obtuse serratis 
acutis aut acuminatis petiolatis; stipulis lanceolatis acuminatis; cymis dicho- 
tomis pedunculatis axillaribus quadrifloris; floribus albidis submagnis; 
bracteis orbiculari-ovatis; capsulae alis subaequalibus acutangulis, apice 
truncatis. 

Begonia caffra Meissner in Linnaea XIV, p. 501. Begonia sinuata 
E. Meyer Mss. Otto et Dietrich, Allgem. Gartenzeitung IV, p. 357. 
Graham in Edinb. Journ. of Sc. 1837. Bot. Mag. t. 3731. nec Wallich. 
B. sinuata Hort. Berol. 

Stamm fleischig, knotig-gegliedert, 2—3 Fufs hoch, grün, etwas ge- 
röthet, unterhalb der Erdfläche knollig-verdickt. Afterblättchen aus breiter, 
oft lappiger Basis lanzettförmig, langzugespitzt, 7 Linien lang und an der 
Basis 3— 4 Linien breit. Blattstiefe 2— 3 Zoll lang. Blätter 2— 21, Zoll 
lang und 3—4 Zoll breit, auf der Unterfläche rothnervig. Trugdoldenstiele 
2 Zoll lang. Bracteen breit eiförmig, stumpf. Fruchtflügel oberwärts 3 Li- 
nien breit. 

Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung einheimisch. In Kultur. 

3) Augustia Natalensis Kl. Tuberosa, glabra; caule succulento, 
inferne crasso nodoso-articulato ramoso ; foliis inaequaliter semicordatis acu- 
minatis lobatis hinc grosse auriculatis serratis acutis, supra albo-maculatis; 
eymis pedunculatis axillaribus 4— 6 floris; floribus pallide roseis; petalis flor. 
“masc. rhombeo-orbieularibus, fem. rhombeo- ovatis; fructu trialato alis 2 
majoribus subacute angulatis unica breviore obtusangula. 

Begonia Natalensis Hooker, Bot. Mag., t. 4841. 

Von einem kaum bis zur Hälfte von Erde bedeckten, flachgedrückten 
Knollen von grau-brauner Farbe, entspringt der 1— 1, Fufs hohe, gelblich- 

Phys. Kl. 1854. Ce 


2023 Krorzscna: 


grüne, kupferroth-gefleckte, verästelte, fleischige, knotig-gegliederte, ober- 
wärts allmählig verdünnte Stengel. Blätter 1,—2 Zoll lang und 3—4 Zoll 


breit mit einer rosenrothenBlattrippe. Blattstiele —1%, Zoll lang, geröthet. 


Trugdoldenstiele blafsroth 1—1!, Zoll lang. Beide gröfsere Fruchtflügel 1 Zoll 
lang und 2—3 Linien breit. 

Durch Capitain Garden in Port Natal entdeckt und lebend in Eng- 
land eingeführt. 

4) Augustia suffruticosa Kl. Tuberosa, gracilis, glaberrima; 
caule flexuoso-erecto, basi lignoso; stipulis ovato-oblongis acutis integris; 
foliis obliquis palmatim 3—4 lobatis, lobis inaequalibus lanceolatis pinnato- 
ineisis dentatis vel integris; petiolis nunc brevibus nunc longis gracillimis; 
cymis axillaribus pedunculatis paucifloris; capsulis ovato-triangularibus ve- 
noso reticulatis, apice truncatis, e basi rotundata obsolete attenuatis; capsulae 
alis aequalibus, apice in angulum obtusum vix productis. 

Begonia suffruticosa Meissner in Linnaea XIV, p. 502. 

Afterblättchen 2 Linien lang. Blattstiele 2 Linien bis 11, Zoll lang, 
fadenförmig. Blätter 1—1%, Zoll lang und 8 Linien bis 1 Zoll breit. Trug- 
doldenstiele 1 Zoll lang. Fruchtflügel 8 Linien lang und 3 Linien breit. 

Von Drege auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung entdeckt. Nicht 
in Kultur. 


° Flores masculi 2 -, feminei 3 petali. 


AXAXY. Trachelanthus (') Kl. 
Taf. VII. C. 


Flores monoici. Masculi pedunculati umbellatim racemosi dipetali. 

Petala 2 orbiculari-oblonga albida. Stamina numerosa longe mona- 
delpha; antheris parvis brevibus late obovatis, lateraliter brevi biforaminosis, 
basi apiceque obtusis; filamentis in cylindrum longum connatis, apice brevi 
liberis. Flores feminei solitarü sessiles tripetali. Petala alba ovata acuta 
aequalia uniserialia. ÖOvarium longissime et tenuissime rostratum inferum 
triloculare trigonum subaequaliter trialatum, alis supra loculos attenuatim 
adscendentibus, apice inaequaliter acutangulis spinuloso - serratis. Ovula in 
placentis e loculorum angulo centrali solitariis integris pedicellatis (sectio 


(') Aus den griechischen Wörtern rg&yrros und «vos zusammengesetzt. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 203 


transversa oblonga acuta) ereberrima, longe funiculata, anatropa. Stylus 
glaber persistens trifidus; stigmatibus bicornutis, fascia papillosa bis spira- 
liter torta, inferne continua einetis. Capsula sessilis brevi valvata longissime 
rostrata, supra loculos in alas tres acutangulas spinoso-dentatas producta, 
trilocularis, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innu- 
merabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa funiculo longo fili- 
formi instructa. 

Suffrutices acaules Brasilienses rhizomate repente instructis; foliis 
oblongis aequalibus acuminatis serratis longe petiolatis; stipulis subpersisten- 
tibus bracteisque pectinato-ciliatis; floribus masculis dipetalis pedunculatis 
corymbosis, femineis sessilibus solitaris tripetalis. 


1) Trachelanthus rhizocarpus Kl. Rhizomate repente glabro 
subterraneo; foliis erectis aequilateris ovato oblongis acuminatis serratis, 
basi obtusis, supra laete viridibus albo-maculatis, subtus pallidis rubrove- 
niis; petiolo longo strieto folio sublongiore, sulco longitudinali supra in- 
structo; stipulis bracteisque ovatis acutis pectinato-ciliatis; pedunculis folio 
brevioribus. 

Begonia rhizocarpa Fischer Mss. Walpers Repertor. Bot. Syst. 
13 Al ra 

Wurzelstock von der Dicke eines Rabenkiels, von Erde bedeckt, 
kriechend. Blätter 3—4 Zoll lang und 12— 15 Linien breit. Blattstiele 
3—5 Zoll lang. Männliche Blumenstiele 4— 5 Zoll lang. Männliche Blü- 
then 4, Zoll im Durchmesser. Bracteen 3 Linien lang und 2 Linien breit. 
Weibliche Blüthen auf dem Wurzelstocke sitzend, deren Blüthen 8 Linien 
im Durchmesser. Die Kapselfrucht, welche in einem langen, walzenförmi- 
gen Hals endigt, milst von der Basis der Fächer bis zur Spitze derselben 
2 Linien, von der Basis bis zum Aufhören der Flügel 7 Linien und von der 
Basis bis zu Ende des langen Halses oder bis zur Insertion der Blumenblät- 
ter 16 Linien, unten im Durchmesser 4 Linien. 

Durch den Petersburger botanischen Garten verbreitet, der diese Art 
aus brasilianischem Samen zog. 


2) Trachelanthus attenuatus Kl. Rhizomate repente rugoso sub- 
terraneo; foliis oblongis acuminatis sinuato-dentatis spinuloso-serrulatis, basi 


attenuatis longe petiolatis utrinque glabris immaculatis; stipulis ovatis acutis 
Cc2 


204 Krorzscn: 


pectinato-ciliatis; bracteis obovato -orbicularibus pectinato - eiliatis; pedun- 
culis petiolo brevioribus. 

Wurzelstock von der Dicke eines Gänsekiels und 1,—2 Zoll lang. 
Blätter 4—5 Zoll lang und 1—1% Zoll breit. Blattstiele 1—4 Zoll lang. 
Männliche Blumenstiele 2—3 Zoll lang. Bracteen 2 Linien lang und breit. 
Männliche Blüthen !, Zoll im Durchmesser. 

Vom verstorbenen Sello in Brasilien (Mandioca) entdeckt. Nicht 
in Kultur. 


‘+ Flores masculi - et feminei 2 petali. 
* Placentae longitudinaliter fissae. 


AXAXTVI. Gireoudia (') Kl. 
Tat. VIT.,G. 


Flores monoici albi v. rosei. Masculi: Petala 2 oboyata v. obovato- 
orbicularia. Stamina numerosa subaequilonga; antheris oblongis, utrinque 
obtusis per rimas laterales dehiscentibus, apice breviter productis; filamentis 
filiformibus strictis anthera brevioribus liberis. Flores feminei dipetali. Pe- 
tala oblonga obovata. Ovarium inferum triloculare trigonum inaequaliter 
trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali geminis conniven- 
tim-lamellatis, utrinque ovuliferis creberrima, anatropa. Stylus persistens 
trifidus glaber; stigmatibus dilatato -lunatis, margine fascia papillosa cinctis. 
Capsula turbinato-triquetra membranacea trilocularis inaequaliter trialata, ad 


alarım originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minu- 


I) 
tissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Suffrutices carnoso-suberosi erecti aut repentes in America centrali et 
in regno mexicano crescentes; foliis integris lobatis rarissime digitatis aut 
peltatis; petiolis longis teretibus; stipulis magnis; cymis pedunculatis axilla- 
ribus repetite dichotomis; floribus femineis bibracteatis; capsulae alis in- 
aequalibus semiorbicularibus rectangulis. 

« Truncus erectus. 
1) Gireoudia involuerata Kl. Pubescens; caule erecto suffruti- 


coso angulato nodoso villo detergibili rufo obsito, internodiis varia longi- 


(') Dem Andenken eines vorzüglich gewandten, umsichtigen, mit gründlichen Kenntnissen 
ausgestatteten Cultivateurs, des Herrn Obergärtner Gireoud, welcher der Gärtnerei des 
Herrn Fabrikbesitzer Nauen in Berlin vorsteht, gewidmet. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 205 


tudine foliis suis multoties brevioribus; foliis longe petiolatis oblique cordatis 
latissimis 9 — 12 nerviis acuminatis irregulariter lobatis, lobis acuminatis 
duplicato-eroso-dentatis ciliatis, sinu basilari angusto, utrinque fusco-strigu- 
losis, supra laete viridibus, subtus pallidioribus ad nervos densius pubescen- 
tibus; petiolis laminam subaequantibus vel ea brevioribus dense fulvo-villosis; 
stipulis deciduis scariosis lanceolatis acuminatis glabris fuseis; scapis axillari- 
bus folia superantibus villo detergibili rufo dense obsitis, cyma repetite 
dichotoma, ramis cymae junioribus bracteis numerosis maximis vaginantibus 
involucratis capitulis ovatis similibus deeiduis lato -ovatis scariosis glabris; 
floribus 3—9 in apieibus dichotomiarum faseiculatis longe pedicellatis albis; 
petalis rotundatis; capsula glabra; ala maxima lato-falcata angulo rotundata, 
alis duabus angustissimis rotundatis. 

Begonia involucrata Liebmann Mexicos og Central- Americas Be- 
gonier n. 27. 

Stamm 1—1!, Fufs hoch und von der Dicke eines kleinen Fingers. 
Blätter 6—8 Zoll lang und 4—6 Zoll breit. Blattstiele 4 Zoll lang. After- 
blättchen 1 Zoll lang. Fruchtstielchen 14, Zoll lang. Die reife Kapsel 5 Li- 
nien lang und 7 Linien breit. 

Von dem Herrn Dr. Oersted aus Kopenhagen in Central - Amerika 
in einer Höhe von 6000 Fufs entdeckt. Nicht in Kultur. 


3) Gireoudia laciniata Kl. Suffruticosa, erecta subramosa; ramis 
pedunculisque teretibus glabris, pulvillis elongatis albidis sparsim asperatis; 
foliis inaequaliter serratis oblique cordato-ovatis, versus apicem bi-trilobatis, 
lobis acuminatis, supra subtusque nervoso-scabris; petiolis longis subtilissime 
rufescenti-pubescentibus; pedunculis in apice ramorum congestis folio lon- 
gioribus sparsim pilosis; cymis repetite dichotomis coarctatis; floribus ger- 
minibus pedicellisque candidis; petalis ovato-orbicularibus; capsulae ala 
maxima oblique ovata obtusa patentissima, duabus angustis. 

Der Stamm theilt sich bis zur Basis in 2 Fufs lange, aufrechte, schwa- 
nenkieldicke Zweige. Die Blätter sind 4—6 Zoll lang und breit. Blattstiele 
6— 3 Zoll lang. Trugdoldenstiele 8-9 Zoll lang. Blumenblätter 4 Linien 
lang und 5 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel 3—4 Linien lang und 4—5 
Linien breit. Die Zweige der Trugdoldenknospe von scheidenartigen Bracteen 
eingehüllt, länglich in eine stumpfe Spitze endigend. 


206 Krorzscn: 


Von dem Kunst- und Handelsgärtner Herrn Louis Mathieu aus 
Samen gezogen, den er durch den Herrn von Warscewicz aus Central- 
America erhalten hatte. 


3) Gireoudia fibrillosa Kl. Caule strieto robusto evanescente 
fusco-hirsuto; foliis oblique cordatis carnoso-membranaceis grosse dentato- 
lobatis, lobis acutis, supra laete viridibus rufescenti pilosis, subtus pallidis 
in nervis gilvo-villosis; petiolis teretibus foliorum lamina longioribus eva- 
nescente villosis; stipulis magnis membranaceis scariosis ovatis cuspidato- 
acuminatis nervoso-hirsutis; pedunculis folio longioribus ferrugineo-villosis; 
cyma repetite dichotoma multiflora; bracteis membranaceis aridis obovatis 
pallide fuseis hirtis, duabus ad basim florum femineorum germine triplo 
brevioribus; floribus candidis; germinibus pallide viridibus; capsulis triala- 
tis, alis inaequalibus, maxima versus apicem dilatata. 

Stamm ungetheilt 1— 1!, Fufs hoch, 15 Linien dick. Blätter 4— 6 
Zoll lang und 5—8 Zoll breit. Blattstiele robust, 4—7 Zoll lang. Trug- 
doldenstengel 8 Zoll lang, aufrecht. Blumenblätter 5—6 Linien lang und 
breit. Gröfster Fruchtflügel 8 Linien lang und 3 Linien breit. 

Auf dem Chiriqui- Gebirge in Central- America von dem Herrn von 
Warscewicz entdeckt und eingeführt und von dem Herrn L. Mathieu in 
Berlin aus Samen gezogen. 


4) Gireoudia pilifera Kl. Caule robusto subsimplici sparsim 
fusco-piloso; foliis oblique cordatis suborbicularibus carnoso-membranaceis 
grosse dentato-lobatis, lobis acutis, supra saturate viridibus evanescente 
rufo-pilosis, subtus pallidis longe nervoso-villosis; petiolis teretibus foliorum 
lamina duplo longioribus vellereis; stipulis magnis membranaceis aridis 
ovatis acuminatis nervoso-hirsutis; pedunculis folio longioribus sparsim pi- 
losis; bracteis membranaceis obovyatis ex albido-virescentibus, antice ciliatis, 
duabus ad basin florum femineorum germine subbrevioribus; eyma repetite 
dichotoma divaricata multiflora; pedunculo longo strieto villoso; floribus 
candidis; capsulae pallide viridis ala maxima adscendente acuta. 

Stamm aufrecht 9—12 Zoll lang und 1 Zoll im Durchmesser. Blätter 
4—6 Zoll lang und 5—7 Zoll breit. Blattstiele 7—10 Zoll lang. Trug- 
doldenstengel 9 Zoll lang. Blumenblätter 6— 7 Linien lang und breit. 
Gröfster Fruchtflügel 1 Zoll lang und oberwärts , Zoll breit. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 207 


Auf dem Chiriqui- Gebirge in Central- America von dem Herrn von 
Warscewicz entdeckt und unter n. 1708 eingeführt. Von dem Herrn 
L. Mathieu aus Samen gezogen. 


5) Gireoudia crassicaulis Kl. Caule brevi crasso; foliis palmatim 
profunde partitis, laciniis acuminatis subpinnatifidis inciso-dentatis, subtus 
petioloque ferrugineo-pilosis; cymis densis multifloris ferrugineo -pubes- 
centibus pedunculatis; bracteis ovatis obtusis convexis; petalis albis rotun- 
datis glabris; ovarii alis inaequalibus, angulo superiore suborbiculare. 

Begonia crassicaulis Lindl., Miscellaneous matter of the Bot. Reg. 
1842, p. 22, n. 21. Bot. Reg. New Ser. t. 44. 

Von Hartweg in Guatemala entdeckt und lebend eingeführt. Durch 
die Londoner Gartenbau - Gesellschaft verbreitet. 


6) Gireoudia ertifolia Kl. Caule carnoso ferrugineo - pubescente; 
foliis longe petiolatis concavis oblique ovatis grosse inciso-dentatis, supra 
glabris, subtus subpubescentibus; eymis axillaribus ferrugineo-tomentosis ; 
bracteis subrotundo - oyatis convexis floribusque glabris; ovarii alis semiecir- 
eularibus aequalıbus. 

Begonia vitifolia Lindl. l.c. p. 21, n. 20. nec Schott. B. Zind- 
leyana Walpers Repert. II, p. 209, n. 42. 

Die Blätter dieser Art erinnern an die unseres Weines, denen sie in 
Form und Farbe gleichen. Die Blattstiele sind 6 Zoll lang. Die Trug- 
dolden sind von der Länge der Blätter, selten kürzer. Die Blüthen grofs 
und weils. 

Von Hartweg in Guatemala entdeckt und lebend in England 
eingeführt. 


7) Gireoudia pruinata Kl. Glabra; caule crasso subsimpliei 
stricto ; stipulis amplis semiamplexicaulibus integerrimis obtusis dorso cari- 
nato-fimbriatis, infra apicem in setam longam excurrentibus; foliis peltatis 
carnosis oblique ovatis angulato-lobatis minutissime denticulatis, supra laete 
viridibus levissime pruinatis, subtus petiolisque albido -glaucescentibus, ju- 
rioribus acuminato-lobatis, margine fibrillosis subtusque venoso - setulosis; 
pedunculis folio longioribus glabris virescenti-albicantibus, apice repetite 
dichotomis; bracteis majoribus orbiculari-obovatis candidis; floribus can- 
didis; germinibus pallide viridibus trialatis; alis subaequalibus rotundatis. 


208 Kıorzsch: 


Stengel 4—1 Fufs hoch und 1—1!, Zoll dick. Blattstiele 4—5 Zoll 
lang und von der Dicke eines Gänsekiels. Blätter 3—4 Zoll lang und 
44, — 6 Zoll breit. Trugdolde mit dem Stiele 9 Zoll lang. Die verkehrt 
eiförmigen Blumenblätter !, Zoll lang und 5Linien breit. Kapselflügel 1', — 
3 Linien breit. 

Von dem Herrn Kunst- und Handelsgärtner L. Mathieu aus Samen 
erzogen, den derselbe von dem Herrn von Warscewicz aus Costarica in 
Central- America, woselbst sie einheimisch ist, erhalten hatte. 

8) Gireoudia lobulata Kl. Fruticosa, erecta, ramosa; ramis pe- 
tiolis pedunculis et foliorum pagina inferiore tenuissime ferrugineo vellereis; 
foliis oblique cordatis transverse ovatis acutis coriaceis obtuse sinuato-lobatis 
obsolete serratis, margine pilis erispatis eiliatis, supra glabris saturate viri- 
dibus ad basin purpureo-maeculatis, subtus viridi albicantibus; cymis pedun- 
culatis repetite dichotomis dilatatis pendulis; petalis orbiculari-obovatis 
candidis; capsulae ala maxima rotundata albida, reliquis angustis. 

Ein 3 Fufs hoher, verästelter, krautartiger Strauch von !; Zoll Dicke. 
Blätter 4—5 Zoll lang und 5—7 Zoll breit, an der Basis 1 Zoll tief einge- 
schnitten und die Lappen genähert. Blattstiele 5— 6 Zoll lang, von der 
Stärke eines Rabenkiels. Afterblätter zusammengelegt, lanzettförmig, ge- 
kielt, an der Spitze kapuzenförmig-zusammengezogen, auf dem Rücken be- 
haart, 14, Zoll lang. Trugdoldenstiele 5 Zoll lang. Blumenblätter 5 Linien 
lang und 4 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel 3 Linien breit. 

Vaterland unbekannt. Wird im Berliner botanischen Garten kultivırt 
und blüht im Frühjahr. 

9) Gireoudia sarchophylla Kl. Frutescens; caule pedali et in- 
super digitum minimum crasso, superne rufo-villoso; internodiis semipolli- 
caribus; foliis longe petiolatis crassis oblique cordatis v. reniformi - cordatis 
angulatis sublobatis irregulariter denticulatis, sinu basilari obtuso, 7 nerviis, 
supra saturate viridibus glabrescentibus, junioribus villo rufo detergibili ob- 
sitis, subtus pallidioribus imprimis ad nervos rufo-villosis; petiolis Jaminam 
subaequantibus v. superantibus rufo -villosis; stipulis membranaceis lanceo- 
latis acutis, dorso pilosis; cyma dichotoma; bracteis oblongis obtusis roseis ; 
floribus roseis. 

Begonia sarchophylla Liebmann Mexicos og Central- America Be- 
gonier, p. 12, n. 22. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 209 


Blätter 3—5 Zoll lang und 2— 3 Zoll breit. Blattstiele 2—5 Zoll 
lang. Afterblätter 1 Zoll lang. 
Vom Professor Liebmann im Departement Oajaca in Mexico ent- 


deckt. Nicht in Kultur. 


10) Gireoudia cardiocarpa Kl. Fusco-pilosa; caule erecto, basi 
cerasso nodoso; stipulis scariosis fusco-hyalinis lato-lanceolatis acuminatis ; 
foliis longe petiolatis crassis oblique cordatis subpeltatis acutiusculis angulatis 
leviter lobatis, lobis inaequalibus latis acutis obtusisve irregulariter denticu- 
latis ciliatis, 7 nerviis, sinu basilari duplicatura loborum basilarium incon- 
spicuo, supra glabris, subtus lepitodo- punctulatis ad nervos et imprimis ad 
insertionem petioli fusco-villosis, petiolo laminam subaequante fusco-piloso ; 
pedunculo tereti crasso sulcato adsperse piloso; cyma dichotoma; bracteis 
deciduis elongatis obtusis pilosis; floribus carneis; petalis rotundatis; capsula 
glabra elongato-obcordata; alis membranaceis subaequalibus, basi cuneatis 
decurrentibus, apice rotundatis. 

Begonia cardiocarpa Liebmann].c. p. 13, n, 24. 

Blätter 3 Zoll lang und 2 Zoll breit. Blattstiele 1, — 2 Zoll lang. 
Trugdoldenstiele 7— 10 Zoll lang. Fruchtstielchen %, Zoll lang. Kapsel 
5 Linien lang und 3 Linien breit. 

In der Provinz Segovia (Nicaragua) vom Dr. Oersted entdeckt. 


Nicht in Kultur. 


11) Gireoudia sericoneura Kl. Caule erecto carnoso digitum 
crasso dense stipulaceo; stipulis membranaceis dense rufo-nervosis lanceo- 
latis longe acuminatis ad costam imprimis longe fulvo-barbatis; foliis longe 
petiolatis oblique cordatis acutiusculis irregulariter grosse sinuato-dentatis, 
sinu basilari profunde rotundato, lobis basilaribus productis rotundatis, 
9— 11 nerviis, supra saturate viridibus pilis longis fuscis adspersis, subtus 
densius pilosis imprimis ad nervos adpresse fulvo-sericeis; petiolis Jaminam 
superante lana fulva detergibili dense obsitis; pedunculis axillaribus folia vix 
superantibus cum pedicellis fulvo-lanatis, cyma dichotoma; bracteis deciduis 
membranaceis obtusis; floribus roseis. 

Begonia sericoneura Liebmann ]. c. p. 13. n. 23. 

Blätter 5 — 6 Zoll lang und 3 — 4}, Zoll breit. Blattstiele 6 — 9 Zoll 
lang. 'Trugdoldenstiele 9I— 14 Zoll lang. 

Phys. Kl. 1854. Dd 


210 Krorzsch: 


Vom Dr. Oersted aus Kopenhagen in der Provinz Segonia auf dem 
Pantasmo-Gebirge in einer Höhe von 4,500 Fufs (Nicaragua) entdeckt. Nicht 
in Kultur. 

12) Gireoudia fimbriata Kl. Trunco brevi erecto digitum mini- 
mum crasso stipulaceo; stipulis scariosis lanceolatis acuminatis; foliis longe 
petiolatis oblique cordatis acuminatis denticulatis ciliatis, sinu basilari 
angusto, lobis basilaribus rotundatis, 7—8 nerviis, utrinque rufo-setosis, 
subtus pallidioribus lepidoto-punetulatis; petiolis Jaminam aequante setis 
reflexis erispatulis rufis obsitis; peduneulis folia superantibus sparse setulosis, 
demum glabrescentibus; cyma dichotoma; bracteis majusculis orbieulatis 
fimbriato-ciliatis setosis; floribus rubris, externe setosis, masculis majoribus; 
petalis reniformi-cordatis, femineorum lato-cordatis; ovario pilosulo sensim 
glabrescente; capsula glabra carnosa nutante, apice truncata; alis angustis 
rigidis rotundatis, maxima apicem capsulae non attingente. 

Begonia fimbriata Liebmann ].c. p. 18. n. 35. 

Blätter 3 Zoll lang und 11, —2 Zoll breit. Blattstiele 3 Zoll lang. 
Trugdoldenstiele 8—9 Zoll lang. Fruchtstielchen 6—7 Linien lang. Blu- 
menblätter der männlichen Blüthe 4 Linien lang und 6 Linien breit. Kapsel 
5 Linien lang und breit. 

Vom Professor Liebmann im Distriete Chinantla des Departements 
Oajaca in Mexico entdeckt. Nicht in Kultur. 

13) Gireoudia squarrosa Kl. Trunco brevi obliquo stipulaceo; 
stipulis scariosis fuscis lanceolatis acuminatis; foliis longe petiolatis tenuibus 
oblique cordatis acuminatis irregulariter dentieulatis ciliatis variegatis, supra 
laete viridibus sanguineo-zonatis glabris, subtus lepidoto -albo-punctulatis, 
nervis 5— 7 rufescentibus pilis raris adspersis; petiolo laminam superante 
dense squamuloso, squamis ferrugineis reflexis fibrilloso - laciniatis; pedun- 
culo folia superante tereti subglabro; cyma repetite dichotoma; bracteis 
deciduis scariosis ovatis obtusis; floribus incarnatis, petalis masculis lato- 
cordatis, femineorum obovyatis obtusis; capsulae ala maxima membranacea 
faleato-triangula obtusa, alis 2 minoribus rotundatis. 

Begonia squarrosa Liebmann.c. p.7. n.9. 

Blätter 3 Zoll lang und 2— 21, Zoll breit. Blattstiele 4 Zoll lang. 
Trugdoldenstiel 6—8 Zoll lang. Blüthenstielehen 3—4 Linien lang. Kapsel 
3 Linien lang und 6 Linien breit. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. AM: 


Auf einer Höhe von 6000 — 7000 Fufs der Cuesta de S. Pedro im 
Departement Oajaca (Mexico) vom Professor Liebmann entdeckt. Nicht 
in Kultur. 


14) Gireoudia setulosa Kl. Caulescens; foliis oblique cordatis 
acuminatis subangulatis inaequaliter argute denticulatis ciliatis, nervis ramis- 
que utrinque setulosis; eymis pedunculatis paucifloris, basi incarnatis. 

Begonia setulosa Bertero, Flora Guatim. p. 37. 

Diese zweifelhafte Art soll in Central- America zu Hause sein. 


15) Gireoudia rotata Kl. Rufo-villosa; trunco erecto crasso car- 
noso stipulaceo; foliis longe petiolatis peltato-digitatis, foliolis 5—7 longe 
petiolulatis, oblique elliptieis acuminatis, basi cuneatis irregulariter denti- 
culatis, supra atro-viridibus pilis rufis adspersis, subtus pallidioribus sub- 
tilissime lepidoto-granulatis imprimis ad nervos rufo-pilosis; pedunculo folia 
duplo superante; cyma dichotoma; bracteis numerosis lato-ovatis denticulatis 
longe rufo-pilosis; floribus parvis. 

Begonia rotata Liebmann ].c. p. 11. n. 19. 

Blattstiele 4—5 Zoll lang. Blättehen 3—4 Zoll lang und 1 Zoll breit. 
Stiele der Blättchen 1 Zoll lang. Trugdoldenstengel 1 Fufs lang. Bracteen 
" Zoll lang. 

Im Departement Oajaca von Mexico durch den Professor Liebmann 
entdeckt. Nicht in Kultur. 


16) Gireoudia caroliniaefolia Kl. F errugineo - villosa; trunco 
erecto crasso carnoso simplice stipulaceo; stipulis ovatis acuminatis scariosis, 
extus ferrugineo-villosis; foliis longe petiolatis peltato-digitatis, foliolis 
6— 3 longe petiolulatis incuryo-inaequilateris oblongis acuminatis sinuato- 
serratis, basi obtusis aut cuneatis, supra atro-viridibus glabris, subtus palli- 
dioribus nervoso - villosissimis; petiolulis dense ferrugineo-villosis squamis 
angustis longissimis concoloribus interspersis; pedunculo rufo-piloso folia 
duplo superante; cyma repetite dichotoma; floribus roseis; petalis orbicu- 
laribus; capsulis inaequaliter trialatis glabris; ala maxima oblique ovata, 
reliquis angustis. 

Begonia caroliniaefolia Regel, Gartenflora I, p. 259. t. 25. 

Stamm aufrecht, ungetheilt, 1—2Fufs hoch und 1— 1%, Zoll im 
Durchmesser. Blatt und Blättchenstiele dicht und langzottig- rostfarben- 


Dd2 


212 Kırorzscn: 


behaart. Erstere 5—7 Zoll lang, letztere ,—1 Zoll lang. Trugdolden aus- 
gebreitet, vielfach gabelförmig-verästelt, dünn zottig-langhaarig, sammt 
dem Stengel 2 Fufs lang. Gröfster Fruchtflügel 4 Linien lang und 3LLi- 
nien breit. 

Standort und Einführung unbekannt. 

Im botanischen Garten zu Schöneberg bei Berlin wird ein Bastard 
kultivirt, der dem Samen von G. caroliniaefolia entsprossen, von väterlicher 
Seite aber unbekannt ist und mit Begonia caroliniaefolia var. folüs indivisis 
bezeichnet wird. Das Exemplar ist kahl, die Blätter fast kreisrund, acht- 
lappig, an der Basis tief herzförmig ausgerandet und die Lappen der Aus- 
buchtung sich deckend. Die Lappen in der Peripherie des Blattes kurz und 
breit, entfernt sägezähnig, fein zugespitzt. Vom Herrn Inspector Regel 
aus Zürich erhielt ich einen zweiten Bastard unter dem Namen Begonia 
Verschaffelti der durch Kreuzung von Gireoudia manicata auf G. caro- 
liniaefolia entstanden ist. Er ist als Gireoudia manicato-caroliniaefolia zu 
bezeichnen. 

& Rhizoma repens aut nullum. 

17) Gireoudia urophylla Kl. Acaulis; foliis amplis lato-cordatis 
inciso - dentatis, apice caudato-acuminatis, venis flabellatis subtus setulosis; 
petiolis longis teretibus robustis setosis, setis mollibus deflexis; pedunculis 
radicalibus glabris; cymis amplis repetite di-trichotomis; petalis florum 
masculorum obovatis planis albidis versus basin roseo tinctis, femineorum 
suborbicularibus concavis; capsulae inaequaliter trialatae alis duabus angustis 
tertia duplo majore rotundato - quadrangulari. 

Begonia urophylla W. Hooker, Bot. Mag. t. 4855. 

Stammlos. Blattstiele kräftig, stielrund. Blätter 8—9 Zoll lang und 
6—7 Zoll breit; die Adern sind strahlenförmig verlaufend und beginnen an 
einer die Insertion des Blattstiels bezeichnenden Scheibe von 4 Zoll Durch- 
messer. Trugdolde stark verästelt. 

Ist durch die belgischen Gärten verbreitet worden. Standort 
unbekannt. 

18) Gireoudia setosa Kl. Repens; foliis oblique cordatis laete 
viridibus nitidis suborbieularibus crispato-dentatis, antice tri- quadrilobatis, 
lobis brevibus acuminatis, supra sparsim setoso-scabris, subtus pallidiori- 
bus costato-setosis; petiolis longis teretibus strictis rufescentibus deorsum 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 2313 


incrassatis, retrorsum incano-setosis; pedunculis folio langioribus plus minus 
patente pilosis; cyma ampla repetite dichotoma multiflora; floribus germi- 
nibus pedicellisque candidis subinde dilutissime roseo tinctis; petalis sub- 
orbieularibus; capsulis trialatis, ala maxima ovata obtusa, apice truncata. 

Blätter 4—7 Zoll lang und breit. Blattstiel 6—9 Zoll lang, an der 
Basis von der Dicke eines Schwanenkiels. Trugdoldenstiel 15 Zoll lang. 
Blumenblätter 5 Linien lang und 5 Zoll breit. Gröfster Fruchtflügel 4 Li- 
nien lang und 3 Linien breit. 

Von dem Herrn von Warscewicz auf dem Chiriqui-Gebirge in 
Central-America entdeckt und unter n. 1756 als Samen eingeführt, den Herr 
L. Mathieu in Berlin zum Keimen und die daraus gewonnenen Pflanzen zur 
Verbreitung brachte. 

19) Gireoudia strigillosa Kl. Rhizomate brevi repente; foliis 
oblique cordatis transverse ovatis acutis angulato- dentatis rubro - marginatis, 
dentibus crispato-setosis, supra subtusque laete viridibus sparsim venoso- 
rubro-setosis; petiolis brevibus pedunculisque longis remote fasciculato - se- 
tosis; stipulis ovatis magnis acutis aristatis, margine pellucidis piliferis; 
cymis dichotomis; bracteis ovatis acutis roseo - costatis deciduis glabris; pe- 
talis cordato -orbicularibus subacutis, intus albidis, extus virescenti-albidis 
roseo-marginatis; germine inaequaliter trialato, alis duabus obtusangulis tertia 
parum latiore acutangula. 

Begonia strigillosa Dietrich partim, Allgemeine Gartenzeitung vol. 
XIX, p. 330. 

Blätter 3%, Zoll lang und 5 Zoll breit; die beiden Lappen an der Basis 
abgerundet, sich deckend, 1—1} Zoll lang. Blattstiele 3—4 Zoll lang. 
Afterblättchen 10 Linien lang. Trugdoldenstengel 4 Zoll lang. 

In der Bergemann’schen Kunstgärtnerei aus Samen gezogen, den 
Herr von Warscewicz aus Central- America geschickt hatte. 

20) Gireoudia stigmosa Kl. Rhizomate brevissimo repente; foliis 
oblique cordatis indivisis brevi acutis inaequaliter dentato-setosis, supra sa- 
turate viridibus subglabris inter furcationes venarum atro-purpureo-maculatis, 
subtus pallidioribus sparse nervoso-setosis; petiolis ramentaceis seu laciniato- 
squamosis, apice barbato-squamatis; cymis divaricato - dichotomis glabris 
longe pedunculatis; pedunculis inferne sparsissime setosis; bracteis parvis 
oblongis acutis; petalis albido- virescentibus oboyatis flor. femin. obovato- 


914 Krorzsch: 


orbieularibus duplo minoribus; capsulae alis obtusis rotundatis altera elon- 
gata subadscendente obtusata. 

Begonia stigmosa Lindl., Miscellaneous matters to the Bot. Reg. 
4845. n. 40. 

Wurzelstock kurz, vielästig. Blätter 3—5 Zoll lang und 4—7 Zoll 
breit. Blattstiele 4—8 Zoll lang, gänsekieldick. Schuppen an der Spitze 
vielfach eingeschnitten, zurückgekrümmt, 15—2 Linien lang und 3, Linie 
breit. Trugdoldenstengel von der Länge der Blattstiele, fast kahl, nur 
unterwärts sparsam borstig-behaart. Bracteen 3 Linien lang und 1%, Linie 
breit. Männliche Blumenblätter 5 Linien lang und 4 Linien breit; weibliche 
Blumenblätter 3 Linien lang und breit. Gröfster Fruchtflügel 3 Linien hoch 
und 6 Linien breit. 

Eine weniger schöne aber doch beliebte Kulturpflanze, welche aus 
Central- America stammt. 

21) Gireoudia manicataK]. Caule carnoso decumbente subbrevi; 
foliis longe petiolatis oblique cordatis repando - dentatis breviter acuminatis 
ciliatis, supra laete viridibus glabris, subtus ad nervos squamis sparsissimis 
purpureis apice filamentosis adspersis, ad insertionem petioli squamis majo- 
ribus reflexis palmatifidis purpurascentibus verticillatis obsitis; petiolo lami- 
nam subaequante v. superante imprimis apicem versus squamis purpureis 
subverticillatis reflexis fimbriatis obsito; stipulis lanceolatis fimbriatis; pe- 
dunculo folia superante glabro; cyma repetite dichotoma; bracteis deciduis 
hyalinis ovatis obtusis; petalis roseis flor. masc. ovalibus flor. fem. obovatis 
minoribus; antheris brevissime apiculatis; capsula obovata glabra; alis sub- 
aequalibus pallide virescentibus, basi cuneatis, apice rotundatis. 

Begonia manicata Cels. mss. ex Visiani L’Orto bot. di Padoya nell’ 
anno 1842, p. 135. B. schizolepis Liebmannl.c. p. 17. n. 33. 

Blätter 3— 9 Zoll lang und 2— 6 Zoll breit. Blattstiele 2— 5 Zoll 
lang. Afterblättchen 4, Zoll lang. Trugdoldenstiel 6— 12 Zoll lang. 
Fruchtstielchen 4— 5 Linien lang. Kapsel 6 Linien lang und 1 Linie im 
Durchmesser. 

In Mexico einheimisch (Liebmann). Ein in der Kultur sehr ver- 
breitetes Gewächs. 

22) Gireoudia heracleifolla Kl. Rhizomate repente crasso sca- 
bro-setoso ; stipulis latissimis triangularibus in setam longam terminantibus, 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 215 


hyalinis, margine revolutis, dorso subalato-carinatis, carina setoso-ciliata; 
petiolis longis teretibus sursum attenuatis purpureo-punctatis patente albido- 
setosis, apice annulato-barbatis; foliis cordatis ambitu suborbicularibus, plus 
minus profunde septem-lobatis, lobis ovato-lanceolatis dentatis ciliatis, sub- 
inde sinuatis, utrinque raro sparsim pilosis, supra saturate viridibus mi- 
cantibus, subtus pallidioribus nervoso-prominentibus; cymis trichotomis 
pedunceulatis foliis longioribus; peduneulis rubro-punctulatis patente pilosis; 
bracteis e viridi-roseis oblongo-orbicularibus obtusis dentato-serratis; petalis 
obovato-orbicularibus roseis; capsulae viridis inaequaliter trialatae alis roseis, 
apice truncatis. 

Begonia heracleifolia Cham. et Schlechtd. Linnaea V, p. 608. 
Otto et Dietrich, Allgemeine Gartenzeitung IV, p. 348. 


Var. « viridis Kl. petiolis laevibus; foliis pure viridibus hirtellis subtus 
pallidis; petalis alisque inpunctatis. 

Begonia heracleifolia Hooker, Bot. Mag. t. 3444. Lindley, Bot. 
Reg. t. 1668. B. heracleifolia et B. jatrophaefolia Hort. Berol. 

Var. punctata Kl. petiolis tuberculis elongatis praesertim in partem 
superiorem obsitis; foliis ad paginam inferiorem versus marginem 
plus minus rubescentibus, supra nigrescenti-micantibus; petalis 
alisque coccineo - punctatis. 


Begonia punctata Link, Kl. et Otto, Ic. plant. rar. I, p. 17. t. 7. 


B. punctata et B. nigricans Hort. Berol. 


Wurzelstock kurz und dick, 3—6 Zoll lang und bis 14, Zoll dick. 
Afterblättchen $—9 Linien lang und an der Basis eben so breit, der geflü- 
gelte Kiel auf dem Rücken derselben 1 Linie breit. Blattstiele 5—12 Zoll 
und an der Basis schwanenkieldick. Blätter 5-8 Zoll breit und 3—6 Zoll 
lang. Trugdoldenstiele 8-12 Zoll lang und raben - bis gänsekieldick. Blu- 
menblätter 7 Linien lang und 5—6 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel 4— 
7 Linien breit. 

In Mexico einheimisch von Schiede und Deppe entdeckt, durch 
letzteren im Berliner botanischen Garten lebend eingeführt und vom Professor 
Liebmann wiederum aufgefunden. 

Die von dem Herrn Dr. A. Dietrich im Jahre 1847 in der allge- 
meinen Gartenzeitung v. XV, p. 282 beschriebene Begonia ricinifolia, ist ein 


216 Krorzsch: 


durch Kreuzung des Pollens entstandener Bastard zwischen Gireoudia hera- 
cleifolia und der Gireoudia macrophylla var. peponifolia. 


23) Gireoudia macrophylla Kl. Rhizomate brevi crasso tuber- 
culato squamoso;, stipulis maximis basi latissimis triangularibus hyalinis se- 
toso- cuspidatis, dorso carinatis piloso-setosis, carina convexa, superne in 
laminam angustata; petiolis crassis robustis erectis teretibus squamis angustis 
laciniatis recurvis hyalinis obsitis; foliis maximis profunde cordatis ambitu 
suborbicularibus dentato-serratis et sinuato - dentatis ciliatis, subtus nervoso- 
hispidis, junioribus convolutis plicato-angulatis; cymis amplis divaricatis 
repetite dichotomis longe pedunculatis; pedunculis robustis strietis striatis 
sparsim setulosis; floribus parvis albis; petalis brevi-obovatis; antheris bre- 
vissime apiculatis; capsulae alis obtusangulis una maxima. 

Begonia macrophylla Dryander, Trans. of the Linnean Soc. I, 
p. 164. Willd. Spec. plant. IV, p. 416. 

Var. @ concolor Kl. Petiolis sparsim laciniato-squamosis; foliis supra 
nitidis subtus pallide viridibus. 

Begonia macrophylla Hort. Berol. 

Var. 8 discolor Kl. Petiolis dense laciniato-squamosis, foliis supra opacis, 
subtus inter nervos plus minus rufescentibus. 

Begonia peponifolia Hort. Berol. 

Wurzelstock 3 Zoll lang und 2 Zoll dick. Afterblätter 1%, Zoll lang 
und breit. Blattstiele 8—10 Zoll lang und an der Basis ,—1 Zoll im Durch- 
messer, oberwärts allmählig verdünnt. Blätter 1 Fufs und darüber im 
Durchmesser, deren Lappen an der Basis sich deckend, 6 Zoll lang. 
Trugdoldenstiel 16—18 Zoll lang und unterwärts von der Dicke eines klei- 
nen Fingers. Blumenblätter 3—4 Linien lang und breit. Gröfster Frucht- 
flügel 5 Linien hoch und 6 Linien breit. 

Wächst auf Gebirgen der Insel Jamaica. In Kultur. 


24) Gireoudia Barkeri Kl. Acaulis; foliis basi inaequaliter cor- 
datis obsolete lobatis acutis, supra glabris nitidis, subtus hirsutis; pedunculo 
longissimo piloso; eyma dichotoma divaricata ramosissima; petalis obovatis, 


extus pilosis. 
Begonia Barkeri Knowl. et Weste. III, 179, t. 135. 
In Mexico einheimisch. Selten in Kultur. 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 347 


25) Gireoudia plebeja Kl. Rhizomate obliquo brevi carnoso digi- 
tum crasso subterraneo; stipulis scariosis glabris lanceolatis carinatis longe 
acuminatis; foliis tenuibus longe petiolatis oblique cordatis subangulatis 
acutis irregulariter dentato-dentieulatis ciliatis, sinu basilari acuto, 7—9 ner- 
viis, supra laete-viridibus glaberrimis, subtus pallidioribus albo - punctulatis 
adsperse pilosulis, petiolo laminam superante vel subaequante; pedunculo 
folia superante tereti sulcato primum dense rufo-piloso demum glabrescente; 
cyına repetite dichotoma; bracteis deciduis scariosis ovatis obtusis denticu- 
lato-ciliatis pilosis; petalis albis rotundis; capsulae alis hyalinis membrana- 
ceis, maxima triangula margine superiori truncato, dorsali leviter curvato, 
ala altera minori obtusangula, tertia minima rotundata; pedicellis ad- 
sperse pilosis. 

Liebmann.c. p. 8, n. 11. 

Blätter 3— 6 Zoll lang und 2—4 Zoll breit. Blattstiele 3—7 Zoll 
lang. Trugdoldenstiel 6--9 Zoll lang. Fruchtstielchen 3—7 Linien lang. 
Kapsel 6 Linien lang und 6—7 Linien im Durchmesser. 

Von Oersted auf dem Vulcan El Viego in Nicaragua, in einer Höhe 
von 3000 Fufs und auf dem Aguacate in Costa rica 2000 Fufs hoch entdeckt. 
Nicht in Kultur. 


26) Gireoudia conchaefolia Kl. Tota rufo-villosa; rhizomate 
brevi obliquo digitum crasso; stipulis scariosis lanceolatis acuminatis; foliüs 
longe petiolatis peltatis oblique lato-ovatis subintegerrimis breviter et obtuse 
acuminatis crassis 7 nerviis, supra pilis longis flaccidis fuseis obsitis, subtus 
dense rufo-villosis; peduneulis plurimis fusco-villosis folia superantibus 
ceymoso-corymbosis; bracteis deciduis lato-ovatis apiculatis dense rufo-vil- 
losis; petalis obovato- orbicularibus parvis ex albido - virescentibus; capsulae 
alis tenuissime membranaceis rotundatis, basi obtusis, apice truncatis aut 
emarginatis, duabus parum majoribus. 

Begonia conchaefolia Dietrich, Allgemeine Gartenzeitung 1851, 
v. XIX, p. 258. 

Var. « scutellata Kl. Petiolis laete viridibus. 

Begonia scutellata Liebmann ].c. p. 9, n. 13. 

Var. Warscewieziana Kl. Petiolis sanguineis. 


Gireoudia Warscewieziana Kl. mss. in horto bot. Berol. olim. 
Phys. Kl. 1854. » Be 


218 K vio TiZ SCH: 


Blätter 2—5 Zoll lang und 1,—4 Zoll breit. Blattstiele 2,—4 Zoll 
lang und rabenkiel- bis gänsekieldick. Trugdoldenstiele 5— 9 Zoll lang. 
Fruchtsielchen 6— 8 Linien lang. Blumenblätter 4 Linien lang und breit. 
Kapsel 4 Linien lang und breit. 

Von den Herren Oersted und von Warscewicez in Costa rica 5000 
bis 6000 Fufs über dem Meeresspiegel entdeckt und von dem Letzteren le- 
bend in Deutschland eingeführt. 


37) Gireoudia nelumbüfolia Kl. Acaulis; foliis peltatis oblique 
orbiculari-ovatis brevi acuminatis denticulatis ciliatis, umbone depresso ex- 
centrico duabus circiter diametri majoris tertiis parlibus ab apice remoto, 
utrinque glabris, subtus pallidioribus veniculiferis novemnerviis, nervis sub- 
tus prominentibus fuscescentibus retrorsum hirtellis; petiolo erecto longo 
retrorsum hirtello; cyma quinquies dichotoma ampla longe pedunculata ; 
peduneulo foliis longiore strieto sparsim retrorsum piloso; bracteis subpel- 
lueidis complicato-concavis acutis; floribus albis parvis; petalis orbieularibus; 
capsulae glabrae virescentis alis duabus angustis, tertia majore ovata obtusa, 
apice truncata, basi subemarginata. 

Begonia nelumbifolia Cham. etSchlechtd. Linnaea vol. V, p. 604, 
n. 730. B. hernandiaefolia Hort. Berol. nee Hooker. 

Wurzelstock kurz, unterirdisch. Blätter 7—11 Zoll breit und 10— 
13 Zoll lang. Blattstiele 7—11 Zoll lang. Die gestielte, ausgewachsene 
Trugdolde 12— 20 Zoll lang. Blumenblätter 3 Linien im Durchmesser. 
Gröfster Fruchtflügel 5 Linien lang und 4 Linien breit. 

Von Schiede bei Misantla in der östlichen tropischen Region von 
Mexico entdeckt, von Liebmann wiederum aufgefunden. In Kultur. 


28) Gireoudia hydrocolylifolla Kl. Rhizomate brevi crasso car- 
noso horizontali; stipulis lato-ovatis acutis carinatis seta terminatis; foliis 
carnosulis petiolatis reniformi-cordatis rotundatis integerrimis eiliatis 5 — 7 
nerviis, (in speciminibus excultis majoribus,) supra obscure viridibus glabris, 
sinu basilari angusto acuto; petiolo laminam superante rufo-villosulo, demum 
glabrescente; peduneulo tenui furcato-dichotomo subcontracto-cymoso foliis 
pluries longiore-glabro; pedicellis tenuibus; floribus roseis; petalis orbieu- 
laribus; capsulae membranaceae alis subaequalibus angustis rotundatis, utrin- 


sinatis. 


que subemarg 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 219 


Begonia hydrocotylifoliaHooker, Bot. Mag. t. 3968. B. asarifolia 
Liebmann ].c.p. 8, n. 19. 

Wurzelstock 14,—2 Zoll lang und fingerdick. Blätter 14,—2!, Zoll 
lang und 2—3!, Zoll breit. Blattstiele dünn, 15,—7 Zoll lang. Trugdolden- 
stiele 3—9 Zoll lang. Fruchtstiele 4 Zoll lang. Kapseln 6—7 Linien lang 
und breit. Fruchtflügel 1}, Linie breit. 

In Mexico in einer Höhe von 2500 Fufs vorkommend. In Kultur. 


XXVI. Rossmannia(') Kl. 
Mär, RI Al 


Flores monoiei subeorymbosi terminales. Masculi: Petala 2 subor- 
bicularia. Stamina plurima inaequilonga, exteriora breviora; antheris bre- 
vibus ovalibus, utrinque obtusis, apice brevi productis, loculis lateralibus 
tumidis; filamentis filiformibus brevissime monadelphis. Flores feminei: 
Petala 2 suberecta ovato-erbicularia. Ovarium inferum triloculare depresso- 
trigonum valde inaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum an- 
gulo centrali bilamellatis creberrima, anatropa, lamellis arcuatim subconni- 
ventibus in stipitem brevem exoyuliferum conjunetis. Stylus tripartitus glaber 
persistens, lobis arcuatim bicornulis erectis tortuosis, fascia papillosa ter 
spiraliter torta, inferne continua einctis. Capsula turbinato -triquetra trilo- 
eularis valde inaequaliter trialata, ala maxima oblonga adscendente suberecta 
obtusa, ad alarım originem per rimas arcuatas dehiscens, bracteis tribus or- 
bieulatis magnis persistentibus obducta. Semina innumerabilia minutissima 
oblonga reliculata exalbuminosa. 

Herba scandens radicans peruviana; foliis subaequalibus oblongis acu- 
minatis membranaceis argute serratis glabris brevi petiolatis; stipulis caducis; 
corymbis laxis terminalıbus; floribus roseis; capsulae ala maxima longissima 
erecta obtusa. 

1) Aossmannia repens Kl. Herbacea, scandens, glabra; caulibus 
longis ramosis radicantibus; foliis aequalibus membranaceis utrinque glabris 
oblongis acuminatis argute serratis, basi subattenuato-obtusis brevi petiolatis, 
supra laete viridibus, subtus pallidioribus fuscescente - nervosis; stipulis 


(') Dem Andenken des Herrn Dr. Julius Rossmann, Privat-Docenten der Botanik an 
der Universität Giessen, Verfasser der Beiträge zur Kenntnifs der Wasserhahnenfülsse. Giessen 
1854, gewidmet. 


Ee2 


220 KrLorzscn: 


membranaceis oblongo-spathulatis caducis brevi apiculatis; corymbi ramis 
alternis subremotis; petalis saturate roseis suborbicularibus; ala maxima 
elongato-oblonga obtusa capsula quater longiore. 

Begonia repens Herb. Ruizii. 

Stengel krautartig, verästelt, klimmend, wurzelnd, mehrere Fufs 
lang und von der Dicke eines Rabenkiels. Blätter 2!, — 3!, Zoll lang und 
8—12 Linien breit. Blattstiele 2—4 Linien lang. Nebenblätter 4 Linien 
lang und 141, Linie breit. Blumenblätter 4 Linien im Durchmesser. Die 
bleibenden Bracteen, welche die Kapselfrucht einschliefsen, rauschend, fast 
kreisrund, 5 Linien lang und breit. Afterdolde 4% Zoll lang. Kapsel 
5 Linien lang und breit. Gröfster Fruchtflügel 21 Linien hoch und 5 Li- 
nien breit. 

Von Ruiz und Pavon in Pueblo nuevo (Peru) entdeckt und von 
Tafalla gezeichnet. Die Zeichnung ist im brittischen Museum in London 
unter no. 61 d. aufbewahrt. Nicht in Kultur. 


AXAXVYII. Cyathocnemis(‘) Kl. 


Flores monoici dichotomo-cymosi ebracteolati, ad basin dichotomiarum 
bractea magna ceyathiformi, apice sinuato-lobata muniti. Masculi: Petala 
2 opposita suborbicularia plana. Stamina numerosa inaequilonga; antheris 
linearibus luteis filamenta aequantibus, utrinque rima longitudinali ab apice 
ad basim dehiscentibus; filamentis filiformibus albis, basi breviter monadel- 
phis, extimis brevioribus, interioribus sensim longioribus. Flores feminei: 
Petala 2 obovato-orbicularia. Ovarium inferum trigonum triloculare in- 
aequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali bila- 
mellatis creberrima, anatropa, lamellis arcuatim conniventibus in stipitem 
exoyuliferum conjunctis. Stylus tripartitus glaber persistens, lobis bicor- 
nutis tortuosis, fascia papillosa ter spiraliter torta, inferne continua cinctis. 
Capsula membranacea utrinque acuta triquetra trilocularis inaequaliter tria- 
lata, alis duabus marginem membranaceum angustum constituentibus, tertia 
in lobum obtusum, apice subtruncatum, totius capsulae inter alas parallele 
striatae diametrum superantem venosumque producta, ad alarum originem 
per rimas arcuatas dehiscens. Semina numerosissima subeylindrica fusces- 
centia reticulata exalbuminosa. 


(') Aus den griechischen Wörtern zU@Sos und zvruis zusammengesetzt. 


Begoniaceen- G altungen und Arten. 221 


Herba subtuberosa succulenta erecta glabra peruviana; caule tripedali 
strieto tereti; foliis petiolatis oblique cordatis; transverse ovatis aculis si- 
nuato -angulatis crenatis roseo-marginatis, utrinque glabris; stipulis magnis 
subpersistentibus flabellatis; pedunculo axillari longissimo repetite dicho- 
tomo; bracteis ad basin dichotomiarum magnis viridibus in cyathum obverse 
conicum connatis, deinde basi eircumseissis deciduis, ore truncato eroso- 
lobato ; florum pedicellis longis filiformibus ebracteolatis. 

1) Cyathocnemis obligua Kl. Tuberosa; caule subsimplici glabro 
strieto; stipulis obovato-flabellatis magnis subpersistentibus; foliis oblique 
cordatis, transverse ovatis acutis sinuato - angulatis crenatis; pedunculis axil- 
laribus terminalibusque longissimis glabris; floribus candidis ebracteolatis; 
capsulae alis inaequalibus. 

Begonia obliqua Herb. Ruizii. B. cyathophora Poeppig et End- 
licher, Genera et spec. plant. I, p. 7. n. 1. t. 11. 

Wurzelstock knollenartig. Das ganze Gewächs fleischig- saftig, glän- 
zend. Stengel 3 Fufs hoch, stielrund, kaum verästelt, Afterblätter 1 Zoll 
lang und breit. Blattstiele stielrund, gerade, aufrecht, 5—6 Zoll lang. 
_ Blätter 3—4 Zoll lang und 6—7 Zoll breit. Trugdoldenstiele 2 Fufs lang. 
Die becherförmigen Bracteen, welche die Verzweigungen der Trugdolden 
einhüllen 1 Zoll lang und an der Mündung 1 Zoll weit. Die Blüthenstiel- 
chen fadenförmig, 8—10 Linien lang. Blumenblätter 4—5 Linien lang und 
breit. Gröfster Fruchtflügel 5 Linien hoch und 6 Linien breit. 

Im östlichen Peru in bewaldeten, felsigen Lokalitäten der Anden bei 
Cuchero. Ruiz und Pavon, Poeppig. Nicht in Kultur. 

Die von dem Professor Poeppig gemachte Angabe, nach welcher 
die weiblichen Blüthen 5blättrig sein sollen, beruht, wie ein Exemplar 
von Ruiz beweist, das im Berliner Herbar aufbewahrt wird, auf einem 
Irrthume. 


AXXIX. Magnusia (‘) Kl. 
BatpIX WB, 


Flores monoiei albi cymosi. Masculi: Petala 2 latissima semiorbicu- 
laria, extus sparsim pubescentia rigida. Stamina 50 — 60 toro pulvinato 


(') Dem Andenken des Physikers, Herrn Professor Dr. Magnus, ordentlichen Mitgliede 
der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin, gewidmet. 


3232 KrLorzsen: 


inserta,; antheris elongatis, utrinque truncatis, apice subemarginatis per 
rimas laterales usque ad apicem dehiscentibus; filamentis brevibus liberis 
tenuibus planiuseulis. Flores feminei: Petala 2 latissima semiorbicularia 
carnosa subeonvoluta nec expansa, extus hirta. Ovarium inferum triloculare 
trigonum inaequaliter trialatum, extus hirsutum. Ovula in placentis e locu- 
lorum angulo centrali gyroso-bilamellatis creberrima, anatropa. Stylus tri- 
fidus glaber persistens; stigmatibus bicornutis, fascia papillosa bis spiraliter 
torta, inferne continua cinctis. Capsula turbinato-triquetra trilocularis valde 
inaequaliter trialata utrinque emarginata, ad alarum originem per rimas ar- 
cuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata ex- 
albuminosa. 

Suffrutex in montibus regni mexicani obvius. Rhizomate crasso car- 
noso cicatrisato setoso; foliis suborbieularibus angulatis dentatis oblique 
cordatis longissime petiolatis; pedunculis longis longissime repetito - dicho- 
tomis; floribus albis; petalis florum femineorum carnosulis margine inflexis 
subclausis; capsulae brevi setosae ala maxima ovata obtusa, versus apicem 
dentato - ciliata. 


1) Magnusia fusca Kl. Rhizomate crasso carnoso obliquo cica- 
trisato stipulato; foliis longe petiolatis oblique cordatis acute angulato-loba- 
tis acuminatis, lobo basilari maximo rotundato, sinu profundo angusto, 
7—9 nerviis, utrinque ferrugineo-setosis, supra saturate viridibus, subtus 
fuscescentibus imprimis ad nervos pilosis; petiolo longo fusco-piloso; pe- 
dunculo longo crasso tereli parce puberulo, demum glabrescente; cyma 
elongata repetite dichotoma; bracteis deciduis concavis ovatis obtusis ciliatis, 
externe rulo-setosis; floribus albidis, extus brevi setosis; petalis carnosis 
setoso-denticulatis, margine tenuioribus; capsulae brevi setosae alis ciliatis, 
2 angustioribus rotundatis, maxima chartacea lato-falcata obtusangula 
denticulata. 

Begonia fusca Liebmann].c.p.8, n. 10. 


Wurzelstock 2— 3 Zoll lang und 1!, Zoll diek. Blätter 6 — 11 Zoll 
lang und 3— 9 Zoll breit.  Blattstiele 1 —1', Fufs lang, walzenförmig, an 
der Basis von der Dicke eines kleinen Fingers, oberwärts allmählig verdünnt. 
Trugdoldenstiele 1 — 1!, Fuls lang. Trugdolde 1 Fufs lang. Fruchtstiele 
—1 Zoll lang. Frucht 6—7 Linien lang und 12 Linien breit. 


m 


Begoniacceen - Gatlungen und Arten. 223 


Im Departement Oajaca auf Gebirgen in einer Höhe von 3000— 5000 
Fufs. Liebmann. Nicht in Kultur. 

9) Magnusia maxima Kl. Rhbizomate repente crasso setoso cica- 
trisato, radieulis roseis instructo; stipulis magnis late ovatis subacuminatis 
serrato- setosis evanescente pilosis albido-tuberculatis; petiolis strictis tere- 
tibus retrorsum pubescentibus sursum attenuatis sesquipedalibus; foliis 
magnis transverse orbiculato-ovatis oblique acuminatis novemnerviis pro- 
funde cordatis, margine leviter sinuatis fusco -serratis setosis, utrinque viri- 
dibus albido-pubescentibus, nervis subtus magis prominentibus; pedunculo 
longissimo stricto glabrescente; cyma elongata repetite dichotoma; bracteis 
deeiduis magnis obovatis albido-virescentibus puberulis; floribus magnis 
candidis, externe sparsim pilosis; capsulae pubescentis alis serrato-ciliatis 
duabus angustioribus rotundatis, tertia maxima adscendente ovata. 

Magnusia fusca Taf. IX. C. fig. a—m. 

Begonia maxima Hort. Berol. 

Wurzelstock 6—8 Zoll lang und 14, Zoll dick, zwischen den zoll- 
breiten Blattnarben mit weilsen Punkten bezeichnet, welche von den abge- 
fallenen, grünen 7 Linien langen und linienbreiten, entfernt gewimperten, 
borstenartigen Schuppen herrühren, die noch an den aktiven Vegetations- 
partien sichtbar sind. Afterblätter 1!, Zoll lang und zollbreit. Blatistiele 
stielrund, 14, Fuls lang und an der Basis daumendick. Blätter 12 Zoll lang 
und 15 Zoll breit, die herzförmigen Lappen der Basis abgerundet, sich 
deckend und 3—4 Zoll lang. Trugdolde 3 Fuls lang, deren Stiel 1—1} 
Fufs lang. Blumenblätter $ Linien lang und zollbreit. Kapsel an beiden 
Enden ausgerandet, 7, Zoll hoch und 15 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel 
10 Linien breit und 8 Linien hoch. 

Wird im Berliner botanischen Garten kultivirt und ist wahrscheinlich 
ebenfalls in Mexico einheimisch. 

"* Placentae integrae pedicellatae. 
AAX. Haagea('‘) Kl. 
Dat IX: -C. 

Flores monoiei rosei eymosi. Masculi: Petala 2 late obovata glabra. 

Stamina crebra inaequilonga, centralia longiora toro subplano inserta, antheris 


(') Dem Andenken eines der renommirlesten deutschen Handelsgärtner, des Kunstgärtner 
Herrn F. Adolph Haage jun. in Erfurt, als ein Zeichen besonderer Achtung gewidmet. 


71 Krorzscen: 


obovatis, apice truncato-tumidis, basi attenuato-obtusis filamentis liberis 
subbrevioribus. Flores feminei: Petala 2 orbiculato-oboyata. ÖOvarium in- 
ferum triloculare trigonum aequaliter trialatum roseum. Ovula in placentis 
e loculorum angulo centrali integerrimis pedicellatis (sectio transversa ovato- 
lanceolata) sessilia, creberrima, anatropa. Stylus tripartitus glaber per- 
sistens. Stigmata latissime expansa subplana divaricato-biloba, lobis brevis- 
simis subtortuosis, fascia papillosa semel spiraliter torta antice continua 
einetis. Capsula tenuissime membranacea triquetra trilocularis obovata 
aequaliter trialata, ad alarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Semina 
innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutices erecti parce romosi indici; foliis semieordatis transverse ovatis 
attenuato-acutis duplicato-serratis discoloribus petiolatis; stipulis oblongis se- 
micordatis; eymis paucifloris pendulis axillaribus rubro-pedunceulatis; floribus 
longissime pedicellatis magnis germinibusque roseis; capsulis aequaliter trialatis. 

1) Haagea dipetala Kl. Fruticosa, erecta, subglabra; caule erecto 
parce ramoso cinereo-fusco roseo-punctato; foliis semicordatis transverse 
ovatis acutis duplicato - serratis inaequilateris rubro petiolatis, supra laete 
viridibus albido-maculatis setis sparsis brevibus obsitis, subtus purpurascen- 
tibus; stipulis ovato-oblongis semicordatis; cymis paucifloris pedunculatis 
pendulis axillaribus; floribus germinibusque saturate roseis; capsulae alis 
subaequalibus rotundatis, basi plus minus attenuatis. 

Begonia dipetala Graham in Bot. Magaz. t. 2849. R. Wight, Ic. 
plant. Ind. or. v. V, t. 1813! 

Ein 2— 3 Fufs hoher, kaum- oder wenig verästelter Strauch mit 
grau-braunem, sparsam roth-punktirtem Stengel und Zweigen. Afterblätt- 
chen abgerundet, stachelspitzig, 8 Linien lang. Blattstiele 1,—3 Zoll lang. 
Trugdoldenstiele 1—2 Zoll lang. Trugdolden 3 Zoll lang. Blumenblätter 
der männlichen Blüthe 9 Linien lang und breit, die der weiblichen Blüthe 
9 Linien lang und 12 Linien breit. Kapsel 10 Linien lang und 6 Linien 
im Durchmesser. Flügel 2 Linien breit. 

Durch den Dr. Johnstone aus Bombay im Jahre 1826 zuerst in Eng- 
land eingeführt. Gegenwärtig sehr allgemein verbreitet. 

Aus einer Bemerkung des Dr. R. Wight in dem oben citirten Werke 
ist ersichtlich, dafs die Gattung Haagea nicht auf die eine hier diagnosirte 
Art beschränkt ist. Er sagt, er habe sie nicht allein in den Neilgherri-Gebirgen, 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 2935 


sondern auch an vielen anderen Orten und in so abweichenden Formen an- 
getroffen, dafs er annehmen müsse, die durch zweiblättrige Blumen charak- 
terisirte indische Art zerfalle in mehrere. 


B. PRITZELIEAE. 


Stylorum stigmatumque rami undique papillosi. 
+ Flores masculi 4 -, feminei 5 petali. 
* Placentae crasso-bilamellatae. 


AXXI Tittelbachia (') Kl. 
Taf A: 


Flores monoici pedunculato-cymosi penduli e miniato coccinei. Mas- 
culi: Petala 4 biserialia eruciatim opposita, 2 exteriora ovata obtusa majora 
crassa carnosa, 2 interiora tenuiora oblonga minora. Stamina dense aggre- 
gata toro pulvinato inserta; antheris oblongis, utrinque rotundato-obtusis 
filamenta aequantibus; filamentis brevibus filiformibus liberis. Feminei: 
Petala 5 pluriserialia inaequalia carnosula. Uvarium inferum trigonum tri- 
loculare inaequaliter trialatum, apice truncatum. ÖOvula in placentis e lo- 
culorum angulo centrali geminis crassis conniventim falcatis creberrima, 
anatropa. Stylus persistens perbrevis trifidus; stigmatibus bicornutis erectis 
sursum attenuatis, ramis versus apicem divaricatis nec tortuosis undique 
minutissime papillosis. Capsula carnoso-membranacea turbinato -triquetra 
trilocularis inaequaliter trialata, ad alarum originem per rimas arcuatas de- 
hiscens. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata exalbuminosa. 

Frutices glabri ramosi Novogranatenses; foliis parvis obliquis distiche 
recurvis subcoriaceis semiovatis acutis ciliato-serratis viridibus, subtus pallidis 
nitidis brevi petiolatis; stipulis oblongis setoso-apiculatis marcescentibus; 
eymis parvis in apice ramulorum axillaribus pedunculatis pendulis; floribus 
longe pedicellatis globoso -conniventibus; capsulis carnoso - membranaceis 
coloratis; alis inaequalibus crassiusculis obtusangulis. 


(') Es ist ein Act schuldiger Dankbarkeit, die mich veranlalst diese Gattung dem An- 
denken des Herrn Kunstgärtner Tittelbach, jetzt in Kew bei London, früher im botanischen 
Garten bei Berlin mit der Kultur der Begoniaceen betraut, zu widmen. Derselbe hat meine 
Arbeit in einer Weise unterstützt, die öffentlich gerühmt zu werden verdient und dabei ein 
wissenschaftliches Interesse an den Tag gelegt, wie es mir nur selten begegnet ist. 


Phys. Kl. 1854. Ff 


226 Kıorzsch: 


1) Tittelbachia fuchsioides Kl. Fruticosa, ramosissima, glabra; 
caule erecto tereti griseo-fuligineo sparsim flavido-punctato; ramis pendulis 
e viridi-rubicundis; stipulis lato lanceolatis unicostatis setoso-cuspidatis, basi 
oblique cordatis semipellueidis, deinde marcescentibus; foliis parvis oblongis 
acutis rubrocuspidato-serratis distiche deflexis, basi oblique emarginatis, 
supra laete viridibus opacis, subtus pallide viridibus albido - punctulatis niti- 
dis; petiolis brevibus pallide rubris, supra sulcatis; eymis in apice ramu- 
lorum axillaribus pedunculatis paucifloris pendulis; bracteis roseis ovato- 
lanceolatis cuspidatis subintegerrimis subinde bieuspidatis; petalis exterioribus 
ovatis obtusis carnosis, extus convexis coccineis, intus concavis pallidio- 
ribus; pedicellis longis roseis; capsulae alis inaequalibus subcoccineis, apice 
truncatis. 

Begonia fuchsioides Hooker, Bot. Mag. t. 4281. 

Strauch verzweigt, 3—4 Fufs hoch und schwanenkieldick. Aste 1— 
1!, Fufs lang und gänsekieldick. Afterblättchen 5 Linien lang und 1%, Linie 
breit. Blattstiele 2 Linien lang. Blätter 12—21 Linien lang und 5—9 Li- 
nien breit. Trugdoldenstiele dünn, 2 Zoll lang. Blüthenstiele 8— 12 
Linien lang. Bracteen 2— 3 Linien lang. Äufsere Blumenblätter der männ- 
lichen Blüthe 6 Linien lang und 4 Linien breit, etwas kürzer und schmäler 
an denen der weiblichen Blüthe. 

Durch Herrn Purdie auf dem Bergrücken von Ocana in Neu-Gra- 
nada entdeckt und in Kew bei London lebend eingeführt. Gegenwärtig in 
der Kultur sehr verbreitet. 

2) Tittelbachia miniata Kl. Fruticosa, ramosa, glabra; caule 
erecto tereti viridi-cinereo leviter striato-angulato; ramis adscendentibus e 
viridi rubescentibus; stipulis sessilibus lanceolatis unicostatis setoso-cuspida- 
tis marcescentibus, nec basi cordatis; foliis parvis oblongis acutis roseo- 
cuspidato-serratis distiche reflexis, basi oblique emarginatis, supra laete 
viridibus pellueido-nervosis, utrinque nitidis, subtus pallide viridibus albido- 
punetulatis; petiolis brevibus pallide viridibus, supra sulecatis; eymis in apice 
ramulorum axillaribus pedunculatis paucifloris pendulis; bracteis ovato- 
lanceolatis cuspidatis hine inde sparsim serratis; petalis exterioribus ova- 
tis obtusis carnosis, extus convexis miniatis, intus concavis pallidioribus; 
pedicellis longis saturate roseis; capsulae alis inaequalibus coccineis, apice 
truncatis. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 297 


Begonia miniata Planchon et Linden, Flore des Serres vol. VII, 
p- 105 cum icone piecta. s 

Strauch verzweigt, 3—4 Fufs hoch und schwanenkieldick. Aste auf- 
steigend, nur an der Spitze niedergebogen, fufslang und rabenkieldick. Af- 
terblättchen 6 Linien lang und 1%, Linie breit. Blattstiele 1—2 Linien lang. 
Blätter 12—20 Linien lang und 7—10 Linien breit. Trugdoldenstiele 1%, — 
2 Zoll lang, oberwärts geröthet. Blüthenstiele 3—6 Linien lang. Bracteen 
4—6 Linien lang. Äufsere Blätter der männlichen Blüthe 5 Linien lang und 
3 Linien breit. 

Durch Herrn Linden in Brüssel aus Columbien eingeführt. In der 
Kultur sehr verbreitet. 


** Placentae integrae pedicellatae. 
XXXNH. Pritzelia(‘) Kl. 
Taf. B: 

Flores monoici albi rösei aut coccinei. Masculi: Petala 4 biserialia 
eruciatim opposita, 2 exteriora suborbicularia paullulum latiora quam longa, 
intus concava, 2 interiora oblonga angustiora, basi attenuata. Stamina 17 — 
40 toro pulvinato inserta,; antheris elongatis oblongis obtusis compressius- 
culis, basi subemarginatis, filamentis brevissimis liberis teretibus. Flores 
feminei: Petala 5 triserialia subaequalia vel interiora minora ovato-oblonga 
obtusa. Germen inferum triloculare trialatum coloratum. Ovula in pla- 
centis e loculorum angulo centrali integerrimis pedicellatis, (sectio transversa 
ovato-triaugularis) creberrima, anatropa. Stylus brevis persistens puberulus 
trifidus aut tripartitus. Stigmata tria bicornuta, cornubus plus minus tor- 
tuosis undique puberulo-papillosis. Capsula triquetra trilocularis glabra 
colorata, alis aequalibas aut inaequalibus, apice truncatis, ad alarum origi- 


nem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima ovalia 
reticulata exalbuminosa. 


(') Dem Andenken des Archivars der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 
Herrn Dr. Georg Pritzel gewidmet, der sich durch die Publication seiner „„Anemonen”, 
durch seinen „Thesaurus literaturae botanicae omnium gentium”, sowie durch seinen „Index 
iconum botanicarum” aufserordentliche Verdienste um die Botanik erworben und deshalb das 
grölste Anrecht hat seinen Namen in der botanischen Nomenclatur, als ein Denkmal der 
Anerkennung vertreten zu sehen. Ich thue dies mit um so grölserem Beruf, als zwei frühere 
derartige Versuche von Walpers und Schauer milsglückten. 


Ff2 


228 Krorzsch: 


Suffrutices Brasilienses; caulibus ramosis erectis aut flexuoso -adscen- 
dentibus, tenuibus aut crassis; stipulis deciduis; foliis oblique cordatis 
inaequilateris brevi- aut longe -petiolatis subcoloratis, supra nitidis; cymis 
repetite dichotomis amplis longe pedunculatis axillaribus; floribus ex albido 
roseis aut coccineis; capsularum alis variaeformibus. 

* Caule erecto ramoso; lobis stigmatum semel arcuato-tortuosis ; 
capsulae alis subaequalibus, inferne subattenuatis, apice truncatis. 

1) Pritzelia Fischeri Kl. Tenuis, erecta, ramosa; caule erecto 
rubescente semipellucido tumido-articulato; foliis semicordatis subparvis 
tenuibus transverse ovato-oblongis acuminatis angulato-dentato-serratis, supra 
micantibus, subtus rubescentibus; stipulis ovatis integerrimis; cymis parvis 
pedunculatis subterminalibus; petalis flor. masc. exterioribus rotundatis con- 
cavis, marginibus plano-revolutis; petalis flor. fem. ovato-lanceolatis; cap- 
sulae alis duabus majoribus. 

Begonia Fischeri Otto und Dietr., Allgemeine Gartenzeitung v. IV, 
p- 354. Graham, New Edinb. philos. Journal v. XXI, p. 154 et in Bot. 
Mag. t. 3532. 

Stämme schlank, verästelt, 1,—2 Fufs hoch. Blattstiele —1%, Zoll 
lang. Blätter dünn, 11—17 Linien lang und 2—3%, Zoll breit. Afterblätt- 
chen 5 Linien lang und 2 Linien breit. Trugdoldenstiele 11, Zoll lang. 
Trugdolden zolllang und 14 Zoll im Durchmesser. Äufsere Blumenblätter 
4 Linien lang, weifslich, etwas geröthet. Kapsel 5 Linien lang und 4 Li- 
nien breit. 

In Brasilien einheimisch. Durch den botanischen Garten in Peters- 
burg verbreitet. 

2) Priützelia coccinea Kl. Evrecta, glabra; caule sanguineo arti- 
eulato-tumido; foliis obliquis semicordatis carnosis transverse oblongo-ovatis 
acutis sinuato-dentatis rubro -marginatis majoribus, supra concaviusculis; 
stipulis amplis obovatis concavis coloratis deeiduis; pedunculis erectis, ceymis 
ramificationibus floribusque coccineis pendulis; petalis obovatis; capsulae 
pyriformis alis subaequalibus. 

Begonia coccinea Hooker, Bot. Mag. t. 3990. Paxton, Mag. of 
Bot. v.X, p. 73 cum icone picta. 

Stamm robust, wenig verästelt, 11—2 Fufs hoch. Blattstiele 4 —1 


Zoll lang. Blätter 1,— 2%, Zoll lang und 4—6 Zoll breit. Afterblättchen 


Begoniaceen- Gallungen und Arten. 229 


1 Zoll lang und 4, Zoll breit. Trugdoldenstiele aufrecht, 2 Zoll lang. Trug- 
dolden hangend, 2—3 Zoll lang und 4—5 Zoll im Durchmesser. Blüthen- 
stiele der männlichen Blüthe % Zoll, die der weiblichen Blüthe 1 Zoll lang. 
Kapseln 1 Zoll lang und an der Spitze 7—S Linien im Durchmesser. 

Auf dem Orgelgebirge in Brasilien entdeckt und im Jahre 1841 lebend 
in England eingeführt. Durch die Handelsgärtnerei von Veitch in London 
verbreitet. 

3) Pritzelia sanguinea Kl. Caule erecto subramoso, inferne ci- 
nereo, superne ramisque sanguineis; stipulis magnis convexis ovatis acutis, 
extus roseis, intus magis concavis; petiolis teretibus sanguineis folio bre- 
vioribus; foliis oblique cordatis transverse ovatis brevi acuminalis carnosis 
magnis, margine revolutis crenatis, supra saturate viridibus nitidis, subtus 
sanguineis; pedunculis eymis pedicellisque erectis axillaribus sanguineis; 
floribus candidis; germinibus capsulisque flavido - viridibus; alis sub- 
aequalibus. 

Begonia sanguinea Raddi in Sprengel, Syst. veget. v. II, p. 625. 
Link et Otto, Icones plant. rar. horti Reg. bot. Berol. p. 25. t. 13. 
Hooker, Bot. Mag. t. 3520. 

Stamm 2—3 Fufs hoch, unterwärts grau und verholzt, oberwärts wie 
seine Zweige blutroth, krautartig, angeschwollen - gegliedert. Afterblätt- 
chen 1!, Zoll lang und zollbreit. Blattstiele 1—4 Zoll lang. Blätter 3—4 
Zoll lang und 5—7 Zoll breit. Trugdoldenstengel 6—8 Zoll lang. Trug- 
dolden 6 Zoll lang und 8 Zoll im Durchmesser. Die äufseren Blumen- 
blätter der männlichen Blüthe 4 Linien lang und 5 Linien breit, die beiden 
inneren 4 Linien lang und 2 Linien breit. Die äufseren Blumenblätter der 
weiblichen Blüthe 4 Linien lang und breit und die inneren um die Hälfte 
schmaler. Die Kapseln besitzen eine Länge von 8 Linien und an der Spitze 
einen Durchmesser von 6 Linien. 

Im Jahre 1823 durch Sello im botanischen Garten zu Berlin lebend 
aus Brasilien eingeführt. 

4) Pritzelia glauca Kl. Caule erecto subgracili, inferne sub- 
lignoso cinerascente, superne herbaceo rubescente, stipulis ovatis brevi 
apiculatis; petiolis teretibus erectis rubicundis folio brevioribus; foliis car- 
nosulis semicordatis transverse ovatis incurvo-acuminatis serrato - dentatis 
ereclis; cymis congestis; ramificationibus inaequaliter evolutis; petalis 


230 Krorzscen: 


exterioribus reniformi-semiorbicularibus, interioribus angustis; petalis exte- 
terioribus flor. femin. obovato-rotundatis; capsulae alis inaequalibus ro- 
tundatis. 

Begonia glauca Herb. Ruizii. 

Stengel aufrecht, 2 Fufs hoch, einfach, unterwärts verholzt, stiel- 
rund, an den Gliederungen verdickt. Blätter 1,—2 Zoll lang und 3—4 
Zoll breit. Blattstiele ,—1 Zoll lang. Afterblättchen 1 Zoll lang und 
1, Zoll breit. Trugdoldenstiele 2—2!, Zoll lang. Trugdolden 2 Zoll lang 
und breit. Äufsere Blumenblätter 3 Linien lang und 4 Linien breit. Früchte 
5 Linien lang und 6 Linien breit. 

Von Ruiz in Muna (Peru) im Jahre 1784 entdeckt. Nicht in Kultur. 

5) Prizelia zebrina Kl. Caulibus usque ad basin divisis erectis 
acute sexangularibus parce ramosis; stipulis magnis ovatis brevi apiculatis 
carinatis marcescentibus; petiolis brevibus erectis teretibus; foliis subcoria- 
ceis semicordatis transverse elongato-ovatis acutis, margine subundulatis in- 
aequaliter crenato-serratis, supra micantibus albido-venosis, subtus viridibus 
aut sanguineis; eymis pedunculatis axillaribus viridibus aut saturate roseis; 
floribus albidis vel roseo tinctis parvis; petalis flor. masc. exterioribus or- 
bieularibus, intus excavatis, interioribus obovatis; petalis flor. femin. ova- 
tis subacutis; capsulae alis inaequalibus rotundatis, apice truncatis, basi 
obtusis. 

Begonia zebrina Hort. Angl. 

Var. « concolor Kl. Caule ramis petiolis foliis cymisque undique viri- 
dibus floribus albidis. 

Var. ® discolor Kl. Foliorum pagina inferiore sanguineo; cymis flori- 
busque roseis. 

Stengel 2—3 Fufs hoch, bis zur Basis getheilt, schwanenkieldick, 
4—beckig. Afterblättchen 1 Zoll lang und 10 Linien breit. Blätter 2—3 
Zoll lang und 5—7 Zoll breit. Blattstiele 4 —2 Zoll lang. Trugdolden- 
stengel 2%, Zoll lang. Trugdolde 4 Zoll lang und 5 Zoll im Durchmesser. 
Äufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 3 Linien lang und 34 Linien 
breit, die der weiblichen Blüthen 3 Linien lang und 1 bis 2 Linien breit. 
Früchte 5 Linien lang und breit. 

Stammt aus Brasilien und wurde im Jahre 1845 lebend in England 
eingeführt. Im Berliner botanischen Garten befinden sich beide Varietäten. 


Begoniaceen- Gatlungen und Arten. 231 


** Caule brevi flexuoso ramoso; internodiis brevissimis; stipulis 
dorso connatis; petiolis longis; stigmatum lobis crassis strictis; 
capsulae alis valde inaequalibus. 

6) Pritzelia ramentacea Kl. Caule sanguineo erecto flexuoso 
ramoso squamis albis recurvis laciniatis asperato dense folioso; stipulis con- 
duplicatis connatis, versus marginem exteriorem squamoso-villosis, deinde 
apice bifidis; petiolis extus intusque coccineis teretibus sursum attenuatis 
squamis candidis piloso-laciniatis aridis recurvatis dense annulatim ortis vesti- 
tis folio subduplo longioribus; foliis oblique cordatis transverse ovatis brevi 
acuminatis, margine deflexis remote angulato-dentatis inter dentes suberenatis, 
supra saturate viridibus nitidis in centro umbilicato planiusculis flavido-veno- 
sis, subtus sanguineis dense coceineo-setosis, (setis complanatis patentibus 
anguste laciniatis); cymis repetite dichotomis axillaribus longe pedunculatis; 
pedunculis rubescentibus sulcato - striatis sparse squamoso -hirtis; floribus 
roseis; petalis flor. masc. exterioribus oblongo-rotundatis, interioribus obo- 
vatis, basi attenuatis; petalis flor. femin. elliptieis aut lato obovatis; capsulae 
glabrae alis inaequalibus, maxima adscendente ovata subacuta. 

Begonia ramentacea Paxton, Mag. of Bot. vol. X, p. 73 cum 
icone picta. 

Stamm verästelt, —1 Fufs lang, von der Dicke eines kleinen Fin- 
gers. Afterblätter an den seitlichen Rändern geröthet 10 Linien lang und 
breit und hinten der Länge nach verwachsen. Blattstiele bis zur Dicke eines 
Schwanenkiels, 5— 10 Zoll lang. Blätter 2,— 41, Zoll lang und 4—6 
Zoll breit. Trugdoldenstengel von der Dicke eines Rabenkiels und 4—1 
Fufs lang. Trugdolde 3 Zoll lang und 4 Zoll breit. Äufsere Blumenblätter 
der männlichen Blüthe 9 Linien lang und 7 Linien breit, innere 5 Linien 
breit. Kapseln 6 Linien lang und 8 Linien breit. 

Auf dem Örgelgebirge in Brasilien entdeckt. In Kultur. 

7) Pritzelia princeps Kl. Caule flexuoso densissime folioso se- 
toso-fibrilloso; stipulis magnis conduplicatis carinatis setuloso-villosis, apice 
truncatis; petiolis robustis teretibus longis viridibus, basi rubescentibus re- 
mote annulatim inciso-squamatis, squamis brevissimis latis albidis deflexis; 
foliis oblique cordatis transverse Jato-ovatis acutis, margine recurvatis obso- 
lete dentatis, supra saturate viridibus lucidis flavido - venosis, subtus sangui- 
neis viridi venosis sparsim scabris; cymis majoribus repetite dichotomis longo 


232 Krorzscn: 


pedunculatis axillaribus subglabris laete rubris; floribus candidis; petalis 
exterioribus flor. masc. obovato orbiecularibus, interioribus minoribus, inter- 
dum filiformibus, hine inde nullis; eapsulae glabrae alis valde inaequalibus, 
maxima adscendente rotundata. 

Begonia princeps et Begonia libonica Hort. Berolinensis. 

Stamm verästelt, fufslang und daumendick. Afterblätter 11, Zoll lang 
und breit. Blattstiele 6—10 Zoll lang und an der Basis von der Dicke eines 
kleinen Fingers. Blätter 4—6 Zoll lang und 7—10 Zoll breit. Trugdolden- 
stengel 1—1!, Fufs lang und fast kahl. Trugdolde 5 Zoll lang und 7 Zoll 
breit. Äufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 6 Linien lang und 
9 Linien breit. Kapsel 6 Linien lang und 7 Linien breit. 

Vaterland unbekannt. Nach Angabe der Gärtner soll sie aus ea 
stammen. Es ist jedoch nicht unmöglich, dafs sie in den Gewächshäusern 
durch Kreuzung entstanden ist. 


XXAIH. Wageneria(‘) Kl. 
HalX, G. 

Flores albi monoiei genieulatim dichotomo-cymosi. Inflorescentia 
sexibus mixta aut sejuncta. Masc. Petala 4 cruciatim opposita, exteriora 
majora elliptica, interiora angustiora oblonga, inferne attenuata, intus con- 
cava. Stamina crebra, filamentis subbrevibus basi brevissime connatis; an- 
theris elongato-oboyatis bilocularibus longitudinaliter dehiscentibus filamentis 
sublongioribus. Flores feminei: Petala 5 patentia subinaequalia oblonga 
pluriserialia, exteriora minora. Ovarium inferum triloculare trigonum valde 
inaequaliter trialatum. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali soli- 
tariis pedicellatis (sectio transversa ovata obtusa, basi truncata aut subcor- 
data,) creberrima, anatropa. Stylus tripartitus brevis persistens puberulus; 
stigmatibus arcuato-bicornutis, cornubus bis-ter spiraliter tortis, undique 
puberulo-papillosis. Capsula turbinato-triquetra trilocularis inaequaliter 
trialata, alis duabus angustissimis, tertia maxima patentissima, ad alarum ori- 
ginem per rimas arcuatas dehiscens. Semina innumerabilia minutissima ob- 
longa reticulata exalbuminosa. 


(’) Dem Andenken des wackeren Reisenden und Sammlers in Venezuela, Herrn H. Wa- 
gener aus Halle a.S., gegenwärtig in Caracas, dem wir eine grolse Menge neuer und 
interessanter Einführungen an Orchideen, Begoniaceen, Palmen und baumartiger Farrn dan- 
ken, gewidmet. 


Begoniaceen-Gatlungen und Arten. 9233 


Suffrutices ramosi erecti v. flexuoso-subscandentes radicantes in Ame- 
rica tropica indigeni; foliis aequalibus aut obliquis integris aut lobatis petio- 
latis bistipulatis; stipulis marcescentibus; petiolis supra sulco instructis; 
cymis geniculato-dichotomis peduneulatis axillaribus; floribus albis; bracteis 
parvis; capsulae glabrae ala maxima patentissima. 


a Caule ramisque flexuoso-subsandentibus radicantibus. 

1) Wageneria deflexa Kl. Flexuoso-radicans, glabra; foliis sub- 
aequalibus ovatis acuminatis, margine undulatis obsolete crenato - serratis 
hinc inde grosse dentatis, supra nitidis saturate-, subtus pallide viridibus, basi 
subemarginato-rotundatis, arcuatim deflexis nervoso - plicatis; stipulis lato- 
lanceolatis carinatis apieulatis; cymis geniculato -dichotömis pedunculatis 
axillaribus; floribus alisque candidis; capsulae ala maxima rectangula latis- 
sima angusta obtusa, duabus obsoletis. 

Begonia scandens Hort. Berol. et Schoenbr. 

Stamm von der Dicke eines Gänsekiels, grün, kahl, 2—3 Fufs hoch, 
von der Basis bis zur Spitze verästelt. Äste aufsteigend. Afterblättchen 
breit-lanzettförmig, kurz zugespitzt, durchsichtig, auf dem Rücken gekielt, 
10 Linien lang und 3 Linien breit, welkend. Blattstiele aufrecht, 1—2 Zoll 
lang, grün, halbrund, auf der Oberseite flach gefurcht, an der äufsersten 
Spitze geröthet. Blätter wellig-gefaltet, 21,—3!, Zoll lang und 1,— 21, Zoll 
breit. Trugdoldenstiele 4 Zoll lang. Trugdolden 3 Zoll lang und 6 Zoll 
breit. Äufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 3 Linien lang und 
1%, Linie breit, innere 2 Linien lang und 1 Linie breit. Blumenblätter der 
weiblichen Blüthe 4 Linien lang und 2 Linien breit, die des äufsersten Kreises 
ein wenig kleiner. Gröfster Fruchtflügel 5 Linien breit und 3 Linien hoch. 

Von dem Herrn H. Wagener aus Venezuela unter no. 2543 lebend 
im Berliner botanischen Garten eingeführt. Von dem Herrn Director Schott 
in Schönbrun, dem ich für die Zusendung seiner sämmtlichen Begoniaceen 
meinen wärmsten Dank schulde, empfing ich diese Art mit der Bezeichnung 
des Vaterlands Central-America. Es kommt jedoch meines Wissens in Cen- 
tral- America keine Mageneria vor. 


2) /Fageneria fagifolia Kl. Flexuosa, radicans, pilosa, ramosa; 
foliis deflexis subaequalibus ovatis acutis subangulato -serratis plicatis, basi 


emarginato-rotundatis, supra saturate viridibus nitidis, subtus pallidis, utrin- 


Phys. Kl. 1854. Gg 


234 Krorzsch: 


que pilosis; petiolis erecto-patentibus rubescentibus pilosis semiteretibus, 
supra planis; stipulis lato-ovato-oblongis piloso-carinatis recurvo-apieulatis 
marcescentibus semicordatis inaequilateris; pedunculis pilosis patentibus 
axillaribus; eymis divaricato-genieulatis pilosis; floribus fructibusque candi- 
dis; capsulae ala maxima acutangula, apice truncata, margine laterali obliqua. 

Begonia fagifolia Fischer Mss. ex Otto und Dietrich, Allgem. 
Gartenzeitung v. IV, p. 356. 

Stamm schwanenkieldick, geröthet, 3 Fufs hoch, von der Basis bis 
zur Spitze verästelt. Afterblättchen 9 Linien lang und an der Basis 5 Linien 
breit. Blattstiele 9—15 Linien lang. Blätter 2—3 Zoll lang und 14,—13, 
Zoll breit. Trugdoldenstiele 2 Zoll lang. Trugdolden 5 Zoll lang und 
8 Zoll breit. Die Gröfse der Blumenblätter beider Geschlechter wie bei der 
vorigen Art. Gröfster Fruchtflügel 3 Linien breit und 5 Linien hoch. 

Durch den Petersburger botanischen Garten verbreitet, der sie aus 
Brasilien erhielt, woselbst sie nach einem Exemplare von Gaudichaud mit 
no. 1060 bezeichnet, bei Rio de Janeiro vorkommt. 

3) Wageneria lucida Kl. Fruticosa, scandens, ramosa, glabra, 
radicans; foliis subrotundo-ovatis abbreviato-acuminatis deflexis planis irre- 
gulariter crenato-denticulatis subaequilateris, basi emarginato -rotundatis, 
supra laete viridibus impresso-punctatis nitidis, subtus pallidioribus; petiolis 
erectis semiteretibus rubescentibus, supra lato-sulcatis; stipulis elongatis 
carinatis truncatis, basi oblique cordatis marcescentibus; eymis divaricato- 
geniculatis pedunculatis axillaribus; floribus parvis albidis; petalis flor. masc. 
exterioribus ovatis, interioribus angustioribus; petalis flor. fem. subaequa- 
libus oblongis obtusis; capsulae parvae alis duabus obsoletis, tertia maxima 
adscendente oblonga obtusa. 

Begonia lucida Otto und Dietrich, Allgem. Gartenzeitung v. XV], 
p- 162. B. Moritziana Kunth et Bouch&, Ind. sem. in horto Berol. 1848. 
p- 16. n. 28. 

Fin 4 Fufs hoher, verästelter, schwanenkieldicker Stamm. After- 
blättichen zolllang und an der Basis 5 Linien breit. Blattstiele 1—1, Zoll 
lang. Blätter 4 Zoll lang und 3, Zoll breit. Trugdoldenstiele 2—3 Zoll 
lang. Trugdolden 3 Zoll lang und 6 Zoll breit. Männliche Blüthen 4 Li- 
nien -, weibliche Blüthen 8 Linien im Durchmesser. Frucht 3 Linien lang. 


Gröfster Fruchtflügel 4 Linien hoch. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 235 


Durch Herrn C. Moritz aus Caracas lebend eingeführt und durch 
den Berliner botanischen Garten im Jahre 1548 verbreitet. 

4) VVageneria montana Kl. Scandens, radicans, glabra; folis 
subaequalibus ovatis acuminatis inaequaliter angulato-serratis subeiliatis, basi 
subemarginato-rotundatis, supra saturate-, subtus pallide viridibus, utrinque 
glabris; petiolis semiteretibus erectis, supra lato-sulcatis; stipulis mar- 
cescentibus ovato-oblongis acuminatis carinatis glabris, basi semicordatis; 
cymis repetite dichotomis divaricatis glabris pedunculatis in apice caulis axil- 
laribus; floribus albidis parvis, femineis minimis; bracteis minutis lanceolato- 
subulatis; germinis alis duabus obsoletis, tertia maxima oblique ovata obtusa 
subadsendente. 

Stengel kletternd, gänsekieldick, wurzelnd. Blätter 2—5 Zoll lang 
und 1—2!, Zoll lang. Blattstiele 6—10 Linien lang. Afterblättchen 10 Li- 
nien lang und 4 Linien breit. Trugdoldenstiele 25— 3} Zoll lang. Trug- 
dolden 31, Zoll lang und 7 Zoll breit. Männliche Blüthen 4 Linien im 
Durchmesser. Blumenblätter der weiblichen Blüthe 1 Linie lang, die beiden 
des äufseren Kreises fein gespitzt. Gröfster Flügel des Fruchtknotens 1 Linie 
hoch und 14, Linie breit. 

Auf Bergen, an Wegen bei Muna in Peru von Ruiz und Pavon ent- 
deckt. Nicht in Kultur. 

5) Wageneria glabra Kl. Scandens, nodoso-radicans, glabra; 
foliis ovatis acutis subangulato-dentatis, basi emarginato-rotundatis, utrinque 
glabris; petiolis sublongis; stipulis (ex icone) ovato-oblongis dentatis; eymis 
divaricato - geniculatis repetite dichotomis pedunculatis axillaribus; floribus 
parvis albidis; bracteis minutis persistentibus; ala maxima adscendente fal- 
cata obtusa, duabus obsoletis. 

Begonia glabra Aublet, Hist. des pl. de la Guiane franc. p. 916, 
t. 349. Lamarck, Encyc. v.I], p. 394, n. 4. 

Diese Art, welche ich nicht zu sehen Gelegenheit hatte, kenne ich 
nur aus der Aublet’schen Abbildung, die, wenn sie correct ist, eine wohl 
unterscheidbare Art begründet und jedenfalls zur Gattung MWageneria ge- 
hört. Diöcisch ist sie nicht, wie Aublet angiebt. Er hat sich getäuscht, 
indem er nicht wufste, dafs die männlichen Blüthen früher als die weiblichen 
an den jungen Blüthenständen erscheinen, von den älteren Trugdolden aber 


abgefallen sind. 
Gg2 


236 Kıorzsca: 


Mit Unrecht zieht sie Dryander zu Begonia scandens Swartz, 
einer auf Jamaica vorkommenden Art, über deren eigentliche Stellung ich 
zweifelhaft bin. 

Die Aublet’sche Pflanze rankt an lebenden Baumstämmen in Wal- 
dungen der Cajenne. 

6) VVageneria coneoloulacea Kl. Scandens, radicans, glabra; 
foliis magnis latissimis, apice abruptis acute sinuato-lobatis inaequaliter den- 
tatis, basi evanescente cordatis longe petiolatis; stipulis magnis ovatis acumi- 
natis carinatis marcescentibus; cymis repetite diechotomis divaricato - genicu- 
latis longe pedunculatis axillaribus; floribus albidis; pedicellis minutissime 
scabriusculis; petalis oblongo-obovatis glanduloso- punctatis, exterioribus 
flor. fem. acutis minoribus; bracteis minutis linearibus acuminatis; capsulae 
ala maxima obliqua acutangula, superne truncata, duabus angustis sub- 
obsoletis. 

Begonia rugosa et B. scandens Hort. Schoenbrunnensis. 

Ein robustes, kletterndes Gewächs, das nicht allein an den knotig- 
verdickten Gliederungen, sondern der ganzen Länge des Stengels nach, der 
sich wenig verzweigt, Wurzeln treibt. Afterblättehen 9 Linien lang und 
3—4 Linien breit. Blattstiele 3—6 Zoll lang. Blätter 21,—6 Zoll lang und 
3,—8Zoll breit. Trugdoldenstiele 10 Zoll lang und 4 Linien dick. Äufsere 
Blumenblätter der männlichen Blüthe 4 Linien lang und 2 Linien breit, 
innere 3 Linien lang und 1 Linie breit, die der weiblichen Blüthe 3 Linien 
lang und 1—2 Linien breit. Bracteen 1 Linie lang. Fruchtkapsel 4 Linien 
lang. Gröfster Fruchtflügel an dem abgestutzten oberen Ende 2—3Li- 
nien breit. 

Sello fand sie in Brasilien (Mandioca, Guidawald, Paraiba). In Kul- 
tur in Schönbrunn. 

ß Caule erecto strieto non radicante. 

7) VVageneria vilifolia Kl. Erecta, puberula; caule elato stricto 
striato evanescente puberulo; foliis magnis transverse ovatis oblique acutis 
angulato-sublobatis dentato -serratis, basi inaequaliter reniformi- cordatis, 
utrinque puberulis, supra laete -, subtus pallide viridibus; petiolis longis 
erectis teretibus, supra sulcatis, apice rubescentibus; stipulis magnis ovatis 
carinatis glabris, apice conduplicatis acutis; cymis patenti- divaricatis pube- 
rulis axillaribus pedunculatis; floribus albis glabris; petalis flor. masc. ex- 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 9337 


terioribus cordato-ovatis, flor. femin. exterioribus acutissimis; capsulae 
albidae glabrae alis duabus obsoletis, ala maxima adscendente ovata glandu- 
loso - punctata. 

Begonia vitifolia Schott in Sprengel, Syst. veg. cur. post. p. 407. 
B. grandis Fr. Otto. B.reniformis Hooker, Bot. Mag. t. 3225? 

Stamm gerade, aufrecht, unverzweigt, 4—6 Fufs hoch und zolldick. 
Blattstiele 5 Zoll lang und gänsekieldick. Afterblättchen 15 Linien lang 
und 6Linien breit. Blätter 6 Zoll lang und 10 Zoll breit. Trugdoldenstiele 
10 Zoll lang. Trugdolden 4 Zoll lang und fufsbreit. Äufsere Blumenblätter 
der männlichen Blüthe 5 Linien lang und 3 Linien breit. Weibliche Blu- 
menblätter 3 Linien lang und 1', Linie breit. Fruchtkapsel 6 Linien lang 
und 4 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel von der Basis bis zur abgerunde- 
ten Spitze gemessen 9 Linien. 

Von Pohl, Schott und Sello in Brasilien entdeckt. In Kultur. 

8) Wageneria dicholoma Kl. Fruticosa, erecta, sparsim ra- 
mosa; caule tereli crasso punctis elevatis obsito;; stipulis magnis ovatis ca- 
rinatis, apice conduplicatis obtusis setoso-apiculatis; petiolis longis teretibus, 
apice annulato-setosis, supra sparsim hispidis versus basim planiuseulis; foliis 
oblique cordatis transverse ovatis acutis subangulatis denticulatis, supra 
glabris impresso -nervosis laete viridibus, subtus pallidioribus ad venas sca- 
bridis; pedunculis erectis striatis glabris; cymis patentissimo - dichotomis; 
capsulae ala maxima acutangula, reliquis parallelis acutangulis. 

Begonia dichotoma Jacquin, Ic. plant. rar. v.IH, t.619. Willd. 
Spec. pl. v.IV, p. 412. 

Stamm 11,—2 Fufs hoch und daumendick. Afterblätter 1%, Zoll lang 
und zollbreit. Blattstiele 3—7 Zoll lang und gänsekieldick. Blätter 6 Zoll 
lang und 9 Zoll breit. Trugdoldenstiele 8 Zoll lang und rabenkieldick. 
Trugdolden 2—21, Zoll lang und 8 Zoll breit. Äufsere Blumenblätter der 
männlichen Blüthe 3 Linien lang und 2 Linien breit. Gröfster Fruchtflügel 
von der Basis bis zur Spitze gemessen 6 Linien lang, die beiden kleineren 
respective 1 und 2 Linien breit. 

In feuchten Waldungen bei Caracas von dem älteren Jacquin ent- 
deckt. In Kultur. 

9) WWageneria longipes Kl. Caule elato robusto leviter striato 
sparsim tuberculato versus apicem puberulo; petiolis longissimis supra sul- 


338 Kıorzsch: 


catis deorsum incrassatis minutissime puberulis; stipulis ovatis acutis carinatis, 
apice contracto-conduplicatis; foliis amplis oblique cordatis transverse ovatis 
acuminatis angulatis denticulatis, supra saturate viridibus nitidis, subtus pal- 
lidioribus evanescente puberulis; pedunculis axillaribus longissimis; cymis 
dichotomo-corymbosis; floribus albidis femineis minoribus; bracteis sub- 
persistenlibus minutissimis subulatis; petalis flor. masc. exterioribus ovato- 
rotundatis, interioribus oblongis; capsulae ala maxima adscendente oyata 
obtusa, reliquis sensim angustioribus subacutis. 

Begonia longipes Hooker, Bot. Mag. t. 3001. B. vitifolia, glabra 
Hort. Berol. 

Stamm 4Fufs hoch und an der Basis 1%, Zoll im Durchmesser. After- 
blättchen 14, Zoll lang und 7 Linien breit. Blattstiele 5—8 Zoll lang und 
an der Basis schwanenkieldick. Blätter 7 Zoll lang und 11 Zoll breit. Trug- 
doldenstiele 15 Zoll lang. Trugdolden 4%, Zoll lang und 8 Zoll breit. Äufsere 
Blumenblätter der männlichen Blüthe 5 Linien lang und 3%, Linien breit. 
Blumenblätter der weiblichen Blüthe 3 Linien lang und 2 Linien breit. 
Gröfster Fruchtflügel 6 Linien hoch und 3 Linien breit. 

Vaterland unbekannt. Die Hooker’sche Angabe, welche Mexico 
nennt, bezweifle ich. In Kultur. 

10) FF ageneria reniformis Kl. Caule erecto robusto striato eva- 
nescente puberulo; stipulis oblongis carinatis magnis, apice conduplicato- 
attenuatis; petiolis longis semiteretibus evanescente pubescentibus, supra 
canaliculatis; foliis magnis latissimis oblique cordato-reniformibus angulato- 
lobatis crenato - dentatis adscendente acuminatis, supra saturate viridibus, 
subtus pallidis evanescente pubescentibus; cymis geniculato - dichotomis 
striato- pedunculatis glabris axillaribus; floribus albis; bracteis longis su- 
bulatis subpersistentibus; capsulae longae ala maxima rectangula, apice lato- 
truncata inferne attenuata, reliquis obsoletis. 

Begonia reniformis Dryander, Linnean Trans. v.I, p. 161, n.3, 
it. 14, fig. 1u.2. Willd., Spec. plant. v. IV, p. 413. Vellozo, Flora 
Flumin. v.X, t. 40. 

Stamm mehrere Fufs hoch, aufrecht, 4 Zoll dick. Afterblättchen 
zolllang und 4 Linien breit. Blattstiele 3—5 Zoll lang. Blätter 2,—4 Zoll 
lang und 5—6 Zoll breit. 'Trugdoldenstiele 5—8 Zoll lang und raben- bis 
gänsekieldick. Trugdolden 4 Zoll lang und 8 Zoll breit. Äufsere Blumen- 


Begoniacceen- Gattungen und Arten. 239 


blätter der männlichen Blüthe 3 Linien lang und 2 Linien breit. Die Blu- 
menblätter der weiblichen Blüthe 2 Linien lang und 1! Linie breit. Gröfster 
Fruchtflügel von der Basis bis zur abgerundeten Spitze gemessen 6 Li- 
nien lang. 

In schattigen Felsklüften bei Rio de Janeiro von Sir J. Banks entdeckt 
und von Sello und Gaudichaud wiederum gesammelt. Nicht in Kultur. 

11) /Wageneria BrasiliensisK]. Caule elato glabro leviter striato; 
foliis oblique ovatis acuminatis subsessilibus remote subangulato - dentatis, 
supra saturate-, subtus pallide viridibus, utrinque glaberrimis; stipulis lato- 
ovatis acuminatis; pedunculis axillaribus glaberrimis; ceymis amplis diva- 
ricato-geniculatis; floribus albis, maseulis triplo minoribus; petalis flor. fem. 
obovatis subaequalibus; capsulae albidae ala maxima lato-ovata obtusa, re- 
liquis sensim minoribus acutangulis. 

Stamm schlank, gänsekieldick, kaum verästelt, 2—3 Fufs lang. 
Blätter fast sitzend, 35—4 Fufs lang und 1 Zoll bis 16 Linien breit. After- 
blättchen 9 Linien lang und an der Basis 5 Linien breit. Trugdolden 9 Zoll 
lang und fufsbreit. Äufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 2 Linien 
lang und 1! Linie breit. Weibliche Blumenblätter 3%, Linien lang und 2Li- 
nien breit. Gröfster Fruchtflügel 3 Linien hoch und 4 Linien breit. 

In Brasilien von Sello entdeckt. Nicht in Kultur. 


ll. GYMNOCARPEAE. 
Stylus deciduus. 


A. PLATYCENTREAE. 


Stylorum rami subglabri, fascia papillosa plus minus spiraliter torta 
instructi. Capsula inflexa inaequaliter trialata bilocularis, ad alarum angusta- 
rum originem per rimas arcuatas dehiscens. 


“7 Flos masculi 4-, feminei 3 petali. 
AAAXY. Weilbachia(') Kl. et Oersted. 
Flores monoiei cymosi rosei aut albidi. Masculi: Petala 4 biserialia, 
exteriora majora lato-elliptica aut rotundato-subcordata, interiora oblonga 


(') Dem Andenken des botanischen Gärtners zu Kopenhagen Herrn Weilbach, eines 
umsichtigen und erfahrenen Cultivateurs, der sich um den dortigen Garten, dem er seine 


ganze Kraft widmet, nicht geringe Verdienste erworben hat, gewidmet. 


240 Krorzsch: 


anguste obovata. Stamina crebra subaequilonga; antheris oblongis latiuscu- 
lis, utrinque rotundatis filamentis liberis longioribus. Flores feminei: Petala 
3 biserialia, exteriora majora rotundato-ovata, interius obovatum angustum. 
Germen inferum trigonum valde inaequaliter trialatum biloculare. Ovula in 
placentis e loeulorum angulo centrali bilamellatis creberrima, anatropa, ses- 
silia, lamellis arcuato-conniventibus hine inde incisis. Stylus brevissimus 
bifidus. Stigmata brevi bieruria, lobis fascia papillosa bis spiraliter torta, 
antice infra lobos continua instructis. Capsula triquetra bilocularis glabra 
inaequaliter trialata ad alarum angustarum originem per rimas arcuatas de- 
hiscens. Ala maxima rotundato-falcata rigida, apicem capsulae non attingens, 
dissepimento opposita. Semina innumerabilia minutissima oblonga reticulata 
exalbuminosa. 

Suffrutices mexicani caulescentes; rhizomate brevi; caulibus reptan- 
tibus abbreviatis; foliis profunde cordatis subobliquis polymorphis longissime 
petiolatis; stipulis subdeeiduis; ceymis dichotomis paueifloris longe peduncu- 
latis axillaribus;, floribus albidis aut roseis; bracteis parvis caducis; capsulae 
alis valde inaequalibus acutangulis. 

1) WWeilbachia reptans Kl. et Oersted. Rhizomate brevi obli- 
quo crasso; caulibus gracilibus pilosis reptantibus; stipulis lanceolatis acutis 
deciduis; foliis longe petiolatis polymorpbis oblique cordatis elongatis acu- 
minatis irregulariter denticulatis, denticulis setiferis, angulato-lobatis v. 3— 
4 lobis, lobis tribus superioribus lanceolatis longe acuminatis arrectis v. pa- 
tulis sinubus rotundatis, lobo quarto infimo obtuse angulato, supra opacis 
viridibus glabris v. pilis minutis paueis adspersis, subtus pallidioribus fusco- 
furfuraceo-granulatis, nervis 7 parce fusco-pilosis; petiolo laminam superante 
erecto pilis rufis adsperso, deinde glabrescente; pedunculo petiolum sub- 
aequante, cyma dichotoma paueiflora; bracteis deciduis scariosis lanceolatis; 
floribus albis; petalis flor. masc. exterioribus majoribus lato-elliptieis ob- 
tusis, interioribus oblongo -obovatis; petalis flor. fem. duobus exterioribus 
majoribus lato-ovatis obtusis, tertia interiore minore obovato-oblongo; cap- 
sula pilosula mox glabrescente carnosula nutante, ala maxima rigida falcato- 
dimidiata acutangula, duabus minoribus angustis subparallelis, apice brevi-, 
basi longe attenuatis. 

Begonia reptans Bentham, Plantae Hartwegianae p.61. Liebmann, 
Mexicos Begon. p. 5, n. 10. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 241 


Wurzelstock schwanenkieldick, zolllang. Stengel rabenkieldick, 5— 
6 Zoll lang. Blätter 3,—6 Zoll lang und 2—4!, Zoll breit. Blattstiele 
3—7 Zoll lang. Fruchtstielchen 6—7 Linien lang. Kapselfrucht 4 Linien 
lang und 2, Linie breit. 

In Mexico einheimisch. (Hartweg. Liebmann). Nicht in Kultur. 

2) WWeilbachia pustulata Kl. Tota planta pilis longis rufis obsita; 
rhizomate brevi crasso obliquo; caule geniculato radicante rufo-setoso; foliis 
longe petiolatis oblique cordatis rotundato-ovatis subincurvo-acuminatis den- 
ticulatis ciliatis, supra dense pustulatis, pustulis seta subulata terminatis, 
subtus pallidioribus foveolatis ferrugineo-pilosis, nervis 10 prominentibus ; 
petiolo laminam subaequante dense rufo-setoso, setis longis flexuosis paten- 
tibus; pedunculo folia aequante v. superante; cyma bis ter dichotoma; 
bracteis deciduis lanceolatis acuminatis pilosis; floribus roseis; petalis flor. 
masc. externe rufo-pilosis, exterioribus 2 majoribus cordato-rotundatis, in- 
terioribus 2 minoribus ovato-lanceolatis; petalis flor. fem. exterioribus 2 
majoribus cordato-rotundatis, tertio parvo ovato; capsula nutante pilosula 
glabrescente; ala maxima rotundato-falcata apicem capsulae non attingente 
rigida, alis 2 angustis rotundatis. 

Begonia pustulata Liebmann.c. p.6, n. 8. 

Wurzelstock knollenartig verdickt, % Zoll lang. Stengel von der 
Dicke eines Rabenkiels 6—8 Zoll lang. Blätter 5—6 Zoll lang und 3—4 
Zoll breit. Blattstiele 4—6 Zoll lang. Trugdoldenstiel 6—8 Zoll lang. 
Fruchtstiele 6—8 Linien lang. 

Im Departement Oajaca in Mexico vom Professor Liebmann aus 


Kopenhagen entdeckt. Nicht in Kultur. 


*r Flores masculi et feminei 4 petali. 


AXXAXVY. Lauchea (') Kl. 


Flores monoici minuti in cymas paniculatas gracillimas pedunculatas 
plurimas dispersi. Masculi: Petala 4 biserialia, intus concava, exteriora 
majora obovato-orbicularia; interiora angustiora oblonga obtusa, inferne 


(') Dem Andenken des Herrn Lauche, Obergärtner des überaus reichen und zweck- 
mälsig eingerichteten Augustin’schen Etablissements auf der Wildpark-Station bei Potsdam, 
der zu den vorzüglichsten Pflanzenzüchtern zählt, sich durch Umsicht und Gewandtheit aus- 
zeichnet, und eine Regsamkeit entwickelt, welche grolse Erfolge erwarten lälst, gewidmet. 


Phys. Kl. 1854. Hh 


242 Krorzsca: 


sensim attenuata. Stamina octo inaequilonga majuscula monadelpha; anthe- 
ris oblongis; filamentis brevibus connatis. Flores feminei: Petala 4 bise- 
rialia, intus magis concava, exteriora majora rotundato-obovata, interiora 
angusta oblonge obtusa. Germen inferum triquetrum oblongum valde in- 
aequaliter trialatum biloculare, angulis anterioribus angustissime alatis loculis 
oppositis conniventibus, angulo dorsali dissepimento opposito ala maxima 
adscendente ovata instructo. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali 
bilamellatis ereberrima, anatropa, sessilia. Stylus bipartitus glaber deciduus. 
Stigmata bicruria, fascia papillosa bis spiraliter torta, inferne continua eincta. 
Capsula matura et semina ignota. 

Herba annua Indiae orientalis; radice fibrosa; caule erecto strieto 
nudo 2—5 pollicari; foliis ovatis acuminatis leviter cordatis subaequalibus 
grosse inciso-dentatis longissime petiolatis in comam terminalem aggregatis; 
stipulis lineari-subulatis; peduneulis 3—4 gracillimis eymoso - paniculatis 
subterminalibus erectis foliis longioribus; bracteis obovato-rotundatis glan- 
duloso-ciliatis; floribus minutis albidis; capsulae ala maxima oblique ovata. 

1) Lauchea verticillata Kl. Annua, parva, erecta, subglabra; 
caule simplici glabro, apice folioso; foliis longe petiolatis patentibus aggre- 
gatim verticillatis cordato-ovatis acuminatis subaequilateris pilosulis grosse 
ineiso - serratis; stipulis minutis lanceolato-subulatis; pedunculis plurimis 
subterminalibus gracillimis folio longioribus; eymis dichotomo - panieulatis; 
bracteis rotundato-obovatis glanduloso-eiliatis; floribus minutis albidis; cap- 
sulis alato-triquetris, ala maxima elongata oblique ovata. 

Begonia verticillata Hooker, Ieones plantarum, t. 811. 

Stamm nackt, 2—5 Zoll lang und rabenkieldick, etwas geröthet. 
Blätter in einem Wirtel von 4—12 auf dem Gipfel des Stammes zusammen- 
gedrängt, 1,—2 Zoll lang und 9 Linien breit. Blattstiele 8 — 16 Linien 
lang. Afterblättchen 1—1}, Linie lang. Die Stiele der rispenartigen Trug- 
dolden 2—4, aufrecht, 2—2!, Zoll lang. Trugdolden 1}, Zoll lang und 
eben so breit. Blüthen 2 Linien im Durchmesser. Unreife Frucht 2 Linien 
lang und 1 Linie dick. Gröfster Fruchtflügel 2', Linien breit. 

Von dem Herrn Thomas Lobb in Moulmein entdeckt. Nicht in 
Kultur. 


[82) 
rn 
= 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 


*r Flores masculi 4 -, feminei 5 petali. 
AXAXV]I. Platycentrum (') Kl. 


Flores monoiei eymosi. Masculi: Petala 4 subaequalia biserialia, ex- 
teriora paullulum majora carnosula bicoloria, interiora membranacea uni- 
coloria. Stamina numerosa subaequilonga; antheris oblongis, apice basique 
obtusis, inferne subattenuatis; filamentis anthera subbrevioribus brevi um- 
bellatim monadelphis. Flores feminei: Petala 5 subaequalia triserialia, 
exterioribus tribus carnosulis, religuis membranaceis. Germen inferum 
trigonum biloculare valde inaequaliter trialatum. Ovula in placentis e lo- 
culorum angulo centrali bilamellatis ereberrima, anatropa, lamellis hine 
inde divisis. Stylus brevissimus bifidus glaber robustus deeiduus. Stigmata 
brevi bieruria, eruribus dilatato-marginatis tortuosis, fascia papillosa bis 
spiraliter torta, inferne continua einctis. Capsula triquetra bilocularis su- 
beroso-spongiosa valde inaequaliter trialata ad alarum angustarum loculis 
oppositarum originem per rimas arcuatas dehiscens. Ala maxima latissima 
rectangula crassa subspongiosa dissepimento opposita. Semina innumerabilia 
minuta oblonga, utrinque truncata reticulata exalbuminosa. 

Suffrutices acaules v. caulescentes Indiae orientalis; rhizomate brevi 
obliquo crasso radicante; caulibus adscendentibus aut erectis; foliis longe 
petiolatis oblique cordatis ovatis acuminatis magnis; petiolis supra sulcatis; 
stipulis ovatis acuminatis carinatis plus minus coloratis deciduis; pedunculis 
longis axillaribus; cymis dichotomis divaricatis brevibus paucifloris rarissime 
unifloris; floribus bicoloribus e rubro-albidis aut rubro-flavidis subinde 
maximis bracteis caducis suffultis; capsula matura incurvo -nutante. 

1) Platycentrum xzanthinum Kl. Subacaulis; rhizomate brevi 
erasso, subtus radicante; stipulis erinitis magnis ovatis carinatis seta termi- 
natis; foliis amplis oblique cordato-ovatis brevi acuminatis sinuato-dentatis, 
supra rugulosis glabris atro- viridibus micantibus, subtus sanguineis promi- 
nente nervosis, nervoso-hispidis; petiolis erectis aggregatis longis rubris 
piloso-hispidis folium subaequantibus; pedunculis petiolo duplo longioribus 
rubris sparse pilosis teretibus deorsum incrassatis; floribus nutantibus 
cymosis flavidis, masculis subduplo - majoribus, exterioribus carnosulis 


(') Aus den griechischen Wörtern mA«rVs und z2vrgov zusammengesetzt. 


Hh 2 


244 Krorzsch: 


extus convexis rubescentibus; capsulae glabrae ala maxima latissima rectan- 
gula, apice rotundata. 

Begonia xanthina Hooker, Bot. Mag. t. 4683. 

Ein fleischiger, fingerdicker, kriechender Wurzelstock. Blätter 6— 
9 Zoll lang und 3—4!, Zoll breit. Blattstiele 9 Zoll lang. Afterblättchen 
geröthet, zolllang und 4 Linien breit. Trugdoldenstengel 12—18 Zoll lang, 
oberwärts kahl. Trugdolden 4 Zoll breit. Blumenblätter der männlichen 
Blüthe 10 Linien lang und 6 Linien breit, die der weiblichen Blüthe 4 Linien 
lang und 3 Linien breit. Frucht 3, Linie lang. Gröfster Fruchtflügel 3 Li- 
nien hoch und 6 Linien breit. 

Durch Herrn Booth im Jahre 1850 aus Boutan in Ostindien lebend 
in England eingeführt und durch dessen Oheim, dem Herrn Nuttall auf 
Rainhill bei Preston (Lincolnshire) verbreitet. Eine sehr seltene Pflanze, 
für welche ein Bastard fast allgemein kultivirt wird, der durch Kreuzung 
zwischen Platycentrum xanthinum und P. rubro-venium erzeugt ist und der 
sich durch deutliche Stengelgebilde auszeichnet. 

2) Platycentrum rubro-venium Kl. Glaberrima; rhizomate car- 
noso ramoso digitum crasso rubescente; caulibus petiolis pedunculisque san- 
guineis; stipulis rubescentibus ovato-lanceolatis cucullato-acuminatis carinatis 
glabris deciduis; petiolis erectis sanguineis folium superantibus supra sulcatis; 
foliis oblique ovatis acuminatis inaequaliter dentato-serratis laete viridibus 
albido-striato-maculatis, subtus prominente nervosis plus minus purpuras- 
centibus; pedunculis axillaribus internodium caulinum superantibus laete pur- 
pureis; cymis divaricato-dichotomis abbreviatis; petalis flor. masc. exterio- 
ribus parallele rubro-venosis, interiorıbus candidis; petalis flor. femin. 
minoribus, exterioribus reticulato -rubro- venosis; capsulae rubescentis alis 
duabus angustis rotundatis, tertia maxima horizontaliter elongata ellip- 
tica obtusa. 

Begonia rubro-venia Hooker, Bot. Mag. t. 4659. 

Wurzelstock kriechend. Stengel walzenförmig, 6—10 Zoll lang und 
gänsekieldick. Afterblättchen 1 Zoll lang und an der Basis 5 Linien breit. 
Blattstiele 3—6 Zoll lang und rabenkieldick. Blätter 5,— 61, Zoll lang und 
2,—3 Zoll breit. Trugdoldenstengel länger als die Blattstiele aus deren 
Winkel sie hervortreten. Trugdolden 3 Zoll breit, 8— 10blüthig. Blu- 
menblätter der männlichen Blüthe 6 Linien lang und 4—5 Linien breit, die 


Begoniaceen-Gatiungen und Arien. 245 


der weiblichen Blüthe 4 Linien lang und 3 Linien breit. Fruchtkapsel 3— 
4 Linien lang. Gröfster Fruchtflügel grün, 3 Linien hoch und 7 Linien 
breit, netzartig roth-geadert. 

Diese Art ändert in zwei Formen ab, die aber hin und wieder in ein- 
ander übergehen und deshalb nicht zu Varietäten erhoben werden können. 
Die Unterfläche des Blattes ist entweder mehr oder weniger geröthet oder sie 
ist grün und roth-geadert. 

Standort, Einführung und Verbreitung wie bei der vorigen Art. In 
der Kultur fast allgemein bekannt. 

4) Platycentrum Zollingerianum Kl. Radice fibroso; caule ad- 
scendente subglabro, inferne repente; foliis oblique cordatis lato-ovatis 
subacuminatis angulato-sinuatis, supra saturate viridibus glaberrimis, subtus 
pallidioribus petiolisque sparsim hirtello-venosis; pedunculis glabris axilla- 
ribus folium superantibus; cymis elongatis contracto-paniculatis; capsulae 
nutantis alis acutangulis, maxima patentissima ovata acuta. 

Plant. javanic. a cl. Zollingero lect. n. 2630. 

Stengel 9—10 Zoll lang. Blattstiele 1—5 Zoll lang. Blätter an der 
Basis 3— 3%, Zoll breit und 4%, —5!, Zoll lang. Kapsel 4 Linien lang. Gröfs- 
ter Fruchtflügel 4 Linien breit, kleinster 1 Linie breit. 

Von dem Herrn Seminar-Director Zollinger auf Java entdeckt. 
Nicht in Kultur. 

4) Platycentrum Cathcartü Kl. Robustum, erectum, retrorso- 
squamosum; caule elato stricto tereti squamis aculeiformibus reflexis obsito; 
foliis magnis carnoso-coriaceis inaequilateris profunde obliquo-cordatis ovatis 
brevi- acuminatis inciso-serratis, supra glabris, subtus nervoso-squamatis; 
petiolis erectis robustis folio brevioribus; stipulis ovatis acutis glabris den- 
tatis; pedunculis erectis retrorsum squamosis petiolo duplo longioribus uni- 
floris; floribus maximis nutantibus bractea magna oyata acuta dentata supra 
medium peduneuli suffultis; petalis ovatis acutis denticulatis, exterioribus 
extus brevi aculeatis; capsulae dense aculeatae alis inaequalibus crassis ro- 
tundatis sparsim aculeatis. 

Begonia Cathcartü Hook. fil. et Thomson, Flora indica t. 13. 

Die in einer lithographirten Abbildung mir freundlich durch Herrn 
Hooker mitgetheilte fufslange Figur, aus der ich meine Kenntnifs dieser 
höchst merkwürdigen und interessanten Art schöpfe, welche den oberen 


246 Krorzscn: 


Theil des Gewächses darstellt, zeigt einen Durchmesser des Stammes von 
4 Linien. Die Afterblättchen sind 8 Linien lang und 5 Linien breit. Die 
Blattstiele 2—3 Zoll lang und gänsekieldick. Die Blätter 6—81, Zoll lang 
und 3—4 Zoll breit. Die Blumenstiele 4—6 Zoll lang. Die Bractee von 
der Gröfse der Afterblättchen. Die äufseren Blumenblätter der männlichen 
Blüthe 14, Zoll lang und 1 Zoll breit, die der weiblichen Blüthe 15 Linien 
lang und 9 Linien breit. Die unreife Frucht 5 Linien lang und 11 Linien 
im Durchmesser. Gröfster Flügel 4 Linien breit, die beiden andern um die 
Hälfte schmäler. 

Von den Herren J. Hooker und Thomson in Östindien entdeckt. 
Nicht in Kultur. 


B. ISOPTERYGEAE. 


Stylus usque ad basin tripartitus. Rami simplices multifidi aut multi- 
partiti teretiusculi aut compressi, numquam tortuosi undique-rarissime apice 
tantum papillosi. Fructus erectus trilocularis triangularis, nec membrana- 
ceus; anguli cornuti aut compresso-gibbosi dehiscentes, iidem in duas par- 
tes divisi. 


‘-" Flores masculi 4 -, feminei 6 petali. 


XAXXVI. Casparya(') Kl. 
Ta. XL. .G, 


Flores monoici coceinei cymoso-corymbosi. Masculi: Petala 4 bise- 
rialia subaequalia patentia brevi-oblonga aut lato-ovata. Stamina creberrima 
aequilonga toro plano inserta; antheris linearibus elongatis, utrinque obtu- 
sis compressiusculis, lateraliter dehiscentibus; filamentis brevissimis liberis 
anthera sextuplo brevioribus. Flores feminei: Petala 6 triserialia subaequalia 
ovata obtusa explanato-subcampanulata. Germen inferum trigonum trilo- 
culare aequaliter trieornutum, apice in rostrum strietum productum, cor- 
nubus falcato-erectis apiculatis. Ovula in placentis e loculorum angulo 
centrali geminis conniventim lamellatis, utrinque ovuliferis creberrima, ana- 
tropa. Stylus deeiduus profunde tripartitus, lobis teretibus elongatis erectis 


(') Dem Andenken des Herrn Doctor Robert Caspary, Privat-Docenten der Botanik 
an der Berliner Universität, der sich durch mehrere beachtenswerthe Arbeiten im Felde der 
Anatomie, der Entwickelungsgeschichte und der Systematik hervorgethan hat, gewidmet, 


Begoniaceen-Gattungen und Arten. 247 


undique papilloso-puberulis bis trifidis. Capsula cartilagineo -suberosa tri- 
locularis aequaliter tricornuta, apice in rostrum longum prodacta, basi 
turbinata, cornubus falcato-ereetis cuspidatis loculis oppositis, in parte in- 
feriore angulorum secundum longitudinem dehiscens. Semina innumerabilia 
minuta ovata reticulata exalbuminosa. 

Frutieuli ramosissimi scandentes in Peruvia ad Munam crescentes; fo- 
liis dimidiato-cordatis oblique ovatis acutis serratis hirtellis subglabrescenti- 
bus petiolatis, supra saturate viridibus, subtus pallidioribus hirtello-nervosis; 
stipulis membranaceis deciduis; cymis corymbosis pedunculatis axillaribus 
erectis; floribus coccineis longe pedicellatis; petalis integerrimis; capsulae 
longe rostratae cornubus erecto - falcatis cuspidatis. 

1) Casparya hirta Kl. Caule tereti tumido-articulato evanescente 
ferrugineo-hirto ramosissimo; foliis petiolatis dimidiato-cordatis oblique 
ovatis acutis inaequaliter dentatis ciliato-serratis, supra saturate viridibus 
sparsim strigoso-hirtis, subtus pallidioribus subgriseis albido - punctulatis 
deinde ferrugineis fusco-nervoso-hirtis; petiolis hirtis; stipulis deeiduis ova- 
tis emarginato-cuspidatis glaberrimis; pedunculis erectis glabris eymoso - co- 
rymbosis; floribus coceineis; bracteis magnis obovatis obtusis deciduis colo- 
ratis; germinibus glabris. 

Begonia coceinea Ruiz et Pavon, Herb. Mss. 

Stamm 2 Fufs lang und gänsekieldick, unterwärts wurzelnd. Zweige 
aufrecht, rabenkieldick und 3—4 Zoll lang. Blätter 2,—3!, Zoll lang und 
1—1%, Zoll breit. Blattstiele 5—7 Linien lang. Afterblättchen 8 Linien 
lang und 4 Linien breit. Trugdoldenstiele kahl, aufrecht, 1!, Zoll lang. 
Bracteen 5 Linien lang und 2 Linien breit. Blumenblätter der männlichen 
Blüthe 6 Linien lang und 3 Linien breit, die der weiblichen Blüthe 3 Linien 
lang und 11, Linie breit. 

Im Jahre 1784 von Ruiz und Pavon in Peru (Muna) entdeckt. 
Nicht in Kultur. 

2) Casparya columnaris Kl. Caule ramosissimo erecto glabro 
rubescente; ramis erectis elongatis; foliis semicordatis oblique ovatis acu- 
minatis argute sinuato-dentatis denticulato-ciliatis, supra saturate viridibus 
sparsim brevi hirtellis, subtus cinerascentibus albido-punctulatis ferrugineo- 
nervosis in venis sparsim pubescentibus; petiolis elongatis sparso-hirtellis; 
stipulis oblongis membranaceis obtusis mucronatis deciduis, superne subeciliatis; 


248 Krorzsch: 


peduneulis cymoso-corymbosis erectis glabris; bracteis maximis obovatis 
reticulato - venosis vaginato -conduplicatis deeiduis coloratis, apice truncatis; 
petalis flor. masc. ovatis, apice attenuato-obtusis; petalis flor. fem. elongatis 
angustioribus; germinibus glabris. 

Begonia columnaris Ruiz et Pavon, Herb. Mss. 

Stamm 2 Fufs lang und gänsekieldick. Internodien 2—31, Zoll lang. 
Zweige aufrecht, 5—10 Zoll lang. Blätter 2—3% Zoll lang und 1—1° Zoll 
breit. Blattstiele 3—1', Zoll lang. Afterblättchen 5 Linien lang und 3 Li- 
nien breit. Trugdoldenstiele 2—4 Zoll lang. Trugdolden 3 Zoll lang und 
3 Zoll breit. Bracteen 7 Linien lang und oberwärts 4 Linien breit. Blu- 
menblätter der männlichen Blüthe 5 Linien lang und 3 Linien breit,. die 
der weiblichen Blüthe 5 Linien lang und 13, Linie breit. Früchte 1 Zoll lang 
und eben so breit. 

Von Ruiz und Pavon in Peru (Muna) entdeckt. Nicht in Kultur. 

3) Casparya coccinea Kl. Caule lignoso tereti glaberrimo geni- 
culato-ramoso tumido-articulato; foliis oblique ovatis parvis subsemicordatis 
duplicato-serrato-ciliatis, utrinque glaberrimis acutis, supra saturate viridi- 
bus, subtus pallide viridibus dense albido-punctulatis; petiolis brevibus 
glabris; stipulis membranaceis obovatis obtusis; pedunculis cymoso-corym- 
bosis axillaribus glabris; fructibus immaturis longissime rostratis gla- 
berrimis. 

Begonia coceinea Ruiz etPavon, Herb. Mss. 

Stamm hahnenkieldick, holzig, gekniet-ästig, 2 Fufs lang. Blätter 
43, Zoll lang und 3% Zoll breit. Blattstiele 3 Linien lang. Afterblättchen 
4 Linien lang und 2 Linien breit. Trugdoldenstiele 1—1!, Zoll lang. 
Fruchtstiele 3 Linien lang. Früchte 1 Zoll lang und unterhalb des Rüssels 
$ Zoll breit. 

Von Ruiz und Pavon in Peru (Muna) entdeckt. Nicht in Kultur. 


XXXVIIH. Stibadotheca('!) Kl. 
TataRKIT HA: 


Flores monoici magni coceinei. Masculi: Petala 4 extus pubescentia, 
cruciatim opposita biserialia, exteriora elliptica obtusa longiora, interiora 


(‘) Aus den griechischen Wörtern orı@«&s und Syn zusammengesetzt. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 249 


breviora obovata brevissime biloba. Stamina 16 — 20 toro plano inserta; 
antheris elongatis connectivo in appendicem subulatam rectam attenuatis; 
filamentis brevibus liberis. Feminei: Petala 6 triserialia subaequalia, extus 
sparsim pubescentia oblonga subobtusa. Ovarium inferum turbinatum vil- 
loso - scabrum triquetrum recurvalim obtuso-tricornutum triloculare, apice 
obtusum non rostratum, basi subattenuatum. Ovula in placentis e loculorum 
angulo centrali geminis conniventim lamellatis utrinque ovuliferis creberrima, 
anatropa. Stylorum rami profunde tripartito-multifidi undique puberulo- 
papillosi, lobis teretibus elongatis. Capsula triquetra villosa, basi turbi- 
nata et breviter stipitata, apice obtusa, fructum Trapae natantis referens, 
trilocularis tricornuta, cornubus compressiusculis aequalibus obtusis parum 
deflexis loculis oppositis in parte inferiore angulorum secundum longitudinem 
dehiscens. Semina innumerabilia parva ovata reticulata exalbuminosa. 

Suffrutices in regno Novogranatensi erescentes; caule dichotomo - ra- 
moso pubescente; foliis brevi petiolatis carnoso - subcoriaceis oblique reni- 
formi-cordatis transverse ovatis acutis leviter sinuatis inaequaliter serrato- 
erenulatis discoloribus; stipulis inaequalibus foliaceis cordatis persistenti- 
bus; pedunculis cymosis subterminalibus; floribus magnis coccineis, femineis 
bibracteatis; fructibus ferrugineo - villosulis. 

1) Stibadotheca magnifica Kl. Suffruticosa, robusta; caule fle- 
xuoso hirsuto rufescente ramoso; ramis petiolis et pedunculis purpureis; 
foliis oblique reniformi-cordatis transverse ovatis acutis leviter sinuatis in- 
aequaliter serrato-crenulatis, supra laete viridibus scabris, subtus pallidiori- 
bus densissime albido-bullatis asperis coceineo-venosis; petiolis brevibus 
rubris hirto-villosis; stipulis foliaceis inaequalibus oblique ovatis cordatis 
obtusis, margine sparsim dentatis; pedunculis atro-sanguineis sparsim hirtis, 
apice repetite dichotomis; floribus maseulis 16—20 andris; petalis flor. fem. 
tribus exterioribus extus pubescentibus; capsulis turbinatis triquetris ferru- 
gineo-villosis. 

Begonia magnifica de Warscewicz in lit. 1852. Linden in Ca- 
talogus 1855. 

Ein 2 Fufs hoher, oberwärts gabelförmig-verästelter Halbstrauch, 
dessen Stengel gänsekieldick geröthet und pubescirend ist. Die Blätter 14, — 
24 Zoll lang und 2%, —4 Zoll breit. Blattstiele 4,— 11, Zoll lang. After- 
blättchen ungleich-grofs, fast bleibend, blattartig, an der Basis ohrförmig- 

Phys. Kl. 1854. Ii 


250 Krorzsc 


verlängert, halbkreisförmig, undeutlich kerbzähnig, das eine gröfsere 1 Zoll 
lang und 5 Linien breit, das andere 7 Linien lang und 3 Linien breit. Trug- 
doldenstengel rabenkieldick und 3 Zoll lang. Aufsere Blumenblätter der 
männlichen Blüthe 17 Linien lang und !, Zoll breit, innere 1 Zoll lang und 
4—5 Linien breit, die der weiblichen Blüthe 16 Linien lang und 5 Linien 
breit. Der vielfach gabelförmig-vertheilte Griffel %, Zoll lang. Bracteen 
sägeartig - gezähnelt. 

In der Tunja-Cordillera von Neu-Granada durch Herrn von War- 
scewicz entdeckt und gesammelt, durch Herrn Linden in Brüssel lebend 
in Belgien eingeführt. Unstreitig die schönste aller Begoniaceen. 

2) Stibadotheca ferruginea Kl. Caule erecto ramoso ferrugineo- 
hirsuto; foliis oblique reniformi-cordatis transverse ovatis subacuminatis 
inaequaliter ciliato -serratis undique asperatis, supra atro-viridibus, subtus 
pallidioribus albido-bullatis hirsuto-nervosis; petiolis brevibus ferrugineo- 
pubescentibus; stipulis inaequalibus foliaceis semilunatis magnis ciliatis sub- 
scabris; pedunculis pubescentibus eymosis axillaribus terminalibusque sul- 
cato-striatis; bracteis elongatis membranaceis truncatis serrato-ciliatis, inferne 
subattenuatis, apice truncatis; petalis flor. masc. exterioribus oblongis, extus 
hirtellis, interioribus apice emarginato -bidentatis; staminibus 13 — 14; pe- 
talis flor. fem. exterioribus oblongo-lanceolatis, apice dentato-ciliatis, externe 
hirtellis, interioribus sensim minoribus tenuioribus et glabris; capsulae vil- 
losulae nutantis cornubus divergenti - deflexis. 

Begonia ferruginea Linne fil., Suppl. p. 419. Smith, Icones II, 
t. 44, p.44. Dryander, Öbserv. on the Genus of Begonia in Trans. of 
the Linnean Soc. I, p. 163. Willd. v.IV, p. 415. Humb., Bonpl., 
Kth., Nova gen. et spec. v. VII, p. 144, n. 13. 

Stamm robust, verästelt, hin- und her-gebogen, 2 Fufs hoch. Blät- 
ter 1,— 2 Zoll lang und 3— 41, Zoll breit. Blattstiele 6 — 8 Linien lang. 
Afterblättchen 8—15 Linien lang und 3—6 Linien breit. 'Trugdoldenstiele 
11,—5 Zoll lang. Bracteen 4—5 Linien lang. Blüthenstiele der männlichen 
Blüthe zolllang. Äufsere Blumenblätter der männlichen Blüthe 44 Linien 
lang. Weibliche Blüthenstiele 6—7 Linien lang. Früchte 9— 10 Li- 
nien lang. 

Von Mutis in Neu-Granada entdeckt und später von Humboldt und 
Bonpland wiederum aufgefunden. Nicht in Kultur. 


Begoniaceen- Gattungen und Arten. 351 


3) Stibadotheca trachyptera Kl. Suffruticosa, scabro-hirtella; 
stipulis membranaceis oblique oblongis; foliis semicordatis oblique ovato- 
oblongis serratis hispidulis; floribus in umbella masculis paueis 4 petalis, 
foemineo unico 6 petalo, petalis exterioribus omnium extus hirsutis; capsula 
scabro-hirta obtuso -tricornuta. 

Begonia trachyptera Bentham, Plantae Hartwegiana, p. 184, 
n. 1023. 

Von Hartweg in einer Höhe von 10,500 Fufs in der Provinz Popayan 
bei Pitaya entdeckt. Nicht in Kultur. 


IXL. Isopteryx () Kl. 
Taf. XIL B. 


Flores monoici sexu distincti, masculi superiores umbellatim eymosi, 
feminei inferiores solitarii. Masculi: Petala 4 aequalia biseriata cruciatim 
opposita, apice pectinato-ciliata, exteriora ovata; extus hirta, interiora el- 
liptica glabra. Stamina creberrima toro plano inserta; antheris brevibus 
ovalibus; filamentis filiformibus longissimis liberis. Feminei: Petala 6 tri- 
serialia oblonga concava, apice fimbriata, tria exteriora paulo majora, extus 
hirtella. Ovarium triquetrum trialatum triloculare, apice brevi rostratum, 
alis sparsim pubescentibus adscendentibus erecto-cornutis, basi attenuatis 
aequalibus. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali geminis conni- 
ventim lamellatis utrinque ovuliferis creberrima, anatropa. Stylus profunde 
tripartitus, lobis teretibus multifidis subulatis undique papilloso - puberulis. 
Capsula cartilagineo-papyracea turbinata trialata trilocularis loculicide tri- 
valvis, ad verticem desinens in rostrum brevem truncatum, alis aequalibus 
deorsum attenuatis, apice incuryo-cuspidatis, sub maturitate secundum lon- 
gitudinem in lamellas duas scissis. Epicarpium membranaceum in fructu 
maturo ab endocarpio chartaceo faciliter solubile. Semina innumerabilia 
parva oblonga fusca reticulata exalbuminosa. 

Frutex Novo-Granatensis subvolubilis ramosus; ramis laevibus glabris, 
junioribus atro-rubris et albo-punctatis pendulis; foliis obsolete oblique 
cordatis ovatis brevi-acuminatis longe petiolatis ciliato-serratis; stipulis mem- 
branaceis deciduis; eymis axillaribus florum masculorum umbellatis, superio- 


(') Aus den griechischen Wörtern isos und rr:2vE abgeleitet. 
li 2 


2523 Krorzsch: 


ribus longe pedunculatis, cymis flor. fem. unifloris inferioribus; bracteis 
membranaceis, apice dentato-ciliatis; capsulis cartilagineis trialatis, apice 
brevi rostratis, alis aequalibus, apice latioribus truncatis, ob alas in cuspi- 
dem adscendentem desinentes tricornigeris, basi angusto - attenuatis. 

1) Isopteryx umbellataK]. Fruticosa; ramis glabris ; foliis oblique 
cordatis ovatis brevi acuminatis duplicato-serrato-ciliatis, supra saturate viri- 
dibus sparsim et evanescente hirtellis, subtus pallidioribus albido-punctulatis 
nervoso-hirsutis longe petiolatis; floribus roseis, masculis cymoso -umbel- 
latis superioribus longe pedicellatis, femineis brevi pedicellatis inferioribus 
solitariis; petalis exterioribus extus hirtellis; alis fructuum evanescente 
hirtis. 

Begonia umbellata Humb., Bonpl., Kth., Nov. gen. et spec. 
v. VII, p. 143, n. 12. 

Blätter 2—3 Zoll lang und 14,—1°, Zoll breit. Blattstiele 9—18 Li- 
nien lang. Afterblästchen !, Zoll lang und 3 Linien breit. Männliche Trug- 
doldenstiele 1,—4 Zoll lang, weibliche 2 Zoll lang. Äufsere Blumenblätter 
der männlichen Blüthe 8 Linien lang und 2 Linien breit, innere 7 Linien 
lang und 3 Linien breit. Fruchtkapsel 15 Linien lang und 10 Linien im 
Durchmesser. 

Von Humboldt und Bonpland auf den westlichen Ahängen des 
Quindiu-Gebirges entdeckt, von dem Herrn Linden ebenfalls in Neu- 
Granada (Antiocha) aufgefunden. Nicht in Kultur. 


*”r Flores masculi 4 -, feminei 5 petali. 


XL. Sassea (') Kl. 
Taf. XI iG: 


Flores monoici coccinei cymosi. Masculi: Petala 4 biserialia sub- 
aequalia patentia subrotundato-ovata. Stamina 10 — 15 subaequilonga toro 
plano inserta; antheris linearibus filamenta superantibus bilocularibus late- 
raliter dehiscentibus, utrinque obtusis; filamentis brevibus monadelphis. 


(') Dem Andenken des Kabinets-Sekretair S.M. des Königs und I.M. der Königin, Herrn 
Legationsrath Sasse zu Berlin, der sich um die Kultur tropischer Gewächse während des 
Sommers im freien Lande sehr verdient gemacht hat und dem namentlich zuerst die Versuche 
glückten die Begoniaceen im offenen Grunde zu einem hohen Grade vollkommener Entwicke- 
lung zu bringen, gewidmet. 


Begoniaceen-Gatlungen und Arten. 9353 


Flores feminei: Petala triserialia subaequalia ovalia rotundata patentia. 
Germen inferum trigonum triloculare, aequaliter tricornutum, apice in 
rostrum longum strietum triangulatum attenuatum, bractea basi suffultum, 
cornubus adscendente -apiculatis compressis subfalcatis. Ovula in placentis 
e loculorum angulo centrali geminis conniventim lamellatis, utrinque ovuli- 
feris creberrima, anatropa. Stylus profunde tripartitus deciduus, lobis 
compressis multifidis undique papilloso-puberulis. Capsula suberosa tri- 
quetra trilocularis aequaliter compresso-tricornuta, apice in rostrum longum 
triangulatum producta, basi turbinata, cornubus erecto-patentibus apicu- 
lato-incurvis loculis oppositis, in parte inferiore angulorum secundum lon- 
gitudinem dehiscens.. Semina innumerabilia minuta oyata reticulata exal- 
buminosa. 

Fruticuli ramosi scandentes in andibus Peruviae et Novo - Granatae 
crescentes; caule adscendente evidenter nodoso, inferne radicante teretius- 
culo; foliis petiolatis oblongis acutis inciso-ciliato-serratis, basi inaequalibus; 
stipulis membranaceis geminis deeiduis; ceymis pedunculatis axillaribus pauei- 
floris; bracteis deciduis ciliato-dentatis coloratis; floribus parvis coccineis; 
capsulae longe rostratae cornubus erecto-falcatis incurvo-cuspidatis. 

1) Sassea Urticae Kl. Caule decumbente ramosissimo, basi re- 
pente; ramis erectis hispidulis; foliis brevi petiolatis oblongis acutis inaequi- 
lateris duplicato-ciliato-serratis, basi oblique attenuatis, supra evanescente 
hispidis saturate viridibus, subtus pallidioribus albido-punctulatis ferrugineo- 
hirsuto-nervosis; petiolis fusco-hirsutis; stipulis oblongo -ovatis obtusis 
seta terminatis; pedunculis filiformibus erectis folio longioribus scabris; 
bracteis deciduis ciliato-dentatis; capsulae brevi setosae cornubus longe at- 
tenuato - cuspidatis. 

Begonia Urticae Linn&, f. Suppl. p. 420. Sprengel, Syst. veg. 
v.II, p. 626, n.30. B.urticaefolia Dryander in Linnean Soc. Trans. 
v.1, p. 160. 

Stengel fufslang und darüber, verästelt. Blätter 1,—2 Zoll lang und 
6—9 Linien breit. Blattstiele 2—3 Linien lang. Afterblättchen 3—4 Linien 
lang und 2— 2%, Linien breit. Trugdoldenstiele 1—2 Zoll lang. Frucht- 
rüssel 5 Zoll lang. Die ganze Frucht 1 Zoll lang und breit. 

In Neu-Granada von Mutis entdeckt, von Bonpland wiederum 
aufgefunden. Nicht in Kultur. 


254 Krorzsch: 


3) Sassea columnaris Kl. Subherbacea, ramosa; caule ferru- 
gineo-puberulo demum glabrato; stipulis membranaceis oblique acuminatis 
integerrimis; foliis ovatis oblongis semicordatis serratis hispidulis, supra de- 
mum glabratis; pedunculis folio subaequilongis axillaribus; floribus parvis; 
petalis obovato - oblongis exterioribus hirtis; pedicellis flor. femin. hirsutis; 
bracteis masc. integerrimis, fem. apice laceris; filamentis usque ad medium 
monadelphis; germinibus hirsutis; capsulae longe rostratae alis supra incras- 
satis acutissimis incurvis subglabris. 

Begonia columnaris Bentham, Plantae Hartweg. p. 131. n. 740. 

Stengel fufslang, rabenkieldick. Blätter 1%, Zoll lang und 6—9 Linien 
breit. Afterblättehen 2— 3 Linien lang. Männliche Blüthenstiele 4, Zoll 
lang. Blumenblätter 3 Linien lang. Weibliche Blüthenstiele kurz, striegel- 
haarig. Fruchtrüssel 7 —8 Linien lang. 

In den Gebirgen von Loxa in Peru. Hartweg. Nicht in Kultur. 

3) Sassea glabra Kl. Subherbacea, glaberrima; caule adscen- 
dente ramoso, inferne repente articulato-nodoso; foliis ovatis subacuminatis 
argute ciliato-serratis subineisis, basi inaequalibus, supra saturate viridibus, 
versus marginem sparse hirtellis, subtus pallidioribus glaberrimis; stipulis 
elongato-oblongis obtusis; pedunculis paucifloris rubescentibus folio sub- 
brevioribus; bracteis integerrimis coloratis; pedicellis flor. masc. longis; 
germinibus glaberrimis; cornubus brevi acutis. 

Begonia cucullata Herb. Ruizii Mss. 

Stengel 1 — 1!, Fufs lang und rabenkieldick. Blätter 1 —2 Zoll lang 
und 4—1 Zoll breit. Blattstiele 2—4 Linien lang. Afterblättchen 3—4 Li- 
nien lang und 2—3 Linien breit. Blumenstengel 14, Zoll lang. Halbreife 
Früchte 1 Zoll lang und 8 Linien breit. Fruchtrüssel 4, Zoll lang. 

In schattigen Gegenden der Anden von Muna (Peru). Nicht in Kultur. 


XLI. Putzeysia(‘) Kl. 


Flores monoiei gemini terni axillares. ‚Masculi: Petala 4 biserialia 
subaequalia oblongo-orbicularia rotundata cruciatim opposita, exteriora 


(') Dem Andenken des Herrn Jul. Putzeys, Königlich Belgischen Director im Justiz- 
Ministerium zu Brüssel, der im Besitze einer der grölsten Sammlungen von Begoniaceen, 
dieselben nicht allein sehr gut zu kultiviren versteht, sondern sie auch vortrefflich kennt und 
mich bei meiner Arbeit wacker unterstützt hat, gewidmet. 


Begoniaceen - Gattungen und Arten. 255 


paulo majora intus magis concava. Stamina creberrima inaequilonga brevia 
toro plano inserta; antheris obovatis, apice subemarginatis, basi attenuatis; 
filamentis brevibus monadelphis. Flores feminei: Petala triserialia erecto- 
patentia subaequalia orbiculari-ovata rotundata. Germen inferum triloculare 
globoso-trigonum aequaliter compresso-tricornutum, basi rotundatum, apice 
vix attenuatum nec productum, cornubus erecto-falcatis compressis brevibus 
non apiculatis. Ovula in placentis e loculorum angulo centrali geminis con- 
niventim lamellatis, utrinque ovuliferis creberrima, anatropa. Stylus deci- 
duus profunde tripartitus, lobis spathulato -truncatis, apice transversim 
tumidis papilloso - puberulis. 

Suffrutex subtuberosus indicus; caule robusto erecto simplici; foliis 
petiolatis pedatinerviis oblique cordatis 4—5 lobatis, lobis inciso - serratis; 
floribus binis ternisque axillaribus pedicellatis; ramulis abbreviatis extra- 
axillaribus turbinatis, extus imbricato -squamatis, apice cupulas pluriseriatim 
ordinatas bulbillis ovalibus, basi bibracteatis brevi stipitatis repletas gerenti- 
bus; capsulis depresso - globosis aequaliter tricornutis. 

1) Pulzeysia gemmipara Kl. Suffruticosa, glabra, erecta; caule 
tereti erecto simpliei basi parvo-tuberoso; foliis pedatinerviis 4—5 lobatis, 
basi oblique cordatis, lobis ovato-lanceolatis acutis grosse serratis, lobo me- 
dio elongato subinde pinnatifido grosse serrato; floribus axillaribus geminis 
ternisque ramulos aequali altitudine insertos, apice bulbilliferos superantibus. 

Begonia gemmipara Hooker fil. et Thomson, Flora indica t. XIV. 

Stengel 1‘, Fufs lang und schwanenkieldick. Blattstiele 1—1!, Zoll 
lang. Blätter 5—6 Zoll lang und 3—4 Zoll breit. Blumen 8—9 Linien im 
Durchmesser, 11, Zoll langgestielt. 

In Östindien von Hooker und Thomson entdeckt. Nicht in Kultur. 


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Ger. u.litn.o Cl Schmidt: 


4 A. uszıa pelopelala B. Eupetalum Kunthianum. €.Besonia eueullata Willd. 


Ger. u lith.o CF Schmedt 


A Saueria suleata. B. Barya monadelpha. C.Knesebeckia Martiana, 


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| In HrmRlotzschs AbhüberBeson Physik Abh von 1854. | Taf il. 
A. N | 


Ger u.lih,.». CF Schmidt 


A.Gaerdtia maculata.B. Trendelenhursia frutieosa.(. Ewaldia lohata. 


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Zulfm.Klotzsch’s Abh.über Beson. Physik. Abh.von 1854. 


3 
Br 


Ger. .lbr.0. Cl Schnidt 


A.Reichenheimia Thwaitelii B.Gurltia Meveri C. Scheidweileria disitata. 


Ger. u. lith.o CF Sohmudt. 


A.Lepsia foliosa B.Doratometra Wallichlana C.Riessia ferruginea. 


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rm. Rlotzsch's Abh über Beson Physik Ahlıvon 1854. 
ru NE 


Gex.n bio C Piohudt. 


A.Mitscherliehia albo-coceinea. B.Rachia peltata.C. Petermannia Cumindiana. 


TafIH. 


A Pilderia urticaefolia B.Donaldia ulmifolia Ü.Gtreondia lobulata. 


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Zu Hm. Klotzschi Abh. über Beson. Physik. Abh.u. 1854. 


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A. Moschkowitzia Fasopyroides B. Ausustia Dresei C.Trachelanthus rhizecarpıs. 


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/ullen.Klotzschs Abh.über Beson.Physik Abhiv 1854. Taf IN. 


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A.Rossmannia repens B. Masnusia fusca.C. Haasea dipelala. 


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Allitelbachia fuchsioides B.Pritzelia Fischeri (Waseneria fasifolia. 


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Zu Hm.Klotzsch's AbhüberBegonPhysik.Ablv. 354. 


‚ANeilbachia replans B.Platveentrum rubro-venium ( ‚Casparva hirta. 


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Zulfrn.Klotzsch& Abh.überBeson.Physik.Ablıx. 185%. 


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AStiradotheca masnilica B.Jsopteris umbellata Ü.Sassea slahra. 


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Mathematische 


Abhandlungen 


der 


Königlichen 


Akademie der Wissenschaften 


zu Berlin. 


aan 


una. 


Aus dem Jahre 


1854. 


nn. anne. 


Berlin. 


Gedruckt in der Druckerei der Königlichen Akademie 
der Wissenschaften. 


1855. 


In Commission in F. Dümmler’s Verlagsbuchhandlung 


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ENcKE über den Cometen von Pons. (Siebente Abhandlung.) .............. Seite 1 
HAGEN über den Einfluls der Temperatur auf die Bewegung des Wassers in Röhren. - 17 


LEJEUNE DIRICHLET: Vereinfachung der Theorie der binären quadratischen Formen 


NOLEDOSIUVELNDIETETTUNAN TEE ee ehe ee ee ler ehe tete 93 


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Über 
den Cometen von Pons. 


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H” ENCKE. 
Siebente Abhandlung. 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 1. Juni 1854.] 


Ss meiner letzten am 31. Juli 1851 gelesenen sechsten Abhandlung über 
diesen Cometen ist derselbe im Jahr 1852 wieder zum Perihel zurückge- 
kehrt, und wird 1855 im Juli von Neuem wieder erscheinen. Ich werde 
zur Fortsetzung der früheren Untersuchungen jetzt über seine Erscheinung 
im Jahre 1852 berichten, und dann die kommende Erscheinung ihrem Ver- 
laufe nach angeben. 

Die immer wachsende Masse von Rechnungen, die fast in demselben 
Verhältnisse sich vermehrt, als die Neigung sich mit solchen weitläuftigen 
Arbeiten zu beschäftigen abnimmt, hat es mir nicht möglich gemacht die 
Störungen während der Perioden von 1848— 1852 und 1852— 1855 mit der 
Vollständigkeit zu berechnen, wie es von 1819— 1845 in diesen 9 Umläufen 
geschehen ist. In der That aber wird auch, je längere Zeit hindurch ein 
Körper beobachtet wird, die Arbeit immer lästiger und lästiger und wenn 
man bedenkt dafs, wenn auch von 1819— 1848 die Störungen angenommen 
werden können, als seien sie wenigstens genähert vollständig, doch ein noch 
längerer früherer Zeitraum von 1756—1819 ganz unbearbeitet da liegt, so 
sieht man wie sehr weit man noch von der Lösung der Hauptaufgabe der 
Astronomie entfernt ist, alle Beobachtungen eines und desselben Himmels- 
körpers durch das Newton’sche Gesetz der Anziehung vereinigen zu können. 
Indessen haben auch unvollkommen durchgeführte Störungen, wenn sie nur 
die hauptsächlichsten Werthe umfassen, doch den Nutzen, einmal die Auf- 
suchung des Cometen und seine Beobachtung möglich zu machen, und da 


sie den jedesmaligen Lauf wenigstens mit grofser Annäherung darstellen, die 
Math. Kl. 1854. A 


D Encke 


Fehler der einzelnen Tage in so engen Grenzen zu halten, und so gesetz- 
mäfsig ihren Gang von einem Tage zum andern anzugeben, dafs man meh- 
rere Tage mit einander zur genaueren Ermittelung der wirklichen Ab- 
weichungen verbinden kann, und so den später zum Grunde zu legen- 
den Beobachtungen, oder eigentlich den daraus hergeleiteten der Wahr- 
heit nahe kommenden Gröfsen, eine gröfsere Sicherheit verschaffen. Darauf 
wird auch für die Zukunft mein hauptsächlichstes Augenmerk gerichtet sein, 
und auf diese Weise werden wenigstens die Data vorbereitet werden, welche 
in der Folge der Zeiten, wenn die Ermittelung der Störungen zu einer grö- 
fseren Vollkommenheit gediehen ist, die Grundlage bilden müssen. 

In der sechsten Abhandlung habe ich drei verschiedene Combinatio- 
nen der Örter gebildet, welche von 1819 —1848 beobachtet sind, und bei 
welchen die Störungen der Planeten %$, 2, d, d, %, tı so wie der Ein- 
flufs der Widerstandskraft vollständig in Betracht gezogen sind. Aus jeder 
wurde das ihr zukommende Elementensystem, die Mercurmasse und die Wi- 
derstandskraft hergeleitet. Zusammengestellt bezieht sich das Elementensy- 
stem (A) auf alle Normalörter aus den 10 Erscheinungen, ohne Rücksicht 
darauf ob die Beobachtungen vor oder nach dem Perihele angestellt sind. 
Es gründet sich dasselbe auf 70 Bedingungsgleichungen, welche nach den 
übrigbleibenden Unterschieden, einen mittleren Fehler von 247,5 für das ein- 
zelne Datum ergeben, aber den Nachtheil haben, dafs gerade die am sicher- 
sten beobachtete Reihe im Jahre 1828, am wenigsten gut dargestellt wird. 
Das zweite Elementensystem (B) bezieht sich nur auf die 7 Erscheinungen 
1829 —1848, mit Ausschlufs der drei früheren. 1819—1825, weil für die 
Periode von 19819 — 1528 die Störungen mit weniger genauen Elementen be- 
rechnet waren, und sonach einem kleinen Zweifel unterliegen konnten. Bei 
46 Daten lassen sie einen mittleren Fehler von 14,6 übrig, und die besseren 
Beobachtungen werden weit befriedigender dargestellt. Endlich das dritte 
Elementensystem (C) schliefst von den bei (B) berücksichtigten Daten noch 
die 4 Data aus, die aus Beobachtungen nach dem Perihele auf der südlichen 
Halbkugel angestellt hergeleitet sind, weil bei der sehr willkürlichen An- 
nahme über das Widerstandsgesetz vor und nach dem Perihele eine merk- 
liche Verschiedenheit möglicherweise stattfinden könnte. Es ist natürlich, 
dafs die bei (B) und (€) ausgeschlossenen Data eine gröfsere Abweichung 
bei der Vergleichung mit den ohne sie hergeleiteten Elementensystemen 


über den Cometen von Pons. 3 


zeigen. Doch fällt diese hauptsächlich nur auf die Erscheinung 1819, wo sie 
bis 3 und 5; bei zwei Daten steigt. Der Unterschied bei 1822 ist weniger 
erheblich, bei 1925 ist er fast verschwindend. Diese drei Elementensysteme 
sind die folgenden, wenn man sie auf einerlei Epoche reducirt. 

Epoche 1829 Jan. 9,72 M. Paris. Zt. 


Elemente A B & 


M | 359°39’ 21793 359°59’ 24783 | 359°59’ 25722 
W 1069,851933 | 1069,851827 | 1069,851672 
$ 57°38' 8,67) 57°38° 150| 57°38' 0345 
7 157 18 25,75 | 157 18 10,31 | 157 18 655 
2 1334 29 50,98 | 334 28 40,75 | 334 29 49,70 
D 13 20 40,91 | 13 20 30,51 | 13 20 39,36 
1 

U 


re 
742 10252900 8234192 
A ER IE 1 
894.892 329,0167 835,459 


Vergleicht man diese auf verschiedene Combinationen gegründeten 
Elementensysteme mit einander, so zeigt sich das befriedigende Resultat, 
dafs die Elemente unter sich so nahe übereinstimmen, dafs eine sehr grofse 
Annäherung an die Wahrheit daraus hervorgeht. Der gröfste Unterschied 
bei der mittleren Anomalie steigt auf 373, bei der mittleren Bewegung auf den 
3800sten Theil einer Secunde, bei der Excentricität auf 82, bei der Länge 
des Perihels auf 19/2, bei der Länge des Knotens auf 1072, bei der Nei- 
gung auf 1074. Die angenommenen Massen und Störungswerthe von Mer- 
kur und der Widerstandskraft ergänzen sich dabei wechselseitig, so dafs, 
wenn die eine zunimmt, die andere abnimmt. Eine um das dreifache ver- 
minderte Merkurmasse wird aufgehoben oder ersetzt durch eine um den 
funfzehnten Theil vergröfserte Widerstandskraft. Es hängt dieses natürlich 
damit zusammen, dafs der Betrag der Störungen des Merkurs in der mittle- 
ren Anomalie während dieser 20 Jahre 1828— 1848 bei den 

Elementen 4 war 5 250,103 U 2152,900 
BeBe Pal | 7U800 2323,968 


je nach den veränderten Massen. Die Summe beider Gröfsen war bei 
Elem. 4 2103,003 
»  B 2%403,777 
so dafs sie am Schlusse der ganzen Reihe sich fast völlig ausgleichen. Über- 
haupt um die gegenseitige Abhängigkeit der angenommenen Merkursmasse 


A2 


4 Encexs 


und der Widerstandskraft zu übersehen werde ich hier den Betrag der Stö- 
rungen des Merkurs und der Widerstandskraft für jedes Perihel zusammen- 
stellen und dann die Summen beider nach den verschiedenen aber zusam- 
mengehörigen Annahmen vergleichen. Es betrugen von 1829 an gerechnet 
bis zu dem jedesmaligen Perihele die Störungen durch Merkur und durch 
U in der mittleren Anomalie: 


Elem. A Elem. 3 Summe 
5 | U 3 U Elem. 4 Elem. 3 
1819 | + 17.052 | + 533217 | + 5441 | + 575,588 | + 550,269 | + 581,029 
1822 | + 4285 |-+ 237593 | + 1445 | + 256,472 | -+ 241,878 | + 257,917 
1825| + 6034 |+ 59268 | + 1,925 | -+ 63,978 | + 65,302 | + 65,903 
ıs32 | + 3873 |+ 59362 | + 1236 |+ 6409| + 63235 | -+ 65,315 
1835 | + 1,648 | + 238110 | + 0526 | + 257,354 | + 240,058 | -+ 257,880 
1838 | + 70,989 | + 537,031 | +22,653 | + 579,705 | + 608,020 | -+ 602,358 
1842 | +128,557 | + 955244 | +41,023 | +1031,150 | +1083,801 | +1072,173 


1845 | +189,216 | +1494,666 | -+60,379 | +1613,436 | + 1683,882 | +1673,815 
1848 | -+250,103 | +2152,900 | +79,309 | +2323,968 | +2403,003 | +2403,777 


Der gröfste Unterschied beider Annahmen geht auf 307,8 bei 1819, 
eine Erscheinung, die bei den Elementen B ausgeschlossen war. Bei den 
wirklich benutzten ist sie 1835 am gröfsten, wo sie bis 17,8 steigt. 

Diese Bemerkungen zeigen hinlänglich, dafs im Ganzen genommen 
die Bahn des Cometen auf eine zwanzigjährige Reihe von Erscheinungen ge- 
gründet sicher bestimmt ist und dafs man hoffen darf, wenn auch die voll- 
ständige Berechnung der Störungen für die Folgezeit nicht mehr möglich sein 
sollte, indem man immer von der nächsten Erscheinung ausgeht, die nächst- 
folgende hinlänglich vorbereiten zu können. 

Im Jahre 1851 hatte ich deshalb die Elemente (B) zuerst mit den voll- 
ständigen Störungen bis auf 1848 fortgeführt, wodurch für diese letzte Er- 
scheinung die folgenden Elemente hervorgingen : 

Epoche 1848 Nvb. 26 3: M. Par. Zeit. 
0° 0’ 38/36 
1076/43281 
57°58' 42/9 


157 47 23,7 x 
334 21 2081 M. Aq. 1848 Nvb. 26 


13 8 32,0 


-.D 345° R 
nuumnN 


Hierauf hatte ich die Jupiterstörungen von 50 zu 50 Tagen berechnet, 
welche ergaben 


über den Cometen von Pons. 


AM 
Au 
Ad 
Ar 
AR 
Ai 


nam 
+ 


— 13’ 603 
— 05730116 
= 14290 
0 53,7 
— 45,0 
— 39,0 


Qu 


Verbindet man sie mit dem obigen Systeme und bringt die Praeces- 
sion und die Correction wegen der veränderten Lage der Ekliptik an, so er- 


hält man für 1852 


Epoche 1852 März 10 0b M. Berl. Zt. 


358° 33° 24/98 
1076,13165 


SOIETR 
INN 


57°57' 3379 
157 51 2,4 


334 23 20,8 


13 754,5 


Vermittelst dieser Elemente war damals eine Ephemeride, und zwar 


für das scheinbare Äquinoetium für den jedesmaligen Tag der Beobachtung 


berechnet und in den astronomischen Nachrichten zur Vorbereitung für die 


Beobachtung publieirt worden, die .ich hier der Vollständigkeit wegen so 
weit aufnehme als sie nachher in Anwendung kommt. 


Lauf des Cometen von Pons 1852. 
Scheinbares Äquinoctium. 


12h lg. Dist. le. Dist. 
M. Berl. Zt. | AR. £ | Dec. £ | a ES 
1852 Jan. 1 | 343 34 41 | + 317 195 | 0,193856 | 0,165730 
2 | 343 47 24,2 3 20 37,0 | 0,193647 
3/34 1 783 324 6,1 | 0,193380 
4 | 344 15 13,3 3 27 46,6 | 0,193052 
5 | 344 29 42,2 3 31 38,5 | 0,192662 | 0,149116 
6 | 344 44 34,0 3 35 41,7 | 0,192208 
7 | 344 59 485 3 39 56,0 | 0,191690 
8|35 15 355 3 44 21,3 | 0,191105 
9 | 345 31 249 3 48 57,5 | 0,190453 | 0,131416 
10 | 345 47 463 3 53 44,4 | 0,189731 
11 | 346 4 29,8 3 58 42,1 | 0,188939 
12 | 346 21 35,5 4 350,4 | 0,188074 
13 | 346 39 34 4 9 93 | 0,187136 | 0,112492 
14 | 346 56 53,4 4 14 38,8 | 0,186124 
15 1347 15 54 4 20 18,6 | 0,185035 
16 | 347 33 39,3 426 8,7 | 0,183868 
17 | 347 52 35,0 4 32 8,8 | 0,182620 | 0,092194 


6 


EnckE 


12h lg. Dist. lg. Dist. 
M. Berl. Zt. | AR. | Dec. F = 9 | v. (6) 
1852 Jan. 18 | 348.11 52,4 | -F 4 38 18,9 | 0,181290 
19 | 348 31 31,6 4 44 38,9 | 0,179876 
20 | 348 51 32,4 451 8,4 | 0,178376 
21 | 349 11 54,9 4 57 47,5 | 0,176786 | 0,070336 
22 | 349 32 39,0 5 436,1 | 0,175104 
23 | 349 53 44,7 5 11 33,8 | 0,173329 
24 | 350 15 11,8 5 18 40,3 | 0,171457 
25 | 350 37 0,2 5 25 55,6 | 0,169487 | 0,046690 
26 | 359 59 10,0 5 33 19,5 | 0,167416 
27 | 351 21 41,0 5 40 51,6 | 0,165240 
28 | 351 44 33,1 5 48 31,3 | 0,162957 
29 | 352 7 46,2 5 56 18,5 | 0,160563 | 0,020990 
30 | 352 31 20,2 6 412,8 | 0,158055 
31 | 352 55 15,1 6 12 13,9 | 0,155430 
Febr. 1 | 353 19 30,7 6 20 21,3 | 0,152683 
2|353 4 70 6 28 34,6 | 0,149811 | 9,992901 
3|354 9 42 6 36 53,3 | 0,146810 
4 | 354 34 21,8 6 45 16,8 | 0,143674 
5 | 354 59 59,4 6 53 44,4 | 0,140399 
6 | 355 25 56,8 7 2 15,4 | 0,136981 | 9,962024 
7 | 355 52 14,0 7 10 48,8 | 0,133412 ; 
8 | 356 18 50,6 7 19 23,8 | 0,129687 
9 | 356 45 46,1 7 27 59,6 |.0,125801 
10 | 357 12 59,9 7 36 35,0 | 0,121746 | 9,927860 
11 | 357 40 31,4 745 88 | 0.117517 
12 | 358 8 19,7 7 53 39,5 | 0,113104 
13 | 358 36 23,9 8 2 5,5 | 0,108497 
14 359 442,7 8 10 24,9 | 0,103687 | 9,889814 
15 | 359 33 14,7 8 18 35,6 | 0,098666 
16| 0 1581 8 26 35,4 | 0,093422 
17 | 0 30 50,7 8 34 21,5 | 0,087946 
18 059499 8 41 50,7 | 0,082225 | 9,347169 
19 | 128 53,5 8 48 59,3 | 0,076244 
20 | 157549 8 55 43,2 | 0,069990 
21 | 2 26 5235 9 157,5 | 0,063446 
22 | 255 40,3 9 7 36,8 | 0,056599 | 9,799154 
23| 324 13,0 9 12 34,9 | 0,049432 
2141| 352199 9 16 44,3 | 0,041926 
2535| 419549 9 19 56,2 | 0,034063 
26 | 446 46,4 9 22 0,6 | 0,025823 | 9,745140 
27 | 512414 9 22 45,6 | 0,017189 
28 | 5 37 24,9 9 21 57,6 | 0,008141 
39| 6 0387 9 19 20,6 | 9,998663 
Mrz. 1| 622 12 9 14 36,4 | 9,988737 | 9,695250 
2! 64 70 9 723,7 | 9,978353 
s| 657266 8 57 17,7 | 9,967506 | 


1 


über den Cometen von Pons. 


12h j le. Dist. le. Dist. 
M. Berl. Zt. | AR. FE | Dei. £ | S Sl... .u@ 
1852 Mrz.4| 710250 | + 843 505 | 9.956203 
5| 719222 8 26 29,7 | 9,944454 | 9,622112 
6| 723 345 8 441,0 | 9,932302 
| 7221 7 37 45,9 | 9,919805 
8| 714209 7 5 72 | 9,907055 | - 
9| 659 97 626 22 | 9,894181 | 9,564532 
0| 635 42 5.40 0,1 | 9,881357 
1 | 6 3377 4 46 37,2 | 9,868811 
121 522 sı 3 45 44,4 | 9,856799 
13 | 431 18,4 | 2 37 36,7 | 9.345621 | 9,530686 
14 | 331 31,0| 122 43,0 | 9,935574 
>| 223315| 0 2136 | 9,326959 | 9,528846 


Der Comet konnte in Europa unter günstigen Umständen in den 
Abendstunden beobachtet werden und ist auch an mehreren Orten beobach- 
tet worden. Es liegt aber wiederum in der immer mehr fast überwältigen- 
den Masse der Rechnungen, dafs ich für jetzt wenigstens mir den Genufls 
versagen mufs ähnlich wie früher sämmtliche Beobachtungen zu sammeln und 
zu vergleichen. Dagegen habe ich völlig hinreichend für die nöthige Grund- , 
lage zur Erhaltung der Data für die Zukunft die zwei vollständigsten Reihen, 
nämlich die hiesige und die von Herrn Prof. Argelander in Bonn angestellte 
strenge verglichen. Die letztere beruht auf einer handschriftlichen Mitthei- 
lung des Herrn Prof. Argelander, welcher die verglichenen Sterne an sei- 
nem Meridiankreise neu bestimmt hat, so dafs, da die meisten derselben 
auch hier benutzt sind, auch die hiesigen Beobachtungen dadurch verbessert 
werden konnten. Die Beobachtungen gehen vom 15. Januar bis zum 8. 
März, wo der Comet und zwar nur sechs Tage vor seinem Perihele in Bonn 
und hier gesehen worden ist. In der folgenden Tabelle sind die Arge- 
landerschen Beobachtungen mit A, die Berliner mit B bezeichnet. Sie sind 
von Aberration und Parallaxe so befreit, dafs sie unmittelbar mit der Ephe- 
meride verglichen werden können. 


Berliner (B) und Bonner (A) Beobachtungen des Cometen von Pons 1552 
und Vergleichung mit der vorausberechneten Ephemeride. 


2 M. Berl. AR. Decl. Rechn. — Beob. 
Bun Zt. | Beob. | Berechn. | Beob. |  Berechn. AR. | Decl. DH 
h N 2 
Jan. 15 ı7 aa Hayes 10 0 al sl ra | — 10% 8 
16 |7 161347 29 59,11347 29 48,6 4 25 239| 4 2456,1| —10,5 | — 27,8 s| A 


bo} Encke 
. Berl. R. ; ._ B 

1852 i 5 | Beob. ’ Berechn. Beob. m Berechn. a. | Da [or 
Jan. 20 [6 31/44.6 | 348° 46 32/6 348° 46 56.9 |+ 4 49 55.0 RENORRI 243 |— 162| B 
„|718385| . 473011 47361 50 43 451,6|+ 60 |— 13,7| 4 
2ı |7 5242,7|349 8 18,2|349 8234| 456557] 456383|+ 52 |— 174| 4 
22 |6 45 51,0|349 28 2,91349 28 60| 5 3148| 5 3 63 |+ 3ıl— 8514 
„Ir a 34| 28205) 2826,1 3175 s129|+ 56 |— 46| 4 
„|7302833| 28364] 28445 329,6 3189|+ 81 |— 10,7| 4 
„|sı6395| 292791 29243 3 45,6 3320|- 36 — 136|B 
24 [6 42 0,9|350 10 13,7|350 1029| 5 17136] 517 55|+ 122 |—- sılB 
„7441751 . alas) Kalaı7 17 40,1 17240|+ 63 |— 161) B 
Febr. 10 [6 27 17,01357 628,8|357 6409| 7341442) 734360+ ı21ı |- 82! 3 
„|7 94483 721,8 729,1 34 57,2 sa515|+ 73 |— 5,7|B 
14 |7 21 31,7\358 5853,3 [358 59 135] s 842,7) 8 sa90l+ 202 | 63) 4 
15 |6 51 10,7|359 2651,1 [359 27 6,6| 8165521 sı6512|+ 155 |— 4014 
ı9 |7 7231| ı22249| 1 22585| s47183| 8 47333|+ 336 |+ 15,0| 4 
„|raaıs7| 22394| 2388| 847192 47 38,2 |+ 39,4 |+ 19,0| 4 
20 651541] 151 55| 151423] 853549| 854190|-+ 368 + 24,1| B 
„|r22561| 51344 52200 54 64 54 26,6 + 45,6 |+ 20,2| 4 
23|7 7409| 317267| 3 18 28,7 9 1059,1| 9 11 38,0 |-+ 62,0 + 38,9| B 
„Ir25468| 17523] 189478 11 90 11 39,9 |+ 55,5 |+ 30,9| 4 
„|rsa 82| 18 29| 18578 10 57,1 11 41,6 + 549 |+ 44,5| 4 
21 |7 2416| 345260] 346342| 915107| 915552|+ 682 |+ 445| 4 
„|716 02| ..45486| 46494 15 12,4 15 59,4|+ 60,8 |+ 47,0| B 
„|72501| #41 4 ıı 15 12,4 15 58,9 |-+ 730 |+ 465 | 4 
»5|7 2 07| 413 91) 414156| 9182384] 91929,6)+ 665 |+ 61,2| B 
„|rı242| 13196] 14279 18 26,0 19 20,5 + 683 + 54,5 | 4 
Mz. 2|740379| 635 95 | 637522| 9 6394| 9 8538 |-+162,7 Fısaa B 
3|7 44310) 651389 | 654464| 85641,2| 859 19,0/+187,5 1+157,8| 4 
4|7 7200| 7 4255| 7 8 48) 843529| 846522|+219,3 |+179,3| B 
5/7 14184| 713486 | 717569| 826521) 8 3016,4|+248,3 |+204,3| 4 
„rısızs|l 13430| 17576 26 47,8 30 15,1/+254,6 [+207,3| B 
„|724504| ı13525| ı8 02 26 41,8 s0 8.2|+247,7 |-+206,4| 4 
6 7ı1199| 7ı8s3s46| 723 92| 8 5308| 8 926,7|-+274,6 |+235,9| 4 
„732 63| 1891| 23114 5145 9 6,4|+277,3 |+231,9| 4 
7|7 9247| Tı7204| 722575| 7389172] 743383 |+337,1 |+261,1| 4 
„733 29| ııso| 22542 38 43,7 43 10,1'4336,2 |+-266,4| 4 
8|7 11174 710121 | 716287! 7 6586| 712 88|+3766 +5102| B 
„785120 106el 1630 6 35,6 11 49,3 43768 [+313,6| 4 
„7 44475 9493| 16147 6 76  1r213|+385,4 |+313,7| 4 


Man sieht, dafs während des Januars die Fehler fast verschwindend 
waren, im Februar stiegen sie am Ende bis auf etwas mehr als eine Minute, 
in den sechs Tagen vom 2. März bis $. März vergröfserten sie sich indessen 
fast von Tage zu Tage so stark, dafs sie am 8. März 6 Minuten in AR. und 
5 in Declination erreichten. 


über den Cometen von Pons. 9 


Obgleich nach der Lage der Bahn und der Nähe des Perihels gröfsere 
Fehler am Ende der Beobachtungen erwartet werden konnten, so deutete 
diese allzurasche Zunahme doch auf einen gröfseren Fehler der Elemente 
hin als ich auch bei den unvollständigen Störungen vermuthet hatte und län- 
gere Zeit brachte ich damit zu, die Quelle dieses Fehlers aufzufinden, bis er 
sich zuletzt in einem Umstande entdeckte, den ich sogleich hätte erkennen 
können, und den ich, wenn nicht in diesen letzten Jahren die vielen kleinen 
Planeten meine Aufmerksamkeit zu sehr in Anspruch genommen hätten, 
nicht begangen haben würde. Bei einem Himmelskörper nämlich, dessen 
Berechnung den hauptsächlichen Reiz hatte, dafs eine neue Kraft zu seiner 
Darstellung nöthig gewesen war, hätte mir es am wenigsten geschehen dür- 
fen, dafs ich die Anbringung dieser Kraft bei der Bestimmung der neuen 
Elemente hätte vergessen können und doch zeigen die oben angeführten Zah- 
len, dafs es geschehen war und nur allein die Jupiterstörungen angebracht. 
Hiervon überzeugten mich meine eigenen Herleitungen der neuen Elemente 
sogleich, als ich darauf aufmerksam geworden war und ich ward darauf 
geleitet durch die Untersuchung, um wie viel wohl die Zeit des Perihels 
hätte verschoben werden müssen, wenn die starken Fehler wegfallen sollten. 
Um bei einem Irrthum, der mir am schmerzhaftesten sein mufste, da er die 


frühere Bestimmung nicht so sicher erscheinen liefs, nicht den Anschein eines 


5 
absichtlichen Anschlusses zu gewinnen, habe ich die Verbesserung der Ephe- 
meride nicht ganz genau den Zahlen gemäfs vorgenommen, wie sie zufolge der 
Widerstandskraft hätte sein müssen, sondern da diese doch nicht den ganzen 
Fehler aufgehoben haben würde, die folgenden Verbesserungen angewandt: 


AM= +1 1815 

Au = -+ 010070 

Ad = — 36 

die Widerstandskraft, welche zufolge der Elemente (B) stattgefunden haben 
sollte, würde ergeben haben 


AM = + !T 456 
Au = + 0/10742 
Ad= — 3/8 


oder da die Verbesserungen durch die Änderungen von # und & von gerin- 

gem Einflusse sind, würde die Widerstandskraft allein, wenn sie schon für 

1552, wie es hätte geschehen müssen, angewandt worden wäre, Verbesserun- 

gen gegeben haben, welche etwa um # kleiner ausgefallen sein würden, als 
Math. Kl. 1854. B 


10 EncexeE 


die jetzt hier aufzuführenden. Die Elemente nach den eben angeführten 
Correktionen werden also 
Epoche 1852 März 10 O+ M. Berl. Zt. 


M = 358° 34 43/13 
w = 1076,23235 

& = 57°57 30/3 
” = 15751 24 
Q = 334 23 20,8 
i= 13 7545 


Berechnet man mit diesen die Ephemeride von Neuem mit Beibehal- 
tung aller übrigen Werthe, so erhält man die neuen und also jetzt der wah- 
ren Bestimmung genäherten Örter, wenn man zu der obigen Ephemeride die 
folgenden Correktionen algebraisch hinzulegt 


| AAR. |a Dec. | | A AR. | A Decl. 
Jan. 135 | — 20.1 | + 64 | Febr. 115 | — 300 | — 90 
145 | — 20,1 | + 62 1250 Tod 
155 | - 202 | -+ 59 135|—- 3235| — 120 
165| -202| +57 14sf|ı-43a.1) 4 188 
1751 —202 | + 55 158.2 4364. — 159 
35 | - 011454 165| — ss33| — 183 
1951-198 | + 52 175| — 1208| — 20,9 
205| —- 196 | + 50 1385| — 4837| — 238 
215| —193| + 47 195 | — 469 | — 270 
25| 198 | +44 205 | — 505 | — 30,6 
235|—-203|+ 41 2115| — 546| — 34,6 
215 | —- 208 | + 38 225| — 5992| — 391 
2355| —213 | + 34 235 eo iR 
26,5 | — 21,4 | + 3,0 2,5| — ”07| — 501 
275 | — 21,6 | + 2,6 Ba 778, | — 56,7 
2835| — 218 | + 22 SE Sl — 64 
3935| —-21l|l+17 2775| —- 5838| — 730 
3055| —24| +13 285 | — 1070 | — 83,0 
31,5 | — 227 |-+ 08 2935| — 1200| — 944 
Febr. 15 | —230| + 03| März ı15| —ı352| — 1075 
2535| -233| — 03 25| — 1530 | — 122,7 
35|—-28| —- 09 35 | — 1738 | — 140,2 
451 243 N 45 | — 197,9 | — 160,4 
55 949 | 24 55 | — 2256 | — 183,2 
65|—-236|— 33 65 | — 257,1 | — 2089 
15  —268 | = 43 751 —- 2925| — 237,4 
1 N s5 | — 332.0 | — 268,8 
951 —-280| — 65 95 | — 375,7 | — 303,2 


1005| — 289 | — 7,7 10,5 | — 423,7 | — 340,2 


über den Cometen von Pons 41 


Vergleicht man nun die so verbesserte Ephemeride mit den Beobach- 
tungen von Bonn und Berlin, so wird eine sehr befriedigende Darstellung 
erhalten, bei welcher auch jetzt der Übelstand wegfällt, dafs die Fehler der 
Rechnung so stark sprungweise von einem Tage zum andern variiren und 
zugleich eine so nahe Übereinstimmung beider Reihen von Beobachtungen 
stattfindet, dafs man völlig überzeugt seiu kann, es sei bei der Bestimmung 
des Ortes kein constanter einem einzelnen Beobachter eigenthümlicher Feh- 
ler vorgekommen. Die gröfsten Fehler am letzten Tage vermindern sich 
dadurch bis auf eine Minute. Sie würden mit der reinen Anwendung der 
Widerstandskraft, um 56” gröfser ausgefallen fein und folglich bei einer 
richtig angegebenen Ephemeride etwa 2 Minuten betragen haben 


Man kann deshalb mit grofser Sicherheit folgende Normalörter an- 
nehmen, wie sie aus dem Mittel der Fehler von mehreren Beobachtungen 


folgern 


Jan. 
Febr. 
März 


20,5 
12,5 
85 


— 18,0 
+ 55,8 


Zar, 10.5 
2138 
+ 50,2 


&J 
[88] 


Rechn. — Beob. Rechn. — Beob. 
| AR. Decl. | | | AR. Decl. | 
Jan. 5 | +124| — 47 |B| Feb.23| — 79| —ı22 | 4 
16 | — 30,7 |-— 22,11 4A ” — 8585| + 14/14 
20/|-+ 47| —ı12|B 241 — 12| — 4314 
„I —-136| — 7714 »1 = 836|— 18|B 
21| — 14,1| — 1237| 4 „I#+ 3656| — 233|4 
22/ — 166 | — 4014 23/— 98|+59|5 
„i—-14,1| — 0114 „| 8380| — 0814 
»i-11,6| — 6214 März 2| -+132 | + 46|B 
T — 2333| — 91, B 3|+1,7, +210| 4 
214|— 85|— a2|B 41|+-%365|+231|B 
„I —-144| —122|B 5/ +35 +359|14 
Febr. 10 | — 166 | — 157 | B „|+348| + 2839| B 
„| —214| —132|B „I +279| +280|4 
14 | — 136 | — 7114 +25 | +324|4 
15 | — 202 | — 195 | 4 »1+2368| +284|14 
19| — 26 | — 11314 71 +520 | +296 | 4 
„| 68| — 73|1A „I +51l1| +349|4 
20 ı —130| — 5,7, B 8 +528| +479|B 
„I 421 — 96|14 „| +530| +513|4 
2331| — 14| — 42| EB „I +616| +514|4 


12 Encxke 


und erhält damit für das scheinbare Äquinoctium 


Jan. 20,5 348°51°29,5 + 4° 51° 239 
Febr. 125 358 8 66 +7 53 430 
März 85 7 72531 --6 59 482 


als Normalörter, oder auf das mittlere Äquinoctium von März 15 dem Tage 
der Sonnennähe reducirt, als das sehr schätzbare Resultat dieser Erscheinung 
Normalörter von 1852 (Mitt. Äquin. März 15) 
12% M.Ber.ZL ARE Dec. £ 

1852 Jan. 20 348°51’40,9 -+ 4° 51'322 

Febr. 12 358 8241 -- 7 53 50,7 

März 8 7885 +6 59551 
Bei der nahen Übereinstimmung der verbesserten Ephemeride für 
1852, so wie sie aus den Elementen II folgt, habe ich diese Elemente einfach 
zum Grunde gelegt, um für 1855 die Erscheinung vorauszubestimmen und 
auch hier wieder mich begnügt, die Jupiterstörungen von 50 zu 50 Tagen 
berechnet, damit zu verbinden, so wie die Werthe der Widerstandskraft, 
welche bei den Elementen II angenommen wurden, beizubehalten. Es kann 
dann allerdings nicht eine genaue Übereinstimmung erwartet werden, aber 
es kann mit Grund gehofft werden, dafs der vorausberechnete Ort hinreichen 
wird, den Cometen zu rechter Zeit aufzufinden und seinen Lauf verfolgen 

zu können. 

Es setzen sich hiernach die Elemente für 1855 zusammen aus den 
Elementen II für 1852, die ich der Vollständigkeit nach einmal hersetzen will. 


Epoche 1852 März 10 0b Berl. Zg. 


M = 358° 34 43/13 

p = 1076,23235 

$ = 57 57 30,3 

” = 157 51 24 ee 
Q= 331 23 208 } M. Aegq. 1852 März 10 
i= 13 7545 


Ferner aus den Jupiterstörungen von 1852 März 10 — 1855 Jun. 23. 


AM= -+ 11'55'80 
Au= + 024262 


Ad= + 5197 
Ar= — 35,1 
ADQ= + 17,7 
As=ncr, 182 


Drittens aus den Störungen der Widerstandskraft 


über den Cometen von Pons. 13 


AM= + 6053 
Au = + 0,10070 
Ad= — 3,6 


und endlich aus den Gröfsen, die wegen der Präcession und der Änderung 
der Lage der Ekiptik hinzugelegt werden müssen, um Alles auf das mittlere 
Aequinoctium von 1855 Jun. 23. zu bringen 


Ar=4ARB= +70 
Ai= + 1,5 


Vereinigt man diese verschiedenen Zahlen mit einander, so dafs das 
neue M für 1855 Jun. 23 wird 
= 358° 34 43/13 + 1200 (1076,23235) + 11'55/80 + 60/53 
und bei den übrigen Elementen einfach die algebraischen Summen genom- 
men werden, so erhält man für 1855 das Elementensystem 


Epoche 1855 Juni 23 0" M. Berl. Zt. 
M = 357° 3% 18/26 


=  1076”57567 
d= 57°5818/4 
9 ar a = Er \ M. Aeq. 1855 Jun. 23. 
i= 13 8 923 


Es geht aus ihnen hervor, dafs der Comet sehr nahe am 1. Juli 6% sei- 
nen Durchgang durch das Perihel erreichen wird. Seine mittlere Anomalie 
ist dann 20,0, und da bei den früheren Ephemeriden immer der Tag des 
Durchgangs als der angenommen ist, auf dessen mittleres Aequinoctium sich 
die zuletzt ermittelten Örter beziehen, so habe ich auch jetzt für die Ephe- 
meride das mittlere Aequinoctium von 1855 Jul. 1. gewählt. 

Der Comet wird nur auf der südlichen Halbkugel sichtbar sein. Denn 
für die Zeiten vor dem Durchgange finden sich die Örter: 


Mai 2 AR. £ = 30°365 Dec.= + 18° 585 


14 40 11,4 22 20,2 
26 52 15,0 25 41 
Jun. 7 67 59,2 27 17,3 
19 88 48,4 DL 73 
Jul. 1 114 43 21 29,8 


Der Comet ist während dieser Zeit seiner jedesmaligen Conjunction 
mit der Sonne so nahe, dafs er nicht gesehen werden kann. Von dem 1. Juli 
an, wo er den niedersteigenden Knoten schon passirt hat, kann er wegen 


44 Encke 


seiner südlich werdenden Declination auf der nördlichen Halbkugel nicht 
gesehen werden, Auf der südlichen wird man ihn aber recht gut und anhal- 
tend beobachten können. Denn nach der folgenden Ephemeride wird für 
das Vorgebirge der guten Hoffnung sein Untergang und der der. Sonne 


Untergg. E 


erfolgen. 

Jul. 1 5b 58° M. Zt. 
13 725 
25 83 

Aug.6 105 
1871 23 
30 12 12 

Spt. 11 12 22 
23 12 28 


Dabei ist seine Entfernung von der Sonne günstig, da Jul. 1 der Tag 
des Durchgangs ist und die Entfernung am 1. September erst so grofs ist wie 
1552 Jan. 15., wo er in Berlin beobachtet ward. Der Erde wird er aber 
dann noch beträchtlich näher im Jahre 1855 sein, als er im Jahre 1852 war. 
Erst am 25. Septbr. 1855 wird er so weit von der Erde entfernt sein, als er 


1852 Jan. 15 war. 


U 


4 
5 


a ag 


ntergg. [0] 
h56 M. Zt. 
2 
10 
18 
26 
35 
43 
51 


Lauf des Cometen von Pons 185. 


Mittl. Äquinoct. vom Juli 1 


ob le. De 1 = 
M. Berl. Zt. | AR. £ | Dec. £ 8 #3 : 

1855 Jul. ı | 11a 415.6 |+ 21.29 a7ı | 0,090669 | 9,527836 

2\116 9576| 2043 13,2 | 0,082151 

3|118 13471 | 1954 21,4 | 0,073323 

4|120 15 311 | 19 3 27,4 | 0,064230 
512215 43| 1810 44,8 | 0,054921 | 9,546910 

6|ı124 12 274 | 17 26 35,3 | 0,045445 

7|ı26 7482| 16 20 38,7 | 0,035853 

8|128 1153| 15 23 33,1 | 0.026197 
9|12953 35 | 14 2% 14,6 | 0,016526 | 9,597952 

10 | 131 43 292 | 13 25 47,9 | 0,006889 

ı1ı 133 32 488 | 12 25 15,3 | 9,997329 

ı2 | 135 2ı ı9,1 | 11 23 38,7 | 9,987884 
ı3 | 137 9 177 | 10 20 58,2 | 9,978591 | 9,660588 

14 | 138 57 23,6 9 17 13,3 | 9,969483 

140 44 45,3 8 12 25,6 | 9,960595 


über den Cometen von Pons. 15 


ob le. Dist. le. Dist. 
M. Berl. Zt. | AR. F | De. £ & fe) wu 
1855 Jul. 16 | 142°32'404 | + 7 6 35.8 | 9,951958 
17 | 144 21 09 5 59 43,8 | 9,943600 | 9,722374 
18 | 146 9 58,0 4 51 51,1 | 9,935551 
19 | 147 59 41,2 343 0,3 | 9,927840 
20 | 149 50 18,3 2 33 15,0 | 9,920496 
21 | 151 41 56,6 1 22 38,8 | 9,913544 | 9,778824 
22 | 153 34 41,7 | + 011 16,2 | 9,907010 
23 | 155 28 37,7 | — 1 0 45,7 | 9,900921 
24 | 157 23 47,2 2 13 18,8 | 9,895302 
25 | 159 20 11,7 3 26 14,9 | 9,890177 | 9,829152 
26 | 164 17 51,4 4 39 25,3 | 9,885566 
27 | 163 16 48,1 5 52 37,1 | 9,881487 
28 | 165 16 50,4 7 5 40,2 | 9,877956 
29 | 167 18 3,9 8 18 22,3 | 9,874988 | 9,873812 
30 | 169 20 21,3 9 30 30,6 | 9,872592 
31 | 171 23 36,1 10 41 52,8 | 9,370775 
Aug. 1| 173 27 41,0 11 52 14,6 | 9,869538 
2 | 175 32 27,9 13 122,8 | 9,868881 | 9,913576 
3 | 177 37 48,1 14 9 4,7 | 9,868803 
4 | 179 43 31,9 15 15 8,8 | 9,869292 
5 | 181 49 29,1 16 19 24,5 | 9,870336 
6 | 183 55 29,2 17 21 41,9 | 9,871919 | 9,949182 
7|186 121,5 18 21 51,1 | 9,874024 
8 |ı88 6545 19 19 45,0 | 9,376629 
9 | 190 11 56,4 20 15 17,6 | 9,879710 
10 | 192 16 15,5 21 823,1 | 9,883243 | 9,981286 
11 | 194 19 40,2 21 58 57,1 | 9,887201 
12 | 196 22 0,9 22 46 58,2 | 9.891556 
13 | 198 23 8,4 23 32 26,6 | 9,896280 
14 | 200 22 53,4 24 15 22,3 | 9,901343 | 0,010404 
15 | 202 21 7,5 24 55 47,2 | 9,906717 
16 | 204 17 43,1 25 33 43,4 | 9,912374 
17 | 206 12 33,2 26 9 14,1 | 9,918289 
18 | 208 5 31,6 26 42 23,1 | 9,924435 | 0,036994 
19 | 209 56 32,8 27 13 14,6 | 9,930786 
20 | 211 45 32,5 27 41 53,9 | 9,937319 
21 | 213 32 27,2 28 8 26,6 | 9,944013 
22 | 215 17 13,8 28 32 58,2 | 9,950845 | 0,061406 
23 | 216 59 51,0 28 55 34,2 | 9,957796 
24 | 218 40 16,7 29 16 20,6 | 9,964847 
25 | 220 18 30,6 29 35 23,2 | 9,971982 
26 | 221 54 33,1 29 52 48,0 | 9,979185 | 0,083930 
27 1.223 28 25,7 30 8 40,9 | 9,986442 
23|2235 0 92 30 23 7,2 | 9,993739 
29 | 226 29 44,7 30 36 12,2 | 0,001065 
30 | 227 57 14,3 30 48 1,2 | 0,008409 | 0,104812 


16 


Encze über den Cometen von Pons. 


0,015760 
0,023111 
0,030453 
0,037778 
0,045081 
0,052355 
0,059594 
0,066794 
0,073953 
0,081065 
0,088127 
0,095136 
0,102089 
0,108985 
0,115821 
0,122597 
0,129311 
0,135962 
0,142549 
0,149072 
0,155530 
0,161923 
0,168250 
0,174512 
0,180708 
0,186839 


42 37,7 |, 0,192904 


125 1 u 
M. Berl. Zt. | AR. FE | Dec. £ IE E 
1855 Aug. 31 | 229°22’40,1 | — 30 58 39,1 
Sept. 1 | 230 46 4,6 31 8 10,6 
2|232 7305| 31 16 40,1 
3|23327 07| 3124 121 
4 | 234 44 38,4 | 31 30 50,6 
5|236 0266| 31 36 39,3 
6|237 14283 | 3141 41,8 
7238 26468 | 3146 1,3 
s|239 37 2353| 3149 41,0 
9 | 240 46 27,1 | 3152 43,7 
10 | 241 53 55,6 | 3155 11,9 
ı1 |242 59544 | 3157 7,8 
ı2 |244 4267| 3158 33,6 
ı3|245 7354| 3159 31,8 
11 [216 9230| 32044 
ı5 |217 9522| 32 0134 
ı6 |218 9 56| 32007 
ı7 |249 7 60| 3159 97,7 
ıs |250 3563| 3158 35,8 
ı9 | 250 59 393 | 31 57 26,2 
20 |251 54 174| 3156 02 
21 | 252 47532 | 3154 18,8 
22 | 253 40 29,0 | 3152 23,3 
23 254 32 61| 3150145 
24 | 255 22 454 | 3147 535 
25 256 12 30,1| 3145 21,0 
26 257 1283) 3l 
27 | 257 31 39 45,1 


49 25,5 


—b—— 


0,198905 


lg. Dist. 
v. © 


0,124250 
0,142410 
0,159432 
0,175440 
0,190530 
0,204798 


| 0,218312 


Über 
den Einflufs der Temperatur auf die Bewegung 
des Wassers ın Röhren. 


y Von 
H”- HAGEN. 


mnnnnnnannnaN 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 10. November 1853 
und am 6. März 1854.] 


D:: die Beweglichkeit des Wassers von der Temperatur abhängt, ist schon 
mehrfach bemerkt worden. Bereits Dubuat sagt im Anfange seiner Prin- 
cipes d’hydraulique, das Wasser sei mehr und weniger flüssig, jenachdem es 
mehr oder weniger Wärme enthalte: am lebendigsten und beweglichsten sei 
es, wenn es bis gegen den Siedepunkt erhitzt werde, und in der Nähe des 
Gefrierpunktes scheine es zu erschlaffen. Zur Begründung dieser Angabe 
theilt Dubuat auch einige wenige Beobachtungen mit (II. $. 337), welche 
sich auf verschiedene Temperaturen beziehn, bei den sehr zahlreichen hy- 
draulischen Messungen, die er sonst anstellte, wird jedoch niemals der 
Wärmegrad angegeben. 

Der ältere Gerstner untersuchte später den Einflufs der Temperatur 
auf die Ergiebigkeit der Röhrenleitungen, und wenn seine Beobachtungen 
auch nicht weit genug ausgedehnt waren, um die eigenthümlichen Erscheinun- 
gen, die dabei eintreten, sicher erkennen zu lassen und dieselben weiter zu 
verfolgen; so zeigen sie doch, dafs die ausfliefsende Wassermenge in hohem 
Grade durch die Wärme bedingt ist, und in vielen Fällen sich verdoppelt, 
sobald die Temperatur um 20 bis 30 Grade zunimmt (Gilbert’s Annalen 
Band V. 1800. Seite 160 ff.). 

Obwohl diese Erfahrungen bereits gemacht waren, so wurden dennoch 
ebenso wohl durch Prony, als durch Eytelwein im Anfange dieses Jahr- 
hunderts Theorien über die Bewegung des Wassers in Röhren aufgestellt, 
welche die Temperatur ganz unberücksichtigt liefsen. Die darauf gegründe- 

Math. Kl. 1854. C 


18 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


ten Formeln haben seitdem allgemeinen Eingang gefunden. Ein Versuch, 
den ich vor längerer Zeit machte, diese Formeln zu verändern und den Ein- 
flufs der Temperatur darin auszudrücken, kann nur als eine rohe Annähe- 
rung angesehn werden, weil die zum Grunde gelegten Beobachtungen sich 
nur auf mäfsige Wärmegrade beschränkten, und die Erscheinung nicht hin- 
reichend aufklärten (Poggendorff’s Annalen Band 46. Seite 423 ff.). 

Wenn man die Ergiebigkeit von Röhren und andern Leitungen, be- 
sonders bei kleinen Dimensionen, mit einiger Sorgfalt mifst; so überzeugt 
man sich leicht, dafs ein geringer Wechsel der Temperatur die Resultate 
schon wesentlich verändert. Bei der Erwärmung des Wassers um einen, und 
selbst um einen halben Grad, ändert sich die Wassermenge gewöhnlich schon 
so stark, dafs die Abweichung nicht mehr als Beobachtungsfehler angesehn 
werden kann. Am meisten wird man aber dadurch überrascht, dafs zuweilen 
die ausfliefsende Wassermenge bei zunehmender Temperatur sich nicht ver- 
gröfsert, sondern vermindert. Hiernach scheint es, dafs man in der Hydraulik, 
so weit diese Wissenschaft auf Beobachtungen gegründet ist, keinen wesentli- 
chen Fortschritt erwarten darf, so lange die sehr bedeutende und räthselhafte 
Einwirkung der Wärme auf die Beweglichkeit des Wassers unbekannt bleibt. 

Eine grofse Anzahl von Beobachtungen, die ich an verschiedenen Röh- 
ren uud mit verschiedenen Druckhöhen anstellte, und die sich von dem 
Gefrierpunkte bis nahe an den Siedepunkt erstreckten, gaben in ih- 
rer Zusammenstellung die Erscheinung sehr deutlich zu erkennen. Un- 
ter übrigens gleichen Umständen nimmt nämlich die Geschwindigkeit 
bei wachsender Temperatur stark zu, doch wird sie bei einem ge- 
wissen Wärmegrade ein Maximum, und fast ebenso schnell wie sie frü- 
her gewachsen war, vermindert sie sich nunmehr bei stärkerer Erwär- 
mung des Wassers. Doch auch diese Erscheinung hört bald auf, denn etwa 
10 bis 20 Grade von dem Maximum entfernt, liegt ein zweiter Wendepunkt, 
in welchem die Geschwindigkeit ein Minimum wird, und wenn die Tem- 
peratur noch höher steigt, so vergröfsert sich wieder die Geschwindigkeit, 
jedoch geschieht dieses in geringerem Maafse als anfangs. Diese Veränderun- 
gen der Geschwindigkeiten, oder vielmehr der ausfliefsenden Wassermengen, 
sind so augenfällig, dafs sie selbst bei rohen Messungen nicht unbemerkt blei- 
ben können. Sie entziehen sich nur häufig der Beobachtung dadurch, dafs 
die beiden Wendepunkte der Geschwindigkeits-Scale aufserhalb derjenigen 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 49 


Temperaturen liegen, welche die Grenzen des tropfbar flüssigen Zustandes 
des Wassers bezeichnen. Bei weiten Röhren und gröfsern Geschwindigkeiten 
fallen beide Wendepunkte unter den Gefrierpunkt, bei sehr engen Röhren 
und sehr kleinen Druckhöhen dagegen über den Siedepunkt. Die beigefügte 
Zeichnung Fig. 4., welche meine Beobachtungen graphisch darstellt, zeigt 
wie die Lage dieser Punkte durch die Druckhöhe und die Weite der Röhre 
bedingt wird. Genau dasselbe Resultat ergiebt sich auch schon aus Gerst- 
ner’s Beobachtungen, und namentlich aus der zweiten von ihm mitgetheil- 
ten Tabelle, welche die Geschwindigkeiten in einer 1,6 Linien weiten Röhre 
zwischen 1 und 40 Graden enthält. Das Eintreten der Maxima giebt sich daselbst 
in jeder Reihe zu erkennen; bei den stärksten Druckhöhen bemerkt man 
aber auch, dafs in der Nähe von 30 Graden die Geschwindigkeiten wieder 
zu wachsen anfangen, sie also hier Minima sind. 

Ich werde zunächst den von mir benutzten Apparat und die Methode 
der Beobachtung beschreiben, alsdann die Beobachtungen mittheilen und aus 
denselben die Gesetze herleiten, welchen die Erscheinung folgt. Hierbei 
wird sich eine gröfsere Übereinstimmung zu erkennen geben, als bisher in 
ähnlichen Untersuchungen der Hydraulik erreicht ist. Ferner werde ich ver- 
suchen, diese Gesetze zu erklären und zu begründen. Wenn hierbei auch 
manche Zweifel bleiben, deren Lösung mir nicht gelungen ist, so ergeben 
sich doch einzelne wichtige Aufschlüsse über die Bewegung des Wassers. 
Schliefslich werde ich noch die gefundenen Resultate mit den Beobachtun- 
gen vergleichen, die an gröfsern Röhrenleitungen gemacht sind. 


Ve Beschreibung des Apparates und der Beobachtungs-Art. 


Der Apparat, dessen ich mich zuerst bediente, war sehr genau der- 
selbe, den. Gerstner angewendet hatte. Die Gefäfse, welche die Röhren 
ren speisten, erhielten keinen Zuflufs, der Wasserspiegel senkte sich da- 
her während der Beobachtung, und der Druck nahm fortwährend ab, und 
die Messung bestand darin, dafs die Zeit beobachtet wurde, in welcher der 
Wasserstand bis zu gewissen Tiefen herabsank. Zu diesem Zwecke diente 
ein leichtes Blechgefäfs, welches auf dem Wasser schwamm, und einen 
Maafsstab trug, der selbst beim niedrigsten Stande noch einige Zolle weit 
über den Rand des Gefäfses vorragte. Um diesen Maafsstab in der senkrech- 

C2 


20 Hıcen über den Einflufs der Temperatur 


ten Stellung zu erhalten, wurde er am obern Ende durch einen feinen sei- 
denen Faden unterstützt, der über ein sorgfältig ausgedrehtes und möglichst 
leichtes Rad von Messing geschlungen und durch ein passendes Gegengewicht 
gespannt wurde. Die Anderung, welche sowohl das Gewicht des Schwim- 
mers, als das Gegengewicht erfuhr, indem der Faden bald auf der einen und 
bald auf der andern Seite des Rades hing, also theils das Gegengewicht und 
theils auch die Belastung des Schwimmers vermehrte, durfte ganz unbeach- 
tet bleiben, da hierdurch die Eintauchung noch nicht um den hundertsten 
Theil eines Zolles vergröfsert oder vermindert wurde. 

Der Maafsstab war über dem Rande des Gefäfses durch eine Öffnung 
geführt, die etwas gröfser als sein Querschnitt war, wodurch er also am 
Drehen verhindert wurde. Nahe darüber befand sich neben der Eintheilung 
eine horizontale Stahlspitze, die als Zeiger diente, und gegen welche das 
Maafs mittelst einer am Apparate befestigten Loupe abgelesen wurde. Die 
Messung bestand darin, dafs in gleicher Art wie beim Gebrauch eines Mit- 
tagsfernrohrs, der Vorübergang der vorher bestimmten und besonders be- 
zeichneten Theilstriche auf dem Maafsstabe, vor der Nadelspitze nach dem 
Schlage der Secunden-Uhr beobachtet wurde. Diese Theilstriche waren so 
ausgewählt, dafs die Zwischenzeiten durchschnittlich 1 Minute, wenigstens 
aber 20 Secunden betrugen, also zum Aufschreiben der Secunden und selbst 
zum Ablesen des Thermometers noch genügten. Diese Beobachtungsart ge- 
währte den grofsen Vortheil, dafs man, nachdem der Cylinder mit dem Was- 
ser von der bestimmten Temperatur gefüllt, und die Röhre geöffnet war, 
ohne neues Wasser hinzugiefsen zu dürfen, den Vorübergang aller Theilstri- 
che vor dem Zeiger nach einander beobachten konnte, und sonach jedesmal 
eine vollständige Beobachtungsreihe erhielt. 

Um aus dieser Messung die in den einzelnen Zwischenzeiten ausflie- 
fsenden Wassermengen herzuleiten, mufste der Querschnitt des Gefäfses be- 
kannt sein. Das Gefäfs war ein Cylinder aus Messingblech, etwas über 4 
Zoll weit und 15 Zoll hoch, der nach dem Lothe und zwar so aufgestellt 
wurde, dafs der Maafsstab, wenn er von der Rolle frei herabhing, genau in 
der Axe schwebte. Zur Messung des Querschnittes des Oylinders und zwar 
in seinen verschiedenen Höhen bediente ich mich des bekannten Verfahrens, 
dafs ich eine gläserne Flasche, die mit einem gut geschliffenen Stöpsel ge- 
schlossen werden konnte, wiederholentlich unter Wasser füllte, und ihren 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 21 


Inhalt in den Cylinder gofs, worauf jedesmal der Schwimmer herabgelassen 
und sein Stand abgelesen wurde. Der Inhalt der Flasche wurde im Beginne 
und am Schlusse der Messung durch Abwiegen ermittelt, und so war es 
leicht, die Querschnitte des Cylinders in den verschiedenen Höhen zu be- 
rechnen. Diese wichen nur wenig von einander ab, und sonach konnte mit 
grofser Sicherheit auch die Wassermenge gefunden werden, welche beim 
Sinken des Niveaus von einem Theilstriche des Maafsstabes bis zum folgen- 
den ausge flossen war. 

Die beschriebene Methode hat für die Beobachtung unverkennbare 
Vorzüge vor derjenigen, wobei man ein constantes Niveau bildet. Der Ein- 
flufs, den die verschiedene Erwärmung auf den Apparat ausübt, ist auch 
nicht erheblich und man kann davon leicht Rechnung tragen. Ein grofser 
Vortheil liegt endlich noch darin, dafs man in der bezeichneten Weise 
unmittelbar schon das Volum des ausfliefsenden Wassers findet, man 
also die Ausdehnung desselben nicht zu kennen braucht, was erforderlich 
wird, wenn man die Wassermenge aus dem Gewichte bestimmt. Eine we- 
sentliche Schwierigkeit stellt sich aber bei der spätern Berechnung und Ver- 
gleichung der Resultate ein, denn die bei bestimmten Druckhöhen ausfliefsen- 
den Wassermengen ergeben sich nicht unmittelbar aus diesen Messungen, 
und wenn die Geschwindigkeit nicht in einfacher Form durch die Druckhöhen 
ausgedrückt werden kann, so ist sie nur durch sehr zeitraubende Rechnun- 
gen zu finden, die um so unangenehmer sind, als sie in grofser Anzahl sich 
wiederholen. Wie sich aus dem Folgenden ergeben wird, ist die Beziehung 
zwischen Druck und Geschwindigkeit jedesmal ziemlich complicirt, woher 
diese Reduction der einzelnen Beobachtungen höchst mühsam und sogar sehr 
unsicher wird, so lange die zu wählende Form des Ausdrucks noch nicht 
bekannt ist. Nichts desto weniger ergaben die Beobachtungen, wenn ich für 
jede Messung zwischen je zwei Theilstrichen eine mittlere constante Druck- 
höhe voraussetzte, mit voller Sicherheit die oben bezeichnete eigenthümliche 
Erscheinung, dafs nämlich bei zunehmender Temperatur die Geschwindig- 
keit zuerst sich vergröfsert, alsdann abnimmt und endlich wieder gröfser wird. 

Zur Darstellung eines constanten Niveaus hatte ich schon bei 
anderer Gelegenheit einen Apparat eingerichtet, der darauf beruhte, 
dafs in einem besondern Speisebassin ein Blechkasten schwamm, der 
einen Heber trug. Letzterer reichte über den Rand des Gefäfses hinüber, 


DD 


22 Hasen über den Einfluss der Temperatur 


ohne denselben zu berühren, und gofs sonach, ganz unabhängig von dem 
Wasserstande, in gleichen Zeiten gleiche Wassermassen aus. Der Schwim- 
mer wurde aber durch eine besondere Führung an seiner Stelle gehalten, so 
dafs er ohne an der Beweglichkeit in verticaler Richtung gehindert zu wer- 
den, sich weder drehen noch fortschwimmen konnte. 

Um die zufliefsende Wassermenge jedesmal mit der bei einer bestimm- 
ten Druckhöhe abfliefsenden in Übereinstimmung zu bringen, war der He- 
ber mit einem Hahn versehn. Im Gebrauche desselben stellte sich die 
grofse Schwierigkeit ein, dafs man ihn vielfach verstellen mufste, bevor in 
der beabsichtigten Höhe, oder doch in der Nähe derselben, ein constantes 
Niveau wirklich sich bildete. Eine geraume Zeit war jedesmal nöthig, um 
an dem Maafse sicher wahrzunehen, ob der Wasserstand sich noch veränderte 
und sobald letzteres stattfand, mufste der Zuflufs verstärkt oder geschwächt, 
und hierauf der schwimmende Maafsstab wieder aufs Neue beobachtet wer- 
den. Aus diesen Gründen war es unmöglich in wenigen Minuten auch nur 
annähernd ein constantes Niveau zu bilden, vielmehr waren hierzu minde- 
stens 15 bis 20 Minuten erforderlich, und da während dieser Zeit der Abflufs 
nicht aufhören durfte, so war eine sehr starke Wasser-Consumtion dabei un- 
vermeidlich, während im vorliegenden Falle die eigentliche Beobachtung sich 
auf die Dauer von einigen Minuten beschränken durfte und eine geringe 
Quantität Wasser dazu genügte. 

Bei den grofsen Schwierigkeiten, welche die Beobachtung mit heifsem 
Wasser an sich schon bietet, konnte aus den erwähnten Gründen der schwim- 
mende Heber zur Darstellung eines constanten Niveaus nicht benutzt wer- 
den: ich habe denselben indessen hier beschrieben, weil er in andern Fällen, 
wenn nämlich die einzelne Beobachtung einen längern Zeitraum umfasst, ein 
sehr brauchbarer Apparat ist. Man kann in der That mittelst desselben den 
constanten Wasserspiegel beliebig lange erhalten, weil bei sorgfältiger Nach- 
füllung des Speisebassins die Wirksamkeit des Hebers gar nicht unterbro- 
chen und selbst vorübergehend nicht merklich geändert wird. 

Der Apparat, den ich in den vorliegenden Versuchen zur Bildung bs 
constanten Wasserspiegels benutzte, und sehr brauchbar befunden habe, 
stimmt wesentlich mit einer bekannten Vorrrichtung überein, die zu demsel- 
ben Zwecke in der Technik oft angewendet wird. Namentlich wird mittelst 
derselben häufig der Zuflufs des Öles in unsern Lampen regulirt. Ein Ge- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 23 


Gefäfs, das mit Wasser gefüllt und dessen Öffnung nach unten gekehrt ist, 
speist das Reservoir immer von Neuem, so oft das Wasser unter die Öffnung 
herabsinkt, und durch letztere die Luft in das erste Gefäfs treten kann. 
Diese einfache Vorrichtung erfüllt jedoch den Zweck nur sehr unvollstän- 
dig, weil die Quantität der bei jedem Stosse eintretenden Luft, und sonach 
auch die des austretenden Wassers, so bedeutend ist, dafs der Wasserspiegel 
abwechselnd um mehrere Linien sich hebt und senkt, also die beabsich- 
tigte constante Druckhöhe dadurch noch nicht dargestellt wird. Das 
Wasser, welches jedesmal ausfliefst, reifst das umgebende Wasser mit 
sich fort, und giebt dadurch Veranlassung, dafs das Niveau neben der Öff- 
nung sich noch mehr senkt, und folglich der Zutritt der Luft längere Zeit 
hindurch anhält. Durch Anbringung eines Zwischengefäfses, welches das 
ausfliefsende Wasser zunächst aufnimmt, kann man diesen Übelstand leicht 
aufheben, oder wenigstens so weit mäfsigen, dafs nur noch geringe Schwan- 
kungen bemerkbar bleiben. Die Öffnung, welche das Zwischengefäfs mit 
dem Reservoir verbindet, darf nicht gröfser sein, als dafs sie denjenigen 
Wasserzuflufs dauernd darstellt, den man zur Beobachtung gerade braucht. 
Sobald daher die Luft in das Speisebassin tritt, kann das ausfliefsende Was- 
ser, das mit Heftigkeit herabstürzt, nicht schnell genug entweichen, es füllt 
also zunächst nur das Zwischengefäfs und sperrt dadurch augenblicklich die 
Öffnung, so dafs der Zuflufs der Luft und sonach auch der Ausflufs des 
Speisewassers jedesmal sogleich wieder unterbrochen wird. Das Wasser tritt 
also auch bei dieser Änderung keineswegs in continuirlichem Strahle, sondern 
nur stofsweise aus dem Speisegefälse. Der Vortheil besteht aber darin, dafs 
die Wirkung jedes Stofses sehr vermindert wird, und die Stöfse sich sehr 
schnell folgen. In manchen Fällen und namentlich bei starkem Abflusse er- 
folgten in jeder Secunde zwei und sogar drei Stöfse, und alsdann zeigte der 
Wasserspiegel im Reservoir allerdings noch eine schwache Wellenbewegung, 
aber abgesehn von dieser war ein abwechselndes Steigen und Fallen nicht 
mehr zu bemerken. 

Die beschriebene Einrichtung des Speisegefäfses ist Fig. 1 in der per- 
spectivischen Ansicht und Fig. 2 im Durchschnitte dargestellt. Dieses Gefäfs 
ist unten mit einem cylindrischen Halse versehen. Dicht über dem untern 
Rande desselben sind mehrere Löcher in gleicher Höhe angebracht, durch 
welche, sobald der Wasserspiegel herabsinkt, die Luft eintritt. Der Hals ist 


24 Hasen über den Einflufs der Temperatur. 


zwar ganz geöffnet, wird jedoch von dem Zwischengefäfse umgeben, und 
zwar so, dafs nur ein schmaler ringförmiger Raum, der etwa 1 Linie weit ist, 
zwischen beiden frei bleibt. Der Rand des Halses darf den Boden des Zwi- 
schengefäfses nicht berühren, vielmehr mufs das herabstürzende Wasser un- 
gehindert in den erwähnten ringförmigen Raum treten können. Zu diesem 
Zwecke ist die cylindrische Wand des Zwischengefäfses einige Linien höher 
als der Hals, so dafs ersteres gegen den Boden des Speisegefäfses gelehnt, 
und daran befestigt werden kann. Um den Zutritt der Luft an das Zwischen- 
gefäfs nicht zu hindern, sind nahe an dem obern Rande desselben vier grofse 
Öffnungen angebracht. 

Im Boden des Zwischengefäfses befindet sich eine Öffnung, welche 
das Speisewasser dem Reservoir zuführt. Diese Öffnung mufs aber der Was- 
sermenge genau entsprechen, die bei jedem Versuche dauernd abfliefst. Ist 
sie zu grofs, so stürzt beim Zutreten der Luft das Wasser unmittelbar in das 
Reservoir, und die Luft-Öffnungen werden nicht schnell genug geschlossen, 
woher der Wasserspiegel sich stark verändert. Ist sie dagegen zu klein, so 
kann der Verbrauch des Wassers sich nicht ersetzen, und der Wasserspiegel 
im Reservoir sinkt unter den Boden des Zwischengefäfses herab, stellt also 
nicht die beabsichtigte Druckhöhe dar. Im vorliegenden Falle, wo der 
Raum überaus beschränkt war, mufste ich mich begnügen einen Schieber vor 
der Öffnung anzubringen, der vor dem Beginne jedes Versuches in die ange- 
messenste Stellung gebracht und darin festgeschroben wurde. Bei einem 
gröfseren Apparate dieser Art, der einen halben Cubikfufs Wasser enthielt, 
und den ich zur Speisung weiterer Reservoire benutzte, setzte ich dagegen, 
wie Fig. 1 zeigt, den Schieber mit einer gezahnten Stange in Verbindung, 
die ich, während das Wasser ausflofs, mittelst eines Getriebes vor- und zu- 
rückschieben konnte. Diese Einrichtung war besonders bequem und gab 
sehr sichere Resultate, indem ich durch Beobachtung des Wasserspiegels die- 
jenige Gröfse der Öffnung leicht darstellen konnte, welche die geringsten 
Schwankungen veranlafste. 

Das Speisegefäfs ist oben mit einer conischen Öffnung versehn, in 
welche ein Ventil von gleicher Form eingeschliffen ist. Während der Wirk- 
samkeit des Apparates bleibt dieses geschlossen, sobald das Gefäfs aber aufs 
Neue gefüllt werden soll, braucht man nur die Öffnung frei zu machen und 
das Speisegefäfs in das vorher angefüllte Reservoir zu tauchen; dadurch füllt 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 25 


sich auch jenes, indem die Luft entweicht. Hiebei mufs indessen, wenn man 
die höhern Wasserstände darstellen will, noch Wasser nachgegossen werden, 
damit beide sich vollständig füllen, und dieses Nachgiefsen mufs auch wäh- 
rend des Aufhebens des Speisegefäfses (nachdem das Ventil geschlossen ist) 
noch fortgesetzt werden, weil sonst ein Theil des Speisewassers schon wäh- 
rend der Vorbereitung des Versuches ausfliefsen würde. 

Das Speisegefäfs hängt, wie die Figur zeigt, an einer starken Stange, 
die mit einer Reihe von Löchern versehn ist. Jenachdem man in das eine 
oder andere dieser Löcher den Bolzen einsetzt, der auf einem Gestelle ruht, 
und das Gefäfs trägt, so wird letzteres höher oder tiefer herabhängen, und 
man kann sonach die gewünschte Druckhöhe im Reservoir leicht darstellen. 
Hiebei bietet sich sehr einfach noch ein anderer Vortheil dar. Wenn näm- 
lich diese Löcher mit Vorsicht so eingebohrt sind, dafs ihre Abstände ganze 
oder halbe Zolle betragen, so kann man leicht auch die verschiedenen Druck- 
höhen bilden, die um dieselben Maafse von einander abweichen. Auf diese 
Art beschränkt sich die etwas schwierige Ermittelung der Niveau - Differenz 
zwischen dem Wasserspiegel im Reservoir und der Ausflufs- Öffnung der 
Röhre auf eine einzige Messung, und zwar bestimmte ich immer die Höhe 
der Ausflufs-Öffnung gegen den obern gehörig geebneten Rand des Reser- 
voirs. Zu diesem Zwecke hob ich das Speisegefäfs zunächst so hoch, dafs 
der constante Wasserspiegel in das Niveau dieses Randes fiel. Das Gestelle, 
welches den Bolzen mit der durchlochten Stange trug, konnte mittelst 
Schrauben verstellt werden, und während der Austlufs stattfand, hob ich es 
soweit, dafs der Wasserspiegel genau diesen Stand einnahm, was sich sehr 
sicher beurtheilen liefs. Steckte ich später den Bolzen in ein anderes Loch 
der Stange, und senkte dadurch das Speisegefäfs um eine gewisse Anzahl von 
Zollen; so stellte sich, nachdem das darüber stehende Wasser abgeflossen 
war, der constante Wasserspiegel in der entsprechenden Tiefe unter dem 
ersten ein. 

Dieser constante Wasserspiegel fand augenscheinlich nur so lange 
statt, als das Speisegefäfs iu Wirksamkeit war, und in vielen Fällen konnte 
ich mich hiervon leicht überzeugen, indem die eintretenden Luftblasen ein 
sehr bemerkbares Geräusch verursachten. Dieses wurde jedoch oft von dem 
ausströmenden Wasser übertönt, so dafs ich das Ohr dicht an das Gefäfs 
halten mufste, um wahrzunehmen, ob der Wasserspiegel bereits tief genug 

Math. Kl. 1854. 


26 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


herabgesunken sei, oder ob andrerseits das Speisegefäfs sich schon entleert 
habe. Um hierüber in weiterer Entfernung ein sicheres Urtheil zu gewinnen, 
verband ich das Speisegefäfs mit einem Schwimmer. Derselbe konnte im 
vorliegenden Falle wegen des beschränkten Raumes nur neben dem untern 
Halse oder dem Zwischengefäfse angebracht werden. Er bestand aus einem 
ganz verschlossenen Prisma aus dünnem Bleche, dessen Querschnitt eine 
sichelförmige Gestalt hatte, und das mittelst eines feinen Drahtes zur Seite 
des Speisegefäfses so geführt wurde, dafs es sich nur lothrecht auf und ab 
bewegen konnte. Eine Marke aus Papier am obern Ende des Drahtes liefs, 
indem sie eine ähnliche feste Marke beinahe berührte, den Stand des 
Schwimmers und sonach auch den des Wassers im Reservoir sehr sicher 
beurtheilen. So lange der Wasserspiegel höher war, lehnte sich der Schwim- 
mer gegen den Boden des Speisebassins, und die bewegliche Marke befand 
sich in gröfserer Höhe, als die feste: während der Wasserspiegel seinen un- 
veränderten Stand behielt, stimmten beide mit einander überein, und in 
dieser ganzen Zeit gaben sich die Schwankungen beim stofsweisen Zufliefsen 
des Wassers auch in den Vibrationen der Marke deutlich zu erkennen. Die 
letzte Erscheinung hörte aber auf, und die bewegliche Marke fing an zu sin- 
ken, sobald das Speisebassin sich entleert hatte. 

Bei andern Beobachtungen, die mit Benutzung eines geräumigeren 
Reservoirs angestellt wurden, konnten solche Schwimmer gebraucht werden, 
wie sie oben beschrieben wurden. Indem an denselben das Maafs mittelst 
der Loupe abgelesen wurde, so gaben sie nicht nur den Wasserstand sehr 
genau an, sondern liefsen auch die Gröfse der Schwankungen sicher beur- 
theilen. 

Demnächst entstand die Frage, ob die Röhren, mit welchen experi- 
mentirt wurde, den Strahl frei ausgiefsen, oder ob sie unter Wasser 
münden sollten, indem ihre äufsern Ausflufsmündungen durch die Wand 
eines niedrigen Gefäfses gezogen wären, welches stets mit Wasser gefüllt 
blieb. Die letzte Anordnung hatte ich früher gewählt, und dieselbe empfahl 
sich vorzugsweise dadurch, dafs sie ein leichtes Mittel zur genauen Bestim- 
mung der Druckhöhen zu bieten schien. Man durfte zu diesem Zwecke nur 
das Reservoir sich soweit entleeren lassen, dafs die Strömung in der Röhre 
ganz aufhörte, worauf der Wasserstand, welchen das Maafs am Schwimmer 


ergab, den Nullpunkt der Druckhöhe bezeichnete. In dem kleinen Gefäfse, 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 97 


worin das Wasser aufgefangen wurde, blieb jedoch das Niveau keineswegs 
constant, vielmehr sank es augenscheinlich immer um so tiefer, je stärker 
der Zuflufs war. Diese kleinen Differenzen liefsen sich indessen mittelst 
einer feinen Drahtspitze, die jedesmal bis zur Berührung der Oberfläche 
herabgeschroben wurde, sehr scharf messen. Demnächst gewährt diese Me- 
thode auch noch den Vorzug, dafs die ganze Erscheinung sich etwas verein- 
facht, wie aus dem Folgenden sich ergeben wird. 

Dagegen ist die Sicherheit dieser Beobachtungsart insofern höchst 
zweifelhaft, als in dem kleinen Gefäfse, welches das ausfliefsende Wasser 
aufnimmt, keineswegs ein ebener und horizontaler Wasserspiegel sich bildet. 
Der austretende Strahl reifst nämlich die umgebende Masse mit sich fort, 
und sonach entsteht vor der Röhrenmündung eine merklich vertiefte Furche 
in der Oberfläche, während neben der gegenüber befindlichen Wand, die 
vom Stofse getroffen wird, eine Stauung nicht zu verkennen ist. An beiden 
Seiten bilden sich dagegen Wirbel, über welchen gleichfalls die Oberfläche 
nicht eben und horizontal ist. Die Höhe des Wasserstandes, oder der Ge- 
gendruck ergiebt sich daher ganz verschieden (und zwar betragen die Unter- 
schiede oft 0,1 Zoll und mehr) jenachdem man eine oder die andere Stelle 
mit dem Mefsapparate untersucht. 

Diese Unterschiede vermindern sich allerdings, wenn das Gefäfs recht 
grofs und recht tief ist, aber im vorliegenden Falle wird hierdurch wieder 
die genaue Messung der Temperatur verhindert. Es kommt nämlich darauf 
an, den Wärmegrad des Wassers zu kennen, während dasselbe die Röhre 
durchfliefst, und zu diesem Zwecke mufs es’ ganz unvermischt aufgefangen 
werden, was bei dieser Anordnung nicht möglich ist. Die Bestimmung der 
Temperatur aus dem Wärmegrade des eingegossenen Wassers ist aber ganz un- 
zulässig, da theils schon während der Füllung des Reservoirs und des Speise- 
gefäfses, theils aber auch während mehrere Beobachtungen hinter einander 
gemacht werden, die Temperatur sich derjenigen nähert, welche die umge- 
bende Luft hat. Aus diesen Gründen ist in den hier mitgeiheilten Beob- 
achtungen der Strahl jedesmal frei ausgetreten und nicht unter Wasser auf- 
gefangen. 

Die Vorrichtung zur Aufstellung des Thermo meters zeigt Fig. 3 
im Durchschnitte. Ein kieines Gefäfs von sehr dünnem Bleche, das nur we- 
nig gröfser ist, als die Thermometer-Kugel, nimmt den ausfliefsenden Strahl 


D2 


28 Hasen über den Einfluss der Temperatur 


zunächst auf, indem die hintere Wand sich als ein Schirm erhebt, der ihn 
vollständig auffängt und seinen Inhalt in dieses Gefäfs hineinleitet, wenn er 
auch mit Heftigkeit aus der Röhre herausspritzt. Durch angemessene Krüm- 
mung des Schirmes läfst sich aber selbst der Verlust einzelner Tropfen leicht 
vermeiden. Andrerseits mufs in das erwähnte Gefäfs auch das Wasser noch 
geleitet werden, wenn es nicht mehr einen zusammenhängenden Strahl bildet, 
sondern sich tropfenweise von der Röhre löst. Zu diesem Zwecke bildet 
der Stiel, der das Gefäfs trägt, eine flache Rinne, die alle Tropfen auffängt. 
Dieser Stiel ist aber, um das Hinziehen der Tropfen längs der Röhre zu 
verhindern, mit einem durchbohrten Korke verbunden, der auf die Röhre 
gesteckt wird. Bei dieser Anordnung gelang es mir, nicht nur unter allen 
Umständen alles Wasser aufzufangen, sondern auch dasselbe auf das Ther- 
mometer zu leiten. 

Das erwähnte kleine Gefäfs, worin die Thermometer - Kugel ruht, ist 
am Boden mit einer Öffnung versehn, damit die aufgefangene Wassermenge 
sich stets erneut, und das Thermometer jederzeit die Temperatur des zuletzt 
aus der Röhre ausgeflossenen Wassers angiebt. Um diesen Zweck vollstän- 
dig zu erreichen war es noch nöthig, die Öffnung nach Maafsgabe der Er- 
giebigkeit des Strahles theilweise zu schliefsen, und am passendsten wäre es 
gewesen, sie mit einem Schieber zu versehn, wodurch jedesmal der Abflufs 
in der Art hätte regulirt werden können, dafs er dem Zuflusse vollständig 
entsprach, sobald der Wasserstand eben die Thermometer - Kugel über- 
deckte. Diese Anordnung verbot sich theils dadurch, dafs dieser Apparat 
nicht viel Masse erhalten durfte, weil er sonst nicht schnell genug die Tem- 
peratur des Wassers angenommen haben würde, theils aber waren manche 
Beobachtungen auch von so kurzer Dauer und nahmen so sehr die volle Auf- 
merksamkeit in Anspruch, dafs diese Regulirung des Wasserstandes doch 
nicht auszuführen gewesen wäre. Ich bemühte mich demnach, der Öffnung 
nung eine solche Gröfse zu geben, dafs nur ein mäfsiger Strahl hindurch trat, 
der jedoch noch kräftig genug war, den Inhalt des Gefäfses in wenig Secun- 
den abzuführen. Bei schwachem Zuflusse würde indessen der Wasserstand 
sich so tief gesenkt haben, dafs die Thermometer-Kugel grofsentheils mit der 
Luft in Berührung gekommen wäre und nicht mehr die Wärme des Wassers 
angenommen hätte. Um dieses zu verhindern, wurde in solchem Falle eine 
dünne Blechschleibe auf den Boden gelegt, dienur noch das Austreten ein- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 39 


zelner Tropfen gestattete. Wenn sich dagegen ein starker Strahl aus der 
Röhre ergofs; so füllte derselbe ohnerachtet des kräftigen Abflusses das Ge- 
fäfs nicht nur vollständig an, sondern trat auch über den Rand desselben 
hinüber. Um in diesem Falle keinen Theil des Wassers beim Auffangen zu 
verlieren, umigab ich das erwähnte Gefäfs noch mit einem zweiten gröfsern 
von conischer Form, in welchem sich unter allen Umständen die ganze Was- 
sermasse wieder sammelte, und durch die Öffnung in der abwärts gekehrten 
Spitze des Kegels abgeführt wurde. 

Die Beobachtungen bestanden darin, dafs die aus der letzterwähnten 
Öffnung abfliefsende Wassermenge während einer gewissen Anzahl von 
Secunden in einem darunter gestellten Gefäfse aufgefangen und alsdann 
mit diesem Gefäfse gewogen wurde. Die Dauer der Beobachtungszeit 
mufste bei starkem Drucke und bei Anwendung der weitesten Röhre auf 
eine halbe Minute und zuweilen sogar auf 20 Secunden beschränkt werden. 
Es entstand daher die Frage, ob die Resultate alsdann noch genügende 
Sicherheit behielten, oder wie grofs ihr wahrscheinlicher Fehler sei. Ich be- 
stimmte den letztern durch directe Messung, nachdem das Wasser lange Zeit 
hindurch im Zimmer gestanden hatte, und eine Änderung der Temperatur 
während dieser Versuche nicht mehr eintreten konnte. Es ist jedoch nöthig 
vorher einiger Vorsichtsmaafsregeln zu erwähnen, deren Berücksichtigung 
von wesentlichem Einflusse ist. 

Zunächst darf man das Gefäfs nicht frei in der Hand halten, während 
es vorgeschoben und zurückgezogen wird, weil es in der Zwischenzeit leicht 
unwillkürlich gehoben und gesenkt werden könnte. Geschähe dieses aber, 
und würde das Gefäfs etwa um einen Zoll gehoben; so würde man nicht 
nur die Wassermasse auffangen, die während der Beobachtungszeit ausge- 
flossen ist, sondern diese würde noch vermehrt durch den Inhalt des Strahls 
von 1 Zoll Länge. Wie geringfügig letzterer auch erscheinen mag, so giebt 
er bei der Genauigkeit der Messung sich dennoch schon sehr merklich zu er- 
kennen. Es ist daher nothwendig, das Gefäfs auf eine horizontale Platte zu 
stellen, und es auf dieser nur zu verschieben. Man erreicht dadurch noch 
den Vortheil, dafs man in der Zwischenzeit mit Bequemlichkeit das Thermo- 
meter ablesen kann. 

Um ein starkes Spritzen des Wassers zu vermeiden, wodurch die Ge- 
nauigkeit der Messung offenbar leiden würde, mufs diese Platte sich in sol- 


30 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


cher Höhe befinden, dafs das Gefäfs möglichst nahe unter der Ausflufs-Öff- 
nung steht, und nur so eben, ohne sie zu berühren, unter ihr hindurch ge- 
schoben werden kann. 

Das Vor- und Zurückschieben des Gefäfses erfolgt nach dem Pendel- 
schlage einer daneben stehenden Uhr. Um dem Schlage genau zu folgen, 
fing ich schon 5 Secunden vorher zu zählen an, und mit der fünften Secunde 
schob ich das Gefäfs, das ich bereits gefafst hatte, vor oder zurück. Bei bei- 
den Bewegungen mufste aber die möglichste Übereinstimmung stattfinden, 
und um diese zu erreichen, durfte der Weg, den der Rand des Gefäfses 
machte, bis er den Strahl erreichte, nicht verschiedene Länge haben. Ich 
stellte daher, ehe jede dieser Bewegungen erfolgte, das Gefäfs so, dafs der 
Abstand des Randes vom Strahle ungefähr einen halben Zoll betrug, in die- 
ser Entfernung fiel also vor dem Beginne der Beobachtung der Strahl aus- 
wärts, und vor dem Schlusse derselben binnenwärts nieder, und in beiden 
Fällen durfte man annehmen, dafs der Rand, sobald ich das Gefäfs verschob, 
in gleicher Zeit diesen kleinen Weg zurücklegte und den Strahl durchschnitt. 
Dafs das Gefäfs vor jeder Beobachtung von innen, und ehe es mit seinem 
Inhalte gewogen wurde, auch von aufsen trocken abgewischt werden mulfste, 
bedarf kaum der Erwähnung. | 

Die versuchsweise angestellten Beobachtungen zur Bestimmung des 
wahrscheinlichen Fehlers dieser Messung sind folgende: 

Beim Wasserstande von 4 Zoll unter dem obern Rande des Reservoirs 
flossen in fünf Versuchen und zwar jedesmal während 20 Secunden ab 

37,56 — 38,53 — 38,44 — 38,60 und 38,63 
also durchschnittlich 38,35 Loth. 

Hieraus ergiebt sich der wahrscheinliche Fehler der einzelnen Messung 
gleich 0,303 Loth, der einem Fehler in der Zeit von 0,158 Secunden 
entspricht. 

Bei dem Wasserstande von 8 Zoll unter dem Rande des Reservoirs 
flossen in 30 Secunden aus 

39,30 — 39,11 — 39,31 — 39,61 und 39,39 Loth, 
also im Mittel 39,344 und der wahrscheinliche Fehler ist 0,122 Loth oder 
0,093 Secunden. 
Bei dem Wasserstande von 10 Zoll flossen in 40 Secunden aus: 
30,69 — 30,89 — 30,85 — 30,90 und 30,95 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 31 


also im Mittel 30,896 Loth. Daher der wahrscheinliche Fehler 0,024 Loth 
oder 0,031 Secunden. 

Endlich bei einem Wasserstande von 11 Zoll unter dem obern Rande 
flossen in 60 Secunden aus: 

21,36 — 2,24 — 21,19 — 21,38 und 21,23 
also im Mittel 21,26 Loth. Der wahrscheinliche Fehler der einzelnen Mes- 
sung beträgt 0,0407 Loth oder 0,115 Secunden. 

Der wahrscheinliche Fehler in der Dauer jeder Beobachtungszeit ist 
daher nach diesen directen Messungen durchschnittlich gleich 0,099 oder er 
beträgt nahe ein Zehntel Secunde. Er setzt sich aber zusammen aus den bei- 
den Fehlern beim Vorschieben und Zurückziehn des Gefäfses und die wahr- 
scheinliche Gröfse jedes derselben beträgt nur 0,070 oder den vierzehnten 
Theil einer Secunde. 

Wenn demnach die Beobachtungszeit auch, wie im ersten dieser Ver- 
suche, auf 20 Secunden beschränkt wird; so darf man doch voraussetzen, 
dafs das Resultat noch bis auf ein halbes Procent richtig ist. Dieses schien 
mir vollständig zu genügen, und ich nahm daher keinen Anstand, in einzel- 
nen Fällen die Messung auf solche kurze Zeit zu beschränken, während sie 
durchschnittlich 1 Minute und bei schwachem Zuflusse sogar 2 Minuten 
betrug. 

Beim Auffangen des heifsen Wassers tritt der Übelstand ein, dafs 
dieses stark verdampft, und die Masse desselben sich daher beim Abwie- 
gen etwas geringer herausstellt, als sie beim Durchgange durch die Röhre 
war. Wenn ich ein Gefäfs mit heifsem Wasser wog, und das Abwiegen nach 
einigen Minuten wiederholte, so war jedesmal eine Differenz von einigen 
Hunderttheilen und selbst von Zehntheilen des Lothes bemerkbar. Zum 
Theil kann man die hieraus hervorgehende Unrichtigkeit der Messung nicht 
umgehn, weil während der Dauer der eigentlichen Beobachtung das Verdam- 
pfen nicht verhindert werden kann. Sobald aber das Gefäfs zurückgezogen 
war, schlofs ich es sogleich mit einem Deckel, und stellte es in kaltes Was- 
ser. Der Deckel wurde aber erst nach dem Abwiegen gelöst und sonach 
wurde auch der Dampf, der sich daran niedergeschlagen hatte, bei der Be- 
stimmung des Gewichts vollkommen berücksichtigt. Die Wassermenge, 
welche bei Anwendung dieser Vorsicht noch entweicht, ist selbst bei höhern 
Temperaturen gewifs sehr unbedeutend, während die Messungen in der Nähe 


32 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


des Siedepunktes schon aus andern Gründen sehr unsicher werden. Es er- 
giebt sich indessen, dafs dieser unvermeidliche Fehler die ausströmende Was- 
sermenge jedesmal geringer erscheinen läfst, als sie wirklich ist, und sonach 
bei hohen Temperaturen die Geschwindigkeiten wirklich noch mehr wach- 
sen, als die folgenden Resultate ergeben. Es gelang mir nicht, die Gröfse 
des Fehlers auch nur annähernd zu schätzen, doch mufs ich erwähnen, dafs 
die Dampfmassen, die ich während der kurzen Beobachtungszeiten auf star- 
ken Metallplatten auffing, so unbedeutend waren, dafs der ganze Verlust kei- 
nen wesentlichen Einflufs auf die gefundenen Resultate zu haben scheint. 

Bei Anwendung der beschriebenen Beobachtungsart wird nicht un- 
mittelbar das Volum des ausfliefsenden Wassers gemessen, vielmehr kann 
dasselbe mit hinreichender Schärfe nur aus dem Gewichte bestimmt werden, 
und um diese Reduction vorzunehmen, mufs man die Ausdehnung oder 
die Veränderung des specifischen Gewichtes des Wassers bei den ver- 
schiedenen Temperaturen kennen. Dieser Gegenstand ist häufig nä- 
her untersucht worden, jedoch vorzugsweise nur in Bezug auf destillirtes 
Wasser, das ich zu den vorliegenden Messungen nicht füglich benutzen 
konnte. Ich war gezwungen, bei allen Beobachtungen Brunnenwasser, und 
zwar aus einem nahestehenden Brunnen, zu verwenden, daher entstand die 
Frage, in welcher Weise sich dieses Wasser bei verschiedenen Temperaturen 
ausdehnt. Demnächst scheinen auch die Abwiegungen des destillirten Was- 
sers bisher noch zu keinem befriedigenden Resultate geführt zu haben. Am 
zuverlässigsten sind die Beobachtungen von Hällström, die in der That 
für mäfsige Temperaturen sehr befriedigend unter sich übereinstimmen, aber 
die Formeln, die Hällström in der letzten Untersuchung über diesen Ge- 
genstand (Poggendorffs Annalen Band 110 oder Band 34 der neuen Folge, 
Seite 220 ff.) mittheilt, erregen in sofern Verdacht, als bei der Temperatur 
von 30 Graden Celsius das Gesetz sich ändern soll. Indem die Ursache einer 
solchen plötzlichen Änderung ganz unbekannt ist, so begründet sich die Ver- 
muthung, dafs die gewählte Form des Ausdrucks nicht die richtige ist, und 
daher nur innerhalb gewisser nahe liegender Grenzen unter Beibehaltung 
derselben Constanten die Beobachtungen genau genug daran angeschlossen 
werden können. 

Ich stellte mir demnach die Aufgabe, für dasjenige Brunnenwasser, 
welches ich bei meinen Beobachtungen benutzte, die specifischen Gewichte 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 33 


bei den verschiedenen Wärmegraden möglichst genau zu bestimmen, so dafs 
ich in allen Fällen mit hinreichender Sicherheit den Rauminhalt aus dem 
Gewichte leicht berechnen könnte. 

Zunächst versuchte ich die Abwiegung mittelst eines Aräometers, das 
etwa 5,8 Rheinländ. Cubikzolle Wasser verdrängte: die Messungen befrie- 
digten indessen nicht, da es unmöglich war, die Eintauchung des Glasstieles 
mit hinreichender Genauigkeit zu beobachten. Ich stellte daher einen andern 
Apparat zusammen, der mit demjenigen, den Hällström benutzt hatte, 
sehr genau übereinstimmte. 

Das zu untersuchende Wasser befand sich in einem Gefäfse aus dün- 
nem Bleche, von elliptischem Querschnitte. Zu beiden Seiten der darin 
schwebenden Glaskugel befanden sich Thermometer, deren Kugeln in der- 
selben Höhe gehalten wurden, in welcher der Mittelpunkt der ersten Kugel 
sich befand. Dieses Gefäfs wurde im Abstande von nahe einem Zolle von 
einem zweiten Gefäfse umschlossen, das aus demselben Material bestand und 
dieselbe Form hatte. Der Zwischenraum zwischen beiden war mit Wasser 
gefüllt, und dieses wurde entweder durch eine darunter stehende Lampe 
erwärmt, oder durch die umgebende Luft, auch wohl durch zugeleitetes kal- 
tes Wasser und selbst durch eingeschüttetes gestofsenes Eis abgekühlt. 

Die Glaskugel, die etwa 24- Zoll im Durchmesser hielt, hing an einem 
feinen Stahldrahte, von dem 3 Fufs nur 0,166 Gramme wogen. Der Durch- 
messer des Drahtes mafs daher nicht mehr, als 0,0775 oder nahe den drei- 
zehnten Theil einer Linie. Hieraus ergiebt sich, dafs wenn der Wasserstand 
im Gefäfse sich auch um eine volle Linie verändert hätte (was jedoch nie der 
Fall war) oder wenn der Draht um diese Länge mehr oder weniger tief ein- 
getaucht wäre, der Fehler in der Bestimmung des Gewichts nur 0,0004 Gramme 
betragen würde. Die Wage, deren ich mich bediente, gab bei der Belastung 
während dieser Messung 


5 
daher durften die geringen Änderungen des Wasserstandes von einer hal- 


en nur die ganzen Milligramme mit Sicherheit an, 


ben Linie, die in der That nicht zu vermeiden waren, ganz unbeachtet blei- 
ben. Damit jedoch die Änderungen in der Eintauchung des Drahtes nicht 
gar zu grofs würden, befestigte ich an demselben in einiger Höhe über 
dem Wasserspiegel ein kleines Stückchen Messingdraht und war stets darauf 
aufmerksam, dafs dieses, sobald die Wage einspielte, nahe in derselben 
Höhe über dem Wasser schwebte. 

Math. Kl. 1854. E 


34 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


Der erwähnte Stahldraht war an den Bügel des Wagebalkens befe- 
stigt, worin gewöhnlich die eine Schale hing, die ich jedoch bei diesen Ver- 
suchen ausgehoben hatte, um die Wage möglichst wenig zu belasten. Die 
Wage, deren Balken 11 Zoll lang war, gab, wie schon erwähnt, nur die gan- 
zen Milligramme mit Sicherheit an, während ein halbes Milligramm den 
Stand der Zunge so wenig veränderte, dafs die Abweichung sich nur zuwei- 
len noch erkennen liefs. Um den Einflufs der Wärme des darunter stehen- 
den Wassers auf den Wagbalken möglichst zu beseitigen, stellte ich die Wage 
44- Fufs höher, oder diese Länge erhielt der Draht, woran die Kugel hing. 
Der Tisch, auf dem die Wage stand, war durchbohrt und die Tischplatte 
verhinderte die Verbreitung der Wärme. 

In der Nähe des Gefrierpunktes, wo das specifische Gewicht des Was- 
sers sich nur wenig verändert, mufste durch versuchsweises Auflegen und 
Abheben von Gewichten das Gleichgewicht dargestellt werden. Bei höhern 
Temperaturen war die Beobachtung aber viel bequemer und sicherer, wenn 
ich das Gegengewicht so weit vergröfserte oder verminderte, dafs die Zunge 
stark überwich, und ich das Wasser langsam abkühlte oder erwärmte, bis die 
Zunge wieder einspielte, und alsdann die Thermometer ablas. Die Messun- 
gen wurden zuerst bei steigenden und hierauf bei fallenden Temperaturen 
angestellt. Indem ich beidemale dieselben Gegengewichte benutzte, so ge- 
langte ich in vielen Fällen zu genau übereinstimmenden Resultaten, während 
die Differenzen gewöhnlich 1 bis 2 Zehntheile eines Reaumurschen Grades 
betrugen. Aus diesen zusammengehörigen Beobachtungen, die bei den Tem- 
peraturen von mehr als 12 Graden gemacht wurden, habe ich für die fol- 
gende Rechnung sogleich die mittleren Werthe dargestellt, während bei den 
niedrigern Temperaturen zwei und drei und einmal selbst vier Beobachtun- 
gen, die sich nahe auf denselben Wärmegrad bezogen, zusammengefafst und 
dafür die mittleren Werthe gewählt wurden. 

Bei diesen Versuchen konnte ich die Erwärmung des Wassers nicht 
weiter, als bis auf 73 Grad Reaumur treiben, weil später das Ansetzen der 
Luftbläschen auf der Kugel zu schnell erfolgte, und keine sichere Messung 
mehr möglich war. Derselbe Umstand verursachte auch schon früher grofse 
Schwierigkeit, und namentlich bei höhern Temperaturen mufsten viele Be- 
obachtungen, die sehr abweichende Resultate und zwar jedesmal zu kleine 
Gewichte ergaben, deshalb verworfen und durch andere ersetzt werden. Ich 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 35 


glaubte mich aber berechtigt in diesem Falle von der allgemeinen und sehr 
begründeten Regel, dafs man keine Beobachtung ausschliefsen müsse, abwei- 
chen zu dürfen, weil die Ursache des Fehlers ganz augenscheinlich war. Die 
Luftbläschen liefsen sich sehr leicht beseitigen, indem die Kugel nur so eben 
aus dem Wasser ausgehoben werden durfte. Nachdem sie unmittelbar dar- 
auf wieder versenkt wurde, war sie etwas schwerer geworden. Liefs ich sie 
aber etwa 10 Minuten lang in dem warmen Wasser hängen, so konnte ich 
die Blasen, die sich auf ihr angesetzt hatten, schon sehr deutlich sehen und 
ihr Gewicht hatte sich stark vermindert. Ich mufs erwähnen, dafs ich die- 
ses Absetzen der Blasen in gleichem Maafse wie früher, auch noch bemerkte, 
nachdem das Wasser längere Zeit hindurch im Kochen erhalten war. 

Bei Vergleichung der in dieser Weise gefundenen Resultate konnte 
die Einführung einer Hypothese über die Ausdehnung des Glases nicht um- 
gangen werden. Hällström hat aus Beobachtungen gefunden, dafs diese 
Ausdehnung nicht gleichmäfsig ist, vielmehr bei höheren Temperaturen die 
Verlängerung, welche derselben Wärme-Zunahme entspricht, grölser ist, als 
bei niedrigen Temperaturen. Andere Physiker haben die Richtigkeit dieses 
Resultates in Zweifel gezogen. Indem ich die Untersuchung auf diesen Ge- 
genstand nicht ausdehnen mochte, so entschlofs ich mich die einfachere Vor- 
aussetzung einzuführen, dafs das Glas bei zunehmender Erwärmung sich 
gleichmäfsig ausdehnt. Sollte diese Annahme unrichtig sein; so können die 
gefundenen Resultate nur soweit einer Berichtigung bedürfen, als sie sich 
auf die niedrigen Temperaturen beziehn. Schon bei 20° R. vergröfsert sich 
das Volum des Wassers bei zunehmender Erwärmung zehnmal stärker, als 
das des Glases, und man kann daher die Ausdehnung des ersteren viel ge- 
nauer bestimmen, als die des letztern bekannt ist. Ich nahm an, dafs das 
Glas bei der Erwärmung vom Gefrierpunkte bis zum Siedepunkte sich lineär 
um 0,00089 oder dem Volumen nach um 0,00267 ausdehne. 

Das Preufsische Pfund soll nach der Maafs- und Gewicht-Ordnung 
von 1516 mit dem Gewichte des sechs und sechszigsten Theiles eines Cubik- 
fufses destillirten Wassers übereinstimmen, und zwar wenn dieser bei der 
Temperatur von 15° Reaum. im luftleeren Raume gewogen wird. Das specifische 
Gewicht der atmosphärischen Luft ist nach der gewöhnlichen Annahme bei der 
Temperatur des Gefrierpunktes gleich -1;, bis zum Siedepunkte dehnt sich 

E2 


36 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


aber die Luft um 0,37 des Raumes aus, den sie bei 0 Graden einnahm. Hier- 
nach wiegt der Cubikfufs Luft bei 15 Graden 
0,07968 Pfund, 

oder der Cubikfufs destillirten Wassers bei dieser Temperatur in der Luft nur 
65,92032 Pfund. 

Indem jedoch auch die Gewichte, die aus Messing bestehen, in der 
Luft leichter sind, als im luftleeren Raume, so wiegt der Cubikfufs Wasser 
an der Luft 

65,93028 Pfund, 
oder der Cubikzoll 
1,22093 Loth. 

Die Glaskugel nebst einem Stückchen des erwähnten Drahtes, das 
ebenso lang war, als der eingetauchte Theil des später daran befestigten Drah- 
tes, wog bei 15° an der Luft 13,5530 Loth 

in destillirtem Wasser 4,5488 Loth. 

Ihr Gewichts - Verlust beim Eintauchen in dieses Wasser beträgt daher 
9,0042 Loth, oder ihr Volum ist bei der Temperatur von 15 Graden gleich 
7,3748 Cubikzoll. 

Unter Einführung der obigen Hypothese über die Ausdehnung des 
Glases, wobei das hiervon verschiedene Verhalten der sehr kleinen Stahl- 
masse nicht weiter berücksichtigt ist, findet man das Volum des eintauchen- 
den Theiles des Apparates bei der Temperatur von r Graden Reaum. gleich 

7,37111 (1 -+ 0,0000333. 7) 

Indem auf diese Weise das Volum des verdrängten Wassers für jede 
beliebige Temperatur gefunden werden konnte, und die Beobachtungen das 
Gewicht desselben bei den verschiedenen Wärmegraden unmittelbar ergaben, 
so war es leicht, die Dichtigkeit des untersuchten Brunnenwassers, oder 
worauf es bei allen ferneren Messungen vorzugsweise ankam, den Raumin- 
halt eines Lothes dieses Wassers bei den verschiedenen Temperaturen zu 
ermitteln. Diesen Rauminhalt nenne ich G, und ich berechnete denselben 
aus den einzelnen Beobachtungen. Von letzteren zog ich jedoch, wie bereits 
erwähnt, diejenigen zusammen, die sich nahe auf dieselbe Temperatur bezo- 
gen. Diese Resultate sind in der zweiten und dritten Spalte der Tabelle zu- 
sammengestellt. Die erste Spalte giebt die Anzahl der einzelnen Beobach- 
tungen an, woraus die angegebenen Werthe von r und G als Mittelwerthe 


- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 37 


hergeleitet sind. Die beiden letzten Spalten beziehn sich auf die Verglei- 
chung mit einer Rechnung, von der im Folgenden die Rede sein wird. 


Zusammenstellung der Beobachtungen über das Gewicht des 
Brunnenwassers bei verschiedenen Temperaturen. 


Anzahl der Temperatur. 4 Loth hält berechnete Differenz. 
Beobachtungen Grade R. Cubikzolle Fa EEE Grade 

2 0,3 | 0,81714 
2 1,0 0,81714 
3 1,93 0,81712 
1 3,0 0,8171 
1 a RR 5,3 os | 504 | — 086 
4 9,45 0,81752 9,32 sa | 92 | 018 — 0,13 
3 11,7 0,81788 11,87 + 0,17 
2 er 12,75 0,81806 | 12,96 | + 0,21 
1 15,0 0,81846 15,11 + 0,11 
2 Jaabauı\ ahssag,aeb ıleyo; 17,4 0,81884 | 16,91 siosa | 1691 | Zoom — 0,49 
3 19 38 ur es 10110,81935 19,08 — 0,42 
1 21,0 0,81981 a | a | Zum 20,87 — 0,13 
2 22,6 0,82032 22,70 + 0,10 
2 24,2 0,82083 | 2441 + 0,21 
3 ER RT 26,7 | 0,82153 153 | 2061 | 000 26,61 | — 0,09 
2 28,5 0,82220 | 28,57 + 0,07 
2 29,9 0,82271 30,00 + 0,10 
3 31,4 :|2]|2 0,82343 31,92 ale [Ei + 0,52 
2 34,4 0,82441 34,39 — 0,01 
2 36,35 | 0,82525 36,39 25 | 360 | +00 + 0,04 
1 38,6 0,82626 38,69 + 0,09 
3 41,6 0,82761 41,60 0 
2 44,05 0,82895 44,33 + 0,28 
1 45,4 0,82962 45,65 + 0,25 
2 | 47,4 |  0,83064 00 | ar, 47,61 | + 021 
2 49,8 '  0,83198 198 | 50, 50,06 + 0,26 
3 54,2 0,83436 54,21 + 0,01 
2 | 56,35 | 0,83571 | 56,47 + 012 
2 58,3 | 0,83674 58,14 — 0,16 
2 | 05 |  0,83810 cs | — 02 
2 62,65 0,8946 | 62,38 336 | 2 | — 0,27 
1} 65,0 0,84116 64,90 — 0,10 
2 | 66,95 0,84253 66,90 — 0,05 
2 68,9 0,84390 68,84 — 0,06 
2 | _ 5 | os | 705 | 090 
1 | 72,8 0,81666 | 72,63 Dia: Sn 


38 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Indem ich in gehörig grofser Zeichnung die Temperatur -Grade als 
Abscissen, die zugehörigen Volumina eines Lothes Wasser aber als Ordina- 
ten auftrug, so bildete sich eine sehr regelmäfsige Curve, die einer halben 
Parabel ziemlich ähnlich zu sein schien, deren Axe in diejenige Temperatur 
fallen mulste, welche der stärksten Verdichtung des Wassers entsprach. Ein 
plötzlicher Übergang aus einer Curve in eine andere, wie Hällström bei 
30° C. oder 24° R. angenommen hat, war nirgend zu bemerken, nur stellten 
die geringen Unterschiede der Ordinaten in der Nähe des Gefrierpunktes 
sich nicht regelmäfsig dar, und überhaupt waren die Beobachtungen hier 
auch am wenigsten sicher gewesen. 

Der Versuch, die Form der gewöhnlichen Parabel einzuführen, mifs- 
glückte, als ich dagegen den Exponent der Abscisse als unbekannte Gröfse 
einführte, und denselben aus sechs gleichmäfsig vertheilten Beobachtun- 
gen nach der Methode der kleinsten Quadrate berechnete, so fand ich den- 
selben = 1,743. Da diese Beobachtungen den ganzen Zug der Curve um- 
fafsten, so schien es mir angemessen, den Exponent nur so weit zu verän- 
dern, dafs er in einfachem Verhältnisse zur Einheit stand, ich setzte ihn also 
gleich 1,75 oder 7. Die beiden Coordinaten des Scheitelpunktes bestimmte 
ich alsdann aus allen Beobachtungen, die entschieden zu Temperaturen ge- 
hörten, die gröfser waren, als die der stärksten Verdichtung. Die vier ersten 
Beobachtungen der vorstehenden Tabelle blieben daher unberücksichtigt, 
alle übrigen wurden dagegen gleichmäfsig benutzt, um die wahrscheinlichsten 
Werthe der beiden Coordinate des Scheitelpunktes zu finden. Bezeichne 
ich diese mit x und y, nämlich x die Temperatur der gröfsten Verdichtung 
und y das zugehörige Volum eines Lothes Wasser, so war die Form des 
Ausdrucks, wenn r und @ die obige Bedeutung behalten, und n eine Con- 
stante ist, 

(7 _ a (G —y) 
Durch Einführung der Zahlenwerthe, welche die Rechnung ergab, verändert 


sich dieser Ausdruck in 
B 


(T — 3,030) ° = 56691 (G — 0,81708) 


Aus dem durch die Beobachtungen gegebenen Werthe von G berech- 
nete ich nach dieser Formel die zugehörigen Temperaturen r. Diese sind 
in der vorstehenden Tabelle in der vierten Spalte angegeben, und die fünfte 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 39 


Spalte enthält die Unterschiede derselben von den beobachteten Temperatu- 
ren. Die Summen der Quadrate der Abweichungen ist 1,423, daher bei den 
dreifsig Beobachtungen der wahrscheinliche Fehler 0,1469 oder nahe 4 Grad. 
Die stärksten Differenzen, die jedoch nur zweimal vorkommen, betragen 
einen halben Grad. Diese Übereinstimmung schien mir voliständig der ge- 
wählten Beobachtungsart zu entsprechen, da die Zehntheile der Thermome- 
ter-Grade nur geschätzt wurden. 

Vergleicht man diesen Ausdruck mit dem von Hällström angegebe- 
nen, so ist er der Form nach bedeutend einfacher, und obwohl beide die- 
selbe Anzahl von Constanten enthalten, so führt er dennoch zu einer leich- 
teren Rechnung. Der wesentlichste Vorzug besteht aber darin, dafs er das 
Gesetz der Ausdehnung des Wassers bis nahe an den Siedepunkt, nämlich 
so weit die Beobachtungen reichen, umfafst, ohne dafs die Constanten ver- 
ändert werden dürfen. Für diejenigen Temperaturen, welche kleiner, als 
3,03 Grade sind, stellen sich freilich unmögliche Werthe für G dar, aber 
gerade hier fallen nach allen Beobachtungen die Resultate so unregelmäfsig 
aus, dafs wohl keine Formel dieselben genügend darstellen möchte. 

Die stärkste Verdichtung fällt in 3,03 R. oder 3,79 C. während man 
gemeinhin dafür 4,0 C. oder 3,2 R. anzunehmen pflegt. Da der wahrschein- 
liche Fehler in der Bestimmung des ersten Werthes nur 0,0535 Grade be- 
trägt, so darf man nicht füglich voraussetzen, dafs der letzte Werth auch im 
vorliegenden Falle der richtige sei, vielmehr dürfte sich die Annahme recht- 
fertigen, dafs das Brunnenwasser, welches ich untersuchte, bei einer niedri- 
geren Temperatur, als das destillirte Wasser, sich am stärksten verdichtet. 

Aus dem vorstehenden Ausdrucke findet man das Volum eines Lothes 
Wasser, oder 

T — 3,030)% 
Dee 
Um diese Berechnung, welche in den spätern Untersuchungen sich mehr als 
tausendmal wiederholte, nicht immer von Neuem anstellen zu dürfen, so 
bearbeitete ich gleich eine vollständige Tabelle, die für jeden einzelnen Grad 
von 3° bis 80 Grad die Werthe von G@ und deren Logarithmen angab. Ich 
setzte dieselbe unter Annahme eines einfachen Gesetzes für die vier ersten 
Beobachtungen auch bis zum Gefrierpunkte fort, da mehrere Messungen 
bei sehr niedrigen Temperaturen gemacht wurden. Eine Mittheilung dieser 


+ 0,51708 


40 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Tabelle dürfte jedoch ohne Interesse sein, da sie nur für dasjenige Wasser 
gilt, welches ich benutzte. 

Ein sehr wichtiger Theil des Apparates sind die Röhren, in welchen 
die Bewegung des Wassers beobachtet wurde. Es kam theils darauf an, sie 
möglichst regelmäfsig in cylindrischer Form darzustellen, theils auch ihren 
Querschnitt sehr genau zu ermitteln. Eine grofse Offnung durften sie nicht 
haben, weil sonst zu bedeutende (Quantitäten Wasser von den hohen Tem- 
peraturen erforderlich gewesen wären, als dafs ich dieselben leicht hätte be- 
schaffen können. Aufserdem vermuthete ich auch, wie sich später wirklich 
bestätigte, dafs gerade an den engen Röhren die Eigenthümlichkeiten der 
Bewegung sich am auffallendsten darstellen. Die Weiten betrugen aus die- 
sem Grunde nur 11 bis 2} Linien. Es wurden drei Röhren benutzt, die aus 
zusammengelöthetem Messingbleche über Stahldrähten gezogen waren. Ich 
hatte dieselbe schon früher benutzt, da ich jedoch zweifelhaft war, ob ihre 
Öffnungen wirklich gehörig eylindrisch seien, so liefs ich sie noch sorgfältig 
ausschleifen. Hierdurch stellte sich für jede eine so gleichmäfsige Weite dar, 
dafs ein Messingkolben von angemessener Stärke beim Durchziehn an allen 
Stellen einen gleichen Widerstand erkennen liefs. An einem Ende war jede 
Röhre in eine Platte gelöthet, die mit Schraubengewinden versehen war. 
Mit Hülfe einer schwachen Liederung liefsen sie sich daher leicht und was- 
serdicht an das Reservoir befestigen. Der Versuch, die Röhren abwechselnd 
auch senkrecht anzubringen, mifsglückte, weil alsdann zu grofse Wassermen- 
gen abgeführt, oder die Beobachtung auf zu kurze Zeit beschränkt wurde. 
Die Röhren erhielten daher in allen Beobachtungen, die den folgenden Rech- 
nungen zum Grunde gelegt sind, eine nahe horizontale Lage, und es wurde 
grofse Sorgfalt darauf verwendet, die Röhren fest zu unterstützen und die 
Niveau-Differenz zwischen ihrer Ausflufs-Offnung und dem Rande des Re- 
servoirs genau zu messen. Das Reservoir selbst war auf eine starke Messing- 
platte gelöthet, die von drei Fufsschrauben getragen wurde. Letztere ruhten 
aber in entsprechenden Vertiefungen einer schweren Bleischeibe. Hierdurch 
erhielt der Apparat eine so feste Aufstellung, dafs er selbst bei zufälligen 
Erschütterungen während des Anfüllens nicht verändert wurde. Vor der 
Ausmündung der Röhre befand sich endlich die bereits beschriebene Vor- 
richtung zum Auffangen des ausströmenden Wassers. Um während der Fül- 
lung den Abflufs zu unterbrechen, wurde die Mündung der Röhre nach 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 4 


jedem Versuche mit einem Korkstöpsel geschlossen, der vor dem Beginne 
des neuen Versuches geöffnet wurde. Es mufs bemerkt werden, dafs nach- 
dem Letzteres geschehn, jedesmal wenigstens eine halbe Minute verstrich, 
ehe das Gefäls zum Auffangen des Wassers untergeschoben wurde, und so- 
nach die Röhre, sobald dieses geschah, schon die Temperatur des Wassers 
angenommen hatte, wie sich durch das Gefühl erkennen liefs. 

Die erwähnten Kolben boten schon ein Mittel, die Weiten der Röh- 
ren wenigstens aunähernd zu bestimmen. Ich theile die Resultate dieser er- 
sten, mit einem mikrometrischen Apparate angestellten Messungen mit, in- 
dem ich die Röhren der Kürze wegen mit den Buchstaben A, B und (’ be- 
zeichne. 

Radius der Röhre A... 0,0539 Zolle 
Be: 
re OTIIHN- 

Eine gröfsere Genauigkeit erreichte ich dadurch, dafs ich die Röhren 
abwechselnd mit Wasser anfüllte und rein austrocknete, und sie jedesmal an 
einer empfindlichen Wage wog. Die Füllung geschah durch Ansaugen, da- 
mit die Luft vollständig entfernt würde, und da hierauf die untere Öffnung 
unter Wasser durch einen Kork geschlossen wurde, so mufste jedesmal noch 
durch eine besondere Messung bestimmt werden, wie weit der Kork in der 
Röhre. steckte. Überhaupt machte diese Messung verschiedene Vorsichts- 
maafsregeln nöthig, die jedoch endlich zu einer grofsen Übereinstimmung 
führten. Nach dreimaliger Wiederholung fand ich die folgenden Mittelwer- 
the und zwar bei der Temperatur von 15 Graden. 

Radius der Röhre A... 0,053844 Zolle 
B.... 05077394 ©- 
ee 
Diese Bestimmungen sind allen folgenden Rechnungen zum Grunde gelegt. 
Die Längen der Röhren bei derselben Temperatur waren 
A... 18,092 Zolle 
B... 41,650 - 
E93 %808  - 

Für die Ausdehnung des Messings wurde angenommen, dafs das- 
selbe sich von dem Gefrierpunkte bis zum Siedepunkte um 0,00189 und zwar 
gleichmässig verlängert. Unter dieser Voraussetzung berechnete ich wieder 


Math. Kl. 1854. F 


42 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


eine Tabelle, die von 5 zu 5 Graden die Logarithmen der Radien, der Quer- 
schnitte und der Längen angab. Im Allgemeinen stellten sich die Unter- 
schiede so geringfügig heraus, dafs sie ohne wesentlichen Nachtheil auch hät- 
ten vernachlässigt werden können, nichts desto weniger schien es angemessen, 
jede Correetion einzuführen, welche zur gröfsern Sicherheit der Resultate 
beitragen konnte. 


2. Zusammenstellung der Beobachtungen. 


Jede einzelne Beobachtung ergab das Gewicht des Wassers, das unter 
einem bestimmten Drucke und bei einer bestimmten Temperatur in einer ge- 
wissen Zeit durch die Röhre abflofs. Aus der erwähnten Tabelle, welche den 
cubischen Inhalt eines Lothes Wasser für jede Temperatur angab, konnte leicht 
die in einer Secunde ausfliefsende Masse, und zwar inCubikzollen ausgedrückt, 
gefunden werden. Wenn ich diese Masse durch den Querschnitt der Röhre 
bei derselben Temperatur dividirte, so erhielt ich die mittlere Geschwindig- 
keit. In dieser Art wurden zunächst die Beobachtungen redueirt. Die An- 
zahl derselben betrug im Ganzen über 2000, wovon jedoch etwa der dritte 
Theil nicht mit Anwendung des Speisegefäfses, sondern bei variabelm 
Niveau angestellt war, für welchen daher die Reduction in anderer Weise 
vorgenommen werden musste. Der gröfste Theil der Messungen mit con- 
stantem Niveau hatte indessen nicht diejenige Schärfe, welche bei dem Ap- 
parate und dem Verfahren, das sich nach und nach verbesserte, erreichbar 
war. Die Mängel, welche zunächst in beider Beziehung stattfanden, gaben 
sich erst bei der fortgesetzten Anwendung zu erkennen, und auf die vorste- 
hend erwähnten verschiedenen Vorsichtsmaafsregeln konnte ich nur nach 
und nach aufmerksam werden. Ich entschlofs mich daher, mit möglichster 
Vorsicht noch einmal alle Beobachtungsreihen zu wiederholen: dadurch ge- 
langte ich unbedingt zu richtigeren Resultaten, und diese theile ich nachste- 
hend allein mit. In den folgenden Rechnungen sind sie auch ausschliefslich 
benutzt, nur habe ich die Maxima und Minima der Geschwindigkeiten zum 
Theil durch die frühern viel vollständigern Messungen ergänzt. 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 43 


A. Beobachtungen mit der engen Röhre. 


1. Druckhöhe 11,08 Zoll. 2. Druckhöhe 8,08 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
33 Grade 2s,29 Zolle 3,4 Grade 21,79 Zolle 
6,7 30,60 6,7 23.59 
8.4 31,34 8,3 21,19 
10,3 32,37 10,3 21,87 
15,8 35,13 15,7 27,47 
19,6 35,61 19,8 28.60 
22,5 34,47 22,2 29,59 
25,5 33,40 25,3 29,86 
31,0 31,84 31,0 28.00 
37,5 32,05 36,5 27,01 
39,0 32,14 39,0 27,18 
47,0 32,73 46,0 27,47 
65,0 33,60 64,5 27,97 
3. Druckhöhe 6,08 Zoll. 4. Druckhöhe 4,8 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
3,3 Grade 16,93 Zolle 3,4 Grade 11,86 Zolle 
6,7 18,20 6,8 13,14 
8,4 18,97 8,4 13,80 
10,2 19,85 10,1 14,47 
15,5 21,79 15,2 15,70 
19,3 23,12 19,0 16,80 
21,9 23,73 21,6 17,94 
25,0 24,63 24,9 18.37 
30,8 25,44 30,2 19.33 
36,2 24,15 39,1 20,35 
40,0 23,63 39,0 20,37 
45,5 23,19 45,0 19,95 
64,0 23,95 64,0 19,08 
5. Druckhöhe 3,08 Zoll. 6. Druckhöhe 2,08 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
35 Grade 9,03 Zolle 3,7 Grade 5,95 Zolle 
6,8 10,14 6,8 6,61 
85 10,69 84 7,13 
10,1 11,09 10,1 7,56 
15,0 12,57 15,1 8,59 
18,8 13,61 19,3 9,19 
21,5 14,23 21,4 10,18 
245 15,03 24,1 10,68 
30,0 15,50 29,5 11,16 
35,2 16,38 33,5 11,79 
335 17,00 39,0 12,67 
44,5 17,25 43,8 13.45 
62,0 16,40 67,0 13,60 


Hasen über den Einflufs der Temperatur 


7. Druck höhe 1,58 Zoll. 8. Druckhöhe 1,08 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
3,8 Grade 4,57 Zolle 4,0 Grade 3,31 Zolle 
6,85 4,94 6,7 3,55 
84 5,21 85 3,26 
10,1 5,15 10,0 3,43 
15,0 6,51 14,5 4,03 
19,0 7,28 18,6 4,46 
21,2 7,60 21,0 4,98 
23,8 8,20 23,5 5,53 
29,0 8,76 29,0 5,91 
33,0 9.32 33,0 6,36 
38,0 9,94 37,0 7,00 
43,8 10,54 43,0 7,53 
64,0 12,26 62,0 9,81 


B. Beobachtungen mit der mittleren Röhre. 


1. Druckhöhe 11,48 Zoll. 2. Druckhöhe 8,48 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
3,2 Grade 26,75 Zolle 3,3 Grade 20,85 Zolle 
4,3 27,09 4,4 21,53 
7,0 29,60 7,9 23,30 
7,9 29,79 11,3 25,12 
11,2 28,81 13,5 25,17 
13,9 27,53 14,0 25,15 
14,1 27,44 18,2 23,83 
18,6 26,54 23.4 22,64 
23,6 26,61 29,2 22,82 
30,0 26,99 38,2 23,25 
39,0 27,47 48,6 23,75 
49,5 28,28 51,2 23,72 
53,8 27,97 
3. Druckhöhe 648 Zoll. 4. Druckhöhe 4,48 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
3,3 Grade 16,65 Zolle 3,4 Grade 12,00 Zolle 
4,4 17,25 4,5 12,45 
7,0 18,48 7,0 13,51 
7,9 18,77 7,9 13,76 
11,2 20,28 11,2 14,99 
13,4 20,91 13,3 15,54 
14,0 21,34 13,8 15,78 
18,2 21,32 18,0 16,88 
23,2 20,10 23,0 17,88 
29,0 19,78 28,5 17,08 
37,7 20,01 37,2 16,41 
47,3 20,32 46,3 16,55 


63,0 20,85 49,6 16,54 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 


5. Druckhöhe 3,48 Zoll. 6. Druckhöhe 2,48 Zoll. 
Temp Geschw. Temp. Geschw. 
3,4 Grade 9,61 Zolle 35 Grade 6,94 Zolle 
4,6 10,01 4,6 7,23 
7,0 10,75 7,0 7,86 
7,8 11,02 7,8 8,03 
11,1 12,03 11,1 8,87 
13,2 12,42 13,1 9,33 
13,7 12,81 13,7 9,51 
17,8 13,63 18,0 10,27 
22,8 15,11 22,9 11,49 
28,3 15,70 28,8 12,63 
36,5 14,70 37,0 13,12 
45,8 14,42 45,0 12,34 
49,4 14,31 58,9 12,04 
7. Druckhöhe 1,48 Zoll. 8. Druckhöhe 0,9 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
3,6 Grade 4,08 Zolle 3,8 Grade 2,61 Zolle 
4,6 4,21 4,6 2,44 
7,0 4,88 7,0 3,39 
7,8 4,69 7,8 2,97 
10,8 5,23 13,1 3,57 
13,1 5,61 17,5 4,07 
13,4 5,71 21,8 4,69 
17,8 6,49 27,3 5,59 
22,5 7,24 35,2 6,35 
28,1 821 
36,0 9,30 
43,5 8,82 
56,5 9,56 
C. Beobachtungen mit der weiten Röhre. 
1. Druckhöhe 821 Zoll. 2. Druckhöhe 6,21 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
25 Grade 26,18 Zolle 2,6 Grade 23,85 Zoll. 
2,6 26,45 4,0 23,47 
4,0 26,36 6,3 22,88 
6,2 26,60 11,0 23,07 
11,1 26,86 12,1 22,85 
12,2 27,27 15,7 23,17 
16,0 27,39 18,9 23,45 
19,1 27,31 21,2 23,69 
21,5 27,62 21,3 23,77 
21,8 27,94 25,8 24,02 
22,2 27,78 27,6 23,99 
26,2 28,14 32,0 24,32 
28,2 28,28 42,0 25,03 
32,5 28,57 67,0 26,01 
52,5 29,46 


67,0 30,72 


DS 


46 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


3. Druckhöhe 421 Zoll. 4. Druckhöhe 221 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
2,6 Grade 15,57 Zolle 27 Grade 11,40 Zolle 
4,0 19,44 4,1 11,76 
6,2 19,42 6,1 12,04 
11,0 19,29 10,7 13,44 
12,0 18,96 11,4 13,62 
15,6 18,78 15,3 14,08 
18,7 19,02 18,1 14,30 
2ı,l 19,09 20,8 14.01 
21,6 19,24 22,7 13,56 
25,5 19,45 24,1 13,79 
27,3 19,39 28,6 13,67 
32,3 19,69 32,8 13,67 
44,0 20,19 46,0 14,12 
59,0 14,47 
5. Druckhöhe 121 Zoll. 6. Druckhöhe 0,71 Zoll. 
Temp. Geschw. Temp. Geschw. 
2,7 Grade 6,64 Zolle 2,8 Grade 3,92 Zolle 
4,1 6,98 4,2 4,16 
6,0 7,27 6,0 4,48 
11,0 8,91 10,8 5,05 
11,5 8,39 11,4 5,09 
15,4 9,00 15,3 5,68 
18,2 9,48 18,1 5,98 
21,0 9,54 21,0 6,17 
22,7 10,09 22,2 651 
24,1 10,26 24,0 6,74 
29,1 10,49 29,4 7,17 
33,0 10,37 33,1 7,59 
42,0 10,00 43,5 7,81 
59,0 10,22 55,0 7,59 


Aus der Vergleichung dieser Beobachtungen ergiebt sich augenschein- 
lich der grofse Einflufs der Temperatur auf die Beweglichkeit des Wassers 
und man bemerkt schon in diesen Zahlen die eigenthümliche Erscheinung, 
die ich oben andeutete. Letztere trilt indessen viel deutlicher hervor, wenn 
die Resultate der Beobachtungen graphisch dargestellt werden. Ich trug die 
Wärme-Grade als Abscissen und die zugehörigen Geschwindigkeiten als Or- 
dinaten auf, und verband die obern Endpunkte der letztern durch Curven, 
welche sich diesen Punkten möglichst anschlossen, ohne jedoch die kleinern 
Unregelmäfsigkeiten zu verfolgen, die offenbar nur von Beobachtungsfehlern 
herrührten. Fig. 4 zeigt diese Curven in kleinerem Maafsstabe, und zur Er- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 47 
klärung derselben mufs ich hinzufügen, dafs die Abweichungen der einzel- 
nen Geschwindigkeiten von den dargestellten Linien durchschnittlich nur 
ein Zehntel Zoll betragen, und der gröfste Fehler, der jedoch nur viermal 
sich wiederholt, ein halber Zoll ist. 

Augenscheinlich folgen diese sämtlichen Curven einem bestimmten 
Gesetze, das nicht nur die verschiedenen Temperaturen und Druckhöhen, 
sondern auch die Weiten der Röhren berücksichtigt, und darnach die Nei- 
gungen der beiden ziemlich geradlinigen Schenkel und die Lage der beiden 
Wendepunkte, oder der Maxima und Minima bestimmt. Die Aufsuchung 
dieses Gesetzes in seiner Allgemeinheit schien mir indessen so schwierig, 
dafs ich hiervon ganz abgestanden habe, und mich nur bemühte, die Bezie- 
hungen zu ermitteln, welche zwischen den gleichartigen Theilen der ver- 
schiedenen Curven und zwischen den einzelnen Punkten derselben Curve 
innerhalb dieser Grenzen stattfinden. Ich habe hiernach zunächst die ersten 
Schenkel untersucht, welche zu Temperaturen gehören, die niedriger sind, 
als diejenigen, wobei sich die Maxima der Geschwindigkeiten einstellen. So- 
dann habe ich diese Maxima und zugleich auch die Minima verglichen, und 
die Temperaturen zu ermitteln mich bemüht, bei welchen sie unter den ver- 
schiedenen Druckhöhen und in den verschiedenen Röhren eintreten. End- 
lich habe ich auch die hintern Schenkel der Curven, die jenseits der beiden 
Wendepunkte liegen und wieder geradlinigt zu sein scheinen, untersucht. 
Dieser letzte Theil der Curven ist insofern von besonderer Wichtigkeit, als 
die Geschwindigkeiten in allen gröfsern Röhrenleitungen in ihn fallen. 

Um zu ermitteln, in welcher Weise die Geschwindigkeit des Wassers 
von der Druckhöhe, von der Weite und Länge der Röhre, so wie von der 
Temperatur abhängt, habe ich diese verschiedenen Umstände zunächst von 
einander zu trennen gesucht. Ich machte daher den Anfang damit, dafs ich 
für einen bestimmten Wärmegrad und für dieselbe Röhre die Beziehung 
zwischen der Druckhöhe und der Geschwindigkeit aufzufinden mich be- 
mühte. Dasselbe Verfahren wurde sodann für die zweite und zuletzt für die 
dritte Röhre wiederholt. Die Vergleichung dieser drei Resultate ergab den 
Einflufs, welchen die Weite und Länge der Röhre auf jede der gefundenen 
Constanten ausübt, oder in welcher Potenz sie als Factoren (vielleicht auch 
auf andere Weise) eingeführt werden müssen. Dieser Theil der Untersu- 
chung bezieht sich nur auf den einen, beliebig gewählten Wärmegrad, der 


48 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


Einflufs der Temperatur giebt sich also daraus noch nicht zu erkennen, und 
um letztern zu ermitteln, mufs dieselbe Rechnung für andere Wärmegrade 
angestellt werden. 

Bei diesen Zusammenstellungen durften aber nicht ungleichartige 
Theile der Geschwin digkeits-Scalen mit einander verglichen werden, vielmehr 
waren nur immer diejenigen Beobachtungsreihen zu benutzen, bei welchen 
die gewählte Temperatur in denselben Schenkel der Curve fiel. Die Anzahl 
der gesuchten Constanten war meist viel geringer, als die der Beobachtun- 
gen oder Gleichungen, woher die Rechnungen nach den bekannten Metho- 
den der Wahrscheinlichkeits- Rechnung geführt sind. Ich hatte dabei den 
Vortheil, dafs die Übereinstimmung der berechneten Resultate mit den be- 
obachteten ein Urtheil über die Sicherheit der gefundenen Resultate begrün- 
dete. Ich werde ım Folgenden, so weit es von Interesse ist, die wahrschein- 
lichen Fehler der gefundenen Constanten mittheilen. 

Am schwierigsten war es, die Form zu finden, in welcher die Varia- 
beln am passendsten eingeführt werden sollten, und zuweilen sah ich mich 
sogar gezwungen, verschiedene Gleichungen zu versuchen und deren Wahl 
von der Summe der Quadrate der übrig bleibenden Fehler abhängig zu ma- 
chen. Nachdem hierüber jedoch nur für einen Wärmegrad entschieden war, 
so konnte kein Zweifel sein, dafs in allen ähnlichen Fällen dieselbe Form 
wieder gewählt werden dürfe. Aufserdem vereinfachte sich die Rechnung 
oft sehr bedeutend dadurch, dafs man aus andern Betrachtungen und Erfah- 
rungen die Form der Glieder errathen und selbst die Bestätigung dafür fin- 
den konnte, dafs der aus einzelnen Rechnungen ermittelte Werth der Con- 
stanten der richtige und allgemein gültige sei. 

Die Beobachtungen sind, wie sich aus der tabellarischen Zusammen- 
stellung ergiebt, nicht bei gleichen Temperaturen gemacht, vielmehr war der 
Wärmegrad durch äussere Umstände bedingt, und fiel in einer Reihe ganz 
anders, als in der andern aus. Hiernach konnte die zu einer gewissen Tem- 
peratur gehörige mittlere Geschwindigkeit nicht unmittelbar aus den Beob- 
achtungen entnommen werden, vielmehr war dazu die Anwendung eines ge- 
wissen Interpolations-Verfahrens nothwendig. Dieses gewährte den Vortheil, 
dafs nicht nur keine einzelne Beobachtung zum Grunde gelegt werden durfte, 
sondern auch die zunächst liegenden mitberücksichtigt werden konnten, also 
der Einflufs zufälliger grofser Beobachtungsfehler zum Theil vermieden 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. _ 49 


wurde. Da jedoch das Gesetz, nach welchem die Geschwindigkeit mit der 
Temperatur zunimmt, noch unbekannt war, so war es schwer, die passende 
Rechnungsart dafür zu wählen, auch blieb es ungewils, wie viele Beobachtun- 
gen man bei diesem Interpoliren benutzen solle. Ich entschlofs mich daher 
statt durch Rechnung, die gesuchte Geschwindigkeit durch Zeichnung zu fin- 
den. In so grofsem Maafsstabe, dafs die zweite Decimale sich noch merkbar 
darstellte, trug ich die Beobachtungen durch Abeissen und Ördinaten auf, 
und bemühte mich alsdann eine gerade Linie oder, wenn es nöthig war, eine 
einfache Curve, zwischen den gegebenen Punkten so hindurchzuziehn, dafs 
sie sämmtlich möglichst nahe getroffen wurden, besonders aber dafs keiner 
derselben sehr weit von der Linie entfernt blieb. Dabei bin ich noch von 
der Ansicht ausgegangen, dafs es nach der befolgten Methode der Beobach- 
tung immer etwas wahrscheinlicher war, für die Geschwindigkeiten zu kleine, 
als zu grolse Werthe zu finden: namentlich aber schienen mir einzelne Be- 
obachtungen , welche vergleichungsweise zu den nächst liegenden, sehr ge- 
ringe Geschwindigkeiten ergaben, weniger Berücksichtigung zu verdienen, 
weil es sehr wahrscheinlich war, dafs bei denselben etwa Luftbläschen in der 
Röhre oder andere Umstände die volle Ergiebigkeit der Leitung verhindert 
hätten. Aus diesem Grunde sind die erwähnten Linien so gezogen, dafs bei 
auffallender Abweichung der einzelnen Beobachtungen mehr die gröfsern 
Werthe, als die kleineren beachtet sind. Das ganze Verfahren ist augen- 
scheinlich etwas willkürlich, bei der Unsicherheit der vorliegenden Messun- 
gen schien es indessen nicht nur zulässig, sondern sogar sicherer, als wenn ich 
in bekannter Art die gesuchten Werthe durch Interpolation ermittelt hätte. 


BE Untersuchung des ersten Schenkels der Geschwindigkeits- 


Scale. 


Zunächst wurden für den ersten Schenkel der Curve die Geschwin- 
digkeiten untersucht, die bei der Temperatur von 5 Graden sich dar- 
stellen. Das so eben beschriebene Verfahren ergab aus den einzelnen Beob- 
achtungsreihen die nachstehenden Geschwindigkeiten für diesen Wärmegrad, 
soweit derselbe in diesen Schenkel fällt. Die erste Spalte bezeichnet die 
Nummer der Beobachtungsreihe, die zweite die Druckhöhe oder A und die 
dritte die mittlere Geschwindigkeit, oder c. 

Math Kl. 1854. G 


50 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


Für die Röhre A. ı. A= 1108 c = 2945 
2 8,08 22,70 
3 6,08 17,54 
4 4,08 12,47 
5 3,08 9,56 
6 2,08 6,25 
7 1,58 4,70 
8 1,08 3.15 

Für die Röhre 2. 1 11,48 27,88 
3 8,48 21,79 
3. 6,48 17,47 
4 4,48 12,64 
5 3,48 10,12 
6 2,48 733 
7 1,18 4,30 
8 0,98 2,62 

Für die Röhre C. 3. 4,21 19,55 
4. 221 11,99 
5. 1,21 7,12 - 
6. 0,71 4,27 


Man bemerkt leicht, dafs für jede einzelne Röhre die Werthe von c 
annähernd denen von A proportional sind. Hiernach schien es angemessen, 
in dem Ausdrucke von 4 ein Glied anzunehmen, welches c in der ersten Po- 
tenz enthält. Aufserdem mufste ein zweites Glied die zweite Potenz der Ge- 
schwindigkeit enthalten, weil augenscheinlich der Druck oder die Druckhöhe 
nicht allein die Widerstände in der Röhre überwinden, sondern auch die 
Geschwindigkeit darstellen mufs, womit das Wasser die Röhre durchfliefst. 
Der hierauf verwendete Theil von A, den man die Geschwindigkeits- 
Höhe nennt, ist nach den allgemeinen mechanischen Gesetzen dem Qua- 
drate der Geschwindigkeit proportional. Aus der weiteren Betrachtung die- 
ses Gliedes wird sich aber ergeben, ob dasselbe wirklich nur die Geschwin- 
digkeitshöhe ausdrückt, oder ob vielleicht auch noch ein Theil der Wider- 
standshöhe darin liegt, das heifst, ob ein Theil des Widerstandes gleich- 
falls der zweiten Potenz der Geschwindigkeit proportional ist, wie Prony 
angenommen hat. 

Ich versuchte hiernach für jede einzelne Röhre den Ausdruck 


h —= sc tc” 


einzuführen, worin s und # constante Factoren sind. Diese Annahme befrie- 
digte indessen nicht, weil bei Berechnung der Werthe von A unter Zugrunde- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 51 


legung der wahrscheinlichsten Werthe der Constanten sehr merkliche Ab- 
weichungen von den gemessenen Druckhöhen sich zeigten und diese Abwei- 
chungen namentlich bei der engen Röhre, so wie in etwas minderem Grade 
auch bei der mittleren, sehr regelmäfsig ausfielen. Es ergab sich also, dafs 
die gewählte Form des Ausdrucks nicht die richtige sei. Viel vollständiger 
und sogar ganz zufriedenstellend schlossen sich dagegen die Beobachtungen 
an den Ausdruck 
khz=zr+sc—+ tc” 
an, wobei ein constantes, also von der Geschwindigkeit ganz unabhängiges 
Glied eingeführt wurde. Ich erhielt hiernach 
für die Röhre 4... r = 09,212 + 0,27257.c ++ 0,0033274. c” 

B...h = 0,171 + 0,28386. c -# 0,0043338. c” 

C...h = 0,079 + 0,13133.c ++ 0,0038730. c” 
Wenn ich aus diesen Formeln für die gegebenen Geschwindigkeiten die 
Druckhöhen berechnete, so fielen die Differenzen ganz unregelmäfsig und 
waren so geringe, dafs ich sie unbedingt als Beobachtungsfehler ansehn 
konnte. Die wahrscheinlichen Fehler von A waren nämlich nach dieser Probe 

bei der Röhre A... 0,0347 Zoll 
B ... 0,0360 - 
C .0,0013%b- 

Die geringe Gröfse des Fehlers für die weite Röhre ist offenbar nur ein zu- 
fälliges Resultat, da die Druckhöhen nicht so genau gemessen waren. 

Ich gehe nunmehr zur nähern Betrachtung und Vergleichung dieser 
Constanten über, die bei dem gewählten Wärmegrade am sichersten bestimmt 
werden konnten, insofern eines Theils die Anzahl der zum Grunde gelegten 
Beobachtungen gröfser ist, als bei jeder höhern Temperatur, aufserdem auch 
die einzelnen Beobachtungen jeder Reihe bei den niedrigen Temperaturen 
am besten unter einander übereinstimmen. 

Die erste Constante, deren wahrscheinliche Fehler für die drei 
Röhren gleich 

0,039... 0,029 und 0,002 
sind, läfst eine sehr einfache Beziehung zur Weite der Röhre erkennen, wäh- 
rend sie ganz unabhängig von deren Länge ist. 

Die Bedeutung dieses constanten Gliedes ist leicht zu errathen. Es 
zeigt, dafs bei gewissen geringen, aber doch noch sehr wahrnehmbaren, 


G2 


32 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Druckhöhen die Bewegung aufhört, oder dafs der Wasserspiegel im Reser- 
voir nicht bis zum Niveau der Ausflufs-Offnung herabsinkt, vielmehr bei 
engen Röhren in einiger Höhe darüber stehn bleibt. Die Beobachtuug be- 
stätigt dieses wirklich, und die Erklärung der Erscheinung ist sehr einfach, 
indem bei geringem Drucke die Spannung der convexen Oberfläche 
des Wassers an der Ausfluls-Öffnung den Gegendruck bildet und die fer- 
nere Bewegung verhindert. Das erste Glied stellt sonach nichts andres, als 
den Einflufs der sogenannten Capillar-Erscheinungen dar. Diese Annahme 
bestätigt sich auch dadurch , dafs ich bei meinen früheren Beobachtungen, 
wobei die Röhren nicht an der Luft, sondern unter Wasser ausmündeten, 
keine Veranlassung zur Einführung eines solchen constanten Gliedes gefun- 
den hatte (Poggendorff’s Annalen Band 46). 

In den vorliegenden Beobachtungen bildete sich der Gegendruck aber 
nicht in einer sphärischen Oberfläche, vielmehr (die geringsten Geschwin- 
digkeiten ausgenommen) in dem cylindrischen Mantel des Strahles. Die 
Spannung im letztern wirkt in zwiefacher Richtung, nämlich theils parallel 
zur Axe und theils transversal. Parallel zur Axe drückt die Spannung aber 
nicht auf die eingeschlossene Flüssigkeit, weil der gespannte Faden nicht 
gekrümmt ist, auch mit dem Ende der Röhre in keiner Verbindung steht. Ist 
nämlich die Stirnfläche der Röhre zufällig benetzt, und schliefst sich die 
Fläche des Strahles an ein hier haftendes Tröpfchen an, so wird dasselbe, 
so lange der Strahl noch frei ausspritzt, sehr schnell von diesem abgezogen 
und fortgerissen, und der Strahl steht mit keiner Wasserfläche in Verbin- 
dung, welche ihn zurückhalten sollte. Aus diesen Gründen rechtfertigt sich 
die Annahme, dafs die Spannung in der Richtung des Strahles den Abflufs 
des Wassers nicht verhindert. Ganz anders verhält es sich mit der Trans- 
versal-Spannung, diese schnürt an allen Stellen den Strahl zusammen, und 
bildet dadurch einen Gegendruck, der zum Theil den Druck des Wassers im 
Reservoir aufhebt. 

Dieser Gegendruck und seine Beziehung zum Halbmesser des Strah- 
les sind leicht zu ermitteln. Die Spannung eines 1 Zoll breiten Streifen 
Wasser-Oberfläche sei gleich » Loth und zwar in ihrer Längenrichtung ge- 
messen. Wenn dieser Streifen um einen Cylinder vom Halbmesser g ge- 
schlungen wird, so ist der dadurch verursachte Normaldruck nach einem 
bekannten Satze der Statik gleich 24r. Die Fläche dieses 1 Zoll breiten 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 58 


Mantels ist aber 29, und sonach ist der Druck, der gleichmässig auf die 
9 > 8 5 
ganze Oberfläche ausgeübt wird, eben so grofs, als wenn eine Wassersäule 
von der Höhe — darauf drückte. Dabei bedeutet y das Gewicht von 1 Cu- 
er 


bikzoll Wasser, oder y—= +. Wenn demnach die erste Constante in dem 
Ausdrucke für A wieder mit r bezeichnet wird, so ist 
7 =5 
oder vn =[r. 9 5% 
die obigen Werthe von r ergeben hiernach für die Temperatur von 5 


Graden 
aus A ... a = 0,0140 


aus" Bi». .u@= 0,0162 
ause Or OO 
Indem der Gegendruck, den diese Spannung ausübt, um so stärker wird, 
sich also um so sicherer zu erkennen giebt, je kleiner der Halbmesser des 
Cylinders ist, so gebe ich dem aus den Beobachtungen mit der Röhre A 
hergeleiteten Resultate das dreifache und dem zweiten Resultate das doppelte 
Gewicht des mit der Röhre € gefundenen Werthes. Daraus folgt 
u = 0,01423 
und hieraus ergeben sich die Constanten r 
0,2316: #1. 0, 150. 90,102 
während sie früher gefunden waren 
0,42 2...0,171.... 20,079] 

Dafs man den vorstehend berechneten Werth der Spannung in der 
ganz frischen Oberfläche des Wassers als den richtigen ansehn darf, ergiebt 
sich auch aus den direeten Beobachtungen der Capillar-Erscheinungen. Ich 
habe aus diesen gefunden (Abhandlungen der Academie der Wissenschaften 
1545. S. 79), dafs die Spannung eines Streifen von der Breite einer Pariser 
Linie in möglichst frischer Oberfläche 0,27 Gran beträgt. Auf die Breite 
von 4 Rheinländischem Zolle ist daher die Spannung gleich 

0,01304 Loth 
also nahe übereinstimmend mit dem obigen Werthe, und selbst die geringe 
Differenz zwischen beiden erklärt sich genügend dadurch, dafs die Oberfläche 
in dem Strahle bei ihrer fortwährenden Erneuung viel frischer ist, daher 
gröfsere Spannung besitzt, als während der Beobachtung der gewöhnlichen 
Capillar-Erscheinungen. 


Qu 


en 


Haczn über den Einflufs der Temperatur 


Um von diesem ersten Gliede, das in allen folgenden Untersuchun- 
gen wieder vorkommt, den Werth vollständig zu ermitteln, mufs man noch 
den Einflufs kennen, den die Temperatur darauf ausübt. Dafs ein solcher 
Einflufs und zwar in bedeutender Gröfse wirklich statt findet, hat bereits die 
Untersuchung der Oapillar-Erscheinungen aufser Zweifel gestellt. Letztere 
bieten jedoch nur sehr unvollständig die Gelegenheit, bei höheren Tempera- 
turen directe Messungen anzustellen, da das schnelle Trocknen der Wände 
die gleichmäfsige Spannung der Oberflächen verhindert, und die bald ein- 
tretende Dampfbildung die genaue Beobachtung der Erscheinung ganz un- 
möglich macht. Ich wählte demnach eine andre Methode zur Ermittelung 
der Capillar-Attraction bei verschiedenen, und selbst bei höheren 
Temperaturen. Dieselbe bestand darin, dafs ich die Gröfse der abfal- 
lenden Tropfen mafs. In der erwähnten Abhandlung habe ich die Abhän- 
gigkeit dieser Gröfse von der Festigkeit der Oberfläche der Flüssigkeiten be- 
reits nachgewiesen, und wenn die Beziehung zwischen beiden auch nicht so 
vollständig aufgeklärt ist, dafs man den absoluten Werth der Capillar - At- 
traction aus der Gröfse der Tropfen unmittelbar berechnen könnte, so bie- 
tet die Beobachtung doch ein ziemlich sicheres Mittel, die Änderungen in 
ihrem Werthe nachzuweisen. Unter der Voraussetzung, dafs das Gewicht 
der von derselben Scheibe und in gleichen Zeitintervallen abfallenden 
Tropfen der Spannung der Oberfläche proportional sei, ist es leicht die 
letztere für sehr verschiedene Temperaturen zu ermitteln. 

Der Apparat bestand in einem Blechgefälse, worin ich das Wasser 
beliebig abkühlen und erwärmen konnte. Im Boden befand sich eine Aus- 
gufsröhre, die in einer kleinen Scheibe von 0,104 Zoll Durchmesser endigte. 
An dieser bildeten sich die Tropfen, und damit die Scheibe nicht trocken, 
auch während der Tropfenbildung die Verdampfung möglichst verhindert 
würde, so umgab eine Hülse den äufsern Theil der Röhre, und nur unter 
der letzten befand sich eine hinreichend grofse Öffnung, durch welche die 
Tropfen frei abfallen konnten. Der obere Theil der Röhre war konisch ge- 
formt, und in denselben reichte ein Kegel-Ventil hinab, das mittelst einer 
Schraube jederzeit so weit geöffnet wurde, dafs die Tropfen in Intervallen 
von einer Secunde sich lösten. Je dreifsig Tropfen wurden in einer leichten 
Blechschale aufgefangen, und dieselbe stand auf gestofsenem Eise, damit die 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 95 


heifse und noch dampfende Wassermasse, sobald sie die Schale berührte, 
möglichst schnell erkaltete, und die Verdampfung unterbrochen wurde. 

Das Resultat dieser Beobachtungen war, dafs 30 Tropfen bei der 
Temperatur von 3 Graden 0,0955 Loth wogen. Bei höherer Temperatur 
nahm ihr Gewicht ab, und zwar, und zwar, wie die graphische Darstellung 
ergab, geschah dieses sehr gleichmässig, so dafs ich annehmen konnte, eine 
Gleichung des ersten Grades drücke die Beziehung zwischen beiden aus. Bei 
73 Graden war das Gewicht der Tropfen 0,0780 Loth. Das Gewicht drückt 
sich daher durch die Formel aus: 

G = 0,09656 — 0,0002543. r 
wo r wieder den Grad der Reaumurschen Scale bedeutet. Indem nun bei 
5 Graden die Spannung eines 1 Zoll breiten Streifen der Oberfläche gleich 
0,01423 gefunden wurde; so ist die Spannung desselben Streifen bei r 
Graden 

u =: 0,01442 — 0,0000380. + 
Unter Zugrundelegung dieses Werthes sind im Folgenden jedesmal die Con- 
stanten berechnet, welche das erste Glied des obigen Ausdrucks bilden und 
den Gegendruck der Capillar-Attraction bezeichnen. 

Für die Temperatur von 5 Graden ergeben sich dieselben, wıe oben, 
gleich 0,216... 0,150 und 0,102. Werden diese Gröfsen von den Druck- 
höhen abgezogen, so ist der Rest 4 — r = A’ durch die beiden letzten Glie- 
der darzustellen, welche die erste und zweite Potenz der Geschwindigkeit 
als Factoren enthalten, also 

"ms.c-#1L..c? 
Berechne ich nach dieser etwas veränderten Gröfse von A’ die wahrschein- 
lichsten Werthe der Constanten s und 7; so finde ich 
aus, 1... 0,27102. e+.0,0033104: 2? 
und den wahrscheinlichen Fehler für s gleich 0,00230 
denselben für 2 .... 0,000096 
aus B... A = 0,28779. ce + 0,0042636. c? 
den wahrscheinlichen Fehler für s gleich 0,00100 
für 2... 0,000040 
aus C... % = 0,123599. c + 0,0040871. c? 
den wahrscheinlichen Fehler für s gleich 0,00086 
für 2 .... 0,000050 


56 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Indem ich zur nähern Betrachtung der zweiten Constante oder 
des Coefficienten in demjenigen Gliede übergehe, welches die erste Potenz 
der Geschwindigkeit enthält, so stellt sich sogleich heraus, dafs diese Werthe 
nahe den Längen der Röhren dividirt durch deren Querschnitte proportio- 
nal sind, also 

oh 
wo ß eine neue Constante, Z die Länge der Röhre und 9 ihren Halbmesser 
bezeichnet. Die zuletzt gefundenen Werthe von s, nämlich 
0,27102 .° ...0,28779 und 0,12599 
ergeben hiernach ß = 0,000043431 
—= 0,000041386 
— 0,000041014 
also im Mittel ® — 0,000041944 
Berechnet man ungekehrt hieraus wieder s, so findet man dafür 
0,26175 ..... 0,29167 und 0,12884 
Diese Zahlen weichen von den früheren sehr bedeutend ab, nämlich für die 
Röhren A und B um das Vierfache des wahrscheinlichen Fehlers und für 
die Röhre C noch stärker. Man darf aber um so weniger mit dieser Form 
für s sich begnügen, als die Abweichungen auch sehr regelmäfsig fallen, wie 
sich aus den Zahlenwerthen von ® ergiebt, und sonach mufs man voraus- 
setzen, dals sie nicht zufällig sind, vielmehr davon herrühren, dafs der für s 
gewählte Ausdruck nicht der richtige ist. 

Die Art, wie die Länge der Röhre oder / eingeführt ist, erscheint ganz 
angemessen, da dieses Glied augenscheinlich den Widerstand bezeichnet, den 
das Wasser in der Röhre erfährt, und die Voraussetzung, dafs dieser der 
Länge der Röhre proportional sei, kann kein Bedenken erregen. 

Anders verhält es sich mit dem Nenner. Die Einführung der zweiten 
Potenz des Radius in denselben wiederspricht theils den gewöhnlichen An- 
nahmen, theils aber läfst sie sich auch nicht rechtfertigen, wenn man die 
Wassermasse als einen cylindrischen Körper denkt, der ohne gegenseitige 
Bewegung seiner einzelnen Theile durch die Röhre geschoben wird. Diese 
Betrachtung führt dazu, dafs man den Widerstand dem Umfange, ‘oder der 
ersten Potenz des Radius umgekehrt proportional setzen müfste. Dieser An- 
nahme widersprechen aber vollständig die hier mitgetheilten, so wie auch 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 37 


meine frühern Beobachtungen. Man mufs nach diesen entweder mehrere 
Glieder einführen, oder eine Potenz für g wählen, welche sehr wenig von 
der zweiten abweicht. Beides hielt ich nicht für wahrscheinlich, dagegen 
liefs sich noch auf anderm Wege eine durchaus genügende Übereinstimmung 
erreichen. Nach allen sonstigen Erfahrungen darf man nämlich annehmen, 
dafs jedesmal die bewegten Wassertheilchen die daneben befindlichen mit 
sich ziehen, oder von diesen zurückgehalten werden, so dafs nirgend ein 
scharfer Ubergang stattfindet, vielmehr überall der bewegte Wasserfaden 
von einem andern begrenzt wird, der etwas langsamer in gleicher Richtung 
fortrückt. Diese Voraussetzung schliefst sich, wie später gezeigt werden soll, 
an die aus der Beobachtung gefundenen Resultate sehr gut an, und erklärt 
dieselben. Hiermit steht aber wieder die Vorstellung in Verbindung, dafs 
eine sehr dünne Wasserschicht neben der Röhrenwand an der 
Bewegunggar keinen Theil nimmt, also der Halbmesser der Röhre, 
soweit das Wasser darin sich bewegt, nicht ge, sondern eg — «ist. Hierdurch 
lassen sich leicht die bemerkten Abweichungen in den Werthen von @ be- 
seitigen. 

Man darf indessen in dieser Untersuchung nicht unbeachtet lassen, 
dafs die aus den Beobachtungen gefundenen Werthe der mittleren Ge- 
schwindigkeiten in demselben Verhältnisse sich vergröfsern, wie die Quer- 
schnitte kleiner werden, während die in einer Secunde hindurch fliefsende 
Wassermenge m dieselbe bleibt. Durch die Verminderung des Halbmessers 
um « wird die mittlere Geschwindigkeit 


zn 
ve —— 
(e—«) ?r 
während 


zn 


o°r 

war. Die mittlere Geschwindigkeit ist daher 
2 

—— ea)? c 


und wenn das zweite Glied 
1 


sv= — 


=)? 
sein soll, so ist es unter Beibehaltung der aus den einzelnen Beobachtungen 
berechneten Werthe von c 
Math. Kl. 1854. H 


58 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


oder 


Vergleiche ich mit diesem Ausdrucke die aus den Beobachtungen 
mit den drei Röhren hergeleiteten Zahlenwerthe von s, so finde ich als die 
wahrscheinlichsten Werthe der beiden Constanten 

ß = 0,000039093 

a —= 0,0012625 
und hieraus folgt s gleich 

0,26823 .... 0,29032 und 0,12554 

Diese Werthe weichen von den obigen um das Einfache, das Doppelte und 
die Hälfte des wahrscheinlichen Fehlers ab, im ersten und letzten Falle sind 
die Abweichungen aber negativ, während sie bei der mittleren Röhre posi- 
tiv sind. Die Abweichungen sind daher nicht nur bedeutend kleiner gewor- 
den, sondern sie fallen auch so unregelmäfsig, dafs man sie unbedingt als die 
Resultate der Beobachtungsfehler ansehn kann. 

Obwohl die Voraussetzung einer sehr dünnen ruhenden Wasserschicht 
neben der festen Röhrenwand an sich nicht unwahrscheinlich ist; so bedarf 
sie dennoch der Bestätigung durch andre Beobachtungen oder sonstige 
Rechnungs - Resultate, ehe sie unbedingt als richtig angesehn werden kann. 
Es wird daher im Folgenden hierauf zurückgekommen werden. 

Das dritte Glied des Ausdrucks für die ganze Druckhöhe enthält 
augenscheinlich die bereits oben erwähnte Geschwindigkeitshöhe, oder den- 
jenigen Theil der Druckhöhe, der zur Darstellung der Geschwindigkeit ver- 
wendet wird, womit das Wasser die Röhre durchfliefst. Die sehr auffallende 
Verschiedenheit der gefundenen Werthe von /, nämlich 

Ü 0,0033104 ... 0,0042636 und 0,0040871 
zeigt aber offenbar, dafs diese Coefficienten noch durch andre Umstände be- 
dingt sind, und zwar stellt sich deren Beziehung zur Länge der Röhren als 
sehr wahrscheinlich heraus. 

Wähle ich demnach die Form 

i—=d > @ı 
wobei «’ und @ zwei neue Constanten sind; so finde ich die wahrscheinlich- 
sten Werthe für 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 59 


« — 0,0026119 

® = 0,000038452 
und daraus ergiebt sich 7 gleich 

0,0033076 ..... 0,0042131 und 0,0041444 
Die Abweichungen gegen die obigen Werthe sind 
— 0,0000028 ... — 0,0000505 und + 0,0000573 

Obwohl in diesen Unterschieden sich keine Regelmäfsigkeit erkennen läfst, 
so schien es doch nöthig zu versuchen, welche Gröfse der ruhenden Schicht 
die drei gefundenen Werthe von i ergeben, falls man, wie bei der Bestim- 
mung von s geschehn, annimmt, dafs die Bewegung sich nicht über den gan- 
zen (Querschnitt ausdehnt. Unter Beibehaltung der obigen Bezeichnung 
würde in diesem Falle das dritte Glied im Ausdrucke für die Druck- 


höhe sein 
ic = (+ je) u? 


m 4 
=- 8 z (+) ec? 
(e-«) 
also 
e* an 
(e-a)* SR 


= 


oder 


RN! 
? gzel) =«+P1 


und indem « sehr klein gegen p ist 
t—At e = «+1 
2 


Es sind also drei Unbekannte «, « und £ aus den drei Werthen von zZ und p 
herzuleiten, und man findet 
« = 0,001320 
« = 0,0022280 
£& = 0,000041892 
Also « sehr nahe übereinstimmend mit dem aus dem zweiten Gliede 
gefundenen Werthe. 
Für die Temperatur von 10 Graden ergeben sich aus den obigen 
Beobachtungs-Reihen die nachstehenden mittleren Geschwindigkeiten c: 


H2 


60 Hacenw über den Einflufs der Temperatur 


Röhre 4.... 1. kA= 11,08 c = 32,20 
2. = 8,08 —= 24,82 
3. = 6,8 —= 19,68 
4. = 4,08 — 14,42 
5. = 3,08 —= 11,08 
6. = 2,08 = 750 
7. = 158 = 5,50 
8. = 1,08 = 348 
Röhre B...." a. = 848c — 24,34 
3. = 6,48 — 19,74 
4. = 4,48 —= 1454 
5. = 3,48 = 11,65 
6. = 2,48 = 860 
72 = 1,43 = 512 
8. = 098 = 320 
Röhre C.... 4 A= 22l c = 13,27 
5. = 121 = 805 
6. = 0,71 = 4,93 


Indem ich wieder den frühern Ausdruck 
h=r+s.c+te? 
wähle, jedoch für r sogleich den Zahlenwerth nach der Formel 


Neun 
ey 
berechne, indem für #, g und y die der Temperatur von 10 Graden ent- 
sprechenden Werthe eingeführt werden, so ergeben sich für die drei Röhren 
die ersten Glieder oder r 
0,2132... 0,1484 und 0,1008 
Wenn diese Gröfsen von den Druckhöhen abgezogen werden, so verwandelt 
sich der Ausdruck in 
R =sc+ ic? 
Man findet alsdann die wahrscheinlichsten Werthe der beiden Constanten 
für die drei Röhren: 
für A... 4 = 0,22313.c + 0,0036005. c? 
der wahrscheinliche Fehler von s = 0,00362 
desgl. von 2 = 0,000140 
für B...ı = 0,23361. c + 0,0044395. c’ 
wahrscheinliche Fehler von s = 0,00123 
desgl. von 2 = 0,0000619 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 61 


für C ... 7% = 0,10292. ce + 0,0042089. c? 
wahrscheinliche Fehler von s = 0,00097 
desgl. von 2 = 0,0000834 
Behandle ich diese Werthe von s und ? in derselben Art, wie oben 
angegeben, indem die Halbmesser und Längen der Röhren nach den früher 
mitgetheilten Voraussetzungen über die Ausdehnung des Messings nach 
Maafsgabe der Temperatur corrigirt worden, so ergiebt zunächst die Ver- 


gleichung der Factoren von e mit der Formel 
nn Ig? 
Berl (e—«)* 
die wahrscheinlichsten Werthe von 
ß = 0,00003176 


« —= 0,00136 


Dagegen finde ich aus den letzten Constanten ?, oder den Factoren 
von c’, indem wieder 
ht nr = «+1 
gesetzt wird, 
a = 0,00197 
« = 0,002385 
&' = 0,00003879 
Was die Gröfse « oder die Dicke der ruhenden Wasserschicht zu- 
nächst der Röhrenwand betrifft; so stellt sich dieselbe nach den vorste- 
henden Ermittelungen nicht gerade sehr verschieden heraus, obwohl ihr letz- 
ter Werth allerdings von den früheren merklich abweicht. Eine einfache 
Untersuchung läfst erkennen, dafs eine grofse Genauigkeit hierbei überhaupt 
nicht erreichbar ist. Der wahrscheinliche Fehler dieser Bestimmung aus den 
Factoren s ist nach den Beobachtungen bei 5 Graden 0,0003 
desgl. bei 10 Graden 0,0005 
für 20 Grade fand ich ihn sogar 0,0012 
Die Messungen bei höheren Temperaturen sind sonach zu dieser Untersu- 
chung ganz unbrauchbar. 
Für die Herleitung von « aus den Factoren £ ist dagegen der wahr- 
scheinliche Fehler gar nicht anzugeben, da die Anzahl der Unbekannten 
eben so grofs, als die der Gleichungen ist. Man überzeugt sich indessen 


62 Hacezn über den Einflufs der Temperatur 


leicht, dafs sehr geringe Änderungen in den Werthen von Z schon wesentli- 
chen Einflufs auf « ausüben. Ich habe deshalb ın allen folgenden Unter- 
suchungen 


« = 0,0013 

angenommen, und zwar vorausgesetzt, dafs die Temperatur keinen Einflufs 
darauf hat. Ob diese Voraussetzung richtig ist, mufs freilich dahingestellt 
bleiben, doch bot sich kein Mittel dar, mir hierüber ein bestimmes Urtheil 
zu bilden, und jedenfalls verschwindet der Einflufs von « bei höheren Tem- 
peraturen wegen der zunehmenden Unsicherheit der Beobachtungen so sehr, 
dafs ein geringer Fehler in seiner Gröfse wenig Bedeutung behält. Ich er- 
wähne noch, dafs die angenommene Dicke der ruhenden Wasserschicht nur 
dem 770ten Theile eines Zolles, oder dem 64ten Theile einer Linie gleich 
kommt, daher nicht stärker ist, als das allerfeinste Brief-Papier. 

Unter Zugrundelegung dieses Werthes von a finde ich, indem ich den 
Beobachtungen mit der engen Röhre etwas gröfseres Gewicht beilege, als 
denen mit der weiten Röhre 

für die Temperatur von 5 Graden 
ß = 0,0000391 
« = 0,002248 
und @ = 0,00004161 
mit den wahrscheinlichen Fehlern 
für ® . . . 0,00000024 
für @ ... 0,0000055 
für @ . . . 0,00000016 
dagegen für die Temperatur von 10 Graden 
ß = 0,0000320 
« = 0,002605 
® — 0,00003632 
mit den wahrscheinlichen Fehlern 
für ß » . . 0,00000035 
für d ... 0,000057 
für ®’ .. . 0,00000163 
Bei der Temperatur von 20 Graden ergeben die früher mitge- 
theilten Beobachtungsreihen, soweit sie den ersten Schenkel der Curve noch 
treffen, folgende mittlere Geschwindigkeiten: 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 63 


Röhre 4... 1. h=808 c= 2388 
2 = 6,08 —= 23,2 
3. —= 4,08 —= 17,2 
4. = 3,08 = 138 
5. = 2.08 = 98 
6. = 1,58 = 
7 —= 1,08 = 49 
Röhre 3... 5. h=383 c= 144 
6. = 2483 = 10,8 
7: —= 1,48 = 68 
8. —= 098 = 45 
Röhrtere Sr NRZETRINMEIZEFINT 
6. — ll = 62 


Die ersten Glieder im Ausdruck für die ganze Druckhöhe oder 


sind, wenn für u, g und y die der Temperatur von 20 Graden entsprechen- 
den Werthe eingeführt werden, für die drei Röhren 


0,2079... . 0,1447 und 0.0983 


Indem diese Gröfsen von den Druckhöhen abgezogen werden, findet man in 
gleicher Weise wie früher als wahrscheinlichste Werthe der Constanten 
s und 
für die Röhre 4... A = 0,15143. c + 0,0042633. c? 
der wahrscheinliche Fehler von s = 0,00197 
desgl. von 2 = 0,0000943 
für die Röhre B... A = 0,16497. c + 0,0046617. c? 
der wahrscheinliche Fehler von s = 0,00016 
desgl. von 2 = 0,0000128 
für die Röhre C... %# = 0,06945. c + 0,004617. c? 
Bei der letzten Bestimmung kann man die wahrscheinlichen Fehler nicht an- 
geben, weil nur zwei Beobachtungen zum Grunde liegen. 
Behandelt man die Constanten s, oder die Coeflicienten von e in glei- 
cher Weise, wie früher; so ergiebt sich als wahrscheinlichster Werth 
a = 0,00196 
wenn man dagegen die Beobachtungen mit der weiten Röhre, die am wenig- 
sten sicher sind, unbeachtet läfst; so findet man 
a = 0,00099 


64 Haczn über den Einflufs der Temperatur 


Es rechtfertigt sich daher, den früher gefundenen Werth 
« = 0,0013 
hier wieder einzuführen. Alsdann ergiebt sich aus 
A... B = 0,000022008 
B ... ß= 0,000022171 
C ... ß = 0,000021597 
daher im Mittel, wenn man der letzten Bestimmung nur halbes Gewicht 
beilegt, 
ß = 0,000021991 
Die Factoren des zweiten Gliedes ergeben dagegen, wenn man « als 
bekannt voraussetzt, und wieder den Beobachtungen C ein geringeres Ge- 
wicht beigelegt, 
« = 0,0034898 
= 0,000020797 
Nachdem nunmehr für drei verschiedene Temperaturen, nämlich für 
5, 10 und 20 Grade die Constanten berechnet sind, ist zu untersuchen, 
welche unter diesen von der Temperatur abhängen, und welche davon 
unabhängig sind. Für « ist bereits angenommen und nachgewiesen (soweit 
die Beobachtungen ein sicheres Urtheil gestatteten), dafs die Temperatur kei- 
nen Einflufs darauf habe. 
Für 8 wurden für diese drei Wärmegrade die folgenden Werthe ge- 
funden : 
0,000039 . . . 0,0000320 und 0,0000220 
die Abhängigkeit von der Temperatur ist daher augenscheinlich. 
Die entsprechenden Werthe von «’ waren 
0,002248 ... . 0,002605 und 0,003490 
es ist sonach auch hierbei eine Beziehung zur Wärme sehr wahrscheinlich, 
die jedoch in einer andern Untersuchung, zu der sogleich übergegangen wer- 
den wird, ihre Bestätigung nicht findet. 
Die Werthe von £ sind endlich 
0,00004161 ... 0,00003632 und 0,00002080 
die Abhängigkeit von dem Wärmegrade leidet daher keinen Zweifel. 
Die Constante «’ enthält jedenfalls diejenige Zahl k, die mit dem 
Quadrate der Geschwindigkeit multiplieirt, die Geschwindigkeitshöhe dar- 
stellt. Wenn demnach die Röhre so kurz wäre, dafs nur so eben die Con- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 65 


traction des Strahles verhindert würde, die.bei Öffnungen in dünner Wand 
eintritt, so mülste 
h=kc? 

sein, und der Einflufs der Temperatur würde sich alsdann noch vollständig 
zu erkennen geben. Directe Beobachtungen mit sogenannten Ansatzröh- 
ren (deren Länge nur etwa das anderthalbfache der Weite beträgt) bestä- 
tigten dieses aber durchaus nicht. Ich habe diese Beobachtungen von 4 Gra- 
den bis 72 Graden ausgedehnt, und für alle Temperaturen sehr nahe den- 
selben Coefficient gefunden, sobald dieselben Ansatzröhren und dieselben 
Druckhöhen angewendet wurden. Dagegen bestätigten diese Messungen 
wieder die Erfahrung, die man auch sonst gemacht hat, dafs nämlich dieser 
Coefficient zum Theil von der Weite der Röhre und zum Theil von der 
Druckhöhe abhängig ist, und zwar vergrölsert er sich sehr bedeutend, wenn 
die Druckhöhe abnimmt. Hierin liegt ohne Zweifel der Grund der obiger. 
Verschiedenheit der Werthe für «'. Bei den höheren Temperaturen mufsten 
nämlich diejenigen Beobachtungen ausfallen, welche mit den stärksten 
Druckhöhen angestellt waren, und sonach verminderten sich der Tempera- 
tur entsprechend auch die Druckhöhen. Dazu kommt, dafs die Bestimmung 
von «' für 20 Grad schon ziemlich unsicher ist, woher kein Grund vorliegt, 
eine Abhängigkeit von der Temperatur vorauszusetzen. 

Man pflegt diesen Coefficient in der Hydraulik gemeinhin in etwas an- 
derer Form einzuführen. Die Druckhöhe 4 erzeugt in einem Strahle, der 
durch eine Öffnung in dünner Wand tritt, die Geschwindigkeit 

ce = 2Vgeh 
also die Wassertheilchen strömen eben so aus, als wenn sie von der Höhe 
h frei herabgefallen wären. Beim Durchflufs durch eine kurze Ansatzröhre 
ist ihre Geschwindigkeit aber merklich geringer : setzt man dieselbe 

ce = 2k\/gh 
so findet man k bei weiten Öffnungen und starken Druckhöhen ziemlich 
übereinstimmend gleich 0,82. Bei geringen Druckhöhen vermindert der 
Werth sich aber bis gegen 0,7. Indem nun die Geschwindigkeitshöhe gleich 
«'c”, oder 
f 


Aktg 


’ 


ist, so ergeben sich für die so eben bezeichneten Grenzen von k, und unter 


Math Kl. 1854. I 


66 Hıczn über den Einflufs der Temperatur 


Zugrundelegung des Rheinländischen Zollmaafses (wonach für Berlin g = 
187,59) die äufsersten Werthe von «’ gleich 

0,0019852 und 0,002720 
Die für die Temperaturen von 5 und 10 Graden gefundenen Werthe fallen 
in der That zwischen diese Grenzen, dagegen ist das Resultat der bei 20 Gra- 
den angestellten Beobachtungen ansehnlich gröfser, und man darf wohl an- 
nehmen, dafs der Unterschied von Beobachtsfehlern herrührt. 

Indem die Erscheinungen beim Durchflusse des Wassers durch Ansatz- 
röhren noch keineswegs aufgeklärt sind, so mufs man dafür ein möglichst 
einfaches Gesetz annehmen, und ich bin daher dem üblichen Verfahren ge- 
folgt, und habe einen constanten Factor gewählt, dem ich aber diejenige 
Gröfse gab, welche durchschnittlich den Weiten der Röhren und den Druck- 
höhen zu entsprecheu schien. Ich setze k = 0,76 

oder « = 0,0023073 

Für die beiden Constanten «@ und «' sind demnach die Werthe ermit- 
telt, und wenn man diese in die obige Gleichung einführt, so müssen wegen 
der Abweichungen von den gefundenen Werthen dieser Gröfsen auch Q und 
£ sich etwas verändern. Es schien mir indessen angemessen, nachdem nun- 
mehr die Form des Ausdruckes feststand, bei Berechnung von £ und £’ al- 
len einzelnen Beobachtungen gleichen Werth zu geben, während nach der 
bisherigen Rechnungsweise die für die drei Röhren gefundenen Constanten 
in gleicher Weise eingeführt wurden, also die wenigen Beobachtungen mit 
der weiten Röhre überwiegenden Werth erhalten hatten. 

Die Gleichung für die Druckhöhe hat nunmehr folgende Form er- 
halten: 


7 U) 22 r o* 
h= — 2 NE — (5 
EI... „ee ( A (e—«)* 
oder 
% a'o'c? lo®c lo*c? . 
h— — — — = — rege) 
By 3 (0 Bj e)" (e—«)* 


Indem alle einzelnen, oben mitgetheilten Beobachtungen nach dieser Formel 
berechnet wurden, ergaben sich für die drei Wärmegrade nach der Methode 
der kleinsten Quadrate die folgenden Wcrthe 
für 5°... ß = 0,000038874 und @ = 0,000040602 
die wahrscheinlichen Fehler 0,000000114 und 0,00000062 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 67 


für 10°... 2 — 0,000032417 und & = 0,000039045 
die wahrscheinlichen Fehler 0,000000309 und 0,00000245 
für 20°... 8 = 0,000023852 und 8 = 0,000035539 
die wahrscheinlichen Fehler 0,000000722 und 0,00000788 
Für die Temperatur von 35 Graden ergeben sich aus den Beob- 
achtungen, soweit dieselben in den ersten Schenkel der Curve fallen, die 
folgenden Geschwindigkeiten: 


Röhre 4..... Ah=40%8 c= 2,3 
5; = 3,08 —I6A 
6. = 2.08 ==aR2ar 
7: —5638 —agie 
8. = 1,08 N Ef} 
Röhren 2 Tan: h=11 c= 92 
8. —= 0,98 —= 64 
Röhre C....6 hkh=s0rn1 c= 76 


Wenn diese Beobachtungen in der so eben bezeichneten Weise be- 
rechnet werden, so findet man, indem die Werthe von r 
0,2003 . . . 0,1394 und 0,0947 
sind, 
bei 35°... @ = 0,000016525 und %’' = 0,000031292 
die wahrscheinlichen Fehler sind aber 
0,000000966 und 0,00001289 


Die Vergleichung dieser Werthe zeigt sehr deutlich, dafs dieselben 
bei höheren Temperaturen immer unsicherer werden, was ohne Zweifel da- 
von herrührt, dafs die Anzahl der zum Grunde liegenden Beobachtungen 
sich vermindert, auch letztere weniger genau ausfallen. Für noch höhere 
Wärmegrade konnte keine Beobachtungsreihe benutzt werden, und es bot 
sich nur noch eine einzelne Messung bei 60 Graden zum Vergleiche dar, die 
mit der Röhre A angestellt war. Eine grofse Sicherheit war bei dieser nicht 
vorauszusetzen, indem ein sehr geringer Irrthum in der Druckhöhe darauf 
entschiedenen Einflufs haben mufste. Die Vergleichung mit den Beobach- 
tungen bei geringeren Temperaturen zeigte in der That eine starke Abwei- 
chung , woher ich sie nicht zur Bestimmung der Werthe von Rund 


@ benutzen, vielmehr sie später nur vergleichungsweise mittheilen will. 
12 


68 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Indem ich die Werthe von ®’ graphisch auftrug, fielen dieselben sehr 
nahe in eine gerade Linie, und ich durfte sonach den Ausdruck wählen 
B=x—y.r 
Durch Einführung der wahrscheinlichsten Werthe für x und y erhält man 
& = 0,00004208 — 0,0000003121. r 
wobei r wieder den Thermometer-Grad bezeichnet. Der wahrscheinliche 
Beobachtungsfehler dabei ist gleich 0,00000017. Die wahrscheinlichen Feh- 
ler in der Bestimmung von x und y sind aber 
0,00000003047 und 0,00000000728 
Schwieriger war es, die Beziehung zwischen ® und r aufzufinden. 
Die Einführung verschiedener Glieder, welche ganze Potenzen von r zu Fac- 
toren hatten, gab kein genügendes Resultat, dagegen schlossen die obigen 
Zahlenwerthe sich recht befriedigend an die Formel 
B=&-y.)r 
oder 
ß = 0,00006338 — 0,000014413. V 


an, wobei der wahrscheinliche Fehler von x gleich 0,000000524 und der 
von y gleich 0,000000207 ist. Für die Temperatur von 80 Graden wird 
ß = 0,00000128, also es beträgt alsdann nur noch den funfzigsten Theil 
von der Gröfse, die es im Gefrierpunkte hatte, und ohne die Grenze der 
wahrscheinlichen Fehler zu überschreiten, kann man auch annehmen, dafs 
für den Siedepunkt @=0 wird. Durch Verbindung dieses Werthes von ß 
mit den aus den Beobachtungen gefundenen ergiebt sich der sehr einfache 
Ausdruck 

8 = 0,000015 80V) 
Derselbe schliefst sich ziemlich nahe an die obigen Werthe an. Er giebt 
nämlich 

fürr = 5°....= 0,00003898 

= 10°.... = 0,00003232 

— 20°. 7..2.:.=,0,00002392 

er = .0,.00001557 
Der Unterschied erreicht nur bei der Temperatur von 35° den wahrschein- 
lichen Fehler des Werthes von A. 


Endlich hatte ich mit der Röhre A noch eine einzelne und zwar wenig 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 69 


sichere Beobachtung für die Temperatur von 60 Graden. Nämlich für A = 
1,08 ergab sich ce = 9,6. Unter Zugrundelegung der obigen Werthe für « 
und «', und des Ausdruckes für &', der &' = 0,00002335 ergab, fand ich 
ß = 0,00000930, während nach der vorstehenden Formel 8 — 0,00000696 
sein sollte. Der Unterschied erklärt sich leicht, wenn in der Beobachtung 
von c ein geringer Fehler angenommen wird. 

Nachdem im Vorstehenden die Gesetze der Bewegung, und zwar für 
den ersten Schenkel der Geschwindigkeits - Scale, aus den Beobachtungen 
hergeleitet worden, kommt es darauf an, die Bedeutung dieser Resul- 
tate zu erklären, und deren Zusammenhang mit den eigenthümlichen Er- 
scheinungen nachzuweisen, die bei höheren Temperaturen eintreten. 

Über das erste Glied in dem Ausdrucke für die Druckhöhe, welches 
von der Geschwindigkeit ganz unabhängig ist, war bereits oben ausführlich 
die Rede, und es wurde nachgewiesen, dafs dasselbe nichts anders, als den 
Gegendruck bezeichnet, den der Strahl, sobald er frei in die Luft tritt, 
durch die Spannung der Oberfläche oder die sogenannte Capillar-Attraction 
erleidet. 

Das zweite Glied, welches augenscheinlich denjenigen Theil der 
Druckhöhe darstellt, der zur Überwindung der Widerstände verwendet 
wird, enthält die erste Potenz der mittleren Geschwindigkeit als 
Factor. Die gewöhnliche Annahme, dafs diese Widerstandshöhe der zwei- 
ten Potenz der Geschwindigkeit proportional sei, wird sonach durch diese 
Beobachtungen vollständig widerlegt. Sie ist indessen auch an sich wenig 
wahrscheinlich, und der Grund, den Eytelwein dafür angiebt, spricht so- 
gar mehr für die erste, als für die zweite Potenz. Eytelwein sagt nämlich 
(Handbuch der Mechanik und Hydraulik. Dritte Ausgabe 1842. Seite 167), 
dafs bei einer doppelten Geschwindigkeit noch einmal soviel Wassertheile, 
und jedes in halb soviel Zeit, als bei einfacher Geschwindigkeit sich losreis- 
sen mülsen, und hierauf fährt er fort: daher werden sich unter übrigens 
gleichen Umständen die Widerstandshöhen, wie die Quadrate der Geschwin- 
digkeiten verhalten. In dieser Schlufsfolge sind augenscheinlich die Begriffe : 
Widerstand und Widerstandshöhe, mit einander verwechselt. Das angeführte 
Räsonnement, wie wenig es auch ein wirklicher Beweis ist, macht es aller- 
dings plausibel, dafs die Widerstände, oder die zur Überwindung derselben 
erforderlichen lebendigen Kräfte den zweiten Potenzen der Geschwindigkei- 


70 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


ten proportional sind. Diese Kraft ist aber jedesmal das Product aus der 
Wassermasse in das Quadrat der Geschwindigkeit oder in die Fallhöhe, und 
insofern die Wassermasse bei gleichem (Juerschnitte der Röhre wieder der 
Geschwindigkeit proportional ist; so folgt, dafs die Fallhöhe, also hier die 
Widerstandshöhe, nur durch die erste Potenz der Geschwindigkeit ausge- 
drückt werden kann, wie die Beobachtungen auch ergeben. 

Die Weite oder der Halbmesser der Röhre tritt gleichfalls in ganz an- 
derer Weise in dieses zweite Glied des Ausdruckes ein, als man gewöhnlich 
annimmt. Nach Eytelwein ist nämlich die Widerstandshöhe umgekehrt 
dem Halbmesser proportional, nach den vorliegenden Beobachtungen stellt 
sich dagegen heraus, dafs die Widerstandshöhen sich umgekehrt wie 
die Quadrate der Halbmesser verhalten. Dieses Resultat ist augen- 
scheinlich mit der gewöhnlichen Vorstellungsart ganz unvereinbar, dafs näm- 
lich ein Wasser-Cylinder sich ohne alle innere Bewegungen durch die Röhre 
schiebt, und sonach keinen andern Widerstand, als an seinem Umfange, er- 
fährt. Bei der grofsen Beweglichkeit des Wassers ist ein solches ganz gleich- 
mäfsiges Vorschreiten gröfserer Massen durchaus undenkbar und man kann 
sich in jedem Falle auch leicht überzeugen, dafs dieses nie vorkommt. Wenn 
dagegen bei niedrigen Temperaturen die Beweglichkeit des Wassers noch 
beschränkt ist und die geringe Röhrenweite derselben gleichfalls eine nahe 
Grenze setzt, so kann es allerdings geschehn, dafs die ganze Wassermenge 
unter so starker Spannung die Röhre durchfliefst, dafs keine innere Bewe- 
gungen eintreten, und jedes Wassertheilchen nur parallel zur Axe sich fort- 
bewegt. Man darf dabei indessen nicht annehmen, dafs ein Wassereylinder 
von melsbarem Querschnitte sich gleichmäfsig bewegt, weil in diesem Falle 
die Wassertheilchen relativ in Ruhe sich befinden, und dadurch veranlafst 
würden, sogleich in innere Bewegungen überzugehn. Die erwähnte Span- 
nung, welche allein die regelmäfsige Bewegung erhalten kann, stellt sich 
vielmehr nur ein, wenn jede einzelne dünne Wasserschicht von zwei andern 
begrenzt wird, von denen die eine etwas schneller, und die andere etwas 
langsamer, als sie selbst, vorrückt. 

Diese Vorstellungsart, von der ich schon früher und zwar bei ver- 
schiedenen Gelegenheiten Gebrauch gemacht habe, empfiehlt sich dadurch, 


dafs sie mit den vielfach bemerkten Adhäsions-Erscheinungen der Flüssigkei- 


5 
ten vollständig in Einklang steht. Unmittelbar neben ruhendem Wasser kann 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. na 


niemals eine merkliche Strömung stattfinden; die Bewegung des letzten theilt 
sich dem ersten mit und jedesmal bildet sich ein allmähliger Ubergang zwi- 
schen beiden. Eine nähere Betrachtung der hierdurch veranlafsten Verhält- 
nisse erklärt nicht nur die Zusammensetzung des in Rede stehenden zweiten 
Gliedes, sondern, was besonders wichtig ist, sie zeigt auch, dafs diese regel- 
mälsige Bewegung nach den allgemeinen mechanischen Gesetzen nur bis zu 
einer gewissen Grenze möglich bleibt, und dafs alsdann die Spannung auf- 
hört und die innern Bewegungen eintreten, welche einen grofsen Theil der 
lebendigen Kraft consumiren. 

Ich setzte hiernach voraus, dafs bei dieser regelmäfsigen Bewegung 
des Wassers in Röhren, worauf die vorstehenden Untersuchungen sich allein 
bezogen, nicht gröfsere Massen gleichmäfsig vorrücken, vielmehr eine un- 
endlich grofse Anzahl dünner Wasserröhren sich in einander fortschieben. 
Der mittlere Wasserfaden, der in die Axe der Röhre trifft, hat sonach die 
gröfste Geschwindigkeit, die nächste dünne Wasserschicht bewegt sich etwas 
langsamer und sofort, bis unmittelbar oder nahe an der festen Röhrenwand 
die Bewegung ganz aufhört. Es findet sonach nirgend ein plötzlicher Über- 
gang der Geschwindigkeit statt, vielmehr wird dieselbe in steter Zunahme 
und zwar dem Abstande von der Wand entsprechend immer gröfser , bıs sie 
in der Axe ihr Maximum erreicht. Ob man hierbei eine ruhende Wasser- 
schicht neben der Röhrenwand voraussetzt, also den Halbmesser um eine 
bestimmte Quantität vermindert oder nicht, ist für die fernere Untersu- 
chung ganz gleichgültig, weil durch die erste Annahme nur eine etwas 
engere Röhre eingeführt wird. Daher mag im Folgenden g nicht den Halb- 
messer der messingenen Röhre, sondern den Halbmesser des bewegten 
Wasserkörpers bedeuten. 

Denkt man den aus der Röhre ausgetretenen Strahl plötzlich be- 
seitigt, und nimmt man an, dafs die ferner austretende Wassermasse in 
derselben Art, wie sie nach vorstehender Auseinandersetzung innerhalb der 
Röhre sich bewegt, diese Bewegung auch aufserhalb fortsetzt, und am 
Ende der ersten Secunde in unveränderter Form fixirt werden könnte, 
so würde an der Röhre nicht ein Wasser-Cylinder, sondern ein Wasser- 
kegel haften, dessen Grundfläche den Radius der Röhre oder e zum Halb- 
messer haben würde, und dessen Höhe der Geschwindigkeit des mittleren 
Fadens gleich wäre. Nenne ich letztere v, so ist v—=3c, wenn c die mitt- 


72 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


lere Geschwindigkeit, oder die Wassermasse dividirt durch den Querschnitt, 
bezeichnet. Für einen beliebigen Abstand r von der Axe des Kegels 
würde aber die zugehörige Geschwindigkeit 


o—r 


sein. ; tor e 
Als Maafs des Widerstandes oder der zu dessen Überwindung erfor- 


UV 


derlichen lebendigen Kraft nehme ich diejenige Kraft an, welche nöthig ist, 
um die Form eines Wasserwürfels von 1 Zoll Seite in einer Secunde so zu 
verändern, dafs die eine Seitenfläche um 1 Zoll verschoben wird. Diese 
Kraft sei gleich n. 

Um in einem andern Wasserprima von der Grundfläche f und der 
Höhe 5 die eine Grundfläche wieder in einer Secunde um den Abstand p zu 
verschieben, wird alsdann eine Kraft / erforderlich sein, die sıch in folgen- 
der Art ausdrückt. Zunächst ist diese Kraft der Grundfläche oder dem 
Querschnitte, also / proportional; ferner auch der Höhe d, weil & mal mehr 
oder weniger Schichten im letzten Falle sıch über einander schieben. p be- 
zeichnet die Geschwindigkeit im Abstande 5 von der ruhenden Grundfläche, 
und um die Vergleichung mit jenem Würfel darzustellen, mufs man den Weg 
der bewegten Grundfläche auf den Abstand von 1 Zoll reduciren. Dadurch 
wird die Geschwindigkeit gleich n. In welcher Potenz diese Geschwindig- 
keit einzuführen sei, ist noch unbekannt, wenn man jenes eben mitgetheilte 
Räsonnement nicht gelten lassen will. Ich führe daher einen unbekannten 
Exponenten x ein, der durch die Vergleichung mit den Beobachtungen ge- 
funden werden soll. Hiernach ergiebt sich 


N=fb (2) 7 


und wenn diese Bewegung ? Secunden hindurch anhält, so ist die darauf 


Ihe (2) er 


Hiernach ist es leicht, die lebendige Kraft zu bestimmen, welchen der 


verwendete lebendige Kraft 


in einer Secunde ausgetretene Wasserkegel beim Durchgange durch die 
ganze Röhre zur Überwindung der Widerstände consumirt hat. Ich nenne 
diesen ganzen Widerstand w und betrachte eine dünne Röhre vom Halbmes- 
ser r, deren Dicke gleich dr ist. Es kann aber augenscheinlich keinen Un- 


terschied machen, ob krumme Flächen oder Ebenen sich über einander fort- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 13 


schieben, wenn nur die Richtung der Bewegung geradlinig und für alle 
Theile dieselbe ist. Man hat in diesem Falle 


K==2T7T. U 
B==ıdr 
p= du 
1 
und = -— 
u 


letzteres begründet sich dadurch, dafs jeder Theil in dieser dünnen Röhre 


N 
sich mit der Geschwindigkeit u bewegt, also — Secunden braucht, um den 


Weg / oder die Länge der Röhre zu durchlaufen. Hiernach ist 


AND 
dw = 2nI!r 5) rdr 
dr 


d 
aber == = 2. , also 
dr 2 


dw» = 2n!r = rdr 
g 


und das Integrale vonr=o bis = R 


v E22 
 o= nImo” E) 
g 


Diesen Widerstand hat die in einer Secunde austretende Wassermenge bei 
ihrem Durchgange durch die ganze Röhre erfahren, und darauf die lebendige 
Kraft verwendet, die sie beim Herabsinken von der Widerstandshöhe A er- 
hielt. Da beide Gröfsen einander gleich sein müssen, so ist 


i e 2 v > 
30 rvyh= nImg @) 


Ind uN\N” 
0) 
vuy & 


oder wenn man statt der gröfsten Geschwindigkeit v, die mittlere ce einführt 


ni 3c 
a) 
Aus den Beobachtungen hatte ich für die Widerstandshöhe den Ausdruck 


h= 2 L 
hy) 
gefunden, und beide Ausdrücke stimmen in Bezug auf /, c und mit einan- 


der genau überein, sobald man x — 2 setzt. Man erhält alsdann 


oder 


Math. Kl. 1854. K 


also 
9n 
B=— 
m 
oder 
n=+. yß 


Der Widerstand, den der Wasserwürfel bei der Temperatur von 0 Graden 
der oben bezeichneten Verschiebung seiner Theile entgegensetzt, und zwar 
wenn diese mit der angegebenen Geschwindigkeit erfolgt, ist demnach so ge- 
ringe, dafs er schon durch die lebendige Kraft eines Gewichts überwunden 
wird, welches dem 116000‘ Theile eines Lothes gleich ist, und 1 Zoll tief 
herabfällt. Bei der Temperatur von 80 Graden hört der Widerstand aber 
ganz auf. Dabei mufs jedoch daran erinnert werden, dafs die bezeichnete 
Kraft allein auf die Überwindung des Widerstandes oder der Reibung sich 
bezieht, und keineswegs der Impuls, der die Masse in Bewegung setzt, hierin 
mit inbegriffen ist. 

Ein andrer Theil der Druckhöhe, nämlich die sogenannte Geschwin- 
digkeits-Höhe, theilt dem in die Röhre tretenden Wasser die Geschwin- 
digkeit mit, womit es diese durchfliefst. In dem obigen Ausdrucke für 
die Druckhöhe wird dieser Theil durch dasjenige Glied bezeichnet, welches 
die zweite Potenz der mittleren Geschwindigkeit als Factor enthält. Auch 
in Bezug auf dieses Glied gewährt die Untersuchung der mechanischen Ver- 
hältnisse unter Voraussetzung der angenommenen Bewegung, den grofsen 
Vortheil, dafs der eine Zahlen-Coefhieient seine volle Begründung findet. 

Indem wieder die obige Bezeichnung eingeführt wird; so ist die Masse 
einer sehr dünnen Röhre, deren Halbmesser 9 ist, gleich 2?ryurdr, daher 
die lebendige Kraft derselben 

dL=2r yu’rdr 


N) 
= Ir yv’ ar dr 


oder 


L=01. myv?o? 


Die Geschwindigkeit in der Axe ist das Dreifache der mittleren Geschwin- 
digkeit, daher 

L=327. myc?o* 
Diese lebendige Kraft erhält die Wassermenge beim Herabsinken von der 


Geschwindigkeits-Höhe 7’, daher auch 
L=4gryh'co’ 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 75 


und wenn man beide Ausdrücke einander gleich setzt 
2,7 
ig 


c® 


= 
oder 
e= VW) 
= 0,7662 .2/(g h’) 
Der letzte Faetor ist nichts anders als der sogenannte Geschwindigkeits- 
Coefficient bei kurzen Ansatzröhren, dessen Werth sich aus den oben mit- 
getheilten Versuchen durchschnittlich gleich 0,76 ergab. Dagegen ist — = 
0,0035982 allerdings grölser, als die oben aus den Beobachtungen mit den 
Röhrenleitungen gefundene Werthe. Der Überschußs vertritt indessen noch 
den zweiten Theil dieses Gliedes, der die Länge der Röhre als Factor 
enthält. 
Welche Bewandnifs es mit diesem zweiten Theile haben mag 


5) 
ich nicht bestimmt anzugeben. Die oben mitgetheilten Resultate der Rech- 


weils 


nung wiesen so entschieden auf die Trennung hin, dafs ich sie nicht unter- 
lassen durfte, und die mechanischen Verhältnisse sind so eigenthümlich, dafs 
eine Verstärkung des Druckes nach Maafsgabe der Länge der Röhre sich zu 
begründen scheint. Die eintretende Wassermasse bewegt sich nämlich mit 
constanter Geschwindigkeit durch die ganze Röhre, weil der Querschnitt 
überall derselbe ist und keine andre Bewegung als in der Richtung der Axe 
stattfindet. Die Wassertheilchen behalten also ihre volle lebendige Kraft bei, 
während sie nichts desto weniger die Widerstände, denen sie begegnen, 
überwinden müssen. Man mufs annehmen, dafs durch die bewegte Wasser- 
masse hindurch, und zwar in der Richtung ihrer Bewegung, der Druck sich 
überträgt, wodurch vielleicht dieser Zusatz zu erklären ist. 

Der Werth von £’ ist bei 0 Graden gleich 0,00004208 und bei 80 
Graden gleich 0,00001712. Wenn daher «' = 0,002307, so mufs bei 0 Gra- 
den für je 55 Zoll und bei 80 Graden für je 137 Zoll dieses «' oder der ur- 
sprüngliche Werth der Geschwindigkeitshöhe zugesetzt werden. Bei der un- 
regelmäfsigen Bewegung, die in engen Röhren bei höheren Temperaturen 
und in weiteren Röhren beständig stattfindet, treten ähnliche Verhältnisse 
nicht mehr ein, weil eben diese Bewegungen, die sich nach und nach ver- 
mindern, die erforderliche Kraft zur Überwindung der Widerstände darstel- 
stellen. 


K2 


76 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


4. Untersuchung der Maxima und Minima der Geschwindig- 
keits-Scale. 


Indem ich die Geschwindigkeits-Scalen wieder in gröfserem Maafs- 
stabe zeichnete, und in einzelnen Fällen, wo die Beobachtungen gar zu weit 
auseinander lagen, auch die zahlreichen früheren Messungen benutzte, so er- 
gaben sich die nachstehenden Geschwindigkeiten c als Maxima und Minima, 
und zwar traten dieselben in den mit r bezeichneten Temperaturen ein: 


A. Für die enge Röhre: 


Maxima. Minima. 

1. hA= 11,8 c=3,)0 T=18 | ce =318 = 325 
2 8,08 29,9 24,5 27,0 35,5 
3. 6,08 25,5 30 23,5 44 
4. 4,08 20,4 37,5 19,1 60 
5. 3,08 17,3 44 

6. 2,08 | 14,0 54 

B. Für die mittlere Röhre: 

1. A= 11,48 c=2398 = 8 =%%5 = 2 
2. 8,48 25,3 12,5 22,6 24,5 
3. 6,48 21,7 16 19,7 26 
4. 4,48 17,9 23 16,4 35 
5. 348.1 15,7 27 

6. 2,48 13,2 35 

C. Für die weite Röhre: 

2a hi=1621 e=N83 r= 9 
3. 4,21 CHI BEE 18,8 14 
4. 2,21 14,3 17,5 13,6 26 
5 1,21 10,6 27 10,0 40 
6 0,71 8,0 40 


Eine gewisse Regelmäfsigkeit giebt sich schon aus dieser Tabelle zu er- 
kennen, zeigt sich aber viel auffallender, wenn man die Geschwindigkeiten 
als Ordinaten, und die Druckhöhen oder die Thermometergrade als Abseis- 
sen aufträgt. Man bemerkt alsdann, dafs die Curven für die drei Röhren ein- 
ander ähnlich sind, und dafs die Curven der Maxima denen der Minima ent- 
sprechen. Für alle diese Curven scheinen daher dieselben Gesetze zu gelten, 
während nur die constanten Coefficienten verschieden sind. Nichts desto 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 77 


weniger sind die angegebenen Werthe der Geschwindigkeiten keineswegs als 
besonders genau anzusehn, und noch weniger ist dieses mit den Temperaturen 
der Fall, da die Lage der beiden Scheitelpunkte nicht direct gemessen war, 
sondern nur aus dem Zuge der Linien zu beiden Seiten hergeleitet werden 
konnte. Die folgende Untersuchung zeigt auch, dafs dabei nicht entfernt die- 
selbe Genauigkeit, wie für den ersten Schenkel der Curve, erreicht werden 
konnte. 

Die Werthe A in der vorstehenden Tabelle bezeichnen die ganzen 
Druckhöhen. Es leidet keinen Zweifel, dafs der früher gefundene Gegen- 
druck, den die Spannung der Oberfläche in dem ausfliefsenden Strahle aus- 
übt, wieder abgezogen werden mufs. Die alsdann noch bleibende Druck- 
höhe ist die Summe der Widerstandshöhe und Geschwindigkeitshöhe. 

Zunächst bemühte ich mich, die Beziehung zwischen dieser 
Druckhöhe und der Geschwindigkeit darzustellen, indem ich 
die Form 

W"=rec no sc” 
wählte. Dabei ergab sich aber, dafs sowol für die Maxima, als auch für die 
Minima der Coffieient r bei den Röhren A und B positiv, bei der Röhre C 
dagegen negativ wurde. Die Einführung eines dritten, von der Geschwindig- 
keit unabhängigen Gliedes änderte dabei nichts, und trug überhaupt nur we- 
nig zur Verminderung der übrig bleibenden Fehler bei. Auch die Form 


h—=n.c" 
gab kein befriedigendes Resultat, indem der Exponent x bald etwas gröfser 


und bald etwas kleiner, als zwei, sich darstellte. Unter diesen Umständen 
schien es mir am angemessensten, den einfachsten Ausdruck, nämlich 


2 ‚ 
een, 


zu wählen. Die Werthe von m und deren wahrscheinliche Fehler ergaben 
sich alsdann 


für die Maxima 
bei der Röhre A... m = 109,8 wahrsch. Fehler — 1,0 

BD, a, = 175 

CR 


- 
w 


I 
Ne) 
so 
[> } 
I 
[97 
er 


78 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


für die Minima 
bei der Röhre A...m= 9,3 wahrsch. Fehler = 0,5 
Iyocnoı = 0,3 
een A 1,4 


II 


Diese Werthe beziehn sich sowol auf die Widerstands-Höhen, als auf die 
Geschwindigkeits- Höhen : trenne ich dieselben, indem ich wieder den Ge- 
schwindigkeits-Coefficienten für kurze Ansatzröhren gleich 0,76 annehme, so 


findet sich der Coefficient der Widerstandshöhe 
M= 1 — 0,0023073 
zn 


daher 
Maxima Minima 
bei der Röhre A... M = 0,00680 M — 0,00840 
ö = 0,01098 == 0,0139 
CET EHE 0,0070% — 0,00919 


Man bemerkt leicht, dafs die Factoren M bei den verschiedenen Röhren den 


Quotienten = ungefähr proportional sind, und es ergiebt sich daher allge- 
mein die Widerstandshöhe 4 


für die Maxima H = 0,00002095 
für die Minima H = 0,00002573 


Die Beziehung zwischen der Temperatur und der Ge- 
schwindigkeit ergab sich sehr einfach, indem für die einzelnen Röhren 
und zwar sowohl in den Maximis, als in den Minimis, die oben eingeführten 
Gröfsen £, die allein von der Temperatur abhängen, sehr nahe den Ge- 
schwindigkeiten proportional sind. Mit Ausschlufs der einen Beobachtung 
bei der Temperatur von 60°, wobei in der That die sehr flache Curve die 
Lage des Scheitelpunktes am wenigsten mit Sicherheit erkennen läfst, erge- 
ben sich folgende Mittelwerthe 


für die Maxima 


bei der Röhre A... BB 0,0000007055 
B © — 0,0000012090 
C — 0,0000017993 


ST 
de) 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 


für die Minima 


bei der Röhre A... B,se 0,0000005253 
B “ = 0,0000009298 
& — 0,0000014394 


Diese Werthe sind augenscheinlich nur von den Weiten der Röhren, aber 
nicht von deren Längen abhängig, und man findet 

für die Maxima 
2 = - 0,000000263 + 0,00001836. p 


c 
und für die Minima 


2 = — 0,000000263 + 0,00001509. 9 
Substituirt man den oben gefundenen Werth 


ß = 0,00006338 — 0,000014413. Vr 
so folgt 
für die Maxima 
Vr = 4,397 + 0,0182. c — 1,274. ge 


und für die Minima 
3 


Vr = 4,397 + 0,01825. c — 1,047. gc 
Indem ich in diese Ausdrücke die oben angegebenen Werthe von c einführe, 
und die Thermometer-Grade r berechne, so finde ich den wahrscheinlichen 
Fehler in der Bestimmung der letztern 
für die Maxima gleich 1,30 Grade 
und für die Minima gleich 1,84 Grade. 

Wichtig ist noch die Untersuchung, in welchem Falle die Maxima und 
Minima in oder unter den Gefrierpunkt fallen. Indem man z gleich Null 
setzt, erhält man 
für die Maxima m 4,397 

1,274. g — 0,01825 
oder mit Vernachlässigung des zweiten Gliedes im Nenner 
3,452 


c=—— 


eg 
und für die Minima u 
e= — 


1,047. — 0,01825 
alla 


[I 


oder 4,200 


s0 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Bei einer Röhre von 4 Zoll Weite wird demnach die Geschwindigkeit 
schon im Gefrierpunkte ein Maximum, wenn sie alsdann 1,7 Zoll beträgt. 
Hierdurch erklärt es sich, dafs in den gröfseren Röhrenleitungen, worin theils 
stärkere Geschwindigkeiten stattfinden, theils auch die lichten Weiten, oder 
die Werthe von o bedeutender sind, die Maxima und Minima gar nicht be- 
obachtet werden können. 

Im Vorstehenden sind die Beziehungen zwischen den Widerstandshö- 
hen, Temperaturen und Geschwindigkeiten aus den beohachteten Maximis 
und Minimis der letztern hergeleitet, ohne die Frage zu berühren, aus wel- 
chem Grunde bei gewissen Temperaturen unter übrigens gleichen Um- 
ständen die Geschwindigkeiten Maxima und Minima werden. Die Beob- 
achtungen gaben zur Erklärung dieser auffallenden Erscheinung schon eine 
sehr wichtige Andeutung. Indem ich nämlich den ausfliefsenden Strahl stets 
vor Augen hatte, so bemerkte ich, dafs sein Verhalten beim Ausspritzen aus 
der Röhre nicht immer dasselbe blieb. Bei geringen Temperaturen stand er 
ganz unbeweglich, als wenn er ein fester Glasstab wäre. Sobald das Wasser 
dagegen stärker erwärmt war, stellten sich sehr auffallende Schwankun- 
gen in kurzen Perioden ein, die bei weiterer Erwärmung des Wassers sich 
zwar mälsigten, aber doch bis zu den höchsten Temperaturen nicht ganz 
verschwanden. Indem ich anfangs vermuthete, dafs diese Bewegungen von 
irgend welchen äufseren Störungen herrühren möchten, und die betreffen- 
den Beobachtungen daher weniger sicher wären, als die andern, so bezeich- 
nete ich sie als zweifelhaft. Bei jeder Wiederholung des Versuchs, wieder- 
holte sich indessen dieselbe Erscheinung, und als ich endlich die graphische 
Zusammenstellung machte, fand ich, dafs die stärksten Schwankungen sich 
jedesmal in dem Theile der Curve gezeigt hatten, wo die Geschwindigkeit bei 
zunehmender Temperatur abnahm. 

Hieraus ergiebt sich, dafs die innern Bewegungen sich bilden, 
oder wenigstens sehr stark zunehmen, sobald die Geschwindigkeit das Maxi- 
mum erreicht, und die Vermuthung liegt sehr nahe, dafs diese innern Bewe- 
gungen die Ursache sind, weshalb die mittlere Geschwindigkeit bei weiterer 
Erwärmung des Wassers sich nicht vergröfsern kann, sondern sich sogar ver- 
kleinert. Die bisher mit c bezeichnete Geschwindigkeit ist nämlich aus der 
ausfliefsenden Wassermenge hergeleitet; sie ist daher nur in der Richtung 
der Röhrenaxe gemessen und bezieht sich nicht auf die innern Bewegungen 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 51 


und Wirbel. Sie stellt daher keineswegs die ganze Bewegung des Wassers 
dar, vielmehr nur denjenigen Theil derselben, der das Fortschreiten der 
ganzen Masse bezeichnet. Besondere Beobachtungen, die ich mit Glasröhren 
anstellte, zeigten beide Arten der Bewegungen sehr deutlich. Indem ich 
durch dieselbe Röhre zugleich mit dem Wasser auch Sägespähne hindurch 
treiben liefs; so bemerkte ich, dafs dieselben bei geringem Drucke nur in 
der Richtung der Röhre fortschritten, bei starkem Drucke dagegen, von der 
einen Seite zur andern geschleudert wurden, und oft in wirbelnde Bewegung 
geriethen. 

Man darf hiernach wohl annehmen, dafs die Temperatur-Zunahme 
ganz allgemein die Beweglichkeit des Wassers und sonach auch die absolute 
Geschwindigkeit desselben in der Röhre vergröfsert. Diese Vergröfserung 
giebt sich sehr deutlich in der Ergiebigkeit der Röhrenleitung zu erkennen, 
so lange die Bewegung nur der Röhre parallel ist. Sobald aber die Wider- 
stände sich soweit vermindert haben, dafs die Spannung aufhört und das 
Wasser, indem es dem Impulse frei folgt, dem Drucke ganz entzogen wird, 
so hindert nichts das Entstehen der innern Bewegungen, welche durch jede 
kleinste Unregelmäfsigkeit der Röhrenwand, oder vielleicht auch schon 
durch das Eintreten in die Röhre veranlafst werden. Diese Bewegungen 
nehmen einen Theil der einwirkenden lebendigen Kraft auf, und schwächen 
dadurch die fortschreitende Bewegung, die allein gemessen werden kann. 
Letztere wird daher bei einer gewissen Temperatur ein Maximum. Indem 
die Ausdehnung der innern Bewegungen aber ihre Grenze hat, so verstärkt 
sich bei höheren Temperaturen aufs Neue die ausflielsende Wassermenge, 
oder jene beobachtete Geschwindigkeit hat nicht nur ein Maximum, sondern 
auch ein Minimum. 

Die obige Untersuchung über die regelmäfsige Bewegung des Wassers 
bei geringeren Temperaturen läfst schon den Umstand errathen, der bei zu- 
nehmender Beweglichkeit das Aufhören der Spannung veranlassen mufs. 
Die Geschwindigkeit nimmt nämlich mit dem Abstande von der Röhrenwand 
zu, und am grölsten ist siein der Axe der Röhre. Sie milst daselbst das drei- 
fache der mittleren Geschwindigkeit, und wenngleich letztere immer unter 
derjenigen bleibt, welche die Druckhöhe erzeugen würde, falls gar keine 
Widerstände vorhanden wären, so kann doch die Geschwindigkeit des mitt- 

Math. Kl. 1854. L 


82 Hacrn über den Einflufs der Temperatur 


leren Fadens diese Grenze erreichen, und sobald dieses geschieht, hört die 
Spannung darin auf, und die innern Bewegungen beginnen. 

Wenn man das erste Glied, welches den Gegendruck der Capillar- 
Attraction darstellt, von der ganzen Druckhöhe abzieht, so ist nach der obi- 
gen Entwickelung die Druckhöhe, die im vorliegenden Falle in Betracht 
kommt, 


2 
Be 


a, ’ AT ER: 
(ea)? ° 00 (a) 


Der Einfachheit wegen und insofern eine grofse Genauigkeit in dieser Unter- 


m 
h= 
&) 


suchung doch nicht erreicht werden kann, führe ich einen mittleren Zahlen- 


werth für « + £'lein, und setze aufserdem, wie schon früher geschehn 
2 


g Ei 
(ea)? Zr 
Alsdann ist 
— Er v + 0,0036 v? 
a 


v ist die mittlere Geschwindigkeit in demjenigen Theile der Röhren- 
öffnung, worin überhaupt Bewegung stattfindet, und die Geschwindigkeit 
des mittleren Fadens ist gleich 3v. Wenn diese letzte Geschwindigkeit der 
Druckhöhe A, als der zugehörigen Fallhöhe, entsprechen soll, so ist 

9.0” —4gh 
Hiernach kann man v durch A ausdrücken, und man erhält eine Gleichung, 
welche die Beziehung zwischen A und @ angiebt, nämlich 


ß 


1 
'h = 13,117 ——— 
It (ee)? 


Führe ich statt @ den oben gefundenen Werth 
=) 
2 = 0,00006333 — 0,000014413. Vr 
ein, so erhalte ich 
(ea)? 
1 


3 
Vr = 4,3975 — 5318,0 


Vh 


Die Dimensionen der Röhren 9 und / sind eigentlich auch von der Tempera- 
tur abhängig, doch darf man wieder diese geringen Verschiedenheiten ver- 
nachlässigen, wenn man eine mittlere Temperatur voraussetzt. Ich habe 
demnach die Werthe von / und p für r = 25° zum Grunde gelegt. Hiernach 
finde ich diejenigen Temperaturen, in welchen die Spannung des mittleren 
Fadens für die beobachteten Druckhöhen aufhört: 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 83 


Bei der Röhre A. 


fürk= 1088...r= 5,08 
= 788 = 950 
= 588 = 14,32 
= 3,588 = 21,91 
—= 2,388 = 27,53 
= 188 = 34,60 
Bei der Röhre B. 
fürk = 1131... .7r= 69 
= 831 —= 11,56 
= 631 —= 16,29 
= 434 = 23,30 
= 334 = 25,25 
= 2,34 —= 314,33 
BeiderRöhreC. 
fürrh= 41l5...r = 0,89 
= 2115 = 75 
—_ NE — 1 We) 
= 0,615 —= 28,93 


Vergleicht man diese Temperaturgrade mit den oben angegebenen, welche 
dem Maximum der Geschwindigkeit entsprechen, so stimmen sie bei der 
Röhre B so genau überein, wie man irgend erwarten kann, indem der wahr- 
scheinliche Fehler nur etwa einen halben Grad beträgt. Bei beiden andern 
Röhren zeigen sich dagegen sehr bedeutende, jedoch nahe constante Diffe- 
renzen. Bei der Röhre 4 sind nämlich die Temperaturen, wobei das Maxi- 
mum der Geschwindigkeit eintritt, durchschnittlich um 14 Grade, und bei 
der Röhre C um 10 Grade grölser, als die letztere Formel angiebt. Hier- 
nach ist eine gewisse Beziehung zwischen beiden Temperaturen unverkenn- 
bar, und der Umstand, dafs die Abweichungen um so gröfser werden, je 
kürzer die Röhre vergleichungsweise zu ihrer Weite ist, läfst vermuthen, 
dafs die Länge ein gewisses Vielfaches der Röhrenweite sein mufs, damit 
beim Aufhören der Spannung im mittleren Faden sogleich das Maximum der 
Geschwindigkeit eintritt, dafs aber bei kürzeren Röhren die innern Bewegun- 
gen weniger Einflufs haben, und die ausfliefsende Wassermenge bei der zu- 
nehmenden Beweglichheit sich noch vermehrt, wenn auch bereits im Kerne 
des Wassereylinders ein Theil der lebendigen Kraft vernichtet wird. 


L2 


84 Haczn über den Einflufs der Temperatur 


5. Untersuchung des zweiten Schenkels der Geschwindigkeits- 
Scale. 


Es ist bereits bemerklich gemacht, dafs in weiteren Röhren die Maxima 
und selbst die Minima der Geschwindigkeiten gemeinhin gar nicht vorkom- 
men, weil sie zu Temperaturen gehören, die unter dem Gefrierpunkte liegen. 
Die Bewegung des Wassers in den gewöhnlichen Röhrenleitungen erfolgt da- 
her nach denjenigen Gesetzen, welche die zweiten Schenkel der Geschwin- 
digkeits-Scalen darstellen. Die Anzahl der hieher gehörigen, oben mitge- 
theilten Beobachtungen ist weniger zahlreich, weil ihre Ausführung grofse 
Schwierigkeiten bot: nichts desto weniger scheinen sie doch zur Herleitung 
der Gesetze sich zu eignen, und vor allen sonstigen Beobachtungen nicht nur 
den Vorzug zn haben, dafs die Temperaturen dabei angegeben sind, sondern 
dafs sie auch in der Genauigkeit der ganzen Messung jene übertreffen. 

Für die Temperatur von 50 Graden liefsen sich die Geschwindig- 
keiten bei den verschiedenen Druckhöhen und zwar in allen drei Röhren 
mit mehr Sicherheit, als bei andern Wärmegraden, ermitteln. Ich legte da- 
her diese Temperatur zum Grunde, um die Gesetze der Bewegung herzu- 
leiten. 

Diese Geschwindigkeiten sind: 


Röhre 4....ı. A= 11,08 c = 32,85 
2. = 8,08 = 277,52 
3. = 6,08 = 23,60 
Röhre Z....ı. A=1148 c = 28,43 
2. = 848 = 23,75 
3. = 6,8 = 20,40 
4. = 4,48 = 16,58 
Röhre C....ı. hA= 821 c = 29,48 
2. = 621 = 25,22 
3. = 421 = 20,75 
4. =. 221 = 14,21 
5. = 121 = 10,10 


Zunächst versuchte ich dieselbe Form des Ausdruckes für die Ge- 
schwindigkeit, die bei der Untersuchung des ersten Schenkels sich als pas- 
send dargestellt hatte, nämlich 

Ri rl-4=is}ic Eee 
Diese Annahme erwies sich aber als ganz unstatthaft, denn die wahr- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 85 


scheinlichsten Werthe der Constanten liefsen keine einfachen Beziehungen 
zu den Längen und Weiten der drei Röhren erkennen: am auffallendsten 
war es aber, dafs die Constante r für die Röhre A negativ wurde, während 
sie für B und C positiv war. 

Um zu ermitteln, ob eine höhere, oder vielleicht eine gebrochene Po- 
tenz von c eingeführt werden müsse, um die Widerstandshöhe darzustellen, 
verminderte ich zunächst die Druckhöhe um dasjenige Glied, welches den 
Gegendruck der gespannten Oberfläche im ausfliessenden Strahle bezeichnet, 
und sodann auch um die Geschwindigkeitshöhe, indem ich für letztere den 
Geschwindigkeits- Coefficient k = 0,76 einführte, oder diese Geschwindig- 


keitshöhe gleich 
0,0023073. c? 


setzte. Hierdurch erhielt ich die folgenden Widerstandshöhen HZ 

für die Röhre A... 8,397 ... 6,139 und 4,602 

für die Röhre B... 9,480 ... 7,045 ... 9,386 und 3,712 

für die Röhre C ... 6,114... 4,651 ... 3,126... 1,653 und 0,884 


Indem ich nunmehr 
H=nc 
oder 
lg =logn-+x logc 
setzte, fand ich die nachstehenden Werthe von x und deren wahrscheinliche 
Fehler 
für A... x = 1,7949, wahrsch. Fehler = 0,0690 
für B....... — 1,4393 —= 0,0181 
Die € 34.4.1 1,7987 — 0,0168 
Hiernach durfte ich keinen Anstand nehmen, x = 1,75 zu setzen, 
also dem Exponenten von c wieder denselben Werth zu geben, den Wolt- 
man dafür schon im vorigen Jahrhunderte vorgeschlagen hatte. , (Beiträge 
zur hydraulischen Architectur. Band I. 1791. Seite 165 ff.) 
Unter dieser Voraussetzung sind die wahrscheinlichsten Werthe der 
Coefficienten n 
für die Röhre A... n = 0,01845 
Bi 2. (ı=.0,02735 
C.... = 0,01593 


Ss6 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


Um zu ermitteln, welche Beziehung zwischen n und 9 stattfindet, 
setzte ich 
n = Imp? 
und fand, indem ich für Z und p die zur Temperatur von 50 Graden gehö- 
rigen Werthe einführte 


y= — 1,2470 mit d. wahrsch. Fehler = 0,0108. 


Der Exponent von 9 durfte sonach = — 1,25 gesetzt werden, und der Aus- 
druck nahm die Form an 
H—nlos oe 


Unter gleichmäfsiger Berücksichtigung aller einzelnen Beobachtungen fand ich 
H = 0,00002657. 1. ch“ 


und der wahrscheinliche Fehler von m war 
— 0,000000355 

Die Angemessenheit dieser Herleitung bedurfte indessen noch in zwei- 
facher Beziehung einer nähern Begründung. Zunächst entstand nämlich die 
Frage, ob nicht vielleicht in gleicher Weise, wie bei Betrachtung des ersten 
Schenkels, so auch hier eine bessere Übereinstimmung herbeizuführen sei, 
wenn man wieder eine ruhende Schicht zunächst der Röhrenwand annimmt, 
oder die Halbmesser g um eine gewisse constante Gröfse « vermindert. Ich 
setzte demnach die drei gefundenen Werthe der ersten Constante 


Im 


Mm — 
G-0° 


und berechnete daraus die drei Unbekannten m, « und y. Der Exponent 
y fand sich etwas gröfser, als früher‘, nämlich nahe 1,4. Dagegen wurde 
«—= — 0,0112, oder man mufste den Radius um diese sehr bedeutende 
Quantität vergröfsern, wenn man die Werthe von n in volle Übereinstim- 
mung bringen wollte. Eine solche Vergröfserung ist indessen ganz unmög- 
lich, daher bleibt die wahrscheinlichste Voraussetzung, dafs « = ist. Es 
ist auch denkbar, dafs die unregelmäfsigen innern Bewegungen sich über 
den ganzen Querschnitt der Röhre ausdehnen, und dafs selbst die neben der 
Röhrenwand befindlichen Wasserschichten daran Theil nehmen. 

Sodann fragte es sich, ob die Geschwindigkeitshöhe, die ich gleich 
0,0023073. c’ gesetzt hatte, die richtige sei. In diesem Ausdrucke ist näm- 
lich nur diejenige Geschwindigkeit berücksichtigt, welche sich in der aus- 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 87 


fliefsenden Wassermenge zu erkennen giebt, oder deren Richtung der Röh- 
renaxe parallel ist. Die Geschwindigkeit ist aber wirklich viel gröfser, und 
sonach wäre es nicht unwahrscheinlich, dafs bei Untersuchung dieser Art der 
Bewegung der Coefficieut desjenigen Gliedes vergröfsert werden mülste, 
welches die zweite Potenz der aus der Wassermenge hergeleiteten mittleren 
Geschwindigkeit als Factor enthält. Ich habe in dieser Beziehung die vor 
stehende Untersuchung vollständig wiederholt, indem ich zuerst die Druck- 
höhen, nachdem ich den Gegendruck der Spannung abgezogen hatte, für die 
einzelnen Röhren 
Re Eee 

setzte. Die Werthe von i fielen dabei ziemlich unregelmäfsig aus, doch wa- 
ren sie durchschnittlich etwa um die Hälfte gröfser, als sie früher gefunden 
sind. Der Exponent ., gleichfalls mit grofsem wahrscheinlichen Fehler be- 
haftet, stimmte ziemlich nahe mit dem früher gefundenen überein. Wählte 
ich sodann wieder zur Vergleichung der für die drei Röhren gefundenen Re- 
sultate die Form 


so stellte sich auch für y wieder nahe der frühere Werth heraus, wogegen 
sehr bedeutende Differenzen zwischen dem zum Grunde gelegten und den 
berechneten Werthen von n blieben. 

Unter diesen Umständen durfte ich die Exponenten x und y als be- 
kannt ansehn, und sie gleich 1,75 und 1,25 setzen, so dafs nur die beiden 
Factoren / und m zu bestimmen waren. Ich führte daher alle einzelnen Be- 
obachtungen in die Formel 

R—ıe ml" cn. 
ein, und fand als wahrscheinlichsten Werth 
—= 0,0023547 

also sehr nahe übereinstimmend mit der zuerst gemachten Voraussetzung. 
Der Unterschied erreichte aber noch nicht den wahrscheinlichen Fehler, und 
sonach war kein Grund vorhanden, die frühere Annahme 

2 = 0,0023073 
zu verändern. 

Man mufs hiernach annehmen, dafs diejenige Geschwindigkeit, welche 
normal gegen die Axe gekehrt ist, und welche die innern Bewegungen er- 


88 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


zeugt, ausschliefslich in dem zweiten Gliede des obigen Ausdruckes oder in 
der Widerstandshöhe ihre Berücksichtigung findet. Diese innern Bewegun- 
gen mäfsigen sich aber wahrscheinlich, während das Wasser die Röhre durch- 
fliefst, und indem dadurch die lebendige Kraft sich nach und nach vermin- 
dert, so stellt sich in der ganzen Länge der Röhre die nöthige Kraft dar, um 
die Widerstände zu überwinden, ohne dafs der Druck unmittelbar übertra- 
gen werden darf. 

Nach diesen Untersuchungen schien sowol die oben angenommene 
Gröfse der Geschwindigkeitshöhe, als auch die gefundenen Exponenten von 
o und c begründet, und ich habe demnach bei der Untersuchung anderer 
Temperaturen für die Widerstandshöhe die Form 

mie Ne 
zum Grunde gelegt. Da aber in allen Fällen die Beobachtungen sich in be- 
friedigender Art hieran anschlossen, auch die übrigbleibenden Fehler keine 
Regelmäfsigkeit zeigten, und sonach als Beobachtungsfehler angesehn werden 
konnten; so lag hierin eine neue Bestätigung für die Richtigkeit dieser An- 
nahme. 

Für die Temperatur von 65 Graden waren die Geschwindigkei- 
ten folgende: 


für die Röhre A... Ah 


MMNosWe ce — 133160 


— 3,08 — 28,00 
— 6,08 — 23,98 
— 1,08 = 19,08 
für die Röhre B...Ah= 648...c= 20,9 
für die Röhre C...h= 3,1...c= 30,50 
— — 25,94 
= 223 — 11,61 
he = 10,30 


Hieraus ergeben sich die Widerstandshöhen 
für A... H= 8,290... 6,085... 4,568 und 3,054 
für B... H = 5,342 
für C...4=5,96.. . 4,570... 4,629 und 0,878 
und m = 0.00002521 
mit dem wahrscheinlichen Fehler 0,000000 179. 
Für die Temperatur von 35 Graden fand ich die Geschwindig- 
keiten und Widerstandshöhen 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 


Röhre A... A=1,8...c=319.. 

Röhre B...A=1,j8...c= 273 
—=18,48 3, 
— = 19,93 

Röhre C...2R= 321...C= 3286 
0121 = 
— u = 198 
= 221 — 443,75 


Die Rechnung ergab 
m —= 0,00002374 
mit dem wahrscheinlichen Fehler 0,000000212 


Für die Temperatur von 25 Graden 


RöhreB...h=1,18...c=%17.. 
=: 8,18 = 22,6 

Röhre C...h= s21...0c=23,0..: 
— —; FEAT 
— 21 19535 
= 2321 — 13,5 


Hieraus ergiebt sich 
m = 0,00003030 
mit dem wahrscheinlichen Fehler 0,000000292 


Für die Temperatur von 15 Graden 


Röhre,C u... A821... c=21724.. 


6,21 
4,21 


— 23,2 
— 813 
Der Werth der Constante ist 
m — 0,00003270 
mit dem wahrscheinlichen Fehler 0,000000401. 


H 


.H = 3,532 
.H = 9621 


== 7,110 
— 5,425 
—16,227 
= 4,129 
= 3,210 


1,679 


.H = 9,693 


= 7,158 


«H = 6,304 


= 4,198 
= 3,249 
== 1,693 


. H= 6,399 


4,869 
3,300 


I 


89 


Endlich hatte ich für die Temperatur von 6 Graden noch eine 


einzelne Messung 


kön BZ Maar; 6,475 


woraus folgte 
m — 0,00003450 


Die Werthe von m sind demnach bei den verschiedenen Tempera- 


turen : 


r= 6°... m = 0,00003450 


Math. Kl. 1854. 


M 


90 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


= .15°...m = 0,00003270 


— 25° — 0,00003030 
— 35° — 0,00002874 
— 50° — 0,00002657 
— 65° — 0,00003521 


Indem ich die Beziehung zwischen r und m zunächst in derselben Art, 

wie für den ersten Schenkel gefunden, durch die Form 
m=r—s Vr 
auszudrücken versuchte, so fand ich nach der Methode der kleinsten Qua- 
drate: 
m = 0,000042939 — 0,0000043778. Vr 
Die Vergleichung der hiernach berechneten Werthe mit den obigen zeigte 
indessen Unterschiede, die sehr regelmäfsig zunahmen, woher eine andere 
Form des Ausdruckes gesucht werden mufste. Die Übereinstimmung wurde 
ganz befriedigend, sobald ich statt der dritten Wurzel des Thermometer- 
Grades, die zweite einführte. Hierdurch ergab sich 
m —= 0,000038941 — 0,0000017185. Vr 
Die wahrscheinlichen Fehler sind 
für die erste Constante 0,0000000397 
für die zweite - 0,0000002268 

Die Summe der Quadrate der übrig bleibenden Fehler ist bei der letzten 
Annahme noch nicht halb so grofs, als sie bei der Einführung der dritten 
Wurzel von 7 war. 

Dieser letzte Ausdruck 

m = 0,0000017185 (22,62 — Vr) 


ergiebt, dafs 
bei 0°... m = 0,00003894 


bei 80°... = 0,00002357 
ist, oder dafs m bei der Erwärmung des Wassers vom Gefrierpunkte bis 
zum Siedepunkte sich nahe um vier Zehntel seines Werthes vermindert. 

Es leidet wohl keinen Zweifel, dafs dieser Factor m zum Theil von 
der Reibung abhängt, welche die bewegten Wassertheilchen erfahren, woher 
er zu dem oben untersuchten Widerstands - Coefficient 8 in gewisser Be- 
ziehung stehn mufs. Beide vermindern sich bei zunehmender Temperatur, 
wenn indessen für siedendes Wasser % gleich Null wird, m dagegen noch 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 91 


einen bedeutenden Werth behält; so erklärt sich dies durch die innern Be- 
wegungen, deren Darstellung einen grofsen Theil der lebendigen Kraft con- 
sumirt, und die bei der zunehmenden Beweglichkeit des Wassers keineswegs 
aufhören, sondern sich wahrscheinlich sogar verstärken. Hiernach steht die- 
ses Resultat nicht in Widerspruch zu dem früher gefundenen. 

Eine nähere Begründung dieser zuletzt gefundenen Resultate und eine 
Erklärung der Potenzen, in welchen die mittleren Geschwindigkeiten und 
die Halbmesser der Röhren vorkommen, vermag ich nicht zu geben. 


6. Vergleichung der gefundenen Resultate mitden an gröfse- 
ren Leitungen angestellten Beobachtungen. 


Die Anzahl dieser Beobachtungen, soweit solche bekannt geworden, 
ist überaus geringe, und noch mehr mufs es befremden, dafs sie ohnerach- 
tet ihrer grolsen practischen Wichtigkeit, dennoch meist höchst unzuverläs- 
sigssind. Der Grund, weshalb man sie durch keine sichern Messungen in 
neuerer Zeit vervollständigt hat, liegt zum Theil in der Schwierigkeit, womit 
deren Anstellung verbunden ist, vorzugsweise scheint hierzu indessen der 
Glaube Veranlassung gegeben zu haben, dafs der Gegenstand durch die oben 
erwähnten Untersuchungen von Prony und Eytelwein bereits erschöpft sei. 

Die Beobachtungen, welche Dubuat, Woltman, Prony und Ey- 
telwein ihren Untersuchungen zum Grunde legten, sind vorzugsweise die- 
jenigen, die Couplet schon im Jahre 1732 der Pariser Academie vorlegte, 
und die sich auf verschiedene ausgedehnte Röhrenleitungen bei Versailles 
beziehn, so wie auch die von Bossut angestellten Messungen. (Dieselben 
sind im traite d’hydrodynamique Bd. II. ausführlich mitgetheilt.) Aufser 
diesen sind noch einige Beobachtungen benutzt, welche Dubuat machte. 

Die Beobachtungen von Couplet, deren Zahl im Ganzen fünfzehn 
beträgt, beziehn sich auf Leitungen von 4 bis 18 Zoll Weite und von 1700 
von 11400 Fuls Länge. Wie wichtig sie indessen wegen der sehr bedeuten- 
den Dimensionen auch erscheinen, so sind sie doch in anderer Beziehung 
wenig geeignet, einer Theorie zum Grunde gelegt zu werden. Unter allen 
Röhrenleitungen, die benutzt wurden, befand sich keine einzige, die ganz 
gerade war: mehrere hatten sogar sehr scharfe Krümmungen, und in andere 
trat das Wasser ein, oder aus, durch besondere senkrechte Zweigröhren. 

M2 


92 Hagen über den Einflufs der Temperatur 


Über die sorgfältige Ausführung und genaue Zusammensetzung der Röhren, 
und ob sie von erdigen Niederschlägen und Luftansammlungen ganz frei wa- 
ren, wird nichts mitgetheilt. Die Resultate dieser Beobachtungen schliefsen 
sich an keine Theorie vollständig an, daher hat schon Dubuat und ebenso 
auch Prony und Eytelwein einen grofsen Theil dieser Messungen ganz 
unbeachtet gelassen. 

Weit zuverlässiger sind die Beobachtungen von Bossut, die ich ‚voll- 
ständig berechnet habe. Endlich hat der englische Ingenieur Provis noch 
in neuerer Zeit eine grofse Anzahl Messungen mit 14 zölligen Röhren ange- 
stellt (Transactions of the Institution of eivil Engineers. Bd. II.), die jedoch 
unter sich sehr wenig übereinstimmen. 

Die Beobachtungen von Bossut beziehn sich auf drei Röhren- 
leitungen von 1, 14 und 2,01 Pariser Zoll Weite. Die erste Röhre war nur 
30 Fufs lang, die beiden andern wurden dagegen in Längen von 30, 60, 90, 
120, 150 und 180 Pariser Fufs dargestellt. Für jede dieser Röhren betrug 
die Druckhöhe, oder die Niveau - Differenz zwischen dem Wasserspiegel im 
Speisebassin und der Mitte der Ausflufsmündung (oder dem Wasserspiegel 
in dem Bassın, in welches die Röhre eintrat) einmal 12 Zoll und einmal 
24 Zoll. Je zwei an derselben Röhre gemachte Messungen ergeben sonach 
schon die Beziehung der Druckhöhe zur Geschwindigkeit. Um die Wider- 
standshöhe zu finden, mufs man indessen von der Druckhöhe die Geschwin- 
digkeitshöhe abziehn, und letztere ist unter Zugrundelegung des Pariser Zoll- 
maalses —= 0,002229.c? 

Die Berücksichtigung des Gegendruckes, der aus der Spannung der Ober- 
fläche in den frei austretenden Strahlen entspringt, durfte unterbleiben, da 
derselbe bei der Weite der Röhren ganz unmerklich wird. 

Wenn ich die Widerstandshöhe wieder einer unbekannten Potenz der 
mittleren Geschwindigkeit proportional setzte, so ergab sich dieser Exponent 
x für die Röhre 

von 1 Zoll Weite und 360 Zoll Länge... x = 1,81 


von 14 „ u „ 360 Zoll Länge... x = 1,77 
BL HER h az20 Zoll. “, = 1,75 
BR, anti, r „1080 Zoll ,, — 1,74 
ea; ri 014407011305, = 4,73 
x mo), a „ 1800 Zoll „ — ll zfıl 


„2160 Zoll „ — 1,69 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 93 


von 2,04 Zoll Weiteund 360 Zoll Länge ... == 1,77 


5 aus „ 0,000720,Zollin,, — ars 
n „ınmy „elsd080 Zoll X, 1,68 
” el FRE EAN Zolla", —e 7,1 
» che + 39.4800:Z010V, 1,68 
5 AT, sh 2160 Zollo.,, = 1,65 


Der mittlere Werth des Exponenten ist also 1,725 und der wahrscheinliche 
Fehler dieser Bestimmung 0,0305. Man kann daher, ohne die Grenze des 
wahrscheinlichen Fehlers zu überschreiten, x = 1,75 setzen. 
Wenn ferner angenommen wird, dafs die Widerstandshöhe der Länge 
der Röhre proportional ist, also 
H = ulc"" 
so ergiebt sich für die drei Röhren die Constante » und deren wahrscheinli- 
cher Fehler W 
fürg=0,5 8 = 0,00007742 2... W = 0,00000142 
für g = 0,6667... . u = 0,00006054 . . . W = 0,00000141 
für g = 1,005... = 0,00003751 .. . W = 0,00000075 
Um die Beziehung zwischen dieser Gonstante » und dem Halbmesser 
der Röhre zu finden, setze ich 
n=m.g”’ 
Die vorstehenden drei Werthe von u ergeben nach der Methode der klein- 
sten Quadrate 
y = 1,0461 
also nahe Wins. Bei der Einführung dieses Exponenten zeigen sich jedoch 
sehr starke Abweichungen und namentlich ist dieses in dem zweiten Werthe 
von «der Fall. Offenbar haben auch die drei Werthe ganz ungleiches Ge- 
wicht, weil der erste nur auf zwei, die beiden letzteren aber auf je zwölf 
Beobachtungen beruhn. Vergleiche ich nur die Resultate, die aus den Be- 
obachtungen mit der mittleren und der weiten Röhre hergeleitet sind, so fin- 
det sich 


y— 1,166 
also schon sehr genähert dem obigen Werth. In der Voraussetzung, dafs der 
Exponent — 1,25 auch hier gilt, findet man durch Einführung desselben 


in die 26 einzelnen Beobachtungen 
m — 0,00003676 
mit dem wahrscheinlichen Fehler 0,00000125 


94 Hacew über den Einflufs der Temperatur 


Redueirt man diese Constante auf Rheinländisches Zollmaafs, so wırd 
m —= 0,00003613 
oder die Beobachtungen von Bossut ergeben in letzterem Maafse als wahr- 
scheinlichsten Werth 
3 =:0,00005132 Le.” 

Nach Obigem ist die Constante von der Temperatur abhängig, man 
kann daher aus ihr die Temperatur ableiten, welche das Wasser bei der Be- 
obachtung hatte. Diese ergiebt sich nach der früher aufgestellten Formel 

m=r—sVr 

7 = 2,3 Grade 
Wenn man dagegen m um die Gröfse des wahrscheinlichen Fehlers verän- 
dert; so ergiebt sich schon 

7 = 5,9 Grade 
Es ist jedoch anzunehmen, dafs die Röhren, die Bossut benutzte, weder so 
vollständig eylindisch, noch auch so sorgfältig zusammengesetzt waren und 
stets so vorsichtig gereinigt wurden, wie mein Apparat, woher der Wider- 
stand etwas gröfser, als in regelmäfsigen Röhren sich herausstellen mufste. 
Jedenfalls ist die Übereinstimmung dieses letzten Resultats so vollständig, 
dafs sie nicht nur den Zweifel in Betreff der Potenz des Radius beseitigt, 
sondern auch eine sehr befriedigende Bestätigung des aus meinen Messungen 
hergeleiteten Gesetzes giebt‘ 

Noch mufs erwähnt werden, dafs bei den Röhrenweiten und Geschwin- 
digkeiten, welche in diesen sämmtlichen Beobachtungen vorkommen, die 
Maxima und Minima der Geschwindigkeiten unter den Gefrierpunkt treffen. 
Ganz dasselbe ist auch bei den von Couplet angestellten Beobach- 
tungen der Fall, die ich noch kurz mit der obigen Formel vergleichen will, 
indem ich die Temperatur von 9 Graden voraussetze. Dabei sind die Wider- 
standshöhen in Rheinländischen Zollen, alle übrigen Gröfsen aber im alten 
Pariser Maafse ausgedrückt. 

In einer vierzölligen Röhre von 1781 Fufs Länge bildeten sich bei 
dem Drucke von 9... 21 und 31 Zoll die Geschwindigkeiten von 2,07. . 
3,39 und 4,60 Zoll. Die Widerstaudshöhen waren sonach in Rheinländi- 
schem Maafse 9,31... 21,73 und 32,08 Zoll, während sie nach meiner 
Formel bei regelmäfsigen cylindrischen Röhren nur 1,15... . 2,73 und 4,66 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 95 


Zoll betragen durften. Das Verhältnifs dieser berechneten Widerstandshö- 
hen zu den wirklich vorhandenen stellt sich in allen drei Beobachtungen 
ziemlich nahe auf 1 zu 8. Diese Beobachtungen schliefsen sich auch an keine 
der sonst aufgestellten Theorien an, und sind daher immer unbeachtet ge- 
blieben. 

Die wichtigste Beobachtungsreihe, die bei allen spätern Untersuchun- 
gen auch vorzugsweise benutzt ist, bezieht sich auf eine fünfzöllige Röhre 
von 7021,6 Fufs Länge. Couplet sagt, dafs dieselbe mehrere Biegungen 
mache: er gab ihr nach einander den Druck von 5 Zoll 7 Linien, 11 
Zoll 4 Linien, 16 Zoll 9 Linien, 21 Zoll 1 Linie, 24 Zoll und 25 Zoll. 
Dabei ergaben sich die Geschwindigkeiten von 2,01 ...3,15...4,13... 
4,81... 5,21 und 5,32 Zoll. Die Widerstandshöhen waren wirklich 5,78 
2... 141,73. ..17,34 .... 21,83... 24,84 und 25,87 Rheinländische Zolle, 
während sie nach der obigen Formel 3,24...7,13...11,43... 14,92 
... 17,21 und 17,84 Zoll desselben Maafses sein sollten. Die Verhältnisse 
der Zahlen in beiden Reihen sind nicht constant, verändern sich vielmehr 
ziemlich regelmäfsig, indem sie von 1 : 1,8 bis 1 : 1,45 übergehn. 

Bei einem Versuche, aus diesen fünf Beobachtungen den Exponent 
der Geschwindigkeit zu ermitteln, fand ich denselben nach der Methode der 
kleinsten Quadrate gleich 1,52. Die Beobachtungen schliefsen sich daher 
viel besser an die Form 
H=nc"' 


an, als an die gewöhnliche Annahme 
Hı=ınct 


Im ersten Falle beträgt die Summe der Quadrate der übrig bleibenden Feh- 
ler nur 3,93, während dieselbe im letzten Falle 12,29 ist. 

Sodann wurde eine sechszöllige Röhre von 1712,8 Fufs Länge unter 
dem Drucke von 3 und 5+ Zoll geprüft, und es stellten sich dabei die Ge- 
schwindigkeiten von 2,75 und 3,96 Zoll ein. Die Widerstandshöhen waren 
wirklich 3,10 und 5,43 Rheinländische Zolle, während sie nach der Rech- 
nung nur 1,11 und 2,09 Zoll, also etwa den dritten Theil der ersten Gröfsen 
sein sollten. 

In einer achtzölligen Röhre von 11400 Fufs Länge stellte sich unter 
dem Drucke von 30 Zollen die Geschwindigkeit von 4,77 Zoll ein. Die Wi- 


96 Hasen über den Einflufs der Temperatur 


derstandshöhe war wirklich 31,05 Zoll, während sie nur 13,26 sein durfte. 
Sie war also in dem Verhältnisse von 2 : 5 zu grofs. 

Bei einer zwölfzölligen Röhre von 3600 Fufs Länge war die zur Ge- 
schwindigkeit von 23,50 gehörige Widerstandshöhe wirklich 150,20 Zoll, 
während sie nach obiger Formel sich nur auf 42,21 stellt. Das Verhältnifs 
zwischen beiden Zahlen ist nahe wie 2:7. 

Endlich wurden noch zwei achtzehnzöllige Röhren, deren Längen 
3600 und 4740 Fufs mafsen, unter dem Drucke von 145 und 55 Zollen ge- 
prüft. Die berechnete Widerstandshöhe verhält sich zu der beobachteten 
für die erste Röhre wie 2: 5 für die letzte dagegen, wie 1 : 4. 

Die grolse Verschiedenheit dieser Zahlen-Verhältnisse zeigt deutlich, 
dafs die Abweichungen der Beobachtnngen von Couplet gegen die meini- 
gen weder mit der Weite, noch der Länge der Röhre, noch auch mit der 
Geschwindigkeit zunehmen, daher von äuflsern Umständen , also ohne Zwei- 
fel allein von der Unregelmäfsigkeit der Röhren abhängen. Wichtig ist es 
aber, dafs die Widerstandshöhen jedesmal gröfser ausfallen, als sie nach der 
Rechnung sein sollten. Die Rechnung stellt also auch nach diesen Messun- 
gen ein gewisses Minimum der Widerstandshöhe dar, das bei unvollkomme- 
nen Röhrenleitungen zur Erzeugung der beobachteten Geschwindigkeiten 
nicht genügt. 

Dubuat theilt zunächst eine Anzahl von Beobachtungen mit, die er 
an Röhren von 1 bis 3 Linien Weite anstellte. Ich übergehe dieselben, 
weil sie theils wegen der fehlenden Angabe‘ der Temperatur, theils 
auch wohl in andern Beziehungen nicht die Sicherheit meiner Messungen 
haben, die mit ähnlichen Röhren gemacht wurden. Sodann hat Dubuat 
auch Röhren von 1 und 2 Zoll Weite angewendet. Am ausgedehntesien ist 
die Reihe von Beobachtungen, welche sich auf eine einzöllige Röhre von 
737 Zoll Länge bezieht. Sie besteht aus 11 einzelnen Messungen und die 
Druckhöhen wechseln darin zwischen 2 Linien und 24 Zoll. Wenn ich die 
Widerstandshöhe einer unbekannten Potenz der mittleren Geschwindigkeit 
proportional setzte, so ergab sich der wahrscheinlichste Werth dieses Expo- 
nenten gleich 1,80. 

Mit einer andern einzölligen Röhre von 138-4 Zoll Länge, wurden 
nur drei Beobachtungen gemacht, und dasselbe war auch mit einer gleich 
weiten Röhre von 117 Zoll Länge der Fall. Für jene ist der Exponent von 


auf die Bewegung des Wassers in Röhren. 97 


c gleich 1,69 und für diese 1,83. Endlich benutzte Dubuat auch noch 
zwei andere Röhren von derselben Weite und 24 und 4 Zoll Länge, wobei 
er indessen so grofse Unregelmäfsigkeiten bemerkte, dafs er selbst die Be- 
rechnung der Beobachtungen unterliefs. 

Die drei ersten Beobachtungsreihen führen demnach wieder zu dem 
Ausdrucke 

H=ne:'' 

Die zweizöllige Röhre von 255-- Zoll Länge wurde nur zweimal, 
nämlich unter dem Drucke von 16,33 und 36,35 Zoll versucht. Die Ver- 
gleichung dieser beiden Beobachtungen ergiebt den Werth jenes Exponenten 
sehr abweichend, nämlich x = 2,05. 

Es ergiebt sich hieraus, dafs eine Vergleichung der Coefhicienten n, 
wie sich dieselben für die einzölligen und die zweizöllige Röhre ergeben, sehr 
unsicher ist. Wenn man indessen den Exponent von c gleich 1,75 annimmt, 
und darnach unter Berücksichtigung der Längen die Werthe von n aus jeder 
Beobachtungsreihe berechnet, so findet man für den Ausdruck 


mi 


e” 
a rl 


also einigermafsen annähernd an den oben gefundenen Werth. 

Unter allen Beobachtungsreihen ist die erste, aus 11 Messungen be- 
stehende, die sicherste, und zwar theils wegen ihrer gröfsern Ausdehnung, 
theils aber auch, weil die Resultate der Beobachtungen unter sich am besten 
übereinstimmen, wie dieses namentlich bei einer graphischen Zusammenstel- 
lung sich ergiebt. Berechne ich diese Beobachtungen nach der Formel 

H=zmla..e“. 
so folgt 
m — 0,00003464 
oder nach der Reduction auf Rheinländisches Zollmaafs 
m = 0,00003405 


Dieses Resultat stimmt mit den oben entwickelten Formeln genau überein, 
wenn man voraussetzt, dafs die Temperatur des Wassers 7,9 Grade betragen 
habe, was allerdings möglich ist. Es ist auch denkbar, dafs Dubuat mit 
kaltem Wasser zu experimentiren anfıng, und dafs nach Verkürzung der 


Math. Kl. 1854. N 


95 Hıcen über den Einflufs der Temperatur u. s. w. 


Röhre die Temperatur auf 13,1 Grad gestiegen war. Unter dieser Voraus- 
setzung stimmt auch das aus der zweiten Beobachtungsreihe gefundene Re- 
sultat noch genau mit meinen Untersuchungen überein. Für die dritte ein- 
zöllige Röhre müfste man aber die Temperatur von 28 Graden, und für die 
zweizöllige sogar von 30 Graden voraussetzen, was nicht zulässig ist. Ein- 
zelne Beobachtungen dieser beiden Reihen schliefsen sich aber wieder an viel 
geringere Wärmegrade an. 


"le an a j tg Er IDEE 
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HR 


Vereinfachung der Theorie der binären quadra- 
tischen Formen von positiver Determinante. 


Von f 
H®- LEJEUNE DIRICHLET. 


mmnanNNNNNneNaN 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 13. Juli 1854.] 


J. gröfser der Umfang ist, welchen die höhere Arithmetik durch das Epoche 
machende Werk von Gaufs und andere spätere Arbeiten gewonnen hat, um 
so wünschenswerther erscheint es, dafs der Zugang zu diesem schönen Zweige 
der Analysis durch Vereinfachung des elementaren Theiles desselben so viel 
als möglich erleichtert werde. In solcher Absicht habe ich schon in meh- 
reren früheren Abhandlungen meinen Untersuchungen die dazu erforderli- 
chen bekannten Sätze mit neuer Begründung vorausgeschickt: eine ähnliche 
Vereinfachung bezweckt der gegenwärtige Aufsatz, welcher der Theorie der 
quadratischen Formen von positiver Determinante gewidmet ist. Bekanntlich 
erfordert diese Lehre in ihrer bisherigen Gestalt sehr ins Einzelne gehende 
Betrachtungen, die sich, wie die folgende Darstellung zeigen wird, daraus 
entfernen lassen. Ich beginne mit einigen Bemerkungen über Kettenbrüche, 
die, obgleich ihrem wesentlichen Inhalte nach nicht neu, in der für die hier 


davon zu machende Anwendung geeigneten Form vorauszuschicken sind. 


S1. 


Ein endlicher oder unendlicher Kettenbruch wie 
f 
@—+ ge 4 
=> y-tetc. 
soll im Folgenden durch 
(«, ß, Sy. or) 
bezeichnet werden und wir bemerken sogleich, dafs wir nur Kettenbrüche 


zu betrachten haben, deren sämmtliche Glieder ganze Zahlen sind, natürlich 


N2 


100 DixıcuLer: Vereinfachung der Theorie 


mit Ausnahme des letzten für den Fall wo die Entwicklung nicht zu Ende 
geführt ist und wo dieses Glied alsein sogenannter vollständiger Quotient jeden 
andern Werth haben kann. Von besonderer Wichtigkeit für arithmetische 
Untersuchungen sind diejenigen Kettenbrüche, deren Glieder bis auf das 
erste, für welches auch der Werth Null zulässig ist, positiv sind; durch einen 
solchen Kettenbruch läfst sich eine positive Irrationalgröfse w nur auf eine 
Weise ausdrücken, und wir wollen die Darstellung von w in dieser Form, 
oder wenn w negativ ist, die Darstellung ihres absoluten Werthes mit vor- 
gesetztem negativen Zeichen die normale Kettenbruch-Entwicklung von w 
nennen. 

Wir haben nun zunächst die Aufgabe zu behandeln, aus einem Ket- 
tenbruche wie 


BEN ur Uere.) 


in welchem die Glieder erst von p incl. ab sämmtlich positiv sind, die nor- 
male Entwicklung der Irrationalgröfse w abzuleiten. Es wird sich leicht zei- 
gen lassen, dafs dies durch eine Reihe von Umformungen bewerkstelligt wer- 
den kann, bei welchen die Glieder, die auf ein hinlänglich entferntes z fol- 
gen, unberührt bleiben, und dafs die Anzahl der neuen Glieder, welche 
schliefslich an die Stelle von «,£, ..... u getreten sind, von der Anzahl der 
letzteren um eine gerade oder ungerade Zahl verschieden sein wird, je nach- 
dem w positiv oder negativ ist. 

Um sich hiervon zu überzeugen, betrachte man zunächst den Fall wo 
v nicht das erste Glied ist. Unter dieser Voraussetzung kann man u, v und 
einige der unmittelbar folgenden Glieder, während alle übrigen ungeändert 
bleiben, durch neue Glieder ersetzen, deren Anzahl von der Anzahl jener 
um eine gerade Zahl verschieden ist, und welche mit Ausnahme des ersten, 
welches Null oder negativ sein kann, sämmtlich positiv sind, so dafs die Un- 
regelmäfsigkeit in der gegebenen Entwicklung wenigstens um eine Stelle zu- 
rücktritt. Bei dieser partiellen Umformung hat man zu unterscheiden ob v 
Null ist, oder einen negativen Werth —n hat. Im ersteren Falle sind die 
drei Glieder u, 0, p, durch das einzige Glied 4 + p zu ersetzen, wogegen der 
andere Fall in die drei Unterabtheilungen zerfällt 


na n=1p>1; n=h,p=1; 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 101 


denen entsprechend eine der folgenden Gleichungen, welche sich leicht ve- 
rificiren lassen, in Anwendung zu bringen ist: 


NE 1 1 RR )=kR—- 44,2 —3,1,P—-490...)(') 

(u — 1 Page ese.e 0 )=#—31,P—239...) 

(—,,,1,85..)=M—-9—34,r7r—1,8,...) 

Wie man sieht, beträgt die durch eine solche partielle Umformung 
hervorgebrachte Anderung in der Gliederzahl resp. 2, o, — 2 Einheiten, und 
es bedarf kaum der Erwähnung, dafs wenn eine der Differenzen n— 2, p—1, 
P— 3% r— 1, die nach unseren Voraussetzungen nicht negativ werden können, 
sich auf Null reducirt, für die Null und die beiden benachbarten positiven 
Glieder ein einziges der Summe der letzteren gleiches Glied zu setzen ist. 

Durch wiederholte Anwendung desselben Verfahrens läfst es sich 
bewirken, dafs alle Glieder, vom zweiten incl. ab, positiv werden. Ist dann 
zugleich das erste nicht negativ, so ist die Operation geschlossen und das 
Resultat dem oben Gesagten gemäfs, indem alle nach und nach in der Glie- 
derzahl eingetretenen Änderungen durch gerade Zahlen ausgedrückt sind. 
Hat hingegen das erste Glied einen negativen Werth — a, und folglich der 
Kettenbruch die Form 

v=(—a,b,c,d,...), 
so hat man für denselben, je nachdem 5 > ı oder = 1 ist, 
v=—(a—1,,5—1,c,...)oderw= —(a—1,c+1,d,...) 
zu setzen, so dafs das Resultat wieder mit dem früher Behaupteten über- 
einstimmt. 
Gr 

I. Finden zwischen zwei Gröfsen w, Q und den ganzen Zahlen «, ß, 

y, d, deren erste nicht Null ist, die Relationen 


82 
w—_?*+ 


—werayerpe ad— By, 


(') Dafs sich die negativen Glieder aus einem Kettenbruche entfernen lassen, hat schon 
Lagrange bemerkt (Me&m. de l’Acad. de Berlin, annee 1768, pag. 152); aber die von ihm 
zu diesem Zwecke gegebene Gleichung, welche mit der ersten der obigen zusammenfällt, 
reicht nicht aus, da sie für den Fall n=1, ein neues negatives Glied einführt. Will man 
dieses durch abermalige Anwendung derselben Gleichung beseitigen, so wird man zu dem 
ursprünglichen Kettenbruche zurückgeführt. 


102 Dirıcntrr: Vereinfachung der Theorie 


Statt, so läfst sich immer eine Gleichung der Form 
IN IRIETNTE) 

bilden, in welcher von den ganzen Zahlen A, m,...r, o nur die erste und 
letzte Null oder negativ sein können, die Zwischenglieder aber, wenn sie 
nicht ganz fehlen, positiv und in gerader Anzahl sind. 

Da man nach der Form der vorausgesetzten Gleichungen die Zeichen 
von «,ß, %, d gleichzeitig ändern kann, so darf « positiv angenommen werden. 
Ist nun «= !, so hat man sogleich 


_YyHeyHNR 
yet ED 
1 BR 


INH ER 2). 


Ist hingegen @ > ı, so verwandle man auf die gewöhnliche Weise in 


einen Kettenbruch, indem man alle Divisionsreste positiv wählt. Man er- 
hält so den Kettenbruch 
Y 


„=A&m,...,T) 


in welchem nur A Null oder negativ sein kann, und die Anzahl der Glieder 
m,...r gerade vorausgesetzt werden kann, da sich das Glied 7, für welches 
man zunächst einen Werth > ı erhält, nöthigen Falles in (# — 1, ı) auflösen 
läfst. Da die zu diesem Kettenbruche gehörigen Näherungsbrüche 


A Am 1 & y 
2 77 NE 


irreductibel sind und positive Nenner haben, so wird der letzte derselben, 
wie im Werthe, so auch in der Form mit X zusammenfallen. Da ferner nach 


einem bekannten Satze «a® — yf = 1, so ergiebt die Vergleichung mit der 
zwischen a, £, y. d Statt findenden Relation, 


B=ar+f, d=eyo+B 
wo r eine ganze Zahl ist. Der Bruch läßt sich also vermittelst des neuen 
Gliedes r der Reihe der Näherungsbrüche anschliefsen, und man hat 
AT rar, iR): 
II. Für das Folgende ist noch der besondere Fall näher zu betrach- 


ten, wo .«, 0, y, d sämmtlich positiv sind und zugleich die Bedingungen yS «, 
ö>y erfüllen. Wie leicht zu sehen, sind alsdann A und r positiv. Ist 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 103 


@ = i, so liegt dies schon in unserer Voraussetzung, da für diesen FallA = y, 
e—ß. Ist dagegen @> 1, so ist wenigstens sogleich klar, dafs A, welches 


nach Obigem der unmittelbar unter D liegenden ganzen Zahl gleich ist, po- 


sitiv sein wird. Dafs aber auch r positiv ist, erhellt wie folgt. Da A positiv 
ist, so sind auch die Zähler der oben gebildeten Näherungsbrüche positiv und 
bilden vom ersten incl. ab eine wachsende Reihe, so dafs also y>&. Danun 
ö=YTr-+-d, so wäre, wenn r—=0 angenommen würde, d—=y, und wenn 
man co negativ voraussetzte, ö ebenfalls negativ gegen unsere Annahme. 

Bezeichnen wir zu gröfserer Gleichförmigkeit die positiven Zahlen 
?, vr mit /, s, so ist also in unserem besonderen Falle 


ö 
2 = (I,m,...,r) za u ars). ll 70.5.7830), 


wo die Glieder Z, m, ....,r, s sämmtlich positiv und in gerader Anzahl sind. 


$. 3. 


Indem wir jetzt zu dem eigentlichen Gegenstande dieser Abhandlung 

übergehen, bemerken wir dafs alle quadratischen Formen 
ax?+2bay+cy?’=(a,b,c) 

die hier zu betrachten sind, dieselbe positive Determinante D=b5B?— ac 
haben, welche daher nicht weiter zu erwähnen sein wird. Die positive ganze 
Zahl D ist beliebig bis auf die Beschränkung, dafs sie keinem Quadrate gleich 
sein darf. Da hiernach die äufseren Coefficienten a, c immer von Null ver- 
schieden sind, so erhellt dafs, sobald aufser D noch der mittlere und einer 
der äufseren Coeffieienten gegeben sind, auch der andere, und folglich die 
Form selbst völlig bestimmt sein wird. 

Jeder Form (a, b, c) lassen wir eine aus denselben Coefficienten ge- 
bildete Gleichung 

arzbu+rcw=o 
entsprechen, deren Wurzeln 
—bz VD 


c 
immer auf dieselbe Weise wie es hier geschieht, nämlich so dargestellt wer- 
den sollen, dafs der unveränderte dritte Coefficient c den Nenner bildet. 
Unter dieser Voraussetzung können die beiden Werthe von w, dem oberen 


104 Dirıcater: Vereinfachung der Theorie 


und unteren Zeichen entsprechend, als die erste und zweite der zur Form 
(a, b, c) gehörigen Wurzeln unterschieden werden. Wie leicht zu sehen, ist 
eine Form durch ihre Determinante und eine der zu ihr gehörigen Wur- 
zeln völlig bestimmt. Gehört nämlich derselbe Werth zu beiden Formen 
(a,b, c), (A,B,C) als erste Wurzel oder zu beiden als zweite, so hat man 
die Gleichung 


in welcher entweder die oberen oder die unteren Zeichen gelten, und aus 
der wegen der Irrationalität von VD sogleich B=5, C=c, d. h. die Iden- 
tität der beiden Formen folgt. 

Wenn im Folgenden zwei Formen 
(1) ax®+2dbxy+cy’, AX?+:BXY+CY 
äquivalent genannt werden, so ist darunter immer die eigentliche Äquivalenz 
zu verstehen, so dafs also dieser Ausdruck die Existenz einer Substitution 


air kat ,£ 
(2) z=aX+ßY, y=yX+SY, N) 
einschliefst, deren Coeffhieienten die Bedingung 
(3) ad—ß DR 


erfüllen und durch welche die erste Form in die zweite übergeht. Aus jeder 
solchen Substitution folgt dann durch Auflösung der Gleichung (2) nach X 
und Y, eine ähnliche, welche die zweite Form in die erste verwandelt. 

In gewissen singulären Fällen giebt es bekanntlich aufser den eben be- 
sprochenen Substitutionen andere, durch welche äquivalente Formen in ein- 
ander übergehen und die statt der Bedingung (3) die entgegengesetzte ad — By 
— — ı erfüllen. Wir bemerken hier ausdrücklich, dafs Substitutionen die- 
ser letzteren Art im Folgenden überall auszuschliefsen sind. 

Nach diesen vorläufigen Feststellungen ist es nun leicht die folgenden 
Sätze zu beweisen. 


I. ‚Zwischen den gleichnamigen zu den äquivalenten Formen (1) ge- 
hörigen Wurzeln w und 2, und den Coefficienten der Substitution (2) besteht 
immer die Gleichung: 


.y+82 " 
(4) " Tarße 


der binären quadralischen Formen von positiver Determinante. 105 


2 b R e 9 f Y— du 
Bringt man die zu beweisende Gleichung in die Form _... . 
setzt für » seinen Werth und befreit den Nenner von der Irrationalität, so 
wird die zweite Seite mit Berücksichtigung der Gleichungen «8 — By = ı, 
D=b’-—-.ac, 
— M#+VD 
N 


wo M=aaß+b(ad+ßBy)+ceyd, N=aß?+25ß3+ cd? geselzt 
ist. Da nun die Ausdrücke M] und N mit denjenigen zusammenfallen, welche 
man für Bund C erhält, wenn man die Substitution (2) auf die erste der 
Formen (1) anwendet, so ist die Behauptung bewiesen. 

II. ‚‚Findet die Gleichung (4) für ein Paar gleichnamiger zu den 
Formen (1) gehöriger Wurzeln » und 0 Statt und erfüllen zugleich die gan- 
zen Zahlen «,ß, y, 6 die Bedingung (3), so sind die Formen äquivalent und 
die erste geht durch die Substitution (2) in die zweite über”. 


In Folge der Voraussetzung hat man ohne neue Rechnung 


— BE VD — MEVD. 
c N 

wo entweder die oberen oder .die unteren Zeichen gelten. Es ist folglich 
B=M,C=N,d.h. die Form, in welche (a, 5b, c) durch die Substitution 
(2) übergeht, fällt mit der Form (A, B, €) zusammen. 

Es versteht sich übrigens von selbst, dafs die Gleichung (4), sobald sie 
für ein Wurzelpaar gültig ist, auch für das andere Statt findet. 

III. Es werden später häufig sogenannte benachbarte Formen, d.h. 
Formen zu betrachten sein, die sich wie 


(a,b, a‘), (a', b', a") 
so an einander schliefsen, dafs der letzte Coefficient der ersten mit dem ersten 
der zweiten zusammenfällt und deren mittlere Coefficienten 5, d’ zugleich die 
Bedingung 6 + d’= 0, (mod.a') erfüllen. Solche Formen sind immer äquiva- 
lent. Wendet man nämlich auf die erste die Substitution WE » s) an, welche 
die Bedingung (3) erfüllt, ohne dafs ö bestimmt wird, so erhält man eine 
neue Form, deren erster Coefficient = a’ ist, während der zweite =—5b—.«'d 


u e 
setzt. Für unsere 


Formen wird die Gleichung (4) zwischen den gleichnamigen zu denselben 


Math. Kl. 1854. 10) 


dem gegebenen 5’ gleich wird, wenn man d = — 


106 Dirıcnter: Vereinfachung der Theorie 


gehörigen Wurzeln », w, 
1 


1 
vm—-d6—-—, oder = — „use 
w WI 


5.4. 


Wenn von den beiden zur Form (a, 5, c) gehörigen Wurzeln 


za D,.. BD) 
c ? C 


die erste ihrem absoluten Werthe nach über, die zweite unter der Einheit 
liegt, und diese Wurzeln überdies entgegengesetzte Zeichen haben, so heilst 
die Form eine reducirte. In Folge der ersten Bedingung ist 4 > 0, in 
Folge der zweiten d < VD. Das Produkt —ac—= D- b: ist demnach 
positiv, d.h. die äufseren Coefficienten a, ce haben entgegengesetzte Zeichen, 
und es leuchtet zugleich ein, dafs das Zeichen der ersten Wurzel mit dem 
von a übereinstimmt und dem Zeichen von c entgegengesetzt ist. 

Ist die Form (a, b, c) eine reducirte, so ist es auch die Form (c, 5, a), 
wie dies daraus folgt, dafs offenbar jede zu der einen gehörige Wurzel 
dem reciproken Werthe der zur andern gehörigen ungleichnamigen Wurzel 
gleich ist. 

Für jede Determinante D giebt es nur eine endliche Anzahl von re- 
ducirten Formen, die man sämmtlich erhält, wenn man für jedes positive 
b<YVD, alle positiven und negativen Faktoren c von )— 6? aufsucht, welche 
ihrem absoluten Werthe nach zwischen YD+5 und YD — 5 liegen, und 


dann für jede so erhaltene Combination 5, e den ersten Coefficienten @ durch 
D-—-b: 


die Formel &« = — bestimmt. 


c 

Es soll jetzt mit Beibehaltung der $. 3, III gebrauchten Zeichen und 
unter der Voraussetzung dafs (a, d, a’) eine gegebene reducirte Form sei, un- 
tersucht werden, ob unter den dieser nach der rechten Seite benachbarten 
Formen (a', b', a’), deren mittlere Coefficienten durch die Gleichung d’ — 
— b— ad bestimmt werden, es eine oder mehrere reducirte giebt. Hierzu 
bemerke man zunächst, dafs, wenn (a', b', a’) eine reducirte Form sein soll, 
die zu ihr gehörige erste Wurzel w’ in ihrem Zeichen der ersten zu (a,b, a‘) 
gehörigen Wurzel w entgegengesetzt sein mufs, da dieselbe Zahl a’ in der 
einen Form als erster, in der andern als dritter Coefficient vorkommt. Hier- 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 107 


nach ist also in der Gleichung vw’ = — ng , wenn darin » den ersten Werth 
von w bedeutet, die willkürliche ganze Zahl d so zu wählen, dafs w' ein un- 
echter Bruch werde und w im Zeichen entgegensetzt sei. Diese Forderung, 
ganz gleichbedeutend mit der, dafs — ö ein echter Bruch werde und im 
Zeichen mit w übereinstimme, läfst sich offenbar immer und zwar nur auf 
eine Art erfüllen, indem man für d diejenige der beiden w unmittelbar be- 
nachbarten ganzen Zahlen zu wählen hat, welche auf derselben Seite von w 
liegt, wo sich die Null befindet. Da w numerisch gröfser als die Einheit ist, 
so kann diese völlig bestimmte ganze Zahl 8 nie Null sein, stimmt im Zei- 
chen mit w überein, und liegt ihrem absoluten Werthe nach unmittelbar un- 
ter dem von w. Es ist hierdurch schon dargethan, dafs es unter den Formen 
(a’, b', a’) nicht mehr als eine reducirte geben kann. Dafs aber die dem 


eben definirten Werthe von d entsprechende Form wirklich eine redueirte 


ist, erhellt wie folgt. Läfst man in unserer Gleichung w' = — — ‚w die 


zweite Wurzel bedeuten, so hat w dasselbe Zeichen wie —d, da d im Zeichen 
mit dem ersten Werthe von w übereinstimmt. Der Nenner »— ö, dessen 
zweiter Bestandtheil wenigstens der Einheit gleich ist, ist also ein unechter 
Bruch und folglich w' ein echter Bruch, dessen Zeichen mit dem von & und 
also auch mit dem der ersten Wurzel w übereinstimmt d.h. dem Zeichen 
der ersten Wurzel w entgegengesetzt ist, wie es sein mufs. 

Um den mittleren Coeffhicienten 5’ der völlig bestimmten reducirten 
Form (a‘, 5’, a’), welche der gegebenen (a, 5, a’) nach der rechten Seite 
benachbart ist, bequem darzustellen, bemerke man, dafs nach Obigem, wenn 
w—d=r7 gesetzt wird, wo w die erste Wurzel bezeichnet, 7 ein echter 
Bruch von demselben Zeichen wie w sein wird. Setzt man nun w — o statt 
ö in die Gleichung / = — 5 — a, und führt zugleich für » seinen Werth 
ein, so erhält man ’/—= VD -+ as. Hiernach und da der echte Bruch r hin- 
sichtlich seines Zeichens mit » übereinstimmt und folglich « entgegengesetzt 
ist, liegt also 5’ zwischen VYDundVYD > a, wo das obere oder das untere 
Zeichen gilt, je nachdem a’ positiv oder negativ ist. Durch diese Bedingung 
mit der Congruenz d’ = — b, (mod. a’) verbunden, wird Ö’ leicht und ohne 
Zweideutigkeit erhalten. 

Auf dieselbe Weise oder noch einfacher, indem man vermittelst der 
oben gemachten Bemerkung die Frage auf die eben behandelte zurückführt, 


02 


108 Dirıcnzer: Vereinfachung der Theorie 


überzeugt man sich, dafs es eine und nur eine reducirte Form (’a, 'b, a) gibt, 
welche der gegebenen nach links benachbart ist. 


S. 5. 


Bildet man aus einer reducirten Form &, die ihr nach rechts benach- 
barte $,, aus dieser auf dieselbe Weise die Form $,, u.s. w., und verfährt 
ähnlich nach der entgegengesetzten Seite, so dafs die reducirte Form &_, der 
gegebenen nach der linken Seite benachbart ist, u. s. w., so erhält man die 
nach beiden Seiten unendliche Reihe äquivalenter Formen 


3 P_2> P_1> Pos Pı> Pay ++» 

von welcher wegen der Endlichkeit der Anzahl der zu einer gegebenen De- 
terminante gehörigen redueirten Formen zunächst klar ist, dafs die in ihr 
enthaltenen Formen nicht alle von einander verschieden sind, so wie auch 
dafs zwei dieser Formen, deren erste Coefficienten abwechselnd positiv und 
negativ sind, nur dann identisch sein können, wenn die Differenz ıhrer In- 
dices gerade ist. Andrerseits folgt aus der Bildungsweise unserer Reihe, nach 
welcher jedes Glied das vorhergehende und folgende völlig bestimmt, dafs 
wenn zwei Formen identisch sind, je zwei andere, welche von diesen nach 
derselben Seite gleich weit abstehen, d.h. je zwei andere, deren Indices den- 
selben Unterschied wie die Indices jener haben, ebenfalls identisch sein wer- 
den. Da sich hiernach jede Form nach beiden Seiten wiederholt, so sei un- 
ter den auf ®, folgenden Formen &,, die erste mit dieser identische. Als- 
dann sind die Formen 


Dos 5 [U IPELErER Pnyr- Pan-ı 


alle von einander verschieden. Dafs die erste mit keiner der übrigen iden- 
tisch sein kann, liegt schon in unserer Voraussetzung und wären von den 
letzteren zwei, deren Indices um 2% verschieden seien, identisch, so wäre 
nach der vorhin gemachten Bemerkung auch &, mit &,, identisch, was of- 
fenbar unserer Voraussetzung widerstreitet, da 2A<2n ist. Die eben be- 
trachteten 2 Formen bilden eine Periode, die sich nach beiden Seiten ins 
Unendliche wiederholt, so dafs also zwei Formen &,, $, identisch oder nicht 
identisch sind, je nachdem ihre Indices der Congruenz u = v, (mod ?n) ge- 
nügen oder nicht genügen. Übrigens versteht sich von selbst, dafs man die 
Periode bei irgend einem ihrer Glieder beginnen kann und dafs unsere Reihe 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 109 


auch durch Wiederholung der aus denselben Formen gebildeten Periode 
Dn> Dazı 2 ade Paa-ı) Do» ®> u Dn-ı 


erzeugt werden kann. 


Da nach $. 3 eine Form $, und die zu ihr gehörigen Wurzeln w, sich 


gegenseitig bestimmen, so ist auch für die Gleichheit von zwei gleichnamigen 


{e) 


e in der Con- 


Wurzeln »,, w, die erforderliche und ausreichende Bedingung 


gruenz u=v, (mod. 2n) gegeben. 

Bezeichnet ferner d, die in dem absoluten Werthe der ersten Wurzel 
w, enthaltene gröfste ganze Zahl, mit dem Zeichen von w, genommen, so 
findet nach $. 4 zwischen den gleichnamigen Wurzeln »,, »,,, die Gleichung 


1 


ee 
v v Wyrı 


Statt. Da d, durch die erste Wurzel w, völlig bestimmt wird, so hat die 
Congruenz u =v, (mod. 2n) die Gleichung 3, = Ö, zur Folge, aber natürlich 
nicht umgekehrt. 

Da es gleichgültig ist, welchem Gliede der Reihe wir den Index Null 
beilegen, so soll zur Vermeidung unnützer Unterscheidungen angenommen 
werden, dafs die ersten Coefficienten der Formen mit geradem Index positiv 
sind. Unter dieser Voraussetzung stimmt also das Zeichen jeder ersten Wur- 
zel w, und des entsprechenden Werthes d, mit dem von (— ı)"überein, wo- 
gegen die zweite Wurzel w, das entgegengesetzte Zeichen hat. 

Wir bezeichnen endlich noch den absoluten Werth von d, mit k,, so dafs 


also d, = (— 1)’k, und wieder k, —=k, sein wird, wenn x und v nach dem 


v 


Modul 2n congruent sind. 
1 1 


Multiplieirt man obige Gleichung w, =, — — (—- ı)k’ — 
Wyrı Wyrı 
und alle ähnlichen folgenden, je nachdem v gerade oder ungerade ist, ab- 
wechselnd mit # ı, $ 1, so erhält man 
1 a > 
a SA) a — k,+ a EL — 0 IE Sn etc 
Versteht man nun unter den gleichnamigen Wurzeln w,, w,,,, %,4., - . erste 


Wurzeln, so snd&w,, Fu ... positive unechte Brüche. Man hat also 


v+1) 
die normale rein periodische Kettenbruchentwicklung 
Eee 


Rule} us) Ikader 


110 Dirıcnter: Vereinfachung der Theorie 


W, = (— 1)" (k,;, Ran as dayn zualı; k,, kun > .) 
Auf dieselbe Weise erhält man aus der Gleichung vw, , = &,_, — ; 


der man die Form - — ee — geben kann, und den ähnlichen dieser 


v 


wi 


vorhergehenden, für den reciproken Werth der zweiten Wurzel 
1 = 
Er =(—1) ; (ey ’ lu, are RE Be ’ Rh, A .) 


und man sieht, dafs die hier vorkommende Periode, deren Glieder sich auch 
k .. k,,., k,,; durch Umkehrung 
der in der Entwicklung der ersten Wurzel enthaltenen Periode entsteht. 

Es ist noch zu bemerken, dafs für die Zahlenreihe, deren allgemeines 
Glied k, ist, eine 2ngliedrige Periode die kürzeste Periode von gerader 
Gliederzahl ist, durch deren Wiederholung sie erzeugt werden kann. Gäbe 


es nämlich eine kürzere mit der Gliederzahl 2m, so würden nach der oben 


wie folgt schreiben lassen %k 


Za-+-v—1) 2rn +v—2) 


für die erste Wurzel w, gefundenen Entwicklung, », und w,,, und folglich 
auch #, und $,, zusammenfallen, gegen unsere Voraussetzung, dafs 2 der 
kleinste Index ist, für den $,, mit ®, identisch wird. 

Endlich werde noch erwähnt, dafs man die Gesammtheit der zu einer 
gegebenen Determinante gehörigen reducirten Formen immer in Perioden 
vertheilen kann, wie wir sie in diesem $ betrachtet haben. Nachdem man 
aus einer reducirten Form die Periode der sie angehört, gebildet hat, ver- 
fährt man, falls nicht schon alle reducirten Formen in dieser ersten Periode 
enthalten sind, auf dieselbe Weise mit einer der noch übrigen Formen. Die 
so gebildete zweite Periode besteht aus Formen, die wie sie von einander, so 
auch offenbar von denen der ersten verschieden sind. Auf diese Weise fährt 
man fort neue Perioden zu bilden, bis alle reducirten Formen erschöpft sind. 


S. 6. 


Wir kommen nun zu der Frage, welche die Entscheidung betrifft, ob 
zwei gegebene Formen äquivalent sind oder nicht. Da man aus jeder Form 
leicht eine mit ihr äquivalente reducirte ableiten kann, andrerseits aber For- 
men, welche derselben Periode angehören, immer äquivalent sind, so bleibt 
nur zu untersuchen, ob Formen aus verschiedenen Perioden äquivalent sein 
können. Da offenbar bei dieser Untersuchung jede der beiden mit einander 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 441 


zu vergleichenden Formen beliebig in ihrer Periode gewählt werden kann, 
so wollen wir die ersten Coefficienten beider Formen 


9, = lad co) elAd,B, lc) 
positiv voraussetzen, jeder in ihrer Periode den Index o beilegen, für die 
Periode der ersten alle in $. 5 gebrauchten Zeichen beibehalten und uns für 
die der zweiten der entsprechenden grofsen Buchstaben bedienen, so dafs 
also die zu unseren Formen gehörigen ersten Wurzeln durch die normalen 
Kettenbrüche 
NE EN); RE) 

dargestellt werden. Werden nun die Formen äquivalent vorausgesetzt und 
geht die erste in die zweite durch die Substitution ( E über, so ist nach 8.3, I 


ad By=ı,w= ar ° 
Wie leicht zu sehen, kann « nicht Null sein. Alsdann wäre nämlich y=+1, 
und folglich 4=c, was der hinsichtlich der Zeichen der Coefficienten ge- 
machten Voraussetzung widerspricht. Wir haben also nach $. 2, I eine Glei- 
chung der Form 

nz rm Te a) 
wo die Glieder A, ın,.. r, r in gerader Anzahl >g sind. Wird nun der Ket- 
tenbruch nach $. 1 in einen normalen umgeformt, so wird, da w, positiv ist, 
die Anzahl der Glieder bis zu einem hinlänglich entfernten, unberührt blei- 
benden Gliede X, gezählt, sich um eine gerade Zahl 2% ändern, wo A posi- 
tiv oder negativ sein soll, je nachdem die Anzahl wächst oder abnimmt, und 
h= 0 auch den Fall in sich begreift, wo der ursprüngliche Kettenbruch schon 
ein normaler ist. Nach der Umformung mufs der Kettenbruch mit dem oben 
für w, angenommenen zusammenfallen. Es ist daher, wenn der Index v eine 
gewisse Grenze überschreitet, 


15 
Schreibt man 2Vi-+v stattv, wo 2/i ein hinlänglich grofses Multiplum 


28 +2h+97* 


von 2/V bedeutet, so kann das neue v jeden positiven Werth mit Einschlufs 
der Null annehmen, und man erhält, wenn man 2 Vi im Index von Ä weg- 
läfst und im Index von%k, 2g+24+2Ni auf seinen nach dem Modul 2n 
genommenen Rest 2m reducirt, 


112 Diricuuer: Vereinfachung der Theorie 


Kıık a 


Es ist mithin ©, = w,, und folglich ®$, = #,, d.h. die zweite Form ist in 
der zur ersten gehörigen Periode enthalten und entspricht in dieser dem In- 
dex 2m. Formen aus verschiedenen Perioden können demnach nicht äqui- 
valent sein. 


ST: 


Nachdem wir den schwierigsten Satz der Theorie der quadratischen 
Formen von positiver Determinante auf eine einfache Weise bewiesen 
haben, bleibt uns noch mit wenigen Worten anzudeuten, wie die übrige 
Lehre in denjenigen Punkten, die nicht sowohl auf diesem Satze als viel- 
mehr auf der Begründung desselben beruhen, unserem Beweise gemäfs zu 
modifieiren ist. 

Da die Operationen, durch welche man die Äquivalenz zweier For- 
men erkennt, immer eine erste Substitution ergeben, durch welche die eine 
Form in die andere übergeht, so bleibt hinsichtlich der Äquivalenz nur noch 
die Aufgabe aus einer gegebenen Transformation einer Form in eine andere 
alle übrigen abzuleiten. Diese Aufgabe wird leicht auf die einfachere zurück- 
geführt, alle Transformationen einer Form in sich selbst darzustellen, und 
man kann dabei voraussetzen, dafs die Coefficienten der Form ohne gemein- 
schaftlichen Theiler sind, da jede Substitution, durch welche eine Form in 
sich selbst übergeht, bei der durch Entfernung des gemeinschaftlichen Thei- 
lers entstandenen neuen Form denselben Erfolg hervorbringt und umge- 
kehrt. Ist nun (a, 5, c) eine Form, deren Coefficienten a, d, c keinen ge- 
meinschaftlichen Theiler haben, so wird der gröfste gemeinschaftliche Theiler 
von a, 25, c, den wir, positiv genommen, co nennen wollen, ı oder 2 sein, 
von welchen beiden Fällen der letztere übrigens nur Statt finden kann, wenn 
die Determinante D= 5b? — ac die Form 4A + ı hat. Dies vorausgesetzt, 
beweist man (!), dafs alle Substitutionen Si 2); welche die Form in sich 
selbst verwandeln, durch die Gleichungen 


t— bu eu au t+ bu 
’ B=—--, MW Zi = 


oa o oa (v2 


04. == 


(') Disq. arith. pag. 181 oder Crelle’s Journal. Band 24, S. 328. Der am letzteren Orte 
gegebene Beweis gilt für complexe Zahlen, bleibt aber wörtlich für reelle anwendbar, wenn 
man unter dem dort gebrauchten Zeichen w dasselbe versteht, was hier mit bezeichnet ist. 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 1443 


erhalten werden, wenn man in diese alle ganzen Zahlen z, u einsetzt, welche 


der Gleichung 
ti Du — 0: 


genügen, und zeigt zugleich, dafs die vollständige Auflösung dieser unbe- 
stimmten Gleichung leicht aus der in den kleinsten positiven Zahlen ausge- 
drückten Auflösung abzuleiten ist. 

Man kann nun den Zusammenhang zwischen beiden Problemen zur 
Auflösung der unbestimmten Gleichung benutzen, da sich das Transforma- 
tionsproblem für den Fall einer reducirten Form direct lösen läfst. Wir 
können hierbei @ in der reducirten Form positiv voraussetzen und uns auf 
die Betrachtung derjenigen Substitutionen beschränken, deren Coeffieienten 
a, ß, y, d sämmtlich positiv sind. Ist 


ER ER BE Re FE 


der normale periodische Kettenbruch, welcher die erste der zur Form 
£ : 9 ö E : 

(a, 5, c) gehörigen Wurzeln darstellt, und bezeichnen = ,‚ „ zwei aufeinan- 

der folgende Näherungswerthe desselben, deren zweiter dem Endgliede %,,_, 


irgend einer Periode entspricht, so hat man 


ad— Ay=ı, re 


aus welchen Gleichungen nach $. 3, II, wenn man die dort vorkommenden 
Formen identisch voraussetzt, folgt, dafs unsere Form durch die aus vier 
positiven Coefficienten gebildete Substitution «, ®, y, d in sich selbst 
übergeht. Umgekehrt ist leicht zu zeigen, dafs man alle Substitutionen 
der bezeichneten Art auf diese Weise erhält. Sind nämlich «, £, y, d die 
Coeffieienten einer solchen, so schliefst man aus $. 3, I, dafs obige zwei 
Gleichungen Statt finden. Gibt man nun der zweiten, welche für beide 
Wurzeln w gilt, die Form 


Bw? + («a — 2) v—y=0, 
und bemerkt, dafs von diesen Wurzeln die erste zwischen ı und x, die 
zweite zwischen — ı und o liegt, so folgt, dafs die erste Seite für » = ı ne- 
gativ, für » = — ı positiv sein mufs. Man erhält so die beiden Ungleich- 


heiten 
Math. Kl. 1854. ; B 


114 DiricHLert: F ereinfachung der Theorie 
y-a>ß-8, o—-y>a—ß, 
aus welchen leicht diese neuen 


ey ze 


abgeleitet werden. Die Richtigkeit der ersten ergibt sich, indem man von 
der entgegengesetzten Annahme ö <y ausgeht, aus welcher wegen «ad > ßy, 
@a>% oder a—ß>o, und dann nach der zweiten der obigen Ungleich- 
heiten, d>y folgt. Setzt man zweitens <>, so kann nicht zugleich d&> ß 
sein, da dann «d um wenigstens 3 Einheiten gröfser als ®y sein würde. Aus 
ß—6 5 o folgt aber nach der ersten der obigen Ungleichheiten y>a. Da 
so die Annahme @>y auf einen Widerspruch führt, so ist nothwendig 


> 
y2a. 
Es finden hiernach alle $. 2, II gemachten Voraussetzungen Statt und 
man hat 
— — ur r- ==/(L, m... 7,8), Wellm,. 37,50): 


Setzt man für die erste Wurzel w obige Entwicklung ein, so erhält 
man zwei gleiche und folglich identische normale Kettenbrüche, so dafs die 
Reihe /, m, .. r, s nothwendig aus einer oder mehreren Perioden k,, k,, .. 
k,,_, besteht und z ; . ‚ wie vorhin behauptet wurde, zwei aufeinander- 
folgende dem Ende einer Periode entsprechende Näherungswerthe sind. Da 
nun a, @, y, d offenbar wachsen, wenn man von einer Periode zur folgen- 
den übergeht, so werden die kleinsten positiven Substitutionscoefficienten 
dem Ende der ersten Periode entsprechen und man überzeugt sich auch 
leicht, dafs sie in den oben angeführten Gleichungen aus den kleinsten po- 
sitiven Werthen von Z und u erhalten werden. Nach der ersten und vierten 
jener Gleichungen ist nämlich 

ne. e— b2u: Mr An ei acu? ni acu? 


a? a? r 


Da nun — ac positiv ist, so haben « und Ö immer dasselbe Zeichen, welches 
21 : : > 
wegen @ + = — das Zeichen von Zt ist. Eben so sieht man aus den Aus- 


drücken für @ und y, dafs auch diese, wenn sie nicht beide Null sind, was 
u = 0 voraussetzt, im Zeichen mit w übereinstimmen. Die oben unter- 


der binären quadratischen Formen von positiver Determinante. 115 


suchten positiven Substitutionen «, ß, y, d werden also aus positiven z, u 
erhalten und da ß, y mit u wachsen, so entspricht die in den kleinsten Zah- 
len ausgedrückte Substitution den kleinsten positiven Werthen von Z,u, 
die folglich, sobald jene aus dem Kettenbruche bestimmt ist, durch die 
Gleichungen 

= — (+ a), u=-, (da) 


sefunden werden. 
Le) 


—HETD—— 


a 

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Philologische du historische 


Abhandlungen 


der 


Königlichen 


Akademie der Wissenschaften 


zu Berlin. 


anne 


Aus dem Jahre 


E80A. 


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Berlin. 
Gedruckt in der Druckerei der Königlichen Akademie 
der Wissenschaften. 


1855. 


In Commission in F. Dümmler’s Verlagsbuchhandlung. 


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K 


kKah'a!'t: 


v.D. HAGEN: Die romantische und Volks-Litteratur der Juden in Jüdisch-Deutscher 


Sprächesg(Eirsters Het) n 2 Sa Nee ee ae Seite 1 
RIEDEL: Die Ahnherren des Preulsischen Königshauses bis gegen das Ende des 

43 Jahrhundertst 22 ren ee ee ee ee ee u 
HoMEYER: Der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts ...........- - 155 
Currıus: Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen... .....2..... - 211 
Ir GRimmuber dievnamen desdonners.r... 0 2 RER EEE -#303 


RıTTER über einige verschiedenartige charakteristische Denkmale des nördlichen 


SEETBLS 0 56 Do Die v0 Ban due a a oe ER - 333 
RıEDEL über den Ursprung und die Natur der Burggrafschaft Nürnberg ... . - - - 369 
RANKE: Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten .... 2... 22.2.2000. - 415 
Bopp über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen... . . - - 459 
PANOFKA: Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24... ...... - 551 


——m—— um 


u, 


Die romantische und Volks-Litteratur der Juden 
in Judisch - Deutscher Sprache. 


Von ,# 
r 


H=: yo. HAGEN. 


Erster Theil. 


mann 


[Gelesen in der Akademie der Wilsenschaften am 18. August 1853.] 


Wan Goethe, aus Anlafs seiner früheren alttestamentlichen Arbeiten, von 
den Juden sagt, dafs sie von jeher nicht viel getaugt haben, so gilt dafselbe 
von dem Menschen überhaupt, dessen Urgeschichte zugleich ihre Stamm- 
geschichte ist; und wie, laut derselben, der Mensch sogleich mit Hochmut, 
Wollust, Blutschande und Brudermord glänzend auf die Weltbühne trat, 
so taugten auch seine nächsten Abkömmlinge, durch ihre im selben Gleise 
fortgehende Geschichte, zum Beispil und Vorbild in der Weltgeschichte, als 
Weltspiegel, welcher Anfang und Ende der Dinge umschliefst. 

Es war und ist das Schicksal der Juden, bei der stärksten innern Ein- 
heit und dem festesten Zusammenhang und Halt, bei der schärfsten Abson- 
derung, in alle Welt, unter alle Völker zerstreut zu werden und zu bleiben 
bis ans Ende der Tage, eben wie der ewige Jude. 

Und so sind es zwei entgegengesetzte Richtungen, welche von jeher 
das Jüdische Volk zur Führung und Erziehung des Menschengeschlechts eig- 
neten und bestimmten: nämlich daszähe Festhalten der unvertilgbaren, leibli- 
chen, wie geistigen Grundzüge ursprünglicher Eigentümlichkeit; und dabei 
die leichte Beweglichkeit und Gewandtheit, sich auch die entfernteste Volks- 
tümlichkeit anzueignen. In beidem zeigt sich zugleich eine gewisse Än- 
lichkeit mit dem Deutschen Volke. Dise letzte Gefügigkeit, welche bei 
den Juden sich, im Streite mit jener Halsstarrigkeit, schon in der Aegyptischen 
Dienstbarkeit offenbarte, dann in dem unaufhörlichen Bulen mit fremden 
Göttern, sowie in der Babylonischen Gefangenschaft, und endlich seit der 
völligen Vertreibung aus dem gelobten Lande bis zur Zerstreuung in alle 
Welt unter alle Völker, hatte zur Folge, dafs die Juden nicht nur an der 

Philos. - histor. Kl. 1854. A 


2 v.D. Hacken: die romantische und V olks-Litieratur 


Litteratur, Gelahrtheit und Dichtkunst diser Völker Theil nahmen, sondern 
auch die Sprachen derselben mehr oder minder sich aneigneten. Dabei gaben 
sie zwar ihre Ursprache, welche Gott selber im Paradise, auf dem Sinai und 
fürder mit seinem Volke redete, die Sprache ihres Gesetzes und der auch uns 
Heiligen Schrift, keinesweges auf, und lernen sie immerdar noch, wenn auch 
nur fast als eine todte, kaum noch gesprochene, jedenfalls im Gebrauche 
manigfaltig veränderte Sprache. In dieser bildete sich auch in den ver- 
schiedensten Ländern eine Art gemeinsamer Litteratur der Juden, als Fort- 
setzung der Althebräischen, fürder aus, und diente noch als Vereinigung der 
Zerstreuten, für welche es zu verschiedenen Zeiten verschiedene, oft weit 
entlegene Orte der Nachblüte gab, z. B. in Portugal und Polen. Diser 
Teil des Jüdischen Schriftwesens hat bisher noch die meiste litterargeschicht- 
liche Berücksichtigung auch für die übrige gelehrte Welt gefunden. Erst in 
späteren Zeiten hat man auch den Teil desselben mer beachtet, der sich 
an die Litteratur der neueren Völker, unter welchen die Juden lebten, be- 
stimmter anlehnt, und der schon im Mittelalter als ein Zweig der romanti- 
schen Litteratur anzusehen ist. Als solcher tritt sie sowol in der eignen 
Hebräischen Sprache, als in den neueren Landessprachen hervor, und hier 
zwar, wie es mir scheint, am reichhaltigsten, manigfaltigsten, und überhaupt 
merkwürdigsten, in Deutscher Sprache. Und darum gebürt disem Ge- 
genstande wol eine nähere Betrachtung; wobei ich hier besonders die der 
Dichtkunst zugewandte Seite hervorhebe, als die lebhafteste und bedeutendste 
für die gesammte übrige Bildung. 

Die Juden sind freilich kein eigentliches Volk der Kunst, in welcher 
die alten heidnischen Völker sie weit übertrafen: ihre Dichtkunst jedoch, auf 
dem Urgrunde der Wahrheit beruhend, überragt alle diese Völker ebenso 
durch Erhabenheit, Heiligkeit und Sittlichkeit, wie sie weniger in manigfalti- 
gen Kunstformen ausgebildet ist. Auch nach dem Abschlufse des alttesta- 
mentlichen Kanons (nach der Heimkehr aus Babylon), und selbst nach der 
Zerstörung Jerusalems, hat es den Juden nicht an Dichtern gefehlt, wie einige 
Gebete des Amoräers Samuel (st. 250 n. Ch.) im Talmud, und der Rab- 
biner Nechonja und Elieser, im Gebetbuche für alle Wochentage, be- 
zeugen. Dise Gedichte befleifsigen sich, dem Inhalte gemäfs, auch der 
altertümlichen Sprachreinheit; obschon einige (namentlich Elieser) sich der 
Sprache des Talmud anschliefsen; dessen beide grofse Sammlungen in Jeru- 


der Juden in Jüdisch-Deutscher Sprache. 3 


salem und Babylon, in den ersten Jahrhunderten n. Ch., alle Kräfte auf- 
boten zu einem nochmaligen Babylonischen Bau. Die ängstliche Sorge für 
die Sprachreinigung zeigten die Juden selbst darin, dafs sie andere weltliche, 
ergetzliche und fremdartige Gegenstände auch meist nur in fremden Sprachen 
dichteten. In solchem guten Sinne begannen sie damals schon ihre seitdem 
so häufig, auch im anderen Sinne widerholten Arbeiten diser Art. Aus der 
vorchristlichen Zeit sind noch einige Überbleibsel in der damals seit Alexan- 
der d. G. weit durch das Morgenland herrschenden Griechischen Sprache: 
Bruchstücke einer Tragödie, der Auszug der Kinder Israels aus Äg gypten, 
von einem Juden Ezechiel; (!) und zwei heroische Gedichte, von einem 
Philo, der älter ist als der Alexandrinische Philo, und von Theodotos. 
Eines Jüdischen Dichters Theodorus in Lateinischer Sprache gedenkt 
Martial (Epigr. XI, 54. 94), als seines Zeitgenofsen. 

Nicht minder'erfuhren die Juden die Einwirkungen der Araber, als 
dise Söhne der Wüste seit und durch Muhamed die Griechisch - Römische 
Weltherrschaft ergriffen, auch deren Bildung zum Teil sich aneigneten, und 
zumal unter den Abassidischen Chalifen, in Wifsenschaften und Künsten 
wetteiferten, und dadurch zugleich die Höhe ihrer Macht bezeichneten, 
welche sich auch weit ins Abendland über die zerstreuten Juden erstreckte. 
Arabische Gedichte von Juden sind zwar eben nicht bekannt: aber durch die 
ursprüngliche Stammes- und Sprachverwandtschaft standen die Juden in 
eigentümlich günstigen Verhältnissen zu den Arabern. Wie der Kirchen- 
vater Origines die aus Aegypten von den Kindern Israels mitgenommenen 
kostbaren Gefäfse, schön und auch wahr, durch die in Aegypten angenom- 
mene Bildung deutet, welche sie durch einen würdigen heiligen Inhalt wei- 
chen sollten, — zu goldenen Früchten in silbernen Schalen — : so entlehn- 
ten die Juden auch die kunstreich ausgebildeten Formen der Arabischen 
Dichtkunst. Die derselben eigentümliche Verbindung einer wirklichen 
Vers-Mefsung mit Sylbenzählung und Reim bildeten die Juden sich 
um so leichter an, als der Reim nicht allein schon in den genannten Hebräi- 
schen Gebeten ganz entschieden auftritt (als durchgehender Reim des ganzen 
Gedichts, und als abwechselnder), sondern auch schon in den ältesten Mosai- 
schen Urkunden (Gen. 4 und Num. 22) lautbar wird, und im Sprachbau 
(den Flexionen des Nomens und besonders i in den Suffixen) begründet, sich 


&) PFarton rt of English aa ed. Dre 1777333 
A2 


4 v.d. Hasen: die romantische und V olks- Litteratur 


den, noch des Mafses und der Zal ermangelnden Hebräischen Versen desto 
stärker empfahl, sowie durch den herrschenden Parallelismus der Sätze der 
einfachste, gepaarte Reim fast gefordert ward. Mit den Arabischen kunst- 
gemäfsen Versen, deren Länge die Hebräer zwischen 3 bis 13 Sylben fest- 
stellten, verbanden sie nun ihre schon beschribene Reimweise, und fügten 
dazu die übrigen Arabischen Reimgebäude, der überschlagenden, dreimal 
widerholten und weiter verschlungenen Reime, zu manigfaltigen Strophen ('). 
Ihre Kunstausdrücke für Strophe, Stanze und deren Glieder sind ebenfalls 
die Arabischen, schon aus der Wüste her, nämlich: Hütte oder Zelt, Bal- 
kon, Pflock oder Zeltpfahl: welche bildlichen Ausdrücke, überall sehr nahe 
ligend, wie noch Versbau bezeugt, auch bei unseren Meistersängern wider- 
kehren, in ihren Stollen (Pfosten) und Gegenstollen (Strophe und Anti- 
strophe) ; sowie unsere älteren Sangesmeistern ihr Dichten kunstgerechter 
und sinnvoller Stanzen als das Errichten und Decken eines Hauses oder Zim- 
mers vorstellen. 

In solchen Formen dichtete nun seit der Arabischen Herrschaft eine 
grofse Menge Jüdischer Reimer, wie sie heifsen, und zum Theil hoch ge- 
rühmt werden, vornämlich lyrische Gedichte, darunter auch Festlieder, und 
die schon von Jeremias angestimmten Klagelieder; deren ernster und from- 
mer Inhalt sie als würdige Fortsetzung der frühern Hebräischen Dichtkunst 
anreihte (?). 

Daneben versuchten sich die Juden, nach Vorgang der Araber, auch 
in anderen zum Theil noch verwandten Gattungen, vornämlich in Sitten- und 
Lehrgedichten, Sprüchen, Fabeln, Rätseln, Sinngedichten. Das erste 
seiner Art ist das sittliche Lehrgedicht des Hai Gaon im 10 — 11. Jar- 
hundert; dann das Schachspil des Rabbi Abra Esra im 12. Jarhun- 
dert, welcher, nächst Maimonides, „unstreitig der gelehrteste, geistreichste 
und vorurtheilsfreiste Jude diser und der folgenden Zeiten” genannt 
wird. Ihm gleichzeitig ist das ärztliche Lehrgedicht des Rabbi Jehuda, 


(') Darunter auch die dreimalige Widerholung desselben Reims in Bindung mit einer 
vierten Zeile, welche durch das ganze Gedicht reimt. 


(2) Eine sinnige Auswahl solcher Gedichte in Deutscher gereimter Uebersetzung bietet 
„die religiöse Poesie der Juden in Spanien. Von Dr. M. Sachs”, mit Beilagen in der Ur- 
sprache und geschichtlicher Darstellung (Berlin 1845). — Zum Folgenden verdanke ich 
freundliche Mittheilungen und Nachweisungen dem Prof. Petermann. 


der Juden in Jüdisch-Deutscher Sprache. 5 


genannt Charizi, d. h. der Dichter, der auch den Hariri übersetzte 
und änliche Makamen, lehrreiche Erzälungen, verfafste. Im 13. Jarh. 
dichtete Rabbi Isaak lehrhafte Fabeln, Rabbi Ephraim das Märtyrtum 
des Rabbi Ammon, und Rabbi Joseph brachte die ganze Gemara in Verse. 
Rabbi Hyssopäus im 15. Jahrh. verfafste ein schönes Hochzeitgedicht: aber 
Abraham Ben Jabal und Imanuel Ben Salomo, welche zu den 
besten Dichtern dieser Zeit gehörten, wurden gleichwol von den Juden 
verachtet, weil sie die heilige Sprache so sehr entweihten, dafs sie erotische 
Gedichte nach Catullischer Weise darin sangen. Der neuste Geschicht- 
schreiber der Jüdischen Poesie, Fr. Delitzsch (1836) stellt das Verhältnis 
diser letzten Dichter zu den ihnen überwigend entgegenstehenden und 
dem Judenvolke gemäfseren Dichtern näher dar: er falst beide Richtungen 
als Jüdische mittelalterliche Romantik zusammen, nennt die eine aber 
„die synagogische, oder katholische, welche, auf die Legende gegrün- 
det, die rein spiritualistische Idee des Judentums nach Auflösung des Jüdi- 
schen Staats, als Einheitsband der Juden, in mysteriöser Sprache und Hie- 
roglyphen der Mythe darstellt, wie das Pijuth aus der Hagada thut. In der 
profanen Richtung dagegen hat, aus Einwirkung der Dichtkunst des Islams 
und der Limosinischen und Italienischen Minnesängerei, der unjüdische Sen- 
sualiamus fast Überhand genommen, namentlich in den beiden Jüdischen 
Divanen (Gedicht-Sammlungen), weniger in dem des Spaniers Al-Cha- 
rizi, fast ganz in dem des Imanuel. Die Macberot Imanuels, des Rö- 
mers, sind in der Jüdischen Romantik Seitenstück zu Tristan und Isolde: 
die spiritualistische Idee unterliegt in beiden dem Sensualismus der Minne.” 

Der hier bemerkte Einflufs des Romantischen tritt noch stärker 
und manigfaltiger hervor in den Gedichten der Juden, welche nun auch in 
den Romanischen Sprachen verfafst sind. Solcher Jüdischen Dichter, 
die in Spanischer, Portugiesischer und Italienischer Zunge sangen, 
gibt es eine namhafte Anzahl. Besonders von solchen Spanischen Dichtern 
gibt Daniel Levi de Barrios, selber im 17. Jarh. als Dichter berühmt, 
ein langes Verzeichnis, (!) unter welchem im 14. Jarh. hervortritt: Rabbi 
Salomo Usque durch ein Trauerspiel und als Übersetzer des Petrarca; im 


17.Jarh. Manasse als Übersetzer des Thucydides, und Jakob Ben Usiel 


(') ARelacion de los poetas Iudaycos. — Die Jüdischen Provenzaldichter 1190-1492 
verzeichnet alphabetisch Zunz „Zur Geschichte und Litteratur” Bd. 1 (Berlin 1845). 


6 v.d. Hasen: die romantische und Volks- Litteratur 


durch sein Heldengedicht David. Unter den Potugiesen verdient vor allen 
genannt zu werden Salomoncino, der, ein Freund des Camoöns, diesem 
bei seiner Lusiade thätigen Beistand leistete. Von den Italienern erwähne 
ich nur den Rabbi Jehuda benannt Arjeh di Modena, oder, wie er gewön- 
lich genannt wird, Leo Mutinensis, welcher im 17. Jarh. lebte, und unter 
andern in dem Alter von 18 Jahren ein poetisches Kunststück lieferte, wie 
es wol nur in dem Gehirn eines durch den Talmud geschulten Juden ent- 
springen konnte, aber auch den Witz und Scharfsinn eines solchen sattsam 
bekundet. Es ist difs ein Gedicht auf den Tod seines Lehrers Moses Ba- 
sula, welches zugleich Hebräisch und Italienisch lautend einen Trauergesang 
bildet, in der achtreimigen Stanze: (!) 
Ya TER DEI ma iR Sad mp 
Chi nafce muor, Oime, che pals’ äcerho. 
joy ON Pr ur ol Day ah 53 
Colto. vien l’huom, cosi ordin’ il Cielo. 
2 927 > mia a mon 
Mofe mori Mole gia car de verbo. 
Ho mr Nm Tea Dr jr mon Di 
Santo fia ogn’ huom, con puro zelo. 
Na mn ar Tu mar Dun mn 
Ch’ alla en gia mai l[enza rilerbo. 
"> MB RI PR 99 na DIR Sm 
Aria huom, ma vedran in cangiar pelo, 
Bas may 2 "bp D3 maEO 
Se fin habiam, ch’ al Cielo vero ameno, 
Sad iwı au naar Din 
Val’ huomo vä le viva aflaiı, [e meno. 

Wie bei den Romanischen Völkern, wegen ihrer nähern Beziehung 
auf das Morgenland, überhaupt die Juden wenig oder gar nicht von ihnen 
zu unterscheiden sind, in Gestalt und Tracht, in Aussprache, eigentümlicher 
Betonung und einer gewissen Sangweise der fremden Sprache: so haben sie 
auch bei der Teilname an deren Dichtkunst und Schriftentum überhaupt, 
keine leicht erkennbare Eigenheit kund gegeben. Dafselbe Verhältnis hin- 
sichtlich des Sprachgebrauchs zeigt sich zwar auch noch bei unseren Mittel- 


(') Sota. lib. Mischnicus de uxore adulterii suspecta, cum excerplis Gemarae, Hebr., C. 


vers. Lat. et comm. ed. I. Ch. Wagenseil. Altdorf. 1674. 4. (88 und 1234 S.) p. 50. 


der Juden in Jüdisch-Deutscher Sprache. 7 


deutschen Liederdichtern (Minnesingern), unter welchen Süfskind der 
Jude von Trimberg (!) sich nur durch den gezierten Namen kund 
gibt, dergleichen damals schon mehre vorkommen(?); sowie die Juden bei dem 
Staatsgebot, anstatt der Stammesnamen bestimmt unterscheidende Familien- 
namen anzunehmen, in diser Richtung vil weiter gegangen sind, und neben der 
Benennung von Ländern und Orten (Schlesinger, Breslauer), besonders 
gerne poetische Namen sich beigelegt haben (Rosenhain, Rosenbaum, Rosen- 
kranz, Rosenberg etc.): zum Teil aus Anklang alter Hebräischer Namen 
(Löwe, Löbel aus Levi), überhaupt aus Nachwirkung dem allgemein im Mor- 
genlande, mit den weniger veränderten Sprachen, sichtlichen Bestreben be- 
deutsamer Namengebung. Dann aber zeigt sich bei den Deutschen Juden 
eine eigne Erscheinung, und zwar erst seit der Zeit, dafs die Deutsche Dicht- 
kunst, völlig in die Städte gezogen, meist nur noch durch die Meistersänger 
betriben ward, und als neben dem durch Luther geschaffenen volksmäfsigen 
Kirchenliede, und der ungebundenen Rede, das neue Volkslied, zumal 
das geschichtliche, in Stadt und Land aufkam. Difs alles, zumal das Letzte, 
geschah mit einer unläugbaren Misbildung und Verwilderung der früher 
so manigfaltig gebildeten Sprache und Dichtkunst; welche Bildung noch 
durch die pedantische Einmischung der gelehrten (Lateinischen) Sprache, 
und weiter durch die mit anderen fremden Einflüfsen über Deutschland ge- 
kommenen Italienische, Spanische und endlich, am stärksten, durch die 
Französische Sprache barbarisirt ward: sodafs die Herstellung und Wider- 
geburt unserer Sprache seitdem ein warhaft geistiges Wunder, ein Zeugnis 
unverwüstlicher Lebens- und Auferstehungskraft, eine Verheifsung unaufhör- 
lich fortschreitender Bildung der Deutschen ist. Jene Rohheit und Verwil- 
derung aber vermehrten die daran teilnemenden Juden nun noch durch die 
Einmischung ihrer eigenen, unter den Fremdvölkern schon längst todten und 
verdorbenen Hebräischen Zunge. Und so entstand ein Mischmasch und Jar- 
gon, welcher teils an die Zigeunerisch- Jüdische Spitzbubensprache, teils an 
die jetzt eben wildwachsende anglisirte Sprache der Deutschen in Nordame- 


(') Minnesinger 119. 
(?) In einer den Sülskind betreffenden Würzburger Urkunde 1218 die Juden - Zeugen 


Liebermann, Schönemann u. a. Ein Mainzer Jude Seidenfaden 1340. Minnesinger 
IV, 536. 


s v.D. Hasen: die romantische und Volks - Litteratur 


rika erinnert, aber alle noch überbietet im Kunterbunt der Bestandteile und 
im Hohnsprechen aller unserer noch so bedeutsamen und freilich dem Frem- 
den schwierigen Sprachgesetze. Das Letzte geschah und geschiht zum Teil 
aus Jüdisch übertribener Folgerichtigkeit, z. B. die so eigentümlich im Deut- 
schen ablautenden Zeitwörter nach den früher auch von Deutschen Sprach- 
lehrern sogenannten regelmäfsigen Endung zu machen: gebe! er nehmt; 
reitete, gereitet. 
Einem solchen Rotwälsch gemäfs, sind auch den Gedichten darin 
Vers und Reim angepafst: der Reim, weit entfernt von Reinheit, ist häufig 
blofser Anklang; die Verse sind von ungemefsener Länge, bald sehr kurz, 
bald atemlos lang, nach Art der Jean Paul’schen Streckverse. Solche in 
den weit vorherrschenden Reimparen verbundene Reimzeilen scheinen so 
noch eine Nachwirkung des schon erwähnten Parallelismus der beiden Glie- 
der von ungleicher Länge, in der Hebräischen Rede überhaupt, vornämlich 
in Gedichten (Psalmen) und Sprüchen. Selten sind daher auch die Jüdisch- 
Deutschen Gedichte mit überschlagenden Reimen, überhaupt in mehrrei- 
migen Stanzen, aufser einigen geschichtlichen Liedern, meist nach solchen 
Deutschen Volksweisen, wie das Vinzenzlied im Tone der Pavia- 
schlacht. Und wird ja einmal ein Anlauf zu einer künstlichen Stanzen- 
bildung genommen (wie bei der achtreimigen Italienischen Stanze im Baba- 
Buehe), so hält es doch nicht lange an und verläuft sich alles bald in unregel- 
mäfsige, acht-, sechs- und vierreimige Sätze, meist auch mit Streckversen. 
So stellt sich die Jüdisch-Deutsche Rede und Dichtung dar in ihren 
eigentümlichen Erzeugnissen, Erzälungen, längeren Gedichten, Liedern und 
Schauspilen; welche zum Teil zwar übertragen sind aus anderen Sprachen, 
und auch aus dem reinen Deutsch selber (z. B. Ritter Wieduwilt aus 
Wigalois), aber auf ebenso absonderliche Weise verarbeitet wurden. 
Daneben bestehen allerdings auch mehr oder minder rein Deutsche 
Übersetzungen der Juden, sowol von ihrer ganzen Bibel, als von einzelnen 
Büchern derselben, auch wol in Reimen; ebenso Übersetzungen aus ande- 
ren Sprachen; und selbst gut Deutsche Werke, zumal ältere und Gedichte, 
werden so erneut, oder nur umgeschriben für Jüdische Leser. 
Denn, was dise gesammte Jüdisch-Deutsche Litteratur ferner inner- 
halb der Deutschen Gesamtlitteratur eigentümlich auszeichnet und abson- 
dert, das ist ihre Abfafsung und Vervielfältigung in einer eignen, aus der alt- 


der Juden in Jüdisch- Deutscher Sprache. 9 


hebräischen Quadrat-Schrift verkürzten und dem Deutschen angepafsten 
Jüdisch-Deutschen Schreibe- und Druckschrift. 

Von jenen, der Absicht nach im gebildeten Schriftdeutsch verfafsten 
Werken der Juden, wenn sie auch in Jüdisch-Deutsche Buchstaben umgeschri- 
ben sind, sehen wir hier ganz ab, weil sie, wie solche Bücher anderer Undeut- 
scher Schriftsteller, der allgemeinen Deutschen Litteratur angehören, und 
auch meist in Deutscher oder Lateinischer Schrift gedruckt sind. Ebenso 
sehen wir hier ab von den älteren und neueren Deutschen volksmäfsigen und 
schriftgelehrten Werken, welche fast unverändert nur in Jüdisch - Deutscher 
Schrift gedruckt sind, und denen allerdings sonst auch in der Deutschen 
Litteraturgeschichte ihre bisher vernachläfsigte Aufname gebürt, zumal, 
wenn sich ergibt, dafs solche volksmäfsige Bücher in der Deutschen Ur- 
schrift nicht mehr zu finden sind (!). 

Dagegen die eigentliche Jüdisch-Deutsche Litteratur in folgen- 
der Übersicht, ist hienach nicht wegen ihrer Ausbildung und Schönheit an- 
ziehend, sondern merkwürdig, als eigentümliches Gewächs, wie andere 
Volksmundarten und deren eigene Erzeugnisse. Dabei hat sie noch die be- 
sondere Bedeutung, dafs sie völlig dem ursprünglichen Wesen und den fort- 
wärenden Zuständen dises zum allgemeinen Beispil bestimmten Volkes am 
Eingange der Menschengeschichte, entspricht. 

Alle dise Jüdisch-Deutschen Hervorbringungen zeugen weniger von 
Erfindung, als von eigentümlicher Auffafsung und Verarbeitung des Über- 
lieferten. Freilich gehört ein Teil des Letzten ursprünglich ihnen selber an, 
nämlich die wundersamen, fabelhaften, abenteuerlichen, ungeheuerlichen 
und unglaublichen, dabei ächt Jüdischen Umdichtungen, welche sie von und 
neben den Büchern ihrer Bibel haben, nicht nur von denen, wo eine solche 
Um- und Ausdichtung nahe lag, wie bei Judith, Ruth, Tobias, Esther, 
Daniel, überhaupt in den Apokryphen, sondern auch von den übrigen, wie 
Moses, Richter, Könige ete. Welche märchen- und sagenhaften Erzeugnisse, 
Midraschim genannt, in der Auffafsung und eignen Aus- und Fortbildung 
der Muselmänner, vornämlich der Araber (?), sich der 1001 Nacht anreihen. 


(') S. die Beilagen. 


(*) „Biblische Legenden der Muselmänner. Aus Arabischen Quellen zusammengetragen 
und mit Jüdischen Sagen verglichen von Dr. G. Weil.” Frankfurt a. M. 1845. 


Philos.- histor. Kl. 1354. B 


10 v.d. Hagen: die romantische und Volks- Litteratur 


Demnächst haben die Juden in der weitschichtigen Fortsetzung ihrer 
biblischen Litteratur in den beiden Talmuden, von Jerusalem und Babylon, 
eine bedeutende Reihe änlicher, zwar minder ausschweifender, kurzer Er- 
zälungen, Parabeln u. dgl., welche, Aggadoth genannt, auch bei ihnen ge- 
sammelt, sowie durch Neudeutsche Auswal und poetische Darstellung be- 
kannt sind ('). 

Beiderlei Erfindungen gehören jedoch einer frühern Zeit an, und 
sind für das Jüdisch-Deutsche Schriftentum auch nur noch Überlieferung; 
nicht minder wie die aus anderen, Romanischen und Germanischen Spra- 
chen entlehnten Gegenstände. 

In diser letzten Hinsicht ist nun die Jüdisch- Deutsche Litteratur für 
uns besonders merkwürdig durch ihre Teilname än der Romanischen 
Ritter- und Volksdichtung, sowol unmittelbar, wie das Baba-Buch aus 
dem Italienischen, als vermittelst Deutscher Übertragung, wie Ritter 
Wieduwilt aus dem Altdeutschen Wigalois. 

Mit beiden genannten Büchern zeigt sich schon ihre Teilname an den 
beiden grofsen Romanischen Sagenkreisen von König Artus mit der 
Tafelrunde und von Karl dem Grofsen mit seinen Paladinen, auf än- 
liche Weise, wie in der Altdeutschen Ritterdichtung; wobei nicht unwichtig 
ist, dafs eben in dem genannten Baba-Buch ein bedeutendes Rittergedicht 
und Volksbuch nicht Altdeutsch, sondern nur Jüdisch-Deuitsch vor- 
handen ist, und zwar in Stanzen-Nachbildung. 

Aufser mehren anderen, nicht den beiden Sagenkreisen angehörigen 
romantischen Dichtungen, z.B. Magelona, sowie dem übrigen grofsen Mor- 
gen- und Abendländischen Gemeingute kürzerer Erzälungen (Mäseh), Mären 
und Märchen der kleinen und grofsen Kinder, Wundergeschichten und 
Schwänke(?), — fehlt es dem Jüdisch-Deutschen Schriftwesen auch nicht an 


(') Durch Engel und Andere. Dann „Sagen der Hebräer aus den Schriften der alten 
hebräischen Weisen. Nebst einer Abhandlnng über den Ursprung, den Geist und Werth 
des Talmuds. Aus dem Englischen des Heiman Hurwitz von *r.” Leipzig 1826. N. A. 
1828. — „Das Buch der Sagen und Legenden Jüdischer Vorzeit. Nach den Quellen be- 
arbeitet nebst Anmerkungen und Erläuterungen von Abraham M. Tendlau. Zweite ver- 
mehrte Auflage. Stuttgart 1845. Meist in manigfaltigen Reimstanzen. — Jüdische Sagen und 
Dichtungen von Dr. C. Krafft. Ansbach 1839. 

(?) „Gesammtabenteuer. Hundert Altdeutsche Erzählungen: — meist zum erstenmal gedruckt 
und herausgegeben von F. H. v. d. Hagen.” 3 Bde. Stuttgart 1850. mit Geschichte derselben. 


der Juden in Jüdisch-Deutscher Sprache. 11 


nächster Aufname und Verarbeitung ursprünglich Deutscher Dichtung, 
wenn auch nicht aus dem grofsen Sagenkreise des Heldenbuchs und der 
Nibelungen, doch aus den sich daran reihenden späteren Heldensagen , 
z. B. das Gedicht und Volksbuch vom Herzog Ernst, und andere nidrigere 
Deutsche Volksbücher, wie die Schildbürger und Eulenspiegel. 

Es ergibt sich also, dafs die Jüdisch-Deutsche Litteratur wirklich eine 
alte volksmäfsige innerhalb und mit der Altdeutschen ritterlichen, Hel- 
den- und Volkslitteratur ist, welche dabei noch so manches davon allein 
bewahrt, neben vilem Eigentümlichen. 

Sie gehört wesentlich zur vollständigen Geschichte aller diser Dich- 
tungen. Allerdings ist sie dafür weit überwigend stofflicher Art, bei 
ihrer dargelegten ungebildeten Darstellung und verwilderten Sprache. 

Aber selbst noch dise Sprache ist nicht unbeachtet zu lafsen, indem 
sie, dem Altdeutschen der Volksbücher und Lieder zunächst verwandt, 
daran festhält, sodafs sie noch- manche alte Wörter und Formen gebraucht, 
die schon aus unserm Schriftdeutsch verschwunden und kaum noch in den 
neuen Widerholungen der Volksbücher vorkommen: Recke; han, stahn, 
lan. Ja es finden sich da noch sonst unerhörte Wörter und Bildungen. 

Das eigentümlich und wirklich Volksmäfsige diser Jüdisch-Deutschen 
Litteratur zeigt sich endlich noch darin, dafs ein Teil derselben innig mit 
den Festen, Spilen, Sitten und Gebräuchen der Deutschen Juden verbunden 
war, und wol noch ist, wie einige Festlieder, die freudige Östererzälung 
(Haggada), die Schauspile Joseph und seine Brüder, Esther und 
Haman u. a. — 

Es ist eine im allgemeinen richtige Bemerkung, welche sich hier manig- 
fach bestätigt, dafs die Juden, wenn sie den ihnen ursprünglich angewisenen 
Kreis der Dichtung und Darstellung verlafsen, meist nachläfsig ins Formlose 
und Geschmacklose geraten. Dabei sind sie aber auch in der Litteratur, so- 
wol durch ihre Zerstreuung, als durch den ihnen inwonenden Geist des Ver- 
kehrs und Betriebs, zu der weitesten Vermittelung des Morgenlandes und 
Abendlandes geeignet: wie sich hier vor allen an zwei der ältesten Volks- 
bücher, welche die folgende Übersicht diser Litteratur eröffnen (Sendabar 
und Sindbad), bewährt. 


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Die Ahnherren des Preufsischen Königshauses bis 


gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 


"Von 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 16. Februar 1854.] 


Einleitung. 
E; dürfte an der Zeit sein, die alte Streitfrage über den Ursprung des 


Preufsischen Königshauses einmal wieder aufzunehmen, um zu versuchen, sie 
jetzt endlich zur Entscheidung zu bringen. Denn während eine endgültige, 
auf gründliche Beweisführung gestützte Entscheidung früher in der That 
nicht möglich war, haben die in der neuesten Zeit aufgefundenen Geschichts- 
quellen dahin geführt, dafs sich gegenwärtig nicht nur die Abkunft des Burg- 
grafen Friedrich I. von Nürnberg (1192-1201) aus Zollernschem Stamme 
von seinem Urgrofsvater her, sondern auch das Hervorgehen aller spätern 
Burggrafen von Nürnberg aus seiner Nachkommenschaft zuverlässig nachwei- 
sen läfst; wodurch die Zollernsche Abstammung des Preufsischen Königs- 
hauses allem Zweifel überhoben wird. 

Die Geschichte des Zollernschen Stammes auf diesen Punkt gebracht 
zu haben, ist vorzüglich das Verdienst des Freiherrn von Stillfried. 
Theils allein von ihm, theils von ihm in Verbindung mit dem gelehrten könig- 
lichen Haus-Archivar Dr. Traugott Märcker, sind die auf die gräflich- 
Zollernsche und auf die burggräflich-Nürnbergische Geschichte bezüglichen 
ältern Urkunden sorgfältig gesammelt und herausgegeben und ist zugleich der 
erste Versuch gemacht, dieselben mit Hülfe dessen, was Siegel, Wappen und 
andere Denkmale des Alterthums darbieten, gründlich zu durchforschen. 
Dazu kam, dafs auch Stälin’s treffliche Geschichte Wirtembergs im zweiten 
Bande (Stuttg. u. Tüb. 1847) die älteste Geschichte der Zollernschen Grafen 


14 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


und der Burggrafen von Nürnberg durch umfassende Zusammenstellung des 
dieselben betreffenden urkundlichen Materials neu zu begründen half. 

Es liegt zwar in der Natur einer blofs auf Urkunden, Denkmalen und 
dergleichen beruhenden Forschung, dafs ihre Resultate leicht fragmentarisch 
bleiben, wie auch im vorliegenden Falle der genealogische Zusammenhang der 
in den Urkunden einzeln vorkommenden Grafen von Zollern der ältesten Zeit 
durch diese Untersuchungen noch nicht vollständig festgestellt werden konnte. 
Glücklicher Weise hatjedoch diesem Mangel jetzt ein Überrest alter Geschichts- 
schreibung, den wir hier zum ersten Mal an das Licht treten lassen, in ge- 
wissem Grade abgeholfen. In dem Handschriftenschatze der Universitäts- 
bibliothek zu Giefsen, über den der gelehrte Professor Dr. Otto Kunde 
verbreitete, hat sich eine alte Handschrift auffinden lassen, die einen voll- 
kommen glaubhaften Bericht über die Herkunft des Burggrafen Friedrich I. 
von Nürnberg aus Zollernschem Stamme enthält. Erasmus Sayn von 
Freisingen, der aus verschiedenen historischen Quellenschriften eine 
Sammlung der ihm bemerkenswerth erschienenen historischen Thatsachen 
aus dem Zeitraume von 1100 bis 1316 compilirte, hat dieses werthvolle Frag- 
ment einer wahrscheinlich längst untergegangenen Chronik, die der reichen 
Büchersammlung Freisingens angehören mogte, unserer Zeit als köstliche 
Reliquie aufbewahrt. Wir theilen sie in der Anmerkung 8 des folgenden 
I. Abschnittes dieses Vortrages mit. 

Erasmus Sayn lebte und schrieb zwar erst im 15. Jahrhundert und be- 
handelte die von ihm benutzten Quellen auch nur äufserst mangelhaft. Doch 
kündigt sich seine Genealogie schon durch die auffallende Übereinstimmung 
ihrer Überlieferung mit urkundlichen Angaben, die erst in der neuesten Zeit 
an das Licht getreten sind, als eine Arbeit an, die nicht im 15. Jahrhundert 
entstanden sein kann, sondern einer ältern Aufzeichnung, — wahrscheinlich 
einer Aufzeichnung des dreizehnten Jahrhunderts, worüber ihr Inhalt nicht 
hinausreicht, — entnommen sein mufßs. 

Besonders in Verbindung mit den Urkundensammlungen des Freiherrn 
von Stillfried ist unserer Giefsener oder Freisinger genealogischen Mitthei- 
lung grofser Werth beizumessen. Denn ihr Inhalt wird durch den Inhalt 
jener gleichzeitigen diplomatischen Beläge in keinem Punkte verdächtigt oder 
enikräftet, vielmehr durch alles Bezügliche auffallend bestätigt und also 
gleichsam beglaubigt. Geordnet stellt sie den genealogischen Zusammenhang 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 15 


zwischen den einzelnen Familiengliedern dar, die in den ältesten Zollern- 
schen Urkunden, meistens nur als Zeugen, ohne alle nähere Angabe ihrer 
Familienverbindung unter einander vorkommen. Andererseits gewährt uns 
der gesammelte Schatz von gleichzeitigen Urkunden einen Blick in die poli- 
tischen Beziehungen, die Besitzverhältnisse und die Thätigkeit der einzelnen 
Glieder des alten Zollernschen Stammes, welchen die Genealogie, die selbige 
nur nach der Reihenfolge ihrer Abkunft gruppirt, ohne ihre Lebensverhältnisse 
weiter zu erörtern, vermissen läfst. In dieser Weise ergänzen sich gegen- 
seitig die Angaben der Genealogie und die gleichzeitigen Urkunden und wird 
es dadurch einer jetzt unternommenen Bearbeitung dieses Stoffes möglich, 
manche Dunkelheit, die auf dem ältesten Theile des Zollernschen Stamm- 
baumes bis jetzt noch ruhte, zu erhellen und manche blofse Vermuthung, 
worauf man die Ahnentafel des Königlichen Hauses gründen mufste, zu be- 


5 
richtigen oder in historische Gewifsheit zu verwandeln. 


I. Die Grafen von Zollern. 


Die Herkunft des edlen gräflichen Geschlechtes, das von der Burg 
Zollern seinen Namen trug, hat man bald von Hego aus dem Römischen 
Hause Colonna (144 n. Christo), bald von Pharamund dem Frankenkönige 
(417 n. Chr.), bald von Isenbard, einem Heerführer Karls des Grofsen, und 
von Thassilo dessen Sohn oder auch wohl von Helden des Trojanischen 
Krieges abgeleitet. 

Bemerkenswerth ist rücksichtlich dieses Sageskreises, der sich um den 
Ursprung der Zollern bewegt, das hohe Alter der Tradition, nach welcher 
ihr Geschlecht aus Römischem Patriciate hervorgegangen sein soll. Denn 
keineswegs ist diese Annahme eine erst auf die Ähnlichkeit der Säule in dem 
Wappen des Hauses Colonna und des Reichszepters im Kurfürstlich Bran- 
denburgischen Wappen gestützte Conjectur (!). Vielmehr wird schon zur 
Zeit des ersten Zollernschen Markgrafen von Brandenburg, der das Reichs- 


(') „— eine Verwandschaft des Brandenburgischen Hauses mit der Familie Colonna — 
für die kein anderer Grund angegeben wird, als die zufällige Ähnlichkeit des Kurfürstlichen 
Scepters in dem Brandenburgischen Wappen mit der Säule in dem Colonnaischen.” 
C. W. v. Lancizolle Gesch. der Bildung des Preuls. Staats I, 98. 


16 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


zepter noch nicht im Wappen führte, diese Annahme in Beziehung auf 
die Zollernschen Burggrafen von Nürnberg als eine damals schon alte 
Tradition erwähnt. Der Papst Martin V., welcher aus dem Hause Colonna 
stammte, bemerkt in einem Schreiben vom Jahre 1421 oder 1422, dafs nach 
alten Schriften und Überlieferungen über das Römische Haus Colonna dieses 
und das Haus der Burggrafen von Nürnberg, welches letztere ebenfalls für 
ein Römisches gehalten werde, aus einer Wurzel entsprofsen sei (?). 

Echten Glanz kann die Geschichte eines Geschlechtes jedoch nur der 
Wahrheit entlehnen und nicht dem täuschenden Schimmer genealogischer 
Mythen, mögen diese immerhin auch ihr eigenthümliches Interesse haben. 
Einer historisch begründeten Zurückführung der Deutschen Adelsgeschlech- 
ter setzt aber das elfte oder zwölfte Jahrhundert eine bestimmte, selten über- 
steigliche Grenze; da es um diese Zeit überhaupt erst üblich wurde, sich 
nach Wohnsitzen zu benennen und dadurch Geschlechter zu unterscheiden 
möglich wird. 

Die ersten (?) in zuverläfsiger Weise erwähnten Männer, die sich von 
der Zollerburg nannten, finden wir in „Burchard und Wezil von Zolorin” 


() — Ex hoc matrimonio declarasti benignitates tue uoluntatis erga Alemannum 
sanguinem, apud quem tam carum et dulce pignus tuum collocare uoluisti. Nos quoque 
cum prosapia nostra de Columna, ex qua carnaliter nati sumus, obstrinxisti uinculo affıni- 
tatis. Nam sicut ab antiquo accepimus, qui pristinam originem nostram per manus tradi- 
tam ab antiquioribus retulerunt, nostra de Columna Romana et presentium Borg- 
grafiorum Nevrenburgensium domus, que etiam Romana fuisse dieitur, ab eodem 
stipite derivate sunt etc. (Ludewig’s Religu manuseript. T. V, 409.) — Worte eines Schrei- 
bens, welches der Papst Martin V. an den König Wladislav von Polen richtet und worin 
er diesem Glück wünscht zu der Verlobung seiner Tochter mit einem Sohne des Kurfürsten 
Friedrich I. von Brandenburg. 


(°) Nach einer in von Lancizolle’s Geschichte der Bildung des Preufs. Staats (I, 100) 
erneueten älteren Notiz käme der erste geschichtlich bekannte Graf von Zollern im J. 1003 
mit dem Namen Friedrich vor, indem eine Urkunde von diesem Jahre den comitatus Fride- 
rici, qui iudicat in Hachingen erwähnt, Hechingen aber uralter Stammbesitz und der Name 
Friedrich durchaus herrschender Name im Zollerschen Hause ist. Indessen ist hiergegen 
schon von Andern mit gutem Grunde bemerkt, dals unter dem hier erwähnten Orte nicht 
Hechingen in der Nähe des Zollerberges, sondern Hächingen in dem alten Sondergau, im 
späteren Hofkastenamte München gemeint sei. G. W. von Raumer in L. v. Ledebur’s Archiv 
B. XVI, S. 338. — Es kommt dann ein Graf Rudolph von Zollern in einem Documente 
vom Jahre 1031 als Zeuge des Kaiser Conrad II. zu Augsburg in der Form „Rudolf comes 
de Zolrn” vor. Es ist dies die schon oft besprochene Zollrolle der Lechbrücke zu Augsburg. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 17 


welche im Jahre 1061 in einer nicht näher bezeichneten Art, wahrscheinlich 
im Kriege, getödtet wurden (*). Diese Nachricht gewährt uns ein vollkom- 
men trauwürdiger Schwäbischer Geschichtsschreiber, der zwischen den Jahren 
1073 und 1075 seine Berichterstattungen verfafste und mit den gedachten 
Edlen, derselben Diöcese, dem Stiftssprengel von Constanz angehörte, ihnen 
daher nach der Zeit und nach der Örtlichkeit nahe stand. Die Erwähnung 
des Unglücksfalles bekundet zugleich, dafs der Tod jener Zollernschen Män- 
ner von den Zeitgenossen als ein geschichtlich denkwürdiges Ereignifs be- 
trachtet wurde. 


1. Die Haigerlocher Nebenlinie. 
Beide Edle, Burchard und Wezil von Zollern, die nach spätern Nach- 


richten Brüder waren, — hinterliefsen vermuthlich Nachkommen. Doch 
gewähren uns die Urkunden der Zeit darüber keine Auskunft. Die Reihe 
der Urkunden, welche Glieder des Zollernschen Hauses namhaft machen, 
beginnt erst gegen das Ende des 11. Jahrhunderts und zwar mit der Erwäh- 
nung eines Adelbert von Zollern. Dieser stiftete um das Jahr 1095, an- 
scheinend schon hochbejahrt, in Gemeinschaft mit zwei andern Edlen, auf 
seinem Erbgute Alpirsbach, im wildesten Theile des Schwarzwaldes ein Klo- 
ster. In dieses geistliche Stift zog er sich später selbst aus dem Weltleben 
zurück, um sein Dasein darin zu beschliefsen (°). 


Allein in der Abfassung, worin wir diese Zollrolle nur besitzen und worin auch Stillfried’s 
Monumenta (I, 1.) dieses Document nur mittheilen, ist sie keineswegs der Zeit angehörig, 
welcher sie zugeschrieben wird. Worte und Form weisen auf eine Abfassung oder wenig- 
stens durchgängig veränderte Redaction in einer viel späteren Zeit hin. Wir können daher 
auch dem nur hier erwähnten Grafen Rudolph von Zollern nicht den ersten Platz unter 


den durch unverdächtige Zeugnisse nachgewiesenen Ahnen des Zollernschen Hauses zugestehen. 


(*) Burchardus et Wezil de Zolorin occiduntur. Bertholdi Annales ad a. 1061. bei Pertz 
Seript. V, 272. bei Pistor Script. I, 229. und mit denselben Worten in Hermanni Con- 
tracli chronicon ed. Urstisii p. 338. Nach Bucellin waren es Brüder. Naugart Episc. 
Const. 371. 


(°) Adalbert von Zollern soll 1085 als Zeuge vorkommen. Sattler Topographische Gesch. 
des Herzogth. Würtemberg S. 499. Die Stiftungsurkunden des Klosters Alpirsbach findet 
man in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 6-13. Stillfried und Märckers Mon. Zoll. I No. 1 und 12. 
dem neuen Wirtembergischen Urkundenbuche Thl. I. Neugart Cod. dipl. Alemann. I, 843. 
und Besold. Doc. rediv. 251. Die Nachricht dals er selbst im Kl. Alpirsbach als Conventual 


Philos.-histor. Kl. 1854. C 


18 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Gleich zu Anfang des folgenden Jahrhunderts finden wir indessen 
wieder einen Wezil von Zollern, der im Jahre 1115 als Sohn einer 
Gräfin von Eberstein, in den Jahren 1125 und 1139 als Graf von Hai- 
gerloch bezeichnet wird und zum letzten Male im Jahre 1141 in Gemein- 
schaft mit einem wieder Adelbert genannten Sohne vorkommt (°). Die 
Sitte Söhnen in der Taufe den Namen der Grofsväter, des Vaters oder 
sonstiger älterer Familienglieder beizulegen, war im Mittelalter so herrschend 
und wurde im Zollernschen Hause so strenge beobachtet, dafs man später 
einmal drei Brüder denselben Namen Friedrich führen und diese, da jeder 
im Mittelalter nur einen Taufnamen besafs, hiermit alle sonst durch Namen 
beabsichtigte Unterschiedenheit aufgeben sieht. Fast immer begegnen wir 
daher in den Taufnamen einer Familie, wenn nicht besondere Umstände Ab- 
weichungen veranlafsten, einer wechselnden Wiederholung derselben Tauf- 
namen. Gewifs ist darnach auch im vorliegenden Falle die Vermuthung zu 
rechtfertigen, dafs der im Jahre 1061 gefallene Wezil von Zollern, so wie 
Adelbert von Zollern, der Stifter von Alpirsbach mit dem Wezil von Zol- 
lern, Grafen von Haigerloch des 12. Jahrhunderts und dessen Sohne Adel- 
bert einem und demselben Familienzweige angehörte und dafs diese Per- 
sonen die sogenannte Haigerlochsche Nebenlinie des Hauses Zollern aus- 
machten. 

Indessen diese Nebenlinie führt uns nicht zu der Ahnenreihe hin, in 
welcher die spätern Grafen und Fürsten von Hohenzollern, die Burggrafen 
von Nürnberg, die Kurfürsten von Brandenburg und die Könige von Preu- 
fsen ihre Stammväter zu erblicken haben. Von dem Dasein der Haigerloch- 
schen Linie gebricht es nach der Mitte des 12. Jahrhunderts an jeder sichern 


gelebt und gestorben sei, ist zwar nur aus der spätern Zimmernschen Hauskronik entnommen, 
wird aber durch die zwischen 1125 bis 1127 ausgefertigte erneuete Stiftungs-Urkunde be- 
stätigt, welche erzählt, dals Adelbertus de Zolro seculi actibus renunciaturus praeter 
illa predia, que antea dederat, iterum Deo sanctoque Benedicto prorsus in proprietatem tra- 
didit quiequid in his villis hereditario iure possessum habuit Uzin, Geroltisdorf, Sulzo. Adal- 
bert begab sich also nicht gleich nach der Stiftung des Klosters in dasselbe, aber später falste 
er den Entschluls dem Weltleben zu entsagen und machte nun von Neuem dem Kloster 
eine Schenkung mit Erbgütern. 


(°) Stillfried und Märcker Mon. Zoll. I No. 8. 11. 18. 20 Ders. Hohenzoll. Forschun- 
gen $. 88. 89. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 19 


Spur. Sie mufs um diese Zeit erloschen sein, da wir Haigerloch bald her- 
nach im Besitz der Hauptlinie des Zollernschen Hauses wahrnehmen (7). 


2. Die Zollernsche Hauptlinie. 


Der älteste, nach der Freisinger Genealogie jetzt erweisliche Stamm- 
vater dieser Hauptlinie war Graf Burchard von Zollern, der Urgrofsvater 
des ersten Zollernschen Burggrafen, des Burggrafen Friedrich I. von Nürn- 
berg(°). Wir können diesen Burchard nicht für dieselbe Person mit dem 
im Jahre 1061 getödteten Burchard von Zollern halten, sondern müssen in 
ihm einen zweiten Burchard erblicken, dessen Lebenszeit der letzten Hälfte 
des 11. Jahrhunderts angehörte. Doch dürfen wir diesen Burchard I. mit 
grofser Wahrscheinlichkeit als einen Descendenten des im Jahre 1061 ge- 
tödteten Burchard I. betrachten, da der im Hauptzweige des Zollernschen 
Stammes damals vorherrschende Name Burchard noch eine Reihe von Gene- 
rationen hindurch vom Vater auf den ältesten Sohn überging. 

Burchard H. Graf von Zollern, über dessen Lebensverhältnisse wir 
sonst nicht unterrichtet sind, hinterliefs vier Söhne und zwei Töchter (?). Von 


() Johann von Würzburg, der im Anfang des 14. Jahrhunderts dichtete, kennt beide 
Grafen (Burchard und Friedrich) von Zollern-Hohenberg, die den Kreuzzug des Kaisers 
Friedrich I. mitgemacht haben sollen. Den einen nennt er „von Hohenberg”, den andern 


„von Rotenburg grav Czoller, — sein geschlecht man nennet von Hohenberg, von Heyger- 
loch”. Stillfrieds Burggrafen von Nürnberg I, 50. 51. Auch Graf Albrecht von Hohen- 
berg, — der Schwager und Zeitgenosse Rudolphs von Habsburg, — wird von Haigerloch 


genannt und hatte diese Besitzung also gewils inne: „für Hohenberg ist Hayerloch komen” 
sagt Johann von Würzburg. Haupt Zeitschrift I 221. 

(°) Burchardus comes de Zolr genuit quatuor filios et duas filias, Burchardum, Egenonem, 
Friderieum et Gottfridum et matrem palentini de Tuwig et alteram, quam duxit Wernherus 
comes. Burchardus duxit quandam de stahla et genuit ex ea Burchardum et Fridericum co- 
mites de Hohenburch. Gotfridus sine herede decessit. Fridericus genuit Fridericum et 
Perchtholdum. Berchtoldus genuit filiam, que nupsit comiti de sancto monte. Fridericus ge- 
nuit Friderieum puregrauium de Nurnberch. Egeno genuit Egenonem. Supra dictorum 
soror, que nupsit comiti de tuwig, genuit per eum Hugonem palatinum et heinricum de ruke 
et Itam, que nupsit comiti Eberhardo de Nelenburch. Hugo palatinus genuit Rudolphum 
Palatinum. Altera soror supra dietorum, que nupsit Werzihero comiti, genuit per eum Wer- 
nherum eomitem et Itam, que Ita nupsit Dyethalmo de Tokkenburch. Dyetalmus genuit Dye- 
talmum. Mortuo Dyetalmo de Tokkenburch Ita nupsit Gotfrido de Mar. Handschrift 
des Erasmus Sayn de Frisinga. 

(°) Vgl. die Note 8 citirte Freisinger Handschrift. — Gleich aus diesen Nachrichten 
über die Tochter des Grafen Burchard I. tritt die Alterthümlichkeit und Glaubwürdigkeit 


C2 


20 Rızrver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


den Töchtern wurde die eine einem Grafen Wernher vermählt und dadurch 
die Mutter eines gleichnamigen Grafen und einer an Diethalm von der Tog- 
genburg, später an Gottfried von Mar vermählten Tochter Ida. Die andere 
Tochter des Grafen Burchard II., namens Gemma, wurde die Gemahlin des 
Grafen Hugo von Tübingen (; c. 1150), die Mutter der Pfalzgrafen Heinrich 


des Autors der Freisinger Genealogie sehr entschieden hervor. Nur dem 12. oder dem An- 
fange des 13. Jahrhunderts entsprach es, den Gemahl der einen Tochter Burchards blofs 
als Grafen Werner ohne Anzeige seines Wohnsitzes oder seines Familiennamens zu nennen. 
Der in zwei Generationen sich wiederholende Name Werner weist uns auf die Familie der 
Grafen von Habsburg zunächst hin. Die beiden Diethalme von der Toggenburg finden wir 
am Ende des 11. und im Anfange des 12. Jahrhunderts oft in Urkunden erwähnt. 

Noch augenfälliger sind die urkundlichen Bestätigungen, welche die Freisinger Genealo- 
gie in den Mittheilungen, die sie über die andere nach Tübingen vermählte Tochter giebt, 
beglaubigen. Pfalzgraf Rudolph von Tübingen nennt im Jahre 1188 den Grafen Burchard 
von Hohenberg seinen consanguineum, indem er eine Urkunde für das Kloster Bebenhausen 
ausfertigt — in presencia consanguineorum nostrorum — comitis B. de Hohenberg (Stälin’s 
Wirt. Gesch. U, 402). Es wird dadurch eine Familienverbindung angezeigt, nach deren 
Ursprunge man bis jetzt vorgeblich geforscht hat. Aus der Freisinger Genealogie erhellt 
nun, dafs Rudolphs Grolsmutter und Burchards Vater Geschwister waren, wonach die Con- 
sanguinität beider als nachgewiesen erscheint. Pfalzgraf Rudolph war der Sohn des im Jahre 
1182 verstorbenen Pfalzgrafen Hugo, der sich nach dem tödlichen Abgange seines bis 1162 
in den Urkunden vorkommenden Bruders Friedrich und seines im Jahre 1167 verstorbenen 
Bruders Heinrich, den die Freisinger Genealogie sehr characteristisch nach einer der erweis- 
lich ältesten Stammbesitzungen des Hauses Tübingen, dem Schlosse Ruck bei Blaubeuren, 
wornach sich Glieder des Tübinger Hauses im 11. und 12. Jahrhundert bisweilen nannten, 
von Rucke nennt, im Alleinbesitz der Pfalzgrafschaft und der Stammgüter seines Hauses be- 
fand. Sein Vater der in Urkunden aus dem Anfange bis um die Mitte des 12. Jahrhunderts 
vorkommt, hiefs ebenfalls Hugo. Es ist bemerkenswerth richtig, dals der Genealog ihn im 
Gegensatz zu seinem Sohne und Enkel, die er Pfalzgrafen nennt, nur als Grafen bezeichnet. 
Auch die Urkunden nennen diesen Hugo, der die Pfalzgrafschaft erwarb, bis gegen sein 
Lebensende nur Grafen von Tübingen. Stälin’s Wirt. Geschichte II, 438. Dieser Hugo 
muls der Gemahl der Zollernschen Gräfin gewesen sein — vielleicht in zweiter Ehe, so dals 
Hugos erstgeborner Sohn nicht ihr Sohn war. Den Namen der Gräfin, welchen der Frei- 
singer Chronist verschweigt, erfahren wir aus der Überlieferung des Klosters Hirschau: 
Gemma comitissa de Tuwingen cum filiis suis Heinrico et Hugone pro iarito suo Hugone 
ad Eickenwiler dedit vnam salicam terram et tres hubas. Codex Hirsaugiensis in der Biblio- 
thek des Lit. Vereins in Stuttgart B. I S. 34. — Im Zwifaltner Necrolog findet sich unter 
dem X Kal. Febr. erwähnt „Hemma comitissa”, wozu der Herausgeber (Hels Mon. Guelf. 
238) bemerkt hat: Videtur illa Comitissa de Tubingen esse, cujus ceu Benefactricis mona- 
sterii Hersaugensis mentionem faeit Tritthem. in Chron. ad a. 1118. Maritus erat Hugo, 
filii Hugo und Heinricus eodem teste. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. DA 


(+ 1167) und Hugo (+ 1182) von Tübingen und einer an den Grafen Eber- 
hard von Nellenburg vermählten Tochter, die gleichfalls Ida hiefs. Nach 
der gleichen Benennung beider Enkeltöchter läfst sich vermuthen, dafs Ida 
auch der Name der Gattin Burchards II. war. 

Die vier Söhne des Grafen Burchard II. waren Burchard (IIl.), Egeno, 
Friedrich und Gottfried, von denen wir den jüngsten und die beiden ältern 
Brüder Friedrichs I. wohl noch in den Grafen Burchard, Egino und Gott- 
fried von Zollern zu erkennen haben, welche urkundlich um das Jahr 1134 
oder etwas später einer Bestätigung des Klosters Salem beiwohnten ('°). Sie 
erscheinen hier in der gedachten Reihfolge neben einander, zugleich mit 
einem nach Gottfried genannten, daher wohl schon einer jüngern Generation 
angehörigen Grafen Friedrich von Zollern und mit dem Gemahl ihrer Schwe- 
stertochter Grafen Eberhard von Nellenburg. Von den vier Brüdern starb 
jedoch der jüngste, Gottfried, kinderlos. Von dem zweiten der Brüder, Egeno, 
wissen wir nur, dafs er einen wieder Egeno genannten Sohn hatte. Eine 
weitere Nachkommenschaft ist auch von ihm nicht bekannt. Nur Burchard III, 
der älteste, und Friedrich I. der dritte unter den Brüdern, wurden durch ihre 
Nachkommen erweislich die Stifter von zwei neuen Linien, worin sich das 
Haus Zollern durch sie spaltete, und von denen der ältere Zweig später den 
Namen der Grafen von Hohenberg annahm, der jüngere Zweig aber den 
Zollernschen Grafentitel beibehielt. 


a. Der ältere Zweig, die Grafen von Hohenberg. 


Graf Burchard III. von Zollern, war mit einer von Stahla vermählt, 
die ihm die Söhne Burchard (IV.) und Friedrich gebar (?). Am 8. Januar 
1125 zeigt er sich im Gefolge des Königs Heinrich V. in Strafsburg, wo er 
mit dem stammverwandten Grafen Wetzel von Haigerloch, mit seinem Schwa- 
ger Hugo von Tübingen und dem Gemahl seiner Schwestertochter Diethalm 
von Toggenburg einer Bestätigung des Stifts St. Blasien beiwohnte ('!°). Nach 


('°%) Wecelo comes de Hegerlo, Hugo comes de Tuingen, Burchardus comes de Zolre — 
Thiethelmus de Tochenburch, Zeugen in einer Urk. vom 8. Jan. 1125. Dümge Reg. Bad. 
34. — Eberhardus comes de Nellinburc, Burcardus, Egino, Gotfridus, Fridericus comites de 
Zolr — Hugo comes palatinus de Tuwingen — Heinricus comes et Conradus frater suus 
advocatus de Sancto monte — Z. einer nach dem J. 1134 ausgefertigten Urkunde in Mone’s 
Quellensamlung I, 179. Vgl. Stälin am a. O. S. 508. Stillfried n. Märcker Mon. No. 11 
und 16. 


22 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


einer nochmaligen etwa in das Jahr 1134 fallenden Erwähnung ist dieses 
Burchards dann nicht weiter gedacht. Die ältere Linie der Zollern hielt so 
lange, als Lothar von Sachsen den Königsthron einnahm, sich diesem fern. 
Sobald indefs nach König Lothars Tode der Schwabenherzog Conrad zum 
Reichsoberhaupte erwählt war, erblicken wir unter den zahlreichen jüngern 
Gliedern Schwäbischer Herrengeschlechter, die an seinen Hof eilten, auch 
erst Friedrich, dann Burchard IV., Grafen von Zollern, die Söhne Bur- 
chards III. Schon 1139 erscheint Graf Friedrich neben seinem Oheim Hugo 
von Tübingen in der Umgebung des Königs und zwar am 28. Mai zu Strafs- 
burg, wo die Grolsen des Reiches dem Könige die Heeresfolge gegen die 
wider ihn aufgestandenen Sachsen gelobten, so wie am 14. October zu Grö- 
ningen in der Ausführung dieses Feldzuges. In der Folge wird neben 
Friedrich auch sein Bruder Burchard mehrere Mal am königlichen Hoflager 
genannt (!'). 

Mit dem Tode König Conrads hörte diese nahe Beziehung der Grafen 
Burchard IV. und Friedrich zum Reichsoberhaupte und ihre Erwähnung in 
gleichzeitigen Urkunden für längere Zeit auf. Dagegen waren sie vermuth- 


('') Zu Stralsburg am 28. Mai 1139 — wo jubente rege principes, qui aderant, contra 
Saxones regnum commoventes juraverunt (Schöpflin Zar. Bad. IV, 81) wird unter den 
Zeugen einer für das im Schwarzwalde gelegene Kloster Zell ausgestellten Urkunde Graf 
Friedrich ohne weitere Bezeichnung gedacht. Dals darunter Friedrich von Zollern zu ver- 
stehen sei, scheint nicht zweifelhaft, da wir ihn gleich darnach auf dem beschlossenen Feld- 
zuge nach einer für das Kloster Denkendorf ausgestellten Urkunde vom 14. Oct. 1139 
finden, wo er als Comes Fridericus de Zolro bezeichnet ist und neben dem Grafen Hugo 
von Tübingen genannt ist. Besold. Prodrom. vind. Wirt. 1636. v. Raumer Reg. Br. 168. 
Stälin IL, 500. Stillfried u. Märcker Mon. No. 17. Graf Burchard IV. tritt dann im Jahre 
1140 bei einer Bestätigung des Klosters Gengenbach mit Gottfried von Zimmern als Zeuge 
auf (Comes Burchardus de Zolra, dominus Gotefridus de Zimbern. Stälin’s Wirt. Gesch. II, 
509 Stillfr. und Märcker Mon. Zoll. I, No. 19.) und im Jahre 1142 bei einer feierlichen 
Bestätigung, welche König Konrad IH. am 19. März dem Kloster Salem über eine ihm ge- 
machte Schenkung zu Constanz ertheilte, werden beide Brüder neben einander genannt und 
als Brüder bezeichnet, wiewohl also, dals Friedrichs Name, als des wohl am königlichen Hofe 
schon bekanntern Grafen, gegen die Ordnung des Alters dem Namen Burchards vorgesetzt 
ist (Fridericus comes de Zolren eiusque frater Burchardus — Wernherus comes de habeches- 
burc. Hergott Gen. II, 168 ohne Datum, mit demselben in Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. 
I, No. 21.) Am 24. Sept. 1150 ist Burckardus comes de Zollern zu Langenau anwesend 
bei dem Abschluls eines Tausches zwischen zwei geistl. Stiftern. Stllfried u. Märcker a. a. O. 
No. 23. Stälin a. a. O. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 23 


lich die Zollernschen Grafen, welche nach dem Berichte älterer Geschichts- 
schreiber über die Herzöge Welf und Berthold von Zäringen den Pfalzgrafen 
Hugo von Tübingen und den Herzog Friedrich von Schwaben bei Tübingen 
einen glänzenden Sieg erfechten halfen ('*). Im Jahre 1170 tritt Graf Bur- 
chard von Zollern am Hofe Kaiser Friedrichs I. einmal wieder auf, und zwar 
zugleich mit dem HerzogBerthold von Zäringen und mit dem Pfalzgrafen Hugo 
von Tübingen ('?). Doch bald hernach, im Jahre 1175 standen Zollernsche 
Grafen, wobei wohl zunächst nur an die Grafen Burchard IV. und Friedrich 
zu denken ist, mit dem Herzog Berthold von Zäringen wieder in offener 
Fehde (!*). 

Dagegen war es wohl nur ein ungegründeter Argwohn, wornach man 
die Grafen von Zollern beschuldigt hat, mit dem Herzoge Heinrich dem 
Löwen um das Jahr 1180 gegen den Kaiser Friedrich I. Parthei genommen 
zu haben ('’). Um diese Zeit scheinen die Grafen vielmehr dem kaiser- 
lichen Hofe fest verbunden gewesen zu sein. Schon seit dem Jahre 1179 
bis zu Kaiser Friedrichs Tode begegnen sie uns oft wieder am Hofe und im 


(') Stälin a. a. O. S. 98 Guelfo Tubingam obsidens ope Friderici ducis Rotenburgensis 
et cujusdam Zollerensis comitis a Tubigensi palatino profligatus fuit. Crusius Annal. II, 
l. 8 c. 6. Die Hohenzoll. Forschungen, welche diese Stelle hervorheben, halten den Grafen 
Berthold von Zollern für den Gehülfen des Pfalzgrafen. Berthold erscheint aber niemals 
mit diesem in irgend einer Verbindung. Nach dem Anonymus Weingartensis bei Hess Mon. 
Guelf. p. 41 leisteten dem Pfalzgrafen Zolrenses omnes cum magno paratu ihren Beistand. 
Die Summula le Guelfis das. S. 130 berichtet: Hugoni palatino auxilio fuerunt Fridericus 
de Hochunstauffen dux Sueuie et Comites de Zolren. Die Annal. Monast. Bebenhausen 
das. S. 253 sagen: In auxilio Hugonis palatini fuerunt Fridericus Conradi regis filius, Zoll- 
renses et alii quam plurimi. 


(‘°) Stillfried u. Märcker Mon. Zoll. I. 27. 


() A. 1075. Bertholdus dux apud castellum Gillum multos militum suorum per ruinam 
praecipites amisit. Bellum inter ducem Bertoldum et Zolrenses. Dux occupauit Fursten- 
berc. Exec. chron. monast. S. Georg. bei Ussermann Prodrom. II, 445. 


('’) Dals Grafen von Zollern die Parthei Heinrichs, des Herzogs von Sachsen und Bayern 
gehalten haben, da Kaiser Friedrich um das Jahr 1180 mit ihm zerfiel, berichtet namentlich 
das Chronicon abbatis Urspergensis mit den Worten Fridericus ducem crimine laesae maje- 
statis impetivit. Dum siquidem ipsum preveniens in Suevia fecerat conspirationem contra 
imperatorem et precipue cum Zolrensibus et Veringensibus et quibusdam aliis comitibus (ed. 
de 1609 p. 226. 227.) Vgl. Böttigers Gesch. Heinrichs des Löwen $. 343. Pfisters Gesch. 
v. Schwaben II, 111. 


24 Rızver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Rathe des Kaisers und in den Urkunden seiner Anhänger ('%). Auf dem 
Kreuzzuge Kaiser Friedrichs I. soll der eine von ihnen die Fahne der Fran- 
ken, der andere die Reichsfahne getragen haben; Zollernsche Grafen von 
Hohenberg, von Rotenburg und von Haigerloch werden sie bei dieser Ver- 
anlassung genannt (7). Nach der Rückkehr umgaben sie den König Hein- 
rich VI. als erfahrne Räthe bis Graf Burchard im Jahre 1193 und Graf Frie- 
drich im Jahre 1195 zum letzten Mal unter den Lebenden erwähnt wird. 
Bei diesem Wiederauftreten der Brüder am Hofe des Reichsoberhaup- 
tes in ihrem spätern Lebensalter werden dieselben regelmäfsig nicht mehr 
als Grafen von Zollern, sondern als Grafen von Hohenberg bezeichnet: nur 
eine einzige, dem Jahre 1192 angehörige Urkunde legt dem Grafen Burchard 
noch den alten Titel von Zollern bei (!°). 

Zwar erscheinen auch Burchards IV. Söhne, Burchard V. und Albert 
zu Anfange des 13. Jahunderts einmal wieder mit dem Prädicate Grafen von 
Zollern in einer Urkunde König Philipps vom Jahre 1207. Doch aufser- 
dem wird auch dieser Graf Burchard stets Graf von Hohenberg genannt, ein 
Prädicat, das seitdem neben dem schon von dem Grafen Albert in den Jahren 
1225, 1226 und 1232 geführten Titel eines Grafen oder Herrn von Roten- 
burg mit gänzlichem Ausschlufs des Zollernschen Grafentitels der Familie 
verblieb (!7). 

Es ist das Verdienst neuerer Geschichtsforschung eine Urkunde „Alberts 
Herrn zu Rotenburg” vom Jahre 1225 an das Licht gezogen zu haben, worin 
er sich einen Sohn des „Grafen Burchard (IV.) von Zollern” nennt und sich 
des Siegels seines verstorbenen Bruders des „Grafen Burchard (V.) von Ho- 
henberg” bedient (!7). Das berühmte Haus der Grafen von Hohenberg, aus 
dem im 13. Jahrhunderte der Graf Albrecht H. Burchards VI. Sohn hervor- 
ging, der Minnesänger und vertrauete Rath König Rudolphs von Habsburg, 
mit dem Albrechts Schwester Anna den Königsthron bestieg (1°), konnte 
schon nach diesem Documente mit Recht als ein Zweig des Zollernschen 


('%) Stälin Wirt. Gesch. I, 510. 511 und 402. Stillfrieds und Märckers Mon. Zoll. I, 
No. 30. 31. 34. 35. 36. 42. 44. 45. 46. 47. 50. 55. 


(') Urk. von 1225 Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 112. Abbildung in Stillfrieds Alter- 
thümern. — Vgl. Stillfr. u. Märcker No. 75. 85. 91. 114. 148. 


(*%) Über Albrecht II. lieferte eine treffliche Abhandlung Dr. Berduscheck in dem Jahres- 
berichte der Luisenstädtischen Realschule in Berlin für 1853. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 25 


Stammes betrachtet werden (!?). Die Art der Abzweigung und dafs die 
Hohenberger Grafen darnach die ältere Linie des Zollernschen Hauses 
ausmachten, hat erst die Auffindung der Freisinger Genealogie erkennen 
lassen (°). 

Leider ward die Eintracht zwischen den beiden so nah verwandten 
Geschlechtern, die aus Burchards II. Nachkommenschaft hervorgingen, bald 
getrübt. Schon im Jahre 1267 standen sich bei Haigerloch Graf Albert von 
Hohenberg und Graf Friedrich von Zollern in offener Schlacht gegenüber (°P). 
Auch die umfangreichen Besitzungen der Grafen von Hohenberg, wovon ein 
beträchtlicher Theil schon 1381 an Österreich veräufsert wurde, fielen daher 
dem Zollernschen Hause, von dem sie hergenommen waren, nicht wieder 
zu, als die Familie der Grafen von Hohenberg im Jahre 1486 im Manns- 
stamme erlosch. 


b. Jüngerer Zweig der Grafen von Zollern. 


Nachdem auch die Grafen von Hohenberg, wie früher die Grafen von 
Haigerloch ausgestorben, bestand von Burchards II. Nachkommenschaft 
allein noch die Linie fort, welche aus der Descendenz seines dritten Soh- 
nes, des Grafen Friedrich I. von Zollern hervorgegangen war. Diese jün- 
gere Linie erschien auch vor der ältern dadurch begünstigt, dafs die Stamm- 
burg Zollern oder Hohenzollern in ihren Händen verblieb und ihr die Bei- 
behaltung des alten davon hergenommenen Familiennamens sicherte. 

Den Stifter dieser Linie, Grafen Friedrich I. vermuthet man in dem 
Friedrich genannten Schirmvogte des Klosters Alpirsbach, von dem eine spä- 
tere Urkunde berichtet, dafs vor ihm zu Zeiten Kaiser Heinrichs IV. (+ 1106) 


('?) Stälin Wirt. Gesch. II, S. 400 „Höchst wahrscheinlich waren die Grafen von Ho- 
henberg blos ein Zweig der Grafen von Zollern.” Bestimmt ist die Stammverwandschaft 
der Grafen von Hohenberg schon nachgewiesen in des Freih. v. Stillfried „Die Burggrafen 
von Nürnberg im XIM. Jahrhundert” S. 49 und in desselb. und Dr. Märckers Hohenzoll. 
Forschungen I, 93 f. 


(°) Anno 1267 gravis pugna fuit apud Haigerloch in festo omnium sanctorum inter 
comites de Zolre et Hohenberg, ubi comes de Zolre potenter triumphavit. Hermann. Gygas 
ed. Meuschen p. 128. Dagegen Exec. chron. monast. S. Georgi bei Ussermann Prodr. II, 
447 zu demselben Jahre: facta est pugna inter comitem Fridericum de Zolre et comitem 
Albertum de Hohenberg (statt Hohinlo) et comes Albertus multos captivando triumphavit. 


Philos. - histor. Kl. 1854. D 


26 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


einem ungerechtfertigten Anspruche auf Besitzungen des Stifts entsagt und 
dafs die Schirmvogtei von diesem Friedrich dem ältern auf seinen Sohn Frie- 
drich übergegangen sei (*!). Denn die Schirmvogtei über Klöster verblieb 
in der Regel, wenigstens in den ersten Generationen dem Geschlechte des 
Stifter, wozu bei Alpirsbach wenigstens ein Zoller gehörte. Bestimmter wird 
der Graf Friedrich von Zollern bei einigen andern Handlungen genannt, 
die in die Zeit von 1085 bis 1115 fallen (*°). Während der Regierungs- 
zeit des Königs Heinrich V. trifft man ihn in den Jahren 1111 und 1114 
als Rath am Hofe dieses Reichsoberhauptes. In dieser Eigenschaft wohnte 
er namentlich am 14. August zu Speier der Stiftung von Vigilien und Seel- 
messen bei, wodurch König Heinrich V. die Manen seines in Kummer über 
treulose Söhne verstorbenen Vaters zu versöhnen suchte. Es war grade der 
Tag, an welchem erst die Gebeine des bis dahin mit dem Kirchenbann be- 
hafteten alten Kaisers von geweihter Erde aufgenommen werden durften. 
Den Grafen Friedrich von Zollern bezeichnet die Urkunde des Königs als 
einen von den Fürsten und Edlen, deren Rath und Bitte ihn bewog, diesen 
Act kindlicher Pietät zu vollziehen, welchen der König, zum öffentlichen 
Zeugnifs seines reuigen Gemüthes, auf der Vorderseite des Domes zu Speier 
mit goldenen Buchstaben eingraben liefs (°). 

Auf diese einzelnen Notizen sind unsere Nachrichten von Friedrichs I. 
Leben beschränkt. Seine Gattin ist nicht bekannt. Als seine Söhne werden 
uns die Grafen Friedrich und Berthold von Zollern glaubhaft genannt (?). 
Bestätigt sich indefs die Vermuthung, dafs Friedrich der erste Graf von Zol- 
lern dieses Namens und Friedrich der erste Schirmvogt von Alpirsbach die- 
selbe Person waren; so mufs zu des Grafen Söhnen auch noch ein Egino ge- 


(*') Stillfrieds u. Märckers Mon. Zoll. I. No. 12. S. 9. 

(°) Graf Friedrich von Zollern machte am Ende des 11. oder zu Anfang des 12. Jahr- 
hunderts, wenigstens nach 1085, den Versuch dem Kloster Reichenau ein Gut zu entziehen. 
Ein darüber entstandener Streit, deswegen der Pfalzgraf Gottfried den Grafen Friedrich um 
das Jahr 1115 vor sein Gericht zu Ofterdingen lud, wurde zu Gunsten des Klosters ent- 
schieden. Zwischen den Jahren 1103 und 1109 wurde auch ein Gütertausch mit dem Klo- 
ster Hirschau vor einem Grafen Friedrich gemacht, worin wir unsern Grafen Friedrich von 
Zollern vermuthen dürfen. Nach den von Stälin (Wirt. Geschichte I, 508) zusammenge- 
stellten Urkunden und Nachrichten. Vgl. Cod. ir. Reichenb. in den Württ. Jahrb. 1852 
I, 109. 124. 

() Stälin a. a. O. Stillfr. u. Märck. Mon. Zoll. I. No. 4-7. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 37 


hört haben, der seinen Vater aber wohl nicht lange überlebte (**). Vielleicht 
gehörte zu Friedrichs I. Söhnen auch der Abt zu Reichenau, Ulrich von 
Zollern, von dem wir beim Jahre 1135 in den Zeitbüchern bemerkt finden, 
er sei der Bruder eines Grafen Friedrich von Zollern gewesen, in den Verdacht 
gerathen, dafs die Ermordung seines Vorgängers, des Abtes Ludwig, auf sein 
Anstiften geschehen und noch in dem Jahre, worin seine Erhebung erfolgt, 
durch Gift umgekommen (?). Dieser Abt Ulrich konnte indefs auch der 
Hohenbergischen Linie, worin es um diese Zeit ebenfalls einen Grafen Frie- 
drich gab, angehören. 

Fortpflanzer der Familie war unter Friedrichs I. Söhnen nur der Graf 
Friedrich II., von dem uns die Geschichtsquellen längere Zeit ohne alle 
Nachricht lassen. Zwischen den Jahren 1125 und 1127 berichtet indessen 
das Kloster Alpirsbach von seinem Schirmvogte, „des ältern Friedrichs gleich- 
namiger Sohn habe zu den Zeiten des Königs Lothar” gewisse bedrohte Rechte 
des Stiftes sorgfältig untersucht und solche in Gegenwart seines Bruders Egino, 
seiner Ministeriale und Lehnsleute dem Stifte von Neuem bestätigt (°*). In Kö- 
nig Lothars Gefolge erscheint Graf Friedrich im Jahre 1133 zu Basel (?°), da 
Lothar mit der Kaiserkrone geschmückt, aus Italien heimkehrte und sich zur 
Unterwerfung des Hohenstaufenschen Brüderpaares, der Herzöge Friedrich 
und Conrad von Schwaben anschickte. Auch findet man ihn bald darauf 
bei einem das Kloster Salem betreffenden gerichtlichen Acte, der vor dem 
zu Anfang des Jahres 1135 mit dem Kaiser wieder ausgesöhnten Herzoge 
Friedrich von Schwaben vorgenommen wurde, neben den Grafen Burchard, 
Egino und Gottfried von Zollern und dem Pfalzgrafen Hugo von Tübingen, 
seinen Oheimen, als Zeugen erwähnt (!°). Der Tod dieses Grafen Friedrich, 
dem spätere Überlieferungen des Klosters Zwifalten den Beinamen „Maute” 
beilegen, mufs schon vor 1138 erfolgt sein, da bereits vor 1138 seine beiden 


(°°) Stillfr. u. Märck. Mon. Zoll. I. No. 12. 


() Ludowicus Augiensis abbas oceisus est in ecclesia a ministerialibus suis per insidias, 
sicut fama fuit, Othelriei, fratris Friderici comitis de Zolre, qui ei successit; sed ipse eodem 
anno vitam veneno finivit. Ann. Saxo b. J. 1135 bei Pertz Mon. VII, 769. Die Fort- 
setzung des Königshofen in Mone’s Quellensammlung S. 308 hat zwischen dem Abte Ludo- 
vicus — iste in ecclesia de Tutelingen a majoribus monasterü hominibus interfectus — als 
Successor Ulricus de Zolren, ohne jenes Gerüchts zu gedenken. 


(@) Stillfr. u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 14. 
D2 


28 Rıever: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


ältesten Söhne selbsständig handelnd auftreten, während von dem Vater nichts 
weiter verlautet, als dafs die Überlieferungen des Klosters Hirschau ihm nach- 
rühmen, Graf Friedrich von Zollern habe ein goldenes Kreuz und einen sil- 
bernen Kelch, zehn Mark schwer, vergoldet und von bewundernswerther 
Schönheit der Arbeit, ferner die Kirche in Genkingen und seine sonstigen 
Besitzungen an diesem Orte, die jährlich 4 Pfd. eintrügen, dem Kloster ge- 
schenkt. Von den Geldeinkünften werde jährlich die Hälfte zum Begängnifs 
seines Jahrestages verwandt (?). 

Der Necrolog des Klosters Zwifalten enthält zwei Grafen Friedrich 
von Zollern, deren Gedächtnifs in diesem Stifte gefeiert wurde und von 
denen der eine am 19. März der andere am 14. August gestorben ist. Diese 
Angaben bezogen sich wohl unzweifelhaft auf die beiden erwähnten Grafen 
Friedrich I. und Friedrich I. Die Zutheilung dieser Angaben an je einen 
bestimmten von ihnen ist jedoch bei der Dürftigkeit der über die Lebens- 
verhältnisse und die Lebenszeit derselben erhalten gebliebenen Nachrichten 
unmöglich. 

Neben dem Grafen Friedrich II. von Zollern wird uns zugleich seine 
Gemahlin Udilhild genannt (°). Sie gehörte dem altberühmten gräflichen 


() Fridericus comes de Zolra dedit nobis crucem auream et ciphum argenteum deaura- 
tum X marcas appendentem admirandi decoris et operis. Dedit quoque ecclesiam et quie- 
quid habuit in Genckingen, unde dantur singulis annis IV talenta, quorum duo ad anniuer- 
sarium ejus impenduntur, duo pro caseis (soll wohl casulis heilsen) dantur. Codex Hirsaug. 
in der Bibliothek des Lit. Vereins zu Stuttgart Band. I, S. 67. 


(°®) Dals eine gewisse Udilhild im Zollernschen Hause vermählt war, und namentlich 
Mutter Egino’s von Zollern und Gottfrieds von Zimmern war, erfährt man glaubhaft aus 
Beriholds Berichte der im J. 1138 schrieb: Egino de Zolro, filius Udilhilde, dedit nobis 
(d. i. dem Kloster Zwiefalten) uillam Burron (Beuren bei Hechingen) nuncupatam juxta 
Seclata sitam. Hujus frater Gotifridus de Cimbrin apud Strichin (Streichen) villam dedit qua- 
tuor mansus. Bertold. Zwif. lib. I. c. 15. (Manuseript der K. Bibliothek zu Stuttgart) 
nach Stälin Wirt. Gesch. II, 509. Dafs diese Udilhild eine geborne von Urach war, ergiebt der 
Zwifalter Necrolog, worin unter dem II. Non. Sept. Cunigunt comitissa de Vrah aufgeführt 
ist (Hefs Mon. Guelf. 247), in Verbindung mit dem Berichte Bertholds lib. I, cap. 12: Ca- 
pella S. Nicolai ad occasum in fine Monasterii adposita ab Udilhilde Comitissa de Zolro est 
constructa, ad quam eciam calicem, casulam, stolam cum vniuersis vtensilibus necessariis con- 
tulit, Insuper vnam hubam ad Steton, vnam ad Ingislatt, vnam ad Harde, vnam ad Striche, 
duas ad Danhaim eidem ecclesiae dedit, in qua etiam ıipsa in una parte, quae non est con- 
secrata, cum Matre Cunegunda Comitissa de Vraha iacet sepulta: Albirat eciam soror 
eius Abbatissa de Lindaugia ibi iacet condita. Eadem Comitissa Vdilhild in majori Monaste- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 29 


Hause Urach an, das in den Fürsten und Grafen von Fürstenberg heute noch 
fortbesteht, und war eine Tochter Egino’s II. Grafen von Urach und seiner 


rio duo vela linea depicta ad Altare S. crucis suspendit, tertium ex sericis contextum, quod 
erat Henrici Regis, majus altare S. Mariae circumdedit (Hefs Mon. Guelf. 210). Auch er- 
fährt man durch Vergleichung, dafs die Udilhild Egino’s des Grafen von Urach Tochter 
war, den neuere Geschichtsschreiber den II. dieses Namens nennen. Denn bei Ortlieb Zwif. 
bei Hels Mon. 194 heilst Quaedam Alberat nomine, comitis Eginonis filia, sed Gebehardi 
Strazburgensis Pontificis germana, quae quondam fuit apud Lindaugiam abbatissa; hanc Udel- 
hilt, comitissa de Zolre, ipsius abbatissae germana, in quantum potuit imitari studuit. Ort- 
lieb erzählt von dieser Udilhild auch eine ihr gemachte Schenkung des Abtes Volkmar in 
Hirschau: Folmarus Hirsaugensis abbas (1120-1157) dedit cruciculam argenteam domne 
Oudilhilde comitisse de Zolre et illa sorori sue Alberade quondam Abbatisse nostre autem 
nunc monache donauit. (Hels Mon. Guelf. 201.) Die Zeit der Stiftung der St. Nicolai- 
Kirche erfährt man ebenfalls von Ortlieb. De ecclesia S. Nicholai Episcopi. Millesimo XXX‘. 
II dem. inc. anno Indiet. XI, IH Idus Sept. dedicata est ecclesia que respieit ad aquilonem 
a venerabili Vdalrico Constantiensi praesule — in honore S. et vict. crucis — precipue 
autem in honore S. Nicholai episcopi et confessoris etc. Hels Mon. Guelf. p. 198. Als 
Gemahlin eines Grafen Friedrich von Zollern wird Udilhild in Sulgers Zwifaltner Anna- 
len bezeichnet. Vgl. Note 29. 

Eine spätere Bestätigung erhält diese Familienverbindung zwischen den Häusern Zollern 
und Urach durch eine päpstliche Dispensation vom Jahre 1248, wornach der Ehe einer Grä- 
fin Sophia von Zollern mit dem Grafen Conrad von Freiburg-Urach das Hindernils einer 
Verwandschaft und Verschwägerung im vierten Grade entgegen stand. Dieser Umstand be- 
weist zugleich dals die Gräfin Udilhild nur dem Grafen Friedrich II, nicht aber dem Grafen 
Friedrich I. als Gemahlin zugeschrieben werden darf. Die Urkunde lautet: Innocentius 
episcopus servus servorum Dei, venerabili fratri . . . episcopo Argentinensi salutem et aposto- 
licam benedietionem. Etsi conjunctio copulae conjugalis in quarto consanguinitatis vel affıni- 
tatis gradu saeris sit canonibus interdieta, provide tamen super iis interdum Romana dispen- 
sat ecclesia, maxime cum urgens necessitas vel evidens utilitas id exposcit. Cum igitur sicut 
ex parte nobilis viri Conradi comitis de Friburch accepimus ad sedandas graves discor- 
dias et graves inimicitias sopiendas, inter progenitores ejus et nobilem virum Fridericum 
comitem de Zolre diutius, non sine multa strage hominum, agitatas, nobilem mulierem 
Sophiam natam ipsius Friderici, quarta eum consanguinitatis et affınitatis linea contingen- 
tem, duxerit in uxorem ac prolem susceperit ex eadem, nec possit hujusmodi matrimonium 
dirimi absque gravi et grandi periculo plurimorum, dietusque comes de Friburch in eccle- 
sie devotione persistat; Nos tibi, qui super iis poteris habere notititiam pleniorem, dispensandi 
cum eodem comite, ut in huiusmodi matrimonio, impedimento non obstante praedicto, rema- 
nere licite valeant, nec susceptae proli ex matrimonio sie contracto, quominus reputetur legi- 
tima, prejudicium generetur, plenam tibi concedimus facultatem. Datum Lugduni, decimo 
quinto kalendas Juni, pontificatus nostri anno quinto. Schöpflin Alsatia diplom. I, 398. 

Es fragt sich, zum richtigen Verständnils dieser Urkunde, zunächst, wessen Tochter war 
die darin als die Gemahlin des Grafen Conrad von Urach-Freiburg erwähnte Sophia? Ihren 


30 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Gemahlin Kunigunde. Ihr Andenken ist uns vorzüglich durch die Aufzeich- 
nungen des Klosters Zwifalten aufbewahrt, einer Stiftung ihrer väterlichen 


Vater den Grafen Friedrich von Zollern findet man in einer Weise hier erwähnt, dafs an- 
genommen werden mufs, er habe 1248 noch gelebt. Verstorbene pflegte man bekanntlich 
durch den Zusatz quondam (quondam comes), piae memoriae, felicis recordationis und der- 
gleichen kenntlich zu machen. Dafs Sophia nicht, wie jüngst angenommen worden ist, die 
Tochter eines im J. 1201 oder im J. 1218 verstorbenen Burggrafen Friedrich von Nürnberg 
war, ist leicht zu erweisen. Denn sie wäre in diesem Falle wenigstens resp. 48 und 30 Jahre 
alt gewesen und konnte auf dieser Altersstufe keine passende Gemahlin für den erst 22jäh- 
rigen Grafen Conrad sein. Auch haben nach der Urkunde schon Conrads Eltern die Verlo- 
bung verabredet. Graf Conrad wurde aber erst 1226 geboren: denn nach einer Urkunde vom 
Jahre 1238 war er damals grade 12 Jahr alt (Schreibers Urk. der Stadt Freiburg I, 50). In 
ungezwungener Weise kann Sophia, die Gemahlin Conrads, nur für eine Tochter des Gra- 
fen Friedrich IV. von Zollern gehalten werden, der von 1205 an in Urkunden erscheint 
und um die Mitte des Jahrhunderts aus der Geschichte verschwindet. Dieser war, wie sich 
später sicherer ergeben wird, ein zweiter Sohn des gleichnamigen Grafen von Zollern, der 
die Burggrafschaft Nürnberg für sein Haus erwarb, und der Sophia von Raabs, der Erb- 
tochter des letzten Burggrafen aus dem Hause Raabs. Nach dieser ihrer Grolsmutter wurde 
der Gemahlin Conrads von Urach vielleicht auch der im Zollernschen Hause früher nicht 
vorkommende Name Sophia zu Theil. 

War diese Sophia nun, wie die päpstliche Urkunde erklärt, mit dem Grafen von Frei- 
burg-Urach im vierten Grade verwandt und verschwägert; so mulste sie die Urenkeltochter 
Udilhilds und diese mithin die Gemahlin Friedrichs I. Grafen von Zollern sein, wie folgende 
Tabelle zeigt: 

Egino I. Graf von Urach 
Gemahlin Kunigunde 


Tu  — \ 
Egino II. Gr. v. Urach 41. Udilhild v. Urach 


1140. 1158 Gemahl Graf Friedrich II. v. Zollern. 
ET nn m — nV — 
Egino IV. + 1230 2. Friedrich III. erster Burggr. v. Nürnberg + 1201 
Gem. Agnes v. Zäringen Gem. Sophia v. Raabs 
nn mu nn 
Egino V. + 1236 3. Friedrich IV. Gr. v. Zollern + c. 1251 
Gem. Adelheid v. Neiffen Gem. Elisabeth v. Habsburg 


Du 
Conrad Graf v. Freiburg- 4. Sophia von Zollern 
Urach 
Wegen des Hauses Urach kann Münchs Geschichte des Hauses der Fürsten von Fürstenberg 
Thl. I. und muls Stälin’s Wirt. Gesch. Thl. II, S. 452 verglichen werden. 
In dem Wunsche, die Gräfin Udilhild nicht als Mutter, sondern als Grofsmutter des 

ersten Zollernschen Burggrafen von Nürnberg und als Ururgrolsmutter Sophia’s vermählten 
Gräfin Freiburg- Urach auftreten zu lassen, hat man die Ausflucht ergriffen, der päpstlichen 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 31 


Familie, der die fromme Frau besondere Gunst erwies. So weit die eheli- 
chen Verhältnisse ihr gestatteten,, soll sie in diesem Stifte wie eine Nonne in 
klösterlicher Zucht und Demuth gelebt haben. Sie gründete bei dem Klo- 
ster eine eigene Kirche oder Kapelle, die im Jahre 1133 dem heiligen Nico- 
laus geweiht und von ihr sowohl mit der erforderlichen innern Ausrüstung 
versehen, als auch mit stehenden Hebungen ausgestattet wurde. Zu ihren 
sonstigen Weihgeschenken an das Kloster gehörte ein kostbarer seidner 
Teppich, den früher König Heinrich V. besessen, so wie ein silbernes Cru- 
cifix, das ihr der Abt Volkmar zu Hirschau (1120-1157) verehrt hatte. In 
dem von der Gräfin erbaueten, dem heiligen Nicolaus geweihetem Gotteshause 
wurden später auch ihre sterblichen Überreste zur Ruhe gelegt, neben den 
Gräbern ihrer Mutter Kunigunde und ihrer wie eine Heilige verehrten Schwe- 
ster Alberadis, die früher Äbtissin des Frauenklosters Lindau gewesen war 
und nachher als Nonne in Zwifalten lebte. 

Wenn der Zwifaltner Necrolog, wie zwei Grafen Friedrich von Zol- 
lern, auch noch eine zweite Udilhild Gräfin von Zollern nennt, indem er als 
Todestag der einen den 14. April, der andern den 4. November anzeigt; so 
dürfen wir in der zweiten Udilhild wohl mit weniger Wahrscheinlichkeit eine 
andere Gemahlin eines Zollernschen Grafen, als eine nach der Mutter oder 
Grofsmutter benannte Tochter oder Enkeltochter der Urachschen Udilhild 
vermuthen. 


Bulle eine falsche Computation der Verwandtsgrade unterzulegen. Sie soll die Verwand- 


schaftsgrade vermuthlich nach der Abstammung Sophia’s von der Udilhild oder aber Urach- 
scher Seits nach der Abstammung Conrads von Udilhilds Bruder Egino III. gerechnet haben. 
Man soll also annehmen, dafs Conrad und Sophia sich irrthümlich für Verwandte, deren Ehe 
einer Dispensation bedürfe, angesehen hätten und dafs die päpstliche Curie diesen Irrthum 
theilte. Indessen die päpstliche Curie nahm es um diese Zeit mit den Verwandschaftsgraden 
und ihrer Berechnungsart bekanntlich so genau, dals keine täuschende Hypothese die Urachsche 
Stammmutter einem früheren Grafen von Zollern, als dem Grafen Friedrich II. zueignen 
drrf. Wäre Udilhild Friedrichs I. Gattin gewesen, so waren Graf Conrad von Freiburg 
und Gräfin Sophia von Zollern nur im fünften Grade verwandt und dann bedurfte es nach 
den bekannten, auf Concilienbeschlüssen beruhenden Anordnungen des Papstes Innocenz II. 
überall keiner Dispensation, auch wenn diese entfernte Verwandschaft nur auf der einen 
Seite vorhanden gewesen wäre. War indessen Udilhild, wie wir demnach annehmen müssen, 
des Grafen Friedrich II. Gemahlin, des Grafen Friedrichs IH., als Burggrafen Friedrichs I. 
Mutter, Sophiens Urgroflsmutter; dann konnte das Verwandschafts- und Schwägerschafts- 
verhältnils, worin Sophia zu Conrad von Freiburg und dieser zu seiner Gemahlin stand, nicht 
schärfer bezeichnet ausgedrückt werden, als in der päpstlichen Bulle von 1248 geschehen ist. 


32 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Als Friedrichs II. und Udilhildens Söhne kennen wir aus zuverlässigen 
Überlieferungen Egino, Gottfried (®) und Friedrich (3). Egino mit dem 
Prädicate von Zollern und Gottfried mit dem Prädicate von Zimbern werden 
schon vor 1138, als Wohlthäter des Klosters Zwifalten genannt. Egino, den 
spätere Überlieferungen auch zunächst als Erben der väterlichen Grafschaft 
bezeichnen (*?), ist indessen hiernach überall nicht weiter erwähnt. Auch 
Gottfried scheint frühe und ohne männliche Nachkommen gestorben zu sein. 
Er wird zuletzt in den Jahren 1155 und 1156 in der Umgebung des Kaisers 
Friedrich I. erblickt und hier abwechselnd Graf von Zimbern und Graf von 
Zollern genannt (°°). Damit enden auch von seinem Dasein alle Spuren. 

Am Hofe Kaiser Friedrichs I. sehen wir hiernach an Gottfrieds Stelle 
seinen Oheim den Grafen Berthold von Zollern, einen jüngern Bruder Frie- 
drichs II. wieder auftauchen. Er erscheint hier namentlich im J. 1160 in 
der Begleitung seines Grofsneffen des Pfalzgrafen Hugo von Tübingen und 


() Hoc eodem tempore (1133) sacellum nostrum D. Nicolai consecratur — Fuit hec 
Ecclesiola ad finem sive introitum Monasterii — sita — eamque construxit et dotavit pro 
Sanetimonialibus nostris Udelhildis, comitissa de Urach, Friderici, comitis de 
Zollern, vulgo Maute dieti uxor, quae et Mater Cunonis et Adelberti Monachorum 
nostrorum fuit ac postea in parte ejusdem sacelli non consecrata una cum sorore sua Albe- 
rada et Matre Cunigunda tumulata. Contulit autem huie ipsi aediculae a se extructae 
calicem cum Casula et omnibus necessariis paramentis sacroque ornatu, hubam insuper ad 
Stetten, Hubam ad Hard, aliam ad Striche, duas ad Danheim. Fuere supra memorati 
Monachi nostri, Albertus et Cuno, fili Friderici Senioris comitis de Zollern. 
Junior autem etsi ad vitae periodum familiaribus nostris adseriptus fuerit, vegetiore tamen 
aetate haud valde amicum se Zwifaltensibus exhibuit, eorum inimieis non dissimulanter addic- 
tus. Ceterum genuerat jam ante Udelhilda piissima matrona et quantum per matrimonii 
leges licuerat monasticam vitam agens, praeter geminam hanc prolem (Albertum scilicet et 
Cunonem) alios duos filios Eginonem, paterni comitatus heredem, et Gotefridum de 
Cimbren utrumque Zwifaltensi familiae perbenignum: prior enim Deo mancipauit villam 
prope Schlatt, Beuren dietam, posterior apud Strichen mansus quatuor. Sulger’s Annales 
Zwifalt. I, 82. 83. Vgl. S. 89 daselbst den Catalogus personarum illustrium sacri Gyna- 
caei Zwifaltensis: — Alberada Abbatissa quondam Lindaviensis, Soror Gebhardi Episcopi 
Argentinensis, nata CGomitissa de Urach, sanctitatis opinione clara. — Udelhild, eius soror, 
Friderici comitis de Zollern quondam uxor. 


(°°) Stillfried u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 19. 24. 25. Stälin Wirt. Gesch. IL 509 
wo der Verf. auch den in einer Urk. Herzog Welfs v. Jan. 1153 genannten Gotefridus 
comes de Cimbr. oder Cimbria (Schöpflin Als. dipl. I, 338. Würdtwein Nov. subs. dipl. 
VI, 166) hierher zieht. 


‚bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 33 


seines Schwiegersohnes des Grafen von Heiligenberg, sowie im Jahre 1176 
zu Constanz bei einer den letztern betreffenden Verhandlung in der Umge- 
bung des Kaisers. Im Rathe desselben und seines Sohnes, des Herzogs Frie- 
drich von Schwaben, wird der Graf noch bis in das Jahr 1188 oft genannt. 
Hiernach aber erinnert nur der nach der Sitte der Zeit dem mütterlichen 
Grofsvater entlehnte Name des Grafen „Berthold von Heiligenberg” noch an 
den ohne männliche Nachkommen verstorbenen Grafen Berthold von Zol- 
lern (°!). 

Unter dieses Bertholds, seines Oheims, Vormundschaft wuchs Frie- 
drichs II. dritter Sohn Friedrich, der nachmalige Burggraf von Nürnberg, 
allem Anscheine nach heran, da er seiner Eltern schon im Kindesalter beraubt 
war. Auch im späteren Lebensalter, von 1174 an, da Friedrich IH. über- 
haupt erst bei öffentlichen Staatsverhandlungen im Rathe der Fürsten ge- 
nannt wird, bis an Bertholds Tod, — zeigt er sich fast beständig im Zusam- 
mensein mit diesem seinem Oheim. 

Nach dem Tode Bertholds und dem vorangegangenen Hinscheiden 
seiner ältern Brüder war Graf Friedrich III. von Zollern zugleich alleiniger 
Besitzer der Grafschaft und des Stammgutes seiner Linie. Zwifaltner Klo- 
sternachrichten eignen der Gräfin Udilhild zwar das Verdienst zu, dem Gra- 
fen Friedrich II. noch zwei dem Klosterleben gewidmete Söhne Albert und 
Cuno geboren zu haben, die also Friedrichs III. Brüder waren. Doch diese 
konnten schon als Mönche an weltlichem Familienbesitz nicht theilnehmen 
und mögen ebenfalls früh verstorben sein. Wenigstens findet man keine 
Nachricht von ferneren Beziehungen Friedrichs III. zu dem Kloster Zwi- 
falten und so wenig die Spur von irgend einer Wohlthat, welche dieser 
Graf dem von seiner Mutter hoch begünstigten Stifte erwiesen hätte, als die 
Anmerkung seines Jahrestages in dem Todtenkalender des Stiftes. Die Über- 
lieferungen des Klosters widmen dem Grafen Friedrich, den sie als jün- 
gern dem Gemahl der Udilhild als älterem gegenüberstellen, nur die Be- 
merkung, er sei zwar in Jjüngern Jahren den Freunden des Stifts zugeschrie- 
ben, habe diesem jedoch in späterem Alter nicht eben sehr als Freund sich 
erwiesen, vielmehr zu den Widersachern des Stifts sich gehalten (*°). 


(‘) Stillfrieds u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 26. 28. 29. 30. 34. 36. 39. Stälin a. a. O. 
S. 509. 510. 
Philos.-histor. Kl. 1854. E 


34 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Graf Friedrichs III. Bestrebungen mogten von Anfang an auf ein hö- 
heres Ziel gerichtet sein, als den Beifall der Mönche zu erwerben, für die 
seine Vorfahren auf der mütterlichen Seite eine ihrem Stammgut so verderb- 
liche Vorliebe empfanden. Seitdem wir ihn an Bertholds Seite in Reichs- 
verhandlungen auftreten sehen, scheint er dem Hohenstaufischen Herrscher- 
hause, in dessen Rathe sein nachmaliger Schwiegervater, der Burggraf Conrad 
von Nürnberg, eine hervorragende Stellung einnahm, mit besonderer Hinge- 
bung angeschlossen und den Reichsgeschäften seine ganze Kraft gewidmet zu 
haben. Mogte er daher auch im Jahre 1171 dem Herzoge Heinrich dem 
Löwen als Zeuge der Bestätigung einer Schenkung für das Kloster Salem 
dienen; so erscheint er doch bald hernach fortdauernd unter den vertraute- 
sten Räthen Kaiser Friedrichs I. sowie seines Sohnes Friedrich von Schwa- 
ben (3) und niemals als Anhänger einer dem Hohenstaufischen Erbkönig- 
thume feindlichen Parthei. 

Nachdem der alte ruhmgekrönte Kaiser und mit ihm der tapfere Her- 
zog Friedrich von Schwaben auf dem Kreuzzuge jenseit des Meeres seinen 
Tod gefunden hatte, gehörte der Graf Friedrich III. zu der beständigen Um- 
gebung Königs Heinrich VI. Fast ununterbrochen begleitete er diesen Für- 
sten, der in jugendlichem Alter unter den schwierigsten Verhältnissen zur 
Oberherrschaft gelangt war, auf seinen Umzügen durch die Deutschen Lande 
und unterstützte er ihn in Staatsverhandlungen mit seinem erfahrnen Rathe. 
Doch gehört diese Thätigkeit Friedrichs in den Reichsgeschäften Heinrichs VI. 
gröfstentheils schon dem Zeitraume an, worin wir ihn nicht mehr als blofsen 
Grafen von Zollern, sondern zugleich als Burggrafen von Nürnberg zu be- 
trachten haben. 

Bevor wir jedoch dem Grafen Friedrieh III. von Zollern in den neuen 
Herrschaftsbereich folgen, werfen wir noch einen Blick auf die Besitzverhält- 
nisse und die sonstigen Grundlagen der Macht und Gröfse des Geschlechtes 
zurück, aus welchem demnächst der Fränkische Zweig des in Schwäbischer 
Erde wurzelnden Zollernschen Stammes hervorwuchs. 


3. Hausbesitz und Grafschaften der Zollern. 


Die hervorragende Stellung, worin man das Haus Zollern gleich bei 
seinem ersten geschichtlichen Hervortreten wahrnimmt, beruhte theils in den 


€) Sillfrieds u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 28. 30. 32. 34. 36. 37. 38. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 35 


Grafenämtern, welche sich in seinem Besitz vereinigten und ihm Rechtspflege, 
Heerbann und eine Art von Polizeigewalt über umfangreiche Bezirke ein- 
räumten, theils und besonders aber wohl in dem höchst bedeutenden Grund- 
besitz, wodurch das Haus Zollern den meisten Schwäbischen Herrengeschlech- 
tern, namentlich auch den Grafen von Wirtemberg, Anfangs weit über- 
legen war. 

Schon im 11. Jahrhunderte, da man Glieder des Zollernschen Hauses 
mehrfach noch ohne das Grafenprädicat erwähnt findet (°?), erscheinen sie 
als mächtige Grundherren, welche mit ihrem Eigenthume Kirchen und Klö- 
ster ausstatten konnten und über eine bedeutende Dienstmannschaft geboten. 
Noch viel bestimmter tritt dieser umfangsreiche Grundbesitz des alten Dyna- 
stenstammes in den beiden folgenden Jahrhunderten hervor. Die Besitzun- 
gen der Hohenberger Linie erfüllten fast die Bezirke, welche die Wirtem- 
bergischen Oberämter Rotenburg, Horb, Spaichingen und Oberndorf heute 
begreifen, die Besitzungen der jüngern Linie den Umfang des Fürstenthumes 
Hechingen und des Wirtembergischen Oberamts Balingen. Jene Hohenber- 
gischen Besitzungen kommen auch schon im J. 1258 als ein zusammen han- 
gendes Territorium bezeichnet vor (**) und darneben gab es eine grofse Zahl 
von zerstreueten Gütercomplexen im Besitze beider Linien. Reichthum an 
Grund und Boden war aber zu allen Zeiten eine vorzügliche Quelle der 
Macht für seine Besitzer und der Abhängigkeit für Andere. 


(©) Weder Burchard und Wezel von Zollern werden um das Jahr 1061, noch Adalbert 
von Zollern um die Jahre 1095 und 1098 als Grafen aufgeführt. Über die im Schwäbi- 
schen Gebirge belegenen Besitzungen, mit welchen Adalbert von Zollern das Kloster Alpirs- 


bach ausstattete, hatte damals Graf Alwic von Sulz das Grafenamt inne, wie die Stiftungs- 
Urkunde des Kloster Alpirsbach besagt. In dieser Urkunde wird unter den Zeugen zwar 
zugleich ein Comes Fridericus angeführt ohne weitern Beinamen, welchen man für einen Gra- 
fen Friedrich von Zollern und Bruder des Stifters von Alpirsbach hält. Indessen ist dies 
eine weiter nicht zu begründende Annahme. Dagegen wird Graf Burchard II. von dem 
Freisinger Chronisten allerdings Graf genannt, vgl. Note 8. und in der Folge werden 
auch die getrennten Linien die Hohenbergische und die Zollernsche, worin sich das Zol- 
lernsche Geschlecht zweiete, jede als gräfliche Familie aufgeführt, worin wir wohl keine 
blofse Titulatur vermuthen dürfen Auch schreibt Albert von Stralsburg dem Hohenberger 
Zweige allein duos comitatus antiquos valde zu. 


(‘) Albertus comes de Hohenberg bekundet im J. 1358 am 2. Sept., dafs Heinrich 
Ritter von Nagold sein Hofgut in nostro territorio an das Kloster Kirchberg übergeben habe. 
Stälin Wirt. Gesch. II, 403. 


E2 


36 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Zu dem Umfange dieses Grundbesitzes kamen mächtige Burgen, da- _ 
mals die Hauptträger politischer Bedeutung und Überlegenheit. Wie die 
felsenfeste, fast uneinnehmbare Stammburg im Fürstenthume Hechingen, fin- 
den wir im Besitz der jüngern Linie aufserdem noch die feste Schalz- oder 
Schalksburg im Oberamt Balingen, die Burg Hohenstein im Amte Münsin- 
gen, die Burg Mühlheim im Oberamte Tüttlingen und andere mehr. Den 
Grafen von Hohenberg aber gehorchten die Festen Hohenberg, Rotenburg, 
Haigerloch und andere starke Plätze. Bei einem so befestigten Besitz konnte 
der päpstliche Legat Albert von Böhmen, um die Mitte des 13. Jahrhunderts 
bei seiner Berechnung des Widerstandes, den die Herrengeschlechter Schwa- 
bens gegen den von der Kirche ausgestofsenen Kaiser zu leisten vermögten, 
wohl mit Recht, „das Haus der Edlen von Zollern und Hohenberg” mit der 
Bemerkung hervorheben, „mit seinen Burgen und Festen könne es gegen die 
Reichsgewalt so lange es ihm beliebe Widerstand leisten” (°). 

Neben diesem umfangsreichen wohlbefestigten Hausbesitz verwaltete 
die Familie Grafschaften , denn die Grafenwürde, womit schon Burchard HI. 
bekleidet auftritt, bildete in jener Zeit noch keinen blofsen Titel, sondern 
weist auf das im Besitz der Familie befindliche Grafenamt hin. Der Linie 
Hohenberg wird der Besitz von zwei Grafschaften zugeschrieben (°?). Ein 
besonderes Grafenamt gehörte gewifs auch der jüngern im Besitz der Stamm- 
burg verbliebenen Linie an. Jedenfalls erhöhte die ursprünglich ausgedehnte, 
wenn auch mit der Zeit unbedeutender werdendegräfliche Amtsgewalt das An- 
sehen der mächtigen Grundherren und erweiterte es den Bereich ihrer Macht. 

Über die Lage und den Umfang der Grafschaft, welche mit dem Be- 
sitz der Stammburg verbunden blieb, mangelt es zwar an aller Nachricht. 
Denn keineswegs darf man den Gerichtsbezirk in welchem eine Familie das 
Amt der Grafschaft ursprünglich zu Lehn trug, immer mit Sicherheit in der 
Umgebung ihres Wohnsitzes oder in dem Bereiche ihrer Stammbesitzungen 


zu finden hoffen (°°). Doch bleibt es wahrscheinlich, dafs das spätere Hohen- 


() Domus nobilium de Zolr et de Hohenberch in castris et munitionibus contra impe- 
rium et eius insultus habent resistere quantum placet. Stillfrieds Burggr. v. Nürnberg des 
XII. Jahrh. S. 52. 

(°) Vgl. Wohlbrücks treffliche Abhandlung über die Grafen von Valkenstein in Wolt- 
mann’s Monatsschrift für Geschichte und Politik II, 260. — Es lag darnach z. B. die 
Grafschaft der Grafen von Wernigerode nicht auf dem Harze, wo die heutige Grafschaft 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 337 


zollernsche Territorium, wie das Hohenbergische, aus der Verbindung von 
grundherrlichen und ursprünglich gräflichen Rechten erwuchs. 

Nach dem frühzeitigen Verfall der alterthümlichen Grafschaften, die 
ursprünglich nur nach dem Taufnamen ihres jedesmaligen Besitzers benannt 
wurden, kam es fast allgemein in Gebrauch, bedeutende Complexe einer 
gräflichen Familie als deren Grafschaft zu bezeichnen und solche nun nach 
dem Famliennamen oder der Hauptburg zu benennen. Auch konnte dies 
um so eher geschehen, als bei der Zerstückelung der ursprünglichen gräf- 
lichen Gerichtsbezirke durch beständige Vermehrung geistlicher und welt- 
licher Immunitaten, den mit dem Grafenamte beliehenen gröfsern Grund- 
herrn im Umfange ihrer Stammgüter die gräflichen Rechte beizubehalten 
und wo sie diese früher nicht besessen hatten, zu erwerben, fast allgemein 
gelang. Zugleich bemühte man sich durch Veräufserung entlegener und An- 
kauf näherer Besitzungen und obrigkeitlicher Rechte eine mehrere Abrun- 
dung des Besitzes zu einer geschlossenen Landschaft herbeizuführen und 
darin alle Rechte sich allmälig zuzueignen, deren Inbegriff die später hervor- 
tretende Landeshoheit ausmachten. In dieser Weise hat ohne Zweifel auch 
die später unter dieser Bezeichnung auftretende Grafschaft Hohenzollern aus 
eigenthümlichen Besitzungen der jüngern Linie des Zollernschen Hauses und 
aus gräflichen Rechten in diesen und in den angrenzenden Besitzungen klei- 
nerer Grundeigenthümer sich gebildet und so erwachsen durfte sie als eine 
„mit allen ihren Regalien und Pertinentiis gantz freye, eigenthümliche, un- 
mittelbare Reichsgraffschaft”, wie sie in kaiserlichen Urkunden genannt 
wird (7), betrachtet werden, während Grafschaften im eigentlichen Wort- 


Wernigerode liegt, sondern in der Gegend von Braunschweig, wie eine Urkunde in Scheidts 
Werke vom hohen und niedern Adel S. 452 nachweist. Ebenso verwalteten die Grafen 
von Valkenstein, von denen Hoyer einen bekannten Antheil an der Abfassung des Sachsen- 
spiegels hatte, nicht in der Umgegend der ebenfalls dem Harze angehörigen Stammburg 
Valkenstein die Grafschaft, sondern in der Gegend von Wollmirstädt und Magdeburg, wo 
auch Eike von Reppichau (der Verfasser des Saehsenspiegels) urkundlich als Gerichtsschöppe 
auftritt. Riedels Beschr. der Mark Brand. I, 195. II, 134 und L. v. Ledebur’s treffliche 
Schrift, welche die Ansichten Wohlbrücks gegen Schaumanns Widersprüche rechtfertigt „Die 
Grafen von Valkenstein am Harze und ihre Stammgenossen” (Berlin 1847) S. 31 £. 


©”) Noch in dem sogenannten Fürstenstand-Privilegio des Hohenzollerschen Hauses vom 


28. März 1623 heilst es daher „So haben wir demnach — zu gnadigster Erkanntnüls seines 
furtrefflichen uralten Fürst- und Grafflichen Geschlechts der Graffen zu Hohenzollern — 


38 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


verstande, ihrer Natur nach zu Lehn getragen werden mufsten und so weit 
Deutsche Gerichtsverfassung galt, ein nichtlehnbares Eigenthum ihrer Besitzer 
nicht bilden konnten. 

Die Grafenwürde der Zollern war aber in Ansehung des Lehnsver- 
hältnisses vor den meisten, namentlich in Norddeutschland aus dem Mittel- 
alter hergebrachten gräflichen Prädicaten dadurch ausgezeichnet, dafs sie, 
wie bei den Grafenämtern in Schwaben fast allgemein der Fall war (°°), un- 
mittelbar vom Reiche zu Lehn ging. In andern Gegenden Deutschlands 
wurden die Grafschaften vom Reichsoberhaupte gröfstentheils an Herzöge, 
Pfalz- und Markgrafen oder geistliche Fürsten zu Lehn gereicht, die das 
Richteramt auszuüben Anderen überliefsen, nur das Fahnlehn der Grafschaft 
sich vorbehielten und dadurch dem zahlreichen Stande der Vicegrafen den 
Ursprung gaben, die in Frankreich, England und anderswo auf Grund ähn- 
licher Verhältnisse durch Bezeichnungen wie Vicomte, Viscount, Visconde 
unterschieden, in Deutschland aber so gut wie die unmittelbaren Reichsgrafen 
mit dem Grafentitel bezeichnet wurden (°?). Von dem zahlreichen Sächsi- 


obgenannten Graff Johann Georgen zu Hohenzollern, diese besonderliche Kaiserliche Gnad 
gethan und nicht allein die uralte mit allen ihren Regalien und Pertinentiis gantz 
freye, eigenthümbliche unmittelbare und unlehnbare Reichs-Graffschafft 
Zollern — zu einer Fürstlichen Graffschaft erhöhet, sondern auch obgenannten Graff 
Johann Georg zu Hohenzollern ete. — in den Stand, Ehr und Würde Unserer und des 
Heil. Reichs Fürsten wiederumb von neuen gnädiglich erhebt etc. Fidel Baur Gesch. 
der Hohenzoll. Staaten V, 24. 25. 


(°°) Stälin’s Wirt. Gesch. B. I. S. 533. 


C°) Auch hierüber ist Wohlbrück in Woltmanns Monatschrift a. a. O. II, 259. zu ver- 
gleichen. — Dals man sich auch in Deutschland, ungeachtet der im Titel nicht üblichen 
Unterscheidung, des Unterschiedes zwischen beiden Klassen von Grafen früher wohl bewulst 
war, zeigen manche Urkunden. Namentlich erkennen wir es aus dem Gebrauche in den 
alten kaiserlichen Patenten, erlassene Anordnungen aulser den Herzogen, Markgrafen und 
Grafen namentlich immer auch den Vicegrafen (vicecomitibus) zur Beobachtung ein zu schär- 
fen. Auch zeigen manche Urkunden, wie die Fürsten, bei solcher Anstellung von Grafen, 
die nur Vicegrafen wurden, dieselben nur als ihre Statthalter in der Gerichts- Verwaltung 
betrachteten. So sagt z. B. eine Urkunde des Markgrafen Otto II. von Brandenburg vom 
J. 1196 von dem Grafen Heinrich von Danneberg cuius idem comitatus erat er habe das Amt 
vice nostra judicio presidendi Urk. in Gercken’s Cod. dipl. Brand. III, 64. Walthers Singul. 
Magd. II, 42. — In neuerer Zeit ist dieser historisch so wichtige Unterschied, der innerhalb des 
Deutschen Grafenstandes stattfand, theils ganz übersehen, theils absichtlich verdunkelt. Dafs 
es jedoch einzelnen blolsen Vicegrafen gelungen ist, sich zu regierenden Fürsten in Deutsch- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 39 


schen Grafenstande waren es z. B. im dreizehnten Jahrhunderte die Grafen 
von Anhalt allein, welche das Fahnlehn ihrer Grafschaft Aschersleben selbst 
besafsen, diese daher vom Reichsoberhaupte unmittelbar mit allen einem 
solchen Reichslehne angehörigen Rechten zu Lehn trugen, während es sonst 
in Sachsen aufser den Markgrafen, Landgrafen und Pfalzgrafen wohl nur 
Vicegrafen gab (*). Dagegen wurden in Schwaben die Grafschaften den 
mächtigern Herrengeschlechtern, welche dieselben inne hatten, meistens als 
Fahnlehen — mit Übergabe einer Lanze, woran ein Fähnlein hing, — un- 
mittelbar vom Reichsoberhaupte verliehen und diese unmittelbare Verleihung 
sicherte den Grafen von Zollern sowohl in ihrem Verhältnisse zu dem Kaiser 
und zu dem Reiche, als in Beziehung auf Lehnrecht, Heerbann und Macht- 
befugnisse in ihren Territorien, eine Stellung, worin sie den Fürsten wenig 
nachstanden. 

Lebhaft blieb auch dem Zweige der Nachkommen Friedrichs III., der 
in Schwaben unter dem altväterlichen Namen fortbestand, von dieser seit 
alter Zeit im Reiche behaupteten Stellung die Erinnerung, wie selbige sich in 
würdiger Weise noch 1582 in einem Titularstreite zwischen dem Grafen 
Eitelfritz von Zollern und dem im Jahre 1494 zur herzoglichen Würde er- 
hobenen Hause Wirtemberg und endlich noch im Jahre 1623 darin aussprach, 
dafs die Grafen von Hohenzollern das Fürstenstandsprivilegium, wodurch 
Kaiser Ferdinand ihren Verdiensten huldigte, nur in der Form einer Wieder- 
erneuerung alter fürstlicher Hoheit entgegen nahmen (°7). 


land zu erheben, während manche ehemals reichsunmitttelbare Grafenfamilie zu blolser Titu- 
largrafschaft herabgesunken ist, darf nicht dazu verleiten, den bezeichneten Unterschied auch 
in Bezug auf historische Verhältnisse für unerheblich zu halten. 


(°) Seuen vanlen sint ock inme lande to sassen, dat hertogdom to sassen unde die pa- 
lentze, die marke to brandenburg, die lantgrafscap to doringen, die marke to mysene, die 
marke to lusitz, die grafscap aschersleue. Sachsenspiegel B. III, Art. 62 $. 2 


40 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Il. Die ersten Burggrafen von Nürnberg, aus dem gräflichen 


Hause Raabs. 


Während des elften Jahrhunderts werden noch keine Burggrafen von 
Nürnberg erwähnt. Die zu Nürnberg bestehende Burg erscheint vielmehr 
als eine unmittelbare Besitzung der Fränkischen Kaiser, welche bei dem Man- 
gel einer bestimmten Residenz, in ihrem Umherziehen von einem Orte zu 
dem andern, abwechselnd hier ihren Hof hielten. Das Fränkische Herrscher- 
haus hatte in Franken und Schwaben viele Stammgüter, zu denen Nürnberg 
wohl mit gehörte. 

Kaiser Heinrich II., der in den Jahren 1050 und 1051 zu Nürnberg 
verweilte, verlieh dem Orte, der sich am Fufse der Burg gebildet hatte, 
Markt-, Zoll- und Münzrecht (!) und wurde dadurch der eigentliche Stifter 
der Stadt. Aufser dieser Begünstigung städtischen Gewerbsbetriebs, führten 
die Wunder, welche der heilige Sebaldus hier wirkte, lebhaften Verkehr und 
zahlreiche Bevölkerung dem Orte zu (?). Die Gebeine dieses Heiligen, an- 
geblich eines Dänischen Königssohnes, der im achten Jahrhunderte in den 
Wäldern um Nürnberg als Einsiedler lebte und den Franken das Christen- 
thum verkündigte, wurden in der ihm gewidmeten Pfarrkirche des Ortes auf- 
bewahrt (°). 


(') Wir erfahren diese Verleihung Heinrichs III. aus einer Urkunde Heinrichs IV. v. J. 
1062, worin der letztere die durch jene Verleihung der Stadt Fürth zugefügte Verletzung 
wieder gut machte. Fabers Staats-Cantzeley XXXI, 135. Singular. Norimb. p. 322. 


(°) Lang’s Bayerns alte Grafschaften S. 241. Pertz Mon. German. II, 128. Clara et 
celebris valde his temporibus per Gallias erat memoria Saneti Sebaldi in Nurinberg et sancti 
Heimeradi in Hasengun et magno populorum concursu cottidie frequentabantur propter opi- 
tulationes, que divinitus illie languentibus saepenumero conferebantur. Lamberti Annales 
ad a. 1072 bei Pertz I. c. V, 191. — Im Mai 1074 empfing der Kaiser eine päpstliche 
Gesandschaft zu Nürnberg. Lamb. Annal. daselbst S. 215 und Bertholdi Annal. daselbst 
S. 277. Von einem Aufenthalte Kaiser Heinrichs IV. zu Nürnberg um das Jahr 1097 wird 
berichtet: Heinricus vero cum paucis Ratısponam in pentecosten deuenit et ibidem totam 
aestatem et circa castrum Nurinbere satis private moratus tandem Nemetrem migrauit. Ber- 


tholdi Chron. ad a. 1097 bei Pertz Mon. VI, 465. 


(°) Sebald wollte nach der Legende dort begraben sein, wohin zwei (oder vier) Ochsen, 
sich selbst überlassen, seinen Leichnam auf einem Wagen bringen würden. Sie blieben an 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 41 


Die Errichtung der Burggrafschaft veranlafste wahrscheinlich erst der 
Empörungskrieg, welchen König Heinrich V. gegen seinen Vater, den Kaiser 
Heinrich IV. unternahm (*) und worin er diesem namentlich auch die Burg 
Nürnberg zu entreifsen suchte (1105). Bei dieser Gelegenheit wird uns we- 
nigstens die erste Nachricht von der Bestellung einer Burghut zu Nürnberg: 
denn aus einer alten, im Kloster Castell befindlich gewesenen Aufzeichnung 
ist die Notiz erhalten, Kaiser Heinrich IV. habe die Burg dem Burggrafen 
Gottfried und dem Conrad von Razaza zum Schutz befohlen (°). 

In dem Zunamen „von Razaza” erkennt man ohne Schwierigkeit eine 
Österreichische edle Familie, deren Glieder während des zwölften Jahrhun- 
derts oft in Urkunden erwähnt werden. Die Familie trug diesen Namen, 
welcher in den Schriften jener Zeit bald Razaza, Razaha, Razach oder Rachs, 
bald Rakecz oder Rakz, am häufigsten aber Ragitz, Ragoz, Ragez oder Rägoz 
und in ähnlieher Weise lautet, von dem in Österreich am Zusammenflusse 
der Deutschen und der Böhmischen Thaya gelegenen Orte Raabs (°). Hier 
besafs die Familie eine feste Burg, die noch jetzt wohl erhalten ist und wegen 
ihres alterthümlichen Baues und wegen der beträchtlichen Höhe und Aus- 
dehnung, womit sie sich auf dem steilen Vorsprunge eines Felsenberges er- 


dem Berge stehen, wo jetzt die Sebalds-Kirche zu Nürnberg steht. Otte, kirchl. Archäolo- 
gie $. 139. 


(*) Stenzel’s Gesch. Deutschlands unter den Fränkischen Kaisern I, 585 f. Schmidt, Ge- 
schichte der Deutschen Thl. II, S. 356. 


(°) Hainricus vero senior tutelam castri, iuxta quod in Castello monasterio 
seriptum reperitur, commisit praefecto Gotefrido et Cunrado de Razaza. Mei- 
sterlini Historia rer. Norimb. $. VI cap. XIV. bei Ludewig Rel. Man. VII, 45. Diese und 
viele andere für die Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg sehr wichtige Nachrichten ver- 
danken wir nur dem Meisterlin, einem Schriftsteller des 15. Jahrhunderts. Indessen ist es 
nicht zu billigen, wenn im Hinblick auf das spätere Zeitalter des Überlieferers diese Nach- 
richten von neuern Forschern unbeachtet geblieben und nicht nach Verdienst gewürdigt sind. 
Es ist eine Thatsache, welche auch die oben hervorgehobene Stelle ausdrücklich be- 
stätigt, dals Meisterlin alte längst verloren gegangene Kroniken Fränkischer Klöster benutzte, 
die treffliche Nachrichten enthalten haben. Daher werden Meisterlins Nachrichten durch 
Urkunden gröfstentheils entschieden bestätigt — wie namentlich auch der hier vorliegende 
Bericht dadurch, dals bald hernach ein Gottfried und ein Conrad mit der Bezeichnung von 
Nürnberg in Urkunden vorkommen. Meisterlin hat zwar die von ihm benutzten ältern Nach- 
richten, die er excerpirte, mit fabelhaften Zusätzen versehen und zum Theil nicht einmal ver- 
standen, daher sehr verunstaltet. Doch wenn dies auch zu vorsichtiger Benutzung des Wer- 


Philos.- histor. Kl. 1854. F 


42 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


hebt, eine der schönsten mittelaltrigen Burgen Österreichs bildet. Zu der 
Burg gehörte ein Landgebiet, das den Titel einer Grafschaft führte (°). Aufser- 
dem hatte die Familie zahlreiche kleinere Besitzungen, welche im Gebiete 
der Österreichischen Herzöge zerstreuet lagen. 

Als denHerrn der Burg Raabs zeigt uns den von ihr benannten Edlen 
Gottfried auch die älteste von diesem erhaltene Nachricht. Es hatte gegen das 
Ende des elften Jahrhunderts der Herzog Bretzislaus von Böhmen die Söhne 
des im Jahre 1093 verstorbenen Fürsten von Znaym aus ihrer väterlichen 
Herrschaft in Mähren vertrieben und diese seinem Bruder Borziwoi übergeben. 
Die Mährischen Fürstensöhne, Udalrich und Luitold, begaben sich in den 
Schutz ihres mächtigen Nachbaren Gottfried, der den Vertriebenen in der 
Burg eine Zufluchtsstätte gewährte. In der Folge stellte aber Herzog Bre- 
tzislaus an Gottfried die Forderung, 
auszuliefern oder wenigstens aus der Burg zu verweisen, da dieser Luitold, 


seinen Schützling Luitold den Böhmen 


von Raabs aus, die Besitzungen des Borziwoi fortdauernd beunruhigte. 
Luitold erhielt indessen Kunde von diesem an Gottfried gestellten Verlangen 
und begegnete der Erfüllung desselben durch das kühne Unternehmen, die 
Burgmannen Gottfrieds zu vertreiben und sich selbst zum Herren des Ortes 
zu machen. Ein förmlicher Krieg mufste nun gegen den undankbaren Schütz- 
ling unternommen werden. Im Vereine mit dem Böhmenherzoge belagerte 
Gottfried seine Burg, die erst nach sechs Wochen und nachdem Luitold 
daraus bei Nacht entkommen war, ihrem rechtmäfsigen Besitzer wieder über- 
geben wurde (’). 


kes uns auffordert; so darf es doch nicht zur Geringschätzung der von ihm aufbewahrten 
Notizen verleiten, zumal da in seinem schlecht zusammengesetzten Werke dasjenige, was er 
excerpirte, und was sein eigenes Machwerk ist, sich häufig sehr deutlich in Sprache und 
Form der Darstellung unterscheidet. 


(°) Man hat früher unter dem Namen „Ragz” Retz oder Rötz, eine Stadt an der Böhmisch- 
Mährischen Grenze, verstanden geglaubt. Pfarrer Johann Grubel hat jedoch neuerdings in 
den „Österreichischen Blättern für Literatur, Kunst, Geschichte, Geographie etc. Jahrgang IV 
(1847) No. 168 gründlich dargethan, dafs Raabs an der Theya gemeint sei. 


(’) Cosmas Pragensis, der im März 1092 Bischof von Prag wurde, also Zeitgenosse war, 
gedenkt obiger Ereignisse beim Jahre 1100 in den Script. rer. Bohemicarum e bibliotheca 
Eccles. metrop. Pragensis I, 212 und in Menckens Script. rer. German. I, 2081. 1082. 
Demnächst viele spätere Böhmische Geschichtsscheiber z. B. Chron. Bohemiae bei Ludewig 
Reliqu. Mspt. XI, pag. 238 cap. 51. Chron. Mellicense. Pessin de Czecherod Mars Morav. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 43 


Derselbe Gottfried von Raabs, welcher um das Jahr 1100 diesen 
Kampf um seine Burg zu bestehen hatte, war es ohne Zweifel, den wir einige 
Jahre später mit dem Markgrafen Leopold IV. von Österreich und dessen 
Schwager, dem Herzoge Borziwoi von Böhmen, im Kriegsdienste des Kaisers 
Heinrich IV. thätig auftreten und von diesem mit der Burggrafschaft über 
Nürnberg betrauet sehen. Nachdem König Heinrich, beruhigt durch die 
ihm von der Kirche feierlich zugesicherte Verzeihung vor dem Weltgerichte, 
das Schwert gegen den eigenen Vater erhoben hatte, bildeten die eben ge- 
nannten Fürsten von Österreich und Böhmen die Hauptstützen des bedrängten 
Kaisers (?). Der Parthei dieser Fürsten gehörten Gottfried und Conrad 
von Raabs aber unmittelbar an. Sie waren nicht nur Landeseingesessene 
sondern auch Verwandte (cognati) des Markgrafen (°). Leicht erklärt es sich 
daher, dafs Kaiser Heinrich IV. diese mächtigen, kriegserfahrnen und hoch- 
gestellten Edlen, die ihm zum Beistande zugezogen waren, Gottfried und 
Conrad von Raabs, zu Befehlshabern der wichtigen Burg Nürnberg einsetzte. 

Über die Art, wie die neuen Burggrafen ihre nächste Aufgabe lösten, 
Nürnberg gegen Heinrich V. zu vertheidigen, herrscht keine Übereinstim- 


lib. III, c. 3. p- 276. Pez Script. rer. Austriacarum T. II, p. 7. Oetters Erster Vers. 
S. 286. 


(*) Henricus junior omnes vires patris in duce Boemie Beroe ac marchione Leopoldo, 
euius sororem praefatus dux habuit, fore considerans, ipsos multis modis, promissa sorore sua, 
quae tune nuper a Friderico Suevorum duce viduata erat, in uxorem marchioni, inductos, 
ambobus ut patrem relinquerent persuasit. Ottonis Frising. Chron. lib. VII. eap. 9. Viti 
Arenpeckii Chron. Austriac. bei Pez Script. I, 1187. Vgl. Pfister Gesch. v. Schwaben II, 
167, Stillfried’s Burggr. S. 9. Schmidts Geschichte der Deutschen I, 357. 


(°) Cosmas Pragensis bezeichnet den Gottfried überall nicht näher. Die übrigen Kro- 
nisten bezeichnen ihn jedoch übereinstimmend als einen Mann von hoher Geburt. Spä- 
tere Berichterstatter nennen ihn einen Fürsten oder geradezu einen Markgrafen von 
Österreich, z. B. das Chron. Bohem. bei Mencken Script. rer. Germ. III, 1638 „Gott- 
fridi Marchionis Austriae”. Auch wird behauptet er sei ein Vetter des im Jahre 1096 ver- 
storbenen Markgrafen Leopold gewesen. Für die Art seiner Verwandschaft mit dem alten 
Babenberger Fürstenstamme gebricht es jedoch an allen Nachrichten. Nur wird die von 
den ältern Geschichtschreibern behauptete Blutsverwandschaft der Grafen von Raabs mit den 
Markgrafen von Österreich durch Urkunden so weit bestätigt und allem Zweifel überhoben, 
dafs Markgraf Leopold IV. nicht nur in mehreren Urkunden den spätern Conrad von Raabs, 
den Sohn des Gottfried, seinen „Cognaten” nennt, sondern auch dem Kloster Garsten 
mit diesem gemeinschaftlich ein Weihgeschenk zum Seelenheil seiner Vorfahren macht. Die 


F2 


44 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


mung unter den Berichterstattungen ('%). Nach Einigen nahm König Hein- 
rich V. die Burg dennoch ein, nach Andern brachte er nur die Stadt in sei- 
nen Besitz, während die Burg von den Burggrafen behauptet wurde (!) und 
dem Könige erst ihre Thore öffnete, da der alte Kaiser, durch List und Ge- 
walt seines Sohnes auf das Äufserste gebracht, am 7. August 1106 in Kummer 
und Schmach gestorben war. Gewils ist dagegen, dafs Gottfried und Conrad 
von Raabs auch nach diesem Ereignisse im Besitze der Burggrafschaft 
Nürnberg verblieben ('?). Denn es läfst sich von dieser Zeit ab bis in das 


letztere Urkunde lautet — ego Liupoldus dei grat. dux Austriae et cognatus meus comes 
Cunradus de Ragiz aduocatiam super duas villas in Ragiz — dimittentes eidem ecclesie pro 
salute nostra et parentum nostrorum etc. Kurz Beitr. II, 512. Ludewig’s Rel. manuser. 
IV, 200 Nr. XVII. Vgl. in Stillfried’s Burggr. S. 33 eine Urkunde vom J. 1192, worin Leo- 
poldus dux Austrie et Styrie dem Kloster Garsten vereignet omne jus advocati in duabus 
villis, quarum unam — Conradus Gomes de Ragaiz Cognatus noster dedit mo- 
nasterio prelibato. 


('%) Die Geschichte der Belagerung von Nürnberg wird nicht übereinstimmend erzählt. 
Die Kronisten trennen vielleicht nicht richtig die Stadt und die Burg. Die Annales Hildes- 
heimenses sagen bei dem Jahre 1104 kurzweg von Heinrich V. Mox, ut apostolicae conso- 
lationis verba percepit et banni solutionem a praedicto episcopo, castellum quod vocatur Nuo- 
remberc obsedit et suae ditioni subegit. Ausführlicher und genauer meldet der Biograph 
Heinrichs IV. bei Urstisius den Vorfall his verbis: Mox castellum Norinberch minax obsedit, 
ubi quanta virtute pugnatum sit, clades utriusque partis argumento fuit. Sed obsessis quanto 
minus spei, tanto plus animi inerat: et nisi imperator, sceleri parcens, castellum tradere prae- 
cepisset, adhuc ibi cassa obsidione laboraret ete. Igitur opidani oblata qualem vellent pactione 
oppidum tradiderunt. (Urstisii German. Historic. I, 387.) Bei Meisterlin (Historia rer. No- 
rimbergensium in J. P. v. Ludewig Reliqu. manuscript. VIH, 45 heilst es dagegen: Heinricus 
electus Newronbergam uix obtinuit, sed castro potiri non potuit. Cepit tamen civitatem ex 
perfidia seu ignauia Judaeorum, quorum multitudo magna erat, spem in juniore ponebant 
forsitan. 


('') Nec tamen Hainricus iunior intentioni suae satisfacere potuit, quia eo vivente castrum 
per praefectos ei nunquam traditum fuit, sed potius in sua uoluntate et potestate detinuerunt. 
Meisterlini Historia Rer. Norimb. bei Ludewig Reliqu. VII, 45 $ 7. — Die Stelle ist zwar 
wörtlich genommen ziemlich sinnlos oder würde so verstanden werden müssen, dals die Prä- 
feeten (Burggrafen) während Heinrichs V. Regierung ihre Unabhängigkeit behaupteten. Der- 
gleichen kommt bei Meisterlin öfter vor, da derselbe die von ihm benutzte alte Kronik des 
Klosters Castell auszog und zusammenzog, ohne selbige richtig zu verstehen. Doch ist das 
eo vivente ohne Zweifel auf Henricus senior zu deuten, von welchem vorher die Rede ist. 
Meisterlin deutete es dagegen auf Heinrich V. weil er zugleich die Nachricht vorfand, dals 
die Familie von Raabs auch unter Heinrichs V. Regierung im Besitz der Burg blieb. 


12) Depopulata misere civitate — remansit locus sub tutela et potestate Praefectorum 
pop pP 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 45 


Jahr 1190 eine fortlaufende Reihe von Nürnberger Burggrafen aus dem Hause 
Raabs in den Urkunden verfolgen. 

Die verbreitete Annahme, dafs schon innerhalb dieser Periode Glieder 
des Zollernschen Hauses Burggrafen von Nürnberg gewesen, ist ebenso un- 
begründet, als die Behauptung, dafs Grafen von Hohenlohe das Burggrafthum 


inne gehabt hätten (!3). Bei den Grundsätzen, welche man schon im 12. Jahr- 


Gotefridi et Cunradi de Razaza — durauit tamen uastitas ultra uicesimum annum —. 
Hainricus enim ille in superbiam elatus rursus beneficia ecclesiastica vendebat etc. Meisterlin. 
Hist. Rer. Norimb. bei Ludewig Reliqu. man. VIH, 46. 47. 


('?) Die Annahme, dals Zollern im 12. Jahrhunderte schon im Besitz der Burggrafschaft 
Nürnberg gewesen, hat in der ganzen Darlegung des vorigen Abschnittes ihre bündigste Wider- 
legung gefunden. Denn darnach zeigt sich kein Glied der gräflichen Familie Zollern vor 
4192 in irgend einer Beziehung zu Nürnberg. Jene Annahme steht auch ohne jede ver- 
suchte Beweisführung da. Anders ist es mit der Behauptung, dals Grafen von Hohenlohe 
Burggrafen zu Nürnberg gewesen seien. Denn Oetter (Erst. Vers. 5. 244 f.) der dies be- 
hauptet „hat aus einer sichern Urkunde einen Beweis herfürbracht”, dafs sein Vorgeben be- 
gründet. Die Urkunde worin König Konrad im J. 1138 der „Bertha Abbatissa sancte dei 
ecclesie Kizingensis consanguinea nostra de Holloch” des Klosters Rechte bestätigt, nennt 
unter den Zeugen einen „Gottfridum prefectum de Nurimberch Abbatisse patrem” und 
„Gottfridum Vlricum Albertum et Cunradum de Holloch Abbatisse fratres.” Allein diese 
Urkunde ist entweder ganz eine betrüglich nachgeahmte oder wenigstens sind die hervor- 
gehobenen Stellen verfälscht. Dies ist bereits zur Genüge nachgewiesen von Wiebel, 
Hohenloh. Kirchengeschichte I, 19. von Zapf, Vers. und Bemerkungen zur Erläut. der 
etc. Hohenloh. Geschichte Stück 1. und von Stillfried Burggr. v. Nürnberg S. 17. 19. Es 
existirtten um jene Zeit überhaupt noch keine Grafen von Hohenlohe. Hohenlohe besalsen 
noch im Jahre 1146 die Grafen von Toggenburg-Stülingen, es kam im J. 1182 in die 
Hände der Grafen von Wenkersheim, die Äbtissin Bertha war urkundlich aus der Familie 
von Ebenhausen, der König Conrad befand sich am 31. März 1138 nicht zu Nürnberg, von 
welchem Tage und Orte die Urkunde datirt ist, sondern zwischen Achen und Cöln etc. 
Glücklicher Weise ist die Nachahmung von alten Urkunden ein so schwer zu verübendes 
Verbrechen, dals es dem Frevler fast nie gelingt unentdeckt zu bleiben! — Grade hundert Jahre 
später ist eine andere Urkunde datirt, welche ächt ist und dem Kaiser Friedrich II. angehört. 
Sie ist gegeben zu Wien im Monat Januar des Jahres 1236 (abgedruckt bei Stillfried. Mon. 
I, 36 mit dem wohl unrichtigen Datum „6. Jan. 1230.”) Das Zeugenverzeichnils dieses Do- 
cumentes sehlielst hier in folgender Art: E. Comes de Play. Gotfridus de Hohenloch. Bur- 
crauius de Nuorremberch. et alii complures. Da die Interpunction in alten Urkunden nichts 
zu bedeuten hat, so ist diese Urkunde in der That ein neues treffliches Argument für Die- 
jenigen, welche die Ahnherrn des hochfürstl. Hauses Hohenlohe unter den Burggrafen von 
Nürnberg suchen. Doch dem mit Urkunden vertraueten Leser kann es nicht unbekannt 
sein, dals Zeugen öfter in Urkunden ohne Nennung ihres Vornamens vorkommen, wenn man 
sie ohne diesen genügend bezeichnen konnte. Dies war in Ansehung des Burggrafen von 


46 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


hunderte für die Lehnssuccession beobachtet sieht, ist es von vorn herein 
den Verhältnissen unangemessen, die vier Burggrafen, welche in diesem Jahr- 
hunderte abwechselnd unter demselben Taufnamen einander folgten, näm- 
lich Gottfried I. Conrad I. Gottfried II. und Conrad IH. ohne besondere 
dazu vorliegende Veranlassung in einem andern Hause, als in dem der Er- 
werber vom Jahre 1105 zu suchen. Auch mangelt es nicht an urkundlichen 
Zeugnissen für die Raabssche Abkunft dieser vier Burggrafen (!*), während 


Nürnberg hier der Fall. Dagegen kommt derselbe Gottfried von Hohenloch in einer Ur- 
kunde des folgenden Jahres neben dem Burggrafen Conrad von Nürnberg am Hofe des- 
selben Kaisers Friedrich vor. Stillfried’s Monum. Zoll. I. S. 43. 


('*) Im Anfange wie am Ende der vier Burggrafen (Gottfried I. Conrad I. Gottfried II. 
und Conrad II.) steht ein völlig glaubhaftes Zeugnis, dafs sie aus dem Hause Raabs waren. 
Denn von dem Anfange ihres Besitzes sagt dies die oben Note 5 mitgetheilte Nachricht aus 
einer alten Aufzeichnung des Klosters Castell. Am Ende ihres Bestehens steht dagegen eine 
Urkunde — die leizte die des Burggrafen Conrads II. unter den Lebenden gedenkt — aus- 
gestellt von dem Herzoge Leopold von Österreich fur das Kloster Aldersbach zu Wien am 
25. August 1190, bei deren Ausstellung Burggraf Conrad als Zeuge anwesend war. 
Die Urkunde ist, wie häufig bei Documenten jener Zeit, in zwei Exemplaren vorhanden, die 
völlig mit einander übereinstimmen: nur dals in dem Verzeichnisse der anwesenden Zeugen 
unser Conrad in dem einen Exemplare Cunradus prefectus de Nurenberc, in dem andern 
Exemplare Cunradus prefectus de Rakece heilst. Das erstere Exemplar dieser Urkunde ist in 
den Monumentis Boicis V, 360, das andere in Stillfrieds und Märckers Hohenzollerschen For- 
schungen I, 107 abgedruckt. Die letztern haben das Verdienst das interessante Duplicat hier 
zuerst an das Licht gezogen zu haben. Nach diesen schlagenden Beweisen für die Annahme 
des Raabsschen Ursprungs bedarf es wohl einer weiteren Deduction dafür nicht; zumal da 
dieselbe durch so viel Wahrscheinlichkeitsgründe auch anderweitig unterstützt wird, dafs 
schon vor der Auffindung der gedachten Documente Stelzer (Hist. dipl. Magazin I) die- 
selbe einleuchtend ausgeführt hat. In ähnlicher Weise kommt jener Conrad auch schon 
1170 vor in einer Urkunde des Bischofs Herold von Würzburg, nach welchem dieser Con- 
radum vice comitem de Nurenbere de villa Cozzeshusen etc. investirte, in dem Verzeichnisse 
der Anwesenden aber Conrad nicht als vicecomes de Nurenbere sondern als Cunradus comes 
de Raegoz bezeichnet wird (Lang’s Reg. Boica I, 271). Hiernach ist es keinem Zweifel 
mehr unterworfen, dals wir auch in der Sophya nobilis comitissa de Ragze, filia comitis 
Chunradi, uxor purcravii de Nurnbereh — comitis Friderici, keines anderen als des Burg- 
grafen Conrad II. Tochter zu verstehen haben (Stillfried und Märckers Mon. Zoll. I. No. 72) 
und dals überhaupt der Comes Cunradus, der in Österreich mehre Mal nach seinem Stamm- 
namen erwähnt wird — nämlich 1192 in einer Urkunde des Herzogs Leopold von Österreich 
für das Kloster Garsten als Cunradus comes de Ragaiz, in einer wohl einige Jahre früher 
ausgestellten Urkunde desselben Herzogs in Bezug auf das nämliche Stift als comes Conradus 
de Ragiz (vgl. oben Note 9) und in einer Urkunde des Klosters Admont (1147-1177) als 
Chunradus de Rakez (Pez Thesaur. II, 779) — dieselbe Person ist mit dem Conrad von Rag- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 47 


es überall nichts giebt, was eine entgegen gesetzte Ansicht begründen 
könnte. 

Der genealogische Zusammenhang, in welchem jene vier Burggrafen 
standen, ist ebenfalls nicht schwierig zu ermitteln. Denn es steht urkund- 
lich fest, dafs von den ersten Erwerbern Gottfried einen Sohn Gottfried hatte, 
der wieder Burggraf wurde ('°), und dafs Conrad von Raabs nicht minder 
einen gleichnamigen Sohn hinterliefs (1%). Es bleibt daher nur unentschie- 
den, ob die als erste Erwerber zusammen genannten beiden Edlen Gott- 


thes, der am 28. Jan. 1158 mit dem Burggrafen Gottfried von Nürnberg am Hoflager Kaiser 
Friedrichs I. zu Nürnberg, und mit dem nobilis vir, den eine wieder das Kloster Garsten 
betreffende Urkunde ohne Datum, welche in diese Zeit gehört, als Cunradus, filius Cunradi 
de Rattgiz und dessen Gattin sie mit dem Namen Hiltigardis bezeichnet (Stillfrieds Geneal. 
Gesch. S. 36. Österreichische Blätter, 1847. S. 709); so wie dafs diese Person identisch mit 
dem nachmaligen Burggrafen Conrad U. von Nürnberg ist, von dem auch, zur Bestätigung 
dieser Identität, urkundlich feststeht, dals eine seinem Zeitalter angehörige Burggräfin von 
Nürnberg, die wahrscheinlich seine Gemahlin war, den eben nicht häufig vorkommenden Na- 


men Hildegard führte (vgl. Note 15 und 16). 


('?) Dals Burggraf Gottfried I. einen Sohn Gottfried hatte, der ebenfalls Burggraf wurde, 
erfährt man urkundlich aus einer zahlreiche Schenkungen der Burggrafen des Raabsschen 
Hauses an das Schottenkloster zu Nürnberg enthaltenden Urkunde des Königs Heinrich vom 
2. Juli 1225, worin diesem Stifte als von altersher besessene Güter in einem langen Ver- 
zeichnisse (— welches am besten in den Monum. Boic. XXXVI, I, 519 f. sonst auch in 
der Historia dipl. Nor. 50 No. 6 und in Schütz Corp. hist. Br. IV, 63. Falkenstein Cod. 
dipl. antiqg. Nordg. IV, 45 Ussermann Episc. Bamb. Cod. dipl. 147. Nr. 165 und in Sodens 
Beschr. der Cap. zu Altenfurt 38 abgedruckt ist) namentlich bestätigt werden Vazendorff cum 
aduocatia sua ex testamento regis Gunradi, Huesenbuhil ex dono alberti de Reyz cum 
aduocatia — Mecklenloch quinque mansos ex dono Gotfridi Burggrauii, Stwphaim ex 
dono filii ejus — Rorendorff vnum mansum ex dono Eberhardi de Rietfeld — Hel- 
boltzeim, Umgerheim et Kircheim sex mansos ex dono Hiltigardis prefectisse — 
Melgach vnum mansum ex dono Conradi prefecti de Nuremberge, villam Huel nouem 
mansos ex dono Burggrauii gotfridi, Newsaz quatuor mansos ex dono gotfridi filii 
ejus, Kempnat quatuor mansos ex dono menradi de Kempnat etc. 


('%) Conrad II. erscheint als Sohn Conrads I. namentlich nach folgenden Urkunden: 
Nouerit — qualiter dominus Cunradus de Ratgoz de possessionibus regia auctoritate paren- 
tibus — tradidit magnam partem silve ad altare sancte Marie cenobio Garstensi. Que tra- 
ditio cum manu uxoris sue et filii sui Cunradi patrata est —: und aus späterer Zeit: 
Notificamus — qualiter quidam nobilis uir nomine Cunradus, filius Cunradi de Rattgiz, cum 
manu uxoris sue Hiltigardis quandamı siluam super altare sancte Marie potenti manu tradidit. 
Kurz Beiträge S. 510. 511. Stillfrieds gen. Gesch. S. 36. Österreich. Blätter, Jahrg. 1847 
S. 709. 


% 


18 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


fried I. und Conrad I. Brüder waren oder ob Conrad I. ein Sohn Gott- 
frieds I. war, welches Letztere wahrscheinlicher sein dürfte (17). 

Von dem ersten Gottfried wissen wir nur noch, dafs er dem Schotten- 
kloster St. Aegidii zu Nürnberg einige in Franken gelegene Besitzungen zum 
Geschenk machte ('°), wodurch er vermuthlich beim Herannahen seines To- 
des den Mönchen dieses Stiftes sein Seelenheil empfahl. Länger wird Con- 
rad I. in Urkunden genannt. Dieser kommt noch 1123 und 1425 mit der 
Bezeichnung „Conrad von Nürnberg” am Hoflager des Königs Heinrich zu 
Speier und zu Düesburg vor, das letzte Mal in Verbindung mit einem jün- 
gern Gottfried von Nürnberg. In der Folge aber tritt nur dieser Gottfried II. 
als Burggraf von Nürnberg auf und der noch öfter neben ihm vorkommende 
Conrad, welcher der Vater von Gottfrieds II. Nachfolger in der Burggraf- 
schaft war, wird nur als Graf oder Herr von Raabs in Urkunden bezeich- 
net ('%). Der Sitte der Zeit gemäfs mufs nach Gottfrieds I. Abgange eine 


(7) Bei gleichzeitiger Erwähnung Conrads mit Gottfried I. wird Conrad dem Gottfried 
nachgestellt (Note 5. und 12); auch bezeichnet die älteste Notiz über die Verleihung der 
Nürnberger Burghut den Gottfried allein als Burggrafen und den Conrad nur als Conrad 
von Raabs (oben Note 5). Allem Anscheine nach war Conrad daher ein Sohn oder ein 
Neffe Gottfrieds I. Auch die von Meisterlin benutzten alten Nachrichten scheinen Conrad 1. 
für einen Bruder Gottfrieds II. erklärt zu haben (vgl. Note 20). Conrad nahm aber vom 
Anfange an Theil an der Belehnung mit der Burggrafschaft. Die ursprüngliche Übertragung 
wurde mit auf ihn erstreckt: und es werden daher auch beide, Gottfried I. und Conrad, mit 
dem Prädicate praefectorum von Nürnberg bezeichnet (Note 12). Dem gemäls erscheint 
auch Conradus de Nurnberg allein im Jahre 1123 als Zeuge einer Urkunde des Kaiser Hein- 
rich V. (Monum. Boica XXIX, 245) und nochmals ebenso, kurz vor dem Tode des Kaisers, 
am 7. Mai 1125 zu Duisburg in Verbindung mit dem jüngern Gottfried (Conradus et Gote- 
fridus de Norinberg. Hontheim hist. Trevir. I, 512. Martene coll. ampl. I, 686.) Der zuletzt 
genannte Gottfried, der sich dadurch entschieden als einen jüngern characterisirt, dals er bei 
gleichzeitiger Erwähnung mit Conrad von Raabs diesem immer nachgestellt wird, war ver- 
muthlich erst um diese Zeit in ein Alter getreten, worin ihm die Befehlshaberschaft über die 
wichtige Burg überlassen werden konnte. 


('*) Chunradus comes de Ragitze kommt in den Jahren 1146 und 1147 in mehreren 
Urkunden des Bischofes von Passau, welche das Kloster Waldhausen betreffen, als Zeuge 
vor Kurz Beiträge IV, 424. 434. 435. V, 438 (in einer derselben Chunradus comes de Ra- 
gitze und aulser ihm ein Chunradus de Ragetz der sein Sohn sein mogte) ferner mit seiner 
ungenannten Gemahlin und seinem Sohne Conrad in einer Urkunde ohne Jahr, wornach er 
das Kloster Garsten beschenkt (Note 16) Demnächst findet man ihn als Cunradus de Ragoz 
unmittelbar vor Gotefridus de Nurenberg in einer Urkunde des Königs Conrad zu Würz- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 49 


Theilung seiner Österreichischen und seiner Fränkischen Besitzungen statt- 
gefunden haben, wodurch vermuthlich dem Conrad I. die Österreichischen, 
dem Gottfried II. die Fränkischen Besitzungen zufielen. 

Eine solche Auseinandersetzung der Österreichischen und der Fränki- 
schen Besitzungen des Hauses Raabs wurde zugleich durch die Zeitumstände 
geboten. Denn nach dem am 23. Mai 1125 erfolgten Tode König Heinrichs V. 
brachen über das nachgelassene Allodialvermögen der Fränkischen Kaiser hef- 
tige Streitigkeiten aus. Die Frage, was Staats- was Privatvermögen eines er- 
loschenen Herrscherhauses sei, ist in allen Fällen, in welchen sie zur Erör- 
terung kam, immer schwer zu beantworten gewesen, da dies in der Natur 
des Verhältnisses liegt. Die Entscheidung wurde in dem vorliegenden Falle 
aber noch dadurch erschwert, dafs der Streit nicht mit Rechtsgründen, son- 
dern mit den Waffen geführt wurde. Die Partheien waren König Lothar, 
als Nachfolger Heinrichs im Reiche, und andrerseits die Herzöge von Franken 
und Schwaben, Friedrich und Conrad aus dem Hause Staufen, als Schwester- 
söhne Heinrichs V. Nürnberg gehörte insonderheit zu den streitigen Gegen- 
ständen des Nachlasses. So lange nun die Österreichischen und Fränkischen 
Besitzungen sich ungetheilt in Conrads und Gottfrieds Besitze befanden, sahen 
beide sich an die Parthei der Staufenschen Herzöge gefesselt, da diese durch 
die Wiedervermählung ihrer Mutter, der Herzogin Agnes von Hohenstaufen, 
mit dem Markgrafen Leopold IV. von Österreich die Stiefsöhne des letztern 
geworden waren. Nürnberg wurde daher auch gleich nach des Königs 


burg als Zeugen (Monum. Boiea XXIX, 304. vom J. 1151). In dieser Erwähnung glauben 
wir noch Conrad I. deshalb erkennen zu müssen, weil sein Name ebenso, wie in einer frü- 
hern Urkunde von 1225 (Note 17), vor dem Namen Gottfrieds steht. Dagegen müssen wir 
vermuthen den jüngern Conrad vor uns zu haben, wenn in einer Urkunde vom 29. Januar 
1158, welche Kaiser Friedrich zu Nürnberg ausstellen liels (Ussermann Episc. Wirceb. Urk. 
S. 41. 42), Conrad von Raabs unmittelbar nach dem Burggrafen Gottfried von Nürnberg 
erwähnt wird. In einer Urkunde vom Jahre 1170 wird zwar noch im Context Conradus 
Vicecomes de Nurenbere mit Gütern und Hebungen von dem Bischofe von Bamberg inve- 
stirt und unter den bei der Ausfertigung der Urkunde Anwesenden Cunradus Comes de 
Raegoz genannt (Lang’s Reg. Boica I, 271), welches so gedeutet werden könnte, dals letz- 
terer der Vater und ersterer der Sohn gewesen sei. Doch bleibt wohl wahrscheinlicher, dafs 
in dieser Urkunde, ebenso wie in einem Documente von 1190, der Graf und Burggraf Con- 
rad II. abwechselnd unter verschiedenen Titeln, unter seinem Fränkischen Amtstitel und 
unter seinem Österreichschen Familientitel, aufgeführt ist. 


Philos. - histor. Kl. 1854. G 


50 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Heinrich V. Tode von den Herzögen in Besitz genommen, mit starker Be- 
mannung versehen und von Lothar im Jahre 1127 vergeblich belagert ('?). 

Keineswegs lag es jedoch im Interesse der Burggrafschaft, aus einem 
unmittelbaren Reichsamte in ein Lehn der Staufenschen Herzöge verwandelt 
zu werden. Als daher die Osterreichschen Besitzungen des Hauses Raabs 
von den Fränkischen abgesondert worden waren und König Lothar im Jahre 
1131 aufs Neue vor Nürnberg zog; so nahm der Burggraf Gottfried II. kei- 
nen Anstand, sich von der Österreichischen Parthei zu trennen, dem Römi- 
schen Könige die Thore zu öffnen und dadurch die Burg wieder an das Reich 
zu bringen (2°). Grofse Gunst erwarb der Burggraf sich hierdurch bei dem 
Könige, dem sich bald hernach auch die Staufenschen Herzöge unterwerfen 
mufsten. 

Lothar erfreute sich jedoch nicht lange dieses Sieges. Nachdem er 
auf dem Rückzuge aus Italien am 3. Dez. 1137 in einer Alpenhütte sein Le- 


('?°) Castrum Noricum ubi ipsi (duces) praesidia posuerant et tamquam jure haereditario 
possidebant, adjuneto sibi Boemorum duce Ulrico et Bojoariorum Henrico obsidione clausit. 
Otto Frising. De Gest. Frider. I, XVI. edit. Urstisii p. 415 f. Rex Norinberch urbem 
munitissimam obsidione premit, sed nil relatu dignum actum est ibi, sed sine effectu cum 
dampno suorum inde rediit. Annal. Hildesheim. ad a. 1127. Anno 1127 Lotharius rex castrum 
Nurenberch cum exereitu obsidet, habens secum — Ducem Bohemorum cum grandi exercitu 
Bohemorum. Devastata itaque circumposita regione per tres menses Dux predictus cum suis 
ad propria revertitus moxque rex a Conrado fratre ducis Friderici fugatur. Cont. Chron. 
Pegav. bei Mencken Script. II, 131. Chron. Sampetrinum Erfordense das. S. 210. Dage- 
gen wird das Ereignils auch entgegen gesetzt berichtet z. B. Nourinberch capitur ad a. 1127. 
Mariani Scoti Cont. I. bei Pertz Script. VI, 562. — (Lotharius) predecessoris sui progeniem 
graviter persequi est exorsus, specialiter Chunradum et Hainricum, qui in Norenberg et Spi- 
ram sua praesidia locauerunt. Rex vero Norenberg obsidens a predictis fratribus ciuibus 
suceurrentibus est abactus. Anonymi Leobiensis Chron. bei Pez Script. rer. Austr. I, 779. 


() Mascov de Lothar. II. $ 3-14. p. 5-23. Pfister Ges. v. Schwaben I, 181. — 
Anno 1131 Gotefridus supra nominatus, Regi nostro reconciliatus, oppidum illud Newrobergae 
egregium, a regno (minus) iuste subtractum, iuste restituit et sponte inclinatus gratiam per 
hoc ejus promeruit. Ex antiquo codice in Meisterlini Hist. rer. Norimb. bei Ludewig Rel. 
manuscript. VIII, 48 N 4. Wenn es bald hiernach heilst: Cunradus denique iste (dem Zu- 
sammenhange nach König Conrad) fratrem habebat, sibi hostem, cui Gotefridus adhaeserat etc. 
so liegt wohl eine Verwechslung der Personen zu Tage und muls es wahrscheinlich heilsen, 
Gottfried habe einen Bruder Conrad gehabt, der dem Könige feind gewesen sei etc. Denn 
Conrad war Österreichischer Besitzer und daher speciell unter den Einfluls seiner nunmeh- 
rigen Lehnsherrin, der Mutter der Herzöge Friedrich und Conrad gestellt. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 51 


ben beschlossen hatte, wählten die zu Mainz versammelten Fürsten denselben 
Herzog Conrad zu seinem Nachfolger, der Nürnberg gegen seinen Vorfahr 
vergeblich zu behaupten versucht hatte. Kaum war daher Conrad auf den 
Thron erhoben (1. März 1138); so traf er auch sogleich Veranstaltung, Nürn- 
berg wieder in seinen unmittelbaren Besitz zu bringen. Der Burggraf Gott- 
fried wurde an das Hoflager entboten und mufste hier die Burg und Stadt 
dem neuen Könige aufgeben, der auch schon im Mai desselben Jahres per- 
sönlich davon wieder Besitz nahm (*'). Die nähern Bedingungen dieser für 
die spätere Gestaltung der Burggrafschaft überaus bemerkenswerthen Ab- 
tretung setzte ein von den Fürsten vermittelter Vergleich fest. Es wurde 
der Burggrafschaft durch diese Veränderung, unbeschadet ihres Fortbestan- 
des, grade Dasjenige entzogen und in die Hände des Reichsoberhauptes wie- 
der zurückgeliefert, was ursprünglich den eigentlichen Kern derselben 
bilden mufste und den Grund zu ihrer Errichtung abgegeben hatte, — der 
Befehl über die kaiserliche Burg. 

Gewifs aber ist der Burggraf Gottfried für das Aufgegebene ander- 
weitig genügend entschädigt. Denn Conrad war so weit davon entfernt, der 
früheren Ereignisse in Ungnade zu gedenken, dafs er dem Burggrafen viel- 
mehr nach diesem Vergleiche besonderes Vertrauen erwies. 

Vom Anfange bis zu Ende der Regierung Conrads wird der Burg- 
graf Gottfried fast alljährlich unter den Zeugen der königlichen Urkun- 


() Conradus — ımox ut adeptus est imperium, statuit recuperare Castrum hic et instau- 
rare civitatem Newronbergam: unde per edietum uocauit Gotefridum praefectum ad curiam, 
Qui ueritus potestatem Cesaris, mediantibus aliis prineipibus, castrum cum semistructa ciui- 
tate Gunrado tradidit. Meisterlini Hist. rer. Nor. bei Ludewig Reliqu. manuscript. 
VII, 48. Die Richtigkeit der obigen Berichterstattung findet auch insofern ihre urkundliche 
Bestätigung, als König Conrad, nachdem er am 1. März 1138 gekrönt war, schon am 28. Mai 
persönlich zu Nürnberg erscheint (Böhmer’s Reg. Nr. 2186. Monum. Boica XXI, 169.), wo 
er auch noch am 19. Juli dieses Jahres (Ughellii Italia sacra IH, 391) und später wieder im 
Jahre 1140 (Orig. Guelf. IL, 555), im Jahre 1142 (Ludewig Relig. Mspt. IV, 242), im Mai 
des Jahres 1146 (Orig. Guelf. V, 26), so wie am 14. März 1150 (Ughellü Ital. I, 453) 


verweilte. Vgl. Böhmer’s Reg. S. 116-120. — Nach der Historia Imperatorum bei Mencken 
Seript. rer. Germ. III. 106 nahm Conrad Nürnberg mit Gewalt ein, (Conradus de Sweuia 
imperium obtinuit — castrum Nurenberch, ubi Dux Henricus imperialia clauserat, vallauit et 


obtinuit ac inde insignia imperii absque sponte Ducis abstraxit) weil Herzog Heinrich hier 
die Reichsinsignien geborgen hatte. 


G2 


52 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


den namhaft gemacht (??). In den bei der Ausfertigung der Urkunden als 
anwesend angeführten Zeugen haben wir aber in der Regel diejenigen geist- 


— 


(@) Es lälst sich fast für jedes Jahr der Regierung Conrads die Anwesenheit des Burg- 
grafen Gottfried II. am königlichen Hoflager — selbst an entfernt von Nürnberg gelegenen 
Orten — urkundlich nachweisen. Ein so häufiges Erscheinen am Hofe setzt wohl ein be- 
sonderes Dienstverhältnifs voraus. Im Jahre 1138 nennt ihn unter den Zeugen eine zu 
Nürnberg selbst am 28. Mai für das Kloster St. Afra in Augsburg ausgestellte Urkunde des 
Königs (Gotefridus Castellanus de Nurenberch. Monum. Boica XXI, 169. Stillfried’s Mon. 
Zoll. I, 16.); am 19. Juli 1138 eine zu Nürnberg ausgestellte Urkunde für den Bischof 
Balduin von Pisa (die auch dem Jahre 1139 zugeschrieben wird — Gothefridus castellanus 
de Rumberch®(Nurnberch) Ughellii Italia sacra III. 392); im Dezember 1138 eine noch un- 
gedruckte Urkunde für Genua, ebenfalls zu Nürnberg (Gotefridus castellanus de Nurinberch. 
Stälin Wirt. Gesch. II, 529) ausgestellt; am 28. Mai 1139 zu Strasburg eine Urkunde Con- 
rads für das Kloster Einsiedel (Gotefridus burggravius de Nurenberg. Hergott Geneal. II, 
163. Hartm. annal. Heremi deipari 195); am 14. October 1139 zu Gröningen eine Urkunde 
desselben für das Schwäbische Kloster Denkendorf (Gotfridus advocatus de Nornberc. Besoldi 
Doc rediv. I, 277); um Ostern 1140 zu Würzburg eine Urkunde Conrads für Este (Gotto- 
fredus castellanus de Horembergh. Ughellii Italia sacra TV, 362. 'Tolner Cod. pal. 43.); 
am 1. Mai 1140 zu Frankfurt am Main eine Urkunde desselben für das Bisthum Gurk (Go- 
defridus de Norenberch. Hormayr Oestr. Archiv. 1821. S. 237); im September 1140 zu 
Nürnberg eine Urkunde Conrads für das Kloster Priflingen (Gotefridus castellanus de Nu- 
rinberch Mon. Boica XXXI, I, 397); im Dezember 1140 zu Weinsberg eine Urkunde der- 
selben für das Kloster Walkenried (Godefridus de Nurinberch. Orig. Guelf. II, 557); im 
Jahre 1141 zu Würzburg eine Urkunde Conrads für Astı (Stälin’s Wirt. Gesch. II, S. 529) 
im J. 1142 eine Urkunde des Bischofs von Würzburg (Gothefried de Nurenberc. Langs 
Reg. Boica I, 167); im Jahre 1142 zu Nürnberg eine Urk. Conrads für Markgraf Theobald 
(Godefridus Castellanus de Nurnberg. Ludewig Rel. Mspt. IV, S. 242); im Jahre 1144 zu 
Bamberg eine Urkunde Conrads für Freisingen (Gotfridus praefeetus de Norinberg. Lang’s 
Reg Boica I, 209. Mon. Boica XIX, 500. Meichelbeck I, 2, 547); in demselben Jahre zu 
Bamberg eine Urk. Conrads für das Bisthum Olmütz (Godefridus castellanus de Nurinberch. 
Boczek Cod. Morav. I, 230); in demselben Jahre zu Regensburg eine Urkunde Gonrads für 
das Kloster Nonantula in Italien (Comes Gotfridus de Norinberg. Leibnit. Script. rer. 
Brunsv. I, 706. Martene et Dur. Coll. ampl. I, 600); im Jahre 1145 eine Urk. Conrads 
ohne Tag, welche zu Magdeburg ausgestellt ist (Gothofredus castellanus de Norembergh. 
Tolner Hist. palatin. 43); am 18. Oct. 1145 bei Utrecht eine Urkunde Conrads für das 
Bisthum Utrecht (Gotefridus praefectus Norenbergensis. Bondam Gelderland I, 193. Hedan 
Hist. Episc. Ultraject. 166); am 14. Mai 1146 zu Nürnberg eine königl. Urk. für das Klo- 
ster Fredelsloh (Gotefridus Castellanus de Nurnberg. Orig. Guelf. V, 26); im Jahr 1147 am 
4. Febr. zu Bamberg eine Urk. des Bischofs von Bamberg (Gotefridus de Nuremberg — 
patruus Conradi de Rietfeld. Lang’s Reg. Boica I, 185. Circuli Rezat. 48 vgl. Grafschaften 
desselben Verf. S. 240. 301.); im Jahre 1147 zu Regensburg eine Urkunde für Pisa (Gote- 
fridus comes de Nuremberc. Muratori Antiqu. Ital. I, 87) und eine Urkunde ohne Datum 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 53 


lichen und weltlichen Räthe des Königs zu erkennen, mit denen er die Bürde 
der Reichsregierung theilte und mit deren Beirathe diejenigen Beschlüsse ge- 
fafst wurden, welche die Urkunden enthalten. Im Jahre 1139 begleitete der 
Burggraf den König auch auf dem Feldzuge, womit dieser die Sachsen unter 
ihrem übermüthigem Herzoge Heinrich heimsuchte: und endlich blieb er 
des Königs Gefährte noch auf der frommen Fahrt, welche Conrad im Jahre 
1147 zum Grabe des Erlösers unternahm. Wenigstens trifft man den Burg- 
grafen in diesem Jahre auf der Reichsversammlung zu Regensburg und sonst 
während des Kreuzzuges in Deutschland nicht an. Im Regensburg war es 
aber, wo Conrad die begeisternden Briefe Bernhards von Clairvaux verkün- 
den liefs und den Glaubensmuth der zahlreich versammelten Fürsten, Bi- 
schöfe, Edlen und Ritter dadurch so entflammte, dafs fast alle das Kreuz 
nahmen. Endlich erscheint der Burggraf auch noch nach der Rückkehr von 
dem Kreuzzuge, kurz vor des Königs am 15. Februar 1152 erfolgtem Tode, 
an seinem Hoflager. k 

Nicht so häufig als in Conrads Umgebung trifft man unsern Burggrafen 
im Gefolge seines Nachfolgers Friedrich I. an (2°). Doch begleitete er die- 


und Ort der Ausstellung für das Kloster Heilbronn (Gotefridus de Nurenberg. Supplementa 
zu Hockers Hailsbr. Antigq.-Schatz S. 112. Lang’s Reg. Boica I, 187 Schütz Corp. hist. 
IV, 43. Die Urkunde ist wahrscheinlich zu Nürnberg selbst ausgestellt: denn nach Otto’s 
von Freisingen Vita Friderici I cap. 44 hatte Conrad hier im Jahre 1147 sein Hoflager und 
trat von hier (a castro Norico) den Kreuzzug an). Im J. 1151 kommt er zu Würzburg 
in einer Urkunde Conrads für das Kloster Ebera vor (Cunradus de Ragoz. Gotefridus de 
Nurenberg. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 17). Die Lücke in den Erwähnungen Gottfrieds in 
dem Jahre 1147 u. f. scheint von dem Kreuzzuge herzurühren, welchen König Conrad im 
J. 1147 antrat, und von welchem er erst im Frühling des Jahres 1149 nach Deutschland 
zurückkehrte. 


(°) Es wird in Urkunden des Kaisers Friedrich erwähnt: Godefridus burchgravius de 
Nuremberg am 11. Apr. 1154 in einer zu Quedlinburg für das Kloster Sittichenbach im 
Mansfeldschen ausgestellten Urkunde (Ludewig Reliqu. Mspt. X, 145. 147). — Gottfried 
Burggrav zw Nurnberck in einer nur in Deutschem Transsumt vorhandenen zu Nürnberg 
am 28. Jan. 1158 für das Kloster Münchaurach ausgestellten Urkunde, worin unmittelbar 
nach Gottfried aufgeführt wird, ohne den Grafentitel aber vor den Grafen, Conrad von 
Ragthes (Lehnes Gesch. von Münchaurach Beil. 1. Ussermann Episc. Wire. Urk. S. 41. 42) — 
Gottefredus burgravius de Nuremberghe am 16. April 1160 zu Lodi in einer Urkunde für 
den Erzbischof von Ravenna. (Fantuzzi Monum. Ravennati V, 288. Ughellii Italia sacra II, 
371). — Aufserdem wird Gotefridus comes urbis de Nurenberc noch unter den Fuldaischen 
Lehnsträgern des 12. Jahrhunderts erwähnt. Tradit. Fuldens. ed. Dronke 141 ed. Schannat. 


54 Rırveı: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


sen Kaiser namentlich auch auf dessen Zuge nach Italien (1158-1160). Am 
16. April 1160 wird er noch zu Lodi erwähnt, wo der Kaiser vor der Zer- 
störung Mailands den Winter zubrachte. Wahrscheinlich kehrte der Burg- 
graf aber von diesem Zuge nicht heim, sondern fand er in den blutgetränkten 
Gräbern, die er vor den Mauern der Italienischen Städte bereiten half, auch 
sein eigenes Grab. Sein Seelenheil hatte er bei dem Schottenkloster zu 
Nürnberg bestellt ('%). Dafs dieser Burggraf vermählt gewesen, wird nicht 
berichtet und auch von hinterlassener Nachkommenschaft findet man 
keine Spur. 

Als Nachfolger in der Burggrafschaft tritt sogleich ein zweiter Conrad 
auf, Conrads I. Sohn ('°), der abwechselnd auch nach seinem Familiennamen 
Conrad von Raabs genannt wird, ohne dafs die Identität des Burggrafen Conrad 
und des Conrad von Raabs in Zweifel gezogen werden könnte ('*). Schon bei 
dem Antritte des Italienischen Zuges (1158) wird er als Conrad von Raabs in Be- 
gleitung des alten Burggrafen Gottfried II, am kaiserlichen Hoflager namhaft 
gemacht und der Auszeichnung gewürdigt, mit diesem an des Kaisers Raths- 
versammlung Theil zu nehmen. Im Gefolge des eben erst sieggekrönt aus 
Italien nach Deutschland zurückkehrenden Kaisers treffen wir ihn, schon 
als Burggrafen von Nürnberg bezeichnet, am 15. Februar 1163 zu Würzburg 
an. Indem dieser Conrad II. seinem Vater auch in die Grafschaft Raabs 
folgte, wurden in seinem Besitz die Fränkischen und Österreichischen Lehne 
seiner Familie wieder verbunden. 

Das Gewicht, welches diesem Burggrafen seine umfangsreichen Be- 
sitzungen gaben, wurde noch durch das Ansehn gehoben, welches er am Hofe 
Kaiser Friedrichs I. genofs. Denn der Burggraf erscheint überaus häufig in 
der Umgebung des Kaisers (°°). Er begleitete denselben, nebst dem Grafen 


217. und nach einer in Ussermann Episc. Wirc. S. 39 mitgetheilten Urkunde resignirte 
Godefridus castellanus de Nuremberg im Jahre 1156 parochiam Enspenkirchen Gebehardo 
Wirceburgensi episcopo und erhielt in restaurationem resignati benehicii predium in Gerbodendorf. 


(@*) Die namentlichen Erwähnungen Conrad’s II. als Burggrafen von Nürnberg in gleich- 
zeitigen Urkunden, welche für seine Geschichte die zu erreichenden Anhaltspunkte darbieten, 
sind folgende. Er erscheint im Jahre 1163 den 15. Febr. zu Würzburg in Gegenwart des 
Kaisers Friedrich in einer Urkunde des Bischofes Eberhard von Bamberg für die Kirche 
daselbst (Conradus prefectus Nurenbergensis. (Sprenger’s) Geschichte von Banz S. 333, Haas 
Geschichte des Slawenlandes. Beil. No. 8.); am 6. März desselben Jahres in einer ungedruck- 
ten Urkunde des Kaisers Friedrich I, welche zu Nürnberg ausgestellt ist (Cunradus burgra- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 55 


Friedrich III. von Zollern, auch auf dem Feldzuge gegen Herzog Heinrich 
den Löwen und zeigt sich in diesen Zwistigkeiten namentlich im J. 1180 auf 


vius de Nurenberc. Stälin’s Wirt. Gesch. IT. 531); im Jahre 1164 in einer Urkunde des 
Bamberger Bischofes für das Kloster Aspach (Conradus burggravius de Nuerenberg. Hund 
Metrop. II, 112. Mon. Boica V, 160); im Jahre 1165 am 23. Mai zu Würzburg in einer 
Urkunde des Kaiser Friedrich für Staffelstein (Chunradus prefectus. Schultes hist. Schriften 
II, 356. Mon. Boica V, 160. Langs Reg. I, 257); den 18. August desselben Jahres im Ge- 
folge des Kaisers zu Bischofsheim an der Tauber in einigen Urkunden für Kitzingen (Cun- 
radus burcgrevius de Nurnberg. Langs Reg. I, 253. Stillfried’s Monum. I, 20); im Jahre 
1166 zwischen dem 9. und 11. April zu Regensburg, Urtheilsspruch des Kaisers Friedrich I. zu 
Gunsten des Bischofs Eberhard von Bamberg, qui praedium quoddam in Karinthiae ducatu a 
burcgrauio de Nurenberg sibi comparauit et per judicium curiae imperialis exemtionem ipsius 
praedii a jurisdietione ducali obtinuit (Mon. Boica XXIX, 382 Wiener Jahrbücher B. XXIV, 
Anz. Bl.); im Jahre 1167 am 27. Jan. zu Parma in einer Urkunde Friedrichs I. für Arnold 
von Dorstat (Conradus Castellanus de Nurnberg. Stälin’s Wirt. Gesch. I, 531); am 10. 
Febr. 1167 Apud burgum Banigal im Bolognesischen in einer Urkunde des Kaisers für Bi- 
schof Albert von Trient (Gonradus buregravius de Nuremberg. Ugbhellii Italia sacra V, 599); 
am 23. April 1167 zu Rimini in einer Urk. desselben für den Markgrafen Heinrich (Cuon- 
radus castellanus de Nuremberc. Muratori Antiqu. Ital. I. 317.) und in einer Urk. des Kai- 
sers v. J. 1167 zu Pisa für das Kl. St. Maria de Serena (Conradus castellanus de Norem- 
berc. Soldani Hist. monast. S. Michaelis de Passiniano S. 160 mit der Jahreszahl 1168); am 
40. Juli 1168 zu Würzburg in einer Urkunde Friedrichs für den Bischof von Würzburg 
(Counradus burkgravius de Novremberg. Mon. Boica XXIX, 388. 393. Jungs Miscellanea 
I, 219); den 26. Jan. 1170 zu Würzburg in einer Urkunde des Kaisers für Heidingsfeld 
(Cunradus burggrauius de Nurenberg. Mon. Boica XXIX, 397. Langs Reg. Boica I, 269). 
In diese Zeit fällt auch wahrscheinlich die, nach Lang in das Jahr 1170 zu setzende, ohne 
Angabe des Tages und Ortes ausgefertigte Erklärung des Bischofes Herold von Würzburg, 
welche Conrad Vieecomitem de Nürnberg und Comitem de Ragoz (Langs Reg. Boic. I, 271) 
nennt. Im Frühling 1170 zog er mit dem Kaiser aus den Fränkischen Landen hinweg, in 
dessen Gefolge er sich am 19. März 1170 zu Leibnitz in Steiermark zeigt in einer Urkunde 
des Kaisers für das Kl. St. Paul in Kärnthen (Hormayr Archiv 1820 S. 660. Böhmer Nr. 
2540). Im Jahre 1171 befindet er sich wieder bei dem Kaiser zu Nimwegen, nach einer 
Urkunde für das Erzbisthum Trier (Conradus burgravius de Nurenberg. Brower Antiq. Trev. 
75). Hiernächst tritt eine Lücke in den Erwähnungen des Burggrafen im Gefolge des 
Kaisers ein, welche sich wohl durch Aufenthalt in Österreich erklärt. Erst am 13. Juli 1174 
findet man ibn wieder und zwar zu Donauwörth am Hoflager des Kaisers, der hier dem 
Bischofe Hermann von Bamberg eine Urkunde ausstellte (Mon. Boica XXIX, 420. Langs 
Reg. Boica I, 286). Erwähnt ist er dann auch in einer dem Jahre 1178 angehörigen Ur- 
kunde des Bischofes Regenhard von Würzburg, qui ecclesiae Cellensi tradit decimam de pre- 
diis in Albstatt et Haselbrunnen, quam filius Berengeri de Gamburg a Gonrado burgravio 
de Nurenberg in beneficium tenuit, cui pro redenitione beneficia in Ricozeshusen et Helzen- 
berg obtulit (Langs Reg. Boica I, 301). Am 1. Juli 1179 ist Conradus purggrauius de Nuo- 


56 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


dem Reichstage zu Regensburg, wohin der Herzog vergeblich zur Verant- 
wortung geladen war, so wie auf dem Tage zu Erfurt, wo der Herzog end- 


renbere zu Magdeburg bei dem Könige als Zeuge der Grenzberichtigung zwischen Böhmen 
und Österreich, welche die Raabsschen Besitzungen vielleicht mit berührte (Bozek Cod. dipl. 
Mor. I, 301). Im Jahre 1180 den 13. Juli ist Conradus Burggravius in solenni curia zu 
Regensburg (Hund Metrop. Salisb. I, 115. Orig. Guelf. II, 345 Oefele Script. I, 198); am 
17. Sept. 1180 zu Erfurt Zeuge einer Urkunde Friedrichs für den Bischof v. Freisingen 
(Conradus borgrauius de Nurenberge. Pratje Bremen und Verden VI, 86); am 16. Nov. 
1180 zu Erfurt Zeuge einer Urk. Friedrichs für das Erzstift Bremen (Conradus burchgravius 
de Nurenberge. Lappenberg’s Hamb. Urk. Buch I, 225). Im Jahre 1181 ist im Anfang März 
Conradus castellanus de Nurimberce bei dem Kaiser in castro Nurimbere und zu Donauwörth 
Zeuge einer kaiserlichen Bestätigung des Tausches, welchen Herzog Otto v. Bayern mit dem 
Kloster Prüfening schlofs (Lang’s Reg. I, 314. Mon. Boica XII, 188. Stillfried’s Mon. Zoll. 
I, 23). Im Frühlinge des Jahres 1183 wird er in audiencia domini imperatoris sub fre- 
quentia principum in Nürnberg, wo sich damals auch Herzog Leopold von Österreich befand, 
in mehreren Urkunden genannt (Chuonradus (Conradus) prefectus de Nurenberch. Stillfried’s 
Mon. Zoll. I, 24. 25. Hund Metrop. II, 65) und ebendaselbst um dieselbe Zeit des folgen- 
den Jahres in einer Urkunde des Kaiser Friedrich für den Papst über Alessandria (Cäsarea) 
vom 14. März 1184 (Conradus castellanus de Nurenberg. Moriondi Monumenta Aquensia 
I, 81. Pertz Mon. IV, 182); ferner im kaiserlichen Gefolge auf dem Zuge nach Italien am 
27. October 1184 bei Verona in villa Zenonis (Conradus burggravius Norimpergus in einer 
Urk. für die Abtei St. Zeno bei Verona. Biancolini Notizie delle chiese di Verona V, 107), 
am 16. Nov. 1184 (Conradus de Norimbere nach einer Urk. für die Abtei St. Oyan. Gla- 
fey Anecd. 145) und Conradus burggravius Norinbergensis nach einer Urk. für Aqui- 
leja (Hormayr’s Beitr. zur Gesch. v. Tirol II, 151) so wie am 9. Jan. 1185 zu Verona 
nach einer Urk. für das Kloster in Brescia (Conradus Burcravius de Noremberc. Margarini 
Bullar. Cassinense II, 206. 207) und am 11. Febr. 1185 zu Reggio, Conradus castellanus 
de Nurimberch, nach einer Urk. Friedrichs für Mailand (Puricelli Monum. Ambros. bei Graev. 
Thes. IV, 450). Ein längerer Mangel an Erwähnung an dem königlichen und kaiserlichen 
Hoflager zeigt jetzt wieder Conrads Aufenthalt im Österreichischen an. In der That treffen 
wir ihn inzwischen auch hier in mehreren Urkunden am Hoflager Herzogs Leopold, nament- 
lich am 22. und 31. Mai 1188 (Conradus purgravius de Nuorenberch. Stillfried’s Monum. 
S. 21 Burgg. S. 37. 38 Kurz Beitr. II, 397. 399). Am 29. Sept. desselben Jahres zeigt 
er sich wieder auf dem Schlosse Altenburg im Vogtlande am Hoflager des Kaiser Friedrich 
(Conradus burggravius de Norimberg. Buders Sammlung ungedr. Schriften 449) ferner in 
der Umgebung Kaiser Friedrichs, da dieser sich am 18. Mai 1189 zu Wien befand, als Zeu- 
gen einer hier für das Bisthum Freisingen ausgestellten Urkunde (Chunradus burchravius de 
Nuerenberch. Mon. Boica XXXI, I, 438. Ludewig Reliq. X, 158. Meichelbeck Hist. Frising. 
I, 379 Glafey Anecd. 97). Endlich soll — Burggravius de Nurenberch Conradus noch in 
Östreichers handschriftl. Sammlung ad a. 1190 bei dem Könige Heinrich sup. Egra erwähnt 
werden (Stillfrieds Burggr. S. 26. Note 50). Doch können wir über die Zuverlässigkeit 
dieser Erwähnung nicht urtheilen. Keine der erhaltenen Urkunden Heinrichs VI. weist den- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. oM 


lich um Gnade bat, im Rathe des Kaisers. In den Jahren 1184 und 1185 
stand er dem Kaiser, welchen er schon 1167 nach Italien begleitet hatte, in 
dessen Italienischen Händeln und bei seiner Zusammenkunft mit dem Papste 
Lucius III. zu Verona zur Seite. Hiernächst begab sich der Burggraf wohl 
auf einige Zeit nach Österreich, um die Angelegenheiten seiner dortigen Be- 
sitzungen zu ordnen. Noch im Jahre 1158 kehrte er aber an den kaiser- 
lichen Hof zurück, wo damals die Zurüstungen zu dem vom Kaiser gelobten 
Kreuzzuge mit grolsem Eifer betrieben wurden. In der Ausführung des 
Zuges begleitete er den seinem Untergange entgegen ziehenden alten Kaiser 
im Jahre 1189 nach Wien, ohne ihm jedoch, wie es scheint, weiter zu folgen. 
Denn am 25. August 1190 wird er hier am Hofe Herzogs Leopold V. von 
Österreich unter den anwesenden Zeugen einer Regierungshandlung namhaft 
gemacht. In einer andern Urkunde desselben Herzogs vom Jahre 1192 wird 
seiner als Wohlthäters des Klosters Garsten noch gedacht (?). Doch ist es 
zweifelhaft, ob er zur Zeit der Ausstellung dieser Urkunde nicht schon ver- 
storben war: wenigstens tritt am 8. Juli 1192 sein Nachfolger in der Burg- 
grafschaft Nürnberg bereits in dieser Eigenschaft hervor. 

Für sein Seelenheil hatte Burggraf Conrad II. sowohl dem Kloster 
Garsten in Oesterreich (*), als auch dem St. Aegidien oder Schottenkloster 
in Nürnberg grofse Schenkungen gemacht (!%). Der Convent des zuletzt 
gedachten Klosters war auch den Vorgängern Conrads H. durch Gaben from- 
mer Freigebigkeit zum Gebete für ihr Seelenheil verpflichtet. Das Kloster 
scheint gewissermafsen ein Familienstift für das Raabssche Haus in Franken 
gebildet zu haben. 

Für die Freigebigkeit, die Burggraf Conrad II. geistlichen Stiften er- 
erwies, gab es zugleich noch einen besondern Grund: — er war der letzte 


selben während des Jahres 1190 zu Eger oder in der Gegend nach. Die letzte Erwähnung 
des Burggrafen Conrad II. enthält eine Urkunde des Herzogs Leopold V. von Österreich 
für das Kloster Aldersbach, data — in wienna — a. i. d. MCXC.VIH Kal. Sept. (den 25. 
August 1190). Durch falsche Verbindung des VIII vor Kal. mit der Jahrszahl ist dieselbe 
vom Herrn von Lang und A. (Reg. Boica I, 374) dem Jahre 1198 zugeschrieben, was die 
zu 1190 stimmende Angabe der Indietio VOII widerlegt. Diese Urkunde liegt übrigens in 
zwei sonst ganz gleichlautenden Ausfertigungen vor, deren eine (in den Mon. Boicis V, 360 
abgedruckt) den Chunradus als prefectus de Nurnberg, die andere (in Stillfrieds u. Märckers 
Hohenzollersch. Forschungen I, 107 abgedruckt) den Conradus als prefectus de rakece 
erwähnt. 


Philos.- histor. Kl. 1854. H 


58 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


seines Geschlechtes, und mit ihm erlosch das Haus Raabs. Seine Gemahlin 
Hildegard hatte ihm, so weit wir wissen, nur eine Tochter geboren, die Gräfin 
Sophia, die ihn überlebte, als Erbin der Grafschaft Raabs, so wie der sonsti- 
gen väterlichen und mütterlichen Stammgüter. 

Welchem Hause die Burggräfin Hildegard angehört habe, wird uns 
nicht berichtet. Dafs sie jedoch, wie sie that (1°), dem Schottenkloster zu 
Nürnberg in Helboltzheim, Umgerheim und Kirchheim belegene Besitzungen 
schenken konnte, läfst in ihr die Tochter eines in der Nähe begüterten Ge- 
schlechtes, und dafs sie ihre einzige Tochter Sophia nannte, läfst, nach der 
Sitte der Zeit, diesen Namen auch bei ihrer Mutter vermuthen. Aller Wahr- 
scheinlichkeit nach war sie die Erbtochter des mit einer Sophia vermählten 
Grafen Conrad von Abenberg, der im Jahre 1163 mit seinem Vater Rapoto 
bei dem Burggrafen zu Nürnberg erscheint, nach 1165 aber ohne männliche 
Erben starb, wodurch sich die eine Hälfte der Abenbergischen Stammgüter, 
wie nach dem am Ende des 12. Jahrhunderte erfolgten unbeerbten Abgange 
seines Brudersohnes Friedrich II. Grafen von Abenberg die andere Hälfte, 
der Burggräfin Hildegard und ihrer Tochter Sophia als Erbinnen erledigen 
mogte (*°). Wenigstens darf der Anfall der gräflich Abenbergischen Be- 


(@) Das Schlofs Abenberg liegt in Franken zwischen Spalt und Schwabach und hatte 
ausgedehnte Zubehörungen. Von ibm trug ein Grafengeschlecht seinen Namen, das schon 
im 11. Jahrhunderte erwähnt wird, im 12. Jahrhunderte als reich und angesehen erscheint, 
mit dem Ende dieses Jahrhunderts aber aus den Urkunden verschwindet. Graf Rapoto von 
Abenberg nahm an der im Jahre 1132 von dem Bischofe von Bamberg geschehenen Stif- 
tung des Klosters Heilsbronn durch Ausstattung desselben Theil, auch wird er Burgvogt zu 
Bamberg und Bambergscher Vicegraf im Rangau genannt. Vermählt war er mit Mechtildis 
einer Tochter des Grafen Dedo von Wettin und durch diese Gemahlin erhielt er vermuth- 
lich die Erbgüter im Pleilsnerlande, welche er vor 1157, da Kaiser Friedrich I. dieselben in 
Reichsgüter verwandelte, an diesen verkaufte. Nach ihm kommen seine Söhne Conrad und 
Friedrich vor, welche auch noch als Mitstifter des Klosters Heilsbronn erwähnt werden, da 
sie dies Stift bereicherten, und nach diesem ältern Friedrich noch ein jüngerer Friedrich 
Graf von Abenberg, der nach einer andern Besitzung auch Graf von Frensdorf genannt 
wird. Conrad, dessen Gemahlin Sophia wir aus den Heilsbronner Denkmalen und dem 
Heilsbronner Todtenkalender (Jung’s Miscell. II, 34) kennen, wird mit seinem Vater Rapoto 
neben dem Burggrafen Conrad von Nürnberg 1163 zu Nürnberg und im Jahre 1165 neben sei- 
nem Bruder Friedrich, dann aber nicht weiter genannt und von männlichen Nachkommen 
verlautet nichts. Graf Friedrich I. von Abenberg, der noch im Jahre 1182 in Urkunden 
genannt wird, verunglückte im J. 1183 durch den Einsturz eines Saales in Erfurt. Im 
Jahre 1189 erscheint urkundlich ein zweiter Graf Friedrich von Abenberg, der seine Bam- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 59 


sitzungen an das burggräfliche Haus nach urkundlichen Zeugnissen nicht wohl 
in spätere Zeit gesetzt und kann diese Erwerbung, der alten Tradition ent- 


bergsche Advocatie verkaufte. Er wird hiernächst in mehreren Urkunden als Zeuge genannt, 
bis ins Jahr 1199, da er und mit ihm seine Familie spurlos verschwindet. In Urkunden 
von 1192 und 1194 erscheint er unmittelbar neben dem Burggrafen Friedrich I. von Nürn- 
berg, diesem nachstehend (Stillfried und Märcker Mon. Zoll. I, No. 43 u. 52). Vermuthlich 
starb er am Ende des 12. Jahrhunderts ohne Nachkommen und ist er der junge Held 
von Abenberg, den die Minnesänger feiern. Die Nachrichten über dies Geschlecht sind 
von dem Freih. von Stillfried in seiner Geschichte der Burggrafen S. 77-82, in seinen 
Alterthümern Lief. V und von P. T. Marck (Märcker) in H. Haas’s Abenbergische Phanta- 
sien $. 20-23 vollständig zusammen gestellt. 

Gleich nach dem Verschwinden der Abenberger Grafen sieht man nun die Zollernsche 
Burggrafenfamilie in dasselbe Verhältnils zu dem Kloster Heilsbronn gestellt, worin die aus- 
gestorbenen Grafen zu ihm gestanden hatten. Wie die Abenberger Grafen hier ihre Fa- 
miliengruft besalsen, während für die frühern Burggrafen von Nürnberg das Schottenkloster 
zu Nürnberg das Stift war, bei welchem sie ihr Seelenheil bestellten; so erscheint gleich 
des im ersten Jahre des 13. Jahrhunderts gestorbenen Burggrafen Friedrichs I. von Nürn- 
berg Zollernscher Todtenschild unter den Grabdenkmalen seiner Nachkommen im Kloster 
Heilsbronn und sein Todestag im Necrolog dieses Stiftes. Schon darnach muls man ver- 
muthen, dafs sich das Patronatsverhältnils der Abenberger über das Kloster Heilsbronn auf 
die Zollernschen Burggrafen von Nürnberg vererbt habe. Bald aber lassen die Urkunden 
auch die Stammgüter des ausgestorbenen Geschlechtes, namentlich Abenberg selbst, im Be- 
sitz der Söhne und Enkel des Zollernschen Burggrafen Friedrich I. von Nürnberg und sei- 
ner Gemahlin Sophia hervortreten. Ihr Enkel, Burggr. Friedrich III, führt im Jahre 1246 
ein Siegel, dessen Umschrift ihn von Abenberg nennt (S. Bvrggravii Friderici de Nurinperg et de 
Abinberg nach Oetter Zw. Vers. S. 241. 593 S. Bvregravii Friderici de Nurinberce et de Abinberec 
nach dem Freih. von Stillfried in dessen Mon. Zoll. I, 218). Aus derselben Zeit muls un- 
gefähr die Münze herrühren, welche Oetter (Erst. Vers. S. 138, 343) abbildet und beschreibt 
und welche die Legende hatte, auf der einen Seite: Frid. D. G. Bvr. Nvrn. Com. (oder 
Dom.) Abin. und auf der andern Seite Monet. Nova Argent. Crevs. mit dem Zollernschen 
Wappen und dem Pfauenschmuck auf dem Helm. Es fertigte ferner Friedrichs IH. Vater, 
Burggraf Conrad II. im Jahre 1260 die Urkunden, wodurch er sein Seelenheil bei dem 
Kloster Heilsbronn bestellte, zu Abenberg aus (Acta A. D. M.CC. Lx. Ind. IH. in castro 
Abenberg. Oetter Erst. Vers. 309). Endlich überliels dieses Conrads IH. jüngerer Sohn 
Conrad IV., der Enkel des ersten Zollernschen Burggrafen und der Sophia von Raabs, im 
Jahre 1296 — interveniente assensu Agnetis uxoris, castrum nostrum Abenberg — dem Bis- 
thume Eichstedt, und zwar cum omni jurisdieiione et honore, quo nos et progenito- 
res nostri ea possedimus ab antiquo (Oetters Erst. Vers. 401. Histor. Nor. dipl. 196. 
Falk Cod. dipl. Eichst. 102). Der Ausdruck progenitores ab. ant. kann ungezwungen nicht 
allein auf die Eltern Conrads IV., sondern muls unsers Erachtens wenigstens auf die Grols- 
eltern zurück bezogen werden und also wäre darnach anzunehmen, dafs schon der Gräfin 
Sophia aus dem Hause Raabs und ihrem Gemahl Burggrafen Friedrich L. Abenbergs Besitz 
zugefallen sei. 


H2 


60 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


sprechend, wornach die Abenbergischen Stammgüter durch eine Erbtochter 
dem burggräflichen Hause zugeführt worden, in keiner andern Weise erklärt 
werden, als durch die Annahme, dafs die Burggräfin Hildegard eine geborne 
Gräfin von Abenberg war. 

Die Tochter Hildegards und des Burggrafen Conrad IH. von Nürnberg, 
Grafen zu Raabs, war nun die Gemahlin des Grafen Friedrich, den wir in 
der Reihe der ältesten Grafen von Zollern in der jüngern Linie als den drit- 
ten dieses Namens kennen gelernt haben (°°). Indem Graf Friedrich dem 
Vater seiner Gattin zugleich in der Burggrafschaft Nürnberg folgte, wurde er 
der Stammvater der Zollernschen Burggrafen. 

Bedeutsam tritt mit ihm zuerst der Name Friedrich im Zollernschen 
Hause hervor. Wie später ein Friedrich der erste Kurfürst, ein Friedrich 
der erste König und ein Friedrich es war, der das Königreich der Zollern 
unter die Grofsmächte Europa’s erhob, so war auch ein Friedrich der erste 
Zollernsche Burggraf von Nürnberg. 


Wie nun die burggräfliche Familie in den Besitz der Abenbergschen Güter gelangt sei, 
haben einige Schriftsteller durch die Annahme einer ursprünglichen Stammverwandschaft zwi- 
schen den Grafen von Abenberg und dem Hause Zollern zu erklären versucht. Dafür ge- 
bricht es aber an allen Beweisen. Der Umstand, dals des ersten Zollernschen Burggrafen 
Söhne Conrad und Friedrich hielsen, und auch des Grafen Rapoto’s von Abenberg Söhne 
die Namen Conrad und Friedrich trugen, läfst um so weniger sich als Beweıs dafür gebrau- 
chen, als die Grolsväter der Zollernschen Burggrafen Conrad und Friedrich, Burggr. Con- 
radII. von Nürnberg und Graf Friedrich II. von Zollern waren, von diesen daher, alter Sitte 
entsprechend, die Namen der Enkel entlehnt sein konnten und ohne Zweifel entlehnt waren. 


() Ut cognoscat omne posteritatis evum significamus vniversitati fidelium, quod domina 
Sophya, nobilis comitissa in Ragze, filia comitis Chonradi, uxor purcrauii in Nürn- 
berch, longe post obitum mariti sui, comitis Friderici, vineam quandam in Levtacher 
pro XXX quatuor marcas argenti comparauit et duos mansos in villa, que dieitur Raedel, que 
ad opus miserieordie et ad faciendas elemosinas exceperat, quando filios suos patrimonii 
sui successores et heredes constituerat, deo et beate Marie ad usus fratrum in Zwetel deo 
seruientium libere et manu potestatiua contradidit, reseruans usuarios fructus. Actum anno 
domini M°. CC°. II°. Urkunde in Ludewigs Reliqu. Mspt. IV, 109. Oetters Versuch 
über die Burggr. v. Nürnberg I, 277. Spiels Aufklärungen 73. Stillfrieds Geneal. Gesch. 
der Burggr. S. 39. Stillfried und Märcker’s Mon. Zoll. I. No. 72. Die Identität des Gra- 
fen Conrad von Raabs und des Burggrafen Conrad von Nürnberg ergiebt Note 14. Absch. I. 
Dals unter dem in der Urkunde erwähnten Comes Fridericus, dessen Gattin uxor purcrauii 
in Nurnberch war, nur der Graf Friedrich IH. von Zollern verstanden sein konnte, ergiebt 
die Freisinger Genealogie. Vgl. Anm. 8 des ersten Abschnittes. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 61 


Il. Die spätern Burggrafen von Nürnberg. aus dem gräflichen 


Hause Zollern. 


1. Burggraf Friedrich 1. 


Die Zollernsche Abstammung. 


Dafs die spätern Burggrafen von Nürnberg und die aus ihnen in der 
Folge hervorgegangenen Kurfürsten von Brandenburg aus Zollernschem 
Stamme entsprungen seien, ist eine uralte Tradition, die in Brandenburg 
und Franken, wie in Schwaben bestand. „In gnädigster Consideration, dafs 
Wir aus dem uralten Hause der gefürsteten Grafen von Hohenzollern stam- 
men”, sagt der Grofse Kurfürst in einem Erlasse vom 11. Juni 1685, habe 
ihm der Kaiser die Wiederannahme des Prädicates eines Grafen zu Hohen- 
zollern gestattet. (1) In Anerkennung der Thatsache, dafs die Kurfürsten von 
Brandenburg und die Burggrafen von Nürnberg einestheils und die Grafen 
von Zollern in Schwaben anderntheils „Eines Geblütes und Herkommens 
seien”, wurde im Jahre 1623 dem letztern Hause die Fürstenwürde erneuet (?). 


(‘) Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm Marggraff zu Brandenburg, des heiligen Röm. 
Reichs Ertz Cämmerer und Churfürst, in Preulsen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, 
Stettin, Pommern etc. Hertzog etc. 

Unsern gnädigen gruls zuvor. Vester, hochgelahrte Räthe, liebe getreue. Demnach 
Ihr. Kaiserl. Majestät in gnädigster Consideration, dafs Wir aus dem Uhralten Hause der 
gefürsteten Graffen von Hohen Zollern herstammen und entsprossen, Uns das praedicat, 
Graff von Hohen Zollern, zugeleget, Alls befehlen Wir Euch hiemit gnädigst, Euch hiernach 
zu achten und bey Unserer Lehns Cantzley die Verfügung zu thun, dals hinführo in Unserm 
Titul immediate nach Halberstadt, Minden und Camin, das praedicat: Graff zu Hohen Zollern, 
der Mark und Ravensberg geschrieben werden solle. Seind Euch mit gnaden gewogen. 
Gegeben zu Potstam, den 11. Juni 1685. gez. Friedrich Wilhelm. 

Eine generelle Publication erfolgte nicht, daher in Aufschriften auf Briefen, wo der 
ganze Titel üblich war, von dem Zollernschen Grafenprädicate noch lange kein Gebrauch 
gemacht wurde. 


(*) Wann Wir nun gnädiglich angesehen, wahrgenommen und betrachtet, das uralt- 
Fürst- und Gräffliche auls Königlichen Stammen entsprungene Herkommen und Wesen der 
Grafen zu Hohenzollern, etc. ete. und dafs allbereit vor dreihundert und mehr Jahren wei- 
land unser Vorfahr am Reich, Kayser Rudolph der Erste dis Namens, welcher mit seiner 
Maj. und Lbd. Eheleiblichen Schwester vermahlet gewesen, zum Fürstenstand erhaben, und 
ihn mit dem Burggraffthum Nürnberg gnädiglich begabt, von welchem die noch heut lebende 


62 Rırvern: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Schon 1582 in dem Titularstreite mit Würtemberg hatte Graf Eitelfritz von 
Hohenzollern, unter andern Vertheidigungsmitteln gegen die Anmafsungen 
des Herzogs, auch seine Abstammung mit den Kurfürsten von Brandenburg 
aus einer Wurzel angezogen (*). Der Annahme stimmten auch Geschichts- 
schreiber des 15. Jahrhunderts bei (*) und Kurfürst Albrecht Achill liefs 
sein Geschlecht zwar aus Troja hernach Rom gekommen, doch von Rom nach 
Schwaben gewandert sein, um die Zollerburg zu gründen (°). Nicht min- 


Chur- und Fürsten, Marggraffen zu Brandenburg, und Burggraffen zu Nürnberg, neben den 
Graffen zu Hohenzollern, zugleich recta linea absteigen, und also beede Churfürst- und 
Gräffliche Geschlechter, Brandenburg und Zollern eines Geblüts und Herkommens seynd: 
darneben Wir auch in glaubwürdige gründliche Erfahrung gebracht, welchermalsen nach Ab- 
sterben obgemeldtes, in den Fürsten-Stand erhebten Graff Eytel Fridrichs des Ersten, und 
der zwischen beeden seinen hinterlassenen Söhnen vorgegangener Theilung, der Graffschafft 
Hohenzollern, und des Burggraffthumbs Nürnberg, gleichwol die allweg regierende Inhaber 
berührter Graffschafft, laut derer in den alten Archivis sich befindenden, und Uns durch 
glaubwürdige Transumt fürgewiesener Originalien und anderer genugsamen Documenten sich 
dels Fürstl. Tituls, Hochgeborn, gebrauchet, und von Gottes Gnaden geschrieben, auch jeder- 
weilen mit den vornehmbsten Chur- und Fürstl. Geschlechtern in dem Röm. Reich sich 
verheyrathet und befreundet haben etc. Baur Gesch. der Hohenz. Staaten V, 22. 


(°) Baur Gesch. der Hohenz. Staaten V, 6. 


(°) Anno 1275 Rex Rudolfus Comitem Zolrensem filium sororis suae Prineipem creauit 
et eidem Burckgrauionatum Nurenbergensem tune vacantem concessit et eum misit ad Otho- 
carum Legatum etc. Viti Arenpeckii Chronicon Austriacum bei Pez Script. I, 1224. Veit 
Arenpeck lebte um die Mitte des 15. Jahrhunderts, wie aus der Darlegung unsers Hieronymus 
Pez S. 1167 am a. 0. erhellt. Circa illa tempora floruere primi Burggravii Norimbergenses 
Frideriecus et Cunradus, Friderici comitis a Zolern ex Elisabeta fila Ottonis Ducis Meraniae. 
Chren. Monasterii Mellicensis ad a. 1245 bei Pez Script. rer. Austr. I, 239 — eine Kronik 
deren diese Zeit betreffender Theil spätestens in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts 
verfalst ist, wie eine Notiz bei dem Jahre 1392 S. 250 zeigt. Zu den Schriftstellern der 
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, welche die Burggrafen unzweifelhaft für Zollern erklären, 
gehört namentlich auch der Bayerische Geschichtsschreiber Lorenz Hochwart. In seinem 
Werke über die Regensburger Bischöfe sagt er namentlich von dem Bischofe Friedrich, 
einem gebornen Burggrafen von Nürnberg (bei Oefele Script. I, 212): cujus Episcopi avus 
fuit Fridericus Comes de Zollern Burckgravius Norinbergensis Primus, cujus posteri deinceps, 
Marchionatum Brandenburgensem nacti, Electores imperii facti sunt und daselbst S. 224: anno 
Domini MCCCCXCH ipso die ascensionis Fridericus Marchio Brandenburgensis Comesque 
de Zollern Ratisponam venerunt et urbem Ratisponensem Imperatoris Friderici nomine re- 
ceperunt. 


(°) Urkunde des Kurf. Albrecht v. J. 1466 citirt in „H. Haas Abenbergische Phanta- 
sieen bel. von P. T. Marck” S. 49 Note 75. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 63 


der war die Abstammung aus dem Zollernschen Grafenhause von dem Kur- 
fürsten Friedrich I. anerkannt (°) und auch der gelehrte Papst Martin V. ge- 
denkt 1420 des Schwäbischen Blutes, das in den Adern der Burggrafen 
von Nürnberg fliefse (7). Bei dieser Verbreitung wurde die Sage vom Zol- 
lernschen Ursprunge der Burggrafen von Nürnberg lange Zeit ohne histori- 
schen Beweis für wahr angenommen. 

Als jedoch in neuerer Zeit die erwachende historische Kritik auch für 
diese uralte Überlieferung eine Beweisführung forderte, fiel diese, bei dem 
der Geschichtsforschung nur gebotenen ärmlichen Material, anfangs sehr un- 
genügend aus. Es konnte fast nur auf den im gräflich-Zollernschen und 
im burggräflich- Nürnbergschen Hause gleich häufig vorkommenden Namen 
Friedrich und auf den beiden Häusern gemeinsam gewesenen Gebrauch des 
quadrirten Wappenschildes hingewiesen werden; was aber dem Einwande 
Raum gab, dafs eben diese, vielleicht zufälligen Umstände erst zur Annahme 
des Zollernschen Ursprunges_der Burggrafen von Nürnberg Veranlassung ge- 
geben haben mögten. Also wurde dadurch dem Zweifel an der Zollernschen 
Abstammung der Burggrafen nur mehr Nahrung und Verbreitung zu Theil. 
Selbst in unsern Tagen ist daher noch von mehreren Seiten die völlig unbe- 
gründete Behauptung vorgebracht: wenn auch Zollern im Besitze der Burg- 
grafschaft Nürnberg vorkämen, so seien diejenigen Burggrafen, von denen 
die Könige von Preufsen herstammen, doch keine Zollern, vielmehr Grafen 
von Abenberg gewesen (°). 

Inzwischen liefern die jetzt bekannt gewordenen Urkunden des 
13. Jahrhunderts die bestimmtesten Beweise, die wir bei den einzelnen Ge- 
nerationen erörtern (?), dafs die Burggrafen dieses Jahrhunderts dem Zollern- 
schen Hause angehört haben. Von den beiden im 13. Jahrhunderte vor- 
nämlich hervortretenden Generationen zeigt sich die erstere urkund- 


(°) Eine Urkunde des Kurf. Friedrich oder Markgrafen Johann v. J. 1436 verleiht dem 
Mandolus von Padua das Wappenschild „unserer Grafschaft Czoller”. Ungedr. Urk. 


(’) Vgl. oben Abschn. I, Note 2. 
(°) Zuerst mit Sicherheit ausgesprochen in dem Archiv für Geschichte und Alterthums- 
kunde von Oberfranken, herausgegeb. v. v. Hagen I, II, 33. Dann von Haas in einem 


eignen Werke durchgeführt, ein Werk, in dessen kritischer Beurtheilung wir uns unnütz zu 
bemühen glauben würden. Vgl. Note 5. 


(°) Vgl. den Eingang zum folgenden Abschnitt. 


64 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


lich als die Descendenz eines vor 1204 verstorbenen Friedrich ('°), der zu- 
gleich Graf und Burggraf zu Nürnberg war, und der mit ihm vermählten 
Gräfin Sophia von Raabs. Schon hierdurch wird der Geschichtsforscher zu der 
Vermuthung veranlafst, dafs der in den Urkunden der letzten Hälfte des 12. Jahr- 
hunderts oft vorkommende Graf Friedrich von Zollern identisch sei mit dem 
Friedrich, der seit 1192 — nach dem Tode des letzten Raabsschen Burggrafen 
von Nürnberg — abwechselnd auch unter der Bezeichnung eines Burggrafen 
von Nürnberg vorkommt und bis ins Jahr 1200 unter den Lebenden erscheint. 

Die Bezeichnung einer und derselben Person in den Zeugenverzeich- 
nissen der Urkunden, abwechselnd mit verschiedenen Prädicaten, darf für jene 
Zeit überhaupt nicht befremden. Der Gebrauch von erblichen Namen und 
Titeln hatte sich noch wenig ausgebildet und eine Person durch gleichzeitige 
Angabe mehrerer ihr gebührender Prädicate kenntlich zu machen, war nicht 
üblich. Im Zollernschen, wie im burggräflich Nürnbergschen Hause, war 
eine solche abwechselnde verschiedene Bezeichnung auch schon oft vorge- 
kommen. 

In Beziehung auf den Burggrafen Friedrich I. lag in der zwiefachen, 
abwechselnd von den Urkundenconceipienten gebrauchten Bezeichnung um 
so weniger etwas Unangemessenes, als derselbe dadurch, dafs er die Burg- 
grafschaft Nürnberg mit übernahm, nicht aufhörte Graf von Zollern und im 
Besitz der Stammburg Zollern zu sein. Dabei war Friedrich während einer 
langen Lebensdauer unter dem Namen eines Grafen von Zollern bekannt 
geworden, während ihm die Burggrafschaft Nürnberg erst gegen das Ende 
seines Lebens zufiel. Endlich achtete man auch das Prädicat eines Burg- 
grafen von Nürnberg in jener Zeit noch keineswegs für entschieden höher, 
als das eines Grafen von Zollern (!!). Kein Wunder daher, dafs Schwäbische 


('°) Dals Sophia Gräfin von Raabs an den Grafen Friedrich, Burggr. von Nürnberg, ver- 
mählt war und Söhne hatte, auf die sie ihre Stammgüter vererbte hat die in No. 26 des vorigen 
Absch. mitgetheilte Urkunde erwiesen. Die in dem Fortgange dieses Abschnittes Note 18 beizu- 
bringende Urkunde wird beweisen, dafs 1218 einer ihrer Söhne wieder Burggraf von Nürn- 
berg war. Dals aber die Burggrafen Conrad und Friedrich, die erst gemeinschaftlich, nach- 
her von einander getheilt, die Burggrafschaft Nürnberg und die Grafschaft Zollern besalsen, 
wirklich Grafen von Zollern waren und schon 1210 als solche urkundlich hervortreten, wird 
im nächsten Abschnitt dargethan. 


(') Bei der Erwähnung von Burggrafen von Nürnberg in den Zeugenverzeichnissen der 
Urkunden, werden ihnen nicht alle Grafen nachgesetzt, sondern manchmal Grafen in der 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 65 


Schreiber in der Kanzlei der Schwäbischen Könige noch oft die heimathliche 
Bezeichnung Friedrichs als Grafen von Zollern der Titulatur desselben nach 
der neu erlangten Würde vorzogen, während andere umgekehrt verfuhren. 
Wären es zwei verschiedene Personen gewesen, die zwischen 1192 
und 1200 als Graf Friedrich von Zollern und Burggraf Friedrich von Nürn- 
berg auftraten, so würde man der wunderbaren Erscheinung begegnen, dals 
beide sich zwar immer in derselben Zeit und oft an dem nämlichen Orte am 
königlichen Hoflager als Räthe befanden, ohne jemals beide zugleich bei 
einer und derselben Ausfertigung anwesend zu sein (!’), wenn auch die übri- 
gen Zeugen, unter denen einmal Graf Friedrich von Zollern, das andere 
Mal Burggraf Friedrich von Nürnberg genannt wird, dieselben blieben. 
Auch nach der ganzen Weise, in welcher Burggraf Friedrich I. am Hofe 
Heinrichs VI. und Philipps auftritt, ist die Identität der Person, die einen so 


Reihfolge vor ihnen aufgeführt. Es gehörten z. B. zu den Zeugen einer Urkunde vom 28. Mai 
1138 Heinricus marchio, Luitoldus comes de Bleien, Godefridus castellanus de Nuren- 
berch, comes Geuehardus de Burchusen ete. — einer Urkunde vom 31. Mai 1188 Comes 
Dietricus de Wazzerburch, Comes Liupoldus de Pleigen, Conradus purgrauius de Nuor- 
renberch, — einer Urkunde vom Januar 1220: Hermannus marchio de Baden, Comes 
Sibertus de Werda, Comes Henricus filius eius, Cunradus Burcgrauius de Nurem- 
berc etc. (Urkunden in Stillfrieds Mon. Zoll.), einer Urkunde vom 18. Mai 1189 Bertoldus 
dux dalmacie, Chunradus comes de Pilstein, Albertus comes de Bogen, Otto comes de vele- 
burch, Chunradus Burchrauius de Nuerenberch, Otto Ratisponensis aduocatus; einer 
Urkunde vom 4. Juli 1193 Philippus frater imperatoris, Emecho comes de Leyningen, Fri- 
dericus comes de Hohenberg, Henrieus comes de Zweinbrucken, Fridericus burggrauius 
de Nurenb erg, Wolmarus de Castele etc.; einer Urkunde vom 31. Mai 1196 Ludouicus 
dux Bawariae, Henricus Palatinus comes Rheni, comes albertus de Pogin, Fridericus Bur- 
crauius de nurinberc, comes Boppo de Wertheim etc. (Mon. Boica XXX, I, S. 438. 
451. 460.) In der Urkunde, welche im Januar 1229 vom K. Heinrich zu Worms ausge- 
stellt ist, werden nach mehreren Bischöfen und andern Geistlichen als Zeugen genannt Hen- 
ricus comes de Seina, Cunradus Burggravius de Nurimberch. Miraei Notit. eceles. Belgic 563. 


(‘”) Es kommt z. B. in zwei bei Kaiser Heinrichs VI. Aufenthalt zu Würzburg im Juni 
1193 ausgestellten Urkunden in der einen Fridericus prefeetus de Nurenbere, in der andern 
Comes Fridericus de Zolre vor und von den bei des Kaisers Aufenthalte in Worms in 
demselben Monate und Jahre ausgestellten Urkunden nennt eine Urkunde vom 28. Juni den 
Fridericus burggravius de Nurenbere und eine Urkunde vom folgenden Tage den Fride- 
ricus comes de Zolleren als am Hofe anwesenden Rath. Im Jahre 1196 erscheint im Mai 
den 17. Fridericus comes de Zolre, den 31. aber Fridericus burcgrauius de Nurinbere im 
kaiserlichen Gefolge. Vgl. die Beweisstellen Note 15 dieses Abschnittes. 


Philos.-histor. Kl. 1854. I 


66 ° Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


hervorragenden Platz am Hofe beider Herrscher einnahm, wie sich gleich 
zeigen wird, nicht zu bezweiflen, wenn auch die ihr beigelegten Titel ab- 
wechselnd Graf von Zollern und Burggraf von Nürnberg lauten. 

Die Annahme dieser Identität wird aber zu historischer Gewifsheit durch 
die unzweideutige, einfache Anzeige der Freisinger Genealogie, dafs Graf 
Friedrich Il. von Zollern Burggraf von Nürnberg geworden sei (1°) — noch 
bestätigt durch eine urkundliche Erklärung des Reichsoberhauptes und der 
Kurfürsten, wornach Rudolph von Habsburg dem Enkel dieses Friedrich die 
Burggrafschaft mit denjenigen Zubehörungen verlieh, womit des Beliehenen 
„Vater und Voreltern” sie besessen hätten ('!*). Esist daher kein gerecht- 
fertigter Zweifel mehr daran möglich, dals in dem Burggrafen Friedrich I. 
der Stammvater der Zollernschen Dynastie der Burggrafen von Nürnberg 


anzuerkennen sei. 


Lebensverhältnisse des Burggrafen Friedrich I. 


Die Nachrichten, welche über den Grafen Friedrich III. von Zollern 
auf unsere Zeit gekommen sind, haben im Zusammenhange mit den ältesten 
Nachrichten über die Zollernschen Grafen bereits oben gröfstentheils Er- 
wähnung gefunden. Denn dieser Friedrich gehört der Geschichte der Gra- 
fen von Zollern noch entschieden mehr an, als der burggräflich Nürnberg- 
schen Geschichte. Bei einer Lebensdauer von etwa 70 Jahren, die ihm zu- 
zuschreiben sein dürfte, hatte er die Burggrafschaft Nürnberg nur 8 bis 10 
Jahre inne, während er vorher ausschliefslich als Graf von Zollern auftritt. 

Nachdem Friedrich zwischen den Jahren 1190 und 1192 zum Besitz 
der Burggrafschaft Nürnberg gelangt war ('?), erscheint er besonders zu dem 


() Vgl. oben Note 8 des ersten Abschnittes. 


(*) König Rudolph verlieh 1273 dem Burggrafen Friedrich II. die Burggrafschaft cum 
reliquis feodis, que idem et progenitores sul a nostris antecessoribus habuisse dinoscuntur 
was in dem Willebriefe des Kurfürsten von Mainz noch bezeichnender durch die Worte 
ausgedrückt wurde, — concessit Friderico Burcgrauio de Nurenberch — omnia bona que 
pater ac alii progenitores sui recipere consueuerunt a regia magestate und ebenso in 
den Willebriefen der sämmtlichen übrigen Kurfürsten. Vgl. die Abdrücke in Stillfrieds Mon. 
Zoll. I, 124-127. Oetters Zweit. Vers. S. 60. 


('?) Das Jahr, in welchem Friedrich in den Besitz der Burggrafschaft Nürnberg gelangt 
ist, ergiebt sich aus den bis jetzt darüber vorliegenden Quellen nicht näher, als wie oben 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 67 


Kaiser Heinrich VI. und zu dem Könige Philipp in nahen Beziehungen. So- 
bald jener mit dem Schlusse des Jahres 1191 aus Italien nach Deutschland 


angezeigt ist. Der Burggraf Conrad II., Friedrichs Vorgänger, wird in einer Urkunde vom 
25. August 1190 zum letzten Mal in einer solchen Weise genannt, dals kein Zweifel daran 
ist, er habe damals noch gelebt und die Burggrafschaft verwaltet. Friedrich wird dagegen 
am 8. Juli 1192 zum ersten Mal als Burggraf bezeichnet. Folglich haben die „Hohenzoller- 
schen Forschungen” ganz Recht, wenn S. 108 von ihnen bemerkt wird, dals die Urkunden 
vom 25. August 1190 und vom 8. Juli 1192 die Zeitgrenzen abgeben, innerhalb welcher 
die Suecession Friedrichs in die Burggrafschaft geschehen ist. Die Erwähnungen Friedrichs 
in Urkunden dieser Zeit bestehen in folgenden: Im Jahre 1192 treffen wir ihn am 8. Juli 
bei Heidingsfeld (apud Heitingesveld) im Bambergschen (Fridericus burgrauius de Nurenberc) 
als Zeugen einer Urkunde Heinrichs VI. für das Kloster Schönau (Mon. Boica XXIX, 463. 
De Gudenus Cod. dipl. V, 355. Langs Reg. I, 351. Stillfried und Märcker’s Mon. Zoll. F. 
No. 43. Böhmers Reg. No. 2782) — im 7. 1193 in der Umgebung desselben Königs am 
28. März zu Speier in einer Urkunde für das Stift Passau (Wriderions, et Burcardus comites 
de Zolre Mon. Boica XXIX, 471. Hund Metropol. Salisb. I, 377. Stillfr. u. Märck. Mon. 
Zoll. I. No. 46, beide Erwähnungen können aber auch auf den Hohenbergschen Gr. Friedrich 
bezogen werden) — am 15. Mai zu Coblenz in einer Urkunde für Utrecht (Frederieus burgra- 
vius de Nurenberg. Bondam Charterboeck der Hertogen van Gelderland I, 253. Stillfr. u. 
Märck. Mon. Zoll. I, No. 51); ferner in einer Urkunde ohne Tag, die zu Würzburg (Gui- 
zeburc) für Como ausgestellt ist (Rovelli Storia di Como I, 362) als Fridericus pasfeetus de 
Nurenbere und in einer Urkunde, welche daselbst am 7. Juni für das Kloster Salem ausge- 
fertigt ist, als Comes Fridericus de Zolre (Stälin, Wirtemb. Gesch. II, 510. Stllfvied u. 
Märcker’s Mon. Zoll. I. No. 47 wenn hier nicht wieder Friedrich der Hohenberger gemeint 
ist, da comes Burchardus de Hohenbere neben ihm, wie wohl nachgesetzt erscheint), am 
28. Juni zu Worms in einer Urkunde über das Schlols Ahr als Friderieus burgravius de 
Nurenberce und am 29. Juni daselbst in einer Urkunde für das Kloster Bebenhausen als Fri- 
dericus comes de Zolleren (Lacomblet Urk. Buch des Niederrh. I, 376. Besoldi Doc. red. 
I, 219. Stillfried u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 48. 49. Böhmer Reg. 2810. Stälin’s Wirt. 
Gesch. II, 510. 511.), am 2. Juli zu Lautern in einer Urkunde für den Bischof von Apt 
als Fridericus burgravius de Nuremberc (Gallia Christ. I, 79), am 4. Juli daselbst in einer 
Urkunde für das Kloster Hagen oder Hane (Fridericus burggravius de Nurenberg. Mon. Boica 
XXXI, I, 451. Reinling Gesch. der Kl. in Rheinbaiern II, 361. Stillfe. u. Märcker Mon. 
Zoll. I, No. 50), am 8. Juli desgleichen (Stälin’s Wirt. Gesch. II, 511), am 16. Juli wieder 
zu Worms in einer Urk. für das Kloster Erbach als Fridericus praefectus de Nurenbere 
(Hanselmann Landesh. I, 372). — Im Jahre 1194 findet man ihn in des genannten Königs 
Gefolge am 18. März zu Nürnberg als Fridericus burerauius de Nurenbere in einer Urkunde 
für Bamberg (Mon. Boica XXIX, 480 Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll, I. No. 52), am 22. März 
daselbst ebenso benannt in einer Urkunde für Berchtesgaden (Mon. Boica XXIX, 483. Stillfr. 
u. Märcker Mon. Zoll. I. No. 53), am 22. Mai zu Chur in Graubündten (apud Curiam) in 
einer Urkunde für das Kloster St. Lueius zu Chur als Comes Fridericus de Zoler (Hugo 
Annal. Praemonstr. I. Stillfried u. Märcker Mon. Zoll. I No. 54 prob. 70). — Im Jahre 


I2 


68 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


zurückkehrte, tritt Friedrich als vertraueter Rath an seinem Hofe auf und 
begleitete er ihn auf der Herumreise in Deutschland, auf welcher der Kaiser 


1195 den 11. April zu Ravensburg bei Herzog Conrad von Schwaben als Zeugen in dessen 
Urkunde für das Kloster Salem (Stälin’s Wirt. Gesch. II, 511. Stillfried u. Märcker Mon. 
Zoll. IL, No. 55) als Comes Fridericus de Zolre, und am 16. und 19. Juli zu Worms als 
Zeugen in zwei Urkunden Heinrichs VI. für das Kloster Hemmenrode und den Abt Geb- 
hard von Prüm als Burgrauius de Nurenberg bezeichnet (Stälin’s Wirtemb. Gesch. I, 511. 
Würdtweins Subsidia dipl. V, 264. Mon. Boica XXIX, I, 485. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. 
I, No. 56. 57), im Jahre 1196 bei König Heinrich VI. am 21. Jan. zu Hagenow und am 
17. Mai zu Ladenburg in Urkunden für das Kloster Schönau (De Gudenus, Syllog. var. 
dipl. 39. 45. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 58) als Friderieus comes de Zolre, am 
31. Mai zu Mainz in curia solenni Fridericus buregrauius de Nurinbere (Mon. Boica XXXI, 
I, 460 Stillfried u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 59. mit der Jahrszahl 1197); — ferner bei 
König Philipp im Jahre 1198 zu Worms bei dem Abschlusse des Bündnisses vom 29. Juni 
dieses Jahres mit dem Könige Philipp August von Frankreich als Fridericus de Zolre (Orig. 
Guelf. IN, 752. Leibnit. Cod. iur. gent. I, 6. Martene Collect. ampl. I, 1017. Pertz Monum. 
IV, 203. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 60), im Jahre 1199 am 29. Sept. zu Mainz 
in einer Urkunde für das Stift Salzburg (Friderieus comes de Zolre. Hund Metropol. Salisb. 
1, 75 I, 179. Mezger Hist. Salisb. 1023. Lünigs Reichsarchiv XVI, 964. 967. Stillfr. u. 
Märcker Mon. Zoll. I, No. 61); — im Jahre 1200 am 19. Jan. zu Hildesheim Comes Fri- 
dericus de Zolre in einer Stade und Bremen betr. Urkunde (Lappenbergs Hamb. Urkunden- 
buch I, 277. Michelsen Dithmars. Urk. 9. Orig. Guelf. III, 632. Sullfr. u. Märcker Mon. 
Zoll. I, No. 62), am 27. Jan. zu Goslar in einer Urkunde für diesen Ort (Vaterl. Archiv 
für Niedersachsen. 1841. Stillfr. u Märcker Mon. Zoll. I, No. 63. S. 38 Comes Friderieus 
de Zolre), am 31. Jan. zu Altstedt Comes Fridericus de Zolre in einer Urkunde für das 
Kloster Walkenried (Stälin’s Wirt. Gesch. I, 5i1. Böhmers Regesten von 1198-1254 
S. 8. Urkundenbuch des hist. Vereins für Niedersachsen II, 39. Stillfr. u. Märcker Mon. 
Zoll. I, No. 65), den 18. Febr. zu Oelnitz in Sachsen, wo K. Philipp den Verkauf des Guts 
Lippene bei Altenburg bestätigt, welchen Fridericus burgravius de Nurenbere vorgenommen 
(Schumacher Nachrichten VI, 52. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 26 mit dem Jahr 1198. Stillfr. 
u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 65. Stälin a. a. O. S. 511. Böhmers Reg. de 1198-1254 
S. 8), den 28. Februar bei dem Herzog Leopold von Oesterreich in einer Bestätigung des 
Schottenklosters zu Wien (Stillfr. und Märcker Mon. Zoll. I, No. 66), den 15. März zu 
Nürnberg in einer Urkunde für das Kloster Eberach (Friderieus prefectus de Nuorenbere 
Monum. Boica XXIX, I, 493. Falkenstein’s Antiq. Nordg. IV, 42. Stillfr. u. Märckers Mon. 
Zoll. I, No. 67. Schütz Corp. hist. IV, 54), den 18. März daselbst in einer Urk. für das 
Kl. Aldersbach (Friderieus prefeetus de Nurnberg Hund Metropol. Salisb. I, 64. Sullfr. u. 
Märkers Mon. Zoll. I, No. 68. Mon. Zoll. I, No. 68. Mon. Boica V, 361 vgl. XXIX, 496), 
den 11. Juni zu Elslingen oder Enslingen (Enzling) in einer Urkunde für das Stift St. Lu- 
cius in Chur (Comes Fridericus de Zolre. Hugo Annal. ord. praemonsir. I, 70. 71. Stillfr. 
u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 69) und den 1. Oct. zu Nürnberg in einer Urkunde für 
Bischof Theodorich von Utrecht (Comes Fridericus de Zolre Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 69 


die beim Regierungsantritte üblichen Bestätigungen ertheilte und die aufge- 
häuften Reichsgeschäfte erledigte. Im Jahre 1192 wird Friedrich zu Hei- 
dingsfeld, im Jahre 1193 zu Speier, Würzburg, Worms, Lautern und Coblenz, 
so wie noch im Jahre 1194 zu Nürnberg und Chur bei Staatshandlungen des 
Kaisers ausdrücklich genannt. 

Als Kaiser Heinrich im Mai 1194 von Neuem nach Italien zog, um 
sich zum Könige von Sicilien krönen zu lassen, blieb der Burggraf Friedrich 
zwar in Deutschland zurück, wo man ihn mittlerweile am Hoflager des Her- 
zogs Conrad von Schwaben wahrnimmt. Kaum war jedoch Heinrich VI. im 
Juli 1195 nach Deutschland zurückgekehrt; so wird auch Burggraf Friedrich 
in seinem Gefolge wieder sichtbar, namentlich im Jahre 1195 zu Worms, so 
wie im Jahre 1196 zu Ladenburg und zu Mainz. Erst der nochmalige Zug 
des Kaisers nach Italien schied ihn von dem Kaiser und zwar für immer, da 
Heinrich VI. am 28. September 1197 zu Palermo starb ('°). 

Gleich nach Philipps Wahl zum Römischen Könige half der Burggraf 
Friedrich den wichtigen Staatsvertrag vom 29. Juni 1198 abschliefsen, worin 
König Philipp von Frankreich jenem gegen Richard Löwenherz Hülfe zu- 
sagte. Dann nahm er im Sommer 1199 an dem Feldzuge des Königs nach 
dem Niederrhein wider den Gegenkönig Otto IV. Theil. Hiernächst beglei- 


I, No. 70. Heda Episc. Ultraj. edit. de 1643 p. 187 edit. de 1612 p. 328 — am letztern 
Orte Fridericus comes de Zahen und das Dat. 2 Kal. Octobris). Diese Übersicht der Er- 
wähnungen Friedrichs in den Urkunden seit seinem Gelangen zum Burggrafthum Nürnberg, 
macht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden auch vermutlich mit der Zeit noch 
manche Urkunden aufgefunden werden, welche seiner gedenken, von uns aber hier noch 
nicht benutzt werden konnten. Nicht dahin gehörig ist aber eine Urkunde, nach welcher 
Friedrich schon im J. 1190 als Burggraf von Nürnberg erwähnt werde; diese gehört viel- 
mehr in das Jahr 1192. (De Guden. cod. dipl. V, 355). Die von Oetter I, 270. Meibom 
I, 447 u. A. erwähnte und in das Jahr 1191 gesetzte Urkunde, worin Fridericus Burg- 
graffius Noribergensis auf dem Reichstage zu Saalfeld genannt wird, darf ebenfalls nicht in 
jenes Jahr gesetzt werden. G. W. v. Raumer in L. v. Ledebur’s Archiv XVI, 350. Noch 
weniger ist Oetters Bericht von einem Turnier verbürgt, welches Heinrich VI. im J. 1197 
zu Nürnberg gehalten haben soll und worin es namentlich heilst „den dritten Vortanz gab 
man Marggralf Wenzell von Mehren mitt Burggraff Friedrichs von Nürnberg Gemahell” und 
wornach diesem Paare noch 4 Paare fürstlicher Personen gefolgt seyn sollen. — Endlich 
gehört auch das Document nicht hierher, welches Lang (Reg. II, 382) in das Jahr 1200 
setzt, worin Burggraf Friedrich das Schlols Valkenberg dem Kloster Waldsassen verpfändet. 
Das Document ist falsch datirt und gehört, wie schon Stillfried (Mon. I, 179) richtig be- 
merkt hat, dem Jahre 1291 an. 


70 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


tete er den König Philipp auf dem Zuge nach Sachsen, wo dieser den Win- 
ter zubrachte. Im Frühling des Jahres 1200 war er mit dem Könige auf 
dem grofsen Versammlungstage zu Nürnberg, wo die Fürsten, Prälaten und 
Edlen dem König Philipp aufs Neue Hülfe und Beistand gegen alle seine 
Widersacher im Reiche gelobten. Diesem Gelübde gemäfs zog Friedrich 
dann auch mit dem Könige wieder von Nürnberg hinweg, da der König im 
Sommer des Jahres 1200 die Belagerung Braunschweigs unternahm. 

Die vergebliche, doch mit grolsen Verlusten für Philipps Heer ver- 
knüpfte Belagerung Braunschweigs war aber wohl das letzte Kriegsereignifs, 
welches Friedrich erlebte. Nach Aufhebung derselben kehrte er mit dem 
Könige nach Nürnberg zurück, wo er am 1. October 1200 als Zeuge einer 
königlichen Urkunde zum letzten Mal unter den Lebenden erscheint und 
sein Tod vermuthlich am 14. Juni des nächsten Jahres erfolgt ist (!). 


('%) Über die Zeit des Todes Friedrichs I. besteht die gröfste Verschiedenheit der An- 
gaben und dadurch ist eine unheilsvolle Verwirrung in die Geschichte dieser Zeit und in 
die Genealogie gebracht. Die Hauptschuld an dieser Verwirrung trägt ein sogenanntes 
Todtenschild, eine Gedächtnilstafel, welche ehemals sich im Kloster Heilsbron von den dort 
begrabenen Mitgliedern des Hauses Zollern, Nürnberger Linie, befunden hat und mit der 
Anzeige begonnen haben soll, Friedrich der erste Burggraf dieses Namens sei 1218 gestor- 
ben. Die Inschrift lautete nach Johann Monninger (Genealogia oder Stammregister des 
hochl. Chur- und fürstlichen Hauses Brandenburg, Mspt. boruss. Bibl. reg. Berol. fol. 30. 
Mspt. bor. Bibl. acad. Wratisl. I, F. 6. fol. 6. u. 233) ao. 1218 obiit Fridericus 
Burggrauius de Nurnberg Senior, nach Rentschel (Brand. Stammbaum S. 12) 
Anno M.CC.XVII Obiit Fridericus Burggravius de Nurnberg Senior; nach 
Rentsch, der sich auf Johann Monninger als Gewährsmann beruft, (Br. Cederhain S. 281) 
Anno MCCXVIII obiit Fridericus Burggravius de Nurnberg; nach Hocker 
(Hailsbronnischer Antiquitätenschatz I, S. 2) Anno Dni. MCCXVIII obiit Fridericus 
Burggravius de Nurnberg. So liefern auch Jung Comicia Burggr. 117. Falckenstein 
S. 99 und Andere diese Inschrift mit geringen Abweichungen. Doch hat sie Einer von 
dem Andern abgeschrieben: denn zur Zeit der letzten dieser Schriftsteller war die gedachte 
Gedächtnilstafel nicht mehr zu Heilsbron vorhanden: und schon in früherer Zeit war sie jam 
quidem exesa temporum longinquitate. Alle diese Schriftsteller beziehen die angeführte 
Notiz aber auf den ersten Friedrich unter den Burggrafen von Nürnberg, wofür auch innere 
Wahrscheinlichkeit spricht, und die ältern Schriftsteller setzten daher den Tod Friedrichs, 
des III. Grafen von Zollern und ersten Burggrafen, aus Achtung vor dieser Nachricht in das 
Jahr 1218. Dann kam aber eine zuverlässige Urkunde zum Vorschein, nach welcher die- 
ser Friedrich schon vor 1204 verstorben war (Lairiz Diss. de Burggr. Norimb. p. 19 
Oetter Erster Versuch S. 274. 278 f.) und Andere fingen daher an, die Richtigkeit der 
Angabe der Gedächtnifstafel zu bezweifeln. Doch eine bestimmte Angabe ist in einer schwer 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. ze 


Auf die Kenntnifs von dieser Theilnahme an Staatshandlungen der 
Hohenstaufenschen Herrscher, welche durch die Erwähnung Friedrichs als 


zu entwirrenden Genealogie ein zu köstliches Ding, als dafs die Geschichtsforschung dasselbe 
aufgeben mogte. Geschichtsschreiber, welche nicht ohne Weiteres den Vorgängern nach- 
schrieben, nahmen daher die willkürlichsten Versuche vor, der Anzeige einen mit den son- 
stigen historischen Verhältnissen verträglichen Sinn unterzulegen. So deutet z. B. Fid. 
Baur, der Geschichtsschreiber der Hohenzollerschen Staaten, die Todesanzeige auf den 
Burggrafen Conrad und läfst diesen im J. 1215 sterben, weil doch ein Burggraf von Nürn- 
berg, in diesem Jahre gestorben sein müsse und noch Andere haben, indem sie sich zu der 
unbedingten Anerkennung der Richtigkeit des Todtenschildes bequemt, einen Burggrafen 
Friedrich II. als von 1200 bis 1248 existirend angenommen, ebenfalls, wie es scheint, 
vorzüglich nur, um solchen 1218 sterben lassen zu können. 

Sieht man jedoch die gedachte Gedächtnilstafel forschend an, so muls das Vertrauen 
zu der Genauigkeit ihrer Angaben sehr erschüttert werden. Wir nehmen keineswegs in 
Abrede, dafs ihr etwas Aechtes zu Grunde lag und stimmen ganz dem Rector Gurkfelder 
bei, wenn er in seinen um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts niedergeschriebenen Be- 
merkungen zu Monninger sagt „diese Hailsbronnische Verzeichnüs belangend, ob sie schon 
jetztzo nicht mehr vor Augen, ist doch Herr Dr. Monninger als ein Nleilsiger Mann, 
wie in diesem ganzen Werk zu sehen, nicht zuzumessen, dals ers aus einem Finger gesogen 
oder selbsten erdicht” (Mspt. Bor. Bibl. Reg. Berol. in fol. Nr. 30). Aber wir können 
sie in dieser Form nicht für getreu anerkennen. Schon das Anno statt Anno Domini 
ist verdächtig: denn regelmälsig war die letztere Form in Gebrauch. Wir wollen dann 
nicht auf die Varianten in Ansehung der Versetzung des Worts senior, so wie des Fehlens 
und Vorhandenseins desselben, Gewicht legen, da diese Differenzen wohl auf Rechnung der 
Nachlälsigkeit späterer Abschreiber der Urschrift des Monninger zu setzen sind. Aber es 
muls bei dem Zwecke und der Bestimmung solcher Gedächtnifstafeln und bei der Form, 
worin wir dieselben fast ausnahmslos antreffen, ungemein auffallen, dafs der Todestag des 
Verstorbenen nicht erwähnt ist. Grade die Tage und nicht die Jahre des Todes der ihrer 
kirchlichen Fürbitte Empfohlenen waren für die Klöster das Merkwürdigste, wurden daher 
auf den Gedächtnilstafeln sorgsam angemerkt und fehlen selbst auf Leichensteinen dieser 
Zeit fast nie. Auch auf den übrigen Todtenschilden der burggräflichen Familie, die sich in 
der Klosterkirche zu Heilsbronn befanden, folgt immer dem Jahr die Angabe des Todes- 
tages z. B. Anno Dni. MCCLXXXXVI in vigilia assumtionis obiit Dominus Fridericus 
Senior Burggravius de Nurnberg. — Anno Dni. M CCC XXXII XI Kal. Junii obiit Dans. 
Conradus Burggrauius de Nurnberg filius Frideriei etc. (Hockers Antiq. Schatz I, 4-5). Man 
entschuldige den Mangel der Angabe des Todestages auf dem hier in Rede stehenden Todten- 
schilde nicht damit, dals zur Zeit der Anfertigung der Gedächtnilstafel dem Kloster Heilsbron 
vielleicht der Tag des Todes schon unbekannt geworden, und nur noch das Todesjahr be- 
kannt gewesen sei. Bei der feierlichen Begehung des Jahrestags der im Kloster begrabenen 
hohen Personen konnte leicht der Todestag bekannt bleiben und das Todesjahr ungewils 
werden, nicht aber ebenso leicht das Umgekehrte der Fall sein. Wir glauben daher nicht 
zu kühn zu verfahren, wenn wir behaupten: war die Gedächtnilstafel echt; so mulste sie 
neben dem Todesjahre Friedrichs auch dessen Todestag angeben. 


72 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Zeugen in den bezüglichen Urkunden angedeutet wird, ist leider die histo- 
rische Kunde von der öffentlichen Wirksamkeit des Stammvaters der spätern 


Die Glaubwürdigkeit der Tafel läfst sich nur dadurch retten, dafs man annimmt, bei 
ihrer halbverloschenen Schrift sei, die Angabe des Todestages nicht mehr völlig lesbar ge- 
wesen und die Lücke sei in der ohnehin sehr nachlässigen Abschrift unangezeigt geblieben. 
Glücklicher Weise kommt uns hier eine bis jetzt fast ganz unbeachtet gebliebene Notiz aus 
dem von Jung (Miscell. F. II, p. 40) mitgetheilten Extracte des Heilsbronner Todten-Calen- 
ders zur Hand und hilft uns aus dem Gewirre. Es heifst dort nämlich unterm 14. Juni: 
est anniuersarius Friderici Burggravii Senioris de Nurnberg. Wir erfahren aus 
dieser Bezeichnung des Tages den Todestag eines Friedrich, den wir unter den spätern Burg- 
grafen nicht kennen, den wir daher für Friedrich I. halten müssen. Denn Friedrich I. 
starb am 14. August 1297 und auch von den übrigen Friedrich genannten Burggrafen starb 
keiner, so viel wir wissen, am 14. Juni. Drücken wir nun den so gefundenen Todestag des 
ersten Zollerschen Burggrafen von Nürnberg — den 14. Juni — in der auf Gedächtnifstafeln 
und Epitaphien jener Zeit üblichen Schrift aus, so wurde derselbe bezeichnet: XVII. Kal. Jul. 
und muls also die Inschrift, wenn wir sie zu restituiren versuchen, nach der Angabe des Jahres 
XVIII. Kal. Jul. Obiit Fridericus etc. enthalten haben. Es ist nun mehr als wahr- 
scheinlich, dafs die Worte Kal. Jul. auf der verdunkelten Inschrift von den Abschreibern 
nicht mehr erkannt werden konnten, dafs sie daher die Zahl XVIII zu der Jahrszahl hinzu- 
setzten und also auf die irrthümliche Annahme kamen, Friedrich der erste Burggraf sei im 
Jahre M. CC. XVII. verstorben. 

Doch nieht nur der Tag, sondern auch das Jahr des Todes des in Rede stehenden 
Friedrich ist sehr zweifelhaft. In der genealogischen Geschichte der Burggrafen lälst der 
Freih. von Stillfried — der diese Verhältnisse sehr sorgfältig durchforscht hat — denselben 
im Jahre 1194 aus den Urkunden verschwinden, seinen Tod vermuthen und im Besitze der 
Burggrafschaft Nürnberg, so wie der Grafschaft Zollern, seine Söhne Conrad und Friedrich 
suecediren. Nach den „Hohenzollerschen Forschungen” I, 110 Note 10 von Stillfried und 
Märcker, ist der Tod Friedrichs I. am Wahrscheinlichsten um das Jahr 1197 anzunehmen, 
da zwischen dem 31. Mai 1196 und dem 29. Juni 1198 kein Friedrich vorkomme. Diese 
Annahmen haben indessen viel gegen sich. Die Notiz in der Urkunde von 1204 (Note 26 vor. 
Abschn.) dafs Sophia eine Handlung longe post obitum mariti, nämlich eben des in Rede stehenden 
Friedrich, vorgenommen habe, enthält dafür keine Rechtfertigung, Friedrichs Tod soweit in 
die Vergangenheit zurück zu versetzen: denn bei dem longe kann ebenso gut an drei bis 
vier Jahre als an 8 bis 10 Jahre gedacht ‚werden. Dagegen streitet aber die gleichförmige 
niemals durch längere Intervalle unterbrochene Erwähnung des Grafen und Burggrafen Frie- 
drich von 1192 bis 1200 als vertraueten Rathes in den Urkunden Heinrich VI. und Philipps 
(Note 15). Für die Unterbrechung dieser Erwähnung zwischen 1196 und 1198 liegt der 
in Heinrichs VI. Italienischen Zuge und Tode und in der Thronbesteigung Philipps gegebene 
Erklärungsgrund nahe. Noch entschiedner streitet gegen jene Annahmen aber eine Urkunde 
vom Jahre 1198, die in Stillfrieds Mon. Zoll. I, No. 13. S. 26 und in Stillfried und Mär- 
ckers Mon. Zoll. I, No. 65 mitgetheilt ist. In dieser Urkunde tritt um das Jahr 1198 oder 
besser am 18. Febr. 1200 (denn in das letztere Jahr gehört die Urkunde nach berichtigtem 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. Me 


Burggrafen von Nürnberg beschränkt. Die Armuth der aus jener Zeit er- 
haltenen Geschichtsquellen versagt uns jedes in deutlichern Zügen hervor- 
tretende Bild von seiner Persönlichkeit, die den mitgetheilten Andeutungen 
nach zu schliefsen, sich im Rathe des Reichsoberhauptes, wie im Felde, mit 
Auszeichnung geltend machte. 

Rücksichtlich der Familienverhältnisse Friedrichs möge nur daran er- 
innert werden, dafs er ein Sohn des Grafen FriedrichII. von Zollern und 
seiner Gemahlin Udilhild von Urach und mit Sophia, Gräfin von Raabs, der 
Tochter des Burggrafen Conrad II. von Nürnberg, die ihn nebst Söhnen 
überlebte, vermählt war (?). Ihre Söhne setzte Sophia, längere Zeit nach 


Datum. Stälin’s Wirt. Gesch. II, 511. Böhmers Kaiserregesten v. 1198-1254 S. 8) noch 
ein Burggraf Friedrich in der Veräulserung von Pertinenzen des Burggrafthumes als alleiniger 
Besitzer desselben auf. Der gleichnamige Sohn des ersten Burggrafen Friedrich war dage- 
gen, wie sich später zeigen wird, nur Mitbelehnter an dem Burggrafthume Nürnberg und 
sein älterer Bruder Conrad der eigentliche Besitzer desselben. Jedenfalls waren es in der 
nächsten Zeit nach dem Tode des ersten Burggrafen Friedrich zwei Personen, von denen 
nur eine vollgültige Erklärung in dergleichen Veräufserungssachen ausgehen konnte und muls 
daher die Urkunde von dem 18. Febr. 1200 noch auf den ersten Burggrafen Friedrich be- 
zogen werden. 

Dals dieser erste Burggraf im Jahre 1200 oder bald hernach gestorben sei, nöthigt 
schon der Umstand anzunehmen, dafs er in diesem Jahre aus den Urkunden verschwindet — 
denn vor 1205 wird kein Friedrich von Zollern oder von Nürnberg wieder erwähnt: und 
die Erwähnungen, die nach dieser Zeit einem Friedrich wieder zu Theil werden, zeigen die- 
sen in einem wesentlich andern Verhältnisse, als in welchem der frühere Friedrich nach 
den Urkunden hervortritt. Dazu kommt die Urkunde von 1204, die des lange schon ver- 
storbenen Burggrafen Friedrich von Nürnberg gedenkt (Note 17). Auch der Freiherr von 
Stillfried hat daher in neuerer Zeit in Übereinstimmung mit vielen ältern Geschichtsschrei- 
bern der Vermuthung beigestimmt, dafs Friedrich um das Jahr 1200 gestorben sei. (Vgl. 
Stillfrieds Stammtafel des Erlauchten Hauses Hohenzollern Schwäbischer Linie.) 

Wäre nun anzunehmen, dafs die letzten in das Jahr 1200 fallenden Erwähnungen des 
Grafen Friedrich von Zollern (vgl. Note 15 sub fine) nicht mehr auf Friedrich den Vater, 
sondern schon auf den nach 1205 öfter erscheinenden gleichnamigen Sohn desselben gehen, 
eine Annahme, der nichts Bestimmtes entgegen steht; so würde der wahrscheinliche Todes- 
tag Friedrichs des ersten Burggrafen sein: der 14. Juni 1200. Dann hätte die oben erläu- 
terte Gedächtnilstafel des Klosters Heilsbronn ohne Zweifel gelautet: Anno (dom.) M.CC.X VIIL 
(Kal. Juli) obiit Friderieus ete. Gehen jedoch alle Erwähnungen Friedrichs Grafen von 
Zollern und Burggrafen von Nürnberg, in den Urkunden König Philipps bis zum 1. Oct. 
1200, welches anzunehmen näher liegt, auf dieselbe Person; so kann der Tod dieses ersten 
Burggrafen Friedrich auf den 14. Juni 1201 frühestens gesetzt werden und mufs in der 
oft erwähnten Gedächtnilstafel auch die Jahresangabe dahin emendirt werden. 


Philos.- histor. Kl. 1854. K 


74 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


dem Tode ihres Gemahls, doch vor 1204, zu Herren ihrer Allodialbesitzungen 
ein, von denen sie nur zu Schenkungen an geistliche Stifte sich einen Theil 
vorbehielt (!7). Sie bereicherte davon namentlich das Oesterreichische Kloster 
Zwettl (17). Dann erlebte sie noch den durch einen ihrer Söhne im J. 1218 
vorgenommenen Verkauf der Grafschaft Raabs ('?). Weiter ist von der für 
die Geschichte des Zollernschen Hauses so denkwürdigen Frau keine Nach- 
richt erhalten. 

Von Friedrichs Thätigkeit für die Nürnberger Burggrafschaft wissen 
wir nur wenige vereinzelte Handlungen, jedoch bemerkenswerth dadurch, 
dafs in ihnen dieselbe Richtung schon hervortritt, welche alle Nachfolger 
Friedrichs in diesem Reichslehne mit wunderbarer Consequenz verfolgt ha- 
ben, nämlich die Zubehörungen der Burggrafschaft in liegenden Gründen zu 
vergröfsern und ihrer Verminderung möglichst zu wehren. Es kaufte der 
Burggraf nämlich ein Gut in Lipene bei Altenburg — wohl Ober- oder 
Niederleupten — von den Herren von Kohren und liefs sich dasselbe als 
Pertinenzstück des Lehns der Burggrafschaft vom Reiche verleihen. Nur 
wurde der Burggraf durch Rechtsansprüche, welche das Marienkloster zu 
Altenburg darauf machte, später (1200) genöthigt, diese der Burggrafschaft 
auch nicht vortheilhaft gelegene Besitzung dem geistlichen Stifte gegen Er- 
stattung abzutreten und selbige zu dem Ende in König Philipps Hand wieder 
aufzugeben ('?). 

Das wichtigste Ereignifs, welches Burggraf Friedrich für seine Nach- 
kommen erwirkte, bleibt immer seine Succession in die Besitzungen des äl- 
tern burggräflichen Hauses, wodurch er die Burggrafschaft Nürnberg mit 


('”) Vgl. Nete 26 zum vorigen Abschnitt. 


(?) Nach einer Urkunde v. J. 1218, von welcher leider nur die alte Inhaltsanzeige bis 
jetzt bekannt geworden ist, welche lautet: „Herzog Leupolt chauft wider den purchgraven 
von Nürnberg und seiner muter die grafschaft zu Ragcz vnd den marcht vnd daz darzu 
gehört, vmb zway tausend march silber” (Janns Ennichel bei Rauch Script. I, 258, 30. 
Monum. Boica XXIX, 314). 


('?) Die Erwerbung des Gutes Lipene von den Herren von Kohren (nicht Lohren) kennt 
man bis jetzt nur aus einer Notiz, welche nicht einmal das Jahr bezeichnete (Schultes Direct. 
dipl. II, 399). Die Urkunde ist noch nicht durch den Druck bekannt geworden. — Die 
Abtretungs-Urkunde des Kaiser Philipp vom 18. Febr. 1200 ist in Stillfrieds und Märckers 
Mon. Zoller. I, No. 65 abgedruckt. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 75 


den Fränkischen, so wie die Grafschaft Raabs mit den Österreichischen Erb- 
gütern der erloschenen Familie seiner Gemahlin, an sein Haus brachte. Die- 
ser Erwerbung widmen wir daher noch eine nähere Erörterun 


I 


o° 


Die Succession in die Burggrafschaft. 


Von den Bestandtheilen der reichen Verlassenschaft des Burggrafen 
Conrad I. konnte der Hauptgegenstand, welchen die Burggrafschaft bildete, 
nicht durch das Erbrecht der Tochter des letzten Besitzers allein ihrem Ge- 
mahle zugebracht und auf ihre gemeinschaftlichen Nachkommen übertragen 
werden. Die Burggrafschaft war unzweifelhaftes Mannlehn und durch Con- 
rad’s II. Tod und das Erlöschen seiner Familie im Mannsstamme dem Reiche 
apert geworden; ihre Erwerbung setzte also eine von dem Reichsoberhaupte 
ausgehende, von freier Willensbestimmung desselben abhängige Wiederver- 
leihung voraus. Die von Schriftstellern mehrfach gebrauchte Bezeichnung 
Sophiens als „Erbburggräfin” oder „Erbtochter” in Beziehung auf die Burg- 
grafschaft Nürnberg, findet daher keine Rechtfertigung. Jedoch bei den dar- 
gelegten nahen Beziehungen, worin sowohl der Burggraf Conrad I., als auch 
sein Nachfolger Friedrich, zu dem Hohenstaufenschen Herrscherhause stand, 
gab der Nürnberger Aperturfall diesem gewils eine erwünschte Gelegenheit, 
die Verdienste beider durch die Wiederverleihung an Friedrich lohnend an- 
zuerkennen. Die Hohenstaufen waren freigebig in der Belohnung der Ver- 
dienste ihrer Anhänger. Nicht sowohl angeheirathet ist daher die Burggraf- 
schaft Nürnberg, als verdient zunächst, durch die Treue und Anhänglichkeit, 
womit man ihren letzten Besitzer und ihren neuen Erwerber dem Wohl des 
Reiches und dem Throne der Hohenstaufen seine Thätigkeit widmen sieht. 

Zugleich waren freilich auch die damaligen Zeitverhältnisse der Über- 
tragung von Mannlehnen mittelst weiblicher Succession an ein neues Ge- 
schlecht grade in aufserordentlicher Weise günstig. Die Strenge des Lehn- 
rechtes in der Ausschliefsung weiblicher Succession war zwar schon früher 
bisweilen dadurch gemildert, dafs bei der Wiederverleihung eines erledigten 
Lehnes dem Gemahl einer angemessen verheiratheten Tochter vor frem- 
den Bewerbern der Vorzug gegeben wurde. Ganz besonders aber wurde 
dieser Gebrauch durch die politische Tendenz begünstigt, welche die Ho- 
henstaufen rücksichtlich der Erblichkeit der Krone des Deutschen Reiches 
verfolgten und welche Kaiser Heinrich VI. mit grofsem Eifer zu verwirkli- 


K2 


76 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


chen suchte. Der Gegenwerth, welchen man den Grofsen des Reiches für 
die Aufgabe der Wählbarkeit des Reichsoberhauptes damals als Preis anbot, 
bestand eben in dem Zugeständnisse, dafs ihre Lehne dann auch auf weib- 
liche Descendenz und auf Seitenverwandte sollten vererbt werden können. 
Wie nun die Fürsten jener Zeit den grofsen Entwurf stillschweigend zu ge- 
nehmigen schienen, indem sie die Krone, wenn auch noch mit Beibehaltung 
der Form einer Wahl, in dem Hause der Hohenstaufen sich vererben lie- 
fsen; so sieht man auch von Seiten der Könige und Kaiser dieses Hauses, 
in Ansehung der Succession in Reichslehne nach dem Erlöschen des Manns- 
stammes, ein jenem Plane angemessenes Verfahren beobachtet. Selbst in 
Ansehung der gröfsten und wichtigsten Fürstenlehne wurde von den Kaisern 
Friedrich I. und Heinrich VI. diesen Grundsätzen gemäfs verfahren: z. B. in 
dem Österreichischen Herzogsprivilegium den Töchtern die Eventualsucces- 
sion in das Herzogsthum zugesichert und dem Herzoge Heinrich, dem Sohne 
Heinrichs des Löwen, nach seiner Vermählung mit der Tochter des Rheini- 
schen Pfalzgrafen, die Succession in die Pfalzgrafschaft zugestanden (*°). Es 
konnte daher nicht als Ausnahme von den in ähnlichen Fällen befolgten Grund- 
sätzen betrachtet werden, wenn die Wiederverleihung der Burggrafschaft 
Nürnberg nach dem Tode des Burggrafen Conrad an den Schwiegersohn des- 
selben geschah. Jedenfalls mufste dem letztern seine Vermählung mit der 
Tochter des letzten Lehnsbesitzers eine vorzügliche Berücksichtigung unter 
den Bewerbern in damaliger Zeit zusichern. 

Der Plan der Hohenstaufen scheiterte zwar später, nachdem Friedrich 
längst als Burggraf anerkannt war, an dem Widerstande, welchen Papst und 
Geistlichkeit dem Kaiser Heinrich VI. entgegenstellten, als er im Jahre 1196 
die Erblichkeit beider, der Krone und der Reichslehne, durch eine förm- 
liche Reichsconstitution festzustellen versuchte (*'); jedoch wurde auch in der 


(@) Vgl. Riedel’s Beschreibung der Mark Brandenburg im Jahre 1250 Band II, S. 139. 
440. — In dem Österreichischen Herzogsprivilegio v. J. 1156 heilst es indifferenter filii et 
filiae ducatum hereditario jure a regno teneant (Lünigs Reichs-Archiv Band VII, S. 4) und 
Bischof Otto von Freisingen (I, 32) sagt daher von dem Kaiser: ducatum non solum Henrico, 
sed et uxori tradidit. Über die Ehe Heinrichs und die Succession in die Pfalz (1194) 
Origin. Guelfic. II, 149. u. 152. 


() Nach dem Chron. Reinh. in Scheidts Orig. Guelfic. IT, 189 hat Heinrich VI. auf 
dem Reichstage zu Mainz (1195) cum — imperator videret, Duces, Marchiones etc. ad signum 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 77 


folgenden Zeit noch oft eine Bewilligung im Geiste jenes Planes ertheilt (?) 
und namentlich der Burggrafschaft Nürnberg etwa achtzig Jahre später da- 
durch die Gefahr nahe gerückt, mittelst der Succession einer verheiratheten 
Tochter, der gräflichen Familie von Öttingen zugeführt zu werden. Der 
Burggraf Friedrich III., welcher mehrere erwachsene Töchter besafs und 
ohne männliche Nachkommen abzugehen fürchtete, bewog im Jahre 1273 
den König Rudolph, für diesen Fall seiner an den Grafen Ludwig von Öttin- 
gen vermählten Tochter Maria und eventuell auch seinen übrigen Töchtern 
die Succession in die Burggrafschaft zuzusichern. Diese königliche Con- 
cession mögte wohl nicht ertheilt sein, wenn die Erbfolge einer angemessen 
verheiratheten Tochter nicht in der Burggrafschaft schon eine Art von Her- 
kommen für sich gehabt hätte. Wurden aber noch im Jahre 1273 in Bezug 
auf die Succession in Reichslehne so auffallende Begünstigungen dem weib- 
lichen Geschlechte ertheilt; so ist die Vermuthung gerechtfertigt, dafs auch 
der Erwerbung der Burggräfschaft Nürnberg durch den Grafen Friedrich 
seine Vermählung mit der Tochter des letzten Lehnsbesitzers als mitwirken- 


des Verhältnifs zu Grunde lag. 


Die Fränkischen Stammgüter. 


Bedurfte es jedoch zur Erwerbung der Burggrafschaft in jedem Falle 
der Bewilligung des Reichsoberhauptes; so gingen dagegen die in Franken 
belegenen Allodialgüter des ältern burggräflichen Hauses ohne Weiteres 
nach dem Erbrechte an den Burggrafen Friedrich oder seine Gemahlin und 
ihre Nachkommen über. Das Vorhandensein solcher Allodialgüter der Raabs- 


crucis properare, sub generali edieto principibus innotuit, privilegiatam peregrinis ituris de 
hereditandis possessionibus suis in consistorio imperiali volens condere licentiam, ut quicunque 
filum non haberet, filiae vel cuicunque in genealogia proximo ipsam delegaret. Gervasüi 
Tilberinensis Otia imperialia bei Leibnitz Script. rer. Brunsv. T. I, p. 943 (mit dem Drack- 
fehler LIE principes statt VII prineipes). Rerum familiarumque Belgicarum Chronic. magnum 
authore ord. S. Aug. Can. regul. prope Nussiam religioso edit. 1654 p. 203 bei Pistor 
Script. rer. German. T. IH. Gobelini Person. Cosm. bei Meibom, Script. rer. Germ. P. I, 
275. Vgl. F. v. Raumer, Hohenstaufen III, 59 f. 


() Auch als im 13. Jahrhunderse Geldern und Braunschweig Herzogthümer wurden, 
geschah es als Tochterlehn, wobei Aluericus monachus bemerkt: filiae non solent in imperio 
hereditare. G. W. von Raumer Reg. Brand. I, 264. 


78 Rırper: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


schen Burggrafen in Franken weisen schon die mehrfach mit dergleichen 
Gütern an das Schottenkloster zu Nürnberg vorgenommenen Schenkungen 
nach (2°). Auch fehlt es nicht an Zeugnissen, nach welchen die spätern 
Burggrafen, Friedrichs I. Söhne und Nachkommen, sich im Besitz von Orten 
in der Umgebung Nürnbergs befanden, welche früher im Besitz Raabsscher 
Burggrafen erscheinen und nicht eigentlich zu dem Reichslehn der Burggraf- 
schaft gehörten. (**). 

Ob die Raabsschen Burggrafen solche Güter, in deren Besitze sie in 
Franken auftreten und die sie auf die Zollernschen Burggrafen vererbten, 
erst nach der Erlangung der Burggrafschaft Nürnberg erwarben oder ob sie 
sich schon von altersher in deren Besitz befanden, mufs bei der mangelhaf- 
ten Kunde von ihrem Geschlecht unentschieden bleiben. Möglicher Weise 
gehörten die Grafen zu Raabs einem alten in Franken heimischen Geschlechte 
an, wenn man sie auch zuerst mit Besitzungen auftreten sieht, die ihnen in 
Österreich verliehen waren. 

Unter den an das Zollernsche Haus gleich in der ersten Zeit seiner 
Succession in die Burggrafschaft Nürnberg übergegangenen Fränkischen 


(*)  Burggraf Gottfried I. schenkte dem Aegidienkloster das Dorf Hehl im Bayreuthschen 
und einen Theil des bei Schwabach gelegenen Dorfes Meckenlohe. Burggraf Gottfried I. 
schenkte dem Kloster Güter zu Stuphaim und Neuses: Burggraf Conrad II. Besitzungen zu 
Melgach und Burggräfin Hildegard zu Helboltzheim, Ungersheim und Kirchheim. Vgl. Note 15 
zum II. Abschnitt. 


(@) Zu der im Texte erwähnten Beobachtung giebt z. B. der Ort Rietfeld Veranlassung 
nämlich die villa foralis Rietfeld, das heutige Neustadt an der Aisch (Oetter Burggr. II, 
S. 30 £.). Es wird in einer Urkunde vom Jahre 1147, wie von Lang (Alte Grafschaften 
S. 240. 309) angeführt ist, Conrad von Rietfeld patruus des Burggrafen Gottfried II. 
von Nürnberg genannt. Es war also dieser Conrad dem Hause Raabs angehörig — wie? 
das können wir nicht bestimmen. Dieser Conrad mulste aber zu Rietfeld seinen Wohnsitz 
haben. Auch in der Urkunde über die Schenkungen der Raabsschen Familie an das Schotten- 
kloster zu Nürnberg kommt ein Eberhard von Rietfeld neben dem Burggrafen Conrad I. 
vor (Note 15 Absch. I.). Im Jahre 1274 zeigt sich Burggraf Friedrich IN. als Lehns- 
besitzer der villa foralis Reituelden oder Rietfeld (Oetters Burggr. II, 26). Offenbar 
war hiernach derselbe Ort ehedem im Raabsschen, jetzt im Zollerschen Besitz. — Dasselbe 
läfst sich noch an dem Dorfe Neuses wahrnehmen. Burggraf Gottfried vereignete dem 
Schottenkloster zu Nürnberg Besitzungen in diesem im Beyreuthischen gelegenen Dorfe 
Note 15 zu Abschn. II.) Burggraf Conrad II. und Friedrich III., beide aus dem Hause 
Zollern, vereigneten im Jahre 1246 dem Kloster Heilsbronn curiam nostram in demselben 
Orte (in Nuisese nach Oetter I, 297 in Niuseze nach Stillfried Mon. I, 50). 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 79 


Stammgütern war auch der Nachlafs der anscheinend mit dem zwölften Jahr- 
hundert erloschenen Grafen von Abenberg begriffen. Diese Grafen waren 
in der Gegend, welche das spätere Burggrafenthum Nürnberg umfafste, mit 
bedeutendem Grundbesitz angesessen, von dem sie zwar einen Theil dem 
Kloster Heilsbronn zuwandten, gewifs jedoch noch einen beträchtlichen Über- 
rest auf ihre Allodialerben übergehen liefsen (Note 25 Abschn. II). 

Die Grafen von Zollern zeigen sich weder vor noch nach Friedrichs 1. 
Zeit in irgend einer nahen Beziehung zu Franken. Ihre Besitzungen waren 
allem Anscheine nach lediglich auf Schwaben beschränkt. Wahrscheinlich 
sind daher alle die Stammgüter in Franken, in deren Besitz man des Burg- 
grafen Friedrichs erste Nachkommen erblickt und die man, beim Mangel an 
Nachweisbarkeit ihrer Erwerbung, als ursprüngliche Hausbesitzungen bezeich- 
net hat, wie Spalt, Werdenfels, Sandskron, Rietfeld, Fürth, Kadolzburg 
und Abenberg, für Allodialbesitzungen der gräflichen Häuser Raabs und Aben- 
berg zu halten, welche die -Vermählung Friedrichs mit der burggräflichen 
Tochter Sophia dem Hause Zollern zugeführt hat. 


Die Grafschaft Raabs und die Österreichischen Stammgüter. 


Im Österreichischen bestand die Raabssche Verlassenschaft theils in 
der schon erwähnten Grafschaft mit der Burg und dem Markte Raabs, theils 
ebenfalls aus zerstreueten kleinern Besitzungen. Die Grafschaft mit dem dazu 
gehörigen gleichnamigen Orte und Stammsitze des erloschenen Geschlechtes 
wurde um das’Jahr 1218 von Friedrichs I. Nachfolger in der Burggrafschaft 
Nürnberg und dessen Mutter für 2000 Mark Silber dem Herzoge Leopold VI. 
von Österreich verkauft und dadurch mit den herzoglichen Landen ver- 
einigt (°°). Sie kam daher frühzeitig aus allem Zusammenhange mit der 
Fränkischen Burggrafschaft. Dagegen verlautet nichts von einer Veräufse- 
rung der übrigen einzelnen Herrschaften und Güter, welche das Haus Raabs 


() Den Kaufbrief über die Grafschaft Raabs, der leider noch nicht wieder aufgefunden 
ist, erwähnt zuvörderst Jans von Eneucheln in seinem Fürstenbuche von Österreich und 
Steyrland (Linz 1618) mit den Worten: Der Herzog Leupoldt chaufft wider den Purch- 
graven von Nurenberch und seiner Mueter die grafschafft zu Ragez und den marcht und 
das dazu gehort umb zwey tausent march silber. Diese Inhaltsanzeige der Urkunde steht 
auch in dem Passauer Codex und ist daraus in den Monument. Boic. XXIX, 314 ab- 
gedruckt. 


80 Rırvper: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


im Österreichischen besessen haben mufs (6%). Es ist daher anzunehmen, 
dafs diese von den Erben beibehalten worden sind. 

Dieser Annahme entsprechend findet man auch die nachfolgenden 
Burggrafen von Nürnberg, schon während des 13. Jahrhunderts so wie in spä- 
tern Zeiten, im Besitz bedeutender Herrschaften und Güter inmitten der 
Österreichischen Lande, welche von ihnen sich bis auf den König Friedrich 
Wilhelm II. von Preufsen vererbt haben. Familien, wie die Fürsten von 
Lichtenstein und Khevenhiller, die Grafen von Abensperg, Auersperg, Har- 
deck, Stahrenberg, Schönborn und andere von gleichem und von geringe- 
rem Range, standen dadurch, bis über die Zeiten des siebenjährigen Krieges 
hinaus, im Verbande der Lehnstreue zu dem Brandenburgisch-Preufsischem 
Herrscherhause (7). Die Aufklärung des Ursprunges dieses eigenthümlichen 
Besitzverhältnisses im entfernten Auslande, hat die Geschichtsschreiber in 
Verlegenheit gesetzt. Man suchte diese Aufklärung zuletzt in einer Erzäh- 
lung, die mehr einer Erdichtung, als einem glaubhaften Berichte ähnlich 
sieht. Ein Burggraf von Nürnberg, erzählte man, habe in einer Schlacht, 
nach Einigen in der Schlacht bei Mühldorf, viele Österreichische Herren und 
Ritter zu Gefangenen gemacht: diese hätten das geforderte hohe Lösegeld 
nicht bezahlen können und sich dadurch genöthigt gesehen, ihre sämmtlichen 
Herrschaften und Schlösser von dem Burggrafen zu Lehn zu nehmen. Da- 
für habe der Burggraf sie der Haft entlassen. Diese Darstellung des Ver- 
hältnisses wird aber durch nichts Historisches unterstützt. Der wahre Ur- 
sprung der alten burggräflichen Besitzungen in Österreich mufs, bei dem her- 
vorgetretenen Zusammenhange der Raabsschen und der Zollernschen Burg- 
grafen, von selbst einleuchten. 


(°) Österreichischen Güterbesitz des Hauses Raabs findet man in verschiedenen Urkun- 
den angedeutet, besonders in den mehrfachen Schenkungen an das Kloster Garsten, (Vgl. 
Note 9 und 16 zum II. Abschnitt) desgleichen in den Schenkungen an das Kloster Zwetl 
(Vgl. Note 26 zum II. Abschn.). Auch heilst es in einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. 
v. J. 1166 von dem Bischofe von Bamberg predium quoddam in Karinthiae ducatu a burc- 
grauio de Nurenberg sibi comparauit. Mon. Boica XXIX, 282. 

() Struve, Commentat. de dominio directo in alieno territorio. Singularia Norimb. 
S. 46. Spiels Archiv. Nebenarbeiten II, 14. Von Lancizolle a. a. O. I. S. 109. In einer 
Abhandlung über diesen Gegenstand von Holle in v. Hagens Archiv für die Gesch. u. 
Alterthumskunde Oberfrankens sind die Namen sämmtlicher Lehne, die noch im 17. Jahrh. 
von den Fränkischen Markgrafen zu Lehn gingen, verzeichnet. Daselbst befindet sich auch 
noch eine zweite Abhandlung über diese Lehne von Stadelmann. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 51 


Allerdings sind einzelne burggräfliche Besitzungen in Österreich, 
welche von dem Reiche oder von den Bischöfen von Regensburg, Bamberg 
und Freisingen zu Lehn gingen, erst im 13. und 14. Jahrhunderte von den 
Burggrafen erworben (°°). Dafs dergleichen neue Erwerbungen stattfanden, 
kann nicht auffallen, wenn angenommen wird, dafs man dieselben an einen 
gröfsern Complex älterer Besitzungen anknüpfte, durch welchen die Burg- 
grafen sich ohnehin genöthigt sahen, eine eigene Verwaltung in Österreich 
zu unterhalten. Hatte dagegen das burggräfliche Haus nicht schon ursprüng- 
lich einen bedeutenden Grundbesitz in Österreich inne; so mülste dasselbe 
eine sehr übel berechnete Politik befolgt haben, wenn es der Erweiterung 
seiner Hausmacht in Franken den Erwerb entlegener Österreichischer Besit- 
zungen vorzog. 

Was für den Raabsschen Ursprung der alten burggräflichen Besitzun- 
gen in Österreich endlich noch mit vorzüglichem Gewichte spricht, ist der 
Umstand, dafs man dieselben nicht in dem Verhältnisse eines gewöhnlichen 
landsäfsigen Gutsbesitzes, sondern mit ausgezeichneten Privilegien und Ex- 
emtionen in Ansehung der Österreichischen Herzogsgewalt ausgestattet an- 
trifft. Schon Kaiser Karl IV. erklärt und verordnet in einer Urkunde vom 
Jahre 1363, gegen die von dem Österreichischen Landesherrn geltend gemach- 
ten Ansprüche auf Lehnsherrlichkeit über die burggräflichen Besitzungen in 
Österreich, die Burggrafen hätten diese Besitzungen von altersher von 
dem Kaiser und von dem Reiche empfangen, von welchem sie dieselben auch 
ferner zu Lehn tragen sollten (*). Eine solche Exemtion von der Lehns- 


(°°) Neu erworben scheint namentlich die Herrschaft Sefeld zu sein. Kaiser Rudolph von 
Habsburg erklärt in einer Urkunde vom Jahre 1268, dals Burggraf Friedrich (IH.) das Schlofs 
Sefeld mit dem Zubehör, welches der Kaiser dem Burggrafen vor langer Zeit schon verlie- 
hen habe, als unmittelbares Reichslehn besitzen soll, behält sich jedoch die Befugnils vor, 
die Lehnsherrlichkeit darüber den Herzogen von Österreich zu überweisen (Spiels Arch. 
Nebenarb. I, 23. Schütz IV, 135). Möglicher Weise befanden sich auch unter den Gütern 
neue Erwerbungen, welche von den Bischöfen von Freisingen i. J. 1277, von Bamberg 
i. J. 1283, so wie von Regensburg im J. 1344 den PBurggrafen verliehen wurden (Schütz 
Corp. hist. Brand. IV, 112. 113. 129. 250. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 132. 155). Es ist 
häufig schwierig, die Lehnbriefe über Lehnserneuerungen und über neue Lehnserwerbungen zu 
unterscheiden. Einige neue Erwerbungen sind unzweifelhaft in diesen Lehnbriefen zu erkennen. 


@°) Urkunde in Spiels Arch. Nebenarb. II, 27. und in der Histor. Norimb. diplom. 
S. 423. 
Philos.- histor. Kl. 1854. L 


82 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


herrlichkeit des Österreichischen Herzogthumes läfst sich wohl nur durch die 
bevorrechtigte Stellung der Familie Raabs und deren verwandschaftliche Be- 
ziehungen zu dem alten Österreichischen Markgrafenhause Babenberger Stam- 
mes genügend erklären. Denn von den Raabsschen Besitzungen wird schon 
in einer Urkunde des 12. Jahrhunderts in Beziehung auf den Burggrafen oder 
Grafen Conrad I. ausdrücklich gesagt, dafs dieselben seinen Vorfahren vom 
Reiche verliehen seien (°). 

Für die späteren Burggrafen von Nürnberg konnte jedoch der unmittel- 
bare Besitz der Raabsschen Güter in Österreich, bei ihrer grofsen Entfernung 
von dem Wohnsitze der Burggrafen, nicht sehr vortheilhaft sein. Die Ver- 
waltungskosten mufsten den Ertrag derselben verschlingen. Daher scheinen 
die Burggrafen in Ansehung dieser Besitzungen ein Benutzungssystem einge- 
schlagen zu haben, welches bei entlegenen Besitzungen damals überhaupt 
üblich war und der Veräufserung sehr nahe kam. Sie thaten dieselben näm- 
lich zu Lehn aus, ohne Zweifel nicht ohne dafs die Familien, welche dadurch 
ihre Vasallen wurden, das nutzbare Eigenthum mit baarem Gelde erkauften. 
So erklärt es sich, dafs diese Österreichischen Besitzungen in späterer Zeit 
lediglich in lehnsherrlichen Gerechtsamen bestanden. 

Doch selbst die Wahrnehmung dieser lehnsherrlichen Rechte, welche 
dem burggräflichen Hause vorbehalten blieben, war lästig. Es gehörte zu 
den alten Privilegien des Österreichischen Adels, dafs er nicht aufser Landes 
seine Lehne zu empfangen brauchte (?'). Die Burggrafen und ihre Besitz- 
nachfolger mufsten daher sich entweder persönlich von Zeit zu Zeit ins Öster- 
reichische begeben, um hier die erforderlichen Lehnshandlungen vorzu- 
nehmen, oder durch einen ihrer Vasallen vertreten lassen (??). Diesen Ver- 


(°) Nouerit — qualiter dominus Cunradus de Ratzoz de possessionibus, regia aucto- 
ritate parentibus suis collatis, tradidit magnam partem silve ad altare sanete Mariae 
cenobio Garstensi ete. Kurz, Beitr. z. Östr. Gesch. I, 510. Stillfried’s Burggr. S. 36. — 
Auch von dem Bischofe Eberhard von Bamberg berichtet schon eine kaiserliche Urk. Frie- 
drichs I. v. J. 1166, qui predium quoddam in Karinthiae ducatu a burcgravio de Nurenberg 
libi comparauit, dafs er in Ansehung dieser Besitzung per judicium curiae imperialis exem- 
tionem ipsius predii a jurisdietione ducali obtinuit. Mon. Boica XXIX, 382. Vgl. 
auch oben Note 14. 


@') C. W. von Lancizolle Gesch. der Bild. des Preuls. Staates, I, 115. 


(2) Riedel’s Cod. dipl. Br. Hauptth. II, B. II, S. 460. 464. — Incrementa Domus Reg. et 
Elector. Prusso-Br. Pars II, Tit. I. Cap. 5. Mspt. Von Lancizolle a. a. O. S. 115 f. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 33 


treter nannte man einen Statthalter, Lehnsrichter oder Lehnspropst. Dazu 
kam zugleich, dafs die Burggrafen, so wie später die Kurfürsten und die Kö- 
nige, mit der Österreichischen Landesregierung über die Vorzüge und Frei- 
heiten dieser Besitzungen, vom Anfange her bis in die letzte Zeit, verdriefs- 
liche Streitigkeiten zu bestehen hatten. Die Österreichische Regierung suchte 
im Verein mit den Landständen darauf hinzuwirken, jene Vorzüge mehr und 
mehr zu beschränken. Auch gelang es ihr im siebzehnten Jahrhunderte das 
Hindernifs, welches die Privilegien der alten burggräflichen Besitzungen 
einer gleichmäfsigen Ausübung der Rechte der Landeshoheit entgegen setz- 
ten, factisch zu entfernen und namentlich die Last der Steuerpflichtigkeit da- 
rauf zu verbreiten. Dagegen wurden jedoch fortdauernd, namentlich noch im 
Jahre 1663, von Brandenburgischer Seite lebhafte Remonstrationen gemacht. 

Bei diesen Verhältnissen, welche der ziemlich gewinnlose Fortbestand 
der Österreichischen Lehne herbeiführte, wurde Brandenburgischer Seits von 
Zeit zu Zeit ernstlich an gänzliche Veräufserung gedacht, namentlich im Jahre 
1522. Auch hörte der Lehnsnexus für einzelne Herrschaften und Güter im 
Laufe der Zeit auf. Im Jahre 1725 waren nur 14 solche Lehen noch gang- 
bar und reichte die unbeträchtliche Lehntaxe, die in entstehenden Fällen ge- 
zahlt wurde, nicht mehr hin, den Lehnpropst zu bezahlen. Immer behielt 
jedoch der Brandenburgische Lehnshof in Österreich noch seinen Fortbestand, 
bis im Teschner Frieden (den 13. Mai 1779) festgesetzt wurde, bei der Wie- 
dervereinigung des Burggrafthums Nürnberg mit der Kur Brandenburg solle 
der Lehnsnexus der in Österreich gelegenen burggräflichen Lehne aufhören 
und dagegen die Lehnsabhängigkeit einiger Fränkischen Besitzungen von der 
Krone Böhmen cessiren. Die in Aussicht gestellte Eventualität trat am Ende 
des Jahres 1791 ein, da Markgraf Alexander, der letzte Brandenburgische 
Markgraf in Franken, am 2. Dez. 1791 die beiden Fürstenthümer des Burg- 
grafthumes Nürnberg der Krone Preufsen aufliefs (°°). Dem gemäfs wurde 
im Jahre 1792 der letzte Überrest des Österreichischen Erbes, welches die 
Burggräfin Sophie aus dem Hause Raabs dem aus ihrem Blute entsprossenen 
königlichen Stamme zugebracht hatte, von dem Könige Friedrich Wilhelm II. 
endlich aufgegeben. 


(°?) Friedensschlufs von Teschen in Martens Recueil de traites II, p. 666. Abtretungs- 
urkunden der Fränkischen Fürstenthümer in der Edietensammlung v. J. 1792 S. 1 f£. 


L2 


84 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


2. Die Burggrafen Conrad IH. und Friedrich II. 


Nach einer schon oft erwähnten Urkunde von dem Jahre 1204 hinter- 
liefs Burggraf Friedrich I. Söhne, welche mit seiner Gemahlin, der Gräfin 
Sophia von Raabs, ihn überlebt haben. Mit Vornamen werden sie in der Ur- 
kunde nicht bezeichnet. Schon die Grundsätze des Erbrechtes und der 
Lehnssuccession, so wie auch die Sitte der Übertragung der Taufnamen von 
den Grofsvätern, lassen uns jedoch die Söhne Friedrichs I. — die Enkel des 
Burggrafen Conrad II. von Nürnberg und des Grafen Friedrich II. von Zol- 
lern — in den Burggrafen und Grafen Conrad und Friedrich vermuthen, 
welche jenem in seine Lehne, Würden und Erbgüter nachfolgten: und die- 
ser Vermuthung gebricht es nicht an genügender Bestätigung. 

Zunächst tritt Conrad (°*) nach unzweifelhaften Merkmalen als Sohn 


(*) Der Burggraf Conrad IM. soll bei Lebzeiten seines Vaters schon als Burggraf erwähnt 
sein und diese erste Erwähnung desselben soll eine Urkunde des Herzogs Leopold von Öster- 
reich vom 1. Sept. 1198 enthalten. Mon. Boica V, 360. Doch die gedachte Urkunde ist 
einer zu späten Zeit zugeschrieben, da, wenn das Datum richtig gelesen wird, das in Rede 
stehende Doeument dem Jahre 1190 angehört. Die Erwähnung Conrads, Burggrafen von 
Nürnberg, welche das Document enthält, ist daher nicht auf Conrad IH., sondern auf dessen 
mütterlichen Grofsvater Conrad II. aus dem Hause Raabs zu beziehen. — Eben so fällt die 
angebliche zweite Erwähnung Conrads dahin, nach welcher comes conradus de Nurenberg 
am 13. Nov. 1199 als Zeuge in einer vom Kaiser Friedrich II. ertheilten Bestätigung Nürn- 
bergs erscheint. Goldast Const. imp. I, 291. Denn es erhellt von selbst, dals Kaiser Frie- 
drich II, der erst über ein Dezennium später zur Regierung kam, im J. 1199 keine Urkunde 
ausstellen konnte. — Auch das dritte Document, welches unsern Conrad III. namhaft macht, 
ist nicht unverdächtig. Er kommt darnach am 24. Jan. 1204 im Verein mit mehreren 
Schwäbischen Grafen bei dem Herzoge Ludwig von Bayern als Cuonradus comes de Zoler 
vor (Mon. Boica XXI, 202. 204. Stillfried und Märcker Mon. Zoll. I. No. 71). Vgl. die 
von Lang (Reg. Boica II, 10) gegen die Richtigkeit des Datums erhobenen Zweifel. — Un- 
angefochten ist dagegen die Erwähnung des Conradus comes de Zolre als Zeugen in drei 
Urkunden des Königs Philipp von dem Jahre 1207, nämlich in einer am 6. Febr. 1207 zu 
Stralsburg ausgefertigten Urkunde für das Schwäbische Kloster Salem (Stälin’s Wirt. Gesch. 
II, 512), in einer zu Worms für dasselbe Kloster ausgefertigten Urkunde vom 3. Aug. 1207 
(Stälin a. a. O. S. 513) und in einer an demselben Orte und an demselben Tage dem Klo- 
ster Raitenhasbach ertheilten Verschreibung (Mon. Boica II, 123). Die Zeugenverzeich- 
nisse befinden sich auch in Stillfried und Märckers Mon. Zoll. I, No. 75. 78. 79. Hiernächst 
erscheint Burggraf Conrad II. am Hofe des Kaiser Otto IV. und zwar zuerst wieder in 
Worms, wo er am 23. Nov. 1208 eine von Otto dem Kloster Berchtesgaden ertheilte Ur- 
kunde bezeugt (Conradus burcgrauius de Nourinberc. Mon. Boica XXIX, 547. Stillfried und 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 55 


Friedrichs I. und Sophiens hervor. Denn er erscheint nach Urkunden von 
1208, 1210, 1215, 1219, 1220, 1222, 1223, 1224, 1225, 1226, 1227 und 


Märcker a. a. ©. I, 80),. dann zu Ulm in einer das Kloster Buchau betreffenden Urkunde 
Otto’s vom 29. Jan. 1209 (Comes Conradus de Zolre. Stälin’s Wirt. Gesch. I, 513. Still- 
fried u. Märcker a. a. ©. I, No. 81), in einer vom K. Otto im St. Salvatorstifte zu Amiato 
— einer im Florentinischen gelegenen Abtei — in Betreff der Bewohner von Radicofani 
am 21. August 1210 ausgestellten Urkunde als Zeuge (Comes Cunradus de Zolre, Stälin’s 
Wirt. Gesch. II, 513), so wie.im Contexte eines daselbst vom K. Otto am 29. August 
1210 ausgestellten Documentes als Gunradus comes de Zolre, qui et Burggravius de Nuren- 
berg, ferner als Comes de Zolre et Burggrauius de Nurinberg und im Fortgange als idem 
Comes bezeichnet (Stillfrieds Mon. Zoll. I, 31. Stillfried und Märcker Mon. Zoll. I, No. 83. 
Mon. Boica XXXI, I, 474). In der nachfolgenden Zeit trifft man unsern Conrad in Aus- 
fertigungen K. Friedrichs II. als Zeugen an, nämlich am 19. Febr. 1214 zu Augsburg bei 
dem Erlafs eines Rechtsspruches in Sachen des Bischofs von Trient (Comes Chuonradus de 
Zoliren Stillfr. und Märcker a. a. O. No. 86. Pertz Mon. IV, 225. Comes Chunradus de 
Zoli Hormayers Geschichte von Tyrol I, II, 207 und wieder Zoliren in Hormayers Krit. 
dipl. Beitr. z. Geschichte v. Tyrol i. Mittelalter II, 245), in einer Urkunde Friedrichs I. 
für das Kloster Salem ohne Datum, welche vermuthlich in diese Zeit gehört, (Conradus et 
Friderieus comites de Zolre. Stillfrieds Alterthümer Bl. 1. Stillfrieds u. Märcker’s Mon. Zoll. 
I, 89. Stälin’s Wirt. Gesch. II, 513); zu Eger am 22. Dez. 1215 in einer Urkunde für 
das Bisthum Regensburg (Chvnradus burgravius de Nurenberch. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 
No. 90. Mon. Boica XXX, 36. Ried’s Cod. dipl. Episc. Ratisb. I, 311.); am 4. Febr. 1219 
zu Hagenau in einer‘ die Stadt Mellesheim betreffenden Urkunde (Conradus burggravius de 
Nurenberg. Schöpflin Alsat. dipl. I, 337. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 94), am 3. Nov. 1219 
zu Nürnberg in einer Urkunde für den Deutschen Orden (Conradus burgravius de Nuren- 
berc. Böhmer’s Cod. dipl. Moenofranc. 29. Hennes Cod. ord. Teut. 41. Stillfr. u. Märck. 
a. a. O. 95) und am 8. Nov. 1219 daselbst in der Bestätigung Friedrichs II. für die Stadt 
Nürnberg (Comes Chuonradus, burccravius de Nuoremberck. Mon. Boica XXX, 84. Hist. 
dipl. Nor. Einl. 9. Lünigs Reichsarchiv XIV, 84. Tolner Hist. Pal. 68. Stillfried u. Märcker 
a. a. O. 96); am 4. Jan. 1220 zu Weingarten in einer Urkunde für Ottobeuren (Conradus 
burggravius de. Nuoremberc. Mon. Boica XXX, 91. 93. Feierabend Ottobeuerns Jahrbücher 
II, 834. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. 97) in demselben Monate zu Hagenau einmal in der 
Übergabe des Ortes Langheim an den Deutschen Orden (Cunradus burggrauius de Nuren- 
berc. Stillfried Mon. Zoll. I, 32. Hennes Cod. ord. Teut. 47. Pistor. Amoenit. VII, 2223. 
Stillfried u. Märcker a. a. O. No. 98), das andere Mal in der Bestätigung einer Hohenloh- 
schen Schenkung an denselben Orden (Conradus burggravius de Nurnberg. Hanselmann, 
Ländeshoh. I, 373. Ussermann Episc. Wirc. cod. 54. Hennes Cod. o. Teut. 45. Stillfr. u. 
Märcker a. a. O. No. 99) und daselbst zu Hagenau am 10. Febr. 1220 in einer Urkunde 
Friedrichs für die Kirche Sta Maria im Bisthum Lausanne als Conrad Graf von Zollern 
bezeichnet (Solothurner Wochenblatt. 1828 S. 314. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. 101). Die 
Urkunde über die Hohenlohsche Schenkung an den Deutschen Orden ist im Mai 1220 zu 
Frankfurt nochmals ausgefertigt, wiederum unter Conrads Zeugnisse (Ungedr. Orig. im Ar- 


56 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


aus den folgenden Jahren als Burggraf von Nürnberg, in den Jahren 
1207, 1209, 1210, 1214, 1220, 1223, 1225, 1226 und 1227 auch als Graf 


chive zu Stuttgart. Vgl. Böhmers Kais. Reg. 2. Ausg. S. 104 ad a. 1220. Stälin’s Wirt. 
Gesch. II, 514. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 102). Wir finden den Burggrafen Conrad 
ferner an Friedrichs I. Hoflager im Juli 1220 zu Augsburg nach einer Urkunde über die 
Aufhebung des Zolles zu Donauwörth (Gonradus burgravius de Nurnberg. Mon. Boica XXXI, 
I, 499. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. 103), im Juli 1222 in Giato in castris als C. burgrauius 
de Nurenberg nach einer dem Deutschen Orden zwei Höfe in Kuhlsdorf vereignenden noch 
ungedruckten Urkunde (Stälin Wirt. Gesch. IL, 514. Stillfried u. Märcker I, No. 104) und 
nach dem Citat einer noch nicht gedruckten Urkunde (bei Oetter, Erst. Vers. S. 35 und 
Jung Com. Burggr. I, 119) vom Jahre 1222 für das Kloster Schüsselried mit dem Doppel- 
titel wie im J. 1210 bezeichnet Conradus comes de Zollern burggravius de Nurnberg; im 
Januar 1223 zu Precina nach einem Schutzbriefe für das Kloster Hirschau (Comes Chunra- 
dus de Zolre Besoldi Doc. rediv. I, 342. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 106. Petri Suevia 
eeclesiastica 423), am 27. Dezember zu Civita mare in Apulien nach einer Urkunde für die 
Abtei Neuburg im Elsals (Chunradus burgravius de Nurenberg. Würdtwein Nova subs. XII, 
272. Stille. u Märcker Mon. Zoll. No. 105). Hiernächst begegnet uns der Burggraf am 
23. Juli 1224 bei dem Könige Heinrich zu Nürnberg als Zeuge in einem Schutzbriefe des- 
selben für das Kloster Marienzell (Conradus burggravius de Nurenberg. Schlegel de Cella 
vet. 55. Knauth Hist. von Altenzell VIII, 56); am 28. Dez. 1224 bei dem Könige Heinrich 
zu Bern als Zeuge in einem Rechtsspruche (Conradus burgravius de Nyremberck. Schöpflin 
Alsad. dipl. I, 353. Pertz Mon. Germ. IV, 254. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 107); am 
20. Jan. 1225 zu Ulm als Zeuge von Heinrichs Bestätigung einer Schenkung an den Deut- 
schen Orden (C. burchgravius de Nuremberg. Stälin Wirt. Gesch. I, 514. Stillfr. u. Märck. 
a. a. O. 108); am 2. Juli 1225 bei einem vom Könige Heinrich dem Schottenkloster zu 
Nürnberg ebendaselbst ausgestellten Schutz- und Bestätigungsbriefe, welcher namentlich auch 
die Schenkungen der alten Raabschen Burggrafen an das Stift umfalste (Conradus burggra- 
vius de Nuremberg. Mon. Boica XXXI, 522. Historia Nor. 50. Schütz Corp. IV, 53. Falken- 
stein Antig. Nordg. IV, 45. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 109); am 27. Juli 1225 bei 
einer vom Könige zu Nordhausen vorgenommenen Entscheidung von Streitigkeiten des Bis- 
thumes Würzburg (Cuonradus comes Zolre. Jäger Gesch. des Frankenlandes IH, 346. Mon. 
Boica XXX, I, 130. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 100); am 7. Sept. 1225 zu Würzburg in 
einer Urkunde K. Heinrichs für Schönthal (Cunradus burgrauius de Nurenberc. Jäger Gesch. 
vnn Heilbronn I, 48. Stälin’s Wirt. Gesch. II. 515. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 111); am 
14. Juni 1226 in einer Urkunde Kaiser Heinrichs, die zu Trient für Cambrai ausgestellt ist 
(Burggrauius Conradus de Nurimbere. Stälin’s Wirt. Gesch. Il, 515. Stillfried u. Märcker 
a. a. O. 113. Böhmers Kais. Regesten 2. Ausg. ad a. 1226 S. 224); am 17. Aug. 1226 zu 
Ulm in Heinrichs zwischen dem Kloster Kreuzlingen und dem comes Albertus de Roten- 
burch (aus Zollerschem Stamme) gestifteten Vergleich (Burgrauius de Norimbere. Stälin a. a. O. 
Stillfr. u. Märcker a. a. O. 114) und in einer ohne Bestimmung des Tages zu Ulm ausge- 
fertigten Urkunde v. J. 1226, worin Heinrich dem Bischof Leutold von Basel eine Bestäti- 
gung ertheilt (Conradus burgrauius de Nurmberg. Solothurner Wochenblatt v. J. 1824 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 37 


von Zollern, in den Jahren 1210 und 1219 aber in denselben Documenten 
mit beiden Prädicaten zugleich bezeichnet. Er führt auch noch 1246 ein 


S. 277. 278.) sowie am 28. Nov. 1226 zu Würzburg bei Heinrichs Genehmigung eines seitens 
des Kaisers mit dem Bischofe von Stralsburg geschlossenen Vergleiches (Purgravius de Nurn- 
berg. Schöpflin Alsat. dipl. I, 358. Stillfr. u. Märcker I, No. 116). Diesen Erwähnungen 
aus dem Jahre 1226 schliefsen sich von dem Freiherrn von Stillfried im Bebenhauser Archive 
aufgefundene in desselben und Märckers Mon. Zoll. No. 117. 118. mitgetheilte Urkunden 
an, nach welchen Conradus und Fridericus comites de Zolre, welche Güter in Echterdingen 
(im Oberamte Stuttgart) von dem Kloster Reichenau zu Lehn trugen, statt deren von dem 
Abte Heinrich mit Gütern in Gerringen belehnt werden, welche Güter die Grafen weiter 
verliehen. Stälin’s Wirt. Gesch. I, 515. Als Zeugen trifft man den Burggrafen Conrad 
weiter an am 29. Jan. 1227 zu Regensburg in einer Urkunde Heinrichs für den D. Orden 
(€. buregrauius de Nurenbere. Stälin Wirt. Gesch. U, 515. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 
No. 119); am 15. Febr. 1227 zu Ulm in Heinrichs U. für Kloster Schüssenrieth. (Cunradus 
comes de Zolre. Lünigs Reichsarchiv Spicileg. eccles. II, 550. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. 
I, No. 120.); am 15. März zu Würzburg bei Heinrichs Verleihung für den Abt zu Wald- 
sassen (Conradus burgrauius de Nurnberch. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 121. Mon. 
Boica XXXI, I, 525); am 27. März zu Aachen (wo am 28. März die Krönung der Königin 
stattfand) in Urkunden Heinrichs für den Deutschen Orden (Conradus burggrauius de Nurem- 
berg. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 122. Brandenb. Usurpat. Gesch. 100. Duellü Hist. 
ord. Teuton. app. 18 am letztern Orte mit anderer Bestimmung des Tages); am 5. April 
4227 zu Oppenheim bei Heinrichs Bestätigungsurk. für das Marienstift zu Aachen (Cunradus 
burgrauius de Nurinberch. Lacomblet Urk. Buch II, 77. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 124) und 
bei der daselbst an demselben Tage vorgenommenen Wiederholung des Privilegi für den 
Deutschen Orden vom 27. März dieses Jahres (Böhmers Kais. Regesten Ausg. 2. zum. J. 1227 
S. 228. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 123); am 1. Mai 1227 zu Hagenau in einer Urkunde 
Heinrichs für Kaisersberg im Elsals (C. burgravius de Nurnberg Stillfr. u. Märcker Mon. 
Zoll. No. 125. Schöpflin Alsat. dipl. I, 355, wo die Urk. in das J. 1226 gesetzt ist); am 
17. Juli 1227 zu Donauwörth in einer U. Heinrichs für Graf Hartmann von Dillingen 
(C. buregrauius de Nvorenberc. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 126. Mon. Boica XXX, I, 
149); am 3. August 1227 zo Gelnhausen in Heinrichs U. für das Kloster Haina (Conradus 
burgravius de Nurinbere Böhmer Cod. Moenofr. I, 50. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 127); 
am 11. Aug. 1227 zu Mühlhausen in Heinrichs U. für den Bischof von Würzburg (Conra- 
dus burggravius de Nuremberg (Mon. Boica XXXL I, 528. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 
128); am 26. August 1227 zu Goslar in Heinrichs Bestätigung des Marienstifts daselbst 
(Conradus porchgravius de Nurenbrech Pistor. Amoenitat. VII, 2215. Stillfr. u. Märcker 
a. a. O. No. 129); daselbst am 27. August 1227 in einer das Petersstift betreffenden Ur- 
kunde (Conradus borchrauius de Nurenberch. Dipl. Gesch. des Petersstifts 28. von Böhmer 
für verdächtig erklärt. Kaiser Reg. S. 229); am 22. Sept. zu Wimpfen in Heinrichs Schen- 
kung einer Kirche zu Mühlhausen an den D. Orden (Chunradus burgrauius de Nurenbere. 
Stälin Wirt. Gesch. I, 516. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 130. Böhmers Kaıs. Reg. 
2. Ausg. ad a. 1227. S. 230); am 10. Oct. 1227 zu Augsburg in Heinrichs Privilegium 


AR 


88 Rırveu: die Ahnherren des Preußischen Königshauses 


Siegel, dessen Umschrift ihn als Burggrafen von Nürnberg und zugleich 
als Grafen von Zollern bezeichnet. Er verkauft in Gemeinschaft mit 


für den Abt von Füssen (C. buregrauius de Nvorenberc. Stillfr. u. Märck. a. a. O. No. 131. 
Stillfried Mon. Zoll. 1, 36. Mon. Boica XXX, 154.); am 23. Febr. 1223 zu Ulm in Hein- 
reichs Urk. für den Abt zu St. Johann im 'Thurthal (Cunradus burgravius de Nurinberc 
Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 132. Neugart Cod. Alem. II, 156); am 1. Juli 1228 bei 
Nürnberg in einer Urk. für Erzbischof Sifried v. Mainz (Conradus buregravius de Nurm- 
berc. Guden. Cod. dipl. Mog. II, 55. Vgl. Böhmers Kais. Reg. 2. Ausg. S. 231); am 24. Aug. 
1228 zu Elslingen in einem dem Herzog Leopold ertheilten Privilegium des Königs Heinrich 
(Conradus Burggravius de Neurnberg Lünigs Reichsarchiv B. VIL, Abschn. IV. S. 7. Schröt- 
ter Österr. Staatsr. I, 147. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 133. die Urkunde ist jedoch 
verdächtig); am 31. August 1228 daselbst zu Efslingen in Heinrichs U. für das Stift Adel- 
berg (Burggravius de Nuremberg Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 134. Besold. Doc. red. I, 
45); an demselben Tage daselbst in einer Urk. des Bischofs von Bamberg (Conradus Burg- 
gravius de Neuremberg. Oefele Script. I, 730. Reg. Boica II, 176); desgleichen in Efslingen 
nach einer Urkunde ohne Angabe des Tages der Ausstellung als Cunradus prefeetus de Nurn- 
berch Zeuge eines Lehusanerkenntnisses Herzogs Ludwig von Bayern (Stälin Wirt. Gesch. 
IL, 516. Stillv. u. Märcker’s Mon. Zoll. I, No. 135). Noch begegnet uns Burggrauius C. 
de Nürnberch im J. 1228 zu Boppard als Zeuge in mehreren ohne Tagesangabe ausgefer- 
tigten Urkunden (Stillfr. u. Märcker a. a. OÖ. No. 156-140. Stälin a. a. 0.) Im Jahre 1229 
nehmen wir ihn am 17. Jan. zu Worms wahr als Zeugen in Heinrichs Urk. für die Abtei 
St. Gislen (Cunradus burggrauius de Nurimberch A. Miraei Notit. eccles. Belg. 563. Stillfr. 
u. Märcker a. a. ©. No. 141) und am 17. Juni zu Nürnberg als Zeugen König Heinrichs 
in einem Zugeständnisse für den Grafen Heinrich von Ortenburg (Stillfr. u. Märcker a. a. O. 
No. 142). Im Jahre 1230 zeigt sich C. Purchgrauius de Nurnberch mense Septembri prope 
Anagnlam bei Kaiser Friedrich II, der eine Urkunde für Freisingen ausfertigte, (Mon. Boica 
XXXTI, I, 541. Pertz Mon. Germ. IV, 277. Meichelbeck Hist. Fris. I, 8. Hund Metrop. 
Salisb. I, 163. Stillfe. u. Märcker a. a. O. No. 143); am 29. April 1231 wird er jedoch 
schon wieder zu Worms bei dem Könige Heinrich erwähnt in sollempni curia, worin auch 
unter Anderem ein Statut des Bisthumes Speier vom Könige genehmigt wurde und diese 
Handlung bezeugten Burgrauius de Nurenberg und T. (Druckfehler für F.?) comes de Zolre 
(Mon. Boica XXX, I, 169. Pertz Mon. Germ. IV, 280. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 144). 
Am 1. Mai 1231 wird der Burchgrauius de Nurenberch nochmals zu Worms ohne Vornamen 
genannt in einer Urkunde Heinrichs für Freisingen (Mon. Boica XXXI, I, 548. Meichelbeck 
Hist. Fris. I, 574. Pertz Mon. Germ. IV, 283. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 145), am 
3. Juni 1281 zu Gelnhausen da Heinrich dem Deutschorden das Patronat zu Herborn be- 
stätigt (C. burgravius de Nurinberce Kremers Orig. Nass. II, 274. Hennes Cod. ord. Teut. 
92, Stille. u. Märcker a. a. O. No. 146), daselbst zu Gelnhausen am 15. Juli 1231 in einem 
Privilegium für den Marien -Magdalenen - Orden (€. burgravius de Nurinberce. Böhmer Cod. 
Moenofr. I, 55. Lersner Chronik I, 86. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 147), am 22. Nov. 
1231 zu Ulm in Heinrichs Urk. für die Kirche zu Augsburg (C. burcgrauius de Nuorinbere. 
Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 148. Mon. Boica XXX, I, 181). Im Mai 1232 wohnte 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 89 


seiner Mutter die Grafschaft Raabs an den Herzog Leopold von Öster- 
reich, den Sechsten dieses Namens, der im Jahre 1230 starb (Note 18); 


Burggravius de Nurinbere zu Udine in Italien (apud Utinam) der Bestätigung Kaiser’s 
Friedrich II. über die den Fürsten gemachten Concessionen als Zeuge bei (Ludewig 
Reliqu. mspt. VII, 519. Hanselmann Landeshoh. II, Beil. 84. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 
No. 151 und No. 149. Böhmers Reg. 2. Ausg. S. 153). Am 26. Oct. 1232 erscheint er 
in einer Urk. Heinrichs für das Stift Gspitalidgeni als Zeuge zu Efslingen (C. burgrauius de 
Nurenberc. Stälin Wirt. Gesch. II, 517. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 150. Böhmers K. 
Reg. zweite Ausg. S. 243). Im Jahre 1234 wird am 15. Febr. zu Frankfurt Conradus 
ha: ggravius de Nurinberg in einer Urkunde Heinrichs über Silbergruben (Lünigs Reichsarchiv 
XVII, 140. Dumont Corp. dipl. I, I, 173. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 152), am 5. Juli 
zu Altenburg Conradus burggravius de Nurenberch in einer Urkunde Heinrichs für Goslar 
(Heinecei Antig. Gosl. 249. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 153), am 10. Juli zu Altenburg 
Cunradus burgravius de Nurembere in Heinrichs Urk. für das Kloster Buch (Schoettgen und 
Kreysig. Dipl. I, 181. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 154) und am 21. August zu Nürn- 
berg €. burgrauius de Nurenbere gleichfalls in einer das Kl. Buch betreffenden königlichen 
Urkunde (Schoettgen und Kreysig a. a. OÖ. 181. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 155) als 
Zeuge genannt. Am 30. August 1234 bestätigt K. Heinrich dem Deutschen Orden eine 
Mühle zu Nürnberg cessione, quam dileetus fidelis noster Conradus Buregrauius de Nuren- 
berg fecit liberaliter, in manus nostras recepta (Mon. Boica XXX, I, 216. Stillfrieds Mon. 
Zoll. I, 39. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 156). Am 18. Nov. 1234 wird Cvonra- 
dus burcravius de Nvorinbere zu Würzburg als Zeuge in Heinrichs Schutzbriefe für Würz- 
burg erwähnt (Mon. BoicaXXX, I, 219. Stillfr. u. Märck. Mon. Zoll. No. 157), am 23. Nov. 
1234 daselbst Conradus burgrauius de Nurenbhere Zeuge in Heinrichs Urk. für die Kirche 
zu Haug (Mon. Boica XXX, I, 223. Stillfr. u Märck. a. a. OÖ. No. 158). Im Jahre 1235 
trifft man den Burggrafen im August als Zeugen Friedrichs II. zu Hagenau an in zwei Ur- 
kunden, welche Bestätigungen Hohenlohescher Verträge zum Gegenstande hatten (Hanselmann 
Landeshoh. I, 398. 399. Ludewig Reliqu. II, 216. 218. Oetter’s Wappenbel. I, 101. Stillfr. 
u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 159 €. Burggrauius de Nurnberg). Daselbst bestätigt der Kai- 
ser auch auf Bitten des Cunradus burgrauius de Nurenberc, dilectus fidelis noster in nostra 
presentia constitutus — cum — emisset a Gotfrido ‚de Hohenloch — castrum Virnesperc, 
diesen Kauf) wobei Graf Friedrich von Zollern als Zeuge auftritt (Hanselmann Landeshoh. 
400. Mon. jr XXX, I, 238. Schütz Corp hist IV, 72. Oetters Burggr. I, 292. Stillfr. 
Mon. Zoll. I, 40. Stillfr. u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 160). Im October 1235 ist €. 
burgrauius def#\voremberc Zeuge einer zu Aushang ausgestellten Urk. Friedrichs II. für 
die "Abtei Fsen (Mon. Boica XXX, I, 239); im Dezember 1235 dient er dem Kaiser, der 
zu Hagena "überwinterte, als Zeuge einer hier für Raimund Grafen von Toulouse aus- 
en Urkunde (Burgravius de Nuorinberg Bouche chorogr. de Provence II, 227). In 
diesem Jahre 1335 erlaubte auch Conradus burgrauius in Nurenberg seinem Dienstmanne 
Sue: von gictenhofen das Deutsche Haus zu Nürnberg zu beschenken (Langs Reg. Boica 

744). In Hagenau am Hoflager des Kaisers wird der Burggraf auch noch im Januar 
a März 1236 wahrgenommen, ER er hier Zeuge der dem Bischofe von Viviers im Januar 


Philos.-histor. Kl. 1854. M 


90 Rırven: die Ahnherren des Preu/sischen Königshauses 


vererbt dagegen die Burggrafschaft mit den Österreichischen und Fränki- 
schen Allodial-Besitzungen auf seine wieder Friedrich und Conrad genannten 


ertheilten Bestätigung (Burgravius de Nuremberc. Histoire de Languedoc IH, 374) und der 
im März dem Bischofe von Ratzeburg ertheilten Investitur war (Cunradus burcgrauius de 
Nurenberg De Westphalen Mon. med. II, 2070). Im März 1236 wohnt Conradus burg- 
grauius de Nuremberg auch zu Stralsburg dem Abschlusse des von dem Kaiser mit dem Bi- 
schofe von Stralsburg eingegangenen Vergleiches bei (Schöpflin Alsat. dipl. I, 376) und er- 
scheinen zu Colmar (apud Columbariam) in Friedrichs der Stadt Stralsburg ertheiltem Privi- 
legium Conradus burgravius de Nurembere und Fridericus de Zolre als Zeugen neben einander 
(Lünigs Reichsarchiv XIV, 726. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 162). Im April 1236 
ist Chonradus burgravius de Nurenberg zu Speier Zeuge einer Urkunde Friedrichs für das 
Kl. Peterlingen (Schöpflin Als. dipl. I, 377. Guichenon ap. Hoffmann. I, 315. Solothurn. 
Wochenblatt 1830. 43.) und zu Hagenau Zeuge einer Urkunde des Kaisers für Mellesheim 
(Schöpflin Als. dipl. I, 337. Conradus burcgrauius). Im Mai 1236 ist Conradus burcgrauius 
de Nuerinbere zu Wetzlar Zeuge einer kaiserlichen Verleihung an die Bürger zu Oppen- 
heim (Orig. Urk. des Archives zu Darmstadt citirt in Böhmers Kais. Reg. 2. Ausg. S. 167 
und Stälin’s Wirt. Gesch. II, 518) und sind zu Würzburg Conradus burgravius de Nuerin- 
berc, comes Fridericus de Zolere Zeugen der kaiserlichen Begnadigung der Stadt Worms 
(Moritz von Worms Urk. 169. 173. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, No. 164). Im Juni 
1236 ist Conradus burgrauius de Nurenbere in einer Urkunde für das Kloster Mariencelle 
und Conradus buregravius de Nuerinbere in einer U. für das Kloster Pforta, zu Donauwörth 
Zeuge des Kaisers (Orig. Urk. in Dresden. Stälin Wirt. Gesch. Il, 518. Böhmers Kais. Reg. 
2. Ausg.). Im Januar 1237 ist Burcrauius de Nuoremberch zu Wien des Kaisers Zeuge 
bei der Ausstellung eines Schutzbriefes für das Kloster zum heil. Kreuz (Ludewig Reliqu. 
IV, 254. Pez Cod. dipl. II, 88. Stillfried Mon. Zoll. I, 36 mit der Jahrzahl 1230) im Fe- 
bruar daselbst Zeuge kaiserlicher Urkunden für Niederaltaih (Mon. Boica XV, 8 Burcravius de 
Nurenberch) für. das Schottenkloster zu Wien (Hormayr Wiens Gesch. I, ı, 75 Burccravius 
de Nuremberec) für das Stift St. Florian daselbst (Stülz Geschichte des Kl. St. Florian 309. 
Burcravius de Nurembere) für Kl. Reichersberg (Mon. Boica IV, 445 Chunradus purgravius 
de Nurenberch) und für das Kloster Wilhering (Conradus buregrauius de Nurenberk. Stülz 
Gesch. des Kl. Wilh. 510); im März noch zu Wien Zeuge in kaiserlichen Bestätigungs- 
urkunden über die Zollfreiheit des Klosters Reichersberg (Mon. Boica IV, 444. mit der 
unrichtigen Jahrszahl 1236), und ebendaselbst im April 1237 von Bestätigungsurkunden Frie- 
drichs II. für St. Nicolaus in Passau (Burggravius de Nurnberg. Mon. Boica IV, 343, wo 
irrig das Jahr 1247 steht, Hund Metrop. Salisb. II, 550) für. die Klosterbrüder zu Metten 
(Burgravius de Nurenbere. Mon. Boica XI, 443. 444.) für die Klosterbrüder zu Seitenstetten 
(Burgravius de Nurenberg. Hormayr’s Archiv. 1827. S. 504) und für die Stadt Wien (Chun- 
radus burggravius de Nurenberch Hormayr, Wiens Gesch. I, u, 26. No. 50. Lambacher 
Österr. Interr. 10. Lünigs Reichsarchiv VII, 265). In demselben Monate (April 1237) er- 
scheint Conradus burggravius de Nurmberg auch apud Anasum als Zeuge des Kaisers, der 
die Dienstmannen und Landleute des Herzogthums Steiermark unter seine unmittelbare Re- 
gierung aufnimmt (Schrötters Abhandl. II, 28 im Extr. Lünigs Reichsarchiv VII, 141 und 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 91 


Söhne. Nach seinem Tode wird sein Sohn Friedrich mit der Burggraf- 
schaft ausdrücklich in der Weise, wie schon Vater und Grofseltern 
dieselbe besessen haben (Note 14), vom Reiche beliehen. 


Rousset Supplem. I, ı, 92 vollständig). Im August 1237 erscheint Cunradus burggravius de 
Nurenberg als des Kaisers Zeuge in Urkunden, worin der Kaiser zu Augsburg das Abkommen 
des Bischofs von Osnabrück mit der Stadt über die Vogtei genehmigt (Mösers Osnabr. 
Gesch. IH, 318 Ausg. v. Abeken IV, 231), einen Schiedsspruch zwischen den Capiteln zu 
Zeiz und zu Naumburg bestätigt (Burceravius de Nurnbere. Lepsius Gesch. d. Besch. v. 
Naumburg I, 288), ferner in castris apud Briderichen (Prittriching in Bayern), wo Friedrich II. 
dem Deutschen Orden gewisse Erwerbungen bestätigt (Conradus buregravius de Nuerinberc. 
Stillfried, Mon. Zoll. I, 43), am 1. October 1237 in castris in episcopatu Mantue apud Go- 
dium (Goito unfern Mantua) in einer Urk. Friedrichs für die Bürger von Mantua (Conradus 
burcgravius de Nuremberc. Ungedr. Urk. worüber Böhmers Kais. Reg. 2. Ausg. S. 176 u. 
Stälin’s Wirt. Gesch. I, 519); im August 1238 (in obsidione Brixie, in castris) in einer 
Urk. Friedrichs U. über die Vormundschaft Rudolphs von Kislau (Conradus burggravius de 
Nuerenberc. Hanselmann Landeshoh. I, 403. Ludewigs Relig. I, 220 wo die Jahreszahl 
1235 falsch ist, die undecima indictio aber das richtige Jahr anzeigt); am 6. Sept. 1238 (in 
castris in obsedione Brixie) in einer Urk. Friedrichs für den Deutschen Orden (Burcgrauius 
de Norenberc. Orig. in Dresden, citirt Stälin Wirt. Gesch. IL, 520. Böhmers Kaiserregesten 
2. Ausg. S. 181); im October 1238 daselbst in obsidione Brixie in einer Bestätigung des 
Kaisers für das Kloster Neumeister im Elsals über das Patronat zu Ottenrode (Böhmer a. a. O.). 
Im Jahre 1240, October, ist Chunradus burcgravius de Nurenbere Bürge eines Vertrages 
den sein Schwiegersohn Pfalzgraf Rapoto mit dem Bischof Siegfried von Regensburg schlielst 
(Ried. Cod. dipl. Ratisp. I, 390. 392). Bei dem Kaiser in Italien tritt statt des alten Burg- 
grafen Conrad jetzt Friedrich, der jüngere Burggraf von Nürnberg, in der Heeresfolge auf 
(Rudolfus comes de Habchespurch, Frederieus iunior burchgrauius de Noremberch testes einer 
zu Capua im Mai 1242 für Cöln ausgestellten Urkunde des Kaisers bei Lacomblet Urkunden- 
buch II, 138. Lünig Reichsarchiv XIH, 341 und Hanselmann Landeshoh. II, 125, irrthümlich 
dem März 1242 zugeschrieben). Den Burggrafen Conrad findet man mittlerweile am 1. Oct. 
1243 zu Nürnberg allein, als Zeugen in einer Urkunde Heinrich Staudigels für das Hoch- 
stift Bamberg (Chunradus burgravius de Nurinberch. Stillfrieds Mon. Zoll..I, 45) und im 
Dezember desselben Jahres, da der Römische König Conrad zu Nürnberg verweilte, mit. sei- 
nem Sohne Friedrich (Conradus burggrauius de Norinberch Senior et Junior burchggrauius 
filius filius suus Stillfried’s Mon. Zoll. I, 48 ex copiario archivi Stuttgardensi, worin ohne 
Zweifel das zweimalige filius ein Schreibfehler für friderieus filius ist). Im März des Jahres 
1246 stellte der Burggraf (Conradus Burggrauius senior de Nurenberch) zu Kadolzburg eine 
Urkunde aus, unter deren Zeugen Fridericus iunior Burgrauius an erster Stelle genannt ist 
und worin jener die von einigen seiner Ministerialen an das Kloster Ahausen vorgenomme- 
nen Veräufserungen bestätigt (Süllfried Mon. Zoll. I, 49). Ebenso mit Hausangelegenheiten 
beschäftigt weist ihn noch eine Urkunde vom 1. Mai 1246 nach, worin er und sein Sohn 
Friedrich (Conradus et Fridericus d. g. Burgrauii in Nurenbere) allen ihren Ministerialen 
gestatten, an das Kloster Heilsbronn Schenkungen zu machen (das. S. 50). Die beide eben- 


M2 


93 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Aufser diesem Conrad gab es aber, der Urkunde von 1204 zufolge, 
wenigstens noch einen zweiten Sohn des ersten Burggrafen Friedrich. Man 


erwähnten Urkunden sind auch insofern merkwürdig, als sie zuerst Siegel Conrads nach- 
weisen und diese auch den jetzt lange nicht mehr gehörten Geschlechtstitel des Burggrafen, 
mit welchem er früher viel bezeichnet wurde, nämlich das Prädicat eines Grafen von Zollern, 
wieder in Erinnerung bringen. Denn die Umschrift beider Siegel, die dazu Abdrücke ver- 
schiedener Stempel sind, bezeichnet ihn als Burggrafen von Nürnberg und Grafen in Zollern 
(die Siegel sind beide angegeben und beschrieben in Oetters Erst. Versuch 287. 309. und 
Zweit. Versuch 261. 298. genauer in Stillfried’s Abdrücken in Mon. Zoll. S. 49. 51). Der 
Burggraf Conrad ist dann am 25. Mai 1246 zu Veitshochheim Zeuge einer Urkunde des 
Königs Heinrich Raspe für Corvey (Conradus de Nurinberg unter den comitibus. Falke tradit. 
Corb. 403) u. im Juli 1246 auf dem Hoftage des Königs Heinrich (Raspe) zu Frankfurt gegen- 
wärtig (Paullini Historia Colleg. Visbece. p. 77). Im Jan. des nächsten Jahres ertheilt der 
König Heinrich in einer zu Nürnberg ausgestellten Urkunde dem Fridericus iunior Burc- 
grauius de Nurenberg die Anweisung, einem der Getreuen des Königs gewisse Einkünfte zu 
überweisen (Monum. Boica XXX, I, 301. Koeler Hist. dom. de Wolfstein. Historia Nor. 
dipl. 116. Stillfr. Mon. Zoll. I, 52. Oetter I, 299). In dieser und in der nächst folgenden 
Zeit tritt fast nur Friedrich, Conrads III. Sohn, als Burggraf von Nürnberg handelnd auf: der 
alte Burggraf Conrad, der allerdings sehr hoch bejahrt sein mulste, fast ganz in den Hinter- 
grund. Den 8. April 1251 hielt z. B. Bischof Heinrich von Bamberg ein Placitum contra 
nobiles Fridericum Burchgrauium de Nurenberch et Fridericum dominum de Trugendingen 
fideles nostros (Stillfrieds Mon. Zoll. I, 55), und im October desselben Jahres gab König 
Conrad dem Burggrafen Friedrich und seinen mit seiner Gattin, einer Nichte des Königs, 
bereits erzeugten und noch zu erzeugenden Söhnen das Schlols Kreusen zu Lehn (das. 56. 
Oeiter I, 351. Mon. Boica XXX, 318); den 3. Juni 1254 bekundete Adelhaidis relieta 
quondam comitis Palatini Bawarie Rapotonis zum Seelenheil des letztern eine Schenkung 
gemacht zu haben de voluntate fratris nostri Friderici iunioris Burchravii de Nuerenberch 
(Stillfried a. a. ©. 57); und auch in dem am 25. Sept. 1254 und 18. Jan. 1255 documen- 
tirten Compromils und Schiedsspruche in Betreff der Streitigkeiten des Bischofs von Bam- 
berg einerseits und des Burggrafen Friedrich von Nürnberg andererseits (Stillfried Mon. Zoll. 
S. 58. 59) wird Conrads II. nicht mehr gedacht. Doch im Jahre 1253 war Chunradus 
purcravius de Nurnberch am 21. Juni zu Landshut Zeuge einer Urkunde des Bischofs Bert- 
hold von Passau. (Albert. Boh. Stuttg. Ausg. de 1846 142), dann finden wir beide Burg- 
grafen am 19. Dez. zu Straubing, wo die Pfalzgrafen Ludwig und Heinrich von Bayern mit 
dem Bischofe von Regensburg Frieden schlossen (nobiles viri Buregravii de Nurnberch Gon- 
redus et Fridericus filius ejus. Ried’s Cod. chr. dipl. Epise. Ratisb. I, 440) und da in der Me- 
ranschen Successions-Angelegenheit am 3. Juli 1255 und in den folgenden Jahren eine Reihe 
von Urkunden auszustellen waren, tritt Conradus senior Burcgravius ebenfalls wieder mit- 
wirkend auf oder wurde wenigstens der wichtigste Theil dieser Urkunden (welche in Still- 
frieds Mon. Zoll. S. 62-82 zusammengestellt sind und wohin auch die Urkunde v. J. 1255 in 
Schöpflin. Als. dipl. I S. 413 gehört) mit in Conrads des Ältern Namen und zugleich im 
Namen seines Sohnes Friedrich, dessen angeheirathetes Vermögen die Urkunden betrafen, 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 93 


hat diesen Sohn unter dem väterlichen Vornamen zu vermuthen. Denn es 
war damals verbreitete Sitte und wurde auch im Zollerschen Hause beob- 
achtet, den Söhnen zunächst die Taufnamen der Grofsväter und des Vaters 
beizulegen. War nun Conrad zu Ehren seines mütterlichen Grofsvaters, des 
letzten Raabsschen Burggrafen, mit diesem im Zollerschen Hause sonst nicht 
vorkommenden Namen getauft; so wurde dem zweiten Sohne gewils der 
Name des Vaters und väterlichen Grofsvaters beigelegt. 

In der That kommt auch gleich nach dem Jahre 1204 und bis um die 
Mitte des 13. Jahrhunderts ein Graf Friedrich von Zollern in den Urkunden 
vor, welchem man die Anerkennung als unmittelbaren Nachkommen des 
Burggrafen Friedrich I. ebenfalls nicht versagen kann. Er erscheint als der 
Vater jener oben schon erwähnten, gewifs nach seiner Mutter benannten Grä- 
fin Sophia von Zollern, mit welcher die alte Verwandtschaft und Verschwä- 
gerung der Häuser Zollern und Urach um das Jahr 1248 in der vierten Ge- 
neration stand. Wie der Burggraf Conrad auch den Zollerschen Grafentitel 
führte; so wird dieser sonst nur als Graf von Zollern erscheinende Friedrich 
in zwei Urkunden von dem Jahre 1210 und 1214 auch Burggraf von Nürn- 
berg genannt (°). Die gleichzeitige Bezeichnung beider, Conrads und Frie- 


ausgestellt. Ebenso wird Conradus senior burggravius auch von seinem jüngern Sohne Conrad 
noch am 16. Oct. 1259 zugezogen, bei der Erwerbung eines Antheils am Schlosse Virnesberg 
und in mehreren Dörfern (Oetter I, 301. Mon. Zoll. I, 95). Seine letzten Urkunden sind zwei 
bedeutende Schenkungsbriefe über Allodialbesitzungen an das Kloster Heilsbronn, beide in castro 
Abenberg die Oswaldi 1260 ausgestellt (Oetter I, 307. 309). 


(°) Nachdem seit dem 1. Oct. 1200 kein Graf von Zollern in Urkunden mehr erwähnt 
ist, erscheint in einer Urkunde, welche König Philipp am 24. Mai 1205 zu Nürnberg für 
den Propst Leonhard von Reichersberg ausfertigen lies, zum ersten Mal wieder Comes Fri- 
dericus de Zolre unter den Zeugen (Mon. Boica IV, 427. Stillfried u. Märcker Mon. Zoll. 
I. No. 73.), desgleichen am 4. Febr. 1206 zu Ezelingen in einer Urkunde Philipps für Klo- 
ster Maulbronn Comes Fridericus de Zolra (Stillfried’s Mon. Zoll. I, 30. desselben und Mär- 
ckers Mon. Zoll. I, No. 74. Sattler Gesch. v. Würt. II, 59), am 28. Mai 1207 zu Basel in 
Philipps Privilegium für den Johanniter- Orden, besonders für dessen Gut zu Heimbach 
Comes Friderieus de Zolre (Mon. Boica XXXI, 468. Stillfr. u. Märcker a. a O. 76) und 
daselbst am 4. Juni 1207 in Philipps Lehnbriefe für den Grafen Thomas von Savoyen Co- 
mes Fridericus de Tolre (Historia patr. monum. Chart. I, 1138. Guichenon Hist. de Sav. 
48. Stillfr. u. Märcker a. a. O. etc... Im Jahre 1208 soll er an der Reichsversammlung 
Theil genommen haben, auf welcher Otto von Wittelsbach wegen des an dem Könige Phi- 
lipp verübten Mordes geächtet wurde (Oetter Burggr. I, 274. Falkenstein Antiq. Nordgav. 


94 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


drichs, als Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg, kann nur 
durch die nahe liegende Annahme genügend erklärt werden, dafs sie Brüder 


II, 99). Am 17. April 1210 ist Fridericus Burgravius de Nurenberch zu Regensburg Zeuge 
einer Urkunde des Bischofes von Regensburg in Betreff der Grafen von Hohenburg (Rieds 
gen. dipl. Gesch. der Grafen von Hohenburg S. 83. Stillfr. u. Märcker a. a. O. No. 82) 
während grade zu derselben Zeit Graf Cenrad von Zollern, der bei dem Kaiser in Italien 
war, hier als Burggraf von Nürnberg bezeichnet wird (vgl. Note 34). Am 22. Febr. 1214 
ist Fredericus burgravius de Nurimberch zu Augsburg Zeuge Friedrichs I. in dessen Privi- 
legium der Kirche zu Aquileja (apud Augustam in Curia generali in presentia Conradi Ratis- 
ponensis ete. Episcoporum, Ludovici ducis Bavariae, Alberti Comitis Tiroli, Friderici Burgravii 
de Nurimberch, Ludowiei Comitis de Ottonstain etc. Muratori Script. rer. Ital. XVI, 102. 
Stillfe. u. Märcker a. a. O. No. 87) woselbst auch Burggraf Conrad drei Tage vorher nam- 
haft gemacht ist (Note 34). Von Augsburg begab sich der König nach Rotweil, wo er am 
7. März in Angelegenheiten des Rathes und des Bischofs von Stralsburg eine Urkunde aus- 
stellte, worin Comes Fridericus de Zolre als Zeuge vorkommt (Würdtwein Nov. Subs. X, 
273. Schöpflin Alsat. dipl. I, 326. Laguille Hist. d’Alsace 35. Stillfr. u. Märcker a. a. O. 
No. 88). Im Juni 1214 hielt K. Friedrich I. einen Hoftag zu Ulm. In diese Zeit gehört 
daher eine Bestätigung des Klosters Salem, worin dieses Hoflagers gedacht wird und beide 
bisher einzeln am Hofe des Königs wahrgenommenen Grafen von Zollern als Zeugen neben 
einander vorkommen Conradus et Fridericus comites de Zolre (vgl. Note 34). Am 15. Juli 
4216 wohnt Friderieus comes de Zoller zu CGonstanz einer Bestätigung K. Friedrichs II. für 
das Kloster Raitenhaslach bei (Monum. Boica III, 130. Stillfr. u. Märcker a. a. O. I, 91); 
am 25. Juli 1216 ist er zu Ulm (de Zolre Fridericus comes) Zeuge des Königs in einer 
Urkunde für das Kloster Salem (Sal. Cop. Buch I, 131. Stälin Wirt. Gesch. I, 513. Stillfr. 
u. Märck. a. a. O. I, 94); am 17. Mai 1217 zu Rotweil Zeuge einer Urkunde K. Frie- 
drichs II. für das Kl. Rotenmünster (Fridericus comes de Zolre nach Stälın a. a. O. S. 514. 
Stillfr. u. Märcker Hohenzoll. Forsch. I, 111. ders. Mon. Zoll. I, 93. Böhmers Kais. Reg. 
2. Ausg. S. 90). Grvaf Friedrich erseheint hiernach nur noch sehr selten am königlichen 
Hoflager, von dem er sich um so mehr ferne hielt, je häufiger Conrad an demselben erscheint. 
Dals Friedrich jedoch darum nicht als schon verstorben anzunehmen, beweist das Vorhanden- 
sein einer von ihm ausgestellten Urkunde ohne Datum, welche ım Jahre 1226 oder früher 
ausgestellt sein mufs, worin Fridericus comes de Zolre curiam unam in Achtertingen (Echter- 
dingen) ecelesie in Augia (Kl. Reichenau in Schwaben) autlälst (Stillfrieds Mon. Zoll. I, 34. 
Stillfr. u. Märck. Mon. Zoll. I, No. 117) und diese Urkunde mit dem sonst nur bei den 
Burggrafen von Nürnberg, nicht bei den spätern Grafen von Zollern, vorkommenden Löwen- 
siegel befestigt. In Gemäfsheit dieser Verzichtleistung des Grafen Friedrich wurde im Jahre 
4226 auch von dem Abte Heinrich von Reichenau über die ihm aufgelassenen Besitzungen 
anderweitig verfügt und in dieser Urkunde ist zugleich erwähnt, dals nicht Friedrich allein, 
sondern früher auch der Graf Conrad von Zollern ebenfalls mit denselben beliehen war 
(Heinricus Augienses abbas possessiones quasdam in Ahtertingen, quas ab ipso Conradus, 
Fridericus, Comites de Zolre, ab his milites de Richtenberch in feodo tenebant, cum quibus- 
dam possessionibus in Gerringen, que ad monasterium Bebenhusen spectabant, commutat ita, 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 95 


waren, daher nach damaligem Gebrauche die Belehnung mit den väterlichen 
Reichslehnen gemeinschaftlich erhielten. Die Wirkung eines solchen Lehns- 


quod predieti comites de bonis commutatis in Gerringen Augiensi monasterio jure feodalı 
respondere debeant Act. a. 1226. Nach dem Orig. im Bebenhaus. Archive in Stillfr. und 
Märckers Hohenz. Forschungen I, 120 und ders. Mon. Zoll. I, No. 118). Er kommt dann 
auch in der Folge noch einige Mal in königlichen Urkunden vor; doch fast immer nur in 
Verbindung mit dem ihm in der Nennung des Namens vorausgehenden und daher ohne 
Zweifel ältern Conrad. Zu Worms sind am 29. April 1231 beide bei König Heinrich als 
Zeugen einer Speier betreffenden Urkunde: Burgrauius de Nurenberce ... . F. comes de Zolre 
(Mon. Boica XXX, 170. Stillfr. u. Märeker Mon. Zoll. I, No. 144. vgl. Note 34); im Sept. 
1235 ist Comes Friderieus de Zolre Zeuge in einer Urkunde, worin K. Friedrich zu Hage- 
nau bestätigt, dals Conradus burgrauius de Nurenbere Schlofs Viernsberg kauft (Stillfrieds 
Zoll. I, 40. Stillfried u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 160. vgl. Note 34); im Mai 1236 be- 
finden sich Conradus burgravius de Nuerinberc, comes Fridericus de Zolere bei K. Friedrich 
zu Würzburg und werden sie als Zeugen in einem Privilegium für Worms so beisammen 
genannt (Moritz von Worms Urk. Arch. 169. 173. Stillfr. u. Märcker a. a. ©. No. 164). 
In demselben Monat und Jahre ist-Frithericus comes de Zolre auch zu Boppard Zeuge in 
K. Friedrichs Bestätigung für den Deutschen Orden. Stillfr. u. Märck. a. a. ©. No. 169. 
Hennes God. ord. Teuton. 105. In dies Jahr 1236 gehören auch mehrere Veräufserungen, 
welche Graf Friedrich in Beziehung auf entlegene Besitzungen vornahm, die er allein von 
dem Abte zu Reichenau zu Lehn trug. Stillfr. u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 165. 166. 167. 
168. 169. Hiernächst erscheint F. comes de Zolr am 11. August 1240 zu Böblingen als 
Zeuge einer Urkunde des Grafen Wilhelm von Tübingen wegen des Klosters Marchthal 
(Stälin’s Wirt. Gesch. II, 520). Vom Jahre 1241 ist wieder eine wichtige Urkunde von 
ihm erhalten: denn in diesem Jahre gestattet Comes Fridericus de Zollen und mit ihm zu- 
gleich filius meus Fridericus dem Kloster Salem, auf seiner Burg Mühlheim ein Freihaus zu 
besitzen (Urk. in Stillfr. Mon. Zoll. I, 43 sowie in Stillfr. u. Märck. Mon. Zoll. I. No. 170). 
Den eigentlichen Aussteller der Urkunde giebt das Nürnberger Löwensiegel, dessen er sich 
auch hier bedient, als den oft erwähnten Grafen Friedrich, der im J. 1210 und 1214 auch 
Burggraf von Nürnberg genannt wurde, zu erkennen. Nächstdem erscheint F. comes de 
Zolre am 31. August 1243 nochmals zu Böblingen, wie im J. 1240 in einer für das. Kloster 
Marchthal vom Abte zu St. Gallen ausgestellten Urkunde (Stälin’s Wirt. Gesch. I, 520. 
Stillfr. u. Märcker I, No. 172). Am 29. August 1246 erscheint Comes Fridericus de Zolr 
als Zeuge in einer zu Augsburg in Gegenwart König Conrads IV. (presente domino nostro 
Cunrado in Romanorum regem electo) ausgefertigten Urkunde Gottfrieds von Hohenloh über 
ein Haus zu Augsburg (Stetten Geschlechtergesch. 364. Stillfr. u. Märcker Mon. Zoll. I, 
No. 173. Hanselmann Landeshoh. I, 408). Ob in diesen Erwähnungen Graf Friedrich der 
Vater oder schon Graf Friedrich der Sohn gemeint sei, ist nicht zu bestimmen. Der Sohn 
zeigt sich im Jahre 1248 als comes Fridericus de Zolre, indem er unter seinem Siegel (dem 
quadrirten Wappenschilde) über einen von dem Ritter Spante an das Kloster Weilsenau 
vorgenommenen Verkauf Zeugnils ablegt. Doch lebte und regierte um diese Zeit gewils 
noch der Vater: denn noch der Fridericus dei gr. Comes de Zolri, welcher genehmigt, quod 


96 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


empfängnisses war ein Gesammteigenthum, welches beide Brüder sowohl zu 
dem Fränkischen Burggrafenthume, als zu der Schwäbischen Grafschaft 
gleich berechtigte, beiden daher auch die davon hergenommenen Prädicate 
zueignete, so lange sie in Gemeinschaft mit einander blieben und die Lehne 


— Sifridus miles de Oberostetin — quedam prata curie Bernloch adjacentia — ecclesie 
sancti Petri in Augia contulissent (Stillfr. Mon. Zoll. I, 54. 218. 219), siegelt mit dem 
Löwensiegel wie im J. 1226. Auch nur auf diesen Friedrich, den Vater, kann die Erwäh- 
nung Friderici eomitis de Zolre bezogen werden, welche eine päpstliche Urkunde vom Jahre 
1248 enthält, die zur Vermählung Conrads Grafen von Freiburg-Urach mit Sophia Gräfin 
von Zollern Dispensation ertheilt. Sicut ex parte nobilis viri Conradi comitis de Friburch 
accepimus ad sedandas graves discordias et graves inimicitias sopiendas inter progenitores ejus 
et nobilem virum Fridericum comitem de Zolre diutius agitatas, nobilem mulierem Sophiam, 
natam ipsius Friderici — duxerit in uxorem ete. sagt die päpstliche Bulle (Schöpflin Als. 
dipl. I, 398). Diese Inimieitiae mit Conrads Vorfahren konnte nur Friedrich der Vater, 
nicht Friedrich der Sohn zu bestehen gehabt haben. Auch kennen wir die Schäden, welche 
Graf Friedrich vor Achalm, einem Urachschen Schlosse, nahm und um das Jahr 1235 dem 
Kaiser klagte (Stillfr. u. Märckers Mon. Zoll. I, No. 161). Sophia war daher ohne Zweifel 
des jüngern Friedrichs Schwester und nach ihrer Grofsmutter auf väterlicher Seite benamt. 
Im Jahre 1251 oder bald hernach aber mufs der ältere Graf Friedrich verstorben sein (Stillfr. 
u. Märcker Hohenzollersche Forschungen I, 123). Schon im Jahre 1252, am 7. Dezember 
wird von einem Grafen Friedrich von Zollern ein Regierungsact vorgenommen, der sich 
durch das von ihm bei diesem Acte und später sehr häufig von ihm gebrauchte vierfeldige 
Siegel entschieden als den Sohn characterisirt. Dieser Friedrich d. J., den man später den 
Erlauchten genannt hat, jedoch sicherer an seiner Gattin Udilhild von Dillingen und an sei- 
nem Siegel erkennt, setzte das Schwäbische Haus Zollern fort. Er hatte 3 Söhne, welche 
alle drei Friedrich hielsen (nach dem Vater, Grolsyater und Urgrolsyater?). Einer von die- 
sen wurde Geistlicher. Die andern beiden Friedriche führten ihr Geschlecht in zwei Linien 
fort, indem Friedrich der Ritter der Stammvater des im Besitz der Stammburg verbliebenen 
Zweiges seines Geschlechts, Friedrich der Merckenberger aber der Stifter der Schalksburger 
Linie wurde. Friedrich der Erlauchte selbst, der das Kloster Stetien gründete, beschlofs 
sein thatenreiches Leben am 24. Maı 1289 (vgl. Stillfrieds u. Märckers Hohenz. Forsch. I, 
S. 132, wo die Zollersche Genealogie dieser und der spätern Zeit trefflich erörtert ist). 
Er hatte bis in die letzen Zeiten seines Lebens eine blutige Fehde mit den vom Kaiser 
Rudolph von Habsburg unterstützten Grafen von Hohenberg zu bestehen gehabt. Im Jahre 
4286 sehen wir ihn zuletzt nebst seinen Söhnen („der Zolre vnd sin kint”) mit dem Kaiser 
durch Vermittlung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Conrads III. Sohn) Frieden schlie- 
(sen, dessen Urkunde „ich Grave Friedrich von Zolre” mit dem Siegel „miens vettern Fride- 
riches des Burcgraven von Nurenberg” besiegelte (Mon. Zoll. I, 168. Sattler Gesch. Wirt. unter 
den Grafen I. Beil. 10). Diese wichtige Andeutung über den Verwandschaftsgrad, worin Burggraf 
Friedrich IH. und Graf Friedrich der Erlauchte zu einander zu stehen sich bekannten, beglaubigt 
zugleich noch die hier angenommene Genealogie, nach welcher ihre Väter Conrad II. und Frie- 
drich II. Brüder waren. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 97 


ungetheilt besafsen. In Beziehung auf Lehne geistlicher Hochstifte treten 
Conrad und Friedrich auch noch im Jahre 1226 urkundlich als gemeinschaft- 
liche Besitzer auf (*°). Dabei führen sie in ihren Siegeln dasselbe Wappen- 
schild, nämlich den sogenannten burggräflichen Löwen, welcher bei den 
Schwäbischen Zollern nicht weiter vorkommt, womit Graf Friedrich aber 
auch solche Urkunden besiegelt, welche er nur als Graf von Zollern aus- 
stellte (°). Im zahlreichen Urkunden werden Conrad und Friedrich auch 
wie Brüder neben einander erwähnt, namentlich in Urkunden von den Jahren 
1214, 1226, 1231 und 1236: (°) und endlich bezeichnen lange nach ihrem 
Tode noch ihre beiderseitigen Söhne sich ausdrücklich als leibliche Vettern (°°). 


(3°) Es war König Rudolph in Fehde gerathen mit dem Grafen Eberhard von Würtemberg 
und dessen zahlreichem Anhange. Zu dem letztern gehörte auch der Graf Friedrich von Zollern. 
Bei der Aussöhnung des Königs mit dem Grafen im Jahre 1286 wurden zugleich die Angelegen- 
heiten der beiderseitigen Bundesgenossen regulirt. Insbesondere wurde dem Grafen von Zol- 
lern und seinem Kinde des Königs Huld zugesagt mit dem Vorbehalte, dals er dem Könige den 
Ersatz leiste, welchen der Erzbischof von Mainz und der Burggraf Friedrich von Nürnberg fest- 
setzen würden. Die Uneinigkeiten des von Zollern mit einigen andern Beiständen des Königs 
sollte ein Schiedsgericht reguliren und unter diesen Schiedsrichtern der Burggraf von Nürnberg 
Obmann sein. Nach der Festsetzung dieser Vergleichbedingungen gelobte zuerst der Graf Eber- 
hard von Würtemberg diesen Vergleich stete und fest zu halten und hing zur Bestätigung sein 
Insiegel neben dem Insiegel des Königs an die Urkunde. Dasselbe schwur dann Graf Friedrich 
von Zollern, Graf Ulrich von Helfenstein sein Schwager und Graf Ulrich von Montfort. Alle 
drei Grafen hatten aber ihre Siegel nicht bei sich und daher heilst es in der Urkunde „‚vnd wan 
wir zediserzeit vnser insigel bi uns nitenhaben, so han ich GraueFridrich 
von Zolre mines vettern Friederichs des Burcgraven von Nürenberch, Ich 
Grave Vlrich von Muntfortmines BrudersGraveRudolfsvnd ichGraveVlrich 
von Helfenstain Friederichs von Truhendingen insigeln gebettenhenkenan 
diesen brief.” — Der Umstand an und für sich, dafs hier der Burggraf Friedrich von Nürn- 
berg für den Grafen Friedrich von Zollern sein Siegel hergab, beweist zwar noch nicht ihre be- 
hauptete nahe Verwandschaft. Es ist aus zahlreichen Urkunden bekannt, das man im Mittelalter, 
wenn das eigene Siegel mangelte, zu den Siegeln fremder Personen seine Zuflucht nahm. Eben 
die zahlreichen bekannten Fälle der Besiegelung von Urkunden mit einem dem Siegeler nicht 
angehörigen Siegel lehren aber zugleich, dafs man in solcher Verlegenheit immer zunächst in 
dem Siegel einer solchen Person den Ersatz des eigenen Siegels suchte, zu welcher man durch 
Blutsverwandschaft, Lehnsverbindung oder ein sonstiges Band nahe gestellt war. Dals in dem 
vorliegenden Falle von dem Grafen Friedrich des Burggrafen Siegel erbeten werden mulste, 
wird hier durch die zusätzliche Bezeichnung des Burggrafen als seines Vetters erklärt. Von 
einer solchen milsbräuchlichen Anwendung des Ausdruckes Vetter, wie selbige in späterer Zeit 
zur Bezeichnung von sehr entfernten Verwandten und sogar von Nichtyerwandten in Gebrauch 


Philos.- histor. Kl. 1854. N 


98 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Bei diesen Zeugnissen darf man Conrad und Friedrich zuversichtlich 
für Brüder erklären und für Söhne des dritten Grafen Friedrich von Zollern 
des Burggrafen Friedrich I. von Nürnberg, zumal da in den Urkunden der 
ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts überall keine andere Angehörige des burg- 
gräflichen oder des gräflichen Hauses genannt werden, welche ihnen diesen 
Platz streitig machen könnten. Dabei hat man, nach der in den Urkunden 
regelmäfsig beobachteten Reihefolge in ihrer Anführung, Conrad für den 
ältern, Friedrich für den jüngern Bruder zu halten (°7). 

Das Brüderpaar mufs nach dem Tode des Vaters noch lange eine ge- 
meinschaftliche Hofhaltung in ungetheilten Gütern fortgesetzt haben. Diese 


gekommen ist (Lehnsvettern, Namensvettern, Titularvettern etc.), findet man im 13. Jahrhun- 
derte noch keine Spur. Auch würde die Annahme, dals im vorliegenden Falle die Bezeichnung 
Vetter in der Art eines Höflichkeitsprädicates gebraucht worden, durch den Zusammenhang wi- 
derlegt werden, nach welchem der Graf Ulrich von Montfort den Grafen Rudolph seinen Bru- 
der, Graf Ulrich von Helfenstein dagegen seinen Beistand Friedrich von Truhendingen ohne ein 
derartiges Prädicat nennt. Man sieht daraus klar, dals die Bezeichnungen „Vetter” und „Bruder” 
hier wirklich bestimmte Verwandschaftsstufen bezeichnen sollten, und ist daher gezwungen in 
dieser Bezeichnung des Burggrafen Friedrich II. seitens des Grafen Friedrich V. von Zollern die 
glaubhafte Anerkennung der Thatsache zu finden, dals selbige Geschwisterkinder waren. Der 
Vergleich v. 10. Nov. 1286, welcher die hervorgehobene Stelle enthält ist in Sattler’s Gesch. 
des Herz. Wirtemb. unter den Graf. I, Beil. 10. und in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 166 abgedruckt. 


(37) Conrad und Friedrich werden in zahlreichen Urkunden nebeneinander genannt: niemals 
aber Friedrich und Conrad, sondern stets Conrad und Friedrich. Vgl. Note 35 bei den Jahren 
1214. 1226. 1231 und 1236. Das konnte nur der Fall sein, wenn Friedrich der jüngere und 
Conrad der ältere Bruder war. Für die entgegengesetzte Ansicht gebricht es an allen Gründen. 
Es war das Rangverhältnils eines Burggrafen von Nürnberg und eines Grafen von Zollern kei- 
neswegs damals schon ein so verschiedenes, dals Conrad darum hätte vor Friedrich genannt 
werden müssen: auch erscheinen sie 1214 als Conradus et Fridericus comites de Zolre. Der Ge- 
brauch stand aber fest, ältere Familienglieder vor jüngeren anzuführen. Wir können daher auch 
nicht der in den Hohenzollerchen Forschungen (I, 115) geäulserten Ansicht beipllichten, dals 
sich die Aufführung Conrads vor Friedrich (wenn letzterer gleich älter gewesen) daraus erkläre, 
dals Conrad fast beständig dem kaiserlichen Hoflager folgte und darum unter den Grolsen des 
Reiches persönlich angesehener gewesen sei, als der häusliche Schwäbische Friedrich. Dals 
aber die Urkunde vom Jahre 1285, worin Bischof Reinbot von Eichstädt einen Burggrafen 
Friedrich den Ältern und dessen Söhne Friedrich und Conrad nennt, hierher nicht gehöre, und 
dals unter diesen Genannten nicht Friedrich I. Friedrich II. und Conrad III. verstanden wer- 
den dürfen, haben die Editoren der Hohenzollerschen Forschungen schon selbst gefühlt 
(das. 1. 110) Diese Urkunde, von welcher weiter unten mehr die Rede sein wird, bezieht sich 
auf Burggrafen, welche der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts angehörten. 


bis gegen das ‚Ende des 13. Jahrhunderts. 99 


Gemeinschaft wurde wohl durch das jugendliche Alter begünstigt, in welchem 
sie noch standen, da ihr Vater starb. Burggraf Friedrich I. scheint die Ehe 
mit ihrer Mutter erst nach dem unbeerbten Hinsterben älterer Brüder und 
nachdem auch Bertholds, seines Oheims, Ehe keine Hoffnung auf männliche 
Descendenz mehr gestattete, also in weit vorgerücktem Lebensalter einge- 
gegangen zu sein. Seine Söhne konnten ihn daher um 50 bis 60 Jahre über- 
leben. 

In der Folge wurde jedoch die frühere Gemeinschaft in Lehnen und 
Stammgütern von den Brüdern aufgehoben. Wann diese wichtige Theilung 
erfolgt sei, welche die noch heute fortbestehende Scheidewand zwischen der 
Fränkischen und der Schwäbischen Linie des Zollernschen Hauses zog, ist 
nicht genau zu bestimmen. Gewils kam dieselbe erst nach 1214, da Graf 
Friedrich zum letzten Mal als Burggraf von Nürnberg erwähnt ist (°*), wahr- 
scheinlich erst nach 1227, mit welchem Jahre die bis dahin häufige Bezeich- 
nung des Burggrafen Conrad als Grafen von Zollern aufhört (°*), vollständig 
in Ausführung. In der Regel bezeichnet die Vornahme der Theilung ge- 
meinschaftlicher Lehne zwischen Brüdern den Zeitpunkt, in welchem sie 
nicht nur vermählt sind und ihren Haushalt getrennt haben, sondern auch 
die Hoffnung auf männliche Nachkommenschaft ihnen schon erfüllt ist. Denn 
während die Gründung einer eigenen Familie einen abgesonderten Hofhalt, 
„eigenen Rauch und Schmauch” wie man es nannte, als Bedürfnifs heraus- 
stellte; so milderte erst der Besitz männlicher Descendenz die strengen Fol- 
gen, welche die rechtliche Wirkung solcher Theilung waren. Denn es 
wurde durch diese Auseinandersetzung der Beliehenen die gesammte Hand 
an ihren Lehnen gebrochen und fiel daher, wenn einer von ihnen ohne lehns- 
fähige Nachkommen abging oder diese ausstarben, des letzteren Theil dem 
Lehnsherrn wieder anheim, falls dieser nicht dem Besitzer des andern Thei- 
les den Anfall des erledigten aus besonderer Gunst zugestanden hatte. 

Mit der Trennung der Besitzungen gingen in der Regel auch die Prä- 
dicate und Titel, welche die einzelnen Besitzungen mit sich brachten, in das 
Sondereigenthum desjenigen über, dem letztere zuertheilt wurden. Man be- 
trachtete dergleichen Zunamen und Prädicate noch nicht als persönliches Fa- 
milieneigenthum. Fürsten, Grafen und Herren entnahmen ihre Zunamen und 
Prädicate nur den jedesmaligen Wohnorten und Besitzungen oder den Äm- 
tern, Lehnen und Würden, welche sie wirklich inne hatten, und gaben die 

N2 


100 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


ersteren mit den letzteren auch wieder auf. Manche historisch bekannte 
Personen haben mit einer Veränderung ihrer Besitzverhältnisse ihre Zunamen 
mehre Mal gewechselt. Söhne traten oft unter ganz anderen Prädicaten und 
Zunamen auf, als ihre Väter und Vorfahren geführt hatten: und von mehre- 
ren die väterlichen Besitzthümer theilenden Brüdern vererbte nicht selten je- 
der auch einen eigenen Familiennamen und Familientitel auf seine Nach- 
kommen. Dem gemäfs legten auch die Söhne des Burggrafen Friedrich I. 
nach vollzogener Theilung jeder einen der Titel ab, welche sie bis dahin ab- 
wechselnd beide geführt hatten, Graf Friedrich den burggräflichen so wie 
Burggraf Conrad den gräflichen. Nur in ihren Siegeln — diese waren nicht 
ohne grofse Kosten zu erneuen — behielten sie das gemeinschaftliche Wap- 
penzeichen des burggräflichen Löwenschildes bei und Burggraf Conrad be- 
diente sich des letztern lange noch mit einer Umschrift, welche ihn aufser als 
Burggrafen von Nürnberg zugleich als Grafen von Zollern bezeichnet (°*). 
Der noch nach vollzogener brüderlicher Theilung fortgesetzte Ge- 
brauch des Zollernschen Grafentitels in der Siegelumschrift des Burggrafen 
Conrad fällt auch nicht als Unregelmäfsigkeit auf. Es war alte und besonders 
in Schwaben sehr verbreitete Sitte, dafs der von einer Stammburg hergenom- 
mene Name und Titel, welchen man durch Übernahme anderer Besitzungen 
einbüfste, von der ersten Generation der neuen Familie noch im Siegel fort- 
geführt wurde, während die Urkunden, woran solche Siegel hangen, dem 
Aussteller schon einen andern Namen zu eignen. So heifst z. B. ein Graf 
Conrad von Grüningen auf dem Siegel einer Urkunde von 1228 Graf Con- 
rad von Wirtemberg, ein Graf Conrad von Landau auf dem Siegel einer Ur- 
kunde von 1275 und von 1281 Graf Conrad von Grüningen, ein Graf Hart- 
mann von Werdenberg auf dem Siegel einer Urkunde von 1264 Graf Hart- 
mann von Montfort, ein Graf Ludwig von Spitzenberg auf dem Siegel einer 
Urkunde von 1267 Graf Ludwig von Helfenstein, ein Graf Heinrich von Für- 
stenberg auf seinen Siegeln Graf Heinrich von Urach und Berthold von Kö- 
nigseck auf dem Siegel einer Urkunde von 1266 Berthold von Fronhofen (°®). 
Möglicher Weise hatte jedoch die Fortführung des Zollernschen Gra- 
fentitels im Siegel des Burggrafen Conrad auch darin noch ihren nähern Grund, 
dafs er sich für den Fall des erblosen Abganges seines Bruders Friedrich als 


(33) Wörtlich nach Stälin, Wirt. Gesch. II, S. 660. 661 — wo auch die Beweise. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 101 


Erben der Stammburg und der Schwäbischen Hausbesitzungen betrachten 
durfte. Vielleicht war ihm für den Fall, dafs Friedrich ohne männliche Nach- 
kommen versterben sollte, sogar die Succession in das Schwäbische Grafen- 
amt zugesichert. Ein solcher Vorbehalt hatte damals wenigstens besondere 
Wichtigkeit für die Erhaltung des Zollernschen Hauses und brauchte nicht ge- 
genseitig zu sein. Denn wurden die Fränkischen Lehne dem Reiche wieder 
erledigt; so gingen damit nur neue Erwerbungen wieder verloren. Das alte 
Schwäbische Haus büfste hiedurch nichts an seiner ursprünglichen Macht und 
Gröfse ein. Starb aber Graf Friedrich ohne lehnsfähige Descendenz; so 
ging das Haus Zollern seiner ursprünglichen Lehne verlustig und fiel es da- 
durch aus der Reihe der Schwäbischen Reichsvasallen aus. 

Auf die Vermuthung dieses Vorbehaltes für den nächsten Successions- 
fall führt eine alte Nachricht hin, nach welcher es einstmals Urkunden gab, 
welche den Burggrafen von Nürnberg den Anfall der Zollernschen Stamm- 
lande verschrieben, diese Urkunden jedoch im 14. Jahrhunderte bei Kriegs- 
ereignissen, welche die Burg Zollern betrafen, vernichtet sind (°). Auch ge- 
hört die Wahrnehmung hierher, dafs Burggraf Conrad noch in seinen spätern 
Lebensjahren, nachdem seinem Bruder in Schwaben ein lehnsfähiger Sohn 
in Friedrich dem Erlauchten gefolgt war, sein Siegel ändern liefs und das 
Prädicat eines Grafen von Zollern von der Umschrift ausschlofs (*°). 


(39) Die Urkunden über die brüderliche Theilung Conrads und Friedrichs, wodurch sich die 
Schwäbischen und Fränkischen Zollern aus einander setzten, sind leider nicht erhalten geblieben. 
Doch haben wir aus guter Quelle, wiewohl erst aus später Zeit, noch eine Notiz darüber, dals 
im Anfange dem Burggrafen von Nürnberg das Eventualsuccessionsrecht in die Grafschaft Zol- 
lern vorbehalten blieb. Im Jahre 1665 berichtete nämlich der Hohenzollersche Abgesandte zu 
Regensburg dem Churbrandenburgischen Gesandten daselbst „, dals an der Graffschafft und dem 
Fürstenthum Hohenzollern Niemand etwas zu praetendiren (aulser was etliche alte wenige von 
den Vorfahren contrahirte Schulden betreffe) noch sonsten etwas zu fordern, weniger einige 
Succession zu gewarten hätten, sondern es weren vielmehr alte Verträge vorhanden ge- 
wesen, darin denen Burggrafen zu Nürnberg nunmehr Churfürsten und Marggraffen zu Bran- 
denburg als Agnaten vom Zollerschen Stamm, die Succession und Erbschafft an denen Hohen- 
zollerschen Landen versaget und verschrieben und welche pacta im tausendt dreihundert und et- 
liche Jahr hernach in gewissen Troublen zwischen dem herzoglichen Hause Würtemberg und 
Zollern und da das Schlols Zollern eingenommen worden, verlohren gangen, davon aber die 
Originalien einer Seits vielleicht noch in dem Culmbach-Brandenburgischen Archivo vorhan- 
den sein würden. Acta Comit. Ratisbon. de anno 1665 Relat. de dat. den 12. und 15. Mai. 
Vgl. Zwanzigs Increm. Dom. Brand. Mspt. — 


(+0) Aus dem Jahre 1256 haben wir mehrere Siegel des Burggrafen Conrad, in deren Um- 


102 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


In der That war jetzt auch jede Besorgnifs eines Erlöschens der Nach- 
kommenschaft Friedrichs, wodurch die Schwäbischen Besitzungen der Burg- 
grafschaft wieder zugefallen wären, in weite Ferne hinausgerückt. Friedrich 
der Erlauchte tritt schon im Jahre 1260 mit drei Friedrich genannten Söh- 
nen in Urkunden auf. Es erblühte aus dem Nachkommen des jüngern Soh- 
nes des ersten Zollerschen Burggrafen von Nürnberg ein kräftiges Geschlecht 
welches die heimathlichen Stammbesitzungen beherrschte. Seine männlichen 
Glieder wurden in älterer Zeit zu Ehren des Stammvaters fast alle Friedrich 
genannt, bald „eitel” (blofs) Friedrich, bald Fridrich mit Zunamen wie „Rit- 
ter”, „Merckenberger”, „Ostertag”, „Öttinger” und dergleichen (*'). 

Als Stammvater der Schwäbischen Zollern gehört daher der jüngere 
Sohn des ersten Burggrafen Zollernschen Hauses der hier zu verfolgenden 
Ahnenreihe nicht weiter an, wenn er gleich wegen seines ursprünglichen Mit- 
besitzes an dem Burggrafenthume Nürnberg unter den Burggrafen als Frie- 
drich II. mit zu zählen ist. Die Annahmen, wornach dieser Friedrich bis 
1218 der eigentliche Burggraf von Nürnberg gewesen und in diesem Jahre 
gestorben sein soll, ihm eine Erbgräfin von Abenberg, namens Maria, als 
Gattin beigelegt und seinen angeblichen Söhnen Friedrich und Conrad erst 
die Fortpflanzung ihres Geschlechtes in zwei getrennten Linien zugeschrie- 
ben wird, ermangeln im Ganzen wie im Einzelnen aller Begründung (*). 


schrift das Prädicat eines Grafen von Zollern, welches die zehn Jahre früher gebrauchten Siegel 
desselben noch führen, weggelassen ist. Überhaupt wird Conrad nach der Mitte des 13. Jahr- 
hunderts in keinem Siegel oder Schriftstücke mehr Graf in oder von Zollern genannt. Es muls 
sich damals also eine Veränderung in den Beziehungen des burggräflichen Hauses zu den Schwä- 
bischen Stammbesitzungen zugetragen haben. 


(*) Vgl. Stillfried und Märckers Hohenzollersche Forschungen I, ein Werk, dem das unstrei- 
tige Verdienst gebührt, zur Aufklärung der Genealogie der Schwäbischen Zollern mehr als alle 
frühere Schriften geleistet zu haben. 


(2) Auch den um die Genealogie der Zollern so verdienten Freiherrn von Stillfried, sehen 
wir unter den Vertretern dieser Ansicht. So viel wir in seiner sonst so trefflichen genealogischen 
Geschichte der Burggrafen von Nürnberg an Beweisen für diese Ansicht auffinden können, be- 
stehen solche jedoch nur in dem Folgenden: 

4. In der Urkunde von 1204 sage der Herzog Leopold von Österreich von der Gräfin So- 
phia von Raabs, der Wittwe des Burggrafen Friedrich I, sie habe longe post obitum mariti ihre 
Söhne zu Erben in das von ihrem Vater auf sie übergegangene Vermögen eingesetzt. Dies 
longe müsse etwa (S. 68) einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren bezeichnen und daher sei anzu- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 103 


Wir wenden uns daher zu dem Burggrafen Conrad, dem Stifter der 
Fränkischen Linie, um dessen Lebensverhältnisse, so weit sie sich aus spär- 


nehmen, dafs Friedrich I. schon 1194 oder 1195 gestorben, mithin müsse der in den folgenden 
Jahren bis 1200 vorkommende Burggraf Friedrich nicht mehr als Friedrich I. sondern schon als 
Friedrich II. betrachtet werden. Friedrich II. komme also namentlich in Urkunden von den 
Jahren 1196. 1198. 1200 u. 1210 als Burggraf von Nürnberg, so wie in den Jahren 1195. 
1196. 1198. 1199. 1200. 1205. 1206. 1207. 1214 und 1216 auch als Graf von Zollern vor 
(Stillfr. S. 70). — Auf jene Deutung des Ausdrucks longe, wodurch die ganze Annahme getragen 
werden soll, — können wir jedoch ein solches Gewicht nicht legen. Es konnte damit fast ebenso 
gut ein Zeitraum von 3 bis 4 als von 8 bis 10 Jahren bezeichnet werden. Ist dagegen oben 
dargethan (Absch. III. Note 16) und höchst wahrscheinlich gemacht, dafs Friedrich I. im J. 1201 
starb, so sind schon darnach die Urkunden, welche in den Jahren 1196. 1198. und 1200 einen 
Burggrafen Friedrich namhaft machen, auf Friedrich I. und nicht auf Friedrich II. zu beziehen. 
Dafür spricht auch schon der Umstand, dals nach dem Jahre 1200, bis wohin alljährlich an Phi- 
lipps Hofe ein Burggraf Friedrich erwähnt wird, von diesem Zeitpunkte ab bis 1205 kein Burg- 
graf Friedrich mehr vorkommt. Erst im Jahre 1205 nennen die Urkunden wieder einen Grafen 
Friedrich von Zollern an dem Hofe Philipps, der nun nicht wohl für dieselbe Person mit jenem 
vertrauten Raihe des Königs Philipp gehalten werden kann. Der Herr Freiherr von Stillfried 
hat uns endlich selbst mit einer Urkunde vom Jahre 1200 bekannt gemacht, den Verkauf von Li- 
pena betreffend (Stillfr. u. Märckers Mon. Zoll. I. No. 65), welche ohne Zweifel noch Burggraf 
Friedrich I. ausstellte. Es wird darin ausdrücklich gesagt, dals dem Friedrich, der die Veräufse- 
rung vornahm, die dignitas feudi in nurenberc zuständig sei. Wäre Burggraf Friedrich II, Gon- 
rads Bruder der Aussteller gewesen; so würde Friedrich nicht ohne Zuziehung des letztern ha- 
ben handeln können, da Conrad und Friedrich noch längere Zeit die Burggrafschaft Nürnberg 
gemeinschaftlich besalsen. Dals auch Conrad später (1210) allein der Kirche zu Speier einen 
Lehnsbesitz aufgeben konnte (St. u. M. Mon. Zoll. I, No. 83) spricht nicht gegen die Gemein- 
schaftlichkeit, worin die Burggrafen Conrad und Friedrich nach Friedrichs I. Tod ihre Reichs- 
lehn besalsen. Denn geistliche Lehne wurden in der Regel nicht zu gesammter Hand, sondern 
nur einem der Söhne des verstorbenen Lehnsbesitzers verliehen. 

2. „Seine (Burggraf Friderichs II) Tochter Sophia (sei) verehlicht (gewesen) mit dem Gra- 
fen Conrad von Freiburg ; obgleich in der päpstlichen Urkunde von 1248 Friedrich „Graf von 
Zollern” genannt ist, so ergiebt doch der Zusammenhang der Genealogie, dals Burggraf Frie- 
drich II. gemeint sei” (Stillf. S. 85). Die hier in Bezug genommene Urkunde ist die Note 28 
Abschn. I mitgetheilte päpstliche Dispensation zur Vermählung des Grafen Conrad von Freiburg 
mit Sophia Gräfin von Zollern, welche darnach ad graves inimicitias sopiendas inter progenitores 
eius (Conradi) et nobilem virum Fridericum comitem de Zolre geschlossen war (Schöpflin Als. 
dipl. 1,398). Uns scheint aus dem Zusammenhange dieser Urkunde nur zu folgen, dals es kein 
schon im Jahre 1218 also vor 30 Jahren verstorbener Burggraf von Nürnberg sein konnte, des- 
sen Tochter im Jahre 1248 dem noch sehr jungen Grafen von Freiburg vermäblt war, wie oben 
bereits ausgeführt ist, sondern dals es der Graf Friedrich von Zollern sein mulste, der nach 
einer in Stillfried’s und Märckers Mon. Zoll. No. 161 mit Recht dem Jahre 1235 zugeschrie- 


104 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


lich auf unsere Zeit gekommenen Urkunden enthüllen lassen (%*), näher zu 
erörtern. 


benen Urkunde um diese Zeit, da der Vater Gonrads von Freiburg starb (Münch Gesch. v. Für- 
stenberg I, 119)) mit diesem Grafen erweislich im Kriege gestanden hatte. 

3. „Dals Conrad II. (1218-1260) ein Sohn Friedrichs II. gewesen, läfst sich durch die 
Urkunde über die Veräulserung der Burg Abenberg v. J. 1296 beweisen. Der Verkäufer war 
Conrad II. jüngerer Sohn Gonrads II. und sagt ausdrücklich, dafs er Schlols und Stadt von sei- 
nen Erzeugern her (progenitores) also von Vater und Grolsvater erhalten habe.” (Gen. Gesch. 
S.85). Dieser Argumentation steht aber entgegen: Erstens, dals Abenberg schon von dem 
Burggrafen Friedrich I. erworben sein konnte und also die Urkunde den ihr zugeschriebenen 
Sinn haben kann, ohne dafs darum zwischen Friedrich I. und Conrad IIl. noch eine Generation 
eingeschoben zu werden braucht. Denn nach dem Tode des Burggrafen Friedrich I. ven Nürn- 
berg kommen Grafen von Abenberg urkundlich nicht mehr vor. Zweitens dafs unser geehrte 
Geschichtsschreiber zu sehr an classische Latinität festhält, wenn er meint der Ausdruck proge- 
nitores müsse nothwendig auf den Grolsvater gedeutet werden. Das Wort progenitores be- 
deutet allerdings im classischen Alterthum den Grofsyater: im Mittelalter dagegen sehr häufig 
so viel als genitor oder pater. In der Note 14 dieses Abschnittes mitgetheilten Urkunde, wer- 
den daher zur bestimmtern Bezeichnung des Vaters und der Großseltern pater et alii progenito- 
res erwähnt. Dagegen wird progenitores blols für pater gebraucht z. B. in einer Urkunde des 
Conradi comitis de Urah domini de Friburc von c. 1237. wo als dessen Eltern bone memorie 
progenitor noster comes Egino de Urach dominus de Friburc und dilecta mater nosira A. comi- 
tissa erwähnt werden (Schöpflin Histor. Zor. Bad. V, 202.) So geben auch im J. 1230 Lud- 
wig, Johann und Elisabeth Kinder des gefürsteten Grafen Berthold von Henneberg ihren Con- 
sens zu einer Handlung des Vaters mit den Worten: Nos eciam Ludowicus, Johannes et Elyza- 
beih sepedicti Bertoldi comitis liberi, omnia et singula domini et progenitoris nostri prea- 
mantissimi — rata tenemus (Schöppachs Henneb. Urkundenbuch No. CXXXVIII.) und Mark- 
graf Ludwig von Brandenburg gedenkt in einer Urkunde v. J. 1346 des Kaisers, seines Vaters, 
mit den Worten domini et progenitoris nostri carissimi Domini Ludowici Romanorum Im- 
peratoris (Riedels Cod. dipl. Br. II, II, 189). In Gemäfsheit dieses Sprachgebrauches im Mittel- 
alter sind unter den progenitoribus daher nicht selten blols die Eltern (Vater und Mutter) und 
ist nicht nothwendig der Grolsvater darunter mitzuverstehen. — Endlich drittens liegt aber 
auch, es mag das Wort progenitores hier auf Eltern allein oder auch auf Grofseltern bezogen 
werden, darin keineswegs etwas Beweisendes für die Existenz eines 1218 verstorbenen Burggra- 
fen Friedrich, der eines Conrads Vater gewesen wäre. Die Argumentation stützt sich hier ledig- 
lich auf die Annahme, die als feststehend betrachtet wird, dals der gedachte Friedrich mit einer 
Gräfin Maria von Abenberg vermählt gewesen sei und durch diese Vermählung die Burg Aben- 
berg an die Burggrafen von Nürnberg gebracht habe. Dieser Annahme stehen jedoch nicht ein- 
mal Wahrscheinlichkeitsgründe zur Seite. Auf dieselbe lälst sich daher kein Beweis gründen. 

4. „Burggraf Friedrich II. ist im Jahre 1218 verstorben zufolge der früher vorhanden ge- 
wesenen Inschrift auf einem Todtenschilde zu Heilsbronn” (Gen. Gesch. 72. 84). In dieser An- 
gabe über den im Jahre 1218 erfolgten Tod eines Burggrafen Friedrich des ältern von Nürn- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 105 


Lebensverhältnisse des Burggrafen Conrad. 


Anhänglichkeit und treue Hingebung für das Königshaus der Hohen- 
staufen gehörte gleichsam zu dem väterlichen Erbtheile der Söhne Friedrichs I. 


berg, des ersten, dessen die Heilsbronner Todtenschilder gedacht haben, erkennt man die un- 
heilsvolle Veranlassung des ganzen Mythus von dem Burggrafen Friedrich II. als gemeinschaft- 
lichem Stammvater der Schwäbischen und Fränkischen Linie durch zwei Söhne Friedrich und 
Conrad. Denn starb im J. 1218 ein Burggraf Friedrich; so mulste er auch früher gelebt haben. 
Es ist jedoch die Glaubwürdigkeit dieser Inschrift in Ansehung der Jahres Zahl schon früher 
(oben Note 16 zum Abschnitt III) wie wir glauben mit nicht unerheblichen Gründen angefoch- 
ten. Die Inschrift bezieht sich darnach, wie auch die ältern Historiker richtig annahmen auf den 
ersten Burggrafen Friedrich, welcher aber nicht im Jahre M. CC. XVII, sondern wahrschein- 
lich Anno M. CCI. XVIII kal. Iul. Das ist am 14. Juni 1201 starb. Damit fällt aber auch dies 
Argument für die Existenz des 1218 gestorbenen Burggrafen Friedrich II. dahin. 

Die Hohenzollerschen Forschungen, welche der Freiherr von Stillfried in Verbindung mit 
dem Dr. Märcker herausgegeben hat _und die sonst so manche treflliche Ermittelung enthalten, 
bieten in Beziehung auf diesen Punkt keine Berichtigung dar. Der Tod des Burggrafen Frie- 
drich I. wird auch hier als zwischen 1197 und 1198 erfolgt angenommen (S. 110) weil zwischen 
dem 31. Mai 1196 und 29. Juni 1198 kein Friedrich vorkommt. Dieser Mangel an Erwähnung 
Friedrichs in den Urkunden des Kaiser Heinrich läfst sich indessen auch durch des Kaisers dama- 
lige Abwesenheit von Deutschen Landen, durch seinen Zug nach Italien völlig genügend erklä- 
ren, ohne dals man darum Friedrichs um diese Zeit erfolgten Tod anzunehmen braucht. In An- 
sehung des Burggrafen Friedrich II. ist auch hier, im Vertrauen auf das seit Jahrhunderten nicht 
mehr sichtbare Heilsbronner Todtenschild, das Jahr 1218 angenommen: und dabei 113 gesagt: 
es finde diese Angabe darin noch besondere Bestätigung, dals seitdem bis zum Jahre 1226 kein 
Friedrich mehr, sondern blols Conrad in den Urkunden vorkomme. Letzteres ist allerdings rich- 
tig. Aber da Friedrich (Graf von Zollern und anfänglicher Mitbesitzer der Burggrafschaft 
Nürnberg) sich überhaupt nur in Urkunden des Kaiser Friedrich II. häufig erwähnt findet, na- 
mentlich in den Jahren 1214-1217 und sich auch 1235 gleich wieder am Hoflager Friedrichs II. 
einfand, als dieser nach Deutschland zurückgekehrt war (vgl. Note 35 dieses Abschnitts), den 
Kaiser aber nicht nach Italien begleitete; so darf nicht wundern, dafs er während der gedachten 
Zeit in kaiserlicher Urkunde unerwähnt bleibt. Denn der Kaiser war von 1220 bis 1235 von 
Deutschen Landen fern. Die Bestätigung welche allein in dem Umstande seiner Nichterwäh- 
nung in den Urkunden für die Annahme von Friedrichs Tod liegen soll, ist daher nicht eben sehr 
bedeutend. Er wird auch zwischen 1210 und 1214, zwischen 1226 und 1231, zwischen 1231 
und 1235 und zwischen 1236 und 1240 nicht in Urkunden erwähnt. 

Bis zur Auffindung besserer Beweise muls daher unsers Erachtens die Annahme eines Burg- 
grafen Friedrich II, der, mit einer Gräfin von Abenberg vermählt, das Burggrafthum bei seinem 1218 
erfolgtem Tode auf Söhne vererbt haben soll, entschieden zurück gewiesen werden. Wir freuen 
uns daher auch den verdienten Herausgeber der Hohenzoll. Alterthümer den Freih. v. Stillfried, 
nach einer im V. Hefte derselben erschienenen Abhandlung diese Annahme aufgeben zu sehen. 


Philos. - histor. Kl. 1854. (6) 


106 Rıerver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


und so war Burggraf Conrad König Philipps natürlicher Verbündeter in 
den Kriegen um den Besitz des Reiches, mit welchen sein Zeitalter anhob. 


Vielleicht dürfte man versucht sein für die hier zurückgewiesene Ansicht in einer Urkunde 
aus späterer Zeit einen Beweis zu finden. Dies ist die wunderbare Urkunde des Bischofes Rein- 
poto vonEichstädt von den Jahren 1285, worin der Bischof seinem Domcapitel das Patronat der 
Kirche zu Pfaffenhofen bei Abenberg überträgt mit den Worten: jus patronatus ecelesie paro- 
chialis in Pfaffenhouen, nobis et Ecclesie nostre pertinens pleno iure, quod multis predecessorum 
nostrorum retroactis temporibus Nobilis vir dominus Fridericus Burgrauius de Nurenberch se- 
nior, Fridericus et Chunradus filii ipsius, occupatum de facto tenuerunt, de manibus eorun- 
dem Burgrauiorum, cooperatione et auxilio nostri capituli mediante extrac- 
tum, in ipsum capitulum ecelesie nostre kathedralis gratuite ac perpetue donacionis titulo trans- 
ferimus pleno iure. (Stillfrieds Mon. Zoll. I, 162). Hier wird ausdrücklich ein Burggraf Frie- 
drich genannt, der zwei Söhne hatte: Friedrich als den ältern und Conrad als den jüngern Sohn 
Ist die Urkunde in der Bezeichnung der Burggrafen als genau anzunehmen; so palst sie schlech- 
terdings auf keine sonst erweisliche Generation der burggräflichen Familie, man mögte denn 
annehmen, dafs Friedrichs III. vor ihm verstorbene Söhne erster Ehe gemeint seien. Denn 
Friedrichs I. Söhne werden 1214 ausdrücklich als Conrad und Friedrich und nicht in umgekehr- 
ter Reihfolge angeführt (Note 35). Räumt man dem in Rede stehenden 1218 angeblich verstor- 
benen Burggrafen Friedrich einen Platz ein und schreibt diesem die nach 1218 in den Urkunden 
vorkommenden Conrad und Friedrich als Söhne zu; so palst jene Angabe wieder nicht genau: 
Denn auch in den Jahren 1226 1231 und 1236 werden diese neben einander aber niemals in der 
in der Urkunde von 1285 angegebenen Reihfolge genannt. (Vgl. Note 35 bei den angeführten 
Jahren). Söhne die Friedrich und Conrad in den Urkunden heifsen, von denen also Friedrich 
der ältere und Conrad der jüngere Sohn war; hinterliefs nur Burggraf Conrad III. und diese 
waren eben die Brüder, welche 1285 das Burggrafthum Nürnberg getheilt besafsen und zwar so, 
dals dem Burggrafen Conrad IV. unter Anderem Abenberg gehörte. Es entsteht schon hieraus 
dringende Vermuthung, dals Bischof Reinbot unter den filiis senioris Burggravii keine andere 
meinte, als Friedrich und Conrad, die zu seiner Zeit regierenden Burggrafen, ihren Vater dann aber 
falsch benannte, falls nicht die Urkunde überhaupt falsch ist oder wenigstens die Namen späteres 
Einschiebsel sind. Letztere Vermuthung wird auch durch eine genauere Beobachtung der mit ge- 
sperrier Schrift gedruckten Worte bestätigt. Das in Rede stehende Patronat, welches früher 
die genannten Burggrafen inne hatten, war darnach denselben Burggrafen mit Hülfe und 
durch Vermittlung des Capitels entzogen. Aus früheren Actenstücken üher das Patronat der 
Kirche zu Pfaffenhofen wissen wir aber, dals der Burggraf Conrad IV. es war, der am 23. Nov. 
1282 unter Mitwirkung des Capitels das Patronat von Pfaffenhofen aufgab. Sein älterer Bruder 
Burggraf Friedrich III. nahm an dem Acte Theil und in der bezüglichen Urkunde ist auch des an- 
maalslichen Besitzes, den ihr Vater an dem erwähnten Patronate behauptet habe, gedacht. Die 
Worte lauten: Nos Reinboto — Episcopus — Fridericus Burchgrauius de Nurenperch — re- 
cognoscimus, — quod — capitulum Eistetensis ecelesie ex parte una et vir nobilis Chunradus 
Burchgravius de Nurenperch ex parte altera super quaestione iuris patronatus ecclesie parrochia- 
lis in Pfaffenhofen — in nos — promiserunt. Nos itague — amicabiles compositores — trans- 
igendo pronunciamus, quod predictus Chunradus Burchgrauius omni actioni et iuri, que sibi de 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 107 


Er befand sich namentlich im Jahre 1207 längere Zeit in des Königs Beglei- 
tung. Als aber König Philipp im Juni 1208 durch Otto von Wittelsbach 
meuchlings ermordet und sein hochschwangeres Weib Irene auf der Stamm- 
burg Hohenstaufen in unzeitiger Entbindung vor Schmerz und Gram umge- 
kommen war, während der einzige männliche Sprosse der Hohenstaufen, Kö- 
nig Friedrich von Sicilien, erst 13 Jahre zählte; da fielen bald alle Partheien 
im Reiche dem Gegenkönige Otto zu. Selbst die treuesten Anhänger der 
Hohenstaufen begaben sich an seinen Hof, um ihre Huldigung darzubringen 
und für den Königsmörder die verdiente Strafe zu fordern: unter diesen 
Burggraf Conrad im November 1208 zu Worms (°*). 

Nach dieser Aussöhnung der Partheien konnte der Burggraf sich auch 
nicht weigern, den König Otto auf dem Römerzuge zu begleiten, welchen 
dieser in den Jahren 1209-1211 vollführte. Während Conrads Bruder Frie- 
drich daheim blieb (*°) und wohl die gemeinschaftlichen Besitzungen verwal- 
tete; sieht man den Burggrafen Conrad in Italien mit dem jetzt zum Kaiser 
gekrönten Reichsoberhaupte im Rathe sitzen z. B. am 21. August 1210 zu 
S. Miniato bei Florenz. An diesem Orte nahm er auch am 29. August 1210 
eine auf seine heimathlichen Lehne bezügliche Handlung vor, indem er Lehns- 
gerechtsame über einen gewissen Conrad von Rietburg, welche er von dem 
Hochstifte Speier besafs, dem daselbst anwesenden Bischofe von Speier 
vor dem Kaiser aufliels (°*). 

Eine ganz neue Periode begann jedoch für den Burggrafen, als dem 
jugendlichen König Friedrich von Sieilien gelang, das Reich der Hohenstau- 
fen in Deutschland herzustellen. Schon als im Jahre 1211, damals noch ver- 
geblich, mehrere Deutsche Fürsten für die Erhebung Friedrichs auf den Thron 
der Römischen Könige sich verbanden, war Nürnberg der Sammelplatz der 
Verschworenen (*°). Nachdem Friedrich wirklich nach Deutschland gekom- 


facto vel de iure competere poterat, — renunciet — et quelibet alienata — precipue suis et 
fratris sui kastellanis — per se ipsum et per patrem suum seniorem Burchgrauium— 
recolligat et ab soluatete. Stillfrieds Mon. Zoll. I, 150. Die in Rede stehende Urkunde enthält hier- 
nach ohne Zweifel eine falsche Angabe des Vaters der Burggrafen Friedrich und Conrad, welche 
das gedachte Patronat anfochten und später der Kirche aufgaben, und die Annahme eines im 
Jahre 1218 verstorbenen Burggrafen Friedrich, der die Söhne Friedrich und Conrad hinterlas- 
sen habe, findet daher auch in diesem Documente keinen Stützpunkt. 


“) Anno 1211 iidem jurati, in oppido Nurenberc collecti, publice Ottonem (Imperatorem 
) pP p P ) 


02 


108 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


men war, tritt er auch schon im Februar 1213 zu Nürnberg auf. Im näch- 
sten Jahre findet man beide Brüder, Conrad und Friedrich, auch zu Augs- 
burg und zu Ulm an des Königs Hofe, ferner Conrad am Ende des Jahres 
1215 (%*), Friedrich dagegen in den Jahren 1216 und 1217 (5) an verschie- 
denen Orten in der Umgebung des Königs. Besonders widmete sich der 
Burggraf Conrad seit dem Anfange des Jahres 1219 mit grofser Hingebung 
den Angelegenheiten des Reiches. Während Graf Friedrich sich um diese 
Zeit, wie es scheint, zurückgezogen in seinen Schwäbischen Besitzungen 
aufhielt, wird Conrads Name fast zwanzig Jahre hindurch bei einer über- 
aus grofsen Zahl von wichtigen Reichsverhandlungen unter den Zeugen- 
namen erwähnt (°*). 

Im Jahre 1220 entfernte den Burggrafen seine Ergebenheit gegen den 
König Friedrich II. für die Dauer mehrerer Jahre ganz aus den Deutschen 
Landen. Im Mai 1220 auf dem Reichstage zu Frankfurt zugegen, wo Frie- 
drichs ältester Sohn Heinrich zum Könige erwählt ward, begab er sich im 
Juli nach Augsburg, wo sich das Heer zum Römerzuge versammelte: und 
nicht zufrieden, dem Könige das Geleit zur Kaiserkrönung nach Rom zu ge- 
ben, zog er mit den neuen Kaiser auch in dessen Erbstaaten Neapel und Si- 
cilien hinab. Hier auf Sicilien, im Kampfe mit den Saracenen, treffen wir 
im Jahre 1222 den Burggrafen wieder an, da er Giato belagern half. Auch 
noch das folgende Jahr theilte er hier und in Apulien des Kaisers Mühen 
und Kämpfe. 

Inzwischen bedurfte aber König Heinrichs unerfahrne Jugend für die 
Reichsregierung in Deutschland dringend bewährter Räthe. Heinrich war 
bei des Kaisers Abzuge nach Italien zum Reichsverweser bestellt, auch schon 
im Jahre 1222 feierlich gekrönt, zählte aber bei seiner Krönung erst zehn 
Lebensjahre: seine Räthe mufsten daher für ihn regieren. Zu Gunsten des 
Sohnes verzichtete der Kaiser wohl auf das fernere Verweilen des Burggra- 
fen in Italien. Dieser tritt seit der Mitte des Jahres 1224 in König Hein- 
richs Umgebung in Deutschland auf(°*). Schwerlich ahnte man, eine wie 
schwierige und unerfreuliche Stellung das Vertrauen des Kaisers dem Burg- 
grafen hierdurch zutheilte. 


hominem hereticum nominaverunt et publicam facientes ei contradictoriam Fridericum, Hen- 
rici Imperatoris filium, antea ab universitate electum futurum declararunt. Chron. S. Petri 
bei Mencken Script. III, 239. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 109 


In die erste Zeit der Wirksamkeit des Burggrafen am Hofe Heinrichs 
fiel die Ordnung der Heirathsangelegenheiten des jungen Königs, dessen Ver- 
mählung im November 1222 zu Nürnberg mit grofser Pracht gefeiert wurde. 
Dann begleitete der Burggraf den König auf verchiedenen Zügen, namentlich 
nach Trient, wo in des Burggrafen Gegenwart ein wichtiger Staatsvertrag mit 
der Krone Frankreich geschlossen ist (11. Juni 1226) (*). Nach nochmali- 
gem vielen Umziehen durch das Reich ging der Burggraf mit dem jungen 
Könige im Jahre 1227 nach Aachen, wo Margaretha, Heinrichs Gemahlin, 
die Krönung als Königin empfing. Hiernächst folgte ihm der Burggraf nach 
Sachsen, da der König nach dem Tode des Herzogs Heinrich Ansprüche auf 
Braunschweig geltend zu machen suchte. So erscheint der Burggraf auch im 
folgenden Jahre bei vielen Reichsangelegenheiten neben dem Herzoge Lud- 
wig von Bayern, dem Vormunde des Königs, diesem zur Seite. Doch der 
stolze Kaiserssohn war dieser Leitung seiner Handlungen durch Vormünder 
und Räthe schon lange überdrüssig. Er hatte früher zu herrschen als zu ge- 
horchen gelernt. Sobald daher die Kunde nach Deutschland kam, dafs der 
Kaiser, sein Vater, nach dem gelobten Lande sich eingeschifft habe, emanei- 
pirte er sich selbst. Seine alten Räthe wurden vom Hofe entfernt; seinen 
Vormund, Herzog Ludwig von Bayern, überzog er mit Krieg (*). Am 17. 
Januar 1229 wird der Burggraf zum letzten Mal als Theilnehmer an Hein- 
richs Rathe wahrgenommen (°*). 

Nach des Kaisers Rückkehr vom Kreuzzuge empfing ihn der Burg- 
graf in Apulien. Die Vorgänge in Deutschland erfordeten wohl seine münd- 
liche Berichterstattung. Nicht lange nach dieser Zusammenkunft mit dem 
Kaiser sieht man den Burggrafen indessen wieder in Deutschland in des 


(*) Heinricus rex Romanorum, filius Friderici imperatoris, duxit in uxorem filiam ducis 
Austrie. — Multi in ipsa solempnitate pre multitudine oppressi perierunt apud Nurenberch. 
Chron. Claust. Neob. bei Pez II, 412. Vgl. über mehrere Quellen und die Zeitbestimmung 
Böhmers Reg. Imperii, neue Bearb. zum November 1225. S. 223. Dals der Burggraf zu 
Trient im Rathe des Königs war, zeigt dessen Note 34 citirte Erwähnung in einer daselbst 
am 11. Juni 1226 ausgestellten Urkunde für Kamerik. Der daselbst an demselben Tage ge- 
schlossene Vertrag mit Frankreich wegen gegenseitiger Schutzleistung gegen ungehorsame 
Unterthanen und des Versprechens sich nicht mit England zu verbinden, befindet sich im 
Extracte in Martene Collect. I, 1183. 


(*) Die Beweisstellen sind in Böhmers Reg. Imperii, neue Bearbeitung, bei dem 3. Juni 
1229 S. 233. zusammengestellt. 


110 Rızoer: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Königs Umgebung den alten Platz einnehmen. Auch begleitete er diesen zu 
der persönlichen Verhandlung mit seinem erzürnten Vater nach Aquileja (°*), 
wo dieser auf Zureden der Anwesenden dem Sohne verzieh und sich durch 
dessen Versprechen der Besserung zufrieden stellen liefs. 

Es war jedoch in dem zu früh zur Herrschaft berufenen Prinzen, wel- 
chen der Burggraf von Aquileja wieder zurückbegleitete, durch die väter- 
liche Milde keine Sinnesänderung erwirkt worden. In ungebändigtem Drange 
nach Unabhängigkeit brütete Heinrich vielmehr noch ärgere Pläne jetzt als 
zuvor. Dem Burggrafen wufste er diese zu verheimlichen. Während die- 
ser daher noch am 30. August 1234 eine dem Deutschen Orden vereignete 
Besitzung in Heinrichs Hände aufliefs und Heinrich diese Handlung mit der 
Bezeichnung Conrads als seines geliebten getreuen Burggrafen bestätigte (*°), 
verband König Heinrich sich schon im September zu Boppard mit mehreren 
Fürsten heimlich zur Empörung gegen seinen Vater. Sogar am 21. und 22. 
November hielt sich der Burggraf noch am Hofe des pflichtvergessenen Soh- 
nes auf (°*), den er vergebens von dem betretenen Wege zurückzuführen 
hoffte. Bald darauf trat Heinrichs Empörung offenbar hervor und sechs 
Monate später war Heinrich schon von dem herbeieilenden Vater gefangen, 
um in lebenslänglicher Haft (- 1242) sein Verbrechen zu büfsen. 

Gleich nach diesem traurigen Acte der Gerechtigkeit des Kaisers ge- 
gen den eigenen Sohn, findet man den Burggrafen aber in des Kaisers ver- 
trauter Umgebung wieder. Auch hebt der Kaiser in einer Urkunde vom 
September 1235, worin er den Burggrafen den Erwerb von Schlofs und 
Herrschaft Viernsberg bestätigt, die anerkennungswerthen Dienste rühmend 
hervor, welche der Burggraf ihm und dem Reiche hingebend erwiesen habe (*7). 


(*) H. — Rom. Rex — attendentes praeclara obsequia, que — dilecti fideles nostri 
fratres domus Theutonicorum s. Marie in Jerusalem nobis et imperio exhibent, — cessione, 
quam dilectus fidelis noster Conradus Burcgravius de Nuerenberg fecit li- 
beraliter in manus nostras, recepta de molendino apud Nuerenberg sito inter salices, 
— hospitali S. Marie domus Theotonicorum apud Nuerinberg — dedimus. — Urk. v. 1234. 
Stillfried’s Mon. Zoll. I, 39. Monum. Boica XXX, I, 216. Stillfried und Märcker’s Mon. Zoll. 
I, No. 156. 


() Frid. — Rom. Imp. — notum facimus — quod Cunradus burgrauius de Nurenbere 
dilectus fidelis noster, in nostra presentia constitutus, — supplicauit, quod cum ipse emisset 
a Gotfrido de Hohenloch — castrum Virnesperc, quod idem Gotfridus pro recompensatione 


dampni a Ludewico de Virnespere sibi illati — fuerat assecutus, — nos venditionem ipsam 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 411 


Dem Burggrafen wurde also wenigstens keine Schuld an Heinrichs Verrirrun- 
gen beigemessen. 

Einen neuen Beweis des kaiserlichen Vertrauens gab dem Burggrafen 
der Österreichische F eldzug, welcher um die Mitte des Jahres 1236 gleich- 
zeitig mit des Kaisers persönlichem Rückzuge nach Italien dem Könige von 
Böhmen und dem Herzoge von Bayern aufgetragen wurde, um gegen den 
kriegerischen Herzog Friedrich die Reichsacht zu vollstrecken. Diese Für- 
sten begnügten sich mit der Einnahme der Altstadt Wien und einer nicht 
vollständigen Unterwerfung des Landes; dann überliefsen sie die schwierige 
Aufgabe der Behauptung und Regierung des Landes dem Burggrafen Con- 
rad. Da die Macht des Herzogs Friedrich nicht gebrochen war, dieser viel- 
mehr die Neustadt Wien und mehrere andere feste Plätze im Lande im Be- 
sitz behielt; so konnte es ihm nicht an Macht und Gelegenheit fehlen, dem 
kaiserlichen Statthalter herbe Verluste zuzufügen, von denen die Österreichi- 
schen Kronisten Manches berichten (*°). Doch behauptete sich der Burggraf 


ratam habere — dignaremur. Nos igitur attendentes grata satis et accepta seruitia, que 
idem burgrauius nobis et Imperio deuote exhibuit hactenus et que de bono in melius poterit 
exhibere, — predictam venditionem ratam habemus. Urk. v. 1235 in Stillfrieds Mon. Zoll. 
I, 40. Hanselmann Landeshoh. I, 400. Monum. Boica XXX, 238. 


(*) Im Juni 1246, in welchem Monate noch der Burggraf Conrad am Hoflager des Kai- 
sers erscheint (Note 34), — war zu Augsburg auf dem Lechfelde die Heeressammlung des 
Kaisers zu einem Zuge nach Italien und erfolgte zugleich die Aechtung des Herzogs Frie- 
drich von Oesterreich. Die Vollstreckung der letztern wurde mehreren Reichsfürsten vom 
Kaiser übertragen — commisit regi Bohemiorum et duci Bawariae et quibusdam episcopis 
terram ducis Austriae expugnandam propter multiplices excessus et facinora, quibus idem dux 
fama publica laborat. Böhmers Kais. Regesten 2. Ausg. S. 168. Dem letztern Zuge muls 
auch der Burggraf Friedrich zugewiesen sein. Davon wird nun berichtet A. MCCXXVI 
Rex Boemiae ad mandatum Imperatoris vastavit Austriam, — et dux Bawariae et Episcopus 
Pataviensis obsederunt civitatem Linze et infecto negotio recesserunt. Et Patriarcha Aqui- 
legensis cum Episcopo Babenbergensi stiriam hostiliter intrantes Eeclesias spoliaverunt. Pa- 
taviensis et Frisingensis Episcopi cum quibusdam Nobilibus et aliis a Duce captivati sunt. 
Imperator cum modica militia intravit Lombardiam ete. Anno MCCXXXVIL Imperator na- 
tale Domini apud Greze in Marchia celebrauit, apuıd Wiennam hiemauit et circa Pascha 
Austriam egrediens Episcopum Babinbergensem ad inpugnandum Ducem apud Wiennam cum 
militibus dimisit, qui non multo post in eadem civitate defunctus est, unde Dux libere coepit 
terram vastare. Chronicon Salisburg. bei Pez Script. rer. Austr. I, 355. — Anno MCCXXXVII 
(muls 1236 heilsen, wie oben) venerunt Rex Boemie et Dux Bawarie ex latere Imperatoris 
in Austriam, qui tamen nihil profecerunt, nisi quod terram rapina et incendio vastaverunt. 


112 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


im Besitze von Wien, bis im Anfange des Jahres 1237 Kaiser Friedrich sich 
von Italien aus selbst dahin begab. Er stand hier dem Kaiser während des- 
sen viermonatlichen Aufenthaltes zu Wien auch als Rath bei den mannigfaltigen 
Anordnungen zur Seite, welche dieser zur Behauptung der Österreichischen 
Lande traf (3*), begleitete den Kaiser bei seinem Abzuge in die Steiermark (“*), 
und wird im August 1237 an seinem Hofe zu Augsburg wieder wahrge- 


nommen (°°). 


Hi terram et civitatem Wiennensem Burgravio de Nurenberch commendauerunt, qui 
collectis multis venit versus Novam ciuitatem, locuturus Patriarchae Aquilegiensi et Styrien- 
sibus. In reversione vero insecutus est eos Dux cum comite de Bogen et fugavit eos, cum 
haberent decem contra unum, cepitque duos Episcopos Pataviensem et Frisingensem, caeteri 
turpiter et vix evaserunt. Tandem Imperator per Longobardiam intravit Styriam et subju- 
gavit castra valde munita multaque confregit et uxorem Ducis abstulit, quod ei maximum 
dedecus fuit. Anno MCCCXXVI Imperator intravit Austriam venitque cum multis Princi- 
pibus Wiennam ibique cum magno honore exceptus est filiusque ejus Rex Chunradus per 
Dannbium venit cum magno comitatu Principum ibique per tres menses latitantes comedentes 
et bibentes quae apud ipsos erant et nihil aliud utilitatis operantes. Deinde Imperator relin- 
quens Austriam ingressus est Bawariam et vices suas commisit Episcopo Babenbergensi Ek- 
keberto. Post recessum Dux in brevi quinque castra vi obtinuit. Deinde Styrienses condueti 
ab Imperatore Austriam intraverunt cum exereitu, sed — in brevi nonnullis suis interfectis et 
captis ad propria sunt reversi. Interim Episcopus Babenbergensis in Wienna diem ultimum 
clausit. — Circa vindemiam, que satis sterilis erat ipso anno, venit comes de Eberstayn cum 
aliis multis ex praecepto Imperatoris, cui Dux occurrit circa Tulnam cum suis. Cui cum 
resistere minime valeret reversus est ad castra su. (ui Comes in Wienna manens sine 
effectu, quia nulli se committere audebat propter infidelitatem, que tunc regnabat in terra. 
Chronicon Claustro-Neoburg. bei Pez a. a. O. S. 457. 458. Wörtlich ebenso erzählt den 
Vorgang Paltrami seu Vatzonis Consulis Viennensis Chronie. Austriac. S. 711. 712, indem 
es der Statthalterschaft des Bischofs von Bamberg und des Grafen von Eberstein nach des 
Kaisers Rückzuge gedenkt, jedoch den frühern Feldzug (1236) der Böhmen und die ihm 
folgende Landeshauptmannschaft des Burggrafen unerwähnt lälst. Letztere ist dagegen an- 
gezeigt und überhaupt die ganze obige Stelle des Chronicon Neoburg. (auch namentlich mit 
den Worten Hi terram et civitatem Wiennensem Burgravio de Nuerenberg commendarunt etc.) 
wiederholt in des Anonymi Leobiensis Chronicon lib. I. S. 813., wo die zweien Jahren 
(1236 u. 1237) angehörigen Vorfälle in ein Jahr (1237) zusammengezogen sind, und in des 
Anonymi Coenobitae Zwetlicensis Chronicon, wo die Vorfälle in die drei Jahre 1237, 1238 
und 1239 verlegt werden, was den Urkunden widerspricht. Pez Script. rer. Austr. I, 979, 980. 

(*”) Burggraf Friedrich erscheint als Zeuge in der im April 1237 vom Kaiser apud Ana- 
sum ausgestellten Urkunde, worin der Kaiser Friedrich die Dienstmannen und Landleute des 
Herzogthums Steiermark unter seine und des Reiches unmittelbare Regierung aufnimmt. Vgl. 
Note 34 und Böhmers Kais. Reg. 2 Ausg. S. 174. 

(#°%) Abweichend von unserer Darstellung der Beziehungen des Burggrafen Conrad zu 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 113 


Hier zu Augsburg, wo der Kaiser damals zu einem neuen Zuge nach 
Italien Heeressammlung hielt, rüstete der Burggraf sich zu seiner allem An- 


Österreich werden diese in folgender Art berichtet: Imperator in publico consistorio Augustae 
1236 consilio Principum dicto Friderico Ducatus suos et omnia bona ob contumaciam per 
sententiam abjudicavit — Quibus peractis abibant ab ejus obedientia Wiennenses et aliae 
eivitates et oppida. — At Fridericus Imperator cum Wenceslao Rege Boemiae et cum multis 
Principibus Wiennam applicuit — Venerat insuper Conradus Rom. Rex — Otto Dux Ba- 
variae et multi Principes — hiemabant ibi tribus mensibus. Ex hoc mundanarum rerum 
eventu Fridericus olim Dux ab imperatore et suis usque in quartum (?) annum expulsus et 
omnibus suis bonis et dignitatibus privatus fuit demptis castro Medling et Nova Civitate, in 
quam se recepit cum castro Starchenberg. Imperator ex Wienna — exiens — ibi reliquit 
Capitaneum Ekhardum Episcopum Babenbergensem, quo mortuo Conradus Frisingensis et 
Rudigerus Pataviensis Episcopi cum multis aliis nobilibus (capti sunt). Tunc dictus Fride- 
ricus olim Dux terrore Imperialis fortitudinis non concussus cum paueis, qui sibi adhaeserant, 
in oppido quod dicitur Nova Civitas se recepit et exinde pro sua defensione prout poterat 
exercendo. Igitur Imperator cernens quod Fridericus Dux parvipenderet illata nec curaret 
gratiam Imperii requirere, recessit ab Austria (ist oben schon einmal gesagt) relinquens ibi 
Capitaneos Ekbertum Babenbergensem Episcopum ac de Hennberg, de Eberstain et de Nu- 
renberg Comites. Ekbertus autem predietus erat — bellicosus et magnanimus et ob hoc 
predietus Fridericus Imperator tuendam terram Australem sibi specialiter commendavit. Quo 
eodem anno defuncto et Imperatore se ad Apuliam transferente prefatus Dux animosior effec- 
tus, Albertum comitem de Pogen sibi associauit et in auxilium vocauit sicque cum ipso Üo- 
mite egressus muros Novae civitatis in campo qui dieitur Steinfeld pugnam init cum Wien- 
nensibus et Capitaneis eorum reportans Victoriam gloriosam. Capti sunt namque in eo bello 
Rudigerus Pataviensis et Conradus Frisingensis Episcopi et multi ex Nobilibus, quos ad tui- 
tionem terrae Fridericus Imperator reliquerat. Dux itaque — civitatem Wiennensem obsi- 
dione cinxit etc. Viti Arenpeckii Chronicon Austriac. bei Pez Script. rer. Austr. I, 1214. 
1215. Hiermit übereinstimmend findet man den Bericht des Herm. Altah. bei Böhmer Fon- 
tes II, 504. Anm., nach welchem ebenfalls der Kaiser recessit ab Austria relinquens ibi ca- 
pitaneos Ekkebertum Babenbergensem episcopum et de Henneberch et de Eberstein et de 
Nurnberch comites. Ähnlich ist die Erzählung in viel neuere Deutsche Chroniken des 
1. 5. und 16. Jahrhunderts übergegangen z. B. in Hageni Germ. Austr. Chron. bei Pez 
Script. I, 1068. in Thomae Ebendorfferi de Haselbach Chron. Austr. bei Pez Script. I, 
721. 722. die Historia Duc. Styriae Carolo VI. dicata a societate Jesu p. 71-73 und in 
die neuere Geschichtsschreibung übergegangen. Da indessen dieses, wenigstens in Ansehung 
des Burggrafen Conrad, nicht übereinstimmt mit den unter Note 48. citirten Berichten, wor- 
nach Burggraf Conrad die Statthalterschaft Österreichs vor der Ankunft des Kaisers versah; 
da es ferner nicht wohl zu vereinbaren ist mit der Erwähnung des Burggrafen Conrad im 
Gefolge des Kaisers in der bei des Kaisers Abzuge apud Anasum ausgestellten Urkunde für 
die Steiermark (Note 49); da endlich eine im August 1237 zu Augsburg ausgestellte Ur- 
kunde des Kaisers uns nicht nur den Burcravius de Nurenberc, sondern auch den Bamber- 
gensis Episcopus und den Comes Poppo de Henneberc als hier anwesend (qui interfuerunt) 


Philos.-histor. Kl. 1854. BR 


114 Rırvseu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


scheine nach letzten Theilnahme an Kriegsunternehmungen. Denn er be- 
gleitete den Kaiser in die Lombardei und wirkte namentlich auch bei der Be- 
lagerung von Brescia mit. Noch in demselben Monate (September 1238), 
in welchem der Kaiser diese langwierige Belagerung aufhob, findet man den 
Burggrafen Conrad in der Umgebung Friedrichs (°*), und zwar zum letzten 
Male in dieser Beziehung zum Kaiser erwähnt. Die weiteren Zeugnisse von 
der Ergebenheit des Burggrafen gegen den Kaiser sind darauf beschränkt, 
dafs man im Jahre 1242 Conrads Sohn, den jüngern Burggrafen Friedrich, 
am kaiserlichen Hofe zu Capua auftreten sieht, und dafs man beide, Vater 
und Sohn, als Zeugen einer Urkunde genannt findet, die König Conrad IV., 
des Kaisers Sohn, im Dezember 1243 zu Nürnberg ausstellen liefs (°*). 

Für die Entfernung des Burggrafen aus der Umgebung des Kaisers 
mit dem Ende des Jahres 1238 findet man den bereitesten Erklärungsgrund 
in der hohen Altersstufe, worauf der Burggraf schon stand, bei welcher ihm 
schwer fallen mufste, die Strapazen zu ertragen, welche des Kaisers fast un- 
unterbrochen fortgesetzte Kriegsunternehmungen für sein Gefolge herbei 
führten. Denn der Burggraf Conrad nahm gleich nach dieser Zeit auch sei- 
nen ältesten Sohn Friedrich zum Mitregenten der Burggrafschaft Nürnberg 
an und setzte sich dadurch gleichsam in den Ruhestand. 

Zugleich trat aber auch das entschiedene Zerwürfnifs Friedrichs mit 
der Kirche störend zwischen ihn und seine alten der Kirche treu ergebenen 
Anhänger. Schon Papst Gregor IX. hatte am Palmsonntage 1239 des Kai- 
sers Leib (damit die Seele errettet werde) dem Teufel feierlich zugetheilt, 
alle Unterthanen der Treue gegen den Kaiser entbunden, jede Gemeinschaft 
mit ihm bei der Strafe ewiger Verdammnifs verboten und dadurch in kirch- 
lich gesinnten Gemüthern ängstliche Gewissenszweifel erregt. Besonders 
aber fachte die Erneuerung dieses Bannspruches gegen den Kaiser und der 
Strafe des Kirchenbannes gegen jedwede demselben geleistete Folge, wie In- 
nocenz IV. sie 1245 auf dem Concil zu Lyon vornahm, zwischen der Kirche 
und den Hohenstaufen einen Kampf auf Tod und Leben an. Kein Wunder da- 


namhaft macht (Lepsius Gesch. der Bischöfe des Hochstifts Naumburg I, 288); so müssen 
wir die gewöhnlichen Angaben, dafs Friedrich bei des Kaisers Abzuge als Statthalter in 
Österreich zurückgelassen sei, neben dem Bischofe von Bamberg und den Grafen von Hen- 
neburg und Eberstein, für untrauwürdig halten. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 115 


her, dafs ein Greis, wie Burggraf Conrad, welcher dem Lebensziel nahe zu 
stehen glaubte, lieber von der Parthei des Kaisers abliefs, als seine dem Zeit- 
lichen schon abgewendete Seele dem göttlichen Strafgerichte aussetzte, das 
des Papstes Bevollmächtigte mit glühender Beredsamkeit den Anhängern des 
vom Schoofse der Kirche ausgestofsenen Kaisers verkündigten. 

Wirklich fiel der Burggraf Conrad von Nürnberg in Folge dieser Er- 
regung der Gemüther von den Hohenstaufen ab. Als die kirchlich gesinnte 
Parthei ohne Mitwirkung der weltlichen Wahlfürsten den Landgrafen Hein- 
rich Raspe von Thüringen am 22. Mai 1246 zu Veitshochheim bei Würzburg 
zum Gegenkönige erhob, war Burggraf Conrad unter den weltlichen Grofsen, 
welche sich an diesem Wahlorte einfanden, und erscheint er an der Spitze 
der Zeugen in einer von dem Neuerwählten ausgestellten Urkunde (°*), wäh- 
rend die Schwäbischen Zollern wenigstens damals noch an die Hohenstaufen 
festhielten (°°). Heinrich Raspe, von seinen Gegnern zum Spott der Pfaffen- 
könig genannt, versammelte auf Weihnachten 1246 zu Nürnberg einen Reichs- 
tag und verweilte hier noch im Anfange des folgenden Jahres. Den jüngern 
Burggrafen von Nürnberg, den Burggrafen Friedrich, beauftragte er hier, 
einem seiner Anhänger gewisse Einkünfte zu überweisen (°'): und den Pfalzgra- 
fen Rapoto von von Bayern, des ältern Burggrafen Schwiegersohn, verband er 
sich durch das Zugeständnifs gewisser Lehne (°?). 

Auch als der Pfaffenkönig bald nach seinem Abzuge von Nürnberg, 
am 417. Februar 1246 machtlos und ruhmlos verstarb, blieben die Burggra- 


(°‘) Heinrieus d. gr. Rom. Rex — pensata fidelitate et deuotis seruitiis, que Gothefridus 
de Salzburg fidelis noster nobis et imperio exhibuit et antea poterit exhibere ei alterum castro- 
rum Adelenburg vel Heimbere, quod prius nostre paruerit ditioni, castrensi feodo duximus 
concedendum, Insuper concedentes eidem XL marcas in officio Berengowe titulo feodi an- 
nuatim, quas ipsı Fridericus iunior Burcgrauius de Nurenberg assignabit. — Dat. Nurenberc 
anno dom. M°. CC°. XLVI®. Mense Januario. Mon. Boica XXX, I, 301. Stillfrieds Mon. 
Zoll. I, 52. Oetters Burggr. I, 299. 


(°) Im Jahre 1256 verzichtete der Burggraf Friedrich von Nürnberg cuidam privilegio 
generali Conrardo dilectissimo patri nostro et nobis Frederico a rege Willermo dato et con- 
cesso, in quo continetur concessio nobis facta ab ipso rege super feodis, que ab ipso et im- 
perio tenuit Otho quondam dux Merannie et super feodis, que habuit ab imperio Rapoth 
palatinus comes bawarie et super illo feodo, quod predecessor Regis Willermi Dominus 
Heinricus de Thuringia Romanorum rex electus concesserat eidem. Urk. v. J. 1256 mense 
Junio in Stillfried’s Mon. Zoll. I, 75. 


P2 


116 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


fen, Vater und Sohn, der Parthei zugehöriz, welche dem Kaiser und seinem 
Sohne Conrad jetzt den Grafen Wilhelm von Holland als König gegenüber 
stellte. Der Papst liefs durch Predigermönche gegen die Hohenstaufen zum 
Kreuzzuge aufrufen, wie gegen Mongolen und Türken, und denjenigen, welche 
dem König Wilhelm gegen den König Conrad beistanden, gleichen Ablafs 
ertheilen, wie den Kreuzfahrern nach dem heiligen Lande. Da König Wil- 
helm am 1. März 1249 vor der Reichsburg Ingelheim im Lager stand, stellte 
er den Burggrafen auch einen Gunstbrief aus, worin er ihnen die Succession 
in die Reichslehne des letzten Herzogs von Meran, eines Schwagers des jün- 
gern Burggrafen, so wie für den Fall des ohne männliche Descendenz erfol- 
genden Todes Rapoto’s Pfalzgrafen von Bayern, die Succession in die diesem 
von Heinrich Raspe gewährten Lehne verschrieb (°°). 

Was nach diesen Zerwürfnissen die Burggrafen dem Staufenschen Kö- 
nigshause wieder zuführte, wissen wir nicht. Doch steht urkundlich fest, 
dafs König Conrad IV. schon im August 1249 wieder in Nürnberg verweilte. 
Er stellt hier namentlich einen Schutzbrief für das Kloster Seligenpforten 
aus, worin er dies Stift dem Schutze des Landrichters und Burggrafen von 
Nürnberg empfiehlt (5°): und bald darnach im Jahre 1251, erweist er dem 
jüngern Burggrafen durch Verleihung seiner Burg Creusen eine besondere 
Gunst (°°). Noch vor dem am 17. Dezember 1250 erfolgten Tode des Kai- 
sers war daher das burggräfliche Haus seinem Anhange wieder zugewandt. 


(°°) Guillielmus anno regni sui primo Christi 1249 Indictione VI. Kal. Mart. in castris 
apud Ingelheim donationem omnium eorum, quae feudi nomine ab Imperio quondam Otho 
Dux in Comitatu Burgundiae tenuerat, Frederico Nurenburgensi Burgrauio, Elizabethae ipsius 
Meranii sororis viro fecit. Aus Vignier Chron. rer. Burg. 151. nach Oetter’s Burggr. II, 
283. Die Richtigkeit dieser Schenkung bezeugt die Bezugnahme auf dieselbe in spätern uns 
erhalten gebliebenen Urkunden, indem es z. B. in einer Urkunde des Burggr. Friedrich vom 
J. 1256 heilst quidquid iuris aut dominii aut actionis reclamare — possumus in comitatu 
Burgondie — sive sit jure hereditatis aut donatione vel concessione Regis Willermi etc. 
Stillfried’s Monum. Zoll. I, 64. Vgl. die vorige Anmerkung. 


(°‘) Die Urkunde wegen des Klosters Seligenpforten im Extracte in Koeler Histor. Comit. 
de Wolfstein 273. Aufserdem stellte Köuig Conrad im August 1249 noch zwei Urkunden 
in Nürnberg aus, deren eine eine Verleihung für den Grafen Rudolf von Habsburg. enthielt. 
Vgl. Fürst Lichnowsky Regest. I, 13 und 158. 

(°°) Conradus dei gr. Roman. in Reg. Electus — notum esse volumus — quod nos 
supplicationibus Friderici Burggrauii de Nurmberc eiusque uxoris karissime neptis nostre 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 447, 


Burggraf Conrad nahm indessen an dem letztgedachten Wechsel der 
Parthei wohl nicht mehr persönlichen Theil. Er tritt nach der Mitte des 
dreizehnten Jahrhunderts in Reichsangelegenheiten überall nicht mehr und 
auch in andern öffentlichen Verhandlungen nur sehr selten noch auf, wiewohl 
er länger als zehn Jahre den Kaiser überlebte (°%). Er scheint gröfsten- 


fauorabiliter inclinati tam ipsis quam suis pueris procreatis ab eis vel amodo procreandis 
castrum nostrum Crusen cum omnibus suis pertinentiis in rectum feodum duximus conceden- 
dum. Urk. v. Oct. 1251 in Mon. Boic. XXX, I, 318. Stillfrieds Mon. Zoll. I, 56. Schütz 
Corp. hist. IV, 80. Ötters Burggraf. I, 351. Falkensteins Cod. dipl. 56. (Wölkern) Hist. 
Nor. dipl. 125. 

(°°) Die Lebenszeit, welche wir hier dem Burggrafen Conrad III. zueignen, indem wir 
sämmtliche Erwähnungen eines Burggrafen Conrad die zwischen 1204 und 1260 fallen, auf 
diesen beziehen, wird von dem Freiherrn von Stillfried und von dem Dr. Märcker in der 
Genealogischen Geschichte der Burggrafen 73. 85. und in den Hohenzollerschen Forschun- 
gen I, 110. 117. zweien Burggrafen Conrad zugetheilt, welche dort der erste und zweite 
genannt werden. In der genealogischen Geschichte wird von Conrad I. angenommen, er 
erscheine zuerst in einer Urkunde von 1198 und sei ein Bruder des 1218 gestorbenen Burg- 
grafen Friedrich II. gewesen (vgl. Note 42). Bis zum Tode scheine ersterer Conrad eigent- 
lich regierender Graf von Zollern, Friedrich dagegen der regierende Burggraf gewesen zu 
sein: durch Friedrichs Tod (1218) sei jedoch erst eine vollkommene Theilung herbeigeführt, 
wonächst Conrad 1223 1225 und 1227 nur noch Graf von Zollern genannt worden. (S. 76). 
Als Conrads I. Gemahlin werde eine Tochter des Markgrafen Diepold von Vohburg genannt: 
sein Todesjahr sei unbekannt. Conrad II. sei ein Sohn des Burggrafen Friedrich II. und 
seiner Gemahlin Maria Gräfin von Abenberg gewesen. Er habe von 1219 an das Burggraf- 
thum allein besessen: am 4. Jan. dieses Jahres komme er zuerst als Burggraf vor: seine Ge- 
mahlin sei Clementia von Habsburg gewesen und er im Jahre 1260 verstorben (S. 94. 95). 

Da diese Annahme jedoch — so weit sie die Verschiedenheit der in dem Burggrafen 
Conrad in den Urkunden von 1204 bis 1260 bezeichneten Person betreffen — auf keinen 
sichern Grundlagen beruhen; so wird schon in den Hohenzollerschen Forschungen zuvörderst 
die Angabe berichtigt, dals bereits im 12. Jahrhunderte (1198) ein Burggraf Conrad genannt 
werde, da dies auf falschem Datum einer Urkunde beruhte (Hohenz. Forsch. I, 107). So- 
dann werden die Erwähnungen eines Conrad als Burggrafen von Nürnberg, die in die Jahre 
1218-1226 fallen, hier auf einen Conrad I. bezogen (I, 113) während sie oben auf einen 
Conrad II. angewandt sind. In Ansehung der Erbgräfin von Abenberg wird in Zweifel ge- 
stellt, ob selbige, wie in der Genealogischen Geschichte angenommen ist, Gemahlin Friedrichs II. 
gewesen, die Verfasser nehmen an, es könne auch der angebliche Conrad I. der Gemahl dieser 
Erbgräfin und Conrad II. dann Conrads I. Sohn gewesen sein (I, 114). Der Tod Gonrads 1. 
wird als wahrscheinlich in das Jahr 1230 gesetzt: der später erscheinende Conrad sei der 
jüngere oder zweite (I, 117) u. s. w. In den Hohenzollerschen Forschungen ist zwar für 
nöthig erachtet, auch auf die Frage einzugehen, ob dieser vermeintliche Conrad I. und Con- 
rad DI. vielleicht eine und die nämliche Person sein könne. Die Frage wird jedoch ver- 


118 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


theils zurückgezogen auf den Festen Abenberg oder Kadolzburg verweilt und 
die burggräfliche Regierung ganz seinem Sohne Friedrich überlassen zu ha- 
ben. Wir würden kaum noch Spuren seines Daseins haben, hätte er nicht 


neinend beantwortet und zwar aus folgenden Gründen, deren Haltbarkeit hier zu prüfen 
sein dürfte: 1) der Burggraf Conrad würde in dem gedachten Falle ein unnatürlich hohes 
Alter erreicht haben: 2) das Heilsbronner Necrologium erweise die Verschiedenheit beider 
Conrade, indem darin neben Conradus senior eine Margaretha Burggravia und neben Con- 
radus junior eine Clementia Burggravia als Gemahlin aufgeführt werde (S. 116): 3) Con- 
rad II. nehme eine verhältnifsmälsig niedrigere Stelle unter den Zeugen ein, als Conrad I. 
(S. 117). 

Von diesen Argumenten beruht jedoch das anscheinend stärkste, das zweite, in einem 
thatsächlichen Irrthume. Es wird in dem bei Jung (Miscellanea B. II.) abgedruckten Heils- 
bronner Necrologium weder neben einem Burggrafen Conradus senior eine Margaretha 
Burggravia noch neben einem Conradus junior eine Clementia Burggravia als Gemahlin er- 
wähnt. Vielmehr ist die Erwähnung der Burggräfin Clementia auf die unterm 22. Nov. ein- 
getragene, ganz isolirt stehende Notiz D. Cecilie virginis anniversarius domine Clemente 
Burggravie (Jungs Miscell. IT, 45) und die Erwähnung Margarethens auf die unterm 26. Juni 
eingetragene gleichförmige Bemerkung Anniversarius Domine Margarete Burgravie de nurn- 
berg Senioris (Jungs Miscell. II, 40) beschränkt. Von der letztern bezeugen dabei zahlreiche 
Urkunden z B. eine Urkunde von 1313 in Schütz Corp. hist. IV, No. 147, dals sie die 
Gemahlin des Burggrafen Friedrich IV. war, der dem 14. Jahrhunderte angehört: von der 
erstern wissen wir, dals sie die Mutter des Burggrafen Friedrich II, folglich Gattin des 
Burggrafen Conrad III., seines Vaters war. Diese Rechtfertigung für die Zutheilung der 
Lebenszeit Conrads II. an zwei Conrad genannte Burggrafen ist daher nicht haltbar. 

Nicht überzeugender ist das dritte von den oben angeführten drei Argumenten. Es 
mögte allerdings anzunehmen sein, dafs im Jahre 1230 und in den folgenden Jahren ein 
jüngerer Conrad aufgetreten sei, wenn dieser in den Zeugenverzeichnissen der Urkunden 
entschieden und regelmäfsig einen viel niedrigern Platz einnehme, als dem Burggrafen Con- 
rad vor diesem Jahre eingeräumt wurde. Dieses ist jedoch keineswegs der Fall. Der Burg- 
graf Conrad wird in Urkunden, welche dem Jahre 1230 vorausgingen zwar bisweilen vor 
allen Grafen genannt; jedoch öfters auch nach blofsen Grafen. Zum Beweise nur einige 
Beispiele aus den Jahren vor 1230. An blofsen Grafen werden vor dem Burggrafen ge- 
nannt am 27. Juli 1225 Gerhard Graf von Dietz, am 11. Juni 1226 Ludwig Graf von 
Würtemberg, am 15. Febr. 1227 Hartmann Graf von Dillingen, am 27. März 1227 Ferrand 
Graf von Flandern, Theoderich Graf von Cleve, Heinrich Graf von Sayn, am 26. August 
1227 die Grafen Boppo von Henneberg, Hartmann von Dillingen und Hermann von Orla- 
mund, am 1. Juli 1228 wieder Graf Poppo von Henneberg, am 24. August 1228 die Grafen 
Ulrich und Ludwig von Pfirt, am 17. Jan. 1229 der Graf Heinrich von Sayn. Im Jahre 
1230 wird Burggraf Conrad von Nürnberg in der Zeugenreihe zwischen den Grafen Rudolph 
von Habsburg, der ihm vorausgeht und dem Edlen Gebhard von Arnstein, der ihm folgt, 
genannt. In einer Urkunde vom 29. April 1231 werden die Grafen von Oettingen, Span- 
heim, Keverberg, Hochstadt und Harzburg vor, die Grafen von Elsals, Habsburg, Kirburg 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 119 


bei einigen von seinen Söhnen vorgenommenen Handlungen, welche wich- 
tige Rechte und Besitzungen zum Gegenstande hatten, noch seine Autorität 
eingesetzt. Dies war z. B. der Fall als er im Jahre 1256 bei der Verzicht- 


und von Pfirt nach dem Burggrafen Conrad genannt. Am 3. Juni 1231 erscheint der 
Burggraf Conrad zwischen dem Markgrafen Hermann von Baden, der ihm vorgeht, und dem 
Markgrafen von Burgau, der ihm folgt. Am 15. Juli wird dagegen der Markgraf von Bur- 
gau unmittelbar vor dem Burggrafen genannt. In einer Urkunde vom 22. Nov. 1231 folgt 
der Name des Burggrafen dem des Pfalzgrafen in Tübingen und nach ihm werden genannt 
Graf Albert von Rottenburg, Graf Ulrich von Helferstein und Andere. Am 26. Oct. 1232 
erscheint Burggraf Conrad unmittelbar nach den Markgrafen von Baden und von Burgau, 
aber vor den Grafen. Diese Beispiele, aus den Note 34 citirten Urkunden entnommen, be- 
gründen nicht das Urtheil, dafs das bei der Erwähnung des Burggrafen in den Zeugenver- 
zeichnissen der Urkunden beobachtete Rangverhältnils ein wesentlich verschiedenes sei, je nach- 
dem die Urkunden vor oder nach 1230 ausgestellt worden. Vielmehr gewahren wir eine 
Gleichmäfsigkeit in der Erwähnung vor und nach 1230, die vielmehr dafür spricht, dals es 
derselbe Burggraf Conrad war, der vor und nach 1230 sich am Hofe Heinrichs als Rath 
befand. Auch die Zusammenstellung mit dem Grafen Friedrich von Zollern dient der Iden- 
tität des vor und nach 1230 genannten Burggrafen Conrad zur Stütze. Wie in den Jahren 
1214 und 1226 Conrad und Friedrich in Urkunden vorkommen, in derselben Reihfolge wer- 
den sie auch noch in Urkunden von 1231 (29. April) und 1236 neben einander wie Brüder 
genannt. Wäre der nach 1230 auftretende Friedrich ein älteres Glied des Hauses gewesen, 
so würde sein Name schwerlich dem jüngern Burggrafen Conrad nachgesetzt sein. 

Nicht mehr Gewicht dürfte dem Einwande beizumessen sein, der Burggraf Conrad habe 
ein unnatürliches Alter erreicht, wenn es dieselbe Person war, die in dieser Eigenschaft von 
1204 oder 1207 bis 1261 erscheint. Angenommen der Burggraf sei 20 Jahre gewesen, da 
er 1204 zuerst in Urkunden erscheint, so bleibt für ihn noch immer das Wort des Psalmi- 
sten gültig: unser Leben währt 70 Jahr und wenn’s hoch kommt 80. Daraus allein dals 
die Lebensdauer von 80 und über 80 Jahre eine seltene ist, kann ich nicht die Berechtigung 
herleiten, ohne Unterstützung anderer Beweise, sein Leben zwei Personen zuzutheilen. Die 
Erreichung einer hohen Altersstufe war damals, bei einfacherer Lebensart und kräftigerer 
Körperbeschaffenheit, noch weniger etwas Ungewöhnliches, als es jetzt ist. Auch Friedrich II., 
Conrads III. Sohn erreichte ein fast so hohes Alter: denn wenn wir diesem bei seiner ersten 
Erwähnung im Rathe des Kaisers Friedrich — im März 1242 — ebenfalls ein Alter von 
20 Jahren zuschreiben so stand er am 14. August 1297, da er verstorben ist, im 75sten 
Lebensjahre. 

Dem Burggrafen Conrad eine vorzüglich lange Lebensdauer — ein Alter von 80 und 
mehr Jahren — zuzuschreiben, bestimmen uns auch noch manche andere Nebenumstände. 
Denn er überlebte seinen jüngern Bruder Friedrich (Grafen von Zollern + c. 1251 Note 35) 
obgleich dieser letztere auch nicht jung starb, vielmehr schon 1241 einen zur Theilnahme 
am Regimente herangewachsenen Sohn hatte (Note 35). Conrads Sohn Friedrich hatte auch 
schon im Jahre 1251 wieder Kinder, stand also um diese Zeit schon im reifen Alter (Note 55). 
Endlich ist aber der Umstand bemerkenswerth, dals Conrad sich schon 10 bis 20 Jahre vor 


120 Rıerveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


leistung auf die Gunstbriefe König Wilhelms seinem Sohne Friedrich und im 
Jahre 1259 bei einer Verschreibung von rückständigen Kaufgeldern für Er- 
werbungen zur Erweiterung der Herrschaft Viernsberg seinem Sohne Con- 
rad zur Seite trat (**). 

Conrads letzte Lebenszeichen sind zwei Urkunden, worin er sein See- 
lenheil bei dem Kloster Heilsbronn bestellt (°”). Beide sind am 5. August 
1260 in Gegenwart des Abtes und eines Mönches von diesem Kloster zu 
Abenberg ausgestellt. Die eine macht dem Kloster zwei Dörfer zum Ge- 
schenk. Die andere tritt ihm zwei andere Dörfer zur Entschädigung für Be- 
einträchtigungen ab, die der Burggraf dem Kloster früher zugefügt habe. 
„Wir bekennen” sagt diese Urkunde, „dafs wir vielfältig den Zorn des Höch- 
sten gegen uns erregt haben und sein Gericht vorzüglich wegen der den Be- 
sitzungen des Klosters Heilsbronn zugefügten Verletzungen fürchten. In 
Betracht nun, dafs uns diese Sünde nur vergeben werden kann, wenn wir das 
dadurch geschehene Unrecht wieder gut machen, geben wir dem Kloster für 
die erlittenen Schäden zum friedlichen und unverbrüchlichen Besitz diese 
Ortschaften.” Es ist die bufsfertige Beichte eines Greises, welcher der na- 
hen Auflösung entgegen sieht und sich daher reuig des irdischen Besitzes ent- 
ledigt, der sein Gewissen drückt. Der Burggraf starb am 30. Juni des fol- 
genden Jahres (°°). 


seinem wirklich erfolgte Lebensende, nicht nur von Reichsangelegenheiten, sondern auch von 
der burggräflichen Regierung Regierung zurückzog, die letztere seinem Sohne Friedrich über- 
liefs und zurückgezogen auf einer Art von Altentheil den Rest seines Lebens zubrachte. 
Dies würde nicht geschehen sein, wenn er damals noch in jugendlich kräftigem Lebens- 
alter stand. 

Wir können daher nur auf die Ansicht zurückkommen, dals es an allen Rechtfertigungs- 
gründen dafür fehlt, für die sechs ersten Dezennien des 13. Jahrhunderts zwei Burggrafen 
Conrad anzunehmen. 


(°”) Urkunden 5. Aug. 1260, zu Abenberg ausgestellt, in Oetters Burggraf. I, 307. 309 
abgedruckt. 


(°®) Der Heilsbronner Todtenkalender (bei Jung Miscell. II, 40) enthält unter dem 30. 
Juni die Notiz Commemoratio Pauli est anniversarius Cunradi Burggravii senioris. Oetter 
bezieht diese Anzeige auf Burggraf Conrad IV., der gegen das Ende seines Lebens auch 
„der alte” hiels (Oetter Erst. Versuch I, 422 Note). Aber die daselbst mitgetheilte Grab- 
inschrift dieses Conrad IV. sagt ausdrücklich, dals er gestorben sei Junii bis quatuor idus, 
das ist am 6. Juni. Auch nach einer Inschrift der Stiftskirche zu Spalt obiit fundator A. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 421 


Unverkennbar gehörte dieser Conrad zu den bedeutendsten Männern 
seiner Zeit. Er erscheint als ausgerüstet mit all den Eigenschaften, worauf 
sein Zeitalter vorzüglichen Werth legte. Unter einer Reihe von Römi- 
schen Kaisern und Königen ragt er auf Feldzügen wie in den Rathsver- 
sammlungen der Fürsten hervor. Besonders ehrt ihn das Vertrauen, womit 
Kaiser Friedrich I. ihn seinem zum Reichsoberhaupte gekrönten Sohne als 
Rath und Führer zutheilte und womit dieser grofse Herrscher auch da noch 
den Burggrafen auszeichnete, als letzterem nicht gelungen war, den ungera- 
thenen Königssohn auf dem Wege der Pflicht festzuhalten. 

Will man dem Burggrafen zum Vorwurf machen, dafs er zuletzt selbst 
vom Kaiser abtiel; so verkennt man die Kraft der Rechtgläubigkeit. War 
nicht der Papst als höchster Richter der Gläubigen, als unmittelbarer Stell- 


1314 VII idus Iunüi (das. 431) und im Dome zu Bamberg wurde sein Jahrestag gefeiert 
„den nächsten nach Bonifazius” (das. S. 419); das ist wieder der 6. Juni. Es ist die An- 
nahme daher nicht wohl statthaft, dals als dies anniversarius eben dieses Conrad im Kloster 
zu Heilsbronn der 30. Juni betrachtet sei. Diesen Jahrestag, der auf den 30. Juni fiel, 
müssen wir daher einem andern Burggrafen Conrad dem Ältern zueignen und wir sind um 
so mehr geneigt, darin den Todestag Conrads III. zu vermuthen, als auch dieser bei seinem Tode 
das Prädicat senior wirklich führte, wie seine in den letzten 20 Jahren seines Lebens aus- 
gestellten Urkunden darthun. Zur Gewilsheit wird diese Vermuthung aber durch eine Ur- 
kunde seines Sohnes Conrad IV. vom Jahre 1303 erhoben. Conrad IV. stiftet in dieser 
Urkunde bei dem Altare Kaiser Heinrichs und der heiligen Cunigunde zu Bamberg die Feier 
seines künftigen Jahrestages, die Feier des Jahrestages seiner Gattin Agnes, so wie eines Jahres- 
tages für seinen Vater, seine Mutter und seine Vorfahren. Selbstredend konnte seiner und 
seiner Gattin Jahrestag (Todestag) noch nicht von ihm bestimmt werden, da sie beide noch 
lebten. Dagegen brachte es der Gebrauch mit sich, dafs man das Fest des Gedächinisses 
von Eltern und Vorfahren auf den Todestag des Vaters legte. In der That finden wir nun 
hier den Peter-Pauls-Tag oder den 30. Juni als Jahrestag für Conrads IV. Eltern und Vor- 
fahren bestimmt (— „das vorgenannt Capitel und die Chor-Herren — defs ersten sollen sie 
unser Seel und unser Wirthin Frau Agneten Jahrzeitt begehen, als sie gefallen (die, in quem 
inciderint) — und darnach unser Vater und Mutter und aller unserer vorvordern seeligen 
Jahrzeit sollen sie begehen zur St. Peters und St. Paulus Meels, eines Tages vor oder dar- 
nach, wie sich es dann füge” Oetter I, 409). Hält man diese Notiz über den Jahrstag, 
welchen Conrad IV. seinen Eltern bestimmte, mit der oben erwähnten Notiz des Heilsbronn- 
schen Todtenbuches zusammen, wornach der 30. Juni anniversarius Conradi Burggravii senio- 
ris ist, so kann u. E. kein Zweifel mehr darüber sein, dals dieser Conradus Burggravius 
senior Conrads IV. Vater, Burggraf Conrad II. war und dafs selbiger also am 30. Juni 
1261 gestorben ist. — Das Jahr 1261 als das Todesjahr anzunehmen rechtfertigt eine Ur- 
kunde vom 24. April 1262, (in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 101. Oetters Burggr. II, 335), wor- 
nach Conrad III. um diese Zeit nicht mehr lebte. 


Philos.- histor. Kl. 1894. Q 


129 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


vertreter Gottes auf Erden anerkannt und soll man nicht Gott mehr gehor- 
chen als dem Menschen? — 

Seinen frommen Sinn legte der Burggraf im Geiste jener Zeit auch durch 
seine Freigebigkeit gegen geistliche Stifte an den Tag. Namentlich stattete 
er das zu Nürnberg errichtete Deutsch -Ordens-Haus mit mehreren Besit- 
zungen bei Nürnberg aus und erlaubte er auch seinen Vasallen die Bereiche- 
rung desselben. Dem Kloster Ahausen bestätigte er i. J. 1246 mehrere diesem 
Stifte von seinen Dienstmannen zugewandte Güter und in eben diesem Jahre 
machte er auch schon dem Kloster Heilsbronn eine Schenkung. Zu Gun- 
sten des letztern Stiftes erlaubte er zugleich allen seinen Ministerialen und Va- 
sallen, demselben auf ihrem Todtbette mit beweglichen oder unbeweglichen 
Gütern Zuwendungen zu machen ohne Widerspruch seiner Erben und Nach- 
folger (°?). 

Die Abnahme, welche die Besitzungen des Burggrafen durch diese gu- 
ten Werke erfuhren, überwog die schon erwähnte Erwerbung des Schlosses 
und der Herrschaft Viernsberg, womit er seine Fränkischen Güter durch An- 
kauf von Gottfried von Hohenloh vergröfserte. Mehr aber, als durch solche 
Erwerbungen, wurde die Burggrafschaft unter ihm durch sein persönliches An- 
sehen im Reich zu höherem Glanze und gröfserer politischer Bedeutung er- 
hoben. 


(°°) Burggraf Conrad II. schenkte dem Deutsch-Ordenshause zu Nürnberg c. 1234 — 
nach K. Heinrichs Bestätigung vom 30. Aug. 1234. — 1. molendinum apud Nuerenbere 
situm inter salices et campum extendentem se a civitate Nuerenbere usque ad domum lepro- 
sorum in inferiori parte strate 2. Ortum situm apud dietum molendinum 3. Molendinum 
apud Vischbach 4. Molendinum Liebmannsmule. Mon. Boica XXX, I, 216. Stillfried Mon. 
Zoll. I, 39. Im Jahre 1235 erlaubt Conrad seinem Dienstmanne Rüdiger von Dietenhofen 
das Deutsche Haus in Nürnberg zu beschenken. Langs Reg. Boica IV, 744. Den 20. März 
1246 bestätigt C. Burgravius senior de Nurenberch — conuentui Ahusen — predium in 
Ufersheim, ihm verkauft durch quandam ministerialem nostram Adelheidem de Aspach des- 
gleichen praedium in Gerluingen, quod Sifridus ministerialis noster impetebat. Stillfrieds Mon. 
Zoll. I, 48. 49. Die Schenkung an das Kloster Heilsbronn v. 1. Mai 1246 betraf alle burg- 
grällichen Rechte in Amelratorf und curiam nostram in Niuseze, aulserdem — licentiauimus 
vniuersis ministerialibus et ceteris hominibus nostris, ut libere conferant eidem monasterio 
elemosinas suas de mobilibus et immobilibus bonis suis — in extremis infirmitatibus vite 
sue — nulla obstante in posterum heredum nostrorum contradietione. Stillfried Mon. Zoll. 
I, 50. Oetters Burggr. I, 296. I, 136. Schütz Corp. hist. IV, 78 No. 41. Noch eine 
Schenkung an das Deutsche Haus, die Conrad III. vorgenommen, wurde 1262 von dem Bi- 
schofe von Würzburg bestätigt. Lang, Reg. Boica IV, 759. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 123 


Die Gemahlin des Burggrafen hiefs Clementia und war wohl eine ge- 
borne Gräfin von Habsburg. Ihre Söhne und der nachmalige Kaiser Rudolph 
von Habsburg waren Geschwisterkinder (°°). Ihr Todestag fiel auf den 22. 
September eines nicht bekannten Jahres. An diesem Tage feierte das Kloster 
Heilsbronn alljährlich ihr Gedächtnifs. Damit die Mönche desto eifriger für 
das Seelenheil seiner Mutter beteten, stiftete der Burggraf Friedrich II., 
ihr Sohn, am 8. September 1269 eine dem Convente an dem Gedenktage 
Clementia’s jährlich zu machende liberale Ausrichtung, wozu er bestimmte 


Einkünfte hergab (*'). 


(°) Wir stimmen in der obigen Annahme den Ermittelungen des Freiherrn von Stillfried 
bei (Burggr. S. 96), der mit Recht auf die Notiz Albrechts von Stralsburg das entschei- 
dende Gewicht legt, welcher bemerkt: Dux autem Bavariae — convocans burggravium de 
Norinberg praesentem, qui et ipsius Rudolphi (des Kaiser Rudolph von Habsburg) extitit 
consobrinus. Darnach war Ülementia die Tochter des Grafen Rudolph von Habsburg, 
dessen Enkel der Kaiser Rudolph war oder eine Schwester Albrechts Grafen von Habsburg, 
des Vaters des Kaisers. Daher sagt der Kaiser Rudolph denn auch in einer Urkunde vom 
J. 1278 de generosi sanguinis unione, qua nobis astrinxeris, te degenerare nullatenus 
arbitrantes (Oetter II, 51. Hergott Cod. dipl. 575). In vielen Urkunden nennt K. Rudolph 
den Burggrafen Friedrich, Conrads II. Sohn, von welchem hier nur die Rede ist, seinen con- 
sanguineum. Dals er ihn auch seinen Ohm nennt (Urk. v. 1273 in Oetter’s Burggr. II, 
40), weist nur auf den unbestimmten Gebrauch, welcher bekanntlich von dem Ausdrucke 
Ohm in damaliger Zeit gemacht wurde hin, und können wir dem gelehrten Böhmer keineswegs 
darin beistimmen, wenn dieser den Gebrauch, welchen Rudolph von dem Ausdrucke Avun- 
eulus gegen den Burggrafen Friedrich macht, S. 105 seiner Reichs-Regesten de 1246-1313 
für Courtoisie erklärt. Immer deutete der Ausdruck Ohm um diese Zeit wohl noch auf 
ein obwaltendes Verwandschaftsverhältnils hin. — Bemerkenswerth ist auch die Häufigkeit 
des Namens Clementia für Töchter des Habsburger Hauses. Auch Kaiser Rudolph hatte 
eine Tochter Clementia, welche an Karl Martell aus dem Hause Anjou vermählt wurde — 
bekanntlich diejenige Tochter Rudolphs, von der sich die Königin Anna mit so grolsem 
Schmerze trennte, dals sie davon starb. Chron. Austr. bei Rauch II, 276. 


(°‘) Friderieus burgrauius de Nurenbere — ecclesie halsbrunnensi — curiam suam in 
Oberndorf — contulit — ita, — quod de redditibus eiusdem curie in anniuersariis bone 
memorie matris sue clementis et antediete sororis sue — conuentui liberaliter serviatur. 


Urk. v. 1269. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 121. Histor. Nor. dipl. 164. — Damit steht in Ver- 
bindung die Anzeige des Gedächtnilstages: Nov. 22. D. Cecilie virginis anniv. domine Cle- 
mente Burggravie. Extract aus dem Hailsbronnischen Todten-Calender de anno 1483 in 
Jung’s Miscell. II, 45. Cecilie virginis Anniversarius Dne. Clementie Burggravie de Curia 
in Oberndorf. Hockers Hailsbronn. Antiquitätenschatz I, 3. Nach Stillfried stehen zwischen 
den Worten Burggravie und de Curia noch die Worte „It. pis. VItum” (Burggrafen $. 95). 
Die Worte It. pis. VItum sind aber ohne Zweifel verschrieben und hat dafür vermuthlich nur 


Q2 


124 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Von der weiblichen Descendenz des Burggrafen Conrad Ill. kennt 
man mit Namen nur eine Tochter Adelhaid. Diese wurde dem Pfalzgrafen 
Rapoto von Bayern vermählt, war aber schon 1254 Wittwe, lebte mit ihrer 
Tochter Elisabeth, wie es scheint, am burggräflichen Hofe und starb im Witt- 
wenstande am 19. October 1304 (2). 


gestanden It. pit. Frim. (Item pitantia Fratrum) oder Ähnliches. Pitantia nannte man in den 
Klöstern eine Ausrichtung, welche dem Convente an den Gedächtnilstagen gemacht wurde. 
Eine solche war es, welche die oben extrahirte Urkunde von 1269 stiftete. 


() Über die Adelheid finden wir folgende Auskunft: Ego Alhaidis relicta quondam 
Comitis palatini Bawarie Rapotonis et filia nostra Elizabet — pro quibusdam delietis dilec- 
tissimi mariti nostri pie memorie proprietatem predii nostri in Westendorf delegauimus super 
altare Sancte Marie in Raitenhaslach — et hec delegatio est de voluntate fratris nostri 
Friderici iunioris Burchrauii de Nuerenberch et consilio confirmata — Anno 
MCCLIM®. II. Non Juni. Urk. in Stillfried Mon. Zoll. I, 57 und Mon. Boica III, 150. 
— nos Conrardus Burgrauius de Nuremberch senior et nos Fredericus filius ejus Burgrauius 
de Nuremberch junior — Renuntiantes cuidam priuilegio generali nobis a rege Willermo 
dato et concesso, in quo continetur concessio nobis facta ab ipso rege super feodis, que ab 
ipso et imperio tenuit Otho, quondam dux Merannie, et super feodis, que habuit ab imperio 
Rapoto palatinus comes Bawarie et de Kraiburg, maritus Adelheidis, sororis Friderici jam 
1254 vidua factae etc. Urk. vom Juni 1256 in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 72. Spiels Neben- 
arb. I, 54. — Fridericus Burgravius — Renunciantes penitus — previlegio generali Con- 
rardo dilectissimo patri nostro et nobis Frederico a rege Willermo dato et concesso, in quo 
continetur concessio nobis facta ab ipso rege super feodis, que ab ipso et imperio tenuit 
Otho, quondam dux Merannie et super feodis, que habuit ab imperio Rapoth palatinus comes 
Bavuarie, et super illo feodo, quod predecessor Regis Willermi, Dominus Heinricus de Thu- 
ringia Romanorum Rex electus concesserat eidem. Urk. v. Juni 1256 in Stillfried’s Mon. 
Zoll. I, 75. — Hierdurch wird zugleich die Richtigkeit der von Oetter und andern Schrift- 
stellern (Oetters Erst. Versuch S. 319) beigebrachten Grabschrift des Pfalzgrafen Rapoto 
widerlegt, nach welcher derselbe erst 1269 am achten Mai gestorben sein soll. — In der 
Stiftung des Burggrafen Friedrich IM. für das Seelenheil seiner Mutter v. J. 1269 heilst es: 
curiam suam in Oberndorf, cuius usumfructum nobilis domina Alheidis, quendam Palatina Ba- 
warie, ipsius Burcgrauii soror, percipiet tempore vite sue. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 121. 
Histor. Nor. dipl. 164. Falkenstein cod. dipl. 58. — Ihren Todestag setzen wir auf den 
19. October 1304, wenn anders die von Oetter gelieferte Abschrift aus dem Todtenkalender 
des Barfülserklosters zu Nürnberg, richtig ist, welche lautet: Anno 1304. 19. octobris obüt 
Domina Adelheid uxor Domini Rapoldi Palatini de Krayburg, soror Domini Frideriei Burg- 
gravii Nurnberg. Sepulta in medio choro. Oetters Erst. Vers. S. 320. Sie wird durch 
die von demselben Schriftsteller in der Vorrede zum Dritten Versuche S. LXXVIH. mitge- 
theilte alte Inschrift bestätigt: Anno Dni. MCCCHM. starb fraw alheit, herrn rapolt phalz- 
graff von Kraiburch hawffraw, porchgraff Fridrichs swester. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 125 


Aufserdem werden Edle von Heideck und von Hirschberg als Schwä- 
ger des nachmaligen Burggrafen Friedrich III. erwähnt (°°), was auf mehrere 
verheirathete Töchter des Burggrafen Conrad III. schliefsen läfst. 


3. Die Burggrafen Friedrich IH. und Conrad IV. 


Den Burggrafen Conrad IH. überlebten zwei Söhne (°*) Friedrich II. 
und Conrad IV. 


(®) In einer Urkunde vom Jahre 1278 wird Gottfried von Heideck filius sororis nostrae 
von dem Burggrafen Friedrich III. genannt. Oetters Erster Versuch S. 313. — Nach einer Ur- 
kunde v. J. 1293 hat sich Graf Eberhard (Gerhard) zu Hirschherg mit seinem lieben Herrn und 
Oheimb, dem Pfalzgrafen bei Rhein, nach Rath seines Schwehrs Herrn Friedrichs Burggrafens zu 
Nürnberg und seines Oheims Gray Ludwigen von Oettingen, des Landgerichts und anderer Sachen 
wegen vertragen. Vorbericht zu Oetters Drittem Versuch S. LXXIX. 


(%) Auch für die Geschichte der Burggrafen, welche der zweiten Hälfte des 13. Jahrhun- 
derts angehören, ist noch wenig fester Grund gewonnen. Er mufs daher auch in dieser Periode 
fortwährend jede Thatsache aus den Quellen unmittelbar abgeleitet und ausführlich begründet 
werden, um als historische Gewilsheit Anerkennung zu finden. Nicht einmal dals Friedrich und 
Conrad Brüder waren und dals sie Söhne Conrads III. gewesen, ist von den ältern Geschichts- 
schreibern als ausgemachte Thatsache betrachtet und die Erkenntnils des einfachen Verlaufes 
ihrer Lebensverhältnisse ist durch die Einmischung willkürlicher Annahmen mannigfaltig er- 
schwert. So macht z. B. Oetter, welcher umfassende Untersuchungen über die Burggrafen von 
Nürnberg angestellt hat, aus dem Burggrafen Friedrich zwei Personen, einen Friedrich der un- 
gefähr bis 1260 und einen andern Friedrich, der bis 1297 regiert haben soll, und das Leben Con- 
rads zerstückelt er gar unter drei Personen dieses Namens. Im ersten Bande seines Werkes 
lälst er jedem seiner Friedriche wenigstens mit einem oder zwei Conrad genannten Brüdern auf- 
treten und schreibt er seinem Friedrich III. und Conrad IV. seinen Burggrafen Conrad II. zum 
Vater zu. In der letzteren Annahme kam er dem Richtigen wenigstens nahe. Doch im zwei- 
ten Bande seines Werkes nimmt er auch diese Annahme wieder zurück und behauptet er Frie- 
drich und Conrad, welche in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts lebten, seien keineswegs 
Brüder gewesen. — Zu solchen Irrthümern führte der Umstand vorzüglich hin, dafs es unter 
den damals aufgefundenen Urkunden noch keine Urkunde gab, welche den Burggrafen Conrad, 
den dritten nach unserer Zählart, zugleich mit seinen beiden Söhnen namhaft macht und diese 
dabei als Söhne ausdrücklich bezeichnet. Der Beweis mulste daher aus der Vergleichung ver- 
verschiedenen Urkunden geführt werden und damit kam Oetter nicht zu Stande. Er ist aber 
bei sorgfältiger Combination allerdings möglich, indem Urkunden genug dazu vorliegen, worin 
4) Conrad III. den ihm succedirenden Friedrich 2) derselbe den ihn ebenfalls überlebenden 
Conrad seinen Sohn nennt und worin 3) beide Friedrich und Conrad als Brüder bezeichnet 
werden. 


126 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Von diesen tritt Friedrich schon im Jahre 1242 bedeutungsvoll mit 
dem Grafen Rudolph von Habsburg am kaiserlichen Hoflager zu Capua auf, 


Das Erste ist der Fall in Urkunden vom J. 1243: Conradus burgrauius de Norenberch se- 
nior et Junior burgrauius Fridericus filius suus (Stillfried Mon. Zoll. I, 48. vgl. 49 und oben in 
diesem Abschn. Note 62) vom Jahre 1256 nos Conrardus Burgrauius de Nuremberch senior et 
et. nos Fridericus filius ejus Burgrauius de Nuremberch junior et nos Elysabeth Burgravia ejus 
Friderici uxor (das. S. 67.) und in zahlreichen andern Urkunden dieser Zeit, welche Friedrich 
mit Zuziehung seines Vaters ausfertigen lıels. 

Dasselbe fand in Ansehung Conrads IV. namentlich in Urkunden von 1259 und 1260 statt. 
In der erstern lesen wir nos Conradus senior et Conradus junior Burgrauii de Nurenberc 
(Stillfried Mon. Zoll. I, 95. Oetter I, 301.) in der letztern Nos Conradus — cum consensu Con- 
radi filii nostri ete. (Oetter I, 307). 

Als Brüder werden Friedrich und Conrad nach ihres Vaters Tode schon im J. 1262 aus- 
drücklich bezeichnet, namentlich in einem Documente des Bischofs von Bamberg — Attenden- 
tes pie deuotionis ac fidelitatis insignia, que dileetus auunculus noster Fridericus Burgrauius de 
Norenberch nobis exhibuit, bona que dileetus auunculus noster Chunradus Burggrauius de Noren- 
berch a nobis — tenet in feodo — sibi contulimus — ex ordinatione et voluntate dicti avunculi 
nostri Chunradi Burgrauii de Nurenberch fratris sui (Stillfr. Mon. Zoll. I, 100 ) und ebenso noch 
gegen das Ende ihres Zusammenlebens in einem Documente vom Jahre 1294, welches Gottfried 
von Haydeck ausstellte sigillorum videlicet domini Friderici Burgrauii senioris et C. Burgrauüi 
junioris de Nuremberg sui fratris — munimine roboratum. Oetters Zweit. Versuch II, 89. 

War hiernach Friedrich ein Sohn Conrads III. und Conrad IV. ein Sohn desselben Burg- 
grafen und waren sie Brüder unter sich; so erhellt von selbst, dafs beides Söhne Conrads IIL 
waren. , 

Diese Combination ist durch eine in neuerer Zeit an das Licht getretene Urkunde vollkom- 
men bestätigt, indem Iringus Herbipolensis episcopus am 12. Mai 1262. donationem in superiori 
Cenne fratribus domus theutonicae factam per Cunradum seniorem burggravium in 
Nurenberg de consensu Fridericiet Cunradi filiorum ejus confirmat. Langs. Reg. 
Boica 1V, 759. Bei diesem ausdrücklichen Zeugnisse dafür, dals der Vater der Burggrafen Frie- 
drich III, und Conrad IV. Conrad hiels, kann daher auch auf eine augenscheinlich in diesem 
Punkte falsche Urkunde vom Jahre 1285 keinGewicht gelegt werden, worin der Vater der bei- 
den gedachten Burggrafen mit dem Namen Friedrich bezeichnet ist. Vgl. oben Note 42 zu 
diesem Abschn. sub fine. 

Dafs aber Friedrich, der im J. 1297 starb, noch dieselbe Person war mit dem Friedrich, der 
in den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts als Mitregent seines Vaters Conrad im Burggraf- 
thume Nürnberg auftritt, läfst sich ebenfalls urkundlich beweisen. Denn er war bekanntlich un- 
ter denen, welche ihrer Gemahlinnen wegen Ansprüche auf das Erbe des Herzogs von Meran 
machten und seine Gemahlin hiels Elisabeth. Wegen dieser Erbansprüche führte er seit 1248, 
da der Herzog Otto von Meran starb, viele Kriege (Oetter II, 265). Diese Elisabeth wird noch 
1269 in einer von Friedrichs Urkunden als seine Gemahlin bezeichnet (consensu uxoris sui Ely- 
zabeth et sororis Adelhidis quondam palatine Bawarie et trium quas nunc habuit filiarum Still- 
fried Mon. Zoll. 121.) und noch in einer Urkunde v. 7. März 1296 als illustris Elizabeih, quon- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 197 


da er dem Kaiser anstatt seines Vaters den Heerdienst in Italien leistete. 
Aus Italien zurückgekehrt erscheint er als Theilnehmer an der väterlichen 


dam uxor nostra, von ihm erwähnt (das. S. 198). Derselbe Friedrich erscheint ferner als Vater 
einer an den Grafen Ludwig von Oettingen vermählten Tochter Maria in den Jahren 1262. 
1265. 1267. 1273. 1280. 1281 und 1287 (das. S. 101. 106. 108. 117. 124. 138. 143. 170) und 
als Bruder Adelheids, Wittwe des Pfalzgrafen Rapoto von Bayern nach Urkunden von 1254. 
1265. 1269 (daselbst S. 57. 111 und 121). Noch in einer Urkunde vom Jahre 1297 wird die 
Pfalzgräfin neben der zweiten Gemahlin und der Tochter des Burggrafen als anwesend bei die- 
sen genannt (das. S. 200. Oetter II, 236) und ihre Grabschrift vom Jahre 1304 bezeichnet sie 
noch als Schwester des Burggrafen Friedrich von Nürnberg, (vgl. oben die Grabschrift Note 62 
dieses Abs.). War hiernach derFriedrich, welcher von den vierziger Jahren bis in die neunziger 
Jahre der Burggrafschaft vorstand, unzweifelhaft dieselbe Person; so folgt daraus von selbst die 
Identität derjenigen Conrad benannten Person, welche in den Jahren 1262 und 1294, wie oben 
bereits erwiesen ist, als Bruder dieses Friedrich bezeichnet ist, eine Bezeichnung, welche sich in 
dem dazwischen liegenden Zeitraume häufig wiederhohlt. Aufserdem erkennt man die Sel- 
bigkeit dieses Burggrafen Conrad sehr leicht an der Gattin desselben Agnes, welche fast an allen 
von ihm documentirten Handlungen Theil nimmt, namentlich 1277. 1284. 1288. 1294. 1295. 
1296. 1303. und 1314 (Erster Versuch S. 361. 363. 374. 393. 401. 404. 409. 414). Dagegen 
wird während dieses Zeitraumes, aulser erweislichen Söhnen der beiden in Rede stehenden Burg- 
grafen, anderer Glieder der Familie, wodurch die Annahme mehrerer Friedriche oder Conrade 
gerechtfertigt werden könnte, in den Urkunden überall nicht gedacht. 

Was Oetter als einen Beweis des Gegentheils dieser Behauptung hervorhebt, besteht nur in 
einer Urkunde Albrechts Rinsmaul vom J. 1284, an deren Schlusse der Aussteller sagt: Et ad 
hujus rei atque facti evidentiam pleniorem sub testimonio testium infrascriptorum presens chiro- 
graphum conscribi feci, videlicet nobilis Viri Conradi Burggravii de Nurnberg cum aliis novem 
suis Fidejussoribus et singulorum honorabilium in Christo venerabilis Patris Domini Rein- 
botonis Eystettensis Ecclesie Episcopi — ac Dominorum Ludovici comitis de Oettingen, Con- 
radı Burggravii de Nurnberg Iunioris et Majoris nec non Hermanni de Vestenberg mei con- 
sanguinei munimine roborari (Oetter I, 368.) Oetter findet hier in dem Conrad — burggravio de 
Nurnberg juniore, wie er zum Unterschiede von seinem Bruder Friedrich dem senior burggravius 
stets genannt wird — einen Conrad V. und in dem Major Conrad IV. Indesser liegt hier klar 
ein grober Schreibfehler zu Grunde, wie solcher Hrn. Oetter bei seinen Urkundenabdrücken 
nicht selten begegnete. Denn die Stelle ist, so wie sie da steht, sinnlos. Wir müssen zuvörderst 
statt singulorum lesen sigillorum. Aber auch nach dieser Änderung fehlt die Notiz, welche in 
keiner Urkunde mangeln darf, dafs der Aussteller sie mit seinem eignen Siegel befestigte oder 
wenn er kein Siegel hatte, dals er dies unterliels. Statt Majoris ist daher ohne Zweifel meiipsius 
zu lesen. Auch wäre majoris kein Gegensatz zu junioris gewesen: es würde senioris gehielsen 
haben und der senior würde vor dem junior genannt sein. — Nicht haltbarer ist Oetters Be- 
weis, worauf er die Existenz noch eines Burggrafen Conrad gründet, nämlich seines Conrads III, 
der Deutschmeister geworden und im J. 1279 gestorben sein soll. Er hebt (Zweiter Versuch 
S. 465) aus den Annal. Hafs. VII Coll. p. 285 eine Urkunde hervor, worin frater Conradus de 
Nurenberg, Praeceptor fratrum domus Teuthonice per Alemaniam, einen das Ordenshaus in 


428 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


E 


Regimentsführung im Burggrafenthume, von welcher der Burggraf Conrad Ill. 
sich mit zunehmendem Lebensalter mehr und mehr zurückzog (°°). 

Als Friedrichs Vermählung mit der Tochter eines mächtigen und rei- 
chen Fürstenhauses die Errichtung eines eigenen Hofhaltes für ihn nöthig 
machte, nahm er seinen Sitz auf dem Schlosse Abenberg und nennt er sich 
auf Siegeln und Münzen mit einem von dieser Residenz entlehnten Beinamen, 
welchem die erloschene Familie der Grafen von Abenberg historischen Glanz 
verliehen hatte (6%). Später fiel Abenberg seinem jüngern Bruder Conrad IV. 
zu und wird dieser bisweilen Burggraf oder Graf von Abenberg genannt (°7). 

Dieser jüngere Sohn Conrads III. erscheint erst seit dem Jahre 1259 
in Urkunden und zwar bei des Vaters Lebzeiten als Mitbesitzer von Allodial- 
gütern desselben(®®). Vermuthlich ist ein grofser Theil des Allodialvermögens, 


Frankfurt betreffenden Verkauf genehmigt, in Franckenvort a. D. MGCLXI mense Octobri. Es 
ist aber in keiner Art wahrscheinlich zu machen, dafs dieser Bruder Conrad, genannt von Nürn- 
berg, dem burggräflichen Hause angehört habe. — Endlich behauptet Oetter Conrad IV. habe 
zu Bamberg die Feier des Jahrestages seines Vaters Friedrich auf dem 30. Juni gestiftet und sein 
Vater müsse also Friedrich geheilsen haben (Oetter I, 419. 339). Die Urkunde, worauf sich 
diese Behauptung gründet, ist aber daselbst S. 408-413 abgedruckt und nennt keineswegs Con- 
rads IV. Vater mit dem Namen Friedrich, sondern gedenkt des Vaters nur ohne namentliche Er- 
wähnung. Dafs hier aber anstatt des von Oetter behaupteten Burggrafen Friedrich vielmehr an 
den Burggrafen Conrad III. gndacht werden müsse, beweist evident der Heilsbronner Todten- 
kalender, welcher in Jungs Miscell. Thl. II abgedruckt ist und S. 40 unter dem 30. Juni angiebt: 
commemoratio Pauli est anniversarius Conradi Burggravii senioris. (Vgl. Note 58.) 


(6) Lacomblet Urkundenb. II. 138. Lünigs Reichsarchiv XIII, 341. 
(6°) Vgl. Note 25 zum II. Abschnitt. 


(°7) In dem Testamente der Burggräfin Helena vom 28. Mai 1299 wird zum Testaments- 
vollstrecker bestellt ,„‚vnser Bule Graue Cunrat von Abenberck.” Stillfried Mon. Zoll. I, 205. 
Ferner lautet das Regest einer Urkunde vom 1 Sept. 1303: Friderich vonKadoltspurch, 
Purgrave daz Nürenberch und des Riches Landvogt, und Chunrad PurchgravevonAben- 
perch, sin Veter, geben auf Bit Bruder Chunrades von Gundelfingen des Landcommenturs ires 
Oheims, den Prüdern datz Metzingen einen Hof daselbst zu einem ewigen Selgeret zu aygen, 
welchen Hof Engelhart und Hildpold von dem Stayn von ihnen und von diesen Sobot des Gra- 
ven Chelner von Hirzperch zu Lehen hat — Geschehen daz Nvrenberch in der devtschen Bru- 
der Garten. Freybergs Reg. Boica V, 264. 

(5) Urkunden von 1259 und 1260, worin Burggraf Conrad III. auf Allodialgüter Be- 
zug habende Dispositionen mit Zuziehung seines Sohnes Conrad IV., ohne Zuziehung Frie- 
drichs III., vornimmt, in Oetters Burggrafen I; 301. 307. 309. und Stillfrieds Mon. Zoll. I, 95. 
Vgl. auch Note 69. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 129 


welches Burggraf Conrad III. besafs, jedoch auch mit einigen von dem Reiche 
und von geistlichen Hochstiften zu Lehn gehenden Besitzungen, als deren 
Inhaber man den Burggrafen Conrad IV. später erblickt, dem Vater zum 
Altentheile und dem nachgebornen Sohne zum Erbtheile vorbehalten, als 
ersterer die eigentliche Burggrafschaft an seinen Sohn Friedrich über- 
gehen liefs. 

Gewifs wurde, wie in mehreren späteren Successionsfällen, schon bei 
des Vaters Lebzeiten jene Trennung und Theilung im Lehn und Erbe zwi- 
schen den burggräflichen Gebrüdern vollzogen, welche man nach dem Tode 
Conrads III. deutlich wahrnimmt. Darnach führte Conrad IV. zwar eben- 
falls den Titel eines Burggrafen mit dem Prädicate des jüngern, während sein 


Bruder Friedrich nach des Vaters Tode der ältere Burggraf hiefs (°°). Doch 


(#9) Schon von Oeiter (I, 312) und andern ältern Schriftstellern ist richtig bemerkt, dafs 
die Prädicate senior und junior, welche wir die Burggrafen von Nürnberg führen sehen, nach 
dem in diesem Hause bestandenen Gebrauch, nicht als Prädicate des Namens, sondern des Titels, 
zu verstehen sind und dals daher bei denselben nicht an zwei gleichnamige Friedriche, Con- 
rade u. s. w., sondern nur an zwei gleichzeitige Burggrafen zu denken ist, welche letztere 
dabei sehr wohl verschiedene Namen führen konnten. Diese Bemerkung findet vielfach ihre Be- 
stätigung. Als Friedrich III. im Jahre 1242 bei Lebzeiten seines Vaters Conrad bei dem Kai- 
ser zu Capua als Zeuge erwähnt wird, heilst er Fredericus iunior burchgrauius de Noremberch 
(Lacomblet Urk. Buch II, 138. Lünigs Reichsarchiv XIII, 341.) Im Jahre 1243 und in 
den folgenden Zeiten findet man dann diesen Conrad als senior in Beziehung auf seinen Sohn 
Friedrich bezeichnet (Conradus burgrauius de Norenberch senior et junior burgrauius Frideri- 
cus filius suus Stillfried. Mon. I, 48. 67. 72. 79. 81.) In anderer Weise wird dagegen eben die- 
ser Burggraf Conrad III. in Verbindung mit seinem nachgebornen Sohne Conrad IV. ange- 
führt, nachdem dieser ebenfalls den burggräflichen Titel angenommen hatte (Urk. v. 1259 
Conradus senior et Conradus junior Burgravii de Nurenberg mit Zuziehung Friderici iunioris 
Burgrauii. Stillfried Mon. I, 97.) Nach dem Tode Conrads III. werden die Prädicate senior 
und junior wieder, wie früher, auf die jetzt zugleich den burggräflichen Titel führenden Brü- 
der Friedrich III. und Conrad IV. angewandt. (Urk. v. 1272 Fridericum Burcrauium de Nu- 
renberch et filiam ipsius Burcrauii senioris — Chunradum Burcrauium iuniorem. Stillfried’s 
Mon. 1, 123. vgl. S. 147. 187 190-194 Urk. v. 1295 presentes litteras sigillis illustrium Comi- 
tum videlicet Dom. Friderici Burggravii senioris et Com. Cunradi junioris de Nurnberg — tra- 
didi roboratas — testes vero — Dom. Johannes filius Burggrauii Senioris (Jung, Com. Burggr. 
147. Oetter I, 311). Ist der Burggraf von Nürnberg ohne nähere Bezeichnung erwähnt ;so wird 
der Burggraf Friedrich III. darunter verstanden (Stillfried Mon. I. 167.) Dieser führt auch, 
wenn er allein — ohne seinen Bruder Conrad — erwähnt wird, nicht das Prädicat senior : wäh- 
rend Conrad sich als burggravium juniorem auch in solchen Urkunden nennt, worin seines äl- 
tern Bruders nicht mitgedacht ist. Nach Friedrichs Tode aber, da dessen Söhne Johann und 


Philos. - hisior. Kl. 1854. R 


130 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


wurde dem Burggrafen Conrad IV. die Mitbelehnung mit der väterlichen 
Burggrafschaft nicht zu Theil. Nicht einmal das Recht der Eventual- 
succession blieb ihm an den Reichslehnen Friedrichs zuständig (’°). 
Eine wahrhafte Todtheilung hatte die Brüder rücksichtlich ihrer meisten Be- 
sitzungen von einander geschieden. 

In solcher secundären Stellung zum Burggrafthume lebte Conrad IV. 
bis in das Jahr 1310, da er am 6. Juni starb ("!). Aus seiner Ehe mit Agnes 
von Hohenloh, die ihn überlebte (7?), wurden drei Söhne und mehrere Töch- 


Friedrich III. diesem nachfolgten, legte Burggraf Conrad IV., ihr Oheim, den Titel junior nicht 
nur ab (Stillfried Mon. I, 204), sondern erscheint er nun auch unter dem Prädicate „Conrad der 
rad der alte Burggrafe von Nurnberg (Urkunden v. J. 1303 in Oetters Erst: Versuch S. 409. 
414). Nur eine drei Jahre nach dem Tode des Burggrafen Friedrichs III. ausgefertigte Ur- 
kunde des Bischofs Conrad von Eichstädt vom 30. Sept. 1300, die freilich aber auf frühere Hand- 
lungen Bezug hat, nennt den Burggrafen Conrad IV. auch um diese Zeit noch den jüngern 
Burggrafen. 


(°°) Dafls Conrad IV. an den burggräflichen Lehnen Friedrichs kein Anrecht hatte, zeigen 
namentlich Conradins und Rudolps später zu erwähnende Zugeständnisse der Succession in die 
Burggrafschaft nach Friedrichs IH. Tode an dessen Töchter. In diesen und allen bezüglichen 
Urkunden wird Conrad’s niemals gedacht. 


(@4) Lapsis millenis trecentenis duodenis 
Transit ab hoc mundo post hoc annoque secundo 
Nobilis et fidus Junii bis quatuor idus 
Noster fundator Conradus pacis amator, 
Quondam Burggravius claro de sanguine natus. 
Supplicium grauius devitet qui tumulatus 
Hic jacet. Ergo pia genitrix uirgoque Maria 
Sensibus impressit quam Cordeus sedulo gessit 
Nec non propitius intercessor Nicolaus 
Orent ut citius (per eum quibus hic resonat laus) 
Sedibus Angelicis Christi conregnet amicis. 
Hoc sibi concedat, qui fluctiuagum mare sedat 
Ac escam sedat nec improperat bona quae dat. 
Cum sunt undenae praedicto mense Calendae 
Agnes post moritur sua coniux, quae sepelitur 
Hoc tumulosecum. Deus hos fac uiuere tecum. 
Non semel est obitus-horum sed bis celebrandus 
Inschrift des Epitaphiums zu Spalt nach Monninger. Auch abgedruckt in Oetters Erst. Vers. 
431.. 432. 
(2) „Agnes sein Gemahl ain Gräfin von Hohenloh” Suntheim Famil. Burggrav. bei Oefele 
Seript. I, 613. — Oetter führt eine Inschrift an, welche sich in der Stiftskirche zu Spalt befin- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 131 


ter ihm geboren. Alle drei Söhne traten aber in den geistlichen Orden der 
Deutschen Ritter (7°): und die beiden ältesten, Friedrich und Conrad, welche 
nach einander Comthure zu Viernsberg wurden, starben schon 1303 und 1304 
vor ihrem Vater. Nur der dritte Sohn, Gottfried, überlebte seine Eltern, 
konnte aber, durch das Gelübde gebunden, den väterlichen Stamm, der mit 
ihm zu Ende ging, ebenfalls nicht fortsetzen ("*). Von Conrads Töchtern 


den und lauten soll: Anno 1295 fundatum est hoc Collegium per illustrem Principem 
at Dominum Conradum Burggravium de Nurnberg et Agnetem de Hohenlohe ejus conjugem. 
Ferner: Obiit fundator 1314. VII idus Junii, fundatrix vero 1319. I. Kal. Maji quorum animae 
requiescant in pace amen. Oetter Erst. Versuch S. 431. Der Jahrestag der Agnes soll zu 
Bamberg am Tage vor Urbani gefeiert sein (das. S. 419). Die Urkunde der Burggräfin 
Agnes am 13. Juli 1314, worin sie bekundet, dals „unser lieber Herr, Bruder Philipp Bischof, 
zu Eichstätt” ihr gewisse Hebungen aus Spalt zu zahlen schuldig sei (Oetter I, 4261 Note) 
hat die Annahme erregt, sie sei eine leibliche Schwester dieses Bischofes gewesen, der aus 
der Familie von Rathsamshausen im Unterelsals stammte. Indessen „Bruder” wurde der 
Bischof vermuthlich nur genannt, weil er einem Orden angehörte, dessen Mitglieder wie der 
Deutsche Orden, der Franziscaner-Orden u.a. das Prädicat Bruder als Ordenstitel führten. Hätte 
Agnes den Bischof als leiblichen Bruder bezeichnen wollen, so würde der Satz gelautet haben 
„unser lieber Herr und Bruder. — Eine letzte Erwähnung der Burggräfin vom 16. Oct. 
1314 findet man in Freybergs Regesten V, 289. Sie wird darin die alte Burggräfin ge- 
nannt und der Bischof Philipp von Eichstadt erscheint darnach als Lehnsherr von Besitzun- 
gen zu Berchtolstorf, welche die Burggräfin auf Lebenszeit inne hatte. 


() Anno Domini MCCXCV. junior Burggravius Nurembergensis tres filios suos dedit 
ad ordinem Theutonicorum cum castro Virnsperg et fundavit Canonicos in Spalt. Breve 
chronicon Nurenbergense bei Oefele Script. I, 330. Auch eine Urkunde vom J. 1294, 
welche Note 77 auszüglich mitgetheilt wird, bekundet, dafs Conrads Söhne in den Orden 
traten. 


(*) In einer Urkunde Conrad’s IV. vom Jahre 1299 wird „, Bruder Friedrich”, sein Sohn, als 
Comthur zu Viernsberg erwähnt. Nach einer andern Urkunde v. Jahre 1299, worin Albert, De- 
chant des St. Johannisstifts zu Hauge, der Wittwe Gottfrieds von Hohenloh den Hof zum kleinen 
Hacken bei dem Predigerkloster zu Würzburg verkauft, wurde dieser Verkauf geschlossen 
praesente nato Domini Cunradi Burcgravii Nurembergensis. Langs Reg. Boic. IV, 695. Nach 
Oetter befand sich in der Comthurei Viernsberg vor dem Sale ein Gang, worin die Wappen 
der sämmtlichen Comthure der Reihe nach dargestellt waren. Diese Reihe begann mit dem 
Zollerschen und burggräflichen Wappen und darunter stand. I. Friedrich Burggraf zu Nürn- 
berg 1296 Commendeur zu Viernsberg, Teutschordens Ritter, stirbt 23 Mart. 1303. Eine 
Urkunde Cunradi Pfunzenarii, Deutsch Ordens Ritters zu Nürnberg, vom 25. Mai 1504 ist 
dann zur mehrern Bestätigung auch von einem der burggräflichen Familie angehörigen Ritter 
des Deutschen Ordens besiegelt (presentem litteram Sigillo Domini fratris Burggravii de 
Nurnberg — dedi roborandam. Falkenstein Cod. dipl. Nordg. S. 120). Friedrich kann hier 


R2 


132 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


war Agnes dem Grafen Friedrich von Truhendingen, Leucardis dem Grafen 
Conrad von Schlüsselberg vermählt (7°). 

In der Voraussicht des Erlöschens seiner männlichen Descendenz ver- 
wandte Conrad IV. fast sein ganzes väterliches Erbe zur Gründung und Be_ 
reicherung geistlicher Stifte. Von der ihm gewährten bedeutenden Abfin- 
dung fiel bei seinem Tode der in seinem Brudersohne fortbestehenden Haupt- 


nicht mehr gemeint sein. Wahrscheinlich war dieser Bruder Burggraf der zweite Comthur 
von Viernsberg, dessen Wappen jene alten Wandgemälde über der Inschrift darstellen: 
„II. Conrad Burggraf zu Nürnberg, Teutschordens Ritter, Commendeur 1304. Stirbt den 17. 
Julii in eben demselben Jahre.” Dals noch ein drittes Glied der burggräflichen Familie dem 
Deutschen Orden angehörte, welches denn ohne Zweifel ebenfalls zu den Söhnen Conrads IV. 
gehörte, erfahren wir aus mehreren Urkunden. Am 20. Juni 1317 verpflichteten sich die 
Bürger Nürnbergs gegen Bruder Conrad von Gundelfingen Landcomthur zu Franken und 
Bruder Zurich den Comthur des Deutschen Hauses zu Nürnberg vor der Stadt, ihnen für 
die Abtretung ihres Drittheiles der Fleischtische zu Nürnberg bei der Brücke, eine jährliche 
Abgabe zu bezahlen, wobei Zeugen sind: der edle Mann Herr Gotfried von Heidecke der 
Leye, Bruder Gotfried der Burggrave von Nurenberg, Bruder Heinrich von Herksprucke, 
Bruder Chunrad der Stolzhirz, Bruder Eberhard von Ebersberg, alle des Deutschen Ordens. 
Freybergs Reg. Boica V, 361. Am 17. Juli 1318 verkauften Graf Friedrich von Truhen- 
dingen und dessen Gattin Agnes (welche Conrads IV. Tochter war) ihrem Ohm dem Burg- 
grafen Friedrich IH. gewisse Orte in Gegenwart der folgenden Zeugen, des „Bruder Cun- 
rad von Gundelfingen Land Commenteur zu Franken und Berchtold von Henneberg Com- 
teur zu Nürnberg, Bruder Gotfried der Burcgrav” u. s. w. Oetter I, 438. Schütz Corp. 
hist. No. 154. 

(°) Oetter a. a. O. 440. — In einer Urkunde, welche ein jüngerer Graf Conrad von 
Schlüsselberg im J. 1308 ausfertigte, nennt er den Burggrafen Conrad seinen Grolsvater: Testes 
sunt Cunradus Burggravius de Nurmberch noster avus, und die Urkunde ist ausgestellt in curia 
Burggravii predieti in Nurenberch. Freyberg’s Reg. Boica V, 133. In einer daselbst S. 173 
mitgetheilten Urkunde vom 6. April 1310 bezeichnet er den Burggrafen Friedrich IV. von Nürn- 
berg als seinen Oheim. — Dals die Gräfin von Truhendingen, namens Agnes, die in verschie- 
denen Urkunden des 13. Jahrhunderts erwähnt wird (Jungs Miscell. I, 10. 12. 15. II, 86) eine 
Tochter des Burggrafen Conrad war, wird in einer Urkunde des Königs Albert ausdrücklich an- 
erkannt, worin er ad preces Nobilis viri Chunradi Burgravii de Nurenberch — villam Kalk- 
reuth — et molendinum situm in Nurenberch, — que idem Burggrauius a nobis et imperio te- 
nuit tytulo feodali, Nobilibus viris Johanni et Friderico fratribus Burgrauiis de Nurenberch et 
eorum heredibus nec non Spectabili domine Agneti, filie predieti Chunradi Burggrauii, contho- 
rali Nobilis viri Friderici de Truhendingen, et suis heredibus in feudum duximus concedenda — 
indulgentes, si eadem domina Agnes sine heredibus decesserit (sie war also vermuthlich kinder- 
los) quod predicti Johannes et Fridericus Burgrauii de Nurenberch — succedant eidem. Oetter 
1, 440. II, 688. IM, 189. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 204. Auch ‘wird in einer Urkunde Frie- 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 133 


linie des burggräflichen Hauses fast nichts (7°) wieder zu. — So, wie dieser 
Conrad, hat kein Burggraf das Interesse der Conservation des Hausbesitzes 
seiner Familie dem Drange frommer Mildthätigkeit untergeordnet. 

Das von seinem Vater erkaufte Schlofs Viernsberg mit Zubehörun- 
gen in etwa 30 Ortschaften folgte seinen Söhnen als Mitgift an den Deutschen 
Orden: und zum Bau eines Münsters bei der hier errichteten Comthurei le- 
girte er dem Orden den burggräflichen Hof in Nürnberg (”). Einen andern 


drichs von Truhendingen und seiner Gattin Agnes vom 12. März 1299 unter den Zeugen des 
zu Würzburg ausgestellten Documentes Cunradus Burggravius Nurenbergensis socer Friderici 
nobilis de Truhendingen genannt. Reg. Boica IV, 687. 


(7%) Rücksichtlich einiger Bestandtheile der Abfindung Conrads IV. sicherte sich die Haupt- 
linie durch besondere lehusherrliche Zugeständnisse den Anfall. Im Jahre 1262 verschrieb der 
Bischof von Bamberg dem Burggrafen Friedrich III. das Eventualsuccessionsrecht in die Lehne, 
welche der Burggraf Conrad vom Bisthum besitze, falls dieser ohne Erben sterben sollte (Still- 
frieds Mon. Zoll. I, 100-101.) Im Jahre 1298 sicherte der König Albrecht den Burggrafen 
Johann I. und Friedrich IV. die Succession in das Dorf Kalkreuth und eine Mühle in der Stadt 
Nürnberg zu, für den Fall, dafs Agnes, des Burggrafen Conrad IV. Tochter, welcher diese Be- 
sitzungen zunächst zu fallen sollten, ohne Erben versterben würde. Der Burggraf Conrad IV.hatte 
diese Besitzungen vom Reiche zu Lehn. (Stillfried’s Mon. Zoll. I, 203. 204). — In Nürn- 
berg besals Burggraf Conrad auch einen Hof (curia Burggravii in Nurenberch, wie eine Urkunde 
vom J. 1308 sagt Oetter I, 440), und dieser Burggrafen-Hof in Nürnberg scheint sein gewöhn- 
licher Wohnsitz gewesen zu sein. — Gewisse Besitzungen hatte Burggraf Conrad auch vom 
Anfange an gemeinschaftlich mit seinem Bruder Friedrich inne und diese fielen daher nach dem 
Tode des erstern gewils dem letztern zu. (Urk. v. 1265. 1266 bei Oetter I, 57. II, 132. v. J. 
4278. in Stillfrieds Mon. Zoll. 1,135 ) Spalt, den Flecken erhielten die Burggrafen Friedrich 
und Conrad zwar 1272 ebenfalls gemeinschaftlich von dem Bisthume Regensburg zu Lehn. 
Der Ort erscheint jedoch später als dem Burggrafen Conrad allein zugehörig und wurde daher 
von diesem mit veräulsert (Stillfried’s Mon. Zoll. I, 123. 187. 193. 194. Oetter I, 361. 369. 407.) 


(7) Viernsberg war, wie oben bereits erwähnt worden, im Jahre 1235 von Conrad II. 
erworben. Conrad IV. kaufte am 16. Oct. 1259 den Antheil der Familie von Uffenheim an 
dem Schlosse Viernsberg und dessen Zubehörungen und verpfändete den Verkäufern das Dorf 
Ikelnheim. Sein Vater Conrad III. nahm an dem Kaufcontracte Theil und sein Bruder Frie- 
drich IIX. zahlte nicht nur für Conrad das Angeld, sondern verbürgte sich auch für die Zahlung 
des Überrestes der Kaufsumme (Oetter I, 301. Stillfried Mon 95). Aus Ikelnheim, so wie aus 
einem andern Dorfe verschrieb Conrad IV. im Jahre 1288 matertere (sue) Magistre ac toti conuen- 
tui in Scheftersheim jährliche Hebungen (Oetter I, 373.) Im Jahre 1294 bekundet „Cunrath 
der Junger Burggraue zu Nurmberg Vnnd Fraw Agnes vnnser Hausfraw, das Wir durch Vnser sele 
willen vnd durch vnnser vordern ewige heil, haben gebenn mit gesampter hand dem Orden vom 
teutschen haus zu zeiten, do vnnser kind denselben Orden an sich namen, — zu einem Ewigen 
haus Ires Ordens vnnser Burg zu Viernsperg mit allem dem, das darczu gehört — Vnnser guet 


134 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


bedeutenden Gütercomplex mit dem Schlosse und der Stadt Abenberg, dem 
Schlosse Sandskron und dem Markte Spalt überliefs er zur Errichtung eines 
neuen geistlichen Stiftes dem Bisthume Eichstädt (?%). Das beabsichtigte 
Collegiat - Stift wurde anfangs in Abenberg gegründet, dann nach Spalt ver- 
legt und nahm die sterblichen Überreste des Stifters und seiner Gemahlin 
nach ihrem Tode in seine Grabgewölbe auf. Dem Bisthume Eichstädt über- 


zu Vekelhaim — die Ecker bei Lenckershaim — Vnd vnlser guet zu Brattenau Vnnd Was 
wir haben zu Oberezen vnnd zu Niedernezen Vnd vnser guet zu Brachbach, zu Espach, zu 
Obern Alltenbern vnd zu niedern Alltenbern, — zu Sundernaw, zu Kematen, zu Bockaw 
Vnd die zehenden von den zweienn Vnsern guttern zu Vbertshouenn vnd was Wir aigens 
habenn zu Egenhausen, Vnser guet zu Hegelbach, zu Hutbach, zu Merczpach, Erhartsdorff, 
zu Wymlbach, zu Newstetten — zu Obernnbibart, zu Hemelungen, zu Dachstetten, zu Wip- 
penaw, zu der Herde, zu Burch, zu Freschendorff, Vnsern Hof zu Andorf — Vnd alles das 
gut, das Wir steend haben, das zu Virnsperg gehört — darezu die Welde vnd holezer — 
Birckach, Hoholcz zu der Aw, Vnnser newgerewt bei Dachstetten, Henngerstal, Eberstal, 
Hage, Erensperg, Spilberg, Lerchenberg — zu einem rechten aigen. Urk. in Schütz Corp. 
hist. Br. IV, 151. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 190. im Extr. in Oetters Erst. Versuch 391. 
Hiernach war die Herrschaft Viernsberg, welche Burggraf Conrad IH. im Jahre 1235 neu- 
erworben hatte, mit höchst umfangsreichen Pertinenzien in ausschliefsendem Besitze des 
Burggrafen Conrad IV. und wurde von ihm zur Mitgift seiner Söhne bei deren Eintritte in 
den Deutschen Orden benutzt. Im Jahre 1299 fügt Burggraf ‚Conrad mit seiner Gattin 
Agnes den oben erwähnten Gegenständen seiner Schenkung an den Deutschen Orden noch 
gewisse Hebungen aus Ikelnheim hinzu, welche er „dem Commenture vnd den Brudern des 
tutschen huses ze Virnsperc” zu eigen giebt, wobei unter den Zeugen der burggräflichen 
Urkunde „Bruder Friederich, vnser sun, Cummenture ze Virnsperc” genannt wird. Stillfried’s 
Mon. Zoll. I, 204. 205. Den 7. Mai 1304 fügte Burggr. Conrad diesen Schenkungen an 
den Orden noch seinen Hof zu Nürnberg, aufserhalb der Mauer beim Spital gelegen, mit 
der Bedingung hinzu, dafs derselbe nach seinem und seiner Gattin Tode zum Bau eines 
Münsters zu Viernsberg verwandt werde, und am 1. Sept. 1313 schenkte er den Brüdern 
zum Seelgeräth noch einen Hof in Mezzingen. Freybergs Reg. Boica V, 64. 65. — 264. 


(°®) Urkunden in Oetters Erst. Vers. I, 361. 393. 396. 401. 404. 407. Stillfr. Mon. Zoll. 
I, 123. 187. 193. 194. 197. 212. 214. Schütz Corp. bist. IV, 110 f. Conrad erwies sich 
auch noch im spätern Leben mehrfach als Wohlthäter des Domes zu Eichstädt, namentlich 
vermachte er demselben zu seinem Seelgeräthe, am 29. Mai 1313, zwei hundert Pfund Heller, 
um zwei Vicarien, und hundert Pfund, um fünf ewig brennende Lichte davon zu unterhalten, 
imgleichen dem Schulmeisteramte fünfzig und dem Sangmeisteramte fünfzig Pfund, alles auf 
seinem Zehent zu Ypsheim und Ykelheim, damit diese desto inbrünstiger zu seinem Gedächt- 
nisse singen mögten. Noch am 30. März 1314 widmete Conrad diesem Stifte eine Ur- 
kunde, worin er seinem Neffen, dem um diese Zeit regierenden Burggrafen Friedrich IV. 
die Sorge für die Aufrechterhaltung dieser Stiftung dringend ans Herz legt. Freyberg’s Reg. 
Boica V, 254— 277. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 135 


liefs Conrad auch das Schlofs ‚Werdenfels mit seinem Zubehör (7°), eine 
ebenfalls zu den burggräflichen Allodialbesitzungen gehörige bedeutende 
Herrschaft, welche die Familie Rindsmaul zu Lehn trug. Nach mehreren der- 
artigen minder erheblichen Veräufserungen, vermachte er endlich die Vogtei 
Fürth mit vielen dazu gehörigen Hebungen dem Altare Kaiser Heinrichs und 
der heiligen Cunigunde zu Bamberg für zahlreiche Messen zum Seelenheil 
seines Vaters, seiner Mutter, seiner Vorfahren, seiner selbst, so wie seiner 
Gattin und Kinder (®°). — So erwarb Conrad IV. in reichem Maafse den 
Ruhm der Frömmigkeit, welcher solchen Handlungen reuiger Entäufserung 
irdischen Besitzes nachfolgte; während das burggräfliche Haus eine erhebliche 
Einbufse an wichtigen, einträglichen und wohlgelegenen Burgen, Herrschaften 
und Gütern zu beklagen hatte. 

Die durch Conrads IV. Veräufserungen herbeigeführte Schwächung 
des burggräflichen Hausbesitzes wurde indessen von den Erwerbungen aufge- 
wogen, wodurch sein Bruder Friedrich III. seine Hausmacht verstärkte. Je 
rücksichtsloser Conrad IV. seine Besitzungen verschleuderte, desto eifriger 
hielt Friedrich III. das Seinige zusammen und sammelte seine Sparsamkeit 
die Mittel zum Ersatz. Zugleich trugen auch fast alle Hauptverhältnisse 
von Friedrichs Leben, auf deren Erörterung wir übergehen, namentlich seine 
Familienverbindung mit dem Hause Meran, seine Ergebenheit gegen die letz- 
ten Hohenstaufen und seine Anhänglichkeit für den Kaiser Rudolph, zur Be- 
reicherung des burggräflichen Hauses bei. Das Burggrafthum schritt daher 
unter dem Burggrafen Friedrich III., ungeachtet der Veräufserungen Con- 
rads IV., im Wege der Vergröfserung zu erhöhtem Glanze und Ansehen 
kräftig fort. 


Meransche Succession und letzte Lebenszeit Friedrichs II]. 
Friedrichs Vermählung mit Elisabeth, einer Tochter des Herzogs Otto I 
von Meran, führte ihn schon bei seines Vaters Lebzeiten in wichtige Familien- 
verhältnisse. Das Meransche Haus stand sowohl durch seine verwandschaft- 


(°?) Oetter a. a. O. S. 363 — 368. 


(°) Urkunde vom 2. Febr. 1303 bei Oetter a. a. O. 409. 414. Faber, Staats- Cantzley 
XXXI, 153. Lünigs Reichs-Archiv XIX, 485. — Urk. v. 25. April 1314 in der Hist. Norimb. 
dipl. 237. Schütz Corp. hist. No. 151. 


136 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


lichen Verbindungen, als durch seine Besitzungen sehr glänzend da. Von 
Otto’s Brüdern war der eine Patriarch von Aquileja, ein anderer Bischof von 
Bamberg, ein dritter Markgraf von Istrien. Von seinen Schwestern war 
Agnes dem Könige Philipp August von Frankreich vermählt, Gertrud — die 
Mutter der heiligen Elisabeth — Gemahlin des Königs Andreas von Ungarn 
und Hedwig, die Schlesiens Schutzheilige ward (°'), Gattin des Herzogs 
Heinrichs von Schlesien. Otto’s Gattin war Beatrix, die Tochter des Pfalz- 
grafen Otto von Burgund, eine Enkeltochter des Kaisers FriedrichI. Den 
umfangreichen Besitzungen des Meranschen Hauses in Tyrol, Kärnthen, 
Bayern und Franken fügte Herzog Otto I. in Folge dieser Vermählung noch 
die Pfalzgrafschaft und Grafschaft Burgundhinzu. Der Wiederspruch der Bluts- 
verwandten des Burgundischen Hauses gegen diese Succession, namentlich 
der des Grafen Johann von Chalon, wurde nach einer langen Fehde im Jahre 
1230 glücklich beseitigt durch einen Vertrag, worin der Herzog Otto von 
Meran dem Sohne Johann’s, dem Grafen Hugo, seine Tochter Adelheid ver- 
lobte. Herzog Otto II. von Meran folgte daher seinem im Jahre 1234 ver- 
storbenen Vater auch in dessen Antheil an Burgund nach (°?). 

Indessen starb Herzog Otto II. schon um die Mitte des Jahres 1248 
ohne männliche Nachkommen und mit ihm erlosch das Haus Meran. Seine 
nächsten Erben waren Schwestern, nämlich Beatrix, welche dem Grafen Otto 
von Orlamünde vermählt war aber frühzeitig Wittwe wurde; Adelheid die 
Gemahlin des Grafen von Chalon, Elisabeth die Burggräfin von Nürnberg 
und Margaretha die Gemahlin Friedrichs Grafen von Truhendingen. Burggraf 
Friedrich hatte daher gegründeten Anspruch darauf, aus den Stammgütern 
des erloschenen Hauses seiner Gemahlin eine Erbportion zu erhalten. 

Der Burggraf knüpfte aber an den Tod des Herzogs Otto, seines 
Schwagers, noch gröfsere Entwürfe für das Aufsteigen seiner Macht. Kö- 
nig Wilhelm sicherte ihm und seinem Vater am 1. März 1249 auch in die 
Reichslehne des erloschenen Geschlechts die Nachfolge zu (°*). Es galt da- 


(') Stenzel Script. rer. Siles. T. I, p. 3. 


(*) Koehler de ducibus Meraniae ex comitibus de Andechs ortis. Altorf 1834. Hormayrs 
Grafen von Andechs, Dielsen, Plassenburg, Wolfartshausen und Ambras, Pfalzgrafen in Bur- 
gund, Herzoge von Dalmatien, Kroatien und Meran in dessen Werken Thl. II, S. 211 £. 
230 ££ Von Lang Bayerns alte Grafsehaften S. 64 f. 75 £. 


() Note 53 zum gegenwärtigen Abschnitt. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts IN 


her nur den dadurch erworbenen Anspruch gegen die Ansprüche in Vollzie- 
hung zu setzen, welche jetzt auch des Burggrafen Schwager, Graf Hugo, der 
die Pfalzgrafschaft Burgund schon bei des Herzogs Lebzeiten in seinen Pfand- 
besitz gebracht hatte (°*), in Verbindung mit seinem Vater und dessen jün- 
gerem Sohn Johann wieder erneuete. Wahrscheinlich wäre der Versuch un- 
ternommen, die Burgundischen Lehne den Grafen von Chalon in offenem 
Kriege abzugewinnen, hätte nicht eine über die Allodialbesitzungen des 
Meranschen Hauses entstandene Fehde dem Burggrafen in Franken vollauf 
zu thun gegeben. 

In Franken betrachtete der Bischof Heinrich von Bamberg einen be- 
deutenden Theil der Meranschen Besitzungen als eröffnete Lehen seiner 
Kirche. Er nahm diese daher sogleich ein, incorporirte sie dem Tafelgute 
seines Bisthumes, und verurtheilte im Voraus diejenigen, welche diese Dis- 
position anfechten oder in deren Abänderung willigen würden, mit Dathan 
und Abryon, welche von der Erde lebendig verschlungen seien, in ewiger 
Verdamnifs gleichen Lohn zu empfangen (°°). Zugleich rüstete er sich, auch 
mit weltlichen Waffen den behaupteten Besitz zu verfechten. Graf Her- 
mann von Henneberg wurde zum Kriegshauptmann, Graf Herdegenus von 
Gründlach, Eberhard von Schlüsselberg und Andere wurden zu Bundesge- 
genossen des Bisthumes gewonnen. Dem Kirchenfürsten gegenüber standen 
auf Seiten des Burggrafen sein Schwager Friedrich von Truhendingen und 
die Wittwe von Orlamünd, seine Schwägerin ($°). 


(°) Histoire gen. et part. de Bourgogne T. II. No. 35 38. 48. 


() Die Güter, um die es sich handelte, werden bischöflicher Seits als Lehne bezeichnet 
z. B. in der Urkunde des Bischof Heinrich, worin er Comitatum et judicium provinciale in 
Diocesi nostra, tertiam partem nemoris Hoastmon, castra Giech, Niesten, Lichten- 
fels cum pertinentiis eorundem, quae nobis de morte Ducis Meranie vacare coeperunt, den 
Tafelgütern des Bisthumes incorporirt. Urkunde v. J. 1249 in Oetter’s Zw. Versuch S. 268. 
Historia Nor. dipl. 124. Falk Memorab. Nord. II. c. 6. S. 326. Schannat Vind. litt. II, 222. 
Ussermann Episc. Bamb. dipl. Nr. 138. an einigen Orten mit der falschen Jahrszahl 1248. — 
Eben so heilst es später von dem Streite der Grafen von Orlamünde mit Bamberg, welchen 
ein Schiedsspruch v. J. 1260 entschied — dissensione, quae inter — Bambergensem Episco- 
pum ex una et nobiles viros Hermannum et Ottonem comites de Orlamund de altera pro 
feudis et bonis relietis per mortem ducis Meranie vertebatur. Urk. v. 1260 in Spiels Nebenst. 


II, 151. Falk Cod. dipl. 59. Koehler de duc. Meran. 61. Oetter II, 309. 


(°) Hermannus Comes de Henneberg notum facit, qualiter assumpserit capitaneam et de- 
fensionem Ecclesiae Babenbergensis — et ut has expensas aequanimiter toleraret Episcopus 


Philos.-histor. Kl. 1834. S 


138 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Um dem blutigen Streite ein Ziel zu setzen, übernahm der Bischof 
von Würzburg im Jahre 1250 das Mittleramt. Beiderseits unterwarf man 
sich seinem Schiedsspruche bei 1000 Mark Silber Strafe für den Nichthal- 
tungsfall (#). Nach Vergleichsverhandlungen, welche im Jahre 1251 fort- 
dauerten (°°), kam es zu einem Vertrage. Dieser führte jedoch keine voll- 
ständige Beseitigung des feindlichen Zwiespalts herbei. Mit geringen Unter- 
brechungen dauerte die erneuete Fehde bis 1254 fort, da es durch Vermitte- 
lung der Herzöge Ludwig und Heinrich von Bayern zu einem neuen Com- 
promifs und in Folge desselben im Jahre 1255 zu Scheslitz zu einem noch- 
maligen schiedsrichterlichen Ausspruche und zur Versöhnung kam (°°). 

So lange hatte die Ausführung der Ansprüche des Burggrafen auf 
Burgund ruhen müssen. Jetzt war es zu spät zu dem Versuche, die Grafen 
von Chalon daraus zu verdrängen. Diese hatten Zeit gehabt, sich den Be- 
sitz zu sichern. Unter Zustimmung seines Vaters schlofs Friedrich daher im 
Juli 1255 zu Strafsburg einen Vergleich mit dem ältern Grafen Johann, wo- 
rin er auf alle Ansprüche verzichtete, welche er, sowohl kraft königlicher 


Babenbergensis, capitaneo de Henneberg oblıgauit castrum Kunigsberg et Bettenburg pro 
Marcis 1232 — ipse vero Capitaneus promittit se Ecelesiam Babenbergensem strenue defen- 
surum contra Burggravium de Nürenberg, Fridericum de Truindingen et Comitissam de Or- 
lamunde et alios invasores. Aus dem Bambergschen Liber privileg. ad a. 1249 in Oetter 
Zw. 276. Item fatetur (Eberhardus de Schlüzelberg), quod dederit libras 450 et contra Fri- 
dericum Burggravium de Nurenberg et Fridericum de Truhingen ejusque complices et alios 
invasores Ecclesiae potentes assistat das. S. 280. Ad diem S. Viti Heodegenum Comitem de 


viridi lacu ad sui auxilium prius contra Truhendingensem et ejus complices inyitatum maximis 
honoribus affeceit das. S. 281. 


() A. 1250 Herbipoli Hermannus Episcopus Herbipolensis notum faecit, qualiter ad in- 
stantiam venerabilis Dom. Bambergensis Episcopi et Burggravii de Nürenberg et Friderici de 
Truhendingen constituti arbitratoris super guerra, quae de feudo quondam Ducis Meraniae 
inter eos vertitur, sub poena M marcarum argenti, ad quam se pars non parens proprio 
arbitrio sub fidejussore astrinxit, parti alteri solvendam, quam vult in suo robore manere etc. 
Aus dem Bamberger Privilegienbuche. Oetter Zw. Vers. 283. 


(°°) Nos Heinricus d. g. Babenberg. Episcopus — Acta sunt hec publice in colle sepe- 
diete ville superius adjacente in vigilia palmarum tempore placiti, quod ibidem habuimus 
contra nobiles Fridericum Burchgrauium de Nurenberch et Fridericum dominum de Trugen- 
dingen fideles nostros Anno dom. millesimo CC. LI. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 55. 


(°°) Uırk. v. 25. Sept, 1254 in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 58. — Urk. v. 18. Jan. 1255 
das. S. 59. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 139 


Verleihung, als vermöge Erbrechts seiner Gemahlin oder aus irgend einem an- 
dern Grunde, auf die Grafschaft Burgund oder andere Besitzungen aus dem 
Nachlasse des letzten Herzogs von Meran in Burgund und in Frankreich be- 
hauptet hatte. Diese seine Rechte verschrieb der Burggraf als Mitgift sei- 
ner Tochter Adelheid und die letztere dem gleichnamigen Sohne des Grafen 
Johann und der Isabella von Courtenai zur Gemahlin. Dafür erhielt der 
Burggraf die Schirmvogtei über das wichtige Erzstift Besancon und eine Ab- 
findung im Gelde von 7000 Mark Silber. König Wilhelm bestätigte diesen 
Vergleich (°°). 

Hiermit wäre die Burgundische Angelegenheit abgethan gewesen, hät- 
ten nicht Uneinigkeiten, welche im Burgundischen Hause selbst ausbrachen, 
eine Abänderung des geschlossenen Vertrages erheischt. Das Abkommen 
mit dem Burggrafen war von dem Grafen Johann ohne Vorwissen und Zu- 
stimmung seines ältern Sohnes Hugo geschlossen, der sich im Besitz der 
Pfalzgrafschaft Burgund befand. Entrüstet über die in dem Vertrage lie- 
gende Begünstigung seines zum Schwiegersohn des Burggrafen bestimmten 
jüngern Bruders, forderte Hugo die Auflösung des Vertrages und ergriff er 
zuletzt gegen seinen eigenen Vater die Waffen, da dieser seinem Verlangen 
nicht nachgab. Die widernatürliche Fehde erfüllte ganz Burgund mit Furcht 
und Entsetzen. Die Ohnmacht des Reichsoberhauptes liefs von Deutscher 
Seite keine Abhülfe erwarten. Da nahm sich König Ludwig von Frankreich 
des Austrages dieser Zwietracht an. Die Vermittlung seiner Räthe stiftete 
einen Frieden, welchem auch der Burggraf im Mai 1256 beitrat. Dadurch 
wurde die Verlobung der Burggräfin Adelheid mit dem jungen Grafen von 
Burgund rückgängig gemacht und der frühere Vertrag in Beziehung auf den 


(°) Urkunden v. 3. Juli 1255 das. S. 62. 63. Spiels Archiv. Neb. II, 43. — Wilhel- 
mus dei gratia romanorum rex — porrecta siquidem nobis dilecti fidelis nostri Friderici 
Burgravii de Nuremberg et Elisabeth uxoris suae sororis quondam clarae memoriae Ottonis 
ducis Meraniae petitio continebat, quod ipsi omnia bona possessiones et jura, quae idem dux 
Meraniae dum viveret in comitatu Burgundiae ab imperio jure habuit — titulo feudali nobili 
viro Johanni comiti Burgundiae et domino Salinensi et ejus heredibus, quos ex nobili matrona 
Isabella de Courtenay uxore sua suscepit, pro septem millibus marcis argenti puri vendidit, 
a nobis et imperio in posterum feudi titulo possidenda, prout dilectus fidelis noster Conradus 
de N. pater Friderici ejusdem nobis ex parte ipsorum exposuit et confirmari a nobis humi- 
liter postulavit — advocatia Basumptina dumtaxat excepta. — Dat. Alberomonte XII cal. 
Augusti ind. XIII, A. M. CC. LV. Vgl. Stillfrieds Alterthümer. 


52 


140 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


letztern aufgehoben. Des Burggrafen Verzichtleistung auf Burgund wurde 
zu Gunsten des Pfalzgrafen wiederholt und feierlich durch Eide und Urkun- 
den besiegelt. Als Äquivalent für die abgetretenen Rechte leistete der Pfalz- 
graf Hugo dem Burggrafen noch einen Nachschufs von 1040 Mark (°'). 

So waren des Burggrafen Ansprüche auf schwer zu schützende, entle- 
gene Besitzungen noch gut genug verwerthet. 

Inzwischen war rücksichtlich des Meranschen Nachlasses in Franken 
zwischen Bamberg und den jungen Grafen von Orlamünde neue Zwietracht 
ausgebrochen, in welcher von den letztern auch der Burggraf Friedrich und 
Friedrich von Truhendingen mit in Anspruch genommen wurden. Die Gra- 
fen glaubten sich in ihrem Antheile verkürzt und forderten gleichen Antheil 
mit ihren Oheimen. Ein schiedsrichterliches Erkenntnifs vom J. 1260 be- 
seitigte diese Zwistigkeit (°?). 

Das endliche Resultat aller dieser Streitigkeiten über den Meranschen 
Nachlafs ist leider nicht so genau bekannt, dafs der Zuwachs, den das Burg- 
grafthum dadurch erfuhr, speciell nachgewiesen werden könnte. Gewils ist, 
dafs Bamberg den Besitz bedeutender Orte und Gebiete des Meranschen 
Nachlasses behauptete, und die Truhendingsche Erbportion kam später eben- 
falls an das Hochstift. Dagegen wurde der Antheil, welchen die Grafen von 
Orlamünde sich erstritten, wozu namentlich die Plassenburg mit Culmbach 
gehörte, später der Burggrafschaft hinzugefügt. Von den Gegenständen, 
welche dem Burggrafen als seine Erbportion aus dem Meranschen Nachlasse 
zu Theil wurde, kennen wir nur die mit grofsen Zubehörungen versehene 
Stadt und Herrschaft Bayreuth (°*), welche in der Folge die Hauptstadt des 


gleichnamigen Fürstenthumes bildete. 


(') Urkunden in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 64— 91. 


(°°) Item pronunciamus de impeticione Comitum de Orlamund ad Burggravium de Nurn- 
berch et ad Dominum de Truhending, quod sicut comes Hermannus, saepedietus Burggravius 
memoratus et Dominus de Truhending apud Schezliz concordauerunt, quod inter se aequa- 
liter proprietatem et feoda, quae ad ipsos ex morte ducis Meraniae in futuro pervenerint, 
Dominus Burggravius et Dominus de Truheding de portionibus suis in bonis quondam ducis 
tantum deberent dare dieto Hermanno comiti, quod porcio sua singulis eorum porcionibus 
aequalis fiat. Schiedspruch v. J. 1260 in Oetter’s Zw. Vers. S. 309. Spiels Nebenst. II, 
151. Falk Cod. dipl. 59. Koebhler a. a. O. S. 61. 


(°) Von Lancizolle Gesch. der Bild. des Preufs. Staats I, 125. 157. 
(°*) Dies ergiebt zufällig eine Urkunde vom 28. Juli 1265, worin Fridericus dei gr. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 141 


Zu dieser Erwerbung aus dem Mer schen Nachlasse, durch die Burg- 
graf Friedrich III. seinen Stammbesitz vergröfserte, war inmittelst auch noch 
das Schlofs Kreusen gekommen, das König Konrad IV. im Jahre 1251 auf 
Bitten des Burggrafen und dessen Gemahlin, „der vielgeliebten Muhme des 
Königs”, dem Burggrafthume hinzufügte (°°). 

Wie die Ehe des Burggrafen Friedrich III. mit der Herzogin Elisabeth 
von Meran ihm die Hoffnung versagte, seine in dieser Weise stattlich ver- 
gröfserten Besitzungen auf Söhne zu vererben und wie der Wunsch, die 
Lehnssuccession seinen Töchtern zuzuwenden, ihm ein besonderes Interesse 
bei der Besetzung des Römischen Königsthrones gab, ist bereits in einer an- 
dern Abhandlung von uns dargestellt und darin zugleich nachgewiesen, dafs 
der Graf Rudolph von Habsburg dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg 
vorzüglich seine Erhebung zur Königswürde und den wirksamsten Beistand 
zur Begründung der Österreichischen Hausmacht, so wie überhaupt die treu- 
este Hingebung und ununterbrochene Beihülfe in der Führung der Reichsre- 
gierung bis an des Königs im Jahre 1191 erfolgten Tod, zu danken hatte; 


Burgravius de Nurenberch et Elizabeth Burgrauia Conjuges — proprietatem opidi nostri in 
Baierut cum omnibus proprietatibus eidem attinentibus et circumiacentibus, quas ex suc- 
cessione pie memorie Ottonis Ducis Meranie vel aliunde habuimus, videlicet 


castris, hominibus etc. — Et castrum nostrum Chadolspurch cum omnibus proprietatibus 
et iuribus eidem attinentibus — monasterio Sanctorum Martirum Viti, Sulpicii et Seruiliani 
in Elwange dedimus — et easdem proprietates iam dictas in feodo recepimus ab eodem — 


filiam nostram Mariam et conjugem suum Ludwicum filium nobilis viri Comitis Ludwici de 
Otingen in omni eodem feodo heredes nobis instituentes. Urk. in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 
106. 108. Oetter II, 350. 361. Köhler de duc. Mer. $. 22. Schütz Corp. hist. Br. IV, 86. 
90. 92. Falk Cod. dipl. 63. 163. Struve de Allod. imperii 206. 207. — Nach einer Ver- 
muthung des gründlichen Verfassers der Geschichte der Bildung des Preulsischen Staates 
(E. W. von Lancizolle I, 126) stand auch die Verleihung von Hof als Reichslehen an Frie- 
drich und dessen Gemahlin mit der Meranschen Succession in Verbindung. — Unbegründet 
ist es jedoch, wenn Oetter (II, 274) auch von Kadolzburg behauptet, es sei aus der Meran- 
schen Succession an die Burggrafschaft gekommen. Die oben hervorgehobene Urkunde selbst 
steht dieser Annahme entgegen. 


(°) Conradus d. g. Kom. in Regem El. — supplicationibus Friderici Burgrauii de Nurm- 
bere eiusque uxoris karissime neptis nostre fauorabiliter inclinati tam ipsis quam suis pueris 
procreatis ab eis vel amodo procreandis castrum nostrum Crusen cum omnibus suis pertinen- 
tiis in rectum feodum duximus concedendum — ap. Munchen — mense octobris — Urk. v. 
J. 1251 in Stillfried’s Mon. Zoll. I, 56. Schütz Corp. hist. Br. IV, 80. Histor. Norimb. 
dipl. 125. Mon. Boica XXX, I, 318. Falkenstein Cod. dipl. 56. 


442 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


während das dem Burggrafen vo dem Könige ertheilte Zugeständnifs weib- 
licher Succession in die Burggrafschaft seinen Werth dadurch verlor, dafs 
dem Burggrafen noch in höherem Lebensalter aus einer mit der Herzogin 
Helena von Sachsen eingegangenen zweiten Ehe neben einer Tochter Anna 
die Söhne Johann und Friedrich geboren wurden, von denen der letztere 
das burggräfliche Haus fortsetzte. In diesen Beziehungen des Burggrafen 
zu dem Könige Rudolph ist zugleich der wichtigste Theil seiner Thätigkeit 
dargelegt, so weit davon Kenntnifs auf unsere Zeit gekommen ist, und hier 
daher nur noch wenig über seine letzte Lebenszeit nachzutragen nöthig. 

Nach Rudolphs Tode nahm der Burggraf an den Reichsgeschäften 
weiter keinen Theil. Obwohl Rudolphs Nachfolger, der König Adolph aus 
dem Hause Nassau, dem Burggrafen grofse Anerkennung erwies und sich 
durch die Vermählung seines Sohnes mit Friedrichs jüngster Tochter den 
Burggrafen auch verwandschaftlich zu verbinden suchte, so blieb dieser doch 
den Regierungsgeschäften des neuen Königs beharrlich fern. In stiller Zu- 
rückgezogenheit scheint er auf der Kadolzburg seiner Familie und seinen 
Hausangelegenheiten gelebt zu haben. 

Bei der hohen Altersstufe, worauf der Burggraf stand, konnte er sich 
jedoch nicht mehr lange des Heranwachsens seiner Söhne zu männlichen 
Jahren erfreuen. Die immer mehr wahrnehmbare Abnahme von Spuren 
seiner Thätigkeit verräth, dafs des Burggrafen Lebenskräfte schwanden. Im 
Jahre 1296 glaubte er sich wohl dem Lebensziele nahe, da er am 7. März 
unter Zuziehung seiner Gemahlin Helena und seines ältesten Sohnes Johann 
für sich und seine ihm vorangegangene erste Gemahlin Elisabeth bei dem 
Kloster Langheim eine Gedächtnifsfeier stiftete (°°). Diesen Act der Für- 
sorge für sein Seelenheil überlebte er jedoch etwa noch ein Jahr. 

Die letzten Lebenstage wurden dem würdigen Greise nicht blofs durch 
die Leiden des Alters, sondern auch durch Anfeindungen der Geistlichkeit 
verkümmert. Der Burggraf hatte sich zwar gegen das Interesse geistlicher 
Stifte keineswegs gleichgültig erwiesen, vielmehr dieselben bereitwillig unter- 
stützt, so weit es ohne Nachtheil für seine Besitzungen geschehen konnte, 
auch ihnen manche Schenkung zugewandt (%). Wie er den öffentlichen 


(°°) Stillfried Mon. Zoll. I, 199. Schütz Corp. hist. IV, 156. 
(°) Der Burggraf Friedrich III. nahm z. B. folgende Schenkungen an geistliche Stifte 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 143 


Gottesgienst achtete, zeigt namentlich die Einrichtung, welche er wegen der 
Burgcapelle im burggräflichen Schlosse zu Nürnberg traf. Diese dem heili- 
gen Georg geweihte Capelle incorporirte er dem dortigen St. Ägidienkloster 
indem er den Abt dieses Stiftes für immer währende Zeiten zum Obercaplan 
des burggräflichen Hauses bestellte und dabei bestimmte, dafs bei seinem 
und seiner Nachkommen Aufenthalte im Nürnberger Schlosse alle Tage und 
in seiner Abwesenheit dreimal in der Woche von dem Abte und seinen Mön- 
chen Gottesdienst gehalten werde (°°). Doch that der Burggraf mit solchen 
Einrichtungen der Geistlichkeit nicht genug, wie er denn allerdings mehr am 
Erwerben und Zusammenhalten, als am Verschenken und Veräufsern seine 
Freude fand. 

Dazu kam die Vorliebe, mit welcher sich der Burggraf den Minoriten- 
orden zuneigte. Zwei Minoriten umgaben den Burggrafen in seinen letzten 


vor. Dem Bischofe von Eichstadt schenkte er im Jahre 1265 zu seinem Tafelgute Besitzun- 
gen zu Hadwarsdorf und Brunst, die ihm für 154 Pfund von des Bischofs Vorfahren ver- 
pfändet waren, behielt jedoch sich, seiner Gattin Elisabeth und seiner Schwester Adelheid 
den Nielsbrauch für ihre Lebenszeiten daran vor (Oetters Burggr. Zweit. Vers. 460. Histor. 
dipl. Nor. 155. Stillfrieds Mon. Zoll. I, 111). Unter Vorbehalt des Niefsbrauches für die 
zuletzt genannte Fürstin schenkte er dem Kloster Heilsbronn im Jahre 1269 einen Hof in 
Oberndorf mit der Bestimmung, dals die Einkünfte zu einer Pitanz verwendet würden, die 
an den Jahrestagen seiner Mutter, seiner Gattin, seiner Schwester und seiner selbst dem 
Convente gereicht werde (Oetter a. a. ©. 555. Hist. dipl. Nor. 164. Stillfried a. a. O. 121). 
Für seinen verstorbenen Schwager, den Herzog Otto von Meran, verordnete er am 25. April 
1283, dafs jährlich dem Capitel des Hochstifts Bamberg 2 Pfund Heller aus den zu Bayreuth 
aufkommenden Zolleinkünften gezahlt würden (Stillfried a. a. ©. 152); dem Stifte der Cla- 
rissinnen in Nürnberg überliels er im Jahre 1285 einen Wald, welcher bei einem ehemaligen, 
Berge genannten Schlosse lag und zu den Lehnen des Bischofs von Bamberg gehörte (das. 
S. 159). In demselben Jahre verzichtete er zu Gunsten des Klosters Waldsassen auf das 
der Burggrafschaft zuständige Recht, von einem dem Kloster zugehörigen Weinberge jähr- 
lich einen Krug Wein zu fordern (das. 163). Endlich überliefs er am 7. März 1296 dem 
Kloster Langheim zu der Gedächtnifsstiftung seiner Gemahlin Elisabeth vier Höfe in vier 
verschiedenen Dörfern bei Bayreuth. (Note 96). Vielfältig verzichtete der Burggraf aufser- 
dem zu Gunsten geistlicher Stifte auf seine lehnsherrlichen Rechte über Besitzungen, welche 
von seinen Vasallen und Ministerialen für fromme Zwecke aufgegeben wurden. 


(°°) Oetters Zweiter Versuch 215. — Wegen dieser Incorporation der Burgcapelle kommt 
der Abt Johann des Aegidenklosters auch noch in einer Urkunde vom 25. Aprill 1295 als 
Caplan des Burggrafen vor. Das. S. 709. 


144 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Lebensjahren als Beichtväter (°°). Gewifs billigte er daher die dem Clerus 
und den übrigen Mönchsorden so bedenklichen Grundsätze der Minoriten, 
welche den wahren Nachfolgern Christi überall kein Eigenthum auf Erden zu 
haben gestatteten, selbst nicht an dem Bissen im Munde. 

Was der thatkräftige Mann den geistlichen Stiften nicht gewährt hatte, 
suchten diese zuletzt von dem lebensmüden Greise zu erzwingen. Es trat 
eine Reihe von Ansprüchen verschiedener geistlicher Stifte auf Besitzungen 
hervor, welche der Burggraf inne hatte. Einige dieser Forderungen wurden 
durch Vergleich beseitigt, indem der Burggraf die streitigen Rechte aufgab. 
Also kam z. B. im Mai 1296 mit dem Kloster Theris (1%) und im Januar 
1297 mit dem Kloster Ahausen (!°!) unter dem Beistande der Beichtyäter 
des Burggrafen ein Vergleich zu Stande, worin der Burggraf zugleich erklärt, 
dafs er in seinem Innern standhaft daran arbeite, mit Hülfe der Gnade Got- 
tes, das Heil seines innern Menschen zu retten und sein Gewissen zu reinigen. 
Doch konnte er nicht alles Geforderte gewähren. Die Geistlichkeit scheuete 
daher nicht den Versuch, den gleichsam schon mit einem Fufse im Grabe 
stehenden Greis durch die Androhung von kirchlichen Strafen zu er- 
schüttern, welche ihn nach seinem Tode noch treffen würden. Am 13. 
April 1296 wird dem Abte zu Heilsbronn im Namen des Erzbischofes von 
Mainz geboten, dem Burggrafen kein Begräbnifs zu verstatten, bis der klö- 
sterliche Convent zu Steinach wegen gewisser Ansprüche zufrieden gestellt 
sein werde (!"2). 

Einige Monate später, am 14. August 1297 erfolgte der Tod des Burg- 
grafen (!%). Welchen Erfolg die kirchliche Anordnung nun hatte, die ihn 
der Vereinigung mit seinen selig verstorbenen Vorfahren an geweihter Stätte 
zu berauben drohte, ist nicht sicher zu bestimmen. In einem der Fenster 
des Chores der Klosterkirche zu Heilsbronn befindet sich ein kostbares Glas- 
gemälde, das allem Anscheine nach auf diesen Burggrafen Bezug hat. Es 


(°) Bruder Johann und Bruder Jordan, die Beichtväter des Burggrafen, werden in den 
unter 100 und 101 citirten Urkunden genannt. 


('%) Schütz Corp. hist. IV, 156. Stillfried Mon. Zoll. I, 199. 
('°')  Stillfried Mon. Zoll. I, 200. 

('%) Langs Reg. IV, 645. 

(‘®) Vgl. die Abh. Rudolph v. Habsburg u. Burggraf Friedrich. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 145 


scheint der künstlerischen Ausführung nach dem Anfange des 14. Jahrhun- 
derts anzugehören, stellt in der Mitte den am Kreuze sterbenden Heiland 
und am Fufse des Kreuzes auf der einen Seite einen bejahrten Mann im grü- 
nen Wamms mit rothem Oberkleide und gelben Schnabelschuhen mit langem 
herabhangenden Haupthaar, unter der Überschrift „Fridericus”, auf der andern 
Seite zwei weibliche Figuren, eine ältere und eine jüngere, mit der Über- 
schrift „Due domine Pur.” (die zwei Burggräfinnen) dar. Alle drei Figuren 
sind im Gebete, mit aufgehobenen Händen, der Burggraf knieend, dem Kreuze 
zugewandt, und über jeder der beiden Gruppen liegt das Zollernsche Wap- 
penschild (!%%). Dies Weihgeschenk hat die Annahme veranlafst, dafs sich 
unter diesem Glasfenster und einem dort liegenden mit keiner Inschrift ver- 
sehenen Leichenstein die Begräbnifsstätte Friedrichs befand, seine Leiche 
also doch in Heilsbronn bestattet wäre. Dagegen aber spricht es, dafs keine 
der Frauen, welche den Burggrafen in seiner letzten Lebenszeit umgaben, 
nämlich weder seine Gattin Helena, noch seine Tochter Anna, noch seine 
Schwester Adelheid, sich ihr Grab in Heilsbronn bestellen liefs, sondern dafs 
alle drei das Minoritenkloster zu Nürnberg zum Begräbnifsorte wählten; 
so wie ferner, dafs auch nach dem Todtenkalender des Stifts Heilsbronn (!%) 
weder der Jahrestag dieses Burggrafen Friedrich, noch der seiner zweiten Ge- 
mahlin, in diesem Stifte gefeiert wurde. Das Stift hat den Burggrafen der 
Fürbitte für sein Seelenheil also wohl nicht für würdig gehalten. — 

Anders, als die Heilsbronner Mönche, mufs jedoch die Geschichte über 
den verewigten Burggrafen richten. Nach Allem, was über ihn auf unsere 
Zeit gekommen ist, erscheint Friedrich als ein besonders denkwürdiger Herr, 
der sich nicht nur um sein Haus und sein Burggrafthum, sondern auch um 
das Deutsche Reich und um das Haus Habsburg grofse Verdienste erwarb. 

In Beziehung auf sein Burggrafthum und den väterlichen Grundbesitz 
machte er die grofsen Veräufserungen wieder gut, wodurch Conrad’s IV. 
Freigebigkeit den letztern geschwächt hatte. Aufser der bedeutenden Er- 
werbung, wozu ihn die Erbansprüche seiner Gemahlin Elisabeth hinführten, 


(‘®) Abbildungen des Denkmals findet man bei Hocker Hailsbronn. Antiquitätenschatz 
S. 3 und in ganz vortrefflicher Ausführung in des Freiherrn von Stillfried Alterthümern 
und Kunstdenkmalen des Hauses Hohenzollern. 

('®) Der Todtenkalender des Stifts in Jung’s Miscell. II, 32—46 gedenkt nur der Mut- 
ter Friedrichs und seiner ersten Gattin. 


Philos.- histor. Kl. 1854. 28 


146 Rırveu: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


sind etwa vierzig einzelne Erwerbshandlungen von ihm bekannt, die meistens 
mehrere Ortschaften oder gröfsere Gütercomplexe betrafen (!%6). Und diese 
bedeutenden Erwerbungen verdankte er nicht der Gunst seines königlichen 


(‘%) Die Verleihungen, welche der Burggraf vom Könige Rudolph empfing, sind in der 
im Jahre 1852 mitgetheilten Abhandlung über Rudolph von Habsburg und den Burggrafen 
Friedrich III. Note 71 zusammengestellt. Dazu kommen die folgenden Erwerbungen. Schon 
im Jahre 1265 erscheint der Burggraf als Pfandbesitzer bischöflich-Eichstädter Güter (Oetter’s 
Zweiter Versuch S. 461. Hist. Nor. dipl. 155. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 114). Bischof Con- 
rad von Freisingen belieh ihn am 21. Febr. 1270 mit den Besitzungen zu Übesfeld in Öster- 
reich, welche früher Heinrich von Seefeld von dem Bisthume zu Lehn getragen hatte (Schütz 
Corp. hist. IV, 97). Im Jahre 1277 verliehen dem Burggrafen Bischof Conrad von Frei- 
singen die durch Marquard Prinhausens Tod (Stillfried’s Mon. Zoll. I, S. 132. Schütz Corp. 
IV, 113. Jungs Misc. II, 114) und Bischof Berthold von Bamberg die durch den Tod Ulrichs 
von Ortelesdorf (Schütz Corp. hist. IV, 108. Stillfried Mon. Zoll. I, 134) ihren Kirchen 
erledigten Lehngüter: und Bischof Hildebrand von Eichstädt verschrieb ihm im nächsten 
Jahre die Eventualsuccession in die Stiftslehne der Edlen von Haideck (Stillfried Mon. Zoll. 
I, 135), Bewilligungen, welche bei geistlichen Stiften nicht ohne reichliche Compensation 
vorzukommen pflegten. Von Kraft von Hohenloh kaufte er 1277 für 200 Marck dessen 
Besitzungen im Dorfe Bernsfeld (Stillfried Mon. Zoll. I, 133. Schütz Corp. hist. U, 26). 
Von seinem Schwiegersohne Grafen Ludwig von Oettingen übernahm er i. J. 1280 das 
Schlols Dachspach als Pfand mit der Berechtigung es für 500 Marck zu kaufen (Schütz Corp. 
bist. IV, 117. Stillfried Mon. I, 138) und liels er sich im Jahre 1281 sein Eigenthum an 
den zum Schlosse Winsbach gehörigen Gütern abtreten (Stillfried Mon. I, 143). Bischof 
Berthold von Würzburg verkaufte dem Burggrafen im J. 1281 mit Vorbehalt des Rückkaufs 
in den nächsten 12 Jahren die Dörfer Burgbernheim und Herbolzheim für 300 Mark Silber 
und 730 Pfd. Heller und bestätigte ihm am 27. Dez. 1283 die von dem Grafen Friedrich 
von Truhendingen wiederkäuflich erworbene Vogtei Bernheim, welche von dem Bisthume zu 
Lehn ging (Stillfried Mon. I, 144. — Schütz Corp. IV, 130). Schon im Jahre 1281 ver- 
pfändete auch der Landgraf von Leuchtenberg dem Burggrafen für ein Darlehn das Schlols 
Rauhen-Culm, welches er dem Burggrafen demnächst mit den Dörfern Folchendorf und 
Hausen, einem Hofe in Markersdorf und der Vogtei in Spichersdorf ganz aufliels (Stillfried 
Mon. I, 141. Schütz Corp. IV, 119. 124). Später (1284) überliels derselbe Landgraf dem 
Burggrafen noch fast alle seine übrigen Mannlehne, die er vom Reiche (Stillfried Mon. I, 155. 
Nr. CXX. S. 158.. CXXIIIL. Schütz Corpus IV, 130) und von den Bithümern Regensburg 
(Stillfried Mon. I, 156 Nr. CXXI. Ried. Cod. dipl. Reg. I, 600) und Bamberg (Stillfried 
Mon. I, 157. Schütz Corp. IV, 130) besals, wozu namentlich die Schlösser Werdenberg 
und Blienstein gehörten. Inzwischen hatte der Burggraf i. J. 1282 noch Besitzungen er- 
kauft, welche Ulrich und Hermann von Hurnheim, genannt von Katzenstein, als Reichslehne 
zu Iggelnheim inne hatten (Stillfried Mon. Zoll. I, 147) und waren ihm i. J. 1283 vom 
Hochstifte Bamberg die durch den Tod des Grafen Gebhard von Herzberg erledigten Lehne, 
mit Ausnahme der in Österreich gelegenen (Stillfr. Mon. Zoll. I, 155), so wie die Lehns- 
gerechtigkeiten über das an Berchtold von Heidelbach verliehene Dorf Tuchenbach (Stillfried 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 147 


Freundes, nicht dem damals so gewöhnlichen Ansichziehen von Reichsdo- 
mainen oder der Beraubung seiner Nachbaren, sondern sie wurden gröfsten 
Theils mit baarem Gelde erkauft. 


Mon. Zoll. I, 158 Nr. CXXIV) conferirt. Im Jahre 1285 resignirte ihm Friedrich von 
Walbot seine väterlichen Besitzungen in Neustadt (Schütz Corpus IV, 134. Stillfried Mon. 
Zoll. I, 164). Nach einer Urkunde vom Jahre 1287 hatte er vom Bisthum Bamberg Ro- 
stall und andere Besitzungen pfandweise inne (Stillfried Mon. Zoll. I, 169) und nach einer 
Urkunde des folgenden Jahres verkaufte ihm Heinrich von Tanne den Besitz des Schlosses 
Tanne (Burgthann) für 1000 Pfd. Heller mit Vorbehalt eines zweijährigen Auslösungsrechtes 
(Stillfried Mon. Zoll. I, 172). Im Jahre 1289 erwarb er von dem Bischofe von Eichstädt 
und dem Grafen von Hirzberg die vogteilichen Rechte über Ferrinden (Stillfried Mon. Zoll. 
I, 174) und im Jahre 1290 kaufte er von seinem Neffen dem Grafen Hermann von 
Orlamünde für 400 Mark Silber das Schlols Zwerniz (Sanspareil) und Besitzungen in Wei- 
kersdorf. Das Schlols Beierbach überliefs am 23. Dez. 1290 die Wittwe Friedrichs von 
Hohenloh dem Burggrafen in Gegenwart des Römischen Königs mit der Bestimmung, diese 
Burg ganz abzutragen und den Platz im Besitz zu behalten (Schütz Corp. hist. IV, 144). 
Vermuthlich war die Feste zu Friedensbrüchen gemilsbraucht. Für den von seinem Bruder 
zu diesem Verkaufe zu beschaffenden Consens setzte Graf Hermann dem Burggrafen Plassenburg 
mit der Stadt Kulmbach zum Pfande, beschaffte jedoch den Consens, und hob dadurch diese 
Verpfändung wieder auf (Stillfried Mon. Zoll. I, 175—177. Schütz Corp. hist. IV, 141). 
Den Pfandbesitz des Schlosses Falkenberg, welches der Burggraf vom Landgrafen Gebhard 
von Leuchtenberg für 600 Pfund Heller inne hatte, überliels er im J. 1291 dem Kloster 
Waldsassen (Stillfried Mon. Zoll. I 179 Nr. CXLII und S. 180 Nr. CXLIV). Dagegen 
erkaufte er i. J. 1291 von Engelhard Nothaft von Wildstein in Gegenwart des Königs 
Rudolph zu Cadolzburg Besitzungen in Braunersgrün, Stemmas, Biebersbach, Thiersheim und 
Oberreuth unter dem Zugeständnisse des Wiederkaufs für 200 Pfund Heller und 50 Mark 
(Schütz Corpus IV, 145. Stillfried Mon. I, 179 Nr. CXLIM). Auch trat ihm in demselben 
Jahre der Comthur der Deutsch-Ordens-Comthurei zu Eger den Hof Scheckendorf ab wegen 
einer Gnade, welche der Burggraf dem Comthur bei dem Könige Rudolph erwirkt hatte 
(Schütz Corpus IV, 146. Stillfried Mon. I, 181). Im Jahre 1292 kaufte er von den Erben 
des Vogtes Wolfram von Dornberg dessen an Burg und Stadt Winspach besessenen An- 
theil (Stillfried Mon. I, 184. 185). Diesen Erwerbungen fügte endlich der Römische König 
Adolph im Anfange seiner Regierung die dem Reiche erledigten Lehne Heinrichs von Lie- 
benstein hinzu. Der neue König suchte sich dadurch wohl der Gunst dieses im Reiche so 
hoch geschätzten Edlen zu versichern, dessen Verdienste die darüber ausgestellte Urkunde 
vom 11. September 1292 mit schmeichelhaften Ausdrücken anerkennt (Stillfried Mon. Zoll. 
L, 187. Schütz Corp. hist. IV, 151). 

Da dies Verzeichnils der Erwerbungen des Burggrafen, deren Summe immer schon be- 
trächtlich ist, keineswegs für vollständig angenommen werden darf, vielmehr nur die zufällig 
bekannt gebliebenen Erwerbungen umfalst; so darf darnach entschieden auf eine grolse Er- 
weiterung geschlossen werden, welche die burggräflichen Besitzungen durch dergleichen An- 
käufe und Verleihungen unter dem Burggrafen Friedrich III. erfuhren. (Eine Menge von 


T2 


148 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


Mit welcher Auszeichnung Burggraf Friedrich dem Reiche diente und 
wie aufopfernd er die Hausmacht der Habsburger gründen half, ist schon 
anderswo dargethan. Gewifs ist es ein wahrhaftes Zeugnifs, was König 
Adolph dem Burggrafen ausstellt, indem er von ihm bemerkt, der Burggraf 
habe sich mannigfaltig und in den verschiedensten Weisen köstliche, glän- 
zende Verdienste um das Reich und Anspruch auf Dankbarkeit des Reichs- 
oberhauptes erworben (!°”). Seinem Scharfsinn und seiner Gerechtigkeits- 
liebe huldigten auch die Zeitgenossen dadurch, dafs in streitigen Rechtsange- 
legenheiten überaus häufig auf die Entscheidung des Burggrafen compromit- 
tirt wurde (19). 


Erwerbungen, welche von Geschichtsschreibern aufgeführt werden (vgl. v. Lancizolle Bild. 
d. Pr. Staats I, 145) sind hier ganz unerwähnt geblieben, weil selbige nicht urkundlich zu er- 
weisen sind.) Zählt man dieselben den ursprünglichen Zubehörungen der Burggrafschaft und 
den ererbten Allodialgütern Friedrichs, so wie dessen früher bereits erwähnten Erwerbungen 
an ehemals Meranschen und Hofenstaufenschen Besitzungen hinzu; so hatte Friedrich in der 
That schon einen ansehnlichen Territorialbesitz auf seine Nachfolger zu übertragen. 

Veräufserungen von Grundbesitzungen hat der Burggraf Friedrich fast überall nicht vor- 
genommen. Nur die Vogtei über das Kloster Steinach wurde wegen vieler Streitigkeiten, 
welche sie veranlalste, im J. 1293 aufgegeben. (Nos Conradus Burggr. de Nuremberg — 
profitemur — quod nos et frater noster nobilis vir Fridericus Burggrauius et heredes nostri 
nihil juris habemus in aduocatia Monasterii in Steinach — omni juri, quod nobis competere 
videbatur in premissa advocatia renunciantes — Gotfrido abbati. Schultes histor. Schriften 
II, 372.) Dazu kann man die Note 97 erwähnten, durch die herrschende religiöse Ansicht 
der Zeit gebotenen Schenkungen an geistliche Stifte rechnen, worin er jedoch strenge den 
Grundsatz der Sparsamkeit festhielt. 

Die von dem Burggrafen an Prälaten vorgenommenen Lehnsaufträge, nämlich der Lehns- 
auftrag von Bayreuth und Kadolzburg an den Abt zu Ellwangen vom Jahre 1265 (Note 94) 
und ein im Jahre 1285 vorgenommener Lehnsauftrag der dem Burggrafen eigenthümlich 
angehörigen Orte Beppenhovesteten und Trahishovesteten an den Erzbischof von Cöln (der 
Lehnsauftrag ist vom Jahre 1285 zu Nürnberg datirt am 4. April, abgedruckt in Stillfrieds 
Mon. I, 160 und in Lacomblets Urk. Buch des Niederrheins II, 472) gehören nicht in die 
Klasse von Veräulserungen dieser Art. Es waren vielmehr politische Malsregeln, wodurch 
der Burggraf sich mittelst des Lehnsverbandes diese mächtigen Prälaten zum Beistande und 
besonderem Schutz verband, wozu auch, wenigstens bei dem erstern dieser Lehnsaufträge, in den 
damaligen Familienverhältnissen des Burggrafen eine leicht erkennbare Veranlassung gegeben war. 

('”) Pretiosa merita graciarum, quibus Nobilis Fredericus Burggrauius de Nurenberg erga 
nos et sacrum imperium multifariam multisque modis dinoseitur enitere et. Worte Königs 
Adolphs vom 11. Sept. 1292. in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 187. Schütz Corp. hist. IV, 151. 
(WVölkern) Hist. Nor. dipl. 353. 

('%) Es compromittirten z. B. auf die Entscheidung des Burggrafen: am 7. Aug. 1264 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 149 


Von einer solchen Persönlichkeit getragen mufste auch das Ansehen 
des burggräflichen Hauses unter Friedrich IH. bedeutend gewinnen und zu- 
nehmen. Schon die durch seine beiden Gemahlinnen, eine Herzogs- und 
eine Kurfürstentochter, angeknüpften Familienbande wiesen auf den Rang hin, 
welchen die Burggrafen von Nürnberg fortan im Reiche behaupten würden. 
„Um sich im Reiche zu befestigen”, wie die Zeitgenossen bemerken, ver- 
mählte König Adolph seinen Söhnen, dem einen eine Böhmische Königs- 
tochter, dem andern eine Tochter des Burggrafen von Nürnberg (!%). 

Ob Burggraf Friedrich III. höhere wissenschaftliche Bildung besessen 
habe, ist eine Frage, die bei dem Lichte, worin seine Person nach dem Ab- 
glanz ihrer 'Thätigkeit erscheint, füglich auf sich beruhen könnte, hätten nicht 
neuere Geschichtsschreiber bald umfassende gelehrte Bildung ihm zugeschrie- 


Pfalzgraf Ludwig und Bischof Berthold von Bamberg wegen der Lehne, welche Conradin 
vom Hochstifte Bamberg empfangen sollte (Langs Reg. II, 233. Stillfried Mon. Zoll. I, 104.) 
Pfalzgraf Ludwig Herzog in Bayern am 16. Jan. 1273 wegen seiner Streitsachen mit dem 
Erzbischofe von Mainz (Acta Palat. VI, 322) Graf Rudolph von Habsburg am 22. Sept. 
4273 in seinen Streitigkeiten mit dem Bisthume Basel (Oetter II, 40 Hergott gen. dom. 
Habs. III, 436) Pfalzgraf Ludwig Herzog in Bayern am 8. Dez. 1273 in seinen Streitigkei- 
ten mit dem Erzbischofe von CGöln (Lacomblet Urkunden-Buch z. Gesch. des Niederrheins II, 
378. 379) im Jahre 1277 Herdegenus von Grindelach und der Bischof Berthold von Bam- 
berg wegen des Schlosses Ahorn (Stillfried’s Mon. Zoll. I, 132) Landgraf Gebhard von 
Leuchtenberg und das Kloster Waldsassen wegen eines Streites über Schadenersatz am 17. 
April 1280 (Stillfried Mon. Zoll. I, 140) das Domcapitel zu Eichstadt und der Burggraf 
Conrad im J. 1282 wegen des Patronates zu Pfaffenhofen (das. S. 150) die Herzöge Hein- 
rich und Ludwig von Bayern in den Jahren 1284, 1287 und 1288 wegen des zwischen ihnen und 
ihren Unterthanen stattfindenden Streites (Ried’s Cod. chr. dipl. Ratisb. I, 593. Oefele 
Script. II, 106-111.) Graf Friedrich von Zollern wegen Streitigkeiten aus der Wirtem- 
bergischen Fehde 10. Nov. 1286 (das. S. 166. Steinhofer Wirt. Chronik I, 180. Sattler 
Wirt. unter d. Grafen I, 10) die Herzöge Ludwig und Heinrich von Bayern wegen ge- 
wisser Milshelligkeit i. J. 1287 (Oefele Scriptor. Il, 104) und im Jahre 1291 die Herzöge 
Ludwig und Otto von Bayern (Ried’s Cod. chron. dipl. Epish. Ratisb. I, 643). In eben 
diesem Jahre auch der Herzog Ludwig von Bayern und der König von Böhmen wegen 
Eger (Ottocar bei Pez Script. II, 346.) und Bischof Arnold von Bamberg und Vogt Heinrich 
zu Weida wegen gewisser Besitzungen zu Schorgast im J. 1293 (Böhmer’s Reg. de 1245- 
1313 S. 168). 


(‘) Adolfus, ut se in regne roboraret, fiium unum filiae Regis Bohemiae copulauit — 
alterum filium filiae Hainrici Purgravii de Norenberg sociauit. Anonymi Leobiensis Chron. 
bei Pez Script. rer. Austr. I, 869. 


150 Rırver: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


ben (''°), bald ihn für einen die Wissenschaften verachtenden Analphabeten 
ausgegeben. Gewils verdankte Burggraf Friedrich seiner Erziehung einen 
Grad von geistiger Ausbildung und von Bekanntschaft mit den Wissenschaf- 
ten, wie damals in seinem Stande gewöhnlich war. Höhere gelehrte Bil- 
dung war überhaupt selten das Eigenthum von weltlichen Fürsten und Her- 
ren in jener Zeit, auf welche die heutige Cultur mit Hochmuth oder Mitleid 
herabsieht, die aber an natürlicher Geisteskraft und Tiefe des Gemüthes, 
womit sie den Menschen ausstattete, die unsrige vielleicht weit überragte. 
Zu gewagt ist es jedenfalls, dafs Friedrich ein Feind der Wissenschaften ge- 
wesen sei, aus der einzigen Mittheilung zu schliefsen, die dafür angeführt 
wird, er habe dem Könige Rudolph Vorwürfe gemacht,‘ da dieser einen Bür- 
ger Strafsburgs, der ihm ein Geschichtswerk überreichte, nicht nur mit Gold 
reichlich beschenkte, sondern auch mit einer goldenen Ehrenkette schmückte, 
die er sich selbst vom Halse nahm (!!!). Nicht minder erscheint es aber als zu 
gewagt, dafs der Burggraf nicht habe schreiben können, allein aus dem Umstande 
zu folgern, dafs eine Urkunde König Rudolphs vom 14. Febr. 1279, von 
den anwesenden Geistlichen und von den Söhnen des Königs eigenhändig 
unterschrieben wurde, während der Burggraf von Nürnberg, gleich dem Mark- 
grafen von Hochburg und dem Grafen von Fürstenberg, sich zur Unter- 
schrift der Hand seines Notars bediente (!'?). 

Den Burggrafen Friedrich III. überlebten aus seiner zweiten Ehe 
aufser den beiden Söhnen Johann und Friedrich, die ihm folgten, eine Toch- 
ter Anna, die schon am 3. Januar 1297 als Gemahlin des Grafen Emmicho 
von Nassau erscheint, diesem mehrere Knaben gebar und 1353 starb (!'3). 


('°) Schillings Gesch. des Hauses Hohenzoll. S. 323. 
('''!) Oetters Zweit. Versuch S. 126-128. 
(''?) Böhmers Reg: v. d. J. 1246-1313 S. 98. 


(''?) Unter den Zeugen der Urkunde vom 3. Jan. 1297 erscheint Domina Anna de Nas- 
sawe (Stillfrieds Mon. Zoll. I, 200 nach Oetter II, 236 Anna de Passawe): in einer Ur- 
kunde der Burggräfin Helena vom 28. Mai 1299 heilst sie „unser liebe Tochter Anna 
von Nassav” (das. S. 205): in einer Urkunde aus dem August desselben Jahres heifst sie 
nobilis Domina Anna soror spectabilis viri Johannis Burggrauii de Nurenberg ac nobilis viri 
Emichonis Comitis de Nassowie uxor das. S. 209 und bei Oetter, dritter Vers. S. 158. und 
in einer andern $. 170 daselbst mitgetheilten Urkunde filia quondam Friderici illustris Burg- 
grauii de Nurenberg. Ausführlich hat Oetter a. a. O. von ihr, von ihrem Gemahl und von 
ihren Kindern gehandelt. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 151 


Von den drei Töchtern der ersten Ehe des Burggrafen war die älteste, Maria, 
dem Grafen Ludwig von Öttingen; Adelheid, die fühere Verlobte des Gra- 
fen Johann von Burgund, dem Grafen Heinrich von Castell, und Elisabeth 
anfangs einem Edlen von Schlüsselberg und nach dessen Tode, wie es 
scheint, einem Edlen von Hohenlohe vermählt ('!*). Helena, die Wittwe 
des Burggrafen, widmete die ihr noch beschiedene Lebenszeit der Andacht 


(‘*) Eine Urkunde des Burggrafen Friedrich vom Jahre 1269 gedenkt der trium, quas 
tune habuit filiarum (Stillfried Mon. Zoll. I, 121. Histor. Nor. dipl. 58). Adelheid wird 
schon 1255 in den über Burgund abgeschlossenen Verträgen erwähnt: dennoch erscheint 
die im Jahre 1262 zuerst und neben der Adelheid genannte Tochter Maria als die älteste. 
Maria war schon 1265 an Graf Ludwig von Oettingen vermählt filiam nostram Mariam et 
et coniugem suum Ludwicum filium nobilis viri Comitis Ludwiei de Otingen. (Schütz Corp. 
hist. IV, 86. Falkenstein Cod. dipl. 63. Stillfried’s Mon. Zoll. I, 106) Adelheid ercheint 
noch 1272 unvermählt (Stillfried Mon. Zoll. I, 123. Spiels Aufklärungen 209. Schütz Corp. 
hist. IV, 98.), doch im Jahre 1274 als Comitissa de Castel et Heinricus maritus ejus, ob- 
schon noch ohne Kinder. Oetter Zw. Vers. S. 282. Dals ein von Schlüsselberg dritter 
Schwiegersohn Friedrichs war, erkennt man aus einer Urkunde Königs Rudolph vom 17. 
April 1280 worin dieser ein Compromils bestätigt, worin nobiles viri F. Burgravius de Nu- 
renberg et de Sluzelberg gener suus fidelis nostri dileeti das Schiedsrichteramt versahen 
(Stillfried’s Mon. Zoll. I, 140). Nach Oetter war der dritte Schwiegersohn Friedrichs Graf 
Gottfried von Hohenlohe. Doch bei dieser Annahme stützt er sich nur auf eine Verfäl- 
schung der oben erwähnten Urkunde vom Jahre 1269, worin nach den Worten consensu 
trium quas tunc habuit filiarum, bei Oetter II, 555 die Worte eingeschoben sind: nec non 
Ludowici comitis iunioris de Oetingen ac Gotfridi junioris de Hohenloch, qui sunt generi 
Burcgravii. Vielleicht ist auch ganz erdichtet die Urkunde vom Jahre 1298, welche Oetter 
I, 373. mittheilt, worin die Gebrüder Gottfried und Albrecht von Hohenlohe allen Ansprü- 
chen auf Baireuth und auf alle Erbgüter entsagen, welche „vnser Anherre (sic) Burgraue 
Friderich von Nürnberch von vnser Anfrauwen zu erbtail angeviel uon dem Herzogen von 
Meran.” Freilich aber wird uns glaubhaft von einer noch ungedruckten Urkunde des Baye- 
rischen Reichsarchives vom 13. Juli 1326 berichtet, worin Kraft von Hohenloh, den Burg- 
grafen Friedrich IV. seinen Schwager nennt (Freiberg’s Regesta Boica VI, 201) was auf 
die Annahme einer zweiten Vermählung der an den von Schlüsselberg verheiratheten Toch- 
ter Friedrichs IH. mit einem Edlen von Hohenloh hinführt. — Unbekannt ist der Vor- 
name des von Schlüsselberg oder Schlüsselburg, der Elisabeth zur Gattin hatte. Gewils 
aber war es einer der beiden Brüder, welche zu den Zeugen einer vom Könige Rudolph 
am 13. Jan. 1276 im Familienkreise des Burggrafen Friedrich ausgestellten Urkunde gehörten. 
Die Zeugen derselben waren nämlich: Friedrich Burggraf von Nürnberg, Ludwig und dessen 
Söhne Grafen von Oettingen, Heinrich Graf von Castel und Eberhard und Ulrich Gebrü- 
der Edle von Schlüsselburg. Martene Thesaur. I, 1153. Mieris Charterboek I, 381. Der hier 
genannte Graf Heinrich von Castel wird auch in einer Urkunde des Bischofs Berthold v. J. 1283. 
mit seiner Gattin Adelhaid als Schwiegersohn Friedrichs bezeichnet (Stillfried Mon. Zoll. I, 153). 


152 Rırven: die Ahnherren des Preufsischen Königshauses 


und der Verrichtung von Werken der Frömmigkeit (115). Sie wird als Stif- 
terin des Nonnenklosters zu Birkenfeld und als grofse Wohlthäterin des Mi- 
noritenklosters zu Nürnberg gerühmt. Dem letztern fiel auch nach ihrem 
am 12. Juni 1309 erfolgtem Tode ihr Nachlafs an beweglichem Vermögen 
zu . 

Ihr Seelgeräthe oder Testament bestellte die erlauchte Frau „mit gu- 
ter Betrachtung und gesundem Leibe” schon am 28. Mai 1299. Mit Voll- 
ziehung desselben wurden ihr Schwager, Burggraf Conrad IV., ihre Tochter 
Anna, der Dechant von Langenzenn, der Custos der Minoritenbrüder in 
Bayern, der Guardian des Minoritenklosters in Nürnberg und ihre Beicht- 
väter Bruder Conrad Turbrech und Bruder Conrad von Ingolstadt, ohne 
Zweifel ebenfalls Minoriten oder Barfüfsermönche, beauftragt. Diese, ver- 
ordnete Helena, sollten nach ihrem Tode ihren ganzen Nachlafs an sich neh- 
men, sowohl ihre Baarschaft, ihr Gold und Silber, ihre Kleinodien und 
übrige bewegliche Habe, als auch eine ihr angehörige Mühle zu Nürnberg (''7). 
Hiervon sollten sie erst ihr Gesinde lohnen und ihre sonstigen Verbindlich- 
keiten erfüllen; das Übrige mögten sie, in Ermangelung sonstiger von ihr 
selbst ausgegangener Dispositionen, dahin vergeben, wohin es ihnen am 
besten verwandt scheine zum Heil ihrer Seele (!'?). 


(5) Es werden viele Schenkungen zu frommen Zwecken ihr zugeschrieben. So in Wöl- 
kern’s neuen Anzeigen von verschiedenen Kaiserl. Reichsamtleuten zu Nürnberg S. 106 
„In der Goldfasten Reminiscere giebt die Edle Hausfrau Helena Burggräfin einen ewigen 
Zins aus einem Haufs zu Nürnberg 5 Pfund neuer Heller Anno domini MCCCVT’ wahr- 
scheinlich dem Minoritenkloster. Oetter II, Vorrede $ 43. 


(''%) A. 1309. 412. Juni illustris Domina, Domina Helena, vxor Friderieci Burggravii de 
Nurenberg, filia Ducis Saxoniae, Fundatrix Pirckenfeldensis, quae legavit fratribus omnia cle- 
nodia sua cum magna et nobili elemosyna. Todtencalender des Barfülserklosters zu Nürn- 


berg bei Oetter III, 196. 


(‘'7) Die gedachte Mühle „hinter den Fleischbänken” gehörte der Burggräfin schon 1299 
inhalts ihres Testaments vom 28. Mai dieses Jahres. Die Mühle war aber Reichslehn und 
daher wurde sie damit vom Könige Albrecht beliehen. Die Belehnung geschah erst 1307 
und bei dieser Gelegenheit ist zugleich erwähnt, dafs die Burggräfin diese Mühle von dem 
Burggrafen Conrad IV. erkauft habe. Oetters Dritter Vers. S. 187. 188. 


(''%) Das Testament der Burggräfin vom 28. Mai 1299 ist in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 205. 
206 abgedruckt. 


bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. 153 


Zugleich bestimmte die Burggräfin auch den Chor der Minoriten- 
Kloster-Kirche zu ihrer Begräbnifsstätte. Hier wurde seitdem jährlich der 
Gedenktag der frommen Fürstin mit grofser Solennität begangen und blieb 
bis in späte Zeıt, aufser ihrem Leichensteine, das kostbare, reich mit ihren 
Perlen und Kleinodien gezierte Mefsgewand erhalten, das nur an ihrem Jah- 
restage und bei dem Begängnifs von Seelmessen für Glieder des burggräf- 
lichen Hauses zur Benutzung kam. 

Nach ihrem Tode stiftete ihr Sohn Friedrich IV. ihr bei dem St. 
Ägidienkloster zu Nürnberg noch eine Gedächtnifsfeier, indem er im Jahre 
1315 zu ihrem Seelenheile diesem Benedictinerstifte die Holzungsgerechtig- 
keit in den um Nürnberg herumgelegenen Wäldern verlieh (''?). 


Mit dem Ende dieser dritten Generation der Zollernschen Burggrafen 
von Nürnberg beginnt ein sehr leicht nachweisbarer und daher auch schon 
vollkommen feststehender genealogischer Zusammenhang. Der Zollernsche 
Ursprung der spätern Geschlechtsfolgen bedarf daher keiner Erörterung, 
wenn die Herkunft der ersten drei Generationen aus Zollernschem Stamme, 


wie wir glauben, hier erwiesen ist. 


('?) Oetters Zweiter Versuch S. 672. 


—— ED — 


Philos.- histor. Kl. 1854. U 


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Der Prolog zur Glosse des sächsischen 
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HELLO !MEYER. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 20. März 1854.] 


ie dem Landrechte des Sachsenspiegels sind mir etwa 170 Handschriften 
bekannt. Etwa die Hälfte davon, genauer 84, die ich im Anhange verzeich- 
net habe, giebt die deutsche Glosse zu demselben, sei es mit oder ohne 
den Text. Sie erscheint in dieser ansehnlichen Zahl von Handschriften nicht 
nur mundartlich verschieden, sondern auch dem Inhalte nach vielgestaltig. 
Ganz für sich steht zunächst diejenige Form, welche neben der gewöhnlichen 
Glosse in dem Breslauer Codex (No. 17) enthalten, aus ihm in den Augs- 
burger Druck von 1516 aufgenommen ist. Als Umarbeitung sodann der 
gewöhnlichen Form läfst sich die von Nicolaus Wurm herrührende Gestalt 
der Nr. 28 und 52, vielleicht auch das noch nicht genauer bekannte Werk 
des Petrus de Polena in Nr. 18 betrachten. Ferner scheiden sich von der 
ursprünglichen Glosse die Zusätze des Tammo von Bocksdorf in Nr. 56, des 
Brand von Tzerstedt in Nr. 55, insbesondere die des Theodor von Bocks- 
dorf, dessen Additiones in viele Hdss. seit der Mitte des 15° Jahrhunderts 
und in fast sämmtliche Drucke übergegangen sind. Aber auch nach diesen 
dreifachen Sonderungen bietet die zurückbleibende Masse noch grofse Man- 
nigfaltigkeit in Gehalt und Lesarten dar. Diese Varietäten sind bis jetzt 
wenig erkundet. Es fehlt eine kritische Behandlung der Glosse, sei es über- 
haupt oder einer ihrer Recensionen ganz und gar. Denn dazu bietet schwer- 
lich auch nur einen Anfang, wenn Gärtner in seiner Ausgabe des sächsischen 


U2 


156 Homeyver: 


Landrechts 1732, laut $ 13 des Vorberichts aus der Glosse einige Irrthümer 
und Zusätze der neuern Ausgaben mit Benutzung des Druckes von 1474 und 
zweier Hdss. entfernt hat. Jener Mangel darf aber nicht Wunder nehmen. 
Ist man doch für den Text des Landrechts selber noch nicht zu einer Beherr- 
schung des handschriftlichen Stoffes gelangt. Nun übertrifft der Umfang der 
Glosse den des Textes wohl um das drei- bis vierfache, und diesen weit- 
schichtigen Inhalt ferner sehen wir meist von den für uns unersprieslichen 
Streben erfüllt, den Sachsenspiegel durch römisches und kanonisches Recht 
zu erläutern, während Belehrungen aus dem heimischen Leben und Gerichts- 
gebrauche des Mittelalters nur hie und da begegnen. Das sind Umstände, 
welche mit jener beträchtlichen Zahl von Handschriften verbunden auch ge- 
genwärtig jede Aussicht auf ein nahes ernstliches Angreifen der Glosse ver- 
schliefsen. 

Besser steht es mit den Voruntersuchungen über den Autor der Glosse, 
die Zeit, Gegend, Sprache der ursprünglichen Abfassung. Das Hauptver- 
dienst gebührt hier dem trefflichen Christian Ulrich Grupen. Seine Vor- 
arbeiten zu der leider nicht verwirklichten Ausgabe des Sachsenspiegels 
sammt Glosse führten ihn zur Erörterung auch jener Fragen. Nun hatte 
zwar sein „Tractat von den sächsischen Rechtsbüchern”, der im Cap. 6 die 
Glosse behandelt, das seltsame Mifsgeschick, dafs der Buchdrucker die seit 
1747 gedruckten 24 Bogen als Maculatur verkaufte und dann entwich. (!) 
Doch veröffentlichte Grupen später einiges aus seiner Arbeit in den Hanno- 
verschen gelehrten Anzeigen von 1751, in der Vorrede zum holländischen 
Sachsenspiegel 1763, so wie im Hannoverschen Magazin 1765 (wieder abge- 
druckt in Schotts Samml. zu den D. Land- und Stadtrechten 1773. II 201 ff.). 
Und im J. 1822 theilte Spangenberg in den Beiträgen zu den D. Rechten 
des MA. aus dem an das OAGericht zu Celle gekommenen Nachlasse Gru- 
pens den gedruckten wie den noch handschriftlichen Theil des Tractates im 
wesentlichen mit. 


(') Einige Exemplare wurden doch gerettet. Aufser dem eigenen Grupenschen ist nach 
Spangenberg $. 4 eins zu Dresden kurz vor 1822 versteigert worden. Der catal. librorum 
rariorum, quos reliquit G. A. Goethe, 2tes Heft 1835 führt gleichfalls S. 9 eins auf; ob 
dasselbe wie obiges? 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 157 


Grupen trat hier gegen eine frühere in sich unklare Vorstellung von 
vielen Glossatoren (!) zuerst mit der bestimmten Behauptung auf: die Glosse 
habe einen Verfasser und zwar in einem märkischen Adlichen von Buch, 
wahrscheinlich Johann v. Buch, Heimlicher und Canzler des Markgrafen 
Ludwig von Brandenburg. Er habe das Werk nach 1325 in niedersäch- 
sischer Mundart geschrieben und noch 1335 gelebt; s. Spangenberg 29 ff., 
Vorrede zum holl. Ssp. 13 ff., Schott II 221 ff. 

Für diese Ansichten stützte sich Grupen vornemlich auf ein lateini- 
sches Gedicht in einer ihm gehörigen Hdschr. des lateinischen Ssp., welches 
er als einen Prolog des Glossators zu seiner Arbeit auffafst. Vor ihm hatte 
schon Gärtner, Vorbericht zum Ssp. $ 10 II, $ 13, dieses „carmen” in einer 
Leipziger Hdschr. bemerkt, jedoch es weder mitgetheilt noch sonst zu be- 
nutzen gewufst. Grupen aber gab zum Belag seiner Ausführung längere 
Stellen desselben, und Spangenberg 153 ff. hat es aus dem Grupenschen 
Codex vollständig geliefert. _ 

Bei frühern Forschungen nach den deutschen Rechtsbüchern ist dieser 
Ö Helion beginnende Prolog mir noch in vier Hdss. vorgekommen (?), nicht 
nur mit vielfach von dem Cod. Grup. abweichenden Lesarten, sondern auch 
mit einem altdeutschen Texte daneben. Ich habe es nun der Mühe werth 
geachtet, nach diesen Mitteln sowohl den lateinischen Text bei Spangenberg 
zu bessern, als auch den noch unbekannten deutschen ihm zur Seite zu stel- 
len. In einem Vorworte will ich von den Handschriften, von der Gestalt 
und dem Versuche sie wiederzugeben, von dem Inhalte, endlich von dem 
Verfasser des Gedichtes sprechen, welchem billig der Name eines Prologs 
zur Glosse gelassen werden kann. 


I. Die Handschriften. 


1. Die Handschrift Grupens, mit seinem Nachlasse an die Bibliothek 
des Oberappellationsgerichts zu Celle gelangt, auf Pap., Folio, schlecht 
und unrein geschrieben, gehört nach Grupen dem Anfange, nach Span- 


(') Vgl. z. B. Gärtners Vorbericht zum Ssp. N 13; Heinecci Antiqu. I 429; Dreyer 
Beitr. zur Literatur des D. Rechts 160. 

(*) Vgl. meinen Sachsensp. I 2te Ausg. S. 8 unter V, II Abth. 1 S. 639; Verzeichnils 
D. Rechtsbücher 1836 S. 3. Beiläufig, dals ich dieses nicht im Buchhandel erschienene Ver- 
zeichnils noch einmal, vielfach berichtigt und bereichert in Druck zu geben hoffe. 


158 Homesexver: 


genberg aber und nach der von ihm mitgetheilten Probe eher der spätern 
Zeit des 15°“ Jahrh. an. Sie enthält den lateinischen Text des sächs. Land- 
rechts, mit einigen Einschaltungen niedersächsischer Artikel statt fehlender 
lateinischer. Voran steht der Prolog ohne Überschrift und nur lateinisch, 
wie Herr OAGR. Wachsmuth zu Celle noch besonders zu bekunden die 
Güte gehabt hat. Spangenberg S. 10 Nr. 21, 19, 30 ff., 40, 41, 49, 104, 
133; Taf. II. Mein VZ. D. Rechtsb. Nr. 70. 

2. Die schon Gärtnern bekannte Leipziger Hdschr. auf der Uni- 
versitätsbibliothek unter Cgm. 948 aus dem Anf. d. 15. Jahrh., Pap. kl. 
Fol., obersächsisch, enthält auf den ersten 3 Blättern den Prolog lateinisch 
und deutsch vor dem glossirten deutschen Landrecht. Gärtner Vorr. zum 
Ssp. $ 10 IH. Mein Sachsensp. II, S. 23 Nr. 51. 

3. Die Hdschr. der öffentl. Bibl. zuAmsterdam Nr. 36, Membr. 
gr. Fol., nieders. aus dem Ende des 14" oder Anf. des 15" Jahrh., giebt 
auf den ersten 7 Seiten den Prolog lateinisch und deutsch vor dem glossirten 
Landrecht. Archiv f. Deutsche Geschichtsk. VIII 580. Mein Sachsensp. 
II 1, S. 639. 

4. In dem Ms. Germ. fol. 11 der K. Bibliothek zu Berlin Pap. 
v. J. 1423 steht der Prolog gleichfalls im Anfange vor einem glossirten Land- 
recht, lateinisch und niedersächsisch. Mein Sachsensp. I S. XVII Nr. 5. 

5. Der früher dem Stadtrath zu Dresden gehörige, im J. 1838 an 
die K. Bibliothek daselbst übergegangene Codex M. 3°, Fol. Pap., etwa 
Mitte des 15" Jahrh., hat den Prolog Bl. 1 bis 9 vor einigen Artt. des Weich- 
bildes und dem glossirten Landrecht, lateinisch und obersächsisch. Nietzsche 
Verzeichnifs Nr. 39. Mein Verz. Nr. 109. Die Berliner, Leipziger, Dres- 
dener Hdss. kenne ich aus eigner Ansicht; von der Grupenschen liegen seine 
Auszüge und der vollständige Abdruck bei Spangenberg vor; von der Amster- 
damer besitze ich eine Abschrift des deutschen Textes, und eine Collation 
des lateinıschen mit dem God. Grupen. 


I. 


Aus diesem Apparat ergiebt sich für die Gestalt zunächst des latei- 
nischen Textes folgendes. Er zählt 278 Zeilen; die Zeile zu sieben Hebungen 
reimt sowohl in der Mitte bei dem Ruhepunkt der vierten Hebung als am Ende 
mit den entsprechenden Stellen der folgenden Zeile. Der Mittelreim ist ein- 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 159 


zwei- auch dreisilbig, der Endreim zweisilbig. Mit solchem doppelt gereim- 
ten Zeilenpaar schliefst gemeiniglich der Gedanke ab. Von den fünf Hdss. 
dieses Textes stellen sich den Lesarten nach die Amsterdamer A, die Dres- 
dener D und die Leipziger Z auf die eine Seite; die Berliner B und die 
Grupensche G auf die andre. Diese letztere Classe ist oft verderbt, ein 
Paarmal fehlen unentbehrliche Zeilen, 81, 222, 240; zugleich zeigt die Über- 
einstimmung in diesen Mängeln, dafs sie Grupens Hdschrift, nicht etwa dem 
Abdruck bei Spangenberg zur Last fallen. ADZ hat hienach in der Bear- 
beitung des Prologs regelmäfsig den Vorzug vor BG erhalten. Innerhalb 
der bessern Classe zeichnet sich D einigemale aus. Hie und da hat jedoch 
die übereinstimmende Lesart aller fünf Hdss. den Forderungen des Sinnes 
oder Reimes mit Beihülfe des deutschen Textes weichen müssen, vgl. V. 
61, 98, 149, 196, 216. 

Der in vier Hdss. vorliegende deutsche Text folgt in B und D dem 
lateinischen absatzweise, in 4 und Z steht er ihm rechts zur Seite. Die 
Verse sind wie im lateinischen Texte gebildet, doch meist die Endreime zwei- 
silbig, die Mittelreime einsilbig. Diesen deutschen Text nun halte ich für 
den nachgebildeten. Freilich nicht deshalb weil er in G fehlt, denn das ist 
wohl ein einfaches Weglassen, gleichwie dieser Codex vom Ssp. selber nur 
den lateinischen Text giebt. Aber um folgender Umstände willen. In den 
vier Hdss., welche beide Texte haben, geht der lateinische stets voran. Der 
deutsche ist mangelhafter in Rhythmus und Reim, z. B. 269, 270 ridderen 
und dichter; statt des erlaubten rührenden Reimes venum dedit, falsum dedit 
85, 86 steht im deutschen ein unerlaubter, der dasselbe Wort velschlicken 
in völlig gleicher Bedeutung wiederholt (1). Ausdruck und Stellung sind 
im Ganzen viel künstlicher und gezwungener, vgl. 44 ff., 128 ff., 134, 143, 
146, 185, 186, 204, 207, 223, 224, 241. Mehreremale wird das lateinische 
Wort beibehalten, punire 45, gebullirt 119, pietur 132, impugnat 178, 
reprobiren, appelliren 205, 206, distinguiret 215, orniret 231. YV. 134 lobt 
der lateinische Text an dem, V. 127, 131 illustris und dux: genannten Otto 
von Braunschweig, dafs bei ihm Name und Wirklichkeit stimme, denn dux 
est certe homini dum eum illustrabit. Der deutsche Text hat nun auch: 


(') W. Grimm, zur Geschichte des D. Reims, Abhdi. der K. Ak. d. Wiss. zu Berlin 
1851 S. 521, 704. 


160 HomeEver: 


he vuret in der eren schin deirluchte luchtere, aber vorher war nicht ein 
erlauchter Führer, sondern ein „fürstlicher” und „edler Herzog” genannt; 
jenes Wortspiel fehlt hier also und es wird dafür nur ein schwächeres durch 
Wiederholung des schin in 127 und 134 versucht. 

Indessen zeigt sich diese Nachbildung doch immer geschiekt genug 
den grofsen Schwierigkeiten gegenüber, welche das Innehalten der gleichen 
Strophenzahl des gleichen Versmaafses und des doppelten Reimes bot. Der 
Gedanke ist durchweg richtig aufgefafst, aber allerdings in freier Weise, zu- 
weilen klarer als im Urbilde 73, 75, 87, 88, oder mit einigen artigen Wen- 
dungen 108, 130, 260 wiedergegeben. Auch hat der Verfasser völlig das 
Verständnifs des Ganzen in seinem Zusammenhange. Er spricht schon 138, 
170 von der glose, während im lateinischen nur allgemeiner ius oder opus 
steht; er überträgt 126, 177, 229, 278 hoc opus oder opusculum mit kleyne 
glose oder des spiegels apparat, giebt ferner lex, canones, speculum richtig, 
gleich der Glosse selber, mit keiserrecht,, geistlikes rechi, unser oder sassen 
recht wieder. Diese Einsicht des Nachbildners berechtigt dann auch, den 
deutschen Text nicht nur zur Entscheidung zweifelhafter Lesarten oder zur 
Erläuterung, sondern selbst hie und da zur Besserung des lateinischen zu 
Hülfe zu ziehen. Überhaupt dürfen wir beide Texte in gleiche Zeit setzen, 
ja es steht nichts im Wege, sie demselben Verfasser zuzuschreiben. 

Von den Handschriften des deutschen Textes ist B niedersächsisch, 
D und Z sind obersächsich. A ist es vorwiegend, doch mit häufiger Ein- 
mengung niedersächsischer Formen; neben dem gewöhnlichen daz steht auch 
mal dat, ferner V. 5 witlich (DL wislich, B witlik) 11 doghede, de is, 12 wre- 
gere, 15 plante, 16 dem dode, 23 de leve, 26 blift, 33 we de herte, 48 der gave 
vrome nemet he und delet yn dem swerde, 128 wortelen, 253 doch (obers. 
touc) etc. Den Lesarten nach stehen wiederum ADL zusammen, und zwar 
mit vorwiegend besserem Ausdrucke der gar sehr verderbten Hdschr. B ge- 
genüber. 

Zur Grundlage für die Herstellung des deutschen Textes fragte es sich 
vor allem, welche Mundart für die ursprüngliche zu halten. Die Antwort 
ist nicht ganz leicht. Dafs die obersächsischen Hdss. die besseren, entschei- 
det noch nicht; denn die Sinnlosigkeiten in B lassen sich nicht gerade auf 
ein Mifsverständnifs des OS. zurückführen, und von den obers. Hdss. giebt 
keine den Urtext, selbst die beste und leserlichste, d. i. wiederum die Dres- 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 161 


dener, nicht. Sie liest z. B. schlecht 12, 46, 69, versäumt den Mittelreim 
(24 dich und gesche), läfst für einzelne Worte einen leeren Platz, 10, 37; 
ja von 48 bis 52 fehlt jedesmal das Ende der Zeile. Sie hatte also schon 
ein Vorbild und zwar ein unleserliches oder lückenhaftes. Vornemlich ist 
die Auskunft im Reim zu suchen. Aber auch hier ergiebt sie sich nicht auf 
den ersten Blick in schlagender Weise. Denn bald dünkt die obersächsische 
bald die niedersächsische Reimweise annehmlicher. Zuletzt aber sinkt doch 
nach meiner Einsicht die Schale zu Gunsten eines niedersächsischen Textes. 

In folgenden Fällen reimt der letztere besser als der obersächsische. 

M.19,46 NS. dede sede, OS. tate sayte. 

V. 9, 10 NS. dit rit, OS. liz ryt. 

V. 19, 20 NS. mede prophete, OS. mite prophete. 
V. 259, 260 NS. screvest gevest, OS. scribist gebist. 
V. 273, 274 NS. witen striden, OS. wisin striten. 

In folgenden nimmt der obersächsische Text um gut zu reimen eine 
der Mundart fremde Form. V.61, 62 rake wrake: 83, 84 heiten, beiten; 
119, 120 unsetin (Unsitten) hetin (hatten); 157, 158 beten smeten (schmie- 
deten); 159, 160 vleheten gereten (riethen); 167, 168 twiden liden: 181, 182 
staden scaden; 220, 221 formere sere: 227, 228 begnagen bedragen. Ja der 
obers. Text hat selbst Worte, die hier sehr ungewöhnlich klingen. V. 18 
mer (sondern), 61 rake, 167 twiden, 174 schelen, 212 besworken. Ein paar- 
mal liest der nieders. Text allein richtig V. 62 bescheten (lat. demerdatur) 
statt obers. besplissen, oder ist sogar die obers. Lesart nur aus einem Mifs- 
verstehen der niedersächsischen zu erklären, wie 89 vervolgen aus verbolgen, 
18 ist aus ut, 273 wisin oder witten (statt wizzen) aus witen. 

Die umgekehrten Fälle, wo das NS. im Nachtheil, sind weniger zahl- 
reich und bedeutsam, wie wenn es dich und mich setzt, um auf gelich krich 
zu reimen, V. 7, 8; 19, 20; 109, 110; 267, 268; oder wenn es 93, 94 mit 
rade, 109, 110 mit sprikt, schlechter auf state und nicht reimt als das obers. 
rate und spricht, oder wenn es endlich V. 212 die obersächsische Form czil, 
wofür eine niedersächsische el fehlt, angenommen hat. 

Für eine Ursprünglichkeit des niedersächsischen Textes spricht nicht 
minder, dafs, wie später zu erörtern, die Glosse selber plattdeutsch geschrie- 
ben wurde und dafs ihrem Verfasser auch der Prolog beizulegen ist. 

Philos.-histor. Kl. 1854. X 


162 Homsvesr: 


Das so gewonnene Ergebnifs erschwerte aber die Behandlung des 
deutschen Textes um vieles. Die einzige rein niedersächsische Hdschr. B 
ist entstellt, schwer lesbar uud ein paarmal defekt; 4 giebt mit seinen ein- 
zelnen nieders. Formen keine ausreichende Hülfe und ist in der mir zuge- 
kommenen Abschrift wohl nicht immer richtig gelesen. Dennoch habe ich 
eine Herstellung in der ursprünglichen Mundart gewagt. Dabei mufste 
einigemale, V. 12, 18, 19, 120, von sämmtlichen deutschen Texten zu Gun- 
sten der lateinischen Fassung abgewichen werden. Innerhalb der deutschen 
Hdss. konnte sich die Lesart von B nur selten, V. 82, 89, 115, 240, 246 
gegen eine Übereinstimmung von ADL behaupten. Das in diesen gefun- 
dene richtige Wort bot aber häufig eine nur obersächsische Form, die denn 
nach dem sonstigen niedersächsischen Gebrauche umzubilden war. Daher mein 
Text zuweilen Wortformen zeigt V. 6, 9, 19, 71, 72, 121, 147, 188, 256, 
259, welche in keiner der Hdss. gelesen werden. Ist es überhaupt mir nicht 
stets gelungen, den deutschen Text befriedigend herzustellen, so mag die 
Schuld sich zwischen dem Material und dem Bearbeiter wohl theilen. Die 
sehr schwankende Schreibung war in etwas zu regeln. Namentlich habe ich 
di, si, wi nur für „dir, sei, wir”, de, se, we für „die, sie, wer” gesetzt. Eine 
Accentuation habe ich, weil sie für das niedersächsiche des 14“ Jahrh. zu 
unsicher wird, nicht versucht. 

Es ist nunmehr 


11. 


der Inhalt des Prologs darzulegen. Er wird ermessen lassen, ob das Werk 
überhaupt solcher Bemühung um seine ächte Gestalt werth zu achten. 

Der Verfasser giebt Rechenschaft über den Anlafs und Zweck der 
Glosse und zwar als seiner Arbeit, vgl. V. 126, 157 ff., 173, 209, 221, 
241 ff., 257 ff., 271 ff. Sein Gang ist in den acht Absätzen, die ich meist 
in Übereinstimmung mit den Hdss. gebildet, folgender. 

1. Anruf an die heilige Dreieinigkeit, welche auch die Gerechtigkeit 
sei. Sie lege den Richtern schwere Pflichten auf und verlange hohe Gaben, 
welche Gott auch den judicibus Saxorum verleihen wolle, V. 1-28. 

2. Früher habe Gott selber die Richter erwählt, wie Moses, Josua, 
Gideon; jetzt geschehe es Zerreno judicio, daher die schlechten Richter, 
denen das Geschick derer verheifsen wird, welche wie Kain, Lamech, Nim- 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 163 


rod u.s.f. bis auf den Verräther Judas hinab Gottes strafende Hand erfuh- 
ren, V. 29-90. 

3. Manche Richter seien, wenn auch nicht böse, doch nicht gescheidt 
genug; namentlich verständen sie den Sachsenspiegel nicht gehörig, der auch 
allerdings Schwierigkeiten biete. Der Autor habe sich schwer zu einer Ab- 
hülfe entschlossen, da man von böswilligen Beurtheilern gar viel leiden müsse; 
doch überwiege der Gedanke, dafs nur am Beifall der Gerechten gelegen 
sei, 91-124. 

4. Eine doppelte Liebe habe ihn zu der Bemühung getrieben, den 
Sachsenspiegel fruchtbringender zu machen, einmal die Ermunterung des 
Herzogs Otto von Braunschweig, der hoch zu preisen sei, sodann das Begeh- 
ren der Ritter Conrad und Siegfried von Buch. Diese dürfe er nicht 
loben, denn 

Nunguam laudare proximos hoc nostri ‚Fwit moris, 

Sed hos vocamus patruos, fratres genitoris. 
Nur das könne er nicht verschweigen, wie sehr ihnen am Rechte liege, da 
sie so eifrig bald bittend bald befehlend in ihn gedrungen seien. So habe 
er denn weder ihnen die er kindlich liebe, noch dem Herrn dem er sich 
verbunden habe, ungehorsam sein dürfen, und wolle nun den modum operis 
(der glossen wise) erzählen, 125-170. 

5. Die Absicht gehe erstens auf die Stärkung des Sachsenspiegels 
durch das römische und kanonische Recht, 171-208, 

6. zweitens darauf, den Sachsenspiegel mit sich selbst in Einklang 
und in den ächten Schick zu bringen, 209-226. 

7. Die V. 227-254 wenden sich an den Leser. Möge er das Werk 
gegen böswillige Angriffe vertheidigen und dessen Mängel entschuldigen, 
denn der Verf. werde, wie V. 241-246 näher schildern, durch Sorgen und 
Geschäfte aller Art gar sehr hingenommen. Von dem der es ehrlich meine 
lasse er sich gerne berichtigen. Wer aber an der Glosse gar kein Behagen 
finde, möge sich an den Text halten. 

8. Die V. 255-278 bitten schliefslich, Gott wolle den guten Willen 
ansehen, mit dem geringen Werke vorlieb nehmen, es bessern, diejenigen 
vertheidigen, welche es studieren und den Fürsten nebst den Rittern behüten. 
Nach dem Namen des Vfs. möge niemand fragen. Der Menschen Lob be- 

xX2 


164 HomeEYeER: 


gehre er nicht, auf ihre Angriffe werde das Werk selber antworten, er 
wolle wie ein Lamm unter dem Scheerer verstummen. 
In fine et initio laus Deo tribuatur, 
Hiec det ut sine vitio opus per/ficiatur. 

Der Gang des Prologs ist hienach natürlich, klar, wohlgeordnet; die Aus- 
führung im Sinne der Zeit, welche jedes Werk mit Gott beginnt und schliefst, 
und welche die Inhaber der Gewalten, als von Gott gesetzter, um so stren- 
ger den Geboten der Schrift unterwirft. Im Einzelnen diente zum Vorbilde 
wohl die rhythmische Vorrede des Ssp., welche gleichfalls die Aufmunterung 
zur Arbeit durch verehrte Gönner erzählt, Entschuldigungen der Mängel und 
Bitte um einsichtige Belehrung mit Abwehr böswilliger Gegner verbindet. 

Für die Rechtsgeschichte sind nur die Absätze IH, IV, V, VI von 
Werth. Bei der Angabe des nähern Inhalts habe ich zugleich zu erörtern, 
inwieweit derselbe mit demjenigen stimme, was wir aus der Glosse selber 
entnehmen können. 

A. Im Absatze III. ist zu beachten, wie unser Autor das Landrecht 
Eikes von Repkow auffafste und beurtheilte. Denn Aussprüche dieser Art 
vernehmen wir bis dahin nur selten. Das Weisthum der Magdeburger 
Schöffen von 1261 benutzt den Sachsenspiegel, ohne sich über diese seine 
Quelle zu äufsern. Dagegen befiehlt der Bischof Thomas von Breslau im 
letzten Drittel des 13" Jahrh. eine lateinische Übersetzung: quo clarius..... 
Justos in Jure suo prolegat, et injustos .... puniens, quod suum est unicuique 
tribuat, und der Übersetzer bemerkt, dafs der Autor, der pir nobilis Eyko de 
Repekou, soli juri iheulunico innixus .... juris canonici et civilis modum pe- 
nitus prelermisit. (1) Der Graf von Oldenburg läfst 1330 den Ssp. abschrei- 
ben, damit seine militares, wenn sie zur Schlichtung ihrer Händel sich das 
jus Saxonum erwählten, die nöthige Auskunft in dem Buche ohne Mühe und 
Kosten finden mögen. (?) In ungefähr gleiche Zeit nun sind die Äufserun- 
gen unsers Prologs zu setzen. 

Er klagt V. 99-112, wie verschieden doch der Ssp. gedeutet werde 
und welche Irrungen daraus erwachsen. Die Schuld liege zum Theil an 
der verschiedenen Begabung der Ausleger, deren einer für seine irrige Deu- 


(') Gaupp, das Magdeb. Recht, 1826 S. 188, 189. 
(?) Grupen obs. rer. German. p. 465; C.L. Runde patriot. Phantas. 1836 S. 209, 210. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 165 


tung die Menge zu gewinnen wisse, während ein anderer den ihm günstigen 
Buchstaben doch nicht zu nutzen verstehe, zum Theil an den Widersprüchen 
und der zerstreuten Darstellung im Sachsenspiegel. Daher denn überhaupt 
viele, die das Buch lange studiert hätten ja es auswendig könnten, seinen 
Sinn dennoch nicht zu fassen vermöchten. 

Also wie bei dem Bischofe Thomas und dem Grafen von Oldenburg 
ist hier die allgemeine Voraussetzung, der Sachsenspiegel sei ein ius scriptum, 
auf welches die Parteien sich berufen, nach welchem die Gerichte urtheilen 
dürfen. (') Eine bestimmte Anwendung dieser Vorstellung zeigt sich in 
einem andern Werke Johanns v. Buch, dem Richtsteige Landrechts, wenn 
er Cap. 50 $ 5 als die letzte Quelle für die Entscheidung das „Rechtsbuch” 
der markgräflichen Kammer, welches wohl vorzugsweise den Ssp. enthielt, 
bezeichnet. Wie nun unser Glossator jenen Gedanken eigenthümlich be- 
gründet, wird sich unten ergeben, desgleichen wie er die Antinomien im Ssp. 
als lösbare betrachtet und wie er dem Mangel der Ordnung abzuhelfen sich 
bemüht. 

B. Der vierte Absatz nebst V. 243-246 im sechsten giebt die Um- 
stände an, welche vornemlich Grupen vermuthen lielsen, dafs Johann von 
Buch die Glosse und zwar im zweiten Viertel des 14" Jahrh. verfafst habe. 
Dafs diese Annahme sich aus der Glosse selber und aus des Ritters Lebens- 
umständen bestätige, gedenke ich bei einer Ausgabe des Richtsteigs Land- 
rechts zu entwickeln. (*) Hier berühre ich nur die Frage nach der ursprüng- 
lichen Mundart der Glosse. Grupen entschied sich für die niedersäch- 
sische u. a. deshalb, weil er unter den sieben ihm genauer bekannten Glossen- 
hdss. die vier niedersächsischen für die älteren hielt, Spangenberg S. 8 ff., 
11, 34, 103. Sein Urtheil zeigt sich als richtig, nachdem nunmehr 81 Hdss., 
deren Mundart bekannt ist, vorliegen. Unter ihnen finden sich überhaupt 
45 niedersächsische, 34 obersächsische und 2 oberdeutsche. Näher aber 


(') In gleicher Weise bezeichnet später ein Schiedsurtheil zwischen dem K. von Däne- 
mark und den Herzogen zu Sehleswig von 1421 den Ssp. als „gemeines beschriebenes Recht.” 


Dreyer Beitr. z. Lit. des D. R. 167, 168. 


(*) Vgl. vorläufig v. Klödens Abhdl. über den Vf. der Glosse in den Märk. Forsch. II 
242 ff., welche zwar keine directen Belege für die Autorschaft Johanns v. Buch enthält, 
aber doch sorgsam und ausführlich alles zusammenstellt, was die Urkunden über diesen Staats- 
mann ergeben. 


166 Homeyer: 


sind unter den datirten Hdss. die beiden ältesten Nr. 79 von 1367, Nr. 4 
von 1382 niedersächsisch, und von den drei obers. aus dem 14'" Jahrh. 
Nr. 12, 29, 52 enthalten Nr. 29, 52 bestimmt schon eine schlesische Über- 
arbeitung der ursprünglichen Glosse. Ferner fallen von den 26 Membran- 
hdss., die doch die präsumtiv älteren sind, 21 der nieders., nur 5 der obers. 
Mundart zu. Erwägt man endlich, dafs v. Buch einem Geschlechte der 
Mark angehörte, und dafs um die Zeit seiner Wirksamkeit das NS. dort die 
regelmäfsige deutsche Schriftsprache war (!), so wird man auch an dieser 
Aufstellung Grupens nicht zweifeln dürfen. 

C. Der Absatz V entwickelt das Vorhaben des Glossators in seinem 
ersten Theil. Den Sachsenspiegel habe er durch die leges d. i. durch das 
Römische Recht ausgelegt und fester begründet, damit der Sinn unzweifel- 
haft werde und die Geltung gesichert bleibe. Bei den mancherlei Streit- 
fragen innerhalb der leges sei die richtige Meinung aufgenommen, wie eine 
genauere Prüfung ergeben werde. Auch möge man nicht vorschnell urthei- 
len, dafs die angezogene lex zu dem Ssp. nicht passe, V. 171-190. In 
derselben Weise sei der Glossator mit den canones oder dem geistlichen 
Rechte verfahren. Denn die geistlichen Richter hielten den, der vor ihnen 
mit dem Sachsenrechte komme, für einen Thoren, falls er nicht die Über- 
einstimmung mit leges und canones zu zeigen vermöge. Darauf aber ge- 
stützt könne man, falls das Gericht dagegen spreche, dreist bis zu dem apo- 
stolischen Stuhle selber appelliren, V. 191-208. 

Diese Darlegung stellt das Streben des märkischen Ritters in ein besse- 
res Licht. Der alte und gewöhnliche Ausspruch, der Glossator verfahre 
durchaus verkehrt, sein Werk biete nur ein albernes Gemenge von einheimi- 
schen und fremden Rechten (°), ist danach näher zu bestimmen und zu mä- 
fsigen. Schon Otto von Freisingen hatte im 12“ Jahrh. nicht bezweifelt, 
dafs die Satzungen der Vorfahren der deutschen Herrscher am römischen 
Reiche gemeingültig seien (?). Zwei Jahrhunderte später war auch die 


(') Die Mehrzahl der märkischen Urkunden aus dem zweiten Viertel des 14. Jahrh. ist 
noch lateinisch verfalst, so auch derjenigen in denen J. v. Buch auftritt, s. Klöden a. a. O. 
252 ff. Doch kommen ein Paar plattdeutsche von 1337, 1339 vor, deren Inhalt unsern 
Autor nahe betrifft, Riedel Cod. Brandenb. I 140, II 212. 

(?) Vgl. z. B. Gärtner Vorbericht $ 13, Heineccii Ant. I. 434, Biener Comm. II. 1, 269. 


(°) Chron. L. Il. Proi. unius urbis legibus totum orbem informari, dominus orbis voluit. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 167 


nähere Bekanntschaft mit diesem Weltrecht, dem schon der Schwabenspiegel 
sich häufig hingewendet hatte, und damit der Eingang jenes Theorems ins 
Leben selbst im nördlichen Deutschland nicht mehr abzuwehren. Und 
eben so wenig vermochte der Einzelne das weite Eingreifen der geistlichen 
Gerichte in die Entscheidung weltlicher Händel zu hemmen. Was blieb 
Männern die dem angestammten Landesrechte anhingen übrig, um dessen 
Ansehn und Befolgung gegen jene gewaltigen Mächte zu wahren. Unser 
Autor mufste hören, wie in foro ecclesiastico derjenige als ein fantasticus 
behandelt wurde, der mit dem Sachsenspiegel, als dem Rechte nur eines 
Volkes, seine Rede „bekleiben” wollte, ohne sie auf leges und canones zu 
gründen. Darum wies er seine Landsleute an, nicht etwa das eigene Recht fal- 
len zu lassen, sondern es auf Kaiser- und geistliches Recht zu stützen und da- 
durch gegen Anfechtung zu sichern. Ein solches Stützen ist auch nicht 
schlechthin verwerflich. Sprechen doch jene leges und canones so oft nur 
das allgemeine logische und menschliche im Recht, oder wenigstens die dem 
Abendlande gemeinsamen Gedanken aus. Dafs aber Johann v. Buch ihr 
Zusammengehen mit dem Sachsenspiegel viel zu häufig annahm, und durch 
sein concordare oder vorliken (V.204) dem heimischen Rechte nur formellen 
Halt und äufserliche Stärkung gewährte, das gilt für sein Wirken kaum mehr 
als für die weit spätern Versuche der Germanisten, deutschen Instituten durch 
Umhängen eines fremden Mantels festeres Ansehen und gemeinrechtliche Be- 
deutung zu schaffen. 

Es ist also dieses Belegen des Sachsenspiegels mit dem fremden Rechte 
zwar für unser Verständnifs des heimischen Rechtes durchweg unerspriefslich, 
es ist auch innerlich mehrentheils nicht gerechtfertigt; aber immer haben wir 
doch die vaterländische Gesinnung zu loben und eben so die Beharrlichkeit 
in der Ausführung anzuerkennen. Die Glosse begründet in der That regel- 
mäfsig die Lehre des Ssp. durch Stellen des Kaiserrechts und, doch seltner, 
des geistlichen Rechtes; sie begegnet auch wohl dem Einwurfe einer Ver- 
schiedenheit durch ausführliche Lösung des scheinbaren Widerspruches, 
z. B. 160, Il 2, 5, 7, III 21, 32. Sie erkennt aber auch wirkliche Abwei- 
chungen an, und dann ist nie die Rede davon, dafs der einheimische Satz 
hinter dem fremden zurückstehen solle. Ich gebe, da dies zuweilen über- 
sehen wird, hiervon reichlichere Beispiele. 


468 HomeEvyer: 


Zunächst aus dem Familien- und Erbrecht: 

169$2 dat etlike setten, dat de erven muten gelden dar de vader 
borge vor was, dat heltme in Lumbarden unde nicht herwart. 

I 16 a. E. dit is na keiserrechte. Aver de lumbarder und wi sassen 
slan na den snoderen elderen. 

II 30 desse bewornicheit (des keiserrechtes) hebben de sassen alle ave- 
lecht, unde holden envoldichliken, dat or erve nymant van kore oder van 
gelovede nemen mach, wan na sibbelal. 

Vgl. auch I 20, 38 a. E. 

Dann und vornemlich im Gerichtswesen. Die Stellung zuvörderst 
des deutschen Richters wird als eine ganz eigenthümliche anerkannt. So 
u. a. bei der Competenz in peinlichen Sachen II 13 mit Angabe des Grun- 
des: he richtet hir (nach Sachsenrecht) hoger; wan in unseme rechte is de 
behendicheit in sodanen klagen nicht, dar he enger groter wisheit bedorfte, 
alse inme keiserrechte is. 

Ferner in der Stellung des Richters beim Urtheil, den Schöffen und 
dem Volke gegenüber: 

TI6992 dit is iegen dat keiserrecht dat sedt, de richter sole dat 
ordel selven vinden .... Wi seggen dit si der sassen sunderlik recht, dat se de 
richter allene nicht vorordelen mach, it ne vulborde de mere mennige. III 78 
$ 1 dat nein ordel ordel is, dat ne geve de richter selven, dat holt me in kei- 
serrechte unde nicht in unseme rechte. 162$7 Merke hir wat sunderlikes: 
na keiserreehte spreket de richter dat ordel seven, unde hir vraget he des 
enen andern. Darumme heitet unse recht des volkes vragens recht. Das 
sächsische Urtheilswidersprechen ist: iegen keiserrecht unde geistlik recht... 
Desse tveinge is dorch dat men in unseme rechte vrage, ofl man dat gevun- 
den ordel vulbhordet. 

Beim Vorsprecherrecht erklärt II 14 $1 den Unterschied zwischen 
dem sasschen und dem geistliken rechte in der dauernden Befugnifs der Par- 
tei weder des vorspreken wort to dedingen daraus, dafs im letztern die Partei 
selber im Gericht zugegen sei. 

Die Fristen giebt man nach Il 3 $ 1 anders na sassenrechte, wen 
man dut na keiserrechte oder na geistlikem. $ 3 Hir tweiget unse recht met 
keiserrechte, wen dar gefft man io enem manne dach, dat he sik bedenke, 
unde geft em de sake beschreven. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 169 


Das eigenthümliche deutsche Beweisrecht wird entschieden gegen 
die fremden Grundsätze festgehalten. I 15 heifst es: de leges bat geloven dem 
kleger u. siner bewisinge, unde sassenrecht gelovet bat dem antwerder u. siner 
bewisinge. Il 34 $ 1: alse he (der Beschuldigte) dit sveret, so vordraget men 
des em lichte na unseme rechte, dat he des met ede ledich wert. Wan dit 
recht hebben de sassen sunderlik beholden. Vgl. auch 1 65, 66, I 54. 

II 12 8 4 entwickelt wat sunderlikes tusschen unseme rechte u. keiser- 
rechte u. geistlikeme rechte bei der Appellation. U. a. heifst es bei dem 
sächsischen Rechtszuge: dit holt man in keiserrechte anders, dar geft man 
brive dat heiten apostolen .... Dit is darumme dat sik de sassen up brive 
nicht verstunden, don en dat recht gegeven wart. 

Bei der Verfestung des Ungehorsamen soll man, sagt 1 71, na kei- 
serrechle deme beselten sin gut ... Dat is nicht in sassenrechte, dat se or 
gut dorch vorveslinge willen vorlisen. 

Es wird sich später ergeben, worauf der Glossator theoretisch diese 
feste Stellung des Sachsenrechts gründet. Immerhin zeigt sich der auch bis 
heute richtige Grundgedanke: Kaiserrecht und geistliches Recht mögen das 
unsrige stärken, stützen und bereichern, nicht es verdrängen und schmälern. 

Gleiche Selbständigkeit behauptet Herr v. Buch gegen die Ansprüche 
des Pabstes und der Geistlichkeit. Zu 11 widerlegt er die Geistlichen, welche 
das Kaiserrecht nicht achten wollen. Zul3 a. E. spricht er wie der Text 
dem Pabste die Befugnifs ab, „unser” Recht zu ändern. 

In der wichtigsten Streitfrage des MA., ob der Pabst höher sei denn 
der Kaiser, entscheidet sich die Glosse, gemäfs der Lehre des Ssp. von der 
unmittelbaren göttlichen Einsetzung beider Gewalten, zu I 1 dahin: dat 
erer islik sine sunderlike gewalt hebbe, de wile erer islik is, alse he van rechte 
wesen sal; zu W157 $ 1: wat dar drepe egentliken tu der selenwarl und tu 
godes denste, in den saken is de pawes hoger: aver wat egentliken tu dem 
live und tu ridderschop hore, dar is de keiser de hogeste: und zu II 63 $1: 
mit der Schenkung Constantins an Pabst Sylvester sei nicht das weltliche 
Gerichtsschwert gegeben worden, worauf es heifst: torne nicht pawes (al. 
pape) up mi, torne diup Accursium, des sint desse wort inder gemeinen glosen. 

II 23 preist den Ehestand als den höchsten urdo und fügt hinzu: sprekt 
hir wedder monnik edder begyne, des is nicht, wen de sprekt wedder de 
evangelia. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Y 


170 HomeErver: 


Überhaupt ergiebt sich nicht, dafs die Glosse, deren starke Verbreitung 
in den zahlreichen Hdss. vor Augen liegt, anders als erhaltend für die deut- 
schen Grundsätze gewirkt, nicht, dafs sie etwa dem römischen Recht den 
ungebührlichen Einflufs verschafft habe, welcher seit dem Ende des 15‘ Jahr- 
hunderts hervortritt. 

D. Der sechste Absatz legt das zweite Vorhaben des Glossators dar. 
Das Verständnifs des Ssp. soll auch ohne fremde Hülfe gefördert werden 
und zwar 

4) durch sachliche auf die Grundsätze selber gehende Entwickelung. 
Hierhin gehört wiederum 

a. die innere Ausgleichung des Ssp. durch Lösung der Widersprüche, 
speculi contraria signavi V. 177. Wirklich ist die Glosse fast bei jedem Ar- 
tikel bemüht, seine Bestimmungen mit andern Stellen zusammenzuhalten und 
aus ihnen Einwürfe zu erheben. Aber nur um sie zu beseitigen. Denn, 
lehrt der Glossator I 18, wete dat it ene böse glose is de den text confundirt. 
So heifst es zwar zu II 3 $ 2: hir weddersprekt sik der sassen recht, wan 
boven stat etc. unde hir sedt he etc. aber dann weiter: segge dat weddersprekt 
sik nicht, wan etc. Oder zu II 75: dat hir steit dat is valsch; nachher aber: 
alle de argumenta de wi weder heren Eyken gesat hebben, de lose sus etc. 
Ähnlich 16, 14, 21, 23, 24, II 6, 12, 15, 32, 34, 37 81, 39, 40, 42 $4, 
61, III 4, 36, 52, 53, 54 $1, 77, 78. Der Glossator also kennt im Ssp. 
nur scheinbare Widersprüche; er weils sogar Wiederholungen zu rechtferti- 
gen, wie zu II 11. 

b. V. 210: opiniones populi cum iure concordavi. Das geht wohl 
auf die Angabe von Volksgewohnheiten zu I 52, 58, 1 14 $1, 26 1, IH 
24 $1, 44 $ 3, auf Erläuterungen aus dem Gerichtsgebrauche zu 152 $ 2, 
III 23, und auf die ausdrücklich von der Glosse als Änderungen des Ssp. 
durch Gewohnheit oder Praxis angeführten Sätze zu 139, 48 $ 3, 64, II 26 
$1,1165$1,75$1. 

ce. V. 211: intelleectum malivolum et errores disbrigavi. Irriger Mei- 
nungen und falscher Auslegungen Anderer gedenkt die Glosse gar oft, um 
sie zu widerlegen; z. B. zu 129, 42, 57, 61 $5, 111 $ 2, 12, 25 $ 1, 32 
62, 36 a. E., 37, 40 $4, 46 $4, 66, III 17 ete., zuweilen mit nament- 
licher Anführung der Gegner, II 6 $ 1, 65 $ 1. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 171 


d. V. 212: et consuetudinis dolum dolosum declaravi, findet seine Be- 
stätigung darin, dafs die Glosse allerlei im Ssp. nicht erwähnte Rechtsbräuche 
verwirft, wie das Verrücken der Gerichtsbänke zu I 70 a. E., das Grund- 
ruhrrecht welches in Dänemark gelte II 29, das Unwesen (drat) beim Be- 
graben der Selbstmörder II 31, das Berühren der Glieder eines vindieirten 
Thieres II 36 $ 2, das Fordern des Unschuldseides, wenn Schaden durch 
einen Wagen geschehen Il 62 $ 2, den Schwur der Juden auf einer Schweine- 
haut III 7. Der Glossator sucht sogar das im Ssp. III 21 $ 2 berührte, 
wohl ungebräuchlich gewordene Wasserurtheil durch eine andre Deutung zu 
beseitigen. 

Aufserdem giebt die Glosse Worterklärungen, zu I 3, 4, 8, 22, 31 
a. E., 35, 38, 39, 44, 50, 31 a. E., 33, 98, IE 13, 28, 61, 71, II 17, 26, 
29, 32, 44 $ 3, 45, 53, 56 $ 3, 58, 64 $ 8, 69, 78, 79, und geschichtliche 
Erläuterungen zu II 12 $ 4, 13, 112991, 44 $ 2, 52, 53, 57 $ 2, 62, 64 
63, 70 73, in beiden freilich zuweilen irrend; sie ertheilt den Streitenden 
guten Rath zu I 62, 65, 71, III 14, 15, 16, 17, bringt mancherlei persön- 
liche Notizen zu 13, 9, 23, 29, I 31, 32, 599 1, 164 $ 9, 65 $ 1, 76 
$ 3 und gefällte Urtheile III 23 bei; hebt die Eigenheiten der märkischen 
Verfassung hervor zu I 64, II 12 $ 3, 6, 1159, III 54, 64 $ 7, 65, 70; 
weist auf neuere Gesetze hin zu 1 63 a. E., 64, sucht endlich die Überschau 
des reichen und zerstreuten Stoffes durch Inhaltsangaben, Verweisungen, 
Zusammenstellungen zu I 18, III 45, 72 zu erleichtern. In allem diesen 
ist nicht nur die allgemeine Richtung des märkischen Ritters sondern selbst 
was er wirklich gegeben, zu achten. 

Von der hiebei zuletzt hervorgehobenen auf ein Ordnen des Stoffes 
gehenden Thätigkeit gedenkt 

2) der Prolog V. 213-216 der Bemühungen des Glossators um die 
äufsere Gestaltung des Textes des Sachsenspiegels: 

Hic vera articulis capita ponuntur 

et certis particulis libri dividuntur. 

Multi tamen aliter praedicta distinxerunt 

et ponentes qualiter haec ipsis placueruni. 
Wir vermögen noch jetzt aus den Hdss. des 13°" und 14"" Jahrh. zu erken- 
nen, wie überaus schwankend und bunt die Eintheilung des Textes geworden 
war, und wie erst mit der Glossirung eine festere Ordnung eintrat. Nament- 


Y2 


172 HomeEyver: 


lich steht die bekannte Eintheilung des S. Landrechts in drei Bücher, welche 
wieder in Artikel zerfallen, mit der Glosse in folgender Verbindung. Alle 
glossirten Hdss. haben diese Eintheilung und die Glosse citirt nach ihr. 
Wiederum sind alle Hdss. mit 3 Büchern entweder glossirt, oder doch aus 
glossirten Hdss., mit Weglassung der Glosse, abgeschrieben. Endlich fehlt 
allen Texten ohne Büchereintheilung auch die Glosse. (!) Auch die Artikel- 
abtheilung stimmt innerhalb der Glossenhdss. mehr zusammen als in den 
übrigen Handschriften. 

Näher schreibt nun der V. 213 dem Glossator den rechten Beginn der 
Artikelzu, wie noch deutlicher der deutsche Text ergiebt, und so erwähnt 
auch die Glosse selber zuweilen (III 47 Anf.) der falschen Artikelanfänge 
Andrer. Der V. 214 sodann ist zweideutig. Die particule articuli sollen 
nach V. 225, 226 (der deutsche Text ist hier ungenau) den capitulis ent- 
sprechen, in welche die Titel der Decretalen zerfallen, sie sollen also die 
Paragraphen bedeuten, in welche die Artikel des Ssp. sich auch häufig ge- 
theilt finden. Sind nun die „ceriae particulee” die Paragraphen, in welche die 
Bücher eingetheilt worden, oder diejenigen mit welchen sie beginnen? Nach 
dem deutschen V. 214 de stat dar de buk gan in, de genzlik desser 
text bert das letztere. Beidenfalls wird nicht ausdrücklich gesagt, was nach 
dem Obigen doch höchst wahrscheinlich, dafs der Glossator die Eintheilung 
in drei Bücher eingeführt habe. Dagegen will er 

3) auch für den ächten Gehalt des Ssp. gesorgt haben, während Andre 

V. 217 qua in privilegio non sunt apposuerunt 
et quae in eius scrinio erant subtraxerunt. 
Der Ssp. also enthält ein Privilegium. Die Geschichte dieser folgen- 
reichen Vorstellung entwickelt sich uns so. Ein Vorwort Eikes zum Ssp. 
über den Ursprung des Rechtes auf Erden führt schliefslich als königliche 
Gesetzgeber Constantin und Carl an, auf welchen (also Carl) sich noch 
Sachsenland wegen seines Rechtes berufe. Carls Satzungen für die Sachsen, 
bei und nach der Besiegung und Bekehrung des Landes, waren wie auch 
Ssp. I. 18 darthut im 13" Jahrh. unvergessen. Das hohe Ansehn nun, 
welches die Gerichtsherren, wie z. B. der Bischof von Breslau, der Graf von 


(') Nietzsche Rec.; Allg. Lit. Z. 1827 Dec. Sp. 722 ff., 730; mein Sachsensp. I 
S. xxxıı ff. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 173 


Oldenburg, oben S. 164, der Arbeit des einfachen Schöffen schon beigelegt 
fanden, oder ihr beigelegt wissen wollten, erklärte oder rechtfertigte man in 
einer Weise, wovon jene thomasische Übersetzung ein Beispiel giebt. Sie 
bringt den Satz der rhythmischen Vorrede zum Ssp. V. 151 ff.: dizrecht ne han 
ich selve nicht underdacht, iz haben von aldere an unsich gebracht unse gute 
vorvaren, die Schilderung also des Inhalts als eines überlieferten nicht er- 
dachten Rechtes, in folgende Verbindung mit jener Bemerkung des Vorworts: 
non enim (huius iuris confector Eyke etc.) hoc ius Saxonum invenisse vel sta- 
luisse sibi vendicat usurpando, commemorans illud ab imperatoribus Constan- 
tino (?) et Karulo editum et statutum. Hieran schiefst sich nun die An- 
schauung des Glossators im Prolog und in der Glosse selber, wo er sie noch 
weiter ausbildet und zu wichtigen Anwendungen benutzt. Des alten Privile- 
giums der Sachsen überhaupt gedenkt die Gl. zum prologus, zu 163 u. A., 
II 45, III 81 u. A. Näher giebt sie die Natur des dadurch gegebenen 
Rechtes als eines besondern-zu III 33 $1 dahin an: de coninge hebben ge- 
geven en gemeine recht al der werlde, dat het keiserrecht. Ute dem rechte 
sin etlike lude van dem coninge genomen als de dudeschen unde binamen 
(namentlich) de sassen, und zwar haben diese zuletzt unter den Völkern ihr 
Recht empfangen, 13. Auch ist das Privileg nicht ein den damaligen Per- 
sonen sondern dauernd dem Lande gegebenes. I 31 i. A., II 33 a. E. Be- 
sondre Anwendungen finden sich z. B. 142 zur Erklärung des Unterschie- 
des in den Altersstufen: di Justinianus tiden weren de lude vil starker, wen 
se bi Karls tiden weren, de dit recht gaf: 163, wonach das Kampfrecht 
ein sonderlich von Carl gegebenes ist, III 45 $ 1 über Wergeld und Bufse, 
womit die Kaiser den Sachsen eine besondre Gnade gegen das Kaiserrecht 
erwiesen haben. Hierin liegt also für den Glossator ein unerschütterlicher 
Grund für sein Festhalten an dem Sachsenrecht. Justinian wird ihm durch 
Carl den Grofsen aufgewogen. 

Was bleibt denn aber für Eike übrig? Der Glossator zieht den Schlufs 
der rhythm. Vorrede über die ursprüngliche lateinische Abfassung des Ssp. 
herbei, um zu lehren, Eike habe Carls Privilegium in das deutsche, obwohl 
frei und mit Zusätzen übertragen. So heifst eszum prologus: hir began 
Eike an, dun he in dudesch brachte dat privilegium dat Constantin u. Karl 
den sassen vor ein recht geven, und zu HI 39 $ 1: her Eike, do het ut deme 
latine, dat alle lude nicht en vorstunden in dudisch brachte, vgl. IL45 i. A, 


174 HomeEver: 


III 54. Die Glosse entschuldigt daher z. B. dafs Eike nicht den Erwerb 
einer Sache durch Erbfolge berühre, damit: he brachte in dudische dat he 
vant in latine, I1 36 $5. Sie scheidet ferner seine Worte von denen des 
Privilegii, zu I 14, 19, II 61 $ 1,13 $ 1: Air beginnet de rechtverdige man 
de hochgelovede Repechowere dissen art. mit sines silven worden; zu III 62 
dat sin Eyken wort. Auch der prologus zum Ssp. wird ihm zugeschrieben. 
Im Allgemeinen gilt doch Eike als der Verfasser, als der dem das Verdienst 
des Werkes gebührt, dessen Sätze die Glosse erläutert und rechtfertigt I 68, 
70, I 16, 30, III 26, 33, 37, 53, 62, 75; seine Arbeit ist der blühende 
Stamm, dessen Blume Gesundheit giebt II 36, er heifst der weise und recht- 
fertige II 4, 54, der Pflanzer des Rechtes, welches der Glossator nur be- 
giefse I 19, ja der Meister des Privileg II 36. 

Von dem Privilegium Carls sind ferner nach dem Standpunkte der 
Glosse gewisse Artikel des Ssp. zu scheiden, welche sie entweder gar nicht 
berücksichtigt oder spätern Kaisern zuschreibt z. B. 126, III 82 ff, vgl. Gru- 
pen bei Spangenberg 37 ff. In der That waren dem Rechtsbuche schon im 
13 Jahrh. kürzere und längere Sätze eingeschoben oder angehängt wor- 
den, welche jedoch, wie wir jetzt noch erkennen, in den emzelnen Hdss. zur 
Zeit des Glossators theils keine, theils einige, theils völlige Aufnahme gefun- 
den hatten. Er sah nach jener Aufserung V. 217, 218 in den ihm vorlie- 
genden Texten bald ein zu viel, bald ein zu wenig. Worin fand er aber den 
Prüfstein, um das ächte durch Eike nur umgegossene Privilegium festzustel- 
len? Darauf gehen die Verse 219-221: 

Sicut sub imperü bulla vidi signata 

dona privilegü et Saxis confirmata, 

secundum hoc haec posui, scio quod non errapi('). 
Dafs bei dieser so festen Angabe eines von Carl dem Grofsen oder sonstigem 
Kaiser beglaubigten Sachsenspiegels dennoch eine Täuschung obwaltet, ist 
leicht zu sagen; schwerer die Weise und den Grund der Täuschung anzu- 
geben. Nimmt man im Zweifel an, dafs der Autor selber im Irrthum be- 
fangen war, so konnte er doch eine lex Saxonum, oder eins der Capitularien 
für Sachsen, oder einen Landfrieden den die keiserlike gewalt gestedeget he- 


(') Vgl. Senkenberg de visionibus 61 sq., der obige Stelle aus Grupens Vorr. zum holl. 
Ssp. kannte, und in seiner ausschmückenden Weise von einer aurea bulla Carls spricht. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 175 


vet deme lande to sassen Ssp. I1 66, nicht füglich für den Ssp., ja bei dem 
geringen Umfange oder dem abwegigen Inhalte jener Quellen auch nicht ein- 
mal für den Kern des Rechtsbuches halten. Dagegen hängt der Irrthum 
wohl mit der Angabe vıeler Glossenhandschriften am Schlusse der ältesten 
Recension des Ssp. (III 81 oder nach andrer Zählung III 82 $ 1) zusammen: 
dit privilegium der sassen is gegeven to Sassenborch varı koninge Karle na 
godes bort tein iar u. achthundert iar, in deme sevenden iare sines keiserrikes 
in deme teinden dage des horninges (!). Es spricht für jetzt nichts dagegen, 
diese Erzählung schon der ursprünglichen Glosse beizumessen. Möglich 
also dafs, durch jenen Zug des deutschen Mittelalters alle Rechtsordnungen 
auf Carl als den Gesetzgeber schlechthin zurückzuführen verleitet, ein dem 
Glossator bekannter Codex nicht nur, wie es mit der const. de expeditione 
Romana geschehen, den Ssp. einem bestimmten Acte des Kaisers beigelegt, 
sondern auch dafür eine Art Beglaubigung gegeben hatte, die unsern Autor 
bewog, nach diesem Codex den ächten Text abzuschliefsen. 

Für diese ganze dem Glossator eigene Auffassung des Ssp. als eines 
kaiserlichen Privilegii ist noch folgende Thatsache sehr bemerkenswerth. Jo- 
hann v. Buch hatte eine Zeitlang das Land Jerichow im Pfandbesitz, Klöden, 
Märk. Forsch. II. 254, 260-262. Am 13. Mai 1336 nun gestattet Mark- 
graf Ludwig von Brandenburg den Bau einer Stadt in diesem Lande ad in- 
stanliam et requisilionem strenui militis domini Johannis de Buch capilanei 
et secretarü nostri, und bestimmt dabei: antiguam et reprobatam terrae con- 
suetudinerın cassamus pro eo, quod proles morlui patruelis hereditate avi vi- 
vente patruo ... sin exchereditandi, quod iuri imperiali et privilegio Saxo- 
nico (vgl. Ssp. 15 $ 1) conirarium. Und: volentes, ut universa iura terrae 
secundum curiae nostrae et privilegii Saxoniae iura per omnia obser- 
ventur, Ludewig Rell. VII 30. Unter den Zeugen steht wiederum Johann 
v. Buch. Dieser also kannte nicht nur den Inhalt, sondern gab als ein Haupt- 
betheiligter und als Heimlicher des Fürsten die Bestimmungen wohl selber 
an die Hand. Die Bezeichnung des Sachsenspiegels als privilegü kommt, so- 
viel mir bekannt, aufser der Glosse, ihrem Prolog und der Vorrede zu v. 


(') Die Notiz findet sich meist in der Glosse selber, z. B. schon in der Berliner Hds. v. 
1382 (No. 4), zuweilen auch am Schlusse des Textes, vgl. meine Ausg. des Ssp. III 828 1 
Note.d, und über den Cod. Grup. Spangenberg a. a. O. S. 40, 41. 


176 Homeyer: 


Buchs anderm Werke, dem Richtsteige, nur in dieser Urkunde vor; wir se- 
hen ferner auch in ihr die Sorge für die Geltung des Ssp. und den Gedan- 
ken seiner Übereinstimmung mit dem Kaiserrecht. Gewifs ein neuer Grund 
für die Verbindung jener Arbeiten untereinander und mit Johann von Buch. 
4. Das Ende des sechsten Absatzes zeigt noch in der kurzen Bemer- 

kung V. 223, 224 

Tune processus iudicü in ultimo ponuntur, 

qui solius speculi arliculis texuntur, 
die Verknüpfung mit dem Richtsteige, der in der That ja nur den Sachsen- 
spiegel, nicht die fremden Rechte allegirt. Die Benutzung der sonstigen An- 
gabe, dafs der Rechtsgang ans Ende des glossirten Landrechts gesetzt sei, 
mufs ich der Ausgabe des Richtsteiges vorbehalten. 


IV. 


Schliefslich bleibt noch die Frage nach dem Autor unsers Prologs 
übrig. Ich finde kein Bedenken ihn für den zu halten, für welchen er sich 
giebt, für den Glossator selber. Was der Prolog über die Glosse aussagt, 
pafst genau mit ihrer Beschaffenheit ; in beiden zeigt sich auch dieselbe Gei- 
stesrichtung und Gesinnung; die Glosse gleich den Prolog warnt z. B. strenge 
die Richter I 69, eifert wider die schlechten I 78 a. E, welche sie II 3 die 
Krümmer des Rechtes nennt, erörtert IIl 13 gewissenhaft das Verhalten der 
Pflichten der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit zu einander. Noch mehr Ge- 
wicht lege ich auf den Eifer, mit welchem unser Prolog die Glosse und ihren 
Verf. vertritt, auf das sorgliche Aussprechen alles dessen was eines Autors 
Gemüth irgend bewegt, wie sogar 193-196 gebeten wird, man wolle die 
Schreiberversehen in den Citaten nicht ihm beilegen. Es müfste Wunder 
nehmen, wie ein Fremder sich dergestalt in Stellung und Seele des Verfas- 
sers habe versetzen wollen und können. 

Doch mufs ich eines Einwandes gedenken. Wenn der Glossator die- 
sen Prolog zu seiner Arbeit schrieb, wie kommt es denn, dafs unter so zahl- 
reichen Hdss. nur 5 und nicht grade die ältesten ihn geben‘! Unter mancher- 
lei Vermuthungen nur die, dafs die Abschreiber des ohnehin schon sehr um- 
fangreichen glossirten Ssp. den in andrer Sprache und in gebundener Rede 
verfafsten Eingang als überflüssig wegliefsen, wie dies auch vielfach mit der 


rhythmischen Vorrede zum Text des Ssp. (s. meine Ausgabe I 63) geschehen 


2 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 177 


ist. Beseitigt diese Erklärung den Einwand auch nicht völlig, so halte ich 
ihn doch überhaupt nicht für stark genug, um jene inneren Gründe zu ent- 
kräften. 

Das Gesagte möge rechtfertigen, dafs der Glossenprolog von neuem 
ans Licht gestellt und ihm einige kritische Mühe zugewendet worden ist. 

Über den Abdruck bemerke ich noch. Die Verszeilen sind nach dem 
Mittelreim gebrochen worden, um beide Texte auf dieselbe Seite neben ein- 
ander stellen zu können. Die Noten zu beiden Texten stehen unter einer 
Verszahl zusammen; ein Sternchen geht denen zu dem deutschen Texte 
voran. A bezeichnet die Amsterdamer, B dieBerliner, D die Dresdner, 
G die Grupen-Cellische, L die Leipziger Handschrift, s. oben S. 157, 158. 


T. 
O helion et unitas 1 0 drinumich enicheit, 
heli in trinitate, ein god in der drivalde, 
qui es vera sanctitas 2 du bist in der hilicheit 
summus in aequitate; gar recht in rechtes walde; 
iustitiam non deseris 3 du blifst in der gerechticheit 
mala in puniendo, als du de bosen rurest, 
sic misereris miseris 4 dorch dine barmherticheit 
vitia destruendo. alsus er bosheit strurest. 
Hoc et tuis iudieibus 5 Dit ok dinen richteren sa 
in lege praecepisti, witlich der E bot dede; 
qui „iniquitatibus 6 ‚‚den unrechten wedersta” 
resistite” dixisti, sus din munt tu en sede, 
„spernite avaritiam 7 ,‚wvorsmat de giricheit, 
et me Deum timete, dar tu ok so vorchtet mich, 
1 helion, das hebräische e/jon der Höchste. hei für ei d. i. mein Gott. * drinu- 
mich ADL, du nume ik B. dryvaldicheit B. 
3 * bobin D. 
4A * also du B. 
5 Haec L. et AGL, in BD. * sa f. D. 
6 resisti B, resistere G. * czu en L, zozen A, czu czin D, tu em B. 
7 richtet B. Vgl. 2 Mose 18 V. 21. 


Philos.-histor. Kl. 1854. Z 


178 However: 


diligite iustitiam, 8 ok minnet de rechticheit 
prudentiam habete”. in rechte sit vorsichtich.” 
Ab his iudex iustissimus 9 Moyses dat ni ne lit, 

non deviavit retro, he bot dat de richtere 

vir Moyses piissimus 10 dit hilden, also Jetro rit, 
consiliante Jetro, so weren se rechtere, 

qui has virtutes iudicem 11 wen we defse dogede hat 
habere demandavit, de is valsches lere; 

tunc eum esse vindicem 12 he iach: wetet dit sin, dat 
Dei commemoravit. he is godes wregere. 

O quam magnum ministerium 13 O wu grote weldicheit 
quod iudici est datum, de richter het van gode, 
Dei habes imperium 14 tu em spriht de gerechicheit 
cum tibi sit mandatum: werlik in godes gebode: 
destrue, edifica, 15 buwe unde buw tubrik, 
evellas atque planta, plante unde utrode, 
insontem vivifica, 16 den guden holt levendich 
tua potestas tanta. den bosen gef dem dode. 
Non secundum faciem 17 Richte na dem scine nicht 
cuiusquam iudicabis, mer na bescrevenen rechte, 
scriptae legis aciem 18 wat iemande unrechtes schicht, 
factis adaequabis. de dat ut recht verslechte. 


9 * Moses liels nicht davon ab; dat inne syt A, daz in diz D, der ny diz L, B ist 
defekt. heme bot A, he hit B. 

10 Jethros Rath, 2 Mose 18. * Für Jetro rit ıst in D eine Lücke. recht 
here A, richtere B. 

11 quum B. * togunde B. 

12 iudicem L. * He iach: wetet dit sin nehme ich nach L an, da wissen mit dem 
acc. c, infin. stehen kann (iz uuissa chumftig uuesen min improperium Notker Ps. 68, 21). 
Her ioch wissit dis sin L, Her iach wisset daz diz d sin D, Her ioch wesynt dyt se synt A, 


He wete ok (Lücke) B. wregere A, richtere BDL. 
143 misterium D, misterium ABGL. * O welke grote gewaldicheit B. 
14 spreke B. gebode B, bote DL, Zute A. 


15 edificia L. evelles ABG. Vgl. Jeremia 1, 10. 

16 * halt ADL, beholt B. 

17 * dem scine lese ich nach faciem statt den (der) sune der Hdss., was bedeuten 
könnte: nach Minnen, Gnaden. sunder B. 

148 * schicht nach dem Reime, schit ABD, schit L. de dat ut r. v. B, d. i. die 
jemanden zugefügte unrechte That mache aus dem Rechte wieder schlicht, gerade; dy tat 
iz (ist L) r. o. ADL palst weniger zu dem lateinischen. 


19 * Verkeret statt des sinnlosen Yorberet der Hdss. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


Non te dona superent 19 Yerkeret de vorchte dik 
neque terror potentum, eder des riken mede, 

nec sic de te fabricent 20 du werdest enem wee gelik, 
ex homine iumentum, hirvan sprekt de prophete; 
de quo ille propheticus 21 de man vornam nicht werlik 
sermo diu praedixit, wat he vor ere hedde, 

hoc in honore positus 22 des wart he enem wee gelik 
ipsum non intellexit. deme he gelik dede. 

Zelus te non exeitet 23 De torne nicht entfenge di 
nec favor amicorum, noch de leve der mage, 

ut falsum os sententiet 24 dat an ordelen icht geschi 
in prolatu verborum. unrecht in diner sage. 

Hoe in nostris iudieiis 25 Beware wi dat richte sus 
summopere vitemus, wi sint rechte richtere, 

tune sumus sine vitiis 26 Godes vorchte blift in us, 
et te Deum timemus. so si wi valsches lere. 
Velle cum posse eroget 27 De/fses willen unde macht 
huius Deus Deorum, lat Got der Gode wassen, 
et hoc ut quaeso condonet 28 ik bidde gef defse andacht 


iudicibus Saxorum. 


Quondam cum esset puritas 
hominibus vicina, 


den richteren der sassen. 


Wilem do de reinicheit 
was der lude nabore, 


179 


richen (richens D, richteres A) 


mite ADL. B ist defekt. 

20 ex ABGL, ae D. V. 20 bis 22 gehen wohl auf Psalm 49 V. 13, 21. 

21 de ADL, a BG. * werlik f. B. vor ADL, zu B. 

22 * des ADL, aun B. 

23 Zelusque AD. excitat DL. * De ADL, Dyn B. 

24 hos BG. * nicht schi A. an dynen sagen D. 

25 sine opere BG. * Beware ADL, holde B. 

26 * vruchte B. 

27 dietorum BG. * .8.d.g.w. DL, /. g. den guden w. B, sa g. d. g. waren A. 

23 *defse B, dis L, diz D, feste A. r. d. sassen DL, r. van s. B, richten ver- 
faren A. 


gerechtigkeit B. 


Z2 


29 * Wilen d. d. AL, W. er do D, Hir vormals dun B. 


180 


30 
31 
32 
33 
39 
38 
39 
40 
4 
42 
43 


Homeyver: 


non elegit humanitas, 
sed iussio divina 
praesidendum iudicio 
iudicem evocavit 
expertem omni vitio, 
quem Deus nominavit. 
Putas serutator cordium 
ne elegit iustum, 
sanctum tenentem medium 
et in Deo robustum? 
Ut Moysen rectissimum, 
cui Josua successit, 
Gedeonem fortissimum, 
quorum nomina expressit. 
Saepe hoc in Iudicum 
actis reperitur, 

in Regum non modicum 
de his invenitur. 

Istis Deus scientiam 
legis inspiravit, 

facti aequiparantiam 
per se iudicavit. 

Heu proh dolor, electio 
divina nunc defeeit, 
quia venit infectio, 
peccatum hoc perfeeit. 
A terreno arbitrio 
iudices arbitramur, 


eligit G. 


possidendum i. i. evacuavit B. 


ex parte o. v. quod BG. 


ne elegit ADL, ne eliget G, te elegit B. 


iustissinum D. 
modum G 
Deus ADGL, docet B. 


30 


31 


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33 


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41 


42 


43 


dun kos nicht de menscheit, 
Got hadde der richter kore. 
We so rechtverdich was dar, 
dat en Got recht irkante 
unde alles wandels bar, 

Got den to richter nante. 

We de herten spehen kan 
kos he icht den besten, 

enen hilgen middelman 

in Gode enen westen? 

Alsus Moyses irwelet wart, 
den Got recht irkante 

unde Josua der helt, 

Gideon ok Got nante. 

Nicht wenich in der Richter buk, 
dar ir werk bescreven sint, 
und ok in Regum genuch 
man van sulker schicht noch vint. 
Defsen Got ingeistende 

gap wisheit alles rechtes, 

des rechtes understende 

sin munt en sede slechtes. 

O we mi, Got en kiset nicht 
nu leider de richtere; 

met wergift hebbe wi geplicht, 


wen wi sint nu sundere. 


Unse bet de sweret uns, 
wen wi kisen den man 
* recht f. D. 


* spehen ADL, konnen B. 


* ingegestet hat B. 


Gott selber fällte das der That entsprechende Urtheil. 


deficit D. 


* Dem Gift der Sünde haben wir uns zum Dienste verpflichtet. 
* bet d. i. der Apfelbils; difs d. fw. ADL, bete besweret D. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


sic morsu nostro proprio 44 de uns deit unrechtes duns, 
occulte laceramur. dit hebben wi uns selven gedan. 
Propter peccata populi 45 Dorch des volkes missedat, 

et ut magis puniantur up dat Got punire, 
obscurantur oculi; 46 dat star der richter ogen hat; 
iudices transformantur, se derven in der gire, 

ut pervertant pauperum 47 dorch gewin verdumen se 
sententiam pro lucro; den armen met der verde; 

ob amorem munerum 48 der gave vromen nemet he 
ipsos transfodit muero. unde delet en dem swerde. 
Hoc fit ut patientia 49 Dit geschit dat de duldicheit 
eos donet coronae, en irwerve de crone, 

verum omnis dementia 50 ende aller iamericheit 

tune finitur mucrone. gift en dat swert tu lone. 

Sie saepe a pessimis 51 Wen de guden gebetert sin 
boni meliorantur, \ so komen se tu den besten; 
locantur cum iustissimis, 92 de bosen richtere gan hin 
mali igni legantur. wech in dat vur tu lesten. 
Ut serpens pro consilio 53 Also dorch rat de slange vort 
terrae coadunatur wart negit tu der erde, 

et hie pro fratrieidio 54 sam Cayn dorch bruder mort 
ut Cayn terreatur. defse bevende werde. 


44 * dunst B. 
45 * »ynigete D. 


151 


46 steht lateinisch in BG nach V. 48. * dat st. d. r. ogen hat L, d. i. der 
Staar hat die Augen der Richter, dez st. o. d. r. D, daz dar d. r. o. hat A, dat dat dy 


r. ok hat B. derven A, terben L, vorderven B, sterben D. 
47 * werde L. 


48 49 50 Das Schwert trifft den Unschuldigen, dessen Geduld ihm die Krone des 


Lebens erwirbt. 
48 * em dy B. 
49 paciam eos donec tirone G. 
50 * elende B. 


52 ligantur D. * de b. gen recht hin etc. A, d. b. gan in dat ewige vur bi dem 


lesten B. 


53 * vort ist Vermuthung; 4? dorch dit rad u. dy slange B reimt nicht; Also d. r. 


d. s. dort ADL (cort A) giebt keinen passenden Sinn. 
54 ut frater Cayn BG. * sines bruder B. levendige B. 


182 Homesyver: 


Ut Lamech adulterium 55 Also an Lamech wart 
cui te coaequasti, geschent de overhure, 
sit tibi improperium, 56 worsmat met Nemroth din vart 
qui ut Nemroth peceasti. werde unde din unvure. 
In undis tua natio 57 Also in der sintflut din art 
diluvii demergatur; wverderve in den unden, 
igni haec generatio 58 sam Zodoma din hinnevart 
velut Sodoma tradatur. slinde dat vur der sunden. 
Josephi venditoribus 59 So Joseph de brodere sin 
te assimilasti, werkoften hen in nide, 
manes in pudoribus 60 darvan em wart salden schin, 
cum hunc sublimasti. er schemede du irlide. 
Hie ut Her Jude filius 61 Als up Judas sone Her 
a domino perdetur; si up di Godes rake, 
tu erranti similis, 62 One tot up di seder 
mors One tibi detur. si met der Godes wrake. 
Altissimi ut Pharao 63 Din levent alse Pharao 
sentiat furorem, wreysche des hogesten grimme, 
vindietam eis attraho 64 du werde verdumet so, 
et barbae nitorem, tume teiken din bart glimme. 
qui cultores vituli 65 Dat swert irmorde tu hant 
morti destinavit; di sam des kalves knechte ; 
sint de coetu populi, 66 blif met den de de erde slant, 
quem terra devoravit. gi sint gelik unrechte. 
«55 Lamech 1 Mose 4, 18. * ubel hure L. 
56 Nimrod 1 Mose 10, 8. 9. sic G. properium L. Menroth BG 
* werde u. d. unvure D, wedder mid d. u. A, werde u. din L. w. u. unhure B. 
58 * nervart B. vor d’sunden hin A. 
59 * iudea L, ynden B. 
60 * salden B, selden AD, solde L. schende din B. 
61 Her die Form der Vulgata für Ger Judas Sohn, 1 Mose 38, 6.7. Her Jude nach 
dem deutschen, statt Rec Jude A, Herinde BDGL. perdatur BD. 
62 One, Genitiv von Onan, 1 Mose 38, 10, Eve A. * Ole tot A, O we dat B. 
63 vreysche ADL, in dat vur B. 
64 Der Zusammenhang wird deutlicher, wenn man V. 65 vor 64 liest. b. nito- 
rem des Bartes Versengung. * du werde DL, du werdest B, de werde A. 
grymme B. 
65 morti A, morte die übrigen. * bi hant B. 


66 2 Mose 15, 12. sicut B. * vorslanc B. 


67 


69 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


In plaga murmurantium 67 In der murrenden plage 
ipsi inveniantur; unde in der slangen biten 
serpentum lacerantium 68 gevunden wert er clage, 
dentibus destruantur ; er tene se tu riten. 

et sieut promissio 69 Also dat gelovede lant 
dubiis negabatur, nicht wart den twivelmuden, 
sie istis remissio 70 ruwe si di unbekant, 
nequaquam tribuatur. de düvel mut din huden. 

Ut Oreb faciliter 714 Licht sam Oreb he werde 
hostibus subdentur, sinen heteren underdan, 

ut Sizara viriliter 72 Zizare nagils herde 

clavo perforentur. mute em dorch dat hovet gan. 
Eo quod male gladium 73 Dorch dat se des gerichtes swert 
iudieii tulerunt, dragen unredelike, 

ut Saul propter odium 74 sam Saul sint se des wert, 
hi eos transfoderunt. dat it se dorch strike. 
Eorum uti Roboam 75 An en als in Roboam 
stultitia damnatur, er hovart verdumet si, 
domus ut Jeroboam 76 wverderf als Jerobovam 
eorum conteratur. sinen kinderen blive bi. 
Ezechie infirmitas 77 Ezechias swer en swer 

et Manasses infamia unde Manasses missedat; 
sit praedietorum firmitas, 78 eres heiles vestener 


Ammonis diffidentia. 


68 4 Mose 21, 5. 6. 


et s. promissionibus vergebatur B. 


si Ammons biloven rat. 


* czwifelten luten D. 


183 


71 Buch der Richter 7, 25. * heteren entsprechend dem Aezzern DL; hezen A, 
heiteren B. 
72 Buch der Richter 4, 22. Sizara D, Zizara A, Zizare G, Zazara L. * iz 


hobet ADL, sin herte B. 

73 Eo A, Et die übrigen. 

74 hi eos (hüs A). Geht Ai noch auf die Aostes, oder sind es die bösen Richter, die 
gleich Saul sich (eos für se) oder das Herz (etwa cor statt eos) durchbohren? Das deutsche 
ist klarer. * snyde B. 

75 41 Könige 12, 13 ff. 

76 1 Kön. 15, 29. 

77 2 Kön. 20 u. 21. * sveren sver der Hdss. habe ich in 
sver en sver, schweres Leid ihn beschwere, aufgelöst, um ein Verbum zu gewinnen. 

78 sit statt sic der Hdss. * bevester B. dyloven A, bilouben L, balouben D, 
Jynene (undeutlich) B. öyloven ist der Genitiv, und 2. rat der ungläubige Sinn und 


Eorum ADL, quorum BG. 
eorum ABDL, corpus G. 


insania BG. 


154 


HoMmMEYER: 


Eorum avaritia 79 Alse Jesi sin giricheit 

ut Jesi profieiat, en ere tu vromen sta, 
leprarum immunditia 80 van der maselsuchticheit 
facies eorum palleat. er antlat verbleike sa. 

Ut Sedechie dignitas 81 Zedechias werdicheit 

eorum finiatur, en werde up der erde, 

et eorum insignitas 82 alle ere achtbarkeit 

in fine demerdatur. sam de bescheten werde. 
Sed traditor iustitiae 83 Vorreder der rechticheit 

tu recte nominaris, scal din name. vort heiten, 
ut Judas pro munere 84 also Judas dorch de giricheit 
tradere non moraris; worretstu sunder beiten, 

iste Dei filium 85 de den Joden Godes sone 
Judaeis venumdedit, werkofte gar velschliken, 
tuum falsum auxilium 86 den rechten diner hulpe don 
insontem falsis dedit. den walschen gap velschliken. 
Da eis o tu Domine, 87 Gif here, dat ok en seil 

ut fune finiantur, hir er verrade ende, 

sed ut Judas in nomine 88 mer also Judasses meil 
nunquam obliviscantur. er scam sic nummer lende. 
Binata contritio 89 Twivacht vorstoringe 

quae malis minatur de drowet den werbolgen, 
et vitae subtractio 90 wen des lives stervinge 

cito eis sequatur. den richteren mute wvolgen. 


- 


Wille, hier der Ammoniter Götzenglaube, der „ Greuel” 1 Kön. 11, 5. 7. 33, 2 Kön. 


23, 13. 
79 


des Ssp. 


s0 
to) I 
82 
84 
86 
valschen 
gab den 
87 
88 
89 
90 


Vom geizigen Gehasi 2 Kön. 20, 27. Die Form Jezi hat auch die rhythm. Vorr. 
239. 

* vorbleiket sta B. 

2 Kön. 25, 7. Fehlt lateinisch in BG. * Nach en hat B noch ere. 

* Alz D. bescheten gleich demerdatur B, besplissen AL, bespissen D. 

* vorrydestu B. 

falsis ADL, falsum BG. * den r. hulpestu don (halfst du übergeben) den 
vo. B, d. r. dyner helfe tun (f. L) d. v. gap v. ADL. Deiner Hülfe Thun über- 
Gerechten falscher Weise an die Ungerechten. 

* mute vorrade er ende B. 

* schande s. n. ende B. 

* wwivalte A. vorbolgen B, verbulgen A, vorvolgen DL. 

steht in A schon vor V. 85. * mit des AL. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 155 


Heu iudices in iure sunt 91 Owe in rechte richtere sin 
plerique minus triti, sumwilen unvorstendich, 
iustitiam si diligunt 92 is de warheit wol bi en, 
iniuriantnr liti; er recht is missewendich. 
sed non haec malitia 93 Dit is doch nicht inwendich 
intrinseca suggessit, van wvalschen bosen rade, 
cum in ignorantia 94 er envalt maket wendich 
intellectus recessit, er vornunfte state. 
et si legis sententiam 95 So oft se rechtes wisheit 
multum desiderabunt, vul gerne an sik sen, 
non tamen sapientiam 96 doch en mach ere begerlicheit 
se ipsis ita dabunt; en neiner wisheit jen; 
cum intelleetus decisio 97 wen ane den hilgen geist 
ad nullum convolabit, kan nimande wisheit werden 
nisi quem flatus divisio 98 noch ane sine wulleist, 
hac sancti inspirabit. wen he deilet se up erden. 
Ergo non omnes speeuli 99 Darumme nicht like wol 
huius cognoscunt iura, worstan se des spegüls recht, 
cum unius ingeni 100 wen in den luden nicht sol 
nostra non sit natura. sin einer vernunfte decht. 
Unus iuris subtilia 101 ‚So der E behendicheit 
subtilius inivit, de dorchgeit behendelik, 
et alter difhieilia 102 iene de bewornicheit 
diseutere nequivit. kan nicht untwerren deme glik. 
91 pleri BGL. * sumwilen AL, so in win D, dywilen B. 
92  iniurianti GL. 
953 sed hoc non m. intrinsecus successit BG. * missewendich v. b. v. B. 
94 in f. BG. 
95 multi G, nulli B. * vul B, vi2 ADL. 
96 sapientiam ADL, scientiam BG. * dat macht A. borgerlicheit B. 
98 hac sancti setze ich statt hanc sci ADL, Roc facti BG und verstehe: welchen 
nicht die Austheilung des heiligen Geistes mit dieser (der decisio) erfüllt. spirabit A. 
99 rogo A. 


101 * de B, des ADL wohl verderbt statt der oder desir. Der Sinn ist: der eine 
durchdringt gewandt die Feinheiten des Gesetzes. Auf solche Subtilitäten des Ssp. macht 
die Glosse mehreremal aufmerksam, z. B. zu III 78 $ 5, II 36 a. E.: merke it evene, wan 
id is ein weinich behende. v 

102 * verworrenheit B. n. u. ADL, aniwerden B. 


Philos. - histor. Kl. 1894. Aa 


156 


103 
104 
105 
106 
107 
111 
112 
was 
113 
114 
° 115 

116 


dem 


Homeyver: 


Hic tunc iura speculi 
sic pro se detexit, 

ita motum populi 

suae parti annexit. 
Constructioque varia 
sie genuit rancorem 

et diversa contraria 
pepererunt errorem, 

ut speculum Saxoniae 
iam multi studuerunt, 
et sensum usque hodie 
minime intellexerunt. 
Si iura scripta ostendere 
pro se potuerunt, 

cum illis tamen defendere 
se non valuerunt, 

cum lex legi contraria 
in eo reperitur, 

et diffusa materia 
confusa invenitur. 
Licet ista scivimus 

et sensimus errorem, 
non tamen inivimus 

de facili laborem. 
Quia si corrigimus 
stulti opinionem, 
profecto dirigimus 

in nos derisionem. 


* den A, dem zunc und dem Sinne gemäls, dy B, @’ L. 
* das volg hecht D. 


partis BG. 
* birt ADL, gedort B. 

* erlicheit B, onsienheit A. 
iam f. BGL. 


* weders a. D. 


* mer, die Kunde, Geschichte, hier nur zur Verstärkung des Hauptbegriffes: 


das Recht aussagt. 
scinus BG. 
* doch f. AL. 


coruimus D, corrimus A. 


* von iu han A, v. e. gan B. 


angan B. 


103 


104 


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111 


112 


113 


114 


115 


116 


Defse den des spegils recht 
vor sik wil duden jo, 

sus wert an em dat volk gehecht 
unde wenet it si also. 
Mengerleie dudinge bert 

in rechte bewornicheit, 

darvan grote erringe wert 

unde deilet crichlicheit, 

so dat der Sassen spegil noch 
selden rechte wert vorstan, 

wu wele se en lesen doch, 

oft en einer joch buten kan, 
he ne kan bi den besten nicht 
nochten sin sake weren; 

oft dat recht wol vor em sprikt, 
so kunnen se dat verkeren, 
dorch dat in em dicke lut 

en recht weder dat ander, 
wat in rechtes mer is gut, 

dit steit verre van einander. 
Alleine wi dat gewust han 
unde er werren werlike, 

wi wolden doch nicht anevan 
de arbeit lichtlike. 

Is dat wi des dummen wan 
bringen in en gelimpe, 

so muten wi van em han 


sin uppichlike schimpe. 


irduten D. 


wert ist bei deilet als wiederholt zu denken. 


* joch f. BL. 


* in 


duten (usin DL) kan auswendig weils. 


Wat inme rechte my dunket gut B. 


* gewizen h. A, wol wisten B. 


den arbeit AD. 
en gelimpe B, uz ungelimphe ADL. 


in 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


Superbum si tetigerimus 
verbis exprobramur, 
malum se excitaverimus 
nugis laceramur. 
Malivolos postponimus 
cum actis eorum, 

non eorum intendimus 
sed laudi bonorum. 
Quid nobis de impiis 

si placemus iustis; 

est beatitudinis 

pati ab iniustis. 
Nostram erucem ferimus 
ut et Christo sequamur, 
zelus eis erimus, 


ut a Deo diligamur. 


Amoris duplicitas 

ad hoc nos provocavit, 
quod nostra simplieitas 
hoc opus compilavit. 
Prima exhortatio 

ab illustri processit, 
cuius radicatio 

se sie bonis ingessit, 


4118 * suke wort B. 


117 Wert des stolten wan gestort 
van uns edder des bosen, 
118 se spreken uns smehe wort, 
met logenen se uns closen. 
119 De archwüllen late ik hi 
mit allen eren unseden, 
120 nicht eres loves gerte wi 
dest wi der guden hedden. 
121 FVat is uns der bosen sproke, 
oft wi behagen den rechten, 
122 twar dat is der salde roke, 
de de bosen anvechten. 
123 Sus wi unse cruce dragen, 
up dat wi Christo volgen; 
124 is dat wi Gode behagen, 
so sint se vast verbolgen. 


LY. 


125 Twierleie leve hat 
uns gebracht in de arbeit, 
126 dat des spegils apparat 
makede unse envaldicheit. 
127 De erste anwise quam 
van vorsteliken schine, 
128 des utgank, als em getam, 
warp de wortelen sine 


157 


closen haben deutlich ADL, cZ/oren undeutlich B. Das sonst 


unbekannte e/osen weils ich nur auf c/audere, engl. to close — closener ist noch ein Manns- 
name —, oder auf das holländische klosen, klofsen klöppeln zurückzuführen, obwohl der 


Sinn dem /acerare wenig entspricht. 
119 * stede wille B. 
120 * den guden hetten D, des 


inseten B. 
. heten AL, des g. heiten B. 


121 * spreke B, spruch AL, sproch D. 


422 est A, et BDG, e est L. 


* selden (salden L) ruch den ADL. 


124 is dat B palst zu dem folgenden besser, als der übrigen uf daz, was freilich dem 


lateinischen gemälser wäre. 
127 *e. a. ADL, anwisinge B. 


Ara 


188 Homever: 


ut ab eo prae illustribus 129 in gut, dat he de warheit 

verum plus amatur; vor anderen vorsten hat lıf, 

ideo veris monilibus 130 darvan he de vorspan dreit, 

virtutum decoratur. de vru Ere an em clif. 

Otto persona nobilis 131 Hertoge Otte van Brunswik 

de Brunswyk dux hie dietus, des edeln namen lis, 

omnibus amabilis 132 over al is he liflik, 

honorum flore pietus. eren blut sin pictur is. 

Factum iure nomini 133 De werk gelik deme namen sin, 

in eo concordabit, wen he is vinsters lere, 

dux certe est homini, 134 he vüret in der eren schin 

dum eum illustrabit. de irluchte luchtere. 

De suis virtutibus 135 Allene dat noch vele mer 

cum adhuc restat multum, wol an em tu loven si, 

percipe in nueibus 136 wis unde rechtverdich is her, 

quod habet iuris cultum, dat scaltu merken dar bi, 

quod in magna potentia 137 dat he het so grote gewalt, 

nec sic delectabatur, dat en de nicht werlustit, 

quin pro iuris scientia 138 he ne het tu der glosen spalt 

nos multum hortabatur. uns ummer dar getrostit. 

Vere veri est simile 139 Twar dat is der warheit gelik 

nolle derogare dat he nicht unrecht wolde, 
130 weris in BG * vru AD, vro° L, van B. clevet B. Der Sinn ist: 


wegen welcher Wahrheitsliebe er die Spange trägt, welche Frau Ehre (s. Müller Wörterb. 
I 444) selber ihm anheftete. 

131 dux f. B, hertoge G. * V. 131 hat A nach 170. den emanne lit B. 

132 bonorum BG. * sin ADL, he B. erenblut Ehrenblüthe. 

134 * der irluchten L, di lichte B. Der Sinn: er der erlauchte Leuchter führet 
im Glanz der Ehre, heilst also mit Recht dux. illustris. 

136 * proven A. 


137 quod ADL, gui BG. ne A. * nicht verlustit, nicht die Lust benommen; 
darin he nicht vorluchtet B. ö 
138 quin DL, cum BG. * he ne] hern DL, her A, he B. Die Negation, durch 


welche hier das quin ansgedrückt wird, vgl. Glossar zu Ssp. II 1, 598, sollte den Conjunc- 
tiv nach ziehen. gespalt B. Für spalt bietet sich keine andre Erklärung mir dar, als 
das in der Glosse so häufige Scheiden der Sätze und Begriffe, namentlich um Widersprüche 
im Ssp. zu lösen. 


139 iniuriari D. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 189 


iuris, qui quod est utile 140 de al de lude nuttelik 
vult cunctis declarare. met rechte gerne irvulde. 
Altera inductio 141 De ander ambracht quam 
fuit naturalis, up mi van sibbe rechte, 
quod speculi profectio 142 dar van den spegil getam 
ostenderetur talis, dat em worde de slechte, 
quod opiniones litium 143 dat der lude wan der strup, 
in vero demonstrentur, wat met der warheit borde, 
et vina vera vitium 144 sam der reven warer drup 
ex falsis extorquentur. gar ut geprefset worde. 
Haec princeps cum milite 145 Dat de irluchte bat 
Conrado postulavit, vul met hern Conrade, 
et Sifridum diligite, 146 hern Sifride he lif hat, 
qui ista impetravit. de’s irbat vul drade. 
Hi generosi milites 147 Twar dit edel ridder sin 
atque vere bene nati unde wolgeborn irkennet, 
iustitiae sunt complices ? 148 se volgen deme rechte hin 
et de Buk cognominati. warı Buk bruder genennet. 
Fama et commendatio 149 Er lof laten wi rugen hi; 
horum per nos quiescat, machtelof min munt verbert, 
140 qui quod D, quique A, quod BGL. * allen luden B. irfulte D, irdulte L, 
dulde B, wolde A. 
142 perfectio A. * dat em worde de slechte wohl: dals ihm der geschlichtete 
ordentliche Zustand zu Theil würde, d. e. vunden d. sl. B. 
143 dieitum A. vero ADL, iure BG. * daz der lute wan der struph (sturph L) 


ADL, dat di lude van der scrift B. Den geforderten Sinn des Verses: dafs aus dem Streit 
das wahre erscheine, weils ich in den Worten nur so wiederzufinden. Der lude wan (vgl. 
V. 210) der strup soll opiniones litium wiedergeben, mit freilich ungewöhnlicher Bedeutung 
von strup, s. das Glossar. Wat m. d. w. borde ist, da sik vor borde fehlen mag (Müller 
W. 1 153°): was darin wahr ist; demonstrentur wird durch ui gepresset mit ausgedrückt, 
so dals der Gedanke der V. 143, 144 überhaupt so zu fassen: damit die in den Streitsachen 
geäulserten Meinungen, insoweit sie mit der Wahrheit stimmen, gleichwie der Reben ächter 
Saft ausgeprelst werden. 

144 vina ist Vermuthung nach una der Hdss., ein uoa erlaubt der Plural extorquen- 
Zur nicht. * w. drup A, w. druph DL, van der drucht B. 

145 *vul B, vi! ADL. 

146 vere f. BG. * Czwar DL, Swar A, Eiwes B. 

148 Buük L, Buch AD 

149 horum per ist mit Hülfe des deutschen er gebessert aus hec inper D, herz per A, 
hoc nuper L, super BG. * rowen A. er hof lude wi rugen hir machtelos myn 


munt vort B. 


190 


150 


HoMmeEYes: 


cum eorum laudatio 

ut propria vilescat. 
Nunquam laudare proximos 
hoc nostri fuit moris, 
sed hos vocamus patruos 
fratres genitoris. 

Nemo a suo patruo 
digne commendatur, 

sed laudi ab extraneo 
potius eredatur. 

Unum tamen recolimus 
in eis commendandum, 
quod iuri sunt propinquius, 
quod est considerandum 
in eo, quod assidue 

pro his preces fuderunt, 
quasi hoc opus congrue 
per os nostrum cuderunt. 
Nunc ponentes precaria, 
nune imperaverunt, 
dicentes necessaria 

quae postulaverunt, 
quorum vero non potui 
resistere praeceptis, 


ut ADL, ac BG. 


wente wu unse hof scal sin B. 


151 


* Hovede B. 


150 wu wele uns love in si, 
eigen lof belachet wert. 
1451 Lovede ik de vedder min 
dat were min sede nicht, 
1452 de mines vader bruder sin, 
de love ik met neiner schicht. 
1453 Nummer nein man werdichlik 
van na magen gepriset wert; 
154 der vromden lof is erlik, 
wen dat beteren loven bert. 
155 Ein ding wi doch gemerket han 
dat wol merklich an en si, 
456 deme rechten se vul na slan, 
dat mach man merken dar bi, 
157 dat se also stedelik 
umme dit werk uns beden, 
158 dat se dit werk met uns gelik 
dorch unsen munt smeden. 
459 So wente se uns vleeden, 
darna boden set met walt, 
160 se jachen, dat set reden 
des were not mennichvalt. 
161 De vulbort do muste wi 
bi not der anhaft geven, 


* wu v. u. l. in si A, we vlen uns lobe wi sin (sy D) DL, 


152 patruos AD, pat’rinos G löst Grupen Vorr. zum holl. Ssp. 15 in paterinos, bei 
Spangenberg 32 in patrimos auf; die etwas undeutlichen Züge in B und L lassen das rich- 


tıge patruos zu. 


153 
154 
155 
157 
157 
158 
159 
160 
161 


patrono BG. 

* birt ADL, entdert B. 
* geprobit Ian 

158 f. lat. in B. 
* alzo ADL, ok B. 
hos G. 
* wente B, wen AL. 
* spreken B. 
* anhaft B, urhap ADL. 


# cheyner sch. L, n. slicht B, cleiner sch. AD. 


doch beruht nur auf Vermuthung. 


beden DB, beteten A, beten L, bedeten D. 
* smeden B, smeteten A, smeten L, smedeten D. 
darna ADL, noch B. 

reden (riethen) B, gereten AL, geretten D. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


coram eis obmutui 

et consensi inceptis. 

Et vere non immerito 
istos exaudiebam; 

primo subsum domino, 
cui me sic adstringebam, 
ut ei quod est utilius 
constringar persuadere, 

si me nolo infelieius 
periurio punire. 

Ceterum dignum duximus 
preces exaudire, 

cum in corde posuimus 
eis obedire. 

Istos ut patrem corporis 
me sensi amare, 

propter quos modum operis 
incipiam narrare. 


Modus huius opusculi 
sie intelligatur, 

in primis textus speculi 
legibus probatur. 

Pro certo debes credere 
in lege quae nominatur; 


162 dorch er bede uns verle 
al erres wederstreven. 
163 It was nicht redelere, 
dat ik se horde hir an; 
164 de irste is min herre, 
deme ik mi verbunden han, 
165 dat ik em dat nuttelik 
mute raden an den sinen, 
166 oft ik nicht wil meinedich 
mi gar pinlike pinen. 
167 Uns der ander bede wert 
dunket, dat wi se twiden; 
168 min herte lenger wen wert 
wolde eren horsam liden. 
169 Als minen vader ik si 
wil in herten minnen, 
170 en tu live wil wi hi 
der glosen wis beginnen. 


Nr 


171 Defses werkes wise is 


unde man scal se so verstan, 


172 dat den text des spegils 
wi met leges gemerket han. 
173 Vor ware gelove des, 


in der lex de hir wert genant, 


191 


vorle ADL verliels st. vorlet, wie vorlan st. 


* met deme B. 


erres d. i. früheres, eriz A, ırs DL, 


* lenger wen vert D, d. i. länger als vorig Jahr, scheint für beständig zu stehen, 
5 5 ’ 8 


* Also wil ik si in minen h. m. B. 


162 * bede B, beite L, bode AD. 
vorlaten. dorch e. b. mute wi vorlere B. 
ores B. 

163 vero BGL. * vorhorde B. 

164 dominio A, dominis G. 

167 * gebeden B. 

168 
leger wen v. AL, weuert B. 

169 me f. BG. 

471 speculi G. 

172 * pruvet A. 

173 * geloube dez ADL, wi geloven B. 


HomeEyver: 


hie textus, si scis quaerere, 
sensus investigatur. 

Huic si contraria 

lex allegatur legi, 

tunc, abiecta varia, 

quod verum est redegi 

ad praesens hoc opusculum, 
et contraria signavi; 

ne impugnetur speculum 
astute sie praecavi. 

Quod leges sunt contrariae 
sic erit intelligendum: 
cum diverse materiae 
dissimile sit ponendum, 
tunc lex hoc loco consentit 
quod ibi prohiberet, 

cum prodesse rex sentit 
quodque illic noceret. 
Quare, si quem inveneris 
contraria allegantem, 

quam in opere reperis, 

et opus annihilantem, 


174 


174 di ne schele an der suke wes, 
wert des spegils recht irkant. 
175 Worde wol ein keiserrecht 
weder dat ander genennet, 
176 so late ik dat werrecht, 
unde dat slichte is erkennet 
177 dat bringe ik in dat apparat, 
de wedern nen ik tware; 
178 sus des spegils impugnat 
ik allet vor beware. 
179 Dat rechte weder sik sint 
man dat so vernemen scal: 
180 aller schichte underbint 
lent nicht ein gesette wal, 
181 sus de lex hir vulbort dut, 
des leges dort nicht staden, 
182 dem keiser hir duchte gut, 
dat em dar dunket scaden. 
183 Is dat du den ankumst, 
de de wedern rechte sprikt 
184 wen als du se hir vernünmnst, 
oft he dat werk dut tu nicht, 


in B, hie (d. i. hier in lege) die übrigen. * dirn (dir A, dez D) schele a. 
d. s. wes ADL, wenn es dir nur nicht am Suchen gebricht, so etc.; dar an scele d. s. w. B. 
recht ADL, nicht B. 

176 D. i. die Controversen innerhalb des römischen Rechts lasse ich bei Seite, und 
was als das rechte anerkannt wird bringe ich in den Apparat. * so Iyte ik dat varen 
vor eyn recht Met slichte is erkennet B. 

177 
ADL, dy weder eyn ander iware B. 

178 precanti BL. * alliz ADL, d. i. beständig, a? daz B. 

150 est D. * aller sch. ADL, alle dat slichte B. Der Ausdruck ist lateinisch 
wie deutsch dunkel. Der allgemeine Sinn scheint: abweichende Sätze sind nicht zusammen- 


ad hoc opusculum presentem A. * de wedern (widern L) nen ich cezware 


zustellen. Das lateinische, an welchem Lesung und Reime nichts sonderliches zu ändern ge- 
statten, mag so zu umschreiben sein: cum id quod materiae cuidam dissimile est, diverso 
loco ponendum sit. Im deutschen steht /enden d. i. enden, schlielsen (transitiv und intran- 
sitiv), hier etwa für abschlielsen, zur Vollendung bringen. Also: allerlei unter sich verschie- 
denes kann nicht eine in sich abgeschlossene Satzung bilden. 

182 consentit BG. 


183 * dy di weder recht B. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 193 


scias quod falsi motio 185 sin valsch bewegen sprekt 
ipsum dicit mendacem, en einen drogenere, 
cum assignata ratio 186 als mine rede utbrekt 
me ostendit veracem. de wiset mi warbere. 
Artieulum cum legeris 187 FWorde des spegils artik 
per legem approbatum, di wiset in dat keiserrecht, 
et cum ius inveneris 188 doch it dar nicht gar gelik, 
non bene similatum, duchte dat di nicht wol endrecht, 
tu cito nos ne increpas 189 nicht tu vru uns strafe du, 
nec vaniloqua putabis, denke nicht idel sprake hi, 
verba bene inspieias 190 kere dar dinen sin bat tu, 
et hoc tibi imputabis. ‚sus werstu schuldiger wen wi. 
Quod vero hie de legibus 191 Wat von uns nu is geseit 
dietum reperitur, hir vor van. keiserrechte, 
eodem in canonibus 192 geistlik recht de wise dreit 
modo invenitur. al in der selven slechte. 
Si assignato numero 1 193 Is dat de gescreven tal 
aliquid forte peccetur, hir icht unrechtes drive, 
non opifieis vitio 194 des tie uns nicht altumal, 
sed seriptori imputetur: dem scriver it tu scrive, 
sed quod primo non reperis 195 Finstus nicht im ersten stan, 
hoc quaeras in secundo, im andern sukit herde, 
quae non eundo inveneris 196 des din vart nicht vinden kan, 
habebis redeundo. dat vint din weder verde. 
Foro ecclesiastico 197 Scultu in der papen recht 
si debes litigare, lichte met eime kiven, 
185 scias quod falsi ADL, quod seculi BG. * drogenere B, treughenere A, tru- 
genere DL. 
186 ostendet AL, ostendat B. * uzbricht A. 
187 * artik. So die Hdss. des Reimes halber statt artikel. 
188 * doch, taugt, palst, Grimm Gr. I 979. togiz d. n. ADL, leges vindestu 
nicht B. endrecht A, eintrecht DL, eyn recht B. 
189 scito AD. non BG. inaniloqua D. * vruch B. 
190 respicias L. * schuldiger B, schulder A. 
191 de DL, in BG. ductum BG. * geseit D, dem dietum und dem Reime 


gemäls, gesat ABL. 


196 


eundo vermuthe ich nach dem deutschen varz, statt prirno aller Hdss., was sie 


wohl aus dem nach der gewöhnlichen Abtheilung unmittelbar darüber stehenden primo der 


vorigen Verszeile wiederholt haben. 


Philos.-histor. Kl. 1854. Bb 


haberis pro fantastico, 
si velis allegare 
iura huius speculi, 


quae ab his contemnuntur 


ut unius populi, 

si non concordabuntur 
legibus vel canonibus, 
ut hie sunt concordata 
et approbationibus 
legum sunt approbata. 
Quando in foro litium 
hoc ius reclamatur, 
lex erit in subsidium, 
cum qua concordatur; 
et si iudex ulterius 
hoc vellet reprobare, 
ne contingat deterius 


HoMmErYER: 


198 se hedden di vor dorecht, 
oftu weldest becliven 
199 met Sassen recht din wort, 
wen se dat recht versmeen: 
200 dat recht is mi Sassen bort, 
sus se den smelik jehen. 
201 FWere dat met legibus 
denne nicht vor gerichtet, 
202 so verwiseden se dat sus, 
hirumme is dat verliket. 
203 Swar nu in des gerichtes stat 
unse recht versproken wert, 
204 de lex dat tu hulpe hat, 
de em dat wergeliken bert. 
205 Oft dat de richter isa 
dennoch wıl reprobiren, 
206 up dat dat wers nicht ne ga, 


poteris audacter appellare; 
si sedem apostolicam 


wriliken appellire; 
207 oft di dat berupen dar 
in des pawes hof stunde, 
208 dit als den geloven war 
din rechtes recht dar vunde. 


propter hoc appelletis, 
haec ut fidem catholicam 
vera invenietis. 


198 habebis BG. * doret B. 

200 * dat r. ist mir S. bort (anbort L) ADL, als Rede des das Volksrecht verschmä- 
henden Gegners: das Recht ist mir sächsisches Erzeugnils; d. r. nu den S. gebort B. 

201 202 concordati, approbati die Hdss. gegen das Subject iura. *n.v.g. AB, 
vor nicht vorrichtet L. 

202 probationibus ADL. * vorliket B, virlichet AD; virlichtet L würde zwar besser 
reimen, aber palst nicht zu dem Latein. 

203 iuris BG. 

204 qua f. BG. * brecht B. Der Sinn: so hat es (unser Recht) die /ex zu 
Hülfe, welche ihm die Vergleichung gewinnt. 

205 hoc f. BG. 

206 audacter f. D. 

207 * stundet ADL. 

208 *d. vunde B, a. vind’ A, d. vindes L, irvindet D. 


211 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


Secundo loco speculi 
contraria signavi, 
opiniones populi 

cum iure concordavi, 
intellectum malivolum 
et errores disbrigavi, 
et consuetudinis dolum 
dolosum declaravi. 
Hic vera artieulis 
capita ponuntur 

et certis partieulis 
libri dividuntur. 

Multi tamen aliter 
praedicta distinxerunt 
et ponentes, qualiter 
haec ipsis placuerunt, 
et quae in privilegio 
non sunt apposuerunt, 
et quae in eius scrinio 
erant subtraxerunt. 
Sieut sub imperii 
bulla vidi signata 
dona privilegii 

et Saxis confirmata, 


secundum hoc haec posui, 


scio quod non erravi; 


stricken B, strichen D, strifen A. Ein „zerstricken” d. i. 


VI. 


209 Tum andern mal unses rechtes 
twidracht tekende ik san, 
210 der lude wan ik slechtes 
met rechte vereinet han; 
211 arge vernunft, logene 
unde valsch ik tu stricken wil, 
212 ok der wonheit drogene 
wil ik melden up den czil. 
213 Der artikel recht begin 
rechtverdich hir vunden wert, 
214 de stat dar de buk gan in, 
di genzlik defser text bert. 
215 Doch anders etlike 
dit ok distinguiret han 
216 unde setten werlike, 
wu dat en dunket gut gedan; 
217 se in de handveste scriven 
dat darin nicht scolde stan, 
218 dat in der scrine bliven 
scolde, se dat underslan. 
219 Darumme alse ik bulliret 
dit buk van dem rike vant, 
220 wat ik gevesteniret 
dar sach, dat het hir is stant; 
221 na deme ik dit formere 
ik weit dat ik nicht misge; 


entwirren, entspricht am besten dem disbrigare d. i. a lite liberare. 


213 


Hic ADL, In BG. 


* hir ADL, darumme B. 


195 


von Stricken lösen, 


214 per titulis G; so giebt auch Grupen bei Spangenberg 33 im Texte, aber bei der 


Darlegung des Inhalts nimmt er parziculis an. 


* di.d. i..dır-f. B. 


216 haec, die Hdss. Roc. 


218 * scrine ADL, scrift B. 


potuerunt BG. 


220 * is (Gen. von ı) stant DL, also: seinen Beistand, ir stant A, gestant B. 
221 Ah. h. p. ADL, hoc conposu BG 


Bb2 


196 


eis tantum condolui, 
quod hie vera narravi. 
Tune processus iudicii 
in ultimo ponuntur, 
qui solius speculi 
articulis texuntur. 
Nota quae capitula 

in canonibus dicuntur, 
in textu particula 
articuli vocabuntur. 


Sed quia saepe veritas 
a falsis corrodetur 

et simplex simplicitas 

a nugis obruetur, 
praesentis huius opusculi 
nune imploro lectorem, 
ut et apparatus speculi 
se ponat defensorem. 

O lectoris sapientia 
virtute decorata, 
discedat omnis dementia 
contra te cogitata; 

quia petra firmissima 
tuum est fundamentum, 


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222 dorch se druve ik so sere, 
des sette ik it rechte he. 
223 Tu lest des rechtes vortgank 
met den krigen anhevet, 
224 met artikeln sunder wank 
unses rechtes bewevet. 
225 Merke dat capitula 
in paves rechte genumet sint, 
226 so heitet dat articula 
hir, dar en recht an begint. 


vNM. 


227 Wente dicke de warheit 
van valschen wert begnagen 
228 unde de envaldicheit 
met logene bedragen, 
229 des rupe ik den leser an 
defser cleynen glosen hi, 
230 oft se anvechtet ieman, 
dat he jo er schermer si. 
231 O du lesers wisheit 
met dogeden orniret, 

232 dar wvergeit afsinnicheit, 
de weder di sik reret; 
233 wen got de vesteste stein 

vestet din vulmunt werlik, 


232 lat. f. BG. hie DL, hoc A. * he für her, wie Ai für hier. 

223 * deme kryge B. 

224 articulis ADL, titulus G, utilius B. 

227 corridetur BG. * van ADL, me: B. begnagen L, begägen A, bedro- 
gen B. 

228 * 2. 2. ADL, unwarheit wert belogen B. 

232 detendit G, detendet B. * dar B, iz ADL. rert DL, terit (?) A, 


ruret B. Obwohl reren mhd. sonst für fallen lassen und nicht für erheben gilt, behalte ich 
doch reret in letzterem Sinne bei. Denn niedersächsisch bezeichnet das Intransitivum risen 
sowohl steigen als fallen, Grimm Gr. II 16, Schmeller Gloss. sax., Brem. NS. Wörterb. 
III 500, und das transitive angels. areran, engl. to raise, schwed. resa ist erheben. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 497 


tuumque lex iustissima 234 unde dat recht sunder mein 
ornavit pavimentum. slichtet dinen estrik. 

Nullius saeva iacula 235 Neines velschers stralen 

in tuum configuntur, hacht mogen werden an di, 
sed cordium cubicula 236 nunt des herten kemerlin 
falsa revelabuntur. de valsch sin sik melden hi. 
Qui impugnat iustitiam 237 Sıwe anvechtet de warheit, 
raro est fidelis, werlik de is selden recht, 
et qui terit facetiam 238 swe verstoret de sedicheit 
vere est erudelis. aldickest is he grimmecht. 
Si lector inspieiat 239 Is it dat de leser vint 
operis defectum, dit werk war wandelbere, 
hoc non eo despieciat, 240 he vornichtiges nicht sint, 
sed faciat perfectum. wen he maket rechtbere. 
Multa incidentia 241 Dorch envalde mennichvalt 
me occupaverunt, met menger unstedicheit, 
cum his insolentia , 242 de mi in de danken valt, 
cor nubilaverunt. dat min sin besworken steit, 
Nune expeditionibus 243 dorch der herverte burde 

et tutelis lassatus und vormundens mudicheit, 
et responsionibus 244 sorge unde antworde 

et curis conquassatus, dicke mi den sin tu sleit; 
quia in rebus publieis 245 up dat der gemeinheit dinge 
saepe fui fessus, ik dicke vermudet bin 
atque potentum plaecitis 246 unde grote dedinge 

saepius perplexus. mi dicke bewerren den sin. 
Quapropter quae minus posui 247 Wat ik dorch dit nicht vullich 
per te impleantur, sette, dat irvulle nu, 


236 * nunt B, nur D, wur (?) A. 
237 *a. d. w. werlik ADL, an recht d. w. werket B. 
239 aldicke D, dicke B. 


240 lat. f. BG. * vernichtiges B, achte es für nichts, vorlichtiget ADL. recht- 
bere AL, rechter B. 

242 lat. f BG. * gesworken D. 

243 * herverte b. ADL, hoverde beide B. vormunder mundicheit B. 

245 * mesheit A. Nach up dat fehlt eine Präposition, etwa dorch. 

246 * dicke B, vi ADL. 

247 * voroullet B. 


198 


et si qua male composui 

a te corrigantur. 

Si a fideli corrigor 

non ero inde iratus, 
doctoris sit in me rigor, 
qui corrigi sum paratus. 
Qui falsum his positionibus 
et a quo admisceatur, 
iudicum maledictionibus 
malorum iste subdatur. 

Si cuiquam non placuerit 
haec glosa, sit contentus 
cum adhuc textum habuerit, 
sitque ei intentus. 


OÖ pater summe, suscipe 
huius glosae laborem, 

et hunc acceptum perfice 
ob filii amorem. 
Voluntatem meam respice, 
si melius scivissem, 

eo munus non despice, 
hoc vere posuissem. 


248 
249 
250 


que m. posui BG. 
* ni nicht torne B. 


corrigi D, corrigitur BGL. 


251 misceatur BG. Der Vers fällt aus der Construction, ohne dafs eine Besserung 
Derselbe Gedanke in der rhythm. Vorr. des Ssp. 256, 258. 


sich darböte. 


* unrechtlik B. 


HoMmMeEYvYeER: 


248 sette ik icht unredelich, 
meister dat rechtverde du. 

249 Strafet san de iruwe mik, 
darumme ik nicht irtorne, 

250 he betere mi herdelik, 
wente ik neme dat gar gerne. 

251 De met defsem gesette da 
ummer icht valsches drive, 

252 vluch der valschen richter ga 
up en, dat he beclive. 

253 Dem nicht doch de glose min, 
de si genuge al dar an, 

254 dat he ut dem texte hin 
recht vort lere oft he kan. 


vm. 


255 Hogeste vader, gutlik nem 
defser glosen arbeit, 

256 make dat it tu opper tem 
di dorch Ihesus lflicheit. 

257 Herre se den willen min, 
of ik de kunst bat hedde, 

258 unde vorsma nicht dit gloselin, 
wen ik dat gern bat dede. 


* herlich A. 


252 * under valscheit ga up en dat beclive B. 


253 textus BG. 
AL, genuglich D. 

254 certum BG. 

256 * czim ADL, kom B. 

258 potuissem G. 


zu setzen gewagt. 


* doch taugt AB, zouc L, zoug D. 


* dit gloselin habe ich statt dy glosin B welches schlecht 
reimt, diz glosin A welches einen unpassenden Artikel hat, mit Rücksicht auf V. 265, 272 


rechtverde ADL, voroulle B. 


genuge al B, genugich 


259 
260 
261 
262 
264 
265 
266 
269 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


Ego tibi ut Moyses 
tabulas hie parabo, 

quae praeecipis inscribes, 
et hoc per te narrabo. 
Ergo tu mea munera 
minutis adaequabis, 

et ut pro aqua frigida 
mercedem praeparabis. 
Hune dignanter suscipias, 
cum non doni valorem 
a quocunque perspicias, 
sed donantis amorem. 
Operis exiguitas 

per te melioretur, 

ut ipsius obscuritas 
studenti declaretur. y 
Hoc studentes cum opere 
ita tibi iungantur, 

contra volentes propere 
ut a te defendantur. 
Illustrem cum militibus 
o tu Deus conserva, 
dietantem cum studentibus 
tua iunge caterva. 

Pro dietantis nomine 
noli interrogare, 

ne lauder a homine 

pro me Deum precare. 


hie f. BGL. 


quae pr. i. D, quem p. inscribis BG, que preceptis (?) :. L. 


coaequabis BG. 
* vingerlinge B. 
*-LIB. 


* brodicheit AL, unnutticheit B. 


* dusterheit B, vinstricheit A. 
* so ADL, si B. 


259 Sam de tafeln Moyses 
bereide unde du se screvest, 
260 so reide ik mines herten les 
met sproke so du gevest. 
261 Swe dorch di kolt water gift 
din lon em dut gelinge, 
262 du dankest noch in der scrift 
umme der vrowen virlinge. 
263 Lat di dit ok anname sin, 
sint clein gift di behaget wol, 
264 dat is al de vrage din, 
of de't gift si minne vol. 
265 Defser glosin brodicheit 
betere de gude din, 
266 also dat ere vinsterheit 
deme leser hir werde schin. 
267 Dit werk here nem tu dich 
unde de dat hirna lesen, 
268 jegen allen valschen krich 
scaltu er bescermer wesen. 
269 Den vorsten met den ridderen 
du so here Got bewar, 
270 den leser met den dichter 
vuge dort tu diner schar. 
271 Du scalt lan de vrage din, 
we si der glosen dichter, 
272 vor din kleines lovelin 
vle vor mi Got den richter. 


* bereide d. i. bereitete, reithe AD, reiche L, berichte B. 
* dus D. 


199 


200 


AB, 


273 


Si ideo forte quaerat 
quod nos vult reclamare, 
utrumque ius respondeat, 
contra haec litigare. 

Ego ut agnus taceam 
coram me sic tondente, 
ut sic favorem habeam 
ab haec intelligente. 

In fine et initio 

Deo laus tribuatur, 

hie det ut sine vitio 
opus perficiatur. 


non v. declamare BG. 


witten D, wisin L. 


a 
274 
209 


278 


litigare wohl imperativisch, also das Wort als Deponens genommen. 


iaceam BG. 


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273 Vraget des aver en san, 


275 Ik wil swigen also ein lam 
dut vor dem de dat sceret. 


wil he uns valsches witen, 
274 dit recht wi antwerden lan, 


jegen de mut he striden. 


276 Min lere de wert annam 


dem, de leges dorch veret. 


277 Ere hir dem hogesten si 


in dem begin unde ende, 


278 de du, dat ik meles vri 


* Vrage des B, Fregestes A, VFregetes L. 


den apparat vul ende, 


* de du d. i. der thue, der zu D, dar tu L, dar toe A, do du B. 


wilen 


meylis ADL. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 2041 


Wortregister. 


Achtbarkeit 82, Würde, höherer Stand. 
Die Gl. des Ssp. zu I. 3. $ 2 und Richtsteig 
Landr. 50 $ 4 verstehen unter den acht- 
baren die Ritterbürtigen. 

Afsinnicheit 232, Wahnsinn, Thorheit, 
Grimm WB. 1121. 

Aldickest 138, sehr häufig. 

Alleine 113, 135, obwohl, Glossar z. s. 
Lehnr. az. 

Allet (alliz) 178, immer, beständig, Müller 
WB. 120. i 

Alsus 4, 35, solchergestalt, Glossar z. s. 
Lehnr. sus. 

Ambracht 141, das Anbringen, Verlangen. 

Andacht 28, die Absicht, der Gedanke, 
de a. desses artikels Gl. des Ssp. zu II 2, 
Grimm WB. I 302, Müller WB. 1 350. 

Anevan 114, beginnen. 

Anhaft 161, das Andringen, Anhalten, sonst 
adhaesio, Grimm WB. 1363. 

Ankomen enen 183, transitiv antreffen, 
Grimm WB. 1386 unter 4. 

Anname 263, 267, genehm, annehmlich. 

Antlat (antlitz) 80, Antlitz, wohl verderbt 
statt antlete, vgl. fris. ondlete, schwed. 
anlete, und daher nicht mit Br. NS. WB. II 
20, 21, von Zaten aussehen, videri abzu- 
leiten, vgl. Müller WB. I 1060, Grimm 
WB. 1500, 501. 

Anwise 127 die Anweisung. 

Archwille 119, Adj. böswillig. 

Bat 257, 258, besser. 

Becliven fest machen din wort 198; kle- 
ben bleiben, verkommen 252, Müller WB. 
I 841, sonst auch trans. verderben, rhythm. 
Vorr. d. Ssp. 234. 

Bede 162, 167, Bitte. 


Philos.- histor. Kl. 1894. 


Beden Impf. Plural von didden, bitten 157. 

Begnagen st. V. benagen, 227 als Prät.; 
das g vor n gehört niedersächsisch auch 
dem Infinitiv an, vgl. engl. zo gnaw. 

Behendelik 101, fein, geschickt. 

Behendicheit der E 101, Feinheit des Ge- 
setzes; im Richtsteig Landr. häufig für die 
Geschicklichkeit in der 
Müller WB. I 632. 

Beiten 84, warten; Grimm WB. I 1403, 
Gloss. z. s. Lehnr. beiden. 

Bereiden bereiten, Impf. bereide oder be- 
redde 259. 

Berupen 207 berufen, appelliren. 

Bert (birt) 105, 154, 204, 214, 3 P. Pr. 
S. von deren erzeugen, zum Vorschein 
bringen, ergeben. Der ns. Text B hat 
dafür 105, 154, 204 etwas anderes, oder 
214 unleserliches; die 


Prozelsführung; 


Form dert oder 
dirt kann aber bei diesem starken Ver- 
bum, vgl. Müller WB. I 137, v. Richt- 
hofen 625, und nach dem Reime nicht 
zweifelhaft sein. 

Besworken 242, umwölkt, verdunkelt, noch 
jetzt hie und da z. B. in Soest üblich, 
suercan Ahd. und Ans. Graff, VI 897, 
Schmeller Gl.; swere Mhd. Hagens Samml. 
59, swark noch jetzt im NS. für dunkle 
Wolke, Br. NS. WB. IV 1132, Frisch 
unter schwark. 

Bet 43, der Bils. 

Bewerren verwirren, den sin 246. Grimm 
WB. 11783. 

Beweven 224 durchweben. 

Bewornicheit 102, 105 Verwirrung. 

Bi 161, bi not aus Noth. 

Biloven 78, Aberglaube, Nnl. dijgeloof; 


Ge 


202 


balloube 78 Note, d. i. schlechter Glaube 
käme auf dasselbe hinaus. 

Biten 67 substantivisch, das Beilsen. 

Biwilen 91 Note, zuweilen. 

Bliven bleiben, duft 26, blif 66, blive 76. 

Blut Masc. Blüthe 132, Müller WB. 1217. 

Boren sich gebühren, wat mit der warheit 
dorde 443, vgl. Müller WB. 1155 b. 

Bort 200 Geburt, Erzeugnils. 

Bot, Plur. doden 9, 159, Impf. von beden 
gebieten. 

Bot Subst. 5, das Gebot. 

Brodicheit Schwäche, Müller WB. I 261. 

Buk Buch 219, auch Plur. 214. 

Bulliret 220, versiegelt. 

Buten 408, aulsen, 5. kunnen auswendig 
wissen. 

clif 130, Impf. von c/even kleben. 

Closen 418 s. Note dazu. 

Crichlichkeit 106, Streit. 

Czil Ziel, melden up den czil 212, gehörigen 
Orts anzeigen. 

Danken 242, die Gedanken. 

Decht 100, der Gedanke, Müller WB. I 
350 däht. 
Deding 246, 
sammlung, s. Gl. zum s. Lehnr. degeding. 


Verhandlung, Gerichtsver- 


Delen, deilen, zutheilen 48, austheilen 98, 
hervorbringen 106. 

Deroen 46, verderben oder auch darben. 
Vgl. über den Zusammenhang beider Be- 
griffe Grimm Gr. II 38. 

Deste 120, vorausgesetzt dafs, falls, Gl. z. 
s. Lehnr. desze. 

Dichter 270, 274, der Verfasser, Wacker- 
nagel tihten. 

Dicke 111, 226, oft. 

Doch 188, 253, 3 P. Sing. Pr. von dogen 
taugen, Grimm Gr. 1979. 

Doget (togunt) Tugend, Plur. dogede 11, 231. 

Don thun, Impf. dede 22, subst. das Thun 86. 

Dorch um etwas willen 45, 53, 54, 222, 
261, also dorch dat 73 weil, dorch dit 
deshalb 247. 


Homeyver: 


Dorchgan, der E behendicheit A101, durch 
die Feinheiten des Rechts dringen; ähn- 
lich 

Dorchvaren leges 276. 

Drade 146, schnell, Müller WB. 1 387, 
Br. NS. WB. 1235. 

Dragen 123, tragen, 3P. Pr. areit 192. 

Drinumich 1, dreinamig, von numen nen- 
nen. 

Drioalde 1, die Dreifaltigkeit. 

Driven 251, treiben, icht unrechtes dr. 
193, unrichtig sein. 

Drogen 212 Subst. das Trügen. 
nere 185 der Betrüger. 

Drowen 89, drohen. 

Drup 144, der Tropfen. 

trauern, Schmeller Gl. Sax. 


Droge- 


Druwen 222, 
drubon und dröbian. 

Duden 103, deuten. 
tung. 

Duldicheit 49, Geduld. 

Duns 44, Dunst. 

E Fem. 5, 101, das Gesetz, Recht. 

Endrecht 188, einträchtig, übereinstimmend. 


Dudinge 105, Deu- 


Entfengen 23, umfangen. 

Erre 162, prior. 

Gehecht (hecht) 104, geheftet. 

Gelik glik 102 gleich, 22, 188, Adv. sofort. 

Gelimpe der angemessene, rechte Zustand, 
Müller WB. I 999. 

Gelinge das Gelingen, 261. 
I 1004. 


Gemeinheit 


Müller WB. 


245, allgemeine, öffentliche 
Angelegenheit. 

Genuge (genugich) 253, zufrieden. 

Gesette A151, das 
schriebene, 180 die Satzung als ein abge- 


aufgesetzte, niederge- 


schlossenes Stück gedacht. 
Getam 128, 142 s. temen. 
Geven geben, 50 gift, 16, 87 gef, sif. 
Giricheit 79, 84 der Geiz. 
Glose Fem. 138, 170, 255, 265, 271; dit 
gloselin 258? 
Gude 266, die Güte. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 


Gutlik 255, gütig. 

Hacht angeheftet, fest, vgl. gekecht, h. 
werden 235 von Pfeilen. 

He, er 230, im Reime ker 136. 

He her 222. 

Hebben haben, halten, 3 P. Pr. rei 137, 220; 
im Reim Aa 146, Impf. radde 30, Con). 
hedde 198, 257, kan 1 P. Pr. S. 164, 
210, 3 P. Pr. Pl. 245, Infin.) 116. 

Herde Subst. 72, die Härte, Adv. 195 mit 
Mühe; Rerdelik 250, härtlich, strenge. 

Here der Herr z. B. 164. 

Herte 236, 260 das Herz. 

Hervart 243, der Kriegeszug. 

Hetere (hezzer) 71, der Hasser, Müller 
WB. 1642, 

Hi 170, 189, 229, 236 im Reim, hier. 

Horsam Gehorsam, eren h. liden 168, ihnen 
gehorchen. 

Hovart 76, Hochmuth; 243 Note, Reise zum 
lehnsherrlichen Hofe, s. Gl. z. s. Lehnr. hof. 

Hüden 70, hüten. 

Jammericheit 50, der Jammer. 

Tcht 193, 248 irgend etwas. 

Tdel 189, eitel. 

Jen, jehen, Impf. jack, 12, 160, 200 er- 
klären, 96 zuerkennen, Müller WB. I 512 
B 2. 

Ingan 214, angehen, anfangen. 

Ingeisten 39, mit Geist erfüllen, vgl. gei- 
sten Müller WB. I 497. 

Invalde 241, Zwischenfälle incidentia. 

Joch 108, auch, sogar, Müller WB. 1772. 

Irtornen 249, intrans. zürnen. 

Iroullen 140, erfüllen. 

Isa 205, sogleich, Wackernagel iesa. 

Kiven 197, streiten. 

Kore 30, die Wahl. 

Kos 30, 33 Impf. von kesen wählen. 

Krich 223 Rechtsstreit, 268 Anfechtung. 

Laten, lan, Impf. üit, 9, 27, 176, 271, 274, 
lassen, unterlassen, bei Seite lassen. 

Lenden 88 enden, 180 vollenden, abge- 
schlossen machen. 


203 


Lere leer, frei, valsches 1. 26, vinsters 1. 
133, rede 1. 163. 

Les lectio Buch, Schmeller WB. II 498 Lesen, 
Müller WB. 1957 Zecze; mines herten 1. 
260, meines Herzens Tafel, den Tafeln 
Mosis verglichen, nach 2 Corinther 3, 
V.3, Hebr. 8, V. 10. 

Leste letzte, to lesten 52 zuletzt. 

Leve 23, 125, Liebe. 


Lieht 71 leicht, 197 vielleicht, Zechzlike 
leichtlich 114. 

Lif 129, 146, lieb. Liflik 132 lieblich, 
lüiflichkeit 256. 

Like Adv. 99, gleich. 

Lovelin 272, kleines Lob. 

Luden lauten, 3 P. Pr. zuz 111. 

Mach mages 23, 153 der Verwandte. Mach- 


telof 149 Verwandtenlob. 

Mede 19, die Gabe. 

Meil, mel 88, 278, Makel, Fleck. 

Mein Subst. 234 das Falsche. 

Melden 212 anzeigen, sik m. 236 sich of- 
fenbaren,, verrathen. 

Mennich menges 241, manch. 

Menscheit 30, Gesammtheit der Menschen. 

Mer Conj. 88, aber. Gloss. z. s. Lehnr. mer. 

Mer Subst. Kunde, Geschichte, Ding, in 
rechtes mere 112 s. Note, Wackernagel 
maere. 

Middelman 34, der Mittler. 

Minne 264, Liebe. Minnen 8, 169, lie- 
ben. 

Misgen 222, irre gehn. 

Missewendich 92, auf falschem Wege be- 
findlich. 

Nabor 29, Nachbar. 

Negit 53, Prät. geneigt, also von einem 
transitiven negen, flectere, dem Ahd. Aneig- 
Jan, alt. Anegja entsprechend. Schmeller 
Gl. Sax., v. Richthofen Fris. WB., Brem. 
NS. WB. haben nur das intransitive Ani- 
gan, hniga, nigen. 

Nein 152, kein. 

Nit Neid, in nide 59. 


(RK 


204 


Nochten 109, dennoch, Gl. z. s. Lehnr. 

Nummer 88, nimmer. 

Nun: 236, nieders. für niuwan nur, s. Glossar 
zum sächs. Lehnr. 

Oft 166, 205, 207, falls. 

Overhure Ehebruch. 

PapePfaffe, papen recht 197, geistlich Gericht. 

Paves hof 207 päpstliche Curie, recht 225, 
kanonisches Recht. 

Plichten sich dienstlich verbinden, met ver- 
gift 42, Wackernagel pflihten. 

Raden 165, rathen, Impf. ret 160. 

Rake 61, das Berühren, Treffen, Br. NS. 
WB. III 422 und Müllenhoffs Glossar zu 
Quickborn raken, schwed. räka. 

Recht Rechtssatzung 226, Gericht rechtes 
vortganc 223, papen r. 197. 

Rechtbere 240, dem Rechte gemäfs. 

Rechtoerden 248, recht machen, verbessern. 

Rede 186, ratio, Begründung. Redelere 
163 unverständig, grundlos. 

Reden riethen, von raden 160. 

Reiden 260 bereiten. 

Reren 232, erheben, vgl. die Note. 

Riten 68, reilsen. 

Roke 122, Sorge, rochen sorgen, Br. NS. 
WB. III 510, rokian Schmeller Gl. Sax. 

Rugen 149, ruhen. Auwe 70, die Ruhe. 

Sa 5, 80 Flickwort, alsbald, in der That. 

Sage 24, Rede, Ausspruch des Richters. 

Salde, selde 60, 122 Seeligkeit, Wacker- 
nagel seelde. 

Sam 54, 65, 82, 144, 259 gleichwie, Wacker- 
nagel sam. 

San 209, 249, 273, quidem, tamen, etiam, 
Gl. z. s. Lehnr. 

Schelen mangeln, di ne schele wes 174; 
sonst auch trans, einen Mangel bei jeman- 
den hervorbringen, ihn hindern, stören, dit 
schelet menigen man Vorr. zum Richtsteig 
Landr., Zvelf saken schelen deme echte Gl. 
des Ssp. IIT 28 $ 1, ferner unterschieden 
sein, unse recht schelet hir mit dem kei- 


serrechte, Glosse des Ssp. II 47. Vgl. 


HoMmEYeER: 


Br. NS. WB. schelen, Gl. zu Quickborn 

schel, schwed. skiljja scheiden, AS. scelan 

und scijjan Ettmüller 677, engl. skill, be- 

sonders in i£ skills not es macht keinen 
Unterschied. — Spur eines obersächsischen 
Gebrauches in einem Schöffenurtheil, Nie- 
derlaus. Mag. 31 S.49 sulchs schelis zu ir- 
scheiden. 

Schemede 60 Schande. 

Schicht 38, 152 Art und Weise, aller 
schichte 180, allerhand. 

Schin Ad). sichtbar, klar, sch. werden 266, 
Schmeller Gl. Sax. scin. 

Scolen sollen, davon du scalt 274, scaltu 
268, scultuw st. sculde du 197. 

Scrin 218, Schrein. 

Scriven schreiben, Impf. serevest 259. 

Sede 151, die Sitte. Sedicheit 238, die 
Sittigkeit. 

Seder 62 hernach. 

Seggen sagen, Impf. sede 40, Prät. geseit 
191. 

Sibbe Verwandschaft, s. rechte 141. 

Sintflut 57, allgemeine Fluth, Graff VI 25. 

Slechte Fem. 192 die Art, 142 die Schlich- 
tung, Ausgleichung. Slechtes 40, 210, 

Slicht 177 

eben, unstreitig. Slichten 234 schlich- 

ten, glatt machen. 


radezu, in einfacher Weise. 
5 y 


Slinden 58, verschlingen, Impf. siant 66. 

Smeden 158, für smededen oder smedden, 
Impf. von smiden schmieden. 

Spalt der glosen 138, vgl. die Note. 

Spreken sprechen, 3 P. Pr. sprekt und sprikt 
20, 110; sprekt en enen drogenere 185 
zeigt ihn als einen Betrüger. Sproke121, 
Sprache, Rede. 

Staden 181, gestatten. 

3 P. Pr. seit 112, 244, 

Impf. Conj. szunde 207; eneme dinge na 

stan 79 nachstreben, eneme tu vromen st. 


Stan stehen, 


zu Gute kommen, dat berupen steit in 
des paves hof 207. 
Star Neutr. 46, der Staar des Auges. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts 


Stat 94, der Zustand. 

‚Stedelik 157, stetiglich. 

Stervinge 90 das Absterben. 

Stral 235, der Pfeil, vgl. Wackernagel 
sträle. 

Striken streichen, dorch strike 74 durchbohre. 

Strup, ebenso struph 143, der Streit. Die- 
ser Gebrauch des Wortes ist selten; Rein- 
wald Henneberg. Idiot. hat sruppel für 
Streit, Irrung, Schmeller Bair. WB. III 688 
dieselbe Form für Disput, Zank (Oberpfalz 
und Franken). 
strobel Irrung, szrobelkopf, struppkopf, stro- 
belstern (Irrstern), v. Schmid schwäb. Idiot., 
und mit Rücksicht auf das folgende das 
altfranz. eszrif, engl. strife Zank, Wettstreit. 
Viel häufiger und ausgebildeter ist nemlich 


Zu vergleichen wäre auch 


eine andere Bedeutung, mit welcher das 
Wort durch alle germanische Mundarten 
reicht und von da ins lateinische des MA. 
und ins romanische übergeht. Die man- 
nigfaltigen Formen sind hier: striepe, strippe 
nieders., eszrief altfr., estribo span.; streve 
nieders. ströpe oder stredp angels., strepa 
lat.; strap engl., stropp angels., schwed., nie- 
derl.; estreup provenc., strupfe bair., struppe 


Als Grundbegriff er- 
giebt sich für die zweite Bedeutung: et- 


nieders. stirrup engl. 


was das einen Halt gewährt, worauf man 
sich stemmt. So sirepe Ettmüller 746, zo 
streve setten Br. NS WB. IV. 1062, ins- 
besondre eine Schlinge, worin man greift 
oder steigt, um daran einen Stützpunkt zu 
haben, striepe, struppe, vinculum ex loro 
Frisch II 348, daher der Steigbügel nach 
seiner ältern Gestalt des Stegereifes, est- 
rief, estribo, estreup, Diez etym. WB. 134, 
strepa, Ducange, stirrup; die Schleife oder 
der Riemen zum Anziehen oder Anspannen 
strap engl., die strupfen Schmeller III 688, 
z. B. an den Stiefeln szrippe, strapp, an den 
Beinkleidern als Sprungriemen stirrup, an 
der zu bleichenden Leinwand zum An- 


pflöcken strippe Br. NS WB. IV 1062; 


205 


der Knieriem szirrup; ein Taustück auf den 
Schiffen mit eisernem Ringe, szruppe, stropp, 
Möller schwed. Wb., szropp Ettm. 746, 
Alfr. gl. Som. inter navalia. Beide Haupt- 
bedeutungen Stütze und Streit lielsen 
begrifflich sich wohl auf einen Stamm 
zusammenbringen: sie sind in dem Zeit- 
wort mhd. ströben, altfr. estriver, span. 
estriban, engl. to strive d. i. sich stützen 
und kämpfen (mit dem tievel ströben) ver- 
einigt; die gemeinsame ursprüngliche Vor- 
stellung wäre: mit Hand oder Fuls sich 
wider etwas setzen, steifen, sei es nun, 
um daran sich zu halten oder um es zu 
bekämpfen. Aber die Lautverhältnisse ste- 
hen einem Zusammenführen entgegen. Es 
findet sich kein deutsches starkes Verbum, 
und ist auch nach jenen Verhältnissen 
nichtwohl eins zu unterstellen, welches einer- 
seits dem schwachen streben entspräche, 
andrerseits den Stamm zu jenem doppel- 
deutigen Substantiv abgeben könnte. Denn 
ersteres würde etwa ein striban, Prät. szreib, 
letzteres aber ein szrioban, stroub erhei- 
schen. Das engl. zo szrive ist freilich stark 
(Impf. szrove), jedoch dem angels. unbe- 
kannt und mit seinem Subst. szrife sichtlich 
erst aus dem romanischen estriver, estrief 
entnommen, während szrap dem angels. 
straepas d. i. bases Ettmüller 746 entspricht, 
und szirrup nicht sowohl aus eszrif gebildet 
als aus szrup verdorben zu sein scheint. 
Suke Fem. 174, das Suchen. 
Sumwilen 91, zuweilen, engl. somewhile, 
vgl. Wackernagel sum. 
Sus 6, 25 so, ita, 190 sonst. 
Swar 203 ubicunque, swe 237, 238 qui- 
cunque. 
Swer 77 die Beschwerde, Krankheit. 
ren 43, 77, bedrücken. 
Tal 193, die Zahl. 
Tekenen 209, bezeichnen. 
Temen 256 getemen geziemen, Impf. getam 
128, 142. 


Swe- 


206 


Tene 68 Plur. von tan Zahn. 

Tien 194, zeihen. 

Torne 23, der Zorn. 

Truw 249, treu. 

Tubreken 15, zerbrechen. Tuslan 244, 

zerschlagen. Turiten zerreilsen. 

Tustricken 211 entwirren. 

Toar, tware 122, 139, 147, 177 allerdings, 
aus ze ware in Wahrheit, Wackernagel wär. 

Twiden 167 gewähren, erlauben, Br. NS. 
WB. V 143. 

Twidracht 209, Zwietracht. 

Twivelmude 69, zweillerisch. 

Unde 57, Welle, Wasser, s. Wackernagel. 

Underbint 480, Unterschied, s. Wacker- 
nagel. 

Underslan 218, beseitigen, weglassen. 

Understende 40, Verständnils.. Die hier 
zum Grunde liegende, dem angels. und 
engl. eigne Bedeutung des understan ist 

nicht sicher nachzu- 


sonst im deutschen 


weisen; am nächsten kommt das bei ten 
Kate II 415 angegebene sciscitari. 
Unredelik 248, unordentlich, 


von rede d. i. ratio, ordo. 


undeutlich, 


Untwerren 102, entwirren, lösen. 

Unovure 56, üble Führung, Wackernagel 
unfuore. 

Up auf. 

Uppichlik 116, übermüthig. 

Urhap A61N., Anfang, Müller WB. I 646. 

Us uns 26. 

U: 259 aus. 
Rede. 

Utgang128, Äulserung, Hervortreten. Utro- 


Utbreken 4186 von einer 


den 15, ausrotten. 
Fast 124, sehr. 
Vedder 157, Vaterbruder. 


Ve 22, das Vieh. 
Verberen 149, vermeiden, Müller WB. 
1,4157. 


Verbleiken 80, erbleichen. 
Werbolgen 89, 124, erzürnt, vgl. Hoff- 
manns Gloss. zu Reineke Vos. 


Homesyer: 


Ferde die Fahrt, mit der v. 47 sogleich, 
Wackernagel vart. 
Verdumen 47, 64, 75, verurtheilen. 
Vergift 42, Gift. 
Fergeliken, verliken 202, 204, ausgleichen, 
ins Gleiche, in Übereinstimmung bringen. 
Verle 162 verliels, von verlan. 
Verlusten 137, die Lust nehmen. 
Vermuden 245, ermüden. 
240, für 
Wackernagel vernichten. 
Ferre 112, fern. 
Ferslechten 18, schlichten. 
Verspreken 203 mit Acc. widersprechen. 
Ferstoringe 89. 
Fert im vorigen Jahr, Zenger wen v. 168, 
Wackernagel 172. 


Verwisen 202, zurückweisen. 


Vernichtigen nichts achten, 


Verstoren 238, zerstören. 


Westener 78, Befestiger, veszeniren 220. 

Finster 133, die Finsternils. 

Firling 262, Scherflein, wohl ein viertel 
Pfenning. 

Vorbewaren 178, mit Acc. zuvorkommen, 
verhüten. 

Forrichten 201, zubereiten, zurechte ma- 
chen. 

Vorspan 430, Spange, s. Frisch unter 
Spange. 

Vort 53, 83, fortan. 

Vortganc des rechtes 223, das Gerichtsver- 
fahren. 

Preischen 63, erfahren, s. Glossar z. s. 
Lehnr. vreschen. 

Friliken 206, freimüthiglich, dreist. 

Fruchte 26 N., die Furcht. 

Pul voll, 145, 146, sehr, viel. 

Fulbort 161, Zustimmung, v. dun 181 
gestatten. 

Yulleist 98, Hülfe. 

Fulmunt 233, Umbildung von Fundament. 

FF al 80, wohl. 

VF alt 2, Gewalt. 

W an 143, 210 die Meinung. 

W andel 32, Tadel, wandeibere 239, tadelig. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts 


Wank 224, Abweichung, Ausnahme. 

Woarbere 186, wahrhaftig. 

Weder 179 wider, Adjektiv 183 de we- 
dern rechte. 

VW ederverde 196, die Rückfahrt. 

VF eldest 198, 2. Ps. Impf. Conj. von wil- 
len wollen. 

W eldicheit 13, Gewalt. 

YF en 90, 100, 199 denn. 

Wendich 94, wankend, abwendig. 

FF ente dieweil 226, sondern 240, denn 
250. 

Werdicheit 81, Würde. 

VW erlik 14, 21 etc. wahrlich. 


207 


Werrecht 176 streitig, dem schlichten ent- 
gegen. 

Werren dat 113, das Irregehen. 

FF ers 206, schlechter. 

Wes 174 Gen. von wat. 

Feten 12, wissen, mit dem Acc. cum Infın. 

Wilem 29, weiland, Wackernagel wide. 

VF is, wise 170, 171, 192 die Weise. 

VWFiten 273, zeihen, Wackernagel wizen. 

VW orte! 128, Wurzel. 

Wrake 62, die Rache. 

Wregere 12, der Rächer. 

YF u 13, 108, 216 wie. 

W ur, war 239, wo. 


Homever: 


Anhang. 


Verzeichnils von Handschriften der Glosse zum sächsischen Landrecht. 


. 10. 
. 11 (426). 
. 12. 

. 13 (9). 
. 14 (304). 
. 15. 

. 16 (37). 
. 17 (43). 
. 18 (45). 
. 19 (46). 
. 20 (64). 
. 21 (65). 
. 22 (103). 
23 (105). 
24 (109). 
. 25 (130). 


Die eingeklammerten Nummern gehen auf mein „Verzeichnifls D. Rechtsbücher im 
Mittelalter” 1836, 


Amsterdam, öfftl. Bibl. 36. 


Bauschisches Fideicommils zu Schweinfurt. 


Germ. f. 390. 


Berlin K. Bibl. 7. 

Berlin K. Bibl. M. 6. 0. 
Berlin K. Bibl. M. 6. £. 
Berlin K. Bibl. M. 6. f. 
Berlin K. Bibl. M. 6. f£. 
Berlin K. Bibl. M. 6. £. 
Berlin K. Bibl. M. 6. f. 
Berlin K. Bibl. M. 6. £. 
Berlin K. Bibl. M. 6. £. 
Berlin K. Bibl. M. 6. f£. 
Berlin K. Bibl. 7. @. £. 
Berlin K. Bibl. früher v. 


453. 
391. Auszüge. 
11. 

284. 
12. 

730. 
616. 
631. 
586. 
512. 
Mühler. 


Berlin Geh. Staatsarchiv, Bruchstück. 
Bremen Stadtbibl. f. 30. 
Breslau Centralbibl. II F. 5. 
Breslau Centralbibl. II F. 6. 
Breslau Centralbibl. II F. 7. 
Ehemals v. Büling zu Celle. 


v. Burkersrode auf Burghefsler, Thüringen. 


Dresden 
Dresden 
Dresden 


Vormals 


K. Bibl. M. 26. 
K. Bibl. 27. 
K. Bibl. M. 3%. 


v. Gärtner zu Wien. 


OS. 
OS. 
OS. 


OS. 


OS. 


Membr. 


Membr. 
Membr. 
Membr. 
Membr. 


Pap. 
Pap. 
Pap. 


Membr. 


Pap. 
Membr. 
Pap. 


Membr. 


Pap. 


Membr. 
Membr. 


Pap. 
Pap. 
Pap. 


Pap. 
Pap. 
Pap. 
Pap. 


14 

er Jh. 
1412 
44 Jh. 
1382. 
14 Jh. 
1423. 
15 Jh. 
1473. 
Anf. 15 Jh. 
1466. 
14 Jh. 
1386. 
44 Jh. 
1468. 
14 Jh. 
1417. 
1462. 
1404. 
15 Jh. 


1460. 
15 Jh. 
15 Jh. 
15 Jh. 


Gärtners Vorrede zum Ssp. 1732 $ 10 a. E. erwähnt einer ihm gehörigen bei seiner Ausgabe 
der Glosse mit benutzten Hdschr. des Ssp. mit der Glosse in obers. Sprache vom J. 1324 


ohne nähere Beschreibung. 


Grupen, der in Schotts Samml. zu den D, Rechten II 223 mit 


Recht jenes Datum bezweifelt, meint, Gärtner habe den Codex an Senkenberg geschenkt. 
Doch ist unter den Senkenbergischen zu Gielsen aufbewahrten Hdss. welche von Gärtner 
stammen sollen, kein glossirter Sachsenspiegel, vgl. Verz. Nr. 140, 152, 155. 


Nr. 


der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts. 209 


IE): 
. 30 (173). 
. 31 (174). 
132 (179). 
. 33 (180). 
134. 
. 39 (182). 
.136. 
274 
38. 
. 39. 
. 40. 
. 41 (191). 
. 42 (194). 
. 43. 
. 44 (225). 
. 45 (226). 
. 46. (233). 
AT: 
. 48 (243). 
. 49 (244). 
. 50 (250). 
481: 
. 52 (261). 
. 53 (272). 


. 68. 
. 64 (367). 
. 65 (369). 
. 66 (380). 
67 (393). 


Gielsen Universitätsbibl. CMXCH. 
Giefsen ebend. CMLVN. 

Gielsen ebend. CMLIH. 

Görlitz Rathsbibl. 

Görlitz Bibl. der Oberlaus. G. d. Wiss. 


Görlitz ebend. 


Göttingen Universitätsbibl. 
Göttingen ebd. Auszüge. 


Göttingen ebd. 


Stift Göttweih M. 10. 
Groningen Universitätsbibl. B, d, 4. 
Greningen Bibl. d. Ges. pro ewxcol. i. p. 


Haag K. Bibl. 437. 


Haag ebd. 438. 


Archivar Habel zu Schierstein. 
Halberstadt Gymnasialbibl. 

Halle Universitätsbibl. Ye N. 7. @. 
Homeyer zu Berlin. 

Jena Universitätsbibl. 


Jena ebend. 


Königsberg Geh. Archiv. 

Leiden Universitätsbibl. 44. 

Leipzig Stadtrathshibl. Rep. II 16. 
Leipzig ebend. Rep. II 15. 

Leipzig Universitätsbibl. €. 948. 
Leipzig ebend. €. 949. 

Liegnitz Bibl. der Peter- u. Paulskirche. 
Lübeck Stadtrathsbibl. 


Lüneburg Stadtrathsbibl. 


Lüneburg, ebend. 
Vormals Mainz, Dombibl. 


Ebend. 
Ebend. 


Meiningen, Herzogl. Bibl. 
Moringen, Rathsarchiv. 

München Centralbibl. 517. 
Münster Pauliner Bibl. Ms. 29 fol. 
Münster ebend. Ms. 216 gr. 8. 
Quedlinburg Stadtrathsbibl. 
Quedlinburg ebend. 

Salzburg fürstbischöfl. Bibl. 
Vormals Hofr. Schrader in Braunschweig. NS. 


Philos.- histor. Kl. 1854. 


OS. Pap. 14 Jh.? 
OS. Pap. 15 Jh. 
OS. Pap. 14 Jh.? 
OS. Membr. 1387. 
OS. Pap. 1464. 
OS. Pap. 1470. 
NS. Pap. 15 Jh. 
OS. Pap. 1477. 
NS. Pap. 15 Jh. 
OS. Pap. 15 Jh. 
NS. Pap. 1477. 
NS. Pap. 1479. 
NS. Pap. 1451. 
NS. Pap. 131I6: 
NS. Pap. 15 Jh.? 
NS. Pap. 15 Jh. 
NS. Pap. 1450. 
OS. Pap. 1460. 
OS. Membr. 1410. 
OS. Pap. 1475. 
OS. Membr. 
NS. Pap. 15 Jh. 
OS. Pap. 1434. 
OS. Pap. u. Membr. 1461. 
OS. Pap. Anf. d. 15 Jh, 
OS. Pap. 15 Jh. 
OS. Membr. 1386. 
NS. Membr. 1427 
NS. Membr. = Jh. 
NS. Membr. 1442 
OS. Membr. 1421 
NS. 15 Jh. 
OS. Pap. u. Membr. Anf. 15 Jh. 
OS. Pap. 15 Jh. 
NS. Pap. 
OS. Pap. 15 Jh. 
NS. Membr. 1449. 
NS. Pap. u. Membr. 1405. 
OS. Pap. 1454. 
OS. Pap. 15 Jh. 
OS. Pap. 1469. 
15 Jh. 
Dd 


210 Homervenr: 

Nr. 68, 69 (401). Schwerin grolsherz. Archiv. Bruchstücke zweier Hdss. NS. 
Nr. 70. Schwerin ebd. Bruchstück. OS. 
Nr. 71 (405). Justizrath Seibertz in Brilon. Defekt. NS. 
Nr. 72 (404). Derselbe. NS. 
Nr. 73 (423) Soest Stadtarchiv. NS. 
Nr. 74. Sondershausen, Kirchenbibl. 

Nr. 75 (428). Strasburg Bibl. des prot. Seminars A. IT 10. OS. 
Nr. 76 (442 Upsala öffentl. Bibl. OS. 
Nr. 77 (444) Varell Oldenburg. Bibl. NS. 
Nr. 78 (453) Wien K. K. Hofbibl. Nr. CLIV. OD. 
Nr. 79 (490) Wolfenbüttel Herz. Bibl. Exzrav. A. a. NS. 
Nr. 80 (493). Wolfenbüttel ebend. Heimst. 421. NS. 
Nr. 81 (494). Wolfenbüttel ebend. Heimst. 208 f. NS. 
Nr. 82 (495). Wolfenbüttel ebend. Bruchstück. NS 
Nr. 83. Fräulein Zeisberg in Wernigerode. NS. 
Nr. 84 (523). Zwickau Rathsbibliothek. OS. 


Nach den erst während des Druckes empfangenen Nachrichten über die Königsberger Hdschr. 
Nr. 46 erhöhen sich die $. 165 u. und S. 166 o. angegebenen Zahlen der nach der Mundart 
bekannten Hdss. auf 82, der obersächsischen auf 35, der Membranhdss. auf 27, unter denen 
6b obersächsische. 


——e NINIINN In 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den 
Griechen. 


Von 


Hm: CURTIUS. 


mannnannanan wen 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 9. März 
und 24. Juli 1854.] 


hie ein allseitiges Verständnifs der hellenischen Cultur zu erzielen, genügt 
es nicht sie in ihren höchsten Spitzen wissenschaftlicher Erkenntnifs oder 
künstlerischer Leistung zu erforschen ; auch das praktische Leben der Hel- 
lenen, ihr Verhältnifs zu den natürlichen Dingen, Landeskultur, Industrie 
und Handel dürfen von der Alterthumswissenschaft nicht ausgeschlossen blei- 
ben. Diese Studien sind, namentlich auf dem Gebiete des hellenischen Al- 
terthums, sehr vernachlässigt worden, obwohl sie, wenn auch anscheinend 
trockner Art, dennoch in ihrem Verfolge nicht unwichtige Aufschlüsse über 
das Leben der Alten verheifsen. Von diesem Gesichtspunkte aus habe ich 
früher die städtischen Wasserbauten der Hellenen zum Gegenstande einer 
Untersuchung gemacht, um die irrthümliche Ansicht zu berichtigen, als wenn 
es den Römern vorbehalten geblieben wäre, auf diesem Felde zuerst grofse 
und des Andenkens folgender Zeiten würdige Werke zu schaffen; ich ver- 
suche jetzt einen andern bedeutenden Zweig der Landeskultur, den Wegebau 
zu behandeln, indem ich das Wichtigste zusammenstelle, was aus der Litte- 
ratur, den Inschriften und den im Boden des Landes erhaltenen Spuren über 
Anlage und Ausstattung der öffentlichen Wege bei den Griechen zu unsrer 
Kenntnifs gelangt ist. 

Wenn die Alten selbst so wenig über die Anlagen der genannten Art 
in ihren Schriften mittheilen, dafs es bis jetzt noch Niemand für der Mühe 
werth gehalten hat, das hieher Gehörige zusammenzustellen, so wäre es vor- 
eilig daraus auf die Geringfügigkeit der Leistungen zu schliefsen. Von dem 
bewundernswürdigen Canalsysteme, das den Boden Athens durchzieht, steht 

Dd2 


212 Cvurrıvs: 


nirgends ein Wort geschrieben; von der ganzen Technik der nach allen Sei- 
ten so hoch ausgebildeten, hellenischen Werkthätigkeit wissen wir aus Über- 
lieferung der Alten so gut wie nichts. Es entwickelte sich bei ihnen Alles 
so allmählig und natürlich, dafs sie endlich die schwierigsten Probleme lösten, 
ohne dafs sie das Verfahren dabei als etwas an sich Merkwürdiges zu be- 
schreiben sich veranlafst sahen. Darum hören wir bei den Alten auch so 
wenig von Epoche machenden, frühere Methoden gänzlich umstofsenden 
Entdeckungen. 

Allerdings mufste in einem Lande, das durch ein enges Gebirgsnetz in 
zahlreiche Einzellandschaften getheilt und durch tief einschneidende Meeres- 
buchten auch für den Binnenverkehr auf Seefahrt angewiesen ist, der Stra- 
fsenverkehr eine unscheinbare Stelle einnehmen. Die Anlage grofser Heer- 
strafsen war hier ungleich schwieriger und zugleich entbehrlicher als in an- 
deren Ländern. Der Griechen Heerstrafse war, wie auch der Name revros 
(=raros) auszusagen scheint ('), die See mit ihrem das ganze Jahr hindurch 
offnen Fahrwasser und da Alles, was Grieche war, in den Ländern dreier 
Welttheile am Meere wohnte, so war man gegen die Landwege im Ganzen 
gleichgültiger. Dazu kam die politische Lage Griechenlands, wo nie eine 
solche Einheit der Interessen vorhanden war, dafs der Wegebau als gemein- 
same Angelegenheit betrieben worden wäre und als später eine äufsere Ein- 
heit vorhanden war, versank Hellas zu bald in die Bedeutungslosigkeit einer 
abgelegenen Provinz, als dafs eine Veranlassung zu grofsen Unternehmungen 
dieser Art vorgelegen hätte. Wenn wir nun aber dennoch in den unwirth- 
lichsten Berglandschaften die Geleise hellenischer Wagenräder antreffen und 
aus den Tempelruinen erkennen, wie keine Höhe zu schroff und kein Thal 
zu versteckt war, wohin man nicht ganze Massen von Marmorquadern zu 
schaffen wufste, wenn wir uns endlich in den Ruinen der Städte von der 
sorgfältigen und zweckmäfsigen Anlage ihrer Strafsen überzeugen, so müssen 
wir erkennen, dafs auch hier die hellenische Cultur keine Lücke hat, deren 
Ausfüllung nachgebornen Völkern überlassen geblieben wäre. 

Die Hellenen wufsten, dafs es einst anders gewesen sei. Sie hatten 
eine Ahnung von dem Zustande ihres Landes, da es von Waldesdickicht über- 


it 
a 


(') Siehe G. Curtius in der Zeitschrift für vgl. Sprachk,. I p- 34. 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 213 


zogen war, ohne Weg und Steg. So fand Apollon von Euboia kommend 
Böotien als eine Wildnifs, 

“Denn noch wohnete Keiner der Menschen im heiligen Theben, 

“Auch nicht waren da Pfade zu sehn, noch Wege gebahnet 

“Durch das thebäische Waizengefild; Walddickicht umfing es. 

(Hymnos auf den Pyth. Ap. 48) 

Die Alten erkannten, wie mit dem Bahnen der Wege ihre Heimath 
sich ausgesondert habe aus den Ländern roher Wildnifs, wie sie bei den Sey- 
then herrschte (Aesch. Prom. v. 2) und während die Sentimentalität römischer 
Dichter sich wohl in die gute alte Zeit des Saturnus zurücksehnte, da die 
Erde sich noch nicht in langgestreckte Strafsen erschlossen habe, betrachte- 
ten die Hellenen die Eröffnung und Sicherung des Verkehrs als hochver- 
dienstliche That ihrer Landesheroen, und des Landes barbarischen Urzustand 
stellten sie in der Kunst durch Pane und Faune dar, welche den grofsen Tha- 
ten stadtgründender Göttersöhne von den Berglehnen zuschauen. 

Den Anstofs zu dieser ersten Epoche des geschichtlichen Lebens bei 
den Griechen gaben die an ihren Küsten angesiedelten Fremden, welche des 
Landes Produkte kennen und verwerthen lehrten. Die Phönizier haben 
nicht nur nach Purpurmuscheln gefischt, sondern sie durchsuchten auch die 
neu aufgefahrenen Länder nach Kupfer und anderm Metall und schafften aus 
den Urwaldungen des Hochlandes Holz an den Strand. Die ältesten Nutz- 
wege, die erwähnt werden, sind die Bahnen, auf denen das Holz zur Stadt 
herabgefahren wurde. Od. K 104: 

Acın des freg anafaı 
arrud’ ap ülnrar ögewv narayıveov UAyv. 

Dafs die Phönizier sich nicht blofs mit vorspringenden Halbinseln wie 
Nauplia oder vorliegenden Küsteninseln wie Kranae begnügten, sondern zu 
gründlicherer Ausbeutung des Landes mit ihren Niederlassungen bis in das 
Innere vordrangen, kann nach vielfachen Spuren der Sage wie des Cultus, die 
sich namentlich in Böotien, Lakonien und Arkadien finden, nicht mehr be- 
zweifelt werden. Es liegt also in der Natur der Verhältnisse, dafs die Phö- 
nizier es gewesen sein müssen, welche den ersten Anstofs und die erste An- 
leitung gegeben haben, nicht nur die Flüsse des Landes, namentlich den 
Acheloos, zu reguliren, sondern auch die ersten Fahrwege zu bahnen, um die 
Produkte des ackerbauenden und Viehzucht treibenden Binnenlandes an 


214 CGURTIVs: 


an die Stapelplätze der Küste zu schaffen; sie haben, wenn sie auch nicht das 
Pferd zuerst nach Griechenland gebracht haben, doch die Benutzung des- 
selben erweitert. Daher macht auch die argivische Sage den Inachiden Age- 
nor, den wir als einen Vertreter der orientalischen Einwanderer in Argos be- 
trachten dürfen, zu einem Reiterführer (Hellanikos in den Fragm. Hist. Gr. 
Fragm. 37). 

Die Wege waren nach der Natur des Landes zwiefacher Art. Auf 
dem in Hellas vorherrschenden Felsboden bedurfte es nur der Lichtung des 
Waldes (aperire viam: @voryew nereuSous, eos ra Faga im Gegensatze zu ver- 
wachsener Waldgegend. Vgl. Callim. epigr. in Theaetet.) und der Ebenung des 
holprichten Felsgesteins (Asaveı »eReuSov, Acım ödos). Aber ganz andere 
Schwierigkeiten zeigten sich in den Sumpfgegenden, namentlich in den 
Hochthälern. Diese dem regelmäfsigen Anbaue hartnäckig widerstre- 
benden Gegenden, wo an denselben Stellen in einem Jahre dichte Kornfel- 
der und in dem nächsten die Wellen eines Sees wogten, mufsten ihrer gro- 
[sen Ertragsfähigkeit wegen die fremden Ansiedler vorzugsweise anziehen. 
Von den beiden peloponnesischen Heraklessagen weist die ältere deutlich auf 
Pheneos hin und ich habe bei anderer Gelegenheit zu zeigen gesucht, dafs 
der Streit des pheneatischen Herakles und des delphischen Apollon auf 
einem Gegensatze phönizischer und hellenischer Gottesverehrung beruht. 
So finden wir denn auch auf dem durch schwierige Culturarbeiten allmählich 
erst zu ordnenden Boden Böotiens denselben Herakles wie in Pheneos ein- 
heimisch. Wollte man hier Wege bauen, so mufsten es Dammwege sein. 
Diese Dämme waren zunächst Deiche, welche die tiefliegenden Felder vor 
Überschwemmung schützten und das zuströmende Wasser nach den Kata- 
bothren zu abstauten; sie waren so alt wie die Cultur des Bodens und blie- 
ben fortwährend die Bedingung eines geordneten Ackerbaus und des städti- 
schen Wohlstandes; daher wird z.B. der Deich der Akräphieer in Inschriften 
‘des Landes Hort und Retter 75 yaua 73 aucor ryv ywgav (C. I. Gr. n. 1625, 
15) genannt und wohlhabende Bürger konnten sich um das Gemeinwesen 
nicht verdienter machen, als durch Ausbesserung desselben. 

Diese Deiche dienten zugleich als Landwälle und Landesgränzen wie 
z. B. bei Pallantion und Lebadea (Peloponnesos I 264) ; sie dienten als Wege, 
welche quer durch die Niederung führend die Städte mit einander verbanden 
und dem Wanderer die Mühe ersparten, die tiefen Buchten des morastigen 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 215 


oder unter Wasser stehenden Seebodens auf dem Felsenrande zu umgehen; 
sie wurden auch benutzt um Trinkwasser von den Bergen nach tiefliegenden 
Städten zu führen, wie z.B. bei Mantinea. Uralte Dammbauten dieser Art fin- 
den wir vorzugsweise im böotischen Seethale. Siehe Ulrichs Reisen S. 144, 212, 
218,244, 260. Von Kopai, der alten Ruderstadt, geht ein Damm nach dem jen- 
seitigen Ufer hinüber mit den Resten einer alten Steinbrücke, welche den im 
Sumpflande hinschleichenden Kephisos durchliefs. Dieser Dammweg, 22 
Fufs breit, ist mit Fels- Mauern gestützt, welche an der Seite, von welcher 
der Wasserchwall andrängt, ansehnlich verstärkt sind. Das alte Werk ist 
trotz der langen Reihe von Jahrhunderten und der vielen Überschwemmun- 
gen, die es mit einer harten Lehmkruste überzogen haben, im Ganzen wohl- 
erhalten. So istin Stymphalos ein Damnı, der das Tiefthal quer durch- 
schneidet; den Pheneaten hatte Herakles einen Abzugskanal gegraben, dessen 
30 Fufs hohe Ränder zugleich den höheren Theil der Ebene gegen den nie- 
drigeren abdämmten und die gegenüberliegenden Ufer des Seethals verban- 
den. In den Ebenen von Thisbe, von Opus, von Eretria (Vgl. Rofs Zeit- 
schrift für Alterthumsw. 1850 S. 202) sehen wir die Felder und Wohnsitze 
durch ähnliche noch heute erhaltene Dämme gesichert und wir können uns 
an zahlreichen Beispielen davon überzeugen, dafs die Hellenen seit ältester 
Zeit Kunststrafsen durch Sümpfe zu legen verstanden, indem sie nach der 
ihnen eigenen Ökonomie der Mittel damit zugleich höhere Culturzwecke zu 
verbinden wufsten. 

Einen solchen Erddamm nannten die Griechen göu« oder auch yepuga; 
das letztere Wort ist, wie es scheint, aus fremder Sprache in das Griechische 
übergegangen und zwar zunächst in der Bedeutung einer künstlichen Ein- 
deichung von Flüssen und Seen; die Damm- oder Deichbauer heifsen also 
Gephyraioi. 

Erwägen wir nun, dafs diese Dämme, welche in wichtigen Theilen des 
Landes die Bedingungen der ersten Cultur waren, mannigfaltige Kenntnisse 
und eine geübte Technik des Wasserbaus voraussetzen, wie sie ohne fremde 
Lehrmeister von den Landeseingeborenen schwerlich erworben worden sind: 
erwägen wir ferner, dafs der Heros, der in Pheneos die Dämme baute, der 
tyrische Herakles ist, in dessen Person die Sage der Hellenen die bahnbre- 
chende Thätigkeit der fremden Ansiedler darstellte, so wird es auch vergönnt 
sein, die nach Herodot aus Phönizien eingewanderten Gephyräer, welche am 


216 Cvurrıvs: 


böotischen Asopos &v ryediuus zuuaıs — das sind im Gegensatze zu den hoch- 
gelegenen Stadtburgen leichtgebaute, durch Deiche geschützte und durch 
Brücken mit einander verbundene Moordörfer (siehe Etym. M. s. v. Tepupa. 
Preller Demeter S. 392) — gewohnt hatten und dann aus Böotien flüchtig, 
in Attika zu ungleichen Rechten aufgenommen wurden, ihrem Namen ge- 
mäfs als die Urheber der böotischen Deiche und Dammwege aufzufassen. 
Wie erfahren die Phönizier in allen Zweigen des Wasserbaus gewesen 
sind, bezeugen die kolossalen Meerdämme des tyrischen Hafens (Ritter 
Erdkunde Th. XVII S. 341) so wie die künstlich gebauten und stufenweise 
geordneten Wasserbehälter Palästinas (Ritter XVI S. 275). Von ihnen lern- 
ten die Griechen, wie auch die Deutschen von Fremden gelernt haben, ihre 
reichen Marschländer zu bewirthschaften (vgl. Waitz Geschichte von Schlesw. 
Holstein I, p. 91). Mit des Landes Urbarmachung hängt der Wegebau un- 
mittelbar zusammen und dafs die Phönizier den westlichen Nationen nicht nur 
die Seestrafsen, sondern auch die Landstrafsen eröffnet haben, geht aus man- 
chen Zügen der Überlieferung hervor. Denn wenn die Griechen die Be- 
gründung des Wegemafses dem Herakles zuschreiben, so kann ich mich nicht 
entschliefsen, mit Böckh in den metrologischen Untersuchnngen S. 77 anzu- 
nehmen, dafs erst Pheidon als Agonothet in Olympia — nach wahrscheinli- 
cher Rechnung Ol. 28 — den olympischen Fufs eingeführt und diese Ein- 
führung auf seinen mythischen Ahnherrn zurückgeführt haben sollte; denn 
abgesehen von andern Bedenken würde eine Einrichtung, die einer nach pe- 
loponnesischem Rechte gänzlich revolutionären Olympiadenfeier ihre Ent- 
stehung verdankte, keine bleibende Sanktion erhalten haben. Die italischen 
Völker betrachten denselben Herakles, den Länder und Meere verbindenden 
tyrischen Wandergott (vgl. die Münter-Moversche Etymologie von Harkel = 
eumegoc) als den Wegebahner in ihren Landen und als den Dammbauer, auf 
den sie namentlich den berühmten Meerdamm (via Herculana) vor dem Lu- 
krinersee zurückführten. Vgl. Preller Myth. II 148. Dionysios I, 40 bezeugt, 
wie man durch die ganze Halbinsel ihm geweihte Altäre an den Strafsen 
finde. Sein Begleiter ist der Hund, der ‘Hgazasıos zuwv (Pollux I 45), der für 
ihn die Purpurmuscheln an den Felsgestaden aufspürt und auch zum Sym- 
bole des Wegs und der Wanderschaft wird. Anders kann ich den Hund 
auf dem Grabsteine in Welckers Sylloge n. 101 nicht auffassen. Auch in Nord- 
afrika haben die Phönizier von den Küstenpunkten aus in das Innere die Bah- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 217 


nen der Handelsstrafsen eröffnet. Endlich bezeugt Isidorus, dessen Origines 
an wichtigen Punkten unsere Kenntnifs der antiken Werkthätigkeit ergänzen, 
ausdrücklich das Verdienst der Phönizier, die Kunst des Wegebaus in den 
Ländern des Mittelmeers begründet zu haben (primi autem Poeni dicuntur 
lapidibus vias stravisse, postea omani eas per omnem fere orbem disposuerunt 
Orig. I, 90). 

In der Zeit, in welcher die Geschichte der Hellenen vor uns aufdäm- 
mert, sehen wir die Phönizier überall auf dem Rückzuge. Die Fremdlinge, 
die so lange die Söhne des Landes bevormundet und übervortheilt haben, 
werden von diesen bei steigendem Nationalbewufstsein auf das Meer zurück- 
gedrängt oder zu Hause in untergeordnete bürgerliche Stellungen gebracht. 
Aber die von ihnen gelegten Keime höherer Civilisation gedeihen zum Segen 
des Landes. Die Griechen haben die Natur beherrschen und nutzen gelernt 
und so die Grundlage gewonnen, um eine ihnen eigenthümliche Cultur aus- 
zubauen. i 

Wir kennen Griechenland nicht anders als mit Fahrstrafsen ausgestat- 
tet und in der Darstellung der homerischen Zeit tritt uns eine in Beziehung 
auf Verkehrsmittel sehr geförderte Zeit entgegen; ihre Helden bewegen sich 
auf ihrem Streitwagen wohin sie wollen. So durcheilt Telemachos in zwei 
Tagefahrten die ganze Breite des Peloponneses und wenn es den Alten ge- 
lungen war über die wilden Joche des Taygetos Fahrstrafsen zu bauen, so 
konnte ihnen keine Aufgabe dieser Art zu schwierig sein. Wenn wir der 
homerischen Darstellung hierin auch nicht die volle Gültigkeit eines histori- 
schen Zeugnisses beilegen dürfen, so liegt doch kein Grund vor, einer in 
ihrer Weise so hoch gebildeten Zeit, wie die der peloponnesischen Achäer 
war, solche Gebirgsstrafsen abzusprechen. So alt wie der Achäer hochgele- 
gene Stadtburgen (Ayamsv inıßaraı vers) waren, so alt mufsten auch die 
zu den Felskuppen hinauf gebahnten Wege sein, wie man sie in Orchomenos 
u. a. O. findet. Einen wichtigen Anhaltspunkt für die Chronologie des hel- 
lenischen Wegebaus würden wir haben, wenn die Bemerkung des Obersten 
Mure (Journal of a tour in Greece 11 254) gegründet wäre, dafs der Thür- 
stein des orchomenischen Thesauros ein pentelischer Marmorblock wäre; 
das würde also zur Zeit der Machthöhe des minyschen Staates Fahrwege zwi- 
schen Attica und Böotien voraussetzen lassen welche auch die schwierigsten 
Transporte möglich machten. Doch habe ich mich nach sorgfältiger Prüfung, 

Philos.- histor. Kl. 1854. Ee 


218 Cuarrtıvs: 


so weit das Auge eines Laien darüber entscheiden kann, von jener Thatsache 
nicht überzeugen können. 

Das geschichtliche Griechenland steht auch in dieser Beziehung der 
heroischen Welt mit gröfserer Einfachheit der Sitte gegenüber. Wohl er- 
hielt sich in den Familien, welche ihren Ursprung von den reisigen Heroen 
der Vorzeit ableiteten, die Rofszucht und Wagenlenkerkunst, wie ein von 
ihren Ahnen ererbtes Vorrecht, und es war ein patriotisches Verzichten auf 
die Familientradition, wenn ein Eupatride wie Kimon auf der Burg die Zügel 
seines Rosses weihte, um sich rücksichtslos der neuen Politik seiner Vater- 
stadt anzuschliefsen. Im Ganzen aber trat der Wagenverkehr aus dem bür- 
gerlichen Leben zurück; es war dem republikanischen Sinne der späteren 
Hellenen, ihrem Sinne für Einfachheit und Gleichheit zuwider, dafs die rei- 
cheren Bürger hochfahrend und bequem an den ärmeren vorübereilen soll- 
ten; es war ein Merkmal üppigster Hoffart, dafs die Kyrenäer zu den Gast- 
gelagen fuhren (Alexis bei Athen. 510); mit einem Wagen sich innerhalb 
der Thore zu zeigen (levye: &s werw eoyerIaı Arist. Thesm. 811) war etwas 
Aufserordentliches; und allerdings mufs der städtische Verkehr dadurch nicht 
wenig an Ruhe und Behaglichkeit gewonnen haben, dafs aller Wagenlärm 
von den Strafsen verbannt war. Auch in der Umgebung der Städte galt das 
Wagenfahren für ein Zeichen der Verweichlichung und Prunksucht. Ly- 
kurgos des Redners Gesetz, welches gewifs nur einem eingerissenen Mis- 
brauche gegenüber das alte Herkommen erneuerte, verbot selbst den Frauen 
der attischen Bürger am Prozessionstage nach Eleusis zu fahren, damit den 
Ärmeren das Gefühl der Beschämung erspart würde. Die symbolische Be- 
deutung des Hochzeitwagens zeigt wie eingeschränkt der gewöhnliche Ge- 
brauch des Wagens war und Ausnahmen wie die, welche zu Ehren des Timo- 
leon gemacht wurden, zeugen nur für die Regel. Attische Gesandte hielten 
es auch aufserhalb Attika nicht unter ihrer Würde, die Dienstreisen zu Fufse 
zu machen, und zu ihrer eigenen Verhöhnung müssen die Diplomaten Athens 
im Anfange der Acharner von den grofsen Strapazen berichten, welche sie 
im weichen Reisewagen behaglich hingelagert in der Kaystrosebene auszuhal- 
ten gehabt hätten. Wer schnell vorwärts wollte, ging zu Fufs; der Staat 
schickte seine Depeschen durch Eilboten. Als nach dem platäischen Siege 
neue Flammen auf allen griechischen Heerden entzündet werden sollten, 
holte Euchidas von dem unentweihten Gemeinheerde Griechenlands das 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 219 


Feuer, indem er die Entfernung zwischen Plataiai und Delphoi — von Plu- 
tarch auf 500 Stadien geschätzt — in einem Tage hin und zurück lief (Plut. 
Arist. 20). Diese That konnte auch von dem Berichterstatter nur als die 
Wirkung einer besondern, von den Göttern gesegneten Heldenkraft angesehn 
werden, als eine That, die durch einen raschen Tod im Dienste der vater- 
ländischen Gottheiten belohnt wurde. Dagegen wurde die Reise des Phei- 
dippides, der am Abende des zweiten Tages mit der Nachricht von dem Falle 
Eretrias von Athen nach Sparta gelangte, als etwas ganz Gewöhnliches be- 
richtet und dies bleibt, auch wenn wir, wie natürlich ist, voraussetzen, dafs 
er den Beginn seiner Reise durch eine Überfahrt vom Peiraieus nach Epi- 
dauros wesentlich abkürzte, immer ein ganz aufserordentlicher Grad von 
Botenschnelligkeit. Des Boten Name, welcher, wie ihn Herodot überliefert, 
die Thätigkeit desselben treffend bezeichnet, scheint darauf hinzuweisen, dafs 
in seiner Familie, die sich von einem Pheidippos 'Sparrofs herleitete, die 
Tüchtigkeit eines Hepodaouos für den Bedarf des Staats als erbliche Kunst 
geübt wurde. Die Römer bewunderten die Leistungen der griechischen 
Eilboten, die in Kriegszeiten zugleich als Kundschafter benutzt wurden; 
daher die Übersetzung von #uegodgouos durch speceulator (Liv. XXXI 24). 

Wenn schon aus diesen Andeutungen erhellt, wie die Griechen weder 
zum raschen Fortkommen noch zu offiziellen Reisen sich des Wagens be- 
dienten, so bleiben besonders zwei Rücksichten übrig, welche zur Anlage 
von Kunststrafsen Anlafs gaben, erstens um die Züge der Festgenossen zu 
den Heiligthümern zu leiten und zweitens um den Waarenverkehr aus dem 
Binnenlande an die Küste zu besorgen. 

Der Gottesdienst ist es, der auch hier die Kunst in das Leben gerufen 
hat und die heiligen Wege waren die ersten künstlich gebahnten Fahrstrafsen 
Griechenlands. Denn es galt nicht nur den Besuchern der Tempelfeste 
einen bequemen Weg zu bereiten, sondern auch für die Wagen Bahn zu 
machen, welche die heiligen Gegenstände den Göttern zuführten. Man ver- 
gleiche bei Herodot II 63, der das Aresfest in Papremis beschreibt, die 
TergarunAce auafı, EyeuTa Tov vmev TE Kal TO Ev TO und Evedv ayaana und wie viel 
darauf ankam, dafs die heiligen Gegenstände im Wagenkasten unverrückt 
und wohl verschlossen blieben, beweist Verrius Flaccus bei Maerobius Saturn. 
1, 6 (evenisse ut Circensium die puer de coenaculo pompam superne despiceret 


el palri referret, quo ordine secreta sacrorum in arca pilenti composita vidis- 
Ee2 


220 CurTıvs: 


set). Für griechische Sitte können wir nach Analogie der Theorenschiffe 
schliefsen, dafs auch die Wagen der Theoren durch Kränze und anderen 
Schmuck ausgezeichnet waren; siehe auch Hesych. (s. v. Jewpinos) Enrebavouv 
oi Sewgoi ras ümnvas. Meier de theoris p. XVII. Über bildliche Darstellung 
heiliger Wagen siehe Braun Annal. des archäol. Instit. XI p. 249. Es fuhren 
ja auch die Priesterinnen, wie die Mutter von Kleobis und Biton, zu den 
Tempeln ihrer Gottheiten hinauf und diese Wagen mufsten ohne Mühe, 
ohne Fährlichkeit und Aufenthalt zu ihrem Ziele geleitet werden. Je mehr 
nun durch Colonisation und Wanderung der Stämme die inneren Cultusver- 
bindungen sich im Lande vervielfältigten, desto zahlreicher und ausgedehnter 
mufsten die heiligen Strafsen werden; sie verbanden die Städte mit ihren 
draufsen liegenden Heiligthümern, die wichtigern Cultusörter unter einander 
und zugleich die in neuen Wohnsitzen getrennt lebenden Stammgenossen, die 
bei den Jahresfesten ihres ursprünglichen Zusammenhangs wieder inne wurden. 
Diese Wege waren es, welche nach altem Glauben die Götter selbst gewan- 
delt waren. So kam Apollon in das pfadlose, waldbedeckte Böotien; er 
schritt selbst zuerst durch die einsame Welt hindurch, um seinen Sitz in Pytho 
aufzuschlagen. Nach attischer Sage hatte sich Apoll von Delos nach Athen 
geschwungen und von Athen geleiten ihn, wie Aischylos sagt, unter Preis 
und Ehre die wegebahnenden Hephaistossöhne, “des rauhen Landes Wildnifs 
ihm entwilderend’ (Eumen. 12). 

Wenn nun nach allgemeiner Tradition die ältesten Kunststrafsen des 
Landes heilige Strafsen waren, so waren sie es auch, bei denen sich zuerst 
eine bestimmte Technik des Strafsenbaus entwickelte und feststellte. Diese 
Technik ist von den Alten nirgends beschrieben worden; wir müssen uns 
auch auf diesem Gebiete aus den Spuren derselben, die dem Boden unver- 
kennbar eingedrückt sind, eine Vorstellung von der Praxis der Alten zu bil- 
den suchen und damit die in der Sprache vorkommenden technischen Aus- 
drücke in Einklang zu bringen suchen. 

Es ist nicht möglich, dafs Jemand mit einiger Aufmerksamkeit zwei 
Tagereisen in Griechenland mache, ohne neben den heutigen Saumpfaden 
tiefe Radfurchen zu bemerken, welche ihm bezeugen, dafs dort, wo sein 
Maulthier auf holprichtem Felsboden sich jetzt kümmerlich den Weg sucht, 
einst Wagengespanne gefahren sind. Bei wiederholten Untersuchungen zeigt 
es sich, dafs diese dem Boden Altgriechenlands eingedrückten Wagenspuren, 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 221 


die manifesta rotae vestigia, ohne die sich die Alten auch nicht die Sonnen- 
bahn im Äther denken konnten, nicht etwa durch langen Gebrauch und Ver- 
nachlässigung des Weges entstandene Furchen sind, sondern sorgfältig aus- 
gehauene und geglättete Kanäle. Diese Thatsache ist keinem Zweifel unter- 
worfen und von sorgfältigen Forschern mehrfach anerkannt, namentlich von 
Leake, von Rofs und von Mure. Letzterer hat besondere Aufmerksamkeit 
diesem Gegenstande gewidmet in seinem an trefflichen Wahrnehmungen rei- 
chen Tagebuche (Journal of a tour in Greece) aus dem ich, als ein Zeugnifs 
für meine Auffassung folgende Stelle entnehme: the term ‘rut’ (wheelruts) 
must not here be understood in the sense of a hole or inequality worn by 
long use and neglect in a level road, but of a groove or channel, purposely 
scooped out at distances adapted to Ihe ordinary span of a carriage, for the 
purpose of steadying and directing the course of the wheels and lightening 
the weight of the draught, on rocky or precipitous ground in the same manner 
as the sockets of our railroads. Some of these tracts of stone railway, for 
such they may in fact be called, are in a good stale of preservation chiefly 
where excavated in strata of solid rock. Vol. I p. 251. 

Es ergiebt sich also, dafs die Hellenen, soweit der Boden des Landes 
nackter Fels oder nur von dünner Erde bedeckt war, bei ihren Strafsen 
ein Prinzip befolgten, welches mit dem unserer heutigen Schienenwege darin 
übereinstimmt, dafs man nicht den ganzen Damm (redev »erevScv Aesch. 
Ag. 918) fahrbar machte, sondern sich mit einem Nivellement desselben be- 
gnügte, für die Räder aber Geleise anlegte, die man nun um so sorgfältiger aus- 
arbeiten konnte, so dafs zwischen den Rändern derselben auf vollkommen 
glatter Fläche die Wagenräder leicht und sicher dahinrollen konnten. Da- 
rauf beziehen sich die Ausdrücke Asaivew ödov, Asın 6des, Acım zul EmiogoIcs etc. 
Es kam aber, wie gesagt, bei den heiligen Wegen vorzugsweise darauf an, 
dafs die Prozessionswagen, welche unter Umständen hoch und künstlich mit 
Laubwerk und anderem Schmuck aufgebaut waren und in denen gottesdienst- 
liche Personen mit heiligem Geräthe, in denen auch aufrecht stehende Götter- 
bilder gefahren wurden, (Fourorroreiv ra iega Strab. 657) ohne Anstofs und 
ohne Störung der feierlichsten Ruhe zum Ziele gelangten. Ahnlich finden 
wir auch in den ältesten Städten Latiums, Norba, Cora, Signia die einge- 
hauenen Gleise der hinanführenden Felsbahnen; auch in neuern Städten, 
wie in Glasgow, hat man bei steilen Felswegen dasselbe Prinzip befolgt. Vgl. 


322 Cvurtivs: 


Mure II 251. Zwischen den Gleisen suchte man den rauhen, höckrigen 
Boden wohl durch Sand und Kies auszugleichen. Nimmt man dies nicht an, 
so sind Wege, wie die nach Orchomenos hinauf, wo die sauber gehauenen 
Gleise durch rauhsten Fels mit tiefen Löchern und scharfen Spitzen getrennt 
werden, ganz unbegreiflich. 

Das Einschneiden des Gleises ist demnach die Hauptaufgabe beim 
Wegebaue und daraus erklärt sich auch der den alten Sprachen gemeinsame 
Ausdruck „den Weg schneiden” rewveiv ödov, punorouia, secare viam. Recht be- 
zeichnend ist daher Ciceros Ausdruck orditae thensarum für die heiligen 
Wege, indem bei ihnen das zur Aufnahme der Wagen bereitete Geleis die 
Hauptsache war. "Ixves ist das bleibend im Fels ausgehauene Geleis im Ge- 
gensatze zu &guargoyia (dafür auch bei Callim. fr. 115 und Nik. Ther. 263 
die verderbte Form «uargex;e), der im Sande vorübergehend sich bildenden 
Wagenspur (Aelian. V. H. II 27); deshalb heifst es, wie bei einem Denkmale, 
TB Iyvos Emınnevalew nal avanı9evan im C. I. Gr. n. 5141. "Ixves ist gleich odes, 
daher der Wunsch eines a@raßts iyyes C. I. 3256, 8. Der Weg ist wesent- 
lich Furche, ©yuos und mit dieser Anschauung, welche in dem Wege nicht 
den Führer sieht, sondern die den Wagen aufnehmende Vertiefung der Bahn, 
mag auch der Umstand zusammen hängen, dafs im Griechischen alle Weg be- 
deutenden Wörter trotz ihrer männlichen Suffixe odos, argaros, nereuSos, Aew- 
#0gos, weiblichen Geschlechtes sind. (') 

Die Hauptschwierigkeit, welche bei der beschriebenen Art der Wege- 
bahnung, wie bei unsern Schienenwegen, sich herausstellt, ist die des Aus- 
weichens. So lange die heiligen Strafsen nur als Prozessionsstrafsen be- 
nutzt wurden und unter Aufsicht der Tempelbehörden ausschliefslich in 
gottesdienstlichem Gebrauche standen, war jene Schwierigkeit weniger fühl- 
bar; aber jemehr auf Strafsen wie der delphischen der Verkehr zunahm, 
desto häufiger mufste es wegen des Ausweichens (eÄirrar Sau, enrgerer Sau, das 
genauer ist als eixew, und decedere via) zu übeln Conflikten kommen und in 
Beziehung darauf preist Ion sein Tempelleben glücklich, wo kein schlechter 


(') Neben dem Worte # ödos ist aus derselben Wurzel auch ö oUöos erwachsen; euöds 
das zum Auftreten Dienende, Tritt, Schwelle; 7 cdos die den Tritt aufnehmende Bahn; end- 
lich wird auch wohl ro oJö«s aus derselben Wurzel hervorgegangen sein, indem der Begriff 
des Bodens aus dem des Tretens abgeleitet ist. Vgl. Eust. I. A. p. 156: Baros, BrAos 


\ \ , SQ e \ EN \ WEN. sa 
TRIE To BaiwssSar, wo Hat oudos TRIE To ödsverOaı. 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 23233 


Mensch mit trotziger Forderung, die Bahn zu räumen, ihm entgegentrete 
(Ude u EEemAnE” ödov meungos cüdeıs, zelvo 6’ cur dvanyerev einew odev yaAuvra Tals 
nariorw. Ion. 635. &xrgerew ‘aus dem Gleise herausbringen’ nicht blofs ‘fortdrän- 
gen’ wie @rorgerw. Oedipus Tyr. 806). Denn es war in der That kein geringer 
Beweis sanftmüthiger Nachgiebigkeit, wenn Jemand, um den Begegnenden 
ruhig im Gleise bleiben zu lassen, den eigenen Wagen mühsam auf den rau- 
hen Felsboden zu heben sich bereit zeigte. So und nur so erklären sich 
Geschichten, wie die vom Ende des Laios, während sich doch auf einem breit 
gepflasterten und gleichmäfsig geebneten Fahrdamme wegen des Ausweichens 
nicht so leicht ein Streit auf Leben und Tod zu entspinnen pflegt. 

Um übeln Begegnungen der Art vorzubeugen, bedurfte es überall, wo 
keine Doppelgleise vorhanden waren, der Anlage von Ausweicheplätzen, 
wie man sie am deutlichsten auf der grofsen Fahrstrafse, die von Sparta nach 
Helos führt, nachweisen kana (Pelop. II 289). Die zwei Zoll tief eingehauenen 
Gleise biegen halbkreisförmig nach beiden Seiten aus und bilden eine dop- 
pelte &xrgern — denn dies scheint mir der technische Ausdruck für diese 
Plätze gewesen zu sein; &xrgererSar ist die richtige Bezeichnung einer Bewe- 
gung, welche den Zweck hat, einem Zusammenstofse vorzubeugen (vgl. Cie. 
Pis. 22: quos tu Maeandros, quae diuerticula flexionesque quaesisti?). Jede 
Fahrstrafse mufste mit solchen Plätzen versehen sein, deshalb erklärt Hesy- 
chios den Fufspfad @rgarcs als einen Weg ohne Ausbiegung im Gegensatze 
zur Aewpcgos. Vgl. Eust. p. 1738, 49: üragmıroi-ödel ai um Eexouraı Eurgomiv 
yreı zauılıw. Der Name Aewocgos aber entspricht nicht unserm Worte ‘Heer- 
strafse’, via militaris, denn Aacs, Asus bezeichnet in alten Ausdrücken vorzugs- 
weise das zu gottesdienstlichen Zwecken versammelte Volk. So war das 
Aswxögıov nach Analogie von vewxogos ein zur Sühnung des Volks bestimmter 
Ort (Müller Index lection. Gott. 1840). Eben so in den Formeln &xovere Aew, 
supnues mas Ertw Aews, in Ausdrücken wie bei Soph. Fragm. inc. 60: Bar eis 
ödov In mas ö yeıguvaf Aews etc. bezeichnet Aews das Volk als Gemeinde; Aewg- 
yes ist wer bei Götterfesten sich am Volke versündigt und den gemeinen Frie- 
den bricht. 

Eigenthümlich ist den Hellenen, dafs sie auch auf diesem Gebiete 
ihrer Werkthätigkeit sich möglichst an die von der Natur gegebenen Bestim- 
mungen anschlossen und eine gewisse Scheu hatten, natürliche Hemnisse ge- 
waltsam zu beseitigen. Darin unterschieden sie sich von den Barbaren. Den 


23934 CurTivs: 


Eroberungsheeren des Morgenlandes zogen Truppen voraus, welche alle Ge- 
fahren und Schwierigkeiten des Weges ohne Rücksicht auf das Verhältnifs 
zwischen Mittel und Zweck zu beseitigen hatten. Berge und Hügel mufsten, 
wie Jesaias (40, 3) sagt, geebnet werden und die Thale erhöhet; was ungleich 
war, mufste eben, was höckricht war, schlicht werden. Die Geschichte der 
Perser in Griechenland zeigt, wie, um die Umschiffung eines Vorgebirges zu 
vermeiden, der Athosisthmos durchstochen wurde und wie man im Begriff 
war die Insel Salamis durch einen Meerdamm zur Halbinsel zu machen. 
Auch die Römer suchten die entgegenstehenden Hindernisse nicht zu umge- 
hen, sondern zu überwinden, um von den Bestimmungen des Lokals unab- 
hängig die geradesten Linien einzuhalten. Die Hellenen aber folgten genau 
der Bildung des Terrains. Wo das Wasser sich durch das Gestein den Weg 
gebrochen, erweiterten sie die Thalfurche und neben dem Bache (au vore- 
0v C. I. 2554 1. 105) steigt die gewundene Strafse in die Niederung hinab, 
während die Römer auf der Höhe blieben, um mit lauerndem Auge die Um- 
gegend zu bewachen. Daher im Griechischen der Ausdruck: Die Schlucht 
führt hinauf oder hinab, wie z.B. C.I. I p. 578: pagay& n dvapegoura raga 
r& &oyarına, daher auch ödes für die Höhlung des Flufsbettes selbst gebraucht 
wird, Aluvü alveus: so in der Cyrop. 7, 5: A dıa rüs FoAews Tel Moramou ödes 
mopeurınos und in Aischylos Choeph. v. 63 ed. Herm. Durch kleine Nachhül- 
fen sind die meisten Thäler griechischer und kleinasiatischer Berglandschaften 
nothdürftig fahrbar zu machen, und nur selten sind die Flüsse so unwegsam, 
wie der obere Eurymedon, der häufig die ganze Sohle seines Engthals füllt 
und auch an den senkrecht abstürzenden Rändern keinem Pfade Raum giebt 
(Schönborn im Posener Programme 1843 S. 10). Über die uralte Heer- 
strafse aus Lycaonien nach Cilieien siehe Fischer in Kieperts Memoir zur Karte 
von Kleinasien p. 27. Geduldig folgen die alten Strafsen allen Winkeln und 
Ecken der Schluchten und ihre Spuren geben noch heute Zeugnifs, wie wenig 
jenen Zeiten die ungeduldige Hast des Reisens bekannt war, wobei man nie 
vergessen darf, dafs überhaupt zum schnellen Vorwärtskommen die Kunst- 
strafsen nicht bestimmt waren und ein wohlgegürteter Wanderer auf Berg- 
pfaden allen Wagen leicht vorauseilte. Wo die Natur den Zugang ver- 
sperrte, verzichteten die Hellenen auf die Anlage fahrbarer Kunststrafsen. 
So blieb im Lande der Lycier die ganze städtereiche Küste ostwärts von der 
Xanthosmündung ohne Fahrstrafse, so blieb der nächste Verbindungsweg 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 225 


zwischen dem griechischen Continente und der Halbinsel ein enger Fufspfad, 
wie ihn der megarische Landesfürst Skiron angelegt haben sollte und erst 
Hadrian unternahm es, in die abschüssigen Strandklippen eine Wegterrasse 
zu hauen, auf welcher sich Wagen begegnen konnten. Es würde auch den 
Hellenen gelungen sein ein solches Werk auszuführen, wenn sie das Bedürf- 
nifs lebhafter empfunden hätten und wenn nicht ein natürliches Gefühl sie ab- 
gehalten hätte, die wichtigsten Pässe ihres Landes, die Schutzwehren ihrer 
Freiheit und namentlich jenes Bollwerk der peloponnesischen Selbständig- 
keit durch Erweiterung zu zerstören. Die ganze Entwickelung der griechi- 
schen Geschichte ist durch diese Strandpässe bedingt; ohne ein Thermopylai 
ist auch kein Leonidas denkbar. Breite Heerstrafsen sind schon oft zu Landes- 
verräthern geworden und es würde Alexander schwer gewesen sein, das per- 
sische Reich sorasch zu erobern und so kräftig zusammenzuhalten, wenn sich 
nicht für die Beförderung und Versorgung seiner Armee Communikations- 
mittel im Lande vorgefunden hätten. 

Bei steilen Abhängen wurde durch vorsichtige Windungen die Gefahr 
vermieden, wie man es z.B. im arkadischen Parthenion sieht, wo die grofse 
Curve der alten Kunststrafse wahrscheinlich nach hellenischer Tradition noch 
heute T'ügos genannt wird. Auch die in soliden Fels eingehauene Strafse aus 
Unterseleucia nach Oberseleueia zieht sich in Serpentinen den Berg hinauf. 
Wo es möglich war, wurden Hügel und Gebirge ganz umgangen — der dafür 
vorkommende Ausdruck ist ragaosgeıv (C. I. II 2905 I. D. lin. 11 p. 574). 
Namentlich waren es die heiligen Wege, welche die steilen Bergpfade (öde: 
opTiar, Inyvows 69Suaı nach xenophontischem Ausdrucke) vermieden und das 
ebene Terrain suchten; der gerade Weg von Elis nach Olympia war der 
Bergweg (£gewn ödes, n & ögouc) die Prozessionsstrafse aber der Thalweg (9 dı« 
rs0 reöicu), welcher durch die Küstenfläche die Thäler des Peneios und des 
Alpheios mit einander verband. So werden die Bergwege am Idagebirge der 
mrarela vedias $ auafıres (Rhesos 283) entgegengesetzt und in dem pythagorei- 
schen Spruche: Aswopcgous ödevs un areiyew werden die breiten und gewundenen 
Heerstrafsen, auf denen der grofse Haufe geht, dem geraden und einsameren 
Bergpfade gegenübergestellt (rn eiSeiav aysıy Athenaeus p. 452 e). 

Wo die Bodenverhältnisse nicht der Art waren, dafs der natürliche 
Fels die unmittelbare Grundlage des Weges bilden konnte, da mufste man 
sich schon bequemen, den Weg nicht blos einzuschneiden, sondern auch zu 


Philos.- histor. Kl. 1854. Ff 


2236 Curtıvs: 


bauen (öööv wrieew C. I. 4921 deuew, woev C. I. 5127 B. 14). Bei dem 
Dammbaue, von dem ich zuerst geredet, weil er mit den ersten Mafsregeln 
der Landeskultur zusammenfällt, hatten die Grieehen gelernt in unfestem 
Moorgrunde sichere Grundfesten zu schaffen, und niemals, können wir sagen, 
ist unter schwierigen Verhältnissen solider gebaut worden. Es fehlte nicht 
an mancherlei Gelegenheit, diese Künste anzuwenden und auszubilden. 
Namentlich bei tiefgelegenen, sumpfigen Tempelplätzen, wie sie in Ionien 
so häufig vorkommen, in Ephesos, in Samos verlangte der Gottesdienst eine 
künstliche Fundamentirung von gröfster Ausdehnung, für den Tempel so- 
wohl als auch für die Tempelwege, damit die heiligen Gründungen auf sicherm 
Boden ruhten, ohne dafs man die durch die Tradition geheiligte Stätte, welche 
bei Erderschütterungen mehr Sicherheit gab als harter Felsboden, zu ver- 
lassen genöthigt gewesen wäre. Der Götterdienst hat auch auf diesem Ge- 
biete äufserer Werkthätigkeit die Kräfte der Menschen auf das Mannigfachste 
angespannt; auch in dieser Beziehung sind, wie Libanios an Theodosios 
schreibt, die Tempel die Seele der Felder, der Anfang des Anbaus gewesen; 
sie sind die Mittelpunkte des Verkehrs geworden. Ihretwegen sind die 
Sümpfe gedämmt, die Bergjoche überwunden, die Gewässer überbrückt. 
Cultuszwecke waren es, um deren willen die Tiberufer durch die Pontifices 
verbunden wurden und dem Apollon zu Ehren liefs Nikias eine Meerbrücke 
bauen über den vier Stadien breiten Sund zwischen Delos und Rhenaia (Plut. 
Nikias 3), ein veruyoupov ödırua mach äschyleischem Ausdrucke. Ebenso 
gehören hieher die doppelten Kephisosbrücken des heiligen Wegs zwischen 
Athen und Eleusis. Vgl. Preller de via sacra I p. 11. 

Ich habe zu zeigen gesucht, wie vorzugsweise im Dienste der Religion 
die Anlage der Kunststrafsen in ihren verschiedenen, durch die Ortlichkeiten 
bedingten Gattungen bei den Griechen ausgebildet worden ist, indem ich 
zugleich über dıe Technik des Strafsenbaus allgemeine Bemerkungen hinzu- 
gefügt habe, die im Folgenden noch gelegentliche Ergänzungen und Bestäti- 
gungen erhalten werden. Ich versuche nun nach diesen Vorbemerkungen 
die verschiedenen Gattungen griechischer Kunststrafsen, namentlich die hei- 
ligen Wege und die profanen, die Landstrafsen und die städtischen Strafsen 
nach ihren für das Leben der Hellenen wichtigeren Beziehungen näher in 
das Auge zu fassen. 


Zur Geschichte des W. egebaus bei den Griechen. 2237 


Die heiligen Wege (iegai öde, seßarrai mAareiuı C. I. II. p. 159 Seu- 
gis odes, Öl As larıv Eri ra iegu Hesych. s. v. Sewgoc. Sewpides x&r1euScı Schol. Plat. 
Phaedr. Init. daher Sewgidos ödeu nynrno d. i. agxıSewecs C. I. Gr. n. 3538) 
sind verschiedener Art, zunächst solche, welche die Götter selbst gewandelt 
sein sollten, als sie in das Land kamen, um hier ihren Wohnsitz aufzuschla- 
gen. Diese Wege sind für hellenische Religionsgeschichte von besonderer 
Wichtigkeit. Sie kommen nicht bei allen Göttern vor, nicht bei denen, die, 
des Volkes eigenster Besitz, niemals als Gäste und Fremdlinge von ihm an- 
gesehen werden konnten. Zeus hat Niemand als einen zuwandernden Gott 
dargestellt; er ist des Landes Kind, mit seinen Bergen, Wäldern und Quellen 
verwachsen. Auch bei den Gottheiten, deren Verehrung aus fremdländi- 
schen Keimen erwachsen ist, finden wir nicht in gleicher Weise die Zuwan- 
derungssagen ausgebildet. Aphrodite kommt zur See, wie Ino und Meliker- 
tes; an ihren Dienst knüpien sich also Landungssagen in vielfacher Form 
z. B. in Kypros bei Tremithus, dem Terebinthendorfe, dessen Name von 
dem Erzittern der Einwohner bei dem ersten Erscheinen der Göttin (erıßarns 
"Abgodırne eis rev romov Steph. B. s. v. ToeuiScüs) hergeleitet wurde. Ihr Dienst 
verbreitete sich von den zahlreichen Strandorten allmählich in das Binnen- 
land, ohne dafs sich bestimmte Einwanderungssagen nachweisen lassen. Dio- 
nysos ist auch ein zuwandernder Gott, an dessen Kommen sich zahlreiche 
Legenden anknüpfen; er verbindet die fernsten Länder des Auf- und Nieder- 
ganges und überbrückt die trennenden Ströme. Doch bestehen jene Legen- 
den meist aus einzelnen Abentheuern, die sich auf die freundliche oder un- 
willige Aufnahme des einkehrenden Gottes beziehen; ähnlich bei Demeter. 

Bei keinem der Götter ist das segensreiche Kommen, die für die Cul- 
tur des Landes und der Bewohner Epoche machende Erscheinung in einem 
so reichen Sageneyklus ausgeprägt, wie beim Apollon. Gedenken wir der 
Reihe von Gottheiten, welche ihm im Besitze des delphischen Dreifufses 
vorangegangen ist, so können wir ahnen, welch eine lange Geschichte das 
religiöse Bewulstsein der Griechen durchlebt hat, ehe es für die Idee des 
Apollon gereift war. 

Die Metropole des hellenischen Apollokultus wird nirgends als der 
Ursitz, sondern überall als der Endpunct der verschiedenen Bahnen bezeich- 
net, auf denen der Gott eingewandert ist. Delphoi mufs sich als ein vor- 


städtisches Heiligthum ursprünglich zu Krissa verhalten haben, wie Olympia 
F£f2 


228 Currtıuvs: 


zu Pisa und der älteste delphische Prozessionsweg mufs die beiden apollini- 
schen Nachbarorte verbunden haben. Auf diesem Wege, heifst es auch im 
homerischen Hymnos, sei Apollon citherspielend den Kretern vorangegangen; 
es ist der clivus sacer, den alle Festzüge wandelten, wenn auch dieser Weg, so 
viel mir erinnerlich ist, niemals unter dem Namen des heiligen erwähnt wird. 
Dagegen kennen wir unter diesem Namen die lange Strafse (ieg« 6dcs Plat. 
Quaest. gr. 12. Gerhard Mythologie I $ 298), welche den Parnafs und den 
Olympos verband und die bei den Daphnephorien dazu benutzt wurde, um 
auf ihr durch einen delphischen Knaben die Herkunft Apollons aus dem 
Tempethale drastisch darzustellen. Die vorzugsweise sogenannte ‘heilige 
war aber die dritte, welche von Attica beginnend, in Böotien auch die pelo- 
ponnesische und die thebanische Strafse aufnahm und vereinigt nach Delphoi 
führte. Wo aber der heilige Weg in Attika anknüpfte, ist eine Frage von 
tiefer gehendem Interesse, als man ihr bis jetzt zugewandt hat. 

Von Attika hat die Ostküste den Apollodienst zuerst empfangen: 
Prasiai war der apollinische Hafen; in der marathonischen Tetrapolis wurde 
der Cultus besonders gepflegt; dort safsen die Ionier, wie die Xuthossage be- 
weist, ehe sie des Landes Herren wurden; von hier aus erstreckten sich die 
ersten Verzweigungen des Oultus in das Binnenland hinein. Aischylos be- 
zeichnet diese Verbreitung von der Ostküste her deutlich genug, ohne Athen 
zu erwähnen und der Scholiast führt aus Pindar an, dafs der Weg nach 
Delphoi von Tanagra ausgegangen sei. Demnach glaube ich annehmen zu 
dürfen, dafs die wichtige Verbindung zwischen Delos und Delphoi durch die 
attische Tetrapolis und das Asoposthal eröffnet worden sei und dafs erst spä- 
ter mit der Verpflanzung der altionischen Geschlechter und ihrer sacra nach 
Athen auch der Anfangspunkt der delphischen Strafse hieher verlegt worden 
sei. In den Metageitnia feierte man das Andenken an die Einbürgerung des 
Gottes in Athen. Vgl. Sauppe de demis urbanis Athenarum p. 23. 

Derselbe Weg war es, auf dem die Thyiaden zum Parnasse zogen. 
Der Dionysosdienst ist älter am Parnasse als der Apollodienst und dennoch 
ziehen die dionysischen Schaaren auf den von Apollodienern gebahnten 
Wegen; so sehr liegt gerade in diesem Dienste die ordnende, sittigende, weg- 
bahnende Thätigkeit begründet. Des Gottes Kommen zu feiern gehörte zu 
seinem Cultus und die in demselben erwachsenen Päane sind in festlichem 
Schreiten gesungene Wegelieder. Wo apollinischer Cultus ist, finden wir 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 239 


mit ihm Prozessionsstralsen verbunden, so vor Allem in Kyrene; so auch in 
Sikyon die Strafse an die Sythasmündung, auf welcher die Bilder von Apoll 
und Artemis hin und zurück getragen wurden zur Erinnerung an ihre zum 
Heile der Stadt erfolgte erste Ankunft (Pelop. II, 492). 

Diesen apollinischen Feststrafsen verwandt sind diejenigen, welche 
zwei gleichartige Heiligthümer mit einander verbinden, deren eines des andern 
Filial ist, wie z. B. die beiden Heiligthümer der grofsen Göttinnen am Ly- 
kaion und das messenische bei Karnasion (a. a. O. I, 135). 

Diese Gattung heiliger Wege, welche der ursprünglichen Ausbreitung 
der griechischen Kulte entsprechen, sind für die Religionsgeschichte die wich- 
tigsten. Es giebt eine zweite Gattung, deren Bedeutung enger mit der poli- 
tischen Geschichte zusammenhängt. Wenn nämlich ein griechischer Staat 
den andern überwältigt hatte, so durfte er ohne schwere Verschuldung die 
dort vorgefundenen sacra nicht erlöschen lassen, sondern die neu begründete 
Oberhoheit wurde dadurch sanktionirt, dafs der siegende Staat die Opfer- 
gebräuche übernahm und seine Macht nicht nur durch Gebietsausdehnung in 
materieller Weise vermehrte, sondern auch durch neue Verbindung mit den 
Göttern neue Bürgschaften seiner Dauer gewann. Die Aneignung der fremden 
Dienste erfolgt in zwiefacher Weise. Entweder wird Bild und Tempeldienst 
gerade zu in die neue Hauptstadt verpflanzt, so dafs die ursprüngliche Cultus- 
stätte gleichsam zu einem Filiale der neuen Stiftung wird, oder die alte Cultus- 
stätte bleibtbei der Verpflanzung der sacra der heilige Mittelpunkt des Dienstes, 
während in der Hauptstadt entsprechende Anstalten errichtet werden und 
die Verwaltung des ganzen Cultus dort ihren Sitz nimmt. In beiden Fällen 
mufs eine heilige Strafse gebaut werden, welche bei der Theilung des Cultus 
die beiden Stätten desselben verbindet; sie stellt nicht nur das religiöse Band 
dar, welches die getrennten Ortschaften zu einer geistigen Einheit verknüpfte, 
sondern auch die engste staatliche Vereinigung; denn der Festtag, an welchem 
die Prozessionsbilder, wie z. B. der Dionysos aus Eleutherai, denselben Weg 
getragen wurden, welchen sie ursprünglich zurückgelegt hatten, war auch der 
Jahrestag der Einverleibung des Demos in den attischen Staatskörper. So 
wurde das neue Sparta mit dem ehrwürdigen Amyklai vereinigt, so wurde 
Olympia an Elis durch die heilige Strafse wie eine Vorstadt gebunden, und 
ängstlich wurde dem Aufkommen einer selbständigen Ortsgemeinde in Pisatis 
vorgebaut, die den Eleern die Rechte der Verwaltung des Zeusheiligthums 


230 CurTıvs: 


und den damit verbundenen Gewinn an Ehre, Reichthum und Macht streitig 
machen könnte. So knüpfte Megalopolis durch Opferstrafsen die alten 
Städte und Heiligthümer der umwohnenden Pelasgerstämme an seinen Markt 
und sein neu gebautes Prytaneion; in den Vorgängen dieses späten, rationel- 
len Synoikismos sehen wir sich wiederholen, was aus innerem historischen 
Triebe hervorgehend, alle Städte der Hellenen und das von ihnen ausgehende 
staatliche Leben zu Stande gebracht hat. 

Damit ist die Mannigfaltigkeit heiliger Wege nicht erschöpft; sie setzen 
nicht nur gleichartige Cultusstätten, sondern auch ungleichartige, die nur 
durch zufällige Nachbarschaft in gegenseitige Beziehung getreten sind, mit 
einander in Verbindung; so z. B. # &dös dmo roü Neßarreisv vuod araysura eis 
75 seuevos Seas Kogns (C. I. n. 2839). Es ist auffallend, wenn Heiligthümer des 
griechischen Landes sich aufserhalb eines wohlgebahnten Strafsennetzes be- 
finden (££w rarsu rgıcdwv nu Aewboguv Euseb. de laud. Const. 9). Aber es er- 
hellt schon aus den gegebenen Andeutungen zur Genüge, wie die heiligen 
Strafsen zu dem religiösen und politischen Leben der Hellenen in vielver- 
zweigter Verbindung stehen und wie lehrreich für die inneren Beziehungen 
desselben die Kenntnifs der Sagen und Gebräuche so wie der Normen und 
rechtlichen Bestimmungen sein mufs, welche sich auf die heiligen Wege der 
Griechen beziehen. 

In den griechischen Sagen, die hieher gehören, tritt ein Dreifaches 
hervor, die göttliche Huld, die Kraft der Heroen und die Pietät der Sterb- 
lichen. Die Götter offenbaren sich und von ihrem freiwilligen Nahen be- 
ginnt der Cultus, der in den Feststrafsen sich bethätigt. So hat sich Apollon 
von Delos ‘an der Pallas schiffumkränztes Ufer’ geschwungen, um den Athe- 
nern sein heilbringendes Wesen zu verkünden; so sind Apollon und Artemis, 
die in Delos gepaarten Götter des Ostens, in Sikyon gelandet und ihre Lan- 
dung ist der heiligen Strafse Anfang. Aber solche Anfänge, welche zugleich 
die eines neuen Culturlebens sind, erforderten nach Ansicht der Hellenen 
bahnbrechende Kräfte, wie sie den Heroen eigen waren. Ich darf hier nicht 
an die Einzelheiten, sondern nur an das Gemeinsame und Analoge jener 
Sagengruppen erinnern, welche sich überall an die heiligen Strafsen anschlie- 
(sen, an den Sauros bei Olympia, Skiron beim Isthmos, Prokrustes am eleu- 
sinischen Wege, die Hamaxokylisten, Dryoper und Phlegyer, Kyknos, Tityos 
und Phorbas auf den pythischen Wegen; auch Termeros, Busiris, Antaios 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 2331 


mögen hieher gehören — überall sind die Mächte der Finsternisse niederzu- 
kämpfen, ehe die neue sittliche Weltordnung begründet wird. So rächt 
Apollo selbst die auf heiliger Strafse an Leto verübte Gewaltthat (Od. 11 576), 
so kämpft für den Gott Herakles und bahnt die Wege durch die Wildnifs 
des Oeta; so vertritt Theseus mit starkem Arme die Sicherheit der heiligen 
Strafsen, welche längs des saronischen Meers die späterhin so vielfach zer- 
rissenen Uferstaaten desselben zu gemeinsam ionischen Gottesdiensten ver- 
einigten, namentlich die Städte der Trözenier, Epidaurier und Athener, die 
früher nur durch Seeverbindung mit einander zusammenhingen. In der 
Nachfolge der Heroen vollenden die Menschen das gottesdienstliche Werk 
der Wegebahnung. Denn dafs es so aufzufassen sei, geht aus der Gründungs- 
sage und den Festgebräuchen der delphischen Strafse deutlich hervor. So 
oft die pythische Theorie von Athen auf dem von Theseus gebahnten Wege 
auszog, wandelten nach alter Satzung vor dem Zuge Männer mit Äxten und 
Beilen zur lebendigen Erinnerung an die alten Werkmeister, die einst zuerst 
dem Gotte die Stege bereitet hatten, die Hephaistossöhne — so werden bei 
dieser Gelegenheit nicht etwa die Bewohner einzelner attischer Gaue genannt, 
der Sitze besonderer Kunstfertigkeit, sondern die Athener insgemein, nament- 
lich die ältere Bevölkerung im Gegensatze der später zur Herrschaft gekom- 
menen lonier. Die cösroıcı gehören also mit zu den rewyirau iegoe (O. I. n. 
3545) und reichgesegnete Fürsten wie Battos können ihre Frömmigkeit nicht 
glänzender bezeugen, als durch Anlage breiter, gerader, und dauerhafter Pro- 
zessionsstralsen; in der Beziehung findet der in orientalischem Despotismus, 
wie oben bemerkt wurde, wurzelnde Ausdruck im Evang. Joh. 1, 23: 
euSuve Tv 6dov nuglov auch auf hellenische Cultusverhältnisse seine volle 
Anwendung. 

So wurden diese Heerstrafsen als Denkmäler der Pietät, als gottge- 
weihte Anstalten betrachtet und demgemäfs auch im öffentlichen Rechte und 
im Völkerverkehre anerkannt. Die Asylie welche den Heiligthümern zu- 
kam, erstreckte sich durch die Strafsen und in denselben weit durchs Land; 
die ältesten Völkerverträge, von amphiktyonischen Genossenschaften ausge- 
hend, betrafen die Unverletzlichkeit der die Strafsen ziehenden Pilger und 
die heilige Scheu vor diesen Satzungen dauerte so lange, bis in den Zeiten 
des immer mehr überhand nehmenden Söldnerdienstes das Bedürfnifs nach 
baarem Gelde und rohe Beutelust in der Kriegführung alle andern Rück- 


232 CurrTıvs: 


sichten zurückdrängte. Dem Verres wurde es zum besonderen Vorwurfe 
gemacht, dafs er auch auf den Spuren der heiligen Strafsen, den orbitae 
sacrarum ihensarum, sich nicht geschämt hätte zu rauben; wegen Ermordung 
des Androgeos auf der pythischen Strafse wurden die Athener gezwungen 
Kinder ihres Landes zum Frohndienste an den Apollotempel zu schicken. 
Müllers Dor. I, 242. So anerkannt im Allgemeinen die Heiligkeit der Fest- 
strafsen war, so blieb ihre Anerkennung aufserhalb der einzelnen Amphik- 
tyonien doch besonderen Verträgen überlassen, namentlich in Kriegszeiten, 
so oft nur unter Vortritt des Herolds zwischen den verschiedenen Staaten 
verhandelt werden konnte. Eine merkwürdige Urkunde der Art ist die 
attische Inschrift (C. I. 71), in welcher während des dem 30jährigen Frie- 
den vorhergehenden Kriegszustandes zwischen den Athenern und Spartanern 
der freie Verkehr auf der eleusinischen Feststrafse für eine bestimmte Zeit 
ausgemacht wird; es war eine Ekecheiria in der Form eines besonderen Staats- 
vertrags. Aus der Zeit des peloponnesischen Kriegs sind keine Veranstal- 
tungen der Art näher bekannt. Im Gegentheile wissen wir, dafs seit der 
lakonischen Verschanzung in Dekeleia die Zugänge nach Eleusis den Athe- 
nern nicht zu freier Benutzung standen, sondern dafs man wegen der feind- 
lichen Streifschaaren genöthigt war die Mysten zur See überzufahren, wobei 
denn vielerlei Gebräuche, die sich an die Stationen des Landwegs anschlos- 
sen, unterbleiben mufsten, bis endlich Alkibiades seine Heimkehr durch keine 
gottesdienstlichere und bei den Menschen ruhmvollere That bezeichnen zu 
können glaubte, als dafs er wie ein zweiter Theseus die heiligen Strafsen 
säuberte und den Mystenchor ungefährdet, in voller Feierlichkeit nach Eleu- 
sis geleitete. Agis wagte das Pilgerheer nicht anzugreifen, das entschlossen 
war, das Recht des heiligen Wegs mit seinem Blute zu vertheidigen (uaxnv 
iegav „al SeohıAy megl Tuv dyiwrarwv zai MEyioTwv Ev oa us marpidos uay,eaSaı) 
Plut. Alkib. 34. Der aristophanische Mystenchor ist ein Wiederhall der 
Freude über die erneuerte Sicherheit der eleusinischen Strafse. 

Was die delphischen Strafsen betrifft, so standen diese unter der ge- 
meinsamen Garantie der Hauptstämme Griechenlands und alle Anwohner 
waren nicht nur die Heiligkeit der Strafse anzuerkennen und zu schützen 
verpflichtet, sondern auch den Strafsenbau vor Verfall zu sichern. In dem 
amphiktyonischen Gesetze von Ol. 100, 1, dem einzigen in seiner Art, das 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 233 


auf unsere Zeit gekommen ist, C. I. 1688 wird an einer leider sehr lücken- 
haften Stelle nach Böckhs wahrscheinlicher Ergänzung von Zeile 40 die In- 
standhaltung der nach Delphi führenden Strafsen, wozu auch noch die Regu- 
lirung von Flüssen u. dgl. zu gehören scheint, den Staaten als eine Amphik- 
tyonenpflicht eingeschärft (edv ra[s &mi Asapevs ayouras - - - - zul r]as Yedugas 
EbaxeirSu "Audızriovas zarrav aure) Enarov Iuwgav?). Dessenungeachtet fin- 
den wir die Athener mehrfach am Durchzuge nach Delphoi verhindert, wenn 
sie mit Böotien in Unfrieden waren (Schol. zu Arist. Aves 189), so dafs sie wie 
bei den Eleusinien für die Durchlassung ihrer Theorenzüge besondere Ver- 
träge machen mufsten. Wir sehen daraus, wie das heilige Recht, das in 
Delphoi seinen Mittelpunkt hatte, damals keine bindende Kraft mehr hatte. 
Ursprünglich müssen die griechischen Amphiktyonieen viel mehr, als 
wir jetzt nachweisen können, auf die Ausbildung des Wegebaus einen ent- 
scheidenden Einflufs gehabt haben, weil nur an diesen Punkten Gelegenheit 
vorhanden war, praktische Landesangelegenbeiten in gröfserem Umfange zu 
behandeln. Den amphiktyonischen Tempeln mufste daran liegen, mit mög- 
lichst viel hellenischen Städten durch Kunststrafsen verbunden, ihren Huldi- 
gungen zugänglich zu sein und dadurch zugleich ihren Einflufs wieder auszu- 
breiten; die Sicherheit der delphischen Strafsen war ja die erste Bedingung, 
dafs sich Alle nach väterlichem Brauche des gemeinsamen Orakels erfreuen 
konnten (4gnr Su dderws nal ddeus zura roüs margieus vencus Thuk. IV 118). 
Verfall und Unsicherheit der heiligen Wege hielt die Besuchenden zurück; 
so ging Keyx zum klarischen Apollon, während die Phlegyer die delphischen 
Wege sperrten (Ov. Metam. XI. 417). Die Tempelbehörden hatten des- 
halb ein wesentliches Interesse daran, den Landfrieden zu fördern, das 
Stralsennetz immer mehr auszubilden und den Verkehr mit Opfer- und 
Rennwagen durch Einführung gleicher Spurbreite möglichst zu erleichtern. 
Dafs aber in der That eine solche Regulirung des Fahrgleises seiner Zeit statt- 
gefunden, scheint daraus hervorzugehn, dafs sehr eonstant dieselbe Spurweite 
von 5 4 in der Halbinsel und in Mittelgriechenland sich nachweisen läfst. 
Wenn die heiligen Strafsen die von den Göttern gewandelten waren 
und wenn eine auf ihnen vollzogene Gewaltthat den Charakter der Hierosylie 
annahm, so erkennen wir daraus, dafs die Götter selbst eine Art Eigenthums- 
recht auf die Bahnen jener Wege in Anspruch nahmen. Daher finden wir 
auch, dafs am Rande der Wege ferne vom Tempelsitze gelegene Gegenstände 
Philos.-histor. Kl. 1854. Gg 


234 Curtıvs: 


als Tempeleigenthum betrachtet werden; so z. B. die Rheitoi, die beiden 
Salzseen am westlichen Rande der Höhe, welche die Ebenen von Athen und 
Eleusis trennt. Nur die Priester der Göttinnen durften in diesen Teichen 
fischen lassen und die Fische derselben waren wirkliche iego: 14,905 (vgl. Kuhn’s 
Zeitschrift: über iegec und irxvugos Bd. II S. 274 und III 154). Mit dieser 
Heiligkeit der Strafsen hängt endlich auch der Umstand zusammen, dafs die 
Alten nirgends lieber bestattet sein wollten, als am Rande solcher Wege, 
wo ihren Familiengräbern aufser dem allgemeinen Schutze, den Religion und 
Sitte den Grabstätten verbürgte, noch die besondere Heiligkeit der Gegend 
zu Gute kam. So werden häufig in den Inschriften nicht blofs die Götter 
der Unterwelt, sondern auch andere Gottheiten, welche in der Nähe wal- 
ten, zum Schutze der Grabstätten aufgefordert, so z. B. Leto, Hera Basileios, 
die Musen. Aphrodite tritt, wenn die Erben ihre Pflicht versäumen, in den 
Besitz der Gräber (C. I. 2824). Die Beziehung der Gräber zu den nahen 
Heiligthümern tritt in mannigfacher Weise hervor; so wird ein Knabe be- 
stattet @ayy,od Nvuubauv (C.1. 997) und es dient seinen Eltern der Gedanke 
zum Troste, ihn als einen von den Nymphen Geraubten aufzufassen. Vgl. 
Welcker’s Sylloge p. 15. So werden heroisirte Verstorbene den benachbar- 
ten Göttern assimilirt; die bekanntesten Beispiele sind Aphrodite Phila und 
Pythionike (C. I. n. 507 und 508) am eleusinischen Wege, wo die Göttinn 
ihren Namen für des Demetrios Frau und des Harpalos Buhlerin hergeben 
mufste. Vgl. Rofs Hellenica I S. 53. 

Was die Ausstattung der heiligen Wege betrifft, so war das Erste ein 
bestimmter inaugurirter Anfangsort, ein heiliges Thor für die ausziehenden 
Prozessionen, wie das Festthor der Eleer nach Olympia (Peloponn. I S. 31) 
oder ein Heiligthum, welches dem fernen Ziele entsprach und die durch- 
gehende, völker- und länderverbindende Wirksamkeit der Gottheit erkennen 
liefs. So wies das Pythion in Athen auf das delphische hin und zwischen 
dem Pythion und dem benachbarten Olympieion wurden beim Erdaltare des 
Zeus Astrapaios die Blitze über dem Parnafse beobachtet. Wie kam es aber, 
dafs nach glücklichem Verlaufe dieser Beobachtung der Mantis noch im Py- 
thion zu Oinoe tägliche Opferschau für das Gelingen der Festgesandtschaft 
anstellte? Wie ist diese seltsame Weitläuftigkeit zu erklären? Wenn ich 
oben das Mittelglied zwischen Delos und Delphoi richtig bezeichnet habe, 
auf die einfachste Weise. Die Pythias hatte einen doppelten Anfang. Denn 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 235 


da Athen längst der Hauptsitz des ionischen Apollokultus geworden war, 
blieb doch die Tetrapolis das Centrum desselben; sie war der eigentliche ge- 
heiligte Boden für die Himmelsbeobachtungen der Deliasten wie der Pythai- 
sten, welche hier einheimisch waren und, wie es nach Philochoros Ausdruck: 
6 &x rev yevous IuSierrai za Anrıarrai scheint, aus einem Geschlechte stamm- 
ten. Hier wurde nichts geändert; denn so neuerungssüchtig und wetterwen- 
disch die Athener in politischen Dingen waren, so streng conservativ sind sie 
in Allem, was das heilige Recht betraf, von jeher gewesen. 

Es war also ein doppelter Anfang vorhanden, der eine in Athen, der 
andere in der Tetrapolis. Dafs Athen ursprünglich gar nicht an der heiligen 
Strafse gelegen war, das geht aus Herodot mit gröfster Deutlichkeit hervor. 
Er erzählt von den Dolonkern, wie sie von der Pythia beschieden worden 
seien, den als Ansiedler in ihr Land zu holen, der sie auf dem Wege vom 
Heiligthume zuerst gastlich einladen würde. Demgemäfs, sagt Herodot, wan- 
derten sie den heiligen Weg durch Phokis und durch Böotien und wie sie 
Niemand einlud, bogen sie ab nach Athen (exrgarovrau er "ASyvewv VI 34). 

Es sind also zwei Möglichkeiten gegeben. Entweder ging der Weg 
von Athen durch die Tetrapolis in das Asoposthal hinüber — und das ist 
das an sich Wahrscheinliche und den Verhältnissen Entsprechende — oder 
es wurde von Athen aus ein ganz neuer apollinischer Weg gebahnt, welcher 
bis in die Nähe von Eleusis mit dem Mystenwege zusammenliel, dann über 
die Kitharonpässe nach Böotien führte, und weiter über Lebadeia nach Del- 
phoi. In neuerer Zeit hat man nur an diesen Weg gedacht und diesen über- 
all als die apollinische Pilgerstrafse beschrieben. Ich habe keinen Beweis 
dafür finden können; alle die böotischen und phokischen Orte, welche auf 
dem Wege genannt werden, liegen so, dafs sie auch von Tanagra aus berührt 
werden müssen. Tanagra selbst mit seinem in seltner Reinheit durchgebil- 
deten Apollokulte steht mit der Tetrapolis und Athen seit alten Zeiten in 
nächsten Beziehungen, welche nach den Bemerkungen von Rofs Demen S. 12 
eine genaue Erörterung verdienten. Über Harma wurden die Blitze beob- 
achtet; es ist wahrscheinlich, wie auch Sauppe zugiebt (N. Jen. A. Litt. Zitg. 
1845 S. 237), dafs diese Höhe die Richtung des Wegs bezeichnete. Das 
attische Harma aber lag ferne vom eleusinischen Wege; es lag bei Phyle, und 
Phyle war ein Önmeos TAS Arrınds Omcpos rn Tavayoe Strab. 404. Des An- 
drogeos Denkmal lag an der pythischen Strafse bei Oinoe. Dies Denkmal 

Gg32 


236 GURTIDs: 


mufs aber so gelegen haben, dafs sich unter den verschiedenen Sagen über 
das Ende des Androgeos auch diejenige behaupten konnte, er sei auf seinem 
Zuge gegen den marathonischen Stier umgekommen (Apollod. III 15); also 
war jenes Oinoe das marathonische; hier wurde im Pythion den Manen des 
apollinischen Heros geopfert. Dagegen läfst sich das von O. Müller u. A. in 
Oinoe, dem Demos der Hippothoontis, angenommene Pythion nirgend nach- 
weisen; denn ich glaube trotz meines Freundes Sauppe Widerspruch schon 
in den Inscriptiones Atticae p. 5 richtig gezeigt zu haben, dafs das aus Phi- 
lochoros beim sophokleischen Scholiasten angeführte Heiligthum nach Oinoe 
in Tetrapolis, dem Demos der Aiantis gehört. Die Stelle des Sophokles aber 
(Oed. Col. 1048 Herm.): ein 091 daluv ävdaav ray, Emirrgopai Tv aAnooav 
"Agn KiEcurw N moos HvSias 4 Aaurasıv arrais bezieht sich auf keinen der bei- 
den gleichnamigen Gaue, sondern auf das Pythion im Poikilon, das heutige 
Kloster Dafni, welches auf halbem Wege zwischen Athen und Eleusis ein 
altes Gränzheiligthum der Athener war. Dies Pythion wird über den Gang 
der grofsen Pythias nichts entscheiden können, nachdem aus innern Gründen, 
aus der Geschichte der Apolloreligion der eigentliche Anfang und im Zusam- 
menhange damit auch die Richtung der von den Hephästiaden gebahnten 
Feststrafse von der Tetrapolis nach Tanagra nachgewiesen ist. 

Zwischen Anfang und Endpunkt der heiligen Strafsen war eine Reihe 
von Stationen, welche zu der religiösen Bedeutung der Feststrafse in Bezie- 
hung standen. Es waren Heiligthümer befreundeter Gottheiten, wie z. B. 
das der Dioskuren an der apollinischen Strafse des Battos (Schol. Pind. 
Pyth. V 121); es waren Plätze, welche zum Andenken "gewisser Ereignisse 
im Leben der Götter dienten oder zur Erinnerung an Heroen, welche hier 
im Dienste der Gottheiten gehandelt oder gelitten hatten. So gab es zum 
Andenken des Heroen, welcher die heilige Strafse zuerst sicher gemacht 
hatte, des Vorkämpfers und Vorbildes aller pythischen Pilger bei Delphoi 
einen Platz Theseia (Plut. Thes. 5); so zeigte man in Oinoe des Androgeos 
Märtyrergrab, der als Diener des Apollon in einem Lande umgekommen war, 
ehe dasselbe den Gott anzuerkennen und anzubeten gelernt hatte. 

Wie die Schicksale des Gottes selbst mit dem Wege in Verbindung 
gesetzt, wie die Wege zu einer Schaubühne seiner eigenen Thaten und Lei- 
den gemacht wurden, ist schon oben angedeutet. So war Panopeus der 
Schauplatz des Tityoskampfes und bei der Felsecke des heutigen Arächowa, 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 237 


wo dem von Osten Kommenden zuerst der tiefe Bergwinkel Delphi’s sich 
öffnet, begann mit dem Spähefelsen (ArIos HaTOmTEUTAgLOS) die ganze Reihe der 
Stationen, wo der Kampf mit dem Python von dem ersten Erspähen seines 
Schlupfwinkels bis zur vollendeten Siegesthat und Bekränzung des Gottes 
schrittweise ausgeführt war und demgemäfs von priesterlichen Knaben auf 
demselben Wege dargestellt wurde. 

So gaben die Male und Gründungen an den heiligen Wegen gewisser- 
mafsen den Text zu den religiösen Darstellungen, Aufführungen und Gesän- 
gen (den Syria zaı yogelar xai ra dpwueva aS” ödv iega Plut. Alkib. 34); die 
Geschichte der Gottheiten und der Gottesdienste war in den Denkmälern der 
Wege zu erkennen; wie zum Beispiel im Kerameikos die Statuengruppe des 
Königs Amphiktyon und der von ihm bewirtheten Götter die Aufnahme des 
Dionysos in die Gemeinschaft der attischen Staatsgötter bezeichnete (Paus. 
1, 2, 4). So können wir uns leicht vorstellen, wie lehrreich für die Kenntnifs 
des alten Cultus jene periegetischen Werke sein mufsten, welche Beschrei- 
bungen der hellenischen Feststrafsen zum Gegenstande hatten. Uns entschä- 
digt für den Verlust derselben der einzige Pausanias, durch welchen wir eine 
Reihe solcher Wege kennen, die für genauere Kunde der alten Religions- 
geschichte von hoher Bedeutung sind. Ich erinnere nur an jene alten arka- 
dischen Wegedenkmäler, wie z. B. die Folge der Orestesstationen im Alpheios- 
thal, Maniai, Daktylos, Ake und Kureion — hier haben wir die ganze Orestes- 
sage am einfachsten und ursprünglichsten, die Grundelemente der durch die 
Poesie überwucherten Sagengewebe. Denn Orestes ist ursprünglich ein 
Sinnbild des schuldbeladenen, sühnungsbedürftigen Menschen und in dieser 
einfachen religiösen Bedeutung bei den Arkadern zu Hause als ihr Heros und 
Schutzpatron; daher auch von den Überresten des Orestes die Entscheidung 
des Kriegs zwischen Sparta und Teegea abhängig war. So finden wir an den 
Feststrafsen der Griechen Gelegenheit ihre Mythen in ungleich einfacherem 
und ursprünglicherem Zustande kennen zu lernen, als es in den Werken der 
Dichter, der bildenden Künstler und der Mythographen möglich ist. 

Aufserdem fehlte es an den Strafsen nicht an Denkmälern verschie- 
denster Gattung, welche für die Pilger besondere Weihe und Wichtigkeit 
hatten; namentlich gab es Gräber, die im Rufe wunderthätiger Einwirkung 
standen, so z. B. die Gräber an der heiligen Strafse des samischen Heraion, 
an denen unglücklich Liebende Abhülfe ihrer Noth suchten (vergl. Rofs 


238 CuRTIus:;: 


Inselreisen II S. 145) und des Toxaris Grab, dessen Säulenstumpf die Fieber- 
kranken mit Kränzen schmückten (Luc. Scyth. 2). Aus solchen Punkten 
wurden Wallfahrtsörter. Vgl. Pelop. II S. 255. Es kommt auch vor, dafs 
Pilgerfahrten an sich als etwas Verdienstliches betrachtet werden; ein Beispiel 
ist das smyrnäische Epigramm C. I. n. 5083: 
reis Maxag "Egneie, oluov Taırarmv avucas vor 
aireouaı TgLTTaVv regu Enıdeiv dyadur. 

Hier wird also an die dreimal vollendete Wallfahrt ein gewisser Anspruch 
auf göttlichen Segen geknüpft. Vergl. Welckers Sylloge S. 244. Als ur- 
kundliche Erinnerung solcher Wallfahrten wurden an den heiligen Stellen 
Fufsspuren mit beigeschriebenen Namen gemalt oder eingehauen. So die 
Fufsstapfen im Tempel zu Philae C. I. Gr. n. 4946 (wo der Akkusativ rodas 
wohl von einem zu ergänzenden dveSnxev abhängig ist) und die Marmortafel 
im Worsleyschen Museum mit vier eingeritzten Fufsspuren und vier Männer- 
namen im Genitiv. C.I. Gr. n. 6845. 

Um zu fleifsigem Besuche einzuladen, versäumte man nicht, die hei- 
ligen Wege so anmuthig wie möglich zu machen; deshalb wurden sie zu- 
gleich die beliebtesten Spaziergänge, wie der aus dem Eingange von Platons 
Gesetzen wohlbekannte Weg von Knosos nach der heiligen Höhle des Zeus 
mit seinen schattigen Baumgruppen und seinen Rastörtern. Einen besonde- 
ren Charakter nahmen die Feststrafsen an, wo sie sich den Heiligthümern 
näherten und den Tempelgebäuden anschlossen (Fagodeı eis rev voor C.I. U 
n. 2477, 18 cf. p. 1091). Hier gilt, was Pindar (Isthm. V. 22) von dem 
durch die Städte der Hellenen wandelnden Ruhme der Acakiden sagt, es seien 
unzählige, hundertfufsige Wege ihren Heldenthaten gebahnt. 

Das hieratische Tempelmafs wurde auf den Weg übertragen. Von der 
Breite des Zugs, welcher gegen den Tempel vorschreiten konnte, war die 
Pracht der ganzen Strafsenanlage abhängig; deshalb finden wir in den In- 
schriften genaue Bestimmungen dieser Art. So soll in Daulis (C. I. 1732) 
der Weg zum Heroon des Archegetes die vorgeschriebene Breite von 2 x«- 
raucı (zu 6% mnyeıs) haben; so werden in den Tafeln von Heraklea die Wege 
nach ihrer verschiedenen Breite bezeichnet und unter denselben ist auch 
eine Erarouredas. 

Die Tempelzugänge waren meistens, wie die Tempelhöfe, zu denen 
sie gehörten, gepflastert. Die Kunst durch Zusammenfügung behauener 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 2339 


Steine eine feste und glatte Bodenfläche herzustellen ist bei den Griechen 
sehr früh ausgebildet worden. Wohlgepflasterte Märkte und Höfe werden 
in der Odyssee erwähnt (deyoon burolsuw Aaersı naTWgUN gend” ügapvia Z 266; aurN 
dedumro zurwgugeersi AScıı 1184). Das Pflastern der Tempelzugänge und 
Tempelhöfe wird nicht selten als ein Verdienst um das Heiligthum in In- 
schriften namhaft gemacht, so die ödorrguri« C. 1. II p. 501; vgl. die zaranrgwrıs 
in Gerasa (Böckh Monatsber. der Akad. 1853 p. 15) und die &derrguria Eri 
ITarradıov n. 4438; Av 6dov arıras anTawrev ovcavn. 45241, Frowsew vom Fufs- 
boden einer Basilika 3148, 11, und so wahrscheinlich 70 orgaua rov vew rev 
"ArorAuves n. 2266 A.1. 24. So ist auch die syrische Inschrift 4646 (raga- 
Fra@das cv orgumarı zal »gymidi) zu verstehen. Ein gepflasterter Tempelhof, 
wie er im Bassai sich nachweisen läfst (Pelop. I, 331) und als ASorrgwrov in 
der amathuntischen Inschrift erwähnt wird n. 2643, läfst sich auf der Abbil- 
dung des paphischen Heiligthums, wie auf tyrischen Münzen sehr deutlich er- 
kennen. Siehe Pinders Antike Münzen n. 374. Als eine besondere Merk- 
würdigkeit wird es hervorgehoben, wenn ein solcher mit Quadern geflasterter 
Fahrweg nicht nur den Tempeleingang bildete, sondern stundenweit fortge- 
führt war, wie z. B. die heilige Strafse zwischen Mylasa und Labranda. 
Anziehender ist die Betrachtung der künstlerischen Ausstattung, 
welche den heiligen Strafsen zu Theil wurde, um sie von anderen Wegen 
des Landes auszuzeichnen und die Herankommenden auf die Würde des 
Ortes vorzubereiten. Es konnte aber die Bedeutung desselben nicht an- 
schaulicher hervorgehoben werden, als wenn vor dem Eintritte das hohe 
Alter des ununterbrochenen Dienstes und der frühe Ruhm des dort verehr- 
ten Gottes oder Heroen in Denkmälern bezeugt wurde. So sah man in 
Aigina vor dem Aiakeion die Abgeordneten der hellenischen Staaten im Zuge 
dargestellt, wie sie den gerechtesten der Fürsten in ihrer Noth um seine Ver- 
mittelung beim Zeus Aphesios angingen. So sah man beim argivischen He- 
raion vor dem älteren Tempel, dessen Überreste man nach dem Brande un- 
berührt auf der oberen Bergterrasse stehen gelassen hatte, Statuen der Hera- 
priesterinnen — unter ihnen auch die der Chryseis, und wenn Pausanias sagt, 
dafs die Argiver trotz des durch ihre Unvorsichtigkeit veranlafsten Brand- 
unglücks ihr Bild nicht fortgeschafft hätten, so läfst sich doch daraus folgern, 
dafs schon bei Lebzeiten die erwählten Priesterinnen der Landesgöttin in 
Erz oder Marmor aufgestellt waren und dafs man in ihrer Reihe die Annalen 


240 CuURTIUDS: 


des Tempeldienstes verkörpert sah. So safsen die Priesterinnen der Deme- 
ter Chthonia vor dem Eingange ihres Heiligthums in Hermion. Das Stand- 
bild eines Priesters des Apollon Didymaios läfst sich aus der Inschrift seines 
Piedestals nachweisen (Welcker Sylloge p. 293). 

Die Prozessionsstrafse nach dem isthmischen Tempel war einerseits 
von Pinien, andererseits von Siegerstatuen eingefafst; auch erwähnen die In- 
schriften Statuenaufstellung an heiligen Wegen; z. B. C.1. Gr. II n. 3960 °: 
dvesengev rov dvögievra 7Y legurarn mAareıe. 

Dafs aber diese und ähnliche Denkmäler in architektonischer Regel- 
mäfsigkeit an den Zugängen aufgerichtet waren, wird nicht berichtet. Auch 
hat die entwickeltere Kunst der Hellenen keine Neigung für steife Symmetrie 
und das mechanische Gesetz gleichförmiger Wiederholung; den ägyptischen 
Tempelzugängen entsprechende und wohl auch nachgebildete Anlagen haben 
sich bis jetzt nur in Kleinasien gefunden. Bei Teos fand Hamilton die Spu- 
ren eines mit sitzenden Kolossalbildern eingefafsten Tempelganges und das 
namhafteste Beispiel dieser Art ist der heilige Weg der Branchiden, der von 
dem Tempelhafen Panormos c. 2000 Schritt weit nach dem Didymaion führte, 
in regelmäfsigen Abständen mit sitzenden Kolossen eingefafst, deren nach 
den Berichten der englischen Entdecker 60 bis 70 nachgewiesen werden konn- 
ten. Den jetzigen Zustand veranschaulicht die Laurentsche Zeichnung bei 
Rofs in seinem Aufsatze über die Statuen am Wege der Branchiden in Ger- 
hards Archäologischer Zeitung 1850. N. 13. Eine genauere Übersicht 
und Beurtheilung der ganzen Anlage ist ohne Nachgrabungen nicht mög- 
lich. Nach Analogie des Heraions wird man indefs geneigt sein, auch hier 
priesterliche Figuren als Weihgeschenke dem didymäischen Apollon dar- 
gebracht zu erkennen und nicht Götterbilder, bei denen die Masse der 
Würde Eintrag thut. Endlich scheint es auch Sitte gewesen zu sein, Mar- 
morsessel mit Weihinschriften an den heiligen Strafsen in der Nähe der 
Tempeleingänge aufzustellen; es waren Symbole der hier thronenden Gott- 
heiten. Ein Weihgeschenk dieser Art ist der unter den Arundelschen Alter- 
thümern befindliche, von J. Nixon (Marmor Estonianum etc. London 
1744, 4.) Smyrna zugeschriebene Marmorstuhl mit der Inschrift: 0 iegeus "Ag- 
Adams birawerev Irıdı, "Origdı, ’Avouludı xegısrngiv. Siehe C. I. n. 6841. 

Der Schlufspunkt der heiligen Strafse ist das Thor des Tempelhofs. 
Dafs jeder Peribolos nur einen Zugang haben dürfe, führt Servius (Aen. IV 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 241 


200) als festes Cultgesetz an. Wie man den Göttern nur in vorgeschriebe- 
ner Opferweise sich nähern durfte, so auch nur auf bestimmten Wegen und 
durch ein bestimmtes Thor. Vor diesem Thore, der rourızn eirodes verei- 
nigten sich daher die verschiedenen Tempelwege. Das Thor war ein Mafs- 
stab für die Würde des Tempeldienstes nach der Höhe, Breite und künst- 
lerischen Ausstattung des Baus; vergl. das mgeIugov uülyAov QuSens "Irıdos C. 1. 
II p. 1235. Bekker Anecd. p. 290: vgorVAue ci muRüves ray ispav: Aarau ÖE mo- 
Aurereis rn zaragneuy. Zahl und Anlage der Thorgänge war auf den feier- 
lichen Durchzug der Prozessionen berechnet, um Wagen- Reiter- und Pil- 
gerzüge auf getrennten Bahnen gleichzeitig in das Innere des Heiligthums 
hineinzuleiten (revraruAa). Die Schwierigkeit der Aufgabe und die Herr- 
lichkeit der künstlerischen Anlage steigerte sich, wenn das Heiligthum auf 
einer Höhe lag, dann bedurfte es der Herstellung grofser F reitreppen und 
fahrbarer Rampen («vodss Asıorega Paus. VII 18, 7). Eine kolossale Tempel- 
treppe mit Stufen von 50 Schritt Länge fand Schönborn im Hochlande Pisi- 
diens bei Karabauulo (Posener Progr. 1343 S. 9). Das ganze Werk eines 
künstlichen Aufgangs nannte man @vaßarıs, so die Felsbahn bei Amathus 
(C. I. II 2644) und den grofsen Treppenbau der attischen Burg (72 Eoıyov Tns 
ävaßasews), die Anodos der Akropolis, über die ich in Gerhards Arch. Zei- 
tung 1854 S. 202 gesprochen habe. Die Thore und Zugänge des Heilig- 
thums waren die Ehre desselben. Darum wandte sich der christlichen Herr- 
scher Eifer gegen die Tempelthore. Man sperrte die Zugänge durch den 
Vorbau engerer Pforten, wie man am Fufse der Burg gethan hat, um die 
heidnischen Prozessionen zu verhindern, oder man nahm die Thorflügel aus, 
so dafs die Tempelhöfe offen stehen mufsten; so machte es Konstantinos in 
vielen Städten (ra mgorvAa« Sugav Epyna yevaneva Barırews roostaynarı). Siehe 
Eusebius v. Const. III 54. 

Schwierig ist es über die Lage der Tempelpforten etwas Bestimmtes 
auszusprechen. Namhafte Tempelhöfe haben ihren Haupteingang nachweis- 
lich an der Westseite und die Prozessionsstrafsen führen auffallender Weise 
nicht auf die Vorderseite, sondern auf den Opisthodom der Festtempel hin. 
Ich wage nicht hier ein durchgreifendes Gesetz nachzuweisen. Man hat 
namentlich bei Delphoi einen östlichen Eingang des Peribolos angenommen 
und diese Annahme scheint durch die Lage der Kastalia und der Athena 
Pronaia bestätigt zu werden. Indessen ist zu erwägen, dafs der pythische 


Philos.- histor. Kl. 1854. Hh 


242 CurrTıvs: 


Hymnos den Apollon als Führer der Festzüge von Westen kommen läfst; 
von hier kamen über den krisäischen Hügel auch die Siegerzüge aus dem 
Hippodrome. In der Altis von Olympia, auf der Akropolis von Athen war 
das Prozessionsthor an der westlichen Seite, von wo die Züge, das Heilig- 
thum feierlich umwandelnd, zur Öst- oder Vorderseite desselben gelangten. 
Diese Einrichtung hängt, wie ich glaube, mit der alten und weitverbreiteten 
Ansicht zusammen, dafs man bei jeder heilbringenden Bewegung das Gesicht 
gegen Sonnenaufgang gerichtet haben müsse. Deshalb warnten die Chaldäer 
den König Alexander vor dem westwärts gerichteten Einzuge in Babylon und 
empfahlen ihm, um dies zu vermeiden, einen weiten Umweg (exwegAIelv 
moös &w) Arrian. VII 16. Vgl. Droysen Geschichte Alexanders S. 567. 

Nachdem ich die allgemeinen Gesichtspunkte, welche bei einer Be- 
trachtung der heiligen Wege zur Sprache kommen, angedeutet habe, kann 
es nicht meine Ansicht sein, die aus dem griechischen Alterthume uns be- 
kannten aufzuzählen. Da jeder Tempel, der eine Panegyris hatte, auch 
einen Weg für die Opferzüge und Festehöre haben mufste, so war Griechen- 

“land nach allen Seiten von heiligen Strafsen durchschnitten. Als die nam- 
hafteren derselben und deutlich nachweisbaren nenne ich aufser den schon 
näher besprochenen Strafsen von Delphoi, Eleusis, Olympia und Miletos, 
«die argivische und die samische nach den Heratempeln, die hyakinthische 
nach Amyklai, die Strafse von Mylasa nach Labranda, die des Apollon Aigle- 
tes auf Anaphe (Rofs Königsreisen I S. 126), der Artemis am gygäischen See 
(Arch. Zeitg. 1853 S. 150), den wohl kenntlichen Felsenweg, der von der 
Terrasse des Nemesistempel nach Rhamnus hinabführt, die 60 Stadien lange 
Strafse von Paphos nach Palaipaphos (Rofs Inselreisen IV S. 185) und end- 
lich in der durch Rossezucht vor allen hoch berühmten Stadt der Kyre- 
näer, die apollinische Fahrstrafse des Battos, welche bei der Betrachtung der 
städtischen Strafsen noch besonders berücksichtigt werden wird. 

Die Prozessionsthore durften natürlich nur bei heiligen Anlässen und 
nur in der Festzeit geöffnet werden. Die heiligen Strafsen aber, welche 
das Land durchzogen, konnten unmöglich dem profanen Gebrauche ver- 
schlossen bleiben. Was der Gottesdienst in das Leben gerufen hatte, diente 
dem allgemeinen Nutzen; der apollinische Weg des Battos zog sich als Cara- 
vanenstrafse zur See hinunter. Unter dem Schutze der Religion entfaltete 
sich der furchtlose Verkehr zwischen den Nachbargauen und wie die Tempel- 


Zur Geschichte des W. egebaus bei den Griechen. 243 


feste zu Jahrmärkten wurden, so dienten die Tempelstrafsen als die bequem- 
sten und sichersten zur Verbindung der Städte und Landschaften und wur- 
den zugleich die Vorbilder der übrigen Kunststrafsen, die sich durch das 
Land verzweigten. Allmählich und unscheinbar, wie beim Wasserbaue, 
entfaltete sich diese Thätigkeit der Hellenen; es wurde nicht wie bei den 
Römern der Ruhm einzelner Namen an solche Unternehmungen geknüpft, 
sondern mit der den Hellenen eigenen Bescheidenheit in der Stille geschafft, 
was Noth war. Von grofsen Handelsstrafsen, die den nothwendigen Aus- 
tausch des Binnen- und des Uferlandes möglich machten, ist wenig die Rede. 
Doch erhielt sich das Andenken des Arkaderkönigs Pompos (Paus. VIII 5.); 
sein Name bezeichnet die Epoche, wo das wilde Bergland zuerst fremde 
Kaufleute bei sich aufnahm und mit den Aegineten in freundschaftlichen Ver- 
kehr trat. Sie brachten ihre Waaren von der elischen Küste hinauf und 
auch hier ist der Hafen Kyllene durch Namen und Cultus mit dem fernen 
Hochlande verbunden. Noch merkwürdiger ist die alte Handelsstrafse, 
welche nach Ps. Aristoteles de mirab. c. 104 die Küsten des Pontos und des 
adriatischen Meeres verband, mit einem Markte in der Mitte, wohin von 
einer Seite Weinkrüge aus Lesbos, Chios und Thasos, von der anderen aus 
Kerkyra gebracht wurden. Es wird, da der Name Pontos hier nicht genau 
zu nehmen ist, eine Strafse zu verstehen sein, die ungefähr der späteren Egna- 
tia entspricht. Dieser caravanenartige Handel mit Wein in Krügen erinnert 
sehr an den von Herodot beschriebenen phönizischen Weinhandel nach Ägyp- 
ten und ist wohl auch desselben Ursprungs. 

Betrachten wir die Wege in ihren Beziehungen zum bürgerlichen 
Leben, so stehen sie zunächst, weil sie ihrem Grund und Boden nach zum 
Gemeingute gehören, im Gegensatze zu allen für besondere Zwecke ver- 
wandten Landstücken; daher der den Römern und Griechen gemeinsame 
Ausdruck: mgoer eiv eis To Önuorıcv und prodire in publicum für "auf die Strafse 
gehen (C. F. Hermann de terminis p. 25). Die Wege werden deshalb als 
die zweckmäfsigsten Gränzlinien benutzt, um Staatsländereien und Staats- 
gebäude sowohl wie Tempeleigenthum und Privatbesitz scharf abgesondert 
zu halten. Der Staat hatte Sorge zu tragen, dafs dies Gemeingut den Bür- 
gern unverkürzt erhalten würde un«d deshalb glaubte er sich berechtigt die 
auf die Strafse vorspringenden Häusertheile zu besteuern; eine Finanzspecu- 
lation, die dem Hippias wie dem Iphikrates zugeschrieben wird (Böckh Staats- 

Hh2 


244 Cuarıvs: 
haushaltung der Athener I S.92). Es wurde deshalb auch solcher Grund und 


Boden, den man aus gewissen Ursachen unbebaut wissen wollte, zu einem 
Öyuocıov erklärt. Das merkwürdigste Beispiel finden wir in Nisyros. Dort 
steht an der äufseren Burgmauer die Inschrift: «v6 reu reiyeos daucnıov TO Kw- 
giov mevre modus (Rofs Inscript. fasc. II); so breit sollte der Weg sein, welcher 
alle Bürgerhäuser vom Castell absonderte und so den Gefahren vorgebeugt 
werden, welche in Belagerungszeiten daraus entstehen, dafs Wohnungen an 
die Stadt- oder Burgmauer anlehnen und die Festigkeit derselben wesentlich 
vermindern. Vgl. Hase Lucubrationes Thucydid. p. 52. 

Das ist das praktische Motiv, welches der etruskischen Inauguration 
des zwiefachen Pomöriums zu Grunde lag (u? neque interiore parte aedificia 
moenibus continuarenlur et extrinsecus puri aliquid ab humano cultu pateret 
soli Liv. 1,44). In Babylon mufsten die Häuser ein iugerum von den Mauern 
entfernt sein und in Athen hatte der berühmte Spruch: r0 Ierasyırov dgyov 
ausıvov keine andere Bedeutung. Um die Burg von Elis zog sich der Weg 
Siope (Schleichgang), dadurch geheiligt, weil hier die Aetoler als Kundschaf- 
ter an der Mauer hingezogen waren und in Folge dessen die Stadt gewonnen 
hatten. In dieser Beziehung glaube ich den Begriff des pomoerium auch bei 
den Griechen nachweisen zu können, aber nur bei den Burgen. Denn solche 
Strafsen wie die in Plutons Lysis erwähnte 4 €£w reiy,evs sind nur als äufsere 
Communikationslinien zwischen den Stadtthoren zu betrachten. 

Wege als Gränzen zwischen dem allgemein Zugänglichen und dem 
Verschlossenen kommen auch bei den Kriegshäfen vor; so waren in Rhodos 
die Zugänge zu gewissen Magazinen und Werften bei Todesstrafe untersagt 
(magerSovrı eivw Savaros A Snnia Strab. 653). Auf diese Sitte ist auch der in 
der Nähe des Kantharoshafens 1843 gefundene Gränzstein 

EMMTORIO 

KAI HOAO 

HOROXZ 

in der trefflichen Abhandlung von Ulrichs über das attische Emporium im 
Piraieus gedeutet worden. Zeitschr. f. Alterthumswiss. 1844 S. 30. Er ver- 
steht nämlich die Inschrift, welche er mit Recht dem hippodamischen Umbaue 
der Hafenstadt zuschreibt, als Bezeichnung der Gränze zwischen dem allge- 
mein zugänglichen Stapelplatze und dem Wege, nämlich dem verbotenen 
Wege, der zu den Kriegswerften hinführe. Ein solches Verbot der Hafen- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 245 


polizei würde doch wohl einen andern Ausdruck erhalten haben, und es 
scheint mir einfacher die Gränzinschrift auf Zollverhältnisse zu beziehen. 
Das Emporion mit seinem Markte, seinen grofsen Hallen und Entrepots war 
wie eine Stadt für sich; vielleicht wurden erst beim Eingange in die anderen 
Stadttheile gewisse Gefälle erhoben oder wenigstens eine gewisse Controlle 
geübt, so dafs deshalb eine genaue Begränzung des Emporion und der Strafse 
nothwendig war. 

Von der Benutzung der Wege zur Begränzung heiliger Grundstücke 
liefern die Tafeln von Heraklea den lehrreichsten Beleg; als Gränzen werden 
hier die «vrouo, ödoı und auafıra angeführt, auch die avroucı sind zugleich 
Gränzraine und Wege — der Unterschied scheint nur darin zu liegen, dafs 
die dvroucı geometrische Linien sind, als ömites agrarü von den Agrimensoren 
oder ögırrai gezogen (C.I. III p.705. Hyperides ed. Schneid. 9, 4.); die ödoı und 
aua£ırei aber sind als schon früher vorhandene zu denken, welche zur Regu- 
lirung der Gränzen benutzt werden; so z. B. ödos diauafos aumer£ &mi To avrgov 
ayouca C. 1. 2554. Die a@vroucı können nicht breiter als 20 Fufs nachgewie- 
sen werden, die dc‘ kommen 30 und 100° breit vor. Die &xaroursdos wird 
man nach dem oben Bemerkten geneigt sein für eine Feststrafse zu nehmen, 
vielleicht die der Athena Polias selbst; auch die ‘Hgaxrsia ödes hatte wahr- 
scheinlich ihren Namen daher, dafs sie zu einem Herakleion hinführte. Auch 
im Oedipus auf Kolonos ist der Weg die Gränze des Alsos, die Scheide zwi- 
schen dem iegev und BeßyAcv; weil nun in der scharfen Umgränzung die Heilig- 
keit besteht, so wird die Gränze für das von der Gränzlinie Eingeschlossene 
gesetzt, daher ist &ges Aıcs und dergleichen so viel wie x,@gos iegös Arcc. Wie 
sehr die ganze Limitation aus heiligem Rechte hervorgegangen ist, sieht man 
recht deutlich daran, dafs in der Vertragsurkunde der Latier und Olontier 
C. I. 2554 DL nur die Gränzpunkte des heiligen Landes bezeichnen und die 
ihnen entsprechenden auf dem Rande der benachbarten Privatgrundstücke 
nicht &gcı, sondern @v-Sego genannt werden. Zwischen den beiden parallelen 
Reihen der ögc: und @vScgo: bleibt ein zwanzig Fufs breiter Weg (avrauss), 
der jede Verwischung der Gränzen unmöglich macht. 

In Staatsverträgen werden die öffentlichen Wege als Demarkations- 
linien benutzt (Thuk. IV 118) und ähnliche Bezeichnungen kommen auch 
in solchen Gränzbestimmungen vor, welche sich nur auf Privatbesitzungen 
beziehen. So werden die Grundstücke am östlichen Abhange des Lykaion 


246 CuRTIvs: 


(©. I. 1534) nach allen Himmelsgegenden bin durch Wege begränzt, heilige 
wie profane; “im Westen durch den vom Pythion den Bach entlang bis in die 
Schlucht führenden Weg — dann in der Schlucht aufwärts bis zu dem Wege, 
der nach Lykosura führt; im Norden bildet der Weg, der zur Hiketeia führt, 
die Gränze und von der Hiketeia läuft sie bis zu dem Wege, der durch das 
Pythion führt und demjenigen, der zu den Felsen führt‘. Die hier er- 
wähnte Berggegend izereia ist wie ich vermuthe das von den ineraı benannte 
weitberühmte Asyl auf der Höhe des Waldgebirges (Pelop. I 339). 

In der Inschrift C. I. 1840 werden die verschiedenen für die fremden 
auf der Insel wohnenden Geschäftsträger von dem gastfreien Staate der Ker- 
kyräer zu ihrer Benutzung angekauften Grundstücke nach roga (Querwege 
tramites) bezeichnet. Weitere Belehrung über die Limitation bei den Grie- 
chen giebt C. Fr. Hermann de terminis, welcher S. 37 hervorhebt, wie sich 
die römischen Rechtsbestimmungen auf diesem Gebiete an griechisches, na- 
mentlich solonisches Recht anschliefsen. 

So waren die Wege nicht nur als Verkehrsmittel, sondern auch als 
Gränzen der verschiedenen Bestandtheile des Bodens, des Tempel- wie des 
Staats- und des Privatbesitzes ein Gegenstand von Wichtigkeit, der des Staa- 
tes Obhut in Anspruch nahm. Unter den griechischen Staaten war es nament- 
lich Sparta, das diesem Zweige der Verwaltung eine besondere Aufmerksam- 
keit zuwandte. Wir erkennen noch heute die sorgfältigen Untermauerungen 
des sumpfigen Eurotasufers, welche den (Quai der Heerstrafse bildeten; auf 
dem Felsboden, der das mittlere Flufsthal von seinem Mündungslande trennt, 
verfolgen wir die Spuren einer besonders ansehnlichen Fahrstrafse, auf der 
man zwei bis drei Fahrgleise neben einander erkennen kann; auch finden wir 
in keiner andern Landschaft so viel Überreste alter Brücken. Der Staat der 
Spartaner beruhte auf kriegerischer Okkupation und zu dem Zwecke war 
ein wohl angelegtes und unterhaltenes Strafsennetz nothwendig, um der von 
Natur vorhandenen Schwierigkeit des Binnenverkehrs ungeachtet von dem 
Centrallande des mittleren Eurotasthales aus mit ihrer Heeresmacht rasch 
in die verschiedenen Theile ihres weitläuftigen Gebietes gelangen zu können. 
Darum gehörte auch die Aufsicht über die Wege in Laconien, die Sorge für 
ihre Sicherheit, sowie die darauf bezügliche Gerichtsbarkeit zu dem Berufe 
der Könige, als der Oberfeldherrn des kriegerischen Staats. Herod. VI 57. 


In Athen kennen wir die ödorcci als ein Collegium, das einen wichtigen 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 247 


Zweig der öffentlichen Verwaltung unter sich hatte (Aesch. c. Ctes. 419) 
und unter den Freunden des Perikles wurde Metichos oder Metiochos auf 
der komischen Bühne angegriffen, weil er alle Ämter und Würden des Staats, 
vor Allem die Strategie, die Wegeaufsicht und die Brodtpolizei in seiner 
Person vereinigte. (Meineke Fragm. Comic. IV 674). Platon spricht in den 
Gesetzen p. 761 von der öd@v Erıuereı« und in Inschriften späterer Zeit wer- 
den häufig Wegebeamten, theils erıueryrai einzelner Wege, theils aller öffent- 
lichen Grundstücke (Erimeryrai Awgas za av nuoriwv Ts morews C. I. 3945) 
und der Strafsen im Allgemeinen erıueryrai cdwv 4240) angeführt. Vgl. die 
Epimeleten in Attuda 3952. 


Im Allgemeinen können wir den mächtigen Aufschwung von Kunst 


8 
und Gewerbfleifs, von Handel und Seefahrt, welcher nach der funfzigsten 
Olympiade in ganz Griechenland fühlbar wurde und eine ungemeine Steige- 
rung des Verkehrs, eine freiere Entwickelung der Volkskraft und einen ra- 
scheren Geldumsatz zur Folge hatte, auch für den Wegebau als eine wich- 
tige Epoche betrachten. Die Tyrannen, welche diesem Umschwunge der 
socialen Verhältnisse ihr Emporkommen verdankten, fühlten sich aus Poli- 
tik wie aus Kunstliebe berufen, grofse Werke für das Allgemeine zu schaffen 
und bei den bedeutenden Geldmitteln, die ihnen zu Gebote standen, konnten 
gemeinnützige Anlagen der bürgerlichen Baukunst, Wasserbauten wie Wege- 
bauten, in einem ganz neuen Mafsstabe in Angriff genommen werden. 

Nach einem wie grofsartigen Plane die Pisistratiden die Wegeordnung 
in Attika begründeten, beweist der von ihnen gestiftete Zwölfgötteraltar 
auf der Agora, das neue Centrum der neu geordneten Stadt, von wo nach 
allen Seiten hin die breiten Strafsen ausgingen und den attischen Markt nicht 
nur mit den Gauorten des eignen Landes, sondern auch mit den ferneren 
Punkten von Hellas in Verbindung setzten. Es wurden zugleich die Entfer- 
nungen der wichtigsten Städte, wie des Peiraieus (C. I. 525) oder besuchter 
Wallfahrtsörter wie Olympia (Herod. II 7) von jenem Mittelpunkte aufge- 
zeichnet. Man begnügte sich also nicht die Wege zu bahnen, sie wurden 
auch genau vermessen, wie zum Verdingen der Arbeit nothwendig war. 
Schon die Odyssee (A 389) erwähnt in dem Ausdrucke uerga »ereuScv die 
Wegemessung, die so alt ist wie der Wegebau. Die Pisistratiden mufsten 
ihre Bematisten haben und an das Abschreiten QyweriZew knüpfte sich das 


248 Currtıvs: 


onmeicdv hy ödev, omueicv ra huornuara; die ganze Ausstattung der Wege 
liefs man sich in grofsartiger und sinniger Weise angelegen sein. (') 

Diese Ausstattung schlofs sich an alte religiöse Vorstellungen der Hel- 
lenen an; denn nicht nur die Tempelstrafsen hatten eine Beziehung zur un- 
sichtbaren Welt — alle Heerstrafsen des Landes waren geheiligt und standen 
unter der Götter Obhut so gut wie der Pilger, der auf ihnen wandelte und 
der eben deshalb, weil er jedes positiven Rechtsschutzes entbehrte, seit älte- 
ster Zeit als ein Schützling der Gottheit angesehen wurde. Darum hiefs es 
in alten Verwünschungsformeln, “sei verflucht, wer einem Wanderer falschen 
Bescheid über den Weg ertheilt' (Diphilos bei Meineke Frag. Com. IV 405: 

ayvosis Ev Tais dgais 

oe rı Erro, ei rıs un boacei 69-Sws ödav 

n müg &vauseı 9 dapIeiger Udwp d)% 
Darum betrachtete man ihn als einen Gast des Landes und überliefs ihm 
nach gutem hellenischen Sinne, wie er wenigstens in Platons Gesetzen lebt, 
das am Heerwege reifende Obst als Gastgeschenk; ja man richtete ihm Mal- 
zeiten an, indem man dem Hermes wie der Hekate Speisen als Weihegaben 
hinstellte, welche der Erste, der hungrig des Weges kam, als eine Gottesgabe, 
ein Hermaion sich zueignen durfte (Eouarov 70 ümperdornrev negdos Ans rar &v 
rals odels rıSeuevuv dmugy,üv as ci ödermagcı narenSievsı Suidas). 

Daraus erkennen wir die allgemeinen sittlichen Gesichtspunkte. Aus 
den besondern Beziehungen aber, in welche die Götter zu den Wegen des 
Landes gesetzt wurden, entfaltete sich eine ganze Wegemythologie, welche 
die künstlerische Ausstattung der Strafsen hervorgerufen hat. Die verschie- 
densten Gottheiten berühren sich hier in ihren Wirkungsphären, vor Allen 
aber Hermes und Apollon. 

Hermes ist der Gott des Geleites; er führt Einzelne wie Heere, Le- 
bende wie Todte, Menschen und Thiere; seine Beziehung zum Wege geht 
von der zum Wandernden aus, dem er die Schwierigkeiten vor den Füfsen 
fortschafft und den er überall mit seinem Auge begleitet, zürnend über jede 


(') Wie weit sich diese Sitte, vom Stadtcentrum, dem umbilicus urbis aus die Entfer- 
nungen zu bestimmen, verbreitet habe, von Griechenland nach Rom, von Rom in die Pro- 
vinzen, beweist an einem merkwürdigen Beispiele Roulez im Bulletino 1838 p. 51 (colonne 
polygone au centre de la cit€ Gallo-Romaine au point de plusieurs voles romaines a Tongres 


(Advantuca Tongrorum) avec Vitineraire des principales routes. 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 249 


Beleidigung desselben. Theocr. xxv 6. Apollon ist in realerem zugleich 
und idealerem Sinne der Wegegott, indem er, wie wir gesehen haben, die 
Wegebahnung als ein nothwendiges Ergebnifs höherer Gesittung bei den 
Menschen eingeführt hat. Es ist derselbe Gott, welcher ihnen auch die 
Städte ummauert, die Bürgergemeinde geordnet und gegliedert hat. Daher 
war in Tegea das Fest des Apollon Agyieus das Fest der Rückerinnerung an 
die erste Zusammensiedelung der vier städtischen Phylen und die Stiftungs- 
legende dieses Festes läfst zugleich die solare Bedeutung des Gottes deutlich 
erkennen. Peloponn. I. 253. In Sparta wurde er mit Beziehung auf die 
Hauptstrafse der Stadt als Aphetaios verehrt. Nach einer kaum zweifelhaften 
Lesung C. I. 1446 hiefs der Karneios auch Dromaieus bei den Lakedämo- 
niern. Der Charakter des Agyieus ist bei Apollon nicht ein gelegentlicher, 
zufälliger, sondern ein wesentlicher und ihm einwohnender; das erkennt man 
schon daran, dafs ganze Gemeinden wie z. B. Acharnai den Apollon Agyieus 
als ihren Hauptgott verehrten. Es mufs auch ein sehr ursprünglicher Zug 
seines Wesens sein, weil das einfachste Symbol, die Spitzsäule, denselben 
bezeichnete (Müller Dor. I. 300). Da nun ein so geformter Stein schon 
dem orientalischen Alterthume die Sonne bedeutete, da auch die Mythen 
des Agyieus den Sonnengott erkennen lassen und endlich nach einer bei allen 
Dichtern wiederkehrenden Anschauung die Strafsen der Menschen vorzugs- 
weise als der Wirkungskreis der Sonnenstralen aufgefafst werden — daher 
das Dunkelwerden der Strafsen (zıswvro @yvıcı) der natürlichste Ausdruck 
für den Eintritt der Nacht ist — so bedarf es, glaube ich, keiner tieferen 
Einsicht in die Symbolik der alten Religionen, um im Agyieus den Phoibos 
wieder zu erkennen. Darum ist der Agyieus auch besonders der Gott der 
städtischen Strafsen, weil hier unbedingt die Gesundheit davon abhängig ist, 
dafs die Sonne sie durchdringt und deshalb versäumte man nicht in engen 
Stadtgassen den Gott des heilbringenden Sonnenlichts wenigstens an die 
Wand zu malen (eiwSarıy ci waraı &v rols orevwmois rov ’AmerAwva ygadew 
Schol. Eur. Phoen. 631). 

Die Hermaia (Egmaig, Egneich Aodeı, eguaxes) dagegen gehören ursprüng- 
lich den Landwegen an; sie sind mit diesen entstanden, da sie nichts anderes 
als die von Feld und Weg aufgelesenen und in gewissen Abständen aufge- 
schichteten Steine waren und nur deshalb, weil man auch diese geringfügige 
Werkthätigkeit als im Dienste eines Gottes vollzogen dachte, dessen Beruf 

Philos.-histor. Kl. 1854. IEn 


250 Currtıvs: 


es sei, dem Wanderer ebene Bahn zu bereiten, so entwickelte sich daraus 
eine künstlerische Thätigkeit, wie sie namentlich in Attika einheimisch war. 
Über den Zusammenhang der rergaywvos &gyarıc mit dem Standorte am Wege 
siehe Preller Mythologie I S. 251. Diese Hermessymbole oder Hermes- 
bilder traten nun zu den Wegen in mannigfache Beziehung. Sie bezeichne- 
ten den Rand desselben, sie begränzten öffentliches und privates Eigenthum, 
sie dienten als Wegweiser, öd@v dgarräges;, denn wie die Menschen aus Scheu 
vor dem £vedios "Eguns den Fremden bereitwillig und gewissenhaft den Weg 
zeigten (Theokrit. XXV 3), so übernimmt auch der Gott selbst an Kreuz- 
wegen als rgıxepaAcs oder rergaxagnvos (Gerhard Hyperbor. röm. Stud. I 
232) die Sorge für den einsamen Wanderer; er nennt ihm die Zielpunkte 
der verschiedenen Wege und unterrichtet ihn, damit er seine Zeit eintheilen 
könne, wie weit es noch bis zur nächsten Quelle oder zur nächsten Ortschaft 
sei (rgındparos 6 "Egufe womeg Ölduruwv Tas ödeus Hesychios). Die Kreuzwege 
waren seit ältesten Zeiten des Landes unheimlichste Stellen, die Schauplätze 
von Frevelthaten und böser Dämonen Aufenthalte. Hier war das Zeugnifs 
von dem Walten leutseliger Götter am wohlthuendsten und das ganze Land 
als den Wohnsitz eines gottesfürchtigen und sinnreichen Volks zu charakte- 
risiren — das war die Absicht bei den Hermen der Pisistratiden, die mit den 
Interessen ihrer Zeit wohl im Einklange stand. 

Bis dahin nämlich waren die Geschlechter der Städte ausschliefslich 
im Besitze von Macht, Ansehn und Bedeutung gewesen; das platte Land mit 
seinen Bewohnern wurde wenig berücksichtigt. Die Landleute kamen nur 
an den Markttagen mit ihren Waaren herein, sonst lebten sie draufsen, in 
harte Felle gekleidet, wie Theognis das megarische Landvolk der guten alten 
Zeit beschreibt, scheu wie die Hirsche von der Stadt und ihrem Geschäfte 
sich ferne haltend. Die Verhältnisse änderten sich; in der scheuen unmün- 
digen Volksmasse entwickelte sich Wohlstand und Selbstgefühl; die Männer, 
welche als Führer dieser Massen zur höchsten Gewalt emporgestiegen waren, 
benutzten dieselbe, um im Gegensatze zu den gestürzten Aristokraten sich 
des Landvolks anzunehmen, das Landvolk zu städtischer Bildung und Ge- 
selligkeit heranzuziehen und die alte Scheidewand zwischen Stadt und Land 
zu vernichten. 

So entstanden auf Veranstaltung des milden, um die attische Landes- 
kultur hochverdienten Hipparchos die nach ihm schon im Alterthume ge- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 351 


nannten Hermen, mit ihrem Doppelangesichte in der Mitte zwischen der 
Stadt und den vorstädtischen Gauen, wo man nach halbvollendetem Marsche 
gerne ausruhte — die plastischen Symbole des neu geöffneten Verkehrs. 
Unter der rechten Schulter des Götterbildes war ein Hexameter geschrieben, 
welcher Stadt und Gau nannte, auf der linken ein Pentameter, der einen 
kurzen Grufs und Zuspruch enthielt, wie ihn das Zeitalter der gnomischen 
Weisheit liebte; eine Einrichtung, welche an einem schönen Beispiele zeigt, 
wie die Alten jeder noch so äufserlichen Aufgabe eine höhere, ethische Seite 
abzugewinnen wufsten. Daran schlofs sich die Sitte, auch anderswo, in Pa- 
lästen und Häusern, Hermen mit Gnomen und Räthseln zu schmücken. Siehe 
C.I. OIn. 6022. Wenn nun die Hermen mit Gastgeschenken ausgestattet 
waren oder wenn sie, wie es gerne geschah, neben Quellen aufgestellt waren 
(vgl. die Herme der Herophile Paus. X 12, 6. Brunnen an Wegscheiden, 
wie die Arne an der Xenis Peloponn. I 245), mit schattigen Ruheplätzen 
versehen, so wurde dem Wanderer zugleich leibliche und geistige Erfrischung 
geboten. Während in rohen Ländern die Quellen den Fremden verwehrt 
werden von unholden Riesen, wie Amykos, laden hier die Götter zum Ge- 
nusse ein. So verzeichnet in der Anthologie ein Hermenstein sein eigenes 
Verdienst: “Ich Herme stehe hier auf windiger Höhe am Dreiweg unweit des 
Meerstrandes, dem müden Wanderer biete ich Wegesrast und unter meinem 
Fufse quillt frischer Trank empor‘. In einem andern Epigramme äufsert 
sich eine Herme also in scherzhafter Weise über ihre Entstehung und Bedeu- 
tung: "Mich haben vorübergehende Wanderer zu einem dem Hermes heiligen 
Steinhaufen aufgeschüttet; Hermes aber hat für diesen geringen Dienst sich 
nicht weiter für sie bemüht, als dafs ich hier (nämlich in seinem Auftrage) 
melde: bis zur Ziegenquelle sind sieben Stadien‘. Anth. Pal. Il p. 109, 702. 
Wie schon aus diesen und ähnlichen Epigrammen hervorgeht, standen 
diese Wegehermen nicht wie die römischen Meilensteine in regelmäfsigen 
Abständen am Wege vertheilt, sondern gelegentlich; darum hat man auch 
bis jetzt so wenig Denkmäler dieser Gattung in Griechenland gefunden und 
von hipparchischen Hermen ist nur der eine Vers gerettet worden, welchen 
Böckh unter den Fourmontschen Papieren entdeckt hat. (') Nach Analo- 


(') Ob dazu als Pentameter-Ende das Bruchstück bei Rhangabe Ant. Hell. n. 39 gehört 
das Rols bei Kursalas gefunden hat? Siehe Rofs Königsreisen II 73. 


li2 


252 Currtıvs: 


gie dieser Hermen errichtete man ähnliche epigrammatische Steine; dahin 
gehören die yrancı uovorrıyaı wie im C. I. n. 3956°, 4310, 4397. Es bleibt 
auch hier noch die Beziehung auf den Wanderer, z. B. Secüs dpwysüs ns 
odov raus Eyxsıs n. 4310 lin. 8. 

Nächst Apollon und Hermes ist es Artemis, deren Cultus unter den 
mannigfaltigsten Formen und Namen die Wege angeht. Als Artemis ist sie 
Enodia und Hegemone; als Hekate sorgt sie gleich Hermes für den hungern- 
den Wanderer und behütet als Epipyrgidia auf der attischen Burg Ein- und 
Ausgang. Als Eileithyia endlich ist sie häufig an den grofsen Heerstrafsen, 
nahe vor den Thoren, nach der Stadt zuschreitend, ihrem Namen gemäfs 
als eine hülfreich Kommende dargestellt; so finden wir sie vor den Thoren 
von Korinth, Aigion, Hermion, Argos u. a. m. Entsprechend ist die Hekate 
moomoRLs, deren Cultus in Inschriften von Aphrodisias bezeugt wird. C.1. 
Gr. n. 2796. Vgl. Welckers Sylloge p. 170. Wir finden unter den Wege- 
gottheiten die Athena Keleutheia, deren drei Heiligthümer Odysseus in glei- 
chen Abständen an der Aphetais in Sparta errichtet hatte (Peloponn. II 231); 
wir finden den Herakles, welcher des Hermes Wirksamkeit theilt, nicht sel- 
ten mit ihm zu einer Doppelbildung verbunden (Otto de düs viall. p. 137). 
Endlich ist es der vielwandernde Pan (suuregizorcs C. I. n. 1728), der auf 
einsamen Bergwegen an den Reisenden herantritt (Herod. VI 105), und als 
Evodes den Dank glücklich beendeter Wallfahrt entgegennimmt C. I. n. 4838. 
Daher ist auch, wie Keil im Philologus 1853 S. 175 erinnert, derselbe Pan 
in der Inschrift 4838? zu verstehen und kein besondrer news Evodss, wie ver- 
muthet worden ist. Übrigens versteht sich von selbst, dafs jede Gottheit 
in so fern Wegegottheit sein kann, als sie die Wege ihres Schützlings und 
des Verbreiters ihres Dienstes behütet; so ist Aphrodite des Theseus xa>y- 
yyuwv und Fuvenmogos (Plutarch. Thes. XV). 

Was die übrigen Einrichtungen an den griechischen Heerstrafsen be- 
trifft, so waren sie natürlich auf Wanderer berechnet — daher waren es vor 
allen Rastörter, avaravraı, Ävaraurrugıe, evSannceis, Soxcı durausrngisı Her. 
I 181, im Felsen ausgehauene Stufen, welche als Sitzbänke dienen konnten. 
Solche Bänke finden sich in den Städten Lyciens in den Hallen, welche vor 
den Felsgräbern durch die Vorsprünge der Seitenwände sich bilden und die 
den Angehörigen wie dem Wanderer zu theilnehmendem Verweilen einen 
stillen und schattigen Aufenthalt darboten. So war in Attika an dem Wege, 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 253 


welcher den Hain der Semnai begränzte, das @vrirergov Rauc, die roher Fels- 
masse gleichende Steinstufe, auf welcher Oidipus seine müden Glieder aus- 
ruhen liefs, um von dieser Stätte aus nach Wanderer Sitte mit den Männern 
des Landes Unterhaltung zu pflegen. Oed. Col. 191. So hat in der Gegend 
von Oia auf Thera ein gewisser Artemidoros Felsstufen einhauen lassen, bei 
denen laut nebenstehender Inschriften (C. I. 2465’) Hekate und Priapos 
bildlich verehrt wurden. Artemidoros, heifst es, hat die vielnamige Göttin 
Hekate hier aufgestellt, die lichtbringende, die von Allen, die das Land be- 
wohnen, hochgeehrte; als eine Erinnerung an die Stadt der Theräer hat er 
den Wanderern diese Felsstufe eingehauen und den schwarzen Stein aufge- 
richtet. Natürlich wählte man zu solchen Anlagen besonders anmuthige 
Plätze und so erkennt man auch im Tempethale gerade dort, wo das schroffe 
Engthal sich zu offneren und schattigen Stellen erweitert, die von den Alten 
eingerichteten Ruheplätze, die Aelian in seiner Beschreibung Viroögsuar und 
dvdravAcı nennt. Herrliche Gedichte der Anthologie, welche a Seelenvolle 
eines tiefen Naturverständnisses mit der knappen Form des Epigramms ver- 
binden, wie nur griechische Poesie es vermag, preisen die Schönheit solcher 
Plätze. Kriegk’s Tempe S. 15. Man vergleiche Platons Beschreibung von 
der knosischen Strafse zur Zeushöhle hinauf im Eingange der Gesetze. Un- 
scheinbare Felsmonumente der beschriebenen Art findet man an vielen 
Orten der klassischen Welt; ich nenne nur die kreisförmige Felsbank unter 
dem Aipos in Chios, die sogenannte Schule Homers, die Steinsitze in Stym- 
phalos (Peloponn. I S. 204), in Delphoi, sowohl in der Nähe des Tempels 
als auch an dem parnassischen Bergpfade. Denn es fehlt auch nicht an Fufs- 
pfaden (argameı, dvögoßaeves, üvdocarueı, megsuoueva dei, im Gegensatze zu 
den zarnuafevuevar Schol. Arist. Ran. 123), welche ihrer Anlage wegen zu 
den bedeutendsten Denkmälern des hellenischen Wegebaus gehören; nament- 
lich rechne ich dazu den zu den Gipfelhöhen des Parnassos führenden Weg, von 
dem man noch über tausend im härtesten Kalksteine ausgehauene Stufen er- 
kennt; sie wurden wahrscheinlich bei den schwärmenden Umzügen der Thyia- 
den benutzt. Eine ähnliche Anlage war die Klimax oder Treppenstrafse, 
die über das Gebirge von Mantineia nach Argos führte, ähnlich der »Auuae£ 
Aarcunry, die über das cilicische Felsgebirge Poikile nach Seleukeia führte. 
Strab. 670. Bei Seleukeia selbst hat man neuerdings die grofsartigsten nur 
für Fufsgänger eingerichteten Felstreppen nebst Brücken entdeckt. Ritters 


254 Cuartıvs: 


Erdkuude XVII S. 1258 ff. Endlich ist als namhafter Fufspfad des alten 
Griechenlands die Kontoporeia zu erwähnen zwischen Korinthos und Argos 
(Peloponnesos II 513. Beckers Charikles 2. Aufl. IS. 17), wahrscheinlich 
so genannt von den xovroı, langen Alpenstöcken, mit denen man sich für den 
Bergpafs ausrüstete. Strabon S. 528 erzählt, dafs auf den schneereichen 
Pässen der armenischen Gebirge die Wanderer sich zu ihrer Sicherheit und 
um sich selbst und Anderen ihre Rettung zu erleichtern mit hohen Stangen 
zu versehen pflegten. Diese Fufswege, welche im Gegensatze zu den jeder 
Thalwindung folgenden Fahrstrafsen die Gebirge schneiden, sind die Richt- 
wege (wie man auch den Namen Kontoporeia hat deuten wollen, siehe Pelo- 
ponn. II S. 589) die öde emironaı, Fuvrouc, Ta Fuvroug, ai öde ai Emira& Mei- 
neke Fragm. Comicorum 4, 623. 

Regelmäfsige Baumreihen längs der Kunststrafsen werden bei den 
Alten nur selten erwähnt. Pausanias führt als eine Merkwürdigkeit des Isth- 
mos die reihenweise gepflanzten, schlank gezogenen Pinienstämme an auf 
der einen Seite des Weges zum Poseidontempel (II, 1, 7) und in Heraia be- 
schreibt er sorgfältig den mit Alleen geschmückten Quai am Alpheios (VII 
26). Auch pflegten die Rennbahnen durch dicht und regelmäfsig gepflanzte 
Reihen von Ölbäumen begränzt zu werden; sie bildeten den Rand (r5 xarav- 
rnua reD deonev Schol. Arist. Ran. 995) und daher bildete sich der sprich- 
wörtliche Ausdruck: Euros Heger Sau ray &Aaıwv. Auch um den Altar der Ar- 
temis Laphria wurden Bäume als Gränze gepflanzt. Im ÖOriente waren regel- 
mäfsige Baumreihen mehr zu Hause, wie ägyptische und assyrische Darstel- 
lungen erweisen; auch beschreibt Herodot mit besonderem Wohlgefallen die 
heiligen Anlagen bei der Stadt Bubastis, so wie die zur Rechten und zur Lin- 
ken himmelhoch ragenden Bäume, welche nach dem Hermesheiligtkum führ- 
ten (II 138). Auch im hellenischen Oriente kommen Pflanzungen der Art 
vor; so erwähnt eine Inschrift aus Amathus, dafs Aisimos vom Heraion bis 
zum Steindamme hin die Bäume gepflanzt und sie sammt dem Tempel den 
Göttern geweiht habe (C. I. II 2643). 

In Asien ist die Geschichte der ältesten Reiche mit Strafsenbau ver- 
bunden; Semiramis baute durch die Zagruspässe nach Medien, um das ira- 
nische Hochland an Assur zu ketten (Diodor. II, 1). Durch die Layardschen 
Entdeckungen sind vielfach die befestigten Stationen der Heerstrafsen nach- 
gewiesen worden, welche Ninive und Babel mit den Provinzen verbunden 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 255 


hielten (Layard Niniveh and Babylon p. 216, 535). Auch die Hellenen 
haben die grofsartigere Ausbildung des Wegebaus in Kleinasien kennen ge- 
lernt, von wo auch die Reform der städtischen Anlagen und die theoretische 
Behandlung der Stadtgründungen ausgegangen ist. Hier riefen die Landes- 
verhältnisse gröfsere Unternehmungen ins Leben, da erst die griechischen 
Küstenstädte bedacht sein mufsten, sich die Hülfsquellen des inneren Conti- 
nents zu eröffnen und später die königlichen Strafsen bis an das Meer geführt 
wurden, um die unterworfenen Küstenstädte an die fernen Hauptstädte zu 
binden. Die persischen Strafsen waren schon eigentliche Militär- und Post- 
strafsen, wohl gebahnt, genau vermessen, durch Kastelle und Brückenköpfe 
befestigt, durch Militärposten bewacht (ödepvraxes) Herod. VII 239. Das 
Wegebahnen hing mit dem Heerwesen nahe zusammen; in dem Heere des 
jüngern Kyros finden wir ein eigenes Corps von öderas (Cyrop. VI 2, 36). 
Alexander benutzte dazu die zu solchen Arbeiten in ihrem wilden Berglande 
vorbereiteten Thraker (Arrian I 26: dı@ av ögav veureı Emi Ilepynv, 7 üdoremar- 
Nnerav auto ci Oa@zes). Dies thrakische Pioniercorps hat englischen Reisen- 
den zu seltsamen Combinationen Anlafs gegeben, worüber Schönborn im 
Posener Gymnasialprogramm 1849 S. 14 zu vergleichen ist. 

Wenn wir aus des Dikaiarchos ‘Leben von Hellas mehr übrig hätten, 
als uns das Schicksal gegönnt hat, so würden wir eine lebendigere An- 
schauung haben von dem Zustande und den Einrichtungen der griechischen 
Heerstrafsen in der Zeit der Blüthe Griechenlands. Wie lehrreich ist schon 
die im ersten Bruchstücke aufbewahrte Schilderung eines attischen Land- 
wegs. Es war einer der besuchtesten, da er die Verbindung zwischen Athen 
und Chalkis unterhielt; er ging durch Aphidnai (& "Agıövav scheint mir 
die zweifellos richtige Lesart Wordsworth’s für die vulg. dı« dapvidww) und 
das Heiligthum des Zeus Amphiaraos, für einen rüstigen Wanderer ein guter 
Tagemarsch bergan; aber die Menge der Herbergen, der Überflufs an Allem, 
was zum Unterhalte gehört, so wie die vielen anmuthigen Rastörter liefsen 
den Wanderer nie zu einem Gefühle der Ermüdung kommen. So erhielt 
das Land und die Heerstrafse den Charakter des Gastlichen und Menschen- 
freundlichen, den Dikaiarch rühmt (6dös Adela, Eyeura rr aba pıRavSowrov). 

Alles was ein guter Athener als Ausstattung einer Landstrafse ver- 
langte, finden wir bei Aristophanes zusammengestellt, wo Dionysos sich beim 
Herakles nach dem erkundigt, was vor einer Reise zum Hades nützlich und 


256 Currtıvs: 


gut zu wissen sein möchte. Erst fragt er nach den Gastfreunden des He- 
rakles (Frösche 109), dann V. 112 erforscht er die 
Auusvas, ügrorwWäıg, 

mogvei, dvaravıas, Enrgomas, nonvas, odous, 

meAeıs, Öluitas, Mavdoreurgias, omou 

nogeis öAlyırrol. 
&xrgorai erklärt der Scholiast gezwungen von Nebenwegen, Zufluchtsörtern: 
Omev Tıs ERTIATAVGL dyvaraı zul HOUMTET IC, orav Tagayı TIS yEryrar TwV verguv _ 
es müssen aber doch Einrichtungen sein, die zum Wege gehören; es kann ja 
auch nicht blofs soviel wie av«ravAaı bedeuten; es sind vielmehr die oben be- 
sprochenen Ausweicheplätze, nach deren Anzahl und Vertheilung ein vor- 
sichtiger Reisender sich bei Zeiten erkundigte. An diesen Plätzen warteten 
die Wagen auf einander. Es waren die breitesten Stellen, die belebtesten 
Punkte der Heerstrafsen, die Hauptstationen, an denen zugleich für Bekösti- 
gung der Reisenden am Besten gesorgt war, so dafs auch ein Fufsgänger sein 
Interesse dabei haben konnte sich nach den &xrgorci zu erkundigen. 

Schriftliche Denkmäler des Wegebaus sind im Griechischen nicht 

zahlreich; es war ja gegen hellenische Sitte, die Namen einzelner Bürger 
an gemeinnützige Arbeiten der Landeskultur zu knüpfen. Die hieher ge- 
hörigen Steinschriften sind sämmtlich aus der Römerzeit und römischem 
Brauche nachgebildet; so die Felsinschrift am Schlofsberge von Amathus 
C. I. 2644 (Asvxıos Olırerrios Kardwızos rAv avaßarıy raurmy vv v7 arbidı du 
eV Wlov naresaevarev) welche das Werk selbst, zu dessen Andenken sie dient, 
überdauert hat; ferner die Inschrift aus Thyateira n. 3481: Alrongarwp Kairag 
Odsrrarıaves — Tas 6devs Ereimrer. Ahnlich ist der auf Kaiser Claudius be- 
zügliche kretische Stein n. 2570: ras ödeus xai ToUs üvdgoßßanovas dmonare- 
ornrev dia K. Haxıviov "Aygırmivov (vias el semitas restituit wie es vom K. Clau- 
dius heifst es im Museum of el. ant. II p. III Sept. 1852). Von Nero mel- 
det die nieäische Inschrift n. 3743: ryv odov aro "Aransıas moes Neixaias #a- 
TebSaguevnv mn doy,auoryrı ÄMOHATEETNTE Kal RaTarnevarIAva mar mgoserafe die 
Datov Iovaiev "Arcvima ru iiev Emirgemev. In dem Dekrete von Aphrodisias 
2782 wird unter den gemeinnützigen Werken des Karminios Klaudianos 
auch erwähnt: 70 Egyov re rys mAareıac. Merkwürdiger als die genannten 
ist die kyrenäische Inschrift n. 5141: M. Baregıos "Aginruv iepwievos ToD 


, > I. > > N / \ Y a [4 \ Re 
ariotou "AmoAAuvos Er Tuv IdIWv TO UXVOS EMETHEULTEV Aa ave9yrev, WO nur 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 257 


von den Geleisen eines heiligen Wegs den orbitae thensarum die Rede 
sein kann; siehe oben S. 222. Cavedoni denkt an eine Fufsspur des Got- 
tes, wie Franz mittheilt in den Addenda des dritten Bandes S. 1241; 
doch konnte ein solches Denkmal des Gottes, wenn es wirklich in Kyrene 
sollte gezeigt worden sein, vom Valerius weder ausgebessert noch geweiht 
worden sein. Aus byzantinischer Zeit, welcher auch die C. I. II p. 501 
erwähnte Pococksche Inschrift (&ysvero 4 odorrewria Emı IaAradıov Tov EAAoyı- 
Kurarsv FypAarrızev) angehört, giebt es kein merkwürdigeres Wegmonument, 
als die Trimeter des Theophylaktos, die südlich von Chalkis im Felsen ober- 
halb des schmalen Strandwegs nach Eretria eingehauen sind. Sie sind von 
Stephani “Reise durch Nordgriechenland’ S. 23 und neuerdings von Leake in 
den Transactions of the Royal Society of Litterature 1853 p. 252 heraus- 
gegeben worden. Von beiden Gelehrten abweichend glaube ich die Fels- 
schrift so lesen zu müssen: 
+ Kuros Yarwer 14: Surarıns dvSade 

za To QuSs didwarıv arbarn voiSov 

xegr@v To deidgev nal meguv reyuns Pc 

70 rUuG beus rev za Tov aTTarov TaAov 

5 nAsıvos OccdUVAaxTas cineloıs mevas 

6 IlgwroswaSagıos 'EARudos #Aews () 

Die Inschrift mag, wie Leake vermuthet, dem 10. Jahrhundert angehören. 
Als eine besondere aber untergeordnete Classe von Wegedenkmälern 

sind die Inschriften zu betrachten, welche an ausgezeichneten Orten, den Ziel- 
punkten zahlreicher Wanderungen, von Reisenden geschrieben worden sind; 
sie sollen keine andere Thatsache verewigen, als die Anwesenheit ihrer Per- 
sonen und zugleich die Erinnerung bezeugen, welche sie an diesen Orten — 
vielleicht einer Verabredung gemäfs — entfernten Freunden gewidmet haben. 
Die wiederkehrende Formel ist: äuvar-Syrav ci deives rov delvcs, uveias Kagı u. dgl. 
Siehe C. I. Gr. n. 543. 1953. 2872 ete. Die Sitte ist ausgegangen von hei- 


(') Steph. hat v. 1 +6 zUros Yauvor; der Artikel ist wie es scheint nur aus einem mis- 
verstandenen Zeichen des Kreuzes entstanden. V.2 hat Steph. Traun; rai@ov haben auch die 
Köhlerschen und Pittakis’schen Abschriften. Was Steph. von dem falschen Gebrauche des 
w in Öröwau sagt, ist schwer verständlich. V. 3. rs[io]wv Steph. [2r]e[x]»v Leake. V. 6 
oize..or.ovıs Steph. 


Philos. - histor. Kl. 1854. Kk 


258 CuRTIıvs: 


ligen Orten, zu denen gepilgert zu sein als ein Verdienst betrachtet werden 
konnte (siehe oben S. 238); sie wurde zu einer Unsitte des spätern Alter- 
thums, welche die Wände merkwürdiger Höhlen, Felsen und Monumente, 
vor Allem in Ägypten und Nubien, mit Touristennamen überdeckt hat. Die 
wichtigste Inschrift dieser Gattung ist die der griechischen Söldner im Ge- 
folge des Psammetichos, die Rofs neuerdings in Jahns Jahrb. Bd. LXIX 
S. 528 besprochen hat, woselbst er aber Dedikationsinschriften wie C. 1. 
n. 507 ff. nicht zu diesen touristisehen Kritzeleien hätte zählen sollen. 

Den Wegedenkmälern sind verwandt die auf Brückenbau bezüglichen. 
Namentlich bei den heiligen Strafsen war es eine wichtige Aufgabe, die Pro- 
zessionen auch über die den Weg schneidenden Gewässer sonder Beschwer 
und Gefahr hinüberzuleiten. Darauf bezieht sich das schöne, nach 
Müller’s zweifelhafter Ansicht Kl. D. Schr. II S. 274, 70 auf die attische 
Kephisosbrücke gedichtete Epigramm der Anthologie (Brunck. Anal. I, 138): 

wire Ayunrgos moos dvanrogov, Wire MUrTa 

und” Üdwros mooX,cas dsidere KENEBIOUS. 

Tolov Yap ZevonAns 6 Audios drparss Uuıv 

Esdyua dia mAureos roid” EQarev Tora. 
Auf die von Auxentios über den Kydnos gewölbte Brücke geht das Epigramm 
im C. I. 4440. Dem elften Jahrhundert gehört eine seltsame Inschrift an, 
die Fourmont bei Sparta abgeschrieben hat. Ihre Entzifferung ist mir noch 
nicht ganz gelungen; in der zweiten Zeile liest man: »al zereurews Tou Fuvro- 
ng@rogos Beol dvwnodounGn To Jeopinertarov Epyov H mavayanros yehupa Emi HagTgoU 
Aanedumovos Ev TO moTaud TO Acyolevw "Ion mag Euel Nixodanou Hovayod U. S. W. 
Endlich giebt es eine Brückeninschrift, mit welcher die ganze Reihe der in 
griechischer Sprache verfafsten öffentlichen Inschriften abgeschlossen werden 
kann. Sie bezieht sich auf die im Peloponnesos II S. 150 beschriebene drei- 
armige Balyrabrücke, die einen Kreuzweg auf dem Wasser bildet und meldet 
eine Wiederherstellung derselben unter einem türkischen Pascha. Man liest 
in griechischen Zügen den Namen Omerios (Omar) Sanan Subagi. Die 
untergeschriebenen Ziffern sollen, wie mir Dr. C. Hopf mitgetheilt hat, das 
Jahr 946 d. i. 1540 n. Chr. bedeuten. 

Der Landstrafsen würdigster und bedeutungsvollster Schmuck waren 
die Gräber. Wenn Anaxagoras den im Auslande Erkrankten damit tröstete, 
dafs doch alle Wege zum Hades gleich wären, so war das eines Philosophen 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 259 


Ansicht, nicht die des Volks, das die Zusammengehörigkeit der Mitglieder 
einer Staatsgemeinschaft auch durch den Tod nicht gelöst sehen wollte und 
deshalb in der Heimath zu sterben und begraben zu werden für ein wesent- 
liches Glück erachtete. Es war den Verwandten Liebespflicht, hiefür das 
Mögliche zu thun und so dankt in einer Guilfordschen Steinschrift (C. I. Gr. 
IV n. 6858) Eutychos seinem Bruder: 
Eüruygou igiov eiul war ob nevov- Önren Yag war 
meunbev adeApeıov pgovris am’ Eiradıne. 

Waren die Überreste unerreichbar, so errichtete man wenigstens symbolische 
Gräber in der Heimath, Kenotaphien, und rief — wie Eustathios (p. 1614, 
68) bezeugt — die Seelen der Verstorbenen in das Vaterland zurück, das 
ihre Namen nicht vergessen sollte. Es konnte aber ihr Andenken nicht 
besser erhalten und mit den überlebenden Mitbürgern in dauernder Verbin- 
bung bleiben, als wenn ihre Ruhestätten den Orten des gemeinsamen Ver- 
kehrs benachbart waren, wo jeder Wanderer in sich die Aufforderung fühlte: 
“eußrenbov eis TE uvynaS ws odcımogeis' Daher wird in Inschriften die Lage 
des Grabes raga rıv Öyuoriav ödov, Eyyüs ödeu (C. I. n. 22; n. 1794 A), mag 
renysiav dragrev (n. 3256) nicht selten hervorgehoben. Vgl. drress r@de mag 
@rgamırö Athen. X p. 436. Bei den römischen Erotikern spricht sich wohl 
die Sehnsucht nach einem stillen, von allem profanen Treiben fern gelegenen 
und versteckten Grabe aus (Prop. III 16, 31: Di faciant mea ne terra locel 
ossa frequenti ete.); nach der eigentlich antiken Ansicht war das Grab um so 
erwünschter und ehrenvoller, je belebter und ansehnlicher die anliegende 
Strafse war. So erklärt sich wohl auch der Ausdruck im Rhesos V. 880, 
wo Hektor an den König Priamos die Aufforderung ergehen läfst, er solle 
die Gefallenen bestatten Aswoogeus 965 Exrgoras d. i. nach der oben gegebe- 
nen Deutung: an-den Ausweicheplätzen d. i. den breitesten und belebtesten 
Punkten der Heerstrafse. (!) 

Deshalb galten auch Kreuzpunkte verschiedener Strafsen für besonders 
ehrenvolle Grabstellen. Gräber ezi rgı0dw oder rgıcdev werden in der Antho- 


(') Aewbegos ist adjektivisch gebraucht, wie bei Herodot I 187 in dem Ausdrucke: «i 
nerısra Mewhegor Ur und bei Pausanias VII 54, welcher die besonders bequem angelegte 
Kunststralse zwischen Argos und Tegea eine oynnarı Emirnösiorern za Fa Marısra Mewpogos 


nennt. 


Kk2 


260 Cvurrtıuvs: 


logie mehrfach (unter den Epitymbien n. 475, 577, 694) erwähnt, ebenso 
auf erhaltenen Inschriftsteinen wie n. 1003 dem Grabmale der Smyrne, 4» 
yovdes mevSoivres Emi rgıdev nareSarbav. Daher stehen auch zum Ausdruck 
der unmittelbaren Beziehung auf den Weg Hermen über oder neben den 
Gräbern, so über dem der Sibylle Herophile Paus. X, 12; so die Herme des 
Polydeukion vom Herodes Atticus n. 989. Ein dreiköpfiger Stein bezeich- 
nete nach dem beim Scholiasten zum Oed. Col. 57 erhaltenen Orakelspruche 
die Gegend des Oidipusgrabes und der zu ihr hinführende Heros macht Halt 
an einem der vielgetheilten Pfade (errn rereuIwv &v vervayierwv uız 1592). 
Des Arkas Gebeine wurden auf Orakelbefehl aus dem unwirthlichen und 
öden Mainalosgebirge von den Mantineern dorthin verpflanzt, “wo Dreiweg, 
Vierweg und Fünfweg' (oö rgiodos nai rergaodos nal mevranereuSos Pelop. 1238). 

Die Flufsthäler sind des Landes natürliche Wege; die Hügel an den 
abschüssigen Flufsufern Griechenlands sind voller Gräber, wie namentlich 
am Ilissos, und hier waren wieder solche Gräber die ehrenvollsten, die an 
einer Brücke lagen (wie des Propheten Grab &ri 5 diaßarsı re) Kydırod Xen. 
Hell. II, 4, 19) oder an einer Furth, wo der Weg auch vom andern Ufer her 
die Wandernden zu dem Grabmale hinanführte. Statt vieler Zeugen diene 
mir Pelops der ‘an des Alpheios Furth gelagerte' (Pind. O1. I 92); auch dem 
Agamemnon wird für den Fall, dafs er im Kampfe gefallen wäre, ein Helden- 
mal raga Ixramardgov mgev zugedacht (Choeph. 360). Bei engen Felswegen 
wurden, wie so häufig in Lycien, Nischen im Felsen ausgehauen und Reliefs 
mit Inschriften in die Wand eingelassen. 

Wer ein Landgut besafs, wählte sich dort eine Stelle, die der öffent- 
liche Weg berührte oder die ihn sonst besonders ansprach (ewev av dort narırra 
äguorrov rev xymov Theophr. bei Diog. Laert. V 53). Dann mufste aber für 
den Fall, dafs das Grundstück veräufsert wurde, das Grab als Familienbesitz 
reservirt und der freie Zutritt zu demselben für die Angehörigen ausbedun- 
gen werden; dies geschieht in der hierapolitanischen Inschrift n. 3916 v. 15: 
nevodcı d8 ai eiredor nal EEoder nal mgonEreunıs rev wegußorcu anwAures [eis oder viel- 
mehr zois] mOOTNROUTIV dia Tavros, nav araAAorgun OH more To MOST RUgoDV Kwolov. 

In der Regel gehörte der Raum längs der Wege zu dem öffentlichen 
Grund und Boden; der Staat verkaufte die Grabplätze, er schützte die Grä- 
ber als einen gemeinsamen heiligen Besitz des Landes und übte über die An- 


lage und Erhaltung derselben eine gewisse polizeiliche Aufsicht. Die Folge 


{e) 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 261 


derselben ist jene Regelmäfsigkeit, welche in den antiken Gräberstrafsen nicht 
nur bei Pompeji, sondern auch in den Ruinen der heiligen Strafsen bei Athen, 
bei Eretria, Assos und sonst unverkennbar herrscht. Wie man zu den Land- 
wegen selbst wo möglich Felsboden wählte — daher Ausdrücke wie im C. 1. 
II p. 574: HapayE % üvapegeura Tape ra &gyarına — so suchte man auch mit 
den Gräbern auf felsigem Grund und Boden zu bleiben. Dadurch sicherte 
man diesen Anlagen gröfsere Dauer und schonte den Ackerboden. Bei Plato 
in den Gesetzen p. 958 D wird es daher als eine bestimmte, von Cicero in 
seinen Gesetzen Il 27 wörtlich wiedergegebene Vorschrift eingeschärft: man 
solle zu Gräbern keine yA &gyasınos verbrauchen. Die Erde gehört den Le- 
benden. 

Der am Wegrande zur Bestattung benutzte Raum mufste ein roros 
»aSagos sein (C. I. 3509; vielleicht auch 4190; vergl. zauaga zaSaga n. 3258), 
ein Ort der bis dahin keinem andern Zwecke gedient hatte. Ferner bedurfte 
es, wenn auch Grab und Weg ürsprünglich auf gleichartigem Boden sich be- 
fanden, einer bestimmten Absonderung, weil die Gräber unter den Bezie- 
hungen des heiligen Rechts und des Privatbesitzes standen und weil bei der 
profanen wie bei der gottesdienstlichen Benutzung der Heerstrafsen jede un- 
wissentliche Berührung der Todtenräume vermieden werden mufste. Des- 
halb war jede Grabstelle ein üges zexguneves, wie es in der neulich von Gött- 
ling (Verh. der K. S. Ges. d. Wiss. Febr. 1854) veröffentlichten attischen 
Inschrift lautet; ein Ausdruck, den der Herausgeber nicht auf den weiten 
Raum des Kynosarges hätte beziehen sollen. Jedes Grab (eeguns rabes 
Le Bas Revue Arch. 1845. I p. 38. Welcker Rh. Mus. VI 1847 S. 86) 
hatte einen genau abgesteckten Raum um sich, der in den Inschriften als 
mgOSnEILLEVOS TO umueiv romos n. 3384, Fegixeinevos megißeros oder ror°s n. 3007, 
3017, 3915, 3777, 6 go aurwv (sc. ou Bwusi xal ns TeogoV) roros n. 3912; 
Ü Topös nal 6 üm aurı remss n. 3931 u.s. w. erwähnt wird. Reiche Leute 
kaufen von den anliegenden Grundstücken an, wie Aristokles in Aphrodisias 
n. 2836, um ihr Erbbegräbnifs mit einem stattlichen Hofraume zu umgeben. 

Die Absonderung vom Wege wurde durch Mauer und Gitter vervoll- 
ständig. Der in den smyrnäischen Inschriften dafür gewöhnliche Name 
Swpanıov (siehe C. I. II p. 758) überträgt auf die Gräber die Analogie fester, 
mit Mauern und Brustwehren versehener Plätze. In den Inschriften aus 
Eumenia kommt 75 TUYRgeUnTOV in ähnlicher Bedeutung vor; entsprechend 


262 CvrTıvs: 


ist der in Aphrodisias übliche Ausdruck UrmanyE und ray n. 3777 oder 
Syrynos, wie Pausanias II 15 beim Grabhügel des Opheltes erwähnt. Die 
Heiligkeit des Grabraums war von der Erhaltung der Ummauerung abhängig; 
darum wird den Erben die Sorge dafür zur Pflicht gemacht und im Falle sie 
dieselbe vernachlässigen, gehen sie des Besitzes verlustig: ei d& rev Urmanyya 
ci RAngovancı nn arbaırwvrau, ETW Mol uAngoveos N Abgodıra n. 2524). Auch 
wurde durch Gränzsteine, wie den in der attischen Ephemeris mitgetheilten 
n. 1536: 0005 avnmarcs und den in unserm Museum aufbewahrten: 0005 SruaTos 
’Ovnsiuov die Begränzung zwischen Grab und Weg auf das Genaueste be- 
zeichnet. 

Der auf diese Weise begränzte Grabeshof enthielt Gartenanlagen, 
deren hohe Baumgruppen die äufsere Mauer weit überragten und ihre Schat- 
ten auf die Landstrafse warfen. Die Todten durch Baumpflanzungen zu 
ehren ist eine frühe Sitte des Alterthums, die sich vom Morgenlande her 
weit verzweigt hat. Wie sie sich in Griechenland eingebürgert hat, bezeu- 
gen die Cypressen am Opheltesmale und die dem Alkmaion heiligen, die so- 
genannten ‘Jungfrauen’ in Psophis, vgl. Lajard Culte du cypres pyramidal 
p- 310. Platon (Gesetze 947) verlangt ausdrücklich zur Ehre der Todten 
einen Hain von Bäumen, der bis auf einen Zugang den ganzen Hügel umringe 
und durch sein Wachsthum auch ohne menschliche Zuthat das Grab immer 
stattlicher mache. 

Diese Baumpflanzungen wechselten ab mit Gartenbeeten. Blumen 
an heroischen Gräbern, wie an denen des Hyakinthos, des Aias, der Freier 
der Hippodameia, durch eine Wunderkraft der theilnehmenden Erdmutter 
hervorspriefsend, kennt die Sage der Griechen. Vgl. Philostr. Imag. p. 30 edd. 
Jacobs et W. Blumenbeete an den Gräbern der Verwandten pflanzte die 
Pietät der Hinterbliebenen; darum heifsen sie in römischen Inschriften hor- 
tuli religiosi (Gruter pceccıx) und aus diesem Schmucke der Gräber ist auch 
der auf römischen Steinen nicht seltene Ausdruck cepotafium abzuleiten. 
Wo es für bleibende Anlagen dieser Art an Raum oder Mitteln fehlte, wur- 
den Kränze und Blumen angewandt und zum Zwecke des jährlichen godigew 
wurden Legate ausgesetzt n. 3754. Ahnlich das orepavurızov 3912, 3916, 
3919 vgl. 6789. Auch dieses sind Gebräuche, die sich aus der Überliefe- 
rung der heroischen Zeit (Pind. Nem. IV 20) bis in die spätesten Jahrhunderte 
der alten Welt fortgesetzt haben und mit den Gräbern zugleich die anliegen- 


Zur Geschichte des W. egebaus bei den Griechen. 263 


den Heerstrafsen schmückten. In dem gartenähnlichen Grabhofe waren 
allerlei Baulichkeiten, Wohnungen für die mit Ausübung der Pietätspflich- 
ten betrauten Sklaven, die custodes sepulerorum. Vgl. n. 3975: wgerSeis 
TO MNuElw Teis unwous nal Ta oinuara [ra mgos ?ryv Iegareıav zal EruueAsiav. 

Inmitten von Mauer und Hof lag das Grab. In Kleinasien, nament- 
lich Phrygien und Karien, wo uns die Grabarchitektur und die Terminologie 
derselben aus der Fülle dortiger Inschriften am genausten bekannt ist, be- 
stand des Gebäudes Hauptmasse aus dem massiven thurmartigen Unterbaue 
(mAarys, mAaras), der auf breiter Fläche das eigentliche Grabdenkmal trug, 
das uvnweiov in Altarform, daher selbst Buues genannt; denn wie der Heroen- 
name auf alle Verstorbenen ausgedehnt wurde, so gingen auch die Heroen- 
ehren wenigstens dem Namen nach auf die Masse der Gräber über. Auf dem 
Altare ruhte der Sarkophag. So ragte aus Garten und Hain in dreifacheı 
Gliederung der Grabbau hervor, dessen nach dem Wege gerichtete Seite als 
die Vorderseite betrachtet wurde. Als solche wurde sie durch den Bild- 
schmuck ausgezeichnet, der zwischen Altar und Sarkophag angebracht zu 
werden pflegte, den &i00®09s; es war ein Fries, in dessen Mitte der Wanderer 
zwischen Grabsymbolen verschiedener Art Bild und Namen der Bestatteten 
erkennen konnte. Auch die kleineren Grabkammern oder Gänge, die eirürraı, 
welche neben einander in verschiedener Höhe des grofsen Gebäudes, im 
Mnemeion oder auch in dem Unterbaue angebracht waren und der Regel 
nach die Bestimmung hatten, die untergeordneten Mitglieder des Hausstandes 
aufzunehmen, öffneten sich nach der Wegseite (eisworn n eis ruv ödev Begoura 
n. 2828: 4 & ro Bwug rowrn y degsura eis rnv ödevn 2839) und hier waren die 
Eingänge derselben durch Bild- und Schrifttafeln ausgezeichnet, so dafs man 
vom Wege aus einen Überblick hatte über das ganze Personal des Hauses, 
dessen Vorstand allein oder mit den Nächsten seiner Angehörigen oben im 
Sarkophage ruhte. In dem Erbbegräbnisse des Arztes Chariton aus Aphro- 
disias n. 2346 waren drei eirarra rAazwaı d. h. hier drei besondere Stein- 
särge neben Mnemeion und Sarkophag aufgestellt. Doch möchte ich mir 
diese Aufstellung nicht so denken, dafs man die Frontseite freigelassen habe; 
im Gegentheile; bei der vorherrschenden Gewohnheit, die Eisosten nach der 
Wegseite zu bringen, wird man nicht die Frontseite, sondern die Rückseite 
des Hauptsarkophags unbenutzt gelassen haben, zumal da es des Chariton 
eigene Verwandte waren. Vgl. Böckh C. I. II p. 535 B. 


264 Currtıvs: 


Von den öffentlichen Strafsen führten Seitenwege rechts und links 
zu den Grabplätzen, deren Gitterthüren der Regel nach gen Westen liegen 
mufsten. Es findet sich auch in Attica bei der Masse von Felsgräbern unter 
zahlreichen, durch Raumverhältnisse gebotenen, Abweichungen im Ganzen 
die Richtung von Ost nach Westen vorherrschend. Wo Sklaven den Grab- 
dienst zu besorgen hatten, dienten sie als Hüter des Eingangs (sepulerorum 
ianitores, runßwv rurawgeı Maneth. Apotelesm. VI 409). 

Unter den nach Form und Inhalt so unendlich mannigfaltigen In- 
schriften, welche die Beziehung des Grabes zum Wege und Wanderer aus- 
drücken, unterscheiden wir zwei Hauptklassen. Die erste, in Kleinasien 
vorherrschende, hat ihren Ursprung in dem durch das Alterthum verbreite- 
ten Verbrechen des Eindringens in fremde Gräber. In allen Theilen der 
alten Welt findet man nicht nur Sarkophage, denen man sogleich die mehr- 
fache Benutzung ansieht, sondern auch Felsgräber, welche gegen ihre ur- 
sprüngliche Anlage bauliche Veränderungen erlitten haben, um neue Grab- 
plätze herzugeben. Beispiele dieser Art hat auch Barth (Wanderungen 
S. 440) in Kyrene beobachtet. So gehen denn die kleinasiatischen Grab- 
inschriften durchschnittlich auf Wahrung des Eigenthums und Abwehr un- 
befugter Benutzung. Diese Inschriften wurden in zwei Exemplaren ausge- 
fertigt, das eine auf der Grabstelle, das andere im Archiv (xgewpvAaxıcv in 
Aphrodisias, «gxsi« in Hierapolis) und dafs die Inschriften zunächst für 
diese amtliche Aufbewahrung bestimmt waren und auf dem Grabe eigent- 
lich nur die Copie stand — das geht aus der genauen Bezeichnung der Lage 
des Grabes hervor, die an Ort und Stelle ganz unnöthig war. C.I. II p. 537. 

Dagegen ist sonst nach dem allgemeinen Gebrauche des früheren Alter- 
thums die Bestimmung der Inschriften die, dafs durch ihre Vermittelung der 
Verstorbene mit dem Wanderer in einen geistigen Verkehr trete. Der in 
der Todtenklage über den Weg hingerufene Name wird durch den Stein am 
Wege, der den flüchtigen Schall festhält, verewigt und das als letzter Grufs 
mitgegebene x«ige ist bestimmt, in Gedanken oder Worten von dem Vor- 
übergehenden nachgesprochen zu werden. Das ist die gewöhnliche Fassung. 

Die andere Form ist die, dafs der Verstorbene seinerseits dem Wan- 
derer den ersten Grufs zuruft: xaige ragoöira — rols Fapayevsı Yaipew n. 2129. 
Hamilton II 326. Böckh zu C. 1. IIn. 3513. Inschrift in Gallipoli: ’Erıyevns 
Saropvivos "Hgandewrns Ex Ilovrov nwmmöos Erav ne. xaigere. Die Grabschrift 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 265 


des Tryphon (Arch. Ztg. 1854 S. 437). Es wird vorausgesetzt, dafs der 
Wanderer, durch des Grabes Anblick getroffen, nicht ohne eine fromme 
und theilnehmende Stimmung vorübergehe (eipyuws dusßerSa); er wird 
dazu aufgefordert oder es wird ihm dafür gedankt (n. 2415, 2445, 3256, 
3273). Der angeschriebene Name dient dazu, die persönliche Bekanntschaft 
herzustellen; daher n. 3706: &yvwzas d.h. ‘du weifst nun wer ich bin. Das 
Wechselgespräch wird dramatisch eingeführt wie n. 1956. Endlich wird 
auch der Grufs an den Vorübergehenden zu einem Spruche der Lebensweis- 
heit, welche der Verstorbene von seinem Standpunkte aus dem Überleben- 
den auf die Reise mitgiebt. Hier tritt nicht immer lautere Weisheit, sondern 
auch frivole Sinnlichkeit in keckstem Ausdrucke uns entgegen, wie in der 
Inschrift aus Aizanoi C. I. III p. 1070: "AvSos reis vagsderrus Yaugew: Acdraı, 
mie, days, Qsivnrov- reurwv yag WdE zaru oUdev &y,eıc. Vgl. n. 3827? III p. 1054: 
Faro, TeUpnTev, enrov- arcSaveiv ve dei. Ahnlich sind die Aufschriften auf 
Gemmen mit Schädeln und Skeletten (siehe Welcker Rhein. Mus. 1854 
p- 245). Es sind Variationen der Sardanapalosinschrift bei Anchiale, welche 
durch die neuesten Entdeckungen in der Beziehung eine Erläuterung erhal- 
ten hat, dafs assyrische Königsbilder in Khorsabad gefunden sein sollen, mit 
so gehobenen Armen und so gestellten Fingern, dafs die Alten darin den 
Gestus des aroAazeiv oder aroxgoreiv erkennen konnten. 

Je näher man der Stadt kam, desto bedeutungsvoller wurden die Grä- 
ber, welche die Heerstrafsen einfafsten. Ein vorstädtisches Grab war eine 
besondere Ehre; die Inschrift aus Iasos n. 2690 erwähnt ein ygwev ges reis 
mgoacreisıs. In den belebtesten Vorstädten suchte man die Denkmäler derer 
zu vereinigen, welche lebend oder sterbend eine öffentliche Bedeutung er- 
langt hatten. So zeigten die Korinthier im Kraneion die Gräber von Lais 
und Diogenes; so wufsten vor Allen die Athener durch die Anlage öffent- 
licher Grabplätze ihrem Kerameikos eine Bedeutung zu verleihen, welche 
den Glanz der attischen Geschichte lange überlebte. 

Die zew« uwiuara stehen den ide, den Privat- und Familiengräbern 
gegenüber. Plut. Phokion c. 23. Aber schon der Name ‘Mnema’ allein be- 
zeichnet nach attischem Sprachgebrauche einen Begräbnifsplatz. Es gab 
solche gemeinsame Friedhöfe verschiedener Art. Die Genossen eines Ge- 
schlechts, eines Stammes suchten auch nach dem Tode ihre Gemeinschaft 
festzuhalten; daher heifst ein Grabplatz in Phanagoria der rurngwwv %,ügos 

Philos.- histor. Kl. 1854. L1 


966 Currtıuvs: 


C.1I. 2128. Auch die Fremden in Athen scheinen besondere Grabräume 
gehabt zu haben, nach dem gemeinsamen Fundorte von n. 854 und 862 zu 
schliefsen und in den Choephoren v. 670 ed. Herrm. wird Klytaimnestra 
gefragt, ob Orestes als Agamemnons Sohn in der Heimath seine Stätte finden 
solle, oder als Metöke im Fremdlande. So wurden die Unterschiede des 
bürgerlichen Standes festgehalten. 

Die im Kampfe zusammen Gefallenen in einem Polyandrion zu be- 
bestatten, ist alte und allgemeine Sitte der Hellenen. Die Sikyonier z.B. 
hatten vor der Stadt an der grofsen Heerstrafse, die nach Korinth führte, 
ein Grab für die bei Pellene, bei Dyme, bei Megalopolis und bei Selasia ge- 
fallenen Mitbürger (Pausan. II 7, 4). Hier mufs also r«pcs wie Mnema in 
Athen eine weitere Bedeutung gehabt haben. Wann die Athener an der 
Heerstrafse des äufsern Kerameikos ihren öffentlichen Begräbnifsplatz einge- 
richtet haben, läfst sich aus Thukydides nicht erkennen. Pausanias aber 
sagt von den bei Drabeskos Ol. 78, 4 Gefallenen: rgwraı &raprrav und ich 
kann mich nicht entschliefsen, mit Krüger in seinen historisch - philol. Stu- 
dien S. 68, dem auch Weifsenborn Hellen S. 143 beipflichtet, diesen Aus- 
druck örtlich zu fassen: ‘an erster Stelle (nämlich vom Dipylon aus) wurden 
sie bestattet’. Das müfste etwa rgwreı xeivraı oder ähnlich heifsen. Nun 
bleibt allerdings die von Krüger hervorgehobene Schwierigkeit, dafs die Be- 
stattung der Marathonomachen als Ausnahme von einer Regel erscheint, 
welche erst 25 Jahre später eingeführt sein soll. Entweder ist Pausanias 
dieses Widerspruchs gar nicht inne geworden oder man müfste, was er von 
den Marathonomachen sagt, etwa so verstehen: man habe ihre Gräber auch 
nach Einführung der gemeinsamen Begräbnisse aller für das Vaterland Ge- 
fallenen unberührt in Marathon gelassen und zur Begründung dieser Auf- 
fassung läfst sich Manches anführen; vor Allem, dafs wir auch Thukydides, 
indem er nur die marathonischen und nicht die platäischen Gräber als Aus- 
nahmen der Sitte namhaft macht, einer auffallenden Vergefslichkeit beschul- 
digen müfsten, wenn nicht eine Umbettung der bei Plataiai Gefallenen und 
Bestatteten, eine feierliche UÜbersiedelung ihrer Gebeine in die heimische 
Erde stattgefunden hat. Siehe Krüger S. 70. Wagen wir einen Schritt 
weiter. Nehmen wir an, dafs in der Zeit des thasischen Krieges, als noch 
Kimon in der Stadt mächtig war, der ja die heroischen Erinnerungen der 
Perserkriege auf alle Weise zu beleben suchte und der zugleich vorzugs- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 267 


weise die westlichen Vorstädte Athens, Kerameikos und Akademie, mit patrio- 
tischer Freigebigkeit zu schmücken bemüht war, auf seine Anregung be- 
schlossen worden sei, die sämmtlichen Überreste der für das Vaterland ge- 
fallenen Helden in einem vorstädtischen Friedhofe zu vereinigen, wie der- 
selbe Kimon des Vorbildes aller attischen Heroen, des Theseus Gebeine 
heimgeholt hatte und dals man nur die Gräber der Marathonomachen, die 
schon g 


8 
habe — dann wären alle Vorwürfe, die man dem Thukydides wie dem Pau- 


ewissermalsen zu Ortsdämonen geworden waren, unberührt gelassen 


sanias machen könnte, beseitigt und alle Widersprüche gehoben; dann könn- 
ten wirklich die bei Drabeskos Gefallenen die Erstlinge der im Kerameikos 
bestatteten Helden gewesen sein. 

Mag sich diese Combination bewähren oder nicht, auf jeden Fall müs- 
sen wir die Einrichtung des Mnema von dem Bestatten im Kerameikos unter- 
scheiden. Das Letztere bestand schon länger als attische Sitte, wie das Grab 
der vor dem Perserkriege im Kampfe mit Aegina gefallenen Bürger beweist 
(Paus.e. 29, 7); diesGrab kann also nicht zum Zeugnisse gegen Pausanias oder 
zur Erklärung seines mg@rc: Erapnrav benutzt werden. Für die ganze Glanz- 
periode Athens aber war das Mnema an der Kerameikosstrafse eine monu- 
mentale Kriegsgeschichte der Stadt. Sein grolser Raum war in Felder ge- 
theilt, die den Schlachtfeldern des Auslandes entsprachen. Also müssen 
auch die in der Heimath für dieselbe Gefallenen einen besonderen Theil für 
sich gehabt haben. Dies bezeugt ausdrücklich der Scholiast zu den Vögeln 
des Aristophanes V. 395 durch eine Stelle aus den Büchern des Menekles 
und Kallikrates über Athen, ein Bruchstück, das, so kümmerlich es ist, den- 
noch unsere Anschauung von jener denkwürdigen Stätte fördert; auch sehen 
wir daraus, dafs der grofse Friedhof von Wegen durchschnitten war; so 
wurde er dem Volke zugänglich, es wurde die genaue Betrachtung der ein- 
fachen Denkmäler und das Lesen der Namenreihen möglich, die doch nicht 
alle der Hauptstrafse des Kerameikos zugekehrt sein konnten. 

Diese Begräbnisse standen nämlich zu dem öffentlichen Leben in einem 
eigenthümlichen Verhältnisse. Der Staat, der unter dem Segen der olympi- 
schen Gottheiten begründet, sich um die Ehre der Todten grundsätzlich 
nur so weit bekümmerte, dafs er die Aufrechterhaltung der in der Familie 
zu vollziehenden Gebräuche beaufsichtigte, übernimmt hier selbst an Stelle 
der Angehörigen die Bestattung, 6 danos meursı oder mgoreurs. Es wurde 


L12 


268 CvuatTıvs: 


also die Leichenfeier zu einer roury, das Grab zum Mittelpunkte einer bür- 
gerlichen Feier. Vom Grabe stieg der Redner unmittelbar auf die hochge- 
baute Bühne, um im Namen des Staats vom Staate und den besten Bürgern 
desselben zu reden — aus dem Allen geht hervor, dafs dıese Gräberstätte 
eine ganz besondere Beschaffenheit hatte und ich glaube, diese in Platons 
Gesetzen p. 947 beschrieben zu finden, wo er vom zaSegeuwv rabes spricht, 
dessen Berührung auch Priester und Priesterinnen nicht verunreinige. Was 
er dort von den in der Prüfung bewährten Führern seines Staats sagt, ist 
nach Analogie der als Wohlthäter des Vaterlandes öffentlich bestatteten 
Kämpfer geschrieben. Auch diese sind nicht Schatten der Unterwelt, wie 
die Masse der Verstorbenen, nichtige und wesenlose Schatten, vor denen 
deshalb der in frischer Lebensfülle stehende Staat sich scheu zurückzieht, 
sondern es sind in Folge ihres Opfertodes für den Staat auch in der Unter- 
welt machtbesitzende, hülfesendende Dämonen; darum gebührt ihnen 
heroische Ehre. Diodor (p. 260) erwähnt ausdrücklich die jährlichen Fest- 
spiele zu ihrem Andenken, wie sie auch Platon für seine Helden verlangt; 
ihnen ziemt nicht Klage, sondern Preis und nacheiferndes Andenken, dessen 
öffentlicher Ausdruck Angelegenheit des Staats ist. Die Festrede selbst hat 
einen agonistischen Charakter; denn wenn auch nicht am Grabe selbst den 
Rednern Gelegenheit gegeben wurde, sich mit einander zu messen, so wurde 
die vergangene Zeit als der Proagon angesehen und dem nach Sinn und Ta- 
lent darin als Sieger Anerkanntem die Ehre der Leichenrede zuerkannt. 
Man vergleiche das Bruchstück aus dem Enkomion des Simonides auf die 
Helden von Thermopylai, das Dekret der Megalopolitaner zu Ehren des 
Philopoemen nach Keils Restitution, das der Syrakusaner zu Ehren des Ti- 
moleon und Anderes um sich näher zu überzeugen, wie die öffentlichen Grä- 
ber des Kerameikos, die nach platonischer Auffassung ‘reinen Gräber’ in 
einem besonderen Verhältnisse zu dem Staatsleben der Alten, und somit auch 
zu den öffentlichen Plätzen und Strafsen der Städte standen. 

Pausanias sagt ausdrücklich, es sei für alle in See- und Landschlach- 
ten Gefallenen ein Mnema gewesen. Dieser grofse Begräbnifsplatz zog sich 
eine weite Strecke hin und mufs einen grofsen Theil des Wegs zur Akademie 
begleitet haben. Neben demselben waren Räume für die Bundesgenossen 
der Stadt, welche mit den Bürgern für die gleiche Sache gefallen waren, sie 
hatten sich im Tode mit ihnen verbrüdert; aber dennoch wurde die Sonde- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 269 


rung nicht aufgehoben. Vor dem grofsen Mnema — also zwischen diesem 
und der Strafse — stand der Grabstein mit den zu Rofs kämpfenden Mela- 
nopos und Makartatos und daneben das gemeinsame Grab der Thessaler; so 
lagen hart am Wege die kretischen Bogenschützen, die Kleonäer, deren 
Namenreihe nach Böckhs wahrscheinlicher Vermuthung in einem Bruch- 
stücke (n. 166) erhalten ist, in argivischem Dialekte nicht nur, sondern — 
merkwürdig genug — auch in argivischen Schrifizügen geschrieben. 

Das thessalısche Grab war durch das Relief der beiden Reiterführer 
ausgezeichnet; dies Denkmal hiefs im Munde des Volks ‘die Reiter’. Dies 
schliefse ich aus Philostratus (Leben der Sophisten p. 251 Kayser): rugnrIev 
&s ro ruv reyyırav BovAsurngiov 0 dM Wrodeunran Maga Tas TeU Kegausızcu MUAas cÜ 
megpw ray Irrewv — man hat dies auf die rıraıIrr «des bezogen (Raoul Rochette 
Topogr. d’Ath. p. 28), aber ohne alle Wahrscheinlichkeit. Wie hier das 
Reitergrab zur Bezeichnung des Versammlungshauses der in dieser Vorstadt 
zahlreich wohnenden Künstler*diente, so benutzte man nicht selten ausge- 
zeichnete Grabmäler als Wegestationen; so das Mal des Brasidas halbwegs 
zwischen Kos und Haleis bei Theoerit VII 70 mit der Nachahmung bei Vergil 
in den Eklogen IX 59: hinc adeo media est nobis via; namque sepulcrum 
incipit apparere Bianoris. 

Eine besondere Bedeutung endlich hatte der Grabplatz unmittelbar 
am Thore der Stadt, wo die verschiednen Wege von aufsen zusammentrafen 
und die belebtesten Verkehrsplätze bildeten. Daher die besondere Ehre des 
Thorgrabes; so ruhte über dem Hauptthore Babels die Königin Nitokris nach 
Herodot 1181. Vergl. C. I. 1722: oyu« Nawcs maga raisı muRaısıv und das 
Heroon des lykischen Nauarchen Aichmon vor dem Thore der Xanthier 
C. 1. 4269°°. Es verband sich damit auch die besondere Vorstellung dämo- 
nischer Kräfte, welche zum Heile der Stadt in den Gräbern der Heroen ruh- 
ten und die nirgends wichtiger erschienen als an der Schwelle des Stadtthors. 
Wenn also die Athener ihren Herold Anthemokritos unmittelbar vor dem 
Dipylon bestatteten, so erkannten sie dadurch nicht nur dem im Staatsdienste 
gefallenen Gesandten die höchste Ehre zu, sondern sie gewannen auch in 
seinen Gebeinen ein Palladium des Thors und rechneten für den Fall eines 
Angriffs auf die zürnenden Manen des wider Völkerrecht Erschlagenen. So 
hatten die Athener vor dem piräischen Thore das Heroon des Chalkodon, 
vor dem phalerischen das Grab der Antiope. So hatten die Thebäer in den 


2370 CUrRTIUs: 


Gräbern des Amphion und Zethos, im ogygischen Hügel u. a. einen Gürtel 
schützender Palladien um ihre Mauern; so ruhten Neleus und Androklos vor 
den Hauptihoren der Milesier und Ephesier (Paus. VII 2). Die Überreste 
des Aitolos, des Sohnes des Oxylos, befahl das Orakel weder innerhalb noch 
aufserhalb der Stadt Elis zu begraben und wies ihm dadurch als einem 
schützenden Stadthorte seinen Platz unter der Schwelle des Thors an. Denn 
dafs man bei dem Thore nicht blofs an die Pfeiler und die obere Bedeckung 
dachte, sondern vorzugsweise an die Schwelle, zeigt sich recht deutlich in 
dem Ausdrucke: rareiv ruras. Ein Grab mgor Se zuAys erwähnte die syrische 
Inschrift im Corpus Inser. gr. III n. 4563. 

So lagen die Gräber, die dem Staate die theuersten und wichtigsten 
waren, da sie innerhalb der Stadt nicht sein durften, doch an den Haupt- 
und Thorstrafsen möglichst nahe. Es fragt sich ob der Zugang zu denselben, 
d.h. der feierliche Zugang, durch ein besonderes Thor stattgefunden habe. 
Ein solches anzunehmen veranlafst der Name nguaı rUAcı mit den Erklärun- 
gen der Alten (Etym. M. v.’Hgia). Doch läfst sich nur so viel mit Sicherheit 
aussprechen, dafs ein so genanntes Thor kein gewöhnliches Stadtthor wie 
alle anderen gewesen sein kann, obwohl alle Topographen Athens es dafür an- 
gesehen haben, namentlich Raoul Rochette und Rofs, der es zwischen Museion 
und Pnyx ansetzt (Theseion. Vorwort p. XIV). 

Die ganze Einrichtung der Gräberstrafsen und der mit Grabplätzen an- 
gefüllten Vorstädte beruhte auf dem Grundsatze der Absonderung der Todten 
aus der Mitte der Lebenden; ein Grundsatz, der nicht verwirklicht werden 
konnte, so lange es kein drinnen und draufsen gab. Es ist aber auch dieser 
Grundsatz nur aus städtischen Polizeirücksichten hervorgegangen; denn dafs 
er nicht auf ursprünglichen Satzungen des hellenischen Volks beruhte, er- 
kennen wir daraus, dafs nach ältester Überlieferung (Plato Minos p. 315) die 
Todten im eigenen Hause begraben wurden, wie es die megarische Frau mit 
der Asche des Phokion machte. So uralt auch bei allen Völkern des Alter- 
thums die Vorstellung des die Wohnung des Lebenden verunreinigenden 
Todes ist, so zeigen sich dennoch überall Überreste jener ältesten Sitte. 
Auch in Ägypten finden wir zwei widerstreitende Prinzipien, das Zurück- 
behalten der Mumien im Familienhause und das Aussondern der Leichen 
jenseits des Flusses. In griechischen Städten zeugen für den älteren Brauch 
die Marktgräber der königlichen Gründer, denn sie waren ursprünglich vor 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 274 


ihren Wohnungen begraben, wie auch die Tarentiner vor ihren Häusern den 
gefallenen Mitbürgern Grabsäulen aufgerichtet hatten. Auch sieht man in 
vielen Stadträumen Gräber und Wohnungen durch einander, wie Barth 
(S. 446) es in Kyrene fand; dasselbe findet sich an den Westabhängen des 
Museion und des sogenannten Pnyxhügels. In jüngeren Städten bezeichnen 
Gräber die Stadtgränze; z.B. in Städten wie Seleukeia, wo die Geschichte 
des allmählichen Anwachsens nicht überliefert ist, sehen wir daraus, dafs die 
obere Stadt die ältere ist, während Holt Yates die Hafenstadt dafür hält. 
Siehe Ritter's Erdkunde XVII S. 1264. Wo sich, wie in Sparta, ein schar- 
fer Gegensatz zwischen Stadt und Land nie ausbildete, blieb es bei der ur- 
sprünglichen Grabsitte.. Wo aber der Gegensatz eintrat, da wurden auch 
der Kunst des Wegebaus neue Aufgaben gestellt. 

Die ländlichen Wege führten bis zur Agora, dem rorcs eurvvayuyos am 
Fufse der Herrenburg, wo sie sich nach den natürlichen Bedingungen des 
Bodens aus den verschiedenen Gegenden vereinigten. Je mehr diese Agora 
der Markt des Landes wurde, um so mehr zogen aus allen Gauen die rührig- 
sten Leute heran; es bildete sich um den Mittelpunkt des Verkehrs eine neue 
Art des Lebens und Wohnens und die hier anwachsende Bevölkerung wufste 
nach und nach die Ansprüche geltend zu machen, vor allen anderen Gauen 
das Ganze zu vertreten und der Landschaft Centrum zu sein. So vollzog 
sich der Synoikismos, wo er das Ergebnifs einer natürlichen Entwickelung 
war und wenn die Polis einmal anerkannt war als das Herz der Landschaft, 
als der eigentliche Sıtz des Lebens, so bedurfte sie auch einer besonderen 
Sicherung. 

Die Ringmauer der Stadt, welche zugleich der Landschaft Unabhän- 
gigkeit verbürgte, veränderte die Richtung der ursprünglichen Wege nicht. 
Diese war durch die Tradition gegeben, durch Bauten und Stationen unab- 
änderlich bestimmt. Wie die Wege den natürlichen Senkungen des Terrains 
folgten, so standen auch die Thore in denselben, in den Einsattelungen zwi- 
schen den Stadthügeln. So bedurfte es keiner gewaltsamen Eingriffe; aber 
dennoch erwuchsen der praktischen Baukunst auch in Beziehung auf die Ein- 
richtung der Wege eine Reihe neuer Aufgaben, welche im Laufe von Jahr- 
hunderten erst ibre nothdürftige, dann ihre künstlerische Erledigung fand. 

Die Griechen betrachteten die städtische Anlage wie eine Kunst; jede 
Kunst hat ihren Erfinder, jede wichtigere Erfindung ihre Mythologie. Der 


372 Cvurrtıvs: 


Sitz dieser Mythen ist vor allen das böotische Theben, das älteste Beispiel 
einer städtischen Ummauerung. Nonnos und Lykophron gefallen sich darin, 
die sauberen Stralsenanlagen der Brüder Amphion und Zethos in den ge- 
wähltesten Redensarten auszudrücken, in denen sich die ungemeine Fülle 
alexandrinischer Kunstausdrücke für städtische Einrichtungen entfaltet. Die 
einfache Sage der Böotier bezeichnet in den Werken des Brüderpaars einen 
bestimmten Fortschritt der Civilisation. Der Mauerbau und der Berghäup- 
ter einthorige Umwallung ist vorzug 


5 
rohesten Anfänge am Abhange des Lykeion, ihre Vollendung im kyklopischen 


sweise im Peloponnese zu Hause ; ihre 


Argos. Mehrthorige Umwallungen aber, welche Absonderung und Verkehr, 


Zwang 


die Alexandriner, mit dem Namen spielend, als das Urbild aller von gerad- 


und Freiheit verbinden, sah man zuerst in Böotien; in Eutresis, das 


linigten Strafsen durchzogenen Städte darstellten und Theben. Die Söhne der 
Antiope verhalten sich zu Kadmos, wie die Pelopiden zum Stamme des Ina- 
chos; sie bezeichnen eine neue Stufe des bürgerlichen Lebens. Sie stehen 
den Pelopiden nicht nur parallel. sie sind ihnen auch gleichartig und verwandt. 
Alkathoos ist der Amphion von Megara; Niobe verknüpft die beiden mythi- 
schen Dynastien und die Leier, das Symbol der höheren Geistesceultur, weist 
mit ihren Iydischen Klängen deutlich nach Kleinasien hinüber (Welcker 
Kret. Kolonie S. 84), während Nonnus V. 51. p. 142 schreibt, die aonische 
Stadt sei durch tyrische Kunst geschmückt worden, indem er schon an die 
kadmische Einwanderung anknüpft, was die Sage in ihrer gewöhnlicheren 
Form jüngeren Heroen vorbehält, aber auch hier nicht nur heroische Kraft, 
sondern auch die Einwirkung einer fremdländischen älteren Cultur anerken- 
nend. Merkwürdig ist es, dafs auch die italische Überlieferung nicht blofs 
die Bahnung des Landes, sondern auch die städtischen Einrichtungen Hercu- 
les zuschreibt, dem Vertreter der phönizischen Oultur. Als seine Begleiter 
kommen die stadtgründenden und strafsenordnenden Argeer nach Latium 
und mit demselben Hercules ist Carmentis verbunden, deren Name nach 
Analogie von decermen von carpere hergeleitet wird. Siehe Pfund Altita- 
lische Rechtsalterthümer S. 38. Ihr ist das carpentum heilig, der hölzerne 
Wagen, auf dem sie durch das Land fuhr. Sie erscheint als Wegegottheit 
in einem Sinne, wie ihn nur die italischen Religionen darbieten. (') 


(') Die Griechen haben den Weg nıe in abstracto aufgefalst, sondern nur in Beziehung 
zum Menschen; daher sind alle Götter des Wegs Götter der Wanderer und deshalb nehmen 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 273 


Die Mehrzahl der Thore bezeichnet die Eigenthümlichkeit der Stadt 
im Gegensatze zur einthorigen Burg; der Thore Menge ist der Ruhm der 
Stadt, so wird &zareururos zum poetischen Beiworte, das in den triopeischen 
Inschriften Rom gegeben wird (C. I. HI p. 919). Die Stadtthore, welche 
die durch den Mauerring zerschnittenen Stücke der Landwege mit einander 
verbinden und ihre Einheit wieder herstellen sollen, bilden die schwierigsten 
Aufgaben der neuen Kunst. Daher heifst der ganze Mauerkreis ein ‘Zaun 
eherner Thore bei Euenos (Bergk Poetae Iyrici gr. p. 478). Die Thorwege 
sind es, an welchen sich die Befestigungs- wie die Belagerungskunst der Grie- 
chen ausgebildet hat. Um die feindliche Truppe beim Angriffe in eine mög- 
lichst ungünstige Lage zu bringen, liefs man zur Rechten des Einganges 
Mauerecken gegen den Thorweg vorspringen. Aus diesen Ecken und Vor- 
sprüngen — ywvieruor — sind die Mauerthürme erwachsen; denn dafs diese 
nur für die Thore und neben den Thoren entstanden sind, geht schon daraus 
hervor, dafs mupyos und #v2y in so weit gleichbedeutend sind, dafs man die 
Städte nach der Anzahl der Thürme wie nach der der Thore benannte; z. B. 
Emramupyos worıs Phoen. 287 Erramugyor megı@cra 1078; man konnte sogar 
sagen: xAsieıy xeAeuw Favra mugyov &v zunAw. Bei der Durchwanderung helle- 
nischer Städteruinen älterer Epoche dienen deshalb die Mauerecken und die 
Thürme als Kennzeichen alter Thorgänge. Durch die Thürme werden die 
Stellen, welche eigentlich die schwachen Punkte des Mauerrings sind, die 
durch Festigkeit ausgezeichneten, die Hauptstützen der Widerstandsfähigkeit; 
daher wurcw portis munire Xen. Hellen. V 4, 34. Arist. Vögel 1158. Vgl. 
arvAwrev vroua bei Aristophanes und Ähnliches. So wird dann das Thor selbst 
das Symbol städtischer Macht und Herrlichkeit; eine besonders in der 


sie das Mafs des Wegs immer von dem wandernden Menschen. — Es ist der Mühe 
werth, die grolse Feinheit und Anmuth der griechischen Partieipialwendungen zu beachten, 
mit denen sie, diesem Grundsatze gemäls, die Abschnitte des Wegs bezeichnen; oft bedarf 
es der genausten Ortsanschauung, um die Wahrheit des grammatischen Ausdrucks zu erken- 
nen. Als ein Beispiel führe ich nur Xenoph. Hellenica II 4 an: zur« rrv eis rov Ileıpaıa 
duakırov avapsgovrev; hier wird ganz genau der letzte Theil des Wegs bestimmt, wo er 
sich zu den auf einem kleinen Höhenrücken stehenden Mauern hinaufzieht. Ebenso wird 
durch «322% >o0sı — eirioüse — eireAYoüsı eine bestimmte Folge von Räumlichkeiten (Te- 
menos, Pronaos, Naos) bezeichnet, ohne dals die Sprache gezwungen ist, sich abstracter 
Ausdrücke zu bedienen. Vgl. Pausanias II 10, 2. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Mm 


274 Cuxrrıvs: 


Sprache des semitischen Orients einheimische Anschauungsweise (siehe 
Psalm 87, 2. Jesaias 3, 26. Genesis 22, 17), die in dem neutestamentlichen 
Ausdrucke: ruraı Aldov ed zarıryurovsw durfs (Math. XVI 18) am deutlich- 
sten hervortritt. Die auf griechischen Monumenten vorkommenden Flügel- 
thüren — die denkwürdigste befindet sich an der delphischen Gräberstrafse — 
bezeichnen ebenfalls die Macht des Hades, des Eurypylos, der alles in sein 
weites Thor hereinzieht und nichts zurückläfst. 

In der Anlage der Thorwege herrscht eine sehr merkwürdige Über- 
einstimmung zwischen den Städten Kleinasiens Griechenlands und Italiens; 
überall biegen die Eingänge, die zu den alten Festen hinanführen, links ab, 
um die unbedeckte, die Lanzenseite der Angreifenden möglichst lange den 
Geschossen der städtischen Besatzung (dem dxgoßorruss EE Uregdsfiev Arrian. 
I, 21) ausgesetzt zu erhalten; darnach lehrt Vitruvius: portarum itinera non 
sint directa, sed scaeva und merkwürdig ist es doch, dafs das älteste unter 
allen bekannten Stadtthoren der klassischen Welt den des ‘'Linksthors’ rzaı«ı 
rUrcı trägt. (Müller Gött. Gel. Anz. 1836 p. 273. Abeken Mittel- Italien 
S. 160). 

In Mykenai ist das Mauerstück, welches das Thor zu einem Links- 
thore macht, erst später angebaut; hier ist also das ganze Princip augenschein- 
lich erst nachträglich zur Anwendung gebracht worden. Späterhin ist es 
nicht wieder aufgegeben und in der Zeit des Epaminondas baute man, wie 
Mantineia zeigt, die itinera scaeva in Form enger, winklichter, lang gezoge- 
ner Gänge. Wo sich Gelegenheit darbot, benutzte man natürliche Engwege 
vor der Stadt, um feindlichen Truppen die Annäherung zu erschweren. 
Dies System der Befestigung zeigt sich nirgends deutlicher als bei Termessos 
der alten Felsenburg, welche die Pässe der Milyas nach Pamphylien hütete. 
Ehe man vom Gebirge her an das Thor kam, mufsten verschiedene ver- 
mauerte Wegeengen einzeln erstürmt werden. Die Beschaffenheit und die 
historische Bedeutung dieser termessischen Pässe hat Schönborn in seinen 
“Bemerkungen über den Zug Alexanders durch Lycien und Pamphylien’ 
trefflich erörtert. Ahnlich sind die Wegsperren im Tschandirthale, die der 
lycischen Stadt bei Giöldschik (Schönborn S. 12) angehören. Auch legte 
man gerne Thore an die Steilseite von Felsen, welche zur Rechten hoch 
überragten; so das sogenannte Antiocheiathor in Seleukeia. Siehe Ritters 


Erdkunde XVH p. 1249. 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 375 


Aus den rechts vorspringenden Mauerecken entwickelten sich die 
Thürme als besondere Bauglieder; sie finden sich auch aufserhalb der Ring- 
mauern bei einzelnen Pafsbefestigungen, wie bei den Vorwerken jener von 
Schönborn besuchten lyeischen Stadt. Hier bildet der wohl erhaltene Thurm 
ein zweites Stockwerk, das in ansehnlicher Höhe weit vorspringt, um das 
Ersteigen zu erschweren und den Weg besser zu beherrschen. Aufserdem 
springt an dem Thurme eine neue Mauerecke vor, die einen hohen Balkon 
bildete, von dem aus die das Thor Angreifenden von der Seite und halb im 
Rücken angegriffen werden konnten. Siehe Schönborn S. 12 und über die 
Vorwerke von Kretopolis S. 19. Die ursprünglich nur zu den Thoren ge- 
hörigen Thürme wurden später im Umkreise der Ringmauer in gewissen Ab- 
ständen, die man nach der Bogenschufsweite bestimmte, wiederholt; auch 
bei den Thoren machte sich ein Trieb nach äufserlicher Symmetrie, der den 
Griechen ursprünglich fremd war, geltend, indem man einen zweiten links 
gelegenen Thurm errichtete. ‘So eutstanden die den Thorweg einfassenden 
Doppelthürme; so werden in Olbia die ruoya zara ryv duafırev, die muoyoı 
duboregar mg05 Tais ueyaraıs rurcıs erwähnt. C. I. n. 2058 B, 44. 

Nach Beschaffenheit der Thorwege unterscheiden sich die Ausgänge 
der alten Städte sehr bestimmt in Haupt- und Nebenthore und wiederum in 
Thore und Pforten (rvArdes). Der letztere Name bezeichnet die Ausgänge, 
welche durch die Stadtmauer an den Hafenquai führen und den Aadgaı, den 
See- oder Flufsgäfschen entsprechen; so die zuAiöes in Babylon (Her. I, 180), 
in Eleusis (Xen. Hell. II 4), in Torone, wo bei dem dadüvar dia red wgcs re 
meraycs rerysus Thuk. IV 110 natürlich solche Pforten vorauszusetzen sind. 

Haupt- und Nebenthore unterscheiden sich nach der Wichtigkeit der 
Thorstrafsen. So hatte das siebenthorige Theben nur drei Haupithore, das 
elektrische Thor, das nach Plataiai führte, das prötidische nach Chalkis, das 
neitische nach Thespiai, dieselben welche die Heroensage durch hervorra- 
gende Kampfscenen auszeichnete. 

Die Griechen liebten es, verschiedene Wege, so weit es ohne gewalt- 
same Umgestaltung und Verletzung der überall gesetzgebenden Bodenver- 
hältnisse geschehen konnte, vor einem Thore zu vereinigen oder vielmehr 
sie legten das Thor in den Vereinigungspunkt verschiedener Heerstrafsen. 
Wie Rom an seiner Ostmauer einst die Tiburtina, Pränestina und Labicana 
in einem Thore auffing, so trafen in der Niederung des Kerameikos die eleu- 


Mm? 


276 Currtıvs: 


sinisch - megarische Strafse mit der grolsen Hafenstrafse sowie die Wege aus 
der Akademie und dem Kolonos zusammen. So vereinigten sich an der 
Westseite die Ausgangspunkte für alle wichtigsten Beziehungen des bürger- 
lichen wie des religiösen Lebens, während von innen die Haupt- und Markt- 
strafse der Stadt mündete. Das ganze Treiben der Menschen concentrirte 
sich hier. So wurde in den Städten Griechenlands von allen Thoren eines das 
Hauptthor, die veyaruı rvRaı C.1 Ip. 122, 45; ai narırra Aewpego: muRaı wie 
Herodot sagt. So hatten die Mantineer ihre beiden Hauptstrafsen, die nach 
Argos und Tegea, vor ihrem Südthore vereinigt und nannten die vereinigte 
Strafse Zevis odes als die vorzugsweise von aus- und eingehenden Fremden 
besuchte (Polyb. XI, 11); in ähnlicher Weise wird auch Zevixn oöcs bei Plut. 
Thes. 18 als Bezeichnung einer Hauptstrafse gebraucht. Die Xenis der 
Mantineer führte zugleich zu dem ehrwürdigsten ihrer Heiligthümer, dem 
Poseidion hinaus. 

Die wichtigste Seite der Stadt betrachtete man als ihre Vorderseite; 
daher sagt Livius vom Dipylon, es sei in ore urbis gelegen und ein solches 
Vorderthor wurde seiner Bedeutung gemäfs ausgestattet. Es lag hierin eine 
feine Symbolik. So wurde in Messene, dessen Mauern zu den durchdach- 
testen, den am besten ausgeführten und erhaltenen Werken der alten Befe- 
stigungskunst gehören, das Nordthor vor allen anderen auf das unzweideu- 
tigste ausgezeichnet. Es war das Thor nach Megalopolis und es lag im 
Sinne der thebanischen Politik, die neugeschaffene Stadt auf den engen An- 
schlufs an Arkadien hinzuweisen, das wie Polybios sagt der Messenier zwei- 
tes Vaterland war. So mufsten in Athen alle Thore verschwinden gegen 
das Doppelthor des Kerameikos, das nach des Livius Zeugnifs um ein Be- 
deutendes breiter war, als die übrigen und wie man auch heutzutage, so weit 
es die Eisenbahnen erlauben, eine ansehnliche Stadt, die man zum ersten 
Male aufsucht, am liebsten von der Seite betritt, wo sie dem Fremden sich 
am würdigsten darstellt und gleichsam ihr Angesicht zuwendet — so gingen 
auch einst die Fremden durch Kerameikos und Dıpylon in die Stadt der 
Athener. Wenn also Pausanias vom Phaleros her bis an das itonische Thor 
hinan — aber nicht hineingehet, sondern an demselben umkehrt, um durch 
ein anderes Thor seine Stadtwanderung zu beginnen, so kann vernünftiger 
Weise kein anderer Grund dieser periegetischen Seltsamkeit gedacht werden, 
als dafs er — wir wissen ja, welchen Werth überall die Alten auf einen rich- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. I 


tig gewählten Anfang legten — die berühmte Stadt von ihrer eigentlichen 
Schwelle betreten wollte. Das ist die wichtigste Thatsache der Topographie 
Athens und weil man diese Thatsache, die Otfried Müller's helles Auge klar 
erkannte, neuerdings wiederum verkannt hat, so ist dieser wichtige Zweig 
hellenischer Alterthumskunde in neue Verwirrung gerathen und in Folge dessen 
ein wahres Zerrbild Athens als Plan der Stadt in Umlauf gesetzt worden. 
Wie bei den neuern Städten des Morgenlandes, so fehlte auch bei 
den alten der Brunnen vor den Thoren nicht. So sehen wir den Bauer des 
Babrios (Fab. 2), der zum Prozessiren in die Stadt kommt, vor derselben 
Halt machen, auf dem Brunnenrande niedersitzen, sein Gepäck ablegen und 
die staubigen Füfse sich abwaschen. Da die Stadtthore immer in den Sen- 
kungen standen, so traf ihre Lage mit den natürlichen Wassersammlungen 
zusammen; daher heilst es vom thebischen Brunnenthore, es sei &v 7 Argzr 
gelegen (Schol. Eur. Phoen. 1223). So sprudelten vor dem skäischen Thore 
die beiden Quellen des Simoeis, die eine mit dem uralten Wasserbehälter, 
der den Troerinnen zur Wäsche diente (rAuvei eigess I. X 153). Man öffnete 
die Stadtmauer der natürlichen Quelle gegenüber, oder man leitete das Quell- 
wasser an die Strafse; in beiden Fällen richtete man zur Benutzung einen 
Laufbrunnen (rzenvn) ein und versäumte nicht, den Urhebern dieser Wohlthat 
durch Heroa oder Nymphäen Dank abzustatten. Von der nahen Quelle 
nannte man das Thor; so hiefs die thebäische Stadtpforte Krenaia (oder Kre- 
naie wie auf der berliner Kadmosvase geschrieben ist), wie jetzt die entspre- 
chende Quelle Thebens agareorı heilst und an der Ostmauer Athens, der 
stilleren und deshalb von Sokrates und seinen Freunden geliebten Stadtseite 
kennen wir durch Platon’s Lysis die nach dem Panopsbrunnen genannte Pforte. 
In der nächsten Nachbarschaft war das Thor des Diochares das zum Lykeion 
führte. An diesen Weg hatten die Athener die als Bergwasser aufgefangene 
Tlissosquelle hingeleitet, welche einst mit voller und frischer Fluth ihren 
Wasserbehälter füllte. Strab. 397. Man hat die Meinung aufgestellt, dieser 
Brunnen sei der Panopsbrunnen und beide Thore eins — das ist aber schon 
deshalb nicht möglich, weil das eine nur eine Pforte in der Stadtmauer war, 
das andere ein Thor mit breiter Thorstrafse (Xen. Hellen. II, 4, 27), die 
von Hallen eingefafst, nach dem grofsen Heiligthume des Iykischen Apollon 
und weiter nach dem östlichen Theile von Attika führte; es war das Haupt- 
thor im Osten. Das Epigramm auf die samische Wasserleitung C. I. 2257 


978 Currıuvs: 


fordert die Wanderer auf den Urheber des Werks zu preisen, welcher das 
Quellwasser an die Strafse geleitet habe. 

Man hat wohl Bedenken getragen, die wichtigsten Quellen eines 
Stadtgebiets vor den Thoren anzusetzen und hat sogar die östlichen Mauern 
Athens nach dem Gesichtspunkte bestimmt, dafs doch die Kalirrhoe inner- 
halb liegen müsse. Wie sehr dies aber der Analogie widerstreite, beweisen 
— um nur einzelne der bekanntesten Beispiele anzufübren — die Lymax- 
quellen vor Phigalia, die Dionysosquelle bei Kyparissiai, die Stazusa bei 
Sikyon, die Gargaphia bei Plataiai und endlich der heilige Quellborn Kyrene’s. 
(Barth S. 412). Um den Ausschlufs einer Stadtquelle wie der Kalirrhoe we- 
niger auffallend zu finden, bedenke man zweierlei; erstens waren die helle- 
nischen Städte, wenn man sie ummauerte, in der Regel schon so ausgedehnt 
und dicht bewohnt, dafs anstatt der ursprünglichen Nährerin der Stadt Ci- 
sternen und Wasserleitungen längst für das Bedürfnifs der Einwohner sorg- 
ten und zweitens hatte es nach der Weise des antiken Mauerbaus, der den 
natürlichen Höhenzügen und Rändern des Terrains zu folgen pflegte, in der 
Regel grofse Schwierigkeit, die an den Abhängen der Stadthöhen liegenden 
Quellen einzuschliefsen. 

Nicht nur zum Trinken, sondern auch zum Baden wurde vor den 
Stadtthoren Gelegenheit geboten; so gab es neben der Bildsäule des Anthe- 
mokritos vor dem thriasischen Thore ein bekanntes Badehaus (Baravsiov 70 
mag "AvSeuoxgirov ävögıcvra Isaios bei Harpocration s. ’AvS.) Natürlich rich- 
tete man in der Nähe auch Steinsitze ein, wie sie in Halbkreisform vor dem 
herkulanischen Thore bei Pompeji erhalten sind, Ruheplätze, welche dem 
ankommenden Wanderer, um sich vor dem Eintritte in die Stadt abzukühlen 
und zu erholen, eben so erwünscht waren, wie für die Bürger, die sich zum 
Gespräche Abends vor das Thor setzten. Vor den Thoren Pompejis stan- 
den auch Wegsteine, wie der viereckige Cippus vor der poria Stabiana mit 
der oskischen Inschrift; vgl. Kirchhoff Allg. Monatsschrift 1852 S. 589. 
Stier Pompeji S. 21. Es ist möglich, dafs auch der Stein C. I. 525 mit der 
Bezeichnung der Entfernung des Peiraieus am Anfang der piräischen Heer- 
strafse hart am Wege stand. 

Die Art und Weise, wie das Thor die Landstrafse aufnahm, Form 
und Einrichtung desselben mufsten nach Zeit- und Raumverhältnissen sehr 
verschieden sein. Ursprünglich nur eine in der Ringmauer ausgesparte 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 279 


Öffnung, oder eine einfache von drei Steinen eingefafste Thüre, wie die kleine 
Pforte von Mykenai, wurde das Stadtthor später eine eigene, selbständige 
Bauanlage (rVAwue) und es entwickelte sich unter Einflufs des hellenischen 
Grundsatzes, dafs jedes beginnende Werk ein glänzendes Antlitz tragen müsse, 
eine mannigfaltige Thorarchitektur. 

Es fehlt sehr an Denkmälern, um die Entwickelung der Baukunst auf 
diesem Felde in ihren Stufen zu verfolgen. Wie man aber von der ersten 
ängstlichen Weise, den«schmalen Thorweg durch mehrere, von beiden Sei- 
ten gleichmäfsig vorspringende Steinlagen — am deutlichsten sieht man es 
in Phigalia — zu überdecken allmählich zu einer freieren Construktion fort- 
schritt, indem diese Steinlagen zu Kragsteinen wurden, welche auf den 
Seitenpfosten ruhend mit breiter Fläche den mächtigen Thorstein tragen hel- 
fen, das bezeugt ein wenig gekanntes Denkmal hellenischer Baukunst, das 
Stadtthor von Abai. Zugleich gab der Umstand, dafs man die Mitte des 
Thorsturzes oben von schweren Baustücken frei halten mufste, Anlafs diese 
Mauerlücke durch eine Steinplatte zu verkleiden, welche mit Relief ge- 
schmückt, das Thor als solches charakterisirte und zugleich den göttlichen 
Schutz nebst menschlicher Herrschaft in einfachen Symbolen zu erkennen 
gab. So das Burgihor der Atriden. Ähnliche Bedeutung hat die über den 
Thorwegen von Mylasa eingehauene Doppelaxt (A«@gvs), das Symbol des 
Zeus Labraundes oder Stratios, des Schutzgottes der Karier. Siehe Fellows 
Lycia p. 75 C. I. Gr. IIn. 2750. | 

Die ansehnlichsten und besterhaltenen hellenischen Stadtthore, die in 
Assos und in Messene sind nur Festungsthore; das letztere zu einem umfang- 
reichen Gebäude erweitert, dessen innerer Hof vor Allem den Zweck eines 
militärischen Sammelplatzes erfüllen sollte. Wir betrachten die Thore hier 
nur in Beziehung auf die Thorwege und deren Benutzung sowohl im täg- 
lichen Leben als auch bei religiösen Feierlichkeiten. 

Bei solchen Thoren, von denen verschiedene Landstrafsen ausgingen, 
war es zweckmälsig, dafs diese Wege schon in verschiedenen Thorgängen 
ihren Anfang nahmen; bei allen belebten Thoren aber wünschenswerth, dafs 
sie den Ein- und Ausgehenden besondere Gänge darböten. Aus diesem Be- 
dürfnisse entstanden die Doppelthore, wie wir sie in Rom mit den bei- 
den fornices kennen; über die Benutzung derselben aber belehren uns 
die der poria Carmentalis anhaftenden Überlieferungen. Man hat bei Festus 


280 CurTıvs: 


(p. 255 Müller) mit Recht darin ein Misverständnifs erkannt, dafs er von der 
ganzen Carmentalis, einem der belebtesten Stadtihore Roms aussage, was 
nur von dem einen Thorgange Gültigkeit habe; man hat aber zugleich das 
Richtige und Genaue in der Angabe des Festus übersehen. Nämlich wenn 
er sagt: religioni est quibusdam porta Carmentali egredi, quod ea egressi Fabü 
apud Cremeram omnes interfecti sunt — so liegt auf dem Hinausgehen der 
ganze Nachdruck und ebenso bezeichnet das re per hanc noli' das Gehen von 
der Stadt aus. Nach dem Untergange der Fabier suchte man in ihren letzten 
gemeinsamen Handlungen und Erlebnissen solche Thatsachen aufzufinden, 
durch welche sich das aufserordentliche Unglück gleichsam motiviren lasse. 
Dabei fand man zweierlei, vor dessen Nachahmung man sich geflissentlich 
hütete; erstens die vor ihrem Auszuge an ungewöhnlichem Orte vor der 
Stadt gehaltene Senatsversammlung in aede Iani, zweitens die Art ihres Aus- 
zugs; auch hier mufs ein Verstofs gegen die Sitte vorgekommen sein, sonst 
würde man ihn nicht mit ihrem Untergange in Verbindung gesetzt haben. 
Sie waren aber zum rechten Thorwege hinausgegangen ; es war also herge- 
brachte Ordnung, bei allen Doppelthoren (wie es noch jetzt in Beziehung 
auf Fuhrwerk allgemeine Sitte zu sein pflegt) sich beim Ein- und Ausgehen 
links zu halten. Deshalb war der Janus dexier für die Hinausgehenden eine 
via infelix und die Fabiersage diente dazu, die polizeiche Ordnung bei den 
Thorgängen einzuschärfen. Auch der Trauerzug, welcher eine verurtheilte 
Vestalin geleitete, richtete sich auf den rechts gelegenen Durchgang der 
porta Collina (Livius VIII 15). Es gab auch Stadtpforten, welche zu un- 
heimlichem Dienste bestimmt waren, zum Ausstolsen des Unsaubern und 
Unheiligen, der Verbrecher und Sühnopfer: TUR amohgwöss zal FruSpwral, die 
nie zu einem religiösen Zwecke benutzt werden durften (Plut. Moral.518 B); 
andrerseits wieder Prozessionsthore, welche niemals durch Unheiliges und 
auf den Tod Bezügliches entweiht werden durften. Deshalb war es schon 
eine Heroenehre, die dem Augustus erwiesen wurde, indem seine Leiche 
auf Senatsbeschlufs durch die porta iriumphalis getragen wurde (Tac. Annal. 
1 8), wie auch in neuern Hauptstädten gewisse Prachthore für keine anderen 
Leichenzüge, als fürstliche, benutzt werden dürfen. 

Ob der griechische Ausdruck öiruAcv dem römischen Doppelthore mit 
dem fornix dexter et sinister entspreche oder ob darunter ein Thor wie das 
messenische mit zwei einander gegenüberliegenden Eingängen verstanden 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 281 


werden, wofür die Analogie von rergarurcv sprechen würde, wo bei vier 
Thoren nur zwei Thorwege sind, läfst sich schwer entscheiden; es ist auch 
möglich, dafs die Terminologie keine so fest ausgeprägte war. Gewifs aber 
ist, dafs dieser Ausdruck auch auf solche Gebäude pafst, wo jedes der beiden 
Thore ein dreifach gegliedertes ist, ein rgiruAov wie das pompejanische, des- 
sen mittlerer Durgang für Wagen und Reiter bestimmt war. Diese TOIMUAG, 
welche im C. I. 3449 und 3450 erwähnt werden und den portae trigeminae 
entsprechen, bildeten die gewöhnlichste Form der ansehnlicheren Stadtthore. 
Bekannt ist das Tripylon in Halikarnassos (Arrian. I, 22), vielleicht dasselbe 
wie das Thor nach Myndos, das in Patara wohlerhaltene Dreithor u. s. w. 
Es ist mir sehr wahrscheinlich, dafs das berühmteste aller Dipyla der 
alten Welt seinen Namen hatte von den zwei breiten und in sich wieder 
mehrfach gegliederten Thorgängen, die sich neben einander einerseits nach 
der Hafenstrafse, andrerseits nach Eleusis öffneten. Es wird immer nur von 
einem Thore gesprochen, das die beiden zerschnittenen Hälften des Kera- 
meikos verband, am deutlichsten bei Plutarch Sulla XIV: ravra röy Eures rov 
Arzvrcu Kegaueınev. Dipylon ist also der Name für das ganze Gebäude, das 
nach Livius besonders grofs und breit angelegt war nach Mafsgabe der brei- 
ten Thorstrafsen innerhalb und aufserhalb der Stadt; ebenso der Name Kepa- 
neiral muraı. Einzeln genommen aber hiefs das eine Thor, das südwestliche 
n Heıgaizn zUAn, das andere «i Ogarıcı zuraı; vielleichst bestand dies Thor, 
wie der Plural andeutet, wiederum aus zwei Thoren, von denen das eine die 
nur für den religiösen Dienst bestimmte iega urn war. Zwischen diesem 
und dem piräischen Thore war nicht blofs ein trennender Pfeiler, sondern 
eine Mauer und dies Mauerstück liefs Sulla einreifsen. Denn was Sulla in 
wenig Nachtstunden dem Boden gleich machen liefs, so dafs Reiter und Fufs- 
volk um Mitternacht ohne Beschwer hindurch konnten, das kann doch un- 
möglich, wie alle Topographen Athens angenommen haben, ein langes Stück 
Ringmauer sein; Plutarch sagt ja aber mit grofser Bestimmtheit: ro uera£V rns 
Heipaixns mUANS Hal 795 iegas zararranas zal ruvouarivas — also die ganze 
Mauerstrecke rifs er nieder; zwischen beiden Thoren machte er ein drittes, 
ein neues Einzugsthor für sein Heer und dafs dieser Durchbruch in der Richtung 
der inneren Thorstrafse lag, geht daraus hervor, dafs Sulla sofort mit breiter 
Heeresfronte die Markistrafse hinaufrückte. Warum aber Sulla, nachdem 
die Stadt schon in seinen Händen war, die offenen Stadtthore verschmähte, 
Philos.- histor. Kl. 1854. Nn 


282 CUrRTIUvs: 


um durch eine Bresche seinen blutigen Einzug zu halten — das kann ich mir 
nur aus der Deisidaimonie des Sulla erklären; er fürchtete die dämonischen 
Mächte, welche die Schwellen der Stadtthore Athens hüteten. 

Da nach der Akademie, so viel bekannt, kein besonderes Thor des 
Dipylon führte, so ist vorauszusetzen, dafs der breite dorthin und nach dem 
Kolonos gerichtete Weg aufserhalb des Dipylon von der heiligen Strafse ab- 
zweigte. Ob aber zu den öffentlichen Gräbern an dieser Strafse ein eigenes 
Gräberthor führte, mufs unentschieden bleiben. Seltsam ist es wenn Topo- 
graphen an der Anhäufung von Thornamen Anstofs nehmen oder wenn sie 
es sich gar zur Aufgabe machen, möglichst gleichmäfsig die überlieferten 
Thornamen auf den ganzen Mauerkreis zu vertheilen. Wie sehr nach Mafs- 
gabe der Frequenz sich Thorwege und Thorgänge an einem Punkte ver- 
vielfältigen konnten, beweist zum Beispiel das römische Zwölfthor. 

Bei den gröfseren Stadtthoren suchte man mit der militärischen Festig- 
keit die Rücksicht auf Würde und Schönheit zu verbinden, wie sie dem Ein- 
gange der Stadt und den religiösen Feierlichkeiten entsprachen. In welcher 
Weise die Griechen diese combinirte Aufgabe erledigten, ist leider aus kei- 
nem erhaltenen Denkmale deutlich zu erkennen. 

Besser ist man im Stande von den Thoren zu urtheilen, welche kei- 
nen militärischen Zweck hatten, sondern inmitten der Stadt befindlich, ohne 
eigentliche Festthore zu sein in dem Sinne wie die früher besprochenen, den- 
noch nur der festlichen Ausschmückung der Wege dienten. Wir müssen 
bedenken, dafs die heiligen Strafsen, von der Stadtmauer nur willkührlich 
zerschnitten, bis in die Mitte der Stadt sich fortsetzten;, daher wurde auch 
die Länge der Hauptstrafsen nicht vom Thore, sondern vom Markte a capite 
‚fori gerechnet. Die Stadt durfte die Cultuswege nicht ausschliefsen; sie 
mufste nicht blofs der Regierung, sondern auch der Landesfeste und der 
Gottesdienste Mittelpunkt sein; sie mufste den heilsamen Prozessionen (den 
areEiußgoroi rouraı) weit geöffnet sein. Dafs in der That die Strafsen nicht 
nur des Landes sondern auch der Städte durch das Bedürfnifs des Cultus 
hervorgerufen worden sind, das beweisen die ältesten uns überlieferten Aus- 
drücke, welche von städtischer Strafsenordnung bei den Hellenen zeugen; 
ich meine die homerischen Wörter: EÜRUN‚Opos, naAAry,opes, dyvıal eupuy.opor, sügud- 
yvıos; ähnlich ist die Wendung: euguyugiev roeiv rw Ses (Bergk P. Lyr. p.1029) 
‘weite Thore und breite Strafsen dem Gotte bereiten. Raum für die Chor- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 283 


züge ist erstes Erfordernifs; mannigfaltiger Schmuck kommt hinzu, den Göt- 
tern Ehre zu erweisen. Aus dem Morgenlande (Athenaeus XII 514) stammte 
die Sitte, mit Purpurteppichen die Wege zu bedecken (zedev zereu.Scv Frowvvuvar 
merasuarw-mogbupentgwros moges Aesch. Agam. 875; &v rorircs zarderı Balve 
890 Herm.); eine Ehre, die der heimkehrende Agamemnon als eine Sterblichen 
nicht zukommende von sich ablehnt. Eine andere Art des Schmucks waren 
Kränze, welche an den Häusern aufgehängt, diese dem Gotte, dessen Fest 
gefeiert wurde, weiheten, gleichwie die bekränzten Wohnungen der Gelieb- 
ten dadurch als Erostempel bezeichnet wurden. Athenaeus p. 670. In die- 
sem Sinne steht repavevv ohne Objekt neben Svu@v und oivoy;ceiv bei Athen. 
VI p. 253 und so möchte auch wohl unter eusrepavcı ayvıa/ bei Pind. Pyth. 
II 58 die ‘mit Kränzen aufgezierten Prozessionsstrafsen der Syrakusaner zu 
verstehen sein, da sich das Beiwort im homerischen Sinne “wohl ummauert’ 
mit dem Plural rcAAai @yv:cı nur unbequem verbindet. Aufser Kränzen an 
Häusern und Statuen benutzte man Tische, Altäre, Weinkrüge, Fackeln zum 
festlichen Schmucke der Strafsen. Plut. Dion. 29: &xaregwSev maga rnv &dev rau 
Zupansuriwv iegeia zaı rgamelas zal zgarngas irtavruv. Vgl. Pausan. VII, 27, 3. 

Je näher dem Mittelpunkte, desto reicher wurde der Schmuck und 
wie in Rom die Aedilen seit den Samnitenkriegen die festliche Ausschmückung 
der Pompenstrafsen, vor Allem aber des Markts, quum tensae ducerentur, zu 
besorgen hatten (Liv. IX 40), so liebten auch die Hellenen besonders den 
letzten Theil des Festwegs auszuzeichnen, wo er den freien Raum des Markts 
erreichte und dadurch in ein neues Stadium eintrat; denn die Stadtmärkte 
sind nicht nur der Menschen, sondern auch der Götter feierliche Sammel- 
plätze, so viel ihrer auf der Burg, in der Stadt und den Gauen des Landes 
zu Hause sind; es sind Räume für die Gesammitfeste der Olympier, die 
eigentlichen Sitze des griechischen Polytheismus. 

Seit man nun den Stadtmarkt als eine künstlerische Anlage zu behan- 
deln anfing, als einen architektonischen Raum, der nicht mehr von den Stra- 
fsen durchschnitten wurde, sondern sie von sich aussonderte, erwuchsen aus 
den vergänglichen Gerüsten, mit denen man früher am Rande des Markts 
Kranzgewinde aufgehängt hatte, bleibende Denkmäler, Marktthore, welche 
von Marmor erbaut, die Festzüge in feierlicher Ordnung auf den öffentlichen 
Platz der Gemeinde zu führen bestimmt waren. Solche Einzugsthore lassen 
sich daher nur in den jüngeren Städten Griechenlands und Kleinasiens nach- 


Nn2 


284 CurrTıuvs: 


weisen oder, wenn sie in alten Städten vorkommen, stammen sie aus keiner 
früheren als der macedonischen Zeit; es waren wie die Architektur zeigt, 
keine Luxusbauten, sondern heilige Gebäude, es waren den des Wegs kom- 
menden Göttern dargebrachte Huldigungen und Ehrengrüfse. 

Es wurden aber mit diesem Cultuszwecke andere verbunden, Sieges- 
erinnerungen und Ehrenbezeugungen, wie sie am Markte besonders wohl an- 
gebracht waren und wie sie immer häufiger wurden, seit man Menschliches 
und Göttliches gemein zu machen und auch den Grofsen der Erde Päane zu 
singen und Altäre anzuzünden begonnen hatte; das begann aber schon mit 
dem Ende des pelopomnesischen Kriegs. Plut. Lysandros c. 18. 

Ein wichtiges Beispiel solcher in einem Denkmale verbundenen Zwecke 
ist die Thorhalle der Athena Archegetis, von den früheren Topographen 
zwar voreilig das "Thor der neuen Agora’ genannt, aber sicherlich der Ein- 
gang zu einem grofsen, städtischen Platze. Das hatte Stuart richtig erkannt 
und seine vor 100 Jahren aufgestellte Beurtheilung des Gebäudes mufs ich 
für richtiger halten, als die neuerdings von Forchhammer und Rofs darüber 
veröffentlichten Ansichten. Denn wenn Ersterer (Topogr. v. Athen S. 57) 
sagt: "Kann etwas mit mehr Gewifsheit aus den Inschriften des Denkmals ge- 
folgert werden, als dafs jene Säulen mit ihren Architraven zu einem kleinen 
Tempel der Athena Archegetis gehörten‘ so sehe ich diese Folgerung durch 
nichts gerechtfertigt und wenn er fortfährt: “Weder Stuart noch irgend ein 
Anderer wäre auf den Einfall gekommen, diese Vorderseite eines Tempels 
für ein Thor zu halten’, so begreift man nicht, wie ein Thor zum Unter- 
schiede von einer Tempelhalle deutlicher charakterisirt werden sollte. Rofs 
(Theseion S. 41) sieht in demselben ein ‘sogenanntes Tetrakionion, eine Art 
viersäuliger offener Tempelchen, wie es zur Aufstellung von Stadtgottheiten 
in macedonischen Zeiten üblich war’ und glaubt, dafs das mittlere Inter- 
columnium keine andere Bedeutung hatte, als die im Innern aufgestellte 
Athenastatue und die zu ihren Seiten stehenden Statuen des L. Caesar und 
Augustus deutlich sehen zu lassen. 

Hiegegen ist zunächst zu erinnern, dafs des Lucius Cäsar Standbild 
auf der Höhe des Giebels stand, von einer Augustusstatue aber keine Rede 
ist. Zweitens, dafs Tetrakionion, über dessen Wesen auch Müller in seinen 
Untersuchungen über Antiochia sich nicht deutlich ausspricht, eine aedicula 
bezeichnet, deren Dach auf vier im Quadrate stehenden Säulen ruht, wäh- 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 285 


rend das von Rofs zur Analogie benutzte Gebäude, das auf den antiocheni- 
schen Münzen in einer nichts weniger als zuverlässigen Darstellung zu sehen 
ist, mit seinen vier in einer Fronte stehenden Säulen vielmehr ein Tetra- 
stylon genannt werden müfste. Wenn das fragliche Gebäude in Athen ein 
Athenatempel wäre, so würde es bei gleichen Säulenweiten auf höherer 
Grundfläche mit drei Stufen aus der Umgegend sich emporheben, während 
jetzt die grofse Weite des mittleren Intercolumniums, welches das Doppelte 
der beiden anderen beträgt, sich nur als der mittlere Durchgang eines Thors 
erklären läfst und diese einfachste Ansicht, wie sie sich den englischen Archi- 
tekten, den ruhmreichen Begründern unserer Kenntnifs von Attika, beim 
ersten Anblicke der Ruine darbot, wird durch eine Reihe gleichartiger und 
gleichzeitiger Bauwerke unterstützt. 

Es war ein Tripylon mit doppelter Bestimmung, ein Ehrendenkmal 
für die Familie des Octavian und zugleich dem Cultus der Athena gewidmet. 
Diese war im Bilde nicht dargestellt, sondern das Gebäude diente als Schmuck 
der Strafse, zur Verherrlichung der für die Göttin veranstalteten Festzüge; 
es war ein athenäisches Pompenthor und mufs mit noch anderen, auf Ver- 
herrlichung des Athenadienstes bezüglichen Anlagen, die wir nicht mehr er- 
kennen können, im Zusammenhange gestanden haben; denn ein gröfserer 
städtischer Platz mufs es gewesen sein, den die Festzüge durch dies Thor 
betraten. 

Gegen die Benutzung des Gebäudes zu Festzügen könnte man einen 
scheinbaren Grund anführen, nämlich die Spuren einer dem mittleren Inter- 
columnium gegenüberliegenden Thüre in der das ganze Gebäude im Rücken ab- 
schliefsenden Mauer; diese Thüre ist bedeutend enger als das vordere Inter- 
columnium und würde also die Vortheile desselben aufheben. 

Aber zu einem Tempel pafst Thüre und Mauerschlufs, wie er im 
Stuartschen Plane vorliegt, noch vıel weniger und es ist schwer zu sagen, 
was Rofs sich unter den ‘hinteren Pfosten des Gebäudes’ denkt. Ich ver- 
muthe, dafs dieser hintere Anbau mit der Thüre, deren Pfosten das bekannte 
Dekret Hadrians wegen des Oelverkaufs enthält, aus byzantinischer Zeit 
stammt und dafs er eben so wie das neulich aufgefundene byzantinische 
Burgthor keinen anderen Zweck hatte, als den heidnischen Processionen den 
Weg zu sperren. 


256 CuRTIUs: 


Das älteste Beispiel eines griechischen Marktthors ist in Athen die mit 
dem Tropaion des Siegs über Pleistarchos des Kassandros Bruder geschmückte 
Thorhalle (Paus. I, 15, 1); aus der römischen Zeit sind am bekanntesten 
das Marktthor in Patrai (Pelop. I 443), das auf den Akroterien die vergolde- 
ten Standbilder des Patreus und seiner Kinder trug und das korinthische mit 
den Gespannen von Helios und Phaethon (Pelop. II 530). Den Markt der 
Syrakusaner schmückte ein Thor, auf welchem des Verres Sohn als junger 
Heros stand und zugleich des Vaters Reiterstandbild (Verr. II 63). Diese von 
den Thoren getragenen Bildwerke, welche denselben ihre religiöse Bedeutung 
zu verleihen bestimmt waren, heifsen r«@ Erupegousva, wie in der Inschrift aus 
Apkeodires 2749: 9 on &n row idtwv moonoduv — Tas murldas Flv Tois Emı- 
Degowevors nereSnnev nal dvesmysev etc. 

Die inschriftliche Ausstattung der Thore zeigt recht deutlich ihre Be- 
ziehung auf den Weg und den Wanderer. Ausgezeichnete Gäste wurden 
von Seiten der Stadt durch eine Inschrift geehrt, welche für sie persönlich 
als ein Grufs am Stadtthore angebracht war; so wurde Pompeius, nachdem 
er vom Peiraieus heraufgekommen war und den städtischen Gottheiten ge- 
opfert hatte, mit einem Doppelspruche entlassen (Plutarch. Pomp. c. 27); der 
an der Innenseite lautete: 

ED orov wv avSowmros oldas, Emil rorourov Ei ‚Ieos. 
und an der Aufsenseite: 

mooTedorwWnev, MOOTERUVOUNEN, eidonev, MOOmEUTONEV. 
Das Geleit, das ihm von Staatswegen gegeben, wurde wie eine roumy ange- 
gesehen und ihm deshalb das Thor wie ein Pompenthor gewidmet. Die 
Sitte der Thorinschriften, dem klassischen Griechenlande fremd, fand in den 
römischen und byzantinischen Zeiten immer gröfsere Verbreitung. Merk- 
würdige Beispiele sind in Lycien, woselbst die Stadtthore, wie in Patara, 
durch Statuen und Inschriften zu Ehrenthoren gemacht wurden. Siehe im 
C. I. HI n. 4280, 4251, 4281°. Die Widmung ging bald von Gemeinden 
und Corporationen aus, wie z. B. die Inschriften in Patara und in Thiatyra 
C. 1. 3480: rois Zeßarreis ol imarsvouevor To moomUAoV xaı Tas orcas oder von 
Einzelnen, welche zum Besten des Gemeinwesens (roVs TuAuvas TH moAsı 
C. 1. 521. ras murdas aüv reis Emibegonevais n. 2749 Emi eurugias Tns Aaumpas 
Taugoredırav unroomoAews Kal ToUTo To egyov TNS mUANS avevew.Iy Eri ®A. A. n. 
2746) oder zu Ehren Einzelner solche Bauten ausführten. Von der letzten 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 237 


Gattung ist neuerdings ein interessantes Beispiel bekannt geworden, nämlich 
die Aufschrift eines dem Valens gewidmeten Tetrapylon zu Athribis, 1846 
von Harris gefunden, von Herrn Dr. Brugsch an Herrn Böckh mitgetheilt : 
rev [Tjavfrerenuov]os? @sou Seryravros xal [Inro0? 
rob Xgısrou aürou Emi TNs maveudainovos — 
Barırıas rav aravra venuvruv dermoruv [OlaArevros 
xal D’garıavou Tov alwvıwv Alyoucrwv — 
5 Ev N eÜTUXErTarN alruv denaerngidt Erepe 70 [rerga- 
muAov Eruvuuov Tod Ssiorarov Barırws Auwv Ovarevros 
En SeueAiwv Entirgn Emi TS doxMs Tou zugiou Mou — ToU 
Aaumgorarou Erapx,o[u] is Alyurrev Alu]Acv 
HarAadiov Aoyırrsvovros zal Eminsimevou” 
10 Tw arın9ern Tergamuw PAasuov — 
augou moAsırevousvov — ’ErayaS[ev?. 

Dies Tetrapylon in Athribis, in welchem die Bruchstücke eines mit 
Königsschildern der 24°" Dynastie verzierten Denkmals verbaut waren, ist 
dem Kaiser Valens zu Ehren unter seinem Namen errichtet worden als ein 
bleibendes Denkmal der Feier seiner Decennalien. Es ist also im Jahre 374 
gegründet und mufs in einem der nächsten vier Jahre vollendet worden sein, 
da Valens im fünften Jahre seines zweiten kaiserlichen Decenniums starb. 

‘Von Inschriften über Stadtthoren liefert Ankyra die merkwürdigsten 
Beispiele. In zwei langen Zeilen mit grofsen Buchstaben standen über dem 
Hauptthore der christlichen Stadt die Trimeter angeschrieben, welche nach 
der Abschrift von Busbek zuerst von Gruter, zuletzt von Mai (Script. Vet. 
N. Coll. V p. 359) aus der Marinischen Sammlung herausgegeben worden 
sind und die trotz vieler Verstöfse gegen klassische Gräcität und Prosodie 
doch zu den besten Proben byzantinischer Lapidarpoesie gehören. Das Thor 
mufs errichtet oder neu geschmückt worden sein nach einer glücklichen 
Waffenthat des Kaisers Michael in der Umgegend Ankyras; es ist vielleicht 
Michael Balbus 820-828, ein Phryger von Geburt, welcher auch auf Mün- 
zen (Eckhel VIII p. 239) wırros genannt wird; ein Beiwort das sonst erst in 
späterer Zeit geläufig zu werden pflegt. In Folge dieses Siegs werden Alle, 
die des göttlichen Segens Zeugen gewesen sind, also die Bürger der Stadt 
aufgefordert, den Urheber des Segens zu preisen. Dann werden insbeson- 
dere die Wanderer aufgefordert, nicht stumpfsinnig zum Thore einzugehen, 


288 Currıuvs: 


sondern mit lautem Segensgrufse seine Schwelle zu betreten. Sie sollen prei- 
sen alle göttlichen Gnadenerweisungen und sagen: Sei gegrüfst du Stadt 
des Herrn, du neues Zion, dessen Name eingeschrieben ist in die Tafeln 
Gottes (!). 

Zu dieser Inschrift hat Hamilton (Researches n. 136) ein merkwürdi- 
ges Seitenstück gefunden, eine gleichfalls metrische Inschrift vom Südthore 
der Burg von Ankyra; sie bezieht sich auf dasselbe Ereignils. Die zerstörte 
von blutigen Feindeshänden hingeworfene, nun aus dem Elende aufgerich- 
tete Stadt wird aufgefordert ihr Trauerkleid abzuwerfen (drappıadov mevIanv 
dusgpiav) und bräutlich sich zu schmücken (deyev Frorıruov vuudias). Dich, 
heifst es weiter, die in den Abgrund der Gefahren gestürzte, hat mit starker 
Hand Michael der Herrscher, der kranztragende König aufgerichtet, deine 
Wohnung als eine sichere herstellend, Ankyra liebliche, glänzendste Stadt 
im Galaterlande (8 ru rercürav &v BagaSpw nwöwvwv, [yeigl] zgarauz Mixanı 6 
derworns — Burıreus — — orebndegos Tnv oHV [v]Jeovoyav asparı zarcınlav "Ayrupa 
Tegmvn Fanbarrrarn morıs mars Tararav margıdos — so viel läfst sich ungefähr 
im Zusammenhange lesen). 

Man schmückte die Strafsen mit Thoren nicht nur am Rande der Stadt 
oder an dem des Marktplatzes, sondern auch beim Eintritte in ein wohlum- 
hegtes Grundstück. In der Thalenge, welche aus dem unteren Theile der 
marathonischen Ebene in die obere, vom Kloster Vrana nach dem jetzigen 
Marathon führt, stand ein altes Thor mit der Inschrift (C. I. n. 537): "Opo- 
volas muAy. "Howdcu 6 Yügos eis ov eiregyeaı. Es bezeichnete den Eingang zum 
Grundstücke des Herodes Atticus und diente zugleich als Denkmal der treuen 
Verbindung mit seinen verstorbenen Lieblingen, deren Statuen auf dem 
Thore standen. Dafs auch Landstrafsen an den Gränzen verschiedener Pro- 
vinzen durch bewachte Thore geschlossen wurden, wo natürliche Engpässe sol- 
chen Abschlufs möglich machten, ist aus Herodot bekannt, der unter anderen 
das Halysthor zwischen Phrygien und Cappadocien erwähnt. Aus Anlagen 
dieser Art bildeten sich Ortschaften, wie z. B. Pylon auf der Egnatia an der 
Gränzscheide Illyriens und Macedoniens. Str. 323: oros &gilwv Ev ry 60@ rau 


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(&) Aozav MEeyiTryv FOoU TEOU OEÜOGHOTES, EYOVTES OMAR A YEORS EMNEVES, pmvres EUAO- 
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Ode Öedosasmene morıs Kuzsıov Arge Zıwv Y VE, Teoypaors mivagı EYYEYERWMEUN 


Zur Geschichte des W. egebaus bei den Griechen. 289 


MAypida zaı nv Maxedoviev. Polyb. 34, 12. Als Thoreingang zu einem ganzen 
Lande wird der Name: iega zur Zunvns von Letronne gedeutet. Siehe 
©. I. Gr. IH p. 1218. 

Was die religiös-symbolische Ausstattung der Thore betrifft, so mufs- 
ten hier dieselben Anschauungen vorwalten, die bei den Thüren der Alten 
mafsgebend waren. Was über dem Burgthore der Atriden die beiden ihre 
Köpfe vorstreckenden Löwen sind, dasselbe bedeuten anderswo die Gorgo- 
masken; so die noch heute über dem Thore von Nikaia befindliche kolossale 
Meduse, und die als Schildzeichen bekannten Schlangen oder die als Amu- 
lette dienenden Löwen- und Stierköpfe. Vgl. Jahn in den Berichten der K. 
S. Ges. d. W. Phil. -hist. Classe. 1854. S. 47. 

Die Religion der Thore ist von der der Wege im Wesentlichen nicht 
verschieden. Apollon Agyieus ist als Sugaics und rgorvAates der Pförtner 
von Stadt und Burg; in dieser Beziehung hütet der Pfeiler, sein heiliges Sym- 
bol, den Eingang der Atridenburg; er wehrt das Übel ab als areorgoraios und 
@efinanos; er schützt als gorrarns (Trach. 209) und rgosrarngıcs (Electra 637) 
die Bewohner von Stadt und Burg und erlegt die schon eingedrungenen 
Feinde im Thorgange, wie den Achilleus (vi Sxayrı vUryrw D. X 360). 
Aber wenn drinnen das Unrecht herrscht, so erweist er sich hülfreich dem, 
welcher hineingehen will, um göttliches und menschliches Recht wieder her- 
zustellen. Darum weist auf ihn Orestes in den Choephoren V. 577: r« 
° arda reurw Öeüg' Emomreürau Acyw, Eipnpegevs dyavas &gSwravri cr, Worte die 
ich unmöglich mit dem Scholiasten und mit Hermann auf Pylades bezie- 
hen kann. 

Von der Artemis besonderem Verhältnisse zu den Stadtthoren ist 
schon geredet. In einem Thore von Halikarnassos wird nach der Inschrift 
C. I. 2661 ihr Bild aufgerichtet, gleichsam um dem daselbst schon im Bilde 
gegenwärtigen Apollon eine Aufmerksamkeit zu erweisen (Bew ’Ayvıs ravde 
veuw %,agıv); sie sind zusammen Seo swrrgic.. Sie hat aber als Eileithyia und 
Propylaia ihre selbständige Bedeutung. Hekate als rg09ugidi« oder rgedoucs 
neraSgwv (Aesch. fr. 374) ist vor allen Pforten und Thoren ansässig (Tavre- 
xo0 mgo rav Sugwv Arist. Vesp. 804; vgl. Welcker Sylloge p. 170) und nach 
den Sieben des Aischylos 448 kämpft deshalb Polyphontes am Thore unter 
dem Schutze und dem Wohlwollen der thorhütenden Artemis. 

Philos. - hisior. Kl. 1854. Oo 


290 CurrTıvs: 


Des Wegs ganze Bedeutung concentrit sich am Thore; deshalb ist der 
Wegegott Hermes hier besonders an seinem Platze, weil man nirgends mehr 
als hier des göttlichen Beistands bedürftig ist und der menschliche Verkehr 
sich hier am meisten zusammendrängt. So stand im messenischen Stadtthore 
ein attischer Hermes (Pelop. II S. 191, 17). Er öffnete dem harrenden 
Wanderer den Eingang; er ist der Gott, der die Angel sich drehen läfst, eben- 
so wie er auch die Thürangel hütet, dafs sie nicht zum Schaden des Hauses 
benutzt werde; (Frgopevs, argopalos-megi rov arpopea idgunevos Sess Pollux VII 
72. Gerhard Hyp. Röm. Stud. II 229). Vielleicht dürfte des Strophios 
Sohn Pylades der “Pförtner” (von urn wie Portunus deus portarum bei 
Festus) auch ursprünglich ein dem Hermes verwandter Dämon sein, der den 
Örestes schützend geleitet (wie Hermes den Priamos und Mentor-Athena den 
Telemach) und ihm dann das Thor der Ahnenburg öffnet. Es fehlt ihm 
sonst in der That eine bestimmte Nationalität und eine heroische Indi- 
vidualität. 

Endlich ist Athena auch hier an ihrem Platze, insofern das Stadtthor 
der räumliche Anfang eines politisch - geordneten Zusammenlebens ist und 
daher fand man häufig, wie der Scholiast zu Lycophron 356 bezeugt, der 
Athena Bild in den Thoren der Stadt an die Wand gemalt. So erfüllte man 
den Thorraum mit Bildern und Symbolen der Gottheiten, so viele derselben 
mit ihrer menschenfreundlichen Wirksamkeit sich hier vereinigten und suchte 
so die Vorhalle der Stadt zu einer allem Segen offenen, einem evoAßov mg0- 
ruAaiov (C. I. n. 2661) zu machen. 

Die profane Ausstattung des Thors bezieht sich auf den Verkehr wie 
auf die Sicherheit der Stadt. Bei dem herkulanischen Thore in Pompeji 
liegt aufserhalb der Stadt das Wachthäuschen mit dem Steinsitze — es war 
dies also mehr zur polizeilichen Aufsicht bestimmt als zum militärischen 
Schutze. Zur Erhebung der Thorgebühren, des diarvrv (Böckh Staatsh. 
1 439) bedurfte es auch in Griechenland der Zollbuden. Eine im Felsen 
ausgehauene Wachtstube findet sich beim inneren Thore von Seleukeia. 

Die Namen der Stadtthore, wenn sie nicht die Bauart bezeichnen, wie 
Dipylon u. s. w. oder den Begriff des Thores wiederholen, wie es mit dem 
Namen Diamperes in Argos (von dareıow? Pelop. II 567) zu sein scheint, 
beziehen sich auf die einzelnen Zielpunkte des Thorwegs oder die ganzen 
Landschaften, zu denen der Weg führt, wie ruAn Heigaiey, muAu ai emi ro 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 291 


Operıov zarounevaı in Byzanz (Xen. Hell. I, 3), rURaı Mayvyrides in Ephesos. 
Wenn der Name sich auf nahe gelegene Heiligthümer bezieht, so kann man 
annehmen, dafs für die dorthin gerichteten Prozessionen das Thor als Aus- 
gangspunkt diente, wie bei den "OucAwidss in Theben (Müller Orchom. 
p- 233 f.). Von wie fern gelegenen Punkten die Namen hergenommen wur- 
den, zeigt in auffallender Art das Beispiel von Akrai, wo ein Thor nach Se- 
linus genannt war (C. I. III p. 583). In Torone bezeichnet Thukydides 
IV 111 ein Stadtthor nach der städtischen Gegend, wohin es von aufsen führte; 
denn anders kann der Ausdruck: «ai »ara ray ayogav zvAcı nicht verstan- 
den werden. 

Wir haben die griechischen Heerstrafsen bis in das Thor begleitet und 
werfen noch einen Blick auf die städtischen Strafsen. Der &vreryıos romos 
ist ursprünglich und wesentlich von dem &xrerıcs nicht unterschieden; wir 
finden ja innerhalb der Thore dieselben (Quartiere, dieselben Strafsen und 
der Strafsen Anfang ist nicht das Thor, sondern der Markt. Erst allmählich 
bildeten sich die Gegensätze von drinnen und draufsen und man gewöhnte 
sich auch die städtischen Strafsen mit einem besonderen Ausdrucke zu be- 
zeichnen. "Ayua (Macrob. Sat. I, 19: Graeci vias quae intra pomoerium 
sunt, ayvıas appellant) ist eine Participialform von «yw und bezieht sich 
schon bei Homer immer auf städtische Strafsen. Wenn also der Zusammen- 
hang zwischen den Strafsen und dem Gottesdienste richtig erkannt worden 
ist, so bezeichnet auch ayvıa vorzugsweise die Strafse der Festzüge. Deshalb 
wird das Wort so gerne mit Beziehung auf Chortänze gebraucht, auch aufser- 
halb des städtischen Bezirks, wie in Euripides Bacchen V.87: "EAAddCS Eis eüpu- 
agevs ayvias. ”Ayvıa war kein geläufiger Ausdruck der attischen Prosa. Pau- 
sanias bemerkte ihn in Elis als einen ihm auffallenden Provinzialismus statt 
des aus der attischen Umgangssprache in die xavn übergegangenen GTEVWTES, 
welches auch den Ausdruck Dunn verdrängt hatte. Auch die Zusammensetzun- 
gen von £öes kommen mehrfach in Beziehung auf städtische Bewohnung vor, so 
diodos und aupeodes oder 76 aupadıv, dessen Bedeutung aus Hyperides bei Pollux 
deutlich wird: % oizıe 9 neyaan % Xaßgiev zei re aubodov — da sind es die 
herumführenden Strafsen, welche den palastartigen Bau wie eine für sich be- 
stehende insula von den übrigen Häusermassen isolirten. 

Aus der oben angedeuteten Weise, in welcher die meisten Städte 
Griechenlands ummauert worden sind, ergiebt sich von selbst, wie wenig dabei 


002 


2923 Cuarrtıvs: 


von einer rationellen Strafsenanlage die Rede sein konnte, auch wo der 
Mauerbau nicht so tumultuarisch vor sich ging wie der von Athen. 

Uralt freilich sind die aus praktischem Sinne und unmittelbarem Natur- 
verständnisse hervorgehenden Rücksichten auf Festigkeit und Gesundheit 
städtischer Lage. So erzählt Plutarchos (de Curios. I.) wie seine Vaterstadt 
durch Chairon von der Westseite, wo sie der vom Parnasse zurückstrahlen- 
den heifsen Nachmittagssonne ausgesetzt war, zum Segen der Bürger nach 
der Morgenseite verlegt worden sei. In ähnlicher Weise machte sich Empe- 
dokles um seine Vaterstadt verdient. Wie die Städte, blickten auch die 
Häuser in der Regel gegen Morgen, damit Eos Jeden zum Tage erwecke und 
ihre ersten Strahlen sein Haus durchleuchte mit heiligem Lichte, wie das 
Haus des homerischen Zeus. 

Auch in Athen hatte aus sicherem Naturgefühle die älteste Bürgerschaft 
sich diejenige Lage ausgesucht, welche der Seeluft offen sich zu allen Zeiten 
als die gesündeste erwiesen hat. Diese Rücksichten sind so alt, als es in 
Hellas Städte giebt. In den Städten aber stellten sich bei der absicht- und 
planlosen Entstehung derselben erst allmählich die Übelstände des städtischen 
Lebens heraus und diese Übelstände nachträglich zu beseitigen oder durch 
die Zucht einer ordnenden Gesetzgebung möglichst zu mildern — das war 
Alles, was in den alten Städten geschehen konnte. Es waren polizeiliche 
und administrative Malsregeln, welche in den Zeiten concentrirter Staatsge- 
walt mit besonderem Nachdrucke ausgeführt zu werden pflegten. 

In dieser Beziehung haben die Pisistratiden für Athen das Mögliche 
geleistet, um das zufällig Gewordene zu organisiren und das regellose Strafsen- 
gewirre zu ordnen. Ein Beweis, wie diese Reformen unter stetiger Verbin- 
dung des Polizeilichen und Religiösen aufgefafst wurden, ist der Zwölf-Götter- 
Altar, auf dem Stadtmarkte errichtet und geweiht unter dem Archontate des 
jüngern Peisistratos um Ol. 65. Des Hippias Sorge für Strafsenordnung 
beschreibt der pseudoaristotelische Oikonomikos. Aufserdem sind die atti- 
schen Astynomen und Agoranomen bekannt, welche für die Wohlordnung 
(eüxoruia) der oberen Stadt und der Häfen zu sorgen hatten. Die Stadt war 
zu diesem Zwecke in Polizeibezirke eingetheilt; das sind die z@u«ı, deren 
Einrichtung dem Solon und KRleisthenes zugeschrieben wird. Siehe Sauppe 
de demis urbanis 5.11. Den Wirkungskreis der genannten Behörden be- 
zeichnet Aristoteles Polit. p. 210 ed. Göttl. als eruereia rwv wegi 70 doru 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 293 


nueriwv zal idiav, öduv Turngia zaı diogSwris. Das Nähere giebt Papinian’s Asty- 
nomikon in dem daraus erhaltenen Fragmente, welches zu diesem Ende in 
Meier und Schömann’s Attischem Prozesse S. 941 f. benutzt worden ist. 
Unter dem Collegium der Astynomen standen die »zorgorcyaı; siehe Böckhs 
Staatshaushaltung I 256. In Theben, wo des Leibes Bedürfnissen besondere 
Aufmerksamkeit zugewendet wurde, war des Hauses Vorderseite in besonderer 
Weise charakterisirt; denn Eubulos sagt in den Kerkopen (Meineke Frag. 
Com. 3, 229) von den Thebanern: xzorgwv exsı Emi rals Sugaus Enarroc, vv 
mAngeL Baors cur Ertl ueikov ayasor. 

Auch der Areopag übte in Athen eine gewisse Oberaufsicht über den 
Zustand der städtischen Strafsen und Plätze. Strenge Gränzsonderung zwi- 
schen der Strafse und den Privaträumen war hier durchweg die Hauptsache; 
es durfte Niemand Öffentliches zu seiner Benutzung hereinziehen (zaroıno- 
donueiv 70 druericv Xen. Resp. Ath. III 4) noch seines Hauses Vorbauten auf 
die Strafse hinausschieben (deupgaxreus üregreiwvew Herakl. Pont. Polit. 1); es 
durfte dem auf der Strafse gehenden Bürger durch eckige Vorsprünge, durch 
baufällige Theile des Hauses oder durch auswärts schlagende Thüren keiner- 
lei Gefahr oder Beschwerde erwachsen. 

Die Gränze des Privatgrundstücks bildete in älteren Zeiten das Eoncs, 
die den Hof des Hauses umgebende Mauer, welche durch die Pforte des 
Herkos — Egneios Suga (auf sie allein konnte sich des Hippias Verordnung 
beziehen) — auf die Strafse mündet, während nach innen dieser Thüre gegen- 
über die Sug« «ureos in das Haus hineinführt. Eine stattliche Wohnung 
war von einem hochgebauten und geschmückten Herkos umgeben, vergl. 
Archil. fr. 39: rotov yap auanv Eoxos audidsdgousv. Skylax in Olbia umgab seine 
königliche Wohnung mit einer weiten Mauer und stellte auf derselben Reihen 
von Marmorsphinxen und Greifen auf, um dadurch sein Haus vor allen ande- 
ren als den Sitz hellenischer Weisheit und vorschauender Klugheit zu cha- 
rakterisiren. Herod. IV 79. Vergl. Bötticher in den Berichten der Königl. 
Sächs. Ges. der W. Phil. hist. Cl. 25. Febr. 1854. 

Aufserhalb des Herkos gehört der Mann dem Staate an, innerhalb sei- 
ner Familie und seinen Freunden; daher &xzareiv, &xrAncsıc das Herausrufen 
aus dem Privatleben in das Öffentliche. Solon sagt seinen Mitbürgern, 
um ihnen die schrecklich zunehmende Zerrüttung der öffentlichen Verhält- 
nisse an das Herz zu legen und sie aus stumpfsinniger Apathie aufzurütteln, 


294 Cvurrıvs: 


sie sollten nicht wähnen, dafs das Unglück nur ein öffentliches bleibe und 
sich Jeder in sein Privatleben zurückziehen könne; Jedem, sagt er, kommt 
es in das Haus, die Hofthüren halten es nicht zurück, es springt auch über 
das hohe Herkos hinüber (Bergk Poetae Lyr. p. 316). Wenn nun auch bei 
der Verdichtung städtischer Bevölkerung die weiten Hofräume einschwanden 
und die Nachbarhäuser meist gemeinsame Brandmauern hatten, so suchte man 
doch den Gränzsaum zwischen dem Öffentlichen und Privaten in ganzer 
Schärfe festzuhalten und zu heiligen. Zu diesem Zwecke standen auf der 
Gränzscheide die Hermen, ebenso wie die Hermenreihen auf dem Markte 
auch Gränzhermen waren (C. Fr. Hermann de terminis p. 26). Indessen 
verknüpfte man mit dem vor dem Hause aufgestellten Hermes zugleich den 
Begriff des göttlichen Schutzes, unter den man Ein- und Ausgang stellte. 
Den Beweis giebt die albanische Herme des Dattios bei Welcker in der Syl- 
loge n. 136. So walteten segnend und Unheil abwehrend Hekate und Apol- 
lon Agyieus vor den Häusern; die Tarentiner opferten dem Zeus Kataibates 
vor ihren Thüren zum warnenden Andenken des von ihm verhängten Straf- 
gerichts. Im Ganzen hiefsen die vor der Morgen- und Vorderseite des 
Hauses stehenden Götter: Seci oder dainoves üvryaıcı (Aesch. Agam. 519). 
Zu ihnen tritt in die Morgenluft der Hausbewohner und reinigt sich durch 
Gebet und Opfer von dem nächtigen Traumleben (Vgl. Soph. Eled. V. 635 
suy,al Aurigıcı deuarwv). Die Menschen des Südens haben ganz besonders den 
Trieb, so früh als möglich aus der engen Wohnung in die Luft hinauszutreten, 
um rasch die Schwere der Nacht abzuschütteln. Elektra ruft das im Gegen- 
satze zu den engen und vielbefleckten Wohnräumen ihrer Burg ‘heilige’ Licht 
an, den Zeugen ihrer täglichen, mit dem Verschwinden der Nacht beginnen- 
den Klagen, und wie Klytaimnestra mit geängsteter Seele ihre Träume vor 
den Apollon Agyieus bringt, nur durch der Elektra verhafste Gegenwart in 
dem offenen Aussprechen alles dessen, was sie auf dem Herzen hat, gehemmt 
— so herrscht noch jetzt bei den Griechen die Sitte, schwere Träume der 
aufgehenden Sonne zugekehrt laut auszusprechen, um dadurch der Last los 
zu werden. 

In den älteren Städten Griechenlands war eine genaue Lokalbezeich- 
nung nicht ohne Schwierigkeit. Die Häuser nach den verschiedenen in die 
Stadt anfgenommenen Demen zu bestimmen, war durchaus unthunlich, da 
die Gränzen derselben immer mehr unkenntlich geworden waren. Dagegen 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 295 


waren die z@ueı wenigstens in Athen zur Aufrechterhaltung der Ordnung 
eingerichtete Wohnungsbezirke, welche nach Platons Gesetzen p. 759 auch 
die Vorstädte mit umfafsten; diese mufsten genau begränzt sein. Die ver- 
schiedenen Hauptstrafsen bildeten die Umrisse der Komen und so konnten 
die Komen selbst @yvıaı (@yvierıs war deshalb gleichbedeutend mit zwuärıs, "in 
demselben Stadtquartiere wohnend') oder süu«: oder rrareiaı genannt werden 
(Hugeiv ryv merw eis rersagas mrareıas Diod. XII 295). Man setzte die Gränze 
für den umgränzten Raum, wie &gos iegcs so viel sein kann wie Wugos iegos 
(Böckh Monatsber. der Akad. d. W. 1854 S. 428) und ebenso wie bei den 
Römern die Namen Sacra wia u. a. Namen städtischer Regionen wurden, 
nannte man auch nach der Strafse Tgirodes in Athen ein ganzes Quartier. 
Häufig werden diese Quartiere nach Heiligthümern bezeichnet, wie 
das Poseidion in Pellene (Pelop. I p. 494), "Hg«is zuun in Kerkyra (C. 1. 
n.1840), Apolloneatis, Athaneatis (ei &7 "ASyvaiav veriraı C. 1. n. 1513) u. s. w. 
in Tegea und diese Bezirke dienten zur Wohnungbeschreibung. In der 
Regel benannte man aber die einzelnen Grundstücke und Wohnungen nach 
dem nächsten bekannteren Punkte, wie wir aus Inschriften (siehe namentlich 
C. I. n. 5430) und den von Meineke neuerdings aus unverdienter Vernach- 
lässigung hervorgezogenen Epidemien des Hippokrates lernen. Das Natür- 
lichste waren auch hier die Bestimmungen nach Heiligthümern wie: Urea reV 
Kogsiov, Umd ro "Abgadırıov, mori rw "Agreuiriw, nach Thoren und Stadtmauer: 
imo rav muAav rav ZeAwouvriav in Akrai, 965 To zawov reis, av Tuv muAcwv 
eizesura; nach wichtigeren und allbekannten Mittelpunkten des bürgerlichen 
Verkehrs, wie nach den öffentlichen Waschplätzen: Seuerov ori rAvveis C. 1. 
5430, 35, nach Brunnenplätzen: rer! denrias n. 5430, 16. Hippoer. I p. 704: 
maga bouviyidew pacup;, vgl. maga ro \uygev Udwo III p. 108; nach dem Markte: 
jegov To rou "AmoAAwvos a mori mn @yop& Pelop. I 323, 61; cixia 4 Ev Hegaueı 9 
&v 79 Irmodausie Dem. c. Timoth. p. 1190; &mı \bevdewv @yogn Hippoer. III 
p- 56, 62. Erı rev Asıov oder Ayıcv p- 142. Ein solcher freier städtischer 
Platz, wie deren auch abgesehen vom Marktverkehre für Waffenübungen 
und andere Zwecke in einer Stadt sein mufsten, wird in Ankyra mit dem 
freilich zweifelhaften Namen Komoketion genannt n. 4019. Die Bezeich- 
nung &v rAwSw bei Hippokrates VI 6 9 geht vielleicht auch auf einen Markt- 
platz, wenn man die Aphrodite &v rw. Siy bei den Tegeaten vergleicht. Vgl. 
Meineke Vind. Strab. p. 119. Auch bestimmte man genauer nach einzelnen 


296 Currtıus: 


Markttheilen, wie nach dem Weinmarkte (oives) in Akrai oder nach den 
Markthermen: xeugeiov 76 gos rovs Eguzc, ein aus Lysias Rede gegen Pankleon 
p- 166 Steph. bekanntes Haus, wo die in Athen anwesenden Dekeleer einzu- 
kehren pflegten. 

Der Mangel an klarer und übersichtlicher Disposition in den älteren 
Städten der Hellenen ist auch der Grund, weshalb des Pausanias Stadtbe- 
schreibungen, namentlich die von Athen, so sehr der Anschaulichkeit entbehren. 
Ohne einen Überblick der Lage und Anlage zu geben, pflegt er durch das 
Hauptthor nach dem Stadtmarkte zu gehen und um den Markt dann in loser 
Verknüpfung das Übrige der Unterstadt anzureihen. 

Die Strafsen haben keine selbständige Bedeutung und deshalb auch 
nur selten bestimmte Eigennamen. Die vorkommenden Eigennamen bezie- 
hen sich auf die ursprüngliche Benutzung der Strafse, wie z.B. der Name 
’Apereis der ‘Corso’ von Sparta (vgl. Irrıxcs n. 5150. Barth S. 438, 20); auf 
ihre Einfassung wie Toirodes und "Eanei; auf die natürliche Lage wie Kein und 
BaSeia; auf die Lage innerhalb der Stadt, wie Mercy, die grofse Heer- und 
Poststrafse, welche Byzanz von West nach Ost durchschnitt; auf die Rich- 
tung, wie die EüSei« die "Zeile in Megara, mit der die ouum N nadovmevn EUDEIT 
in Damascus (Apostelgesch. IX, 11) zu vergleichen ist, oder endlich auf die 
technische Ausführung wie die Ixrvgwrn in Kyrene. 

Die gerade Richtung der Strafsen hatte meistens in Prozessionen und 
Fackelläufen ihre Veranlassung. Die Eutheia von Megara führte zum Apollo- 
heiligthume; eüSuronuos, eüQurevys sind Bezeichnungen, die von Pindar und sei- 
nen Scholiasten der apollinischen Battosstrafse gegeben werden; man ver- 
gleiche den Johanneischen Ausdruck: euSuvew ödev Kupiov. Auch der Name 
rAareia wird sich ursprünglich auf Prozessionen beziehen. Daher auch in 
Apamea Kibotos: rAareia % isgwrarn (3960°); sie war mit Götterbildern ein- 
gefafst. Auch die Tripodenstrafse hatte von Götterfesten Ursprung und Be- 
deutung. Nirgends aber wird der städtischen Hauptstrafsen gottesdienstlicher 
Ursprung deutlicher, als in Kyrene, der für Strafsenbau wichtigsten Hellenen- 
stadt. Burgartig lagerte sich die hohe Kyrene auf zwei aus dem libyschen 
Felsplateau hervorragenden Kuppen mit starkem Abfalle gegen Norden. 
Zwischen beiden Kuppen zieht sich eine Einsenkung, eine natürliche xoiAn 
odos. Battos benutzte in echter Hellenenweise diese Senkung, um hier nach- 
helfend, ebnend und durch kunstreiche Windungen die widerstrebende Rauh- 


Zur Geschichte des W egebaus bei den Griechen. 297 


heit des Terrains bewältigend, eine stattliche Strafse herzustellen, um Quell 
und Apollotempel, Stadt und Hafengegend zu verbinden (!). Es war diese 
Strafse die eigentliche Lebensader Kyrenes, die Bahn der Festgänge, der 
Handelscaravanen, der Todtenzüge. Deshalb knüpfte sich an keinen Strafsen- 
bau der alten Welt so unsterblicher Ruhm, wie an den des Battos, den Pindar 
besingt, “weil er gröfsere Tempelräume den Göttern widmete und für die 
apollinischen Festzüge, die volkschirmenden, eine gerade, ebene und den 
Rossen gangbare Bahn schuf bis dorthin, wo er selbst an des Stadtmarkts Ende 
nach seinem Tode liegt an ausgewählter Stätte’ Pind. Pyth. V, 83. In der 
Gruppe Pindarischer Worte: reöws immoxgeros Zrugura ödes hat Barth das erste 
derselben so gedeutet, dafs es die Mittelschlucht zwischen den beiden Stadt- 
kuppen bezeichne, in welcher der Weg hingeleitet ist; das würde zo oder 
BaSei« bezeichnen. Pindar nennt die Strafse eine redias im Gegensatze gegen 
die alten Landwege, auf denen das eingehauene Geleis sorgfältig geglättet, 
der Damm selbst nur nothdürftig nivellirt war; hier aber war die ganze Breite 
glatt und eben; es war durch gestampften Steinschutt Tnugoc, Aaryumn (vgl. Böckh 
Staatshaush. I S. 2854) auf dem unebenen Felsboden eine vollkommen ebene 
Fahrbahn hergestellt worden. So heifst es im Rhesos 283: rAarei« Fedıas 
auakıres. Zxugwrn aber war hier Eigenname der Strafse geworden, ein Be- 
weis wie auszeichnend für Kyrene diese Art des Stralsenbaus war. In vielen 
Städten beschränkte sich die Sorgfalt auf die Hauptstrafsen, so dafs auf den 
Nebenwegen bei schlechter Witterung zu nächtlicher Zeit kaum durchzu- 
kommen war, wie das Schicksal der unglücklichen Thebaner in Plataiai zeigt 
(Thuk. II 4) und eine Stadt mit lauter gepflasterten Strafsen wie Smyrna, 
war auch zu Strabons Zeit auf griechischem Boden eine Seltenheit. Siehe 
Strab. p. 646. Urkundliche Nachricht über die Ausführung eines schwieri- 
gen Strafsenbaus, wo ein Kanal mit Quadern bedeckt den Boden einer 
Säulenhalle bilden sollte, giebt die von Böckh im Monatsberichte der K. Akad. 
1853 S. 14 herausgegebene Inschrift aus Gerasa: &vreuSev npfaro 75 Egyav 


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TNS KATATTOWTEWS THS Tradns Emı apyyns AupnAuov Zagamcdwgev Emı TyV rergaodıav. 


1 > IQ 8 > , SQ, - Nez ’ Eu x ’ , v ’ > 

( ) Kaoo ov ETOMTEV EU-TUTEDY za AzIiav’ TWwv yap Argaıwv FOR UFRTWV ovzuv, Asıcv ATAp- 
yararo ryv ödov Schol. zu Pind. Pyth. V 120; aber der Begriff der #«Sodos liegt nicht in 
zersSyzev wie Tafel p. 802 meint, noch hat der Scholiast das sagen wollen. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Pp 


298 Currtıvs: 


Ähnliche zararrgWreıs waren nothwendig, wenn, wie nicht selten geschah, 
Bäche durch die Stadt geleitet wurden, so das Wasser der Klepsydra durch 
Messene (Pelop. II 144); auch Theben wurde durch einen Regenbach von 
einem Thore bis zum andern quer durchströmt. Siehe Ulrichs Topogr. von 
Theben. Abh. der K. Baierschen Ak. d. W. Bd. VII. Abth. II S. 421. 

Kyrene zeigt an einem deutlichen Beispiele, wie durch Colonisation 
die in der Heimath erworbenen Kunstfertigkeiten zu einer neuen und grofs- 
artigeren Entwickelung gelangten. Die Aegiden fanden auf dem hohen Fels- 
plateau freien Raum zu ansehnlichen Gründungen und konnten hier ihren 
heimathlichen Göttern stattlichere Cultusstätten einrichten, als es im engen 
Thera möglich gewesen war; denn in diesem Sinne glaube ich doch mit Tafel 
Diluc. Pind. p. 801 den Comparativ in den Worten Pindar’s: zrırev ö’ arrea 
eilova Tewv auffassen zu müssen. 

In den alten Städten konnte nur geordnet werden; sie blieben, wie 
Athen nach allen Bemühungen der Pisistratiden, bei allem Glanze einzelner 
Stadttheile, der Burg, des Markts, der Vorstädte, im Ganzen doch ein Gewirr 
unregelmäfsiger Strafsen; sie waren nach römischem Ausdrucke urbi occupatae 
magis quam diuisae similes (Liv. V am Ende). Was im Mutterlande absichts- 
los entstanden, wurde im Auslande mit bewufstem Zwecke gegründet; die 
Stadt war hier nicht der Schlufspunkt einer natürlichen Entwickelung, son- 
dern der Anfang und Grundstein einer neuen Geschichte; sie mufste im 
fremden Lande, auf erobertem Boden möglichst selbstgenugsam, zugänglich 
und zugleich fest abgeschlossen bestehen können. So wurde die städtische 
Ansiedelung eine wichtige Aufgabe architektonischer Kunst und staatsmännj- 
scher Wissenschaft; zur Lösung derselben aber war von allen hellenischen 
Städten keine mehr berufen, als Miletos. 

Wie nach alter Überlieferung die Wegebahnung in den westlichen Län- 
dern zuerst durch Phönizier eingeführt worden ist, wie dann in der Anlage 
städtischer Plätze kleinasiatische Heroen der Griechen Vorbilder waren, so 
ging auch die dritte Epoche des Wegebaus von Asien aus. 

Das chaldäische Babel ist das älteste Beispiel einer nach allen Regeln 
der Feldmefskunst ausgelegten, planmäfsigen Stadtanlage (Her. I 130: +0 
dTTU nararerunraı Tas 6dous i9eas). Die Vorzüge einer solchen Anlage wurden 
von den Ioniern mit ihrem philosophisch künstlerischen Geiste aufgefalst 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 399 


und als eine hellenische Kunst ausgebildet. Milet eignete sich dieselbe für 
seine grofsartige Colonisationsthätigkeit vor allen andern Städten an und der 
Milesier Hippodamos, nach welchem Aristoteles die moderne Stadtanlage die 
hippodamische Weise nennt (Pol. VII, 10, 4), war nicht sowohl der Ent- 
decker einer ganz neuen Art des Stadtbaus, als der Vermittler der östlichen 
und westlichen Cultur. 

Athen, dessen Beruf es war alle Bewegungen und Fortschritte des 
hellenischen Geistes bei sich zu vereinigen, wufste auch des Hippodamos 
Geist sich dienstbar zu machen. Athen selbst umzugestalten war unmög- 
lich, aber die Stadt des Piraieus war eines Umbaues fähig; der Mauerkreis, 
welcher das weitläuftige Terrain von Munychia und der Unterstadt umfafste, 
war schwerlich schon ganz angefüllt und mit den hier ansäfsigen Metöken, 
welche seit Themistokles durch vielerlei Vortheile und manche Erleich- 
terungen der Ansiedlung herangezogen waren, brauchte man weniger Um- 
stände zu machen. Sonst war erst die Stadt da und dann die Mauer — 
hier wurde innerhalb der fertigen Ringmauer eine neue Stadt angelegt, eine 
der ersten Musterstädte der neuen Bauweise. Die Vögel des Aristophanes 
zeigen uns, welches Interesse das damalige Athen für die Kunst der ratio- 
nellen Stadtanlage hatte. 

Die künstlichen Synoikismen des Epaminondas gaben Veranlassung in 
Griechenland und namentlich in dem Theile, welcher den neuern Fortschrit- 
ten des hellenischen Geistes am meisten fremd geblieben war, im Pelopon- 
nese, moderne Städte anzulegen und bei Messene finden wir eine eigene 
Klasse von Werkmeistern thätig, deren Kunst und Wissenschaft die Rhymo- 
tomie zum Gegenstande hatte (@vöges eis reym Frevwreüs nurarewverSen zul 
einias zul lea oirodouels Tu nal ra TeiyM egißarrer Su Paus. IV 26. Vergl. die 
eurroyia rn pumorspias bei Diodor und C. Fr. Hermann de Hippodamo p. 56). 
Die Zeit Alexanders und seiner Nachfolger brachte diese Richtung zur voll- 
sten Entfaltung und führte die dem Morgenlande abgelernte Kunst des städti- 
schen Strafsenbaus, durch griechischen Geist veredelt, von Neuem in das 
Morgenland zurück. 

Was auf diesem Felde geleistet wurde, zeigen vor allen andern die 
Städte Syriens, Antiocheia und die bei Gelegenheit der syrischen Eisenbahn- 
entwürfe neu entdeckte Wunderstadt Seleukeia, das Emporion der Antio- 


Pp2 


300 Cvuxrrtıvs: 


cheer. Hier finden wir nicht mehr den bescheidenen Natursinn der Hellenen, 
welche ihre Wohnräume überall nach Anleitung der gegebenen Terrainver- 
hältnisse einrichteten; sondern mit einem despotischen Unternehmungsgeiste, 
welchem gegenüber gar keine Schwierigkeiten bestehen, werden ganz ver- 
schiedene Ortlichkeiten, die steilsten Bergränder und tiefe Sumpfebenen zu 
einer Stadt vereinigt; über ausgefüllte Felsklüfte ziehen die breiten Fahr- 
strafsen von einem Stadtende zum anderen; wilde Wasser werden in Kanäle 
gefalst und das Kanalbett liegt im Grunde eines 150 Fufs tiefen, 1700 Schritt 
langen Felsdurchschnitts, der zum Theil offen und von Brücken überwölbt, 
zum Theil als Tunnel (&@gvf »gurrn Diodor II 13), das Bergwasser durch 
die ganze Stadt hinabführt in den künstlich ausgegrabenen Hafen, den es 
fortwährend mit frischem Wasser füllt und rein spült. Das Nähere über diese 
grofsartigen Anlagen in Seleukeia giebt jetzt nach den englischen Berichten 
Ritter’s Erdkunde XVII S. 1237 ff. Uber Antiocheia: Müller’s Antiq. An- 
tiochenae. Alle Hauptstrafsen waren von mehrfachen Säulengängen einge- 
fafst, so dafs man vor Sonne und Regen geschützt die ganze Stadt durch- 
wandeln konnte. Diese Hallen oder Lauben nannte man in Byzanz eußorcı, 
die nach den fürstlichen Erbauern ihren Namen hatten. Sie wurden in 
einem gröfseren Zusammenhange ausgeführt und unter Theodosios II. zählte 
Byzanz 52 solcher meistens in ununterbrochener Verbindung stehender 
ußorcı;, sie hatten zum Theile zwei Stockwerke, die durch Steintreppen mit 
einander verbunden waren. Siehe Skarlatos Konstantinupolis S. 111. 
Inmitten dieser orientalischen Städtepracht treten uns dann wieder 
die einfachsten Symbole griechischer Kunst entgegen. So stand im Kreuz- 
punkte (rergaodi«) der Hauptstrafsen zu Antiocheia, Alexandreia, Nikaia, By- 
zantion der in Stein ausgehauene Omphalos. Die Seleucidenmünzen zei- 
gen ihn mit Binden umwunden, Apollon auf ihm sitzend, die Pfeile zur Erde 
senkend, zum Zeichen seiner gnädigen Gesinnung. Müller Antig. Antioch. 
Ip. 43. Was aber das weitverbreitete Steinsymbol des Omphalos eigentlich 
bedeute, ist so viel ich weifs noch nirgends nachgewiesen. Mir scheint der 
Omphalos nichts Anderes zu sein, als das im ovalen Steine dargestellte Berg- 
haupt, welches aus der deukalionischen Fluth emporragte, der Sammelort 
der geretteten Menschen, der Ausgangspunkt einer neuen Menschengeschichte. 
Darum ist er das schönste Bild und Unterpfand göttlicher Gnade, dem 


Zur Geschichte des W. egebaus bei den Griechen. 301 


weltrettenden Zeus heilig sowohl wie dem seine Gnade verkündenden 
Apollon, welche beide in dieser Beziehung Phyxios und Lykoreus heifsen. 
Siehe OÖ. Jahn über Lykoreus. Darum ist der Omphalos zugleich der 
Gaia geweiht, denn er bezeichnet ja die gerettete Erde und weil dieselbe 
immer von Neuem wieder durch menschliche Schuld befleckt wird, so wird 
sie durch das über den Omphalos hinabfliefsende Opferblut im Bilde gerei- 
nigt und gesühnt. Darum endlich ist der Omphalos der Erde Mittelpunkt, 
an welchem sich die vom Zeus ausgesendeten Adler begegnen, weil er das 
inmitten der Wasserfläche zuerst freigewordene Berghaupt bezeichnet, und 
wie sich zu jenem Berghaupte einst die Menschen aus den Wasserwogen 
retteten, so fliehen die Schuldbeladenen und Geängsteten an den Ompha- 
los des Apollon; er ist der Urheber einer neuen sittlichen Weltordnung, 
ebenso wie er die sichtbare Welt gelichtet, die Wege gebahnt und das Zu- 
sammenwohnen der Menschen geregelt hat. 


302 CurtTıvs: 


Übersicht des Inhalts. 


Der Wegebau in seinem Verhältnisse zur hellenischen Cultur 
Bahnung der Wege — Anfang der Landescultur } ü 
Phönizischer Einfluls. Felswege und Dammwege 
Herakles in Pheneos, die Gephyräer in Böotien } 
Das homerische Griechenland On en 1; 
Das geschichtliche Griechenland und seine realen ; 
Heilige Stralsen . B 
und die bei aendeinen Be Technik a a Wege: 
nebst der darauf bezüglichen Terminologie 
Gattungen der heiligen Wege. 
1. Die ursprünglichen Verbreitungswege gewisser Religionen (nament- 
lich der apollinischen) . ET? 3 BR 
. Die durch politischen Synoikismos veranlalsten Verihdingen älte- 
rer und jüngerer Heiligthümer 
Sagen, Gebräuche, rechtliche Bestimmungen, auf die Heiligen use Bezüglich! 
Amphiktyonische Einrichtungen. Eigenthumsverhältnisse 
Ausstattung der heiligen Wege. 
Anfangspunkte (namentlich der attischen Pythias) . 
Stationen unterwegs. Wallfahrtsplätze 
Tempelzugänge; Statuen am Wege 
Prozessionsthore. Namhafte Tempelstralsen . 
Die profanen Wege in ihren Bea zum öffentlichen er 
als Gränzlinien u. s. w. 2 a 
als Gegenstand der Velalung in Seen En A 
Die Wegegötter und ihre zur Ausstattung der Wege benutzten Symbole, ale 
attischen Hermen etc. A 
Fulswege (Treppenwege) mit Rastörtern 
Baumpflanzungen, Ausweicheplätze u. s. w. . 
Schriftliche Wegedenkmäler . 
Die Gräberstralsen der Griechen: 
der Gräber Anlage neben den Stralsen B 
ihre auf den Weg bezüglichen Inschriften (Wandergrüßse) 


. 211-213 


213-217 


217-218 
218-219 
219-220 


220-226 


227-229 


229-230 


230-234 


234-236 
236-238 
238-240 
240-242 


243-246 
246-248 


248-252 
252-254 
254-256 
256-258 


258-264 
264-265 


Zur Geschichte des Wegebaus bei den Griechen. 


die öffentlichen Begräbnilsplätze, namentlich des Kerameikos 
und ihr Verhältnils zum Staate . 
die Gräber an den Thoren ren, Mi 
Ringmauer und Stadtthore in ihren Beaehngen zum Wegebau 
Anlage der Thorgänge. Haupt- und Nebenthore . 
Brunnen, Bäder, Sitze u. s. w. an den Thorwegen ; i 
Doppelwege (fornices) der alten Thore und ihre re Be Ein- und 
Ausgehen; das attische Dipylon . 
Thorwege in den Stralsen; Marktthore, eneatlich ee Teipylon de Aikens 
Archegetis in Athen 
Thorinschriften auf. den Weg bezüglich (Arhribis,, Kailiesy) 
Thoreingänge zu Grundstücken und Landschaften . 
Religiös-symbolische Ausstattung der Thorwege Vhorgänn) 
Namen der griechischen Stadtthore 5 
Städtische Stralsen; ihre Anlage und Besukichugeng 
Absonderung des Privaten und Öffentlichen E 
Wohnungsbezeichnungen in den alten Städten . 
Namen und Anlage der städtischen Stralsen, auf Goriesdienst Besiglich ne) 
Reform des hellenischen Stralsenbaus . 


im ic 


303 


. 265-267 


267-268 
269-270 
271-274 
274-277 


277-279 


279-282 


282-286 
2856-288 
288-289 
289-290 
290-291 
291-293 
293-294 
294-296 
296-298 
298-301 


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UBER DIE NAMEN DES DONNERS. 


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h"- JACOB Ram. 


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[gelesen in der akademie der wissenschaften am 12 mai 1853.] 


W. alle urwörter der sprache aus sinnlicher anschauung entsprangen, sind 
auch die ersten götter des heidenthums von dem eindruck herzuleiten, den 
mächtige naturkräfte in der weichen, empfänglichen seele des menschen 
hinterlieszen und untilgbar festigten. ihm, der alle irdischen dinge zu be- 
herschen den mut und das vermögen bei sich fühlte, stand die höhere, sei- 
nem willen ungehorsame gewalt jener erscheinungen helfend oder schädigend 
gegenüber, und er beugte sich vor ihnen in ehrfurcht oder schauer. die 
unnahbare wölbung des himmels, an welchem sonne und mond nach geord- 
netem wechsel leuchteten, quellen aus dem felsgestein sprudelnd und rastlos 
rieselnd, stäubende wasserfälle und wirbel, die knisternde, zehrende flamme, 
das laute gekrach des donners, der einen blitzenden boten voraus entsandte, 
alles muste des menschen eutzücktes, erschüttertes herz zu frommen empfin- 
dungen aufregen und ihn seine abhängigkeit von ihm überlegnen wesen ge- 
wahren lassen, um deren gunst er zu werben, deren zorn er zu fürchten hatte. 
Sie selbst aber dachte er sich lange in keiner andern gestalt als in der sie 
ihm sichtbar wurden. so nahe es auch lag bildlich zu vergleichen, die sonne 
das allsehende auge des tages, den mond das der nacht zu nennen, dem flusz 
arme, haupt und mund, dem feuer zunge beizulegen, im donner die stimme 
gottes zu hören; war es doch ein viel stärkerer sprung von der wahrheit des 
baren anblicks, dasz die phantasie allmälich diesen naturereignissen volle 
menschliche bildung aneignete und leiblich gestaltete götter der sonne, des 
mondes, wassers, feuers und donners zu schaffen begann. um solcher ge- 
stalt willen rückten sie dem menschengeschlecht näher, hbandelten und ver- 
hielten sich nun auch in menschen weise, zugleich aber wichen sie von ihrer 
ursprünglichen, einfachen bedeutung ab. 
Philos.- histor. Kl. 1854. Qgq 


306 J. Grımm 


Es scheint allen mythologischen forschungen geboten, von jenen alten, 
noch rohen und gestaltlosen, jedoch urkräftigen naturgöttern auszugehen und 
erst dann zu den menschlich nachgebildeten göttern vorzuschreiten, die dem 
kern in üppiger fülle entwuchsen. vorzugsweise zur wahrung und hand- 
habung dieses bedeutsamen unterschieds geeignet musz aber die deutsche 
mythologie sein und es ist den wichtigsten ergebnissen unserer geschichte 
beizuzählen, dasz unvordenkliche zeiten hindurch der germanische stamm, 
während die ihm verwandten zumeist in weltlichste vielgötterei versunken 
waren, seine aus dem hirtenleben hergebrachten einfachen naturgötter behielt 
und behauptete. wie golden klingen hier Caesars worte: deorum numero 
eos solos ducunt, quos cernunt, Solem et Vulcanum et Lunam: reliquos ne 
fama quidem acceperunt; andere würden zu nennen gewesen sein, auf die 
sich des Römers beobachtung nicht erstreckte. später noch nimmt Taeitus, 
der schon mehrere kennt, wahr was mit jener ansicht ganz ım einklang ist: 
ceterum nec cohibere parietibus deos, neque in ullam humani oris speciem 
assimilare ex magnitudine caelestium arbitrantur. lucos ac nemora conse- 
erant, deorumque nominibus appellant secretum illud, quod sola reverentia(!) 
vident. auch im templum Tanfanae, das übermütige feinde dem boden 
gleich machten, wird keine bildseule, sondern das heilige feuer gestanden 
baben, Tanfana war 'Erri@, Vesta, noch näher die skythische Tabiti, und 
Caesars bericht konnte leicht einen männlichen Vulcan an ihre stelle setzen. 
unter solchen göttern gedieh sittenreinheit und kraft, wie sie erstaunte Römer 
den im wald, nicht in städten lebenden Germanen, Galliern gegenüber, 
zuerkannten. 

Dieser altgermanische naturdienst bricht auch durch in einem schon 
den Griechen bekannten gegensatz zwischen alten und neuen göttern, welchen 
die edda zwischen riesen und asen ansetzt und mit den lebhaftesten zügen 
schildert. denn die riesen sind deutlich jene elementarische götterschar, 
die den schwächern, aber gewandteren, in engeren verkehr zu den menschen 
tretenden asen weichen und unterliegen musz. was in der zeit auf einander 
folgte, wird hier neben einander als im kampf begriffen dargestellt und der 
alte volksglaube zieht den kürzeren, eben wie auch in unsern volkssagen die 
riesen vor den helden das land räumen. 


(') est Iudaeam inter Syriamque Carmelus, ita vocant montem deumque, nec simulacrum 


deo aut templum, sic tradidere majores: ara tantum et reyerentia. hist. 2, 78. 


über die namen des donners. 307 


Ich erlese mir, um meine vorstellung von den alten naturmächten zu 
entfalten, unter ihnen den donner, aus welchem insgemein die erste und vor- 
nehmste gottheit aller gebildeten religionen entsprossen ist, und dessen ein- 
druck auf die menschen, so oft er sich Jährlich wiederholt, nichts an stärke 
und erhabenheit verloren hat. 

I. Ich hebe an mit den Finnen, ihre wollautige, reiche sprache steht 
zwar auszerhalb dem kreise der uns urverwandten, dennoch zu ihnen und 
namentlich den deutschen in unleugbarer berührung (!), deren erste ursachen 
noch verhüllt liegen. wenn unsere und ihre flexionen auf allen wegen von 
einander laufen, erzeigt sich in den wurzeln der wörter dafür häufig über- 
raschendes zusammentreffen, wie es auch der östlichen grenze finnischer und 
lappischer stämme an die gothischen und nordischen angemessen erscheint. 
alle diese völker stimmen in der benennung ihres höchsten gottes überein. 
dem finnischen jumala, estischen jummal, entspricht das tscheremissische 
juma (*), syrjänische jen (gen..jenlön), lappische jubmel, es hat ihnen heute 
die allgemeinheit des deutschen gott, slavischen bog, Lönnrot und Castren 
haben aber dargethan (?), dasz ihm die besondere bedeutung eines donner- 
gotts zum grunde liegt. Jumala schlieszt in sich jum oder jumu, jumaus, 
getöse, murren, donner (*), Jubmel enthält jubma sonus, murmur, tonitrus 
von der wurzel jubmat murmurare, tonare. die schluszsilbe la musz, scheint 
es, wie in andern eigennamen z. b. Kalevala, Manala als localendung ange- 
sehen werden, Jumala drückt mithin den ort des donners, den himmel aus 
und besagt ganz was das altn. Thrymheimr, donnerheim; da es natürlich war 
die vorstellung himmel auf den herrn des himmels anzuwenden, begreift sich 
leicht, dasz es auch von gott gebraucht wurde. Beide finnische philologen 
übersehn aber, dasz die ausdrücke jumaus und jubma ihres gleichen auch in 


(') siehe auslauf A. 


(?) nicht ein wotjakisches jümar, wie ich mythol. XXVIII annahm, Wiedemanns wotja- 
kische gramm. s. 306. 358 lehrt, dasz inmar gesagt wird, was sich freilich auf in himmel 
= syrjän. jen gott zurückführt. 


(?) Alex. Castrens vorlesungen über die finnische mythologie. aus dem schwed. über- 
tragen von A. Schiefner. Petersburg 1853. s. 12. 


(*) finn. jumi, jumo bezeichnet einen in der wand pochenden, surrenden todtenwurm, 


Qq2 


tarmes pulsatorius. 


308 J. Grimm 


unsrer sprache haben, wodurch die mythologische betrachtung ungemein er- 
weitert wird. Matth. 8, 1 verdeutscht Ulfilas °%%es mit iumjö, nun aber be- 
deuten 5%Ass und turba nicht nur auflauf und menge, sondern auch lärm, 
geräusch, gemurmel, wie es inmitten des zusammen laufenden volks sich er- 
hebt; da für 04Aes, rAySos, Aacs sonst das goth. managei gesetzt wird, sollte 
diesmal iumjö den begrif des gesurres der menge hervorheben, und warum 
hätte es anderwärts nicht auch das murren des donners bezeichnen kön- 
nen? (!) des gothischen wortes reiner diphthong läszt uns ein starkes iuman 
aum uman ahnen, das sonare, tonare, murmurare, ejulare bedeutete und im 
altn. ymi grandisonus, ymr [remitus, ymja umdi fremere, sonare, aumr miser 
= ejulans erwünschteste bestätigung erlangt. Noch mehr, Ymir ist in den 
eddischen liedern einer der vorragendsten urriesen, der gleich in den beginn 
und die schöpfung aller dinge verflochten wird, was sollte sein name, wie 
freilich noch unerkannt blieb, anders ausdrücken als die göttliche naturkraft 
des donners, so dasz man befugt ist ihn unmittelbar neben Jumala zu stellen? 
ihm aber würde auch bei den Gothen eine donnergöttin TJumjö entsprochen 
haben und ein donnergott Jumja, wenn aus der weiblichen form auf die 
männliche, wie umgekehrt aus frauja auf fraujö (= Freyja) geschlossen wer- 
den darf. dem altn. adj. aumr gemens läszt sich ahd. jJämar, ämor, ags. 
geomor, maestus, gemens gleichsetzen, deren anlaut sich wie in Jumala con- 
sonantierte, was in so manchen wörtern geschah (z. b. dem goth. jus vos, 
sunjus für ius, sunius). eos geomre Iyft Cedm. 205, 4 meint geradezu die 
seufzende, heulende, sausende, murmelnde luft. wenn aber unser jammer, 
ahd. jämar verderbt ist aus iamar, iomar, wird auch ein ahd. ioman öm umun 
und ein subst. Iomo, Iomä in dunkle zeit zurück gefolgert werden mögen (?). 

Die erwägung dieses uralten und bedeutsamen verbums scheint mit 
allem dem keineswegs erschöpft. da die vorstellung des tons und schalls 
unmittelbar an die der erregten luft reicht, so begreift man, wie auch das 
littauische umaras (mit drei kurzen silben auszusprechen) wirbelwind und 


(') vgl. gal. iomad multus, iomadaidh multitudo, iomain agitare, turbare, iomaghaoth 
turbo. ähnlich im irischen. 


(?) eine bestätigung der von Ymir gegebnen deutung ist auch aus seinem nebennamen 
Örgelmir und dessen nachkommen Thrudgelmir und Bergelmir zu entnehmen, da in gelmir 
wiederum die vorstellung galm sonitus, fragor enthalten ist. örgelmir = urdonnerer. 


über die namen des donner:s. 309 


ungestümen windstosz ausdrückend ganz unser Jjammer zu sein vermag. ihm 
zur seite findet sich ein adjectivum umarus ungestüm, hastig und das einfache 
umas schnell, plötzlich, d.h. windschnell. Hieraus aber darf geradezu ein 
der littauischen mit allen slavischen sprachen gemeines, weit verbreitetes und 
nur noch abstract verwandtes wort erklärt werden. das littauische umas ist 
sinn, verstand, gemüt, seele, der pl. umai drückt aus sinne, gedanken. allen 
Slaven bedeutet oum, um geist und seele, niemand hat bisher nachgewiesen, 
was ein so schönes wort ursprünglich meine, es musz, wie unser geist und 
athem, nichts anders aussagen als wehen, wind und luftbewegung, spiritus 
ubi vult spirat, oder nach unserm Otfried: 
ther geist ther bläsit stillo thara imo ist muatwillo. 

um, umas ist die göttliche, in wind und wetter rege kraft und die persönlich 
gedachten Iumala und Iumjö bekennen dieselbe wurzel, wir sehen die ein- 
stimmige vorstellung des erhabensten gottes unter Finnen, Littauern, Slaven, 
Gothen und Scandinaven einheimisch. im sanskrit zeigt sich um nur als 
bloszer ausruf, unserm ach! vergleichbar, auch wird Umä als frauenname an- 
geführt, dessen bedeutung entgeht. 

II. Noch ein andres goth. wort hätte anspruch auf gleichen sinn mit 
dem eben erörterten iumjö, nemlich hiuhma m., das wiederum für &yAcs 
oder r?4Sos verwendet wird Matth. 8, 18. Luc. 1, 10. 5, 15. 14, 25, zwei- 
mal hiuma Luc. 6, 17. 8, 4 geschrieben ist. welcher von diesen schreibun- 
gen man den vorzug geben wolle, beide führen gleich dringlich auf die ver- 
mutung, däsz auch hier der goth. ausdruck die bedeutung von geräusch habe 
und beide leiten uns zu einem andern eddischen riesen Hymir, der mit Thor 
wegen des kessels, wie Thrymr wegen des hammers in streit gerieth, jedes- 
mal von dem asen besiegt wurde, weil die alte naturkraft dem jungen gott 
zu weichen bestimmt ist. im wörterbuch steht hüm erepusculum, hüma 
vesperascere, hyma dormiturire, humma admurmurare angegeben, welches 
letzte dem vorhin zu Ymir beigebrachten ymja entspricht. mit dem begrif der 
einbrechenden, überfallenden nacht liesze sich leicht die vorstellung eines 
geräusches verknüpfen, wie das herannahende aus der ferne murrende ge- 
witter dunkel und finsternis mit sich führt. entscheidender wird, dasz von 
neuem die finnische sprache in ähnlichen wörtern den sinn von donner und 
geräusch darbietet, wobei zu erwägen ist was unter VIII über hiuhma bezüg- 
lich auf hiufan ejulare gesagt werden soll. humaus oder huma drückt aus 


310 J. Grimm 


susurrus, murmur, bombus, humaan murmur edo, humahdan murmur subitum 
cieo, huuhmadun obmurmuro und mit verschobnem laut kumaus sonus subi- 
tus, clangor, kumahdan resono, tundo, ferio, kaum darf noch in zweifel stehn, 
dasz im goth. iumj6 und hiuhma, hiuma dieselbe vorstellung zu suchen sei, 
die sich in den finnischen ausdrücken offenbart. die bedeutsamkeit der 
nordischen donnerriesen Ymir und Hymir wird durch den nachgewiesenen 
gothischen und finnischen einklang auf das doppelte erhöht. es ist dies eine 
kleine, aber wichtige entdeckung für unsere älteste mythologie überhaupt, 
und manches musz sich daraus folgern lassen. 

III. Man könnte einwerfen, in diesen gothischen wörtern sei nur der 
begrif des geräusches, der turba, nicht der bestimmte des donners enthalten; 
bei einem dritten, noch merkwürdigeren ausdruck wird ein solches bedenken 
gar nicht obwalten. Ulfilas, der im alten testament das wort donner nach 
seiner vollen sinnlichen bedeutung zu verdeutschen gehabt hätte, dann auch 
in der offenbarung Johannis, wenn er zu deren übertragung gelangte, wieder- 
holentlich darauf gestoszen sein würde, liefert es in unsern bruchstücken nur 
zweimal, nemlich Mare. 3, 17 und Joh. 12, 29, beidemal unter eigenthüm- 
lichen bezügen des textes selbst, auf die ich im verfolg zurückkommen werde. 
in der ersten stelle gibt er den zunamen der Zebedaer Boanerges, 0 Errıw viol 
Boovräs, vulg. quod est filii tonitrui, Ppata ist sunjus beihvöns, und Joh. 12, 
29 Aeyev Raevray yeyevevaı, vulg, dieebat tonitruum factum esse, qepun beihvön 
vairban. er schlieszt sich also darin näher an den griechischen text an, dasz 
er ein weibliches substantiv wie Raovrn, nicht ein männliches wie tonitrus 
oder unser heutiges donner verwendet. sein beihvö, wenn man dahinter, 
wie hinter donner, ein höheres wesen zu vermuten hat, läszt sich als göttin, 
nicht als gott an, und die donnerin Theihvö stände auf gleicher reihe mit 
Iumjö. was aber vor allem ist aus diesem beihvö sprachlich zu machen? 
die buchstaben gemahnen an leihvan deiwader, ahd. lihan, denn das dem goth. 
h folgende v verliert sich im ahd. und aus saihvan wird söhan, aus ahva aha, 
folglich wäre beihvö in ahd. dihä, oder nach heutiger aussprache umzuschrei- 
ben in deihe. unserm deihen, gedeihen, ahd. dihan entspricht aber goth. 
peihan erescere, ohne h, steht also von beihvö ab und es schiene auch schwer 
aus der vorstellung des gedeihens und wachsens die des donners ungezwun- 
gen herzuleiten. Zunächst ist uns nochmals die finnische sprache zu auskunft 
und hülfe bereit. wie jumaus, humaus, kumaus heiszt auch teuhaus strepitus, 


über die namen des donners. 311 


tumultus, tohu strepitus, tohina sonus tumultuantium, tohotan sonum cieo, 
touhaan strepo, touhina was tohina, tomu sonus gravis, tumultus, pulvis, 
tuhoan tumeo, reprimo, tuhutan sonum sibilum cieo u. a. m. der waltende 
vocal ist unverkennbar u, o, ablautend in eu, ou und liesze statt des goth. 
ei ein iu gewarten, doch nie findet sich hy nach iu; war biuhvö dem goth. 
organ zuwider und ward es zu beihvö? die wurzel scheint Piuhan premere, 
wie sie noch im ahd. diuhan aufzuweisen ist. ich gewahre auch eines seltnen 
ahd. frauennamens Gartdiuhä (Graff 4, 253. 5, 219), in dessen zweitem theil 
diuhä = goth. peihvö enthalten scheint, und den ich deute “die im haus, auf 
der erde, in der welt donnernde‘, offenbar eine donnergöttin, wie Theihvö, 
oder wenn man auf menschen auslegen wollte, wenigstens wolkendrängende 
zauberin, in jedem fall hat die benennung mythischen gehalt und ursprung. 
ob sich der gleich vereinzelt auftretende männliche name Diho (Graff 5, 216) 
mit Diuhä einigen lasse, müssen weitere beispiele beider formen entscheiden. 
Gart mag an die altnordische Gerdr und noch an Thorgerdr, Freygerdr (Frö- 
gertha bei Saxo) klingen. 

Vonnöthen wäre nun in die beschaffenheit dieses piuhan, diuhan und 
touhaan näher einzudringen. bedenkt man das schwanken finnischer inlaute 
zwischen h und s (mehi und mesi honig, hanhi gans, tuhat tausend u. s. w.), 
so stimmte zu touhaan sonare das freilich sehr vereinzelt stehende skr. tus 
(Bopps gloss. s. 155°), noch mehr das altn. bysia proruere, bys tumultus, 
strepitus, Pausn strepitus tumultus, das ahd. dösön sonare, unser tosen 
(Graff 5, 229). dagegen hat ahd. diuhan, dühan die bedeutung von premere. 
cogere, tundere, wie sie auch dem nnl. douwen eigen ist. ahd. diuhil ferrum 
rude, nhd. deuhel (Schmeller I, 363) scheint von seiner rohen bearbeitung 
so zu heiszen, sehr treffend erklärt sich ahd. dümo, nhd. daume, ags. püma 
aus dühmo von dühan, weil die hand mit dem daumen aufdrückt (!); die 
goth. form würde wahrscheinlich lauten piuhma, und da der donner durch 
spannung oder druck der luft hervorgebracht wird, so fänden jenes diuhä 
und peihvö ihre befriedigende erklärung. vielleicht lieszen sich damit selbst 
die sformen vereinbaren und der schall überhaupt aus der gedrückten und 
gestosznen luft verstehn. 

IV. Die vorstellung premere möchte ich hier um so weniger fahren 
lassen, als dadurch mittel an hand gegeben werden, andere mit gleichem 


(') vgl. auslauf B. 


312 J. Grimm 


lingualanlaut versehene ausdrücke des donners den wurzeln tus oder tuh zu 
verknüpfen. 

Unser gewöhnliches donner lautete mhd. doner, ahd. donar, ags. 
bunor, welche zugleich für den namen des heidnischen gottes dienen und 
als solche in Donnerstag, dem namen des fünften wochentags, so wie den 
ortsnamen Donnersberg, Donnerseiche, Donnersbühel, Donnersmark und 
ähnlichen heute fortleben. in diesem donar liegt zunächst die wurzel deh- 
nen, goth. panjan, ahd. dennan, mhd. dennen, denen, skr. tan, gr. ravuuaı, 
reivw, lat. tendo, wiederum weil der donner eine spannung der luft ist und 
dehnen dem diuhen, drücken gleichsteht: 

ots re Zeig Auırara rewy. 1. 16, 365. 

Zeopuges BaScen Aaıramı rurrwv. 11, 306. 
Zeus spannt den sturm, der westwind schlägt mit dem sturm, wie rurrew für 
sich schlagen, stoszen, prasseln, donnern, »rurew lärmen, KrUmes was jenes 
beihvö. schall und krach folgen dem schlag oder stosz unmittelbar. Es ist 
wol die frage, ob der sturmriese Typhon, den man aus rUpw, dampfe, skr. 
dhüp erklärt, nicht vielmehr auf suzrw, skr. tup, tubh zurückzuleiten sei? 
in den dreisilbigen formen Tupweus, Tupawv ist kurzes ypsilon, in den zwei- 
silbigen langes. der Tipws wäre gleichsam ein rerupws, der im Aetna häm- 
mert, donner und lärm erregt, ein Ymir und Hymir. 

Dem lateinischen aus rovos (von reww) weiter gebildeten tonare (') 
ist im substantiv tonitrus noch tr zugetreten, wodurch auch in andern wörtern 
die vorstellung eines geräths oder werkzeugs ausgedrückt wird, z. b. in ful- 
getra, pharetra, feretrum, regergov, aratrum pflug, skr. aritra ruder, in wel- 
chem ruder, ahd. ruodar ein identisches der, dar enthalten scheint. das d 
in tendo gleicht unsrer nebenform donder, die nnl. allgemein herscht, viel- 
leicht dem altn. undr, arcus, weil der boge gespannt wird, merkwürdig 
steht auch Thundr unter Odins beinamen. A 

Ferner, wie jenem rurrw in zrurew und »ruUros k vortrat, verstärkt sich 
tan im sanskrit durch anlautendes s und stan ist in dieser sprache der her- 
schende ausdruck für tonare, stanajitnu für donner und wolke, aus welcher 
donner und blitz sich entladen. deutlich zu erkennen ist aber dieses stan 
im griech. reivev premere, wiederum der vorstellung von diuhan, und 


(') skr. dhvan weicht doch von jenem tan expandere ab. 


über dienamen des donners. 313 


orevrwg bezeichnet den donnerer. littauisches sten&ti begegnet unserm stöh- 
nen, ächzen und staunen, franz. etonner, estonner, gleichsam verdonnert, 
angedonnert sein, auch auf gemere, ejulare hätte vorhin altn. aumr, ags. 
geomor geleitet. in tan, stan, banjan, unserm dehnen wie stöhnen zeigt sich 
ganz die selbe folge der wurzelbuchstaben t und n (!); in ruros schlag und 
schall bin ich geneigt unmittelbare berührung mit beihvö und diuhä zu er- 
blicken, da rixes hammer leicht mit ruros schlag, das werkzeug mit der wir- 
kung zusammenhängt, neben rUrrw ein verschollenes rurrw gedacht werden 
dürfte, das näher zu diuha stimmte. das k in ruxcs verhält sich zum hv in 
beihvö wie xoreges zu hvabar. einigen sich die wurzeln tus, tuh, tuk, tup, 
tan und tund auf höherem standpunct, so kann nicht befremden, dasz teu- 
haus, beihvö, diuhä, rUxcs, rurcs für ein und dieselbe sinnliche vorstellung 
gerecht sind, wie es auch iumjö, jumaus, hiuma und humaus waren, wenn 
schon einzelnen der stärkste begrif verloren gehn und nur ein geschwächter 
verbleiben konnte. 

V. Überaus merkwürdig stellt sich den formen donar und Ppunor 
deutscher zunge ein keltisches toran und taran zur seite, in welchen nur n 
und r ihre stelle getauscht haben; man wird eingestehn müssen, dasz durch 
solchen voraustritt eines rollenden r die vorstellung des rasselnden donners 
an kraft gewinne. taran klingt krachender als donar mit nachhallendem r. 
Einer keltischen gottheit Taran versichert uns schon Lucans ausdrückliches 
zeugnis in den bekannten versen 1, 440. 441, die sie neben Teutates und 
Hesus nennen: 

Teutates, horrensque feris altaribus Hesus, 

et Taranis scythicae non mitior ara Dianae. 
bis auf heute drückt taran in cambrischer und welscher, toran in irischer, 
torrunn in galischer sprache lärm, gekrach und donner aus. jene Taran, weil 
er sie mit Diana gleich stellt, scheint der Römer weiblich aufzufassen, und 
das welsche taran (armor. kurun) wird auch als f., das irische toran, galische 
torrunn hingegen als m. verzeichnet, gott oder göttin sind hier gleichviel. 
mit angelehntem kehllaut gilt auch galisches tairneach, tairneanach m., wie 
man auf inschriften (am Oberrhein und an der Mosel) einen deus Taranucnus 


(') auch finn. panen, das sonst dem lat. ponere gleicht, entfaltet unter vielen bedeutun- 
gen, die des schalls, und Ukko panee heiszt wiederum tonitrus tonat. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Rr 


314 J. Grımm 


oder Taranucus gefunden hat (Zeusz s. 774). ein Ternodorense castrum, 
im bisthum Langres nennt uns Gregor von Tours 5, 5, heute führt es den 
richtigen namen Tonnerre, ein altes Taranodurum, der ganze landstrich hiesz 
le T'onnerrois (?), gerade wie wir oben ein Thrymheim erkannten. wie Ta- 
ranodorum im gebiet der Lingonen lag bekanntlich der Donnersberg in dem 
der deutschen Vangionen, worin von neuem die verwandtschaft zwischem 
keltischem und deutschem cultus vorbricht. 

Vor allen dingen musz dies keltische Taran und Toran, Torun hin zu 
der in Scandinavien wurzelnden benennung des donnergottes 'Thorr leiten, 
dem man gemeinlich ö gibt, besser o lassen würde, wie es in den zusammen- 
setzungen Thorbrand, Thorfinn, Thorodd, Thormöd behalten ist. ich habe 
früher gesucht, Thor unmittelbar aus Donar durch bloszen ausstosz des n 
zu erklären, doch scheint beispiellos, dasz inlautendes n auf solche weise in 
altnordischer mundart vor r schwinde, so gewöhnlich es vor s geschieht (äs = 
ans, bäs = bans). natürlicher bleibt also Thorr ganz zu Taran zu stellen, 
mit rr für rn, wie in sterro für sterno; zwischen dem nordischen und kelti- 
schen sprachzweig bestehn auch sonst unleugbare berührungen. neben Thor 
erscheint zugleich der frauenname Thörunn, gen. Thörunnar, dem ich mythi- 
schen ursprung zutraue und willkommen begegnet die göttin Taran jener 
Iumjö, Theihvö und Gartdiuhä, wir werden bald sehen, noch andern. In 
den veden soll Taranis beiname des donnergottes Indra sein. 

VI. Es leuchtet ein, dasz gleich den Finnen, Deutschen, Römern 
und Indern auch die Kelten vom schall ausgehen, wenn sie die wirksamkeit 
dieser gottheit in namen fassen; nicht anders im grunde verfahren Griechen 
und Slaven, da sie ähnlich lautenden benennungen mehr den sinn des treffen- 
den, einschlagenden donners beilegen, die handlung selbst vor der wirkung 
heraus heben, wie wir vorhin schon im beispiel von xrumes und ruros gewahr- 
ten. Thor wirft aus der wetterwolke seinen hammer oder keil und schlägt 
krachend ein. 

Das altslavische Perun reicht, wie unser Donar, tief in die heidnische 
zeit zurück, den Polen lautet es Piorun, den Böhmen Perun, Peraun und 
seine herleitung von prati, im praesens peru ferio, tundo, scindo, conculco, 


(*) chartes bourguignonnes inedites des 9. 10 et 11 siecles, par Joseph Garnier (mem. 
pr@sentes A l’academie. tome 2. Paris 1849) p. 51, 77. 


über die namen des donners. 315 


womit das lat. ferire, ahd. perian, mhd. bern identisch ist, liegt auf der hand. 
es ist der treffende, schlagende donnergott, zu bezeichnung des schallenden, 
tosenden donners dienen andere. 

Diesem Perun entspricht, nur mit geändertem anlaut, das weibliche 
kurun (den umständen nach gurun), welches die armorischen Kelten statt 
Torun setzen: kou6zed eo ar gurun war va zi, der donner ist in mein haus 
gefahren. nach Villemarque soll man auch kudurun aussprechen hören. 
Vorzüglich aber gleicht hier das griechische HEDaUvoS, zwar nirgend mehr be- 
nennung eines donnernden gottes, nur des von ihm geschleuderten, zerrei- 
szenden blitzstrahls. an der wurzel xeıw, tondere, scindere, wozu auch 
nEgas, das stoszende, brechende horn fällt, wird sich nicht zweifeln lassen, 
doch steht die bildung negauves in der sprache ohne alle analogie und unent- 
hüllt. mir wenigstens ist gar kein anderer griechischer name dieser ableitung 
bekannt. denn in @auvcs schmelzofen hängt die gestalt näher an der wurzel 
selbst. ebenso einsam liegt unter den verben das einzige &iavvw, während 
nomina und verba auf «wos, awa, aivw in menge sich darbieten. das gesetz 
der ableitungen «uvcs, avvw ist zurückgetreten, musz aber nothwendig von der 
lautreihe u, wie «vw von i ausgehen, so dasz dem «vvw unmittelbar das vvw 
der verba BaSvvu, Lagvvw, nduvu und aller ähnlichen begegnet, die sichtbar 
von BuSus Bagus dis stammen. erwägen wir nun, nach dem umschlag der 
ulaute in den ilaut (!), dasz von yAvzus yAvzamw für yAvzuvw eintrat, von 
üdvs aber rduvw haftete, so wird auch das einfache kurze v der steigerung in «u 
fähig, folglich neben yAvzıvw ein yAvzavvw, neben örguvu ein ärgavvw denkbar 
und manche aww lieszen sich umsetzen in «uvw. zegauves, nach solchen vor- 
aussetzungen allen, müste im hintergrund ein nEgus gehabt haben, welchem in 
der that das goth. hairus, alts. heru, altn. hiörr gladius entsprächen, diesen 
aber liegt goth. haurn, abd. horn, lat. cornu, skr. sringa unmittelbar ver- 
wandt, vielleicht auch ist das altn. hyrr ignis und goth. hauri pruna anzu- 
schlagen, da für schwert und lichtstrahl noch andere wörter gemeinschaftlich 
sind, vgl. zu goth. lauhmuni blitz altn. liomi, licht und sehwert. (?) war nEpUS 
schwert, strahl, pfeil, so ist nEgauvos der geschleuderte strahl oder hammer des 
donnergottes und dem donnergott zur seite stellt sich auch ein schwertgott. 

C 
( 


P} 8 ar E) Bi: ER De \ Be 
) EIvoL «09 FTARVUTVAES Eeywv Ev KErdt TaYEm 


s. auslauf C. 


gi2E7.0V Asregory. I. 14, 385. 


Rr2 


316 J. Grımm 


VII. Im keltischen Taranuenus sahen wir einen gutturallaut dem Taran 
hinzutreten, wie noch im galischen tairneach; auch diese verstärkung der ein- 
fachen wortform führt zu fruchtbaren analogien. denn gerade so verhält 
sich ein littauischer donnergott des namens Perkünas, in der lettischen sprache 
Pehrkons, zu dem slavischen Perun, selbst unter den Morduinen soll Porguini 
vorkommen, und an Perkunas schlieszen sich wiederum deutsche bildungen. 
in der nordischen mythologie heiszt Thors mutter, die göttliche erde Fiör- 
gyn, was unmittelbar auf eine donnergöttin Theihvö und Diuhä, die an macht 
ihrem sohne gleich kommt, ja in der zeit ihm vorangeht, gedeutet werden 
darf, und auch die Littauer wissen von einem weiblichen wesen Perkunatele. 
mit Fiörgyn aber stellt sich sicher zusammen das gothische fairguni, was bei 
Ulfilas der gewöhnliche ausdruck für berg ist, obschon aus bairgahei erhellt, 
dasz ihm bereits die verschobne form bairgs = ahd. perac, nhd. berg bekannt 
war. für gebirg und waldgebirg haftete aber noch fairguni, wie unter den 
Hochdeutschen und Angelsachsen ein firgun, firgen neben pere und beorg. 
umgekehrt hat in Norwegen bis auf heute die stadt Bergen, urkundlich Biör- 
gyn (gen. Biörgynjar, wie Fiörgyn Fiörgynjar) ein b angenommen. die ört- 
liche bedeutung von fairguni und berg scheint sogar die ältere und der per- 
sönlichen von Fiörgyn und Perkunas vorher gegangen, anders ausgedrückt, 
die donnernden götter jüngerer zeit haben im hintergrund ältere elementa- 
rische wesen, bergriesen, die mit erde und wald oder waldgebirge noch in 
festerem verband stehn. in berg und bergen ist die vorstellung des hegenden, 
bergenden enthalten, die von der des treffens oder schlagens in Perun absteht. 
den namen der stadt Bergen hat ein neuerer forscher (!), nach der schreibung 
Biörgvin, gedeutet aus vin, was einen behaglichen platz, weideplatz aus- 
drücke; kaum aber läszt sich das goth. neutrum fairguni dem f. vinja weide 
nähern, und fairguni gleicht als bildung von glitmuni, lauhmuni, gairuni, 
welche zwischen n. und f. schwanken. auszer Fiörgyn erscheint denn auch 
in der edda ein männlicher Fiorgyn, gen. Fiörgyns und Fiörgvins, welcher wol 
dazu berechtigte einen gothischen Fairguneis aufzustellen, um das volle gegen- 
bild von Perkunas zu empfangen. Fairguneis würde die vom berge niederfah- 
rende gottheit, das gewitter (litt. perkunija) bezeichnen, den auf der axgıs des 
Olymposthronenden Zeus. mit übergang des fin h dürfte selbst der name des 


(') P. A. Munch historisk-geographisk beskrivelse over Norge. Moss 1849. s. 30. 


über die namen des donner's. 317 


groszen waldgebirges ‘Egxuvios dgvuos zu fairguni und Fairguneis gehalten wer- 
den, wenn man nicht vorzieht jene aus goth. airkns, ahd. erchan, ags. eor- 
can herzuleiten. unsere vorfahren konnten sich ihren gott des donners nicht 
getrennt von wald und gebirge denken und an der stelle des slavischen Perun 
erwuchs ihnen Fairguneis und Fiörgyn, den Littauern Perkunas und Perku- 
natele; vor Donar und Thor erblichen später jene namen. mit Porguini und 
Perkunas scheint sich auch das ungr. dörges donner, mennydörges himmel- 
donner, egdörges dasselbe, dörög az &g, es donnert (') zu berühren. 

Eine allen diesen vergleichungen entgegen laufende deutung des goth. 
fairguni aus dem skr. parvata berg, dem sl. br’do elivus hat Bopp im glossar 
s. 212 vorgeschlagen, und Schweizer in Kuhns zeitschrift 1, 157 unter- 
stützt. dabei wird dem kehllaut in fairguni, also auch in berg keine rech- 
nung getragen und der nachgewiesne zusammenhang zwischen fairguni, Per- 
kunas, Perun, Taran, Taranucus geht unter. eher noch zu begründen scheint 
ein verhalt zwischen Perkunas, dem skr. Pärganja, regengott und dem arme- 
nischen jergin himmel, woneben aber auch wergin besteht, das man mit ouge- 
vos und skr. Varuna, dem gott der gewässer vergleicht (?), wie der regen vom 
himmel strömt. so viele berührungen der formen und begriffe flössen dann 
ineinander. 

VIII. Dem wechsel der anlautenden stummen consonanz in den wör- 
tern des schalls und donners kommen noch andere benennungen zu statten. 
die altn. sprache gewährt pruma für donner und gestöhn, pruma oder Prymja 
für donnern und seufzen, und in einem der herlichsten eddalieder ragt 
Thrymr hervor, der sich in besitz des donnerhammers gesetzt hat, dem er 
von Thor und Loki erst durch list wieder entwunden werden musz. hier 
stehn also beide donnergötter sich gegenüber, der natürliche und asische 
und es versteht sich, dasz dieser über jenen den sieg davon trägt. riesenland 
hat den namen 'Thrymheimr, was wir oben mit Jumala zusammenbielten. 
ein späteres schwedisches volkslied (Arwidsson no. 1) entstellt Thor in Tor- 
kar, Thrymr in Trolltram, d.i. trölla prymr. die Norweger sagen, wenn es 
donnert: torden skyder efter troll, Thor schieszt nach den riesen, und die 
Schweden verknüpfen Toren oder trollen im sprichwort. Thor verfolgt 
den alten donnerer als bitterster feind, er will nicht leiden, dasz er ihm ins 


(') Magyar mythologia, irta Ipolyi Arnold. Pest 1854 s. 10. 
(?) zur urgeschichte der Armenier. Berlin 1854 s. 12, 224. 29, 794. 


318 J. Grimm 


donneramt greife. aus Prymr entsprang das lappische tiermes, diermes für 
donner = pruma, und auch den ugrischen Ostjaken ist Torm, Turm, Torom 
bekannt (!), vgl. ungr. dörmögni murmeln, brummen. bemerkenswerth 
ist auch der eigenname Thrumketill, donnernder, brummender kessel (?), 
ganz wie Thörketill von gleicher bedeutung, diese mit ketill zusammenge- 
setzten namen verdienen ein andermal nähere mythische beleuchtung. Hymir 
war in des kessels, Thrymr in des hammers besitz. pruma und brymr schei- 
nen aber im ags. Prym cohors, turba enthalten, gerade wie iumjö und hiuma 
aus der vorstellung des donners und lärms in die der menge übertraten; ver- 
wandtliegen also buchstäblich lat. turma, turba und turbo sturmwind, gewitter. 

Nicht anders scheinen sich mittellateinisches und griechisches drungus, 
Öpouyyos, globus militum (Ducange 2, 943) zum gothischen drunjus bIoyıyos 
zu verhalten, das leicht in druggus entstellt werden könnte. man vergleiche 
nicht nur unser dröhnen, nnl. dreunen, sondern ital. trono, span. truono, 
neben tuono, wo sich das eingeschobne r dem in taran, toran neben tonus 
und tonitru als unserm donder, donner vergleicht. 

Allen Slaven ist grom” tonitru und gr'mjeti tonare, die Polen schrei- 
ben grom und gromic, die Böhmen hrom und hromiti, wiederum aber be- 
deutet gromada, hromada haufen und geräusch = iumjö. die einstimmung 
mit der gothischen, finnischen grundansicht kann nicht offenbarer sein. ich 
habe schon einmal bei anderer gelegenheit (?) unser haufe dem goth. hiufan 
Senveiv an die seite gestellt, es stünde zu hiuhma (für hiufma?) wie das vermutete 
juman zu iumjö6. zu grom sei noch bemerkt, dasz auch in deutschen land- 
strichen gesagt wird es grummelt, wenn aus der ferne her der donner murrt. 
ein Donnersberg in Steier heiszt Grimming, einer in Böhmen Hromolan. 
litt. grauja, es donnert, growimmas donner; ir. crom, cruim donner, franz. 
grommeler brummen. litt. Perkünas grauja, grumena, Perkunas donnert, wittert. 

Endlich auch lippenanlaute. ahd. präman pram, rugire, entspricht 
dem lat. fremere; prömo ist die brummfliege, mhd. brem, nhd. bremse vgl. 
finn. parma. das mhd. verbum tritt über in brimmen bram, das nhd. in 


(') Castren finn. mythol. s 50. 


(?) umgekehrt Hvergelmir, kesselrauschen, der mythische brunne. s. oben über Örgel- 
mir, Thrudgelmir. 


(?) über verbrennung der leichen. s. 221 (33). 


über die namen des donners. 319 


brummen, brummte, und ausdrücklich heiszt es: die wolken brummen, das 
gewitter brummt aus der ferne. Gr. Razuw was fremo, Bass fremitus, 
Bein zorn, schnauben, Baıuw die zürnende göttin, Hekate oder Persephone, 
Boouıcs, der lärmende, rauschende Bacchus, Bgevrn donner, Bgevr@v donnern, 
Bocvrns ein donnerschmiedender cyelops, wo sich nt auf die gewöhnliche 
weise aus m entfaltet. 

IX. Welchem philologen hat nicht das schwanken der anlaute in is 
xıs und 71, in m&s x@s Tas (rws), in quidquid und pidpid, in kataras noregcs 
hvabar und maregos zu schaffen gemacht? ebenso tauschen petora fidvor 
keturi quatuor rerroges rersages oder revre veure fünf quinque. was für wur- 
zeln soll man solchen formen setzen? einigemal ist ihre bedeutung nicht 
geradezu gleich, sondern im kehl- oder lippenanlaut frage, im zungenanlaut 
antwort gelegen, obwol auch gr. rıs fragt. niemand verkennt, dasz auch 
perun, kurun, negauvcs und taran, ebenso dasz Perkunas, Fiörgyn, Taranucus, 
dasz pruma tiermes grom freme geuw zueinander streben; niemand dasz die 
bildungen und bedeutungen von jumj6 jumaus umas hiuhma humaus kumaus 
tumor teuhaus beihvö diuhä vollkommne ähnlichkeit untereinander haben. 
ich will hier nachholen, dasz den Finnen auszerdem eine mit p anlautende 
form zusteht, denn sie sagen pauhaan wie teuhaan, pöho turgor wie tohu 
strepitus tumultus, aber auch noch paukaan tono, woher peukalo unser daume. 
diesem pauhaan, paukaan liesze sich sich unser bochen oder pochen, klopfen, 
stoszen wol vergleichen. beinahe durchgehends, so weit zu beobachten ver- 
gönnt ist, zeigen solche wörter einen übergang aus dem sinnlichen schall und 
ton in die abstraction von menge, schar oder haufe, einmal auch, und desto 
merkwürdiger den schritt aus der fülle des geräusches zur stillen sammlung 
des gedankens. 

Von ähnlichen wortbildungen ist es recht auf ähnliche und verwandte 
wurzeln zu schlieszen, unerlaubt wäre sie alle auf eine gleiche zurück zu 
führen; die verschiedenheit der menschlichen sprachen gründet sich eben 
darin, dasz jede derselben eine manigfaltigkeit von wurzeln niedergesetzt und 
entfaltet hat, die sich an näheren oder ferneren sprachen wunderbar abspie- 
gelt, in keiner von ihnen aufgeht. daraus folgt auch, dasz jede sprache ihre 
eignen gänge und pfade hat und nicht willkürlich aus ihnen gesprungen wer- 
den darf. jenes vedische taran, auf die skr. wurzel tr oder tar gebracht, 
würde den treffenden, für blitz als donnerkeil gerechten sinn des durchfah- 


320 J. Grımm 


rens zu gewähren scheinen; doch wer getraute sich Perun zu meot, mega, 
fairguni zu fair (unserm ver) zu fügen? da alle partikeln am ende selbst aus 
lebendiger wurzel sprieszen, so ist es gewinn, nach ihr zu graben und auch 
die partikel mit aus ıhr zu deuten. wie die gestirne des sonnensystems 
sich nicht nur um die sonne bewegen, sondern auch um ihre eigne achse dre- 
hen, musz den sprachen auszer dem groszen gesetz, das sie lenkt, auch noch 
ihr wärmerer eigener verhalt gelassen werden. erst indem sie wechselnde 
formen und bedeutungen mitten in den stetigen anerkennt, gewinnt die ety- 
mologische forschung ihre rechte freiheit. 

X. Ich schreite fort zu einer der ältesten frischesten auffassungen des 
donners, die zumal im volksglauben der völker gesucht werden musz, unter 
welchen sich die naturgötter am längsten behaupteten. 

Der erste und schönste bezug, den schutzbedürftig das menschliche 
herz auf die götter fand, war dasz es sie wie väter anbetete und überall wer- 
den sie als himmlische väter des sterblichen geschlechts verkündet. vorzugs- 
weise in dieser würde erscheinen aber die donnernden götter und damit ist 
an sich ihr oberster rang im himmel ausgesprochen. hohe berge, die ihr haupt 
in die wolken strecken und von welchen der donner niedersteigt, heiszen bei 
vielen völkern groszvater, Etzel, Attila (!), was neues licht verbreitet über 
Fairguneis und fairguni: donnerzott und donnersberg werden in der betrach- 
tung untrennbar, vom gebirge fährt der vater herab. Zevs raryg und Jupiter, 
wie es schon die namen unmittelbar enthalten, sind väter des himmels. die 
Finnen, wenn donner vernommen wird, sagen isäinen panee, der vater don- 
nert; Ukko panee, der groszvater donnert; Ukko pauhaa der groszvater toset, 
wie es auch heiszt tuuli pauhaa, der wind stürmt, aallot pauhaavat, die wogen 
rauschen; Ukko jyskyy, groszvater tobt. die Tschuwaschen asladı andat, 
der groszvater singt (auszer asladi drückt ihnen auch mung-asi beides grosz- 
vater und donner aus). die Lappen atjekuts klipma, dudna, väterchen 
kracht, tönt; aija Jutsa, groszvater schallt oder tönt. die Esten, wanna issa 
hüab, wanna essa wäljan mürrisejs, der alte vater drauszen brummt. die 
Littauer, d@waitis grauja, der liebe gott grummelt; die Letten wezzajs kahjäs, 
wezzajs tews barrahs, der alte vater hat sich auf die beine gemacht. auch 
die Baiern noch: der himmeltatl greint. anderwärts in Deutschland unser 
herrgott ist drauszen und zankt oder keift. 


©) Haupts zeitschrift 1, 26. 


über die namen des donners. 321 


Ukko, der name des finnischen donnergotts, bedeutet groszvater, alt- 
vater, greis, entsprechend dem ungr. agg greis, ostjakischen jJig vater, jaku- 
tischen aga, aka vater. taivahan ukko, altvater des himmels, war epithet für 
Jumala, den gott des himmels, und wiederum taivahan jumala epithet für 
Ukko.(') bedeutsam musz aber dieser finnische Ukko in Yggr, dem eddi- 
schen beinamen Odins anerkannt werden, und der identität von Jumala und 
Ymir tritt die von Ukko und Yggr festigend zur seite. 

XI. Wenn das heidenthum allen hohen göttern wagengespann bei- 
legt (?), so kann es nirgend passender sein als für den donner, dessen rollen 
ganz einem vorüberfahrenden schweren wagen gleicht. den Griechen er- 
schien die Bgovrn als oynua reü Aıcs. die snorrische edda stellt Asapörr und 
Okupörr als beinamen Thors nebeneinander, wahrscheinlich meint dieser 
den alten, elementarischen, jener den asischen gott, denn ihn gerade läszt 
sonst die edda (wie vorhin die Letten) zu fusz gehen. unterm volk herscht 
die vorstellung des wagengottes. die Schweden sagen: godgubben äker, der gute 
alte fährt, goffar kör, der gute vater fährt, den in ganz Schweden gangbaren 
ausdruck äska blitz verstehe man äsikkia, äsaka, fahren des goltes, der hier 
as genannt ist. darum heiszt das gewitter altn. reidarbruma, wagendonner, 
und der blitz oder donner selbst reid, wagen, rheda; ags. Punorräd, don- 
nerwagen. 

Im innern Deutschland begegnet man der redensart vom wagen nicht 
mehr, wol aber ähnlichen ebenso bezeichnenden. in Holland: onze lieve 
heer reed door de lucht; in Niedersachsen: use heer speelt kegeln, oder auch, 
die engel kegeln. in der Schweiz: gott vater rollt dbrenta (milchkübel) über 
die kellerstiegen. 

Durch manche andere wendungen wird bei allen völkern das brummen 
des donners ausgedrückt worden sein. Bopp im glossar 262° hebt aus Rig- 
veda 35, $S die bedeutung des skr. mä sonare: mugientis instar vaccae fulmen 
sonat; und 364° aus derselben stelle: vitulum veluti mater, ita fulmen Maru- 
tes sequitur. Marut ist der wind oder daemon des windes. 

X. Mit dem donnerkeil, der aus den wolken zündend und schmet- 
ternd niederfährt, verbanden die völker die vorstellung eines hammers (TUR0s), 


(') Castrens finn. mythol. s. 27 £f. 


(?) deutsche mythol. s. 804. 
Philos. - histor. Kl. 1854. Ss 


322 J. Grimm: 


einer spitzen, scharfen felsenzacke, eines spaltenden schwertes. die älte- 
sten hämmer wurden aus steinen bereitet und erst später liesz Zeus seinen 
zegauvcs aus metall schmieden, aber beide bedeutungen des hammers, das 
klopfen, der lärm, den seine schläge verursachen, wie sein verwunden 
und treffen kommen dem donner zu. hamar drückt wörtlich stein und 
fels aus, so dasz auch hier der gedanke an berg und fels, an den berg- 
gott und bergriesen zunächst tritt. das volk glaubt, Thor wohne, wie die 
riesen, im fels und schwedische lieder enthalten die beziehungsvolle redens- 
art locka till Thors i fjäll, zu Thor in den berg locken. Thors bilder füh- 
ren einen groszen hammer in der hand und der hammer ist ein heiliges, wei- 
hendes gerät. er heiszt prudhamar (starker hammer) oder mit eignem namen 
Miölnir, contundens, der malmende, gerade wie die Slaven den blitz ml’nija, 
molnija, serb. munja von mljeti conterere nennen. Thorsteinn ist gleich 
jenem Thorketill ein geläufiger nordischer mannsname. den Schweden sind 
die donnerkeile Thorviggar (altn. veggir, dän. vägger, nhd. wecke), mallei 
joviales. unter den Christen ward der heidnische hammer zum teuflischen 
zeichen und hammer drückte teufel aus, wie er den teuflischen wirbelwind, 
procella bezeichnet. 
Unser heldenbuch weisz es noch, dasz der donner die riesen erschlägt: 
du widertuo ez balde, du ungeslahtez wip, 
oder dir nimet der donner in drein tagen den lip. Haupt 4, 439. 
es fahren donnersteine und schürsteine: 
sö slahe mich ein donerstein! MSH. 3, 202°, 
wo in der überschrift dornstein (dorn = taran) steht; 
ir jetweders swert gät 
nider sam der schürstein. Bit. 10332; 
hiure hät der schür erslagen. MSH. 3, 223°; 
auch ahd. seür, tempestas wie nhd. schauer ist m., altn. skür nimbus, goth. 
sküra f., es heiszt sküra vindis, Aatraı, und gemahnt an negauvog von xeıgw 
oder an das armor. kurun, wenn man s als vorgetreten betrachten will, so 
dasz xeıgw zugleich auf scöran, scheren, tondere, tundere führt. urverwandt 
schiene skr. $aru donnerkeil, Sara pfeil, Siras schwert von Sıi rumpere, fin- 
dere, dem sich xegauvos noch triftiger anschlieszt, da skr. 5 (=c) griech. k, 
deutsches 4 wird, und schon oben goth. hairus, alts. heru schwert verglichen 
wurde. unsere dichter geben dem teufel feurige pfeile: 


über die namen des donners. 323 


der wider unsih vihtet 

mit viurinen strälen. Diemer 337, 9. 
hairus aber liegt ab vom skr. hira, hiraka, Indras donnerpfeil, der sonst auch 
vadschra heiszt (Pott 2, 421), von vadh ferire, tundere. 

Vollkommen dem donnerstein entspricht das Jittauische Perkuno 
akmu, Perkunas stein —= donnerkeil, das finnische Ukkon kivi, Ukkos 
stein (vgl. ungr. mennyko, himmelstein, von kö—kivi), Ukkoisen nalkki, 
Ukkos keil; Ukko iskee tulta, Ukko schlägt feuer, es blitzt. es darf 
nicht verwundern, dasz eine aus der natur gegriffene benennung auch bei 
ferneren völkern wiederkehrt. den Mongolen heiszt der donner oktargo-jin 
aluga, des himmels hammer, oktargo-jin temür, des himmels eisen. noch- 
mals bedeutet das tibetanische nam-khai tho-va himmelshammer, nam-tschag 
himmelseisen dendonner. das mongolische tsakilgan, tsakilchu blitzen gehört zu 
tsakischu, feueranschlagen, türkisch tschakmak. den östlichsten Türken heiszt 
der blitz ut-tschagyldy, feuerschlag, jener finnischen redensart gleich. (!) 

Höchst eigenthümlich klingt die bei Mielke und Nesselmann angeführte 
littauische benennung des donnerkeils Laume&s papas, der Laume zitze, Lau- 
mes spenys, der Laume brustwarze, ebenso kauk spennis, zitze der alraun. 
nicht anders wird auch in niederdeutschen gegenden maretett, zitze der mara 
für den braunen donnerstein gehört. (?) sah man in der bildung eines holen 
steins ähnlichkeit mit der brust einer vom donner getroffenen mare oder 
laume? 

XII. Nach so vielen den buntesten heidnischen bildern des donners 
sei noch mit einer biblischen, anziehenden auffassung geschlossen, wobei auf 
den inhalt der beiden schon oben angeführten stellen zurückgegangen werden 
musz, in welchen allein das gothische wort beihvö erscheint. Marc. 3, 14-19 
ist die rede von den zwölf aposteln, die der heiland wählte, und unter wel- 
chen er drei durch besondere beinamen auszeichnete, es scheint, um ver- 
wechslungen vorzubeugen, die ohne das erfolgt sein würden, oder um gerade 
diese drei hauptapostel persönlich zu characterisieren. dem Simon ertheilte 


Jesus den zunamen Petrus, weil noch ein andrer Simon von Cana in der zahl 


(') meinem collegen Schott habe ich die mittheilung dieser mongolischen und tibetanischen 
wörter, so wie noch anderer chinesischer und japanischer zu danken, die im auslauf D un- 


vorenthalten bleiben sollen. 


(?) neue preuszische provinzialblätter band 2 Königsb. 1846 p. 380. 
Ss2 


324 J. Grımm 


der jünger begriffen war. auch Joh. 1, 43 steht von Simon: sü »AnSycn 
Kndas, 6 Eoumveveru Nlergee. Herg>s kommt schon, obwol selten, als manns- 
name bei den Griechen vor, und bedeutet wie rerg« einen stein, daher es 
auch vom verfasser einer gothischen homilie nicht unpassend Stains ver- 
deutscht wird. auf ihm sollte, wie sich später ergab, die kirche als auf einen 
felsen gegründet werden (Matth. 16, 18); möglıch aber, dasz zur zeit der 
namengebung ein andrer, uns entgehender bezug obwaltete. Weit schwerer 
einzusehen ist, warum beide Zebedaiden, Jacobus und Johannes, den zunamen 
der söhne des donners empfiengen, von dieser &wıSyxn weisz nur Marcus, bei 
Matthaeus und Johannes steht nichts ähnliches. Jacobus konnte wol von 
einem andern Jacobus Alphaeus sohn unterschieden werden sollen und auch 
Johannes den evangelisten so zu bezeichnen lag nahe, entweder um ihm glei- 
chen namen mit seinem bruder zu lassen oder um einer verwechslung mit 
Johannes dem täufer auszuweichen. aus welcher ursache jedoch mögen sie 
Boavnoyes, 6 &srıw vier Bgevris, vulg. quod est filii tonitrui heiszen? rges ist ein 
chaldaeisches wort für den donner, es könnte wirklich an jenes bis ins nörd- 
liche Asien zurückreichende Porguini, an Perkunas oder ‘Egxuvics mahnen. 
boa soll die galiläische aussprache für ba sein und das hebr. bne pl. von ben 
enthalten. Luther, um dem hebr. laut näher zu kommen, setzt statt Boa- 
nerges Bnehargem, das ist gesagt donnerskinder. Ich weisz nicht, wie die 
theologen von frühe an bis auf heute diesen seltsamen beinamen, der ihnen 
auffallen muste und nicht ohne genauen sinn gewesen, also mit absicht er- 
theilt sein wird, erklärt haben. unter 737 hier nicht donner, sondern ein 
abstractes zorn zu verstehn und auf dıe gemütsheftigkeit der beiden apostel zu 
beziehen, scheint mir doch nicht ungezwungen. bei Gesenius wird der hebr. 
ausdruck dem skr. räga, welches Bopp 288° zu con hält, verglichen; das 
auslautende s mangelt aber, der verfasser des evangeliums nahm den aus- 
druck ohne zweifel für @gevrn, das niemals ögy7 ausdrückt, die übersetzer, 
von der vulgata und dem gothischen an, sahen darin das sinnliche tonitrus 
und peihvö, auch in unsern gedichten des mittelalters, z. b. im passional 
227, 59 heiszt es von Johannes: 
du bist genant des dunres sun. 

des donners söhne nach hebräischem sprachgebrauch können schüler, an- 
hänger, lieblinge des donners sein, söhne des bären meint die drei sterne in 
des groszen bären schwanz. Man halte nun Luc. 9, 55. 56 hinzu, wo die- 


über die namen des donners. 325 


selben Zebedaer, als von den Samaritern dem heiland und seinen jüngern 
aufnahme geweigert war, fragen: sollen wir feuer vom himmel über sie herab- 
werfen ? Sereıs eimuuev müg zaraavar; Jesus aber tadelnd antwortet: cüx cidare 
moleu mvsunares Egre üneis, welche worte im urtext mangelnd gleichwol frühe 
da gewesen sein müssen, auch Ulfilas vorlagen, der sie wiedergibt: niu vitub 
hvis ahman& sijup? offenbar meint es: ihr donnersöhne seid gleich fertig mit 
blitz und donner einzuschlagen, ich aber kam die seelen zu retten, nicht zu 
verderben. auch das Sereıs eirwuev ist beachtenswerth, willst du, dasz wir 
mit worten, mit einem fluch das feuer auf sie herabrufen? vermochten die 
Zebedaer so gewaltige dinge, so gebührte ihnen der name söhne des donners. 

Die andere stelle Joh. 12, 29 ist für meine untersuchungen noch wich- 
tiger. als Jesus nach seinem eintritt in Jerusalem von der frucht seines todes 
vor allem volk redete und belete, heiszt es, sei eine stimme vom himmel ge- 
kommen, #ASev oiv day &2 rov eugavod, und nun werden die worte dieser 
stimme angeführt: zai edefara zaı mar defarw. worauf weiter folgt:  oüv 
OyAos 6 EITWS Kul anouTas, EAsye Agevrav yeyovevan anAa Ereyov AyyeAss auTw 
Aerarnzev. In einer früheren abhandlung glaube ich dargethan zu haben, dasz 
es undenkbar ist einen leiblichen redenden gott anzunehmen; aus dem zu- 
sammenhang ergibt sich klar, dasz die umstehenden menschen den inhalt der 
ausgesprochenen worte nicht vernommen hatten, ein theil des volks hörte 
einen donner, andere glaubten in diesem eines engels rede gehört zu haben. 
Die ganze erzählung ist nur bei Johannes, bei keinem der drei übrigen evan- 
gelisten enihalten, aus dem donnerschlag muste sich von selbst die kunde 
einer bestimmten göttlichen rede verbreiten, da man gewohnt war den donner 
für eine stimme gottes zu halten. der donner, wovon auch die spätere ge- 
schichte genug beispiele gibt, bestätigte ein wichtiges ereignis, wie hier des 
heilands gebet. Im bericht von der taufe, bei welcher auszer dem täufer und 
Christus kein menschliches ohr zugegen war, heiszt es übereinstimmig Matth. 
3, 17 $wun &u rwv ougavuv Aeysvra. Marc. 1, 11 bwun Eyevero Ex rov olgav@v. 
Luc. 3, 22 za pwunv EE oügavov yeverSaı Acycurav. Johannes erwähnt der 
stimme bei der taufe nicht. 2. Mos. 20, 18 steht: und alles volk sahe den 
donner und blitz und den berg rauchen. da sie aber solches sahen, flohen 
sie und traten von ferne und sprachen: rede du mit uns, wir wollen gehor- 
chen, und lasz gott nicht mit uns reden, wir möchten sonst sterben. 2. Sam. 
22, 14 der herr donnerte vom himmel und der höchste liesz seinen donner 


326 J. Grimm 


aus. Auch im griechischen epos erschallt Zeus günstiger oder zürnender, 
grollender donner zu verhängnisvoller that der sterblichen, nie aber wird er 
in verständliche rede aufgelöst, überhaupt tritt Zeus niemals redend vor men- 
schen auf, obschon ihm, andern göttern gegenüber, worte beigelegt werden, 
die eben darum keinem menschen hörbar oder zu verstehen waren. (1) In 
unsern deutschen volkssagen meint “die stimme von oben’ den schmetternden 
donner. Wiederum aber heiszt den Japanern der donner kaminari göttliche 
stimme, den Mongolen oktargo-jin dagon, himmelsstimme; denn was läge 
näher als sein dröhnen einer stimme zu vergleichen oder umgedreht laute 
menschenstimme dem donner”? hiesz doch den Griechen stentor ein schreier 
und einem kanzelredner legen wir in gutem oder üblem sinn lautes oder 
leises donnern bei. (?) 

XIV. Mein ergebnis läszt sich so zusammenfassen. die finnischen 
volksstämme schlieszen in ihren mythischen vorstellungen von Jumala und 
Ukko sich an die nordischen von Ymir und Yggr, zugleich weisen die finni- 
schen wörter humaus und teuhaus auf die gothischen und althochdeutschen 
hiuma, beihvö und diuhä, also wiederum auf persönlich gedachte wesen, 
welchen der nordische Hymir vollends entspricht. in allen diesen benen- 
nungen ist die erhabene naturkraft eine tosende, brausende, lufterschüt- 
ternde. 

Auch unser donner drückt, wie reiwvew, rreivew, stan und stöhnen die- 
selbe gewaltige luftspannung aus; im keltischen Taran, welchem bedeutsam 
das nordische Thor hinzutritt, scheinen N und R ihre stelle zu tauschen. 
Taran aber reiht sich an Perun und negauvos, wie durch einen kehllaut noch 
verstärkt Taranucus, Perkunas und fairguni neben einander stehen. 

Klar enthalten ist in fairguni die vorstellung des berges, von dem der 
donnernde groszvater niederfährt, der donner ist gottes stimme vom berg. 

Durch alle diese groszentheils neu aufgewiesenen einstimmungen wird 
aber ein uralter zusammenhang der europäischen völker von vielen seiten 
her bestätigt und beleuchtet. 


(') andere götter, wenn sie erscheinen, nahmen menschengestalt an, reden also mensch- 
lich, doch erscholl Poseidons stimme gleich der von neuntausend oder zehntausenden. 
Il. 14, 148. 

(?) schon Fischart im Gargantua 129°: sanft donnernder prediger. 


über die namen des donners. 9327 


AUSLÄUFE. 


A 


Berührung der finnischen mit der deutschen sprache. die beispiele 
absichtlich aus den anlauten P und T gewählt. 

paha malus, ahd. pösi, nhd. böse, man darf ein goth. bausis mut- 
maszen. vgl. litt. baisus, horridus, crudelis, lat. infensus, infestus. das h: 
s wie in tuhansi. 

paita indusium, goth. paida, alts. peda, ags. päde, ahd. pheit, bair. 
pfait, pfoat. vgl. gr. Bar. 

paljas nudus, calvus, vgl. blosz. 

paljo multus, goth. filus, gr. rorvs. 

pelto terra, ungr. föld, alts. folda, ags. folde. 

pöytä mensa, goth. biuds, ahd. piot, nhd. biet. 

puu arbor, lignum, pl. puita materies fabricanda, goth. bagms, ahd. 
poum, nhd. baum, vgl. bauan fabricari. wie fremd sind uns aber die ähn- 
lich gebildeten kuu luna, luu os ossis, muu alius, suu os oris. 

taata pater, bairisch tatl, westfälisch teite, vgl. litt. t£was, dimin. 
tetis, tetatis. 

tahas massa panis, goth. daigs, ahd. teic, nhd. teig. 

taika signum, goth. taikns, ahd. zeichan. 

tapa gen. tayan mos, skr. tapas calor, fervor, altn. beyr ventus egeli- 
dus, ags. beav mos, alts. thau, ahd. dau. 

tarvet gen. tarpeen opus, altn. börf, ags. pearf, ahd. darba, nhd. bedarf. 

teen facio, ags. dön facere, ahd. tuon, goth. taujan, und deds factum. 
työ opus, goth. taui. 

teuhaus tumultus, goth. beihvo. 

tihiä densus, spissus, ahd. diechi, nhd. dick. 

tuhansi, tuhasi, tuhat, goth. busundi, nhd. tausend. 

tumma fuscus, obscurus, ags. dim, lat. tenebrae. 


B 


Daume, däumling. gerade wie daume, dümo aus dühen, diuhen, drü- 
cken, knallen folgt auch finn. peukalo aus paukaan fragorem edere und lat. 


328 J. Grimm 


pugnus, gr. ruyun aus pungere pupugi stoszen. überall erzeugt sich im schosze 
dieser wurzeln die vorstellung eines geisterhaften daumen- oder faustlangen 
wesens, das in der poesie und volkssage seine grosze rolle spielt. ruyuaics 
gleicht dem peukaloinen, däumling und zaunkönig, ebenso litt. nyksztelis, 
von nyksztis daume, beides däumling und zaunkönig. aus dem slavischen 
pal’tz', poln. böhm. palec daume, finger leitet sich poln. paluch däumling, 
die Böhmen verbinden dieselbe bedeutung schon mit palec. paleec fällt offen- 
bar mit lat. pollex zusammen, beide haben keine wurzel wie peukalo und 
ruykaiss und scheinen eben durch umstellung des k und ] verdunkelt, doch 
das lappische pelge, pälge zeigen auch die slavische und lat. reihe, dasz sie 
den vorzug verdiene, wird selbst durch ein skr. bhälakbilja (Bopps gloss. 
238°) zu unterstützen sein, das erklärt wird geniorum genus pollieis magnitu- 
dinem aequans, und bei Wilson: a divine personage of the size of the thumb, 
sixty thousand of whom were produced from the hair of Brahmas body. es 
gehört dann gar nicht zu bälaka puer, parvulus, sondern setzt auch ein skr. 
wort wie peukalo und pollex voraus. der form nach stehn also bhälakhilja, 
pollex, palec gegenüber dem peukalo und zuynaics. 


C 


Wechsel der formen U und I. auf anlasz dieses hier und in unsrer 
sprache oft wahrgenommenen tausches thue ich einen sprung in die griechische 
formlehre. 

Die griechische sprache, der höchsten ausbildung theilhaftig gewor- 
den und stets auf manigfaltigkeit so wie anmut der wortgestalten bedacht, 
hat nicht selten mehr ausnahmen von dem einfachen und auch schönen laut- 
gesetz erfahren als andere sonst in weitem abstand hinter ihr zurückblei- 
bende zungen. 

Unter grammatischer motion verstehn wir in sprachen, die geschlechter 
absondern, die anwendung und erweiterung einer männlichen form auf die 
weibliche, insofern sie auszerhalb der flexion liegt. denn wenn bonus das 

*"fem. bona bildet, heiszt das flectiert, nicht moviert, wol aber ist das an sich 
gleiche verfahren motion, welches aus equus, lupus, asinus, equa lupa asina 
entfaltet. Doch häufig läszt hier die griechische sprache beiden geschlechtern 
dieselbe form, und darf irros öves zaunAcs üs sowol männlich als weiblich 
verwenden, worin ihr die gothische folgt, die nur noch bezeichnender solche 


über die namen des donners. 329 


substantiva der u declination überweist, asilus, ulbandus für m. und f. gleich 
decliniert, also beidemal den gen. asilaus gelten läszt, drücke er asini oder 
asinae aus. auch die lateinische udeclination, d.h. die vierte liefert socrus, 
das in der ältern sprache sowol schwiegervater als schwiegermutter bezeich- 
nete, später nur für letztere beibehalten wurde, während man das männliche 
socer bildete, wie gr. &xugcs und £xuga, mev.Segos mevSega sich scheiden, goth. 
svaihra und svaihro. 

Im latein gibt es nun kein adjectivum der uform, d.h. den substanti- 
ven vierter deel. analog, griechisch aber viele adjectiva auf vs, deren flexion 
der substantivischen auf vs nahe kommt, nicht ganz sie erreicht, da manche 
adjectivcasus aus der ureihe in die ireihe übertreten, namentlich der dat. sg. 
m. yAuxei absteht vom dat. i4,Sv1, der dat. pl. yAvzesı von iy,Surı. auch bei 
solchen adjectiven blickt in der gothischen sprache noch in vielem das reinere 
verhältnis durch, wenigstens im nom. stehn die adjectiva auf us den substan- 
tiven gleich, hardus, so viel wir seine casus in den bruchstücken vollständig 
überschauen, ist nicht nur durus, sondern auch dura. 

Gerade so hielt es auch noch die epische sprache der Griechen, wel- 
cher adj. auf vs communia sind (Buttmann p. 251), doch bald forderte der 
sprachgeist deutlicher vortretende motion und es entsprangen die schönen, 
wollautigen formen 

YAurls yAureia, Nous Adele, Boadvs Baudeia, 

aber mit verletzter lautfolge, die aus u die diphthonge iu und au, aus i die 
diphthonge ei und ai hervorzieht. (') statt yAvxei« würde erfordert yAurvia, 
genau wie in jenem dat. m. für yAvxei hätte yAvzvı, analog dem i4,Stı bleiben 
müssen. yAvzeia klingt lieblich, yAuzvia hätte prächtiger geklungen. Es hat 
mir nicht gelingen wollen irgend eine spur dieser yAuzvia yovia Apadvie zu 
entdecken. denn vexus und vezvi« sind substantiva, keine adjectiva, das f. 
bedeutet todtenopfer, nicht die todte. 

Wol aber, scheint es, kann ich bestätigung des vermuteten in andern 
motionen aufweisen, welche ein wesentliches, d. i. zur wortform gehöriges, 
in der flexion unverschwindendes sigma an sich tragen. lat. thus thuris geht 


(') im sanskrit stehen sich zur seite prithus, prithvi = rA«ris rrareie, litt. platus plati, 
goth. braids braida, ahd. preit preitiu. das litt. f. tritt gleich dem griech. aus u in i, das 
ahd. iu könnte in diesem fall organischer sein als das goth. a. 

5 5 


Philos.- histor. Kl. 1854. It 


330 J. Grimm 


doch auf ein verlornes gr. Süs Suos, acc. Süv, wie mus muris auf nis. Suia 
ist aber ein wolriechender baum, gleichviel mit Svev, und für Sis führte man 
Svos weihrauch ein. nun kommen die eigennamen ®Vs und @vik, worin ich 
die männliche und weibliche benennung duftender bäume sehe, und welche 
wiederum den eigennamen Mvs und Mui« aufs haar gleichen. dasz Ovi« als 
eigenname eine REDITTWMEVN, als baumname s£ei« sein soll, wird sich schlichten 
lassen. auch auszerhalb jener eigennamen musz ich uvi« für moviert halten 
aus ws, wiewol jenes maus, dieses fliege bedeutet. denn lat. mus und musca 
treffen wiederum zusammen, nur dasz diesem ce zugetreten ist, das sein s 
schützte. zwar die slavischen sprachen trennen mysch maus von mycha 
myschka fliege, wie auch wir maus von mücke, ahd. muccha; aber in mycha 
und mücke ist s ausgestoszen wie in uui«, die wurzel scheint uvw HUTW WEWUKE 
blinzen, wie wir auch blindemaus, blinzelmaus verbinden, was im adverb 
nulvda zeigt, ital. aber mosca ceca lautet. zu uuew kUrrys, mysterium stehn 
unser meucheln, heimlich morden, ahd. mücheimo heimchen, grille, umge- 
stellt heinimuuch, hammemauch (bei Stalder 2, 16) fallen dazu. die vor- 
stellung der heimlichkeit, des heimlichen nahens trift beide thiere, maus wie 
mücke. in unsrer sprache tritt dem müchan, meucheln, heimlich morden 
ein mausen, müsan, stehlen zur seite (lex salica p. XLIV) und im skr. ist 
musch stehlen, muscha, müscha maus. es wird schwer sein alle diese wörter 
auseinander zu reiszen und die im skr. abweichende form makschika musca 
kann nicht irren. 

Wie im gr. gen. nucs, acc. uöv— lat. muris, murem für musis, musem 
war also auch in uvi« das s erloschen, wovon wir in der motion des part. 
praes. rerupws rerupuiu reichsten beweis finden. Bopp hat längst zur über- 
zeugung dargethan, dasz die flexion ws und vie in diesen participien dem skr. 
väns usch, fem. uschi entspricht, rerupuie also = tutupusch gesetzt ist, und 
nicht nur die littauischen und slavischen sprachen besitzen diese partieipia 
praet. auf us, usi, ein überrest ist uns sogar im goth. berusjös parentes, d.i. 
qui pepererunt, und vielleicht sonst noch, aufbewahrt. durch diesen inmitten 
von vie keimenden zischlaut scheint allerdings seine analogie zu den für 
yAureia vermuteten yAuzvia wieder gefährdet oder gar aufgehoben, es müsten 
sich denn unerwartet neue aufschlüsse über die gr. adj. declination ergeben. 

Wesentliches sigma besitzen auch die adjective auf 7s mit dem neutrum 


€ (analog dem ws und os jener part. praet.) rapns vapes, Weudns Wevdes und 


über die namen des donners. 331 


häufig in zusammensetzungen. gewöhnlich sind es communia, die epische 
sprache bildete aber auch fem. auf ei«, in welchem dann sichtbar das sigma 
als ausgestoszen zu betrachten ist. an diesem sigma sprieszen noch räthsel, 
man möchte in allen solchen adjectiven gleichfalls partieipia praet., mit ab- 
gefalluer reduplication erblicken, so dasz vapns für verapys stände, eumgerns 
ein vergerys voraussetzte? 


D 


Nach altchinesischer vorstellung gibt es einen donnergott, bald lü- 
tien (donner und blitz), bald lüi-schen (donnergenius) oder lüi-küng (don- 
nerherr genannt. er fährt auf gewitterwolken einher und schlägt verschie- 
den gestimmte pauken. 

Für blitz hat man, neben den eigentlichen ausdrücken, den bildlichen 
lüi-pien, das ist peitsche oder geisel des donners (donnerers), wie ja auch die 
naturforscher den donner einem peitschenknall vergleichen. einfach, lüi 
donner. schen oder tien, blitz, auch schen-tien. tien- mu (mutter des 
blitzes), eine blitzgöttin, was an jene söhne des donners mahnt. 

Den Japanern heiszt donner ikatsutsi, ikadsutsi und narukami oder 
umgekehrt kaminari. ikatsutsi wird für idensisch erklärt mit ikari-utsi d. i. 
(ietus ex ira). narukami heiszt tönender gott und kaminari götterton, götter- 
stimme. 

Für blitz sagen sie inabikari, inadsuma, inadsurabi. fikari (in zusam- 
setzung bikari) ist licht, glanz. dsuma frau, gattin. tsurubi (in zusammen- 
setzung dsurubi) ist begattung. ina ist der reis auf dem halme, also reisleuch- 
ten, reisgattin, reisbegattung. die japanische encyelopädie äuszert sich hier- 
über also: es ist eine gewöhnliche erscheinung, dasz es in heiteren herbst- 
nächten blitzet. da nun um diese zeit der reis zur reife kommt, so heiszt ein 
solcher blitz dessen gattin oder begattung. die Japaner müssen demnach 
eine hochzeit des reifenden reises in den herbstnächten annehmen. 

das wort tsurubi kann übrigens auch als zusammengezogen aus tsuruvi 
begattung und fi feuer gedeutet werden, und dann hiesze inadsumbi hochzeits- 
feuer, gleichsam hochzeitsfackel des reises, was ein schöneres bild gibt und 
zugleich viel vernünftiger ist, als wenn man unterm blitze die begattung 
selber sich dächte. womit begattet sich dann aber der reis? 

Tt2 


332 J. Grımm 


Hier folgen noch nordasiatische benennungen. 

den Tscheremissen heiszt, nach Castren, der donner kidär, kidärsä, 
es donnert kidärtesch, vgl. ungr. dörges, menny-dörges. der blitz valgansä 
womit das finn. valkia weisz, flamma lucens stimmt, ungr. villämäs blitz. 
auch wol talgian bei den Mandschus. 

den Mongolen heiszt donner oder wetterstrahl ajunggu (der erschreck- 
liche), ajunggalache donnern. 

den Kamtschadalen (nach Kraschminikov) donner kychkyg, auch kych- 
schigyna. blitz: amronschtschinatschitsch, auch umetschkyschi und mytl- 
kysigyna. 

den Grönländern, nach Fabricius, kädlek donner, kadlersorsoak star- 
kes gewitter. ingnäglek blitz, schnelles leuchten. 


immo 


Über 
einige verschiedenarlige charakteristische 
Denkmale des nördlichen Syriens. 


ae 
um c. et TER. 


mnnnnmnnaNNN Ren 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 11. Mai 1854.] 


| BAER und Phönicien, mit ihren Bevölkerungen der Vorzeit, sind aner- 
kannt in ihrem historischen Einflufs auf den Gang der Weltgeschichte; auch 
sind sie, bei der fortschreitenden Rückwirkung Europas auf den Orient, Ge- 
genstand vieler Forschungen, Bestrebungen und Untersuchungen geworden: 
weniger ist dies mit der dritten, ihnen sich nordwärts anschliefsenden Nach- 
barlandschaft, mit Nordsyrien geschehen, die zwischen Libanon und Tau- 
rus, zwischen Euphrat und dem kurzen mediterranen Gestadelande von Issus 
und Alexandria (Seleucia, Antiochia) bis Laodicea, meist nur als ein Land 
des Durchzugs der Völker und der Kriegsheere in der Geschichte hervor- 
tritt. Seiner eignen, einheimischen syrischen Bevölkerung gänzlich verlustig, 
ist auch die Sprache dieses Landstrichs eine fast völlig ausgestorbene und von 
den eingewanderten erst der griechischen, arabischen, türkischen verdrängt; 
seine ältesten Erinnerungen und Denkmale sind durch den nachfolgenden 
Glanz der macedonischen,, seleucidischen, römischen Zeiten überstrahlt und 
überbaut, oder durch die nachfolgende byzantinische Zeit verdunkelt, durch 
die muselmännische in Vernichtung und Staub zertreten. 

Nur einzelne Lichtpuncte ragen wie Sterne aus der weiten Einöde, 
der einstigen paradisischen jetzt zur Wüstenei gewordenen Landschaft hervor, 
deren Namen jedoch schon hinreichen an die Gröfse der Vorzeit zu erinnern: 
Damaskus, Palmyra, Heliopolis, Hierapolis, Emesa, Epiphania, Apameas, 
Antiochia, Seleucia, Alexandria. Aber auch ihr Glanz ist längst verblichen, 
oder ganz ausgelöscht, und wo sich ihre Bevölkerungen noch hie und da in 
kleineren Massen lebendig erhalten haben, da ist es nur, weil sie einiger- 


3A Rırren über einige verschiedenartige characteristische 


mafsen zu schützenden Sammelplätzen gegen die allgemeinen Verirrungen 
und Verheerungen in der weiten menschenarmen und ortsleeren Wüstenei 
dienen konnten. Die unter den verschiedensten Dynastien, während ihrer 
Glanzperioden errichteten architectonischen Denkmale einer edlern Cultur- 
zeit, mufsten bei ihrer Überdaurung gegen die sie umfluthende alles vernich- 
tende Barbarei der Zeiten, durch ihre Pracht und hervorragende Grölse eine 
um so erhöhtere Theilnahme erreichen, da alles Andere, umher, in Staub 
zerliel. Auch hat das Grofsartige ihrer Gestaltung, die Schönheit ihrer Ver- 
hältnisse, der Geist ihrer Werkmeister die allgemeinste Anerkennung in der 
wissenschaftlichen wie in der Kunstwelt gefunden oder doch wenigstens 
angeregt. 

Weniger scheint jedoch dies bisher der Fall gewesen zu sein bei einer 
Reihe anderer Denkmale welche weniger in das Auge fallend sind, nicht von 
einzelnen bekannteren Werkmeistern und Kunstperioden ausgingen, sondern 
aus den Gebräuchen ganzer Völkerschaften und aus dem Naturverhältnisse 
selbst, seit den uranfänglichen Zeiten, hervorgingen und nur mit der Zeit 
ihre weitere Entwicklung gewannen, die aber eben darum als ächt characte- 
ristische Erscheinungen für das nördliche Syrien hervortretend, von der 
gröfsten Bedeutung für dasselbe und seine nächsten Umgebungen werden 
mufsten, für die weitere Form aber nur in so fern Anwendung finden konnten, 
als deren Naturverhältnisse sich denen des Heimathlandes der syrischen 
Völkerschaften näherten. 

Zu solchen weniger beachteten in ihrer geographischen Verbreitung 
anfänglich, oder hauptsächlich, meist auf das genannte Gebiet beschränkten, 
freilich in sehr verschiedenen Zeitperioden in Anwendung gekommenen 
Erscheinungen, zählen wir, unter manchen andern, hier nur folgende fünf, 
ganz verschiedenartige, die wir jedoch nur local noch nachzuweisen im Stande 
sind. Erstlich: die eigenthümlichen zur Sicherung der Felsenwohnungen 
und Landesfesten, in ihren eigenen Steinangeln schwingenden, massigen 
Steinthüren der frühesten Zeit: zweitens, die ursprüngliche Anlage syrischer 
Tempelhöfe, aus denen spätere Gonstructionen, zumal der grofsen Völker- 
Herbergen oder Caravanserais, hervorgingen. Drittens, die Verbindung des 
chaldäischen Astraldienstes, mit dem syrischen Tempeleultus, der sich in den 
Abbildungen der Thierkreise (Zodiacus) in den altsyrischen christlich-byzan- 
tinischen Kirchen und in den Moscheen der Muselmänner, unter dem Einflufs 


Denkmale des nördlichen Syriens. 335 


magisch -astrologischer Gebräuche hie und da noch verfolgen läfst. Viertens 
die dem syrischen Clima und eigenthümlichen Gewerbleben angehörige, und 
in das grofsartigste ausgebildete Construction der langen und prachtvollen 
Säulenstrafsen, die von da erst auf die Architektur der Römer und anderwärts 
überging. Fünftens die eigenthümliche, in das Grofse durchgeführte Anlage 
ihrer Kunstbrunnen, Wasserbehälter, überirdischen und unterirdischen 
Wasserleitungen (Aquäducte) und Stromspaltungen um Wüstenlandschaften 
in Paradiese zu verwandeln. 

Nur erinnern wollen wir hier an einige local, weniger beachtete That- 
sachen, die in ihrem Zusammenhange übersehen worden, und da Syrien keine 
eigne einheimische Geschichte hinterlassen hat, einigen Ersatz für das cha- 
racteristische seiner frühesten Wirksamkeit abgeben mögen. 

1. Die Steinthüren. Die ganze Haurankette mit ihrer anliegen- 
den, grofsen syrischen Wüste, mit ihren vielen hundert in Trümmern liegen- 
den Ortschaften, in deren Mitte -die alte Bostra noch heute auf der grolsen 
Handelsstrafse, zwischen Damascus Ägypten und Arabien liegt, ist durch 
diese massiven, immer über Fufs dieken, sehr schweren, undurchbrechbaren 
und doch leicht in ihren Steinangeln schwingenden Steinthüren, an unzähli- 
gen ihrer noch erhaltenen Wohngebäude, Tempel, Grüfte, zumal aber an 
Vesten und Gräbern characterisirt. Nur da, wo sich grofse Steintafeln, wie 
von schwarzen basaltartigen Gesteinen, aus denen das Hauran besteht, oder 
wo sich mächtige Kalksteintafeln aus den Felsen hauen liefsen, wie durch 
den ganzen Libanonzug, konnten sie, wie durch das ganze klıppige Land 
von Peraea oder Ostjordan- und Öst-Orontes-Land, zu allgemeinem Gebrauch 
in die früheste Landesarchitectur aufgenommen werden. Mit nach innen 


5 
der sicherste undurchbrechbarste Schutz für die Bewohner in ihren Stein- 


uervorgeschobenen, eisernen Riegeln oder vorgezogenen Ketten waren sie 
q 5 ’ I) 


bauten, Felshöhlen, oder für die Schätze in den Gräbergrüften, wıe für die 
Thore der Festungen. Es sind einfache, nach innen in steinerne aus dem 
Felsen selbst gehauene Zapfen sich drehende massive Steinquadern, von 
4 bis zu 1 Fuls Dicke, von gewöhnlich nur 4 bis 5 Fufs Höhe; doch hat 
sie Burckhardt auch bis 9 Fufs hoch in gröfseren Bauwerken nachgewiesen. 
Von aufsen sind sie meist so behauen, dafs sie noch heute, wenn geschlossen, 
von dem übrigen Mauerwerk schwer zu unterscheiden sind, nur dem Besitzer 


336 Rırrer über einige verschiedenartige characterislische 


allein bekannt und zugänlich, den Fremden täuschend durch ihr enges An- 
schliefsen und den Mangel ihrer Auszeichnung von der Nachbarwand. Nur 
selten sind sie von aulsen durch angebrachte Leisten, oder Abtheilungen von 
schlichten Wäuden zu unterscheiden. Das hohe Alterthum zu Mosis Zeiten 
beim Einzug Israels auf der Ostseite des Todten Meers, kannte sie schon 
in den 60 festen Städten des Königs Og in Basan mit hohen Mauern, 
Thoren und Riegeln zu seinem Schutz (5 B. Mos. 3, 5), da, wo sie bis 
heute noch überall in den zahlreichen verödeten Ruinen sich erhalten 
haben. König Davids Grab auf Zion war, nach Flav. Josephus mysteriöser 
Beschreibung, auf die er, wie er sagt, nicht genauer sich einlassen will, um 
das Geheimnifs nicht zu verrathen, durch eine Vorrichtung von aufsen so 
eingerichtet, dafs man es in der Felswand nicht finden konnte; da man aber, 
in den bekannten sogenannten Königsgräbern, der Helena Grabstätte, im 
Norden von Jerusalem, noch die Steinzapfen, in denen sich einst auch ihre 
colossalen Steinthore drehten, die jetzt zerbrochen auf dem Boden liegen, 
vorgefunden hat, so ist kein Zweifel dafs jenes nicht auf gleiche Weise ver- 
schlossen war. 

Wir haben die lange Reihe dieser Denkmale urältester Zeit, die sich 
zumal zu Gadara im Süden des Galiläer Meeres am Hieromax in so ausgezeich- 
neten Maafsen wiederholen, und über Edrei, durch ganz Basan, Belka, Bostra 
und das Hauran, an unzähligen Stellen local nachgewiesen. Das nördlichste 
uns bekannt gewordene Denkmal dieser Art gibt Col. Squire (!), der mit 
Col. M. Leake, 1802, im Norden von Hamah nach Aleppo reiste, in der 
Stadt Ma’arret en-Noman, in einem Gebäude neben dem dortigen prächtigen 
Changebäude an, in dem er die 8 Zoll dicke Steinthür sich doch so hin und 
herschwingen sah, dafs sie ganz leicht von einer Person nach beiden Seiten 
hin bewegt werden konnte. Wir schliefsen hier mit der wenig beobachteten 
Stelle des Abu Obeidah (Autor vor dem J. 1160), nach welchem auch noch 
vie] weiter im Norden das grofse Tempelthor des berühmten Sonnentempels 
zu Palmyra mit einer solchen colossalen Flügelthür von Stein, die sich in 
ihren Steinangeln drehte, geschlossen war. (?) Damals war also dieser antike 


(') L. Col. Squire various in Rob. Walpole Travels in Countries London 4. 1820. 
p- 327. 

(?) Der arabische Autor sagt von den palmyrenischen Arabern, welche den Sonnen- 
tempel in eine Festung verwandelt hatten, nach Schultens Übersetzung in Vita Saladini: 


r 


Denkmale des nördlichen Syriens. 337 


Tempelschutz zum sichersten Verschlufs noch vorhanden, der heutzutag in 
Trümmern auf dem Boden liegt, oder in die Festungswand vermauert wurde. Es 
kann diese Erklärung keinem Zweifel unterworfen sein, da der Engländer Charl. 
Addison, der im Jahr 1835 während seines längern Aufenthaltes in Palmyra’s 
Ruinen, ohne von jener Angabe des Abu Obeid etwas zu wissen, nach man- 
chem Herumkriechen in den untern Räumen des Sonnentempels, zwar nicht 
jene Hauptpforte, doch auch auf eine solche bis dahin von Europäern unge- 
kannt gebliebne geheime Hinterthür stiefs, die aus Stein, in ihren Stein- 
angeln sich schwingend ihm einen ganz andern Ausweg ins Freie gegen die 
Wüste nach der Euphratseite hin gestattete, durch welche, bei der einstigen 
Belagerung durch die Römer, unter Aurelian, die Königin Zenobia ihre heim- 
liche Flucht in der Nacht, wie Vopiscus sagt, durch das Heer der Belagerten 
hindurch, zum Euphrat hin, am leichtesten ausführen konnte. Wem die 
Art dieses Mauerverschlusses unbekannt geblieben, kann sich davon in den 
Grüften des alten Schlosses zu Baaden -Baaden die Anschauung verschaffen, 
welche Sitz eines umheimlichen Vehmgerichts, oder der Templer gewesen 
sein sollen, die eine solche Einrichtung wol aus Syrien mit nach dem 
Westen verpflanzen konnten. Noch heute haben viele Wohnhäuser- und 
Dörfer-Thore denselben Character sehr niedriger blos zum Einkriechen ge- 
eigneter Thürenzugänge beibehalten, wenn ihre abgeschwächtere Steinmetz- 
kunst auch jene massiven, leicht schwingenden Steinthüren nicht mehr zu 
stande bringen kann; aber das gleiche Bedürfnifs, wie damals, doch geblieben 
ist, den eindringenden Überfällen der Plünderer zumal der nomadischen 
Reiterschaaren den Zugang unmöglich zu machen. War doch ganz Syrien zu 
allen Zeiten das Land durchziehender Völkerüberfälle. 

2. Die weite Tempelarea und die Carawanserai’s. Das Cara- 
wanenwesen der heutigen Zeit ist allgemein bekannt, weniger wie es zur Zeit 
des höheren Alterthums beschaffen war, da uns darüber die speciellen Be- 
richte der Phönieier, Araber und anderer Völker bis auf einige sehr merk- 
würdige palmyrenische Inseriptionen fehlen. Dafs es heutzutage noch in 
der engsten Verbindung mit dem obwol sehr abgeschwächten religiösen Leben 
der Muhamedanischen Völker steht, ergibt sich schon aus den bekannten 


Nunec degunt in arce quadam ejusdem, quae muro lapideo est sepla, et cui porta est bipa- 


tentibus e lapide valvis praedita. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Uu 


338 Rırrar über einige verschiedenartige characteristische 


Carawanenzügen der Meccapilger, an die durch den ganzen Orient und den 
libyschen Oceident alles andere Carawanenwesen in seinen Pilgerzeiten, 
Wegen und Einrichtungen sich anschliefst, und aus der Heiligkeit, welche 
den Carawanenzügen ursprünglich gezollt wurde, da dann jede Fehde 
schweigen mufste, wie in der Zeit der Olympischen Spiele, und jedem Zuge 
von den Ortsvorstehern Schutz verliehen wurde. Aber dieses Verhältnifs 
hatte seine tiefere Begründung schon in den Naturverhältnissen des Landes 
und der vormohamedanischen Zeit. Mohammed selbst und seine Vorfahren 
waren Cameelführer von Carawanen gewesen. Dafs ähnliche Verhältnisse auch 
schon vor den Anordnungen des Koran in den Ländern des Orients, welche 
von den grofsen Caravanenstralsen in den ältesten assyrischen Zeiten zwischen 
den Euphratländern und Äg gypten durchzogen wurden, in deren Mitte Da- 
mascus und Palmyra lagen, stattfanden, ergibt sich schon aus dem Bedürf- 
nils dieses grofsartigen Handelsverkehrs. Aus den griechischen und syri- 
schen Inschriften des reichsten Emporiums zu Palmyra geht aber hervor, wie 
innig der Handelsverkehr bei ihnen mit ihren religiösen Einrichtungen in 
Verbindung stand, denn dem Carawanenhandel irischen Persien, Ägypten, 
Phönicien und Kleinasien, verdankten sie ihre ganze glänzende Existenz. Ihre 
Prachtgebäude, zumal aber ihr berühmter Sonnentempel des Belus oder 
Baal, des Beschützers der Carawanen, der auch in Baalbek, wie in Palmyra 
als der „glückbringende Gott” (Baal Gad) auf allen Haupthandelsstrafsen 
seine Tempel erhielt, beweisen in zahlreichen Inseriptionen den Dank, 
welchen Senat und Volk ihrem Gotte für den Schutz der Carawanen 
und ihrer Führer darbrachten. Den Anführern der Carawanen, deren rei- 
chen Spenden zur Unterhaltung oder zum Schutz die glückliche Durchfüh- 
rung grofser Carawanenzüge anvertraut und verdankt wurde, weihte man im 
Haupttempel, in seinen hundert köstlichen Nischen und Säulenreihen zahl- 
lose Statuen, Büsten und ruhmvolle Inschriften, als den um Volk und Hei- 
math verdientesten Magistraten und Wohlthätern. Sie sind die inhaltreich- 
sten Inschriften der ganzen palmyrenischen Glanzperiode. Kein Wunder, 
wenn die Architecetur der Palmyrener sich solchen religiösen und mercantilen 
Interessen anschlofs; denn ihre Geschäftsreisen waren durch ihre vom Staate 
anerkannte Magistrate von hohen Ehren und Würden, geregelte Völkerzüge; 
nur Scheichs, gleich den heutigen Fürsten des Landes konnten an ihrer Spitze 


stehn. Von ihrer glücklichen Rückkehr hing das Wohl des ganzen Volks, 


Denkmale des nördlichen Syriens. 339 


der ganzen Stadt ab, zu ihren Darbringungen des Dankes an den glückbrin- 
genden Baal, den Sonnengott, gehörten grofse Räume und Einrichtungen, 
das eigentliche Heiligthum der innersten Tempel sollte für die Priester eine 
geschlossene Oella sein; der geweihte Tempelhof, die nmgebende Area mufste 
ein weites Feld für die Völkerschaft bleiben. So war es schon bei der wei- 
ten Tempelarea zu Jerusalem, auf Moria, ein Bedürfnifs für das ganze ver- 
sammelte Volk Israel; so ist es die grofse Ausdehnung des Haram, oder der 
geweihten Tempelfläche der geschlossenen Omarmoschee eben daselbst in 
ihrer Mitte geblieben. In Palmyra, dem Sammelplatz der Carawanen trat 
dasselbe Bedürfnifs noch in gröfserem Maafse hervor, was nicht nur die gro- 
fsen, doppelten Wasserbassins, von 100 Fufs Länge und 20 Fulfs Breite, als 
Bedürfnifs religiöser Ablutionen zahlreicher Menschenhaufen darthun, son- 
dern wo auch in den vielen um den Tempelhof umherlaufenden Hallen, 
Nischen und schützenden Colonnaden, Weihestellen und Inschriften das Be- 
dürfnifs zahlreicher Besucher der Handelswelt sich aussprach, wenn sie von 
ihren Handelsfahrten heimgekehrt waren. 

Auf manchen der vorislameischen Carawanenstationen haben sich zwar 
hie und da einzelne Monumentenreste gefunden, die es wahrscheinlich machen, 
dafs an ihnen auch ähnliche Tempelbauten errichtet waren, wie denn bei den 
Ptolemäischen Königsstrafsen von Ägypten nach Koptos und Arsinoe, durch 
die arabisch-ägyptische Wüste, die Tempel an vielen Carawanenstationen 
wieder aufgefunden sind; aberin Syrien hat die Zerstörung viel ärger gewüthet 
als im Niltkale. Dagegen sind hier unter veränderten Umständen in den wie- 
der geregelten Länderstrichen die zahlreichen festungsartig ummauerten Her- 
bergen entstanden, die unter dem Namen der Carawanserais aus den verschie- 
densten Zeiten der Muhamedaner mit ihren innern Tempeln oder Moscheen 
frommer Denkmäler Stiftungen sind. In grofser Menge auf den Carawanen- 
strafsen, oft an der Stelle ältester Bauwerke, die in Ruinen lagen, wurden 
sie zum Theil wieder aus denselben aufgebaut oder sind, von Chalifen, Sul- 
tanen, Fürsten, frommen Männern, oder aus heiligen Stiftungen neu entstan- 
den. Die älteste im Buche der Könige (1.2, 7) und bei Jeremias (41, 17) 
erwähnte Herberge Kinhams, des Gastfreundes Königs Salomos zu Beth- 
lehem, wird nur der geringe Anfang solcher Caravanserais gewesen sein. 
Wie diejenigen der Fürstin Zobeida, der Gemahlin des berühmten Chalifen 
Harun al Raschids (im 8°" Jahrhundert) erbaut waren, welche sie durch die 


Um 


340 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


Mitte der arabischen Wüsten hindurch, von Basra bis Mecca, mit Wasser- 
leitungen und Mauerlinien, um den Weg nicht zu verfehlen, aus Frömmig- 
keit errichten liefs, wifsen wir freilich auch nicht; aber diejenigen aus dem 
Mittelalter an der grofsen syrischen Carawanenstrafse, die von Agypten oder 
von Nordarabien durch Syrien, bis Damascus und Aleppo zum Euphrat, oder 
durch das nordöstliche Palästina eben dahin erbant wurden, kennen wir aus 
den Beschreibungen arabischer Autoren und durch die Besuche unzäliger 
europäischer Reisenden. Sie sind alle in demselben Baustil dem Grunde 
nach errichtet, und weichen nur in untergeordneten Verhältnissen von einan- 
der ab. Ein grofses quadratisches Gebäude oft von 300 und 400 Schritt 
Länge und Breite von verschiedenen aber immer bedeutenden Dimensionen, 
mit geschlossenem Thoreingang, und ringsum im Innern umherlaufenden 
Säulengängen, oder auf Pfeilern ruhenden Arkaden, die als Obdach für Men- 
schen, Thiere und Waaren dienen können, machen den wesentlichen Cha- 
racter dieser grofsartigen Bauwerke aus, die nur zu oft und seit lange in ihren 
Trümmern zerfallen sind. Ein zweiter, durch Eingang vom ersten abge- 
schlossener innerer Hofraum, der für das eine oder das andere insbesondere 
bestimmt, den Reisenden oder Kaufmann von anderen gesondert erhält, 
zuweilen mit einem zweiten Stockwerk auf dem ersten ruhend, aber immer 
mit grofser weiter Area ohne Obdach, kann in verschiedenen Modificationen 
hervortreten. Aber in freier Luft steht immer ein besonderes Heiligthum, 
eine Moschee von geringerm oder gröfserm Umfang, die gleich der Cella im 
antiken Tempel angebracht ist, welcher die Wasserbehälter in grofsen Bassins 
zu Ablutionen und zu Tränkestellen dienen. Schon wiederholt ist, zu ver- 
schiedenen Zeiten und von verschiedenen Reisenden, das prototypische, gran- 
diose Musterbild zu diesen zweiten nicht weniger grofsartig errichteten Cha- 
nen des Mittelalters, der Sonnentempel der Syrer als Urbau in Anspruch 
genommen worden: zumal die ausgezeichnete Anlage des Tempels zu Pal- 
myra mit seinen umherlaufenden Säulenhallen und seiner grolsen Area, in 
welche das ganze Araberdorf hineingebaut werden konnte, wo auch heute 
noch die Carawanen für ihre Cameele und Waaren die Raststelle innerhalb im 
Schutze des Tempels zu nehmen pflegen. Gewils konnte ein solcher An- 
spruch an die Analogie des Grundplans bei vielen der durch die Munificenz 
der frühern Chalifen und der ägyptischen Sultane während ihrer Herr- 
schaft in Syrien, durch Nureddin, Saladin und andere berühmtere Herrscher 


Denkmale des nördlichen Syriens. 341 


prachtvoll auf der Hadsche- (Pilger-) Strafse nach Mecca, oder auf der Handels- 
stralse zwischen Damascus und Aleppo, fast von Station zu Station errichteten 
grandiosen älteren Bauwerke dieser Art mit Recht stattfinden; von denen noch 
. manche in ihrer antiken Form fortbestehen, weil ihnen die Einkünfte von 
den Abgaben anliegender Dorfschaften oder ganzer Distriete als Wakf, das 
heifst als Kirchengut, gleich Tempelstätten der Vorzeit oder Moscheen, für 
ewige Zeiten angewiesen waren. Auch einzelne spätere Stiftungen, wie die 
der türkischen frommen Köprülüs oder Sinan Paschas und anderer sind 
immer bei derselben ursprünglichen Construction bis in die Gegenwart treu 
verblieben. 

3. Einflufs des astrologischen Cultus der Sabäer oder 
Chaldäer auf die spätere syrische Zeit. 

Mehr gewagt und durch weniger Thatsachen in den Localitäten unter- 
stützt als die vorigen Angaben mag es erscheinen blos aus einzelnen zerstreu- 
ten Daten auf einen Zusammenhang früherer Zeiten in diesen Beziehungen 
zurückzuschliefsen. Wir wollen auch nur die unbeachtet gebliebenen That- 
sachen hier räumlich aneinander reihen, und Andern die tiefere Begründung 
ihres innern Zusammenhanges überlassen. Es betrifft das Vorkommen der 
Abbildungen des Thierkreises in Tempeln und damit verwandter Denkmale. 

Rob. Wood und Dawkins, in ihrem Meisterwerke über die Ruinen 
von Palmyra haben eine in dem dortigen grofsen Sonnentempel aufgefundene 
grofse Steinplatte abgebildet, ohne zu sagen, von welcher Stelle sie genom- 
men war. Da sie ohne Inscription ist, und keine besondern architectonischen 
Verhältnisse darbietet, so ist sie von den Verfassern des Werkes selbst nur 
stillschweigend beigefügt und von den Erklärern gänzlich übergangen. Sie 
verdiente aber wol eine gröfsere Beachtung als ihr bisher zu Theil geworden. 
Auf Tabul. XIX hat R. Wood diese grofse, in Marmor reichlich mit schön- 
ster Sculpturarbeit verzierte Tafel, deren Oberfläche in Cassetten und mit 
schönen Rosetten geziert ist, abgebildet. Sie hat nach ihm 15 Fufs Länge 
und 10 Fufs Breite, ist zu beiden kürzern Seiten mit je drei Stäben in je 
7 Abtheilungen versehen und dieser Abtheilungen sind zu je beiden Längen- 
seiten 11, alle mit verschiedenen rhomboedrischen oder rosettenartigen Ver- 
zierungen in halberhabner Arbeit geziert. Diese fassen die Mitte der Stein- 
tafel ein, in welcher ein kreisrundes Feld mit 7 sechseckigen Cassetten be- 
findlich, in deren Centrum wieder ein ältlicher Kopf mit Bart, ringsumher 6 


349 Rırren über einige verschiedenartlige characteristische 


andere Köpfe ähnlicher aber jüngerer Art, doch einer mit Strahlenkrone um 
das Haupt, ein andrer ebenfalls jüngerer, zu beiden Seiten an den Schläfen 
geflügelt, ein dritter einen weiblichen Kopf darstellt; diese 7 Köpfe oder 
Büsten im Kreisrund; offenbar die 7 Planeten, sind mit einem breiten Rande . 
umgeben, auf dem der Zodiacus mit seinen bekannten Bildern des Thier- 
kreises wie Löwe, Jungfrau, Waage u. s. w. sehr deutlich eingemeifselt er- 
scheint. In den vier Winkeln, wo das Rund an den Umlaufswulst des Vier- 
seits, der es umgibt, anstöfst, sieht man vier adlerartige Vögel mit ausgebrei- 
teten Flügeln angebracht, ganz eben so characterisirt mit der auf dem Kopf 
emporstrebenden Federbaube, wie ein solcher Vogel in colossaler Gröfse 
über dem Prachtthor des Sonnentempels zu Baalbek, und auch aus der schö- 
nen Sculptur eines Fragments vom Hauptthor des Sonnentempels in Palmyra 
bekannt, und von R. Wood auf Tab. XVIII abgebildet ist. Er schwebt hier 
über einem Palmenzweige, auf dem die Füfse ruhen, mit ausgebreiteten Fitti- 
gen in einem Felde mit weilsen Sternen besäet, über einem Grunde, der in 
andern besser geschützten, ähnlichen Darstellungen zu Palmyra blau gemalt 
erscheint. Er wird von den Beschreibern der römische Adler des Zeus 
zwar genannt, kann es aber nicht sein, da er ganz anders characterisirt 
ist, und wird einen noch nicht bekannten orientalischen Vogel oder einen 
symbolischen des Chaldäereultus darstellen. Von allen spätern Reisenden 
und selbst von Cassas Prachtwerke Palmyras gänzlich übergangen, konnte 
man die Existenz dieses Thierkreises eines alten Chaldäer- oder Sabäer-Cultus 
in Palmyra bezweifeln, dessen Vorhandensein in dem wieder aufgefundenen 
Ninive und andern Monumenten zumal nach Birch’s jüngster Nachweisung 
ziemlich bestätigt erscheint. Seitdem nun durch die strengere Zucht Ibrahim 
Paschas zur Zeit der Aegypter Herrschaft in Syrien, auch die Beduinenhorde 
der heutigen Araber in Tadmur etwas gebändigter ward, gelang es dem Eng- 
länder Charl. Addison (im J. 1835), während seines 14tägigen Aufenthaltes 
in den Ruinen Palmyra’s, ohne dafs er jedoch wulste, was Wood (1751) vor 
ihm schon mitgetheilt, dieselbe Sculptur des Zodiacus wieder, und zwar im 
innersten des Tempels aufzufinden. Nachdem er mehrere der unterirdischen 
Seitenkammern, deren Bestimmung noch unbekannt geblieben, an der Nord- 
seite der Cella des innersten Tempels, der bis dahin als Moschee jedem 
Fremdling verwehrt geblieben war, zwischen Schmutz und Schutt durch- 
krochen hatte, fand er den einst als Kuppel eines kleinen aber präch- 


Denkmale des nördlichen Syriens. 343 


tigen Gemachs ausgehölten Plafond, ähnlich dem berühmten aber flachen, 
aus später Römerzeit stammenden zu Denderah, jedoch hier von der Decke 
herabgestürzt vor, der nach seiner Beschreibung mit jenem bei Wood iden- 
tisch, doch von ihm als quadratisch mit einem Durchmesser von 18 Fufs 
wenn schon nur oberflächlich beschrieben ward. Am Südende desselben 
innern Tempels fand er in einer gleichen Tempelkammer wie am Nordende 
eine ähnliche Steinseulptur, doch in 8 solche Felder getheilt und mit einem 
Kreise als Steinornament umgeben, auf dem er keine eingegrabenen Figuren 
eines Thierkreises wie dort bemerken konnte. Von künftigen Künstlern 
sind unstreitig noch genauere Abbildungen dieser auf astrologischen Cultus 
der Magier sich beziehende Denkmale zu wünschen. Die beiden Seiten- 
kammern des innern Tempels gegen Nord und Süd, an denen sich auch Trep- 
pen zur Dachhöhe des Tempels selbst befinden können nur zu astrologischen 
Operationen und Zwecken des syrischen Tempelcultus gedient haben. Essind 
dies keine isolirten Erscheinungen, die vielmehr mit dem syrischen Tempel- 
dienst und der Lebensweise in genauester Verbindung standen, aber in ge- 
heimnisvolles Dunkel verhüllt bleiben. Nur wenige Worte der ältesten Au- 
toren des Orients bestätigen diefs. Die berühmteste Kirche Johannes des 
Täufers in Damascus, wurde bei der Eroberung der Stadt Damascus (im J. 
634 n. Ch.) den byzantinischen Christen durch Omar und Ebu Obeidah ge- 
waltsam entrissen. Noch zur Hälfte blieb sie durch einen Tractat mit den 
Eroberern in derChristen Besitz, bis (im J. 705) der Ommejaden Chalif Welik 
Ibn Abd-el-Malik sie gewaltsam niederrifs, und in ihrer Ummauerung die be- 
rühmte grofse Hauptmoschee oder Djami von Damascus mit den ungeheuer- 
sten Kosten erbaute, die für ein Wunder der Welt gehalten wurde. Die 
alten Autoren Isthakri und Ebn Haukal aus dem 10'* und Edrisi aus dem 
12°“ Jahrhundert sagen einstimmig, diese Kirche sei anfänglich als Heiden- 
tempel von den Sabäern erbaut worden, zum Behuf ihrer Gebete, die an 
derselben Stelle gehalten wurden wo später die Kuppel war. Dann erst sei 
sie unter Kaiser Theodosius (nach dem Chronicon Paschale) in die Hände 
der byzantinischen Griechen gekommen, die hier ihren prachtvollen Kirchen- 
dienst verrichteten und das Haupt Johannes des Täufers als kostbare Reliquie 
verehrten. Als nun 40 Jahre nach der Eroberung der Chalif seinen Neubau 
der grofsen Moschee durch Niederreifsen der christlichen Kirche begann, 


344 Rırren über einige verschiedenartige characteristische 


bestieg er den Thurm, der gegen den Aufgang der Sonne stand und Saat, 
das ist die Uhr hiefs, wo ein Mönch im Polygon, sagt der Araber, wohnte, 
(wahrscheinlich ein Horoscopium, wo die Nativitätstellung der Astrologen statt- 
fand), von wo der Chalif die Zerstörung der Kirche begann. An den Ecken 
der grofsen Kirche nämlich, sagt Ebn-Asäker, (!) der Autor der grofsen Ge- 
schichte von Damask und seiner Djami, standen die Thürme, welche zu 
astrologischen Operationen dienten: von ihnen stürzten die beiden gegen 
Norden stehenden ein, die beiden andern gegen Süden stehenden blieben 
später stehn, bis einer von ihnen abbrannte. 

Also auch von den Christen in Damaskus, im 5" und 6" Jahrhundert 
war in ihren Kirchendienst, dem sonst der Sternendienst doch fern blieb, ein 
Zweig des Sabäercultus mit aufgenommen und bewahrt worden, wie der 
Astraleultus auch in Palmyra und Heliopolis seine Stätte gefunden hatte. 
Das damit verbundene Unwesen der Magier, das in Antiochias Bevölkerung, 
zu den Zeiten Constantins, des loannes Chrysostomus und der Simeone, der 
Säulenheiligen im 4"* bis 5" Jahrhundert, wie Ottfr. Müller in seiner Ge- 
schichte von Antiochia trefflich gezeigt hat, im Schwunge war, ging mancher- 
lei Formen annehmend damit Hand in Hand. Derselbe Einflufs des Astral- 
cultus mufs sich in der berühmten alten Emesa (heutige Höms) wiederholt 
haben, da nach el Makin und andern moslemischen Historikern viel dunkles 
von wunderbaren, wie Wetterfahnen beweglichen Bronzestatuen, von in 
Stein gehauenen Scorpionen und andern Dingen die Rede ist, die als Talis- 
mane berühmt waren und Übel abwenden sollten, von denen selbst die 
späteren Autoren, wie Edrisi und Abulfeda, noch manches unverständliche 
wiederholen. Es ist aber bekannt, dafs Kaiser Aurelian nach seinem Siege 
über Zenobia bei diesem Emesa und nach seiner Zerstörung des Sonnen- 
tempels in Palmyra nicht nur auf dem Capitol zu Rom seine Tempel des 
Belus errichtete, sondern auch gedrängt und geängstigt durch seinen heidni- 
schen Aberglauben den Sonnengott durch Zerstörung seines berühmten 
Heiligthums zu Palmyra erzürnt zu haben, zur Wiederherstellung des Sonnen- 
tempels in Palmyra ungeheure Summen anwiefs, und den Tempel des Belus, 
Eligabal zu Emesa, reichlich dotirte. 


(') Nach Mohammed ben Schäker, dem Verfasser der grolsen Geschichte des Ebn-Asäker 
von Damask, nach (Quatremere in Makrizi Hist. d. Sultans Muselm. T. I. 1. p. 262-288. 


Denkmale des nördlichen Syriens. 345 


Zwar verschwinden solche Erinnerungen mit dem Verlauf der Jahr- 
hunderte immermehr, wenn schon ihr Einflufs weit verbreitet gewesen sein 
mag; mit welcher Tenacität aber sie an einzelnen Stellen fortwirkten, und 
wenn auch nur Spuren hinterliefsen, davon gibt eine Stelle im Itinerar des 
Rabbi Benjamin von Tudela (1173) noch ein wenig aufgeklärtes Zeugnifs, 
das er von der grofsen Moschee zu Damascus mittheilt, in welchem noch 
immer etwas von dem astrologischen Cultus der Sabäer übrig geblieben zu 
sein scheint. Diese grofse Moschee nennt er einen alten Pallast Ben Hadads 
(Jeremias 49, 27), der dort allerdings, als syrischer Fürst, zu Davids und 
Salomons Zeit seine Residenz gehabt. In ihr sei eine Glaswand durch Zau- 
berei erbaut, in welcher so viele Öffnungen als Tage im Sonnenjahr, durch 
welche die Sonne ihre Lichtstrahlen fallen lasse. Diese seien nach den 12 
Stunden des Tags in 12 Grade getheilt, wonach jedermann daselbst die Tages- 
zeit erkennen könne. Also eine Sonnenuhr von eigenthümlicher Art, über 
die uns bisher keine nähere Erklärung bekannt geworden. 

4. Die Säulenstrafsen der Syrer. Der orientalische Ursprung 
der Säulenbildung hatte einen andern Zweck als die spätere Anwendung der- 
selben, als Träger oder Unterstützer von darauf ruhenden Lasten und Bau- 
werken zu dienen. Diefs zeigen schon die auf der Terrasse vor den Pallästen 
und Tempeln zu Persepolis frei stehenden bis 60 Fufs hohen Säulengruppen, 
ohne Capitäle und Gebälk mit eigenthümlich gebildeten obern Sculpturenden, 
die nicht zum Tragen von Lasten gleichmäfsig, sondern ungleichmäfsig ge- 
formt waren (wie 2. Chron. 34, 4, wo es ausdrücklich heifst, dafs die Bilder 
der obern Enden der Baalssäulen von König Josia zerstört worden) mit wahr- 
scheinlich symbolisch- religiösen verschiedenartigen Sculpturen endend, wie 
Pferde- oder doppelte Stierköpfe, oder dergleichen. Nach Ker Porters 
trefflichen Handzeichnungen und Abbildungen, die im Britischen Museum 
zu London in grofsen Foliobänden als wahrer Kunstschatz aufbewahrt wer- 
den, mufs man diefs vermuthen. Leider sind sie aber doch viel zu sehr ver- 
wittert und verfallen, um sie mit Sicherheit erkennen zu können. Weit älter, 
aber waren vor dem Salomonischen Tempel zu Jerusalem die aus Erz ge- 
golsenen und 18 Ellen hoch (nach 1. Kön. 7, 15-22) gen Himmel errichte- 
ten ganz frei stehenden beiden Säulen, Jachin und Boaz genannt, deren obere 
mit vielen Granatäpfeln verzierte Enden nach den vier Weltgegenden gerich- 
tet waren, über deren Form und Bedeutung die verschiedensten Erklärungen 

Philos.- histor. Kl. 1854. Xx 


346 Rırren über einige verschiedenartige characteristische 


stattgefunden. Noch älter waren zu Tyrus im Tempel des Melkkart, nach 
Herod. II. 44, die zwei Säulen, die er dort bewunderte, die eine aus Gold 
die andre aus glänzenden Smaragdsteinen. Und wie diese, ihrem höchsten 
Stammgotte geweiht, wiederholte sich die Form der Göttersäulen bei Phöni- 
ciern und andern Vorderasiaten (die Sonnensäulen, Baalssäulen bei Syrern 
und Agyptern; daher Hamuoini und Ham-ouein von dem doppelten Am- 
mon und Hammon genannt; (s. 2. Chron. 14, 2; 2. Kön. 23, 14 und 
2. Chron. 34, 4) in dieser Form als freistehende symbolische Weltträger, 
die ihre spätere Anwendung in den Säulen des Herakles zu Gades und in 
dem Himmelsträger Atlas wiederfanden. Unter den zertrümmerten aber 
auch noch stehen gebliebenen Säulen der Ruinen von Antiochia, zumal aber 
zu Palmyra, sind noch manche, und an letzteren Orten in der Mitte der 
Wüste sogar noch viele dieser, ihrer ursprünglichen Bestimmung den Göttern 
zu Ehren als Weltträger gemäfs, ganz freistehend gebliebenen Prachtsäulen zu 
sehen, die in späterer Zeit erst mit Statuen, dann mit Bildern sogar von 
christlichen Heiligen besetzt wurden, bei denen selbst ihre festgewurzelte, 
ursprüngliche religiöse Weihe, sich in dem seltsamen Fakirwesen der christ- 
lich orientalischen Säulenheiligen, der Simeon Stylites und Anderer nicht 
verkennen läfst. 

Verschieden hievon, aber gewifs nicht ganz ohne Fortdauer des damit 
verbundenen altgläubigen Volkswahns ist die frühzeitige Anwendung der 
Säulenpracht, die im seleueidisch-römischen Baustyl eine fast überschweng- 
liche genannt werden kann. Anfänglich nicht einmal blos zu Tragsäulen, 
sondern auch zu Schmuck in Vorhallen der Tempel und Porticus verwen- 
det, wuchsen sie jedoch durch den Einflufs des griechischen und römi- 
schen Baustyles nach oben allmählich in Tragbalken, in prächtige Gebälke 
und Tempeldecken zusammen, zu denen sie dann durch die Kunst der Archi- 
teeten ausschliefslich in Gebrauch kamen, vor deren Prachtwerken der Rei- 
chen und Grofsen im grofsartigsten Baustyl natürlich die gemeine und mehr 
bäurische Anwendung im Volkswahn der Vorzeit mehr zurücktreten und 
allmälig verschwinden mufste. 

Aber wenn auch nicht mehr in altreligiöser Beziehung, sondern als 
blos architectonisches Glied, nimmt die Säule in den beiden Jahrhunderten 
vorundnach Christi Geburt durch die syrischen Lande eine ihr eigenthümliche 
characteristische Stellung ein; nämlich in den grofsartigen Säulenstrafsen, 


Denkmale des nördlichen Syriens. 347 


welche in dieser besondern Ausbildung nur in den syrischen Ruinenstädten 
in den colossalsten Ausdehnungen vorgefunden werden; wenn sie auch in 
Athen, Rom und andern Städten nicht ganz fehlten. Wenn sie in Xysten, in 
Stadien, in Gymnasien oder Stoen oder mit Portiken und andern Bauten 
verbunden, auch anderwärts ihre bestimmte jedoch nur untergeordnete An- 
wendung fanden, so sind sie doch nie so vorherrschende Bauanlage ganzer 
Städte gewesen, wie in Syrien, wo sie aus der Natur des syrischen Himmels, 
des syrischen Städtelebens und Geschäftsverkehrs der Handelswelt (!) her- 
vorgingen, die hier zugleich im Schutz und doch in Freiheit ihrem Gewerbe 
und ihrem Genusse nachgehen, und durch die zahllosen Statuen und Denk- 
male, die bei und an den Colonaden angebracht waren, ihrem Ehrgeize 
nachhängen konnten, sich selbst dadurch verherrlicht zu sehen. 

Ottfr. Müller hat in seinen lehrreichen Antiquitates Antiochenae 
(1838), vollständigen Aufschlufs über die Entstehung dieser Säulenstrafsen in 
Antiochia gegeben, wo man, nach den Angaben der alten Autoren, ihre 
vierdoppelten Säulenreihen noch in mehr als 300 doch nur trümmerartig ge- 
bliebenen, in einer Linie verfolgen kann, die von einer andern gleichartig im 
rechten Winkel durchschnitten wurde und unter den beiden gedeckten Seiten- 
colonnaden Schattengänge gegen den Sonnenstrahl des Tages, in der Mitte 
nach dem Sternenhimmel aber offene Gänge gegen die abkühlenden Lüfte der 
Nacht darboten, für die Geschäftsleute und für die Lustwandelnden, so dafs 
wir hier in ihre Beschreibung nicht weiter einzugehen brauchen. Von Seleu- 
cus Nicator und den Seleueiden durch syrische und griechische Baumeister 
grofsartig begonnen, wurden sie unter des Augustus und Tiberius römischen 
Architecten weiter ausgebildet und selbst von Herodes aus Schmeichelei ge- 
geschmückt. 

Aber die Antiquitates Antiochenae führen diese Säulenstrafse als eine nur 
der Stadt Antiochia zukommende Prachtarchitectur auf, die dort vielleicht 


gen die Caesaren zu Antiochia noch erweitert und aus 


durch nachfolgende Bauten ihren gröfsten Glanz erreicht haben mag. Theils 
wurden ähnliche Werke im übrigen Syrien nach der Absicht dieser Mo- 
nographie in ihr nicht erwähnt, oder sie waren damals noch nicht allgemein 
bekannt geworden. Wir erinnern daher hier nur daran, dafs sie fast alle 


(‘) Heeren Commercia Urbis Palmyrae etc. p. 17. 


X 


348 Rırrea über einige verschiedenartige characteristische 


grofsen Städte der alten Syrer derselben Periode characterisiren, und in 
mehrern derselben mit der gröfsten Pracht ausgeführt, noch heute in vielen 
durch ihre Ruinengröfse in Erstaunen setzen, und wol ein näheres verglei- 
chendes Studium verdienen, da sie sicher nicht ein blofses Werk des Luxus 
waren, sondern einem damals wesentlichen Bedürfnisse des grofsartigen 
Städte- und Gewerbelebens entsprechen mufsten. Hier ist nur an ihr geo- 
graphisches Vorkommen zu erinnern. Die Prachtruinen von Palmyra sind 
allgemein bekannt. Ihre Säulenstrafse durch die ganze Mitte der ehemaligen 
grofsen Stadt, die zu beiden Seiten in Nord und Süd umher liegt, ist auch 
vierdoppelt, wie jene zu Antiochia, von Ost nach West gerichtet, aber dop- 
pelt auch wol drittehalb mal so lang als jene. Sie bildet die Hauptphysiogno- 
mie und die Längenaxe der ganzen Stadt, und führt vom grofsen Sonnen- 
tempel durch die Bazare der Handelsstadt bis an den Fufs der westlichen 
Berghöhen, durch eine gleichartige Ebene, welche den Ruinen von Baalbek 
fehlte, daher diese Heliopolis auch keine Säulenstrafse zu ihren Pracht- 
tempeln erhalten konnte. Von dieser Palmyra-Strafse stehen heutzutag noch 
über 400 Säulenschäfte, von 20 bis 30 Fufs Höhe aufrecht von den paar 
Tausenden, die einst durch die Wuth der Soldaten Aurelians oder durch 
Erdbeben und andere Wetter niedergeworfen noch umherliegen, von 
denen man aber in der vierdoppelten Colonnade noch die Postamente von 
7180 solcher Säulen nach Messungen hat nachweisen können. Sie wurden 
einst auf einer Linie von 4000 Fuls Länge — also etwa in der Ausdehnung 
vom Berliner Schlofs bis zum Brandenburger Thore — aufgestellt, die von 
etwa 4 bis 5 Gruppen grofser oder kleinerer Portiken mit Prachtgebäuden 
unterbrochen war, welche in ihrer geraden Richtlinie zu Geschäfts- und 
Ruheplätzen dienen mochten, von denen auch kürzere Säulenstrafsen in 
rechten Winkeln, quer hindurch, nach Nord oder Süd sich abzweigten. 

Es ist dieses wol die gröfste und am genauesten (durch Dawkins, 
Rob. Wood, Cassas, Addison u. A.) untersuchte von allen, aber über- 
raschend ist es, wenn man dieselben Säulenstrafsen in keineswegs kleinen 
oder verächtlichen Dimensionen, obwol mehrfach zertrümmert und weniger 
luxuriös aber immer noch prachtvoll ausgeführt, und grofsartig genug, in 
allen gröfsern Städten der Decapolis in ihren übrig gebliebenen Ruinen ver- 
folgen kann, wo wir sie an andern Orten schon überall genauer beschrieben 
haben, und darum hier nur summarisch anführen. So von Rabbat Ammon 


Denkmale des nördlichen Syriens. 349 


(Philadelphia) an der Ostseite des Todten Meeres, wo etwa noch 70 Säulen 
derselben aufrecht stehen geblieben, nördlich über Dscheräsch (Gerasa), 
wo Burckhardt noch 130 solcher stehen sahe, nach Bofsra (Bostra Metro- 
polis) und Schohba im Hauran. Eben so, nordwestwärts zu Beisän (Sey- 
thopolis), vorzüglich zu Omkeis am Hieromax, der alten Gadara, wo Seetzen 
die Säulenstrafse von 15 Schritt Breite und einer Viertelstunde Länge mit 
schwarzen Basalten gepflastert und ebenfalls von Ost nach West gerichtet, 
wieder entdeckte, im Lande der alten Gadarener, deren Grottenwohnungen 
mit vorzüglich schönen in Steinzapfen schwingenden Steinthüren versehen 
sich auszeichnen, weil sie noch in vollem Gebrauch sind. Dann folgen noch 
weiter nordwärts die zu Palmyra, Apamea am ÖOrontes und zu Antiochia. 

Die zu Apamea, dem heutigen Castell Medyk, welche Burckhardt 
noch unbekannt geblieben, sind erst im Jahr 1846 von dem Amerikaner 
W. Thomson in der Wüstenei am Orontes wieder entdeckt worden, in der 
Prachtstadt der Seleuciden, die einst ihr grofser Waffenplatz, Sitz ihrer 
Kriegsschulen für ihre Reiterschaaren und aller Künste des Krieges, wie der 
Kriegskasse war, in deren Nähe die grofsen Stutereien und die 500 Elephan- 
ten gehalten wurden, die der verschwägerte indische König Sandracottus dem 
Seleucus Nicator zum Gegengeschenk übergeben hatte. 

In den Ruinen dieser Prachtstadt, deren Lage sogar gänzlich vergessen 
war, bis sie Burckhardt zuerst, im Anfange dieses Jahrhunderts, wieder nach- 
wies, ohne jedoch ihre Ruinen gesehen zu haben, dehnt sich die Säulenstrafse 
ebenfalls noch heute, von einem Thor zum andern, an 20 Minuten weit durch 
die Mitte der ganzen Stadt auf gleiche Weise, mit 30 Fufs hohen Säulen aus, 
in den prachtvollsten Colonnaden, in denen Thomson eine doppelte Säulen- 
allee von 1800 Säulen nachzuweisen im Stande war, die in Intervallen von 6 
bis 7 Fufs an einander gereiht und in einer Strafsenbreite von 69 Fufs aus- 
einander stehend, mit Querreihen Zwischenbauten und Denkmalen der ver- 
schiedensten Architecten genauer untersucht worden sind. 

Als vielleicht eine der am weitesten nach Norden von Syrien aus noch 
bekannt gewordenen, noch in diese Reihe der eigenthümlichen syrischen 
Architecturbildungen im Grofsen gehörige Säulenstrafse, erinnern wir zuletzt 
noch an diejenige, welche auf dem Übergange von Syrien nach Kleinasien 
liegt, nämlich in dem alten Soli oder Pompejopolis, wo sie vom Hafen in 
gerader Richtung zum innern Landthore führt, aus etwa 200 Säulen von 


350 Rırrer über einige verschiedenartige ch aracteristische 


mäfsiger Höhe und mittelmäfsiger Arbeit bestehend, von welcher Admiral 
Beaufort, der einstige Entdecker (im J. 1811) noch 44 Säulen aufrecht stehen 
sah. Von hier fängt das neue Architecturgebiet der unzähligen in Klein- 
asien vorherrschenden Amphitheater und Theaterbauten an. 

5. Die Wasserleitungen der Syrer. Diese hydrotechnischen 
Arbeiten der Syrer sind nicht weniger grofsartig zu nennen; sie lassen sich 
vielleicht als die ältesten ihrer Anlagen, bis in ein sehr hohes Alter zurück- 
verfolgen, und schlofsen sich gewifs den frühesten Werken dieser Art bei 
den Persern, Babyloniern, Assyrern an. Sie mufsten in sehr mannigfaltigen 
Formen hervortreten, weil sie sich nach der Natur des Bodens und der Ge- 
wässer zu richten hatten, um ihnen alle diejenigen Vortheile abzulauschen, 
nach welchen sie durch ihre Kunstmittel und ihre Technik sich befähigten, 
ihr, an sich einem brennenden alles versengenden Sonnenstrahle während 
einer Hälfte des Jahrs ausgesetztes Land, dennoch für das ganze Jahr vielen 
Millionen bewohnbar zu machen, und da wo Menschenarme dazu hinreichten 
und Staatsweisheit die Bahnen vorzeichnete, in Paradiese zu verwandeln. 

Allgemein bekannt sind die salomonischen Teiche bei Jerusalem, 
welche, wie alles Bauwerk jener Zeit, die Spuren phönicischen Beistandes 
tragen, zumal in der glänzenden Periode von Tyrus unter Hiram und Palä- 
stina unter Salomo, wo wir denn den palästinischen analoge Anlagen auch 
auf weit früher eultivirtem phönieisch-syrischem Boden finden. 

Die Salomonischen Teiche, dreifach stufenartig übereinander, 15 bis 
50 Fufs tief in Felsen eingehauen, 500 bis 600 Fufs lange und halb so breite 
Wasserbecken, angelegt um diemehr als 2Stunden ferne StadtJerusalem durch 
über- und unterirdische Wasserleitungen stets mit frischem Quellwasser zu 
versehen, sind ein Werk im grofsartigsten Maafsstabe. Noch heute besteht es 
und der sogenannte versunkene Brunnen, der diese Teiche nährt, ist in seiner 
unterirdisch kunstreich gefafsten Quelle, aus vielen Quellen zusammenge- 
leitet, gewifs nach Prineipien gebaut, die sich bis heute bewährt haben. Doch 
war diefs nicht der einzige Zweck, denn die alte salomonische Bewässerung 
verbreitete sich von da auch in die Gärten von Etham und ihr Segen wirkt noch 
bis heute fort, im Wadi Urtäs, dem fruchtbarsten Gartenthale von Bethlehem, 
wo sich neuerlich deutsche Colonien ansiedelten. Noch eine dritter Zweck 
wurde durch diese grofsartige Anlage erreicht, nämlich die Stadt Bethlehem 
selbst mit Wasser versehen, das bis heute in ihrem Hügelboden aus tiefen 


Denkmale des nördlichen Syriens. 351 


Brunnenlöchern oder Schachten aus unterirdischen vorüberfliefsenden Wasser- 
leitungen geschöpft wird. 

Diese Kunst der antiken Hydrotechnik die verschiedensten Zwecke 
mit denselben Anlagen zu erreichen, characterisirt recht eigentlich alle Werke 
dieser oder ähnlicher Art durch ganz Syrien, und scheint auf den primitiven 
gemeinsamen aus gleichartiger technischer Schule hervorgegangen Ursprung 
zurückzuweisen. 

Die merkwürdigen Wasserbauten in der Stadt Jerusalem selbst, unter 
dem Tempel auf Moriah, und anderwärts, von denen das Buch der Könige 
(2, 20, 20) erzählt: „was von Hiskia zu sagen ist, alle seine Macht, und was 
er gethan hat, und der Teich, und die Wasserröhren, damit er das Wasser 
in die Stadt geleitet hat, siehe das ist geschrieben in der Chronika der Könige 
Juda” — wo es dann wieder heifst (2. Chron. 32, 30-31): „Er ist der Hiskia 
der die hohen Wasserquellen in Gihon zudeckte, und leitete sie hinunter 
von abendwärts zur Stadt David, denn Hiskia war glückselig in allen seinen 
Werken” — auch die Brunnen übergehen wir hier, die er, nach Jesus Sirach 
48, 19, in den Fels eingraben liefs, und die ihm so grofsen Ruhm brachten — 
weil wir anderwärts sie schon vollständiger nachgewiesen haben und sie aufser- 
halb Syrien lagen. Und so übergehen wir ebenfalls was der arabische Autor 
Medschr ed-Din am Ende des 15‘ Jahrhunderts, gleichfalls von den Wasser- 
becken unter der Ömar-Moschee in seiner Beschreibung derselben lehrreiches 
angab; obwol wir die palästinischen Wasserbauten für aus der Schule der 
syrischen Phönicier hervorgegangen halten möchten, bei denen wir ähnliche 
und noch grofsartiger ausgeführte Werke viel allgemeiner verbreitet finden. 

Wir erinnern zunächst an das berühmte Brunnensystem von Tyrus, 
das aus den wasserreichen Quellen’ der Vorhöhen des Libanon abgeleitet, 
noch heute unter dem Namen Ras-el-Ain (Haupt der Quelle) bekannt, nur 
in seinem kleinsten Zweige, blos aus Vernachlässigung der Neuern, doch 
noch bis heute in Anwendung geblieben. Es sind mehrere unter sich netz- 
artig verbundne Kunstbrunnen nebeneinander, die heutzutag noch 4 grofse, 
nicht schachtartig in die Tiefe gesenkte, sondern am Fufs der Berge, in der 
Ebene aus Stein künstlich in Schachte gefafste, 15 bis 20 Fufs hoch aufge- 
mauerte Wasserbassins bilden, die durch den Hochdruck im Libanon gefafs- 
ter, aber ihrem Laufe nach verborgen gebliebener, sehr reichhaltiger peren- 
nirender Quellen, mit ungeheuern nach oben aufsteigenden Wassersäulen, 


352 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


fortwährend genährt und gefüllt werden; davon das gröfste derselben, ein 
achteckiges wasserdichtes mit dem klarsten Wasser erfülltes Bassin von 60 
Fufs Durchmesser sich über die Dachhöhe der zunächst anliegenden Mühle 
erhebt. Die Wasserfülle, welche durch diese auf ihrem unterirdischen Wege 
unbekannt gebliebene, zusammenleitende Canalisation auf so bedeutender 
Höhe in der Fläche gewonnen wurde, um mit bedeutendem Gefälle von da 
selbst noch über vorliegende Hügelerhebungen geleitet werden zu können, 
reichte noch zu Ende des 17“ Jahrhunderts, nach J. Maundrells Beobach- 
tung hin, zu gleicher Zeit 6 Mühlen zu treiben. 

In der Periode der Kreuzfahrer wurde ihr Wasser auf Grund alter 
phönieischer Anlagen in langen Aquäductenlinien auf Schwibbogen unter 
freiem Himmel oder auch unter der Erde geleitet, wodurch wie der damalige 
Erzbischof Willermus von Tyrus in seinen Historien sagt, die ganze Küsten- 
strecke um Tyrus, während sie heutzutag durch Verwahrlosung der Gewässer 
öde liegt, in reiche Kornfluren, herrliche Obstgärten und Zuckerrohrpflanzun- 
gen verwandelt wurde. Nur die grofsen Bogenstrecken, welche in Fragmenten 
hie und da stehen geblieben, werden heutzutag wegen ihrer mit dicken Tropf- 
steinmassen behängten Steinbauten bewundert. Zum Theil durchziehen sie 
noch die Küste entlang die weiten Ruinen von Palaetyrus und auch landein- 
wärts, in früher unbekannter gebliebenen Ferne, in Tunnels und ausgehaue- 
nen Felsbassins den Felshügel el- Maschuk (8000 Fufs fern von Tyrus), den 
sie über eine Stunde fern von Ras el Ain unterteufen. Das Heiligengrab auf 
der Spitze dieses Hügels bezeichnet die Stelle des einstigen Haupttempels des 
Melkkartes in Palätyrus. Das Gesammtsystem giebt Zeugnifs über die grofse 
Verbreitung des Wassersegens, der diesen Küstenstrich einst mit seiner zahl- 
reichen Bevölkerung in ein Paradies verwandelt hatte. 

In weit ältere Zeit geht die Anlage dieses Systems von Kunstbrunnen 
zurück, welche die Kreuzfahrer den Gartenbrunnen lebendiger Wasser des 
Königs Salomo nannten. Nach Arrian und Pausanias hatte schon Alexander M. 
bei der Belagerung von Tyrus an diesem Brunnen, welcher der ägyptischen 
Hafenseite d. i. der Südostseite der Insel Tyrus gegenüber lag, sein Zelt auf- 
geschlagen, wo er den ominösen Traum vom Einfangen des Sa- Tyros (Satyr) 
gehabt haben soll, wie Pausanias erzählt. Aber noch älter war dieses kunst- 
reiche Bewässerungssystem, da Salmanassar (um 700 J. vor Christo) während 
seiner fünfjährigen Belagerung von Tyrus diese Brunnen mit ihren Wasser- 


Denkmale des nördlichen Syriens. 353 


leitungen durch seine Wachen besetzen liefs, um die Tyrier durch Wasser- 
mangel zu ängstigen. Da die alte Insel Tyrus keine eigne lebendige Quelle 
gehabt hatte, so mufsten ihre erfindungsreichen Bewohner, da sie 150 Jahre 
später eine 13jährige Umlagerung von Nebucadnezar auszuhalten hatten und 
doch keinen Wassermangel litten, sich durch unterseeische Canalröhren oder 
Aquäducte frisches Wasser auf ihrer Insel zu verschaffen gewufst haben, um 
bestehen zu können. So scheint es kamen die beiden künstlichen unab- 
hängig von jeder Jahreszeit gleichmäfsig fortfliefsenden Wasserbrunnen zu 
Stande, die innerhalb der heutigen Sur auf der Halbinsel innerhalb des so- 
genannten Thurmbrunnens aus einer grofsen Tiefe hervortreten, zu denen die 
Einwohner auf 15 ellentiefen Stufen hinabsteigen müssen, um ihr Wasser 
zu schöpfen. Es ist das einzige das ihnen auch unter dem von Alexander M. 
bei der Belagerung aufgeworfenen Schutidamm, der seidem die Insel 
durch den Isthmus mit dem Festlande verbindet, nicht verloren ging, 
während alle oberirdischen Wasserleitungen gänzlich versiegten, die im 
Jahr 1432, als der Stallmeister Philipps le Bon, des Herzogs von Bur- 
gund, der Ritter Bertrand de la Brocquiere hier durchzog, wenigstens noch 
theilweise in den Schwibbogen - Aquäducten über den Isthmus der Stadt 
zuflossen. 

Schon Nonnus aus Panopolis in den Dionysiaeis, XL 359, hat zu seiner 
Zeit die reichströmende Brunnenquelle dieses Systems besungen; alle frü- 
hern Vorüberreisenden konnten es in seinen fragmentarischen Überresten nur 
bewundern, selbst Pococke nicht begreifen. Durch Robinson, Russegger, 
Wilde sind die Haupttheile erst neuerlich gut beschrieben. v. Wildenbruch 
hat, nach Pocockes Vorgang, die genauesten Aufnahmen und Vermessungen 
gemacht, aber noch von keinem Hydrotechniker ist das ganze System in sei- 
nem Zusammenhange erforscht. Mariti wohnte zu Ende des vorigen Jahr- 
hunderts bei dem antiken Thurmbrunnen auf der Insel, auf dem Eurychoros, 
dem grofsen Versammlungsplatze der Stadt, dem Feste der Wassertragung 
der heutigen Bewohner bei, welches an das durch seine alterthümliche Ge- 
bräuche ähnliche Adonisfest der Phönicier erinnerte. Da die Einwohner der 
Insel Aradus (Ruad), wie uns Strabo erzählt, in ihrer Vorrichtung mit einem 
#2i/@avos im Stande waren, durch das salzige Meer hindurch das süfse Wasser 
von Quellen im Meeresgrunde heraufzuziehen, so werden die Tyrier es auch 

Philos. - histor. Kl. 1854. Yy 


354 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


wohl verstanden haben, sich süfse Quellen durch das Meer auf ihre Insel 
zu leiten. 

Es würde ein genaueres hydrotechnisches Studium solcher Verhältnisse 
nicht unwichtig sein, da sehr viele andre Brunnen, Quellen und Bewässerungs- 
systeme durch alle Thäler im Libanon und Antilibanon, wie in den anliegen- 
den syrischen Landschaften, wenn auch nicht so grofsartig, doch in ähnlicher 
Anwendung und Benutzung des Hochdrucks, der meist plötzlich hervor- 
brechenden Gebirgswasser aus den sonst dürren aber höhlenreichen Kalk- 
steinschichten des Bergsystems sich erfreuen, ja alle Hauptquellen der grofsen 
Ströme, wie Jordan und Orontes, ihm ihr Dasein verdanken, und die Kunst- 
mittel oft sinnreich den natürlichen Verhältnissen nur nachzuarbeiten brauch- 
ten, um schon in ältesten Zeiten die grofsartigsten Resultate zu gewinnen. 

So, in der Ghütha und el-Merdsch, d.i. in dem Fruchtwalde und 
der grünen Wiese, oder dem berühmten Paradiese von Damaskus, das mit 
seinen Obstgärten, von 8 bis 10 Stunden Umfang, in herrlich grüner Laubfülle 
mit den köstlichsten Früchten beladen, und der reichen Stadt in ihrer Mitte, 
im Munde aller Örientalen gepriesen, auch dem Europäer, in Entzücken ver- 
setzt. Es ist, zwischen den nackten und dürren Stufenabsätzen der östlichen 
Antilibanon-Gehänge, die an ihrem Fufse, im Norden und Süden, in ihrer 
Einöde liegen geblieben sind, die Kunstschöpfung der herrlichsten Oase durch 
kunstreiche Wasservertheilung des Baräda. Ein mäfsiger, aber klarer Ge- 
birgsstrom, in 7 Kunstarmen auf verschiedenen Höhen gespalten und durch 
Felswände einer engen Kluft hindurchgesprengt, der, nach seiner hundert- 
fachen, weitern Verzweigung, in der vorliegenden Ebene durch unterirdische 
Stollen, Röhren, Brunnen weiter geleitet, allen Wohnungen von 150- bis 
200,000 Menschen, sammt ihren Gärten, reichlich ihre Trink- Wasch- uud 
Springwasser gespendet und die grüne Marsch überrieselt hat, fliefst dann 
ganz gemächlich im Schlangenlaufe nach 10 bis 12 Stunden seiner Strom- 
entwicklung mit den zuletzt wieder in dem einen Hauptbette des Baräda 
ihm übrig gebliebenen Wassern, in die flache Lagune des Sees von Damascus 
ein, an deren Ostseite dann die syrische Wüste auf weite Strecken wieder 
ihre traurige Herrschaft beginnt. 

Mit Recht hat schon Ptolemäus diesen den Goldstrom (Chrysorrhoas) 
genannt, ein Beweis des Segens, den er auch schon damals verbreitete, wenn 


Denkmale des nördlichen Syriens. 855 


auch das ganze Irrigationssystem in den nachfolgenden Jahrhunderten, in 
moslemischen Zeiten, noch einige erweiternde Zusätze erhalten haben sollte, 
wie es aus Abulfedas und Edrisis Angaben wahrscheinlich wird. Denn die- 
ser letzte Autor im 12“ Jahrhundert berichtet, dafs der Chalif Jesid der 
Ommejaden-Dynastie (er starb im J. 683) den Nahr Jesid habe durch Felsen 
sprengen lassen, was auch eine kufische Inschrift an seinen Felswänden be- 
stätigt. Dieser Arm der noch heute Jesid heifst, ist aber die nördlichste der 
7 künstlichen Stromspaltungen des Baräda, die von oberster Höhe abgeleitet 
wurde, also der jüngste der grofsen Hauptcanäle sein wird; die Kunstanlage 
der andern tiefergelegenern mufs aber in viel frühere Zeiten der Syrer zurück- 
gehen. Sollte der Name des Pharphar, mit welchem der aussätzige Obrist- 
feldherr Naeman des grofsen Königs in Syrien zu Damascon (2. Kön. 5, 12), 
voll Verachtung gegen die Wasser des Jordan, die der Prophet Elisa ihm 
zum Reinigungsbilde angewiesen hatte, und im Stolz seiner schönen Heimath, 
die köstlichen Wasser des Baräda bezeichnet haben, wie es die Etymologie 
von dem sonst unbekannten Parpar (d. i. der durchbrechende Strom), in 
Beziehung auf seinen Felsdurchbruch oberhalb Damascus nicht unwahrschein- 
lich macht, so würde hierin ein Fingerzeig liegen, dafs dieses Irrigations- 
system schon zu der Zeit König Joram Sohn Ahabs von Israel vorhanden 
war, oder doch seine Entwicklung schon im 8“ Jahrhundert vorchristlicher 
Zeitrechnung begonnen hatte, sein Ursprung also in die Blüthezeit der Syrer 
und Phönizier gehöre, und ihrer Technik wie so vieles andere zu verdan- 
ken sei. Und wirklich konnte ein so grofsartig und so mannigfaltig entwickel- 
ter Wasserbau mit seinen weiten Irrigationen nur das Werk der Ausbildung 
vieler Jahrhunderte sein. 

In demselben Felsthale des Baräda springt in einiger Ferne einer hal- 
ben Tagereise von Damascus, aus einer hohen Felswand an dessen nördlicher 
Uferseite die Fidscheh-Quelle aus einer schwerzugänglichen Felsgrotte als 
klarer Gebirgsstrom hervor, der sogleich in reifsendem Schusse nach wenigen 
100 Schritten seine kalten Wasser zum Baräda hinabstürzt und dessen Wasser- 
quantum verdoppelt. Über dem Austritt dieser hochgefeierten Felsenquelle 
sahe schon Pococke einige Reste von alten Tempeln aus heidnischer Zeit 
stehen, die auf höheres Alter ihrer Anlage an dieser heilig gehaltenen Stelle 


deuten. Sowohl Pococke als später auch Seetzen und O. v. Richter, fanden 
Yy2 


356 Rırren über einige verschiedenartige characteristische 


aus ihrer Nähe durch die Felsen einen Canalgang gehauen, der gegen Osten 
in mannshoher Stellung, bald nach oben offen, bald einen dunklen Tunnel- 
gang darbietet, mehrere Stunden weit, obwol mühsam zu durchschreiten war, 
in welchem einst die Wasser der Fidschehquelle durch die Berge nach der 
Damascusseite geleitet zu sein schienen, der jetzt aber trocken lag. Das Volk 
hatte die Sage, er habe einst das Wasser bis nach Tadmor geleitet und nann- 
ten ihn das Werk der Bint es-Sultan d. i. der „Tochter des Sultans” was 
man leicht auf die Anlage einer Zenobia beziehen konnte, so unwahrschein- 
lich diefs auch schien, da Palmyra in der Wüste von da wenigstens 3 gute 
Tagereisen, oder 20 bis 24 Stunden fern liegen mag. Der englische Consul 
Wood in Damascus will in diesem colossalen Felstunnel aber bis 8 Stunden 
weit, bis zu seinem Ausgange in die Wüste hindurch gewandert sein, worüber 
jedoch noch keine Messungen und officiellen Berichte veröffentlicht sind. 
Er meinte, dafs diese Wasserleitung einst auch noch weiter gegen Pal- 
myra fortgesetzt zu sein scheine. Der jüngste Reisende nach Palmyra, 
Alfred von Kremer (im J. 1851), fand 3 Stunden ostwärts von der Wüsten- 
station Dscheirud, am dortigen klippigen Bergzuge der nach Palmyra zuführt, 
das aber noch über 25 Stunden fern ist, eine Wasserleitung, die aus an ein- 
ander gereiheten tiefen Gräben bestand, die aber noch 10 bis 20 Fufs weit 
auseinander stehen bleiben. Diese fangen am Fufse des dortigen Bergzugs 
an, aus dem sich in der ersten Grube das Wasser sammelt, das dann in den 
zweiten Graben eindringt und aus diesem in den dritten, wodurch es bis in 
grofse Fernen durch die Wüste geleitet werden kann. Man nannte ihm 
diese Art unvollkommen aneinander gereihter künstlicher Wasserstollen mit 
dem Namen Kerise, eine eigentlich persische Benennung für diese unter- 
brochene Art der unterirdischen Wasserleitung, welche aber noch heute in 
einem grofsen Theile Persiens in allgemeinem Gebrauche geblieben ist, und 
nach dieser Benennung fast vermuthen läfst, dafs solche Methode aus Persien 
erst zu den Syrern übertragen wurde. Nur eine Vermuthung war es, dafs 
diese Kerises vielleicht eine Fortsetzung des Canals der Bint es-Sultany durch 
die Wüste sein möchten. j 

Dafs diese oder doch eine sehr verwandte Art der Wasserleitung sehr 
alt war, und sehr frühzeitig nach dem Westen hin verpflanzt werden konnte, 
beweiset die merkwürdige Stelle des Polybius X. 28, über Hekatompylos, 
die alte Partherresidenz der Arsaciden im SO. des Kaspischen Meeres, un- 


Denkmale des nördlichen Syriens. 357 


fern den Kaspischen Pässen, wo schon Alexander M. verweilte, und in welche 
Antiochus IH. M. (im J. 209 vor Chr. G.) als Sieger einzog. Polybius 
konnte hier genaueres mittheilen, da eben von dieser Localität als von 
einem Centralpuncte die Hauptmessungen der Truppenmärsche dieser Feld- 
herrn ausgingen. Er bemerkt, dafs in dieser Culturebene doch die Durch- 
märsche der Truppen des Antiochus in grofse Gefahren hätten gerathen kön- 
nen, weil an der Oberfläche gar kein fliefsendes Wasser zu finden sei, wenn 
er nicht mit den vielen unterirdischen Wasserstollen (Polybius nennt sie: 
Ümovausus und doeariec X 28, 3) vertraut gewesen, welche in grofser Menge 
vom Gebirge des Elbors (Taurus) dort, den Boden in der Tiefe, aber den 
Fremden unsichtbar bleibend, nach der Hauptstadt hin durchziehen. Denn 
Arsaces der König hatte wegen des anrückenden Syrischen Feindes diese 
alle zu zerstören den Befehl gegeben, der aber nicht ausgeführt werden 
konnte, weil, wie Polybius sagt, Antiochus unter Anführung des Nicodemos 
eine Schaar von 1000 Reitern aussandte die Zerstörer zurückzuschrecken. 
Hierauf sei Antiochus HI M. in Hekatompylos als Sieger eingerückt, das von 
den vielen dort sich vereinenden Heerstrafsen bei den Griechen diesen 
Namen erhalten habe. Polybius fügt dieser lehrreichen Angabe die Aus- 
sage der Eingebornen hinzu, die er auch als wahr bestätigt, wodurch die 
eigenthümliche Vertheilung des Grundbodens bedingt, und die weitere Fort- 
pflanzung dieser, durch das Persergesetz begünstigten Bewässerungsmethode 
befördert werden mufste. „Zur Zeit da die Perser die Herrschaft in Asien 
hatten, sagten sie, bestand das Gesetz, dafs wer zuerst ein Wasser in ein 
zwar noch unbewässert gebliebenes Land leitete, das Recht hatte, dessen Er- 
trag auf 5 Jahre hindurch zu ernten.” 

Das Andenken der Ruinen von Hekatompylos war in den neuern Zei- 
ten völlig verschwunden, die Lage der Arsacidenresidenz gänzlich vergessen ; 
zur Berechnung der Itinerarien-Strafse gab sich schon J. Morier (im J. 1811) 
die Mühe, in Parthyen, nach Plinius H. N. VI. 20, die Stätte dieser Resi- 
denz, welche in der Mitte lag, aufzusuchen, ohne sie wieder auffinden zu kön- 
nen. Besser gelang es dem Capt. Truilhier (seit 1806 in Persien lebend). 
Im Osten der Stadt Dewletabad bemerkte er ein Dutzend in einer geraden 
Linie in bestimmten Intervallen von einander gering hervorragenden Stellen, 
die bei näherer Besichtigung Schachteinsenkungen waren, die zum Heraus- 
schöpfen von in der Tiefe durchlaufenden Wasserleitungen dienten; dies 


308 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


waren die ersten erforschten unterirdischen Wasserstollen oder Kerises, deren 
dann eine bedeutende Anzahl entdeckt wurden, welche sich nach einem 
Centralpuncte gegen den Ort Damaghan dirigirten, der, durch die dort im 
Schutt wieder aufgefundenen Münzen und Anticaglien verschiedner Art, als 
die Stätte der alten Hekatompylos angenommen wurde. 

Die weitere Anwendung und Fortpflanzung dieser Art von Stollen- 
wasserleitung seit der Arsaciden und selbst der Achaemeniden Zeit, über 
den Euphrat hinaus bis zu Syrern und Phöniciern, läfst sich hienach wol 
kaum bezweifeln, es sei denn dafs sie ihnen erst von Westen zukam und 
vielleicht schon früher durch Phönicier nach Griechenland übertragen wurde. 
Doch diefs wäre eine bis jetzt noch nicht erörterte Frage. 

Das Factum scheint uns indefs aus eigner unmittelbarer Anschauung 
(1837) entschieden, dafs die berühmten künstlichen, von den Neugriechen 
sogenannten Katabothren des Copais-Sees in Böotien, nach demselben Prin- 
cip wie die Kerises construirt wurden. Es sind dies die auf einer Strecke 
von fast 2 Stunden in Nordost dieses Sees noch jetzt deutlich sichtbaren, 
unterirdisch angebrachten Abläufe dieses Sees zum Meer von Euböa; mit etwa 
20 solcher eingehauenen Schachtlöcher zu 60, 100 Fufs bis zu noch gröfserer 
Tiefe, die freilich meist eingestürzt sind, aber zum tiefen Abflusse des Wasser- 
stollens gehen und so den ganz analog gebildeten Wasserstollen mit Schacht- 
löchern in Palmyra entsprechen. Von wem sie erbaut wurden, ist unbekannt, 
aber sie gehörten im alten Minyer Lande schon den ältesten Zeiten der glück- 
lichen Tage von Orchomenos an, vor der Übermacht der Thebaner, also 
einer heroischen Zeit, da Herakles sie verstopft haben soll, um die frucht- 
bare Ebene der Minyer von Orchomenos unter Wasser zu setzen und der 
feindlichen Stadt den Untergang zu bereiten. 

Gewifs auch in Arkadien, im Peloponnesus und an vielen andern Stel- 
len in Vorderasien waren ähnliche Werke in Stand gesetzt, aber längst wieder 
in Verfall und Vergessenheit gerathen. 

Um so lehrreicher ist es, dafs sich in den Wasserleitungen zu den Rui- 
nen von Palmyra durch die Strecke von etwa einer Stunde lang, noch ein 
Musterbau dieser Art erhalten hat, der ein vollständiges Bild ihrer Con- 
struction und ihrer architectonischen Verhältnisse darbietet, nach Messun- 
gen und Aufnahmen in dem classischen Werk von Rob. Wood, Ruinen 


von Palmyra, auf Tabul. XXVII., dessen Copie für sich selber sprechen 


Denkmale des nördlichen Syriens. 359 


mag. () Ein Aquäduct, der zwar hie und da etwas verfallen, oder viel- 
mehr unterbrochen und theilweise zerstört, kein Wasser mehr zu leiten 
scheint, aber in andern Theilen seiner langen Ausdehnung seit den Zeiten 
des Untergangs des Palmyrenischen Reichs sich in seiner vollendeten Aus- 
führung vollkommen erhalten hat, und den Beweis giebt, dafs man dort die 
gröfsten Summen, die ein solcher Canalbau durch die Wüste gekostet haben 
mufs, nicht scheute, um auch Palmyra wie Damaskus in ein Paradies in 
der Mitte der Wüste umzuwandeln, denn auch diese Wasserleitung verzweigt 
sich durch viele unterirdische und oberirdische Canalisationen heute noch 
durch alle Theile der Ruinenstadt, bis auf weite Räume hin. 

Zum Beschlufs dieser Bemerkungen über die Wasserleitungen der 
Syrer möge noch die Erinnerung an eines der grofsartigsten Werke dieser 
Art, vielleicht das sinnreichste von allen, dienen, das bisher wenn auch nicht 
ganz unbekannt geblieben, doch völlig unverstanden war, weil es immer nur 
bei einem blos flüchtigen Anblick nicht begriffen werden konnte, sondern 
eines längern Studiums bedurfte, um dessen Eigenthümlichkeit und seine 
mannigfaltigen Combinationen zu einem grofsen Hauptzweck bei seinem eignen 
gröfsten Verfall, und in dem Ruin seiner Umgebungen aufzufassen. Es ist 
das combinirte, grandiose, Land und Meer umfassende Wassersystem, von 
Seleucia, von dem wir erst seit (1851) eine vollständigere Kenntnifs durch 
die geometrische Aufnahme von Seleucia Pieria, in NW. von Antiochia 
und von der Nordmündung des ÖOrontes, durch Capt. Allen von der 
R. Navy, erhalten haben. Noch ist diese Aufnahme nicht veröffentlicht; 
eine Copie vom Original, die ich in vorvorigem Sommer bei meinem 
Aufenthalt in London der Güte des Dr. Holt Yates, der eine längere 
Reihe von Jahren während seines Aufenthaltes zu Suedieh, am Hafen der 
alten Seleucia gelebt und die dortigen Ruinen studirt hatte, nebst andern 
wichtigen Nachrichten und Darstellungen über dieselben, verdanke, setzt 
mich in den Stand, eine Reduction und einige Aufrisse derselben hier vor- 
zulegen. (?) 

Da die Darlegung eines befriedigenden Verständnisses dieser merk- 
würdigen Trümmerwelt die zu diesem Vortrage bestimmte Zeit weit über- 


ers Tafel2T. 
(?) s. Tafel I. 


360 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


schreitet, so können nur ein paar Resultate noch berührt werden, indem wir 
auf eine vollständigere Bearbeitung dieses Gegenstandes hinweisen, die im 
17. Bande 2. Abth. meiner Erdkunde demnächst erscheint und die Begrün- 
dung dieser Resultate enthalten wird. 

Die Hoffnung auf Errichtung einer Eisenbahnlinie von der alten Hafen- 
stadt Seleucia quer durch Syrien zum Euphrat und auf Anschlufs einer 
Dampfschiffahrt auf diesem Strome und über den Persergolf nach Bombay, 
wodurch man eine noch directere Verbindungslinie zwischen England und 
Indien zu erzielen hofft, hat das genauere Studium der Ruinen von Seleueia 
und selbst die Aufnahme seiner Hafenstadt veranlafst. 

Ottfr. Müller hatte die Geschichte des benachbarten Antiochia meister- 
haft bearbeitet; aber ihren Hafenort Seleucia am Meere, der gleichzeitig mit 
jenem emporblühte, übergangen. Wir haben daher einen Versuch ihrer Ge- 
schichte, ihrer Weltstellung zum Abend- und Morgenlande und ihrer heuti- 
gen Ruinenreste am angeführten Orte gegeben. Ihre Beschreibung zerfällt 
in die Vorstadt, die Hafenstadt und die Königsstadt. Hier kann nur von 
deren Verbindung durch den Äquaduet die Rede sein, der in einem colossa- 
len Maafsstab, durch die Mitte eines 150 bis 200 Fuls hohen Felsberges über 
1700 Schritt lang in grofser Weite und Höhe hindurchgehauen ist, und bald 
nach oben offenen freien Himmel erblicken läfst, bald als ein dunkler über 
94 Fufs breiter und hoher Tunnel durch verschiedentlich abwechselnde Fels- 
strecken führt, und in tiefen Canalbetten mit Trottoirs zur Seite, überhin 
gewölbten Felsbrücken, und in diese Tiefe hinabsteigenden in Fels gehaue- 
nen Treppenfluchten versehen, die wechselndsten und malerischesten Situa- 
tionen darbietet. Denn seine geschützten Felsenwände voll Nischen, Grotten 
und Grabgewölbe bildeten mit ihren südlichen und nördlichen Fortsetzungen 
der steilen Felsenmauern am Abhange des bis zu 5000 Fufs hochaufsteigen- 
den coryphäischen Gebirgsgliedes des Tauros, auch die Necropolis der um- 
fangreichen und stark bevölkerten prächtigen Hafenstadt. 

Seleucus Nicator ihr Begründer, hatte bei der Anlage seines Riesen- 
aquäducts, an dessen Erweiterung auch noch Kaiser Diocletian und Kaiser 
Constantius (im J. 338 n. Chr.) rüstig fortarbeiten liefsen, einen dreifachen 
Zweck den er erfüllen sollte, nach dem er auch mit Meisterschaft ausgeführt 
gewesen zu sein scheint. 


Denkmale des nördlichen Syriens. 361 


Einmal sollten die Schnee- und Bergströme des benachbarten bis 
6000 Fufs hohen Coryphaeus und Rhossus-Gebirges, welche die untenlie- 
gende Küstenstadt vor Seleucus Zeit nach Pausanias Damascenus Palaeopolis 
genannt, die Strabo nur durch "Ydaros rerausi bezeichnete, weil sie beständigen 
Überschwemmungen der Bergwasser ausgesetzt war, durch die Bauwerke des 
Aquäducts gebändigt werden, indem Seleucus vor der ganzen Thalschlucht, aus 
welcher die vereinigten Bergströme, von verschiedenen Höhenthalen herab- 
stürzten, eine colossale Mauer als einen Querdamm vorziehen liefs. Denn, da 
er statt der genannten, so oft überschwemmten Stadt, an derselben Küste eine 
grofse Seestadt anlegen wollte, so mufste diese vor allen gegen dieses zer- 
störende Übel geschützt sein. Der an dieser Stelle eingerichtete Neubau 
bildete die südliche Vorstadt seiner neuen Residenzstadt Seleucia. 

Seleucus N. legte aber zugleich durch 2 mäfsige Molos von 200 Schritt 
Länge einen äufseren Meereshafen an; daselbst aber, an der nördlichsten 
Stelle der dortigen syrischen Küste, um gegen die Stürme für seine Flotte 
in der Winterzeit gesichert zu sein, auch ein künstlich im Felsboden bis zu 
grolser Tiefe ausgegrabenes inneres Hafenbassin, oder einen grofsen ummauer- 
ten Schutzhafen, von 2000 Fufs Länge und 1450 Fufs Breite, der den Raum 
von 47 Acres d.i. die Gröfse der beiden London Docks Export und Import 
zusammengenommen einnimmt. Durch einen 1500 Fufs langen Ausgangs- 
canal wurde er nordwestlich mit dem äufsern Hafen in Verbindung gesetzt. 

Um dieses innere Schutzbassin immer mit klarem Gebirgswasser auszu- 
füllen, dafs es nie stagnire, wurde die grofse Quermauer der Felsschlucht 
mit Schleusen versehen, um einen Theil der Gebirgswasser durch dieselbe 
dem Schutzhafen zuführen, und diesen immer vollufrig erhalten zu können; 
ein Emissar führte aber aus ihm die überflüssigen Wasser direct westwärts 
zum Meere. Noch jetzt ist der Wasserstand an der westlichen, rein geblie- 
benen Seite des Schutzhafens, bis 20 Fufs tief, während die andere Land- 
seite mit vielem Schutt und Sand zugeschlämmt, einen Schilfsumpf trägt, 
oder die trockensten Stellen mit etwas Korn bestellt zu werden pflegen. Um 
dieses Bassin gegen die Landseite lag die Marktstadt der Gewerbetreibenden 
und an dar Meeresküste gegen die Molo’s die Schifferstadt. Auch die grofse 
colossale Quermauer hat sich bis auf die zertrümmerte Schleusenstelle gut 
erhalten; sie sollte zugleich aber auch das nicht zum Schutzbassin ablaufende 

Philos.- histor. Kl. 1834. Zz 


362 Rırrer über einige verschiedenartige characteristische 


wilde Gebirgswasser hemmen, und um dieses zu bewältigen, wurde, zur Ab- 
leitung derselben, der colossale Felsendurchschnitt durch den Vorberg gegen 
WNW. bis zum Meereshafen, mit grofser Kunst gehauen, und ihm ein be- 
stimmtes Gefälle gegeben, damit die hindurch geleiteten Wasser bei ihrem 
Austritt über den Meereshafen noch Fall genug hätten, um mit ihrem Sturze 
denselben zwischen den beiden Molo’s fortwährend rein zu spülen und vor 
Schuttverstopfung zu bewahren. Zugleich wurden in diesen grofsen Fels- 
durchschnitt den die heutigen eingebornen Syrer Dahliz, die Engländer 
Culvert oder Tunnel nannten, gegen die Stadtseite kleinere Abzweigungen, 
wahrscheinlich durch Wehre oder Schleusen angebracht, welche die Markt- 
und Hafenstadt mit süfsen Wassern hinreichend versehen konnten, und ihre 
Gärten bewässerten, wodurch auch heute noch auf diesem Boden, der jetzt 
in Ödenei versunkenen Landschaft der einstigen Stadt die schönsten Maul- 
beerpflanzungen von den Seidenzüchtern in Suedieh unterhalten werden 
können. 

So ward durch ein grofsartig ausgeführtes für dreifache Zwecke 
dem natürlichen Locale entsprechendes Kunstwerk, dieser in seiner Art ganz 
eigenthümliche Aquäduet, die Begründung und das Emporblühen einer 
Königsresidenz der Seleuciden an der Küste des Mittelmeers möglich, die 
zugleich als Emporium erst das Emporsteigen der grofsen Antiochia fördern 
konnte, mit der sie durch die Orontesmündung in steter Wechselwirkung 
stehend, zugleich durch zahlreiche Flotten ihre Macht und den Seeverkehr 
gegen die ägyptischen Ptolemäer, wie gegen Griechen und Römer im Ocei- 
dent sicherte, und die wichtigste Meeresanfuhrt, das maritime Haupteingangs- 
thor für ein weites continentales Länderreich wurde, das gegen den Aufgang 
der Sonne über den Euphrat zum Indus, bis gegen den Oxus hin, seine 
Weltherrschaft Jahrhunderte hindurch zu erhalten im Stande war. 

Über den schon genannten 3 Hauptheilen der Seleucia am Meere, näm- 
lich der Vor-, Markt- und Hafenstadt in der tiefliegenden Küstenterrasse, 
erhob sich über der 200 Fufs hohen steilen öfter senkrechten Felswand, mit 
den Grüften und Catacomben der Necropole, die vorspringende gleich hohe 
Plateauterrasse, auf welcher die Königsstadt mit ihren Pallästen, Tempeln 
und Prachtbauten sammt der alles beherrschenden Citadelle, in gröfster 
Sicherheit und anmuthiger Lage errichtet werden konnte, von wo der Blick 
weithin die Meeresfläche bis nach Cypern und südwärts bis zum Mons Casius 


Denkmale des nördlichen Syriens. 363 


und dem Libanon überschauen konnte. Eine einzige, durch die steile Fels- 
wand hinauf gesprengte bequeme Kunststrafse zur Vertheidigung der obern 
Stadt durch ihre Zickzackwege zwischen den Felswänden eingerichtet, machte 
die gewaltsame Einnahme dieser Königstadt und Burg fast unmöglich, und 
doch versank sie durch Verrath und im Verlauf der Jahrhunderte durch die 
lange Barbarei der Zeiten in Schutt und Graus. Die aus ihrem Schutt noch 
hervorragenden Säulengruppen und umgestürzten Sculpturen sind gänzlich 
vergessen worden, noch von Niemand genauer erforscht, noch weniger durch 
Ausgrabungen untersucht, die nach den seit 2 Jahren daselbst gemachten 
Erfahrungen jedoch keine geringe Ausbeute geben würden. 

Studirt man nun die Angaben der Alten über Seleucia Pieria, zumal 
die classische Stelle bei Polybius V. 58 bis 61 über die Wiederoberung der- 
selben durch den König Antiochus von dem Ägypter Ptolemäus Evergetes, 
welche sich gänzlich auf die eigenthümliche meisterhaft gegebene Ortsbe- 
schreibung stützt, so werden diese nun ein besseres Verständnifs als zuvor 


gewinnen können. 


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Über 
den Ursprung und die Natur der Burggrafschaft 
Nürnberg. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 26. Juni 1854.] 


I. Das burggräfliche Amt. 
4. Das Nürnberger Burggrafenlehn überhaupt. 


D. Institut der Burggrafen — Castellani, Praefecti, Burggravii, wie sie 
in den lateinischen Urkunden des Mittelalters genannt werden — mag ur- 
sprünglich aus der Römischen Städteverfassung hervorgegangen und daher 
aus der Übertragung dieser nach Deutschland die Entstehung mancher Burg- 
grafschaften im Süden und Westen von Deutschland zu erklären sein. Mit 
der mehrern Entwickeiung der Deutschen Reichsverfassung bildete sich das 
Institut der Burggrafen jedoch ganz abweichend von jenem Urbilde eines 
Praefectus urbis der Römer, besonders im Osten von Deutschland, zu einem 
eigenthümlichen und wesentlichen Gliede in der Kette der Gewalten aus, 
denen die Handhabung der Deutschen Reichsverwaltung oblag. Die Burg- 
grafschaften erscheinen darnach besonders in verfassungsmäfsiger Verbindung 
mit den Markgrafschaften, welchen der militärische Schutz feindlich bedroh- 
ter Grenzen des Reiches und das Regiment in den durch Burgen befestigten 
Grenzbezirken anvertraut war. 

Der Sachsenspiegel, welcher uns rücksichtlich so mancher Verfassungs- 
einrichtung durch treffende Bemerkungen zurechtweist, sagt von dem Burg- 
grafen, ihm komme in Beziehung auf den Markgrafen dieselbe Stellung zu, 
welche in einer Grafschaft der Schultheifs im Verhältnisse zu dem Grafen 


366 Bıever über den Ursprung und die Natur 


oder im Reiche der Pfalzgraf in Beziehung auf den Kaiser einnehme. (?) 
Das hierin angedeutete Verhältnifs ist im Allgemeinen das der Stellvertretung 
und der Assistenz, welche der Burggraf dem Markgrafen zu leisten hatte. 
In den Markgrafschaften, deren genügende historische Beleuchtung einen 
Blick in die innern Verhältnisse derselben gestattet, finden wir daher auch 
überall als höchste Gewalthaber nach den Markgrafen, mächtige Burggrafen 
vor. So in der Markgrafschaft Meifsen den Burggrafen von Meifsen, wie in 
den Brandenburgischen Marken für die Altmark zu Arneburg und für die 
Mittelmark zu Brandenburg einen Burggrafen. Andererseits läfst sich mehr- 
fach in Ansehung solcher Burggrafschaften, welche aufserhalb von Marken 
angetroffen werden, das ehemalige Vorhandensein von Markgrafschaften 
nachweisen, zu deren Verfassungseinrichtungen diese Burggrafschaften ver- 
muthlich gehörten, deren Bestehen sie aber überdauerten. 

Das Letztere ist mit grofser Wahrscheinlichkeit auch von der Burg- 
grafschaft Nürnberg anzunehmen. Nachdem in diese Gegend des nachmali- 
gen Frankenlandes im ‚6“* Jahrhunderte oder schon früher Wenden oder 
Slawen eingedrungen waren, herrschte hier derselbe politisch-religiöse Kampf 
zwischen Christenthum und Heidenthum, wie derselbe sich mehrere Jahr- 
hunderte später, nach beträchtlicher Erweiterung der östlichen Grenzen 
Deutschlands, in den Elbgegenden zwischen Sachsen und Wenden wieder- 
holte. (2) Die Ähnlichkeit der Verhältnisse aber führte dort im östlichen 


(') Die scultheiten is richter siner scult (nämlich der Schuld des Grafen), als is die 
palensgreue over den keiser vnde die borcgreue over den maregreuen. Sachsenspiegel Art. 52, 
Homeyers Ausgabe S. 154. 


(?2) L.v. Ledebur Nordthüringen und die Hermundurer, Berlin 1842. S. 46 f. — Hentze 
Versuch über die ältere Gesch. des fränkisch. Creises St. 1. Müllers Deutsche Gesch. IE, 
126. Von Lancizolle Gesch. der Bild. des Pr. Staats I, 35. 36. — König Pipin und dessen 
Sohn. Carlmann legten dem Bisthume Würzburg den Zehnten von dem Tribute a partibus 
orientalium Francorum vel de Slavis bei. Kaiser Karl der Grolse wies Bischöfe 
und Grafen an, „im Lande der Wenden, welche zwischen den Flüssen Main und Regnitz 
ihre Sitze hätten, und Mainwenden und Regnitzwenden genannt würden, Kirchen zu erbauen, 
eine Vorschrift, welche auch Kaiser Arnulph im Jahre 889 wiederholt (Ussermaun Episcop. 
Wirc. 14. Ekhart Comm. de reb. Franc. orient. II, 894). Eine Verordnung Kaiser Karls 
des Grolsen bestimmt namentlich Forchheim, Priemberg und Regensburg als Grenzorte, von 
welchen aus mit den dahinter wohnenden Wenden Handel zu treiben sei (Falkenstein Ant. 
Nordg. I, 1-26). Dörtles bei Bamberg wird im J. 824 als „im Wendenlande” gelegen 
bezeichnet (Schannat Trad. Fuld. 145) und noch bei der Stiftung des Bisthumes Bamberg 


der Burggrafschaft Nürnberg. 367 


Franken gewifs fast zu den nämlichen Einrichtungen und Maafsregeln, wie 
selbige später in Meifsen und Brandenburg getroffen wurden, um die Grenz- 
gebiete vor feindlichen Einfällen zu schützen und mit der deutschen Herr- 
schaft das Christenthum über die Nachbarlande allmälig zu verbreiten. Denn 
deutlich tritt schon im 9“ und 10“ Jahrhunderte das Bestehen einer Frän- 
kischen Markgrafschaft hervor (*), welche über ausgedehnte, die Gegend 


erklärt Kaiser Heinrich II. (1007) ausdrücklich, dals er dabei vorzüglich die Absicht hege, 
das Heidenthum der diese Gegend bewohnenden Wenden zu entwurzeln (Ludewig Script. 
rer. Bamb. 276). Diese und viele andere Zeugnisse lassen auf ein nur sehr allmäliges Fort- 
schreiten der Bekehrung der diese Gegenden bewohnenden Wenden zum Christenthume 
schliefsen. Der Bekehrung eilte die Verbreitung der Fränkischen Herrschaft aber wohl nicht 
lange voraus. 


() Zu den Markgrafen in Ostfranken gehörten wohl z. B. der Poppo aus dem Baben- 
bergschen Hause, welcher um das Jahr 880 als comes et dux limitis Sorabici vorkommt, so 
wie sein Bruder Heinrich, der bis an seinen 886 erfolgten Tod das Amt eines Marchensis 
Francorum verwaltete: ferner unter dem Könige Ludwig dem Deutschen der Markgraf Ernst, 
der auch Herzog genannt wird, so wie die Gomites terminales Wilhelm und Engelhard, 
welche unter dem Kaiser Arnulph auftreten (Ried. Gesch. der Gr. von Hohenburg S. 11. 
Rettenpacher Annal. monast. Cremifanensis I, 43). Eine fortlaufende Reihe von Fränkischen 
Markgrafen im 9" Jahrhunderte ist noch nicht ermittelt. Noch weniger ist mit Bestimmt- 
heit anzugeben, wie weit der Verwaltungskreis der einzelnen Befehlshaber dieser Gat- 
tung sich erstreckt habe. Jedenfalls müssen wir nach der allmäligen Grenzerweiterung 
Frankens und nach den Zeugnissen des 9" Jahrhunderts und der folgenden Zeit über die 
damals noch der Bekehrung bedürftigen Bewohner der Würzburger und Bamberger Diöcese, 
die Grenzbezirke, über welche die ältesten Markgrafen von Franken geboten, weiter west- 
wärts suchen, als die Grenzscheide der spätern Zeit und die Markgebiete späterer Markgrafen ; 
so dafs daher die Gegend von Nürnberg und der gröfste Theil der Besitzungen des später 
hier auftretenden Burggrafenthumes für die älteste Zeit noch in den Bereich des damaligen Grenz- 
bezirkes gezogen werden muls. Der Limes Sorabicus wurde nach Osten immer mehr vorge- 
schoben, während im Rücken desselben allmälig eine Deutsche Gestaltung sich entwickelte, 
Gaue nach dem Vorbilde altgermanischer Landeseintheilung sich bildeten und für die Ver- 
waltung des Landes durch Anstellung von Grafen gesorgt wurde. 

Im 10t Jahrhunderte beginnt eine bis in die Mitte des folgenden fortgehende Reihe 
von Markgrafen eines Hauses, welches von Ammerthal (bei Amberg) oder von Schweinfurt 
genannt wird. Zu dieser Reihe gehörte jener bekannte Markgraf Heinrich von Schwein- 
furt, welcher die Wahl Kaiser Heinrichs II. vorzüglich unterstützt hatte, aber in der Hoff- 
nung auf die Erlangung des Herzogthumes Bayern getäuscht, sich gegen den Kaiser erhob, 
in der Schlacht bei Kreusen im Culmbachschen Gebiete geschlagen und auf dem Gibi- 
chenstein zu Halle längere Zeit gefangen gehalten wurde (Mascou de Henr. II rebus p. 203). 
Mit dem Sohne dieses Heinrich, dem Markgrafen Otto, der 1057 starb, ging indessen auch 
dies Haus zu Ende, 


368 Rırver über den Ursprung und die Natur 


von Nürnberg einschliefsende Grenzbezirke geherrscht zu haben scheint und 
worin es daher gewifs auch an sonst mit Markgrafschaften verfassungsmäfsig 
in Verbindung stehenden Burggrafschaften nicht gefehlt hat. 

Nach der Befestigung des Christenthums in diesen Gegenden und der 
ostwärts stattgefundenen Erweiterung der Grenzen des Reiches erfolgte je- 
doch frühzeitig die völlige Auflösung dieser Ostfränkischen Markgrafschaft. 
Es erscheinen zwar nach dem im Jahre 1057 erfolgten Aussterben der mäch- 
tigen Markgrafen von Schweinfurt oder von Ammerthal noch im 12‘ und in 
der ersten Hälfte des 13‘ Jahrhunderts Markgrafen in diesen Gegenden unter 
den Zunamen von Vohburg und von Hohenburg. Doch schon auf diese war 
von der alten Markgrafschaft schwerlich viel mehr als der Titel übergegangen. 

Die fürstlichen Herrschaftsrechte über Ostfranken wurden durch man- 
nigfaltige Verleihungen zersplittert. Vorzüglich war dem Bisthume Würz- 
burg ein beträchtlicher Theil derselben zugefallen. (*) Würzburg hatte das 
Fürstenthum oder das Herzogthum wie man es nannte, über Ostfranken da- 
mals in ähnlicher Weise an sich gezogen, wie später das Erzbisthum Magde- 
burg aus ursprünglichen Markländern an der Elbe sein sogenanntes über- 
elbisches Herzogthum bildete. (°) 

Die fürstliche Herrschaft Würzburgs über Ostfranken wurde im An- 
fange des 12" Jahrhunderts Streitigkeiten unterworfen, welche zur Einschrän- 


Es tritt hiernächst eine neue markgräfliche Dynastie und zwar in den Grafen Vohburg. 
auf. Die Grafen von Vohburg sollen die Markgrafschaft des ausgestorbenen Geschlechts 
durch Heirath an ihr Haus gebracht haben und wirklich führten sie bis zum Anfange des 
13'e® Jahrhunderts, da sie unter diesem Namen nicht mehr sichtbar bleiben, den markgräfli- 
chen Titel. Endlich erblickt man während der ersten Hälfte des 13'er Jahrhunderts noch 
Markgrafen mit dem Beinamen von Hohenburg. Indessen bleibt es sehr zweifelhaft, wie viel 
von dem ursprünglichen Umfange der Fränkischen Markgrafschaft auf diese Häuser überge- 
gangen, da sie anscheinend nur eine unbedeutende Stellung ım Reiche einnahmen. 

(*) Solus erat Wirceburgensis episcopus, qui in episcopatu suo neminem dicitur habere 
consortem. Ipse enim cum teneat omnes comitatus suae parochiae ducatum etiam provinciae 
gubernat. Adam. Bremensis (seripsit c. 1076) lib. IV, cap. 5. 

(°) Es waren die den Wenden abgenommenen am Ostufer der Elbe gelegenen Gegen- 
den (Jerichoer Kreises) welche eine Urkunde vom J. 1195 des Erzbischofs von Magde- 
burg Ducatus transalbinus nennt — ubi dux loci videlicet Archiepiscopus Magdeburgensis 
nobilem virum Waltherum de Arnstein sua auctoritate et sententia fecit judicio presidere 
(Gerckens Cod. dipl. Brand. III, 62). In diesem Markgebiete behauptete also der Erzbischof 
das Fürstenthum oder die markgräflichen Rechte. Gleichwie in einer Markgrafschaft, gab 
es daher auch am Sitze des Erzbisthumes, zu Magdeburg einen Burggrafen. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 369 


kung ihres Umfanges hinführten. Mit dem Bisthume zerfallen verlieh Kaiser 
Heinrich V. im Jahre 1116 das Fahnlehn Ostfrankens seinem Neffen Conrad 
dem Hofenstaufen als Herzogihum. (°) Mogte der Kaiser demnächst bei 
seiner Aussöhnung mit dem Bisthume im Jahre 1121 diesem auch, in unbe- 
stimmten zweifelhaften Ausdrücken, die früher in Östfranken besessenen 
Rechte wieder zusichern (?); so gab doch Herzog Conrad, welcher auch die 
sonstigen Überreste des alten Herzogthums Franken als väterliches Erbe in 
Besitz hatte (°), die durch die Belehnung vom Jahre 1116 über Östfranken 
erlangten fürstlichen Rechte schwerlich wieder ganz auf. 

Vergeblich hielt der Bischof von Würzburg noch einige Zeit die Prä- 
tension einer ihm gebührenden Lehnsherrlichkeit über alle Grafschaften Ost- 
fraukens fest und bezeichnete er daher namentlich auch den Burggrafen von 
Nürnberg während des 12“ Jahrhunderts öfters als seinen Burggrafen oder 
Vicegrafen. (?) Die eigenen Ansprüche des Hohenstaufenschen Hauses auf 
die fürstliche Hoheit über ganz Franken, über ein Jahrhundert von dem An- 
sehen des Reichsoberhauptes unterstützt, zu welchem Conrad im Jahre 1137 
sein Haus erhoben hatte, setzten der Geltendmachung der dem Bisthume 
Würzburg in Ostfranken zugeeigneten Fürstenthumsrechte fortdauernd enge 
Schranken. 

Fand aber auch der Anspruch keine Unterstützung, welcher die Burg- 
grafschaft Nürnberg der Lehnsherrlichkeit und fürstlichen Hoheit Würzburgs 


(°) Qua commotione srecensus Imperator ducatum orientalis Franciae, qui Wurczbur- 
gensi episcopo antiqua regum successione competebat, Chunrado sororis suae filio commisit. 


Abbat. Ursp. Chron. ad a. 1116. 


(°) Dignitas iudiciaria in tota orientali Francia, qualiter a predecessoribus' regibus et 
imperatoribus ad domum in honorem S. Saluatoris et S. dei genitrieis Mariae sanctique Chi- 
liani martyris Christi in vrbe Wirzburg dono data nostris temporibus inde alienata wird dem 
Bisthume vom Kaiser wieder beigelegt. Urk. in Leuckfelds Ant. Poeld. 253. 


(°) Conrads Vater führt 1102 den Titel eines Herzogs von Franken. Besold. Doc. rediv. 
713. Früher hatte Franken unmittelbar den Fränkischen Kaisern gehört, wie wir nament- 
lich aus der Bemerkung des Ekkehardus monachus S. Galli (+ 1071) de casibus S. Galli er- 
sehen: Nondum adhuc illo tempore Suevia in ducatum erat redacta, sed fisco regio peculia- 
riter parebat, sicut hodie et Francia. 

(°) Noch in einer Urkunde vom J. 1150 nennt der Bischof von Würzburg den Burg- 
grafen Gottfried von Nürnberg seinen Burggrafen. Langs Regesten I, 195. In einer Ur- 
kunde vom Jahre 1170 wird Burggraf Gottfried des Bischofs Vicegraf genannt. Daselbst 
10271. 

Philos.-histor. Kl. 1854. Aaa 


370 Rırven über den Ursprung und die Natur 


untergeordnet hätte; so blieb es doch zweifelhaft, ob die Nürnberger Burg- 
grafen eigentlich als Vasallen der Fränkischen Herzöge oder als unmittelbare 
Reichsvasallen zu betrachten sein. Die Familie der Grafen von Raabs war 
im Jahre 1105 zwar durch eine vom Kaiser Heinrich IV. unmittelbar ausgegan- 
gene Verleihung in den Besitz der Nürnberger Burggrafschaft eingesetzt. (1°) 
Doch hatte der Kaiser nur in der Eigenschaft als Reichsoberhaupt oder hatte 
er als Inhaber der herzoglichen und der Eigenthums- Rechte an Nürnberg, 
welches die Fränkischen Kaiser zu ihren Hausbesitzungen zählten, diese Dis- 
position getroffen? Des Streites der Herzoge Friedrich und Conrad von 
Schwaben und Franken, der Erben des erloschenen Fränkischen Kaiserhauses, 
mit dessen Nachfolger im Reiche, dem Sächsischen König Lothar, ist an einem 
andern Orte bereits gedacht. (!!) Er gründete sich auf die bestehenden Zwei- 
fel über das, was von den Besitzthümern der letzten Fränkischen Kaiser dem 
Reiche angehöre und was dagegen ihr Privatvermögen sei. Burg und Stadt 
Nürnberg gehörten insonderheit zu den Gegenständen dieses Streites, der 
aber nicht mit Rechtsgründen, sondern mit den Waffen geführt wurde. 

Ward nun in Ansehung Nürnbergs dieser Streit unter dem Könige 
Lothar auch zu Gunsten des Reiches entschieden, mit Unterstützung des 
damaligen Burggrafen von Nürnberg, dem dieser Ausgang des Streites den 
Rang eines Reichsvasallen zuwandte; so hob die Gewalt welche hier zu Ge- 
richt gesessen hatte, doch die Möglichkeit der Herstellung eines dadurch ge- 
kränkten Rechtes nicht auf. Diese letztere machte Herzog Conrad von 
Franken zu seinem ersten Geschäfte, als er im Jahre 1137 nach Lothars Tod 
selbst den Deutschen Königsthron erstiegen hatte. Die Herausgabe des 
Schlosses und der Stadt Nürnberg, welche König Conrad von dem Burg- 
grafen Gottfried forderte und die der letztere auf Grund eines mit dem Kö- 
nige geschlossenen Vergleiches gewährte (°), hatte ohne Zweifel zunächst 
nur den Zweck, dem Könige und seinem Hause den unmittelbaren Besitz 
dieses Ortes herzustellen und für die Zukunft zu verhindern, dafs Nürnberg 
wieder als eine von dem Reichsoberhaupte lehnbare Reichsdomaine behan- 
delt werde. 

Die Abtretung des Schlosses und der Stadt Nürnberg seitens des 
Burggrafen an den König gab aber wahrscheinlich zugleich Veranlassung, durch 


('°) Siehe oben „die Ahnherren des Preufs. Königshauses’” Abschn. II. 
(*') Siehe oben „die Ahnherren etc.” Absch. II. Note 19. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 371 


den darüber geschlossenen, von den Fürsten vermittelten Vergleich das künf- 
tige Verhältnifs der Burggrafschaft, namentlich in Beziehung zu dem Reiche, 
neu zu bestimmen. Dies ergab sich als Nothwendigkeit, da die Burggraf- 
schaft gerade ihr wesentlichstes Element, nämlich die Burghut der alten Feste 
Nürnberg aufgeben mufste, dadurch also eine entschiedene Umgestaltung er- 
fuhr. Aus späterer Zeit ist kein Ereignifs bekannt, welches eine solche 
durchgreifende Veränderung in der politischen Stellung der Burggrafschaft 
herbeigeführt haben könnte. Man ist daher zu der Annahme genöthi;t, dafs 
eben der im Jahre 1138 zwischen dem Ostfränkischen Burggrafen und dem 
zum Römischen Könige erhobenen Fränkischen Herzoge geschlossene Ver- 
gleich der Burggrafschaft dasjenige eigenthümliche Verbältnifs angewiesen 
hat, welches in Urkunden des folgenden Jahrhunderts zu unserer Kenntnifs 
kommt und darin schon als ein von altersher bestandenes bezeichnet wird. 
Die Schadloshaltung welche dem Burggrafen für die Auslieferung der Haupt- 
burg seines Amtbezirkes in die Hände des Königs gewährt wurde, bestand 
demgemäfs darin, dafs die Burggrafschaft als unmittelbares Reichslehn 
anerkannt wurde und dafs mit den ursprünglich burggräflichen Amtsbefug- 
nissen in Ansehung des der Burggrafschaft angehörigen Gerichtsbezirkes dieje- 
nigen Rechte verbunden wurden, welche nach den sonst für Burggrafschaften 
geltenden Verfassungsgrundsätzen einer zwischen dem Burggrafen und dem 
Reichsoberhaupte stehenden fürstlichen Mittelsperson — einem Markgrafen 
oder Herzoge — anzugehören pflegten. Dieses kann mit Sicherheit und 
mufs aus dem eigenthümlichen Verhältnisse gefolgert werden, worin man 
die Burggrafschaft in der nächstfolgenden, historisch erleuchtetern Zeit auf- 
treten sieht. 

Zuvörderst erscheint es in der nachfolgenden Zeit als entschiedene 
Thatsache, dafs die Burggrafen die Burggrafschaft unmittelbar vom 
Reiche zur Lehn empfingen und demgemäfs als unmittelbare Reichsvasallen 
betrachtet wurden. Schon die Beziehungen deuten darauf hin, in welchen 
wir die Nürnberger Burggrafen seit dem Jahre 1138 in den folgenden Zeiten 
dieses Jahrhunderts zu dem Hofe der Hohenstaufenschen Kaiser und Könige 
fortwährend erblickt haben. Ausdrücklich wird es aber dann in Urkunden 
von den Jahren 1267 und 1273 ausgesprochen, in Bezug auf die damals den 
Töchtern des Burggrafen Friedrich III. verliehene Successionsfähigkeit in 
die Burggrafschaft. Die Urkunden vom Jahre 1267 sind, die eine von dem 

Aaad 


372 Rırver über den Ursprung und die Natur 


unglücklichen Könige Conrad (Conradin) von Sieilien und Jerusalem, die 
andere von dem Pfalzgrafen bei Rhein als Reichsvicar ausgestellt. (!?). UÜber- 
einstimmend wird in diesen Urkunden das Burggrafenthum als ein Lehn des 
heiligen Römischen Reiches bezeichnet. Die Urkunden vom Jahre 1273 
bestehen theils in einem Lehnbriefe des Königs Rudolph, theils in Consens- 
briefen der Kurfürsten von Mainz, Trier, Cöln, Pfalz, Sachsen und Branden- 
burg. Alle bezeichnen die Burggrafschaft mit ihren Zubehörungen als ein 
Lehn, welches die Vorfahren des derzeitigen Burggrafen von altersher von 
dem Reiche zu Lehn empfangen haben. ('‘) Aus den spätern Zeiten des 
13°" Jahrhunderts, so wie aus den folgenden Jahrhunderten, sind dann auch 
fast von jedem einzelnen Suecessionsfalle kaiserliche Lehns- und Bestätigungs- 
briefe, so wie auch sonstige Nachrichten über die feierliche durch des Kaisers 
Hand vorgenommene Investitur der Burggrafen aufbehalten geblieben. 

Dafs dies Lehn der Burggrafschaft auch kein blofses Gerichtslehn, son- 
dern ein Fahnlehn war, ist man schon aus dem Umstande zu schliefsen be- 
rechtigt, dafs die Burggrafen vom Anfange her stets im Besitz des Heerbannes 
auftreten; während niemals ein anderer Fürst, aufser dem Reichsoberhaupte, 
im Besitz des Rechtes erscheint, die Heeresfolge von den Burggrafen zu for- 
dern. Selbstständig führten sie ihre Kriege, schlossen sie mit den benach- 
barten Fürsten ihre Schutz- und Trutzbündnisse und gingen sie Waffen- 
stillstände oder Friedensschlüsse ein. Die Fahne oder das Banner des Burg- 
grafthums Nürnberg, welches im 15“ Jahrhunderte oft erwähnt wird, zum 
Beispiel bei der feierlichen Bestattung der Leiche des Burggrafen Friedrich VI, 
ersten Markgrafen von Brandenburg, der sie mit der Brandenburgischen und 
Zollernschen Fahne vorgetragen wurde ('*), war daher gewils ein altes Eigen- 


('”) Vgl. Abh. der Akad., hist. Kl. v. J. 1852 S. 561 £. 


('?) — comitiam Buregrauie in Nurenberch — cum reliquis feodis, que idem et sui pro- 
genitores a nostris antecessoribus habuisse dinoscuntur — titulo feodali concessimus in feodo 
non solum sibi sed etiam — Mariae filiae suae Urk. Königs Rudolph vom 25. Oct. 1273 


in Oetters Zw. Versuch S. 608. (WVölkern) Hist. Norimb. dipl. 167. Schütz Corp hist. 
IV, 100. Pauli’s Preufs. Staatsgeschichte II, 35. Stillfrieds Mon. I, 125. Notum esse volu- 
mus — quod Dominus Rudolfus — concessit Friderico Buregrauio de Nurenberch in feodo 
omnia bona, que pater ipsius ac alii progenitores sui recipere consueuerunt a regia mage- 
state etc. Consensbriefe der Kurfürsten bei Oetter a. a. O. S. 59. 60. Stillfried a. a. ©. 
Ss 1252127: 


(**)  Begencknils meines alten Herrn seligen Marggraf Friderichs — dem hat man paner, Schilt, 


der Burggrafschafl Nürnberg. 373 


thum des burggräflichen Hauses, von dem auch bei der Investitur der Burg- 
grafen Gebrauch gemacht wurde. 

Auch nach dem Zeugnisse der Augenzeugen, welche der Belehnung 
des Burggrafen und Markgrafen Friedrich auf dem Constanzer Conzil im 
Jahre 1417 beiwohnten, wurde diesem neben dem Brandenburger Banner 
das Banner des Burggrafihums Nürnberg vorgetragen und in der Investitur 
reichte der Kaiser beide Banner dem Beliehenen dar. ('?) 

Besafsen hiernach die Burggrafen ihr Lehn als unmittelbar aus des Kai- 
sers Hand empfangenes Fahnlehn; so ist damit auch in einem gewissen Maafse 
historisch gerechtfertigt, was Kaiser Carl IV. in dem sogenannten Fürsten- 
standsprivilegio vom Jahre 1363 von den Burggrafen sagt: „dafs die Burg- 
grafen von Nürnberg von alter Zeit ber ihrer Adelsstufe nach den Fürsten 
des Reiches gleichgestellt gewesen und noch zu der Zeit in allen Beziehungen 
der Standesrechte der Fürsten theilhaft seien.” Dann fährt der Kaiser fort: 
„es hätten jedoch einige frühere Burggrafen diese fürstliche Ehren und Rechte 
auszuüben in manchen Beziehungen verabsäumt und dieselben nicht mit sol- 
cher Aufmerksamkeit wahrgenommen, wie es die Würde ihres burggräflichen 
Amtes erforderte. Daher sei es nicht offenkundig geblieben, dafs die Burg- 
grafen den Fürsten zugehörten. In Betracht aber, dafs der Nürnberger 
Burggraf ein hochedles Glied des Reiches bilde, müsse der Kaiser Bedacht 
nehmen, ihm und seinen Nachkommen ihre Ehren und Würden für die Zu- 
kunft unvermindert zu erhalten. Daher erkläre derselbe aus kaiserlicher 
Machtvollkommenheit mit dem Rathe von Fürsten, Grafen, Freiherrn und 
sonstigen Grofsen des Reiches, dafs der jetzige Burggraf und alle künftigen 
Burggrafen von Nürnberg für ewige Zeiten aller Rechte, Würden, Freiheiten 
und Ehren der Fürsten des heiligen Römischen Reiches theilhaft sein sollten. 


rols und schwert getragen und gezogen, als hernach geschriben stet: Graf Wilhalm von 
Öttingen die Baner zu Brandenburg, Graff Wilhalm von Castell die Baner des Burggraff- 
thumb zu Nurmberg, Herr Ulrich von Rechberg die Banier Zoller etc. Jungs Miscellan. I, 313. 


(?) — und fuorten zwen kostlich ritter uf zwain rolsen der ain ain panner an ainem 
rais[piels mit den wapen der marggrafschaft ze Brandenburg, der ander der burggraven schilt 
von Nüremberg — und fuort man die zwai paner allweg an den [piellen vor im — als 
nam vnser her der kiung das baner von dem ritter in sin hand und gab es dem burggraven 
von Nuremberg in sin hand und was dar an Brandenburg gemalt — und nam darnach das 
ander paner von dem ritter — und gab es ouch dem burggraven in sin hand. Ulrichs von 
Reichenthal Beschreibung der Belehnung zu Constanz nach der Constanzer Handschrift. 


374 Rırveu über den Ursprung und die Natur 


Namentlich ermächtige er sie, mit den übrigen Fürsten des Reiches an Zu- 
sammenkünften, Berathungen und Gerichtssitzungen Theil zu nehmen, im 
kaiserlichen Hofe oder anderswo, als vorsitzende Richter oder als Schöppen, 
und rücksichtlich des Zweikampfes sich des Vorrechtes der Fürsten zu be- 
dienen. Ihren Leuten und Unterthanen wurden gleiche Rechte und Frei- 
heiten mit den Unterthanen und Leuten anderer Fürsten zugesichert, inson- 
derheit ausschliefslieher Gerichtsstand vor den Burggrafen und dessen richter- 
lichen Beamten: nur für den Fall notorischer Rechtsverweigerung sollte Klä- 
gern freistehen, sich bei dem kaiserlichen Hofgerichte zu beschweren. 

Auch vor dieser feierlichen Anerkennung der Fürstenwürde der Burg- 
grafen und schon im 13" Jahrhunderte waren denselben nicht selten Prädi- 
cate beigelegt worden (!%), welche nur fürstlichen Personen zukamen, wie 
das Prädicat Illustris, und daher, wie die beständigen Eheverbindungen der 
Burggrafen mit fürstlichen Häusern, die ebenbürtige Stellung bekunden, 
welche nur der Besitz eines Fahnlehns vom Reiche dem Burggrafen anwei- 
sen konnte. 

Den Gegenstand ihres Lehnes bildete dabei ursprünglich überall kein 
Territorium, sondern lediglich ein mit bestimmten nutzbaren Rechten und 


('°%) Urkunde ohne Datum (c. 1298) welche beginnt: Nos Emicho dei gracia comes de 
Nazzaw et Anna nostra conjux dilecta, filia quondam Frideriei illustris Burkgrauii de Nuren- 
berg, constare volumus etc. Oetters Dritt. Versuch S. 170. Urk. Siboto’s von Nürnberg 
v. J. 1279, welche mit den Worten schliefst: Ad hujus rei memoriam et evidentiam ple- 
niorem presens instrumentum sigillis illustris Domini Frideriei Burggrauii de Nurenberg 
et Domini Herdegeni de Grindelach, cujus Castellanus sum, roborari fideliter procuraui. 
Oetters Zweit. Versuch S. 114. In einer Urkunde Ludwigs von Wilhelmsdorf vom 27. Febr. 
1285 sagt der Aussteller presentes litteras Domini Friderici Illustris Burggravii de Nuren- 
berg atque meo sigillis volui communiri. Schütz corp. hist IV, 132. Am 26. Juli 1313 
verkauft das Kloster Heilsbrunn dem Nobili et illustri viro domino Friderico Buregrauio de 
Nurenberg gewisse Besitzungen. Schütz Corp. hist. Br. IV, 183. Dagegen wird nach einer 
Urkunde Rudolphs vom 17. Aug. 1290 Burggraf Friedrich von den Fürsten freilich auch be- 
stimmt unterschieden (Schütz Corp. hist. IV, 140). Die Urkunde enthält eine lehnsrich- 
terliche Entscheidung, welche Rudolph zu Erfurt ertheilte im J. 1290 16 cal. Sept. — 
sedentibus pro tribunali apud Erphordiam praesentibus Prineipibus, Comitibus, Nobilibus, 
Baronibus nec non proceribus regni — in judicio coram nobis — Testes autem huic sen- 
tentiae praesentes aderant illustris Dux Saxoniae, Dux Brunsvicensis, Principes nostri, nobilis 
Burggravius de Neurenburg, Comes de Wunsberg, comes Everhardus de Catzenellenbogen 
et quam plures alii Nobiles et barones. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 375 


einzelnen geringfügigen Grundbesitzungen ausgestattetes Reichsamt. Das 
letztere liefs sich, wie schon die Bezeichnung Burg- Grafschaft dazu Anlei- 
tung giebt, besonders in das Amt einer Burghut und in das Amt einer 
Grafschaft weiter zerlegen. Von diesen Offieien hatte die Burghut oder 
Castellanei vorzugsweise eine locale auf den Ort Nürnberg und dessen nächste 
Umgebung gerichtete Beziehung; während das gräfliche Amt sich wohl auf 
einen beträchtlich gröfsern Bereich der umliegenden Gegend erstreckte. In 
dem Amte des Burggrafen waren daher ausgedehnte militairische und richter- 
liche Functionen und mit beiden gewisse nutzbare Rechte und Einkünfte 
verbunden. 


2. Die Burghut und die burggräflichen Rechte in Nürnberg. 


Die nähere Erörterung der eigentlichen Castellanei oder Burghut, 
welche den Burggrafen an dem alten Castrum Norieum der spätern kaiser- 
lichen Pfalz oder Reichsburg Nürnberg im Jahre 1105 eingeräumt, im Jahre 
1138 jedoch theilweise wieder entzogen wurde, führt uns auf die Verhält- 
nisse des Ortes Nürnberg und auf die Beziehungen der Burggrafen zu diesem 
zurück. 

Die alte kaiserliche Pfalz oder Burg zu Nürnberg haben die Burg- 
grafen nach dem Jahre 1138 niemals wieder in ihren Besitz gebracht. Sie 
wurde sammt der Stadt von den Hohenstaufenschen Kaisern unmittelbar be- 
sessen, jedoch so, dafs es zweifelhaft blieb, ob wir sie nach ihrer Ansicht als 
deren Erbbesitzung oder als eigentlich dem Reiche angehörig betrachten müs- 
sen. Die Frage hatte für die Hohenstaufenschen Herrscher selbst ihr früheres 
Interesse sobald verloren als sie an dem Gelingen des grofsartigen Planes nicht 
mehr zweifelten, den sie im Geiste trugen, das Römische Reich aus der Wahl- 
form in eine Erbmonarchie für ihr Haus zu verwandeln. Gegen das Ende 
des Zeitalters der Hohenstaufen, da dieser Plan gescheitert war, suchte Con- 
radin, ihr letzter Sprofs, sorgfältig wieder die Hohenstaufenschen Erbgüter 
von den Reichsbesitzungen zu scheiden. Natürlich wurde dabei der Hohen- 
staufensche Anspruch auch auf Burg und Stadt Nürnberg wieder erstreckt. 

Aber die auf dem Wege der Entwickelung zu einer freien Reichsstadt 
bereits glücklich fortgeschrittene Stadt, welche damals wie es scheint auch 
die kaiserliche Burg selbst besetzt hielt, verweigerte die Anerkennung dieses 


376 Rırven über den Ursprung und die Natur 


Anspruchs, bis Conradin sich mit Hülfe des Pfalzgrafen bei Rhein, und 
wahrscheinlich auch des Burggrafen, der Burg und Stadt ungefähr um das 
Jahr 1266 gewaltsam bemächtigte. (17) Nürnberg gehörte daher auch mit 
zu den Erbgütern Conradins, zu deren Erben er am 24. October 1266, unter 
Zuziehung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg und des Grafen Friedrich 
von Zollern, die Pfalzgrafen bei Rhein bestellte und worüber die schieds- 
richterliche Commission, welche die über diese Erbschaft nach Conradins 
Hinrichtung entstandenen Streitigkeiten schlichtete, am 29. October 1269 
ihr Urtheil abgab. Die Pfalzgrafen Ludwig und Heinrich sollten darnach 
Burg und Stadt Nürnberg gemeinschaftlich besitzen. ('%) Der Ort wurde 
wahrscheinlich eben deshalb nicht mit in die Erbtheilung gezogen, weil man 
die Anfechtungen voraus sah, welchen dieser Besitz seitens des Reiches aus- 
gesetzt sein werde. 

Die Pfalzgrafen blieben auch schwerlich in Nürnbergs Besitz. König 
Rudolph bestätigte nach seiner Thronbesteigung (1273) dem Pfalzgrafen 
Ludwig alle Gegenstände der Conradinischen Schenkung mit namentlicher 
Angabe, aber Nürnberg ist nicht darunter erwähnt. Ebenso wenig kommt 
die kaiserliche Pfalz zu Nürnberg mit unter den Gegenständen der Belehnung 
vor, welche in demselben Jahre dem Burggrafen Friedrich ertheilt wurde. 


(7) Im Jahre 1266 verschrieb Conradin dem Pfalzgrafen in recompensam expensarum, 
quas — in acquisitione Castri et civitatis Nurenberch — fecit gewisse Erbgüter. Attenkhover 
Kurzgef. Gesch. der Herzoge von Bayern S. 178. Dals diese Unternehmung nicht gegen 
die Burggrafen von Nürnberg, sondern gegen die Stadt und Burg gerichtet war, bedarf 
wohl kaum der Erörterung. Das burggräflich Nürnbergsche so wie das Zollernsche Grafen- 
haus gehörte zu den treuesten und letzten Anhängern der Hohenstaufen. Burggraf Friedrich 
wird auch noch im Jahre 1267 als vertraueter Rath Conradins bezeichnet (familiaris) und 
erhielt von diesem und dem Pfalzgrafen Ludwig einen Besuch zu Onolzbach (Note 12). Schon 
am 22. October 1266 übergab Conradin dem Conrado Stromaer et heredibus ejus forestum 
in Nurimbere gubernandum et regendum. Mon. Boica XXX, 348. Auch wurde die oben 
gedachte Urkunde vom J. 1266 über die Einnahme Nürnbergs neben andern getreuen Con- 
radins von dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und von dem Grafen Friedrich von 
Zollern mitbesiegelt. Attenkhover a. a. O. S. 179. 


(*%) Erbeseinsetzung v. 24. Oct. 1266. Attenkhover a. a. O. S. 173. Commissionsrezefs 
v. 29. Oct. 1269 daselbst S. 175. Der Schwäbische Dichter Conrad Marner sagt dem 
Conradin, indem er ihn ermuntert als König aufzutreten, Schwaben habe er schon als Herzog 
und dabei reiche Einkünfte aus Egerland, Nürnberg und dem Sand. Marner in von der 
Hagen’s Minnesänger II, 249. Der Sand ist die Gegend zwischen Nürnberg, Weilsenburg 


und Neumarkt. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 877 


Ohne Zweifel ist daher Nürnberg von dem Könige Rudolph wieder als un- 
verliehene Reichsdomaine betrachtet. Dabei finden wir die alte kaiserliche 
Pfalz, von einem Castellane untergeordneter Stellung beaufsichtigt, wieder 
unter dem Schutze der Stadt. Kaiser Heinrich VII. ertheilte der Stadt im 
Jahre 1313, unter andern Bestätigungen alter und Verleihungen neuer Rechte 
die Zusicherung, die Burg Nürnberg solle niemals von der Stadt getrennt 
werden und der Castellan den Bürgern Sicherheit dafür bestellen, die Burg 
bei dem Tode eines jeden Römischen Königs oder Kaisers, der Stadt zu über- 
geben, die selbige bis zu vollzogener Wahl eines neuen Reichsoberhauptes 
allein im Besitz behalten solle. () Diese Zusicherung für die Stadt wurde 
in den Jahren 1341 und 1349 nochmals wiederholt, das letzte Mal vom Kaiser 
Carl IV. mit der abändernden Bestimmung, dafs die kaiserlichen Amtleute 
der Burg ganz abgeschafft wurden und diese darnach ausschliefslich dem Stadt- 
regimente anbefohlen ward. (2°) 

Ging der Burggrafschaft’aber auch nach dem Öbigen die Befehlshaber- 
schaft über die alte kaiserliche Burg zu Nürnberg durch die Abtretung vom 
Jahre 1138 für immer verloren; so blieben derselben doch mehrere bedeu- 
tende Zubehörungen des früher besessenen Castellanates in und bei der Stadt 
Nürnberg zuständig. Sie bestanden vornämlich in einer eigenen Burg neben 
der kaiserlichen Pfalz, in der Thorwache des dieser Burg zugekehrten Stadt- 
thores, einem Hofe in der Stadt, ferner in dem Obergerichte über die Stadt, 
der Mühlengerechtigkeit, einem Antheile an den Zollgefällen und in dem 
Rechte gewisse Abgaben und Dienste von den Bürgern zu fordern. (*') Man 


(') WVölckern Hist. dipl. Nor. S. 227 228. 
G>) Kaiser Ludwig befiehlt am 30. Mai 1341, dals die Stadt und Burg zu Nürnberg 


ein Ding sein und bei einander bleiben sollen, also dals wenn ein Römischer Kaiser oder 
König nicht vorhanden wäre, die Bürger zu Nürnberg sich derselben Reichsburg gänzlich 
unterwinden sollen, damit einem künftigen Römischen Kaiser oder König getreulich zu war- 
ten. D. zu Nürnberg. Hist. Nor. dipl. 301. Freybergs Reg. VII, 308. — Kaiser Karls IV. 
Anordnungen in der Histor. dipl. Nor. 315. 333. 


(*') Rudolfus — Notum igitur esse volumus et presentibus publice protestamur,, quod 
nos aduertentes deuocionem et fidelitatem dilecti nobis Friderici Buregrauii de Nurenberch 
vniuersa bona infrascripta videlicet comiciam Burcgrauie in Nurenberch, castrum quod tenet 
ibidem, custodiam porte site prope idem castrum, iudicium provinciale in Nurenberch cui 
etiam vice Imperatoris omne iudicium iudicans presidebit. Officialis eiusdem Burcgravii vna 
cum sculteto nostro in ciuitate Nurenberch iudicio presidebit, Et quicquid emolumenti de 


Philos.- histor. Kl. 1854. Bbb 


378 Rızven über den Ursprung und die Natur 


erkennt darin sehr leicht, besonders aus der Ähnlichkeit dieser mit den- 
jenigen Rechten, welche anderswo den Burggrafen zukamen, z. B. in Mei- 
{sen, die Überreste eines ursprünglich auch über die Stadt Nürnberg erstreck- 
ten burggräflichen Amtes. 

Das burggräfliche Schlofs bei Nürnberg nennt Meisterlins Chronik (??) 
parvum fortalicium iuxta casirum imperiale constructum, und ist daher mit 
der alten kaiserlichen Pfalz, dem kaiserlichen Palatium, wie sie in einer Ur- 
kunde Philipps von 1207 genannt wird (?*), nicht zu verwechseln. Schon 
König Rudolphs Lehnbrief vom Jahre 1273 sichert dem Burggrafen den Be- 
sitz dieses Schlosses mit der Bezeichnung zu castrum quod tenet ibidem, und 
auch in den fernern Lehnbriefen von den Jahren 1281 und 1300 wird das 
Schlofs erwähnt. In diesem Schlosse befand sich die St. Otmars Capelle, 
die spätere St. Walpurgiskirche, welche der Burggraf Friedrich III im Jahre 
1267 dem St. Ägidienkloster dergestalt vereinigte, dafs der jedesmalige Abt 
des Klosters erster Burgeaplan der Capelle war und die Verpflichtung über- 
nahm, in den Zeiten, dafs der Burggraf hier residirte, alle Tage, sonst aber 
dreimal die Woche den Gottesdienst in der Capelle zu ministriren. In der 
bezüglichen Urkunde (**) nennt der Burggraf Friedrich III. das gedachte 


ipso iudieio vel per homieidium vel quemeunque casum alium provenerit, idem officialis duas 
partes eiusdem vietus (lueri) per se tolle. Diete quoque Burcgrauio queque Fabrica in 
Nurenberch soluet unum solidum annuatim censumque tollet ab omnibus areis ab altera 
parte pontis, et de qualibet tempore messis unum messorem, terciam feram, terciam arborem 
de foresto ac omnia ligna iacencia in eodem, Officium de foresto ab ista parte pontis cum 
suis attinenciis, villam Werde, villam Buch, opidum Swant, castrum Chriesen, aduocatiam 
cenobii in Steina, decem libras denariorum de officio Sculteti in Nurenberch et decem libras 
de theloneo ibidem, cum reliquis feodis, que idem et sui progenitores a nostris antecessoribus 
habuisse dinoscuntur — titulo feodali concessimus in feodo ete. Lehnbrief des Königs Ru- 
dolph vom 25. October 1273 abgedruckt in Stillfrieds Mon. Zoll. I, 124. 125. Oetters 
Zweitem Versuch S. 608. Lünigs Corpus iur. feud. I, 614. Falkensteins Antig. Nordg. III, 
115. Pauli’s Preuls. Staatsgeschichte II, 35 und in der Historia Nor. dipl. 167, so wie in 
mehreren andern Werken. Dazu steht in erklärender Verbindung ein durch Streitigkeiten 
des Burggrafen Friedrich V mit der Stadt Nürnberg herbeigeführten Schiedsspruch vom 19. 
März 1362, welcher in Freybergs Regesten im Extracte mitgetheilt ist. 


(@”) Ludewig Reliqg. Mspt. VII, 48. 


() Urkunde v. 1207. Dno. Philippo Rege Romanorum in Palatio de Nurinberg. 
Hormaier Gesch. der gef. Grafschaft Tirol I, I, 206. 


() Oetters Zweit. Versuch S. 215. Vgl. das. S. 709. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 379 


Schlofs auch mit dem Bemerken seine Residenz, dafs selbiges von seinen Vor- 
gängern ihm überkommen sei. Auch ist eine Urkunde vom Jahr 1276 aus 
des Burggrafen Schlosse in Nürnberg datirt. (°°*) 

Die Lage dieses Schlosses in Beziehung auf die städtischen Befestigungs- 
werke Nürnbergs, lassen verschiedene Vergleiche aus dem 14“ Jahrhunderte 
noch näher erkennen, Im Jahre 1376 verglich namentlich Kaiser Carl IV. 
am 28. October die Stadt mit dem Burggrafen Friedrich V. wegen der seitens 
der Stadt unter der Feste des Burggrafen aufgeführten Mauer. Es wurde 
bestimmt, die Bürger sollten die Mauer nicht erhöhen, auch keine Befesti- 
gungswerke darauf machen, sondern nur ein zwei Spann hohes Dach zur 
Ableitung des Wassers. Sie sollten ferner das errichtete hölzerne 'Thor und 
die Küche an der Mauer wieder abnehmen und dergleichen nicht wieder an- 
legen aufser im Falle eines Krieges mit dem Burggrafen oder mit andern 
Feinden. (*) Im Jahre 1330 stiftete Friedrich V. in der Burg zu Nürnberg 
auch noch eine besondere Gaplanei. (*) Im Jahre 1427 wurde jedoch die 
Burg, die mehrere Jahre vorher in den Bayerischen Fehden eingenommen 
und ausgebrannt war, von dem Burggrafen Friedrich VI. der Stadt Nürnberg 
verkauft (°°), und von dieser zu ihrer bessern Befestigung abgetragen. Wenn 
Burggraf Friedrich VI. — Markgr. Friedrich I. — in Nürnberg sich aufbielt; 
nahm er seine Herberge in einem Privathause, — bei Caspar Vollant. 

Neben der in Rede stehenden Burg wird den Burggrafen schon in dem 
Lehnbriefe vom Jahre 1273 auch die Thorwarte oder Hut des ihrer Burg 
zugekehrten Stadtthores zugeschrieben. Es war das Vestner Thor und 
mittelst des Besatzungsrechtes desselben stand den Burggrafen wohl zugleich 
auch überhaupt das ihnen den unbehinderten Zutritt sichernde Offnungs- 
recht (jus aperturae) an der Stadt Nürnberg zu. Die verschiedenen Thore 
der stark befestigten Stadt, zu derem Schutze hier eigene Wartthürme oder 
Burgfesten errichtet waren, wurden von mehreren im Lehnsbesitze derselben 
befindlichen Familien bewacht. So gehörte ein Burglehn auch zu dem 


(°) Actum et datum in Nurenberch in castro Domini Burcgrauii VIII kal. Sept. A. dom. 
M.CC.LXXVI. Oetters Dritt. Versuch S. 286. 


(°) Freybergs Mon. Boica IX, 362. 
() Freybergs Mon. Boica X, 54. 
(2°) Pauli’s Preuls. Staatsgeschichte I, 117. 
Bbb2 


380 Rırper über den Ursprung und die Natur 


Thore, welches aus der Stadt zur kaiserlichen Pfalz hinaufführte. Selbiges 
besafs bis zum Jahre 1430, da es der Stadt verkauft wurde, die Familie von 
Colditz. Ein anderes von dem Kaiser Carl IV. den Hasen von Hasenburg 
verliehenes, früher von denen von Fischbach besessenes Burglehn, wurde im 
Jahre 1432 von der Familie Waldströmer an die Stadt verkauft. Ein drittes 
am Wöhrder, später zugemauerten Thore gelegenes Burglehn besafs die Fa- 
milie von Brauneck, nach deren Aussterben König Wenzel das dem Reiche 
heimgefallene Lehn im Jahre 1390 dem Burggrafen Johann III. zutheilte. 
In den Verkauf, den Burggraf Friedrich VI. im Jahre 1427 an die Stadt 
Nürnberg vornahm, war jedoch auch dies Burglehn, so wie das Besatzungs- 
recht des Vestner Thores eingeschlossen. (?°*) 

Diese Einrichtungen, wie sie zu Nürnberg bis 1427 bestanden, als der 
Besitz eines burggräflichen von der Hauptburg verschiedenen Schlosses und 
das Besatzungsrecht eines Stadthores stimmen mit den Rechten überein, 
welche auch anderswo den Burggrafen zukamen. So gab esz. B. auch zu 
Meifsen ein eigenes burggräfliches Schlofs an der Abendseite des sogenann- 
ten Schlofsberges gelegen, auf welchem das markgräfliche Schlofs stand, und 
auch hier hielt der Burggraf das Stadtthor, das den Eingang zur Burg be- 
wachte, mit dem dasselbe beherrschenden Thurm durch seine Leute be- 
setzt. (27) 

Aufser dem gedachten burggräflichen Sehlosse gehörte dem Burggrafen 
zu Nürnberg noch ein eigner Hof, den man schon im Besitz des Burggrafen 
Conrad IV. (1261-1314) antrifft, dessen gewöhnlicher Wohnsitz dieser Hof 
gewesen zu sein scheint. Man hat das innerhalb der Stadt in der Nähe der 
Jacobikirche gelegene sogenannte Schlöfslein für diesen alten Burggrafen- 
hof gehalten. Wahrscheinlich ist jedoch der Hof, welchen Burggraf Con- 
rad IV. zu Nürnberg besafs und bewohnte, derselbe gewesen, der zu Folge 
einer Urkunde dieses Burggrafen vom 7. Mai 1304 aufserhalb der Mauer bei 
dem Spitale lag und der Deutschen Ordens - Comthurei Viernsberg mit der 
Bestimmung vermacht wurde, denselben nach dem Tode des Burggrafen und 
seiner Gattin zum Bau eines Münsters in Viernsberg zu verwenden. 


(2°) Curia Burggravii in Nurenberch nach einer daselbst ausgestellten Urkunde vom J. 
1308. Oetters Erster Versuch I, 440. 


(°) Vgl. Märckers treffliche Geschichte des Burggrafthumes Meilsen S. 113. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 381 


Das Erkennen des Verhältnisses, worin der Burggraf noch nach dem 
Jahre 1138 zu der Verwaltung der Gerichte über die Stadt Nürnberg stehen 
blieb, wird dadurch erschwert, dafs dies Verhältnifs im Laufe der Zeit mehr- 
fach Veränderungen erfuhr, worüber wir nicht speciell unterrichtet sind. So 
weit der oft erwähnte Lehnbrief Rudolphs vom 25. October 1273 die dama- 
lige Lage der Gerichtsverwaltung Nürnbergs erkennen läfst, war daran dem 
Burggrafen eine bestimmte Theilnahme zuständig, während zugleich ein 
Schultheifs als untergeordneter Stadtrichter erscheint. In der darin dem 
Burggrafen zugeeigneten Theilnahme an der Rechtspflege über die Stadt 
müssen wir das sogenannte Obergericht im Sinne damaliger Zeit erkennen, 
nicht nur an der ihm zugeschriebenen Hebung von zwei Drittheilen der Ge- 
richtsgefälle, welche überall das Attribut des Obergerichtes bildeten, wäh- 
rend dem Unterrichter stets nur ein Drittel zukam; sondern auch daran, 
dafs die Urkunde das Gericht über Todtschlag (komicidium) ganz besonders 
als eins der Fälle hervorhebt, worauf sich des Burggrafen Theilnahme an 
der Verwaltung des Nürnberger Stadtgerichtes bezog. Das Blutgericht war 
auch anderswo in den Markgrafschaften vornämlich der burggräflichen Juris- 
dietion zugeeignet. (?°) Bei der Hegung des Obergerichtes führte ein Beam- 
ter des Burggrafen an des letztern Stelle den Vorsitz. Ihm zur Seite safs 
als Unterrichter oder als erster Schöppe der Schultheifs.. Das Amt des 
Schulzen, welcher das Untergericht mit dem Schöppen allein hielt, war 
eigentlich ein Ausflufs des oberrichterlichen Amtes und consequenter Weise 
mufste daher der Burggraf auch Lehnsherr des Stadtschulzen sein. Dieses 
war jedoch zu Nürnberg schon im Jahre 1273 nicht mehr der Fall. Der 
Schultheifs hatte gegen den Burggrafen nur die Verpflichtung, ihm zehn 
Pfund Pfennige von seinem Amte zu entrichten. Dagegen trug er sein Amt 
vom Reiche zu Lehn und wird daher auch kaiserlicher Schultheifs oder 
Reichsschulze genannt. Burggraf Friedrich IV. hatte das Nürnberger Stadt- 
schulzenamt pfandweise inne, doch dieser Pfandbesitz dauerte nur kurze 
Zeit (°°), und führte keine Veränderung in der Gerichtsverfassung der Stadt 
herbei. 


(®) Märcker a. a. O. S. 445. 459. 


() Im Jahre 1349 giebt Kaiser Karl IV. den Grofsen die Zusicherung, sie so lange in 
Besitz des ihnen verpfändeten Schulzenamtes zu belassen, bis die Auslösung erfolgt sein 


werde. Freybergs Reg. Boica VII, 173. 


382 Rızrver über den Ursprung und die Natur 


Nach dem Obigen ist nicht zu verkennen, dafs auch nach Abtretung 
der Burghut über die kaiserliche Pfalz die Gerichtsobigkeit der Stadt Nürn- 
berg doch bei dem Burggrafen geblieben war. Zwar versuchte die Stadt im 
44“ Jahrhunderte mehrfach dieser sich zu entziehen. Es gelang ihr auch 
am 1. Juli 1340 von dem Kaiser Ludwig zu einer Zeit, da dieser mit dem 
Burggrafen Johann I. in Mifsverhältnissen stand, für Rath und Schöppen 
der Stadt die Ermächtigung zu erlangen, jeden schädlichen oder anrüchtigen 
Menschen gefänglich einzuziehen, denselben an Leib und Leben zu strafen, 
auch ungerathene Personen, welchen es wegen ihrer Ungerathenheit besser 
sei todt als lebendig zu sein, in den Thurm zu stecken oder auch in einen 
Sack zu stofsen und im Wasser zu ertränken. (°°) Indessen Kaiser Ludwig 
widerrief später alle von ihm ertheilten Zugeständnisse (*'), welche den mit 
ihm wieder versöhnten Burggrafen Schaden brächten „an ihrer Herrschaft oder 
an dem, darzu die vorigen Burggrafen Recht hatten.” Die Burggrafen liefsen 
sich daher auch die Theilnahme an dem Vorsitz in den Sitzungen des Nürn- 
berger Stadtgerichtes, den sie wenigstens durch einen ihrer Beamten ausübten, 
nicht nehmen. Noch in einer schiedsrichterlichen Entscheidung ihrer mit 
der Stadt stattfindenden Streitigkeiten vom 19. März 1362 wurde das Recht 
dazu ihnen bestätigt. Doch ging dasselbe mit der Zeit immermehr in 
das Recht einer blofsen Abgabenerhebung über und wurde daher unter dem 
Titel der burggräflichen zwei Drittheile des Gerichts zu Nürnberg und der 
jährlichen Gülte von zehn Pfund Pfennigen vom Schultheifsenamt im Jahre 
4427 an die Stadt Nürnberg verkauft. (°?) 

Mit dem Lehne der Gerichtsbarkeit über Städte trifft man nicht selten 
das Hebungsrecht von Grund- und Gewerbsabgaben in Verbindung an, 
welche aus den Städten entrichtet wurden. Denn gerichtsherrliche und 
grundherrliche Rechte wurden im Mittelalter nirgends strenge unterschieden 
und nicht selten auch mit steuerlichen Abgaben vermischt. So gebührte 
den Burggrafen auch an Rechten, welche sie rücksichtlich der Stadt Nürn- 
berg nach Urkunden von den Jahren 1273 und 1362 vom Reiche zu Lehn 


(°°) Historia dipl. Noremb. S. 304 mit der falschen Jahreszahl 1341. Vgl. Freyberg's 
Reg. Boica VII, 284. 

(') Schütz Corp. histor. IV, 257. 

(°) Pauli’s Preuls. Staatsgesch. II, 122. 


der Burggrafschaft N ürnberg. 383 


[e) 


trugen, von jeder Hofstatt jenseits der Brücke oder in der Parochie der St. 
Lorenzkirche während der Ernte die Stellung eines Schnitters auf einen Tag 
und 1 Pfenning Grundzins, von jeder Schmiedewerkstätte aber einen Schil- 
ling und darneben aus dem Ertrage der Zollabgaben der Stadt jährlich zehn 
Pfund zu fordern. Ähnliche Hebungsrechte standen den Burggrafen auch 
in Brandenburg, Meifsen und andern Orten zu. Es waren daher vermuth- 
lich alte Amtsgebühren der Nürnberger Burggrafen. Die Dienstberechti- 
gungen mochten zu einem burggräflichen Wirthschaftshofe früher genutzt 
sein. Im Jahre 1427 wurden auch diese Dienste und Hebungen durch Ver- 
kauf an die Stadt Nürnberg überlassen. (°*) 

Noch regelmäfsiger findet man mit der Gerichtsbarkeit über Städte 
die einträgliche Mühlengerechtigkeit verbunden. Auch diese scheint in 
Nürnberg ein ursprüngliches Zubehör des burggräflichen Amtes gebildet zu 
haben, wenigstens findet man eine Menge von Mühlen in und bei Nürnberg, 
die allmälig veräufsert wurden, anfänglich in burggräflichem Besitz. So liefs 
Burggraf Conrad III. im Jahre 1234 in König Heinrichs Hand die Mühle 
„unter den Weiden” zu Nürnberg, imgleichen die Liebmannsmühle und 
die Mühle am Fischbach dem Deutschen Orden auf und trug Burggraf Con- 
rad IV. eine Mühle zu Nürnberg vom Reiche zu Lehn, woran König Al- 
brecht i. J. 1298 dem Burggrafen Johann I. das Angefälle verlieh, so wie 
eine andere Mühle, „hinter den Fleischbänken”, welche Conrad im 
Jahre 1299 an seine Schwägerin, die verwittwete Burggräfin Helene ver- 
kaufte. Das Fischwasser, welches an die Mühle zu den Fleischbänken 
und an die Mühle „unter der Fülle” stöfst, wurde im Jahre 1323 von 
dem Burggrafen Friedrich IV. dem Deutschen Orden vereignet (°*). Im 
Jahre 1374 verkaufte der Burggraf Friedrich V. dem Bürger Leupold Schur- 
stab fünf Mühlen in und bei Nürnberg mit Vorbehalt des Hebungsrechtes 
gewisser Abgaben (°°), und im Jahre 1427 werden der Stadt Nürnberg noch 
vier Mühlen, welche der Burggrafschaft angehörten, eine innerhalb der 
Stadt und drei neben derselben, in den Kauf gegeben (°°). 


() Die Veräulserung der Schmidtstattspfenninge geschah schon früher durch Burggrafen 
Friedrich V. 

(*) Freibergs Mon. Boica VI, 90. 

(@?) Schütz Corpus hist. II, 87. 

(°) Pauli’s Preuls. Staatsgesch. II, 117. 


384 Rırver über den Ursprung und die Natur 


In Ansehung des Reichswaldes bei Nürnberg gehörte zu der ursprüng- 
lichen Ausstattung des burggräflichen Amtes noch das Reichsforstmeisteramt 
auf der Südseite des Flusses mit seinem Zubehör. Dieses wird schon in dem 
Lehnbriefe von 1273 unter den Lehnstücken des Burggrafthumes mit er- 
wähnt. Darnach gebührte dem Burggrafen das dritte Stück Wildprett, der 
dritte Baum, der Windbruch und das Lagerholz aus dem gedachten Walde. 
Mit den Waldungen, welche die Burggrafen bei Nürnberg, später vom Reiche 
zu Lehn trugen, worin sie z.B. 1314 dem Kloster St. Aegidien zu Nürn- 
berg (°7), so wie demnächst dem Kloster Neuenkirchen das Holzungsrecht 
verliehen (°°), und die nach einer Urkunde vom Jahre 1367, worin Burggraf 
Friedrich V. auf Bitten des Kaisers Carl IV. der Stadt Erlangen das Hütungs- 
recht darin verlieh, als der burggräfliche Wald bezeichnet werden, welcher 
der Nürnberger Wald heifse (*°), ist derjenige Reichswald nicht zu verwech- 
seln, in welchem sich die Berechtigungen der Burggrafen auf die gedachte 
Theilnahme an den Nutzungen beschränkten. Es gab zu Nürnberg auch 
eigene Reichsforstmeister, welche von dem Kaiser unmittelbar die Belehnung 
erhielten (*°). Doch wurden mit der Zeit mehreren Privatbesitzern (*'), und 
insbesondere der Stadt Nürnberg bedeutende Rechte in dem Reichswalde 
eingeräumt, und letztere geriethen dann mehrfach, namentlich aber um die 
Mitte des 14" Jahrhunderts über ihre beiderseitigen Berechtigungen mit den 


(°’) Oetter’s Zweiter Versuch S. 673. 

(°) Hofmann’s Annal. Bamberg. S. 226, $ 34. 

(°) Oetter’s dritter Versuch, Vorrede S. LXVII. 

(*) Von Lancizolle Gesch. der Bildung des Preufs. Staates I, 71. 

(*‘) Am 26. Juni 1329 macht K. Ludwig den Burggr. Friedrich und Johann bekannt, 
dals er Ludwigen von Eib, der Kaiserin Hofmeister, die „Fürreut des Waldes zu Nürnberg 
um 1000 Pfund H. auf Wiedereinlösung verpfändet habe. Freibergs Reg. VI, 296. — In 
drei verschiedenen Gunstbriefen vom 8. Februar 1337 verleiht K. Ludwig dem Reichsforst- 
meister zu Nürnberg 1) für sich und seine Kinder beiderlei Geschlechts den Graben und 
die Weiherstätte obendig der Bürger Weiher auf und bis an den nächsten Furt unterhalb 
Spilpühels; 2) das Recht den Reichswald mit 1000 Schaafen zu betreiben; 3) acht kleine 
Kohlfeuer, so viel ein Köhler mit einem Pferd und Karren arbeiten mag, einzurichten. Frey- 
bergs Reg. Boica VII, 175. — König Karl IV. verpfändet am 7. April 1350 an Arnold von 
Seckendorf vnser und des Reichs Honiggelt, daz wir haben uff vnserm vnd des Reychsforst 
zu Nurenberg vnd in der vmbgelegenheit, das daselbst geuellet von den Zeidelern vnd von 
den Zeidelhuben — mit gewalt die Zeidler — zu setzen vnd zu entsetzen, für 200 Mark 
löthigen Silbers. Pelzel’s Kais. Karl IV. Urkundenbuch I, 137. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 385 


Burggrafen in Streit. Ein Schiedsgericht vom 19. März 1362 that den Aus- 
spruch, es sollten die Burggrafen von allen Nutzungen des Reiches aus die- 
sem Walde, so wie das herkömmliche Bau- und Brennholz zu ihrem Bedarf 
aus demselben entnehmen dürfen, auch fernerhin ein Drittheil erhalten, doch 
der Waldströmer, so wie Otto der Forstmeister und deren Erben, des Wal- 
des oberste Forstmeister bleiben (*). Späterhin (1396) erwarb die Stadt 
Nürnberg im Wege des Kaufs von den Waldströmern ihr erbliches Amt mit 
allen ihren Rechten an dem Lorenzowalde (‘*). Dagegen setzte der Burg- 
graf Johann III. sich in den Besitz der ähnlichen Rechte der Familie For- 
ster. Doch im Jahre 1427 wurde den fortwährenden Streitigkeiten über 
die Grenzen der burggräflichen und der städtischen Rechte auf den Reichs- 
wald dadurch ein Ziel gesetzt, dafs Friedrich VI. alle burggräflichen Rechte 
an dem Reichswald, sowohl in dem St. Sebald als in dem St. Lorenzo-Walde, 
mit dem Fortgerichte und einer Schäferei, der Stadt allein überliefs. Den 
Burggrafen blieb der Wildbann und das Geleitsrecht in diesen Waldungen 
allein vorbehalten — ein Vorbehalt, der jedoch in demselben Jahre dadurch 
beschränkt wurde, dafs eine zu Bamberg ausgestellte Urkunde vom 29. Juni 
1427 dem Rathe und der Stadt Nürnberg auch das Schweinehetzen, die Hasen- 
und Vögeljagd in beiden Waldungen aus besonderer Gunst nachgab (**). 


(”) „Gerlach Erzbischof zu Mainz, Ruprecht der ältere Pfalzgraf in Bayrn, Rudolf Her- 
zog zu Sachsen und Cuno von Valkenstein, Coadjutor des Erzbischofs zu Trier, entscheiden 
die Zweyungen zwischen dem Burggrafen Friedrich und der Stadt Nürnberg dahin, dafs dem 
Burggrafen im Nürnberger Forst seine hergebrachten Freiheiten und Rechte verbleiben; 
würde das Reich Köhler, Buttner oder Pechler in diesen Wald legen, so soll von den Ge- 
fällen hieraus der Burggraf ein Drittel erhalten; die Burggrafen sollen in diesem Wald das 
herkömmliche Bau- und Brennholz hauen, aber den Wald nicht verkaufen oder schädlich 
verhauen; der Waldstromeyer und Otto Forstmeister und derselben Erben sollen nach Laut 
der Briefe, welche die Stadt Nürnberg hierüber hat, dieses Waldes oberste Forstmeister sein; 
jede Hofstatt in der St. Lorenzer Pfarre soll dem Burggrafen jährlich während der Erndte- 
zeit für einen Tag einen Schnitter leihen und I Pfenning geben; jeder Schmidt in dieser 
Pfarre, der eine Esse hat, soll den Burggrafen jährlich I Schilling Pfenning reichen; der Burg- 
graf mag dem Reichsschultheils in Nürnberg einen Beysitzer geben, und von der Gerichts- 
bulse sollen 2 Theile dem Burggrafen und 1 Theil dem Schultheils zufallen. Die Burggra- 
fen sollen auf dem Zolle zu Nürnberg jährlich 10 Pfund haben.” G. zu Nürnberg am Samstag 
vor Benediet i. J. 1362 am 19. März. Freyberg, Reg. Boic. IX, 58. 


(°) Hist. dipl. Noremh. 502. 
() Urk. vom 29. Juni 1427 in Oetter’s Zweit. Versuch S. 676. 
Philos.- histor. Kl. 1854. Ccc 


386 Rırven über den Ursprung und die Natur 


Also waren mit der Veräufserung vom Jahre 1427, welche zugleich 
auch den Ort Wöhrd, eine dem Burggrafen bis dahin angehörige Vorstadt 
Nürnbergs, und die dicht bei der Stadt gelegenen Orte Schnigling, Schne- 
pfenreut, Höfles und Buch betraf, alle diejenigen Rechte aufgegeben, welche 
den Burggrafen noch als Überreste der alten Burghut zuständig geblieben 
waren, und ein gewisses Abhängigkeitsverhältnifs der Stadt von den Burg- 
grafen begründeten. Von Nürnberg war ihnen nach dieser Veräufserung in 
der That nichts weiter als der Titel übrig, der auch neben der neu erwor- 
benen Markgrafenwürde beibehalten wurde. Von dem ursprünglichen In- 
halte des burggräflichen Amtes verblieb den Burggrafen indessen noch der 
wichtigste Theil — in dem Landrichteramte. 


3. Die Grafschaft und das Landgericht zu Nürnberg. 


Von dem sogenannten alten kaiserlichen Landgerichte zu Nürnberg, 
das dem Burggrafen lehnsweise angehörte, sind in alter und neuerer Zeit so 
viel unerhörte Phantasien verbreitet, dafs es schwer fällt, das ursprüngliche 
einfache Verhältnifs dieses Gerichtslehnes einleuchtend darzustellen. Zahl- 
reiche fränkische Geschichtsschreiber suchten in der Bedeutung, welche sie 
diesem Landgerichte zuschrieben, theils eine Rechtfertigung für ihr unge- 
bürliches Erheben der amtlichen Stellung unserer Burggrafen in der Reichs- 
verwaltung, theils eine Vertheidigung von Ansprüchen auf Hoheitsrechte der 
Burggrafen über Städte, Burgen und Lande, welche diesen nicht unterthan 
waren. Das Verwirrendste dabei ist, dafs die burggräfliche Regierung selbst 
schon gegen das Ende des Mittelalters und im Anfange der neuern Zeit über 
die Natur des ihr zuständigen Landgerichtes in Unklarheit gerieth und eine 
nicht zu rechtfertigende Bedeutung desselben praktisch geltend zu machen 
unternahm. 

Zuvörderst ist gewöhnlich das Epitheton kaiserlich, welches man 
diesem Landgerichte beilegte, mit besonderem Nachdrucke hervorgehoben. 
Der Burggraf soll darnach vermöge dieses Gerichtslehnes bedeutungsvoll un- 
mittelbarer Stellvertreter der Person des Kaisers, mithin Träger der oberst- 
richterlichen Vorrechte und Pflichten des letztern im Frankenlande gewesen 
sein. Dieser Annahme dient schon der Lehnbrief König Rudolphs vom 
25. October 1273 insofern zur Unterstützung, als diese Urkunde das Lanıd- 
gericht in Nürnberg (iudicium prouinciale in Nurenberch) unter dem Hinzu- 


der Burggrafschaft Nürnberg. 387 


fügen dem Burggrafen zuschreibt, dafs er darin über alle Rechtsangelegen- 
heiten zu richten an des Kaisers Statt den Vorsitz zu führen habe (cui eliam 
vice Imperatoris omne iudicium iudicans praesidebit) (*). Dennoch liegt in 
dieser Bemerkung nichts, was dem Nürnberger, von dem Burggrafen zu he- 
genden Landgerichte eine exceptionelle Beziehung zum Kaiser zueignete. 
Sie zeigt vielmehr nur an, dafs auch der Blutbann diesem Gerichte anver- 
traut war, und dafs der Burggraf darin unter Königsbann richtete. Als 
eigentlicher Richter über Leib und Leben freier Leute wurde in der deut- 
schen Gerichtsverfassung der König allein betrachtet. Alle Reichsbeamten, 
welchen er dies Richteramt übertrug, richteten daher als seine Stellvertreter 
— „unter Königsbann”. Selbst wenn ein zwischen dem Grafen und dem 
Könige stehender Fürst die Grafschaft zu verleihen hatte, konnte der Graf 
oder Vicegraf doch den Bann oder das Recht über Hals und Hand schöppen- 
barfreier Leute zu Gericht zu sitzen, nur von des Königs unmittelbarer Ver- 
leihung ableiten. Daher ruhten’ auch die Wirkungen dieser königlichen Ver- 
leihung an den Grafen, sobald der König selbst in der Grafschaft gegenwärtig 
war, und konnte dieser dann selbst zu Gericht sitzen. (*) Jeder Graf führte 


(*) In dem Rudolphinischen Lehnbriefe vom J. 1273 heilst es: Judicium provinciale in 
Nurenberch, cui etiam vice Imperatoris omne Iudicium iudicans presidebit. In der Erneue- 
rung dieses Lehnbriefes vom J. 1281 sind die Worte dadurch näher bestimmt, dals es heilst: 
Iudicium provinciale in Nurnberg, cui etiam vice Imperatoris exercens omne iudicium et iu- 
dicans presidebit (Schütz Corp. hist. IV, 122). In dem Lehnbriefe vom Jahre 1300 ist die 
Stelle wieder dem Lehnbriefe vom Jahre 1273 wörtlich entlehnt, wie diese Urkunde über- 
haupt die Grundlage der nachfolgenden Lehnbriefe bildet, die in der Regel ohne Verände- 
rung in neuer Auffassung immer wieder aus ältern lediglich abgeschrieben wurden Die Stelle 
hat nun die Übersetzung gefunden: „dals der Burggraf anstatt des Römischen Königs über 
alle richtenden Gerichte richten solle!” (Schütz Corp. hist. I, 118). 


() Aus der Reihe der bekannten Beweisstellen heben wir hier nur folgende hervor: 
De kuningk is gemeiner richter over alle. Sachsensp. III, 26. — Den Kunig welet man 
zu richter über eigen vnd über lehn unde über eines ieglichen mannes leib. Der mag aber 
in allen landen nicht seyn, noch auch alle Ungerichte richten zu aller Zeit, und darumb leihet 
er den Fürsten Fahnlehn und Grafschaften. Das. B. II, Art. 52. — In welche lande der 
Kunig komt, da ist ihm ledig das gericht daselbst, also das er wol richten mag alle die kla- 
gen, die vor ihn komen und ehe vor einen andern gericht nicht begunnet noch geendet sint 
Art. 60. — Obwol den Marggraff die Graffschafft leihet, doch muls der Richter den ban 
allein von dem Könige emphbahen. Glosse zum B. II. Art. 12. $ 6. des Sachsenspiegels. — 
Abbas bannum legitimum eum (Advocatum suum) a rege suscipere efficiat. Urk. in De Gu- 


denus Cod., dipl. Mog. I, 28. Was des gerichts is, das über Plutreynsen geht und um 
Cce2 


388 Rırven über den Ursprung und die Natur 


mithin den Vorsitz in seinem Landgerichte als Stellvertreter des Königs oder 
Kaisers und in sofern konnte also jedes gräfliche Landgericht auch ein könig- 
liches oder kaiserliches Landgericht genannt werden. 

So wenig man aber während der Zeiten, worin die Idee des alten Ge- 
richtswesens noch im Volke lebte, die Gerichte der Grafen kaiserliche Land- 
gerichte nannte, ebenso wenig legte man damals diese Bezeichnung dem 
Nürnberger Landgerichte bei. Die Burggrafen selbst nennen vielmehr dies 
Landgericht beständig das ihrige, das ist ein burggräfliches (*’), in Überein- 
stimmung damit, dafs man jene Landgerichte der Grafschaften als gräfliche 
Gerichte bezeichnete. Die Burggrafen nennen daher auch sich selbst und 
nicht den Kaiser als eigentlichen Landrichter (**) und werden ebenso von 
den Beamten, den Vicelandrichtern, genannt, durch die sie an ihrer Stelle 
das Landgericht hegen liefsen. (*”) Auch das Siegel, womit die Documente 
über gerichtliche in diesem Landdinge verhandelte Angelegenheiten besiegelt 
wurden, geben das Landgericht nur als das burggräfliche zu erkennen (°°) 


Todschlag, wem das der Bischof leihet, den sol er senden mit seinem Prief an den Kunig, 
das er ihm den ban leihe. Schwabenspiegel Art. 17. — Königsbann, das ist solche gewalt 
vnd zwang, als der König selbst hat zu richten ober hals und hand. Register der unvor- 
nemblichen Vocabulen in Sachsenrechten (Budess. 1557) s. voce Bann. 

(*”) Frideriens d. gr. Burggravius in Nurnberg — Henrieus — coram nobis in judieio 
Provinciali in Nurnberg multis altercationibus habitis — tandem — in forma juris coram 
nostro Provinciali Judicio renunciavit. Urk. v. J. 1265 in Schütz Corp. IV, 85. 86. 89. 
Wir Albrecht von Goz Gnaden Purggraf zu Nüremberg sizzen zu Gericht an Vnserm Lant- 
gericht zu Nüremberg. Urk. vom J. 1343 in Schütz Corp. IV, 248. Dem entsprechend 
bezeichnen auch die kaiserlichen Urkunden das Landgericht als das der Burggrafen z. B. 
König Karls IV. Urk. v. 15. Febr. 1348 — daz fur vns chomen die Edeln Johanns vnd 
Albrecht Burchgrafen — vnd teten uns kunt, daz ir Lantgerichte, daz si von vns vnnd dem 
heiligen Römischen Reiche zu lehen haben, mit einem Richter scholt besetzt werden etc. 
Schütz Corp. hist. IV, 266. 280. Urkunde desselben vom 2. Febr. 1358: bestätigen vnd 
confirmiren yn, yren Erben vnd nachkumen Burggraffen zu Nuremberg yre Landgerichte ‘vnd 
auch sust Gerichte etc. das. 299. 

(*) Eine Urk. von 1312 ist „mit des Edlen Herrn Conrads des alten Burggraffen des 
Landtrichters zu Nürnberg Insigeln verfestet” Falkenstein Cod. dipl. Nordg. 151. 

(*) Ego Otto de Dytenhoven vice judex domini mei Frideriei Buregrauii de Nurenberch 
Judicis prouincialis per hec scripta patere cupio Universis, quod comparentibus coram me in 
figura provineialis Judicii etc. Urk. v. J. 1282 Dat. Nurenberch. bei Oetter Zw. Vers. S. 448. 
Auch diesen Otto von Dietenhofen macht der Herausgeber der Urkunde zum „kaiserlichen 
Landrichter” S. 457. 


(°°) Ein Landgerichtssiegel des Burggrafen . Johann enthält den Zollernschen Schild mit 


der Burggrafschaft N ürnberg. 389 


und enthalten das Wappen oder Bildnifs der Burggrafen anstatt des in den 
Siegeln der Reichshofrichter üblichen Bıildnisses des auf den Thron sitzenden 
mit allen Attributen der obersten Richtergewalt ausgestatteten Kaisers. ($*) 

Eine Gleichstellung des Nürnberger Landgerichtes mit dem könig- 
lichen oder kaiserlichen Hofgerichte ist um so weniger statthaft und seine 
Verwechselung mit diesem um so auffallender, als die kaiserliche Pfalz zu 
Nürnberg auch in verschiedenen Zeiten einem sich von dem burggräflichen 
Landgerichte deutlich unterscheidenden kaiserlichen Hofgerichte zum Sitz 
diente (°'), ja eben dies kaiserliche Hofgericht in mehreren Judicaten Richter- 
sprüche und sonstige Verfügungen des Nürnberger Landgerichtes zum Ge- 
genstande seiner Bestätigung machte. (°?) Es ist dadurch eben sowohl die 


der einfachen Umschrift S.(igillum) Judicii provincialis Johannis Burcgravii de Nuerenberch: 
und auf der Hinterseite des Siegels ist das Siegel des Landgerichtsschreibers, der später No- 
tarius provincialis genannt wurde, aufgedruckt mit der Inschrift S. Heinrici Vogt Notarii. 
Oetters Zweiter Versuch S. 457. 458. 

(°°°) Von der ältesten Zeit bis in den Anfang des 15'°" Jahrhunderts bestand das Siegel 
des burggrätlichen Landgerichts regelmälsig in dem quadrirten Schilde mit dem Helmschmucke 
des Pfauenspiegels. Die Umschrift aber lautete auf den Namen des jedesmaligen Burggrafen 
(Sigillum judicii provincialis N. N. Burggravii de Nurenberg). Im Anfange des 15! Jahr- 
hunderts zeigt sich ein neues Siegel mit der Umschrift Siegel des Landgerichtes des Burg- 
grafenthums Nürnberg (Sigillum judieii provincialis Burggraviatus in Nurnberg). Dies Siegel 
stellt eine auf dem Richterstuhle sitzende Person vor mit dem Schwerte in der Rechten. 
Dals solche aber die des Burggrafen sein sollte, erkennt man sowohl an dem zu ihrer Rech- 
ten dargestellten Löwen und zur Linken abgebildeten quadrirten Schilde, als auch an dem 
Fürstenhute, den die dargestellte Person auf dem Haupte trägt. Dem ähnlich blieb das Sie- 
gel des Landgerichtes in den folgenden Zeiten, nachdem gegen die Mitte des 151 Jahr- 
hunderts noch der Brandenburgische Adler in die Darstellung aufgenommen war. Oetters 
Erster Versuch S. 79-84, 261. Zweiter Versuch S. 457, 564. 

(°') Ruprecht Herzog in Slesie, kaiserlicher Hofrichter, setzt die Abtissin Kristein von 
Grumbach und den Convent zu Kitzingen in Nutzgewer auf das Dorf Obernhausen, worauf 
Hans Wyppvelt von ihretwegen die Anleit ersessen und erzeugt hat. G. zu Nürnberg am 
Mittwochen vor Dionisii. 1374 am 4. October. Freyberg Reg. Rer. Boicarum IX, S. 320. 
Johanns Landgraf zu dem Lewhtenberg und Graf zu Hals, zu Nürenberg an des römischen 
Kaisers Karl Statt ze Gerichte sitzend, thut kund wegen der Ladung und Klage, die Hain- 
rich von Absperg von Ronnburg vor dem Hofgerichte auf das Capitel zu Eystet und dessen 
Gut that, dals Cuontz Zingel, des Abspergers Klagführer, den Techant und das Capitel der- 
selben Laduug ledig und los gesagt habe. G. am Montag vor Symonis et Jude. 1376 am 
27. Oct. daselbst S. 362. 

(°%) Hainrich Herzog in Slesie und Herr zu der Brige, sitzend zu Gericht in Nürenberg 
statt des röm. Kaisers Karl, bestätiget Friderich von Segkendorf von Rynhofen den Brief 


390 Rıroer über den Ursprung und die Natur 


ganz verschiedene als die höhere Stellung des kaiserlichen Hofgerichtes in 
Beziehung auf das burggräfliche Landgericht augenfällig dargelegt. Auch 
enthält der Ausdruck Landgericht, nach dem Gebrauche, worın derselbe 
ausnahmslos in den mittelaltrigen Urkunden vorkommt, bekanntlich eine so 
bestimmte Hinweisung auf ein ordentliches, die gemeine Rechtspflege in einem 
bestimmten Landdistriete handhabendes Gericht, worin unter dem Vorsitze 
des Landrichters Landschöppen nach dem Landrechte die Urtheile fanden, 
dafs der Gedanke auf die überhaupt erst später entstandenen, des Kaisers 
höchste Instanz, so wie seine lehnsherrliche Rechtspflege vertretenden Hof- 
gerichte ungezwungen nicht hingeführt werden kann. 

Statt der behaupteten Gleichheit des Nürnberger Landgerichts mit 
einem kaiserlichen Hofgerichte findet man viel mehr Ähnlichkeit zwischen ihm 
und den mehreren Landgerichten, welche noch während des spätern Mittel- 
alters neben jenem, in Franken, Bayern und andern Gegenden bestanden, 
jedes für einen bestimmten Landdistriet gröfsern oder kleinern Umfanges, mit 
der auschliefsenden Gerichtsbarkeit über die überhaupt zur Competenz von 
Landgerichten gehörigen Angelegenheiten ausgestattet. (°) So wird z. B. 
des Landrichters und des Landgerichtes der Grafschaft Hirschberg, so wie 


Friderichs Grafen zu Kastel und Landrichters zu Nurenberg (g. am Donnerstag vor sand 
Thomas Tag 1375) wodurch ihm wegen 1000 Mark Silbers auf die Güter des Peter Steh- 
ler in der Stadt zu Windshaim und deren Mark Nutz und Gewähr ertheilt ward, unbescha- 
det der 200 Gld., welcher Stebler Margareten seiner ehlichen Wirtin, darauf vermachte, 
und gibt ihm als Schirmer Gerhart Bischof zu Wirtzburg, Friderich Burggraf zu Nurenberg, 
Gerlach und Kraft von Hohenloch und alle von Hobenloch und deren Amtleute, endlich die 
Bürger der Stadt zu Windshaim. G. zu Rayn am Eritag nach Jacobs Tag 1376 am 29. Juli. 
Freybergs Reg. Boica IX, S. 353. Gerlach von Hohenloch kaiserlicher Hofrichter bestätigt 
das Urtheil des Landgerichts zu Nürnberg, wodurch dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg 
um 100 Mark Goldes Nutz und Gewer auf die Veste Oppenrod ertheilt wurde. G. zu 
Nürnberg am Mitwochen vor Letare. 1378 am 24. März. das. Bd. X. S. 8. Johann Graf 
zu Sponheim der junge, Hofrichter des römischen Königs Wenzeslaus, bestätiget den Gerichts- 
brief des Hiltpolt von Maiental, Landrichtrs zu Nürnberg v. J. 1392, worin dem Burggrafen 
Friedrich zu Nurnberg die Veste und Stadt Stalhofen und die Vogtey zu Schwarzach wegen 
einer Forderung von tausend Mark Geldes zugewiesen werden. G. zu Betler in der Vesten 
des nehsten Mitwochens nach Allerheiligentag 1393 am 5. Nov. Däselbst S. 339. 


(®) Das Landgericht der Grafschaft Hirschberg spricht aus, am 3. Juni 1371, dals alle 
gegen Besitzungen des Domcapitels zu Eichstädt gerichteten Klagen nur bei dem Landge- 
richte, in welchem jene gelegen, angebracht werden können, unter dem Siegel des Land- 
gerichts zu Hirschberg. Freybergs Reg. Boica IX, 262. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 391 


der Grafschaft Heiligenberg und anderer Grafschaften noch in den Urkunden 
des 14" Jahrhunderts oft gedacht. (°*) Besonders zeichnete sich das Land- 
gericht zu Rothenburg aus, welches sich nach einer Zeugenaussage vom 
Jahre 1347 über die ganze Würzburger Diöcese erstreckte, von dem diesem 
Bisthume zugeeigneten Herzogthume herrühren sollte, und worin ehe- 
dem niemand sitzen durfte, wie unser altes Zeugnils sagt, als ein Freier 
oder ein Dienstmann des Reiches mit goldenen Sporen. (%°) Dafs nur 


(°*) König Ludwig verkündet am 28. October 1320 die Rechtssatzungen der Grafschaft 
Hirsperg, so wie selbige nach Aussage der ältesten und besten Ritter und Knechte in der 
Grafschaft auf sein und des Landrichters Grafen Berthold von Morstetten genannt von 
Niffen Geheils durch den Grafen Berthold den alten von Graisbach, Heinrich Mur und 
Heinrich von Mornsheim erhoben worden sind, betreffend die Ausdehnung der Gerichtsbar- 
keit des Landrichters und der Vertretung desselben etc. Unterricht v. Landgerichte Hirsch- 
berg S. 12. Freybergs Reg. Boica VI, 21. Graf Berthold von Morsteten genannt von 
Niffen Landrichter der Grafschaft Hirzperch, erklärt, dals Marquart von Hageln Pfleger des 
Gotteshauses zu Eichstädt am St. Kathrinen Abend zu Pfuntzen auf der Landschranne mit 
Urtheil und Folge ist zuerkannt worden, dals er sich auf allen Landgerichten durch einen 
ehrsamen Mann vertreten lassen kann. Das. 25. Cuonrat genannt der Fürste, Landrichter 
von des edlen Herrn wegen des Grafen Albrecht von Werdenberg in der Grafschaft zu dem 
hailigen Berge, hebt die Achtserklärung der Stadt Lindow auf, am 26. Sept. 1331. das. 385. 
Albert von Pruckberg Landrichter der Grafschaft von Hirzberg verjeht, dals das Kloster zu 
Seligpforten vor ihm behabt hat, das alles Ausgen, das die Bauern von Mening gethan haben 
an ihrem Weiher zu Rugerstetten, dem Kloster keinen Schaden bringen soll. Geben auf 
der Landschrann datz (i. e. zu) der Acherbrück den 3. Dez. 1332. Freybergs Reg. VII, 28 
Ebenso derselbe in einer Urk. vom 22. Febr. 1333 das. 36. Ebenso in einer Urkunde 
vom 27, September 1334 Her Arnolt der Vellenburger Landrichter in dem Zental das. 89 
und in einer Urkunde vom 26. Juni 1335 Henrieus senior advocatus de Wijda judex pro- 
vincialis in Egra das. 119. Cunrad von der Ascha, Landrichter des edeln Grafen H. Bert- 
hold von Graisbach, bestätigt, dals von dem Gerichte, was er zu dem Sichelberg hielt, wegen 
eines Gutsverkaufes erkannte Recht am 26 Dez. 1340. Freybergs Reg. VII, 284. Johann 
von Uffeldorf Richter in der Grafschaft zu Werdenfels erklärt, dals im Grafending daz (zu) 
Germersgau, Streitigkeiten wegen eines Gutes entschieden worden am 9. Nov. 1341 das. 
321 Cuonrat von Asch Landrichter der Grafschaft Marstetten bekennt im offenen Landge- 
richt zu Memmingen etc. am 8. Mai 1342 das. 335. 


(°) Heinrich von Bloach ein Edelmann bezeugt dafs seines Gedenkens auf dem Land- 
gerichte Rotenburg mit Abt und Anleit, so weit das Bisthum Wirzburg geht, gerichtet 
wurde; ferner dals das Gericht bei König Adolphs Zeiten gar veste und erlich besetzet waz 
dals da Pfleger waren von des Reichswegen der von Limpurg und darnach Herr Kraft von 
Hobenloch, dals sie sagten es wäre von einem Herzogen von alten Zeiten dar kumen und 
es niemand besitzen solle dann ein Frye, oder einer des Reiches Dienstmann mit guldinen 


392 Rırven über den Ursprung und die Natur 


schöppenbar freie Männer dem Richter als Beisitzer dienen durften, galt 
ursprünglich von allen gräflichen Landgerichten: nur der Mangel an solchen 
Personen nöthigte allmälig, diese Gerichte mit Personen zu besetzen, welchen 
die strengen Requisite der schöppenbaren Freiheit — Freiheit an Person 
und Vermögen — abgingen. Im Würzburger Landgerichte scheint man 
nach dem Obigen auf die gehörige Besetzung des Landgerichtes am längsten 
nach alten Grundsätzen gehalten zu haben. Es entstand dasselbe aber ohne 
Zweifel aus der potestas iudiciaria, welche Kaiser Heinrich V. noch im Jahre 
1121 dem Bisthume Würzburg für ganz Ostfranken bestätigte und das Bis- 
thum später nur für den Umfang seiner Diöcese in Geltung zu erhalten ver- 
mochte (S. 368). 

In ähnlicher Weise bildete sich höchst wahrscheinlich auch das Nürn- 
berger Landgericht aus dem alten markgräflichen oder herzoglichen Gerichte. 
Überall war in den Markgrafschaften dem zu ihren Verfassungsgliedern ge- 
hörigen Burggrafenthume ein gewisser Antheil an der Rechtspflege, welche 
die Landgerichte wahrzunehmen hatten, eingeräumt. Auch der Markgraf 
war, wenn man die richterliche Seite seines Amtes ins Auge fafst, eigentlich 
Landrichter, so gut wie der Graf in einer Grafschaft. In dem Landgerichte 
des Markgrafen gebührte aber dem Burggrafen der erste Platz. Er mufste 
den Markgrafen, wenn dieser anwesend war, als erster Schöppe ihm zur 
Seite sitzend, unterstützen, und wenn der Markgraf abwesend war, als Vicar 
vertreten (°°). Auch hatte er den Vorsitz in dem Gerichte zu übernehmen, 


Sporen. Geben an dem nehsten Dienstage nach S. Agneten Tag. v. J. 1347 am 23. Jan. 
Freybergs Reg. Boica VII, 93. Über das Landgericht und das Herzogthum des Bischofs 
von Würzburg. Vgl. eine Abhandlung im I. Bande von Jungs Miscellaneen. 


(°°%) Es würde für diesen Ort zu weit führen, alle Beweise für diese freilich noch nicht 
zur Anerkennung gekommene Ansicht ausführlich darzulegen. Es mag daher das Bild als 
Bestätigung genügen, welches eine Urkunde des Markgrafen Dieterich von Meilsen vom 25. 
August 1220 von seinen Beziehungen zum Burggrafen von Meilsen, so wie zu den ebenfalls 
zu seiner Markgrafschaft gehörigen Burggrafen von Altenburg und von Deben, rücksichtlich 
der Hegung des Landgerichtes entwirft. Der Markgraf erzählt anfänglich, wie Hermann von 
Muchberg seinen Ansprüchen auf neun dem Kloster Neuzelle vereignete Hufen Landes ent- 
sagt, dann aber dessen Schwestertochter die Mönche von Neuem in Anspruch genommen 
habe — de placito ad paulum deferens querimonias. Cum ergo Meinhero Misnensi bur- 
grauio vicem noslram iniunxissenus — accidit ut medio tempore prouinciali placito suo in 
Misna presideret — cum militibus prouincialibus, qui tunc affuerunt, — de hoc negotio tra- 
ctatum est, sed propter femine pertinatiam minime terminatum. Verum nodis iudicio presi- 


der Burggrafschaft Nürnberg. 393 


sobald gegen den Markgrafen selbst Klagen erhoben wurden, worüber das 
Gericht abzuurtheilen berechtigt war. Auf das Letztere ist es zu deuten, 
wenn der Sachsenspiegel von dem Burggrafen sagt, dafs er Richter sei über 
den Markgrafen, wie der Schultheifs über des Grafen und der Pfalzgraf über 
des Kaisers Schuld ('). 

Nach der ursprünglichen Gerichtsverfassung des Mittelalters nahm an 
dem Vorsitz in Landgerichten aufser dem eigentlichen zum ersten Vorsitzen- 
den berufenen Landrichter überhaupt immer zugleich ein beisitzender Rich- 
ter Theil zur Unterstützung und Stellvertretung des erstern. Von den Ge- 
richtseinkünften gebürte diesem Unterichter in der Regel ein Drittheil, wäh- 
rend dem obern Richter zwei Drittheile zuflossen. Auch dieses Drittheil an 
den aus markgräflichen Landgerichten aufkommenden Gerichtsgefällen findet 
man anderswo dem Burggrafen zugeeignet (°’), in welchem man daher den 
verfassungsmäfsigen Unterrichter des Markgrafen nicht verkennen kann. 


dentibus in prouinciali placito colmiz hec controversia finem legitimum est sortitı. — Huius 
rei testes sunt — (Erstlich die Geistlichkeit, dann aber:) Meinherus prefeczus de Misna, 
Albertus prefeczus de Aldenburg, Albertus prefeczus de Dewin, Heinricus de Coldiz, Rein- 
hardus de Strele, Sifridus de Weszeleswolde, Rudegerus de regensberg, hermannus de scu- 
nenburg, Arnoldus, hildebrandus, Theodericus fratres de Zborc, Fridericus coraz — (also 12 
Schöppen, den Burggrafen der Burg Meilsen an der Spitze) — Acta sunt hec in prouinciali 
placito nostro colmiz — Anno MCCXX. Urkundenbuch zu Märcker’s Burggr. Meifsen S. 406. 
— In einer Urkunde über einen andern Rechtsfall, welcher im J. 1341 von dem Burggrafen 
Meinher von Meifsen entschieden wurde, nennt derselbe sich „lantrichter zcu mysne vnd in 
dem Lande zeu plysne, gesatzt von den edlen vursten margrauen Fryderich von mysne” — 
indem er weiter sagt „Vor vns ist gewest Margaretha etewenne Vlmans husurowe uon Dy- 
terichsdorf in dem lantdinge by mysne vnd sprach an eyn gut” etc. Märcker a.a. O. S. 470. 
— Für die Stellvertretung in Lehnssachen dient auch folgende Urkunde als Zeugnils, worin 
Burggraf Meinher von Meilsen den 22. Nov. 1250 erklärt, Günther von Bieberstein habe 
dem Kloster Zelle zwei Dörfer aufgelassen, welche er von dem Markgrafen zu Lehn beses- 
sen: Quia vero dominus Guntherus propter impedimenta et occupationes diuersas ad resigna- 
tionem dietorum bonorum in manus domini nostri Marchionis vacare non poterat, secundum 
consuetudinem terre nostre in manus nosiras bona sepe dicta multis presentibus resignauit 
ad hoc ut ea resignaremus nomine suo domino Marchioni etc. das. S. 409. 


(€) In einer Klageschrift des Burggrafen von Meilsen wider den Markgrafen heilst es 
z.B. dals ihm gebühre, „den dritten pfennig von dem Lantgericht zu Meifsen, das man in 
der stat pflegt zu siezen und den dritten pfenning des gerichts zum Hayn” zu erheben, und 
wegen des Pleilsner Landes wird in einer andern Urkunde auf den tertium denarium mit 
dem Zusatz Bezug genommen, qui per totum Mysnensem distrietum nobis de judicio debetur, 
oder wie es in noch einer andern Urkunde heilst quem racione Burggraviatus nostri habui- 


Philos.-histor. Kl. 1854. Ddd 


394 Rırven über den Ursprung und die Natur 


In den länger fortbestehenden Markgrafschaften gelang es den Mark- 
grafen in der Regel mit der Zeit, die Burggrafen von der Gerichtsverwaltung 
zu entfernen, ihre Rechte mit den markgräflichen zu vereinigen und an Stelle 
des Burggrafen einen markgräflichen Vogt das Landgericht hegen zu lassen. 
In Nürnberg mufs die Veränderung, welche sich mit der Gerichtsverwaltung 
zutrug, eine grade entgegengesetzte gewesen sein, indem es dem Burggrafen 
gelang die markgräflichen Rechte mit den burggräflichen zu verbinden. Denn 
der Burggraf nahm im Nürnberger Landgerichte die eigentlich dem Mark- 
grafen gebührende Stellung ein. Dafs ein solches Verhältnifs des Burggra- 
fen zum Landgerichte, wie man es zu Nürnberg wahrnimmt, das seinesglei- 
chen im ganzen Römischen Reich nicht fand, ein ursprünglich so gestaltetes 
gewesen sei, darf schwerlich angenommen werden. Dazu zeigt die Reichs- 
verfassung jener Zeit, in der sich überall im Wesentlichen gleichartig wieder- 
holenden Organisation der verschiedenen Stufen öffentlicher Gewalt, zu viel 
Gleichförmigkeit. Nur konnte sich ein ursprünglich den Formen der Mar- 
kenverfassung entsprechendes Verhältnifs mit dem Untergange der Markgraf- 
schaft oder dem Wegfall eines Inhabers der herzoglichen Rechte dahin leicht 
umgestalten, dafs dem Burggrafen, dem verfassungsmäfsigen Vicar des Mark- 
grafen, die ursprünglich diesem obliegenden Functionen dauernd übertragen 
wurden. Neuere Geschichtsschreiber haben früher die alte Sage, dafs die 
Burggrafschaft Nürnberg aus der Verlassenschaft der alten Markgrafen von 
Franken bereichert sei, zum Theil durch die irrige Annahme zu erklären 
gesucht, dafs eine Erbtochter aus dem Hause der Markgrafen von Vohburg 
durch Vermählung mit dem ersten Zollerschen Burggrafen von Nürnberg 
diesem jene markgräflichen Rechte zugebracht habe. 

Nach der gedachten Umgestaltung des Verhältnisses der Burggrafen 
zum Landgerichte glich dasselbe übrigens vollkommen der Stellung einer 
vom Reiche unmittelbar zu Lehn verliehenen Grafschaft: und so wurde die 
Burggrafschaft daher auch in alten Zeiten schon betrachtet und bezeichnet. 
Die Rudolphinischen Lehnbriefe von den Jahren 1273 und 1281 nennen sie 
eine burggräfliche Grafschaft (comitiam Burggrauü in Nurenberch) und bis 
in die spätern Zeiten des Mittelalters wird das Landgericht ein Landgericht 


mus in omnibus bonis — in Misnensi judicio constitutis. Märcker Burggr. Meilsen S. 130, 


8. — S. 423. 425. 427. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 395 


der „Grafschaft zu Nürnberg” (°°) und werden die Burggrafen häufig schlecht- 
hin Grafen genannt (°*). Sie selbst führten die Grafentitel bis in das 15" 
Jahrhundert bald allein, bald neben dem Burggrafentitel. Noch auf dem 
grofsen Reitersiegel Friedrichs V. bezeichnet die Legende ihn als Grafen 
Friedrich, Burggrafen von Nürnberg. In der That ist rücksichtlich des Land- 
gerichts ein Unterschied zwischen dem Verhältnisse reichsunmittelbarer Gra- 
fen, wie Würtemberg, Henneberg oder Anhalt, und dem Verhältnisse der 
Burggrafen von Nürnberg kaum wahrnehmbar. 


(°®) „Wir Primissel v. G.G. Herzog zu Teschin, Hofrichter des allerdurchl. Fürsten und 
Herrn, Herrn Wenzeslaus Römischen Königs sazzen zu Gericht zu Nürnberg” wo ihm pro- 
duzirt wird eine Urkunde „besiegelt mit des Landgerichts der Grafschaft zu Nürenberg an- 
hangendem insigel, der von Worth zu Worth geschrieben stund also: Ich Cunrad von Seck- 
hendorff Aberdar genannt, Landrichter zu Nürnberg, thue kund mit diesem Brieff, das für mich 
kam im Gerichte der edl Graf Rudolph von Habsburg” etc. Urkunde v. J. 1382 in Her- 
gotts Geneal. dom. Habsb. cod. prob. 739. Vgl. daselbst S.783, wo es nochmals heifst: 
„Wir Primissel — Hoffrichter — kam im Gericht der edl Herre Grave Rudolf von Habs- 
purg und weist — uns Brieff, — die er mit rechter Klage — erklagt hat — vor dem Land- 
gericht der Grafschaft zu Nürenberg” etc. 

(°) Wir Rembot — Bischof zu Eichstadt — haben kaufft von dem Edlen Herren 
Grauen Conraden Burggrauen von Nürnberg Spalth den Marckt etc. i. J. 1277. Oetters 
Erster Versuch S. 301. Wir Margaretha v. G. Gn. weyland Burggräfin zu Nürnberg ver- 
gehen — dals — Unser lieben Söhne Grafen Johannsen und Grafen Albrecht etc. Urk. 
v. J. 1347. in Oetters Zweit. Versuch S. 533. Wir Johannes und Albrecht v. G. G. Burg- 
graven zu Nürnberg und wir Elsbeth des vorgenannten Graven Johannsen ehelich Würtin. 
Urk. v. 134% das. S. 722. Perspectabilis vir dominus Fridericus Comes de Nurenberch Urk. 
v. 1364 das. 723. daz wir uns vereint haben mit dem hochgeborn vnsern lieben Bruder 
Grauen Friederich Burggrauen zu Nurenberch. Urk. der Äbtissin zu Birkenfeld v. J. 1370 
in Oetters Zw. Versuch 98. — Urkunde v. 11. Nov. 1349, worin Graf Johann von Nassau 
seiner Schwester Margareth von Hohenberg eine jährliche Rente verspricht, Bürgen: Graf 
Johann, Burggraf zu Nürnberg, Graf Friedrich von Öttingen, Landgraf zu Elsals etc. Frey- 
bergs Reg. Boica VIH, 177. Urk. v. 17. März 1350 des Grafen Emicho von Nassau an 
seinen lieben Oheim den Grafen Berthold Burggrafen von Nürnberg und Comthur zu Virn- 
perch (das. 187). Burggraf Albrecht bezeichnet in einer Urkunde vom 10. Juni 1343 sei- 
nen ältern Bruder, den Burggrafen Johann II. als „Grafen Johan” daselbst VII, 371. In 
einem Spruchbriefe Heinrichs von Sundersfeld, Landrichters der Grafschaft Hirschberg vom 
19. Febr. 1365 heifst es: dieser „Brief ist ihm ertheilt mit den Rechten Kaiser Karls, Her- 
zog Ruprechts von der Pfalz, Herzog Stephans seines Sohnes, des Bischofes von Eichstedt, 
Graf Friedrichs Burggrafen zu Nürenberg, Herzog Friedrichs von Teckh etc. daselbst IX, 
116. Otto Abt und das Kloster Eberach bekennen am 6. Mai 1370, dals sie vom Burg- 
grafen Friedrich zu Nürnberg drei hundert Pfund für seinen und die Jahrestäge seines Va- 
ters Grafen Hansen und seines Vettern Grafen Albrechts erhalten haben. Daselbst IX, 238. 


Ddd2 


396 Rırven über den Ursprung und die Natur 


Wie andere Grafen in späterer Zeit sich der persönlichen Hegung des 
Gerichts entzogen, liefsen auch die Burggrafen mit der Zeit ihre Person 
durch einen Beamten im Landgerichte vertreten, der mit den Schöppen zu 
Gericht safs und burggräflicher, nicht kaiserlicher Landrichter genannt wurde. 

Kaiser Carl IV. ertheilte den Burggrafen Johann und Albrecht in den 
Jahren 1348 und 1355 durch besondere Urkunden die Ermächtigung, sich 
in ihrem Landgerichte eben so durch einen zum Landrichter gesetzten ehr- 
baren Ritter vertreten zu lassen, wie der Kaiser selbst in seinem Hofgerichte 
vertreten werde (°°). Doch hatten die Burggrafen schon vor der Ertheilung 
dieser kaiserlichen Erlaubnifs vielfältig Landrichter bestellt und im 14'* Jahr- 
hunderte selten mehr persönlich den Vorsitz im Landgerichte geführt (°'). 

Der eigentliche Sitz des Landgerichtes war Nürnberg. Doch wurde 
den Burggrafen durch ein Judicat, welches der Burggraf Johann am 6. April 
1349 vor dem Reichshofrichter Friedrich von Heideck zu Speier erstritt, die 
Befugnifs zugesprochen, wenn die Leute, welche das Landgericht zu besu- 
chen hatten, nicht sicher nach Nürnberg kommen könnten, das Landgericht 
nach einem andern Orte in seiner Herrschaft zu verlegen (°?). Damals ver- 
legte der Burggraf das Landgericht nach Cadolzburg. In spätern Kriegszeiten 


(°°%) Schütz Corpus hist. IV, 265. 280. 


(°') Johannes von Vestenberg, an seines Herren des Burggrafen Friedrich von Nürnberg 
Landgericht zu Gericht sitzend, bestätigt den Verkauf eines Hofes zu Mundorf durch Hein- 
rich den Vihen an die Frau von Salzburch am 27. Noy. 1316. Freybergs Reg. Boica V, 344. 
Johann von Vestenberg, Landrichter zu Nürnberg, bezeugt durch seinen Gerichtsbrief, dafs 
Heinrich von Ellreichsdorf der Priorin und dem Convent zu Engelthal seinen Zehnten in 
der Pfarre zu Otensoze zu kaufen gegeben 16. Nov. 1320. das. VI, 24. vgl. Urk. v. 16. 
Juni 1323 desselben, daselbst 101. Urk. v. 28. Mai 1324 desselben, das. 136. Urk. vom 
30. Sept. 1325 desselben, das. 174. Gerichtsbrief des Grafen Hermann von Kastel, Land- 
richters zu Nürnberg, wodurch eine gewisse Höhe der Aufstauung des Wassers einem Bür- 
ger zu Nürnberg behufs der dortigen Deutsch- Ordensmühle befohlen wird vom 23. Febr. 
1333. Freyberg Reg. Boica VII, 37. Hermann Graf zu Kastel, Landrichter zu Nürenberch, 
bestätigt den geschehenen Verkauf eines Gutes zu Obern-Slawerspoch von den Brüdern von 
Dietenhofen an das Kloster Halsbrun am 7. März 1334, das. S.70. Ferner in ähnlichen 
Verhandlungen am 28. März 1335, das. 109 und den folgenden Jahren. Im Jahre 1345 
erscheint Conrad von Asche als Landrichter zu Nürnberg. Freybergs Reg. VII, 37. vgl. 57. 
— Ein Verzeichnils der Landrichter, welches mit dem Jahre 1255 beginnt, befindet sich in 
Oetters Erst. Versuch S. 86. und Falkensteins Antiq. Nordg. S. 2. 


(2) Schütz Corp. hist. IV, 268. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 397 


gestattete König Wenzel am 15. Januar 1386 dem Burggrafen Friedrich V. 
das Landgericht von Nürnberg nach Neustadt an der Aisch zu verlegen (°°). 
Am Ende dieses und im Anfange des folgenden Jahrhunderts trifft man das 
Landgericht auch in Fürth an (°*). Zu Nürnberg scheint man sich in der 
Haltung des Landgerichts, wenigstens in späterer Zeit, auch nicht an eine 
gewisse Gerichtsstätte gehalten zu haben. Es giebt Nachrichten von Ge- 
richtssitzungen, welche in der Burg, zu Wöhrd, in Gossenhof, zu St. Egidien 
und auch bei der Brücke über die Rednitz, zum Stein genannt, gehalten 
wurden (°°). 

Als Urtheilsfinder des Landgerichts findet man nur edle oder ritter- 
mäfsige Personen erwähnt. Doch wurden bisweilen der Schultheifs und die 
geschwornen Schöppen der Stadt Nürnberg zugezogen (°°). Die Angelegen- 
heiten, welche nach den aus älterer Zeit erhalten gebliebenen Urtheilssprü- 
chen vor dem Landgerichte zur Entscheidung kamen, betreffen fast sämmt- 
lich streitige Grundbesitzungen oder Grundgerechtigkeiten, Verkäufe und 
Übergaben derselben, sowie Immissionen von Gläubigern in den Besitz lie- 
gender Gründe ihrer Schuldner. 

Von den eigenthümlichen Gebräuchen, welche vor diesem Landge- 
richte Geltung fanden, ist besonders das sogenannte Kampf- und Kolbenge- 
richt viel besprochen, da dieser Überrest alter Anwendung von Gottesur- 
theilen bei Gericht sich hier bis ins 15° Jahrhundert erhielt. Der Kläger, 
welcher es auf eine solche Entscheidung ankommen zu lassen wünschte, er- 
schien im Harnisch mit der Waffe in der Hand vor dem Landrichter, erhob 
seine Klage, die er zu beweisen sich erbot mit seinem Kolben auf des Be- 


(®) Pelzel K. Wenzel I. Urk. Buch 69. 
(°*) Jungs Miscellan. I, 242 £. 
(°) Oetters Erster Vers. S. 81. 


(°°) Johannes, Burggraf von Nürnberg, bekennt, dals als an seiner Statt Rapot von Kül- 
lisheim zu Gericht gesessen sei, dem Commenthur des deutschen Hauses gegen Fritz Patten- 
dorfer der Hof zu dem Loche zugesprochen worden. Spruchleute: die edeln und ersamen 
Manne Herr Gottfried von Hohenloch, von Braunekk genannt, Graf Hermann von Castel, 
unser lieber Oheim, Friedrich von Sekendorf, Cunrad v. Reinoltsprunnen, Arnolt von Cenne, 
Burkart Hoerauf Vogt zu Bayerreut, ferner die gesworen Pürger zu Nüremberch: Cunrad 
Pfintzinch der Schultheils, Erkenbrecht Coler, Perchtolt Pfintzinch der ältere, Ulrich Küdor- 
fer, Conrad Stromeyer und Hermann Eysvogel. G. an dem Pfintztag nach unser Frawentag 
in der Vasten. v. J. 1337 am 27. Mart. Freybergs Reg. Boica VII, 180. 


398 Rırver über den Ursprung und die Natur 


klagten Haupt nach Kampfrecht, stellte Sicherheit dem begehrten Kampfe 
nachzukommen und erlangte dann die Vorladung des Beklagten. Wider- 
sprach dieser dem Vorbringen des Klägers, so wurde ein Termin zum Kam- 
pfe bestimmt, dabei auch dem Beklagten, im Fall er es wünschte, Zeit zu 
seiner Einübung gewährt. Beide Kämpfer erschienen in einem vom Kopfe 
bis zu den Füfsen reichenden grauen wollenen Gewande ohne weitere Be- 
kleidung, mit einem hölzernen von weifsem Leinen überzogenen Schilde, 
sowohl das Habit als das Schild mit dem Zeichen des Kreuzes roth geziert. 
Es wurden dann jedem Theile drei Beistände zugesellt, die Kampfplätze ver- 
loost und die Kämpfer nach Verlangen sowohl mit Kolben als mit Lanzen 
zum Streite zugelassen. War der Kampf entschieden, so dietirte der obsie- 
gende Theil das Urtheil. Blieb aber der zum Kampf entbotene Beklagte 
ungehorsam aus, so erfolgte die Achtung, die ihn seiner Ehre, seines Vermö- 
gens und alles Rechtsschutzes beraubte unter den härtesten Verwünschungs- 
formeln. „Ich verkündige auch,” heifst es darin, „sein Weib zu einer 
Wittwe, seine Kinder zu Waisen, theile seinen Leib zu den Vögeln in der 
Luft, den Thieren in den Feldern, den Fischen in den Wässern und setze 
ihn von allen Rechten in Unrecht, und aus allem Frieden in Unfried, so dafs 
niemand frevle, der ihn angreift.” Diese Kampfacht galt dabei eigentlich für 
unwiderruflich, so dafs selbst der Kaiser sie nicht aufheben konnte. Zu ih- 
rer Aufhebung mufste es sich fügen, dafs zwei Reichsfürsten mit ihren Hee- 
ren vor Frankfurt lagen, der Geächtete dann bewaffnet auf einem weifsen 
Rosse hinzuritt und mit zwei Kriegern aus beiden Heeren die Lanze brach. 
Wenn er hierüber Kundschaft beibrachte und dem Landrichter 30 Pfund 
Heller zahlte, auch gelobte die nächsten drei Gerichtstage in dem Landge- 
richte anwesend zu sein und jedermann genug zu thun, gab ihm der Richter 
den Frieden wieder (7). 

Dafs auch aus dieser alterthümlichen Form der Beweisführung, die 
ursprünglich in allen Gerichten nachgelassen war, so wenig als aus der Be- 
setzung des Gerichtes und dem Orte wo es gehegt ward, eine exceptionelle 
Stellung des Nürnberger Landgerichtes gefolgert werden kann, erhellt ohne 
weitere Erörterung. 


(°) Jungs Miscell. I, 160. Oetters Erster Versuch 93. Schütz Corp. hist. I, 119. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 399 


So weit glauben wir überhaupt über die Verhältnisse des Nürnberger 
Landgerichtes im Klaren zu sein. Nur eine letzte Frage, die sich natürlich 
aufdrängt, nach dem räumlichen Umfange des burggräflichen Landgerichts- 
bezirkes, vermögen wir nicht mit der gehörigen Bestimmtheit zu beantwor- 
ten. Die Ermittelung des räumlichen Umfanges, worauf sich die Jurisdietion 
des burggräflichen Landgerichtes zu erstrecken hatte, wird dadurch er- 
schwert, dafs einerseits schon frühzeitig das Streben hervortritt, der Juris- 
diction der Burggrafen eine mifsbräuchliche Ausdehnung zu geben, woge- 
gen die davon betroffenen Gegenden sich durch königliche und kaiserliche 
Schutzbriefe zu sichern suchten; andererseits auch innerhalb des ursprüng- 
lichen Gerichtsbezirkes des Nürnberger Landgerichts mit der Zeit manche 
Städte, geistliche Stifte und sonstige Eingesessenen sich die Exemtion von 
der Jurisdietion des Landgerichtes zu verschaffen wufsten. 

Besonders seit dem Anfange des 15‘ Jahrhunderts, da die Kenntnifs 
der ältern Verfassungsverhältnisse aus dem Leben entschwunden und durch 
die Geschichtsforschung noch nicht wieder hergestellt war, gab man den äl- 
tern Rudolphinischen Lehnbriefen, die man aus den Archiven hervorsuchte, 
in Ansehung des Landgerichtes eine Deutung, die der Jurisdietion desselben 
mafslose Ansprüche einräumte. Die Burggrafen betrachteten sich darnach 
als beständige Commissarien des Reichsoberhauptes in dessen oberstrichter- 
lichen Obliegenheiten und hielten sich darnach eigentlich in allen Angele- 
genheiten für competent, die irgendwoher an sie gebracht wurden, besonders 
seitdem eine Verordnung Kaiser Friedrichs III. vom 4. September 1454 auf 
klagendes Anbringen des Markgrafen Albrecht und seiner Brüder feierlich 
anerkannt hatte, dafs ihre Vorfahren, Burggrafen zu Nürnberg, unter man- 
cherlei Privilegien besonders mit einem daselbst zu der Burggrafschaft ge- 
hörenden Landgerichte von des Kaisers Vorfahren so bevorrechtet seien, 
„dafs ein Landrichter desselben Landgerichtes an des Kaisers 
statt auf demselben Landgericht sitzet und also richtet” (®). 
Dies kaiserliche Anerkenntnifs bildete daher zugleich die Einleitung zu einem 
Jahrhunderte hindurch fortgesetzten Streite der spätern Burggrafen oder 
Markgrafen von Anspach und Baireuth mit ihren Nachbarn über die Befug- 
nisse des Nürnberger Landgerichts, dessen ursprüngliches und wahrhaftes 


(°) Riedels Cod. dipl. Br. II, IV, 487. 


400 Rıeveu über den Ursprung und die Natur 


Verhältnifs durch die zu erstaunlichem Umfange angewachsenen Aktenstücke 
dieses Prozesses völlig verdunkelt worden ist. 

Andererseits führte die in Franken wie in allen anderen Gegenden 
Deutschlands sich mehr und mehr entwickelnde Landeshoheit und fort- 
schreitende Befestigung der Territorialgewalt mit der Exemtion, welche 
Städte und geistliche Stifte von der Unterordnung unter die allgemeinen 
Landgerichte zum Theil mit Erfolg erstrebten, mit der Zeit immer mehr 
Beschränkungen auch des ursprünglichen Landgerichtsbezirkes herbei. So 
sprach im Jahre 1346 ein zu Nürnberg selbst gefälltes hofgerichtliches Er- 
kenntnifs des Klosters Heilsbronn und dessen Untersassen von jeder fremden 
Jurisdietionspflichtigkeit frei (°°). Auch das Kloster Langheim mit allen sei- 
nen Leuten und Besitzungen wurde im Jahre 1360 durch den Kaiser Carl IV. 
von der Gerichtsbarkeit sowohl des Landgerichts zu Nürnberg, als des Land- 
gerichts zu Rothenburg, überhaupt von aller weltlichen Rechtspflege, selbst 
des kaiserlichen Hofgerichtes befreit (7°). Als Kaiser Carl IV. die Zubehö- 
rungen der Krone Böhmen durch Erwerbungen in der Oberpfalz und Bay- 
ern fast bis an die Thore Nürnbergs erweitert hatte, befreite er auch diese 
Besitzungen sämmtlich von dem Gerichtsstande vor dem burggräflichen Land- 
gerichte. Dem letztern bestätigte der Kaiser am 2. Februar 1358 zwar fast 
alle vom Reiche hergebrachten Rechte, doch mit ausdrücklicher Ausnahme 
der Böhmischen, in Bayern oder sonst in deutschen Landen gelegenen Be- 
sitzungen, welche letztere von der Burggrafen Landgerichten befreiet seien 


(°°) Ich Marquart von Seuelt sazz zu Geriht zu Nurenberg an mins Herren stat des 
Römischen Chaiser Ludwigs vnd tun chunt — das den Apt vnd das Convent des egenanten 
Chlosters zu Haulsprunnen nieman an iren rehten, die sie von Alter bisher gehapt hant, das 
sie uber all ir Lut rihten suln vod das si daran nieman irren sol, noch das nieman ihr Luet 
noeten noch twingen sol für khein weltlich Reht, dann für vns, vnser nachkommen Kaiser 
vnd Konig oder für des Reichs Hofrichter ete. Besigelt mit des Hofgerihts Insigel. Schütz 
Corp. hist. IV, 255. 256. 


(°°%) Am 5. Nov. 1360 erklärt Kaiser Karl dem Kl. Langheim: Auch haben Wir in die 
gnade und freiheit getan, von vnsern sunderlichen gnaden mit rechter wissen, vnd mit Kai- 
serlicher macht, vnd thun auch gegenwertiglichen, das niemant, was Wesens oder in welchen 
Wirden er sei, sie die egenanten den Abbt den Conuent vnd ir Closter zu Langheim, alle 
ire läut vnd gut, für vnser Kaiserlich houegericht, vor die Landgericht zu Nürenberg, Ro- 
tenburg an dem Rothbach bei Babenberg oder uff ander landgericht, wertliche gerichte, oder 
Cent, oder vf landfried laden, eischen oder fürtreiben sulle.. — v. Schultes, Historische 
Schriften I, S. 106. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 401 


und Böhmischen Landrichtern zu Recht stehen sollten ("'). König Wenzel 
erklärte, in Gemäfsheit dieser Exemtion aller böhmischer Unterthanen von 
der Jurisdietion des burggräflichen Landgerichtes, im Jahre 1413 die Bürger 
von Eger und die Bewohner des Egerlandes für nicht verpflichtet, sich vor 
des Burggrafen Landgericht zu Nürnberg zu gestellen und empfand die um 
diese Zeit von dem Burggrafen Johann II. über dieselben dennoch in An- 
spruch genommene Jurisdietion sehr übel. Nicht so glücklich gelang es der 
Stadt Regensburg sich von der Jurisdietion des Nürnberger Landgerichtes 
zu befreien. Zwar erklärte Kaiser Ludwig im Jahre 1343, dafs es den Frei- 
heiten und Rechten der Stadt zuwider sei, dafs ihre Bürger vor das burg- 
gräfliche Landgericht zu Nürnberg geladen würden und Kaiser Carl IV. be- 
stätigte der Stadt Regensburg im Jahre 1361 die Befreiung von dem Gerichts- 
zwange des Nürnberger Landgerichtes. (?”) Dennoch sehen wir letzteres im 
Jahre 1366 gegen Bürger von Regensburg mit der Acht verfahren (”?) und 
im Jahre 1417 wurde vom Könige Siegmund die der Stadt Regensburg er- 
theilte Exemtion förmlich cassirt, weil sie den hergebrachten Rechten der 
Burggrafen zuwiderlaufe. (”) Ein gegen den Bischof von Bamberg und 
das Kloster Langheim von dem Nürnberger Landgerichte eingeleitetes Rechts- 
verfahren wurde vom Kaiser Carl IV. im Jahre 1359 zwar vorläufig sistirt, 
jedoch hinterher von seinem Hofgerichte bestätigt. (7%) Selbst auf Einge- 


(') Schütz Corp. hist. IV, 299. 


() Ludwig Röm. Kaiser thut den Bürgern zu Regensburg am 13. Jan. 1343 zu wissen, 
dals er ihre von Bürgern zu Nürnberg geschehene Ladung vor des Burggrafen Landgericht, 
als ihren Briefen und Freiheiten widerstreitend, für unstatthaft erklärt habe. Freybergs Reg. 
Boica VII, 354. Kais. Karl bestätigt den 12. Febr. 1361 den Bürgern zu Regensburg die 
Freiheit, dafs dieselben vor kein fremdes Gericht und namentlich nicht vor die Burggrafen 
von Nürnberg geladen werden sollen. Das. IX, 33. a. 


(°) Am 13. October 1366 bekundet Burggraf Friedrich von Nürnberg, dafs er die Bür- 
ger zu Regensburg aus der Acht, darein sie von des Landgerichtes wegen gekommen waren, 
gethan und gelassen habe, gewärtigend dafs sie dieser Acht wegen fortan Niemanden an Leib 
und Gut beschwerlich fallen würden. Freybergs Reg. Boica IX, 159. 


(°*) Schütz Corpus histor. I, 123. 


(°) Kaiser Karl befiehlt dem Burggrafen Friedrich zu Nuremberg, dafs er von Seiten des 
Landgerichts Nuremberg alle Gerichtshandlungen gegen den Bischof zu Bamberg, desselben 
Pfaffheit Unterthanen und Güter, dann gegen das Kloster Langheim beruhen lassen, und 
dals er und besonders sein Diener Albrecht von Punzendorf bis zur erfolgten kaiserlichen 


Philos. - histor. Kl. 1854. Eee 


402 Rıeveu über den Ursprung und die Natur 


sessene der Würzburger Diöcese versuchte das Nürnberger Landgericht seine 
Jurisdietion auszudehnen, jedoch schwerlich mit Zustimmung der bischöf- 
lichen Gerichte. (?°) 

Wir dürfen nach diesen Verhandlungen vermuthen, dafs das burg- 
gräfliche Landgericht im 13“ und 14 Jahrhundert einen sich über den öst- 
lichen Theil des sogenannten Fränkischen Kreises und über die angrenzen- 
den westlichen Theile Bayerns bis über Regensburg im Süden und über Eger 
im Norden hinauserstreckenden Jurisdictionsbezirk besafs. Gewifs be- 
schränkte derselbe sich auf solche Lande, welche ehedem Bestandtheile der 
ehemaligen Ostfränkischen Markgrafschaft bildeten. (7) Die in späterer 
Zeit aufgestellte Ansicht, dafs der landgerichtliche Jurisdietionsbezirk Nürn- 
bergs sich auf ganz Franken, Schwaben und Bayern, ja auf die Rheinlande, 
die Niederlande und die Schweiz erstreckt habe, wird durch die aus dem 
13° und 14“ Jahrhunderte erhalten gebliebenen Erlasse und Erkenntnisse 
des Landgerichtes in keiner Weise bestätigt und steht überhaupt von allen 
historischen Beweisen entblöfst da. 

Auch bei jenem engern Umfange des Jurisdietionsbezirkes war aber 
das burggräfliche Landrichteramt jedenfalls von äufserst grofser Bedeutung 
für die Stellung der Burggrafen. Sie lag besonders in den Rechten, welche 
bei einer solchen reichsunmittelbaren Grafschaft mit dem Gerichtsbann in 
Verbindung standen, da die ungetheilten gräflichen Rechte über einen Bezirk 
mehr, als das Recht der Jurisdiction begriffen. Insonderheit hatte der reichs- 
unmittelbare Graf mit dem Fahnlehn seiner Grafschaft auch das wichtige 
Recht des Herbannes, die Hauptgrundlage aller fürstlichen Gewalt und Macht 


Entscheidung der Sachen die vorgenannten auf keine Weise beschweren solle, dagegen auch 
der Bischof von Bamberg den gegen das Landgericht Nuremberg erlassenen Bann bis zur 
erwähnten Entscheidung anfheben wird. G. zu Prag am Suntag nach Thomas Tag. v. J. 
1359. 22. Dee. Freybergs Reg. Boica VIII, S. 430. — Burchard, Burggraf von Meidburk 
des Kaisers Karl Hofrichter bestätigt das dem Albrecht Puntzendorfer vom Landgericht zu 
Nürnberg auf seine Klage gegen das Bisthum Bamberg wegen Schuld zu Theil gewordene 
Urtheil, dafs ihm der Bischof allen Schaden entgelten solle. D. Prage in sabbato post Lucie 
virginis. v. J. 1359 am 14. Dec. daselbst S. 429. 


(°°) Fälle vonVorladungen, Erkenntnissen und sonstigen Judicaten des burggräfllichen Land- 
gerichts wurden in Bezug auf die Würzburger Diöcese in Jungs Miscellaneis T. I, S. 242 
mitgetheilt. 


(”) Von Laneizolle Gesch. der Bild. des Preuls. Staates I, 50 f. 


der Burggrafschaft Nürnberg. 403 


in Deutschland. Ohne Zweifel hat sich daher auch der Heerbann der Burg- 
grafen ursprünglich soweit erstreckt, als ihr Jurisdietionsbezirk reichte, und 
geboten sie also vermöge ihres Amtes vom Anfange an über bedeutende 
Districte, deren militärischer und richterlicher Schutz ihren Händen anver- 
traut war. 

Also erklärt es sich auch, wie Kaiser Carl IV. in dem oft erwähnten 
dem Burggrafen ertheilten Fürstenstandsprivilegio bemerken konnte, dafs 
schon die Würde und das Ansehen des den Burggrafen anvertrauten Amtes 
die Inhaber desselben mit Recht den Fürsten gleichstelle und von alten Zei- 
ten her gleich gestellt habe. Diese Würde ihres Amtes konnte nicht in den 
unerheblichen Besitzungen, Einkünften und nutzbaren Rechten beruhen, die 
ihr Amt nur mit sich brachte, sondern mufste sich auf eine ausgedehnte Macht 
stützen, die ihnen kraft ihres Amtes zustand. ° Wir haben die Grundlage 
dieser Macht um so unstreitiger in dem Besitze der „Grafschaft Nürnberg” 
zu finden, deren ausgedehnten Bereich uns die über die burggräflichen Be- 
sitzungen hinausgehende Jurisdietion des Landgerichtes in später Zeit noch 
anschaulich macht, je mehr es feststeht, dafs den Burggrafen von Nürnberg 
ursprünglich überall kein Territorium zustand, das den Glanz einer grund- 
oder landesherrlichen Macht um sie verbreiten konnte. 


II. Das burggräfliche Territorium. 


Als im Jahre 1792 die Überreste des alten Burggrafenthumes Nürn- 
berg an die Krone Preufsen abgetreten wurden, ging auch das „kaiserliche 
Landgericht des Burggrafenthums zu Nürnberg” an die neue Herrschaft noch 
mit über. Sein Sitz war jetzt zu Ansbach. Hier war es mit einem Land- 
richter und sechs Beisitzern besetzt und mit ihm ein sogenanntes Schrannen- 
laufen oder ein Asyl für Verbrecher aus dem ganzen heiligen Römischen 
Reich verbunden. Da die Prozefsform aber noch ganz nach dem alten Reichs- 
fufse eingerichtet war, und man diese aus Rücksicht auf die Nachbaren und 
die Reichsverfassung abzuändern Anstand nahm; so hörte mit der Einführung 
der Preufsischen Gerichts- und Prozefsordnung in die Fränkischen Fürsten- 

Eee2 


404 Rırver über den Ursprung und die Natur 


thümer das Landgericht auf, für die Unterthanen des Burggrafenthums, wie 
bis dahin noch der Fall gewesen war, das höchste Appellationsgericht zu bil- 
den. Es bestand jetzt noch blos für Rechtssachen fort, die aus dem übrigen 
Theile des Fränkischen Kreises namentlich aus einigen Reichsstädten, biswei- 
len an dasselbe gebracht wurden, und den Richtern, — meistens Mitgliedern 
der Regierung zu Ansbach, welche die Geschäfte des Landgerichtes als 
Nebenamt versahen, — dienten die geringfügigen eingehenden Sporteln als 
Besoldung. Das burggräfliche Landgericht hatte also, wenn es auch der 
Form nach noch bis in das gegenwärtige Jahrhundert fortbestand, doch fast 
alle Bedeutung eingebülst. 

Dagegen ging an die Krone Preufsen mit der Erwerbung des Burg- 
grafthums Nürnberg zugleich ein Landgebiet über, das beinahe die ganze 
östliche Seite des Fränkischen Kreises von Sachsen bis Bayern in einer Länge 
von mehr als 30 und in einer Breite von 4-12 Meilen einnahm und unter 
dem Namen der Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth oder wie sie sonst 
genannt wurden Onolzbach und Culmbach oder auch des Burggrafthumes 
unterhalb und oberhalb des Gebirges bekannt ist. 

Eine Kette ansehnlicher Kalkgebirge die vom Thüringer Walde bis 
gegen Bayern sich hinzieht und aus Vorbergen des Fichtelgebirges besteht, 
begründete die Eintheilung dieses burggräflichen Gebietes in den ober- und 
untergebirgischen Theil. Man nannte das Bayreutbische das obergebirgische 
Fürstenthum oder das Burggrafthum oberhalb Gebirges, weil dessen gröfster 
Theil in diesem Gebirge gelegen ist; das Ansbachische dagegen das unter- 
gebirgische Fürstenthum, das Unterland oder das Burggrafthum unterhalb 
Gebirges. Zugleich ward das burggräfliche Territorium durch das in einer 
Ausdehnung von zwei bis drei Meilen dazwischen liegende Gebiet der Reichs- 
stadt Nürnberg in zwei getrennte Ländercomplexe geschieden. Da aber der 
untergebirgische Theil gröfser als der obergebirgische war, indessen die po- 
litische schon durch den Burggrafen Friedrich V. begründete Theilung des 
burggräflichen Landgebietes die Bildung zweier Fürstenthümer von möglichst 
gleicher Ausdehnung erzielte, so schlug man dem obergebirgischen Theile 
des Burggrafthumes zur Bildung des Fürstenthumes Bayreuth fast noch ein 
Viertheil des untergebirgischen Theiles zu, dessen Überrest das Fürstenthum 
Ansbach ausmachte. In dieser Zusammenlegung von Oberland und Unter- 
land wurde das Fürstenthum Bayreuth zu 72 das Fürstenthum Ansbach zu 


der Burggrafschaft Nürnberg. 405 


60 Quadratmeilen Flächeninhalt angenommen. Es war daher im Ganzen 
ein Gebiet von nicht weniger als 132 Quadratmeilen, dafs der Burggrafschaft 
Nürnberg angehörte, und mit diesem stattlichen Territorium versehen, er- 
scheint sie schon von dem Zeitpunkte ab, da die Erhebung des Burggrafen 
Friedrich VI. zum Kurfürsten von Brandenburg seinen in Franken succedi- 
renden Nachkommen den Titel Markgrafen von Brandenburg zuwandte. 

Die Frage nach der Entstehung dieses ausgedehnten Landgebietes, das 
schon durch seine Lage im Herzen von Deutschland seinen Besitzern eine 
besondere Bedeutung sicherte, läfst sich nicht unrichtiger beantworten als 
durch die Annahme eines beträchtlichen Grundbesitzes, womit das burggräf- 
liche Amt schon ursprünglich ausgestattet gewesen wäre. Wir wissen ur- 
kundlich aus König Rudolphs Lehnbriefe vom Jahre 1273, dafs die Grund- 
besitzungen, welche mit dem burggräflichen Amte vom Reiche zu Lehn gingen, 
aufser dem burggräflichen Schlosse und den dazu gehörigen Grundstücken zu 
Nürnberg, sich auf vier Orte beschränkten, nämlich auf das Schlofs Kreusen, 
die Stadt Schwant, das Dorf Werde oder Wörth, welches später eine Vor- 
stadt Nürnbergs wurde, und das Dorf Buch. Diese Orte wenigstens wurden 
von den väterlichen Reichslehnen dem Burggrafen Friedrich II. mit der 
Burggrafschaft nur zu Theil und auch von diesen vier Orten war Kreusen 
nur eine neue, erst im Jahre 1251 gemachte Erwerbung. Mochten nun auch 
dem Burggrafen Conrad IV., dem jüngern Bruder Friedrichs, der vorzüglich 
mit Allodialbesitzungen abgefunden zu sein scheint, ebenfalls noch einige 
ursprünglich mit der Burggrafschaft verbundene Reichslehne zugetheilt sein. 
Jedenfalls war das Lehn der Burggrafschaft hiernach nicht mit umfassenden 
Grundbesitzungen verbunden. 

Die Grundlage des Landbesitzes, welcher die spätern Erwerbungen 
der Burggrafen sich als Zuwachs anschlossen, bildeten auch nicht jene ge- 
ringfügigen, ursprünglich der Burggrafschaft zugehörigen Orte, die bis auf 
Kreusen später an die Stadt Nürnberg veräufsert wurden. Die ersten bedeu- 
tenden Besitzungen der Burggrafen finden wir vielmehr in Allodialgütern, 
welche innerhalb des Bereiches des nachmaligen Burggrafthums gelegen wa- 
ren. Dem Burggrafen Friedrich III. fiel um die Mitte des 13“ Jahrhunderts 
durch seine Gemahlin von den Stammgütern des erloschenen herzoglichen 
Hauses Meran eine Erbportion zu, zu deren Bestandtheilen die Stadt und 


Herrschaft Bayreuth gehörte. Um die Zeit dieses wichtigen Erbanfalls be- 


406 Rırver über den Ursprung und die Natur 


safsen die Burggrafen aber schon Kadolzburg und Abenberg, in deren Besitze 
Friedrich Ill. und sein Vater Conrad III. sich zeigt: und des letztern zwei- 
ter Sohn Conrad IV., der aufser seinem aus väterlichen Gütern erhaltenen 
Erbtheil schwerlich etwas erwarb, konnte schon mit Abenberg und der durch 
seinen Vater im Jahre 1235 erkauften Herrschaft Viernsberg, den Markt 
Spalt, die Schlösser Sandskron und Werdenfels und die Vogtei Fürth mit 
bedeutenden Zubehörungen an geistliche Stiftungen veräufsern. Die Gegen- 
stände dieser Veräufserung nebst Fürth und Kadolzburg müssen daher schon 
früher dem burggräflichen Hause angehört haben und waren vielleicht bereits 
von dem burggräflichen Hause Raabs erworben. 

Die Bildung eines gröfsern Territoriums gelang den Burggrafen erst 
ganz allmälig ee des 13", 14" und 15" Jahrhunderts durch den An- 
schlufs von Besitzungen, welche fortgesetzte privatrechtliche Erwerbung ein- 
zelner Herrschaften, Städte, Schlösser, Dörfer, Güter und Rechte ihnen zu- 
führten. Es war eine wunderbare Consequenz, mit der, von dem nachge- 
bornen Burggrafen Conrad IV. abgesehen, fast gleichmäfsig in allen Ge- 
schlechtsfolgen des burggräflichen Hauses bis ins 15" Jahrhundert herab der 
Plan verfolgt und vollführt wurde, durch immerfort auf einander folgende 
Pfand- und Kaufverhandlungen den Grundbesitz des burggräflichen Hauses 
innerhalb des gräflichen Jurisdietionsbezirkes auszudebnen. So langsam und 
allmälig auch der nachmalige Territorialbesitz der Burggrafen hierdurch nur 
erwuchs, so sicher waren die Stützpunkte, welche hierdurch zugleich für den 
spätern Übergang der gräflichen Rechte in eine wahrhafte landesherrliche 
Gewalt gewonnen wurden. Von dem Reiche begehrten und erlangten die 
Burggrafen für ihr Aufsteigen zur nachmaligen Territorialmacht in der Regel 
weiter nichts, als die lehnsherrliche Zustimmung und Investitur mit solchen 
reichsunmittelbaren Besitzungen, die sie durch Vertrag mit deren Inhabern 
an sich gebracht hatten. Solche Zugeständnisse des Reichsoberhauptes hat- 
ten die Burggrafen aber oft nachzusuchen. Im Einzelnen wurde ihnen auch 
wohl die Succession in erledigte Reichslehne oder die Eventualsuccession 
für den Fall der Erledigung von Reichslehnen von dem Reichsoberhaupte 
zugestanden; doch war dies nur bei nicht sehr bedeutenden, den Burggrafen 
besonders passend gelegenen Besitzungen öfter der Fall. Acte gröfserer Frei- 
gebigkeit des Reichsoberhauptes gegen die Burggrafen, wie namentlich die 
Verleihung König Wilhelms, der ihnen 1249 die Succession in sämmtliche 


der Burggrafschaft Nürnberg. 407 


Reichslehne des letzten Herzogs von Meran und in die dem Pfalzgrafen Ra- 
poto von Bayern von Heinrich Raspe gewährten Reichslehne zusagte, begeg- 
nen uns nur selten oder blieben, wie die hier beispielsweise erwähnte Zusage, 
für die Erweiterung des burggräflichen Territoriums ohne wahrnehmbaren 
Erfolg. 

Mehr war dies in Ansehung der Besitzungen der Fall, welche man 
die Burggrafen im 13‘ Jahrhundert von verschiedenen geistlichen Stiften 
zu Lehn tragen sieht. Fürsten konnten nach strengem Rechte von ihresglei- 
chen eigentlich keine Lehne annehmen, ohne ihren Heerschild dadurch zu 
mindern. Zu weltlichen Grofsen, aufser dem Reichsoberhaupte, erblickt 
man daher auch die ältern Burggrafen niemals in einem Vasallenverhältnisse. 
Aber das Lehnsempfängnifs von einem geistlichen Stifte wurde nicht für ver- 
kleinerlich erachtet. Der Lehnserträger erschien dabei nicht sowohl als Va- 
sall des Erzbischofes, Bischofes, Propstes oder des Prälaten, der sonst das 
Lehn ausgab, sondern vielmehr als Lehnsträger desjenigen Heiligen, der 
Schutzpatron der Stiftskirche war, das ökonomische oder politische Inte- 
resse, das zu solchen Lehnsverbindungen hinführte, wurde daher hier durch 
ein Verhältnifs von religiöser Bedeutung geadelt. 

Das nächste Interesse, das weltliche Grofse, wie die Burggrafen von 
Nürnberg bewog, in das Verhältnifs der Lehnstreue zu benachbarten geistli- 
chen Stiften einzutreten, war sonst wohl gewöhnlich ein politisches. Es wurde 
dadurch mit mächtigen geistlichen Stiften ein Verhältnifs gegenseitigen Bei- 
standes und Schutzes begründet, wie man es später durch völkerrechtliche 
Verträge zu erreichen suchte. 

Schon die Burggrafen des Hauses Raabs zeigen sich daher als Lehns- 
träger namentlich des mächtigen Episcopats Würzburg ('); die Burggrafen 


(') Im Jahre 1156 resignirt Godefridus castellanus de Nuremberg parochiam Enspenkir- 
chen Gebehardo Wirceburgensi episcopo und erhielt er dafür in restaurationem resi- 
gnati beneficii predium in Gerbodendorf. Ussermann Episcop. Wire. S. 39. Gotefridus 
comes urbis de Nurenbere wird auch unter den Fulda’schen Lehnsträgern des 12. Jahr- 
hunderts genannt. Tradit. Fuldens. ed. Schannat 217. ed. Dronke 141. Ungefähr um das 
Jahr 1170 investirt Bischof Herold von Würzburg Conradum vice comitem de Nurenbere 
de villa Cozzeshusen. Langs Reg. Boica I, 271. Im Jahr 1178 übergiebt Bischof Regen- 
hard von Würzburg decimam de prediis in Albstatt et Haselbrunnen, quam filius Beren- 
geri de Gamburg a Conrado burgravio de Nurenberg in benefiecium tenuit, cui pro redem- 
tione benefiicia in Nicozeshusen et Helzenberg obtulit, ecclesiae Cellensi. Lang’s Reg. 
Boica I, 301. 


408 Rırver über den Ursprung und die Natur 


Friedrich II. und Conrad IV. aus dem Hause Zollern sieht man aufser von 
diesem auch von den Hochstiften Bamberg, Eichstedt, Regensburg, Freisin- 
gen und Cöln Besitzungen zu Lehn tragen. Ob diese Lehne dabei ursprüng- 
lich von der Lehnsherrschaft ausgegebene oder von dem Lehnsträger aufge- 
tragene waren, Jäfst sich nicht sicher entscheiden. Bei Cöln war erweislich 
das Letztere der Fall, da Burggraf Friedrich III. im Jahre 1285 zwei ihm 
eigenthümlich angehörige Dörfer dem Erzbischofe Siegfried von Cöln auf- 
gab, um sie von diesem als dessen Vasall zurück zu erhalten (?). 

Seit dem vierzehnten Jahrhunderte fielen jedoch diese Lehensverhält- 
nisse zu geistlichen Stiften allmälig in Vergessenheit, ohne dafs die Burggra- 
fen der Besitzungen beraubt wurden, auf welchen der Lehensverband früher 
beruht hatte. Es blieb z. B. Neustadt an der Aisch, eine vom Burggrafen 
Friedrich IV. im Dorfe Rietfeld gestiftete Stadt, fortdauernd ein Zubehör 
des Burggrafihums, wenn wir auch in spätern Zeiten an die Lehnsherrlich- 
keit des Bisthumes Regensburg nicht mehr erinnert werden, von dem Frie- 
drich III. das Dorf Rietfeld als Lehn recognoscirte. Immer ist daher auch 
in diesen ursprünglich geistlichen Lehen ein Beitrag zur Bildung des Burg- 
grafenthums anzuerkennen. 

In einer ähnlichen Weise führte dazu ein freiwilliger Übergang unter 
die Lehnsherrlichkeit der Burggrafen hin, zu dem sich manche unabhängige 
Familien, mit ihren früher keiner Lehnsabhängigkeit unterworfenen Besitzun- 
gen entchlossen. Dergleichen Lehnsaufträge wurden immer häufiger, zu je 
gröfserem Ansehen und ausgedehnterer Macht sich die Burggrafen erhoben, 
denn immer werthvoller wurde es für den kleinen Schlofsbesitzer, dem 
mächtigen Burggrafen auf seinen Feldzügen zu folgen und zu Hause seines 
Schutzes und Beistandes versichert zu sein. — In einigen Fällen wurden 
auch gröfsere Gruppen von Schlofs- oder Gutsbesitzern, welche sich den 
Burggrafen feindlich gegenüber gestellt hatten, durch Waffengewalt genö- 
thigt, diesen das Offnungsrecht an ihren festen Häusern einzuräumen oder 
die Lehnsherrlichkeit der Burggrafen über ihre Besitzungen sich gefallen 
zu lassen. 

Endlich sind auch die Pfandbesitzungen, welche die Burggrafen für 
gewährte Darlehne erwarben, vielfältig in dauernde Bestandtheile des burg- 


(?) Lacomblet’s Urk.-Samml. des Niederrheins II, 472. 


der Burggrafschaft N. ürnberg. 409 


gräflichen Territoriums übergegangen. Nicht selten folgte einer früheren 
Verpfändung später ein förmlicher Verkauf. Aber auch ohne dafs eine de- 
finitive Abtretung eintrat oder ein Verfall im Pfandvertrage stipulirt war, 
blieben manche der Burggrafschaft verpfändete bedeutende Besitzungen ihr 
für immer angehörig. Noch unter die Preufsische Herrschaft gingen mit den 
Fränkischen Fürstenthümern z.B. die bedeutenden Böhmischen Pfandstücke 
über, welche Burggraf Johann III. von dem Könige Wenzel von Böhmen 
im Anfange des 15“ Jahrhunderts pfandweise erwarb, nämlich im J. 1402 
Pegnitz und Böhmenstein, im J. 1412 Brichsenstadt und Michelstein, so wie 
im Jahre 1416 Erlangen, Frankenberg, Plech und Lindenhard, wodurch 
das Fürstenthum Bayreuth noch am Ende der burggräflichen Zeit eine an- 
sehnliche Gebietserweiterung erhielt (°). 

Die Hauptform der Erwerbungen, wodurch wir das Burggrafthum bis 
zur Verbindung mit der Mark Brandenburg beständig fortschreitend wachsen 
sehen, blieb indessen immer die des einfachen Kaufes gegen baare Zahlung. 
Man hat dem Burggrafen Johann II. den Beinamen „Conquestor” gegeben. 
Derselbe gebührt jedoch mit gleichem Rechte fast allen Burggrafen. Es ist 
eine Reihe von mehreren hundert Kaufverträgen solcher Art unserer Zeit 
erhalten geblieben, welche allerdings zum Theil nur geringfügige Objecte 
betreffen, jedoch ein interessantes Bild von dem gleichen Streben nach Er- 
weiterung und Zurundung ihrer Hausbesitzungen abgeben, das alle Burg- 
grafen leitete. Wir heben daraus nur noch einen Hinblick auf die Erwer- 
bung der 12 Hauptorte hervor, welche als gröfstentheils alte Mittelpunkte 


(°) Den 2. Februar 1402 versprach Burggr. Johann dem Könige Wenzel Pegnitz und 
Böhmenstein, sobald wieder herauszugeben, als ihm das darauf geliehene Geld zurück- 
gezahlt sein werde. Am 17. Januar 1412 wurde dem Burggrafen die Erlaubnils er- 
theilt, die Stadt Brichsenstadt von Eukinger von Saunsheim, imgleichen Schlofs und Dorf 
Michelfeld von Hans von Hohenheim auszulösen. Beide Orte gehören ebenfalls zur Ober- 
pfalz und waren deren bisherigen Inhabern wohl in früherer Zeit vom Könige Wenzel ver- 
pfändet. Ebenso wurde dem Burggrafen am 6. April 1412 das Recht gewährt, die Schlös- 
ser Hohenstein und Hartenstein von Otto von der Heiden, der selbige im Jahre 1399 mit 
Wenzels Genehmigung eingenommen hatte, wieder abzufordern und (pfandweise?) zu behal- 
ten. Endlich stellte König Wenzel dem Burggrafen im Jahre 1416 eine neue Verschrei- 
bung über alte und neu hinzutretende Pfandbesitzungen aus, nämlich über Pegnitz, Böhmen- 
stein, Erlang, Frankenberg, Plech und Lindenhard, welche dem Burggrafen zusammen für 
14000 Gulden hafteten. Pelzel König Wenceslaus II, 456. 598. 602. 651. Schütz Corp. 
hist. II, 104. 106. Lünigs Cod. gent. dipl. I, 1411. 


Philos.-histor. Kl. 1854. Fff 


u 
ZB 


410 Rırven über den Ursprung und die Natur 


gröfserer dazu gehöriger ländlicher Bezirke später die zwölf Kreisstädte der 
Fränkischen Fürstenthümer bildeten. 
Jedes der beiden Fürstenthümer war bis in die neueste Zeit nach sei- 
nen 6 Hauptstädten in 6 Kreise eingetheilt. Diese Städte waren 
für Ansbach und für Bayreuth 


1. Ansbach 1. Bayreuth 

2. Schwabach 2. Culmbach 
3. Gunzenhausen 3. Wunsiedel 
4. Wassertrüdingen 4. Hof 

5. Uffenheim 5. Erlangen 


6. Crailsheim 6. Neustadt a. d. Aisch. 
Davon ist die Stadt Ansbach mit der alten Burg Dornberg und allen dazu ge- 
hörigen Gütern durch den Burggrafen Friedrich IV. von dem Grafen Conrad 
von Öttingen im 1331, Schwabach mit Kammerstein und Korenburg von dem 
Grafen Johann von Nassau im Jahre 1364, Gunzenhausen von Wilhelm von 
Seckendorf im Jahr 1368 und Wassertrüdingen im Jahre 1371 so wie Uffen- 
heim i. J. 1378 von den Grafen von Hohenlohe, sämtlich durch den Burg- 
grafen Friedrich V. mit baarem Gelde angekauft, die Stadt Crailsheim aber 
von dem Burggrafen Friedrich VI. in Plofelden, einem Orte des durch ihn 
im Jahre 1399 von dem Landgrafen Johann von Leuchtenberg erkauften 
Amtes Crailsheim gestiftet. Die Hauptorte Bayreuths anbelangend so war 
Bayreuth Stadt und Herrschaft aus dem Nachlasse des letzten Herzogs von 
Meran von dem Burggrafen Friedrich III. durch Erbanfall, Culmbach mit 
der Plassenburg, Berneck, Trebegast und der ganzen dazu gehörigen Herr- 
schaft durch Verpfändung und Vermächtnifs des Grafen Otto von Orlamünde 
um das Jahr 1338 von dem Burggrafen Johann II. erworben. Die Stadt 
Wunsiedel wurde von dem Burggrafen Friedrich IV. um das Jahr 1324 in 
dem durch seinen Vater um das Jahr 1285 von einem burggesessenen Ritter 
erkauften Orte Wunsiedel gestiftet und die Stadt Hof mit dem ganzen Lande 
Regnitz von den Lehnsbesitzern den Vögten zu Weida aus dem Hause Reufs 
im Jahre 1373 durch den Burggrafen Friedrich V. erkauft. Von den Haupt- 
orten im Bayreuthischen Unterlande ist schon früher erwähnt worden, dafs 
Neustadt eine Stiftung des Burggrafen Friedrich IV. in einem früher Rietfeld 
genannten Orte ist, den Burggraf Friedrich III. von dem Bisthume Regens- 
burg zu Lehn besafs, Erlangen aber mit seinem Zubehör nur ein von der 


der Burggrafschaft Nürnberg. 411 


Krone Böhmen dem Burggrafen Johann III. verpfändeter Besitz war. Also 
treten fast alle Hauptorte der Fränkischen Fürstenthümer als Gegenstände 
von urkundlich nachweisbaren privatrechtlichen Erwerbungen hervor. Die 
lange Reihe der übrigen Erwerbsverhandlungen über einzelne Schlösser, 
Städte, Dörfer und Güter führte allmälig immer mehr Zusammenhang zwi- 
schen diesen Hauptbesitzthümern herbei. 

In diesem Wege hatten die Burggrafen es schon im 14'* Jahrhunderte 
zu einem bedeutenden und ziemlich abgerundeten Landgebiete gebracht, das 
bald nicht mehr blos als ein Complex von einzelnen Herrschaften und Gütern 
betrachtet wurde. Schon seit der Mitte des 14“ Jahrhunderts werden die 
Besitzungen der Burggrafen nicht selten ihre Lande (Zerrae ipsorum) in Ur- 
kunden genannt und Urkunden von 1364, 1381 und aus den folgenden Jah- 
ren bedienen sich schon der Bezeichnung der Grafschaft, Burggrafschaft oder 
des Burggrafthumes zu Nürnberg in einer Weise, bei welcher nicht allein an 
das gräfliche Amt, sondern zugleich und noch mehr an dieses von den In- 
habern des Amtes erworbene Landgebiet gedacht zu scheint. (*) 

Eine besondere Unterstützung fand diese Auffassung, der sich über- 
haupt die Richtung der Zeit nach Ausbildung einer Territorialherrschaft zu- 
neigte, damals in Ansehung der Burggrafschaft noch durch das Privilegium 
Karls IV., wodurch im Jahre 1363 die fürstliche Würde der Burggrafen an- 
erkannt wurde. Mit dieser Anerkennung, der Verleihung des Rechtes de 
non evocando und den sonstigen Zusicherungen, welche Kaiser Carl dem 
Burggrafen Friedrich V. ertheilte, schien ihm vollkommen dieselbe Stellung 
zu seinem Grafschaftsbezirke angewiesen zu sein, wie andere Fürsten in von 
altersher zusammenhängenden Territorien sie bereits längere Zeit behaup- 
teten. Sowohl des Kaisers specielle Beziehungen zu dem Burggrafen, als 
dessen nahe F amilienverbindungen mit den ersten und mächtigsten Fürsten 
im Reiche, namentlich den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzögen von Bayern 


(*) Urk. vom 5. April 1355 in Pelzels Urkundenbuch zum 2. Bande der Lebensbeschr. 
K. Karls IV. S. 244. Urk. v. 6. Juni 1361 in desselben Lebensbeschr. K. Wenzels B. I. 
Urk.-Buch S. 1. Urk. vom 10. März 1363 und 3. Febr. 1381 daselbst S. 7. 42. Auch 
schon in einer Urkunde vom Jahre 1338 in Jungs Miscell. II, 382, wo es heifst „Es ist 
aueh zwischen unsern egenannten Burchgrafen Johannsen und uns (denen von Rhein) geret 
vnd geteidingt, ob die Grafschaft zu Nurenberg geteilt wurde” etc. scheint der letztere Aus- 
druck die den Burggrafen angehörigen Territorien mit bezeichnet zu haben. 


Fff2 


412 Rırven über den Ursprung und die Natur 


und Österreich, den Markgrafen von Meifsen, den Landgrafen von Hessen 
und Anderen waren der Entwickelung einer selbstständigen, sich nach eige- 
nem Gefallen bewegenden fürstlichen Macht ganz besonders günstig: und 
wohl berechnet benutzte Burggraf Friedrich V. diese Gunst der Umstände, 
um sich aus dem Verhältnisse eines angesehenen Reichsbeamten und des 
mächtigsten Grundherrn in seiner Grafschaft, im Bereich derselben zu wahr- 
hafter Landesherrschaft zu erheben. 

Dafs es den Burggrafen von Nürnbergund der schwächern Generation 
der nachherigen Fränkischen Markgrafen von Brandenburg bei den vielen 
ihnen hierin widerstrebenden Elementen niemals vollständig gelungen ist, 
ihre Grafschaft in ein geschlossenes Territorium zu verwandeln und ihre 
Landeshoheit in dem erstrebten Maafse darin zu befestigen, hat der Zustand 
der Fränkiischen Fürstenthümer noch in später Zeit deutlich erkennen lassen. 
Der Adel, sowohl im Ansbachischen, als im Bayreuthischen, wo er sich in 
die Voigtländische und in die Fränkische Ritterschaft theilte, behauptete bis 
in die jüngste Zeit die gröfste Unabhängigkeit. Erkannte er sich auch der 
burggräflichen Lehnsherrlichkeit und peinlichen Gerichtsbarkeit unterwor- 
fen, so weigerte er doch bis zum Beginn der Preufsischen Herrschaft sowohl 
die allgemeinen Polizeianordnungen als überhaupt die landesherrliche Ge- 
setzgebung als verbindend für sich anzuerkennen. Auch im Übrigen war es 
den Burggrafen nicht gelungen, den Bereich ihrer Herrschaft zusammenhän- 
gend so weit auszudehnen, als ihre Hausbesitzungen hinausreichten und ge- 
wifs auch ihr gräflicher Gerichtskreis sich erstreckt hatte. Sie mufsten sich 
begnügen, manche ihrer entlegenern Erwerbungen nur als ihnen mit der 
Landeshoheit angehörige Enclaven in fremden Territorien zu besitzen, wie 
z. B. Lauenstein und Caulsdorf an der Grenze von Thüringen, Streitberg 
und Thusbronn im Bambergischen, Neustadt am Culm, Östernohe und Ho- 
henstadt im Pfälzischen, Brichsenstadt und Klein Lankheim im Würzburgi- 
schen und im Castellischen. Selbst innerhalb des Kreises, worin die Lan- 
desherrschaft der Burggrafen als Regel anerkaunt wurde, blieben viele den 
Zusammenhang eines geschlossenen Territoriums empfindlich unterbrechende 
Lücken. Nicht nur dafs es auch hier mitten im burggräflichen Gebiete eine 
Reihe von gröfsern Besitzungen gab, auf welche die Burggrafen und Mark- 
grafen ihre Landeshoheit nicht zu erstrecken vermogten und die daher als 
Enclaven fortbestanden, wie der Markt Redwitz, worin der Krone Böhmen, 


der Burggrafschaft Nürnberg. 413 


die Herrschaft Lichtenau, worin der Reichsstadt Nürnberg, Gollhofen, worin 
dem gräflichen Hause Rechtern-Limpurg, der Viernsberger Bezirk, worin 
dem deutschen Orden und vier andere gröfsere Bezirke, worin dem Bisthum 
Eichstedt mit der Gutsherrschaft auch die landesherrlichen Rechte angehör- 
ten; sondern die benachbarten Bischöfe, Grafen und geistlichen Stifte hat- 
ten in den Fürstenthümern auch zahlreiche einzelne, zerstreut wohnende 
Hofbesitzer und Gutsleute, über welche sie im Besitz aller landesherrlichen 
Rechte blieben, und fast jeder Reichsunmittelbare nahm auf seinen in bunter 
Vermischung mit burggräflichen Besitzungen liegenden Gütern die volle Lan- 
desherrlichkeit in Anspruch. Mit Recht konnte daher der verewigte Fürst 
Hardenberg, durch welchen das Preufsische Gouvernement die Fürstenthü- 
mer erst in ein wahrhaft geschlossenes Territorium verwandelte, über die 
frühere Lage berichten: „Die Markgrafen theilten die höchste Gewalt mit 
mehreren Fürsten, Bischöfen, Prälaten, Reichsstädten und Rittern, je nach- 
dem diese in den Marktflecken’ oder Dörfern einzelne Gutsleute besafsen: 
die Markgrafen waren nichts weniger, als alleinige Landesherren in dem Um- 
fang dieser Fürstenthümer.” 

Ungeachtet dieser Unvollkommenheiten in der Durchführung der 
burggräflichen Landeshoheit erregt es Bewunderung, in welchem Maafse sich 
doch die alten Burggrafen der Durchführung des Planes, ein geschlossenes 
Territorium zu bilden, genähert hatten. Es war nicht ihre Schuld, dafs die 
spätern Markgrafen nicht auf dem betretenen Wege fortschritten und das 
System der Erwerbungen nicht fortsetzten, durch welches jene während 
eines Zeitraumes von zwei Jahrhunderten einen so ansehnlichen, gröfsten- 
theils doch zusammenhängenden Landbesitz für ihr Haus gegründet hatten. 
Es dürfte in der deutschen Territorialgeschichte schwerlich ein zweiter Fall 
nachzuweisen sein, in welchem die Bildung von Fürstenthümern von so be- 
deutendem Gebietsumfange, ohne besondere kaiserliche Verleihungen, ohne 
den Anfall schon gebildeter, gröfserer Landschaften und ohne Eroberungen, 
fast allein durch privatrechtliche Erwerbungen einzelner Bestandtheile in dem 
Grade gelungen ist, wie im vorliegenden Falle den Burggrafen von Nürnberg. 
Sichtbar waltete auch ein ganz besonderer Seegen über dem burggräflichen 
Hause. Die langen Regierungsperioden, welche den meisten Burggrafen von 
der Vorsehung vergönnt wurden, machten ihnen ein erfolgreiches Wirken 
in vorzüglichem Grade möglich. Welchen Gegensatz bildeten in dieser Be- 


414 Rırveu über den Ursprung und die Natur etc. 


ziehung z. B. die Regierungsperioden der Burggrafen des 13“ Jahrhunderts 
mit den Regierungsperioden der Häupter des Anfangs mit den Hohenzollern 
blühenden Hauses der Hohenstaufen. Während die Regenten dieses Hauses, 
wie Heinrich VI. und Philipp zum Theil als Kinder zur Regierung gelangten 
und als Jünglinge dahinstarben, erfüllte die Regierung der Burggrafen Con- 
rads III. und Friedrichs III. fast ein ganzes Jahrhundert. Und durch wie 
wunderbare Fügung wurde das burggräfliche Haus vor dem Aussterben be- 
wahrt, das ihm mehrere Mal recht nahe trat, während so viel andere mächtige 
Häuser früh dahin sanken! Wer mogte während der ersten, über 20 Jahre 
dauernden Ehe Friedrichs III., die ihm nur Töchter gab, voraussehen, dafs 
ihm noch aus einer Wiedervermählung im hohen Alter männliche Descendenz 
zu Theil werden würde, und wer durfte, als sich hundert Jahre später das 
burggräfliche Haus in dem einzigen männlichen Gliede Friedrich V. aufs 
Neue dem Erlöschen zuneigte, noch die Hoffnung hegen, die sich wunderbar 
erfüllt hat, dafs dem Burggrafen nach mindestens fünfundzwanzigjähriger 
Ehe und zwar aus derselben Ehe noch ein Sohn geboren werden würde, wel- 
cher den Fortbestand des glorreichen Geschlechts bis auf unsere Tage mög- 
lich gemacht hat? — Dabei die lange Reihe von Familienhäuptern, die alle 
mit fast gleichem Eifer und mit fast gleicher Tüchtigkeit das von ihren Vor- 
fahren glücklich Begonnene fortsetzten, ihre Hausmacht durch neue Erwer- 
bungen vergröfserten, ihr Ansehen im Reiche und den Glanz ihres Hauses 
erhöhten, bis zu dem Friedrich hin, der seinen Nachkommen durch die Er- 
werbung der Mark Brandenburg einen andern gröfsern Schauplatz eröffnete. 
Glücklicher Weise hat die Hohenzollern ihr guter Stern auch bei dem Über- 
gange auf diesen Schauplatz begleitet. 


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Zur Kritik frankisch-deutscher Reichsannalısten. 


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HR. AN K,E, 


mann AaneN 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 3. August 1854.] 


I. Einige Bemerkungen über die Annalen des Einhard. 


E. setzt in Erstaunen, wenn man die historischen Aufzeichnungen aus der 
ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts mit denen vergleicht, die aus der er- 
sten Hälfte des achten übrig sind, welch ein Unterschied zwischen ihnen zu 
bemerken ist. Einen gröfseren Fortschritt in der Form gab es vielleicht 
nie. Im Anfang des achten Jahrhunderts sind die Chronisten des fränki- 
schen Reiches überaus einsilbig und formlos: an den Fortsetzern des Fre- 
degar sieht man recht, wie die Rohheit noch zunahm: im neunten Jahrhun- 
dert finden wir richtigen Ausdruck, eine an die classischen Muster erinnernde 
Auffassung und Darstellung. 

Von allen Zweigen der nicht eigentlich politischen Literatur hängt 
wohl keiner mit dem öffentlichen Leben genauer zusammen, als die Ge- 
schichtsschreibung. Die Entstehung eines Reiches, wie das Reich Carls des 
Grofsen war, erweiterte und erhob an und für sich den Sinn wie für die öffent- 
lichen Dinge überhaupt, so auch für die Historie. Nun liefs es sich aber Carl 
der Grofse, wie allgemein bekannt, auch besonders angelegen sein, Literatur 
und Bildung zu pflegen. Die wenigen Männer, die noch in Italien oder 
in England Schule und Kenntnisse hatten, versammelte er an seinem Hofe, 
der eine Pflanzstätte der Cultur wurde. 

Auf beiden Momenten zusammen beruht es, wenn sich die historische 
Literatur im neunten Jahrhundert eines so grofsen Fortschritts rühmen kann. 
Als der Repräsentant derselben betrachtet zu werden hat niemand gröfseres 
Recht, als der Geschichtsschreiber Carls des Grofsen, Einhard. 


416 RoAamkE: 


Er hatte das unschätzbare Glück, in seinem grofsen Zeitgenossen den 
würdigsten Gegenstand historischer Arbeit zu finden; indem er ihm, und 
zwar aus persönlicher Dankbarkeit für die geistige Pflege, die er in seiner 
Jugend von ihm genossen, ein Denkmal stiftete, machte er sich selbst für 
alle Jahrhunderte unvergefslich. 

Vielleicht in keinem neuern Werke tritt nun aber die Nachahmung der 
Antike stärker hervor, als in Einhards Lebensbeschreibung Carls des Grofsen. 
Sie ist nicht allein in einzelnen Ausdrücken und der Phraseologie, sondern 
in der Anordnung des Stoffes, der Reihenfolge der Capitel, eine Nach- 
ahmung Sueton’s. Wie auffallend, dafs ein Schriftsteller, der eine der gröfs- 
ten und seltensten Gestalten aller Jahrhunderte darzustellen hat, sich den- 
noch nach Worten umsieht, wie sie schon einmal von einem oder dem andern 
Imperator gebraucht worden sind. Einhard gefällt sich darin, die indi- 
viduellsten Eigenheiten der Persönlichkeit seines Helden mit den Redens- 
arten zu schildern, die Sueton von Augustus, oder Vespasian, oder Titus, 
oder auch hie und da von Tiberius gebrauchte. Er hat gleichsam die Mafse 
und Verhältnisse nach dem Muster der Antike eingerichtet, wie in seinen 
Bauwerken: aber damit noch nicht zufrieden, wendet er wie in diesen, auch 
sogar antike Werkstücke an. Wenn wir auch überzeugt sind, dafs hiebei die 
Wahrheit nicht verletzt wurde, so konnte doch die ganze Originalität der 
Erscheinung auf diese Art nicht wiedergegeben werden. Überhaupt suchen 
wir in der Geschichte nicht allein Schönheit und Form, sondern die exacte 
Wahrheit, deren Ausdruck die freieste Bewegung fordert, und dadurch 
eher erschwert wird, dafs man sich ein bestimmtes Muster vor Augen stellt. 

Ohne Zweifel war die Absicht Einhards mehr auf eine angenehm zu- 
sammenfassende Darstellung, als auf strenge Genauigkeit in den Thatsachen 
gerichtet. Das kleine Buch ist voll von historischen Fehlern. 

Nicht selten sind die Regierungsjahre falsch angegeben, z. B. bei Carl- 
mann, der nur zwei Jahre regiert haben soll, während er doch über drei 
Jahre als König neben Carl dem Grofsen lebte; über die Theilung des Rei- 
ches zwischen den beiden Brüdern wird eben das Gegentheil von dem 
behauptet, was wirklich Statt gefunden hat: Schlachten, die ohne beson- 
dere Wirkung vorübergingen, wie die an der Berre, werden als entschei- 
dend bezeichnet; Namen der Päpste werden verwechselt; die Gemah- 
linnen sowohl wie die Kinder Carls des Grofsen nicht richtig aufgeführt; 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 417 


es sind so viele Verstöfse zu bemerken, dafs man oft an der Ächtheit des 
Buches gezweifelt hat, obwohl sie über allen Zweifel erhaben ist. 

Bei dieser Eigenthümlichkeit des Autors ist es wohl nicht allein er- 
laubt, sondern dringende Pflicht, auch sein anderes Werk, die Annalen, auf 
welche bisher die Geschichte Carls des Grofsen hauptsächlich gebaut worden 
ist, einer näheren Prüfung zu unterwerfen. 

Einhard, der um das Jahr 770 geboren ist, und vor dem Anfang des 
neunten Jahrhunderts schwerlich weder zu voller Ausbildung, noch zu eini- 
gem Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten gelangte, der in dem Le- 
ben Carls des Grofsen selber klagt, dafs er über die Jugendjahre seines 
Helden, von denen doch sonst am meisten lebendige Erinnerung übrig zu 
bleiben pflegt, sich nicht genau habe unterrichten können, mufste sich in dem 
früheren Theile seiner Arbeit nothwendig an ältere Aufzeichnungen an- 
schliefsen. 

Das Glück hat nun gewolit, dafs uns diese, in der Gestalt, wie sie ihm 
vorlagen, ebenfalls aufbewahrt worden sind. 

Es sind die Annalen, die früher Zoiseliani oder plebeji, rustici genannt 
wurden, jetzt in der Sammlung der Monumenta Germaniae als Laurissenses 
erscheinen, vom Jahr 741 bis 788 fortlaufen, dann in zwei verschiedenen 
Fortsetzungen weitergehen, von denen die eine sich zuletzt in die einhardische 
auflöst. Sie sind von unserm verehrten Collegen Pertz erst in authentischer 
Gestalt publieirt worden. 

Ich will hier nicht ihren Ursprung untersuchen, noch nach dem Autor 
der Fortsetzungen forschen, sondern ich vergleiche nur die beiden Texte, 
den alten, der sich in der Form an die frühere historische Literatur an- 
schliefst, und die einhardische Überarbeitung mit einander, um ihr Verhältnifs 
und ihren Werth zu erkennen. Die Frage ist: stimmen die einhardischen 
Annalen vollkommen mit den ältern überein? Und wo sie von einander 
abweichen, worin besteht der Unterschied: welchen von beiden gebührt der 
Vorzug? 

Wir haben keine Hoffnung, über eine Regierung, auf welcher die 
Zustände des europäischen Continents lange Jahrhunderte hindurch beruht 
haben, jemals andere schriftstellerische Mittheilungen zu erhalten: um so 
wichtiger ist es, das, was wir haben, genau zu prüfen. Auch eine kleine Ab- 


Philos.- histor. Kl. 1854. Ggg 


418 k RanseKe: 


weichung des Späteren von der ursprünglichen Auffassung wird bei dem 
Mangel anderer Nachrichten bedeutend. 

Eine solche zeigt sich z. B. (J. 749) in jener bekannten Antwort des 
Papstes Zacharias auf die Anfrage Pippins wegen des fränkischen Königthums, 
welche so viel zur Übertragung der Gewalt von dem einen auf das andere Ge- 
schlecht beitrug. Bei dem alten Chronisten ist die Frage bestimmter: ob es 
gut sei oder nicht, dafs es in Frankreich Könige gebe, die keine königliche 
Gewalt haben: sie hat eigentlich nur eine Tendenz zu Ungunsten der Mero- 
winger, der Ausspruch des Papstes bei beiden ist positiv, zu Gunsten derer 
welche die Macht haben: er fordert kraft apostolischer Autorität für Pippin 
den Namen König: aber bei dem älteren Chronisten fügt er den Grund hinzu; 
welcher darin liegt, dafs die Ordnung erhalten werden müsse, „ut non con- 
turbaretur ordo” indem es ja allerdings möglich war, dafs der noch immer 
mit dem Titel bekleidete Merowinger irgend einmal nach der Macht strebte, 
oder vielmehr weil Ehre und Macht zusammenfallen müssen. Diesen Grund 
läfst Einhard weg. Wenn dann der alte Annalist sagt: Pippin sei zum König 
gewählt worden secundum morem Francorum, so findet sich auch das bei Ein- 
hard nicht wieder; er schreibt, hier wie in der Vita die Sache schlechthin 
dem römischen Stuhle zu — vielleicht nur deshalb, weil es ihm besser zusam- 
menzuhängen schien, dafs nachdem gefragt worden war, welcher von beiden 
König heifsen sollte, nun der auch so genannt worden sei, welchen der Papst 
vorgezogen hatte. Aber damit verschwindet die Wahl, welche in der älteren 
Quelle noch von der Erhebung unterschieden, und auch in einer der Fort- 
setzungen des Fredegar erwähnt wird; ein Act von staatsrechtlicher Bedeu- 
tung, wenn er damals auch nur in einer Ceremonie bestanden haben sollte. 
Die Handlung bekommt eine ausschliefsend hierarchische Farbe. 

Ein ander Mal möchte sich der Zweifel regen, ob nicht Einhard, 
durch eine vorgefafste Meinung getäuscht, seine Quelle anders ausgelegt hat, 
als es ihr ursprünglicher Sinn war. 

Wer erinnert sich nicht des Anfanges der Geschichte der Regierung 
Carls des Grofsen, wie sie nach Einhard eine von allen Autoren wieder- 
holte Überlieferung geworden ist, nach welcher die beiden Söhne und Nach- 
folger Pippins, bei einem Feldzug gegen Aquitanien, das nach dem Tode des 
alten Königs, von dem es überwunden war, rebellirt, sich entzweien, Carl- 
mann seine Hülfe versagt, ‘Carl genöthigt ist, die Sache allein zu Ende zu 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 419 


bringen. Einhard und seine Nachfolger leiten von diesem Ereignifs die 
Feindseligkeit her, die zwischen beiden Brüdern entstand. 

Vergleichen wir hiermit die ursprüngliche Aufzeichnung der plebeji- 
schen Annalen, welche Einhard wie überall, so auch hier zu Grunde legt, 
so ist das keinesweges so deutlich darin enthalten. 

Einhard schaltet in seine Bearbeitung eine Behauptung ein, welche 
offenbar falsch ist; er sagt, Aquitanien sei dem Landestheile Carls zugefal- 
len. Aber wir haben eine alte gleichzeitige Nachricht in der Fortsetzung 
Fredegars, nach welcher Aquitanien zwischen beiden Brüdern getheilt wor- 
den ist wie auch andere Provinzen, und diese wird durch das unumstöfsliche 
Zeugnifs der Urkunden bestätigt. Gehörte aber Aquitanien eben so gut zu 
Carlmanns Antheil, wie zu dem von Carl, welchen Sinn hat es, dafs jener 
seine Hülfe gegen eine Rebellion verweigert haben soll, die zugleich gegen 
ihn selber gerichtet war? 

Betrachten wir nun die Worte des alten Chronisten ohne diese Vor- 
aussetzung, so lassen sie noch eine andere Erklärung zu, als die einhar- 
dische, oder, wenn ich mich nicht täusche, sie fordern dieselbe. 

Nach dem Chronisten bricht Carl gegen Aquitanien auf, weil Hunald 
dort eine Empörung anfängt; aber wenige Franken reichen hin, seinem Unter- 
nehmen, das wohl noch nicht ganz zum Ausbruch gekommen war, ein Ende 
zu machen: „cum paucis Francis dissipata iniqua consilia supradicti Hu- 
naldi”; — indessen hat sich auch Carlmann dahin aufgemacht, und die beiden 
Brüder halten eine Zusammenkunft; in einem Orte, dessen Lage man nicht 
mehr anzugeben vermag; dann kehrt Carlmann in das innere Frankreich zu- 
rück, Carl begiebt sich nach Angouleme, und versieht sich mit Allem, was 
zur Anlegung einer militärischen Colonie nothwendig ist, rückt an die Dor- 
dogne und gründet Fronsac. Hunald ist gar nicht mehr im Lande, sondern 
zu Lupus geflohen, der ihn dann ausliefert. 

Allerdings bieten nun hier die älteren Annalen in ihrer ungeschickten 
Sprache einige Undeutlichkeiten dar. Er kann sagen wollen, die Unruhen 
seien schon vor Carls Ankunft beigelegt gewesen, und die Zusammenkunft 
der Brüder bei dem beiderseitigen Heranrücken erfolgt; aber es ist auch 
eine andere Erklärung möglich: man könnte annehmen, dissipata sunt 
stehe für dissipavit: in ipso ilinere hiefse dann, bei dem fortgehenden 


Ggg2 


420 Rınee: 


Durchziehen des Landes: so dafs hienach Carl mit wenigen Franken, so 
viel er eben um sich hatte, herbeigeeilt wäre, den Aufstand unterdrückt 
und alsdann mit dem Bruder jene Zusammenkunft gehalten hätte; auf 
jeden Fall aber war Alles beigelegt, und kein Kriegszug weiter nöthig als 
Carlmann ankam; man hatte nur auf eine bessere Befestigung des Landes 
Bedacht zu nehmen. Von einer Entzweiung, die hierbei zwischen den bei- 
den Brüdern ausgebrochen sei, ist in den ältern Annalen keine Spur. 

Einhard kann zur Annahme einer solchen nicht gelangen, ohne von 
den Notizen, die er findet, abzuweichen. Er übergeht, dafs die Bewegung 
schon im Anfang durch geringe Kraftanstrengung, wie ja auch nur von einem 
Versuch der Rebellion die Rede ist, gedämpft war. Denn da Carl sich erst 
dann mit dem Bruder bespricht, würde er der Hülfe desselben nicht bedurft 
haben. 

Wenn er sagt: „cum fratris auxilium habere non posset, qui procerum 
suorum pravo consilio ne id faceret impediebatur,” so kommt das allein auf 
seine Rechnung, es ist sein eigner Zusatz; aber ist es mit demselben wohl 
besser bestellt, als mit jener Behauptung über die Theilung? Ich bekenne, 
mir ist es in hohem Grade zweifelhaft. 

Eine Entzweiung zwischen den Brüdern fand allerdings Statt, aber 
sie ist nicht hier, nicht durch das böse Einreden einiger Vornehmen des carl- 
mannischen Antheiles entstanden. Wie alten Ursprungs sie war, erkennt man 
aus einem merkwürdigen Briefe des Cartwulf an Carl den Grofsen. Darin 
werden alle die besondern Glücksfälle aufgeführt, deren sich Carl zu rühmen 
habe. Der erste ist: dafs er auf das besondere Gebet seiner Ältern, namentlich 
seiner Mutter, und zwar als der Erstgeborne, der Gott vornehmlich heilig, auf 
die Welt gekommen sei; der zweite, dafs Gott ihn vor der Nachsteliung seines 
Bruders bewahrt; (ut de Jacob et Esau legitur) — es scheint fast, als habe der 
jüngere Bruder dem älteren seine Rechte streitig gemacht; ferner wird es für 
ein Glück erklärt, dafs Carl das Reich zugleich mit seinem Bruder erlangt 
habe, (quod sortisti regnum Francorum cum fratre tuo), so wie end- 
lich, dafs Carlmann später ohne Blutvergiefsen von der Erde genommen wor- 
den sei. Welches auch die häuslichen Ereignisse gewesen sein mögen, die hie- 
mit angedeutet werden, so ergiebt sich doch, dafs der Hader der Brüder sich aus 
ihren Jugendjahren herschrieb, von denen Einhard, wie er sagt, nichts er- 


Zur Kritik ‚fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 421 


fahren konnte. Wenn nicht alles trügt, hat sich der weitere Zwist an den ita- 
lienischen Angelegenheiten entwickelt, in denen Carlmann die Partei der 
Longobarden, Carl der Grofse die des Papstes ergriff, nicht an diesen 
aquitanischen. 

Um diese herbeiziehen zu können, dazu gehörte jene Voraussetzung 
über Carls ausschliefslichen Besitz von Aquitanien, die aber falsch ist. 
Der alte Autor nahm an, dafs sich Carlmann sofort, wie die Nachricht 
von den aquitanischen Bewegungen erscholl, ehrlicherweise mit dem Heer- 
bann seines Theiles ebenfalls dahin aufgemacht hatte. 

Nach alle dem wird man sagen dürfen, dafs die Auffassung Einhards 
weder mit der alten Aufzeichnung der er doch sonst folgt, übereinstimmt, noch 
auch überhaupt haltbar ist. In der Vita Caroli geht der Autor aber sogar 
noch einen Schritt weiter als in den Annalen. Er behauptet, Carlmann habe 
Hülfe versprochen und sie dann nicht geleistet (licet frater eum promisso 
frustrasset auxilio), was sich noch weniger zu halten vermag und wohl nur 
auf unverbürgtem Hörensagen beruht. 

Eine ähnliche Steigerung der Abweichung finden wir noch bei einem 
andern Punkt dieser Begebenheit. 

Der alte Annalist erzählt, Lupus von Vasconien habe Hunald, der zu 
ihm geflohen, ausgeliefert, während Carl der Grofse dort in der Nähe seiner 
Gränze sich aufhielt (dum et ibimoram fecisset una cum Francis, adductus est 
Hunaldus). Einhard fügt in den Annalen, indem er die Andeutungen, die er 
vorfand ausarbeitet, hinzu, Lupus habe sich auch zu jedem andern Gehorsam 
bereit erklärt, se quaecunque imperarentur facturum spopondit. Noch viel 
weiter aber geht er in der Vita; er versichert da, Lupus habe sich selbst 
und sein ganzes Land an Carl aufgegeben: se ipsum cum provineia, cui prae- 
erat, ejus potestati permisit. Ich fürchte, auch darin liegt eine Übertreibung, 
wie sie seinen altrömischen Mustern eigen ist. Bald darauf finden wir diesen 
vasconischen Lupus durch einen andern desselben Namens, einen Enkel Hu- 
nalds, gestürzt. Sollte Carl, wenn Vasconien ihm wirklich unterworfen wor- 
den, also der Fürst sein Vasall gewesen wäre, einen solchen Umsturz der Ge- 
walt ohne Ahndung haben hingehen lassen? Dennoch hat Einhard kein Wort 
davon, dafs Carl sich um diese Sache bekümmert habe, was nur zu erklä- 
ren ist, wenn ihm Vasconien noch nicht angehörte. 


422 Rıan«Ke: 


Man wird es hoffentlich gerechtfertigt finden, wenn ich nun die Mei- 
nung ausspreche, dafs bei einer Revision der Geschichte Carls des Grofsen 
die Worte des plebejischen Textes zuerst ohne Beziehung auf die einhardische 
Umarbeitung zu Grunde gelegt, deren Zusätze und abweichende Auffassun- 
gen aber auf das genaueste geprüft werden müssen. 

Das ist die Aufgabe einer kritischen Durcharbeitung dieses ganzen 
Stoffes, wie er Jahr für Jahr vorliegt: hier sei mir erlaubt, noch einige der 
wichtigsten Ereignisse der früheren Zeiten Carls des Grofsen nach dem er- 
kannten Verhältnifs, das sich an denselben vielleicht noch besser bewähren 
wird, zu betrachten. 

Ich beginne mit der Unternehmung Carls des Grofsen gegen die Lon- 
gobarden im Jahre 773. 

Ich will nicht die kleinen Züge erörtern, worin die beiden Darstellun- 
gen von einander abweichen: der spätere Schriftsteller unterscheidet sich 
von der ursprünglichen Aufzeichnung vor allem durch eine andere An- 
schauungsweise. Der einhardische Carl überlegt, als die Botschaft des Papstes 
ihn in Thionville trifft, die zwischen Römern und Longobarden obwaltenden 
Streitigkeiten und beschliefst alsdann den Zug: (rebus, quae inter Romanos ac 
Longobardos gerebanlur, diligenti cura pertraclatis bellum sibi — suscipien- 
dum ratus): man sieht ihn gleichsam schon als Richter der Welt und Selbst- 
herrscher. In den plebejischen Annalen ist Alles origineller, wiewohl einfacher 
und geringer. Jener Abgesandte des Papstes ruft Carl auf, „pro dei servitio 
et justilia S“ Petri seuw solatio ecclesiae” Der Papst erscheint nicht blos, 
wie bei Einhard, unterdrückt durch momentane Insolenz; man sieht, dafs 
nur eben die alten Streithändel zwischen dem Römischen Stuhl und der Lon- 
gobardischen Kriegsmacht, welche schon Pippin nach Italien gezogen, wie- 
der in Gang gesetzt sind: das Interesse des Römischen Stuhls ist zu verthei- 
digen, nicht gleichsam ein Rechtsspruch zu fällen und zu vollziehen. Ferner: 
bei Einhard überlegt und beschliefst der König allein; nach den alten Annalen 
zieht er die Franken, die bei ihm sind, darüber zu Rath, was er thun soll „rex 
consiliavit una cum Francis, quid perageret, et sumplo consilio, ut sicut 
missus apostolici- postulavit, ita fieret” also im Rath fand man für gut, die 
Wünsche des Papstes zu erfüllen. Auch der Heerbann, der nun zusammen- 
kommt, die bewaffnete Nation ist ein Synodus: sinodum rex tenuit generaliter 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 423 


cum Francis; was schon von den Öberhäuptern für gut gehalten worden, 
ward von allen genehmigt und ausgeführt, wie es ihre Weise war. 

Bei der Beschreibung des Kriegszuges selbst hält sich Einhard sehr 
im Allgemeinen. Er sagt nur: „superato Alpium jugo Desiderium citra con- 
gressionem fugavit;” so dafs man nichts einsieht; weshalb denn auch Baro- 
nius diesen Eintritt gleichsam als ein Wunder preist. In dem Chronicon 
Moissiacense heifst es zwar: der König habe eine Legion der bewährtesten 
Krieger über die Gebirge geschickt, und durch diese sei Desiderius in die 
Flucht geschlagen worden, so dafs ich in einer 1941 erschienenen Geschichte 
finde, die Clausen seien erstürmt worden. Allein das Chronicon Moiss. hat 
dies nicht einmal so deutlich, und besitzt an und für sich, als aus andern 
Büchern zusammengeschrieben, keine Glaubwürdigkeit. Wie sollte dann 
auch Einhard es gewagt haben, zu behaupten, es sei gar nicht geschlagen 
worden? Da haben denn nun die alten Annalen die schlecht construirten, 
aber sehr bezeichnenden Worte: „mitiens (Carolus) scaram suam per mon- 
tana, hoc sentiens Desiderius, clusas relinguens.” Also die eigenthümliche 
Mannschaft des Königs, seine Scara, fand einen Weg im Gebirge; wie bei 
dem Übergang Napoleons über den St. Bernhard im Jahre 1800 die Franzo_ 
sen das Fort Bard auf einem Hirtenwege umgingen; aber Desiderius erwartete 
nicht, dafs sie herankamen, sondern entfernte sich vorher. Auch der Anna- 
list glaubt doch, dafs eine besondere Protection des h. Petrus zu dieser 
leichten Eröffnung der Clausen beigetragen habe. 

Und wie der Anfang des Zuges, so hat auch das Ende desselben in 
dem alten Annalisten etwas einleuchtenderes als bei Einhard. 

Einhard sagt nur: Pavia, durch lange Belagerung ermüdet, ergiebt 
sich, und so ergeben sich alle andern Städte und unterwerfen sich der Ge- 
walt des Königs und der Franken. Die Annales plebeji haben: Carl erobert 
die Stadt, und bekommt den König Desiderius selbst in seine Gewalt, mit 
seiner Frau und Tochter und mit dem ganzen Schatz, der in seinem Palast 
war; also ging die Königsburg und der königliche Schatz in die Hände Carls 
des Grofsen über. Hierauf kommen alle Longobarden aus allen Städten von 
Italien und unterwerfen sich der Herrschaft des glorreichen Königs Carl und 
der Franken. Dort ist die Eroberung mit Worten geschildert, wie sie allent- 
halben passen. Hier aber, und ich zweifle nicht, dafs das die Wahrheit ist, 


424 RAnK&Ke: 


kommen die Longobarden und erkennen den Besieger des Desiderius, der 
dessen königlichen Schatz inne hat, als ihren neuen König an. Carl wurde 
König der Longobarden. 

Doch war damit zugleich eine Oberhoheit . des Fränkischen Reiches 
verknüpft; jene Königsburg blieb fortan von Franken besetzt. Nur der alte 
Chronist hat das mit der nöthigen Deutlichkeit: „custodia Francorum in 
Papia eivitate dimittens.” Einhard begnügt sich mit den flüchtigen Worten: 
„pro tempore ordinata Italia. Doch ist jene Form für den spätern Zustand 
mafsgebend gewesen. Nach der Rebellion des Ruodgausus in Friuli werden 
die dortigen Städte erobert und mit Franken besetzt; disposuit eas omnes per 
Francos. Das war die natürliche Weise, das Land in Gehorsam zu erhalten, 
so im Osten wie im Westen. Die dort angesiedelten Franken sind es dann, 
die das Land an dieser Gränze gegen die Anfälle der Avaren vertheidigen; 
z. B. im Jahre 788: Franci, qui in Italia commanere videntur.” Einhard 
hat auch da nur das ganz Allgemeine, von den Avaren, die er Hunnen 
nennt, sei zugleich Baiern und die Mark Friuli angegriffen worden, „in ulro- 
que loco victi fugalique sunt.” Auf diese ersten Ansiedelungen bezieht sich 
wohl die Sage der Bauern bei Treviso, dafs Roland die altrömische Heer- 
strafse, wo sie sich an den Lagunen hinzieht, bewacht, und mit Meilen- 
steinen Truktafelspiel gespielt habe (Ü giuoco di trucco di terra. Filiasi 
V. 284). 

Ich gehe über auf die Sachsenkriege. 

Bei dem ersten Unternehmen im Jahre 772 konnten die allgemeinen 
Ausdrücke Einhards: „ingressus (Saxoniam) -depopulatus-(cuncta) Aeres- 
burgum cepit, idolum - Irmensul- evertit”, zu dem Irrthum Anlafs geben, ob- 
wohl sie ihn nicht enthalten, als sei die Irmensul in Eresburg, also in Stadt- 
berge selbst gewesen, was man so lange geglaubt hat. Der alte Annalist 
unterscheidet bei weitem sorgfältiger: Aeresburgum coepit, ad Ermensul 
usque pervenit et ipsum fanum destruxit, und mit Recht sucht die neuere For- 
schung (Clostermeier z. B. mit dem auch unser Jacob Grimm übereinstimmt) 
diesen heiligen Ort um 6 Stunden Weges tiefer im Osninggebirge. Bewährt 
es sich nun aber, dafs dem alten Chronisten überhaupt gröfsere Autorität 
zukommt, so möchte ich auch auf seine Erzählung, dafs man Gold und Silber 
da gefunden, eine Art von Tempelschatz, wie bei den Galliern in Tolosa, 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 425 


einigen Werth legen, und sie nicht, wie treffliche Männer geneigt scheinen, 
für eine sagenhafte Ausschmückung erklären. 

Was nun aber die entscheidenden Begebenheiten dieses grofsen Krie- 
ges betrifft, so hat man es von jeher wunderbar gefunden, dafs die beiden 
Schlachten, welche Einhard in der Vita als die einzigen bezeichnet, die 
darin vorgefallen, bei Detmold und an der Hase, im Jahr 783, in der Zeit 
einander so nahe liegen, und die zweite nur ein Paar Tage später ist als die 
erste. Trotz der ausdrücklichen Versicherung der Autoren, dafs die Fran- 
ken auch in der ersten einen unzweifelhaften Sieg erfochten, hat doch selbst 
Möser, da sich der König nach derselben nach Paderborn begab, annehmen 
zu dürfen geglaubt, man habe geschlagen, ohne etwas zu entscheiden. 
Spätere, wie Luden, haben sogar gemeint, Carl möge bei Detmold im 
Nachtheile geblieben sein. Ein ungenauer Ausdruck Einhards, den man 
urgirte, hat wohl hauptsächlich diese Vermuthungen veranlafst: wenn man 
aber den alten Chronisten ansieht, so müssen sie schwinden. Einhard folgt 
nur seiner einmal angenommenen Art und Weise, seinen Helden immer als 
überlegend und voraussehend zu schildern, wenn er sagt: „in Saxoniam 
duxit exercitum sicut dispositum habebat.” Von dieser Vorsorge aber findet 
sich in den alten Annalen nichts. Wie hätte auch Jemand denken sollen, 
dafs nach jener furchtbaren Hinrichtung, durch welche man alle Rebellen 
vernichtet zu haben meinte, sofort ein grofser Aufstand ausbrechen würde? 
dann würde ja eine so grausame Handlung unterblieben sein. Die Nachricht 
von dem Aufstand kam ohne Zweifel unerwartet. „Cum paucis Francis” 
sagt der alte Annalist von Carl, „ad T'heotmalli venit”; sei es nun, dafs er 
diese altheilige Stätte vor den Sachsen einnehmen wollte, oder dafs er schon 
erfahren hatte, sie seien dort; genug, als er anlangte, fand er sie noch in der 
Vorbereitung zu ihrer Aufstellung begriffen. Wohl liefse die Angabe Ein- 
hards, Carl habe im Voraus von ihren Vorbereitungen gehört, die Meinung 
zu, diese seien vollendet gewesen, als er anlangte. Die Worte der Annalen 
fordern eher die entgegengesetzte Annahme. Und gewifs, nicht die ganze 
Masse der Sachsen war dort schlachtbereit beisammen, sonst würde sie Carl 
mit den wenigen Franken nicht haben angreifen können, sondern nur ein 
Theil derselben, den er durch raschen Anfall in die Flucht jJagte: „Carolus 
et Franei solilo more super eos irruentes et Saxones terga verlentes” — 
welche Worte ächt sein dürften — „et Franci vietores extiterunt” — bei 


Philos.- histor. Kl. 1854. Hhh 


426 Rıneke: 


der Überlegenheit der Scara, francisca in den Waffen ist es so unglaub- 
lich nicht, dafs die Meisten von ihnen (und Viele waren ihrer immer, 
wenn auch nicht Unzählige, wie Einhard sagt) niedergemetzelt wur- 
den. Hienach dürfte man annehmen, dafs der Vorfall bei Detmold 
nicht ein förmlicher Kampf der grofsen Heere, sondern nur eine Über- 
raschung der sich in Verfassung setzenden sächsischen Völker durch das 
unmittelbare Kriegsgefolge des fränkischen Königswar. Dieser begab sich von 
da „cum vietoria venit” nach Paderborn, und hier versammelte er seinen 
Heerbann „ibi conjungens exercitum suum.” Dafs Einhard die ersten Worte 
auf seine Weise umsetzt: „cum ad Paderb. cum exercitu se recepisset”, hat 
eben Anlafs zu jenen Vermuthungen gegeben. Mit dem vereinigten Heerbann 
nun ging Carl den Sachsen entgegen, die sich indefs an der Hase vereinigt 
haben, man sieht nicht, in welcher Anzahl, und bringt ihnen die gröfsten Ver- 
luste bei. Ich denke, auf diese Weise bekommen die Dinge bessern Sinn und 
Zusammenhang; wir sehen auch mehr den Gang der Kriegführung und mili- 
tärische Zwecke. 

Halten wir uns, wie wir denn nach diesen Bemerkungen müssen, nun- 
mehr vorzugsweise an den alten Chronisten, so heben sich einige Schwierig- 
keiten, die bei dem Jahre 784 aufgestellt worden sind. 

Wenn Einhard bei diesem Jahre erzählt, der jüngere Carl, Sohn des 
Königs, sei durch den Dreingau ziehend mit einem sächsischen Heere zusam- 
men getroffen, und nachdem er dies geschlagen, zu seinem Vater an den 
Rhein gegangen, der dann selbst noch im Winter nach Sachsen vorgerückt; 
so glaubt Möser schlielsen zu dürfen, der Prinz habe wohl eine gewaltige 
Schlappe erlitten, die den Vater nöthigte, mitten im Winter aus Frankreich 
in Westphalen vorzurücken, und seine ganze Armee kantoniren zu lassen. 
Es ist schon sehr gewagt, dies an Einhard anzuknüpfen, der das Gegentheil 
ausdrücklich versichert; aber die Begebenheit wird auch ohne dies verständlich, 
wenn wir die Umstände etwas genauer erwägen, die der alte Annalist andeu- 
tet. Als sich der König von der niedern Weser durch Thüringen nach 
Ostphalen wendete, liefs er seinen Sohn mit einer Scara zurück, um die 
Westphalen zu beobachten; wie das auch Einhard verstand: „in MWestpha- 
laorum finibus sedere jussit” So wie der König entfernt ist, regt sich aber 
das so eben durchzogene Land aufs neue; „Westphalai” sagt der alte Chro- 
nist „voluerunt se congregare ad Lippiam,” sie versuchen es erst, sich zu- 


Zur Kritik fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 427 


sammenzuziehen. So wie der junge Fürst dies hört, geht er auf sie los, ohne 
Zweifel, ehe sie noch beisammen waren, denn sonst würde er ihnen mit einer 
Scara nothwendig haben unterliegen müssen, er begegnete ihnen im Dreingau, 
wo er sie schlägt. Einhard ist seiner Gewohnheit nach unbestimmter; er 
sagt: „cum ei iler agenli in pago Draigni- Saxonum occurrisset exercitus;” 
und das sieht freilich aus, als ob die Sachsen angegriffen hätten; — womit 
es sich aber der alten Quelle nach nicht so verhält. Ich versuche nicht 
alle Zweifel zu lösen, die bei der Betrachtung dieser Feldzüge sich erheben: 
dabei wird es immer bleiben, dafs die Empörung der Sachsen durch den 
Sieg des jungen Carl nicht gedämpft wurde; er war zu schwach um sie in 
Unterwerfung zu halten, ebendeshalb begab er sich zu seinem Vater nach 
Worms: hier ward aufs neue Rath gepflogen, und ein Winterfeldzug be- 
schlossen: „inito consilio cum Francis” Carl wollte anfangs sein Feldlager an 
dem Zusammenflufs der Werne und Weser nehmen, zog aber dann der 
Überschwemmungen wegen, Eresburg vor: von hier aus hielt er das Land 
mit Gewalt in Zaum. Bei Einhard heifst es sehr allgemein: „cuncta 
caedibus alque incendüs permiscendo; omnes-regiones ingenti clade ad- 
‚Feeisset.” Bezeichnender sind die Ausdrücke des alten Annalisten: 
„Saxones, qui rebelles fuerunt, depraedavit,)’ d. h. nicht Alle, sondern 
die, welche an der neuen Erhebung unmittelbaren Theil gehabt, deren 
Schlösser zerstörte er; er reinigte die Strafsen, so dafs Alle zu der öffent- 
lichen Versammlung in Paderborn kommen konnten; es versteht sich, auch 
die Sachsen, welche sich unterworfen hatten. Einhard, wie auch oben, hat 
zwar nur: „populi sui conventum”, aber wir haben das bestimmte Zeugnifs 
der alten Lorscher Annalen, dafs die Sachsen dabei waren: „placita habuit 
cum Francis et Saxonibus.” 

Eine Zusammenkunft, die vielleicht wichtiger war, als man glaubt. 
Wenn jemals, so dürfte hier eine Vereinbarung zwischen Carl und den West- 
phalen getroffen worden sein. In dem Jahre 784 hatte Carl bei seinem 
Zuge nach der Elbe eine Abkunft mit den Ostphalen zu Stande gebracht; 
der alte Annalist erwähnt ausdrücklich einer „conventio ibi facta” (ad Sca- 
hingi, in dem Lager bei Schöningen);, es könnte scheinen, als sei eine solche 
bei der jetzigen Zusammenkunft auch auf die Westphalen ausgedehnt wor- 
den. Allein, da es der Autor nicht wörtlich sagt, so dürfen wir es nicht auf 
eigne Hand annehmen. Schon genug, wenn die Sachsen auf der allgemeinen 


Hhh2 


428 Rıanke: 


Zusammenkunft erschienen. Sie wurden in das fränkische Reich aufgenom- 
men, der Zustand mufs wenigstens factisch erträglicher geworden sein. Noch 
in demselben Jahre unterwarfen sich Wittekind und Albio und nahmen die 
Taufe an. 

Auch über das spätere Verhältnifs der Sachsen ergiebt sich nun nach 
des ältern und ächten Quelle Einiges. 

Bei dem Jahre 789 erzählen die beiden Annalen einen grofsen Zug 
gegen die Slawen, der schon früher beabsichtigt war. Einhard, der seinen 
Helden, in dem er schon den Kaiser sieht, immer ganz selbständig auftreten 
läfst, z. B. auch 784 statt der Worte: inito consilio cum Francis, nichts weiter 
hat, als „congregato exercitu” läfst auch hier Alles von ihm ausschliefsend aus- 
gehen: er kann die Insolenz der Wilzen nicht länger ertragen, beschliefst, sie 
anzugreifen, bringt ein grofses Heer zusammen, zieht damit durch Sachsen 
(comparato ingenliexercitu Rhenum trajecit, inde per Saxoniam iter agens cum 
ad Albiam pervenisset etc.) Die ältern Annalen messen, wie überall, so auch 
hier den Nationen eine viel gröfsere, freiere Theilnahme bei: „Cum consilio 
Francorum et Saxonum perrexit.’” Nicht allein die Franken, sondern auch 
die Sachsen wurden gefragt. Bei dem Heere waren Franken und Sachsen; 
die Friesen kamen auch „cum quibusdam Francis” Genug, die Franken 
und Sachsen erscheinen in einer grofsen nationalen Vereinigung, zu Rath 
und That gleichberechtigt, — merkwürdig ist es, dafs wie die Friesen mit 
einem fränkischen Zusatz erschienen, dies Verhältnifs sich auch in dem süd- 
lichen Italien und in Baiern wiederholte. Dort bilden die Longobarden die 
Masse des Heeres, doch ist ein missus bei ihnen, una cum paucis Francis. 
So erschienen zur Hülfe der Baiern gegen die Avaren bei der Ips zwei Missi 
„cum aliquibus Francis.” Alles Dinge, die bei Einhard verschwinden, der 
nur die Einheit des Reiches im Auge hat, und Carl den Grofsen ansieht wie 
einen römischen Imperator. 

Bemerken wir noch, um wenigstens die wichtigeren Begebenheiten der 
früheren Zeit zu umfassen, was sich auf unserm Wege für die Verhältnisse zu 
Benevent und zu Baiern ergiebt, die auf das genaueste zusammenhängen. 

Schon bei der beneventanischen Angelegenheit, welche die erste ist, 
gehen unsere beiden Autoren ziemlich auseinander. 

Nach dem Annalisten bemerkt Carl mit Vergnügen, dafs er allenthal- 
ben Friede habe, und beschliefst nach Rom zu gehen, um an den Schwellen 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 429 


der Apostel zu beten, die italienischen Dinge zu ordnen und mit den Ge- 
sandten des Kaisers (das ist Constantinus VI. von Constantinopel, der damals 
mit Carls Tochter Rotaris verlobt war), eine Zusammenkunft zur Feststel- 
lung ihrer gegenseitigen Verhältnisse zu halten: de convenentüs eorum; alles 
sehr friedliche Gedanken, denen es entspricht, dafs eines Heeres gar nicht 
Erwähnung geschieht. 

Bei Einhard dagegen hält es der König für angemessen, jetzt seine 
lombardische Eroberung durch die Besitznahme von Benevent zu vollenden: 
wartet nicht lange, zieht auf der Stelle seine Truppen zusammen und geht 
mitten im Winter nach Italien, so rasch wie möglich nach Rom. 

Hören wir den Annalisten weiter, so langt, nachdem Carl ein Paar 
Tage bei dem Papst gewesen, der Sohn des Herzogs Arigis von Benevent 
an, mit reichen Geschenken und dem Versprechen der Unterthänigkeit von 
Seiten seines Vaters, der nur nicht wünsche, dafs der König nach Bene- 
vent komme. Allein der Papst, ‘der mit Arigis in Streit lag, und die frän- 
kischen Grofsen glauben] diesen Versicherungen nicht: sie fassen den Rath 
mit dem Könige — „consilium fecerunt cum supranominato rege Carolo,” 
nicht, wie es sonst gewöhnlich heifst, Carl fafst mit seinen Franken den 
Rath — dafs er nach Benevent gehen und die dortigen Angelegenheiten in 
feste Ordnung bringen solle. Es ist offenbar, dafs, dem alten Annalisten 
zufolge, der Kaiser, der an und für sich keine entscheidende Richtung da- 
hin hatte, eine solche erst in Rom erhielt. 

Ganz anders bei Einhard. Der König war schon in der Absicht ge- 
kommen, sich Benevents zu bemächtigen, und in Rom hat er diese Sache 
mit Papst und Grofsen bereits überlegt, als die Gesandten des Herzogs an- 
kommen. Aber der König nimmt auf diese Botschaft keine Rücksicht, nach 
eignem Ermessen: (longe aliter de rebus inchoatis faciendum sibi judicans) 
und rückt nach Capua vor. Bei ihm ist Alles eigner Beschlufs und Wille, 
die römische Einwirkung verschwindet. 

Und so erzählen die beiden Autoren nun weiter, jeder in seinem Sinne. 
Darüber stimmen sie überein, dafs Arigis seinem ältesten Sohn, den Carl zu- 
rückbehalten, nun auch den zweiten hinzugefügt, und noch mehr Geiseln 
versprochen, selbst aber zu kommen fortwährend verweigert habe. Hierauf 
aber zieht man nach dem alten Annalisten, in Betracht, dafs es nicht wohlgethan 
sein würde, das Land zu veröden, Bisthümer und Klöster zu zerstören; der 


430 RıAnke: 


König sieht es ein, mit seinen Grofsen und besonders der Geistlichkeit (una 
cum sacerdotibus vel ceteris oplimatibus) und beschliefst, sich mit dem Er- 
bieten zu begnügen; er rückt nicht weiter vor. Man fragt billig, warum 
nicht? Warum wird die Bemerkung, Bisthümer und Klöster möchten verwüstet 
werden, erst jetzt gemacht? Wahrscheinlich hatte Arigis noch so viel Kräfte, 
dafs er sich nicht auf Gnade und Ungnade zu ergeben brauchte: es hätte zu 
einem Kriege kommen müssen, der sehr verwüstend hätte werden können. 
Deshalb stand man von dem ursprünglichen Vorhaben ab. 

Bei Einhard dagegen langt der König mit einem sehr starken Heere 
an, wovon der Annalist nichts hat; er würde zum Kriege geschritten sein, 
aber der Herzog besänftigt ihn durch weise Nachgiebigkeit. Worin aber be- 
steht diese? Er giebt abermals Geiseln; was aber die Hauptsache betrifft, 
so leistet er nur sein früher angebotenes Versprechen. Der alte Annalist 
sagt oben: „omnes voluntates domini regis adimplere cupiebant.” Eginhard 
läfst den Herzog hier versprechen: „ad omnia, quae imperarentur, libenter 
obediturum.” Dafs die Geiseln nicht viel bedeuteten, zeigte sich bald: 
Arigis wollte sich eben zur Erneuerung des Kampfes rüsten, als er starb. 
Immerhin merkwürdige Abweichungen! Nach der älteren Erzählung denkt 
der König nicht auf Krieg; er wird in Rom dazu bestimmt; unternimmt 
ihn trotz.der Versprechungen, mit denen ihm der Gegner entgegenkommt, 
steht aber davon ab, um keine Verwüstungen zu veranlassen. Bei Einhard ist 
Alles des Königs eigner Entschlufs und eigenes Interesse. Ohne dafs er 
dem früheren Autor auch nur eine wesentliche Notiz hinzugefügt hätte, ist 
die ganze Auffassung verändert. 

In der Vita ist das selbst noch mehr der Falle Da nennt Einhard 
den Papst nicht einmal, und doch wissen wir aus dessen Briefen, wie wich- 
tig ihm diese Unternehmung gegen den infidelissimus Arighis, die nefandis- 
simi Beneventani war. Vielleicht war dessen Einflufs in einer Sache, die 
ihn so nahe anging, noch gröfser, als der alte Annalist sagt. Ich trage 
kein Bedenken, der alten Erzählung den Vorzug zu geben: sie ist naiver, 
gewährt mehr Einsicht in den Gang der Dinge und stimmt mit den Ur- 
kunden besser zusammen. 

Ähnlich verhält es sich mit den Erzählungen von der bairischen Unter- 
nehmung, bei der, obwohl dem König unendlich mehr darauf ankam, die 
geistliche Macht jedoch ebenfalls eine grofse Rolle spielte. 


Zur Kritik ‚Fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 431 


Schon im Jahre 757 hatte Thassilo auf die Reliquien von fünf grofsen 
Heiligen dem König Pippin und seinem Hause den Vasalleneid geleistet; im 
Jahre 781 hatte er denselben auf vereinigtes Verlangen des Papstes und des 
Königs wiederholt und Geiseln gegeben; aber eben so wenig das zweite wie 
das erste Mal war er eigentlich seinen Verpflichtungen nachgekommen; und 
als jetzt der König in Rom war, erschienen bairische Gesandte, um durch 
den Papst eine Aussöhnung mit ihm zu Stande zu bringen. Die Unterhand- 
lung ward — dem alten Chronisten zufolge — begonnen; da aber die bai- 
rischen Gesandten keine genügende Vollmacht hatten, gab der Papst die Ent- 
scheidung, dafs den Herzog das kirchliche Anathem treffen solle, wofern 
er nicht den Eid halte, den er geschworen: würde hiedurch veranlafst, dafs 
Carl ihn mit Krieg überziehe, so solle die Schuld von Mord und Brand, 
die da vorfallen könnten, auf den Herzog fallen und nicht auf den König. 

Der Annalist erzählt weiter: nach Deutschland zurückgekehrt habe Carl 
seine Vornehmen und Priester in Worms versammelt, ihnen berichtet, was in 
Rom vorgegangen war, und alsdann Thassilo auffordern lassen, zu erfüllen, 
wozu er verpflichtet sei und selbst vor ihn zu kommen. Thassilo verweigert 
dies, und hierauf überzieht ihn Carl mit dreifachem Kriegsheere (videns justitiam 
suam). Sobald die Heere an der bairischen Grenze erscheinen, zeigt sich auch, 
dafs die Baiern selbst von der Gerechtigkeit der Sache des Königs überzeugt sind 
„videns Thassilo, quod omnes Bajoarü plus essent fideles domno regi Carolo 
quam ei, et cognovisset jusliliam domni regis.” Thassilo mufs sich unterwer- 
fen: und kaum wagt er auf den Antrieb seiner Gemahlin davon abzuwei- 
chen, so wird er von seinen eignen Vasallen angeklagt, unter andern, er habe 
seinen Leuten gerathen, mit einer reservatio mentalis zu schwören. Unter 
denen, die ihn zum Tode verurtheilen, sitzen mit Franken, Longobarden und 
Sachsen auch die Baiern selbst. 

So erzählt der Annalist und es hat bei der Bedeutung des kirchlichen 
Einflusses in jener Zeit viel innere Wahrscheinlichkeit. Denn was hätte 
die Baiern von ihrem Herzog abwendig machen sollen, wenn nicht eben das 
Wort des Papstes? Die enge Verbindung zwischen König und Papst ergiebt 
sich aus den beneventanischen Vorgängen. 

Wenn es dennoch bisher nirgends unter diesem Gesichtspunkt erzählt 
worden ist, so rührt das ohne Zweifel auch daher, weil gleich Einhard sich 
bewogen fühlte, den kirchlichen Gesichtspunkt zurückzuschieben. 


432 RıAın&ke: 


Nach ihm sollte es scheinen, als habe das Anathem des Papstes nur 
den Gesandten, über die man erzürnt war, gegolten: „velut fallaces ac ‚frau- 
dulentos anathematis gladio statuit feriendos, si ab olim regi promissa fide 
discederent,” er erwähnt nicht, dafs man erst von Worms aus an Thassilo 
geschickt, durch dessen Weigerung sich überzeugt habe, im vollen Rechte 
zu sein, sondern er sagt: „ineunt consilium, ul experirelur, quid Thassilo de 
promissa sibi fidelitate facere vellet.” Er sagt endlich kein Wort davon, dafs 
auch die Baiern von der Gerechtigkeit der Sache des Königs und von der 
Gültigkeit der Eidesleistungen überzeugt seien, was der entscheidende Moment 
ist. Thassilo unterwirft sich, aber nur aus Furcht vor den Waffen. Bald 
darauf klagen ihn die Baiern nicht sowohl deshalb an, weil er der eidlichen 
Verpflichtung entschlüpfen wolle, sondern weil er auf den Rath seiner Ge- 
mahlin mit den Hunnen, d.i. den Avaren in Verbindung getreten sei. 

Und in der Vita ist diese Auffassung nur noch weiter ausgebildet. 

Was in den beiderlei Annalen erst zuletzt folgt, der Einflufs Liutber- 
ga’s und das Verständnifs mit den Hunnen, geht da voran. Der muthvolle 
König kann die Hartnäckigkeit Thassilo’s nicht ertragen, läfst von allen Sei- 
ten gegen ihn vorrücken, und dieser hält es nicht für nützlich, weder für sich 
selber noch für sein Volk, in seinem Vorhaben zu verharren und unterwirft 
sich. Der Krieg, der sehr gefährlich werden zu müssen geschienen, wird auf 
das rascheste beendigt. 

Des Papstes oder einer geistlichen Einwirkung wird mit keinem Worte 
gedacht: aber die alte Erzählung läfst in der That keinen Zweifel an derselben 
übrig. In Baiern, wo man oft eine gewisse Tendenz zur Unabhängigkeit 
mit geistlicher Hingebung gegen den römischen Stuhl zu vereinigen versucht 
hat, wird man sich vielleicht einmal überzeugen, dafs diese entscheidende 
Unterwerfung des Landes unter das fränkische Reich der Einwirkung von 
Rom, einem Ausspruche des Papstes zu danken ist. 

So istnun das Verhältnifs der einhardischen Darstellung zu der alten 


ginalen Erzählung. 


ori 
Sie ist leichter gefalst, besser stilisirt, übersichtlicher angeordnet, aber 
oberflächlicher, weniger charakteristisch, ungenauer. 
Für den historischen Gebrauch ist die alte Erzählung bei weitem vorzu- 
ziehen. Einhard, der sie in Schatten stellte und allgemeine Nachfolger fand, 


wie denn schon der annalistische Poeta Saxo im 9 Jahrhundert ihm nach- 


Zur Kritik ‚Fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 433 


folgt, und nicht dem alten Annalisten, hat nach meinem Dafürhalten bis auf 
den heutigen Tag zu manchem Irrthum Anlafs gegeben. 

Wäre Einhard aber für diese Zeit nun ganz zu beseitigen? Bringt er 
da gar nichts vor, was ihm einen eigenthümlichen Werth verleiht? 

In den Jahren, von denen wir handeln, finden sich besonders zwei 
bemerkenswerthe Zusätze, beide über unglückliche Ereignisse, die Schlacht 
am Süntel und die Niederlage in den Pyrenäen. Einhard gewinnt es über 
sich, was der alte Annalist nicht wohl vermag, erlittene Niederlagen zu be- 
kennen. 

Die Unfälle am Süntel im Jahre 782 sind bei dem alten Annalisten so 
dunkel und zweideutig erzählt, dafs man aus seinen Annahmen nichts weiter 
entnehmen könnte, als einen mit dem Blute bedeutender Männer erkauften 
Sieg. Einhard dagegen läfst sich über die Umstände der Schlacht und die 
Verluste, die dabei erlitten wurden, sehr ausführlich vernehmen. 

Die Darstellung von dem Zuge nach Spanien im Jahre 778, der 
zuletzt einen so unglücklichen Ausgang hatte, ist bei dem alten Annalisten 
an und für sich nicht ohne Verdienst. Er bezeichnet deutlicher, als die Spä- 
teren, dafs das Heer aus zwei Abtheilungen bestand, von denen die eine unter 
Carl selbst ihren Weg durch Navarra nahm und hauptsächlich Neustrier umfafst 
haben wird, denn die andere, bestehend aus Septimaniern, Burgundern, Austra- 
siern, Baiern und Lombarden vereinigte sich erst bei Saragossa mit ihm. Es ist 
nun wohl nichts wahrscheinlicher, als dafs sie sich auch für den Rückweg so 
von einander geschieden haben, wie dies z.B. bei dem Zug gegen die Avaren 
ausdrücklich erzählt wird. Die neustrische nordfranzösische Abtheilung also 
wird es gewesen sein, welche bei dem Rückzug über die Pyrenäen jenen 
unglücklichen Ueberfall erlitt. Der alte Annalist sagt jedoch kein Wort 
von demselben. Wir würden historisch nichts davon wissen, wenn Einhard 
nicht darüber berichtete. 

Auch in diesen Jahren hält er sich für die allgemeinen Begebenheiten 
an seine Urkunde: da wo er von derselben abweicht, thut er das in seiner 
alten Weise, ohne dafs viel Werth darauf zu legen wäre. Aufmerksamkeit 
aber und mich dünkt Glauben verdienen seine Einschaltungen. Beim Jahre 
782 knüpfen sie sich an den Ruhm des ripuarischen Grafen Theodorich, 


beim Jahr 778 an das Gedächtnifs der in den Pyrenäen umgekommenen Mit- 
Philos.-histor. Kl. 1854. Tii 


434 Range: 


glieder des königlichen Hofhaltes: man sieht, es sind Erinnerungen, welche 
sich mündlich fortgepflanzt hatten und so zu Einhards Kunde gekommen 
waren. Nur des letzteren Ereignisses gedenkt er auch in der Vita, fast in 
denselben Worten, wie in den Annalen: aber noch ausgeführter mit den 
Namen die dort fehlen. Überall, wo dieselbe Begebenheit in den alten, den 
einhardischen Annalen und der Vita vorkommt, erscheinen gleichsam drei 
verschiedene Stufen der Auffassung; die Vita stimmt mit den überarbeiteten 
Annalen dem Wesen nach zusammen, bildet aber deren A sicht weiter aus; 
hier fügt sie dem Zusatz derselben neue genauere Kunde hinzu. 

Bei dem alten Annalisten fällt nun zweierlei auf, einmal, was wir eben 
berührten, dafs er grofse Unglücksfälle verschweigt; auch von den innern 
Stürmen, den dann und wann auftauchenden Verschwörungen giebt er keine 
oder nur ungenügende Nachricht, — sodann aber, dafs er über das, was er 
berührt, ausnehmend gut unterrichtet ist. Ein Mönch, in seinem Kloster, 
konnte unmöglich die Dinge so genau erkunden, wie sie hier beschrieben sind; 
wir haben Kloster-Annalen dieses Landes, aus derselben Zeit, allein wie sehr 
sind sie verschieden! Sie berichten nur das ganz Allgemeine der auffallend- 
sten Thatsachen. Hier aber haben wir einen Autor vor uns, der die Züge der 
Heere, ihre Zusammensetzung und Führung, die einzelnen Waffenthaten, kurz, 
aber sicher angiebt, und der auch von den Unterhandlungen bis auf einen 
gewissen Grad zuverlässige Kenntnifs hat. Niemand konnte über die Unter- 
nehmung gegen Benevent und Baiern so gute Nachrichten mittheilen, der 
nicht dem Rath des Kaisers nahe stand. Diese beiden Eigenschaften zu- 
sammen, gute Kunde und grofse Zurückhaltung scheinen fast auf eine officielle 
Abfassung zu deuten, die aber freilich von einem Geistlichen herrühren 
müfste: jede Phrase bezeichnet einen solchen Es würde ein in den Weltge- 
schäften erfahrener, und mit dieser Thätigkeit vielleicht speziell beauftragter 
Geistlicher gewesen sein, der diese Notizen am Hofe selbst aufgesetzt hätte; 
in rohem Stil, wie ihn die Zeit, welche der Errichtung der Hofschule voran- 
ging, wohl erlaubte; ein Mann der alten Art und Weise, die sich hier durch 
die Nachwirkung der Ereignisse allein höher erhob als je zuvor. 

Nachher aber mufste die Historiographie in literarisch geschicktere 
Hände kommen, wie die Einhards waren, der die alten Annalen überarbei- 
tete und neue abfafste, wie es scheint, im Palast zu Aachen in eben den Jah- 
ren, von denen er handelte. 


Zur Kritik: fränkisch - deutscher Reichsannalisten. 435 

Jene erhalten dadurch eine nicht geringe Beglaubigung, dafs Einhard, 
was die Sache anbelangt, nur eine und die andere Einschaltung über ein 
paar einzelne merkwürdige Begebenheiten beizubringen hatte; sein vornehm- 
stes Bemühen war, ihnen eine den Fortschritten der lateinischen Schule ent- 
sprechende Form, eine der Idee des Imperiums in der er lebte würdigere 
Haltung zu geben. Durch die zweiten aber erwarb er sich erst ein wahres 
und eigenes Verdienst. 

Die Einhardischen Annalen sind unschätzbar, wo sie selbständig 
sind; für die letzten Jahre des 8'", für die ersten Jahrzehnde des 9 Jahr- 
hunderts sind sie unser wichtigstes Denkmal. Einhard, noch ein Schüler 
der 787 entstandenen Hofschule, gelangte erst gegen das Jahr 800 zu der 
Reife und Gediegenheit des Geistes, die dazu gehören, um historische Er- 
eignisse aufzufassen. 

In der Academie führte er den Namen Bezaleel, von dem Baumeister 
der Stiftshütte; er war der Vorsteher der Bauten und öffentlichen Arbeiten; 
eine Lage, die ihm ganz besonders Gelegenheit gab, mit dem König und Kai- 
ser zu verkehren, seine Persönlichkeit zu würdigen, seine Unternehmungen 
zu beobachten. 


Tii2 


436 Rınweke: 


II. 


Über die Annalen des Lambertus von Hersfeld. 


Die letzten Jahre der Minderjährigkeit und die ersten der Regierung 
Kaiser Heinrichs IV. bilden, wie man weifs, eine der entscheidenden Epochen 
in der Geschichte des deutschen Kaiserthums. Denn bis dahin war die 
Macht der deutschen Kaiser, in unaufhörlichem Kampf, kräftig behauptet 
und noch immer ausgebreitet worden. Wie Heinrich III. das Recht der 
Oberhoheit über die eben emporkommenden Könige von Castilien in An- 
spruch nahm, so erschienen bei seinem Nachfolger Gesandte der rurikingi- 
schen Grofsfürsten von Rufsland, um dessen Hülfe gegen Polen nachzu- 
suchen, und dagegen ein ähnliches Verhältnifs der Abhängigkeit in den For- 
men des Jahrhunderts einzuleiten, wie das, in welchem Polen selber stand. In 
den ersten Jahren Heinrichs IV. aber erhoben sich innere Gegensätze, und vor 
allem die Feindseligkeiten des Papstthums gegen das Kaiserthum, welche von 
den Kaisern nicht wieder bewältigt worden sind. Es giebt kein Reich in der 
Welt, welches eine so ununterbrochene Reihe kraftvoller und grofsgesinnter 
Männer an seiner Spitze gehabt hätte, wie das deutsche, noch anderthalb 
Jahrhunderte nach Heinrich IV.; aber zuletzt behielten doch ihre Gegner 
die Oberhand: nur noch als eine friedliche Autorität, ohne durchgreifende 
Macht im Innern, ohne Nachdruck nach Aufsen konnte sich das Kaiserthum 
behaupten. Gewils sind die Jahre, in denen die Umwandlung begründet 
wurde, die Gegensätze Wurzel schlugen, der Kampf begann, des Studiums 
der Historiker in hohem Grade würdig. 

Dabei aber stofsen wir von vorn herein auf eine grofse Schwierigkeit. 

Wir besitzen über diese Epoche zwei namhafte gleichzeitige Geschicht- 
schreiber: einen Cleriker Bruno, Freund und Vertrauten mehrerer in diese 
Begebenheiten verflochtenen Bischöfe, und den Mönch des Klosters Hersfeld, 
das recht im Mittelpunkt des Schauplatzes der deutschen Ereignisse lag, wo 
der Kaiser bei seinen Reisen häufig Wohnung nahm, Lambertus, früher ge- 
nannt von Aschaffenburg. Beide sind Männer von schriftstellerischem Talent 
und von Bildung: man sieht an ihnen, wie weit der Unterricht in den dama- 
ligen Schulen die Geister zu entwickeln vermochte. Bruno hat sich das 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 437 


Verdienst erworben, eine Anzahl von Briefen aufzubehalten, die ohne ihn 
wahrscheinlich verloren sein würden; sein urkundlicher Stoff aber macht 
ihn mit nichten trocken; er flicht allerlei kurzweilige Geschichten ein, 
die er auf das munterste erzählt, so dafs sie sich recht eigneten, an einem 
geistlichen Hofe, wie er denn sein Buch einem Bischof widmete, mit Ver- 
gnügen gehört zu werden: er ist soweit entfernt, das Anstöfsige zu vermei- 
den, dafs er es zu lieben scheint, er nennt die Sachen gern bei ihrem 
Namen; über seinen Hauptgegenstand, den Verlauf des sächsischen Krieges 
zeigt er sich sehr wohl unterrichtet. Lambertus theilt über einige Jahre, 
namentlich von 1073-1077, überaus schätzbare Nachrichten in einer Aus- 
führlichkeit, wie wir sie sonst selten finden, mit, in einer, wenn nicht durch- 
aus klassischen, doch überaus sorgfältigen Diction, in der jedes Wort erwo- 
gen ist. Einige seiner Erzählungen, wie die Beschreibung der Schlacht bei 
Hohenburg i. J. 1075, gehören zu dem Ausgearbeitetsten und Gelungensten, 
was die historische Litteratur des Mittelalters hervorgebracht hat. Der Ver- 
fasser hat Sinn für die Form, auch dem Geringfügigen weils er Würde zu 
geben, bei dem Bedenklichen den Anstand zu wahren. 

Diese beiden Autoren haben die Darstellung der Geschichtschreiber 
der späteren Zeit beherrscht. Noch in dem letzten ausführlichen und ver- 
dienstvollen Buche über diese Epoche ist Lambert beinahe vollständig und 
Bruno wo sich nur irgend thun liefs wiederholt. 

Nun aber tritt bei ihnen ein Bedenken ein, welches den Historiker, der 
nach einer selbständigen und sichern Auffassung strebt, überhaupt oft in 
Verlegenheit setzt. Man fühlt sich glücklich, wenn man aus gleichzei- 
tigen Autoren, die den Begebenheiten nahe standen, unmittelbare Beleh- 
rung schöpft, aber indem man sie zu benutzen sucht, empfindet man den 
Anhauch eines Geistes, der mit nichten der Geist reingeschichtlicher Mit- 
theilung ist. An und für sich kann es ja gar nicht anders sein, als dafs Män- 
ner von innerer Regsamkeit und von Theilnahme für die öffentlichen Dinge 
— und wie liefse sich ein Historiker ohne diese Eigenschaften denken? — 
in Zeiten von Wirren und Kampf sich der einen oder der andern Partei an- 
schliefsen. Denn wer hätte kaltes Blut genug, um sich zu den Ereignissen 
die er erlebt, blos betrachtend zu verhalten? Parteilos zu bleiben, scheint 
den Einen unmöglich, den Andern nicht einmal rathsam. Indem aber der 
Historiker Partei ergreift, so geschieht, dafs die Ansicht der Partei auf seine 


438 RıAank&ke: 


Darstellung Einflufs gewinnt: zuweilen hört man nicht so sehr den Historiker, 
als den Mann der Partei, oder die Partei selbst in einem ihrer Organe. 
Reine Anschauung des Objectiven, wahre Unparteilichkeit ist die reifste 
Frucht des historisch - gebildeten Geistes. Für gleichzeitige Geschichte ge- 
hört schon ein sehr ernster Wille dazu, um den Gegnern nur nicht geradezu 
Unrecht zu thun, um in ihnen nicht blos Feinde, sondern Menschen zu 
sehen, sittliche Gefühle und vernünftige Absichten bei ihnen vorauszusetzen, 
Zu allen Zeiten war das seltener als man glauben sollte. 

Auch unsere beiden Autoren haben mit Entschiedenheit Partei ergrif- 
fen, sie sind der eine wie der andre Gegner des Kaisers Heinrich, Anhänger 
seiner geistlichen und weltlichen Widersacher. Bruno macht kein Hehl 
daraus: er spricht einmal ausdrücklich von seiner Partei. Es sei mir erlaubt 
einige Worte über sein Verfahren der Untersuchung über Lambertus voraus- 
zuschicken. 

Eine der glänzendsten und grofsartigsten Gestalten, die aus dem deut- 
schen Bisthum überhaupt hervorgegangen sind, ist Erzbischof Adalbert von 
Bremen, ein Mann, in welchem sich die enge Vereinigung der bischöflichen 
Bestrebungen mit dem Kaiserthum, die bisher zur innern Bildung und äufsern 
Gröfse der Nation fast das Meiste beigetragen, noch einmal recht eigen dar- 
stell. Wenn es darauf ankam, den Norden, der eben durch die Verhält- 
nisse zu England zu einer gröfseren Selbständigkeit gediehen war, in kirch- 
licher Verbindung mit Deutschland zu halten, so gab es dazu kein anderes 
Mittel, als das Erzbisthum Bremen zu einer Art von nordischer Metro- 
pole, einem Patriarchat, dem andere Erzbischöfe sich unterordnen konn- 
ten, zu erweitern. Dafs Adalbert daran dachte, ein solches zu gründen, 
mag zugleich Ehrgeiz gewesen sein, aber welcher Ehrgeiz ist ich sage nicht 
verzeihlicher, sondern sogar wünschenswürdiger, für die Welt nützlicher, 
als ein solcher, der sich den grofsen allgemeinen Interessen widmet. Man 
sollte da nicht, alle Begriffe vermischend, von Eitelkeit reden. Eine Ver- 
bindung der dänischen und deutschen Hierarchie wäre auch für die Christia- 
nisirung der slavischen Gebiete, in welchen sich damals das Heidenthum 
wiederhergestellt hatte, sehr erwünscht gewesen. Aber der Erzbischof hatte 
sich mit den sächsischen Grofsen entzweit, indem er sein Gebiet von ihren 
Einwirkungen vollends loszureifsen suchte und den neubekehrten Slaven 
gröfsere Freiheiten vorbehielt, als sie ihnen zugesteben wollten; er hielt über- 


Zur Kritik ‚Jränkisch- deutscher Reichsannalisten. 439 


haupt die Tendenzen der salischen Monarchie aufrecht. Und so konnte er bei 
Bruno keine Gnade finden. Er erscheint demselben zugleich als ein Mann von 
lächerlichem geistlichen Hochmuth und als einer der servilsten Schmeichler 
und Verderber des jungen Königs. Wie wenig aber ist hiebei auf Bruno’s 
Erzählungen auch im Einzelnen zu bauen. Unter andern leitet er den Mangel, 
welcher in der Hofburg zuweilen eintrat, von der Üppigkeit und schlechten 
Wirthschaft Adelberts her, während wir doch wissen, dafs derselbe daher 
rührte, dafs es den mifsvergnügten sächsischen Grofsen nicht gefiel, die her- 
kömmlichen Lieferungen zu leisten. (') 

Das gröfste Aufsehen machte damals die Anklage eines der sächsischen 
Grofsen, des Herzogs Otto von Baiern, gebornen Grafen vonNordheim, dafs er 
den König Heinrich verrätherisch habe umbringen wollen. In den Altaichschen 
Annalen ist die Sache als begründet erzählt worden; man habe bei dem Schlaf- 
gemache des Königs Streit angefangen, um ihn, wenn er bei dem Lärmen 
aus seinem Gemache trete, zu tödten: ein Edelmann des Namens Egino sei 
bestimmt gewesen, den Schlag zu führen. Bei Lambertus erscheint schon 
eine entgegengesetzte Erzählung. Er nimmt an, die Anklage sei von einigen 
Gegnern Otto’s höchst ungerechter Weise gegen ihn erhoben worden, er weifs 
diese sogar zu nennen, und ihren unglücklichen Tod betrachtet er als einen 
Beweis der Unschuld seines Helden. Alles Maafs aber überschreitet Bruno; 
er versichert, der König selbst habe den Egino zu dieser Anklage angestiftet, 
ja ihn mit Geld gedungen, um sich Ötto’s zu entledigen. — Und in diesem 
Sinne behandelt er den fernern Verlauf dieser Angelegenheit. 

Seine ganze Erzählung von den Vorgängen auf der Harzburg ist in 
Gift und Galle getaucht. Aber nicht einmal er selbst hält, wie schon Stenzel 
bemerkt hat, die Beschuldigungen aufrecht, die er auf den König häuft. 
Nur in so fern möchte ihre Aufzählung einigen Werth haben, als sie zeigt, 
was man dem König zur Last legte, und was man auch in Rom als seine Ver- 
brechen ansah. Sie ist ein Manifest der Partei: die Jugend Heinrichs IV. so 
viel Tadel an ihr haften mag, wird man doch nach demselben nicht schildern 
wollen. Überhaupt aber könnte sich Niemand aus dem Berichte Bruno’s 
eine deutliche Vorstellung von dem Ursprung der Sachsenkriege bilden. Den 


(') Bruno: Cunctis ad cibum pertinentibus prae nimio luxu consumlis. 


Lambertus: consueta regi servitia mittere detrectabant. 


440 Rum ei: 


Anlafs der Empörung sieht er z. B. darin, dafs der König durch die Umzinge- 
lung seiner Besatzung in Lüneburg genöthigt worden sei, den Herzog Magnus 
loszulassen. Die Befreiung des Magnus war aber erst eme Folge der Em- 
pörung; sie geschah erst nach der Flucht Heinrichs in Hersfeld. Diese 
Flucht stellt Bruno auf seine Weise beinahe scherzhaft, ihre nächste Veran- 
lassung sehr unrichtig dar. Er läfst den König das Anrücken der Sachsen 
von der Harzburg aus bemerken; Heinrich befand sich aber damals in Goslar 
und ging erst später nach der Burg. Die Gesandten, die der König dann 
an die Sachsen sandte, waren andere, als Bruno angiebt; der Inhalt und 
Verlauf der Verhandlungen, welche sie pflogen, wie man aus Lambertus 
sieht, der hierüber sehr ausführlich ist, war ein andrer. 

Dem Herzog, Otto von Nordheim legt Bruno bei der ersten Zusam- 
menkunft der Sachsen eine Rede in den Mund, welche man in den meisten 
deutschen Geschichten wiederholt hat. Das Merkwürdigste ist die darin vor- 
kommende Entschuldigung des Aufstandes: der dem Könige geleistete Eid ver- 
pflichte nur so lange, als der König thue, was des Königs sei, wo nicht, so 
höre er auf König zu sein, man sei ihm keine Treue mehr schuldig. Ich 
weils nicht, ob dem sassischen Kriegsmann, der seine Gefährten zum Schlagen 
entflammen will, eine so sophistische und gefährliche Beschönigung seines 
Verfahrens mit Wahrscheinlichkeit zugeschrieben werden kann. Die ganze 
Zusammenkunft ist zweifelhaft: wie vielmehr diese Rede? Sie ist übrigens 
arm an Inhalt, nichts als eine wohl ausgearbeitete Schulübung. Ein Paar 
Stellen aus der Catilinarischen Verschwörung des Salustius (Catil. 16, 29) 
finden sich wörtlich darin wieder. (') Ich würde kein Wort daraus in eine 
Geschichte dieser Zeit aufzunehmen wagen. 

Um vieles ruhiger und zuverlässiger, bei weitem weniger leidenschaft- 
lich ist Lambertus, er diente uns eben, um Bruno zu berichtigen. Aber doch 
möchte auch er nicht überall Zustimmung verdienen, weder wo er mit ihm 
übereinstimmt noch selbst wo er sich gemäfsigter vernehmen läfst. Man hat 
vorlängst bemerkt, wie übertrieben es ist, wenn er, wie Bruno, erzählt, der 


(') Quae omnia numquid in vos fieri pa- Quae quousque tandem patiemini, fortissimi 
tiernini, fortissimi viri? Nonne emori per vir- wviri? Nonne emori per virlutem praestat, quam 
tutern praestat, quam vilam miseram et in- vilam miseram atque inhonestam, ubi alienae 


honestam, ubi illorum superbiae ludibrio fueritis, superbiae ludibrio fueritis, per dedecus amittere? 
per dedecus amittere? (Bruno, cap. 25) (Sall. Cat. cap. 16) 


Zur Kritik fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 441 


König habe Thüringer und Sachsen in Knechtschaft bringen, ihre Güter ein- 
ziehen, Oberdeutsche an ihrer Stelle einsetzen wollen; oder er habe alle Hü- 
gel und Berge in Sachsen mit Zwingburgen eingenommen, während er dann 
nur sechs zu nennen weils, die, eine einzige ausgenommen, alle in Thüringen 
liegen. Bei jenem Handel Egino’s übersieht auch Lambertus, dafs der Zwei- 
kampf, zu dem Otto sich selbst erboten hatte, ein uraltes, von dem Willen 
des Fürsten, nachdem die Sache einmal so weit gekommen, unabhängiges 
Rechtsmittel war. Der Fall ist dem ähnlich, der später zwischen Johann o.L. 
und Philipp August vorkam. Johann forderte sicheres Geleit, um zu kom- 
men und zu gehen: Philipp August antwortete, das hänge vom Ausgang des 
Rechtsverfahrens ab. 

Suchen wir uns überhaupt einen Begriff von dem Sinn und der Art 
dieses Autors zu bilden, so zeigt er sich vor allem von dem geistlichen Beruf 
des Klosterlebens durchdrungen; besonders da wird er warm und wahr, wo 
er von den Verirrungen des Clerus, dem Verfalle der klösterlichen Zucht 
und Sitte redet; er ist so durch und durch ein Verehrer des alten Mönchs- 
wesens, dessen Regeln man nur zu halten brauche, dafs er auch die Reformen 
desselben, die man damals versuchte, verwirft. 

Man unterscheidet seine Sinnesweise in dem sehr ausführlichen Be- 
richt, den er von der Pilgerfahrt einiger von grofsem Gefolge begleiteten 
deutschen Bischöfe nach dem heiligen Lande und von dem Angriffe giebt, 
den sie da von einer Schaar herumschweifender Arabiten zu bestehen hatten. 
Davon existirt noch eine kürzere, aber inhaltsvolle Beschreibung bei Marianus 
Scotus. In den Thatsachen stimmt Lambertus meistens mit Marianus über- 
ein: aber ganz verschieden ist ihre Auffassung. Das Ereignifs ist deswegen 
merkwürdig, weil es einen Übergang zwischen den Pilgerfahrten und den 
Kreuzzügen bildet. Bei Marianus erscheinen die kriegerischen Regungen 
in sehr bezeichnender Weise; Lambertus verwischt jedes ungeistliche Ele- 
ment. Er läfst die Christen darum in Nachtheil gerathen, weil sie Beden- 
ken tragen, ihr Leben, das Gott geweiht sei, mit den Waffen zu verthei- 
digen: später, als sie sich dennoch wehren müssen, halten sie es drei Tage. 
lang aus, ohne zu essen, zu trinken oder zu schlafen: wenn sie sich endlich 
entschliefsen zu capituliren, so thun sie das nur deshalb, weil es nicht recht 
sei, dafs sie sich mehr auf ihre Waffen, als auf Gott verlassen. 

Und diese mönchische Weltansicht mischt er nun allenthalben ein. 


Philos. -hisior. Kl. 1854. Kkk 


442 Rıanee: 


Es ist allgemein bekannt, dafs damals der Gegensatz zwischen dem Kö- 
nig und einigen ihm widerstrebenden Bischöfen zunächst zu städtischen Bewe- 
gungen in Worms und Göln führte, welche die Grundlage der städtischen 
Freiheit geworden sind. Von dem Aufruhr in Cöln, der sich eben gegen den 
Führer der geistlichen Partei, Anno richtet, spricht Lambertus mit Abschen. 
Nachmittags, sagt er, als die Aufwallung der Bürger durch ihre Trunkenheit 
angeschwollen, sei Alles nach dem Hofe des Erzbischofs gestürzt, der eben 
mit seinen Freunden Mittagsmahl hielt; man habe Steine auf ihn geworfen, 
Geschosse gegen ihn geschleudert, Einige seien getödtet, die Übrigen ver- 
jagt worden. „Da,” fügt er hinzu, „haben dann sehr Viele (gquam plurimi) 
den Anstifter solcher Wuth, den Satan, vor dem rasenden Volke einher- 
schreiten sehen, mit Helm und Panzer gewappnet, mit feurig blitzendem 
Dolche. Indem die Thore auf das von ihm gegebene Zeichen gesprengt 
wurden, ist er aus den Augen der Nachdringenden verschwunden.” 

Geschehe es bewufst oder unbewufst, man wird ihn überall parteiisch 
finden, wo seine Standes-Sympathien verletzt werden. Bei der Erzählung 
von dem Lärmen z. B., der zwischen den Leuten des Bischofs von Hildes- 
heim und des Abtes von Fulda, welche über ihren Vorrang streitig waren, 
Pfingsten 1063, in der Kirche zu Goslar ausbrach, wirft er die ganze Schuld 
auf den Bischof, obwohl er selbst bemerkt, dafs auch der Abt bewaffnete 
Leute herbeigeführt und sich zu Gewaltsamkeiten gerüstet hatte. Unpar- 
teiisch wird er erst, wie der Abt und die Mönche in Streit gerathen: da 
macht er beiden Vorwürfe. 

Nun gab es aber ein Interesse, in welchem sein Abt und sein Kloster 
unmittelbar mit dem König zusammenstielsen. Die Zehnten waren in Thü- 
ringen vor Alters in mildester Form eingeführt und den grofsen Abteien von 
Fulda und von Hersfeld zugewiesen worden. Schon längst hatten die Erz- 
bischöfe von Mainz diefs als eine Beeinträchtigung ihrer Diöcesanrechte an- 
gesehen und die Zehnten in vollem Umfang für sich selber in Anspruch ge- 
nommen; der damalige Erzbischof Siegfried trieb die Sache eifriger als je ein 
Andrer. Er hatte dabei, wie sich denken läfst, so die beiden Äbte, wie den 
thüringischen Adel gegen sich. Der König aber erklärte sich für ihn, wie 
es denn das im Reiche Herkömmliche war, und nöthigte die Äbte, hier und da 
ein Drittheil, meistens aber die Hälfte ihrer Zehnten abzutreten. Ein Ver- 
lust, der sie in der That sehr hart betraf und den sie nicht verschmerzen 


Zur Kritik Fränkisch -deutscher Reichsannalisten. 443 


konnten. Sie sahen in dem König ihren bittersten Feind, in seinem Ver- 
fahren ein schweres Unrecht. 

Und dazu kamen nun die grofsen Fragen zwischen Kirche und Staat. 
Wenn Papst und Kaiser sich entzweiten, so mochten die mächtigen Bischöfe 
zweifeln, welche Partei sie ergreifen sollten: leicht neigten sie sich zu dem 
König, von dem ihre weltliche Macht sich herschrieb und der ihnen auch 
dem Römischen Stuhle gegenüber eine gewisse Selbständigkeit verschaffte; 
die Mönche dagegen standen dem Papste näher, der ihnen hinwieder einen 
Rückhalt gegen die bischöfliche Gewalt verlieh. In Gregor VII, welcher 
sich als Reformator der Weltgeistlichkeit aufstellte, und mehrere dem Kloster- 
leben eigne Besonderheiten auf dieselbe übertrug, sahen die Mönche den 
Vorfechter ihrer Prinzipien. Gerade die Frömmsten waren ihm am meisten 
ergeben: man weils, wie ihre Bufspredigten das Volk für seine Neuerungen 
entflammten. Lambertus gehört zu seinen wärmsten Bewunderern. 

Eben so heftig aber hafst er den König als den Feind des Papstes 
und zugleich den Feind seines Klosters, aus tiefer mönchischer Frömmigkeit 
und sehr erklärlicher Theilnahme für die besondere klösterliche Genossen- 
schaft der er angehört. Über die Gegner des Königs, Rudolf, Berthold, 
Otto und Andere, drückt er sich mit einer Vorsicht aus, die selbst bei einem 
Tadel noch eine Ausflucht gestattet: sein Buch ist mit dazu angelegt, um 
die Wahl eines Gegenkönigs zu rechtfertigen: für Heinrich hat er nie ein 
Wort der Entschuldigung. Was er an Adalbert, dem Freunde des Königs 
tadelt, seine Theilnahme an der Ausübung der höchsten Gewalt, lobt er an 
Anno, ihrem Widersacher. Ich denke nicht, dafs Jemand das Buch lesen 
kann, ohne diesen Parteigesichtspunet durchzufühlen: bei aller Bewunderung 
für die schriftstellerischen Gaben des Lambertus habe ich es doch nie ohne 
eine gedrückte Stimmung aus der Hand gelegt. 

Es ist aber nicht genug, das im Allgemeinen wahrzunehmen und aus- 
zusprechen; ich will daran gehn, die Glaubwürdigkeit des Lambertus in eini- 
gen Hauptmomenten seiner Erzählung näher zu prüfen: besonders in Bezug 
auf die geistlichen Verhältnisse, welche die entscheidenden sind. 

1. Eine in alle Geschichtsbücher übergegangene Erzählung ist es, 
dafs König Heinrich IV., der sich, erst neunzehn Jahre alt, von der Gemah- 
lin, die man ihm in frühester Jugend gegeben hatte, wieder zu scheiden be- 
absichtigte, den Erzbischof Siegfried von Mainz zur Beförderung seines Vor- 


Kkk2 


444 RAne&ke: 


habens durch das Versprechen bewogen habe, ihm bei jenem Anspruch auf 
die Thüringer Zehnten zu helfen. So erzählt Lambertus. Er versichert 
sogar, dafs der König mit seiner Absicht erst dann hervorgetreten sei, nach- 
dem er den Pact mit dem Erzbischof geschlossen habe (Pactione utrimque 
firmata Rex ad publicum refert. a. 1069, p. 174). Man verwundert sich 
doch, wenn man, nachdem man dies gelesen und angenommen hat, auf ein 
Schreiben desselben Erzbischofs Siegfried an den Papst Alexander II. stöfst, 
worin er sich mit äufserstem Widerwillen über die Absicht des Königs aus- 
spricht. Er versichert, mit Beistimmung der anwesenden Magnaten, durch 
das Unerhörte der Sache erschreckt, habe er ihm ins Angesicht widersprochen 
(F elut monstro attonili in ‚Faciem ei restilimus). Der nichtswürdigen Gründe, 
die der König angegeben, gedenkt er mit Wegwerfung und ersucht den Papst 
um sein Urtheil in der Sache: aufgefordert, sie in einer Synode zu entscheiden, 
wolle er doch auch diefs ohne die päpstliche Autorität nicht thun; halte der 
Papst eine Synode für rathsam, so möge er Bevollmächtigte zur Untersuchung 
und Entscheidung herüberschicken. (1) Unmöglich läfst sich dies Schrei- 
ben mit jener Erzählung vereinigen. Der nämliche Mann, von dem Lambertus 
wissen will, dafser den König in seinem Vorhaben bestärkt habe, stellt dies dem 
Papst als das Unerhörteste vor, das seit Jahrhunderten in der Christenheit vor- 
gekommen sei. Es ist wohl gemeint worden, der Bischof habe ein doppeltes 
Spiel gespielt: allein wohin hätte ihn diefs führen können? Nicht durch ein 
blofses Versprechen, nur durch die Erfüllung desselben konnte er den 
König bewegen, ihm in seiner Sache, deren Entscheidung noch bevorstand, 
behülflich zu sein. Er würde sich diefs dadurch schwer oder unmöglich ge- 
macht haben, dafs er die päpstliche Autorität anrief, selbst für eine deutsche 
Synode. . Und soviel geht doch aus dem Actenstück hervor, dafs der Bischof 
die Sendung des Legaten geforderthat: aber Lambertus bezeichnet sie als unvor- 
hergesehen, unerwartet; er will sogar wissen, der Legat habe dem Erzbischof 
mit der päpstlichen Ahndung gedroht, weil er ein so schnödes Vorhaben be- 
günstige. Mich dünkt, es ist offenbar, dafs Lambertus über die Sache nicht 
gehörig unterrichtet war. Er erzählt sie wie sie in seinem Kloster erzählt 


(') De latere vestro personas cum scriptis vestrae auctorilatis ad examen et judicium 
tantae rei. mittere dignemini. (Sigfr. Episc. Mogunt ep. ad Alexandr. II. in Mansi’s Samm- 
lung der Concilien, Vol. XIX, pag. 1078). 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 445 


werden mochte. Von dem König versichert er, er habe sich wiewohl höchst 
ungern, in die Nothwendigkeit gefunden, seine Gemahlin zu behalten, mit 
dem Beschlufs jedoch, sie nicht als seine Gemahlin zu behandeln (sic eam 
habere quasi non haberet). Sehr unbefangen, in der That. Beim Jahr 
4071 berichtet er selbst, dafs die Königin mit einem Sohne niedergekom- 
men sei. Die Anwandlungen des Königs beruhten, wenn das Wort erlaubt 
ist, auf der ungezogenen Laune eines jungen Menschen. Erst nach jenem 
Scheidungsversuch hat er seine Ehe vollzogen und ist in derselben sehr 
glücklich gewesen. 

2. Bei einer anderen geistlichen Verhandlung innerhalb Deutschlands, 
deren Lambertus gedenkt, können wir seine Angaben mit einer urkundlichen 
Darstellung, die darüber aufbehalten worden ist, vergleichen. Ein von dem Kai- 
ser für Kostnitz ernannter Bischof ward von dem dortigen Kapitelzurückgewie- 
sen, (a.1071.p.184 ff.) weil diefs in der Art seiner Einsetzung das Verbrechen 
der Simonie zu erkennen meinte. Der Papst, von beiden Seiten angegangen, 
beauftragte den Erzbischof von Mainz mit der Untersuchung, und dieser be- 
rief dazu eine Synode, bei welcher sich auch der König einfand. Lambertus 
erzählt nun, Heinrich habe sich an dem bestimmten Tage neben den Mit- 
gliedern der Synode niedergelassen und die gröfste Mühe angewandt, die 
gegen den von ihm Ernannten erhobenen Einwendungen zu widerlegen, oder 
mit listiger Ausflucht zu schwächen; aber auch harte Worte habe er nicht 
gespart, und die ganze Majestät seiner Würde in dieser Sache eingesetzt: 
damit sei der erste und zweite Tag hingegangen; zuletzt aber seien die Ver- 
gehungen des Angeklagten bewiesen worden (probatis eriminibus), und der 
König habe den bischöflichen Stab von ihm zurückgenommen. Über diese 
Synode nun existirt ein amtlicher, damals sogleich abgefafster und in dem 
Archiv von Mainz niedergelegter Bericht. Aus dem aber ergiebt sich, dafs der 
König die beiden ersten Tage hindurch an den Sitzungen persönlich nicht Theil 
genommen hat. Wohl suchte er durch Andere für seinen Bischof zu wirken, 
so dafs die Prälaten sich bewogen fühlten, ihm, dem Fürsten selbst, Vor- 
stellungen zu machen. In dem amtlichen Bericht wird ausdrücklich ver- 
sichert, der König habe bei der Audienz keinerlei Unwillen blicken lassen, 
keine verletzende Antwort gegeben; er habe nur bemerkt, dafs, wenn einer 
seiner Diener sich seine Verwendung habe bezahlen lassen, er davon nichts 
wisse, von seiner Hand schüttle er Alles ab, was Habsucht heifsen könne; 


446 RıAnkKe: 


wenn sich der Angeklagte nicht rechtfertige, so wolle er, der König, dem 
Laufe der Gerechtigkeit nicht widerstreben. Hierauf erst begiebt sich der 
König einmal in die Synode; die Parteien werden gehört, doch kommt es 
zu keiner Entscheidung. Die Bischöfe selbst sind erstaunt, dafs der Ange- 
klagte den anderen Tag sich freiwillig einstellt, um Ring und Stab dem König 
zurückzugeben. Wie ganz anders erscheint Heinrich IV. in dem officiellen Be- 
richte, als bei Lambertus! dort auch in seiner Nachgiebigkeit entschlossen, 
natürlich und ehrfurchtsvoll, bei Lambertus unnachgiebig, listig, fast hinter- 
listig: denn zuletzt verspricht er noch dem zurückgetretenen Bischof, ihn 
bei der nächsten Gelegenheit schadlos zu halten. Ich glaube nicht, dafs hier 
ein Zweifel über die gröfsere Zuverlässigkeit obwalten kann. Mit welchem 
Anschein wollte man den amtlichen Bericht der geflissentlichen Lüge zeihen ? 
Aber von Lambertus ist es klar, dafs er über die Thatsachen keine ge- 
naue Kunde hat, was sogar als ein Beweis seiner subjectiven Ehrlichkeit 
angesehen werden dürfte. Überhaupt ist seine Auffassung von vorn herein 
irrig. Er läfst die Untersuchung von dem Papst allein ausgehen, der sie mit 
starker Mahnung erzwingt; nach dem officiellen Bericht versagt der Erzbischof 
schon von selbst dem Gewählten die Consecration, weil er wegen seines Le- 
bens berüchtigt ist. Von der Selbständigkeit einer deutschen Kirche, Rom 
gegenüber, hatte man in seinem Kloster keinen Begriff. 

3. Gehen wir nun einen Schritt weiter, zu den Verwickelungen mit 
Rom, bei denen Lambertus ein so grofses Ansehen geniefst, dafs seine Be- 
richte in die Coneiliensammlungen aufgenommen worden sind. Gleich bei 
dem ersten Schritte in der Geschichte der Verhältnisse zwischen Gregor VII. 
und Heinrich IV. aber gerathen wir in Verlegenheit. Lambertus erzählt 
(p- 194): bei der Nachricht, dafs Hildebrand zum Papst gewählt worden sei, 
habe der König auf den Antrag der durch diese Wahl erschreckten deutschen 
Bischöfe, denn diese sind nach seinem Sprachgebrauch die episcopi Galliarum, 
den Grafen Eberhard von Nellenburg nach Rom geschickt, um die römischen 
Grofsen (Romanos proceres) darüber zur Rede zu stellen, dafs man ihn bei 
der Wahl nicht gefragt habe, und den neuen Papst wissen lassen, dafs er dem 
König genugthun oder abdanken müsse. Wenigstens gut unterrichtet wäre der 
König über die Römischen Zustände dann nicht gewesen: denn von einem An- 
theil der Proceres war bei dieser Erhebung nicht die Rede; sie war durch eine 
tumultuarische Bewegung des Volkes geschehen. Bei Lambertus nun ereifert 


Zur Kritik ‚Jränkisch-deutscher Reichsannalisten. 447 


sich Papst Hildebrand nicht etwa über diese Anmuthung: nein, er antwortet 
höchst demüthig, er werde sich nicht weihen lassen, bis er wisse, dafs sowohl 
der König als die deutschen Fürsten in seine Wahl einwilligen. Wie, der 
stolze Papst soll nicht allein dem König, sondern den deutschen Fürsten das 
Recht zugeschrieben haben, seine Wahl für ungültig zu erklären! Man er- 
kennt Hildebrand, wie er als Archidiaconus der römischen Kirche gewesen 
war, geschweige denn, wie er dann als Papst wurde, in dieser allen seinen 
Ideen widersprechenden Gefügigkeit nicht wieder. Lambertus versichert 
sogar, erst als der Papst die Einwilligung des Königs erfahren, habe er sich 
weihen lassen. Es ist nicht ein blofser Irrthum in dem Datum, wenn der 
Autor die Weihe Gregors erst im Februar 1074 geschehen läfst — die 
Wahl hatte am 22. April 1073 stattgefunden — sondern er bedarf einen so 
langen Zeitraum zu allen den Incidentien, die er voraussetzt: der Ankunft 
der Nachricht, dem Einreder der Bischöfe, der Abordnung des Gesandten, 
der Verhandlung desselben in Rom, der Botschaft hierüber nach Deutsch- 
land, der Rückantwort des Königs, gegen den indessen der sächsische Krieg 
losgebrochen war. In der That aber ist der Papst schon zwei Monat nach 
seiner Wahl geweiht worden, den 29. Juni. Bonizo versichert, der König 
habe auf der Stelle den Bischof Gregor von Vercelli nach Rom geschickt 
und die Wahl bestätigt; dieser, sowie die Kaiserin Agnes, die Mutter des 
Königs, habe der Weihe des Papstes beigewohnt (liber ad amicum, p. 811). 
Von Eberhard von Nellenburg weifs er so wenig, wie Lambert von dem Bi- 
schof von Vercelli. Vielleicht würde man zu weit gehen, die Sendung Eber- 
hards gänzlich in Abrede zu stellen, aber Aufträge, wie die, von welchen 
Lambertus wissen will, kann er nicht gehabt, noch vollzogen, die Antworten, 
die derselbe ihn empfangen läfst, nicht empfangen haben. Aus den Briefen 
Gregors VII. sehen wir, dafs er sich vom Augenblick seiner Wahl an als 
vollkommen berechtigt ansah; in einem derselben, bereits vom 6. Mai des 
ersten Jahres, spricht er seinen Entschlufs aus, dem König mit dem Schwert 
zu begegnen, wenn derselbe den kirchlichen Anordnungen widerstrebe. Wie 
sollte er sein Recht und seine Autorität von der Genehmigung des näm- 
lichen Fürsten abhängig gemacht haben? Aus der Erzählung des Lambertus 
sehen wir nur, dafs es in Deutschland Leute gab, die dem Papst eine Mäfsi- 
gung und Demuth zuschrieben, welche ferne von ihm war. 


448 RAnkKke: 


4. Der damals zwischen dem Römischen Stuhl und dem König ob- 
waltende Streit beruhte darauf, dafs der Vorgänger Gregors, Alexander H., 
unmittelbar vor seinem Tode in der gewohnten Fasten-Synode zu Rom einige 
Räthe des Königs, welche an dem Verkauf der geistlichen Stellen Antheil 
nahmen, von der Kirchengemeinschaft ausschlofs, der König aber diese Ex- 
communication nicht anerkannte, und die Gebannten in seinem Rathe be- 
hielt. Es ist bemerkenswerth, dafs die Excommunication von der Kaiserin 
Agnes angerathen worden war; diese Fürstin der es am Herzen lag, ihren 
Sohn mit der Kirche zu versöhnen, übernahm es selbst, nach Deutschland 
hinüberzugehen, um im Verein mit päpstlichen Gesandten den König zur 
Unterwerfung unter die kirchlichen Satzungen zu vermögen. Lambertus 
rechnet (p. 215) sie förmlich zu den Gesandten (legatis apostolicae sedis: 
erant aulem hi: mater ejus imperatrix): nach ihm aber weigerten sie sich mit 
dem König in Unterhandlung zu treten, bevor er sich nicht wegen des Verkaufes 
geistlicher Stellen reuig zeige, und von ihnen selbst vom Anathema wieder los- 
gesprochen werde (nec cum rege sermonem communicare consenserunt, donec 
— per judieium eorum anathemate absolveretur). Eine seltsame Gesandtschaft 
fürwahr, welche sich weigert, mit eben demjenigen zu verkehren, den sie um- 
stimmen soll. Bonizo, der meistens gut unterrichtet ist, versichert dagegen, 
viele Tage hindurch habe der König das strafende Wort der Gesandten anhören 
müssen — cum per multos dies sermonem correctionis quotidie ab üs audi- 
ret —;, der Papst selbst lobt den König wegen der guten Aufnahme seiner 
Gesandten (legatis nostris benevolum tractabilemque praebuisti 7. Dez. 1070 
Mansi XX, 148.) Ohne Zweifel hat der König mit den Gesandten verkehrt 
und verhandelt. So weit war es überhaupt nicht, dafs Heinrich damals 
schon einer Absolution bedurft hätte; die Sache sollte erst untersucht wer- 
den. Ich weils nicht, ob es nicht besser gewesen wäre, sie einem deutschen 
Concilium vorzulegen, — was die Legaten beantragten, und der König, nach 
Lambertus, der ihm nur wieder verwerfliche Gründe beimifst, gewünscht 
zu haben scheint, — aber die deutschen Bischöfe wollten nicht einführen 
lassen, dafs päpstliche Legaten in Deutschland Coneilien halten dürften, was 
den Vorrechten des Stuhles von Mainz zuwiderlaufen würde. Auch ohne 
diefs überredeten die Mutter und die Gesandten den König, die Excommu- 
nicirten aus seiner Nähe zu entfernen (familiares quos Alexander excommu- 
nicaveralt, a suo prohibuit colloguio. Bonizo.) er nahm die anstöfsig gewor- 


Zur Kritik frünkisch-deutscher Reichsannalisten. 449 


denen Bischöfe nicht unbedingt in seinen Schutz. Nicht alle Schwierigkeiten 
wurden beseitigt, aber der Papst war doch mit dem was geschah höchlich 
zufrieden: er dankt der Kaiserin Mutter für die Mühe, die sie sich gegeben 
Kirche und Reich mit einander zu vereinigen, und schliefst den König, wie 
er ihm selbst meldet, wieder in sein Gebet bei der Messe ein. Bei Lam- 
bertus, der die Sache unausgetragen nach Rom verweisen läfst, sieht es aus, 
als habe Heinrich fortwährend unter der Gefahr einer formellen Verdammung 
gelebt, aber die Urkunden zeigen unwidersprechlich, dafs die Sache anders 
stand; der König war damals mit dem Papste wieder ausgesöhnt. 

5. Mit den Begebenheiten des sächsischen Krieges vollauf beschäftigt, 
versäumt Lambertus lange Zeit der Irrungen zwischen König und Papst zu 
gedenken: erst beim Jahre 1076 kommt er auf dieselben zurück. 

In Goslar, erzählt er, seien im Anfang des Jahres päpstliche Gesandte 
erschienen, um den König vor die in der zweiten Woche der nächsten Fasten 
bevorstehende Synode vorzuladen, damit er sich dort wegen der Verbrechen, 
die man ihm Schuld gebe, vertheidige: sollte er nicht erscheinen, so würde 
unverzüglich, an demselben Tag, das Anathem über ihn ausgesprochen wer- 
den: der König habe die Gesandten mit Schimpf von sich gewiesen und 
die Geistlichen des Reiches sofort zu einer Zusammenkunft nach Worms be- 
schieden. Es wird auffallen und vielleicht verwegen erscheinen, wenn ich 
die mit so vieler Bestimmtheit vorgetragene Erzählung Lamberts bestreite 
und das Factum selbst, dafs der König von dem Papste vorgeladen worden 
sei, in Zweitel ziehe. Meine Gründe sind folgende. Ein Schreiben des Pap- 
stes vom 8. Jan. 1076 liegt vor, worin er dem König über seinen erneuerten 
Umgang mit den Excommunieirten, sowie über feindselige Schritte, die er 
sich in Italien erlaubt habe, Vorwürfe macht und ihn in heftigen Worten zur 
Unterwerfung ermahnt, davon aber schweigt er, dafs er den König vor eine 
römische Synode lade oder geladen habe. Den Gesandten, die diesen 
Brief überbrachten, hatte Gregor noch einige mündliche Aufträge gegeben, 
die wir aus einem späteren Schreiben kennen lernen: von einer Vorladung 
war dabei nicht die Rede. Bertholdus, dessen Nachrichten beachtens- 
werth sind, weil er die Actenstücke kennen zu lernen Gelegenheit hatte, 
weils von dieser Vorladung nichts. DBernold von Constanz, der an dem 
Urkundlichen weniger festhält, läfst den König mit der Excommunication 
auf einer Römischen Synode, wenn er sich nicht bessere, bedrohen, von 

Philos.- histor. Kl. 1854. L1l 


450 RıncKe: 


einer Vorladung aber zur Verantwortung schweigt auch er. In den Regi- 
stern der päpstlichen Briefe endlich erscheint unter dem 7. Dec. die Vorla- 
dung des Erzbischof Thedald zu Mailand zu dieser Synode, die da in die erste 
Woche der Fasten gesetzt wird, aber keine des Königs. 

Wie liefse sich denken, dafs ein so wichtiger auffallender Act allent- 
halben mit Stillschweigen bedeckt würde, wenn er vorgekommen wäre? Man 
dürfte sagen, er werde durch die Folgen die er hatte erwiesen. Denn wenn 
die Vorladung nicht Statt fand, warum hätte der König jene Synode nach 
Worms berufen, von welcher der Bruch zwischen beiden Gewalten eigent- 
lich ausgegangen ist‘ 

Um diese Handlung zu verstehen, müssen wir uns die Lage des Mo- 
ments näher vergegenwärtigen. 

Im vorhergegangenen Sommer hatte der König neue Unterhandlungen 
mit dem Papst angeknüpft und zwar im tiefsten Geheimnifs, weil ihr gegen- 
seitiges Einverständnifs den deutschen Fürsten widerwärtig sein werde. Der 
Papst war darauf eingegangen, er hatte selbst seine Hülfe gegen die Wider- 
spenstigen hoffen lassen , plötzlich aber hatte Heinrich Alles abgebrochen. Es 
scheint, als habe er nach seinem Siege über die Sachsen sich geschmeichelt, 
noch über beide zu triumphiren, den Papst und die Fürsten, während der 
Papst sich mit der Herstellung des kirchlichen Gehorsams von Seiten des 
König begnügt hätte. In dem Abbrechen der Verhandlungen sah der Papst 
eine Nichtachtung, die ihn ergrimmte. Dazu kamen aber die allezeit für die 
Päpste sehr empfindlichen italienischen Händel. In Mailand namentlich lag die 
kaiserliche Partei mit der päpstlichen in heftigem Kampf; damals nun erfocht 
die letztere mit Hülfe des Volkes, welches die Freiheit der Kirche des heil. 
Ambrosius gegen die Fahne von S. Peter behauptete einen Sieg; ein kaiser- 
lich gesinnter Erzbischof, Thedaldo, trat ein, zum gröfsten Verdrufs 
Gregors VII. Eben dieser ist es, den der Papst vor die römische Fasten- 
Synode lud, um, wenn er die Kirche liebe, allen Verwirrungen ein Ende 
zu machen. Er befiehlt ihm im Namen Gottes und des heil. Petrus, die Orden 
nicht zu empfangen, denn es werde ihn gereuen, man werde ihm vielleicht 
sagen, die Gunst der Mitbürger, seine adlige Geburt, die Hülfe des Königs 
würden ihm zu Statten kommen; aber er müsse wissen, dafs die Macht der 
Könige und Kaiser und die Bestrebungen der Sterblichen den apostolischen 
Rechten gegenüber Nichts seien als Asche und Staub (7. Dez.; bei Mansi 


Zur Kritik ‚Fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 451 


194). Es ist undenkbar, dafs Thedald dem Kaiser von dieser Vorladung und 
den weit ausgreifenden Äufserungen des Papstes nicht Nachricht gegeben 
haben sollte. Die italienische Bewegung warf sich überhaupt auf Deutschland 
zurück; der vornehmste Antagonist des Papstes unter den Cardinälen, Hugo 
Blancus, begab sich selbst nach Deutschland. 

Unter diesen Umständen nun trafen jene Gesandten, die der Papst als 
fromme Männer bezeichnet, und die also ohne Zweifel seine Gesinnung theil- 
ten, in Deutschland ein. Schon die Briefe, die sie mitbrachten, waren un- 
angenehm; noch mehr waren es die geheimen Aufträge, mit denen der Papst 
sie betraut hatte. Er liefs dem König nicht allein unumwunden ankündigen, 
dafs er ihn, wenn er sich von den Excommunicirten nicht absondere, ebenfalls 
als einen solchen betrachten werde, sondern er stellte ihn über seine persönliche 
Führung, die Verbrechen die er begehe zur Rede; wegen derselben würde 
er verdienen nicht allein bis zu genügender Abbüfsung mit dem Kirchenbann 
belegt, sondern auch der Krone beraubt zu werden, ohne Hoffnung sie je- 
mals wieder zu erlangen. Die Gesandten bemühten sich nicht, diese Auf- 
träge zu mildern, sie verstärkten sie vielmehr. Der König behauptete von 
ihnen erfahren zu haben, dafs der Papst entschlossen sei, ihm Leben und 
Reich zu entreifsen, oder selbst darüber umzukommen. 

Nach solchen Eröffnungen bedurfte es jener Vorladung nicht, um den 
König zu Gegenvorkehrungen zu veranlassen. Heinrich gerieth, wie man 
voraussetzen könnte, wenn es auch nicht ausdrücklich überliefert würde, in 
heftige Aufregung: doch war dieselbe nicht allein persönlicher Art. Die Ein- 
mischung des Papstes fing an, die Unabhängigkeit des Reiches zu bedrohen, 
von welcher er selbst und die Fürsten noch ein sehr lebhaftes Gefühl hatten. 
In einem wenige Monate darauf erlassenen Schreiben wird ausgeführt, dafs 
durch die göttliche Weltordnung zwei Schwerter bestimmt und von einander 
geschieden seien, das geistliche und das weltliche, der Papst aber wolle diese 
Ordnung verkehren und dem König nicht erlauben, König zu sein von Gottes 
Gnaden, er solle es sein von des Papstes Gnaden. Die Ideen Gregors waren in 
den letzten drei Jahren klar hervorgetreten; dafs er die weltliche Gewalt der 
geistlichen unterwerfen wollte, konnte kein Mensch bezweifeln. Auch in 
anderen Beziehungen setzte er sich dem deutschen Reiche entgegen, wie 
wenn er dem König von Ungarn zum Vorwurf machte, die Oberlehns- 
herrschaft des deutschen Reiches anerkannt und das nodile dominium des 


L112 


452 Rıwx&KeE: 


h. Petrus vernachlässigt zu haben: er sei kein König mehr, sondern ein Unter- 
könig (regulus). Diese Gründe waren es, welche den König bewogen, die 
Feindseligkeiten gegen den Papst Gregor mit Entschlossenheit selbst zu er- 
öffnen. Jener Cardinal erschien in Worms und gab von dem vergangenen und 
damaligen Leben desselben einen so anstöfsigen Bericht, dafs die Versamm- 
lung sich berechtigt glaubte, sogleich die äufsersten Schritte zu thun und den 
den Papst für unwürdig seiner hohen Stelle und für abgesetzt zu erklären. 
Mit Freuden stimmten die italienischen Bischöfe bei, ein italienischer Cleri- 
ker eilte nach Rom, um dem Papst mitten in seiner Synode seine Absetzung 
anzukündigen. Wahrscheinlich hatte der Kaiser auf Beistimmung des römi- 
schen Volkes gerechnet; allein Gregor war ihm auch in Rom zu stark. Er 
antwortete der Absetzung durch eine Excommunication des Königs und aller 
Bischöfe, die an seinem Vornehmen theilgehabt. — Die Darstellung dieser 
späteren Dinge bei Lambertus ist nicht falsch, wie die ihres Anfangs, aber 
ungenügend und schwach, für das Verständnifs ohne Werth. 

6. Das Nemliche ist auch bei den folgenden Verhandluugen zu be- 
merken. Von einer zweiten Versammlung zu Worms, Pfingsten 1076, weifs 
Lambertus nur, dafs wegen Abwesenheit der Fürsten daselbst nichts zu Stande 
gekommen sei. Davon giebt er keine Kunde, dafs man dort ursprünglich 
damit umging, die ausgesprochene Absetzung Hildebrands zu erneuern, 
einen andern Papst zu ernennen und ihn nach Rom zu führen. (!) Schon 
hatte ein weltlicher Fürst diels zu bewerkstelligen sich anheischig gemacht. 
Dessen Tod und mancherlei andere unglückliche Zufälle verhinderten das 
Vorbaben; von dem gröfsten Einflufs darauf war es ohne Zweifel, dafs die 
mächtigen Fürsten, welche den König bisher beigestanden hatten, sich von ihm 
abwandten; nun erst sieht man, was ihre Abwesenheit bedeutete. Von einer 
Versammlung, die im Juni zu Mainz gehalten wurde, berichtet Lambertus, dafs 
daselbst ein Streit zwischen den Bischöfen ausgebrochen sei, von denen die 
einen, die päpstlichen, allen Umgang mit den anderen, den kaiserlich Ge- 
sinnten, hätten abbrechen wollen, was diese in Wuth gesetzt habe, weil 
die über sie verhängte Excommunication unrechtmäfsig, null und nichtig sei. 
Wir zweifeln nicht, dafs Dinge dieser Art dort vorgekommen seien; allein 
bei dem blofsen Gezänk blieb man nicht stehen: diese von dem Geschicht- 


(') Bertholdus: v2 Papa — 0b scelera — damnatus dejicerelur, et pro eo alius supponeretur. 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 453 


schreiber nur oberflächlich berührte Zusammenkunft in Mainz war doch eine 
der wichtigsten. Nach der Erzählung Bertholds wurde daselbst die von dem 
Papst in Rom ausgesprochene Excommunication für ungerecht, ungültig, 
für einen Gräuel erklärt. Der Papst selbst dagegen ward auf den Grund der 
Zeugnisse, die man von ihm vorbrachte, verurtheilt und aufs Neue excom- 
munieirt. (!) 

Lambertus hat sein Augenmerk hauptsächlich auf die wieder ausbre- 
chenden sächsischen Irrungen gerichtet, aber es ist doch immer auffallend, dafs 
er von so wichtigen Vorgängen keine Meldung thut. Denn sollte man an- 
nehmen dürfen, dafs sie ihm unbekannt geblieben seien? Aber in seinem 
Kloster hielt man die Sache des Papstes von vorn herein für die bessere; 
man hatte keine Theilnahme für die Anklagen gegen ihn und schwieg lieber 
darüber; kein Verständnifs für die kirchlich-politischen Fragen. Und doch 
waren diese niemals prägnanter, bedeutender gewesen. Zwischen Kaiser- 
thum und Papstthum war der Krieg ausgebrochen, welcher Jahrhunderte 
lang die Welt erschüttern sollte. Der König hatte die Absetzung des Pap- 
stes ausgesprochen, der Papst die Excommunication des Königs und künftigen 
Kaisers: welche von den beiden Gewalten sollte die Oberhand behalten? 

7. Wir gehen auf die Zusammenkunft von Tribur über, welche für 
die Reichsgeschichte entscheidend geworden ist. 

Lambertus bezeichnet die Absetzung Heinrichs als ihren Zweck; er 
läfst den König durch die allgemeine Beistimmung, welche seine Gegner fin- 
den, bereits so weitkommen, dafs cr ihnen anbietet, die Macht in Zukunft mit 
ihnen zu theilen, wenn ihm nur die Schmach der Absetzung erspart werde; 
aber sie weisen, alles was ihm von jeher vorgeworfen worden ist wiederholend, 
jede Unterhandlung zurück, und erklären sich entschlossen, einen Andern an 
seine Stelle zu setzen, der vor ihnen hergehen und die Schlacht des Herrn 
schlagen möge; alles läfst sich zu einem blutigen Zusammentreffen an. Plötz- 
lich aber werden die Fürsten anderes Sinnes: sie erklären rechtlich mit ihm 
verfahren, und die Sache dem Papst übertragen zu wollen, der nach Augs- 
burg kommen und sie entscheiden sollte; nur müsse der König die Excom- 


(') domnum Apostolicum falsis testimonüs quasi iudicatum temere satis excommunicabant, 
et quod synodali iudicio in regem et in caeteros suae confoederationis participes ab Aposto- 


lico actum est, analhema utpote — temmerarium quasi sententialiter confirmabant. (M. VII, p. 284) 


454 RıneKe: 


munication sofort anerkennen, und sich in bestimmter Frist von derselben 
losmachen : sonst würde er seiner Krone verlustig sein. 

Diese ganze Erzählung ist nun nicht sehr verständlich. Man erfährt 
nicht wie so viele deutsche Fürsten unerwartet, — Lambertus selbst erstaunt 
darüber — zu den Mifsvergnügten übertraten, noch was später die Fürsten 
bewog, von ihrem Entschlufs auf einmal abzustehen. Auch verhält es sich, 
wenn Lambertus sagt, dafs der Papst mit denselben einverstanden gewesen 
sei, damit nicht ganz so; wenigstens war diese Übereinstimmung an Bedin- 
gungen gebunden. Wir haben das Schreiben Gregors vom 3. September, 
worin er die Fürsten ermahnt, wenn der König sich reuig und der Kirche 
unterwürfig zeige, ihn zu schonen: über die Person des Neuzuwählenden 
will er erst unterrichtet sein, und man soll ihn auch der Kaiserin Agnes 
nennen. Nach Lambertus hätten die anwesenden Legaten das Recht gehabt, 
den reuigen König vom Anathema loszusprechen : aber der Papst erklärt aus- 
drücklich, dafs derselbe nicht losgesprochen werde dürfe, ehe nicht über 
die Sache aufs neue nach Rom berichtet worden sei (quousque apostolicae 
sedis consensum el iteralum responsum recipialis. Mansi, 211). 

Aber die Hauptsache ist, dafs die entscheidende Frage, von der alles 
andre abbing, von Lambertus kaum berührt, in voraus als abgemacht be- 
trachtet wird. Es ist die Frage, ob die Excommunication des Königs und 
künftigen Kaisers durch den Papst, welche die Lossprechung seiner Unter- 
thanen von dem Eide der Treue enthielt, also die Absetzung erst möglich 
machte, gültig sei oder nicht. 

Papst Gregor hatte darüber selbst das Wort genommen; in einem 
Briefe an den Bischof von Metz sucht er seinen Anspruch historisch zu be- 
gründen; er bezieht sich hauptsächlich auf die Excommunication, welche 
Ambrosius über den Kaiser Theodosius ausgesprochen hat, und auf die Ent- 
setzung des letzten Merowingers durch Papst Zacharias. Man antwortete 
ihm schon damals, dafs es mit diesem letzten Ereignils eine ganz andere Be- 
wandtnifs habe, und das erste ohne allen Einflufs auf die Verhältnisse des 
Staates geblieben sei. Dafs eine durch Eidschwur geheiligte Verpflichtung 
aufgelöst werden könne, wollte vielen überhaupt nicht einleuchten, sie 
brachten das göttliche Recht der Obrigkeit in Erinnerung. 

Diese grofsen Streitfragen setzten nun damals alle Geister in Bewegung; 
Bonizo versichert, dafs die deutschen Fürsten ausdrücklieh deshalb zusammen 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 459 


gekommen seien (ultramontani principes quasi in Judicio conslituunt, ulrumne 
papa regem posset communicare neene). In Italien hatte man das Recht 
des Papstes verworfen: in Deutschland endigte die Berathung damit, dafs 
man es anerkannte. Wenn man fragt, was die pästlichen Legaten so Über- 
zeugendes für die deutschen Fürsten vorbrachten, so legt Bonizo den gröfs- 
ten Werth auf einen Ausspruch des Patriarchen Anatolius von Constantinopel 
im Coneilium von Chalcedon, nach welchem damals der Patriarch Dioskurus 
von Alexandria nicht wegen seines irrigen Glaubens, sondern deshalb verur- 
theilt worden sei, weil er es gewagt habe, den Römischen Papst zu excom- 
municiren. Man ist später in Rom mit der Erklärung des Anatolius nicht 
einmal zufrieden gewesen, man hätte gewünscht, dafsnichtallein die Vergehun- 
gen des Dioskurus gegen die Disciplin, sondern zugleich seine dogmatischen 
Abweichungen als Grund seiner Verdammung bezeichnet worden wären. Jene 
waren jedoch die auffallendsten; seine Beleidigung des Papstes Leo war nur 
ein Moment seiner Auflehnung gegen die conciliare Autorität überhaupt ('), 
die ihm zum Verbrechen gemacht wurde. Bonizo versichert nun, dafs mit 
Rücksicht auf dieses Beispiel die Excommunication König Heinrichs von den 
versammelten Deutschen als zu Recht begründet anerkannt worden sei: decre- 
vere, regem secundum Foci et Dioscori imitationem Juste excommunicalum. 
Man erstaunt, dafs der innere Hader der Hierarchie in einem Coneilium 
des fünften Jahrhunderts oder gar die constantinopolitanischen Händel des 
Photius in den Steitigkeiten zwischen dem Kaiserthum und dem Papstthum 
malsgebend gewesen sein sollen. Eher wäre zu verstehen, wenn die 
deutschen Bischöfe durch den Ausspruch des Anatolius, den man ihnen als 
eine unbedingte Anerkennung der Hoheit des Römischen Stuhles auslegte, 
geschreckt worden wären, sie da selbst ja so eben an einem ähnlichen Act 
Theil genommen hatten. Aber diese Dinge vermischte man mit einander; 
wenn die Bischöfe, durch welche der König gehandelthatte, die Sache aufgaben, 
so konnte auch der König sie nicht festhalten. Seine Lage ward gefährlich, 
da nach dem Reichsherkommen die Excommunication, wenn sie nicht binnen 
Jahr und Tag gelöst wurde, den Verlust von Amt und Würden nach sich 


zog, und die Fürsten diefs Jetzt auch auf die höchste Würde anwandten; eine 


» 
kirchliche Genugthuung ward für ihn nothwendig. Bemerken wir aber, dafs 


(') Vgl. Pagi: Critica in Annales Baronii II, 328. 


456 Rınee: 


diese mit den obschwebenden Streitigkeiten, die auf einem grofsen Reichs- 
convent in Gegenwart des Papstes selbst vorgenommen werden sollte, noch 
nicht unbedingt zusammenfiel. Indem sich Heinrich anschickte, die Abso- 
lution zu suchen, unterwarf er sich den Anmuthungen seiner Gegner nicht 
so ohne Rückhalt, wie es bei Lambertus erscheint. Er forderte, auch 
der Papst solle die gegen ihn erhobenen Anklagen widerlegen, denn es 
geziemt sich, so sagt er, dafs auch deine Heiligkeit darauf eingehe, was 
man zum Ärgernils der Kirche über dich verbreitet, und das öffentliche Ge- 
wissen von demselben befreie. Heinrich erkennt an, dafs er durch die 
Wormser Synode zu weit gegangen sei, aber in der vornehmsten Frage, ob 
er würdıg sei das Kaiserthum, und der Papst würdig das Papstthum zu be- 
kleiden nimmt er eine diesem ebenbürtige, gleichberechtigte Stellung ein. 

8. Es ist nicht dieses Ortes, die unermefsliche Wichtigkeit, welche 
die den deutschen Fürsten und Bischöfen dergestalt abgewonnene Anerkennung 
der päpstlichen Excommunication eines Königs für die deutsche Geschichte 
überhaupt hatte, zu entwickeln; noch auch den Fortgang dieser Begebenheiten 
zu begleiten. Ich bemerke nur, dafs Lambertus über die Versprechungen die 
der König später in Italien dem Papst selbst macht, so wenig zuverlässig ist, wie 
über die Verhandlungen von Tribur. Nach seiner Erzählung hätte der König 
dem Papst gelobt, bis zur Entscheidung der Hauptsache durch eine grofse 
Reichsversammlungsich aller königlichen Ehrenrechte, und sogar der selbstän- 
digen Verwaltung des Reiches zu enthalten (nihil circa rerum publicarum ad- 
ministrationem — ageret) er hätte sich gleichsam suspendiren lassen und den 
Fürsten das Recht zuerkannt, ihn abzusetzen. Ganz anders lautet jedoch 
die Promissio Canusina Heinrichs, die in die Regesten Gregors selbst auf- 
genommen ist. Der König verspricht allerdings, in der Streitsache in der er 
mit den deutschen Fürsten sei, Gerechtigkeit auszuüben nach dem Urtheil, 
oder Frieden zu schliefsen nach dem Rath des Papstes. (?) Aber wie weit 
ist das von dem entfernt, was Lambertus ihn versprechen läfst! An eine 
Suspension von dem Königthum war so wenig zu denken, dafs der König 


(') Condecet autem et sanctitatern tuarn ea quae de te vulgata scandalum ecclesiae pariunt 
non dissimulare, sed remoto a publica conscientia et hoc scrupulo cet. (Promissio Heinrici 


regis. (Monumenta, IV, p. 49). 


(?) Jjustitiam secundum judiecium ejus, aut concordiam secundurm consilium ejus faciam. 
Monumenta IV. p. 50. 


Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten. 4597 


dem Papst vielmehr sicheres Geleit verspricht; wenn Jemand dasselbe breche, 
so werde er ihn treulich nach seinem Vermögen unterstützen. 

Bei alle dem aber ist Lambertus hier mit nichten zu verwerfen. Über 
die Begegnisse der Reise nach Canossa, und die dortigen Vorfälle in so fern 
sie zur öffentlichen Kunde gelangten, ist er gerade besonders gut unterrichtet. 
Von Manchem, was Andere nur flüchtig erwähnen, finden wir bei ihm die 
anschaulichsten Nachrichten, z. B. von einer Scene zwischen Gregor und 
Heinrich, deren Kenntnifs wir um keinen Preis entbehren möchten. 

Noch lasteten die gegenseitig erhobenen Anschuldigungen auf König 
und Papst. In der persönlichen Begegnung auf dem Schlofs Canossa nun 
erklärt der Papst dem König: es würde ihm leicht sein, durch gültige Zeug- 
nisse Alles zu widerlegen, was man gegen ihn vorbringe; er wolle jedoch 
sich mehr auf ein göttliches als auf ein menschliches Zeugnifs stützen, um, 
worauf Heinrich in Augsburg gedrungen hatte, jeden Scerupel, jeden An- 
stols zu entfernen. „Siehe da,” sagt er, „das ist der Leib des Herrn: ich 
werde ihn nehmen, zum Zeugnifs meiner Unschuld; bin ich schuldig, so 
möge mich der allmächtige Gott mit plötzlichem Tode strafen.” Er nahm 
hierauf die Hälfte einer Hostie und forderte den König auf, wenn er sich 
wegen der ihm vorgeworfenen Verbrechen gleichfalls rein wisse, die andere 
Hälfte zu empfangen. Der König erschrak, denn so ganz frei mochte er 
sich nicht fühlen; er wies die Hostie zurück. 

Grofsartige Gegner, die einander hier im Streit um die Zukunft der 
Welt begegnen; beide durchdrungen von ihrem Recht, und entschlossen, 
es geltend zu machen; beide voll Religion; den Papst erfüllt sie mit geist- 
licher Zuversicht, den König mit Scheu vor dem Heiligen und Zurück- 
haltung. 

Für die rechtliche Seite des Streites zwischen Kaiserthum und Papst- 
thum hat Lambertus keinen Sinn; für die Verhandlungen darüber bildet er 
keine Autorität; er führt vielmehr in dieser Beziehung irre. Seine klösterliche 
Gesinnung verhindert ihn gleichsam, volle Aufmerksamkeit darauf zu richten. 
Eine Scene wie diese aber, in der sich die geistliche Superiorität des grofsen 
Hierarchen darstellt, fesselt seine Theilnahme. Bei weitem gröfseren Werth 
als für die römischen, hat er für die deutschen Angelegenheiten. Er hat 
auch da, wie wir sahen, Partei ergriffen und an dem genommenen Standpunct 
hält er mit einer gewissen Folgerichtigkeit fest: aber er kennt die Personen 

Philos.-histor. Kl. 1854. Mmm 


458 Rınxe: Zur Kritik fränkisch- deutscher Reichsannalisten. 


und die Ereignisse und wird durch ein angebornes Talent nicht selten über 
denselben hinaus, zu historischer Anschauung erhoben. Unter den mancherlei 
nichtigen und übertriebenen Angaben, die er wiederholt, erscheinen doch die 
Hauptmomente, welche der Entwicklung der Ereignisse dienen, in aller 
ihrer Stärke. Lambert ist unter andern ein Gegner der Städte, und ver- 
dammt ihre Erhebung, aber die Umstände unter welchen diese eintrat, hat 
er vortrefflich geschildert. Es ist der Augenblick, in welchem die Sach- 
sen, die früher mit den Reichsfürsten ebenfalls entzweit waren, sich mit ihnen 
versöhnt haben, und diese, Geistliche und Weltliche, sich bereits zu einer 
neuen Königswahl anschicken: in dieser Gefahr, eben in der Nähe des 
Ortes wo die Wahl vollzogen wurde, stellt sich die grofse Commune Worms 
dem König zur Seite; und bewirkt, dafs dieselbe nicht vor sich geht. Kein 
Anhänger des Städtewesens hätte es besser in die Geschichte einführen kön- 
nen. Lambertus hat die Gabe, in dem Kreise den er überschaut, den Fort- 
gang der Dinge wie er war, zu bemerken; er ist, wie sich in der Erzählung 
von den übrigens wenig verbürgten Abenteuern Roberts von Flandern zeigt, 
bei aller seiner geistlichen Richtung nicht ohne Anflug der beginnenden 
Romantik des Jahrhunderts; er hat Sinn für die Erscheinung und weifs sie 
wiederzugeben; wir vermissen ihn schmerzlich wo er abbricht. Wogegen 
die Kritik sich verwahrt, das ist nur die ihm zugeschriebene Autorität, auc hin 
Sachen von denen er nichts weils: die Übertragung dessen, was der Be- 
schränktheit seines Standpunktes und seines Sinnes angehört, in die Auffas- 
sung der Weltgeschichte. 


Über 
das Albanesische ın seinen verwandtschaftlichen 
Beziehungen. 


‚Non 


m Borp. 


munaunmnnnnnn 


[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 18. Mai 1854.] 


Ia habe in einer früheren, noch unveröffentlichten Abhandlung (gelesen 
am 23. Febr. 1843) die Zahlwörter und Pronomina des Albanesischen be- 
handelt, und bin durch meine damaligen Untersuchungen zu der Überzeu- 
gung geführt worden, dafs die genannte Sprache zwar entschieden der indo- 
europäischen Familie angehört, aber in ihren Grundbestandtheilen mit 
keiner der übrigen Sanskritschwestern unseres Erdtheils in einem engeren, 
oder gar in einem Abstammungsverhältnisse steht. Am meisten Anspruch 
könnte, der Localität nach, natürlich das Griechische darauf machen, 
als Urquelle des Albanesischen anerkannt zu werden; es ergibt sich aber 
aus den lautlichen und grammatischen Verhältnissen des letzteren, dafs es in 
den meisten Fällen, wo nicht, was den Wortschatz anbelangt, eine spätere 
Entlehnung eingetreten ist, durch das Sanskrit einen leichteren und unge- 
zwungeneren Vermittelungspunkt findet, als durch das Griechische. Schwer 
wäre es z. B. die albanesische Benennung der Zahl sechs, yjasre (1), aus 
dem griech. &£ zu erklären; wendet man sich aber an das skr. qq sas, welches 
sich durch sein anfangendes s und durch die Vergleichung mit dem zendischen 
“ya kKsvas als Verstümmelung von ksas zu erkennen gibt (s. vergl. Gr. 
$. 314), so findet Yas-re eine befriedigende Erklärung, besonders wenn 
man erwägt, dafs die Sylbe re auch in den Benennungen der Zahlen 7, 8 und 
10 (öra- re, TE-7e, Öje- re) ein nicht zum ursprünglichen Stamme gehörender 
Zusatz ist (2). In vev-de (nordalban. nan-de) neun scheint durch den 
Einflufs der vorhergehenden Liquida ein d für r eingetreten zu sein. Nach 
Abzug der Sylbe de erklärt sich vev (nan) leichter aus dem Sanskritstamme 
Mmm?2 


460 Bor 


nävan als aus dem griech. &vve@, dem man erst zu einem schliefsenden v ver- 
helfen und den unorganischen Vorschlag &v (oder vielmehr &, hinter wel- 
chem das folgende v sich verdoppelt hat) entziehen müfste, um die albanesi- 
sche Form daraus erklären zu können. Was das j in yjas-re sechs und 
dje-re zehn anbelangt, so beruht dasselbe auf der dem Albanesischen, wie 
den slawischen Sprachen, eigenthümlichen Neigung, den Vocalen ein j vor- 
zuschieben (s. vergl. Gramm. $. 255 m, p. 340). Man vergleiche in dieser 
Beziehung das Verhältnifs von ja-» ich bin zum altslawischen kımk jes-mj 
gegenüber dem skr. @s-mi, dessen a vom Albanesischen geschützt worden, 
gleichsam zum Beweise seiner Unabhängigkeit von der griechischen Wurzel 
&s; denn die entarteten Vocale kehren nicht leicht auf dem Wege wieder- 
holter Entartung zu ihrer Urform zurück, so dafs man etwa das « von jau 
als Entstellung des griech. e von eiui (dor. euui) erklären könnte. 

Es scheint zweckmäfsig, hier noch einige andere albanesische Wörter 
zu erwähnen, die in Vorzug vor verwandten griechischen ein ursprüngliches 
« geschützt haben. Nars heifst Nacht, mit angehängtem weiblichen Artikel 
varea, Das skr. Schwesterwort hat sich nur in dem adverbialischen Accus. 
naktam bei Nacht behauptet, der sowohl von einem Stamme nakt, als von 
nakia entsprungen sein kann. Die verwandten griechischen und lateinischen 
Stämme (vuzr, noct) sprechen zu Gunsten des ersteren, ebenso der Umstand, 
dafs dieses Wort in allen verwandten Sprachen weiblich ist, während ein 
sanskritischer Stamm nakta nur Masc. oder Neutrum sein könnte. Die ger- 
manischen Sprachen und das Litauische, welches nakti-s als Benennung der 
Nacht zeigt, haben in Gemeinschaft mit dem Albanesischen den Urvocal ge- 
schützt, während die slawischen ihn, wie das Lateinische, zu o entartet haben 
(altslaw. nowmk nostj). Beachtung verdient das albanesische Compositum 
sc-vre heute Nacht, wörtlich diese Nacht, worin die Nachtbenennung 
fast eben so verstümmelt ist, wie in dem mittelhochdeutschen Aö-nt (althochd. 
hi-naht). Das voranstehende Demonstrativum ist auch in or heute, d.h. 
an diesem Tage enthalten (3) und stützt sich offenbar auf den sanskritischen 
und gothischen Demonstrativstamm sa, der in den beiden Sprachen zugleich 
männlicher Nominativ ist, ohne eines Casuszeichens zu bedürfen, welches 
auch dem urverwandten griech. ö (aus vo) fehlt. Der alte Zischlaut des 
Stammes hat sich noch in den griech. Zeitadverbien onmepov und cArss erhal- 
ten. Zu letzterem stimmt, ohne davon abzustammen, das albanesische o1-yjer 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 461 


(gegisch sıuvjer), worin das alte @ des sanskritischen Pronominalstamms sich 
zu ı geschwächt hat. Zur Erklärung der albanesischen und grieehischen Be- 
nennung des Jahres bietet uns das Sanskrit die Form vatsa-s dar, welches 
Jahr und Kalb bedeutet. Man darf darum annehmen, dafs das albanesische 
vırö Kalb und yjers Jahr (auch yjer, vır) ursprünglich Eins sind (4). 

Ein interessantes Wort mit altem a ist auch das albanesische «ör-ı (auch 
fem. «örs-a) der Knochen gegenüber dem skr. Neutralstamme asti, der 
im Griechischen den unorganischen Zusatz eines o gewonnen und vor diesem 
das ursprüngliche ö zu e, das anfangende a aber zu o entartet hat, so dafs 
örreo-y die Stelle des skr. as/i und alban. «frs, «5r einnimmt, während das 
lat. os, oss-is (durch Assimilation aus ost-is) das schliefsende i der Urform 
unterdrückt und gleich der griechischen Schwesterform den Anfangsvocal zu 
o entartet hat. Die letztere Entartung zeigt auch das slawische kostj (them. 
kosti) mit unorganischem Vorschlag eines Gutturals. Gegen alle diese For- 
men steht also das alban. «sre,“«ör in einem entschiedenen Vortheil. Es 
gehört dem gegischen Dialekt an, der überhaupt in Vorzug vor dem toski- 
schen den a-Laut begünstigt (5). Der Plural esrev@-re (im deutsch-albane- 
sischen Verzeichnifs p. 194) stimmt nach Abzug des angehängten Artikels 
zum sanskritischen Nebenstamm asi‘an, wovon z. B. der Loc. sg. ast'an-i, 
oder ast'n-i kommt. Unter «Fr-ı (1 angehängter Artikel) führt v. Hahn den 
Plural @frege-re und Ed TEgu-TE an, deren Verhältnifs zu eöreva-re sich aus der 
leichten Verwechslung der Liquidae v und 9 erklären läfst (6). Uberhaupt aber 
zeigen viele albanesische Substantive im Plural vollere, den verwandten For- 
men der Schwestersprachen näher tretende Stämme, als im Singular. So 
lautet die Benennung des Bruders im Singular vsi« (mit Art. vere-ı). Der 
Plural aber veradegı-re [oder veregegi-re], worin ich keine sehr grofse oder be- 
fremdende Veränderung des Sanskritstammes Örätar, nom. brältdä, er- 
kenne (7). Der Labial hat sich zu v erweicht, und zwischen dieses und die 
folgende Liquida ist ein Hülfsvocal eingeschoben, wie im neupersischen 
beräder für bräder. Der T-Laut des Bildungssuffixes ist zu Z, d. h. zu wei- 
chem s geworden, was bei der bekannten Neigung der T-- Laute sich zu Zisch- 
lauten zu schwächen, nicht befremden kann. Dem schliefsenden 7 unseres 
Wortstammes ist noch ein i zur Seite getreten, wobei daran zu erinnern, dafs 
das Albanesische öfter einer schliefsenden Liquida, doch nur dem 9 oder v, 
einen unorganischen Vocal, meistens & oder ı, beigefügt hat; daher z. B. yjegi 


462 Boep: 


(mit nachgesetztem Artikel vjegi-w) Mensch, Mann, welches sich besser 
zum Sanskritstamme nar (neupersich ner) fügt, als zum griech. Nom. dv1g, 
mit unorganischem Vorschlag eines Vocals; ein Luxus, den das Albanesische 
nicht liebt, weshalb auch ?j&% leicht besser zum gleichbedeutenden skr. 
Stamme lag'ı als zum griechischen &Aayy stimmt. 

Aus der Neigung, einem schliefsenden v oder p einen Hülfsvocal beizu- 
fügen, glaube ich auch das e der Accusativ-Endung ve erklären zu dürfen, 
welche jedoch nur an dem hinten angefügten Artikel der Substantive, Ad- 
jective (die Ordnungszahlen und Partieipia mitbegriffen) und des Interroga- 
tivums rriA-ı wer? (Fem. rriR-ja) vorkommt, z. B. in «jev-ı-ve den Hund, 
xgvs-ve den Mond, wig-ı-ve den guten, pige-ve die gute, roiA-ı-ve wen? 
welchen? rrıA-je-ve welche? (8). Da vielleicht der angehängte Artikel ı 
identisch ist mit dem skr. Demonstrativstamme i, worauf unter andern das 
gothische ö-s er sich stützt, und da auch das Gothische das ursprüngliche u 
des Accusativs in n umgewandelt und diesem noch einen Vocal zur Seite ge- 
stellt hat, so gewinnen wir hier eine interessante, wenn gleich zum Theil zu- 
fällige Übereinstimmung zwischen dem gothischen ö-na ihn und dem Accus. 
des angehängten albanesischen Artikels ı-ve. Ich erinnere auch an die alt- 
slawische definite und litauische emphatische Declination, deren pronomi- 
naler Zusatz eine überraschende Ähnlichkeit mit dem im Albanesischen hinten 
angefügten Artikel darbietet (s. vergl. Gramm. p. 368 ff.). Auch zweifle ich 
nicht daran, dafs das weibliche « artikulirter albanesischer Formen, wie xev-«a 
der Mond, ui-a die gute überall eine Verstümmelung von ja sei, welches 
sich noch vielfach erhalten hat, z. B. in ygua-ja die Frau, ders-ja das Schaf 
(v. Hahn p. 30). Lecce schreibt auch, nach dem von ihm behandelten nörd- 
lichen Dialekt, mireia die gute (für nig-a), wobei das ; die Stelle des j ver- 
tritt (9). 

Auf der im Albanesischen sich kund gebenden Neigung, einer schlie- 
fsenden Liquida einen Vocal zur Seite zu stellen, beruht, wie mir scheint, 
auch das & der pluralen Genitiv-Endung ge, die sich jedoch nur an Pronomi- 
nen findet, nämlich in HE-TU-BE horum, harum, @-TU-gE illorum, illarum, wofür 
bei Lecce nach dem nördlichen Dialekt ke-tü-ne, a-tü-ne. Ist n hier, wie 
ich vermuthe, die Urgestalt der Liquida, so lassen sich die erwähnten Plural- 
genitive mit den sanskritischen auf dm (der gewöhnlichen Declin.), so wie 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 463 


mit den griechischen auf wv und altpreufsischen auf n, z. B. von grika-n 
peceatorum vermitteln. 

Verfolgen wir nun weiter die Überreste der ursprünglichen Casus- 
Endungen im Albanesischen, so mufs vor allem der Singular-Nominativ des 
Interrogativs unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Er lautet «us, dessen 
schliefsendes & nicht wohl etwas anderes als der uralte Nominativcharakter 
sein kann, denn als Casuszeichen erweist sich dieses & durch die Vergleichung 
mit dem Genitiv (zugleich Dativ) »uey und dem Acc. »e. Man vergleiche 
mit xz-& (in dessen u ich die sehr gewöhnliche Schwächung eines ursprüng- 
lichen a erkenne) das dem Sanskrit und Litauischen gemeinschaftliche 
ka-s und das gothische Avas wer. Zum Litauischen stimmt das Albanesische 
in dem vorliegenden Falle auch darin, dafs es die nur dem Mascul. zukom- 
mende Form auch anf das Fem. überträgt (10). Ein vereinzelt stehendes 
Nominativzeichen findet sich beim Interrogativum auch im Neupersischen, 
nämlich in der Form »$ kes, welches jedoch, obwohl, wie das albanesische 
kuö, dem sanskritischen Interrogativstamme ka entsprossen, nicht quis bedeu- 
tet, sondern aliquis. Dieses und der Umstand, dafs das neupersische » s in 
der Regel dem skr. palatalen Zischlaut q) s’ entspricht, veranlafst mich jetzt 
anzunehmen, dafs das persische kes eine Verstümmelung des skr. kas-cit 
aliquis sei, wobei der Nominativ- Charakter wegen des folgenden c’, nach 
einem allgemeinen Lautgesetze, sein dentales s in ein palatales umwandeln 
mufste, welches dem Neupersischen ebenso verblieben ist, wie das von qggte] 
pas-cdt hinten, hernach, zu dessen Grundbestandtheil das neupersische 
pes (post, deinde), das litauische pas bei, pas-kui hernach, so wie auch 
das albanesische ras nach (räumlich und zeitlich) stimmt. Das lat. pos-t 
gehört ebenfalls zu dieser Wortfamilie, hat aber im Nachtheil gegen das 
Albanesische und Litauische den Urvocal a entarten lassen. 

Gleichen Ausgang mit dem Nominativ »u4r haben die albanesischen 
Plural- Ablative, denen jedoch Lecce die Präposition prei von vorseizt, so 
dafs man annehmen darf, dafs die betreffenden Formen erst durch diese Prä- 
position ihre ablative Bedeutung erhalten, wie auch alle anderen Sprachen, 
die keinen Ablativ haben, denselben durch irgend einen anderen obliquen 
Casus mit einer vorangestellten Präposition umschreiben. Es fragt sich nun, zu 
welchem Casus gehören die albanesischen Pluralformen auf 5? Da im Sin- 
gular der Ablativ in der Regel, namentlich bei Masculinen der 2ten und 3ten 


464 Borr 


Declination, durch den Genitiv mit einer vorangestellten Präposition um- 
schrieben wird, z. B. nach Lecce Zurkut des Türken, aber prei turkut 
von dem Türken, so liegt es nahe, auch die Pluralformen auf 5 (s) ihrem 
Ursprunge nach für Genitive zu erklären, besonders wenn man berücksich- 
tigt, dafs sie im Nordalbanesischen, nach Lecce, nur mit der den Genitiv re- 
gierenden Präp. prei vorkommen. Als Genitive gefalst, würden sie zu den 
sanskritischen Pronominalgenitiven auf säm (euphon. säm) und zu den alt- 
preufsischen auf son stimmen, wofür im Altslawischen tz s’, doch nur bei 
den Pronominen der 1sten und 2ten P. (sonst x%). Man vergleiche das von 
Lecce aufgestellte ne-s (prei nes „danoi”) mit dem altslawischen Harz 
na-s’ (11) und altpreufsischen nou - son, und ju-s (preijus „da voi”) mit dem 
altpreufs. iou-son. Im Sanskrit würden die Stämme na und yu nach dem 
Prinzip der Pronomina der 3ten Person im Genit. pl. die Formen ne-sam, 
yu-sdm bilden. 

Im Lateinischen hat sich die im Sanskrit auf die Pronomina der 3ten P. 
beschränkte Endung säm, säm in der Gestalt von rum auch auf Substan- 
tive und Adjective der 1sten, 2ten und öten Declin. verbreitet, wie auch im 
Litauischen, des Präkrit und Päli nicht zu gedenken, gewisse Eigenthümlich- 
keiten der skr. Pronominal-Declination den Substantiven und Adjectiven sich 
mitgetheilt haben. Darum könnte auch im Albanesischen die Erscheinung 
der Endung & (s), wenn sie wirklich auf die skr. Endung sam, säm sich 
stützt, wo sie an Substantiven und Adjectiven erscheint (12), keinen Anstofs 
geben. Auch dürfte die oben (p. 462 f.) erwähnte plurale Genitiv- Endung 
ne, gs, nicht hindern anzunehmen, dafs eine andere plurale Genitiv-Endung 
der Urzeit in einer besondern Function sich im Albanesischen erhalten hätte. 
Sollte aber die in Rede stehende Endung 5, s auf eine andere skr. Plural- 
Endung als auf die des Genitivs sich stützen, so würde es wahrscheinlich die 
des Locativs (su, sw) sein, die in allen Wortklassen vorkommt. Es würde 
in diesem Falle der vorhin erwähnte Plural-Ablativ des Pronom. der 1stenP. 
ne-s dem altslaw. Locativ Hat na-s’ in uns, und ju-s (prei ju-s von euch) 
dem litauischen ju-suo-se, = skr. yu-smd-su, gegenüberzustellen sein. 
Näher kommt aber in formeller Beziehung das alban. ju-s dem litauischen 
Genitiv ju-se. 

Zur Unterstützung des genitiven Ursprungs der albanesischen Formen 
auf $ kann noch erwähnt werden, dafs diese Formen, im Toskischen wenig- 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 465 


stens, auch in Constructionen vorkommen, wo ihre Bedeutung eine entschie- 
den genitivische ist. Man stellt nämlich den Namen der Thiere, von deren 
Fleisch (wir) die Rede ist, entweder in den Plural-Casus auf 5, oder in den 
unbestimmten, d.h. artikellosen Genitiv des Singulars. Man kann nämlich z.B. 
Ochsenfleisch entweder durch ws »jes (wörtlich zgeas Geav), oder durch 
pi »au (wörtlich #ge«s Qess) ausdrücken (v. Hahn p. 39). Auch gibt es an- 
dere Constructionen dieser Art, wo eine Form auf 5 von einem vorangehen- 
den Substantiv regiert wird; in allen von Hrn. v. Hahn (p. 40) angeführten Bei- 
spielen findet sich aber ein Thiername, entweder als regiertes oder als regie- 
rendes Wort; z. B. »jevı yjas Jagdhund (Yj« Jagd, mit Artikel Ya«-ja), 
orave deoas Schweinstall, vje zore degas eine Heerde Schweine. 

Was den oben erwähnten Singularnominativ z«u (der unbestimmten 
Declination) anbelangt, so steht seine Endung in einer scheinbaren Analogie 
zur griechischen der zweiten Declination. Ich mufs jedoch darauf auf- 
merksam machen, dafs nur diejenigen albanesischen Substantive, welche in 
der bestimmten Declination v als hinten angehängten Artikel gebrauchen, im 
Genitiv der unbestimmten Declination mit w schliefsen, und dafs dagegen 
diejenigen, welche i als Artikel anfügen, auch im Genitiv der unartikulirten 
Declin. auf i ausgehen. Ich glaube hieraus die Folgerung ziehen zu müssen, 
dafs die Genitiv-Endungen z und i der unbestimmten Declination in ihrem 
Ursprung identisch sind mit dem angehängten Artikel der bestimmten. 
Man vergleiche z. B. in v. Hahn’s 2ter Declination zjev-ı Hundes (nom. acc. 
xjev) mit dem gleichlautenden zjev-ı der Hund, und in der 3ten uzu Freun- 
des mit dem bestimmten Nominativ wiz-u der Freund (13). Die bestimmte 
Form setzt im Genitiv (zugleich Dativ) hinter die Genitiv-Endungen z, u ein 
r als Artikel; wenigstens glaube ich Formen wie »jevir des Hundes, nızur 
des Freundes so zergliedern zu müssen, dafs der dem r vorangehende Vocal 
die Genitiv-Endung der unbestimmten Declination sei, so dafs das Ganze ei- 
gentlich bedeuteHundes-des, fürdes Hundes, oder in griech. Form zuver- 
-7(ed) für red zuves. In früherer Zeit wird wohl der hinten angefügte Artikel 
ebenfalls seine Casus-Endung gehabt haben und für yevi-r, nizu-r: zjevi-rıy, 
izu-riy, nach Analogie von «-riy illius, ze-r!y hujus gesagt worden sein. 

Im Nom. Ace. Voec. pl. ist die unbestimmte Declination, wenn nicht 
ein erweiterter, oder vollständiger erhaltener Stamm eintritt, in der Regel mit 
den entsprechenden Casus des Singulars gleichlautend, also ganz ohne En- 

Philos.-histor. Kl. 1854. Nnn 


466 Bor 


dung, weshalb zjev sowohl zuwv, nuva, als zuves, zuvas bedeutet. Die bestimmte 
Declin. fügt im Nom. Ace. pl. den Artikel in der Form re an, daher bedeu- 
tet xjev-re sowohl ci xuves, als reüs auves (14). ° Im Genitiv plur. verhält sich 
die Endung ve der unbestimmten Deelin. zu ve-r der bestimmten, wie im 
Singular u zu u-t, also wie z.B. x«-u Boos zu xa-u-r rou oos, so xje-ve Bowv zu 
aje-ve-r av Baav (15). Ich zweifle daher nicht daran, dafs die plurale Genitiv- 
Endung ve und die singulare u in ihrem Ursprung identisch seien, d. h. 
einem und demselben Pronominalstamme angehören (16), wenngleich die 
plurale Endung ve (mit Artikel: ve-r) auch bei solchen Substantiven vor- 
kommt, die im Singular nicht z, sondern i anfügen, z. B. »jev-g-ve zuvav, njev- 
-£-ve-r ray zuvav gegenüber den Singularformen xzjev-ı zuves, #jev -ı-7 Tod xuves; 
denn da sowohl ı als v (aus ve) Pronominalstämme der 3ten Person sind, und 
beide sich gleich gut dazu eignen, die Stelle von Casus-Endungen zu ver- 
treten, so kann es nicht befremden, wenn im erhaltenen Zustande der Sprache 
der Plural sich ausschliefslich für den letzteren entschieden hat, der Singular 
aber sich bald dem einen, bald dem andern zuwendet (17). 

Für eine echte, aus alter Zeit überlieferte Genitiv-Endung des Singu- 
lars halte ich den Ausgang %, oder ıy, in der Pronominal-Declination, nament- 
lich in ze-riy dieses, a-rıy jenes (18), zury wessen, rü-ıy deiner. Das 
y, welches nach Hahn wie ein weiches ch ausgesprochen wird, fasse ich als 
Erhärtung von j, wie in den slawischen Pronominal-Genitiven auf go, die 
anderwärts mit den sanskritischen Genitiven auf sya (= sja) vermittelt wor- 
den (s. vergl. Gramm. $. 269). Man vergleiche den letzten Theil des com- 
ponirten xe-rıy mit dem slaw. fo-go hujus (masc. neutr.) und skr. ta-sya. 
Hinter zu und v erscheint ıy statt eines blofsen y als Endung, daher zuuy 
wessen und beim Pron. der ?ten P. ruıy tui. Für letzteres gilt auch 
r£-je, worin die ursprüngliche Casus-Endung sya treuer erhalten ist. Man 
vergleiche das zend. thwa-hyd (tui), welches ein skr. Zva-sya voraussetzt. 

Analog mit re-je tui zeigt die erste P. neben uı« die Form ue-je. 
Lecce gibt den Pronominen der dten P. im Genit. masc. den Ausgang ij oder 
ü (di), woraus man folgern kann, dafs dernordalbanesische Dialekt, worauf 
die Gramm. von Lecce sich stützt, die Erhärtung des j zu y nicht gestattet. 

Die Verwandtschaft zwischen den Lauten ıy und yj beweist der toskische 
Dialekt auch dadurch, dafs diejenigen Substantive, welche endungslos auf 
uaıy ausgehen, vor einem consonantisch anfangenden Zusatze ihr y in um- 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 467 


wandeln, im Fall nicht vielmehr das j die hier geschützte Urform, und y die 
Entartung ist. Ein Beispiel ist uuaıy Monat, wovon uiiay-ve den Monat, 
pücj-re die Monate (Nom, u. Acc.), uuayj-ver der Monate (v. Hahn 
p- 35). Von uzayj entspringt auch das Derivativum uzayjsu monatlich, 
einen Monat alt, dessen 5 wahrscheinlich zur Urgestalt des Primitiv- 
stammes gehört, der im Sanskrit mäsa lautet, worauf unter andern auch das 
lat. mensi-s sich stützt. Dem entsprechenden litauischen Worte ist im Nom. 
menuo (zugleich Mond und Monat) das s des Stammes sammt dem No- 
minativzeichen entwichen. Der Genitiv menesio und die übrigen obliquen 
Casus setzen einen Nomin. menesias voraus. 

Die weiblichen Singular-Genitive der Pronomina der 3ten Person 
enden im Toskischen auf ary und im Nord-Albanesischen, nach Lecce, auf ai, 
daher arcıy ihrer und jener, nach Lecce asai (assai s. Anm. 1.nr.3.), zeraıy, 
nach Lecce kesai (kessai). Ich ziehe das « zum Stamme des 2ten Gliedes des 
componirten Pronomens, und theile also @-Ta-ıy, RE-TE-ıy, a-sa-i, ke-sa-i, 
wenngleich das i der Endung mit dem a des Stammes sa sich zu einem Diph- 
thong vereinigt hat. In sa erkenne ich das skr. gt sie, diese, jene, (zu- 
gleich Stamm und Nom.), obwohl dieser Stamm im Sanskrit sich nicht über 
den Singular- Nominativ hinaus erstreckt, während das männliche z sa im 
Veda-Dialekt auch im Locativ (sa-smin) erscheint, und im Altlateinischen die 
Accusative sum, sam vorkommen (s. vergl. Gramm. $. 345). Man darf 
daher in acıy, sa-i, abgesehen von der Casus-Endung, eine Schwesterform 
des lat. sa-m erkennen, ohne darum das Albanesische in ein anderes als ur- 
verwandtschaftliches Verhältnifs zum Lateinischen zu stellen. Ich erinnere 
noch daran, dafs das skr. componirte sy& (aus sa-yd) sie, diese, jene, 
welches ebenfalls auf den Nom. sg. beschränkt ist, in den germanischen 
Sprachen weitere Verbreitung gewonnen, oder behauptet hat, indem z.B. 
dem althochdeutschen Nomin. siuw sie im Acc. die Form sia und im Nom. 
Acc. pl. die Form sio gegenübersteht. Das Verhältnifs des weiblichen siu 
sie zu i-r er gleicht einigermafsen dem des alban. weibl. Genitivs @-s«-ıy 
zum männlichen Nomin. «-i. 

So wie der hinten angefügte Artikel der Substantive und Adjective, 
z. B. von #jev-ı der Hund, ı wio-ı der gute identisch ist mit dem schlie- 
fsenden Pronomen von «-/er, jener, so ist auch im Genitiv (u. Dativ) — 


z. B. von zjev-ı-r des Hundes, 7£ wig-ı-r des guten — das angehängte r des 
Nnn2 


468 Borr 


Artikels identisch mit der volleren, eine Casus-Endung enthaltenden Form 
rıy, {ij von a-riy, a-lij seiner, jenes. Es leidet darum auch, wie mir 
scheint, keinen Zweifel, dafs der Ausgang rs, se im Genit. (und Dativ) von 
Lecce’s und Hahn’s erster Declin. der bestimmten, d. h. mit hinten ange- 
hängtem Artikel versehenen Form, in seinem Ursprung identisch sei mit der 
volleren Form cc«ıy, sai, z. B. von a-raıy, a-sai. Das s,e des Artikels ss, se 
ist nur eine Schwächung von aı, durch Unterdrückung des ı und Verdünnung 
des « zu &, e, ungefähr wie in dem griech. exaregos gegenüber dem im Sanskrit 
als Urform anzunehmenden aikatara-s, woraus durch Zusammenziehung das 
wirklich bestehende ekaiara-s einer von zweien. 

In der Conjugation, zu deren Betrachtung wir nun übergehen, tritt 
der Zusammenhang des Albanesischen mit seinen indo-europäischen Stamm- 
genossen am deutlichsten durch die Personal-Endungen hervor. Die erste 
Pluralperson hat im Nord-Albanesischen nach Lecce fast durchgreifend me 
zur Endung (19), welche zur gleichlautenden litauischen und slawischen stimmt 
und vom griech. uss, xev sich nur durch Unterdrückung des Endconsonanten 
unterscheidet, der auch im Sanskrit, in den secundären Formen, wo ma für 
mas steht, gewichen ist. In der 2ten Plural- Person hat sich die griechisch- 
litauisch -slawische Endung rs, te, TE (skr. ta der secundären Formen) nur 
im Imperfeet und Aorist behauptet, und zwar im Toskischen in der Form 
re, daher z. B. »egzojere quaerebatis, xepxuare quaesivistis. Dagegen 
hat das Präsens vı zur Endung, daher xegxo-vı quaeritis. 

Die 3te Pluralperson endet durchgreifend auf vs, dessen e wahrscheinlich 
ein ähnlicher unorganischer Zusatz ist, wie in der Accusativ-Endung (s. p. 462). 
Es bleibt also blofs v als wesentlicher Theil der Endung übrig und dies ist 
der Ausdruck der Mehrheit, während die Bezeichnung der Person verschwun- 
den ist, wie im Neuhochdeutschen, oder auch wie im Sanskrit und Griechi- 
schen in Imperfecten und Aoristen wie abaran, &pegov, adiksan, Edcıfev, 
drican, &ırev, und wie in gothischen Präteriten wie haihaitun sie hiefsen, 
bundun sie banden. Wäre die albanesische 2te Pluralperson praes. der 
3ten völlig gleich, so würde ich keinen Anstand nehmen, eine Übertragung 
von der 3ten in die 2te P. anzunehmen (20), da solche Übertragungen in 
der Sprachgeschichte häufig vorkommen, und z. B. im gothischen Passiv der 
Ausdruck der 3ten Person im Singular auch in die 1ste eingedrungen ist, im 
Plural zugleich in die 2te. Der Unterschied, der im Albanesischen zwischen 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 469 


der 2ten und 3ten Pers. pl. stattfindet, besteht aber nicht überall in dem 
blofsen Endvocal (vı gegen ve), sondern tritt auch zuweilen schärfer hervor, 
wie z. B. in dem Verhältnifs von «i-wihr habet, ji-vı ihr seid zu x&@-ve 
siehaben, j«-ve sie sind. Vielleicht ist das v in der 2ten P. pl. nichts 
anders als die Entartung eines r, etwa durch die Vermittelungsstufe eines &, 
so dafs also die alte Tenuis zunächst zur Media und von da zum organge- 
mäfsen Nasal geworden wäre, wie umgekehrt im Litauischen und Slawischen 
das ursprüngliche n der Zahl neun zu d geworden ist (dewyni, aeBaTk de- 
vantj). Ein anderer Weg der Vermittelung der alban. Endung vı mit der 
Urgrammatik unseres Sprachstamms wäre die Annahme, dafs eine vollstän- 
digere Form ravı, oder revı, oder rıvı, durch Unterdrückung der 1sten Sylbe 
sich zu vı verstümmelt hätte. Man findet nämlich im Veda-Dialekt in der 
2ten P. pl. statt der Endungen g Za, A ta auch fana, tana (oder verlän- 
gert and, tanä), deren Endsylbe sich im Alban. zu vı geschwächt haben 
könnte, wie in der 1. P. pl. präes. mi für ma vorkommt (s. Anm. 19). Ich 
erinnere daran, dafs auch andere Veda-Eigenthümlichkeiten der Personal- 
Endungen in den europäischen Schwestersprachen sich erhalten haben (21). 

Der Singular ist in seinen Personbezeichnungen, wenigstens im Indic. 
des Activs, weniger treu erhalten als der Plural. Das alte m als Ausdruck 
der ersten P. findet man nur in zau ich habe (2. P. x, 3. x@), ja ich bin 
(2. P. j& 3. iöre, oder eöre (22), vergl. lit. est) und in Scwich sage. Das 
letztgenannte Verbum lautet in der 3ten P. Sere (23), welches in der Bibel- 
Übersetzung häufig im Sinne eines Praet. zur Übertragung von eire vorkommt. 
Es erinnert dieses Verbum an die altpers. Wurzel 2hah (aus thas) sprechen, 
wovon die 3. P. zhätij (für thah -a-tij) auf den Keil-Inschriften sehr oft vor- 
kommt. Das Imperfect lautet in der 1. P. sg. athaham, in der 3. athaha. 
Im Aorist hat das betreffende alban. Verbum, wenn es wirklich mit dem er- 
wähnten altpersischen verwandt ist, das alte « bewahrt; er lautet nach Hahn 
im Plural Sau, Sare, Save und in der 3. P. sg. Sa. 

Treuer als das Praesens ind. hat der Conjunctiv die Personal-Endun- 
gen bewahrt, namentlich zeigt sich hier überall in der 2. P. sg. entweder ein 
ö, oder ein r#, oder nach Willkühr & oder #5. Man vergleiche xe-5 habeas 
mit »@ habes, es sis mit je es, Suar oder Suars dicas mit Sua dicis. 
Ich halte das r5 für eine Entwickelung aus 5, um so mehr, als auch an einer 
andern Stelle der albanesischen Grammatik rs als Vertreter von 5 vorkommt; 


470 Borr 


so lautet z. B. von rAyjaz ich altere (mache alt) der Conjunctiv des Aorists 
in der ersten P. sg. sowohl r?jarda als mAjaxrsa und in der ersten P, pl. 
sowohl rrjarsın als mrjarröın. Von 75 gelangt die Sprache zu einem blofsen 
7, welches z. B. in rare du hattest (Aor.), rar oder rarı er hatte, rarsu 
(oder rau) wir hatten, rarve sie hatten die Stelle des r# von raröz ich 
hatte einnimmt. Zu der Vermuthung, dafs es auch Übergänge von reinem 
in r im Albanesischen gebe, könnten die Verba der 2ten Abweichung von 
Hahn’s erster Conjugation führen, in welchen dem s der ersten P. praes., 
z. B. von Ssgds oder Seges ich rufe, in der ?ten und 3ten P. ein r gegen- 
übersteht (Ssger du rufst und er ruft). Es ist aber wahrscheinlicher, dafs 
hier und in allen analogen Formen das r der Urlaut und r die Umwand- 
lung sei (24). 

Wir kehren zum Conjunctiv zurück, um zu sehen, mit welchem Modus 
der verwandten Sprachen derselbe seinem Ursprunge nach sich vermitteln 
läfst. Mir wäre es unmöglich, hierüber eine Meinung auszusprechen, wenn 
nicht Hr. v. Hahn in seiner schätzbaren Grammatik bei vielen Formen, 
namentlich bei der in Rede stehenden, die Quantität der Vocale angegeben 
hätte; denn hierdurch allein unterscheiden sich x&yı habeamus und Jen 
simus von den entsprechenden Indicativformen »Euı, jeuı (25). Dafs aber 
dem Conjunctiy das lange € recht charakteristisch ist, sieht man auch aus dem 
Verhältnisse von xzu habeam, jeu sim zu zau habeo, jausum, und aus dem 
Verhältnisse von z@ve habeant, jeve sint zu z@ve habent, ja@ve sunt. Wenn 
aber die beiden Hülfsverba, die uns in der That in der Erforschung des Ur- 
sprungs der albanesischen Grammatik eine wesentliche Hülfe leisten, auch 
in der 2ten P. sg. des Praes. indie. ein langes © zeigen, so mag hier der Weg- 
fall des Personzeichens Veranlassung zur Verlängerung des Vocals gegeben 
haben, wie auch in der 3ten P. sg. die Länge des @ von x& er hat gegenüber 
der Kürze von zu ich habe sich als Entschädigung für den weggefallenen 
Personalcharakter erklären läfst. In der ten P. pl. ist die Länge des @ von 
z@ve habent, jüre sunt wahrscheinlich ein Ersatz für ein hinter dem v weg- 
gefallenes r, ungefähr wie im Griechischen die Länge des a von reruparı (aus 
rerubavrı) eine Entschädigung für das weggefallene » ist. 

In der 2ten Person pl. haben die beiden albanesischen Hülfsverba den 
Unterschied zwischen Indicativ und Conjunctiv aufgehoben, denn ziv, jwı 
bedeuten sowohl habetis, estis, als habeatis, sitis; es ist aber wohl keine 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 474 


zu kühne Vermuthung, dafs im Conjunctiv früher ze -vı, jevı gestanden habe, 
und dafs der verlorene Conjunctiv durch den Indicativ ersetzt sei. 

Da der Imperativ in mehreren indo-europäischen Sprachen durch den 
Conjunctiv oder Optativ vertreten wird, so unterlasse ich nicht, hier noch 
zu erwähnen, dafs die beiden Hülfsverba in der 2ten P. pl. imperat. ein lan- 
ges haben. Daher ziv habet, jivı seid. Man könnte daraus schliefsen, 
dafs auch das ı des Conjunctivs früher lang gewesen sein müsse, und dafs die 
Verlängerung des letzten Theils eines vorauszusetzenden Diphthongs «: ein 
Ersatz für den unterdrückten ersten Theil sei. Ich glaube nämlich annehmen 
zu müssen, dafs das © des Conjunctivs eine Zusammenziehung von « sei, und 
dafs der albanesische Conjunctiv gleich dem lateinischen und germanischen 
auf den skr. Potentialis und griechischen Optativ sich stütze. Das Sanskrit, 
Lateinische, Althochdeutsche und, wie ich jetzt glaube, auch das Albanesische, 
haben unabhängig von einander in dem betreffenden Modus den Modus- 
Exponenten i mit einem vorhergehenden a zu € zusammengezogen, daher 
verhalten sich im Albanesischen xeu, jew zu zau, jau, wie z. B. im Sanskrit 
bares du tragest, bardt er trage zu barasi du trägst, barati er 
trägt. Das Lateinische bietet durch die Conjunctive der Wurzeln da, sta 
und fa wegen der Zusammenziehung ihres radicalen « mit dem i des Modus- 
Ausdrucks zu & eine überraschende Ähnlichkeit mit dem Conjunctiv der alba- 
nischen Hülfsverba dar, abgesehen davon, dafs im Lateinischen durch den 
Einflufs eines schlielsenden Consonanten, s ausgenommen, eine vorherge- 
hende Länge gekürzt wird, und dafs daher z. B. dem, det für dem, des im 
Nachtheil gegen die albanesischen Formen xeu, jeu, zer, jer gesagt wird. 
Ich setze hier zur Vergleichung die Conjugation des albanesischen «zu ha- 
beam der des lateinischen dem gegenüber. 


Albanesisch Lateinisch 
Singular 
N. zE-U de-m 
2. xe-5 (26) de-s 
3. HE-T de-t 
Plural 
1. ae-w de-mus 
(rE-vi) al-vı de-tis 


3:  HesVE de-nt 


472 Borr 


Die 3te Singularperson »2-r verdient durch ihr schliefsendes r um so 
mehr Beachtung, als das Griechische schon im ältesten uns bekannten Zu- 
stande die schliefsenden T-Laute sämmtlich eingebüfst hat, wie auch die 
germanischen Sprachen, schon im Gothischen, nur solche T-Laute am Ende 
zeigen, die ursprünglich noch einen Vocal hinter sich hatten (s. vergl. Gr. 
p-399). Es überbietet daher das alban. xer sowohl gothische Formen wie 
bairai, als griechische wie Degen, und steht im schönsten Einklang mit sanskri- 
tischen wie baret. 

Wenden wir uns nun zur Betrachtung der Tempora, und zwar zunächst 
zu der des Imperfects. Dieses hat wie im Latein. das Augment verloren, 
aber abgesehen hiervon und von dem Verluste der Personal-Endungen im 
Singular, stimmt das albanesische Imperfeet des Verb. subst. in den von 
Hahn (p. 63) aufgestellten Formen besser als das griechische zum Sanskrit, 
besonders dadurch, dafs der radicale Zischlaut durchgreifend bewahrt ist. 
Man vergleiche: 


Singular Plural 
Sanskrit Albansisch Sanskrit Albanesisch 
1. dsam Jede äsma JEFEM 
2. sis jese dsta JETErE 
3. dsit,ved.ds ır (27) äsan ve 


Das Hülfsverbum zau ich habe verbindet sich in diesem Tempus mit 
dem Verb. substantivum; so wenigstens glaube ich das Verhältnifs von ze0€ 
ich hatte, »ese du hattest, z:5 er hatte (28), Plur. zeseu, neiere, zıove 
zu den entsprechenden Formen des Verb. subst. auffassen zu dürfen. Ana- 
log geht das Imperfeet von Sew ich sage, wovon: 

Sing. 1. So-seich sagte 2. So-se 3. So-& oder So-öre 

Plur. 1. So-su 2. So-ore od. So-0ere 3. So-öve. 


In dem von Lecce behandelten nordalbanesischen Dialekt enden alle Imper- 
fecte in der 1sten P. sg. auf Ze, in der 3ten eben so, oder, und zwar viel häu- 
figer, auf blofses 2; jedoch so, dafs in der 3ten P. die Sylbe je wegfällt; 
daher z. B. von kendonj ich singe: kendonjete ich sang, kendonjie (ken- 
dognie) du sangst, kendont er sang; Plural: kendonjime, kendonjite, 
kendonjine. Von serbenj ich diene lautet das Imperfect: 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 473 


Singular Plural 
1. serbenjete serbenjime 
2. serbenjie serbenjite 
3. serbent serbenjene. 


Ich halte das 2 der 3ten P. sg. für den Personal- Ausdruck und das 
gelegentlich beigefügte e — z. B. von lidete er band gegenüber der ersten P. 
lidnjete ich band — für einen unorganischen Zusatz, wie in der 2ten und 
dten P. sing. des Conjunctivs, wo Lecce zuweilen se für blofses s setzt 
(s. Anm. 27). In der ersten P. sg. halte ich den Ausgang Ze von kendonjete, 
serbenjete, lidnjete und aller analogen Formen für eine Entartung von s oder s, 
so dafs ich z. B. in kendonje-te hinsichtlich seiner Schlufssylbe ein Analogon 
von #e-5e ich hatte erkenne, wobei ich darauf aufmerksam mache, dafs es 
im Albanesischen auch Aoriste gibt, welche nur inderersten P. sg. 
das Verbum subst., oder wenigstens einen Zischlaut anfügen, welchen ich, 
wie im sanskritischen, griech. und altslaw. Aorist (z. B. aatıre da-s-te ihr 
gabt) aus der Wurzel des verb. subst. erklären zu dürfen glaube. Im tos- 
kischen Dialekt erscheint je oder yes als Ausgang des Thema’s der regelmäfsi- 
gen Imperfecte. Nur die Ste P. sg. hat eine Verstümmelung erfahren. Ich 
setze nach Hahn das Imperfect von zAjaz ich altere, mache alt und xegacry 
ich suche vollständig her: 


Singular 

1. rAjar-ye nEpno- je 

2. rrjan- je n£onc-je 

3. Ajax od. mAjan-TE nepxov od. negr.ov -7E 

Plural 

d.; mar -JE- u neonO -JE- 

2. Tıjar -JE- TE negxro-jE -7E 

3 mAaR- je-ve n£pno - je -vE 


Viele unregelmäfsige Verba können in den Personen, welche j: den 
Personal-Endungen vorsetzen, von dieser Einfügung nach Willkür das dem 
eg vorangehende ;j, und in der 2ten P. pl. die ganze Einfügung übersprin- 
gen. In der 3ten P. pl. fällt bei solchen Verben die Einfügung noth- 
wendig aus (29). Ich setze als Beispiel das Imperfect von vees ich 
tödte (30) her: 

Philos.- histor. Kl. 1854. Oo0o 


474 Borr 


Singular Plural 
1. voarıje od. vgare voarysu od. voareu 
2. veasyje od. vpare voacıjere od. vgacre 
3. vos od. voiore varrve. 


Was den Ursprung des im albanischen Imperfect zwischen Wurzel 
und Personal-Endung eingefügten Charakters je (hinter Vocalen blofs je) an- 
belangt, so glaube ich darin den skr. Charakter aya der 10ten Klasse und 
Causalform zu erkennen, der in keiner der übrigen europäischen Schwester- 
sprachen des Sanskrit ganz fehlt, und der im Litauischen bei vielen Verben 
im Präteritum erscheint, die denselben vom Präsens und Futurum ausschlie- 
fsen, wie z. B. dem Praes. sekü ich folge (= skr. säc-4-mi aus sak-d-mi) 
im Prät. sek-iau gegenübersteht (Fut. sek-siu, Infin. sek-ti). Man braucht 
darum das albanesische Imperfect hinsichtlich seines Ursprungs nicht mit dem 
litauischen „Perfect” (von Kurschat „Aorist”) genannten Praet. zu identifici- 
ren (31); denn da der skr. Charakter der 10ten Klasse nicht auf die Special- 
tempora beschränkt ist, so kann sein Vorhandensein in dem erwähnten litaui- 
schen Präter. nicht den Beweis liefern, dafs dieses auf das skr. Imperfeet 
oder einförmige Augmentpräter. sich stütze, wozu ich jedoch das alban. Im- 
perfect zu ziehen kein Bedenken trage (32). Dagegen ist dasjenige alban. 
Praeter., welches v. Hahn „Aorist” nennt, und wodurch auch in der Bibel- 
Übersetzung in der Regel die griech. Aoriste übersetzt werden, gewifs auch 
seiner Bildung nach ein Aorist. Der Zischlaut, welcher dieses Tempus in 
den vier ersten Bildungen des Sanskrit und in dem griechischen 1sten Aorist 
charakterisirt, und seinen Ursprung, aller Wahrscheinlichkeit nach, dem 
Verb. subst. verdankt, dieser Zischlaut hat sich im Albanesischen vorzugs- 
weise noch im Conjunctiv (Optativ) des betreffenden Tempus behauptet, 
gerade wie im Altpreufsischen, wo z.B. da-sai er gebe, galb-sai er helfe, 
boü-sai er sei sehr schön zu griechischen Aorist- Optativen wie Au-Faı, TUR- 
raı stimmen (33). Es ist bekannt, dafs auch im V&da-Dialekt Modus-Formen 
dieser Art vorkommen, wenngleich im klassischen Sanskrit der Aorist, abge- 
sehen vom sogenannten Precativ, auf den Indicativ beschränkt ist. Um zu 
zeigen, wie das Albanesische den „Conjunctiv” genannten Modus, welcher 
seiner Bildung nach dem skr. Potentialis und griech. Optativ entspricht — 
im Aorist von dem entsprechenden Tempus des Indicativs unterscheidet, ge- 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 475 


nügt folgende Zusammenstellung von rrjax« (ich alterte, machte alt) 
mit seinem Conjunctiv rAjax-Ga: 


Aorist 
Indicativ Conjunctiv 
Sing. 1. Aara mıjan-da od. FAjar-roa 
2. mAjane rNan-5 od. mAjan-T5 
3. mAjanı od. mAjaru TAjan-TE 
Plur. 41. mrjax-u rrjar-r-u 0d. -röı-u (34) 
2. FAjan-Te rrjar -Fı 0d. -röı 
3. mrjan-ve mıjan-Gı-ve od. -Tör-ve 


Es fehlt dem Albanesischen auch nicht an Verben, welche im Aorist 
des Indicativs einen Zischlaut mit der Wurzel verbinden, doch nur in der 
ersten P. sg. Hierher gehören: g@-ö€ (oder g&-r5) ich fiel, Ay«-se ich 
liefs, =&-öe (oder r«-röe) ich sah (35), da-öe ich gab, Sa-ös (od. 
Sa-r5)ich sagte, #j&-öe ich war (36). 

Ich setze von d@-5e die vollständige Abwandlung her: 


Singular Plural 
1. dase da-u 
Dunnge da-Te 
3. da d@-ve. 


Durch die Verzichtleistung auf das angehängte Verb. subst. gewinnen 
die ?2te und 3te P. sg. und der ganze Plural eine auffallende Übereinstim- 
mung mit griechischen zweiten Aoristen wie edwv, &9yv, &rrnv und ihren sans- 
kritischen Schwesterformen ddäm, adäm, ast'äm. Die albanesische Wur- 
zel stimmt aber durch Bewahrung des alten a-Lauts in den meisten Personen 
des Aorists besser zum Sanskrit als zum Griechischen. Man vergleiche d« 
er gab mit ddä-t, edw, und im Plural d@-u mit ddä-ma, &ds-uev, d@- re mit 
adä-ta, eöo-re. Man kann darum annehmen, und ich bin sehr geneigt dies 
zu thun, dafs diejenigen albanesischen Aoriste, welche in der ersten P. auf 
se ausgehen, nur in dieser ersten Person zum griechischen ersten Aorist 
und seiner sanskritischen Schwesterform gehören, in den übrigen Personen 
aber zum griechischen 2ten Aorist und der sanskritischen 5ten Aoristbildung, 
während umgekehrt die altslawischen Formen wie NEtE nese du trugst, er 
trug zum griechischen 2ten Aorist und zur skr. öten Bildung des genannten 


Tempus gehören, die übrigen Personen aber, z. B. netoy% nesoch’ ich trug, 
0002 


476 Borr 


HEcotTe nesoste ihr truget, zu denjenigen Aoristbildungen stimmen, welche 
das Verbum subst. mit der Hauptwurzel verbinden (37). 

Im Sanskrit haben Aoriste wie d-däm das Medium eingebüfst und 
bilden dieses nach einem anderen Typus; daher steht z.B. adisi (med.) ich 
gab zu adä-m (act.) in einem ähnlichen Verhältnisse, wie im Albanesischen 
da-5E ich gab zu da-u wir gaben. Gehören aber albanesische Formen wie 
dä-u wir gaben (= skr. ddä-ma) zur skr. Öten Aoristbildung, so gehören 
solche wie rrjaza (s. S. 475) zur 6ten, d. h. zu Formen wie abud’am ich 
wufste (Imperf. dböd‘am aus dbaud’am) und griechischen 2ten Aoristen 
wie &buyov. Es verhalten sich demnach albanesische Aorist-Conjunctive wie 
mrjar-sa (s. S.475) zu ihren Indicativen (rAyaxa) im Wesentlichen so, wie 
im Sanskrit Aoriste wie dadik-sam ich zeigte (edeı£a) zu solchen wie aric- 
-am ich verliefs (&iırov). 

Die grofse Mehrheit der albanesischen Verba endet in der ersten P. 
sg. ind. des Aorists auf va, in der 2ten auf vs, in der 3ten auf u oder i; im 
Plural auf ue-n, ue-re, ua-ve, oder va-u etc., oder auch mit blofser Anfügung 
der Personal-Endungen. Der Conjunctiv aller Verba von Hahn’s 2ter Con- 
jugation fügt im Aorist pr« an die Wurzel oder das Verbalthema, und flectirt 
diesen Zusatz wie oben das einfache #« von rAjar-Fa. Ich setze die Conju- 
gation von xsgrö-va ich suchte und seinem Conjunctiv vollständig her: 


Indicativ Conjunctiv 
Singular 
1. nEono-va n£gno- dia 
2. nEgno -vE none -b-6 
3. neono-1 nsgno- b-TE 
Plural 

1. xepn-Ua- neono- pTı-W 
2% neo - Ua-TE neono- del 

& nepn -Ua-ve nepno- poL-ve. 


Was das $ im Conjunctiv anbelangt, so halte ich dasselbe in seinem 
Ursprung für identisch mit dem v des Indicativs, sei es, dafs das v eine Er- 
weichung des # sei, oder umgekehrt das $ eine Erhärtung des v. Das letz- 
tere ist viel wahrscheinlicher; gewifs ist, dafs vr eine unbequeme Verbindung 
wäre, und dafs eine euphonische Veranlassung dazu da ist, v vor & in einen 
verwandten Laut umzuwandeln, während negncde zu sagen nicht unbequem 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 477 


wäre. In dem u der Pluralformen wie xegx-ua-u wir suchten, wofür 
wahrscheinlich früher HERO-VE- oder HEDRO-Va-uE gesagt wurde — und in 
Formen der 3ten Singularperson wie zı-u ertrank (1. P. rıi-va, 2. ri-ve) 
kann man nicht leicht die Vocalisirung des v der vollständigeren Formen ver- 
kennen. Ich erinnere an skr. Formen wie ukta gesprochen, aus vakta, 
und an gothische wie kniu Knie, für kniv, vom Stamme kniva. Was nun 
den gemeinschaftlichen Ursprung des v, ® und u des charakteristischen Zu- 
satzes des albanesischen Aorists anbelangt, so glaube ich darin ein Hülfsver- 
bum zu erkennen, und zwar dasselbe, welches ich seit langer Zeit als einen 
Bestandtheil der latein. Perfecte wie amavi, monui und potui ansehe. Ich 
fasse in derselben Weise das u, v und $ der betreffenden albanesischen For- 
men als identisch mit dem Vocal der sanskritischen Wurzel Ö’ü, der latein. 
‚Fu, lit. bu, und nehme einen Verlust des Conson. der Wurzel an, einen Ver- 
lust, der nicht mehr befremden kann, als derjenige, den die andere Wurzel 
des Seins, nämlich as, in dem alban. ja, im griech. eiui und im goth. i-m 
erfahren hat. Fast man die lateinischen Perfecta ihrem Ursprunge nach als 
Aoriste (38), so darf man mit um so gröfserem Recht Formen wie ama- vi 
den albanesischen wie neoxd- va, und solche wie mon-ui-mus, mon-ui-slis den 
albanesischen wie zegx-ua-, »egr-Ua- re gegenüberstellen (39). 

Das fehlende Futurum wird im Toskischen umschrieben durch do „es 
will” und den Conjunctiv praes. des betreffenden Verbums, welchem die 
Conjunction re dafs vorgesetzt werden kann, oder nicht; daher z. B. do rs 
jew ich werde sein (es will dafs ich sei), oder do jeu; de re jeu:, oder do 
jew, wir werden sein, do re «zu, oder do zu, ich werde haben, do rs 
mrjars, oder do rAjaxd, du wirst altern, do re mAjaxyje oder do vAjazıje 
er wird altern (40). Der von Lecce behandelte nordalbanesische Dialekt 
umschreibt das Futurum durch das „haben” bedeutende Hülfsverbum mit 
dem Infinitiv des Hauptverbums, daher z. B. kam me dasune ich werde 
lieben, wörtlich „ich habe zu lieben”. In derselben Weise kann im 
Altslawischen das Futurum ausgedrückt werden, daher z. B. imasi imjeti 
habebis, wörtlich du hast zu haben, priitiimatj sün veniet filius, 
zu kommen hat der Sohn. So im Gothischen z. B. taujan haba (zu 
thun habe ich) als Übersetzung von rensw (2. Cor. XI. 12), visan habaith 
zu sein hat er, für &rraı (Joh. XII. 26.) Die romanischen Sprachen ver- 
binden dagegen, um das Futurum auszudrücken, das Präsens des Hülfsver- 


478 Bor» 


bums haben mit dem Infinitiv zu einem Compositum, daher im Französi- 
schen j’aimerai (zu lieben habe ich) gegenüber dem oben erwähnten 
kam me dasune (s. vergl. Gr. $. 659 f.). 

Von der Art, wie das Perfect und Plusquamperfect im Albanesischen 
umschrieben werden, wird später die Rede sein; vorher ist die Bildung des 
Passivs oder Reflexivs zu besprechen. Hier finden wir im Praesens und Im- 
perfect Formen wie vd@xeu ich werde getheilt, vdexese ich wurde ge- 
theilt, deren % ich nicht als eine euphonische Einschiebung betrachte (vgl. 
Hahn p. 24. 3.), sondern wie das lateinische - von Formen wie amor, ama- 
Zur, als den Ausdruck des Reflexivverhältnisses und als den Anfangsbuchsta- 
ben eines Pronomens, dessen Stamm im Sanskrit spa lautet (wovon z.B. 
sva-tas aus sich). Dieses sra ist, wie mir scheint, doppelt enthalten in dem 
albanesischen versy;e selbst, und zwar das erste Mal in vers (ve-re) — wo 
sea mit Verlust seines s durch ve vertreten ist (41), und das 2te Mal durch 
x, welches an das zendische Reflexiv way kha erinnert, sowie überhaupt an 
die Veränderung, welche die Lautgruppe sp sehr gewöhnlich im Zend erfah- 
ren hat (s. vergl. Gr. $. 35), wobei zu beachten, dafs auch das Wallisische, 
ohne eine specielle Verwandtschaft mit dem Zend zu haben, nicht selten für 
sanskritisches sv einen Guttural mit w (w= u) zeigt, z. B. in chwaer Schwe- 
ster gegenüber dem skr. Stamme svasär und zend. khanhar (Ace. ge?waux 
khanhrem). 

Das toskische vere-ye kann wie das skr. Possessivum sva, obwohl 
eigentlich der 3ten Person angehörend, auch auf die erste und zweite der 
beiden Zahlen bezogen werden, sofern sie als Subject des Satzes erscheinen; 
daher z. B. Sase we vereyeich sagte beimir (beisich) SE us verexge du 
sagtest bei dir, Save ue vereye sie sagten bei sich (42). Es kann also 
nicht befremden, dafs x, wo es an Verbalwurzeln oder Verbalstämme gehängt 
wird, sowohl mich, dich, uns, euch, als sich bedeuten kann. Etymolo- 
gisch aber bedeutet z.B. vdaxen (ich werde getheilt) soviel als theilend 
sich bin ich, vdayeuı (wir werden getheilt) so viel alstheilend sich 
sind wir. Mir ist es wenigstens sehr wahrscheinlich, dafs hinter dem 
Reflexiv-Ausdruck das Verbum subst. stehe, welches also in dieser Zusammen- 
setzung sein radicales & in der 3ten P. sg. verloren und auch sonstige kleine 
Änderungen erfahren hätte, es stünde demnach (vd«-%)-ere für -eöre. In der 
2ten P. pl. ist das » der Personal-Endung ausgefallen, daher vda-x,-u für 


über das Albanesische in seinen verwandtischaftlichen Beziehungen. 479 


-ji-vi; in der 3ten P. pl. hat sich das @ von j@-ve sie sind zu s geschwächt, 
daher vda -%,-eve. Überall aber ist das unorganische 7 (s. p. 460) weggefallen. 
Im Imperfect hat sich im albanesischen Passiv der Zischlaut des Verb. subst. 
nnr aus der 3ten P. sg. verdrängen lassen. Man vergleiche vda-x,-.ıy (43) 
er wurde getheilt mit ıs er war. In der ersten und zweiten P. pl. gleicht 
das Verhältnifs des Schlufstheiles von vda-y,-erıu, vda-%,-esıre zu (j)eseu wir 
waren, (j)esere ihr waret in Bezug auf die Wahl eines ı für & (vor der Per- 
sonal-Endung) dem Verhältnisse von ir: er ist zu dem gleichbedeutenden 
€öre. In der 3ten P. pl. zeigt dagegen die zusammengesetzte Form ein e in der 
Wurzel des Verb. subst. gegenüber dem ı der einfachen Form (e-ı-ve gegen 
ı5-ve) und aufserdem einen Bindevocal zwischen der Wurzel und der Endung, 
nach Analogie der beiden ersten Personen, was gewifs nicht hindert, in dem 
Schlufstheile von vda-x-85-1-ve (theilend sich waren sie) eine ihrem Ur- 
sprunge nach mit is-ve sie waren identische Form zu erkennen. 

Ich stelle hier die vollständige Abwandlung des Präsens und Imperf. 
pass. der Wurzel vda theilen (44) den entsprechenden Tempp. des Verb. 
subst. gegenüber: 


Präsens 
Singular Plural 

1. jan vda-y-eu 1. jem vda-y-eu 
2. 5 vda-x,-e 2. ji vda-y,-u 

3. ders düre vdany.ere 3. jüre vda-x-ene 

Imperfect 

1. jere vda-y;-eöe 1. jesen vda-y,-enıu 
2. jede vde-y,-ewe 2. jener vde-y,-eoire 
Bar 16; vda-x-sıy (s. Anm. 44) 3. döve vda-y-eswe 


Wenn consonantisch endigende Wurzeln oder Verbalstämme das dem 
Präsens und Imperf. des Passivs oder Reflexivums zukommende %, unter- 
drücken, so liegt, wie mir scheint, der Grund in der Vermeidung der Härte, 
die das x, hinter einem Consonanten veranlassen würde; daher also rAjax-eu 
ich werde alt gemacht (Hahn p. 69) für rrjax-x,-eu; rir-su ich werde 
geboren für TIA-%-&u. Man vergleiche in dieser Beziehung die Unter- 
drückung des o in griechischen Formen wie rerup Se (für reruprIe) im Gegen- 
satze zu solchen wie A&Au-o-9e, wo das r eben so sehr der wahre Exponent 
des Passiv- oder Reflexivverhältnisses ist, als im Albanesischen das x, denn 


480 Borr 


das $ der passiven oder medialen Personal-Endungen ist nichts als die durch 
das vorangehende r begünstigte Umwandlung des 7 der activen Endungen. 
Es ist daher in rerup-Se (aus rerup-c-Se) das passive oder reflexive Verhältnifs 
eben so wenig wirklich ausgedrückt als in albanesischen Formen wie rAjax-en, 
TIA-EW, AUS FAJAH-Y-EI, FIRE. 

Das v albanesischer Formen wie HEpröven ich werde gesucht (Hahn’s 
2te Conjug. p. 77) könnte man eher als das eben besprochene x, als eupho- 
nische Einfügung gelten lassen, weil den meisten Formen des Activs in der 
betreffenden Conjugation ein vocalisch endigendes Thema zum Grunde liegt. 
Da aber die 2te und 3te Pers. des Praes. act. auf v ausgehen und z.B. xegxev 
du suchst und er sucht bedeutet, in welcher Form eben so wenig ein 
Personal-Charakter enthalten ist, als bei der ersten Conjug. in Ajax du 
machstalt, er macht alt, so nehme ich an, dafs das Passivum xeprev -eu 
(nicht xeoxc-v-eu) von dem durch v erweiterten Thema des Activs ausgegangen 
sei, welches erweiterte Thema zu dem wirklichen (zegxc) sich ungefähr eben 
so verhält, wie z. B. im Gothischen der weibliche Stamm vidövön Wittwe 
(Nom. vidörö6) zum skr. Stamme vid’ard (zugleich Nomin.). In dieser 
Auffassung sehe ich mich nachdrücklich dadurch unterstützt, dafs im gegi- 
schen Dialekt das charakteristische x, auch hinter v vorkommt, und dafs in 
demselben auch %, sich an Stämme auf o anschliefst, so dafs z. B. dem toski- 
schen uaprov-eu ich verbeirathe mich (nagroıy ich verheirathe, Kaprov 
du verheirathest und er verheirathet) im Gegischen uapro-x,-eu gegen- 
übersteht. Beispiele gegischer Formen mit x hinter » sind aeuuv-x-eu ich 
erkranke, werde krank gemacht, (tosk. osuup-eu), bavysu ich werde 
gemacht (tosk. beven), boivyeve sie nagen sich (bekıy ich nage). 

Erwähnung verdient noch, dafs Verbalstämme auf ua (1. P. sg. praes. 
ueıy) im Passiv, offenbar durch Umstellung, gas für «xeu zeigen, daher z.B. 
yaruyası, für yarıiaysa ich werde bereitet (45)). Es erhellt hieraus, 
dafs das passive x, nicht eine blofse euphonische Einschiebung zur Vermei- 
dung des Hiatus ist. Einen kräftigeren Beweis aber für den pronominalen 
Ursprung des Passivcharakters x, sehe ich darin, dafs im Aorist das Passiv- 
oder Reflexivverhältnifs zwar in anderer Weise ausgedrückt wird als im Prä- 
sens und Imperfect, aber so, dafs man in dem Exponenten desselben eben- 
falls ein Reflexivpronomen erkennen kann, nämlich die erste und Hauptsylbe 
des oben erwähnten ve-r&, mit Vocalisirung des v zu u und Unterdrückung 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 481 


des e. Das so entstandene x wird allen Aoristen toskischer Passiv- oder Re- 
flexivverba vorangestellt, während im Übrigen die Abwandlung von der des 
Activs sich nicht unterscheidet, nur dafs in Hahn’s erster Congugation die 
3te Pers. sg. indic. den Ausgang i oder u unterdrückt, daher urrjax er 
wurdealtgemacht (sich machte er alt) gegenüber den activen rAjaxı 
oder mAjaru, während in der ?ten Conjugation unsgrlia er wurde gesucht 
hinsichtlich des angehängten Hülfsverbums (s. p. 477) der Analogie des Plu- 
rals folgt, wo u- xegruia - 1, U-r£grlla - 75, U-regnUle - ve mit den entsprechenden 
Activ-Formen zegzıia-u etc. im Einklang stehen. Dagegen hat xeoxcı (ze9xo-1) 
er suchte das Hülfsverbum unterdrückt und stimmt daher zur 1sten Con- 
jJugation (mryaz-ı). 

Das Reflexivpronomen, welches im Aorist pass. dem Verbal-Ausdruck 
vorangestellt wird, erscheint in der 2ten P. sing. des Imperativs pass. hinten 
angefügt. So wenigstens glaube ich den Unterschied erklären zu müssen, 
der z.B. zwischen xegxzö-u werde gesucht und zegxo suche statt findet. 
In der 2ten Pluralperson ist dagegen der Imperativ pass. formell identisch 
mit der entsprechenden Person des Praes. ind. pass. 

Die albanesische Bibel- Übersetzung läfst das im Aorist pass. dem 
Verbum vorgesetzte u insofern als selbständiges Wort erscheinen, als sie das- 
selbe nicht graphisch mit dem Verbum verbindet; daher z. B. u zorıs er 
hängte sich (Luc. XV. 15), u vrau (= vdau) es wurde getheilt (46), 
u bepre es geschiehe, d.h. mache sich, werde gemacht (47). Bei 
dieser Art graphischer Darstellung ist es auffallend, dafs man bisher dieses 
u nicht als Reflexivum erkannt hat, und dafs v. Xylander in seiner albanesisch- 
deutschen Wörtersammlung u als „Zeichen des Praeterit. vom Passiv” erklärt. 
In der Bedeutung „euch” (vodis), welche v. Xylander |. c. voranstellt, ist w 
eine Verstümmelung von juw, welches der Grundbestandtheil des sanskritischen, 
mit einem Anhängepronomen verbundenen Pluralstamms yu-sma (euphon. 
für yus-ma) ist. Das Litauische bildet aus diesem ju (nach deutscher Aus- 
sprache) den ganzen Plural und Dual. des Pron. der 2ten Person, was uns 
aber nicht veranlassen darf, aus dieser Erscheinung eine specielle Verwandt- 
schaft des Albanesischen und Litauischen zu folgern, zumal auch das gothische 
ju-sihr, wenn die asiatischen Schwestersprachen nicht ausreichten, darauf 
Anspruch machen könnte, dem albanesischen ju als Vermittelungsglied zu 
dienen, während das griechische ü-ueis (äol. U-unes aus Ü-rues) zwar ebenfalls 


Philos.-histor. Kl. 1854. Ppp 


482 Borr 


hierher gehört, aber doch in seinen lautlichen Verhältnissen so sehr entstellt 
ist, dafs man ohne Berücksichtigung der übrigen Schwestersprachen nicht 
leicht darauf fallen würde, eine Verwandtschaft der Formen vusis, Uuues und 
des alban. jw anzunehmen. Das Lateinische geht bei dieser Vergleichung 
ganz leer aus und würde an dieser Stelle der Grammatik diejenigen in Ver- 
legenheit setzen, welche das Albanesische zu einer Art romanischer Sprache 
machen möchten. 

Um nun wieder zu dem, an das skr. sva und dessen anerkannte euro- 
päische Schwesterformen sich anschliefsenden albanesischen u zurückzukeh- 
ren, so verdient es besondere Beachtung, dafs dieses Pronomen in der 2ten 
P. pl. imperat. im Sinne eines Dativs pl. zwischen den Verbalstamm und die 
Personal-Endung eingeschoben wird, wobei es, wie das dem Verbum im 
Aorist pass. vorangestellte u, oder wie das im Präsens und Imperf. infigirte y, 
auf alle drei Personen bezogen werden kann, so dafs z. B. eruvı (er-u-vi), je 
nach dem Zusammenhange, entweder gebtihnen, oder gebt euch, oder 
gebt uns bedeutet (v. Hahn p. 53). In derselben Weise können auch andere 
Pronomina der Bedeutung nach als Dative eingeschoben werden, namentlich 
re und ı; ersteres im Sinne von mir, letzteres in dem von ihm, ihr; z. B. 
Matth. II. 8: sinuevı (siA-ue-vi) ede ua yabeg bringt mir auch mir Nach- 
richt (48); Ap. VII. 19: eunevi ede uua nere eZuci gebt mir auch mir 
diese Gewalt (49). Es kann sogar dem im dativen Verhältnisse stehenden 
Pronom. noch « im Sinne des Accus. sg. des Pron. der 3ten Person angefügt 
werden; das e von ve mir wird dann unterdrückt, und das ı von : ihm, ihr, 
geht im Einklang mit einer sanskritischen Wohllautsregel in seinen entspre- 
chenden Halbvocal (j, skr. q y) über; z. B. Matth. XVII. 17: diuavı (bi-w-a- 
-vi) are zeru bringet mir ihn, diesen, hierher; Luc. XIX. 24: emjavı 
(= er-ı-e-vı) gebt ihm es. — Ich halte dieses «, so wie das des componirten 
ai jener, er, are jenen, ihn etc. für identisch mit dem skr. Demonstrativ- 
stamme a, an welchem, aufser dem Albanesischen, unter den europäischen 
Gliedern unseres Sprachstamms nur noch das Keltische Theil nimmt (50). 
Das e welches im Sinne von ihn und sie (eam) dem regierenden Verbum 
vorangestellt wird (edua ihn oder sie liebe ich) ist schwerlich etwas anders 
als dıe Schwächung eines ursprünglichen «, eine Schwächung, die um so we- 
niger auffallend ist, als die Pronomina, welche im accusativen Verhältnisse 
dem regierenden Verb. voranstehen, überhaupt gerne in der leichtesten Form 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 483 


erscheinen, während hinter dem Verbum das Pronom. seine volle Form 
bewahrt. Man vergleiche va Ajevdev uns preist er mit Ajevdov vever er preist 
uns, oder mit doppelter Pronominalsetzung, va Ayevdev vever uns preilst er 
uns. Das ı welches den Aceus. plur. des Pronom. der 3ten Pers. der bei- 
den Geschlechter vor dem regierenden Verbum, und zugleich den Genitiv 
und Dativ sing. desselben Pronom. ausdrückt (v. Hahn p. 52), ist, wie ich 
nicht zweifle, identisch mit dem letzten Theile des componirten «i er, jener, 
a@-jo sie, jene. Der Genitiv und Dativ plur. des Pron. der 3ten Pers. wird, 
wo er dem regierenden Verbum vorangestellt wird, in beiden Geschlechtern 
durch z ausgedrückt. V. Hahn gibt (p. 52) u gare sie (eos, eas) schluget 
ihr als Beispiel, indem das betreffende Verbum den Genitiv oder Dativ 
regiert, welche beiden Casus im Albanesischen nicht unterschieden werden. 
Wir kehren zum Passivum zurück, um dessen Participium perf. zu 
betrachten. Es endet im Toskischen meistens auf uge und hat somit ein für 
unser Sprachgebiet fremdartiges Ansehen. Das u gehört jedoch nicht zum 
eigentlichen Suffix, sondern ist blofs ein Vermittelungsvocal, da es nur hinter 
Consonanten erscheint (s. v. Hahn p. 68. nr. 5), während bei vocalisch endi- 
genden Verbalstämmen, oder bei solchen, welche den Endconsonanten des 
Stammes abwerfen, blofs oe antritt; daher z. B. vp@-ge getödtet, vya-ge und 
vyair-u-gE berührt, vda-gs und vdeır-u-ge getheilt, de -ge und deir-u-ge be- 
rauscht (51), v&-ge gesehen, rr-ge getrunken (skr. pd und pi trinken). 
Hinter ? fällt die Liquida des Partieipialsuffixes ab, daher z. B. udjere gesäet 
(v. Hahn p. 70). Einige anomale Verba zeigen ve für ge, namentlich ve-ve 
gesetzt, wyge-ve gegessen (52), Se-ve gesagt, de-vegegeben. Ich zweifle 
nicht daran, dafs diese im Toskischen als anomal geltenden Formen die älteste 
Gestalt des Suffixes bewahrt haben, und ich erinnere an die schon früher be- 
sprochene Neigung des toskischen Dialekts zur Vertauschung der Liquida 
v mit o (s. 461). Auch zeigt der gegische Dialekt, der überhaupt dıe Um- 
wandlung eines ursprünglichen v in og nicht begünstigt, in diesem Partieipium, 
wie es scheint, niemals ge. Wenigstens sagt v. Hahn bei Besprechung des 
Weehsels zwischen g und v in Bezug auf das Verhältnifs des Gegischen zum 
Toskischen (p. 17): „In den Partieipialformen wird das toskische 9 im Gegi- 
schen v oder u.” Als Belege führt er an: dunuve „geschmerzt” für tosk. 
öeuruge (vergl. skr. dam bändigen) und raus gesehen für tosk. age. 
Auch in dem von Lecce behandelten nordalbanesischen Dialekt finden sich 
Ppp2 


484 Borr 


keine Participia auf re, wohl aber solche auf ne, welche Vater (S. 162) nach 
Lecce, Supina nennt, indem er sagt, dafs das Passiv aus dem Verbum substan- 
tivum und dem Supinum zusammengesetzt werde. Es bedeutet aber une jam 
dasune (ich werde geliebt) wörtlich nichts anders als „ich bin geliebt” 
(je suis aim). Man findet dieses Participium auch in periphrastischen Tem- 
poren wie kam pasune ich habe gehabt (tosk. zau raruge), pats pasune 
(tosk. rarsa maruge) ich hatte gehabt. Es wird also, wie in den germa- 
nischen und romanischen Sprachen derjenige, der eine Handlung vollbracht 
hat, gleichsam als der Besitzer des Vollbrachten dargestellt (wie cognitum 
habeo), was dazu Veranlassung gegeben hat, das betreffende Partieipium auch 
im Albanesischen als ein Part. praet. des Activs aufzufassen. Ich halte das- 
selbe, seiner Herkunft nach, für identisch mit dem sanskritischen auf na, 
worauf unter andern auch die germanischen Passivpartieipia der starken Verba 
sich stützen. Man vergleiche are bug-na-s gebogener mit dem gothi- 
schen bug-a-n(a)-s, vom Stamme dug-a-na. Mit dem zwischen Wurzel und 
Suflix eingeschobenen a (später e) der germanischen Formen läfst sich das 
albanesische u von Formen wie pas-u-ne gehabt vergleichen, welches u 
offenbar nur den Zweck hat, die Verbindung der Wurzel mit dem Suffix zu 
erleichtern. Ich erinnere in dieser Beziehung an das griechische &- «-vo-s, 
gegenüber den Formen wie oruy-ves, reu-vos. Mit &ö-a-vos ist schon ander- 
wärts das goth. Passivpart. i-a-n(a)-s gegessener verglichen worden. 

Was die gegischen Partieipia auf us, wie das oben erwähnte ra-us ge- 
sehen, anbelangt, so trage ich Bedenken anzunehmen, dafs ihr x entweder 
aus 9 oder aus v entstanden sei, da v. Hahn bei seiner Behandlung des laut- 
lichen Verhältnisses des Gegischen zum Toskischen sonst keine Formen an- 
gibt, wo gegisches » einem toskischen g oder v gegenüberstünde. Dagegen 
haben in dem von Lecce behandelten nördlichen Dialekt die meisten Con- 
jugationen (7 unter 10 nach Lecce’s Eintheilung) Passivparticeipia auf m, nur 
eine (die 3te) solche auf ne, und zwei (die Ste und 6te) auf e, wahrscheinlich 
aus ne, indem nämlich hinter stammhaftem 7 und / das n des Participial- 
suffixes, wie im Toskischen das 9, wegfällt. Lecce verdoppelt in diesem Falle 
das r, daher z. B. ddierre verloren (ddier ich verliere). Sollte, was ich 
nicht glaube, diese Verdoppelung des r nicht blofs graphisch oder willkühr- 
lich, sondern etymologisch begründet sein, so müfste man das 2te r durch 
Assimilation aus n, also ddiörre aus bdier-ne erklären. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 485 


Der Infinitiv ist in dem von Lecce behandelten Dialekt nichts anders 
als das Passivparticipium im Sinne eines abstracten Substantivs und mit vor- 
angestellter Präposition me mit, hier soviel als zu. Daher heifst z. B. kam 
me pasune (ich werde haben) eigentlich ich habe zu haben, kam me 
kenduen ich werde singen) wörtlich ich habe zu singen (53). Im tos- 
kischen Dialekt, welcher keinen Infinitiv besitzt, kann sowohl das Masculi- 
num, als das Femininum des Passivparticipiums die Stelle eines abstracten 
Substantivs vertreten (s. v. Hahn p. 86 $. 41). Der Gebrauch des Fem. ist 
jedoch bei weitem vorherrschend; daher z. B. rgeubuge-« die Furcht (mit 
angehängtem Artikel), zuge-« die Flucht, dryege-a der Kauf. Die Form 
bajeu-ı, ebenfalls der Kauf, enthält den männlichen Artikel und stimmt zu 
der von Lecce (p. 193 f.) als Passivpartieipium angeführten Form auf mi 
(m-i), fem. meia (me-ia). Als Beispiel wird i lezuemi (der gelesene), 
fem. e lezuemeia angeführt. Zu letzterem stimmen die meisten gegischen 
Abstracta, sofern sie von partieipialer Herkunft sind; namentlich steht dem 
oben erwähnten toskischen drjzu: der Kauf im Gegischen brjeusja gegen- 
über, und ich glaube mit Zuversicht daraus folgern zu dürfen, dafs dieses 
Wort nicht nur „der Kauf”, sondern auch, und zwar primitiv, „die ge- 
kaufte” bedeute und dafs überhaupt die meisten gegischen Passivparticipia 
denjenigen analog sind, welche bei Lecce in Verbindung mit dem angehäng- 
ten Artikel im Masc. auf mi und im Fem. auf meia enden. Was den Ur- 
sprung des betreffenden Suffixes anbelangt, so scheint es mir eine Verstüm- 
melung des skr. Suffixes mäna, griech. uevo, lat. minu, mino (ama-mini, frui- 
-mino, praefa-mino) zu sein; wobei ich daran erinnere, dafs anderwärts das 
litauische Participialsuffix ma, z. B. von düd-a-ma-s gegeben werdender, 
als Verstümmelung von mana erklärt worden (s. vergl. Gramm. $. 791). 
Man sagt z. B. im Litauischen duod-a-ma-s esmi ich werde gegeben (di- 
donevos eini), wie im Nord-Albanesischen z. B. jam ble-m ich werde gekauft 
(je suis achetE). — In dem von Lecce behandelten Dialekt des nördlichen 
Albaniens haben auch die meisten Verba ein dem Toskischen fehlendes Par- 
ticipium praes. act. Es endet in Verbindung mit dem hinten angehängten 
Artikel im Nom. masc. auf si, z. B. lezues-i der lesende, welches nach 
Lecce (p. 193) wie ein Substantivum declinirt wird, d.h. ohne den voran- 
gestellten (bedeutungslosen) Artikel; also nicht ö lezues-i, sondern blofs 
lezüues-i der lesende, Gen. lezüesi-t, Acc. lezües-i-n. Die weibliche Nomi- 


486 Bore 


nativform lezuöse entbehrt des angehängten Artikels, sonst müfste sie Zezueseia 
lauten, was ich nach den übrigen Casus (Gen. lezuesese etc.) als die wirklich 
artikulirte Form des Nomin. glaube annehmen zu dürfen. 

Seinem Ursprunge nach scheint mir dieses Part. praes. act. identisch 
mit dem der meisten Glieder der indo-europäischen Sprachfamilie, das s also 
eine Entartung von £ zu sein, wie in den griech. Femininen wie Asyoura, 
irtara, deizvüca, aus Asyovria etc. (s. vergl. Gramm. $. 784 Anm.”*), und wie 
in den lettischen Femininen wie dömajof/fcha die denkende, masc. 
dömajots (l. e.). Hinsichtlich des Verlusts des Nasals im alban. Part. könnte 
man auch auf die sanskritischen schwachen Casus des betreffenden Partiei- 
piums sich berufen, z. B. auf das Verhältnifs von b’aratas ferentis zu 
barantam ferentem, ohne darum anzunehmen, dafs das Albanesische 
sich erst zu einer Zeit vom Sanskrit getrennt habe, wo dessen Participium 
praes. act. schon das n in den meisten seiner Casus verloren hatte. Ich 
halte vielmehr die Begegnung des Albanesischen und Sanskrit in dieser Be- 
ziehung in so fern für zufällig, 
Grunde sich des Nasals entledigt haben; das Sanskrit, weil esin den schwachen 


als die beiden Sprachen aus verschiedenem 


Casus überhaupt nach Erleichterung des Stammgewichtes strebt, das Alba- 
nesische aber, weil ihm die Lautgruppe ns wie dem Griechischen unbequem 
ist, weshalb in dem vorliegenden Falle der Übergang des Z ins auch die 
Ausstofsung des vorhergehenden Nasals veranlafst hat. 

Von den im Sanskrit durch ta gebildeten Passiv-Participien wie tyak- 
ta-s verlassen, ha-td-s getödtet, hat das Albanesische keine Überreste be- 
wahrt, als etwa rAjsre voll, d.h. angefüllt (54); dagegen fehlt es demsel- 
ben nicht an Adjectiven, welche den sanskritischen wie pal’-i-ta-s frucht- 
begabt (von pala Frucht) entsprechen, die man als Passivpartieipia von 
vorauszusetzenden Denominativverben ansehen kann, welche ein Begaben mit 
der durch das Stammnomen bezeichneten Sache ausdrücken. Analoga solcher 
Passivpartieipia von substantivischer Herkunft bestehen im Lateinischen, Grie- 
chischen, Litauischen und Slawischen in Formen wie barbätus, alätus, turritus, 
aurilus, cornülus: »gerwres, supuAwros, rogalül gehörnt (russ.); ragütas id. 
(lit.). So im Albanesischen z. B. upre hungrig (hungerbegabt), dessen 
Stammwort in Verbindung mit dem angehängten Artikel ugı-a (Hunger) lau- 
tet. Gröfstentheils aber haben die albanesischen Bildungen auf re eine etwas 
abweichende Richtung der Bedeutung angenommen und vertreten dem Sinne 


über das Albanesische in seinen verwandtischafllichen Beziehungen. 487 


nach die griechischen Bildungen wie ZuA’-r- ves, ArS-ı-vos und deutsche wie 
hölzern, steinern, golden, silbern, welche hinsichtlich ihres Ablei- 
tungssuflixes an sansk. Passivpartieipia wie dug-na-s gegessen und an Ad- 
jective wie pal’i-na-s fruchtbegabt (wie oben pal’-i-tas) mal’-i-na-s 
mit Schmutz bedeckt, srng-i-na-s gehörnt (l. c. $. 835) sich an- 
schliefsen. Beispiele albanesischer Stoffwörter dieser Art sind ag-TE gol- 
den (ag Gold) KERUB-TE eisern, yüg-re steinern, dezyjre hölzern (55). 
Die von Hahn (p. 44 nr. 17. d.) erwähnten Adjective auf ıu oder a 
können hinsichtlich ihres Suffixes mit dem der oben (p. 485) besprochenen 
Passivparticipia wie lezue-m-i der gelesene vermittelt werden. Die an- 
geführten Beispiele sind: verä bejahrt (56), yjsu vorjährig und rwyjeu 
heurig. Was die beiden letzten anbelangt, so ist daran zu erinnern, dafs 
auch griechische Formen wie 4,9er-1-vos, Auep’-ı-ves mit ähnlich gebildeten Ad- 
jectiven des Besitzes und sanskritischen Passiv - Participien zusammentreffen 
(s. vergl. Gramm. $. 835). Im formellen Einklang mit den toskischen Passiv- 
partieipien steht Ujer-ge bejahrt, dessen Stammwort vjer zwar „verflosse- 
nes Jahr” bedeutet, hier aber, seinem Ursprunge gemäfs, wie in dem Compos. 
cı-vjer heuer, blofs Jahr. — Die aus Ortsadverben gebildeten Adjective 
auf u, wie rejeun Jenseitig, von rec jenseits, z£rtjsu diesseitig, von xergje 
diesseits, ToAmEN hinterer, von moame hinten, stimmen zu sanskritischen 
wie ava-ma-s niedrig, von apa von, herab; pasc-i-ma-s posticus, 
von pascät (nach, hinter), oder vielmehr von dessen Stamme pasca. 
Das s und 9 von jasreru äufserer und rcöregu unterer möchte ich nicht 
mit Hahn (p. 45) als Einschiebungen fassen, sondern lieber einer vollständi- 
geren Form des Grundwortes zuschreiben, so dafs jesre aufserhalb als Ver- 
stümmelung von jaöres, und reöre unterhalb, unten, als solche von 
mööreo (vgl. rostege unterer) zu fassen wäre. Es würde also das voraus- 
zusetzende j«s7zs hinsichtlich seines Suffixes zum sanskritischen Zas (z. B. von 
a-tas von da), sowie zum lat. {ws von intus, subtus, und griech. res von Evros, 
&xros stimmen, während =:5729 in seinem Suffix mit dem skr. zar von antar 
unter, zwischen und prätdr früh, morgens, sowie mit dem lat. zer von 
inter, subter, praeter, propter, ob-i-ter und mit dem althochdeutschen Zar, dar 
von un-tar, ni-dar, wi-dar in Einklang stünde. Wahrscheinlich hängt der 
stammhafte Theil von rcö-rs, 05-re9£ mit der oben (p. 463) erwähnten Präp. 
ras nach zusammen, da unter in perpendikulärer Richtung dasselbe ist, 


488 Bor» 


was nach in horizontaler. In vocalischer Beziehung verhält sich v5 von 
mööre, meörtege zu mas wie z.B. Son ich sage zu Sad ich sagte (Aor.), Say 
wir sagten; d. h. das o ist eine Schwächung von «, wie im lat. pos-t gegen- 
über dem skr. pas’- cd! hernach und litauischen pas-kuy id. Sind aber die 
alban. Formen £5-r£ unter, unten und #cö-rege unterer mit was nach 
verwandt, so stellt sich hierdurch auch eine Bildungsverwandtschaft des alban. 
Adjectivs meß-TegE und des latein. pos-terus heraus. Ich theile absichtlich 
pos-terus, nicht post-erus, weil ich pos-terus nicht von post, sondern mit die- 
sem von dem durch die verwandten Sprachen als Urform sich ergebenden 
pos ableite und in dem Suffix von pos-ierus ein Analogon des griech. rego 
und skr. tara von Formen wie rg0-e90-s, ul-tara-s (der höhere, von ut 
auf, in die Höhe) erkenne. — Ein scheinbar eingefügtes r hat noch das 
alban. bpevderu innerer, von dgevda innerhalb, wahrscheinlich aus ba-Evdas, 
wovon später. 

Die aus Substantiven durch das Suffix ı#7 gebildeten Adjective wie 
viradegıor brüderlich, vjegegisr menschlich, wirjeriör und Hinjegiöt 
freundschaftlich (57), bujagi#r vornehm (von dujag Vornehmer) er- 
innern an das sanskritische Superlativ-Suffix 78 is{'a, griech. ırro, goth. ista, 
welches also, sofern die Übereinstimmung nicht eine zufällige ist, im Albanesi- 
schen eine andere Bestimmung erhalten hätte. Am gewöhnlichsten wird 
dieses ı#r dazu verwendet, um Adjective aus Völkernamen zu bilden, wie 
z. B. yoezisr griechisch, rugzjisr türkisch, rarjavisr italiänisch. Hier- 
bei verdient es Beachtung, dafs auch im Lateinischen das Superlativsuffix 
limu (von optimus, intimus, extimus, ullimus), = skr. tama, zur Bildung von 
Adjectiven aus Substantiven verwendet wird, wie z. B. in mari-timus, fini- 
timus, legi-timus. Das Suffix soll hier nur im weitesten Sinne die Bedeutung 
des abgeleiteten Wortes mit der des Stammwortes in Beziehung setzen, 
wie dies im Sanskrit auch bei Ordnungszahlen der Fall ist, die entweder voll- 
ständige, oder verstümmelte Superlativsuffixe enthalten, wie z. B. vins’ati- 
tama-s der zwanzigste, pan’ca-ma-s der fünfte. Von einer Begriffs- 
steigerung kann bei Ordnungszahlen nicht die Rede sein, da niemand in einem 
höheren oder geringeren Grade als ein anderer etwa der dritte oder vierte 
sein kann. Wenn nun aber das Superlativsuffix an Ordnungszahlen und an 
lateinischen Adjectiven wie maritimus keinen Anstofs geben kann, so kann 
es auch nicht befremden, dafs die Albanesen das Freundschaftliche nach 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 489 


dem Freunde, das Brüderliche nach dem Bruder, das Griechische nach dem 
Griechen mit Hülfe eines Suflixes benennen, dessen Hauptbestimmung war, 
Superlative zu bilden. 

Die Steigerungsfähigkeit der Adjective hat das Albanesische eben so 
wie die keltischen und romanischen Sprachen verloren. Der einzige Über- 
rest eines Comparatis, im adverbialen Zustande, und ohne etymologisch ent- 
sprechenden Positiv, ist ve mehr (nordalban. md), welches eines schliefsen- 
den s verlustig gegangen ist, worin ich, wenn es erhalten wäre, einen Überrest 
des skr. Comparativsuflixes iyäns, schwach Zyas (auch gie] yäns, gg yas) 
erkennen würde, wovon im goth. mais (ma -is) und im lateinischen mag -is 
auch der Halbvocal, vocalisirt zu z, erhalten ist. Im vedischen Sanskrit heifst 
mah-iyas (nom. acc. voc. neutr.) das gröfsere, womit der albanesische, 
latein. und germanische Ausdruck für mehr wurzelhaft zusammenhängt. Das 
Adjectiv grofs wird im Alban. durch u«S, fem. ued-£, ausgedrückt, worin 
man leicht das skr. mahat (stark mahänt) erkennt, mit Verlust der mitt- 
leren Sylbe und des Nasals der starken, d. h. ursprünglichen Form. 

Durch das gedachte ve (md) werden die Comparative umschrieben, 
wobei dem zu steigernden Adjectiv der Artikel bedeutungslos vorgesetzt, 
und das © von u& vor dem ı des Artikels gewöhnlich unterdrückt wird; daher 
z.B. Luc. XV. 12: e a (wı für ne ı) gu vya are und der jüngere von 
ihnen; 13: pı giw big der Jüngere Sohn (58); 25: e dig: wı nadı rıyund 
seingröfserer Sohn, wörtlich: und der Sohn mehr grofse der seiner 
(zus). Der Superlativ wird gewöhnlich vom Comparativ nicht unterschie- 
den, und blofs aus dem Zusammenhang erkannt; z.B. Luc. VII. 43: je ı 
degeı HE TE Fünsve welchem (59) ergeschenkt hat das meiste (dasmehr 
viele); Matth. XI. 11: vo uE ı voyerje vde mbgeregi Te KjieAver Edre HE ı uaI vya@ 
ar aber der kleinste im Reiche der Himmel ist gröfser als er (60). 

„Der andere” heifst im Toskischen Tjarege (auch jarzge), im Gegi- 
schen 7j:rege, welches ich hier darum erwähne, weil darin, wie im sanskr. 
antara-s, goth. anthar (them. anthara), ein Comparativsuffix enthalten ist, 
welches im Sanskrit mit Pronominalstämmen besonders in der Absicht ver- 
bunden wird, um ihrer Bedeutung den Nebenbegriff der Zweiheit beizufügen, 
wie z.B. in ka-tara-s wer von zweien (s. vergl. Gramm. $. 292). Bei 
üntara-s ist jedoch diese Beschränkung nicht vorhanden, denn es bedeutet 
anderer im Allgemeinen, und ist somit gewissermafsen der begriffliche Com- 


Philos.- histor. Kl. 1854. Qqgq 


490 Borr 


parativ von dieser, (ana dieser, nur in obliquen Casus erhalten) während 
das formell entsprechende litauische antra-s der zweite, der Comparativ 
von einer ist. Was den Positivstamm des albanesischen Tjareps anbelangt, der 
jedoch aufser der Verbindung mit dem Comparativsuffix nicht vorkommt, so 
stimmt er vortrefflich zum sanskritischen Demonstrativstamme iya dieser, 
der nur im Veda-Dialekt sich erhalten hat und womit anderwärts unser Arti- 
kel vermittelt worden. Ich erinnere hier nur an die interessante Begegnung 
des althochdeutschen männlichen Pluralnominativs die mit dem skr. ty£&; des 
weiblichen Pluralnominativs dio mit dem skr. iyds, und des weiblichen Sin- 
gular-Aceus. dia mit dem skr. ydm. Wollte man jedoch annehmen, dafs 
das j des albanes. rjarege der oben (p. 460) besprochene unorganische Vor- 
schlag sei, so würde man zu dem skr. talara-s dieser oder jener von 
zweien geführt werden. — Die Form jersge ist wahrscheinlich nichts 
anders als eine Verstümmelung von rjarege; wäre sie aber unabhängig 
von letzterem und j der ursprüngliche Anfangsconsonante, so wäre sie dem 
sanskritischen relativen ya-tara-s (welcher von beiden) als Schwester- 
form zur Seite zu stellen, wobei daran zu erinnern, dafs der skr. Relativ- 
stamm ya auch im Litauischen und Slawischen seine relative Bedeutung ver- 
loren hat. 

Wir kehren zur Bildung der albanesischen Adjective zurück, um zu 
bemerken, dafs viele derselben dem Anscheine nach nackte Wurzelwörter 
sind, was sich aber dadurch erklären läfst, dafs sie ein aus einem blofsen 
Vocal bestehendes Suffix im Laufe der Zeit verloren haben. So entspricht 
dem sanskritischen Zag-u-s leicht (Wz. Zang springen) das albanesische 
1jey,, welches abgesehen von dem unterdrückten Endvocal vor dem ver- 
wandten griech. &Xaxv-s den Vorzug behauptet, dafs es die ursprüngliche 
Bedeutung treu bewahrt und von dem unorganischen vocalischen Vorschlag 
sich frei erhalten hat (61). Das latein. levis (aus legu-i-s) hat den Guttural 
eingebüfst und wie andere Adjectivstämme auf u, z. B. tenu-i-s = skr. tanui-s 
dünn, dem ursprünglichen Endvocal noch ein unorganisches i beigefügt. 

Kuzjroth stammt vielleicht von der skr. Wurzel s’wc’ (aus kuk) leuch- 
ten, glänzen, wovon s’uc-i-s rein; xeın] und xexj böse kommen wahr- 
scheinlich vom griech. #«xo-s und haben den Endvocal des Wortstammes ver- 
loren. Dagegen ist das « (mit beigefügtem euphonischem 7) von raxj rein 
offenbar eine Verstümmelung des skr. Suffixes ka (a-ka) von päv-a-ka-s 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 491 


reinigend. Die Wurzel ist p& reinigen, wovon auch das latein. pu-ru-s. 
Im persischen SL, päk rein hat das erwähnte skr. Wort eine ähnliche Ver- 
stümmlung erfahren, wie im Albanesischen raxj, wenn dieses nicht etwa 
ein späteres, aus dem Türkischen zugeführtes Lehnwort ist. Auch in rAjax 
alt, welches zugleich die Wurzel eines alt machen bedeutenden Verbums 
ist, könnte k als Verstümmelung des skr. Suffixes ka gefalst werden. Es 
würde dann ?ja als wahre Wurzel übrig bleiben, die sich mit dem skr. g’ar 
(78 f) vergehen, altern — wovon unter andern gärant (= gr. yegovr) — 
so vermitteln liefse, dafs man den albanesischen Labial als Vertreter eines 
Gutturals und die Tenuis als Erhärtung der Media fafste. In der Wahl zwi- 
schen Tenuis und Media erlaubt sich überhaupt das Albanesische eine ge- 
wisse Freiheit. So gehören z.B. moüge gebracht, rg&-u wir brachten 
(aor.) und djege ich brachte (imperf.) offenbar zu einer und derselben 
Wurzel, die im Sanskrit dar, dr, im Gothischen dar (tragen) lautet und 
im Albanesischen an verschiedenen Stellen ihrer Conjugation des radicalen 9 
verlustig gegangen ist (62). Eine Tenuis statt einer ursprünglichen Media fin- 
den wir auch in dem oben (p. 465) erwähnten z@ Ochs gegenüber dem skr. 
Stamme gö (masc. Ochs, fem. Kuh), acc. gd&-m. Was die Vertauschung der 
Gutturale mit Labialen anbelangt, so liefse sich durch Annahme eines solchen 
Wechsels auch die Wurzel drje kaufen (drje-ge käuflich, part. pass.), 
deren Infinitiv nach Blanchus me ble-m lautet, mit der sanskritischen Wurzel 
kri (vgl. auch gr. rgiauaı) vermitteln. 

Im Femininum setzen die Adjective, welche im Masc. consonantisch 
ausgehen, ein e, oder, jedoch nach Hahn (S. 45) nur hinter x, ein & an; daher 
z. B. von rAjax das Fem. rrjax-s, und mit Artikel: »Ayarsa; von ua$ grofs 
lautet dasFem. u«d-e. Ich halte diesen Feminin-Charakter, sowohl & als, für 
eine Entartung von ı, und erinnere in dieser Beziehung an das Verhältnifs von 
este er ist, geg. «r-Te, zum sanskritischen @st-i und griech. &rr/, Ein Unter- 
schied zwischen dem e der Personal-Endung der 3ten Pers. und dem & oder: 
des Feminincharakters besteht jedoch darin, dafs letzterer zu einem sanskriti- 
schen langen Z führt, z.B. uad-e magna zum skr. mahat-i‘, »jev-e Hündin 
(mit Artikel »jeve-j«) zum skr. sun-i (oder kun-f). Man vergleiche auch 
das e der oben (p. 485 f.) erwähnten weiblichen Part. wie lezuese lesen de mit 
demösanskritischer Femininparticipia wie därantidie tragende (goth. dai- 
randei (them. bairandein). Vielleicht ist auch in den Fällen, wo sowohl 


Qqq2 


492 h Bor 


das Masc. als das Fem. eines albanesischen Adjectivs auf € endet, das weib- 
liche € die Entartung eines 7, so dals z. B. das e von duxuge pulchra, abge- 
sehen vom Ursprunge des Wortes, dem Z des skr. sundari (them. und nom.) 
entsprechen würde, das € von duixuge pulcher aber dem a der männlichen 
und neutralen Stämme wie sundara. Ist dem aber nicht so, so stützt sich das e 
von buxuge pulchra auf das lange @ sanskritischer Formen wie sundarä 
pulchra (ebenfalls thema und nom.), während das e der männlichen Form 
bei Adjectiven dieser Art sich jedenfalls auf ein ursprüngliches kurzes a 
(griech. o, latein. u der 2ten Declin.) stützt. Den albanesischen Substanti- 
ven fehlt es nicht an Formen, in welchen das alte weibliche @, wenigstens 
der Qualität nach, sich behauptet hat. Hierher gehört z.B. ygua Frau, mit 
Artikel: ygia-je, wofür jedoch im Nordalban. nach Lecce grue, grueia (für 
grue-ja). Die Feminina, welche im Dietion. von Blanchus auf a enden, ent- 
halten in diesem « den Artikel, vor welchem der Endconsonante des Sub- 
stantivs unterdrückt ist; z. B. hana (han’-a) der Mond, dita (dit’-a) der 
Tag, für tosk. dire-a; nata (nat-a) dieNacht, für tosk. vere-a; dora (dor’-a) 
für tosk. d“ge-« die Hand, vielleicht als tragende, haltende (skr. 
d’ara-s, fem. d’arä), während das griech. %eig durch die skr. Wz. har, hr 
sich als die nehmende zu erkennen gibt (63). 

Zu den im Sanskrit aus Adjectiven durch das Suffix 14 gebildeten 
weiblichen Abstracten wie prtu-tä Breite, lag'ü-tä Leichtigkeit, 
sukla-tä Weiflse, sama-tä Gleichheit, stimmen albanesische wie 
sjege-re Breite, von yjege breit (64), 2jeye- re Leichtigkeit (mit Artikel 
Ajeyg-re-a oder Ajexe-r’-a), von ex, (für Ayexe) leicht, Ajapys-reWeite, von 
jagyg weit. Ein anderes Suffix, wodurch im Albanesischen weibliche Ab- 
stracta aus Adjectiven gebildet werden, ist :, mit Artikel: ı-«, daher z.B. 
buzugı Schönheit, burugi-a die Schönheit, von buxupe schön, vahegt 
Armuth, von vagpege arm, uryi Ehebruch, von nix (noryes). Ich glaube 
in dem ı dieser Abstracta die Zusammenziehung des sanskritischen Suffixes 
a ya (ja), fem. y& zu erkennen, dessen Neutum Abstracta bildet wie md@'- 
dur-ya-m Süfsigkeit, sdukl-ya-m Weifse, eäur-ya-m Dieb- 
stahl, von den Primitivstäimmen mad'ura süfs, sukla weils, cöra 
Dieb. Die gothischen Analoga dieser sanskritischen Neutral- Abstracta 
unterdrücken im Nom. und Ace. den Vocal des Suffixes ja, und so stimmen 
z.B. thiub’-i Diebstahl (them. thiub'-ja), unl@d-i Armuth (them, un- 


über das Albanesische in seinen verwandischaftlichen Beziehungen. 493 


led-ja), abgesehen vom Geschlecht, zu den eben erwähnten albanesischen 
Formen, welchen sich das skr. weibliche danig’-yd' Handel (von banig' 
Kaufmann) gleichsam als Vorbild zur Seite stellt (s. vergl. Gramm. $. 896), 
worauf ich jedoch kein besonderes Gewicht lege, weil das Albanesische das 
ihm entschwundene Neutrum in der Regel durch das Femininum ersetzt hat. 
Im Griechischen, Lateinischen und Althochdeutschen entsprechen Abstracta 
wie avög-id, narup-ia, dyyer-ia; capac-ia, feroc-ia, perfid-ia; chall'-i (Kälte), 
warm’-i(Wärme), höh’-i Höhe (s. vergl. Gramm. $. 894, 95). In Ver- 
bindung mit dem hinten angefügten Artikel « gewinnen die in Rede stehen- 
den albanesischen Abstracta ein fast ganz griechisches oder lateinisches An- 
sehen. V. Xylander übersetzt in seinem deutsch -albanesischen Wörter- 
buche Bosheit und Böse (das Böse) durch #2xı« (sic) und in seinem alba- 
nesich- deutschen Wörterbuche #szi@ durch Böse (das Böse), ohne, wie 
auch bei anderen Formen dieser Art, darauf aufmerksam zu machen, dafs 
das schliefsende « der Artikel sei. Man könnte daher dazu verleitet werden, 
das ganze zexi« als Entartung des griech. zexie zu betrachten, während in 
der That das schliefsende « der albanesischen Form (das Abstractum von 
»eik böse) ebensowenig mit dem der griechischen etwas gemein hat, als das 
von femena die Frau (nach Lecce p. 9) mit dem a des lateinischen femina, 
dem das e der artikellosen Form femene entspricht, welches mit dem ange- 
fügten Artikel femenea oder femeneia bilden sollte, wovon femen-a eine 
Verstümmlung ist. Die Form $eue , im Toskischen, gründet sich auf die 
diesem Dialekt beliebte Vertauschung des v mit 9, eine Vertauschung, worauf 
auch das R der ziemlich zahlreichen Abstracta auf egı (gegisch evi oder avı), 
mit Artikel egua (vie, avıc) sich stützt. Ich halte dieses £p, &v, av für eine 
blofse Stamm-Erweiterung des Grundwortes, ungefähr wie in den gothischen 
Partieipien praes. und Comparativen, so wie in manchen vereinzelt stehenden 
Substantiven, indem z. B. dem sanskritischen Stamme Ahrd (aus hard), lat. 
cord, im Gothischen der Stamm hairtan gegenübersteht (nom. acc. hairtö, 
gen. hairtin-s), und der Stamm bdairand (= skr. barant, lat. ferent, gr. 
"egovr) nur im Nom. masc. bairand-s ohne Erweiterung bleibt, sonst aber 
den Zuwachs der Sylbe an, geschwächt in, erhält. Dafs auch das albane- 
sische av, &v, oder &0 der Abstracta wie Zorevi-@a die Herrlichkeit, Obrig- 
keit (gegisch), Zoregi-« (toskisch), nur eine Erweiterung des Primitivstammes 
sei, — die auch in dem denominativen Verbum dersgo:y, neben Zeray, ich 


494 Borr 


herrsche sich findet — erhellt daraus, dafs auch nicht selten vor dem oben 
(p- 488) besprochenen Suffix sr der Zusatz &9, gegisch ev vorkommt, z. B. 
in xugueg-irr leiblich. Bei verageg-isr brüderlich und viradeg-ı Brüder- 
schaft hat die Sylbe eo eine tiefere Begründung, wenn ich Recht hatte, oben 
(p- 461) in dem Plural veradeg-ı-re die Brüder, den skr. Stamm drätar 
zu erkennen. Doch setzt der gegische Dialekt, seiner Neigung zu v für 
folgend, auch für dieses ursprüngliche 9 ein », daher veradevisr, veralevi-a. 
Auch vjege£-#r menschlich und yjegeg-ı Menschheit kommen nicht vom 
eigentlichen Stamme des Grundwortes (vjeg: für vjeg), sondern von dem er- 
weiterten vjegeß, wovon der artıkulirte Plural vjege-ı-re die Menschen. Da 
2 ein weiches s bezeichnet, so erinnert das in seiner Art einzige vjege? an den 
sanskritischen Plural nar-as (gr. avdg-es für veo-es), dessen plurale Nominativ- 
Endung, gleichsam versteinert und über den ganzen Plural sich verbreitend, 
in dem albanesischen yjeged, Genit. Dat. vjegeS-e-ver, sich erhalten haben könnte. 

Es bleibt uns in Betreff der Substantivbildung noch ein Suffix zu be- 
sprechen übrig, welches das Albanesische in buchstäblicher Treue aus der 
Zeit seiner Identität mit dem Sanskrit bewahrt hat. Es lautet im Sanskrit 
tär (in den schwachen Casus 77, tr), im Griechischen rng oder 709 (nom. rw), 
im Lateinischen Zör, im Albanesischen aber, wie in den starken Casus der 
indischen Schwestersprache, Zär; wenigstens setzt Blanchus in seinem latei- 
nisch-albanesischen Wörterbuche zur Andeutung der Länge des Vocals die- 
ses Suffixes überall ein doppeltes a und übersetzt z. B. viator durch udetaar 
und steketaar. Ob, wie in dem nördlichen Dialekt, worauf das erwähnte 
Wörterbuch und die Grammatik von Lecce sich stützen, so auch im Toski- 
schen des südlichen Albaniens das a des betreffenden Suffixes lang sei, ver- 
mag ich nicht zu entscheiden. V. Hahn schreibt wöerag-ı (mit dem Artikel ı) 
Reisender, ggwyerag-ı Reisender, Laufbursche, yYvzjerag-ı Rich- 
ter, richterlich. Es ist hierbei zu beachten, dafs, wie im Sanskrit und 
Griechischen — z. B. in dätä’r, dorng, ganitdr, Yeverng — so auch im Al- 
banesischen das Suffix den Ton hat. Darin aber weicht das Albanesische 
von der ursprünglichen Bestimmung des Suffixes zäör ab, dafs es dasselbe am 
gewöhnlichsten an Substantive anfügt, um denjenigen zu bezeichnen, der 
mit der Sache, welche das Stammwort bezeichnet, sich beschäftigt, dieselbe 
macht oder benutzt. Es stammt nämlich ueereg Reisender nicht von 
einem Verbum, welches reisen bedeutet, sondern von use Weg; geuysrap von 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 495 


geuy Gasse und Yjurjerdg wahrscheinlich von juxj Gericht, Rechtsstreit. 
So bei Blanchus z. B. /uftetär bellator, von lufte (mit Artikel Zufta, nach 
Hahn Ajuore-a) bellum, banjetär balneator, von banjebalneum. Es fehlt 
aber auch im Nordalbanesischen nicht an Wörtern auf /@r, welche von Verbal- 
stämmen entsprungen sind; so z. B. bei Blanchus mifetär sartor (Infin. me 
mif-u-ne), ndieketär secutor (65). Tuer für tär findet sich in gasetuer irri- 
sor, dessen Wurzel (gas) schön zur sanskritischen has (Ah ein weiches y,) stimmt, 
welche lachen bedeutetund durch mehrere Präpositionen die Bedeutung ver- 
lachen erhält. Den Infinitiv ridere übersetzt Blanchus durch me kiesune. 

Betrachten wir nun die Indeclinabılia und zwar zunächst die Adverbia. 
Diese sind, sofern sie von einem Adjectivum stammen, von diesem in der Form 
nicht unterschieden. So heifst z.B. ige sowohl bonus als bene, AjcX, 
sowohl levis als leviter, #üue sowohl multus als multum. 

Aus den Grundzahlen dv zwei bis djere zehn werden durch den Zu- 
satz eines Adverbia gebildet, welche dem Sinne nach den sanskritischen 
auf d’@ und griechischen auf x« entsprechen; daher z. B. raı-5 dreifach 
gegenüber dem skr. tri-d’@ und griech. rgige. Ich setze die albanesischen 
Zahladverbia dieser Art vollständig her: 


dvs doppelt örares siebenfach 
ra5 dreifach reres achtfach 
arsgs vierfach vevdes neunfach 
reses fünffach djereö zehnfach 


yjasrtes sechsfach 

Sollte ein formeller Zusammenhang bestehen zwischen dem albanesi- 
schen Suffix & und dem sanskritischen d’@, so wäre ein nicht befremdender 
Übergang eines ursprünglichen T-Lauts in einen Zischlaut anzunehmen, un- 
gefähr wie in den griechischen Imperativen dos, es aus 6091, SeSı, oder 
wie in der Präpos. ges aus ger! (skr. prati). Im Fall aber die Adverbia 
aufs im Albanesischen gewissermafsen selbständig erzeugt sind, so könnte man 
in ihrem & die oben (p. 463) besprochene plurale Ablativ-Endung erkennen, 
so dafs z. B. dv& ursprünglich „aus zweien”, rgis „aus dreien” bedeuten 
würde. In derselben Weise läfst sich auch das & der pronominalen Adver- 
bia »jvö, »jia wie (interrogativisch und relativisch) als plurale Ablativ-Endung 
fassen, ohne dafs darum auch nothwendig die auf& ausgehenden Zahladver- 
bia als solche betrachtet werden müfsten. Es erinnern auch die albanesi- 


496 Borre 


schen Adverbia wie dus, rgıö, »areg5, an die skr. Zahladverbia diis zweimal, 
iris dreimal, c’atrus (für daturs) viermal und an die griechischen ds, 
reis. Die verschiedene Richtung der Bedeutung dürfte uns kaum abhalten, 
eine Verwandtschaft der albanesischen Formen mit den ähnlich ausgehenden 
der Schwestersprachen anzunehmen, wohl aber der Umstand, dafs in letzteren 
die Adverbia dieser Art sich nicht über die Zahl vier hinaus erstrecken; da 
es nicht wahrscheinlich ist, dafs das Suffix ies der latein. Adverbia wie quin- 
quies, sexies etc. identisch sei mit dem s von di-s (aus dui-s). Das Albane- 
sische umschreibt diese Art von Adverbien so, dafs das „Zeit” ausdrückende 
Substantiv %ege hinter das betreffende Zahlwort gestellt wird, z. B. vje %ege 
einmal, dv yegs zweimal, rg %ege dreimal. In x%eze glaube ich das skr. 
Te käla Zeit, mit der sehr gewöhnlichen Vertauschnng der Liquidae 
r und 2 und Verschiebung der anfangenden Tenuis zur Aspirata zu er- 
kennen. 

Unter den von Pronominen stammenden Adverbien verdient aufser dem 
oben erwähnten xjvs, »jir besonders ada daher, also, unsere Beachtung. 
In der ersten Sylbe desselben erkennt man leicht den mehrmals erwähnten 
Demonstrativstamm, und wenn man die Media des Suffixes als Verschiebung 
einer ursprünglichen Tenuis falst — wie z.B. in uads m agna — skr. mahat! 
— so stimmt das Ganze zum sanskritischen @-tas von da, daher, also; 
welches nach Comparativen die Stelle eines Ablativs vertreten kann. Von 
einigen anderen albanesischen Adverbien mit einem zum skr. Zas stimmenden 
Suffix ist bereits gehandelt worden (s. S. 487 f.). 

Einige Pronominal-Adverbia auf z, mit locativer Bedeutung, können 
als wirkliche Locative erklärt werden, wenn man annimmt, dafs hier das u, 
wie so häufig, als Schwächung von a stehe und das letzte Glied eines Diph- 
thongs abgefallen sei. Ich erinnere an das Verhältnifs altpreufsischer Pro- 
nominal-Dative wie ka-smu wem? (althochdeutsch hAue-mu, goth. hva-mma) 
zu sanskritischen wie ka-smäi (id.), und an das Verhältnifs althochdeutscher 
weiblicher Pronominaldative wie dö-ru my zu gothischen wie thi-zai und 
sanskritischen wie qz2j ld-sydi. So könnte also das albanesische zu , wo” 
(interrogat. und relat.), gegenüber dem Nomin. ku-s wer (s. p. 463) aus 
au für za erklärt werden, wobei zu bemerken, dafs der skr. Interrogativ- 
stamm ka nach der gewöhnlichen Declination im Locativ k& (aus kai) bilden 
würde. Analog mit ku wo ist zeru hier, von einem zusammengesetzten 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 497 


Pronominalstamme, dessen Accusativ z2-re (hunc, hanc) lautet und in seinem 
ersten Theile dem Interrogativstamme & ka, in seinem letzten dem Demon- 
strativstamme Za entspricht. Das Slawische bietet eine ähnliche Zusammen- 
setzung dar, bei welcher aber das interrogative Element in der Bedeutung 
vorwaltet, daher kZıTo k’-to wer? (s. vergl. Gr. $. 400). 

Keöri und aöru so (in dieser Weise) scheinen ebenfalls in ihrem 
letzten Theile auf den skr. Demonstrativstamm Za sich zu stützen, während 
ze und « die Anfangs-Elemente von xe-re hunc, hanc, «a-re illum, illam ent- 
halten. Der Zischlaut könnte als ein blofs phonetischer Zusatz gefalst wer- 
den, wie vielleicht auch in der prohibitiven, aber auch im Allgemeinen ver- 
neinenden Partikel ues nicht, welche offenbar mit dem skr. md (gr. un) 
zusammmenhängt. Auf diese Weise könnte auch das verneinende «s mit 
dem skr. und griech. a privativum durch Annahme eines angetretenen Zisch- 
lauts vermittelt werden. Dieser Zischlaut aber, wenngleich ursprünglich 
bedeutungslos, hat für sich allein verneinende Kraft in Zusammensetzungen 
wie sdi nescius (Blanchus s. v.), uud unwohl, sdan er macht nicht, 
o%@ich esse nicht. Sollteaber dass von uos und «as eine wirkliche, jedoch 
für den Gebrauch unbemerkbare Bedeutung haben, so mülste es ein Demon- 
strativum sein und mit 70, sı (skr. xp sa) der oben (p. 460) erwähnten Zeit- 
Adverbia zusammenhangen. Es würden also uss und «s eigentlich soviel 
als nicht es bedeuten. — Mit gröfserer Sicherheit darf man annehmen, 
dafs die Endsylbe von vuxe nicht ein Pronomen sei, und zwar dasjenige, 
welches wir vorhin in zeru hier und xzere diesen, diese wahrgenommen 
haben. Der verneinende Theil von vx-ze stimmt zum skr. 7 na, so dafs hier 
wieder u die ganz gewöhnliche Schwächung eines ursprünglichen a ist, wel- 
ches im gothischen ni sich in den leichtesten der Urvocale verwandelt hat. 
Ich erinnere noch daran, dafs im zendischen nöit nicht ebenfalls ein be- 
deutungslos gewordenes Pronomen enthalten ist. Die sanskritische Schwe- 
sterforın dieser Verneinungspartikel lautet net (aus na-it), bedeutet aber hier 
(im Veda-Dialekt) „dafs nicht”. Die etymologische Bedeutung ıst „nicht 
dieses, nicht es”, während ga cei (aus c’a-it) wenn eigentlich und 
dieses bedeutet. 

Da uns der Gang der Untersuchung zur Conjunction wenn geführt 
hat, so mag hier sogleich bemerkt werden, dafs im Albanesischen diese Con- 

Philos.-histor. Kl. 1854. Rrr 


498 Bor» 


junction am gewöhnlichsten durch vde ausgedrückt wird, dessen v schwerlich 
etwas anderes ist, als der bekannte nasale Vorschlag, der im Albanesischen 
sehr vielen, ursprünglich mit Mutis anfangenden Wörtern vorgetreten ist, 
und vor Labialen als u erscheint, z. B. ubag ich trage (gegisch baıy) = skr. 
Bärdmi; ubuyar (gegisch) reich (66). Beispiele mit v vor d sind vdary 
(gegisch day) ich theile, vdeg Ehre, vdegary ich ehre (skr. dar, dr mit 
Präp. “achten, ehren, d-dara-s Ehre), vdss (gegisch) ich zünde an, 
vdıyjew und vdirjew ich werde verfolgt (s. Anm. 65). Zieht man von vde 
wenn das euphonische v ab, so läfst sich das übrig bleibende de mit dem skr. 
af yadi vermitteln, durch Annahme des sehr gewöhnlichen Übergangs des 
iin: und der im Albanesischen nicht seltenen Unterdrückung einer Anfangs- 
sylbe, wie z.B. in yjıisr Finger (vgl. skr. J578 anigusfia Daumen), in nır 
Freund (das lat. amicus) und in den Präpositionen vdep (auch vde) in, udı 
auf und r« ohne, wovon später. Man könnte auch die Conjunction re 
dafs, damit, als Verstümmelung des skr. yat‘@ betrachten, welches auch 
im persischen & t& seiner Anfangssylbe verlustig gegangen ist. Hat aber re 
keine Aphaeresis erfahren, so gehört es, was ich lieber annehme, zum skr. 
Demonstrativstamm Za (nom, acc. neut. fat), worauf sich im Albanesischen 
unter andern der Accusativ des den Adjectiven vorgesetzten, aber bedeutungs- 
losen Artikels stützt. Hierbei ist daran zu erinnern, dafs auch unsere Con- 
junetion dafs ihrem Ursprunge nach nichts anders als das Neutrum des Ar- 
tikels ist. 

Eine andere albanesische Conjunction, welche „dafs, damit” be- 
deutet, lautet »js, dessen Zusammenhang mit dem gleichlautenden Relativum 
eben so wenig zu verkennen ist, als der Zusammenhang der lat. Conjunction 
quod mit dem Neutrum des Relativs. Im Sanskrit ist gr yat sowohl Nom. 
Acc. neut. des Relativs, als auch eine Conjunction mit der Bedeutung des 
lat. quod. 

Für identisch mit dem albanesischen und sanskritischen Demonstrativ- 
stamme a halte ich die alban. Fragepartikel «, während das latein. an höchst 
wahrscheinlich ein Überrest des skr. Demonstrativstamms ana ist, der von 
den indischen Grammatikern mit 37 a und zy ima unter Eine Declination 
gebracht wird, indem jeder dieser drei Stämme nur in einzelnen Casus ge- 
bräuchlich ist, so dafs sie sich wechselseitig einander ergänzen. Auch das Ad- 
verbium a entweder und oder, welche beiden Bedeutungen sich wie die- 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 499 


ses und jeneszu einander verhalten, gehört, wie mir scheint, dem genann- 
ten Demonstrativum an. 

Die gegische Conjunction reg aber, wofür im Toskischen ro, führt 
zum skr. para-s anderer, wie unser deutsches aber (althochd. abur, auch 
wieder) dem ebenfalls anderer bedeutenden skr. apara-s entspricht, wo- 
mit man auch das alban. °g durch Annahme einer Aphäresis des Anfangs- 
vocals vermitteln könnte (vgl. S. 498). Dafs aber das toskische rg in allen 
seinen Bedeutungen (s. v. Hahn III. p. 102) aus einer und derselben Quelle 
geflossen sei, ist nicht wahrscheinlich. 

Die Präpositionen, zu deren Betrachtung wir nun übergehen, gehören 
zwar zu denjenigen Wortklassen, die nicht leicht fremde Einmischungen zu- 
lassen, doch leidet es keinen Zweifel, dafs zovdge oder züvdge gegen, nach 
Lecce cundra, von römischem oder romanischem Ursprung sei, da contra 
eine echt italische Schöpfung ist, wovon sich im Sanskrit keine Spur findet. 
Eine andere lateinisch klingende albanesische Präposition ist simeg, welches 
nach v. Hahn „obenauf” bedeutet. Lecce und Blanchus thun von dieser 
Präposition keine Erwähnung, obwohl sonst der nordische Dialekt weit mehr 
als das südliche Toskische mit romanischen Wörtern überfüllt ist. Es mag 
dahin gestellt bleiben, ob ine wirklich eine Entstellung von super, oder eine 
Verbindung von oı und r&9 ist. Super und supra übersetzt Blanchus in sei- 
nem „Dietionarium Latino-Epiroticum” durch möj. V. Hahn schreibt ud: 
und gibt dieser Präp. in seinem albanesisch-deutschen Lex. die Bedeutungen 
auf, überund an. Auf die Bedeutung an möchte ich verzichten, da man 
Matth. XXVI. 50: #rwe duagre nbılsüve sie legten Hand (die Hände) an 
Jesum, sehr wohl auch durch ... auf Jesum (Er! r0v Inrcöv) übersetzen 
kann. In der That ist #5: in seinem Ursprunge höchst wahrscheinlich iden- 
tisch mit dem griech. erı. Sein » ist der oben (p. 498) besprochene nasale 
Vorschlag, wodurch die Umwandlung der alten Tenuis zur Media veranlafst 
wurde. Die Anfangssylbe ist, wie so häufig, dem Albanes. entwichen, 
wie auch die sanskritische Schwesterform ft api „auf” sich ihres @ ent- 
ledigen kann. 

Ein Verlust des Anfangsvocals, so wie Media für ursprüngliche Tenuis 
und nasaler Vorschlag, findet sich auch in der alban. Präp. ude an, in (wo 
in die Richtung wohin ausdrückt), soforn man diese Präpos. mit dem skr. 


sg upa bei, hin, hinein vermittelt. Es könnte aber auch ube auf das 
Rrr2 


500 Borr 


skr. abiaan, hin, hinzu sich stützen, wozu unter andern das griech. audi, 
und lat. amd- gehört (s. vergl. Gramm. $. 999). Doch darf der Nasal der 
griech. nnd lateinischen Form nicht die Veranlassung geben, das alban. ube 
lieber mit abi als mit dpa zu vermitteln. Das gegische ne als Vertreter des 
toskischen udse hat von der Consonantengruppe des letzteren nur den eupho- 
nischen Zusatz gerettet, wie Ahnliches auch in manchen anderen Formen 
vorkommt, namentlich in der gegischen Präposition ues nach, neben ubas, 
statt des toskischen r«s, wovon, wie von seinem muthmafslichen Deriva- 
tum r°5-re unter, bereits gehandelt worden (s. p. 463 u. p. 487). Auf 
das sanskritische antar unter, zwischen (lat. inter, goth. undar unter) 
stützt sich das albanes. vdig (auch vde). Blanchus übersetzt inter durch der 
und inter nos durch nder ne; aber in durch nde. Es leidet jedoch keinen 
Zweifel, dafs nder, der und nde ursprünglich Eins sind. Beachtung verdient, 
dafs das Persische in der Präpos. ‚> der „in” die Anfangssylbe des skr. antar 
abgelegt, nebenbei aber auch noch eine vollständigere Form, ‚x! ender, be- 
wahrt hat. Ob dasn des alban. vdeg als Bestandtheil der Urform anzusehen sei, 
oder ob, nach Verstümmelung von 777 antar zu deg, in Folge der oben 
(p- 498) besprochenen Neigung, der anfangenden Media später ein organge- 
mäfser Nasal vorgeschoben sei, ist unmöglich zu entscheiden. 

Wenn v. Hahn (Gramm. p. 96. 97) der in Rede stehenden Präpos. 
auch die Bedeutungen nach und von gibt, so ist nicht zu übersehen, dafs 
auch in Sätzen wie vere vde öreni ich gehe nach Haus, ı büxuge vde mage 
schön von Ansehen, vd: eigentlich nur in und an bedeutet (ich gehe in 
Haus, in das Haus hinein, schön an Ansehen, an Gestalt). Da- 
gegen hat die Präposition g&ı gegen, die sich zum gleichbedeutenden skr. 
prati verhält, wie im Griechischen Formen wie $egeı (aus degeri) zu sanskri- 
tischen wie d’drati (er trägt), wirklich vorherrschend die Bedeutung von 
und aus angenommen. Lecce gibt ihr blofs diese Bedeutung und es wird 
durch oe: mit dem Genitiv gewöhnlich der Ablativ umschrieben, z. B. Matth. 
XI. 11: @r« nje jave Ajepge mosı ygaver diejenigen, welche sind geboren 
von Weibern, (von den Weibern). Die Bedeutung gegen belegt Luc. 
XII. 32: bev ude vgeı Ipusariuır er macht Weg gegen Jerusalem. 

Auf die skr. Präp. apa stützt sich, wie mir scheint, das albanas. ra 
ohne, mit Verlust des Anfangsvocals (vgl. S. 498), wobei daran zu erinnern 
ist, dafs auch das skr. apa, sowie die entsprechende griechische, lateinische 


über das Albanesische in seinen verwandischaftlichen Beziehungen. 501 


und gothische Präposition (ac, ab, af) soviel wie ohne bedeuten, in den 
Fällen, wo sie am Anfange possessiver Composita erscheinen, wie apa-bi-s 
furchtlos, der ohne Furcht ist (eigentlich die Furcht davon, d.h. 
fern habend), @roSgı£, abnormis, afguds (gottlos). 

Mit dem skr. ad’@s unter, unten, oder vielmehr mit ad’ara-s 
inferus, läfst sich das alban. vdeve unter vermitteln, wenn man annimmt, 
dafs die dem Gegischen, wie überhaupt dem Nordalbanesischen sehr beliebte 
Vertauschung des r mit n bei diesem Worte auch auf das Toskische sich ver- 
breitet habe. — Das albanesische us mit erinuert an das gleichbedeutende 
zendische gwg mat, an das griech. uer« und analoge Formen der germani- 
schen Sprachen. Im Fall aber diese Begegnung zufällig ist, so liefse sich 
auch us vom skr. amd zusammen, oder von samdm mit ableiten, so dafs 
wieder eine Anfangssylbe, und im Falle einer Verwandtschaft mit samam, 
zugleich ein Endconsonante dem Albanesischen entschwunden wäre. 

Auf zen] säkam mit, d.h. auf dessen Endsylbe, wovon vielleicht 
die gothische untrennbare Präposition ga mit (unser ge) stammt, liefse sich 
das alban. vy« zurückführen. Diese alban. Präposition bedeutet zwar vor- 
herrschend gerade das Gegentheil des skr. säkam, nämlich von, aus, und 
drückt, wie im Sanskrit und Lateinischen der Ablativ, nach Comparativen 
das Verhältnifs als aus. Allein sie kann auch die Richtung wohin bezeich- 
nen, und die Verhältnisse an, zu; also, wie mit, Annäherung ausdrücken, 
so dafs die Bedeutungen von vy« der Annahme einer Verwandtschaft mit 
dem skr. säkam und goth. ga- kein wesentliches Hindernifs in Weg stellen, 
besonders wenn man erwägt, dafs alle präpositionalen Bedeutungen in einem 
gewissen Zusammenhang mit einander stehen, und sich wenigstens so nahe 
einander berühren als die Demonstrativa der Nähe und Ferne, dieser und 
jener. 

Ich erinnere noch daran, dafs im Sanskrit vi.yug’ trennen nicht nur 
mit dem das Verhältnifs von ausdrückenden Ablativ construirt wird, sondern 
auch mit dem Instrumentalis, dessen Endung in der Regel die Verhältnisse 
mit und durch bezeichnet. 

Zum Demonstrativstamme ze (re) = skr. q ia ziehe ich die Präposi- 
tionen re zu, bei, an, gegen, und ri: über (trans), jenseits. Letzteres 
ist analog mit »ereje diesseits und argje jenseits und den Genitiven der 
Pronomina der 1sten und 2ten Person: ugje, rje (67). Die mit re gleichbe- 


502 Borr 


deutende Form ex (v. Hahn gr. p. 91) fasse ich als Verstümmelung von rexe 
und als Zusammensetzung zweier Pronominalstämme, wovon der letztere (ze) 
im Gegischen für sich allein die Stelle von re vertreten kann (v. Hahn IH. 
p- 128). 

Zur Erklärung von Fgarma hinter und des Adverb. moume zurück, 
dessen & schwerlich etwas anders als die Entartung des « von voama ist, darf 
man sich vielleicht an die sanskritische Präposition par wenden, welche in 
einigen Verbindungen mit Verbalwurzeln zurück bedeutet. Im Litauischen 
entspricht par, z. B. von par-eimi ich kehre zurück, und im Griechischen 
maga. In Bezug auf einige andere Vergleichungspunkte verweise ich auf 
$. 1009 meiner vergleichenden Grammatik, mit der Bemerkung, dafs im Ge- 
gischen, welches ubgar« für vgara zeigt, statt dessen auch udag« vorkommt, 
welches, abgesehen von dem nasalen Vorschlag (s. p. 498), welcher die Um- 
wandlung der Tenuis in die Media veranlafste, fast so nahe wie möglich dem 
skr. pard entgegen kommt. Was das angefügte ra von rgara (für ragere) 
anbelangt, so erinnert es an das sanskritische Suffix pa, wodurch wahrschein- 
lich pratipa-s contrarius und samipa-s propinquitas aus praligegen 
und sami (für sam) mit entsprungen sind. Es liefse sich aber auch rgar« 
so erklären, dafs man dasselbe als die Vereinigung zweier Präpositionen 
fafste (vgl. S. 503), so dafs zwar ga dem sanskritischen pard anheimfiele, 
ra aber eine Verstümmelung der oben (S. 463) erwähnten Präposition was 
nach, hinter sei, wobei man sich auf das von vgara stammende rgares-w-ı 
der hinterste, fem. wgarerugj@ (v. Hahn III. p. 105) berufen und anneh- 
men könnte, dafs auch hier das dem Ableitungssuffix voranstehende r kein 
euphonisches sei, sondern der vollständigen Form des Grundwortes zukäme. 
Dieser Auffassung gebe ich den Vorzug. : 

Ohne Anfügung von r« erscheint ga als Zeit-Adverbium mit der Be- 
deutung hernach, hinterher. Verschieden aber in ihrem Ursprunge 
von der mit gzt pard vermittelten Präposition rg«-ra ist, wie ich glaube, die- 
jenige, welche mit «ve (Seite) zu einem Ganzen sich verbindet, (gave), 
welches bei, neben (eigentlich zur Seite) bedeutet und wobei also die 
Präposition ihres Vocals verlustig gegangen ist, wie auch die vorhin erwähnte 
Präp. -ube in Zusammensetzung mit ave auf ihren Vocal verzichtet, also ubave 
(wb’-ave), welches ebenfalls bei, neben und als Adverbium herbei, herzu, 
nahe bedeutet (s. v. Hahn III. p. 69). Die in »2’-avs enthaltene Präposition 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 503 


würde sich ihrer Bedeutung nach wohl mit der skr. untrennbaren Präposition 
pra vor, voran, vorwärts, fort, und mit ihren anerkannten europäischen 
Schwesterformen vertragen. 

Die albanesische Präpos. 29 bedeutet zwar niemals um, herum im 
eigentlichen Sinne, begegnet aber in ihren vorherrschenden Bedeutungen 
für, wegen, dem griech. egi, und dürfte daher wie dieses zum skr. pari 
„um, herum” zu ziehen sein, obgleich in formeller Beziehung auch zy% 
upari über als Ausgangspunkt des alban. =:9 gelten könnte, wobei die Unter- 
drückung des Anfangsvocals keinen Anstofs geben würde. 

Beachtung verdient, dafs die Präposition #9 auch Verbindungen mit 
anderen Präpositionen oder präpositionalen Adverbien eingeht, so wie mit 
Verben, obwohl im Allgemeinen die Fähigkeit, Composita zu bilden, im 
Albanesischen sehr beschränkt ist.. Die Präpositionen oder Adverbia, wel- 
chen #e9 präfigirt wird, bleiben in ihrer Bedeutung unverändert, z. B. megiubı 
heifst ebenso wie udbı „auf”, dgevda und meobasvda bedeuten innerhalb, eöre 
und :9#°5, auch g€#<5 (mit unterdrücktem Suffix re) unter, unterhalb; 
maga und megmage, auch geraga, vor, vorn. Ich halte maga für verwandt mit 
mags erster (mit Artikel: r@g-ı) und dieses für ursprünglich identisch mit dem 
skr. para-s der höchste, vorzüglichste, trefflichste, womit auch das 
althochd. furist primus (mit Superlativsuffix) und furiro prior zusammen- 
hängt. Man vergleiche auch die skr. Präpos. purds vor (aus paras) und 
das gleichbedeutende goth. faur (euphonisch für fur aus far). Was das ge- 
legentlich für re9 eintretende Präfix ge anbelangt, so erkläre ich es aus TEg 
durch die beliebte Unterdrückung einer Anfangssylbe und Beifügung eines 
Bindevocals, welcher vor den consonantisch anfangenden Präpositionen nöthig 
war, da graga, gmoi zu sagen kaum möglich wäre. — Zu mEg- Mjere oder ge- 
zjere, aufwärts, fehlt das vorauszusetzende einfache jtre, dessen früheres 
Dasein kaum zu bezweifeln ist. Ich halte es für verwandt mit dem oben (S.499) 
erwähnten udı (aus mı= skr. api, pi) und fasse re als Suffix, wie in voF-re 
unterhalb, unten (s. p. 500), und je, euphonisch für ı, als Erweiterung 
von ı. Man vergleiche den vocalischen Unterschied zwischen Formen wie 
mierich gebäre, mjersur wir gebären, riA-vı ihr gebäret (v. Hahn p. 72). 
Als Beispiel, worin die Präposition 7:9 mit einer Verbalwurzel in Verbindung 
getreten ist, erwähne ich regves ich schürze auf, entkleide, welches, im 
Fall #9 wirklich zu gig pari gehört, im Sanskrit pari-vas-&-mi lauten und 


504 Borr 


umkleiden, umziehen bedeuten würde. Es ist jedoch die Wurzel gg 
vas in dieser Verbindung bis jetzt nicht belegt; im Griechischen dagegen 
findet sich regıevvupı (aus megıresvun). 

Es bleibt noch die Präposition boevda innerhalb (mit dem Genit., z.B. 
boevda öremise innerhalb des Hauses), als Adverbium hinein, zu erklä- 
ren übrig. Obwohl diese Form, wie vorhin bemerkt worden, sich auch mit 
eg verbindet (Tegbeevde), so glaube ich doch, dafs sie selber schon eine ver- 
dunkelte Zusammensetzung ist, indem ich in bg eine Verstümmelung von Meg, 
mit Verschiebung der Tenuis zur Media, zu erkennen glaube, eine Verschie- 
bung, welche durch die unmittelbar folgende Media begünstigt wurde. Zieht 
man nun bp von baevda ab, so stimmt evda, für evdas, dessen s sich in dem 
Derivat. bg -evderu innerer (s. p. 488) behauptet hat, zum lat. inzus, gr. 
&vrss, und der Kern der Präposition zum griech. &v, zum latein. und german. 
in. Das Suffix da für tas stimmt zu dem oben (p. 496) besprochenen ad« 
daher, nur dafs, wie es scheint, wegen des vorhergehenden v, d dem ö, wie 
auch dem ursprünglichen r vorgezogen wurde. Man berücksichtige in letz- 
terer Beziehung das Verhältnifs von vev-de neun zu Jjas-re sechs etc. 
(s. p-459). An der Vocalschwächung, welche das Suffix da für das in dem 
eben erwähnten dgevder-u innerer erfahren hat, darf man keinen Anstofs 
nehmen, da die Belastung des Primitivs durch das Ableitungssuffix zu die- 
ser Schwächung leicht Anlafs geben konnte. 

In Bezug auf die Casus, welche die albanesischen Präpositionen regie- 
ren, begnüge ich mich darauf aufmerksam zu machen, dafs einige derselben, 
nämlich vya von etc. und re, rex zu etc. den Nominativ regieren, was nur 
einem misleiteten Sprachgefühle zugeschrieben werden kann, da jedes von 
einer Präposition regierte Wort dem Sinne nach in einem obliquen, abhän- 
gigen Casusverhältnisse steht. Auch ist der Misbrauch des Nominativs hin- 
ter den erwähnten Präpositionen nicht ganz durchgedrungen, sondern die 
Pronomina der ersten und zweiten Person erscheinen an mehreren Stellen 
der Bibelübersetzung in der oben (S. 466) besprochenen Genitivform auf je. 
So Marc. IX. 19: rex ugje zu mir, Matth. XVII. 26; nos u Qeuego rer neje 
erzürne dich nicht über mich (68); VIIL 14: rex reje an dir; Marc. 
XI. 14: vya je von dir. — Bei der ersten Person könnte die grofse Form- 
verschiedenheit zwischen uve oder x ich und den, wie in anderen indo- 
europäischen Sprachen, mit m anfangenden obliquen Casus die Veranlassung 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 505 


sein, dafs uve oder z nicht geeignet gefunden wird, hinter einer Präposition 
die Stelle eines obliquen Casus zu vertreten. Was aber das Formverhältnifs 
von üive zum skr. aham anbelangt, so repräsentirt zive höchst wahrscheinlich 
die Sylbe am und das € ist der oben (S. 462) besprochene phonetische Zu- 
satz, wie im Accusativ des angehängten Artikels (we). Ob aber von ysyl 
ahim dem Albanesischen die Sylbe «4 entwichen sei, nach dem früher be- 
sprochenen Grundsatze (s. S. 498), oder ob die Sylbe ha aus der Mitte ver- 
drängt worden sei, ist unmöglich zu entscheiden. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Sss 


506 Bor» 


ANMERKUNGEN. 


(1) (S. 459) Ich befolge in dieser Abhandlung im Wesentlichen die Orthographie Hrn. 
v. Hahn’s, von welchem ich nur in folgendeu Punkten abweiche: 

4) Ich drücke den Laut unseres ® durch v aus statt durch Q, nach neugriechischer 
Aussprache. Ich schreibe also z.B. ved ich kleide an, wodurch das Verhältnils der 
albanesischen Form zur skr. Wurzel vas kleiden, sowie zum goth. vas-ja ich kleide 
und lat. ves-tis, auch für das Auge klarer hervortritt, als wenn man mit der Bibelübersetzung 
und Hrn. v. Hahn es schreibt. Im Lakonischen schon hat sich jedoch der Halbvocal die- 
ser weit verbreiteten Wurzel wirklich zur labialen Media erhärtet, daher Berrov (inarıov), 
wenn nicht etwa in dieser und analogen Formen (s. Ahrens II. 44 ff.) das ß blols ein 
graphischer Vertreter des F ist. Ich vermeide das Digamma zur Bezeichnung unseres 
w-Lauts im Albanesischen, weil sein Zeichen in der Bibelübersetzung für den Laut der 
gutturalen Media in Anspruch genommen wird. Nach v. Xylander (p. 6) wird F wie das 
italiänische g vor a, o, u ausgesprochen. V. Hahn setzt dafür Y und gibt demselben die 
Aussprache eines aspirirten g (gh), während sein unbezeichnetes y wie ein weiches ch 
ausgesprochen werden soll. (') 

2) Ich setze u für ou zur Bezeichnung des Lautes unseres v, weil ou zu sehr den 
Eindruck eines Diphthongs oder wenigstens eines langen Vocals macht, obwohl es dialek- 
tisch (im Böotischen) auch als Vertreter des U mit dem Laute eines kurzen u vorkommt 
(z. B. ın Souyareıp — skr. duhitar). Der albanesische v-Laut ist meistens kurz, und wo 
er lang ist, bezeichnet ihn v. Hahn durch cü. 

3) Ich unterlasse die Verdoppelung von Consonanten, wo sie nicht, was in echt 
albanesischen Wörtern höchst selten der Fall ist, eine etymologische Begründung hat (vgl. 
v. Hahn p. 5 Anm. #**), wie z. B. in EUWEVL „gebt mir” aus er-we-vı (s. S.4s2). Auch 


weicht v. Hahn in dieser Beziehung selbst öfter von der Bibelübersetzung ab, und schreibt 


(1) Über die wahrscheinliche Entstehung dieses, dem Anfange der Wörter fremden %, aus j 
s. oben p. 466 f. Dagegen ist Y in etymologischer Beziehung in der Regel der Vertreter der 
gutturalen Media, z. B. in Ypabir ich raube, worin ich die sanskritische Wurzel grad 
nehmen (im Veda- Dialek) zu erkennen glaube In yYüg - -ı das Knie (gegisch Yüv-ı) ent- 
spricht Y zwar dem skr. g von gänu; dieses g’ selber aber ist die Entartung eines älteren 5, 
welches dem griech. syovu und lat. genu verblieben ist. 


über das Albanesische in seinen verwandischaftlichen Beziehungen. 507 


2 B: ige gut, schön, während v. Xylander mit der Bibelübersetzung Higpe schreibt. 
Da v und n leicht mit einander wechseln, so kann ich hier die Vermuthung nicht unter- 
drücken, dals Kipe mit dem skr. vara-s trefflich verwandt sein könnte, mit dessen Com- 
parativ var/yäns (Thema der starken Casus) anderwärts auch das lat. melior, griech. 
(F)ageiwv und litauische wyresnis (nobilior, illustrior) verglichen worden. (!) Zum 
Superlativ varis?a-s stimmt der griech. (F)egırro-s. An der Schwächung des a zu : 
in der betreffenden alban. Form darf man um so weniger Anstols nehmen, als sogar das 
lange @ des skr. märsa-m Fleisch (2) im alban. uı5 zu kurzem ı geworden ist. — Beach- 
tung verdient, dals in dem gegischen derivativen Verbum Mıgos ich verbessere das 
Grundwort im comparativen Verhältnils steht. 

4) Ich unterlasse in der Regel die Bezeichnung der kurzen Vocale durch das proso- 
dische Kürzezeichen, da es mir hinreichend scheint, die Längen der Vocale ausdrücklich 
hervorzuheben, und die Kürze aus der Abwesenheit des Längezeichens erkennen zu lassen. 
Auch läfst Hr. v. Hahn in seinem Wörterbuche in den meisten Fällen die kurzen Vocale 
unbezeichnet; ob er aber die Längen sämmtlich angegeben hat, vermag ich nicht zu 
entscheiden. Gewils ist, dals in dem mit lateinischer Schrift geschriebenen nordalbanesi- 
schen Dialekt — worauf die Grammatik von Lecce vom J. 1716 (?) und das Dictionarium 
Latino- Epiroticum von Blanchus (Romae 1635) sich stützen — in welchem die Länge der 
Vocale durch Verdoppelung derselben ausgedrückt wird (*), manche lange Vocale sich 
finden, welche bei Hahn ohne Angabe der Quantität erscheinen und somit wahrscheinlich 
als kurz gelten sollen; z.B. udetzaar Wanderer und analoge Bildungen, welche nach 
Hahn auf Tag ausgehen (s. oben p.494); paa ohne für T&, vellaa Bruder (Bl.) für void, 
ndeer Ehre für vaeg; für letzteres jedoch im Gegischen vdeg „ was auf treuere Bewahrung 
der ursprünglichen Längen in den nördlichen Dialekten hindeutet. 

Ich bezeichne bei Anwendung der lateinischen Schrift in dem von Blanchus und Lecce 
behandelten Dialekt die Vocallänge durch einen Circumflex, statt durch Verdoppelung, und 


schreibe also z.B. p& für paa. Bei diesem Worte erscheint jedoch die Länge als unor- 


(') S. gloss. Sanser. a. 1847 und kleinere Sanskrit-Gramm. 2te Ausg. p. 117 Anm. * 


(2) Vergl. das altslav. manso (neut.) id. altpreuls. mensa-s (masc.), ahd. mds (neut., them. 


mösa) Speise. 


(3) Osservazioni grammaticali etc., wovon ein Auszug in deutscher Sprache in Vaters Ver- 


gleichungstafeln der europäischen Stammsprachen. 


(*) Z. B. bei Lecce graa-t die Frauen (p. 9), ke du hast (p.47), guur Stein (p. 13), 
wofür bei Hahn yg@-78, #E, yüg (Yoüp); bei Blanchus chaa (= kaa) Ochs, deet Meer, 
muur Mauer, wolür bei Hahn x@, der, uug (Kodp). 


Sss?2 


508 Bor 


ganisch, wenn ich Recht habe, dasselbe mit dem skr. dpa von (s. S. 500 £.) zu vermitteln. 
In der Bezeichnung der Consonanten in lateinischer Schrift vermeide ich die auf italiä- 
nische Aussprache sich stützenden Schreibweisen von Blanchus und Lecce. Ich schreibe 
daher z. B. den Laut unseres sch, wofür v. Hahn und die Bibelübersetzung %, Blanchus 
und Lecce aber, nicht nur vor e und ;, sondern auch vor Consonanten und am Wort-Ende 
se setzen — durch s’; z. B. szat sieben (toskisch Hr«7£) für setatt (*), aste Knochen 
für ascte, däsune geliebt für däsciune. Die gutturale Tenuis nnd Media, welche 
Blanchus und Lecce vor e und durch ch, gh ausdrücken, gebe ich überall durch k, g, wie 
selbst Lecce gelegentlich in Abweichung von Blanchus schreibt; z. B. in kezij (huic), 
wofür bei Bl.: chezijj. Den Laut sc} (75) drücke ich durch 2s aus, weil er nicht wie das 
skr. 7] daus k entsprungen ist, sondern mit z und s wechselt. Ich schreibe daher pats, 
patsaich hatte für Lecce’s pacc, paccia; 3. P. pate (patte), 1. P. pl. pätme; part. pass. 
pasune (passune). 

Für gn, wodurch Blanchus und Lecce die Lautgruppe nj ausdrücken, schreibe ich 5, 
also z. B. nji oder nja ein (tosk. vj£) für gni, gna. 

Durch € drücken Blanchus und Lecce den Laut eines weichen s aus, wofür die griech. 
Schrift &, nach neugriechischer Aussprache, setzt. Dieses € oder © hat in etymologischer 
Beziehung, griechische Lehnwörter ausgenommen, eben so wenig als das goth. z und 
slawische 3 etwas mit dem altgriech. 2 (= ds)zu thun. In dela ich zündete an (y. Hahn 
p. 73) steht Ö euphonisch für 7, welches in diesem Verbum von gutturaler Herkunft ist, 
wie öfter das slav. 3, z. B. in A32 as’ (ich) gegenüber dem skr. aham (R ein weiches %,). 
Das erwähnte albanesische des, Aorist dela, Praes. pass. delem, führt zur skr. Wz. dah 
brennen (litauisch degu ich brenne), deren schliefsender Guttural im Alban. auch in 
Gestalt von Y vorkommt, z.B. in diyjew ich brenne (intrans), eigentlich Passiv, d.h. 
Reflexiv (v. Hahn III. p. 162). Blanchus übersetzt comdurere durch me degune. 

Durch 5 drückt Lecce eine Art dentales d aus (2), wofür die toskische Übersetzung des 


neuen Testaments 5 und v. Hahn & setzt, während das gewöhnliche @ von Hrn. v. Hahn 
durch d und in der Bibel-Übersetzung durch Ö bezeichnet wird. Über die Aussprache des 
dentalen Ös. v. Hahn II. p- 3. In ihrem Ursprunge sind diese beiden d-Laute nicht unter- 


schieden, denn sie führen bei vergleichbaren Wörtern beide zum skr. dentalen & d, na- 


(') Lecce p. 222. Blanchus (p. 189) schreibt, vielleicht nach einem andern Dialekt, state 
mit reinem s und Bewahrung des schlielsenden Vocals. 


(?) Blanchut gibt diesem 3 die Aussprache ?R, womit wahrscheinlich das englische ?% ge- 


meint ist. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 509 


mentlich begegnet 5 ö dem skr. za in der Benennung der Zahl zehn Öje-re, nach Blan- 
chus m und nach Lecce Si (p. 1) und a (p- 222). Ich drücke 5 in lateinischer 


Schrift durch @ aus, ohne darum diesen Buchstaben mit dem skr. cerebralen 4 &) ver- 
gleichen zu wollen. 


Durch die Verdoppelung des 3 drückt Lecce einen einfachen Buchstaben, nämlich 
das toskische I aus, z. B. in SER (Sow) ich sa ge. Die Aussprache dieses 2» ist die 
[97 


des neugriechischen > oder englischen 7%. Seine etymologische Verwandtschaft mit £y 
5 d) bewährt dieses I dadurch, dafs z. B. ua9 grofs (skr. mahat) nach v. Hahn (III. 


p- 66) vor antretenden Vocalen sein $ in d umwandelt, daher in Verbindung mit dem 
männlichen Artikel: «dl, mit dem Feminincharakter e: ads (s. p- 491 £.), mit Artikel: 
Kade-ja, plur. masc.; nediwjre. Man berücksichtige auch die derivativen Verba madevcny 
(gegisch) ich lobe, preise, und Kadeıy, auch uaderray, ich vergrölsere, und das 
Abstractum uadedri-a der Stolz, welches ein Adjectiv Xa@dedT voraussetzt. Wahrschein- 
lich ist in dieser Wortfamilie, und überhaupt, das Verhältnifs von $ zu so zu fassen, dals & 
am Wort-Ende zu I wird, oder dals $ dem Ende der Wörter besser zusagt als d, wie im 
Gothischen ein schlielsendes 7% (bei vorangehendem Vocal) der Media vorgezogen wird, 
und z. B. das Participialsuffix da nach Unterdrückung seines a im Acc. sg., wie auch vor 
dem s des Nom. masc., sein d in zR umwandelt; daher z. B. sökith-s, acc. sökith, gegenüber 
dem Gen. sökidi-s und Nom. fem. sökida. (1) Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem 
alban. $ und goth. 7% liegt freilich darin, dals ersteres seiner Aussprache nach mehr ein 
Zischlaut als ein T-Laut ist. Dieser Zischlaut ist jedoch seiner Herkunft nach ein aspirirter 
T-Laut, wie das neugriechische I auf das altgriechische $ (— th) sich stützt und das eng- 
lische 7% in seinem Ursprunge identisch ist mit dem gothischen, und wie dieses aus einem 


älteren 2 hervorgegangen ist. Blanchus und Lecce lassen ihr a am Wort-Ende unver- 


ändert, daher übersetzt Blanchus das lat. maximus durch ma imaq (i mad) und Lecce gibt 
(p- 62) Zid als 2te und 3te P. imperat. von Zidinj ich binde, während v. Hahn (III. 
p- 63) AıS ich binde, aber Ajıdeu. ich werde gebunden (?) und Ajidse-« das 


(') S. vergl. Grammatik $. s. 20. 


(2) Über den Ursprung des alban. Passivs oder Reflexivs s.p. 478 ff. Der Übergang von Ö in 
5 findet, im Gegischen wenigstens, auch in der Mitte vor Consonanten statt ; daher Ayldus« das 
Binden. Erwägt man, dals $ der Aussprache nach ein Zischlaut ist, so erinnert dieser Über- 
gang von Ö in $ am Wort-Ende, und in der Mitte vor Consonanten, an die Entstehung des 
griech. r aus T-Lauten in Formen wie dos, I&s, m005, rerubos, beurnaı, Eibeurran. Es ist 


510 Bor 


Band schreibt. Es scheint also der von Lecce und Blanchus behandelte nordalbane- 
sische Dialekt die Entartung des @ (8) in einen Zischlaut am Wort-Ende, oder in der 
Mitte vor Consonanten, nicht erfahren zu haben, wie er auch, was den Vocalismus anbe- 
langt, diejenige Modification des e nicht zu kennen scheint, welche in der Bibelübersetzung 
und von Hrn. v. Hahn durch g ausgedrückt wird. Von diesem im Toskischen sehr gebräuch- 
lichen € sagt Hr. v. Hahn (p. 3 nr. 11), dafs es vollkommen dem deutschen sogenannten 
stummen e entspreche. Von dem langen & sagt v. Hahn, dafs es in der Risa genau wie 
unser ö laute. Beachtung verdient, dals im Gegischen, obwohl dieser Dialekt ein e besitzt, 
doch in mehreren Wörtern &, und gelegentlich auch ı, dem toskischen € gegenübersteht ; 


€ z.B. in #jev Hund, eu£v Name ('), veype ich wecke (2), gegen toskisch xjev, Euep, 


sehr wahrscheinlich, dafs auch in den Fällen, wo im Toskischen eine schlielsende Tenuis die Stelle 
einer Media einnimmt, welche vor antretenden Vocalen erscheint (v. Hahn p. 26 E.), die Tenuis 
der umgewandelte, die Media aber der ursprüngliche Laut sei, wie im Mittelhochdeutschen, 
wo am Wort-Ende die ursprünglichen Mediae zu Tenues sich erhärten, und z. B. dem 5 von 
tages (goth. dagis), tage im Nominativ und Accusativ (Zac) die entsprechende Tenuis gegen- 
übersteht, während in den Fällen, wo die Tenuis vom mittelhochdeutschen Standpunkte aus 
stammhaft ist, ein CGonsonantenwechsel nicht stattfindet (Züz, Zütes, dunc, dunkes). Es wäre 
also z.B. das toskische # von Ayız böse die Verschiebung desy von Ajıy-u der böse, wie 
auch einleuchtend das 7 und 7 von TAyu@7 (plumbum), uva (fundus) die Verschiebungen 
des und d von rAyuud-ı das Blei, düvd-ı der Grund sind. Das v des lat. corvus hat 
sich zu d erhärtet und von hier am Wort-Ende zu 7, also nooT Rabe, aber nopbı derRabe. 
Dagegen bleibt z. B. das x von rAjax alt als ursprünglich auch vor antretenden Sylben un- 
verändert (fem. mAjax£). Es ist jedoch das Gesetz im Toskischen nicht durchgedrungen, oder 
die Schreibart nicht consequent durchgeführt, denn es fehlt nicht an Formen mit schliefsender 
Media. Wo beim Wachsen der Formen in £, d.h. in gelindes s übergeht, gilt mir der 
harte Zischlaut als ursprünglich und seine Ersetzung durch den weichen (2) beruht, wie mir 
scheint, auf demselben Prinzip, wornach z. B. im Gothischen das schlielsende s der Casus- 
Endungen des Artikels vor der angefügten relativen Partikel ei zu z wird (z. B. hizei, thanzei 
für this-ei, thans-ei) und in der 2ten P. sg. pass. za (= skr. s@ aus sai, griech. rat) dem schlie- 
fsenden s (= skr. si) des Activs gegenübersteht (s. vergl. Gr. $. 86.5). Man vergleiche auch 
das althochdeutsche r für s in mehrsylbigen Formen wie wär-i du warst gegenüber dem ein- 
sylbigen was mit kurzem Vocal (l. e. $. 612). So im Toskischen von des ich zünde an der 
Aorist de la und das Part. pass. dE Zuge (v. Hahn gramm. p. 73) und von bass Gürtel: dgeft 
der Gürtel (l. c. p. 32. 3.). 


(') Vgl. skr. näman, dessen anfangendes n auch dem slaw. Stamme imen (altslaw. nom. 
NMA zznan) entwichen ist. 

(2) Vgl. skr. gägarmiich wache, gägrat wachend; griech. Eyeipw aus yeysıpw. 
Über den nasalen Vorschlag im Alban s. p. 498. 


(2) 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 511 


vyge; ız.B. in vigyjwi Jungfrauschaft ('), yı ein (2), wy£Aiv ich wiehere (°) 
gegen tosk. vegsyjegh, vje, YEvyeras. 

Den Laut des griech. v drücken Blanchus und Lecce durch &, und seine Länge durch 
2 aus. Ich setze dafür in dem mit latein. Schrift geschriebenen nordalbanesischen Dialekt 
ü, ü, und schreibe daher die Benennung der Zahl zwei im nordalb. dü und im Toskischen 
nach Hrn. v. Hahn dü. Durch die Unterdrückung des Vocals des ursprünglichen, vom 
Sanskrit bewahrten Stammes dva und durch die Vocalisirung des Halbvocals steht die alba- 
nesische Form zur sanskritischen in einem ähnlichen Verhältnils, wie das präkritische dudiö 
der zweite (nom.) zum skr. dvit/ya-s, und wie bei dem Pronom. der 2ten P. das lat. zu, 
griech. TU, ev, goth. /ru, slaw. TbI zü zum skr. tva-m. Aus dem Umlaut, welchen im 
Albanesischen der v-Laut in dem erwähnten Zahlworte erfahren hat, darf man nicht eine 
nähere Verwandtschaft desselben mit dem griech. duo, dum folgern, denn sonst könnte man 
auch annehmen, dafs das slaw. TbI zü dem griechischen TU, ou historisch näher stehe, als 


dem sanskritischen Zvam, lat. zu und goth. /Au. 


(S. 459) Ich erinnere daran, dafs auch in den slawischen Sprachen mehrere Zahlwörter 
ein mit 2 anfangendes Suffix enthalten, welches man von der Gesammtform abziehen mußs, 
wenn man diese mit der entsprechenden der verwandten Sprachen vermitteln will (s. vergl. 
Gramm. $. 313. Anm. ***). Das betreffende Suffix lautet im Altslawischen z: und findet 
sich bei der Zahl zehn auch im Litauischen, wo des imti-s als abstractes Substantiv mit 
dem Genitiv des gezählten Gegenstandes construirt wird. Das Sanskrit zeigt dieses Suffix 
in einigen höheren Zahlen, z. B. in sas-fi sechzig, womit der slaw. Stamm sestisechs 
fast buchstäblich übereinstimmt; doch ist in dem skr. Ausdruck die Zahl zehn, wenigstens 
geistig, enthalten; formell aber bis auf ihr Abstraktsuffix z untergegangen, so dals ii für 
dasati steht (l. c. p. 454). Stünde das Albanesische in einer näheren Beziehung zu den 


slawischen Sprachen, und nicht blols in der einer urverwandtschaftlichen, so läge es nahe, 


(‘) Vom lat. Stamme virgin, dessen n im Toskischen zu g geworden. Über das Abstract- 


suffix ı s. S. 492. f. 


als 


(2) Ich fasse die Form vjı als Schwächung von vj@, welches nach Blanchus sowohl männlich 
weiblich ist. Als männlich erscheint es z. B. in dem Sprichworte nja gür sban (s-ban) mur 


„ein Stein nicht macht Mauer.” 


(3) Das gegische v wird nach v. Hahn p. 4 ad 20 wie das französische n in on, sans ausge- 


sprochen. %, und %, unterscheiden sich in den beiden Dialekten so, dals ersteres wie unser 
h vor Vocalen letzteres wie ch, griech. X, ausgesprochen wir. Am Wort-Anfange ist %, 
vorherrschend und x%, vielleicht den echt albanesischen Wörtern ganz fremd. In der Mitte der 
Wörter und schlielsend erscheint %, nicht selten. 


19 Borr 


Qu 


der Sylbe re von SYjiasre, FTa@-TE etc. mit dem slaw. zi des Stammes ses-ti und analoger 
Formen zu vermitteln. Ich verzichte aber auf eine solche Vermittelung und glaube, dals 
das alban. Suffix r£ der Grundzahlen in seinem Ursprunge identisch sei mit dem Ordinal- 
suffhix 7 Za, litau. za, griech. 70, lat. zu, wie ich auch das nz der lateinischen Grundzahlen 
septem, novern, decem nicht mit dem n der skr. Stämme der entsprechenden Grundzahlen 
süptan, nävan, däsan vermittele, sondern mit dem Suffix ma der Ordnungszahlen 
sapta-mä-s, nava-mä-s, dasa-md-s, wie auch im Slawischen die Grundzahlen 
sed-mj 7, os-mj S (Them. sed-mi, os-mi) in ihrem Suffix zum skr. ma der entsprechenden 
Ordnungszahlen sapta-m&-s, asta-mä-s stimmen ('). Im Toskischen wird zur 
Bildung der Ordnungszahlen an das schon vorhandene Suffix r€ noch einmal 7 angefügt, 
so dals z. B. aus tere acht, die etwas monströse Form TETETE (achter) entspringt. In 
den von Blanchus (p. 172) gegebenen Ordnungszahlen des nordalbanesischen Dialekts findet 
sich dagegen das mit 2 anfangende Suffix nur einmal, und lautet im männlichen Nom. sg. 
mit dem hinten angefügten Artikel z: zi (2-i), bei der Zahl neun aber, wegen des schlie- 
(senden n, di; daher z. B. i gias-ti der sechste (2), i sza-ti der siebente, i Ze-zi der 
achte, inan-di der neunte, i die-ti der zehnte, z.nja mbe dieti der elfte (ein er 
über den zehnten)etc. Da die Ausdrücke für 2, 3 und / in der Grundzahl kein Suffix 
haben, so macht sich hier das wahre Ordinalsuffix um so bemerklicher. Man vergleiche 
i kater-ti mit dem skr. datur-?ä-s (aus ka...), griech. TETaR-TO-5 (aus zE..), und litau. 
ketwir-ta-s, Das s der Zahl 5 (r&TE) scheint das Albanesische selbstständig aus dem ur- 
sprünglichen k (skr. c’ aus k) entwickelt zu haben, wie wir schon oben (S. 508) einen 
Zischlaut aus einem ursprünglichen Guttural haben entspringen sehen. Die Ordnungszahl 
lautet nach Blanchus i pes-2i und stimmt in ihrem Suffix zum sanskr. pan’c’a-/4-s (im 
Veda-Dial.), litau. penk-ta-s, slaw. HATZ1 pan-zü, (definit.), gr. TEUT-TOS und lat. quinc- 
-tus, quin-tus, steht aber ganz isolirt durch ihren Zischlaut statt des ursprünglichen Guttu- 
rals. Ein solcher, jedoch das weiche 5 (£, 3) findet sich auch in der Benennung der Zahl 
zwanzig, vje-CET, nja-set, eigentlich eine Einds, dagegen duler vierzig,(d.h. zwei 
Eikaden), wenn, wie es höchst wahrscheinlich ist, und wie auch Pott annimmt (3), die 


Sylbe der mit dem skr. s’ati von vinsdti zwanzig verwandt ist. Ich lasse hierbei 


(‘) S. vergl. Gramm. $.315 und über die Identität der Grund- und Ordnungszahl der Zahl 
10 im Altpreufsischen meine Abhandlung „Über die Sprache der alten Preufsen” S.45. 


(2) Der vorangestellte Artikel ist bedeutungslos, und unser der, z.B. in : giasti der 
sechste blols durch das schlielsende z ausgedrückt, wie in ? madi der grolse, während 
imad blols grols bedeutet. 


(?) „Die quinare und vigesimale Zahlmethode” p. 102. 


(8) 


(4) 


(5) 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 513 


den albanes. weichen und sanskritischen palatalen harten Zischlaut unabhängig von einander 
aus dem organischen k der Urform entspringen, da das Albanesische nicht wie die letti- 
schen und slawischen Idiome oder der medo -persische Sprachzweig erst zu einer Zeit vom 
Sanskrit sich getrennt hat, wo das palatale s schon aus k sich entwickelt hatte. (!) Daher 
zeigt das Albanesische in den meisten vergleichbaren Formen einen Guttural statt des skr.Q]_ 
s, z.B. in #jev Hund gegen skr. s'oan (thema), im gegischen Djex,EQ Schwiegervater 
(s. v. Hahn II. p. 6 s. v. vjegp- = vjeg-ı), wofür bei Blanchus vicherri (ch als Ausdruck 
der gutturalen Tenuis) gegenüber dem skr. Svasüra=s, gr. Enupcs, lat. socer, althochd. 
sueher, lit. sesura-s. Die slawischen Sprachen haben bei diesem Worte den alten 
Gutiural bewahrt, oder ihn aus einem früheren Zischlaute wieder hergestellt (russ. svekor, 
slowenisch sveker), wie häufig slaw. X aus einem älteren Zischlaut entsprungen ist, z. B. 
im altslawischen CHOYA Schwiegertochter gegenüber dem skr. snusd’ und alban. 
viTe, welches letztere treuer erhalten ist, als das gr. vvos und lat. nurus. Die albanes. Be- 
nennung der Zahl hundert, #jtv7, für skr. sata'-m (aus kata‘-m), gr. zarov (E-zarov), 
erregt durch ihren Nasal den Verdacht einer Entlehnung aus dem Lateinischen, zumal die 
höheren Zahlbenennungen in vielen Sprachen sich fremde Einmischungen haben gefallen 
lassen, und das alban. nie (argyrokastr. Kırje) offenbar von römischem oder romanischem 
Ursprunge ist. Die Zahl hundert scheint mir aber noch nicht hoch genug, um hier schon 
eine spätere Entlehnung zu erwarten, und der eingeschobene Nasal nöthigt dazu eben so 
wenig, als bei dem litauischen simta-s, dem wallisischen und armorischen cant, kant und 
bei den germanischen Benennungen dieser Zahl. 

(S. 460) Die einfache Benennung des Tages ist dir£ (fem.), dessen Endsylbe in dem Adv. 
Co-T vertreten ist, wenn nicht dessen 7, in Folge des oben (S. 510) besprochenen Laut- 
gesetzes für d steht und die nordalban. Form sod, bei Blanchus, die etymologisch richtigere 
ist. Hinsichtlich seiner Wurzel führt dire Tag zum skr. divleuchten, glänzen, wovon 
auch im Sanskrit mehrere Tagsbenennungen stammen, unter andern divan (nom. divä) 
und divä (in divä-kara-s Tag-Macher, eine Benennung der Sonne, divä-rätra-m Tag 
und Nacht). — Der skr. Wz. div glänzen scheint auch die alban. Benennung der Sonne, 
die?, mit Artikel dieR-ı, entsprossen zu sein. 

(S. 461) Die Plurale viTTege - TE die Jahre und vITOEDE-TE die Kälber (s. v. Hahn III. 
p- 9) erinnern an das skr. vatsara-s Jahr. 

(S. 461) So auch derjenige nordalbanesische Dialekt, worauf die Grammatik von Lecce 
und das Dietion. Epiroticum von Blanchus sich stützen, dem überhaupt das Gegische sehr 


nahe steht. Der Knochen heist nach Bl. as ze (ohne angehängten Artikel). 


(') S. vergl. Gramm. p. 1255 ff. Anm. und „Über die Sprache der alten Preufsen.” p. 6 ff. 
Philos.-histor. Kl. 1854. Tit 


51 


(6) 


(7) 


4 Bor 


(S. 461) Das n der nordalbanesischen Dialekte gegenüber dem toskiscben p ist meistens 
ursprünglich; gelegentlich aber auch die Entartung eines ursprünglichen r, wie z. B. in 
verafevisr brüderlich, veAalevi-@ die Brüderschaft, gegenüber dem toskischen 
veradegidrT, veralEpta (s. pp. 485, 494). Unter den von Hahn (p. 16) erwähnten Wörtern 
erinnert das gegische boeörev Hagel (tosk. bpeöep) an das skr. vars-ana-m Regen 
(Wz. vars, vrs regnen). Vielleicht gehören auch veoe Thau, feiner Regen, 
verov es thaut, zu der erwähnten skr. Wurzel, die also hier eines g verlustig gegangen 
wäre, das ursprüngliche v aber unverändert gelassen hätte. Zum skr. varsa-s Jahr 
(eigentlich Regenzeit, auch Regen), wovon varsiyas älter (bejahrter) 


varsista-s der älteste, könnte das tosk. vegre-@ das Alter gezogen werden. 


(S. 461) Blanchus und Lecce schreiben vellaa (aa — ä, s. Anm. 1, p. 507), mit Bewahrung 
der ursprünglichen Länge hinter der Liquida. Die Stelle des v wird wohl früher ein 5 ein- 
genommen haben, was man für das skr. 2 zu erwarten hätte, da, was wichtig ist zu beach- 
ten, die alten oder ursprünglichen Aspirationen dem Albanesischen überhaupt (wie 
den slawischen, germanischen und keltischen Sprachen) entschwunden sind, und in der 
Regel 5 für A 6, und d für 2 d;8,Y für gh (weiches %,) erscheint, gelegentlich aber 
auch eine Tenuis für skr. aspirirte Media, namentlich in tu@ (auch Ti, mit Art. TUH-L, 
Tia-ı, plur. rUme-re) Rauch gegenüber dem skr. düma'-s, gr. Süuo-s (SUw), lat. 
fumus, slav. düm’. Ein interessantes Wort mit d für skr. d ist 2ivdj, nach v. Hahn „ich 
überrede, bringe durch Zwang zum Geständnils”, Passiv oder Reflexiv 
bivdgu „ich willige ein, beuge mich, gestehe auf der Folter”, Part. perf. 
pass. bivdugt, gegisch und ursprünglich bivduvı „der gehorsame, gebändigte”, ı ru 
Bivdugı „der unbeugsame” (ungebundene?). Ich halte binden für die verlorene 
Grundbedeutung dieses Verbums und das skr. band für die Urgestalt der Wurzel, die also 
ihr a im Alban. wie in unserem Präsens (im Gegensatze zum treuer erhaltenen Prät.) und 
in der verwandten griechischen Wurzel zı9 (') zu ı geschwächt hat. Die Bedeutung 
binden hat schon Ernesti, gestützt auf reirua, als die ursprüngliche von r&ıIw erkannt. 
Hr. v. Hahn (III. p. 14) falst die ich falle als Stamm von divden ; ich sehe aber nicht 
ein, wie man von die zu der Form Bird, welche ganz das Ansehen einer echten Wur- 
zel hat, gelangen kann. Auch stellt sich die Bedeutung binden viel leichter als fallen 
als Ausgangspunkt für die Bedeutungen der von der alban. Wz. divd hervorgegangenen 


Formen dar. Ich erinnere an unser bändigen. 


des 
gle 


(') S. Pott E. F. 25t und über das anfangende 7 für ß durch den rückwirkenden Einfluls 
aus d hervorgegangenen NS; Ag. Benary „Römische Lautlehre” p. 195 und mein ver- 
ichendes Accentuationssystem Anm. 19. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 515 


Zu den albanesischen Wörtern, welche im Plural den ursprünglichen Sprachstamm 
treuer als im Singular bewahrt haben, gehört aulser ver@ noch ein anderes Verwandt- 
schaftswort, nämlich virr-ı der Neffe, plur. VIMMEgE-TE, gegenüber dem skr. Stamm 
naptä'r (geschwächt naptr'), nom. pl. naptär-as. Im Fall bei diesem Worte die Ver- 
doppelung des 7 nicht blols graphisch und willkührlich, sondern etymologisch begründet 
ist, was ich jedoch nicht glaube, so liefse sich ver r-ı durch Assimilation aus virr-ı erklä- 
ren. V. Xylander schreibt mit einfachem 7, ohne Arttkel, vir. Eben so Blanchus (nip). 

Von reibr-ı der Priester (mes Qursgos) lautet der Plural moubTegETE; von 
Ajune-ı der Fluls (aus Zumen): Ajunsga-TE (g für v, s. p. 461), von Hbger-ı der König 
(FgereQeS): Mbger£ge-TE ('!), von üvaj-ı der Oheim (avunculus): uynjege-TE (für 
uvajeAe-TE), von meadır-ı der Prophet: moObITEgE-TE. In Bezug auf letzteres ist 
daran zu erinnern, dals die griechischen Bildungen auf 79-5 in ihrem Ursprung identisch 
sind mit denen auf ryg (s. vergl. Gr. $S. 145, 810), und dafs Bildungen auf 74-5 und rng 
häufig neben einander bestehen, weshalb man sich zu mpadırege-Te einen griechischen 
Plural moohnTAgES denken kann. — Da die abgeleiteten Wörter des Albanesischen in der 
Regel aus dem vollkommeneren oder erweiterten Stamme des Plurals entspringen (s.p. 494), 
und das Nordalbanesische gerne n für r setzt, so muls ich hier noch darauf aufmerksam 
machen, dals Blanchus den lat. Plur. presöyzeri durch prijftenite (te der Artikel) und sacer- 
dotissa durch priftenisa übersetzt (wo a der weibliche Artikel). Für letzteres zeigt das 
Toskische: meubregeos-a und das Gegische: moudreveiz-a. So Hbgeregeöe-a = gegisch 
Hbgerevese-a die Königin. Feminina dieser Art kommen im Albanesischen vorzugs- 
weise bei Fremdwörtern vor. Sie sind vielleicht Nachahmungen analoger romanischer Bil- 
dungen, wie im Mittelhochdeutschen Formen wie prophetisse, doschösse, suldierse „und 
schon in älteren, halbniederdeutschen Glossen (sagt J. Grimm II. 325 f.) clüsener-se, to1- 
ner-se, munzer-se, becker-sa (pistrix) statt der rein-mhd. Klosnerinne, zolnerinne, 


beckinne.” etc. 


(S. 462) Lecce gibt nur den Femininen und den an der ersten (eigentlich weiblichen) De- 
clination theilnehmenden männlichen Substantiven im Accusativ die Endung ne, den männ- 
lichen Adjectiven aber, und den zur 2ten und 3ten Declination gehörenden Substantiven 
(sämmtlich masculina) ein blofses n; z. B. temirin (te mir-i-n) den guten, aber Zemirene 


(te mire-ne) die gute; gurin (gur-i-n) den Stein, barkun (bark-u-n) den Bauch, aber 


(') Über den nasalen Vorschlag s. p. 498. V. Hahn setzt (HM. p- 36) doppeltes 7, v. Xylander 


nur eins. Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dals Blanchus das lat. imperator durch perendij 
übersetzt, worin man leicht eine Entstellung des lat. Participialstamms imperant erkennt. Über 
den Verlust der Anfangssylbe s. p. 49s. 


cu 


51 


(9) 


6 Bor» 


gruene dieFrau. Doch lautet das Relativ zsi% ( sil-i) im männlichen Ace., nach Lecce, 
isilne (für isiline). Das aufangende i ist der vorgesetzte, aber bedeutungslose Artikel, wel- 
chen Lecce und Blanchus stets mit dem folgenden Worte verbinden, und wofür die Bibel- 
übersetzung und v. Xylander : setzen (jedoch getrennt), wodurch der albanes. Artikel eine 
gewisse Ähnlichkeit mit dem griechischen erhält, wobei jedoch zu berücksichtigen, dals im 
Neugriechischen, worauf diese Schreibart sich stützt, der Laut des Spir. asper verschwun- 
den und sein Zeichen bedeutungslos und überflüssig ist. — Sollte die oben (S. 462) ange- 
deutete Vermuthung, dafs der albanes. Artikel identisch sei mit dem sanskritischen defec- 
tiven Demonstrativstamm i, sowie mit dem goth. ? von i-s er, i-na ihn etc., ungegründet 
sein, eo würde ich das alban. ı als Zusammenziehung des skr. Relativstammes J ya (y =j) 
erklären, der im Litauischen die Bedeutung „‚er” angenommen hat (!), wozu also das oben 
(p- 453) erwähnte alban. flexionslose ı ihm, ihr, sie (eos, eas) stimmen würde. Diese 
Erklärung würde vor der früheren den entschiedenen Vorzug haben, dafs nun das männ- 
liche ı, z.B. von xjev-ı der Hund, ı Big-ı der gute, und das weibliche ja, ia von 
Yoau-ja die Frau und dem nord-albanesischen e zmire-ia die gute einem und demselben 
skr. Pronomen angehören würden, dessen männlicher und neutraler Stamm Q ya und 
dessen weiblicher af y& lautet. Ersterer hat sich auch im Altslawischen im männlichen 
Nomin. Acc. zu i zusammengezogen, welches i als Accus. „ihn” bedeutet, während der 
Nomin. für sich allein nicht vorkommt, sondern in Verbindung mit der Partikel SRE se 
(HSRE ise) „welcher” bedeutet (s. vergl. Gr. $. 282) und in der definiten Declination 
der Adjective die Stelle des albanesischen ı des angehängten Artikels der Substantive und 
Adjective einnimmt. Man vergleiche z. B. TOVZRAHH tus di-i (der Aussprache nach 
= tusdi-j) der fremde, fem. TOY5RAATA tusda-ja (s. Miklosich Gramm. p. 26, 27) 
mit nordalbanesischen bestimmten Adjectiven wie i mir-i der gute, e mire-ia die gute 
und mit toskischen bestimmten Substantiven wie »jev-ı der Hund, Youa-ja dieFrau— 
Darin weicht aber das Albanesische vom Slawischen ab, dals es das auf das skr. Relativ sich 
stützende, suffigirte Pronomen nicht auch im Genit. beibehält, sondern hier im Masc., 
wie im ganzen Plural der beiden Geschlechter der bestimmten Declin., sich demjenigen De- 
monstrativum zuwendet, worauf der griechische und gothische Artikel sich stützen; gleich- 
sam um ebenso sehr gegenüber den slawischen und lettischen Sprachen, wie vermöge des 
Nom. und Acc. sg. gegenüber dem Griechischen sich selbständig und selbstschöpferisch zu 


zeigen. 


(S. 462) An den weiblichen Pronominen a-j6 jene, sie, und #£-jo diese, vertritt Jo, als 


Entartung von ja, die Stelle des weiblichen Artikels, während in ai jener, er, der zweite 


(') Nom. m. ji-s aus ja-s, Dat. ja- m etc., s. vergl. Gr. $. 282. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 517 


Theil des zusammengesetzten Pronomens mit dem an Substantive und Adjective ange- 
hängten Artikel völlig identisch ist. Lecce schreibt ai als Diphthong, aber auch bei dieser 
Aussprache müssen doch @ und ; als zwei verschiedene Pronominalstämme gelten, wovon 
jeder einzelne zum Ausdruck obliquer Casusverhältnisse des Pronom. der 3ten P., dem 
Verbum vorangehend, auch einfach gebraucht wird. (') Der Ausganp ıy von xury die- 
ser ist eine Entartung von ij (s. S. 466) und gilt mir ebenfalls als Artikel. 


(10) (S. 463) To& was? vertritt die Stelle eines Neutrums; das schlielsende & aber wird ge- 
wöhnlich, selbst vor Consonanten, unterdrückt (v. Hahn $. 24. I.), daher z. B. 75’ do 
was willstdu? Das 75 falst Hr. v. Hahn (p. 57) mit Recht als Erweichung von x, wie 
auch dialektisch röıvr hundert für zjıvr, r5ev Hund für #jev und 7Oıy ich beschlafe 
für ty vorkommt. (2) Es entspricht also dieses 75, als einfacher Buchstabe gefalst, dem 
im Slawischen aus £, vor e und ;, entspringenden 4 c, sowie dem ital. c vor e und :. Auch 
ist daran zu erinnern, dals das skr. qE überall die Entartung eines k ist. Dagegen ver- 
tritt das alban. 75 gelegentlich die Stelle eines 7, @ oder &. — In Bezug auf das, Neutral- 
stelle des Interrog. vertretende 77 ist noch zu bemerken, dafs das Albanesische ein eigent- 
liches Neutrum gar nicht besitzt. ‚Die Formen, welche man für sächlich hielt (sagt Hr. v. 
Hahn p. 27), ergeben sich als männliche und weibliche Pluralformen.” Dies gilt jedoch, 
was die Adjective und Pronomina anbelangt, nur vom Nom. und Acc. der von Lecce dem 
Neutrum zugeschriebenen Formen; z. B. te mire-te das gute (in der bestimmten Declin.) 
ist der Nom. Acc. pl. masc.; ebenso at# jenes. Dagegen gehören die Genitive (zugleich 
Dative) te mir-i-t, atii (at?) dem Singular des Masc. an. 

So wie das 75 von 75 von gutturalem Ursprung ist, so muls auch das 77 von TTiA-ı 
wer? welcher? fem. rrıA-ja — oder mit 9 für A: TTI-L, ToiQ- @ — als Entartung von 
x gefalst werden; denn in anderer Weise lielse sich dieses Interrogativum mit den urver- 
wandten Sprachen nicht vermitteln. Das schlielsende ı, fem. j@ oder «, ist der angehängte 
Artikel. Durch das vorangehende A oder 9 erinnert dieses Pronomen an die in meiner 
vergl. Gramm. $. 415 ff. besprochenen Correlativa, worunter das präkritische kerisa wem 
ähnlich, wo ri (aus di) dem lat. % von qualis entspricht, und das Ganze dem skr. kidrs’a-s 
(aus kidarkas), welches eigentlich soviel als wie aussehend? bedeutet. In dem oben 
(S. 516) erwähnten nordalban. :-sil-i ist das s offenbar eine Verstümmelung von Zs und die 


interrogative Bedeutung in die relative übergegangen. 


(') S.p.483 und v. Hahn p. 52. 


(2) V. Hahn p. 20. Vielleicht ist #jıy (aus #j1j s. p. 166) verwandt mit der skr. Wz. s’’ (aus 
ki), liegen, schlafen, gr. xei-uaı. 


518 Borr 


(11) (8. 464) Über die altslawischen Locative HAtZ na-s’ und BACZ va-s’ s. vergl. Gramm. 
$. 783 Anm. * in Abweichung von l. c. $. 338. 


(12) (S. 464) Was die bei Lecce vorkommenden Plural- Ablative auf sit anbelangt, z. B. 
gräsit, guresit, neben gräs, gures, so ist T offenbar der angehängte Artikel — 
wie in den Genitiven auf ve- — und das vorangehende ; ein Bindevocal. Im Toskischen 
kommt bei v. Hahn nur in der unbestimmten Declination eine besondere, vom Genitiv 


unterschiedene Form des Ablativs pl. vor, also blofs der Ausgang 6, nicht Gır. 


(13) (S.465). Das Albanesische wiederholt dadurch, dafs es das Genitiv- Verhältnifs durch 
ein angefügtes Pronomen ausdrückt, den früheren Entwickelungsgang unseres Sprach- 
stammes, wenn ich Recht habe, in dem Genitivzeichen s den sanskritisch-gothischen Demon- 
strativstamm sa mit Verlust seines Endvocals, und in der volleren Genitiv-Endung £ sya, 
griech. 10 aus 10, z.B. von devd-sya, Iecie, den skr. Stamm sya, fem. sy& zu erkennen 

(s. vergl. Gramm. $. 194), worauf unter andern der althochd. Plural sie masc., sio fem., siu 
neut. (unser sie in allen Geschlechtern) und der Nom. und Acc. sg. fem. siu, sia, so wie 


der goth. Nom. sg. fem. si sich stützen. 


(i4) (S.466) Sowie der Singular-Artikel ı, z. B. von xjev-ı der Hund, mit dem ı des zusam- 
mengesetzten, d. h. mit dem suffigirten Artikel versehenen Pron. arj ener, er, zusammen- 
hängt, so besteht offenbar auch eine Verwandtschaft zwischen dem Plural-Artikel rg von 
#jev-re die Hunde und dem Schlulstheile von ara illi, ii, und x&-7« hi, deren Endsylbe 
mir ebenfalls als angefügter Artikel gilt. Ich fasse darum das & des Plural-Artikels 7£ 
der Substantive und Adjective im Masc. als eine Schwächung des « von a-Tq, KE-TO. 
Vielleicht ist aber das @ von -T« selber eine Verstümmelung des Diphthongs «ı, ungefähr 
wie in den gothischen passiven Personal-Endungen das a von hait-a-da er wird ge- 
nannt, hait-a-za du wirst genannt, hait-a-nda sie werden genannt, dem skr. € (aus 
ai) und griech. «ı der entsprechenden sanskritischen und griech. Endungen ze, raı, se, vaı 
(dido-Fau), nte, vr@i gegenübersteht.. Ist dem so, so stimmt T@ von a-Ta, #E-Ta zum 
sanskritischen männlichen Plural-Nomin. ze (aus zai), des Demonstrativstammes 77 Za, sowie 
zum goth. ?rai des Artikels und zum dor. ro. Die Schwächung von @ zu € welche der 
alban. Artikel der Substantive und Adjective erfahren hat, ist veranlafst durch die gröfsere 
Belastung durch die Zusammensetzung. Ebenso bei dem bedeutungslosen, vorangestellten 
Artikel der Adjective, der mit dem Worte, welchem er vorangeht, ein phonetisches Ganzes 
ausmacht und auch von Blanchus und Lecce graphisch damit verbunden wird. Lecce 
schreibt z. B. zemirete die guten (bei v. Hahn re KIBETE). — Stützt sich aber das schliefsende 
@ von a-ra illi, ii, auf den Diphthong £, ai, oi von A t£, thai, Tol, so kann man den Aus- 


gang o der weiblichen Formen @-T0 illae, eae, #£-79 hae mit dem skr. äs und goth. ds von 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 519 


täs, thös so vermitteln, dals man eine Unterdrückung des schlielsenden s und eine Schwä- 
chung des langen & — welches im Gothischen am gewöhnlichsten zu 6, seltener zu € 
geworden ist — zu o annimmt. Den Übergang eines ursprünglichen # zu o haben wir 
bereits im weiblichen Singular-Nominativ a-j6 jene, sie, #£-j6 diese, wahrgenommen, 
wo jo dem skr. Qfy& entspricht. Ich erinnere noch an das Verhältnils der negativen Par- 
tikel Xo-s nicht zum skr. prohibitiven znd. Jedenfalls kann es nicht befremden, dafs die 
sanskritischen Endungen € (aus ai) und äs, worauf im Plural der Pronomina der Ge- 
schlechts-Unterschied beruht, im Albanesischen ebenfalls verschieden lauten. Am Artikel 
der Substantive und Adjective aber hat sich sowohl o als @ zu € geschwächt. Beachtung 
verdient jedoch, dals die weiblichen Adjective im Plural, sowohl in der unbestimmten, als 
in der bestimmten Declination, den Ausgang a lieben (s. v. Hahn p. 46 f.), und dals z. B. 
von Wige guter, gute, der weibliche Nom. Acc. pl. TE nipa (dyaSaı, ayaSas), TE 
WiO@-TE (ai ayaSaı, Tas dyaSas) lauten. Wenn dieses & eine organische, auf den Ur- 
zustand unseres Sprachstamms sich stützende Begründung hat, und wenn das weibliche & 
des Singulars wie oben (p. 492) vermuthet worden, wirklich auf den skr. Feminincharakter 
“sich stützt, so könnte man in dem @ des Plurals einen Überrest der skr. pluralen Nomi- 
nativ-Endung as — z. B. von sundary-as pulchrae, euphonisch für sundari-as, vom 
Stamme sundar? — erkennen und annehmen, dafs diese Endung gleichsam versteinert, und 
mehr den Numerus als den Casus bezeichnend, auch in den übrigen Casus beibehalten 
werde, ungefähr wie das s englischer Plurale wie fshes, obwohl es nur dem Nominativ und 
höchstens noch dem Accus. zukommt (goth. fiskös, accus. fiskans, angels. fiskas im Nom. u. 
Acc.) sich über den ganzen Plural erstreckt. Es stünde demnach im Albanesischen der 
Plural r& Kiga, TE Wioa-TE für Te Nipj-@, TE nigja- TE; und von Kiga, zum weiblichen 
Pluralstaımm erhoben, käme der Genit. Dat. r& niga- ve der unbestimmten Declin., und 7& 
Higa-ver der bestimmten. Auch in Bezug auf die weibl. Substantive auf sagt v. Hahn 
(p- 30 nr. 3), dals sie dasselbe in der Regel im Plural mit & vertauschen. Man kann darum 
auch das Verhältnils von Yev-a@ Monde zu SuEvE Mond so fassen, wie z. B. im Sanskrit 
das Verhältnils von nady-äs Flüsse zu nad’ Flufs. Es stünde demnach %gv-a für Xevj-a 
oder %,ev£-a, und das schlielsende & von %,&ve wäre nicht vertauscht mit @, sondern unter- 
drückt vor dem zugetretenen @, wie im Genitiv sg. vor dem Genitivzeichen & (%v’- € 
Mondes, s. Anm. 17). Ich erinnere an ähnliche Erscheinungen im Gothischen, wo z. B. 
die Stämme gast” mase. und ansti fem. im Genit. pl. gast’-£, anst’-e für gasij-&, 
anstj-E bilden. 

(15) (S. 466) Über den albanesischen Vocalwechsel in der Declination und Conjugation 
s. Anm. 28. 


520 Borr 


(16) (S. 466) Über den Pronominalstamm ve und die zusammengezogene Form u s. S. 478 ff. 
Im Nom. Acc. pl. der Pronomina der beiden ersten Personen steht ver nicht als Casus- 
Endung, sondern als wirkliches Pronomen und entspricht hier, wie mir scheint, dem Sinne 
nach nnserem selbst; also v@-ver oder ve-ver als Nom. eigentlich wir selbst, als Acc 
unsselbst; und jü-ver ihr selbst, euch selbst. In diesem Sinne fasse ich auch die 
Sylbe ve oder ver von arupe-ve, arUge-ver ihrer selbst, ihnen selbst, während 


arupe (mit ge aus ve als Casus-Endung) blofs ihrer und ihnen bedeutet. 


(17) (S. 466) Ich muls darauf aufmerksam machen, dafs auch die Genitiv-Endung € der ersten, 
eigentlich weiblichen Substantivdeclination in der unbestimmten, d.h. artikellosen Form, 
z. B. von di-e (al’yos) sich insofern als ein Pronomen erweist, als sie identisch ist mit dem 
vorgesetzten weiblichen Artikel e der Adjective, z. B. von € Hip’- a die gute, Mine 
gute. Dieses € wird auch, ebenso wie der männliche Artikel ı, den artikulirten Substan- 
tiven, wenn ihnen ein von ihnen regierter Genitiv folgt, nachgesetzt; so dals der Artikel 
des regierenden Wortes doppelt ausgedrückt ist, einmal angehängt, und dann nachgesetzt. 
Der Genitiv muls in diesem Falle ebenfalls die bestimmte Form haben; daher z.B. dip-ı ı 
megvdise (') der Sohn, der desGottes, varl-a &e babaır die Tochter, die des 
Vaters. Dagegen 19 megvdie Sohn Gottes, vare babaı Tochter Vaters (s. v. Hahn 
p- A ff.) 


(18) (S. 466) Man findet den Schlufsbestandtheil von @-7Tiy auch einfach, namentlich hinter 
Präpositionen, z.B. Marc. II. 14: u vzge € vare mas tıy undeererhob sich (s. S.4sof.) 
undfolgteihmnach (ging nach ihm). In derselben Weise werden auch die übri- 
gen Casus des mit 7 anfangenden Pronominalstammes hinter Präpositionen statt der For- 
men gebraucht, in welchen derselbe in Verbindung mit dem Pronomen « als nachgesetzter 
Artikel steht; z. B. der Accus. TE (= skr. ta-m, goth. tha-na, gr. 70-v) Luc. XV. 20: € ı 
£odı xeir meg TeundihmkamMitleidüberihn. Auch wo der Genit. des Pronom. 
der 3ten P. die Stelle des Possess. vertritt, steht 72, nicht arıy, z.B. Marc. VI. 4: vag vevr 
TETIYE voeoteriTe rıy im Lande (in Land) dem von ihm und im Hause (in 
Haus) demvon ihm; (Marc. VII. 6: eu a-da KaSyriver TE Tıy und ihnen er sie 
(die 7 Brode) gab den Jüngern seiner (wörtlich von ihm) (?). Analog und 


(') Tlegvat Gott folgt der ersten, d. h. weiblichen Declination. Etymologisch bedeutet 
dieses Wort, wie ich glaube, „Herr” und ist verwandt mit dem oben (S. 515 Anm.) er- 
wähnten nordalban. perendij (= imperant). 


(2) re vor Genitiven muls als Präpos. mit der Bedeutung von gefalst werden, wobei daran 
zu erinnern, dals @€ auch in Comparativ- Constructionen die Präpos. vy@ von vertreten kann 
(v. Hahn p. /8.). Ich bemerke noch, dafs die als Possessiva der 3ten P. geltenden Formen sämmt- 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 521 


gleichbedeutend mit 7ıyY ist @ıy (vgl. Tor heute, Fivjer heuer p- 460), welches eben so 
construirt wird wie rty, aber viel seltener vorkommt; z. B. Marc. I. 18: wave ras auy 
undsie folgten ihm nach (gingen nach ihm); XIV. 23: e rive moeiy Sıy Ye9E und 
sietrankenausihmalle. Diesem sıy steht als Fem. in ähnlichen Constructionen die 
Form sary (Te-ıy) gegenüber, z. B. in einer von Hahn p. 94 erwähnten Stelle: ueu« 
Yozjı vaıleve mas caıy dieMutter zogdie Tochternach sich. — Sollte ich oben 
(S. 466) Unrecht gehabt haben, die pronominalen Genitive auf y oder ıy mit der skr. En- 
dung sya und der altslawischen go zu vermitteln, so kann man darin auch eine Modification 
der substantiven Genitiv-Endung ı, z. B. von zjev-ı Hundes (S. 465) erkennen, in dersel- 
ben Weise wie der Ausgang ty von #ury dieser nichts anders ist als der Artikel, welcher in 
arje ner, er, sowie an Substantiven der 2ten Declin. (#j&v-ı der Hund) und den meisten 
Adjeetiven in Gestalt von ı erscheint. Bei der einen, wie bei der andern Erklärung bleibt 
das Y oder ıy, wie überhaupt am Wort-Ende im Toskischen, eine Entartung von j. So 
unter andern in der 1sten Singularperson des Präs. von Hahn’s 2ter Conjugation, wo z. B. 
#Evdery ich singe dem nordalbanes. kendonj (plur. kendo-je-me) gegenübersteht, welches 
besser als zevdcıy zur 2ten und 3ten P. zeva2v stimmt. Was die Endung ıy (= ij), 
nordalban. i, des weiblichen raıy, sai (a-Taıy, ZEIG, asai, kesai) anbelangt, so ist die- 
selbe entweder vom Mascul. in das Femininum übertragen, oder sie stützt sich auf das weib- 
liche jo von @-js jene,sie, ze-jo diese (mit Unterdrückung des o), in derselben Weise 
wie die männliche Endung mit dem männlichen ı oder ıy von @-! jener, er, zury die- 


ser identisch ist. 


(19) (S. 468) Im Toskischen hat das Imperfect und der Aorist in der ersten Pluralpers. ein 
blolses u statt u£, während der nordalban. Dialekt auch in diesen Tempp. des Indicat. 


überall me zeigt. Im Conjunctiv des Aorists haben beide Dialekte den Vocal der Endung 


lich nichts sind als Genitive der kürzeren, d. h. einfachen Form des persönlichen Pron. mit vor- 
angestelltem Artikel, der sich nach dem Geschlecht und den Casus des Substantivs richtet, 
wovon der Genit. des persönlichen Pronom. regiert wird (vgl. p. 520 und v.Hahn p. 42 u. 61, 1). 
Was die Possessiva der 2ten Pers. anbelangt, so fasse ich die Form j0-TE deine (Zua, Marc. II. 
32) im Sinne von A ToV nnd erkenne in jo den Schlufsbestandtheil des zusammengesetzten @-jec 
sie,jene (jo als angehängter Artikel) und in dem u von u-7 dein (Xylander p. 26, wofür bei 
Hahn jur) erkenne ich das oben (p.481) besprochene Pron. der 3ten P., welches als nachge- 
setzter Artikel der 3ten Declination erscheint (w2-u der Freund). Es bedeutet also u-r 
dein wörtlich 6 roV, wobei das im genitiven Verhältnils stehende Pron. der 2ten P. blols 
durch 7 vertreten ist, während in dem männlichen Plural erö deine (wörtlich ci ToDV Mare. 
III. 32) ru der von Xylander als Genitiv des persönlichen Pron. der 2ten P. aufgestellten Form 
Tu (TsV) entspricht, wofür bei Hahn rvey (mit ıy als Casus-Endung), bei Lecce zü. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Uuu 


592 Borr 


eingebülst. Mı für ue haben in beiden Dialekten: jet wir sind, #eXı wir haben und 
einige andere anomale Verba. Hier aber ist das ı nicht als Entartung des gewöhnlichen 


&, e zu fassen, sondern als Schwächung des ursprünglichen a der skr. Endung mas. 
(20) (S. 468). Vgl. Schleicher „Die Sprachen Europas” p. 143. Anm. 
(21) (S. 469) S. vergl. Gramm. $. 719 p. 983 f. In Bezug auf die althochdeutsche Endung 


mes der ersten P. pl., als muthmafsliche Entstellung der vedischen Endung masi, verweise 
ich auf l. c. $. 440, mit der Bemerkung, dals ich von den beiden daselbst gegebenen Erklä- 
rungen diejenige vorziehe, wornach nes aus masi durch Zurücktretung des schlielsenden i 
in die vorhergehende Sylbe und durch die in den Endungen sehr gewöhnliche Zusammen- 
ziehung von ai in & entstanden wäre. Es mülste aber diese Zurücktretung in einer Zeit 
eingetreten sein, wo das Umlautsgesetz, worauf sich Westphal (Aufr. und Kuhn’s Zeit- 
schrift II. 185) beruft, und wornach znesi (mit kurzem e) aus masi hätte werden müssen, 
noch keine Geltung hatte. Zur Voraussetzung einer gothischen Endung ai-mäs für ai-ma 
(im Conjunctiv) sehe ich keine Veranlassung, weil ich die Unmöglichkeit eines gothischen 
kurzen a am ursprünglichen Wort-Ende nicht zugeben kann, wenn auch in den meisten 
Fällen, wo a am Ende gothischer Wörter steht, dasselbe entweder der Überrest des Diph- 
thongs ai ist — unler andern in Dativen wie gasta für gastai (') — oder die Kürzung eines 
ursprünglich langen ö, wie z. B. in Feminin-Nominativen wie gida gegenüber den sans- 
kritischen wie surd Tochter (s. vergl. Gr. $. 69). Erhalten aber hat sich ein ursprüng- 
lich kurzes Schluls-a, abgesehen von den Dualen und Pluralen conjunct. auf ai-va, aima, 


noch in den pluralen Neutris wie hairzön-a corda, namn-a nomin-a, zend. naman-a 


(!) Die in meiner vergl. Gramm. $. 160 ausgesprochene Ansicht, dafs der goth. Dativ sich 
auf dem skr. Instrumentalis stütze, ist in der 3ten Abth. des genannten Buches (1337 p. 511 ff. 
Anm. 3 dahin berichtigt worden, dals der goth. Dativ sg. dem sanskr. Dativ sg. entspreche, die 
Casus-Endung aber in den meisten Wortklassen verloren hahe, namentlich kann ich in den 
Dativen wie gasta und anstai ebensowenig eine Casus-Endung erkennen als in solchen wie 
sunau und kinnau, wo sich das au deutlich als blolse Gunirung des Endvocals des Stammes zu 
erkennen gibt, was mich abhält, mit Westphal (l. c. p. 176), welcher die Berichtigung meiner 
früheren Ansicht übersehen hat, anzunehmen, dals in Formen wie mahtai das thematische z über- 
sprungen sei, der Ausgang ai aber der Casusbezeichnung angehöre. Der Dativ sing. erweist 
sich im Gothischen (wie überhaupt im Germanischen) gegen die Casus-Endungen entschieden 
feindselig, wie man sieht, wenn man nicht nur vulfa mit skr. vrkäya (zend. vehrkäi), tha- 
-mma mit Zäsmäi (them. t4-sma), fada mit pdtay-E (am Ende von Compp.), ga-mundai mit 
mätay-E, sunau mit sündv-e, kinnau mit hänav-e vergleicht, sondern auch bei consonantisch 
endigenden Stämmen brötkr mit bratr-e', dauhtr mit duhitr-E', auhsin mit üksan-£, 


R i 
namin mit nämn-£. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 523 


(s. vergl. Gr. p.1116 Anm.). Ich möchte wenigstens nicht mit Westphal (l. c. p.173) das 
einsylbige 276, vom Stamme ha des Artikels, als Beweis für die ursprüngliche Länge des a 
von Formen wir hairtön-a, ausön-a gelten lassen, denn bei £R6 aus tha-a ist eine Veran- 
lassung zur Länge, und diese ist wegen der Einsylbigkeit des Wortes geschützt worden, 
wie in dem weiblichen Nom. sg. sö — skr. sä (s. vergl. Gr. $. 137). Hinter consonan- 
tisch endigenden Stämmen konnte keine Zusammenflielsung der auch im Zend, Griechischen, 
Lateinischen und Slawischen kur zen neutralen Plural-Endung mit einem vorhergehenden 
Vocal eintreten, und es ist darum, meines Erachtens, gar keine Veranlassung dazu da, anzu- 
nehmen, dals die an den Endcons. des Stammes angefügte Casus-Endung von Formen wie 
hairtön-a, ausön-a jemals lang gewesen sei, wenn auch vielleicht Formen wie vaurda (aus 
vaurda-a vom Stamme vaurda) in früherer Zeit einen langen Endvocal hatten, den sie 
als mehrsylbige Wörter, nach $. 69 meiner vergl. Gramm., kürzen mulsten. — Was den 
Umstand anbelangt, dafs die vedische Endung fe masi, welche der althochdeutschen mes 
gegenübersteht, sich nicht wie dieses über alle Tempora und Modi erstreckt, so verweise 
ich auf 1. c. $. 439. 


(22) (S. 469) Das Nordalbanesische hat das alte a der Wurzel bewahrt. Lecce gibt die Form 
as t, Blanchus aber asze; eine treuere Überlieferung des skr. ös-£i. Man vergleiche auch das 


altpreulsische asz. 


(23) (S. 469) Die Form Scr&er spricht ist darum merkwürdig, weil sie auflser den ent- 
sprechenden Formen des Verb. subst. die einzige ist, welche die skr. Endung 7 im Praes. 
ind. mit der blolsen Entartung von i zu € bewahrt hat. Bei Passiven erklärt sich die En- 
dung Te des Präsens als Folge der Zusammensetzung des Hauptverbums mit dem Verbum 


substantivum. 


(24) (S. 470) Ich folgere dies aus dem Umstande, dafs bei den meisten Verben, bei welchen der 
betreffende Conson. zur Wurzel gehört, auch der Aorist, in allen Personen, und das Part. 
pass. ein 7 zeigen; z. B. von vyas ich berühre lautet der Aorist vyira (') oder vya-v« 
(s. p. 476 f.) und das Part. pass, VyWir-u-gE oder vy@-p8; von Ges ich verkaufe (v. Hahn 
p- 73) der Aor. Sıra, das Part. pass. Siruge. Man darf daher annehmen, dafs das s in der 
ersten P. sing., sowie in der ersten und 3ten P. pl. des Präs. und im ganzen Imperf. auf 
irgend einem euphonischen Grunde beruhe. Da die Endungen ze, ni und ne der ersten 
2ten und 3ten Person des Plurals im Nordalban. nach Lecce bei einigen Verben dieser 
Klasse unmittelbar mit dem Thema auf s verbunden werden, so könnte man vermuthen, dals 


das s hier zur unmittelbaren Verbindung mit m und n geeigneter gefunden wurde, als 


(') Ich setze absichtlich nur Ein 7 (für Hahn’s vyırra), s. Anm. 1. nr. 3. 
Uuu2 


524 Bor» 


T -Laute (vgl. griech. Formen wie ebeusuaı, TEerEIT URN, daher padisme wir klagten 
an,2.P. padisni, 3. P. padisne ('), aus paditme, paditni, paditne; dagegen pü£t-i-ni ihr 
fraget gegen püesme wir fragen. In Formen wie perkas-e-me wir berühren, 
perkas-e-nesieberühren mülste das e als spätere Einfügung und das s für z als Folge 
der vorauszusetzenden älteren Formen perkas-me, perkas-ne erklärt werden. Im Singular 
wäre das s der ersten P. im Gegensatze zu dem 7 der 2ten und 3ten (perkas ich berühre 
gegen perket du berührst, er berührt) durch den Einfluls des verlorenen Charakters 
der isten P. zu erklären, welcher sich im erhaltenen Sprachzustande nur in drei Verben 
hinter vorangehendem Vocal behauptet hat; also perkas aus perkas-m für das kaum mögliche 
perkat-m. Im Imperfect läfst sich im Nordalbanesischen das s von Formen wie perkisnjete 
ich berührte durch die hier überall eintretende Unbequemlichkeit der Verbindung eines 
t mit nj erklären (perkitnjete etc.), welches sich über alle Personen der beiden Zahlen, mit 
Ausnahme der 3ten sing., erstreckt. Diese lautet perkit, dessen z nicht der Personbezeich- 
nung, sondern dem Stamme angehört, wie das erste 2 von püetent er fragte (1. Pers. 
püesnjete). 

Was den Ursprung der Endsylbe derjenigen Verba anbelangt, bei welchen, wie bei 
perkas (aus perkat), das s oder 2 als unradical erscheinen könnte, so verdient es Beachtung, 
dals das s oder 2 sich nicht über das Präsens und Imperfect, d. h. über die Special-Tempora 
der Sanskrit-Grammatik, hinauserstreckt. Von perkas ich berühre, as ich spreche, 
moges ichschneide, lautet die 1. P. des Aorists preka, fola (tosk. borja), mo -va. Bei 
manchen Verben schwankt die Sprache hinsichtlich der Anerkennung oder Nichtanerken- 
nung der Wurzelhaftigkeit des betreffenden 7; so oben bei dem Aor. vyıra neben vyava, 
so bei #&Ads ich begrabe (?) (2. u. 3. #£A€r), wovon der Aorist xaA-@ und xaAr-a 
(v. Hahn p. 72). Überhaupt verdient jedes einzelne hierher gehörende Verbum eine be- 
sondere Untersuchung, und man kann nicht im Allgemeinen bestimmen, ob das Präsens und 
sein Bereich, oder der Aorist die Wurzel treuer darstelle. So halte ich perkäs, perket 
für zusammengesetzt mit der Präpos. per (s. p. 503) und für wurzelhaft identisch mit dem 


gleichbedeutenden v’yas, vyer mit nasalem Vorschlag (?). Wenn ich Recht habe, so hat 


(') Vielleicht ist die Anfangssylbe dieses Verbums eine verdunkelte Präpositon. 
(2) Man vergleiche das lat. ce/a-re und althochd. ARelan hehlen. 


6) S. p. 498. Sollte die Wurzel Ya@r oder kat mit irgend einer skr. Wz. zusammenhangen, 
so dürfte gran? verbinden (präs. grat -nd -mi und grän?-ä-mi) am meisten Anspruch darauf 
haben, dem albanes. Verbum als Urquelle zu dienen, und somit dem letzteren ein r entwichen 
sein, wie z. B. der präkrit. Präpos. pa, aus pra. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 525 


der Aorist preka und die ihm analogen Formen eine Verstümmelung und zugleich eine 
Laut-Umstellung erfahren, und hierdurch das Ansehen gewonnen, als stamme er von einer 
Wurzel prek. In ges, moET schneiden (Aor. meE-va), Passiv moiTEN ich werde ge- 
schnitten, glaube ich die skr. Wurzel kart, krt spalten, abschneiden (vgl. griech. 
neiow, nag-F1s) mit Vertauschung des Gutturals mit einem Labial zu erkennen (vgl. S. 491). 
Es wäre somit der Aorist meE-va eines wurzelhaften 7 verlustig gegangen. Einen solchen 
Verlust darf man vielleicht auch bei solchen Verben annehmen, wo das 7 oder s der Special- 
Tempora nicht streng wurzelhaft, sondern ein unorganischer Zusatz ist, ähnlich dem, den 
z. B. die skr. Wurzel mä messen im gothischen mat (mita, mat, metum) erhalten hat. 
Hierher gehört z. B. voa@s, aus vgaT, ichtödte, 2te und 3te P. vgET, wenn dieses Verbum, 
wie ich vermuthe, mit der skr. Wurzel mar, mr sterben (märäyämi ich mach sterben, 
tödte) verwandt ist (s. Anm. 30). Der Aorist vol-va wird also wohl früher voara ge- 
lautet haben, oder es wird neben voa-va auch eine Form voara oder vorra bestanden 
haben, wie oben neben vya-va eine Form vyira. Die Verlängerung des @ von vp@-va, 
vya-va könnte als Ersatz für den weggefallenen T-Laut angesehen werden. — Die Verba 
vdes oder des ich sterbe und des ich zünde an (v. Hahn p. 73) gehören nicht in 
die hier besprochene Verbal-Klasse, da ihr 5 nicht von 7 stammt und daher auch nicht mit 
diesem wechselt; sondern das 5 des ersteren stammt von %k, dafür spricht der Aorist dırja 
und das Part. deruge gestorben. Dass von des ich brenne, wofür im Aor. und Part. 
pass. ein weiches s (2) steht, stammt von der gutturalen Media (s. p. 508). 

(25) (S. 470) Lecce, welcher wie Blanchus die Länge der Vocale durch Verdoppelung dersel- 
ben ausdrückt, bleibt sich nicht consequent in der Andeutung der Länge des Vocals des 
Conjunctivs des Hülfsverbums kam (ich habe), welches in seiner Grammatik sehr häufig 
in den periphrastischen Tempp. der verschiedenen Conjugationen vorkommt. Er schreibt 
in der isten P. sg. fast überall Aeern, in der 2ten und 3ten P. auch meistens kees , keet, oder 
keese, keete, in der isten P. pl. aber kerni, und in der 3ten kene, gelegentlich aber auch 
keene, namentlich p. 71, 77, 50, 82, 87, 88, 94 u. 102. Dem Conjunctiv von jam ich bin 
gibt Lecce (p. 117) nur in der 1sten P. sg. ein langes e (jeer). Ich mache hier noch auf 
die überraschende Übereinstimmung aufmerksam, welche das Althochdeutsche bei einigen 
auf ö ausgehenden Wurzeln im Präs. conjunct. mit dem Lateinischen, und den beiden alba- 
nesischen Hülfsverben darbietet. So lautet von szäm ich stehe (2. P. stä-s, 3. szä-2) der 
Conjunct. in der 2ten P. sing. sz&-s, also völlig identisch mit dem latein. sz£-s und analog 
dem alban. ze-5, je-5. Die Form sz&s ist zwar bei Graff nicht belegt, sie kann aber mit 
Sicherheit aus g&s eas (Wz. gä im Alth. wie im Sanskrit) gefolgert werden, und ebenso 
läfst sich im Plural aus gemes, get, gen (Graff IV p. 67) auf szemes, stet, sten (letzteres 


analog dem alban news, jeve) schlielsen. 


926 Borr 


(26) (S. 471) Die Bevorzugung des alban. Conjunctivs vor dem Indicativ hinsichtlich des 
Schutzes des Personalcharakters in der 2ten P. sg. scheint ihren Grund darin zu haben, dals 
in jenem Modus die Personbezeichnung schon vor der Sprachtrennung in einem blofsen s 
bestand. Demselben Grunde verdankt auch in der 3ten P. xe7, gegenüber dem Indic. x@ 
(aus za-Tı, wofür za@Te zu erwarten wäre), das 7 seine Erhaltung. Hierbei ist daran zu er- 
innern, dals im Lateinischen die Endung IT mi (sum und inguam ausgenommen) ganz und 
gar unterdrückt worden, während das skr. m der secundären Endungen sich überall be- 
hauptet hat (s. vergl. Gramm. $. 431). Wenn im Nordalbanesischen nach Lecce für k&s‘ 
auch k&se oderkese, für j@s blols jese, und in der 3ten P. für ke auch kete, kete und 
für jet blols jete vorkommt, so leidet es keinen Zweifel, dals hier dase nur eine unorganische 
Anfügung an den ursprünglichen Schlulsconsonanten ist, wie in der 3ten P. pl. durchgrei- 
fend dem v ein £ und im gothischen Conjunctiv dem n ein a angefügt wird. Man ver- 
gleiche z. B. Bairaina ferant (begouev, zend. barayen) mit dem alban. neve habeant, 
jEvesint. Man vergleiche auch das angefügte gothische @ hinter dem 2 der Pronominal- 


Neutra, z. B. das Verhältnils von thata das, dieses zur skr. Schwesterform zat. 


(27) ($.472) Die Form ı5 stimmt zum vedischen ös, welchem ich in meiner vergl. Gramm. 
(p. 774) das dorische Ns als Analogon zur Seite gestellt habe. Ich halte jedoch diese Be- 
gegnung insoweit für zufällig, als die drei Sprachen, das Sanskrit, Griech. und Albanesische, 
unabhängig von einander das schlielsende z der Personal -Endung hinter dem wurzelhaften 
Zischlaut abgelegt haben, denn es ist nicht wahrscheinlich, dafs schon zur Zeit vor der 
Trennung unseres Sprachstamms das Sanskrit — wenn wir die Sprache der damaligen 
Zeit Sanskrit nennen wollen — den Charakter der 3ten P. sing. in derjenigen Conjuga- 
tions-Klasse, wozu die Wz. as gehört, hinter Consonanten aufgegeben hatte, nach einem 
Lautgesetze, in dessen Folge im erhaltenen Sprachzustande z. B. aan du tödtetest und 
er tödtete gesagt wird, in der zweiten P. für dhans, in der 3ten für dhant; so äsan 


sie waren (Nrav) gegenüber dem in der Endung treuer erhaltenen lat. eranz. 


(28) (472) Ich fasse das ı von xıF er hatte, #iöve sie hatten, und ıö er war, We sie 
waren, nicht als Umwandlung des in den übrigen Personen waltenden €, sondern wie 
dieses € als Schwächnng des ursprünglichen @ (vergl. oben as’t, aste neben iö TE, eig 
erist). Der Vocalwechsel ist überhaupt in der albanesischen Grammatik eine beachtungs- 
weribe Erscheinung und erinnert an den germanischen, obwohl er nicht wie dieser auf 
feste Principien sich zurückführen läfst. In der 2ten P. plur. des Präs. scheint jedoch bei 
manchen unregelmäfsigen Verben, unter andern auch bei den Hülfsverben jau und zay, 
ein für andere Vocale eintretendes ı die Folge eines assimilirenden Einflusses der Personal- 


Endung vı oder des ihr vorangehenden Bindevocals ı zu sein, daher #i-vı ihr habt, ji-viihr 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 527 


seid, gegen xeu: wir haben, K@-ve sie haben, je-u wirsind, ja-ve siesind; so 
viviihr setzet gegen 1.P. ve-us, 3. P. ve-vs (v. Hahn p. 80); On -vi ihr sehet 
gegen Goy-E- ME wir sehen, Foy,-E-ve sie sehen; ı7-viihr gebet gegen 1. Pers. 
an-e-u&, 3. P. am-g-v&. So bei Lecce in den oben (Anm. 24) besprochenen Verben auf 
as (aus at): perkit-i-niihr berühret gegen 1. P. perkas-e-me, 3. P. perkas-e-ne; britis- 
i-ni ihr strahlet gegen britas-me, britasne ('), bdis-i-ni ihr sterbet gegen daes-e-me, 
bdes-e-ne. Auch das Imperfect zieht im Nordalban. vor dem Charakter nj, vielleicht durch 
die Assimilatienskraft des j, ein i dem a oder e vor, daher perkisnjete ich berührte, 
ddisnjeteich starb, flisnjeze ich redete (jedoch Aaät-i-ni ihr redet); Plur. perkisnji- 
me etc. Dieses i bleibt aber auch in der 3ten P. sing., die des nj entbehrt; daher z. B. 
perkit er berührte und auch dritint er strahlte, obwohl die übrigen Personen des 
Imperf. des letztgenannten Verbums ein a haben (dritasnjete etc.).— In der 2ten und 3ten P. 
sg. praes. zeigen manche unregelmälsige Verba ein e für a oder o der Wurzel. So er 
(err) dugibst, ergibt gegen ar ich gebe; dex, du siehst, ersieht gegen foy, 
ich sehe. So bei den Verben von Hahn’s 2ter Abweichung von der 1sten Conjug. 
(p. 72), z.B. Teger du rufst, er ruft gegen Sepas ich rufe; bei Lecce z. B. perket 
du berührst, er berührt gegen perkäs, pl. perkas- e-me. Diese Formen erinnern an 
den althochdeutschen Umlaut in der 2ten und 3ten Person von Formen wie fellis, fellit 
gegen fallu (ich falle) falames etc. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dafs das albanes. 
e der in Rede stehenden Verben die zurückgebliebene Wirkung eines i der verlorenen 
Personal-Endung sei, da sich sonst im Albanesischen keine Spuren eines derartigen Um- 
lauts zeigen, sondern nur völlige Assimilationen, wenn anders die besprochenen Formen 
mit ; für andere Vocale, wirklich dieses i der Assimilationskraft eines i oder ; der folgenden 
Sylbe verdanken. Ich fasse daher das e für @ oder o nur als Folge einer Schwächung, 
welcher die Vocale überhaupt unterworfen sind, wobei daran zu erinnern, dafs in griechi- 
schen Aoristen und Perfecten das schlielsende &, z. B. von edeufe, TerubE (=skr. ddiksat, 
tutö'pa) ursprünglich identisch ist mit dem & von edeıka, Teruba, und das der Vocative 
wie doge (= skr. #ä’ra) identisch mit dem 0 von dogos, bagov = skr. bdras (Last), 


5äram. So kommen auch in der albanesischen Declination Vocalschwächungen, und 


(') Sollte dieses Verbum mit der skr. Wurzel d’räg' glänzen verwandt sein, so würde 
ich Wegfall des g (aus g) und späteren Zutritt eines £ an den Vocal der Wurzel annehmen, 
wie in der gothischen Wurzel mat, (mita ich messe praet, mat) gegenüber dem skr. mä 
(s. $S. 525). Aus drit wäre dann das erweiterte Thema drizez, britas entsprungen. Man be- 
rücksichtige in dieser Beziehung das Verhältnifs von Yoabır ichraube zur skr. (ved.) Wurzel 
grab nehmen (goth. grip greifen). Der Verlust der Aspiration in dem anfangenden 2 von 
brit und dem schlielsenden 5 von Yoabır ist ganz in der Ordnung (s. Anm. 7). 


528 Borr 


zwar von « des Singulars zu € im Plural vor (s. v. Hahn p. 33, 37, 38); z.B. von aas-ıder 
Widder, oxA@v-ıderSklave, r&ebav-ı der Hirt, mrjar-uderAlte, za-u der Ochs, 
lautet der Plural im Nom. Acc. de$-TE, OrA&v-TE, TEobEv-TE, MAjERj-TE, nje-TE. Von yjag- 
meg-ı die Schlange lautet der Plural Yiegmy-TE und kommt durch sein & dem lat. serpens 
und dem verwandten griech. Verb. com näher, während der Singular durch Bewahrung des 
ursprünglichen « besser zur wurzelhaft verwandten skr. Benennung der Schlange (sarpd-s, 
Wurzel sarp, srp gehen, ursprünglich warscheinlich kriechen) stimmt. Den Über- 
gang von sarp zu Yiagr fasse ich so, dals nach Unterdrückung des s dem folgenden Vocal 
das beliebte euphonische j vorgetreten, diesem aber noch ein %, wie in Yjurjerag Richter, 
yjuxcıy ich richte und verwandten Formen, die offenbar von römischem Ursprung sind 
und der mittleren Sylbe von judicare verlustig gegangen sind. — Hr. v. Hahn erwähnt auch 
zwei Substantive, welche im Plural ein @, im Singular dagegen ein € zeigen (Ser-ı der 
Sack, pl. Sare-rs, gE9-1 der Reif (eines Fasses), pl. gaSE-TE, woraus erhellt, dafs 
nicht etwa ein £ für & im Plur. als Folge einer Flexion oder Assimilation anzusehen sei. 
Dagegen ist, wie bereits bemerkt worden (s. p. 519), das @, welches im Plural der meisten 
Femininstämme auf & an die Stelle dieses & tritt (v. Hahn p. 30, 3), wahrscheinlich die Ver- 
stümmelung der ursprünglichen Casus-Endung «s, das schliefsende € des Singulars aber die 
Entartung von 1; also y,ev-@ Monde für Kevj-a oder %,eve-a, von Eve aus Evi. Dieses 
Wort, welches im Nordalban. mit dem Artikel im Sing. Aan-a lautet, könnte wurzelhaft 
verwandt sein mit dem skr. dand-a-s (aus kand-a-s) und cand-rä-s Mond (alsleuchten- 
der) und mit dem keltischen (irländischen) cann V ollmond, oder auch zur skr. Wz. kan 
leuchten gezogen werden. Das alban. %,, wäre also die Verschiebung eines k' und die 
Aspiration hier, wie überhaupt im Albanesischen, nicht ursprünglich (s. Anm. 7). — Unter 
den von Hrn. v. Hahn (l. c.) erwähnten unregelmälsigen Pluralen gen. fem. scheint mir 
besonders die Form dueg-T£, gegenüber dem Sing. dege-@ (die Thüre) einer Beachtung 
würdig, weil dueg schön zum gleichbedeutenden, ebenfalls weiblichen skr. Stamme dvär 
stimmt, dessen » sich hier zu v vocalisirt hat, während es im Singular ganz verschwun- 


den ist. 


(29) (S. 473) S. v. Hahn’s erste und zweite Abweichung von der ersten Conjugation (p. 70 ff.) 


und einige anomale Verba p. 83. 84. 


(30) (S. 473) Die Wurzel ist vga oder vp@ (Aorist vou-va part. pass. vot-ge). Über das s 
(aus 7) s. Anm. 24. Ich vermuthe eine Verwandtschaft dieses Verbums mit der skr. Wz. mar, 
mr sterben (vgl. Paoros aus 1goTos, lat. zmorior , russ. morju ich tödte = skr. mära- 
yämi) und erinnere an den häufigen Wechsel zwischen v und z. Ist meine Vermuthung 


gegründet, so stimmt in der 1sten P. plur. das Imperf. voQT-YjE- zum skr. dmär-ayd-ma 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 529 


und in der 2ten: voaT-je-Te zu dmär-aya-ta. In der 3ten P. pl. würde vO«T-yE-Ve als 
regelmäßsige Form dem skr. ümär-aya-n gegenüberstehen. Über das angetretene @ 


(aus 7) des albanes. Verbums s. Anm. 24 p. 524 f. 


(31) (S. 474) Die in meiner vergl. Gramm. $. 522 ausgesprochene Ansicht, dafs das litauische, 
von Ruhig und Mielcke „Perfect”, von Kurschat seitdem „Aorist” genannte Praeteritum 
auf das skr. einförmige, dem griech. Imperfect entsprechende Augment-Praet. sich stütze, 
ist später (l. c. p. 1098 f.) zurückgenommen worden. Doch möchte ich jetzt kein besonderes 
Gewicht mehr darauf legen, dals die litauischen Participia wie sukeris gedreht habend, 
fem. sukusi, mit den sanskritischen wie rurudväns (Thema der starken Casus), fem. 
rurudüs? verwandt sind, und ich ziehe vielmehr jetzt vor, das betreffende litauische Par- 
ticipium von dem, hinsichtlich des Sinnes entsprechenden Tempus des Indic. unabhängig 
zu machen, und letzteres mit der 6ten Bildung des skr. Aorists und mit den griech. 2ten 
Aoristen wie &Aırov, €rumov zu identificiren. Bei Sprachen, welche sowohl das Augment 
als die Reduplication verloren haben, ist es schwer, aus den blolsen Personal-Endungen zu 
entscheiden, ob ein Vergangenheits-Tempus zum skr. vielförmigen Augment-Praet. (Aorist) 
oder zum reduplicirten Praet. (Perfect) gehöre, zumal letzteres in den Personal -Endungen 
selber manche Störungen erfahren und z. B. in der 2ten P. pl. act. die vorauszusetzende 


Form rurud-d-fa zu rurud-d verstümmelt hat. 


(32) (S. 474) Ich erkenne auch in dem Ausgang ıy (') der ersten P. sg. des Praesens und in 
dem ı der 1sten und 3ten P. pl. von Hahn’s 2ter Conjug., z. B. von nEgro-ıy — nEQROo-U 
ich suche, HEDRO-I-WE wir suchen, REDRO-1-VE sie suchen, einen Überrest des skr. 
Characters der 10ten Klasse und fasse daher das ı von REONO-I-US, HEQKO-I-V£ in seinem Ur- 
sprunge als identisch mit der Sylbe je von nEgKO-JE- wir suchten, n£pno-j£E- ve sie 
suchten. Das Nordalbanesische zeigt in Lecce’s erster Conjugation Formen wie kendo- 
-je-me wir singen (3. P. kendo-i-ne) gegenüber den toskischen wie KEVde-1-u, und führt 
somit die Einfügung dem Character des Imperf. und der skr. 10ten Kl. noch näher. Den 
Nasal von z&vacv du singst, er singt, der im nordischen Dialekt sich auch auf die 1ste 
P. sing. erstreckt (kendon-jich singe, serden-j ich diene) erkläre ich aus der Neigung, 


welche das Albanesische überhaupt zu nasalen Zusätzen hat (?). 


(33) (S. 474) S. meine Abhandlung „Über die Sprache der alten Preulsen in ihren verwandt- 
schaftlichen Beziehungen” p. 28 f. 


() aus jj, s. S. 466 f. 
(2) Vgl. p. 493 und p. 498. 


Philos.-histor. Kl. 1854, Äxx 


530 Borr 


(34) (S.475) Man kann in dem ı der Sylbe 51 oder röL von TIjar-Hı-M, TAjaR-Fı (ohne 
Personal-Endung), Trjan-Tı-vE; oder FAj@x-To1 ete., den Modus-Ausdruck erkennen, so 
dals 61 für Fat stünde und vom griech. r«@ı von Formen wie Au-Fa-wev und dem v£dischen 
se (aus sai) von /arus&ma transgrediamur nur der Schlufstheil des Diphthongs 
vertreten wäre, während in der 1sten P. sg. TrjaR-Fa nur der 1ste Theil erhalten und in 
der 2ten P. rAjax-5 (5 als Personal-Ausdruck), sowie in der 3ten mAjan-Te der ganze 
Diphthong nebst dem vorhergehenden Zischlaut untergegangen ist. Das g hinter der 
Personal-Endung 7 der 3ten P. TAjan-TE ist ein unorganischer Zusatz (vgl. Anm. 25), der 
im Nordalban. fehlt, wo z. B. kioft er sei dem toskischen a: und pas-t er habe dem 
toskischen Far - TE gegenüber steht. (1) Über das & s. p. 476. Bei Lecce erscheinen 
aber die hierher gehörenden Formen nicht als ein Modus des Aorists, sondern mit voran- 
gestellter Conjunction nde wenn als „Futuro conditionale”. Doch finden wir in der dem 
nordischen Dialekt angehörenden ersten Formel des Vaterunsers im Mithrid. dreimal diesen 
Modus des Aorists im Sinne des Conjunctivs praes., erstens kioft es sei (geheiligtdein 
Name), dann arzt eskomme(?), dann udaft (?) es geschehe (es werde gethan 
dein Wille). 


(35) (S.475) Die Wurzel 7@ sehen stimmt zur skr. pas’ und ergänzt die Conjugation von 60%, 
ich sehe, welches wahrscheinlich mit der goth. Wz. sah (praes. saihoa euphon. für sikva) 
verwandt ist. Das Albanesische hat also den Endcons. der Wz. qq] pas verloren, wie 
auch 50%, seinen Endcons. ablegen, und z. B. im Sing. praes. &o, Te, TE für Fox, etc. setzen 
kann. Auch der oben erwähnte Aorist Aja-0& ich lie[s ist vielleicht, wie das betreffende 
Verbum überhaupt (praes. Aje), eines schlielsenden Cons. der Wurzel verlustig gegangen, 
und mit dem goth. let-a ich lasse (aus /äza, ahd. /özu) verwandt. Man vergleiche die skr. 
Wurzel /& (wohl ursprünglich Eins mit r@ und dä) geben, unter Berücksichtigung, dafs den 
vocalisch endigenden Wurzeln im Germanischen häufig ein T-Laut beigetreten ist, und 
dals die Begriffe des Lassens und Gebens sich nahe berühren. — Die Wurzel da ersetzt 
die fehlenden Formen von @z ich gebe, worin ich die skr. Wz. 4p erlangen zu erkennen 
glaube, indem ich annehme, dals «7 ich gebe seiner Bedeutung nach ein Causale sei, also 


eigentlich ichmache erlangen bedeute, wie ähnliche Übergänge der primitiven Be- 


(') Das 7 von Far -Te ist die euphonische Umwandlung des 7 von Tat (vgl. TAT-ve 
sie hatten. 


(2) Im Toskischen lautet nach v. Hahn p. 52 die 1ste P. agrsa (agr-Fa), euphon. für 
«pd-Fa, und im Indic. eod«. Die Wurzel des Aorists ist apd, epd. 
8 9 ga 


(3) Über das vorgesetzte u s. p. 480 f. 


über das Albanesische in seinen verwandtschafllichen Beziehungen. 531 


deutung in die causale auch in anderen Schwestersprachen des Sanskrit vorkommen, indem 
z. B. dem skr. 275 fämi ich stehe im Latein. und Griech. sisto, !rryuı, mit, wenn auch 
nicht durchgreifender, doch überwiegend causaler Bedeutung gegenüberstehen. — Beachtung 
verdient, dals, wo im Albanesischen die Conjugation eines Verbums aus zwei verschiedenen 
Wurzeln besteht, die Vertheilung immer so geschieht, dals die eine nur in den Special- 
temporen der Sanskrit- Grammatik (Präsens und Imperf.) erscheint, die andere in den übri- 
gen Formen, namentlich im Aorist, der im Sanskrit und Griech. zu den allgemeinen Tempp. 
gehört, indem darin die Klassen-Unterschiede wegfallen. Eine ähnliche Vertheilung findet 
im Sanskrit in einem besonderen Falle statt, wo zwei gleichbedeutende Wurzeln sich in 
der Conjugation einander ersetzen; ich meine die Wurzeln pas und dars’ (drs’) sehen, 
wovon erstere nur in den Special-, letztere nur in den allgemeinen 'Tempp. und in der 
Wortbildung sich behauptet hat, während umgekehrt das vorhin besprochene alban. 7@ 


sehen nur aulserhalb der Special-Tempp. vorkommt. 


(36) (S. 475) So wie im Sanskrit die Wurzeln s/# stehen und #s sitzen auch die Stelle des 
Verb. subst. vertreten können, so stammt, wie mir scheint, der alban. Aorist des Verb. 
subst. nebst dem Participium kjeve gewesen('!) von einer anderen Wurzel des Ruhens, 
nämlich von gff s? (aus ki) liegen (auch schlafen), wozu unter andern das griech. 
xelucı und lat. guiesco gehören. Unser war, ahd. was (plur. wärumes), goth. vas, gehört 
dagegen zur skr. Wz. vas wohnen (goth. visa ich bleibe). Über den Wechsel albane- 
sischer Wurzeln nach Verschiedenheit der Tempora s. Anm. 35 und über eine andere Ge- 
staltung und Bedeutung der skr. Wz. gff s’ im Albanesischen s. Anm. 10 p. 517. — 
Das € von nje-0E ich war kann als Vertreter des 1sten Theils des skr. Diphthongs £ (aus 
ai), z.B. von ke-s «du liegst, Ad-td er liegt, und somit als identisch mit dem gr. € von 
aelua, »eiTal, zeitaı gefalst werden, während in dem ı von zjt, #jty (ich beschlafe) 
der letzte Theil des Diphthongs oder der eigentliche Wurzelvocal enthalten ist, wobei zu 
berücksichtigen, dafs die skr. Wz. si, ebenso wie das gr. zei, eine bleibende Gunirung 
(nicht blofs in den Specialtempp.) hat, so dafs man für das skr. Verbum eigentlich s’@ (aus 
sai) als Wurzel aufstellen könnte. Gewils ist, dals das alban. KjE-6E ich war in seiner 
Wurzel eben so wenig etwas mit j@-u ich bin zu thun hat, als das lat. fu mit sum und 
das goth. vas mit i-m (aus is-m). 

(37) (S. 476) S. vergl. Gramm. p. 1941. — So wie im Albanesischen eine kleine Anzahl von 
Verben im Aorist nur Eine Person nach Analogie der skr. 2ten Bildung (ädiks am) und 


des griech. ersten Aorists bilden, so verfährt das Griechische hinsichtlich seiner Formen wie 


(') Über die Bildung dieses Part. s. p. 483. 
Xxx2 


532 Bor 


&dorav, &$erav, wornach man in der 1. P. sing. &dor«, £9era@ erwarten sollte, wie die 
A . “ . Im .. . 2 
albanesische 1. P. sing. d@öre in der 3ten P. pl. da@-&v&, gegenüber dem griech. &dorav, er- 


warten lielse, 


(38) (S. 477) S. vergl. Gramm. $. 546 ff. — Ich stelle hier nach Lecce’s Grammatik des nord- 
albanesischen Dialekts den Aorist des in derselben als Muster der ersten (Hahn’s zwei- 
ten) Conjugation aufgestellten Verbums kendonj ich singe dem lateinischen Perfect von 


canto gegenüber, indem ich zugleich die entsprechenden toskischen Formen beifüge: 


Lateinisch Nordalbanesisch Toskisch 

Singular. 
canta-vi kendo-va KEvdo-va 
canta-vi-sti kendo-ve HE vdo-ve 
canta-vi-t kendo-i Aevdo-ı 

Plural 

canta-vi-mus kend-ue-me HEVd-UA-UE 
canta-vi-stis kend-ue-te HevVd-UR-TE 
canla-ve-runt kend-ue-ne HEVd-Ud-VE R 


Wollte man mehr nach dem Wortklang als nach der auf die Urverwandtschaft der beiden 
Sprachen sich gründenden Übereinstimmung vergleichen und unberücksichtigt lassen, dals 
das latein. Perfect aller Wahrscheinlichkeit nach in seinem Ursprunge zum sanskritischen 
und griech. Aorist, und somit auch zum albanesischen Aorist gehört, so würde man kendo-va 
statt mit canztavi, lieber mit canta-ba-m zusammenstellen. Noch mehr gleicht das italiä- 
nische Imperfect, weil es das 4 zu v erweicht und wie das Albanesische im Singular die 
Personal-Consonanten verloren hat, so dals in der ersten P. cantd-va und kendö-va fast 
gleichlautend sind. Im Plural würden cania-vd-ıno, canta-vd-te, cantd-va-no und kend-ue- 
-me (xevd-Ua-W), kend-ue-te (n£vd-ua-TE), kend-ue-ne (#£vd-üua-v&) hinsichtlich der Endun- 
gen sich wohl zusammen vertragen. Gewils ist, dafs das Albanesische in dem vorliegenden 
Falle, wenn man keinen Anstand daran nehmen will, einen Aorist mit einem Imperfect zu 
identificiren, uns ganz im Lichte einer romanischen Sprache erscheint, besonders wenn man 
die Meinung hegt, das Albanesische sei nicht nur in lexicalischer, sondern auch in gramma- 
tischer Beziehung eine Mischsprache, und es habe seine Aoriste auf va den italiäni- 
schen Imperfecten nachgebildet, während es in seinen eigenen Imperfecten sich ebenso 
originell dem Lateinischen als den romanischen Sprachen gegenüber zeigt, und auch, wenn 
man kendo-va zum latein. eanta-bam oder ital. cantd-va ziehen wollte, die lateinischen 


Perfecte im Albanesischen unvertreten bleiben würden. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 533 


(39) (S. 477) Vergleicht man albanesische Aoriste wie neoncvg, hinsichtlich ihrer Zusammen- 
setzung, mit lateinischen Perfecten wie ama-vi, mon-ui, so darf man auch ihre, mit zwei 
Hülfsverben versehenen Conjunctive wie neono-b-5a, plur. nEono-b-1-W, mit den latei- 
nischen, ebenfalls die beiden Wurzeln des Seins enthaltenden Conjunctiven wie ama- 
ve-rim (aus ama-vi-sim), mon-ue-rim, ama-ve-rimus, mon- ue-rimus vergleichen, ohne 
darum das Albanesische in ein specielles Verwandtschaftsverhältnils zum Lateinischen zu 
stellen, da die beiden Verba substantiva ein uraltes Erbgut unseres Sprachstamms sind und 
das eine derselben schon vor der Sprachtrennung Verbindungen mit attributiven Verben 
einging, das andere aber aufser dem Lateinischen und Albanesischen auch im irländischen 
Dialekt des Gaelischen als scheinbare Flexion an andere Verba sich anfügt; ebenso im Li- 
tauischen. () — Der Umstand, dafs die skr. Wurzel #% sich im Albanesischen nicht im 
isolirten Zustande als Ausdruck des Seins bewahrt hat, dürfte uns nicht veranlassen, ihre 
Existenz überhaupt auch in Zusammensetzungen zu bestreiten. Es findet sich ein ähnlicher 
Fall im Gothischen, welches ein thun bedeutendes Hülfsverbum nur in Compositen wie 
sök-i-da ich suchte (ich suchen'that) sök-i-ddum wir suchten (suchen thaten) 
bewahrt hat (s. vergl. Gr. $. 620), während in anderen germanischen Dialekten auch das 
einfache Hülfsverbum sich behauptet hat. Zum Causale der skr. Wurzel #4 (Böävaydmi 
ich mache sein, bringe zum Dasein) glaube ich, wie das lat. facio, so auch das alban. 
danjich mache (im nordischen Dialekt) ziehen zu dürfen. Der Plural des Praes. lautet: 
bäi-me, bäi-ni, ba-ne, der Aorist bän-a, von einem durch n erweiterten Stamme, welches n 
jedoch im Plural (d&-me etc.) und im Conjunctiv ba-f-s a wegfällt. Im Sicilianisch-Alba- 
nesischen lautet das Part. pass. du-re (gemacht, gethan, s. Mithrid. II. p. 803), dessen w 
jedoch schwerlich das ursprüngliche wurzelhafte z von 7 &ü, sondern wahrscheinlich 


eine Schwächung des nordalban. a ist. Über das Participialsuffix re (aus ne) s. p. 483 f. 


(40) (S. 477) Die 3te P. sg. praes. conjunct. ist, ausgenommen bei den Hülfsverben jau und 
#au (s. p. 471), identisch mit der 1sten P. sg. des Imperfects, also TAjax-yeich alterte 
und zugleich er altere. Dies kann darum nicht befremden, weil in ıje oder j£, wenn 
meine Erklärung desselben richtig ist (s. p. 474), weder ein Tempus- noch ein Personal- 
Charakter enthalten ist. — Bei einigen anomalen Verben unterscheidet jedoch Hr. v. Hahn 
die 3te P. Conjunct. von der 1sten des Imperf. durch die Quantität des Wurzelvocals, und 
zwar so, dals einem langen Vocal der ersten P. sing. des Imperfects ein kurzer in der 3ten 
P. des Praes. conj. gegenübersteht; z. B. vonvE ich setze — welches das Imperf. wie 


auch den Singular des Aorists aus einer vollständigeren Wurzel auf 9 bildet — lautet die 


(‘) S. vergl. Grammatik $. 526 und 685 ff. 


534 Borr 


iste P. sg. imperf. wege (plur. 1. vF gen, 2. veipere, 3. vijwe oder vi ve), die ste P. sg. con). 
praes. aber vege; von vereich gehe, kommt vEje ich ging, Veen wir gingen, 
vejer£ihr ginget, aber veje er gehe. Hat diese Unterscheidung des Conjunctivs vom 
Indicativ durch die Quantität des Wurzelvocals eine organische Begründung, so könnte 
man annehmen, dals das schlielsende € im Conjunctiv lang gewesen sei, nach Analogie des 
evon Er erhabe, jer er sei (s. p. 471) und sanskritischen Potentialen wie cör-aye-t 
erstehle, aus cördyait. Die ursprüngliche Länge des Endvocals würde dann, um das 
Ganze nicht zu schwer erscheinen zu lassen, nach dem Prinzip des skr. Gleichgewichts- 
systems eine Kürze in der vorhergehenden Sylbe veranlalst haben, wie auch der Quantitäts- 
Unterschied zwischen vege ich setzte, du setztest und ihrem Plural vE gel, wei gere 
nur aus dem rückwirkenden Einflusse der Endungen erklärt werden kann, wobei noch zu 
berücksichligen, dafs in der 4. P. pl. die Endung 4 für u£ steht und dafs im Nordalban. 
nach Lecce dem toskischen 4 der 1sten Pluralperson überall ne gegenübersteht. Im Ein- 
klang mit dieser rückwirkenden Kürzungskraft der Personal-Endungen steht auch die Er- 
scheinung, dals manche Substantivstämme einen langen Vocal kürzen, wenn die Form durch 
den hinten angefügten Artikel belastet wird; z.B. von ve Ei (') (fem.) kommt vEja dasEi, 
von di Ziege Ka die Ziege. Um aber wieder zum Conjunctiv zurückzukehren, so 
findet sich unter Hahn’s anomalen Verben auch Eines, welches mit meiner Erklärung des 
Quantitäts-Unterschiedes zwischen der 3ten P. conj. praes. und der 1sten P. sg. des Imperf. 
ind. im Widerspruche steht, indem es im Conjunctiy ein langes 5, im Imperfect ein kurzes 
zeigt; wenigstens schreibt Hr. v. Hahn (p. 83) deje ich wollte, 2. P. aoje; plur. dojei, 
dejer£; aber doje er wolle. Auf den Grund dieser, in ihrer Art einzigen Form, die viel- 
leicht auf einem Versehen beruht, kann ich aber meine Ansicht in Bezug auf die, den voca- 
lischen Unterschied erzeugende Ursache nicht verzichten; denn läge es in der Absicht der 
Sprache, die 3te P. des Conj. praes. von der isten P. sg. des Imperf. durch die Quantität 
des Wurzelvocals zu unterscheiden und eine Kürze der ursprünglichen Länge und dagegen 
eine Länge der ursprünglichen Kürze gegenüberzustellen, so mülste man auch gegenüber 
dem Imperfect bje ge ich fiel, oder brachte, einen Conjunctiv Bje'ge er falle, bringe 
erwarten. Er lautet aber ebenfalls bjege (d.h. bje 98) ; wenigstens setzt v. Hahn hier kein 
Längezeichen. Wie dem aber auch sei, so ist das Verbum di@ ich liebe oder will in 
seinem Vocalismus überhaupt so unregelmälsig und in seiner Art einzig, dafs die Länge des 
o von deje er wolle, wenn sie begründet ist — während sonst nur ein kurzes o bei diesem 


Verbum vorkommt — für die Theorie des Conjunctivs nicht hoch in Anschlag zu bringen 


(') Gegisch vd, offenbar verwandt mit dem lat. dvurn und gr. wWov. Über den Wegfall des 
Anfangsvocals s. S. /i98. 


über das Albanesische in seinen verwandischaftlichen Beziehungen. 535 


wäre. Der Grundvocal der Wurzel ist @; dieses zeigt sich z. B. im Conjunctiv des Aorists 
da-b-Ta. Falst man da als die eigentliche Wurzel, so führt sie uns zum sanskritischen za 
day lieben. Zu da verhält sich die Form ds der 2ten und 3ten P. praes. wie So ich 
sage zum Aor. Sa-58, oder wie im Griechischen Formen wie ergebe zu solchen wie 
TEIga UL, Ergapıv; dagegen verhält sich das & des Aorists desa — dessen & wie 
das von dad-u- gE geliebt, ein Zuwachs der Wurzel ist — zum ursprünglichen « der 
Wurzel, wie im Griechischen Formen wie Ögeuw zu den, den Urvocal schützenden Aori- 
sten wie eoancv. Das Verhältnils von z@ der 1.P. praes. duq, plur. dua-us, zum ur- 
sprünglichen a erinnert an das Verhältnifs althochdeutscher Formen wie wuahs ich wuchs 
zum a des Praes. wahsu und zur skr. Wz. vaks wachsen, sowie an das Verhältnils von 
öruader Bruder, muater Mutter zum skr. #rätär, mätär, und lat. fräter, mäter, In 
Bezug auf die germanischen Praeterita wie vörs im Gothischen, wuahs oder wuohs im 
Althochdeutschen muls ich noch bemerken, dals ich diese Formen jetzt, in Abweichung von 
einer früheren Ansicht, lieber so erkläre, dals sie versteckte Reduplicationen enthalten, so 
dals also, da gothisches 6 die Stelle des langen @ vertritt, vöhs aus vavahs (— skr. vavdksa 
ich wuchs,er wuchs) durch Ausstolsung des v der 2ten Sylbe entstanden sei, indem 
va-ahs nichts anders als vörs geben kann, wie in der ısten Dualperson 6s (aus a-vas) dem 
skr. ö-vas, z. B. bairös dem skr. Zär-&-vas wir beiden tragen gegenübersteht. Meine 
frühere Erklärung, wornach das ö von för ich oder er wanderte, dem skr. 4 von 
dacä’ra entspräche, hat den Übelstand, worauf ich auch früher schon aufmerksam gemacht 
habe, dals die Vocallänge im Skr. sich nicht über die ıste und 3te P. sg. hinauserstreckt, 
nothwendig aber (unter gewissen Beschränkungen) nur in der 3ten P. sg. ist. Formen 
wie vaväks a, worauf das goth. vos sich stützen könnte, haben im Sanskrit niemals bestan- 
den, weil a bei positions-langen Sylben im reduplieirten Präteritum sich nicht verlängert. 
Erklärt man aber in Grimm’s Tter starker Conj. das 6 als Folge einer Zusammenziehung, 
wie z.B. in Pluralnominativen wie vairös Männer — skr. varäs aus vara-as vom Stamme 
vara ('), so kann die gothische Vocallänge und die Bewahrung derselben in mehrsylbigen 
Formen wie vörsum wir wuchsen, vöhsjau ich wüchse nicht befremden, während die 
eigentlichen Vocalsteigerungen, welche zu der sanskritischen Gunirungen stimmen, bei 


mehrsylbigen Formen, wie im Sanskrit vor schweren Endungen, zurückgenommen werden, 


(*) Ich bemerke beiläufig, dals sich mit dem skr. vara-s Mann, Gatte (irländisch fear id.) 
auch das gleichbedeutende alban. büge vermitteln lälst durch Annahme einer im Albanesischen 
sehr gewöhnlichen Schwächung von a zu u nnd einer Erhärtung des v zu 5, ungefähr wie in 
dem oben erwähnten roob-ı der Rabe (s. p. 510 Note) gegenüber dem lat. corvus, oder wie 
im Bengalischen das sanskrit. v stets zu 5 geworden ist. 


536 Borr 


und z. B. dem einsylbigen daug ich bog, im Plural die Form dugum, im Conjunctiy die 
Form bugjau (ich böge), und im Althochdeutschen schon in der 2ten P. sg. des Indicativs 


die Form Bugi gegenübersteht. 


(41) (S. 478) Der letzte Theil von vere ist dasselbe, den Artikel vertretende Anhängepronomen, 
welches in den obliquen Casus von xUry dieser (acc. 2£-T8) und ai jener, er (acc. 
@-TE) erscheint. In dem von Lecce behandelten nordalbanesischen Dialekt vertritt vezi (für 
vetij oder vezi, Genit. und zugleich Dativ) die Stelle des latein. swz, sidi und entbehrt, wie 
dieses und die verwandten germanischen und slawischen Formen des Nominativs und der 
formellen Unterscheidung des Plurals vom Singular. Als Accus. gibt Lecce die dreifach 
zusammengesetzte Form ve-ze-hen, mit n als Casuszeichen. Hinsichtlich des unterdrückten 
Zischlauts des Stammes ve (für sve) vergleiche man das Verhältnils des schon früher 
erwähnten gegischen vjexeQ Schwiegervater, vjEx,egE Schwiegermutter zum skr. 
svasiura-s, svasrü-s (aus svakura-s, svakri-s) und den verwandten, germanischen, 
slawischen, litauischen und keltischen Formen (s. Glossarium Scr. a. 1847 p. 359). Ich 
glaube auch, dals MoTge Schwester (mit Artikel Herge-a), obwohl dieses Wort der 
Mutter-Benennung viel ähnlicher sieht als jener der Schwester, mit dem skr. Stamme 
svasär und dem entsprechenden Worte der europäischen Glieder unserer Sprachfamilie 
so vermitteln zu dürfen, dals ich Abfall des anfangenden s annehme, indem ich das 4 als 
Erhärtung des v ansehe, wie oben (p. 507) in ige gut gegenüber dem skr. vara-s. 
Was das 7 von Morge anbelangt, so mag es dahin gestellt bleiben, ob es die Entartung des 
skr. 2ten s von svasär sei, indem s und 2 im Albanesischen in sehr enger Beziehung zu ein- 
ander stehen, oder ob es, was mir wahrscheinlicher ist, dem Z entspreche, welches dem 
skr. svasär, aus svastär, wie dem lat. soror, aus sosor fir sostor, entschwunden ist (s. Pott 
Etym. Forsch. I, 126), von den german. und slawischen Sprachen aber bewahrt worden. 
Das altslawische (auch russische) sestra und albanes. horge ergänzen einander insofern, 
als von der Lautgruppe sv dem slawischen Worte der erste Theil, dem albanesischen der 
letzte verblieben ist. Ich habe in meinem Gloss. Scr., ohne zu wissen, dals mir darin Pott 
(l. c.) zuvorgekommen war, auch das irländische piuthar Schwester zum skr. svasdr ge- 
zogen, indem ich das » als Erhärtung des v falste, wobei ich an das Verhältnifs des irländ. 
speur Himmel zum skr. soar erinnert habe. Während das alban. Morges durch seine 
Entartung des v zu % der Benennung der Mutter ähnlich geworden ist, ist das keltische 
Schwesterwort durch andere Entartung des ursprünglichen Halbvocals und durch Schwä- 
chung des alten @ zu u ın das Lautgebiet einer skr. Benennung der Tochter gerathen, denn 
piuthar für piusthar gleicht viel mehr dem skr. puzr? Tochter als dem wirklich verwandten 


und gleichbedeutenden svasd’r (aus svastär). 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 537 


(42) (S. 478) S. v. Hahn p. 53 und Lexicon p. 9 unter vETEY,Eja. 
(43) (S. 479) vda-y,-E0y aus vda-%,-Elj, vgl. p. 466f. Im Nordalbanesischen steht nach Lecce 


(p- 170 ff.) i oder ei gegenüber dem toskischen &wy, z. B. ai bäne-h-i er machte sich, 


ai mba-h-ei er hielt sich, mreculö-h-ei er verwundertesich (vom lat. miraculum). 


(44) (S. 479) Das v ist ein euphonischer Vorschlag (s. p. 498) und die eigentliche Wurzel d@ 
stimmt zur skr. Wz.dö, eigentlich dä, spalten, abschneiden, wovon z. B. dä-ta-s ge- 
spalten, dö-tra-m Sichel, dö-ya-s in der Bedeutung „dreaking, dividing” (Wilson). 
Hierher gehört auch das griech. daıw (da -ıw), mit dem Charakter der skr. /ten Klasse, 
wozu auch das unregelmälsige skr. Verbum gehört (3. P. zyfrt d-ya-ti er spaltet mit 


unterdrücktem Wurzelvocal. 


(45) (S.480) Activ: yariaıy (aus Yyariıaıj)) ich bereite. Dieses Verbum erinnert an das 
gothische ga-tauja ich mache. Aus letzterem erklärt Miklosich (Radices p. 18) das 
litauische gatawa-s fertig (gatawiju u. gatawoju ich verfertige) und slawische go2o- 
vitiparare. Der Umstand aber, dals die untereinander eng verwandten lettischen und 
slawischen Sprachen sowohl in dem Adjectiv (altslaw. goZov’ bereitet), als in dem davon 
abstammenden Verbum zusammen treffen, beweist die lettisch-slawische Originalität des 
betreffenden Wortes und zeugt von seinem Vorhandensein in der Zeit der Identität der 
lettischen und slawischen Idiome, so dals also die Anfangssylbe ga, go in denselben 
nicht, wie im goth. ga-Zauja, eine Präposition sein kann. Im Sanskrit gibt es eine Wur- 
zel 7% gat, welche gehen, kommen, verbinden, und auch streben, machen, 
verfertigen bedeutet. Hiermit könnte wohl unter andern das litauische gaz-awa-s und 
altslaw. goz-ov’ bereitet zusammenhangen. Die Ablegung der-Aspiration des g ist ganz 
in der Ördnung und das skr. linguale, oder cerebrale z stammt von einem gewöhnlichen z, 
und muls uns daher bei vorliegender Vergleichung als gewöhnliches 2 gelten. Ob das 
albanes. yarıcıy und das verwandte Adjectiv yarı bereit vom Slawischen stammt, oder 
nur in einem urverwandtschaftlichen Verhältnils zu den erwähnten slawischen und litaui- 
schen Ausdrücken steht, ist schwer zu entscheiden. Was aber das gothische Zauja ich 
mache (althochd. zawiu) anbelangt, so eignet sich die skr. Wz. du gehen ('), wovon das 
vedische div-as Dienst, Verehrung, am besten zu seiner Erklärung; sei es, dals das 
germanische Verbum sich auf das skr. Causale stülze (dävayami ich bewege, ich setze 
in Bewegung), oder dals es als Denominativum vön zavi W erk (them. zauja) zu fassen 


sei. Der gothische Stamm zauja verhält sich, abgesehen von der regelrechten Lautverschie- 


(') Auch Graff erinnert, jedoch ohne nähere Begründung seiner Vermuthung, an das skr. du. 


Philos.- histor. Kl. 1854. Yyy 


538 Borr 


bung, zur skr. Wz. du, wie im Sanskrit selber z. B. Rav-ya-m Opfer (zu opferndes) 
zu hu opfern. Wenn von Zavi der Genttiv Zdji-s, für zauji-s, kommt (vgl. den Dativ 
hauja wit seinem Nomin. havi Heu), so fasse ich das 6 nicht als Zusammenziehung des 
Diphthongs au, sondern als Verlängerung des a, zum Ersatz des unterdrückten u, da 6 die 
regelmäfsige Länge des a und der gewöhnlichste Vertreter des fehlenden langen & ist. Die 
dem Althochdeutschen sehr gewöhnliche Zusammenziehung des au zu 6 (vor wurzelhaften 
T-Lauten) scheint dem Gothischen noch eben so fremd zu sein, als die Zusammenziehung 
von ai zu &, welches letztere im Goth. ebenso wie 6 und wie im Griechischen 9 nur als 
Vertreter des langen & erscheint. Analog dem 6 von zöjis ist das von szdjan (für staujan) 
gegenüber dem au von szaua (them. stauan) Richter (skr. szu preisen, wovon stäumi 
ich preise). Was den Übergang der Bedeutung der Bewegung in die des Thuns, 
Machens anbelangt, die bei zavi Werk und zauja ich thue, mache, eingetreten ist, wenn 
die skr. Wz. du wirklich der Ausgangspunkt ist, so erinnere ich an denselben Übergang 
im lat. ago und griech. @yw, deren skr. Schwesterform ägämi blols Bewegung ausdrückt 
und in den Veda’s sehr häufig in der Bedeutung treiben vorkommt (s. Böhtl. u. Roth’s 
Wörterbuch). Im klassischen Sanskrit heilst carämi (aus karami), worauf das goth. fara (') 


ich gehe, wandere sich stützt, sowohlich gehe, alsichthue, mache, vollbringe. 


(16) (S. 431) Luc. XV. 12. vrau — vdau; es werden nämlich in der Bibel-Übersetzung die 


Mediae hinter v und 4 durch Tenues ausgedrückt. 


47) (S.481) Über die Wurzel von bEbTE (aor. conjunct.), im Nordalban. daft oder bafte, 
s. Anm. 39 Schluls und über die Endung Te für 7 der 3ten P. dieses Modus s. Anm. 26. 
Das Toskische zeigt bei diesem Verbum überall ein kurzes & statt des ursprünglichen «@; 


z. B. 1. P. praes. bey, part. pass. begs und beve; s. v. Hahn p. 75. 


se 


(Tjergue wir bringen, ciA-viihrbrin get, s. v. Hahn p. 70) könnte wohl, als Verbum 


(48) (S. 842) Nach der neugriechischen Übersetzung dors Mou eidyeıw. — Eier ich brin 


der Bewegung (bringen als gelangen machen, kommen machen) gefalst, mit 
der skr. Wz. sal, oder sar, sr gehen verwandt sein, so dals die Grundbedeutung in die 


causale umgeschlagen wäre (vgl. Anm. 35). Xabeg ist durch das Türkische aus dem Arabi- 
5- 
schen eingedrungen, wo „> chaber-un Nachricht bedeutet. Was den Genitiv ia 


meiner (auch mir) anbelangt, so könnte derselbe aus dem skr. mama, zend. mana, durch 


Ausstolsung der Liquida der 2ten Sylbe und die sehr gewöhnliche Schwächung von « zu u 


(') mit f statt eines Gutturals, wie in fdvör vier, in dem schlielsenden f von fmf fünf, 
ferner in vulfs Wolf (lit. wilkas, skr. vrka-s aus varka-s) und in af-/ifnan übrig bleiben 
(skr. rid aus rık verlassen, lat. Zic). 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 539 


entsprungen sein, oder auch aus Ud-ja@ durch Ausfall des j, wie beim weiblichen Artikel « 
für ja (p. 462), so dals ja der skr. Endung sya entspräche, die wir oben (p. 466) in der 
Form je (von WE-je, TE-Je) wahrgenommen haben. Der letzteren Erklärung gebe ich den 
Vorzug, weil in dieser Weise die Endung von u&-(j)« sich in ihrem Ursprung als iden- 
tisch mit der von TÜU-1Y (aus TU-1j)) deiner erweisen würde, und die Declinationen der 
Isten und 2ten P. im ganzen indo - europäischen Sprachstamme einander parallel laufen. 
Die Endung @ für j@ würde also dem griech. o (für ı0 aus jo, j«) entsprechen, welches bei 
griechischen Stämmen auf o, wozu auch die Pronomina der beiden ersten Personen und 
des Reflexivs gehören, in der gewöhnlichen Sprache mit dem stammhaften o zu ou zusam- 
mengezogen wird, also 4cU aus 40-0, und dieses aus Hoio, (vgl. &-WE-0). Mit (E)1E-o hat 
das alban. uu-« in der That die grölste Ähnlichkeit; aber sehr verkehrt wäre es, wenn man 
das u von Wü-@, (nach der gewöhnlichen Schreibart KoU-« (s. Anm. 1. nr. 2) mit dem 


griech. Diphthong von 4o0 identificiren wollte. 
(49) (S. 482) eu-e-vı durch Assimilation aus ET-UE-VI. Über die Wz. ar geben s. Anm. 35. 


(50) (S. 482) Im Irländischen heilst z. B. a-nochd in dieser Nacht und « vertritt in dieser 
Zusammensetzung die Stelle des skr. a von a-dy& heute (an diesem Tag); auch gilt a 


als Genitiv des Pron. der 3ten Pers. masc. und fem., sowohl im Singular als im Plural. 


(51) (S. 483) Man vergleiche die skr. Wz. d& trinken, mit Berücksichtigung, dals die alten 
Aspirationen dem Albanesischen entschwunden sind (s. Anm. 7). Das & von de-g£ be- 
rauscht,betrunken, de-ıy ichberausche, dE-Y-E ich berausche mich, ent- 
spricht jedoch, wenn die Verwandtschaft gegründet ist, nicht dem sanskritischen, verhält- 
nilsmälsig jungen € (aus älterem ai), sondern dem & von 4Jf dä, welches die Urform der 
Wa. ist (fut. dä-sy&-mi), während de, wie überhaupt die Diphthonge der von den indi- 
schen Grammatikern aufgestellten Wurzeln auf 2, äi, ö sich nicht über die Specialtempp. 
hinaus erstrecken. Auf das& von yJf dä stützt sich auch das griech. 7 von SArIaı, 
S$7Avs, SmAd und das litauische & von ddl sanguisuga (s. Gloss. Scr. a. 1847 p. 186). — 
Blanchus übersetzt edrius durch ideim (i Bay sobei das i der vorgesetzte, aber bedeu- 
tungslose Artikel ist, den Blanchus immer graphisch mit dem folgenden Adjectiv verbindet. 
Was die Form deır-u-gE und analoge Bildungen anbelangt, so stimmt das betreffende 
Participium darin mit dem Aorist überin, dafs viele vocalisch schliefsende Wurzeln den 
Zusatz eines 7 annehmen (vgl. p. 525). Es wäre aber Unrecht, wenn man darum das 


Passiv-Participium vom Aorist des Activs ableiten wollte. 


(') S. kleinere Sanskrit-Gramm. $. 353. 


540 Borr 


(52) (S. 483) Nach Abzug des nasalen Vorschlags (s. p. 495) stimmt Yge (essen) zur skr. Wz. 
gar verschlingen GT, gf, praes. girämi, part. pass. gör-nd-s), wozu das zendische gara 
(am Ende von Compp.) verschlingend gehört. Man vergleiche unter andern auch 
das litauische gerrü ich trinke, russ. IPO-3KOpa pro-söra Fresser, lat. gula. 
Eine in ihrer Art einzige Form ist der albanesische Aorist KEVyoR, conjunct. KEvyegda 
(nordalban. Rüngra, hangrisa). Ich glaube darin eine Reduplicationssylbe zu erkennen, 
mit Aspirata für Media, und theile also %£- vyoa, NE- vyegTa, so dals das v wie im Part. 
pass. als euphonischer Vorschlag erscheint. Das Präs. %@ ich esse und Imperf. YE-jE 
(überhaupt die Specialformen) haben wie die Reduplicationssylbe des Aorists die Media zur 
Aspirata erhoben (!) und aufserdem das e der Wurzel eingebülst, wobei zu bemerken, 
dals ein ähnlicher Verlust auch bei einem anderen unregelmälsigen Verbum im Präsens ein- 
getreten ist, nämlich bei ie ich falle und bringe, Imperf. bjegs, Aor. pa-68 (aus b0&-5£) 
oder Fou-vq, für bou-va (2), Part. pass. mgu-gE gebracht. Die Bedeutung bringen 
leitet uns zur skr. Wz. Dar, brtragen, mit 4 (äbar) bringen, afferre. Zu dieser 
Wz. gehört auch j4b@g, nach v. Hahn „ich trage von einem Orte zum andern” 
(III. p. 69), bagE-a die Last, ue bage schwanger (mitLast). Vielleicht gehört auch 
bıg Sohnals geborener zu dieser Wurzel (vgl. goth. dar-n, Thema dar-na Kind). Im 
Nordalban. heilst me prü-m (infinit.) tragen. 


(53) (S. 455) Der nordalbanesische Infinitiv kann auch, wie ein gewöhnliches Abstractum, je- 
doch mit Beibehaltung der Präp. zne, das nominative Verhältnifs ausdrücken; so z. B. in 
einem Sprichworte bei Blanchus (p. 211 nr. 50) ma mire me pasune anemikne (?) struem se 
mikne mbuluem „melius (est) hostem manifestumhabere quam amicum simu- 


latum.” 


Durch Vorsetzung von zue erhält der Infinitiv instrumentale Bedeutung, und 
wird in diesem Falle von Lecce „gerundio in do” genannt. Ein Beispiel liefern die 
Sprüchwörter bei Blanchus unter nr. 26: tue fole falete e fedija ritene (rittene) „loquendo 
etverbaetlabor crescunt.” Die Wurzel fo2 oder al (fjal), präs. las, scheint eine 


Umstellung von /20, 7a und mit dem skr. drav-#-mi ich spreche (Wz. rü) verwandt zu 


(') Man sollte %, für %, erwarten, da letzteres am Anfange albanesischer Urwörter, d. h. der 
aus der asiatischen Urheimath mitgebrachten Wörter, eine seltene Erscheinung ist, die mir oben 
(S. 511 Note 3) nicht gegenwärtig war. 

(2) Auch mouga, eine offenbar auf einem misleiteten Sprachgefühl beruhende Form, da 
das p der Wz. darin doppelt vertreten ist. 


(3) Blanchus schreibt anemichnee und michnee. Es ist aber kein Grund, anzunehmen, dafs 
der Endvocal hier lang sei. Lecce setzt bei männlichen Accusativen ein blofses n; Blanchus 
unconsequent bald ne, bald nee. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 541 


sein, wozu wahrscheinlich auch das altpreulsische 2:77 ich spreche gehört. — Ein Beispiel 
eines Infinitivs findet sich auch in mehreren Formeln des Vaterunsers im Mithridates, und 
zwar in der 1sten: mos na le me räm mbe kek (kech) nichtunslals fallenin Böses. 
Aus einem Gedicht im gegischen Dialekt (bei v. Hahn II. p. 141) erwähne ich als Beleg- 
stelle eines Infinitivs #jes uee m@u „ich ging um eszu sehen” — Bei Passiven oder 
Reflexiven wird das oben (p. 480) besprochene x zwischen die Präpos. ne und den Infinitiv 
gesetzt, jedoch von Blanchus stets graphisch mit der Präposition verbunden. So schreibt 
derselbe z. B. meu dasune für me u das une oder me udas une (vgl. S. 481). 

(54) (S. 4586) Man vergleiche das sanskritische pür-24-s und lat. plezus. Dem Albanesischen 
fehlt aber das entsprechende Verbum, weshalb sich mAjcrE vom albanesischen Standpunkte 
aus eben so wenig als Partie. pass. zu erkennen gibt, als das goth. fu27-s voll, vom Stamme 
Julla, durch Assimilation aus fulna = skr. pür-na. 

(55) (S. 487) Das Stammwort dgu (fem.), mit Artikel dgu-ja (Holz), welches im Gegischen 
auch Baum bedeutet, stimmt zum skr. dru-s Baum (masc.) und griech. ÖaU-5 (vgl. dauro- 
wos Holz fällend. € 

(56) (S. Ass) Meröuu bejahrt setzt für vor Jahr eine vollständigere Form 4075 voraus, wel- 
ches ebenso wie vjeTö zum skr. vaisa-s führt, wenn, wie es sehr wahrscheinlich ist, das an- 
fangende 4 eine Erhärtung von v ist. Man vergleiche in dieser Beziehung das oben (Anm. 41 
Schluls) besprochene Morpe Schwester. Mor&ag (enthalten in Koruorsag Jährling) 
führt, wie vjersag jährig, zum skr. vatsara-s ebenfalls Jahr. — Ein ähnliches Verhält- 
nils wie zwischen norfın und nor zeigt sich zwischen uiayou monatlich, einen 
Monat alt und udary (aus uday) Monat. Der Zischlaut der Urform (skr. mäsa) hat 
sich nämlich auch hier nur in dem abgeleiteten Worte behauptet. 

(57) (S. 488) Man vergleiche die durch das Abstraktsuffix ı zum Theil aus erweiterten Stäm- 
men gebildeten Formen (S. 493). 

(58) (S.4s9) Man erkennt leicht in gt jung, auch neu, die Anfangssylbe des skr. nava-s 
neu mit Schwächung des a zu i und der beliebten Vertauschung der Liquida n mit r, die 
bei diesem Worte auch auf die nordalbanesischen Dialekte sich erstreckt. 

(59) (S. 489) Das Relativum vermag im Albanesischen, wie in den semitischen Sprachen, keine 
obliquen Casusverhältnisse auszudrücken, sondern diese werden, wie meistens auch im Neu- 
persischen, an einem nachfolgenden Pronomen der 3ten Person ausgedrückt, während das 
Relativum im absoluten Nominatiy steht; daher oben x3£ ı depor welchemer geschenkt 
hat, wörtlich welcher, ihm er geschenkt hat ('!); so Luc. VI. 121: »js e xı& 


welchen sie hatte, wörtlich welcher, ihn (eg) sie hatte. 


(') Über : im Sinne des Dativs s. p. 483. Asocıy, auch dugory, ich schenke, stammt 


542 Borr 


(60) (S. 489) WVörtlicher „im Reiche, dem der Himmel”. Der Artikel re vor dem Plural- 
genitiv #jleAver bezieht sich auf das vorangehende regierende Substantiv (s. Anm. 17). Des 
vorgesetzten Artikels, der bei Adjectiven regelmälsig ist, enthalten sich die Substantive 


mit wenigen und seltenen Ausnahmen (s. v. Hahn p. 28 Anm. **). 


(61) (S. 490) Was das %, von Aje%, anbelangt, so halte ich seine Übereinstimmung mit dem 
skr. 5 h (weiches %,) darum für zufällig, weil die ursprünglichen Aspirationen im Albane- 
sischen untergegangen sind, und die vorhandenen als Entartungen auf ältere Tenues oder 
Mediae sich stützen. So in den germanischen, slawischen und keltischen Sprachen (s. ver- 
gleich. Accentuationssystem p. 221 ff’) Ich erinnere namentlich an das slowenische Zahek 
leicht (aus Zagek) gegenüber dem altslaw. AkTZRZ Zjg’k id., AkTOTA Zygota levitas, 
skr. Zagutä, alban. AjENLErE. 


(62) (S. 491) S. Anm. 52 Schluß. 
(63) (S. 492) S. Pott Etym. Forsch. I. p. 226. Das Sanskrit bezeichnet die Hand als 


machende (kara-s masc.) und dagegen die Erde alstragende darä, daran! (fem.), 
weil sie Alles trägt und darum als Muster der Geduld dargestellt wird. Zu ersterem hat 
Pictet das wallische daiar, cornische doar und armorische duar gezogen. Vielleicht ge- 
hört auch die alban. Benennung der Erde, dE (mit Art. de -«) hierher und ist eines 9 verlustig 
gegangen, wie bieichbrin ge gegenüber dem Imperf. bjege (s. Anm. 52). 

(64) (S. 492) Vielleicht verwandt mit dem skr. guri-s, aus garu-s schwer, da die Begriffe 
des Breiten, Grolsen und Schweren sich berühren. Man vergleiche unter andern auch das 
goth. kaur-s schwer, euphonisch für kur-s. Ich fasse das goth. v für'eine, vom skr. z von 
gurü (compar. gäriyäns) unabhängige Schwächung des ursprünglichen a, welches vom gr. 
Bagu-s, aus Yapus, bewahrt worden. 

(65) (S. 495) Praesens ndieksequor. Man vergleiche nach Abzug des euphonischen Nasals 
(s. S.498) das griech. dwrw, Öwarng. Im Toskischen heilst vajez ich verfolge, vdjenss 
(mit Artikel vajerect) Verfolger. Letzteres stimmt, wie andere Nomina agentis dieser 
Art, zu den oben (S. 485 £.) besprochenen nordalbanesischen Participien praesentis. Im 
griech. dıwaw ist vielleicht eine verdunkelte, mit der Wz. verwachsene Präposition ent- 
halten (dı@?), in welchem Falle der übrige Theil des Verbums mit UnV-s— skr.äsu-s 
(vedisch) schnell (aus dk&-s) und mit der skr. Wurzel as erreichen, anlangen, 


zusammentreffen würde. 


wahrscheinlich als Denominativum von dem Part. devg gegeben, mit Vertauschung des v mit 8 
eine Vertauschung, die man auch anzunehmen hätte, wenn man dieses Verbum vom lat. dono, 
welches selber von donum stammt, ableiten wollte. Im Sanskrit heilst däna-m Gabe. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 543 


(66) (S. 495) Man vergleiche das lit. Jagoza-s reich und slaw. Bogat' id. 


(67) (S. 501) Der Umstand, dals die Genitive ueje, TEE (s. S. 466) mit &, dagegen FEjE über, 
ZETEjE und argje jenseits mit g enden, kann die Identificirung der Endung der drei 
letzteren Formen mit jener der beiden ersten und mit der skr. Genitiv-Endung sya nicht 
stören, da sowohl £ als e in den meisten Fällen aus einem ursprünglichen a hervorgegangen 
ist, woraus wahrscheinlich zuerst e und hieraus < geworden, welches letztere dem von 
Lecce behandelten nordalbanesischen Dialekt fremd ist. Man darf also annehmen, dafs 


’ 
TEIE, HETEIE und areje früher TEjE etc. gelautet haben. 


(68) (S. 504) In Abweichung von der oben (481) gegebenen Regel steht in dem angeführten 
Beispiele das Reflexivum u im Sinne von „dich” dem Imperativ voran, nach Analogie 
der Aoriste und nordalbanesischen Infinitive (s. Anm. 53 Schluls). Das Verbum Ceusgeny 
icherbittere, reize, Pass. oder Reflex. Gemsgoven ich erzürne mich, ist wahr- 
scheinlich ein Denominativum von GemepE Herz, Wille, Begehren, welches selber 
vielleicht von der skr. Wz. smar, smr sich erinnern stammt, womit anderwärts unser 
deutsches Schmer-z vermittelt worden. Ich erinnere daran, dals im Sanskrit mänas 
Geist, Herz und manyi-s Zorn von einer Wurzel stammen, welche denken bedeutet. 
Das alban. ( als gelindes s, gegenüber dem skr. harten s, kann nicht befremden. Das bei- 
gefügte & erleichtert die Verbindung mit dem nachfolgenden B wie das z im präkritischen 


sumar für skr. smar (sumardmi ich erinnere mich). 


544 


Borr 


ALPHABETISCHES INHALTSVERZEICHNISS. 


aber por = skr. para anderer 499. 

Ablativ plur. 463 ff. 

Abstracta 492 ff. 

A ccusativ, sing. 462; plur. 518 f. Anm. 14. 

acht 7£-re 460. 

achter, der achte, nordalb. i ze-zi 512. 

achtfach rereo 495. 

Adjective, Bildung ders. 186 ff. 

Adverbia 495 ff. 

alt Ajax, fem. FAjare 49. 

Alter vegne fem. skr. varsa-s Jahr, vür- 
siyas älter, varsista-s derälteste 
514 Anm. 6. 

an ube 499 f. 

anderer T@TERE, jarsge skr. ya Demonstra- 
tivstamm 489 f. 

Anfangssylben unterdrückt 498. 

Artikel, hinten angefügt, den Adjectiven 
zugleich bedeutungslos vorangestellt oder 
präfigirt 462, 512, 515 f. 518 Anm. 14.; zu- 
rückweisend auf das regierende Substant. 
520 Anm. 17, 542 Anm. 60; Erklärung dess. 
aus q ya 516. 

Aorist 474 ff. Übereinstimmung dess. mit 
dem lat. Perfect der 1. 2. 
476 f., 532 Anm. 38; Conjuncet. dess. 474 ff., 
533 Anm. 39. 

Aspiratae, die ursprünglichen verloren 514 
Anm. 7. 542 Anm. 61. 

Assimilation, vocalische 526 f., consonan- 
tische 539 Anm. 49. 

auf u2ı 499. 

ä ulserer jaF-TET-U 487 p. m. 

aulserhalb jas-Te 487 p. m. 

bändigen dıvd skr. band binden 514 p. m. 


u. 4. Conjug. 


Baum dgu fem. (gegisch) skr. dru-s masc. 
541 Anm. 55. 

bei moave 502 unten. 

bereiten yaruary (ieh ber.) skr. gat ver- 
binden, machen 537 Anm. 45. 

berühren vyas, mEgxuas 524 p. m. 

beschlafen #jıy 517 Note. 

betrunken dE- pe skr. de trinken 483, 539 
Anm. 51. 

breit Siege skr. guri aus garı schwer 542. 
Anm. 64. 

Breite yjegere 492. 

brennen diyjeu ich brenne (intrans.) skr. 
Wz.dah — dagh 508 p. m. 

bringen c1eA 538 Anm. 48. 

Bruder vera, plur. mit Artikel verudeg- TE 
skr. örätär A61 p. m. 

brüderlich veragegier 494. 

Brüderschaft veradegt 494. 

Comparativ 489. 

Conjunctionen 498 ff. 

Conjunctiv, des Praes. 469 ff., 525 Anm. 
25, 526 Anm. 26, 533 Anm. 40; des Aor. 
474 ff., 530 Anm. 34, 533 Anm. 39. 

Consonantenverschiebung, Tenuis für 
Media 491; gesetzlich am Wort-Ende, wie 
im Mittelhochd., 510 Note; Aspirata für Te- 
nuis 496, 528 p. m.; Media für Tenuis 498. 

daher «dk skr. ütas 496. 

dals TE, xje 498. 

Dativ, ersetzt durch den Genitiv. Gothischer 
Dat. sg. 521 Note. 

diese x8j0 516 f. Anm.9. 

dieser 517 (wo zUry für züry zu lesen), 520. 

diesseitiger xgrgjem 487. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 545 


diesseits #grgje 501 unten. 

dreifach Tg | 495. 

dreimal rgı SLEBE 496. 

du ru, Ti; Genit. TU-1Y, TE-je, zend. thwa-hyä 
466. Plural ju, jü-ver 481 p. m., 520. 
Anm. 16. 

Ehre v-aeg skr. d-dara-s; v-depory ich ehre, 
skr. ä-dar, ä-dr ehren /98. 

Ei ve fem., gegiseh vö, lat. 6vum, gr. wov 
534 Note. 

ein vj&, nordalban. nja, gegisch vjı 511. 

Einschiebung von Pronominen 482. 

entweder « 498 f. 

er @ 516f.; Genit. ariy, Tıy, Try; Acc.aTe, Te 
520 f. Anm. 18; @,e ihn, skr. a 482 p. m.; 
nom. acc. pl. ara 518 Anm. 14. 

Erde de 512 Anm. 63. 

erster mags, skr. päara-s vorzüglichster 
503. 

essen v-ygs, skr. gar 483, 540 Anm. 52. 

Feminina auf Ge 515 Anm. 7. 

Feminincharacter g,€ = skr. 7491. 

Finger yııöT skr. angusfa Daumen 498. 

Fleisch uıT skr. mänsa-m 507. 

folgen, verfolgen vajez 542 Anm. 65. 

Fragepartikel 498. 

fünf wese 512 p- m. 

fünffach veTEs 495. 

fünfter, der fünfte, nordalb. i pes-ti 512 p. m. 

Futurum 477 £. 

für meg 503. 

geben «7 skr. öp im Caus. erlangen ma- 
chen 530 Anm, 35; Aor. d@ er gab, skr. 
ddät 475. 

gegen moeı skr. präti 500 p. m. 

Genitiv, sing. masc. 465, 518 Anm. 13; fem. 
468, 520 Anm. 17; der Pronominaldeclin. 
466 £., 521 Anm. 15. Gen. pl. 466, der Pro- 
nomina 462. 

Gott megvdı 520 Note 1. 

grols ua, fem. Lade, skr.mahdt, mahati'i91. 

gut Bige skr. vara-s trefflich 507. 

haben zau ich h. 469; Conjunct. ze 471. 


Philos.-histor. Kl. 1854. 


Hagel bgesey (gegisch) skr. värsana-m 
Regen 514 Anm. 6 (wo baesev für dgesev 
zu lesen). 

Hand doge f., skr. dara-s, fem. darä hal- 
tend,tragend 492. 

hernach ga 502 p. m. 

Herz geuspe 543 Anm. 69. 

heuer Ot-vjer 460 p- m. 

heute co-T, so-d 460 p. m., 513 Anm. 3. — 
heute Nacht, diese Nacht F0-vre 460 p- m. 

hier #74 496 Z. 1. v. u. 

hinter moara, gegisch Hbaga, skr. parä zu- 
rück 502. 

Holz aru f., s. Baum. 

Hund xjev skr. svan (aus kvan) 513. 

hundert zjıvr 513. 

Hündin zjeve skr. sun? aus kunz 191 p- m. 

ich üvg, u, skr. aham 504 f.; Gen. uud 538 f. 
Anm. 45; neje 466 p. m.; Plur. v&- ver, 
ve-ver 520 Anm. 16. 

Imperativ47ı. 

Imperfect 472 f. 

in ubeE 499 f., vdsg, vde 500. 

innerhalb baevda 504. 

Infinitiv 485, 5/0 f. Anm. 53. 

Interrogativum 463. 517. 

j als euphonischer Vorschlag 460. 

Jahr yjeT, vjero skr. vatsa-s 161, 
Anm. 56. 

jährig vjerdag, Her - Morsag skr. vatsara-s 
Jahr 541 Anm. 56. 

jenseits argje 501 Z. 2 v. u. 543 Anm. 67. 

jung gt 541 Anm. 58. 

Kalb vı7G skr. vatsd-s 461. 

kaufen 2238 491. 

kleiden veo skr. vas 506. 

Knie %Yjüv (gegisch) skr. gänu 506 Note. 

Knochen «67 skr. dsti 461. 

Labiale für Gutturale 491, 525. 

lachen nordalb. me kies -u-ne, Auslacher 


Mor 541 


gas-e-tuer, skr. has lachen 495. 
lassen Aja-S£ ich liefs, skr. 24 geben 530 
Anm. 35. 


Zzz 


346 Bo 

Last 1-bags, skr. bar, &r tragen 540 
Anm. 52. 

leicht Ajey, skr. Zagıi-s 490, 542 Anm. 61. 

Leichtigkeit Ajeyere skr. Zagutä 1492. 

lieben dia skr. day 535. 

Locativ 496. 

zn für v 507, 536, 541 Anm. 56. 

machen nordalb. danj ich m., skr. #äv&4- 
yämi,Wz.büsein, 533 Anm. 39. 

Mann vjegt skr. nar, nr 461 f.; plur. vjeged 
(njeres) skr. naras 494; bügE skr. vara-s 
535 Note. 

mehr ne, nordalban. m& 489. 

mit ne 501. 

Monat Wuaıy, eiuen Monat alt UuaıjT a, skr. 
mäsa-s Monat 541 Anm. 56. 

Mond x,£v£, nordalb. mit Artikel kan-a, skr. 
candd-s, irländ. cann Vollmond 528. 

n wechselt mit r 461, 483, 514 Anm. 6, 541 
Anm. 58. 

nach 7«s skr. pas-cät hinten, hernach 
463. 

Nacht vare skr. näktam bei Nacht 460. 

Name EWEV (gegisch) skr. nädman 510. 

Nasale, anfangenden Mutis vorgeschoben 498, 
Nominalstämmen angefügt p. 493, Verbal- 
stämmen 480, 529 Anm. 32, 533 Anm. 39. 

neben mouvE, ubave 502. 

Neffe vr, plur. mit Artikel VIRTEgE- -TE, skr. 
naptä. 7 naptr, plur. naptär-as 515. 

neugt 54 Anm. 58. 

neun vev- de, nordalban. nan-de 459. 

neunfach vevden 495. 

neunter, der neunte, nordalb. i nan-di 512. 

Neutrum fehlt im Alban. 517 Anm. 10. 

nicht vu-xE skr. na, 405 skr. mä; a5, 0 skr. a 
497. 

N omina agentis auf Tap nordalb. zär = skr. 
tär 494 £., auf es 542 Anm. 65 

Nominativ, sing. (kus wer) 463; 
518 f. Anm. 14. 

Ochse x@ skr. g6, acc. gd-m, 491. 

oder 498 f. 


plur. 


’‚PAP 


ohne Ta skr. apa 500 f. 

Optativ s. Conjunctiy. 

Ordnungszahlen 512. 

Participium, praes. act. im Nordalb. 485 f.; 
perf. pass. auf vs, ge = skr. nd 483 f.; auf 
mi, meia (i, ia als Artikel) = skr. mäna-s, 
lit. ma-s 485 ; auf TE==skr. ta 486, 548, 549. 

Passiv, gebildet durch das angefügte oder 
vorgesetzte pronom. reflex. 478, 481, 543, 
543 Anm. 69; enthält im Praes., deutlicher im 
Imperf., das Verb. subst. 478 f.; umschrieben 
durch das Part. perf. pass. und das Verb. 
subst. 484. 

Perfect, umschrieben durch das Part. perf. 
pass. und das Praes. des Hülfsv. zau ich 
habe 484. 

Personal-Endungen 468 ff. 

Plusquamperfect, umschrieben 484. 

Possessiva 520 f. Note 2. 

Präpositionen {99 ff. 

Praesens conjunct. 469 ff, 

Pronominale Adverbia 496 f. 

rauben Yodbır skr. grab nehmen 527 Note. 

Rauch run, Tıu skr. düma-s 514 Anm. 7. 

Reduplication 540 Anm. 52, im Gothischen 
535. 

Reflexivum 478, 480 ff., 536 Anm. 41. 

Regen, feiner, vET&, skr. vars‘, vrs“ regnen 
514 Anm. 6. 

reich ubüyar (gegisch) 498, 543 Anm. 66. 

Relativum 489 p. m., 541 Anm. 59. 

roth xuzj 490. 

Rückwirkender Einfluls der Endungen auf 
die Stammsylbe 537. 

s verwandelt in & (weiches s) 510 Note. 

sagen Sowich s. 469. 

schenken degary, dugdry 541 Note. 

Schlange yjagrep skr. sarpd-s 528. 

schneiden ger, wges skr. kart, krt spalten, 
abschneiden 525. 

Schwester Morges 536. 

Schwiegermutter vjeyE pe skr. svasrü-s 
536. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 547 


Schwiegertochter vüse skr. snusä 513. 

S chwiegervater vjex£Q 536. 

sechs Yyao-Te 459. 

sechsfach yjasres 1495. 

sechster, der s., nordalb. : gias-ti 512. 

sehen Goy, ich s., goth. saihva, Wz. sah; 
Aor. F&-68 skr. pas sehen 530 Anm. 35. 

seinj@-M ich b., 469, jew ich sei 470, jwi 
seid 471, jede ich war (imperf.) 472, njeöe 
aor., #jEvg gewesen 531 Anm. 36. 

seiner (swi) 536 Anm. 41. 

sie fem. sg. @jo 516 f. Anm. 9; Genit. array, 
caıy 467,521 Anm. 18; nom. acc. pl. aro 
518 £. Anm. 14. 

sieben ora-re 459. 

siebenfach Hrareo 495. 

siebenter, der s., nordalb. sza-ti 512. 

Sohn big 540 Anm. 53. 5 

Sonne dieA, skr. div glänzen 513 Anm. 3. 

Special-Tempora 524, 531 Anm. 35. 

sprechen nordalb. Zas ich spr. skr. brav-i- 
-mi 540 Anm. 53. 

Superlativ 489. 

£, am Ende vocalisch schlielsender Wurzeln 
angefügt 525 Anm. 24, 539 Anm, 51. 

Tag dire 513 Anm.3. 

Thau vers 514 Anm. 6. 

theilen vaaıy ich th., skr. dä, dö spalten 
537 Anm. 43. 

thun s. machen. 

Thüre dege fem., plur. mit Art. dueg-T£, skr. 
dvär fem. 528 Anm. 28 Schluls. 

tödten vous ich tö. aus lagas 528 Anm. 30. 

tragen A-dag ich tr, skr. bar, örtragen 
540 Anm. 52. 


trinken ziyich tr. mige getrunken, skr. 
Wz. pä und pitrinken 483. 

über (trans) 7&je 501 unten, 543 Anm. 67. 

unten woöte 487 p- m. 

’ 

unter vdeve 501. 

unterer moöTEgs, moärEgA 487 p. m. 

verfolgen vajex ich verf. 542 Anm. 65. 

Verfolger vajexss 542 Anm. 65. 

Vocalwechsel 526 ff. Anm. 28. 

voll (angefüllt) FAjorE skr. pürtd-s 541 Anm. 
54. 

von vya@ 501. 

vor maga, MEO-TagQ, ge- Tag 503. 

was? 70€ 517 Anm. 10. 

weckenvype (geg.), vYge (tosk.) ich wecke, 
skr. gägärmiich wache 510 f. 

welcher, relat. #j£ 541 Anm. 59; interr. 
Tin, Faigl 517 Anm. 10. 

wenn vde skr. yadi 498. 

wer kuö 463, rrıAı 517 Anm. 10. 

wie (interr. und relat.) #juG, #jı6 495 unten. 

wir v@ver, vever 520 Anm. 16. 

wo (interr. u. relat.) ku 496 p. m. 

wollens.lieben. 

Zahlwörter 459 f., 495, 511 f. Anm. 2. 

zehn dye-Te 459. 

zehnfach djeres 495. 

Zehnte Klasse der Sanskritverba vertreten 
ım Alban. 474, 529 Anm. 32 (kend-oje-me 
wir singen) 

Zeit SEpE (auch Mal) 496. 

zu TE, TER 501 f., 504. 

zwanzig vje-Cer nordalb. nja-set 512 p. m. 

zwei dü 511. 

zweifach dus 495. 


Zzz?2 


548 Borr 


ZUSÄTZE unn BERICHTIGUNGEN. 


Zu p. 478. Obgleich das albanesische Reflexivpronomen, als solches, nicht im Nominativ vor- 
kommt (s. Anm. 41), so hindert dies nicht anzunehmen, dafs das als Artikel angehängte v 
des Nom. sg., womit oben (p. 465) die Genitiv-Endung u vermittelt worden, ebenso wie 
diese in seinem Ursprunge identisch sei mit dem aus ve zusammengezogenen u, welches 
den Aoristen, nordalbanesischen Infinitiven, und gelegentlich auch den Imperativen voran- 
gestellt zum Ausdruck des Passiv- oder Reflexivverhältnisses der Verba dient (s. p. 480 f. 
541 Anm. 53, 543 Anm. 68). Ich erinnere daran, dafs auch im Altslawischen das im Nom. 
masc. der definiten Adjectiv - Declination erscheinende i im Nomin. des einfachen Pronom. 
nicht vorkommt (s. p. 516); eben so wenig das griech. 705 von au-T0s, dessen erster Theil 


mit dem zendischen Demonstrativstamm ava zusammenhängt. 


Zu p. 486. Während des Druckes dieser Abhandlung sind mir noch einige Formen aufgefallen, 
welche mit mehr Recht als mAjore voll (a ngefüllt) als Passivparticipia den sanskritischen 
auf ta-s gegenübergestellt werden können; weil ihnen auch, was bei TAjoTE nicht der Fall 
ist, ein entsprechendes Verbum zur Seite steht. Hierher gehören: 

1) kju-re wach, aufgeweckt, von #jory (gegisch) ich wecke auf, pass. KOYE ich 
ich werde aufgeweckt. 

2) S&-re steif, steif gemacht, von Say ich mache steif, pass. Saysu ich 
werde steif. Vielleicht ist „stehen”, im causalen Sinne stehen machen, 
die Grundbedeutung dieses Verbums und demselben ein anfangendes s entschwunden, 
wie dem präkritischen {5&T fid6 stehend. Es wäre demnach SIZTE verwandt mit 
dem skr. sfita-s (für stätd-s) stehend und griech. Fr@ros. Von der Wz. stä 
kommt im Skr. auch szira@-s steif, fest. Daich die Aspiration des skr. £ für ver- 
hältnilsmälsig jung halte (1), so lege ich natürlich keinen Werth auf die Begegnung 
des alban. «3 und skr. 2 bei der in Rede stehenden Wurzel, sondern glaube, dals bei 
derselben die beiden Sprachen ihre Aspirata unabhängig von einander aus einer frü- 


heren Tenuis erzeugt haben. 


(') S. vergl. Accentuationssystem p. 219 ff. Anm. 18. 


über das Albanesische in seinen verwandtschaftlichen Beziehungen. 549 


3) droyere kalt, eigentlich kalt gemacht, von &$Tox, ich mache kalt, pass. 
bToxen ich werde kalt, erkalte. Was die Wurzel $rox, anbelangt, so ist 
dieselbe höchst wahrscheinlich verwandt mit der griech. ı/ux,, wobei der Übergang 


eines Zischlauts in 7 und des 7 in & nicht befremden kann. 


107) 


. 196 Z. 2 lies catur für catrus. Die Urform ist caturs (zend. cathrus), welches laut- 
gesetzlich den letzten der beiden Schlulsconsonanten ablegen mulste (s. vergl. Gramm. 
p- 324). 

S. 514 2. 5 lies bgesev für Bpgdev. 

S. 517 Z. 5 lies xuey für #ury. V. Xylander (p. 28) schreibt jedoch zoViy. 


Zu p. 521 Z.3 v.u. Eri (era) deine (Zwi) ergibt sich durch Vergleichung mit der entspre- 
chenden nordalbanesischen Form zer als eine Verstümmelung von reru, wobei die Sylbe 
TE, te nur als der vorgesetzte Artikel gefalst werden kann, so dals das Ganze wörtlich 
ot ou bedeutet. Hr. v. Hahn schreibt getrennt € ru (€ 700) und gibt auch dem den Ad- 
jectiven vorgesetzten, aber bedeutungslosen Artikel, im Fall ihnen das Substantiv, worauf 
sie sich beziehen, mit suffigirtem Artikel vorangeht, im Nom. Acc. Voc. pl. und im Acc. 
sg. die Form g, z. B. vjegeQtr’ € ige die guten Männer, vjegiv’ € ige den guten 


Mann. 


S. 541 Z. 3 v. u, lies degöı für degor. 


ung u Klaohı skaam LERNEN nor. ART, 

vah on yggerhancdun Krb lan aib TI U ET nn “u ' 

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Archäologischer Commentar zu Pausanias 
B. II. Kap. %. 


vd Von 
H” PANOFKA. 


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[Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 16. November 1854.] 


Die Gottheiten auf Larissa, der Hochburg von Argos. 


I. Hera Akraia. 
> ’ ur) \ > ’ E77 x wm 53 ; <d [W- ! 
Avıovrwv de &5 yv angomoAv ETTIMEV TNS Arpaias Hoas To 1Eg0V. 


D. Pausanias Worte „wenn man auf die Hochburg hinaufgeht, ist das 
Hieron der Hera Akraia” dürften auf den ersten Blick um so weniger eines 
Commentars bedürfen, als einerseits das Beiwort @xzgaie Höhengöttin schon 
in der örtlichen Lage seine Begründung findet, und andererseits des Reise- 
beschreibers Schweigen hinsicht des Tempelbildes auch uns zur Nachahmung 
berechtigen könnte. Allein wenn auch Pausanias über das Tempelbild selbst 
sich nicht weiter ausspricht, vermuthlich weil es zu seiner Zeit nicht mehr 
zur Stelle sichtbar war, sei es entführt oder zerstört worden: so dürfte dies 
einen gewissenhaften Religionsforscher noch keineswegs der Mühe über- 
heben, über den Charakter dieser Hera Akraia und ihren Cultus an verschie- 
denen Orten sowohl, als über ihre Erscheinung in der Kunst genauere 
Rechenschaft zu geben. Denn so unzweifelhaft es scheinen kann, dafs jede 
Gottheit, die den Beinamen Akraia führt, weder in der Ebne, noch in der 
Tiefe zu suchen ist, so erschöpft doch die Übersetzung Höhengottheit 
keineswegs den Charakter der Akraia; vielmehr wird der letzte Abschnitt 
dieser Abhandlung Gelegenheit zu unleugbaren Zeugnissen dafür darbieten, 
dafs selbst Erd- und Unterweltsgottheiten als’Axzgaicı Anbetung genossen. Da 
indefs ein tieferes Eingehen in den Charakter dieser Hera Akraia und eine 


552 Paınorxa: 


ihr zu widmende Monographie besser als Commentar an Pausanias II, 17,2 in 
Verbindung mit VIII, 22,2 sich anschliefst, wo diese Göttin an der Spitze einer 
Junonen-Trias (!) wesentlich an Licht gewinnt: so beschränken wir uns hier 
darauf, hinsicht ihrer Kunstbildungeine Vermuthung zu näherer Prüfung vorzu- 
legen. Den Kopf ihres Gemals mit der Umschrift Zeus Argaıos lehren uns Erz- 
münzen (?) von Smyrna (Taf. I, 1) kennen, auf deren Rückseite ein ruhender 
Löwe mit der Vorderpfote ein Tympanon haltend, offenbar Rhea Cybele, die 
grofse Göttermutter vertritt, welche andere Münzen von Smyrna(°) in vollstän- 
diger menschlicher Gestalt zeigen, wie in Sieiliens höchst gelegener Stadt Akrai 
die Bewohner sie auf hohen Felswänden in noch erhaltenen Reliefs (*) darstell- 
ten und gleich denen von Akria in Laconien (°) als Akraia oder Akria in ihren 
Gebeten anriefen. Diese also scheint an mehreren Orten in engem Bunde mit 
Zeus Akraios die Stelle der nachherigen Hera Akraia behauptet zu haben. 
Gestützt auf die smyrnäischen Münztypen liefse sich zu Gunsten des zu ent- 
deckenden Bildes der Hera Akraia eine Vorstellung von einer nolanischen 
Trinkschale im kgl. Museum (°) entlehnen, wo an der Spitze der drei zum 
Urtheil des Paris hingeführten Gottheiten Hera (Taf. I, 2) auftritt mit Scepter 
und dem vom Hinterkopf lang herabfallenden Schleier, wie gewöhnlich, aber 
nächstdem noch mit zwei anderen höchst seltnen Attributen versehen ; in der 
vorgestreckten Linken trägt sie nämlich einen Löwen und auf dem Haupt 
ein Strahlendiadem. Insofern der Löwe im Alterthum neben dem Begriff 
der höchsten Hitze und manchen andern auch den der Königsmacht in sich 
schlofs, erscheint er bei Hera als Herrin und Herscherin ganz an seinem 
Platz: allein mit Rücksicht auf eben diese Bedeutung müssen wir uns zugleich 
den Namen Basileia ins Gedächtnifs rufen, den in der griechischen Religion 
grade die älteste Höhengöttin führte, da diese bereits auf den Münzen von 
Smyrna in engem Bunde mit Zeus Akraios uns begegnete. Was endlich 
das Strahlendiadem anbelangt, so dürfte es als Andeutung des Lichtcharak- 


(') Ann. de /Instit. arch. T. IV, p. 218-30. La naissance de Junon. Tav. d’agg. c. 3. 
(?) Combe Mus. Hunt. T. 50, XVIH. Eckhel D. N. T.I, p.1, 543; auch auf M. v. 


Temnos in Aeolıs. 
(°) M. Hunt. T. 50, XXW. Brustbild mit Mauerkrone EINYAHNH. 
(*) Judica Antich. di Acre; Serradifalco Ant. d. Sicilia IV, T. 35. p. 165. 
(°) ' Paus. III, 22, 4. 
(°) Gerhard. A. Bildw. Taf. XXXII. 


m 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 553 


ters für eine Hera Akraia nicht unangemessen erscheinen. Nichtsdestoweni- 
ger trage ich ernste Bedenken, diese oder eine ihr ähnliche Kunstbildung für 
das Tempelbild der Hera Akraia zu benutzen, theils weil in Argos der Wolf 
das in Religion und Kunst vorzugsweise hervortretende Thier abgiebt, theils 
weil auf Münzen von Argos keine Spur einer solchen Löwenbegleiteten 
Göttin sich vorfindet. Dagegen zeigen Kaisermünzen von Argos (’) den 
mit Ziegenfell bedeckten Kopf der Juno Lanuvina (vgl. Taf. 1, 3) und lei- 
ten uns auf den Gedanken, dieser Typus möchte dem Bild der Hera Akraia 
entsprechen. Erwägen wir dafs in Korinth der Hera mit gleichem Bei- 
namen (°), wie der Hera Aigophagos in Sparta (?) eine Ziege geopfert ward 
und dafs nächstdem die Ziege als Berg- und Felsanspringerin ('°) sich zum 
Sinnbild für «zgai@ vorzugsweise eignet, so gewinnen wir für das Ziegenfell 
der Hera Akraia auf Larissa eine hinlängliche Berechtigung. Da dieselbe aber 
vorzugsweise lanzenwerfend, wie auf den Denaren mehrerer römischen ('!) 
Familien (Taf. I,4) dargestellt wird, und dieser Akt für eine Burgbeschützende 
Göttin höchst angemessen erscheint, so liegt hierin ein neuer Grund zur 
Empfehlung dieses Typus für das Tempelbild. Nur der Schild, welcher 
auf etruskischen und römischen Bildwerken dieser Göttin als Schutzwaffe 
dient, liefse sich als erheblicher Einwand gegen unsere Vermuthung voraus- 
sehen, insofern eine Hera auf der Hochburg von Argolis statt des mond- 
sichelförmig zu beiden Seiten ausgeschnittnen böotischen, vielmehr den 
runden vollmondähnlichen argolischen Schild, wie er auch in den Heräen 
den Siegern anheimfiel, tragen müste. Allein dafs grade eine solche wie wir 
sie auf Larissa in alter Zeit unbedenklich voraussetzen, den Hellenen in 
hohem Alterthum nicht fremd war, beweist das Vasenbild ('?) einer volcen- 
ter Amphora (Taf. I, 5) auf deren Hals wir diese Hera Akraia begleitet von 
Poseidon, dem Hauptgott Thessaliens, im Lanzenkampf gegen den Keulen- 
bewaffneten Herakles im schirmenden Geleite Athenens antreffen. Dies be- 


(”) Sestini M. Fontana P. II, Tav. V, 14. 
(°) Zenob. prov. I, 27. Sch. Eur. Med. v. 273. K. Fr. Hermann Gottesd. Alt. 11, 52, 27. 
(O)EsPaus- 111. =10,27: 
('°) S. m. Zufluchtsgottheiten S. 272 (26) Taf. II, 3, 9. 
(') Morelli G. Procil. II. Eckhel D. N. p. 289. 
('?) S. Birch Archaeol. XXX, p. 342-48. Gerhard A. Vas. II, 127. 
Philos.- histor. Kl. 1854. Aaaa 


354 Pınsorxa: 


reits mehrfach veröffentlichte und erläuterte Monument verdient aber des- 
halb noch besondre Beachtung, weil es der aufgestellten Vermuthung eine 
gröfsere Wahrscheinlichkeit zu verleihen vermag. Denn die beiden merk- 
würdigen vor und hinter der Hera vom Boden sich erhebenden Gegenstände 
stellen offenbar Kessel vor, aus denen mehrere Schlangen sich erheben. 
Diese Kessel aber sind die mehrfach in der griechischen Litteratur (1?) be- 
zeugten Aslyres Aagırcaicı deren Schlangenverzierung von Erz wie das übrige 
Gefäfs, sich schon aus der Darstellung der Lares in Gestalt von Schlangen 
genügend erklärt. Die Berühmtheit dieser Kessel läfst sich daraus entnehmen, 
dafs Aristoteles Polit. III, 2 die Anfertiger derselben schlechtweg Aagır- 
raoroioüs (1%) nennt. Hienach halte ich mich berechtigt, dieselben als Sym- 
bole des Lokals von Larissa, ohne Zweifel des berühmten thessalischen auf- 
zufassen und hienach von dem Vasenmaler als bildliche Zeugnisse für die 
auf Larissa in Argolis verehrte Hera Akraia benutzt zu betrachten, in ähn- 
lichem Sinn wie die unter der Hauptvorstellung zu beiden Seiten gemalte 
Reihe bisher ungedeuteter Vögel (Taf. I, 5a), die der Hera Akraia wie der 


Juno Oornufieia heiligen Krähen (!?) xoguvaı, cornices uns veranschaulichen. 


I. Apollo Pythaeus. 
„ \ yo) ’ D\ \ 07 G > £ 
errı dE vaos’ AmoAAwvos ov IIuSaeüs TOWToS mapayevouevos en AEADWwv 
Adysraı momeaı. 
Vgl. Paus. II, 35, 2: In Hermione ’AroAAwvos de einı vaoı Toels, 
Nun U ’ N I \ E y > 4 \ x ’ E} ’ 
nal ayaAmara rpia. nu TU MV ol Eorıv Eminiyaıs, rov de lluSaen övouadovcı, 
nal Ogıov Föv roirov: To nv ön ou u Sacws övona neuadyranı apa ’Apyeiwv- 
rourois yap 'EAAyvuv mowras adıneoIar Tererırda pycı rev Hu9asa Es ryV Kugav 
5 ' A > 4 er - n AL 
’AroAAwvos malda ovra* Tov de Ogıov ED oTw zaAoucıw, vadws Ev oÜx av Exor 
3 69 2 m em m x > n 
eimeiv- TEnMaponaı ÖE mept ns Öguv moAeuw abas n din vingravras Emi TOde Tınas 
"ArcAAwvı "Opiw veinau. 
Paus. II, 36, 5. "Agyetoı Ö& &s Edapos naraßarovres riv Acivnv nal ru 
E, ' m ’ ’ e 
yav mgonogirauevo 77 aperege MuSacws ve 'AmoAAwvos ÜmeAeimovro iepoöv (kai 
a ic EN ß \ BE ’ 
vv Er OyAov ErTi) nal Tov Ausiorgarov moos aürw IATTOUTW. 


('?) Analecta I, p. 224. 
(*) Wohl nothwendige Emendation für Aagssoroıcı. 
() S. m. Ant. Weihgesch. Taf. I, 8. den Denar der Gens Cornuficia. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 2. 555 


Paus. III, 10, 10. ’Ev && Bcpvarı (&s yag robrov adıy mpciuv) ayarua 
ertı IvSacws AT oAAWvos zara Ta aura TO &v AuunAaıs FemomWEvoV" TO 6 TYAME 
ömolov Ent, EM Eneivw yaarlw. Aunedurnovias yap Emıbareorega Enrı Ta &s rov ’Auv- 
KAulev, WSTEHal Tov KEUTOV, ev Koolsos öAudos TO ArcAAuwı Ereunbe rw IluSaeı rourw, 
&s HoTuov TOD Ev AuunAaıs KaTey,onFavro dyamuaroc. 

Paus. II, 11,7. Sragrıarars de &mi mus ayogas HvSacws rE(!°) Errı 
nal ’AmoAAwvos nal ’Aprenıdosnai AyrousdyaAnara. Xogos de oUros 6 Tomas 
Hardirau Tas, oTı Ev Tais yuuvoraudiaıs (Eoprn Ö8 ei Tıs aAAy nal ai yuuvorasdiar did 
Froudns Aaneduumevics eiriv) Ev Tayraıs owv ci epncı Kageus irtarı To AmoAAuwvn. b 

Des Pausanias Ausdruck „es ist auch ein Naos des Apollon, den Py- 
thaeus zuerst aus Delphi kommend soll errichtet haben” würde über Benen- 
nung und Gestalt des apollinischen Tempelbildes uns völlig im Dunkel lassen, 
wenn nicht mehrere andre Stellen desselben Schriftstellers in Verbindung 
mit hierauf bezüglichen Bildwerken uns zu Hülfe kämen. Was den Pythaeus 
anlangt, so wird Name und Persönlichkeit desselben gewöhnlich von einem 
Sterblichen als Einführer dieses Apollokultus verstanden, ohne dafs neben 
der unzweifelhaften historischen Auffassung der in der Mythologie so äufserst 
gangbaren Redeweise eine anderweitige Berücksichtigung zu Theil wird. In- 
dem wir die nöthigen Beweise für die leztere einigen andern auf die Einfüh- 
rung des Dionysos in verschiedne Länder bezüglichen Stellen des Pausanias 
vorbehalten, genügt es uns hier darauf aufmerksam zu machen, dafs die argi- 
vische Dichterin Telesilla, indem sie den Pythaeus als Sohn des Apollon be- 
singt, sein nahes Verhältnifs zum Musengott schon andeutet. Es kann daher 
. nicht befremden, wenn der Name des Cultuseinführers Pythaeus alsbald in 
den des Gottes aufgeht, und Pausanias II, 35, 2 in Hermione drei Naoi nebst 
drei Statuen des Apollon anführt, deren erste Apollon schlechtweg, die 
zweite Pythaeus, welchen Namen die Einwohner von den Argivern gelernt 
haben, die dritte Horios hiefs in Folge des Sieges im Streit über Landesgren- 
zen (!’). Sein religiöses Ansehen in Argolis ergiebt sich ferner daraus, dafs 
die Argiver, als sie Asine zur Strafe für Abtrünnigkeit dem Erdboden gleich 


(‘%) Mit Unrecht warfen alle neueren Herausgeber ohne Rücksicht auf Götterlehre und 
Archäologie rs und za: aus dem Text und glaubten dadurch, dals sie statt zwei Apollo 
nur einen gewannen, die Worte des Pausanias in ihrer ursprünglichen Reinheit wieder- 
zugeben. ” 


(”) S. m. Dionysos u. d. Thyaden Taf. II, 5 u. 9. 
Aaaa2 


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556 P ı vo FR at 


machten, das Hieron des Apollon Pythaeus allein stehen liefsen, welches 
noch zu Pausanias (II, 36, 5) Zeit sichtbar war. Allein auch in Lakonien be- 
gegnen wir dem Kultus dieses Apollo Pythaeus. In Thornax stand seine 
Statue aus Erz; das Gold welches der Lyderkönig Krösos zur Vergoldung 
derselben gesandt hatte, gebrauchten die Spartaner lieber zur Ausschmückung 
der Erzstatue des Apoll von Amyklae. In Sparta selbst auf der Agora stan- 
den laut Pausanias (III, 11, 7) die Statuen des Pythaeus sowohl, als des 
Apoll, der Artemis und Leto; Choros, Tanzplatz hiefs der ganze Ort, weil 
an den Gymnopädien hier die Epheben dem Apollo Tänze aufführten. Wohl 
auf diesen Apollo Pythaeus sind die Spiele IySan« einer Inschrift in Sparta 
(C.1. 1429) zu beziehen. Nächstdem zeichnete auch Megara diesen Apoll 
durch besondere Verehrung aus, indem eine Inschrift bei Böckh C. I. 1058 
die einen aywvoSeryv HvSaywv erwähnt, Wettspiele, vermuthlich Knaben- 
ringen, den Gymnopädien in Sparta zur Seite zu stellen, bezeugt. Indem 
der gelehrte Herausgeber bei diesem Anlafs den Apollo Pythaeus als unge- 
wöhnlichere Sprachform von dem Apollo Pythios nicht unterscheidbar be- 
trachtet, können wir dieser Ansicht um so mehr beipflichten, als wir dieselbe 
bei Veröffentlichung der berühmten archäischen Erzstatuette mit der Inschrift 
Horurgarss aveSere im Cabinet Pourtales ('*) mit Hülfe der Kunstwerke unsrer- 
seits feststellten, indem wir in dieser Erzfigur mit dem Namen des berühmten 
Tyrannen von Samos Polykrates nicht nur eine Kopie des bei Diodor (1?) 
umständlich beschriebenen archäischen Standbildes des Apollo Pythios in 
Samos (2°) nachwiesen, sondern zugleich auf dessen übereinstimmende Kunst- 
form mit dem Apollo Pythaeus in Sparta aufmerksam machten. Allein _ 
so gewifs die älteste Zeit Apoll den Bewohner von Pytho, dem alten Namen 
von Delphi, ohne Unterschied als Pythaeus und Pythios anrief und in ein 
und derselben Kunstbildung anbetete, so unleugbar tritt in späterer Zeit der 
TuSıss in Kitharodenbildung wie auf delphischen Münzen (!), in weit ver- 
breitetem Cultus hervor und drängt das archäische Tempelbild, für dessen 
bequemere Unterscheidung wir den Beinamen Pythaeus beibehalten, in den 


Hintergrund. 


() P. 42-50. Pl. XIII. Müller d. a. K. IX, 32. 

(%) Diod. I, c. 98. 

() Paus. II, 31, 9. Panofka. Res Samiorum p. 69. 

(°') Millingen Rec. d. Med. gr. T. I, 10. s. m. Einfl. d. Gotth. Taf. IH, 18. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 957 


Wenn Pausanias den Cultus des Apollo Pythaeus von Delphi herleitet, 
so liegt in dieser Nachricht eine dringende Veranlassung, die Monumente, 
welche die delphischen Gottheiten unzweifelhaft veranschaulichen, für die 
Entdeckung des Pythaeus näher ins Auge zu fassen. Unter diesen nehmen 
aber die sogenannten choragischen Basreliefs, von denen ein möglichst voll- 
ständiges (*?) Exemplar (Taf. I, 6) zur Prüfung vorliegt, die erste Stelle ein. 
Daselbst treffen wir die delphische Göttertrias, Apollo Kitharodos begleitet 
von Artemis mit leuchtender Fackel und Leto durch Schleierhaltung und 
Scepter charakterisirt: sie haben bereits ihren prächtigen, am Fries mit Wett- 
rennen geschmückten, pythischen Tempel verlassen und statten in feierlichem 
Tanzschritt in heiligem Nachbarbezirk dem Gott einen Besuch ab, dessen 
alterthümliches Idol in Ephebengestalt mit einer Schale in der 
Hand auf einem Pilaster sichtbar ist. Vor diesem Standbild füllt 
Nike über einem Altar deın Kitharoden Apollo Pythios seine Siegesschale 
aus ihrer Oenocho&. 

Welcher Name gebührt nun dem alterthümlichen Standbild dieses 
nackten Apoll? es dürfte schwer fallen einen passenderen als den des Pythaeus 
in Vorschlag zu bringen. Denn die Knabengestalt des Gottes findet nicht nur 
ihre Rechtfertigung darin, dafs die Tödtung des Drachen Python, deren bedeu- 
tungsvolles Andenken in Delphi durch das alle neun Jahre gefeierte Fest Septe- 
ria (2°) mit mimischer Aufführung dieses Kampfes verherrlicht ward, gerade 
in das Knabenalter (**) des Apoll fällt, sondern für dieselbe zeugen in noch 
höherem Grade jene ihm zu Ehren in Sparta gefeierten Gymnopädien (*°), 
in so fern sie auf die gleiche Gestalt des Gottes als nackter Knabe hin- 
weisen. Nächstdem wird im Einklang mit den von Pausanias genannten Sta- 
tuen in Sparta, die wir auf den choragischen Reliefs wiederfinden, der Orts- 
name %e90s Tanzplatz durch den auf dem runden Altar in Relief darge- 
stellten Horentanz ebenso angemessen versinnlicht, als der Name Orchomenoi 


(2) Zoega bassir. d. villa Albani II, Tav. 99. Millin g. myth. XVII, 58. Winckelmann 
Mon. ined. Vol. I, X. Hirt Bilderb. S.29. Clarac M. du Louvre T. II, pl. 120, 39 u. pl. 
122, no. 38. 

(°) Plutarch. qu. gr. 12. def. orac. c. 14. C. Fr. Hermann gottesdienstl. Alterthüm. 
I, 29, 23. 

(©) Lenormant et de Witte Elite c&ramogr. II, pl. 1 4. 

() K. Fr. Hermann gottesdienstl. Alterth. $. 53, 37. 


558 Pısorka: 


des Haupisitzes der Chariten, mit ihrem daselbst aufgeführten Kreistanz zu- 
sammenhängt. Das religiöse Ansehen des Apollo Pythaeus in Sparta be- 
stimmt uns aber zur Begründung unsrer Ansicht schliefslich noch auf ein 
oft publicirtes aber bisher nur mythologisch erklärtes, nolanisches Vasenbild 
(Taf. I, 7) im Wiener Museum (°) hinzuweisen, auf welchem bei der Ein- 
nahme von Ilion Helena durch das Schwert des Menelaos tödtlich bedroht, 
grade zum Altar und lorbeerbeschatteten Standbild dieses unsres Apollo 
Pythaeus, in seiner Eigenschaft als IIargwos beider Gatten, hinflüchtet. 

Demnach mochte auf Larissa im Tempel des Apoll — der den Bei- 
namen Pythaeus unstreitig beanspruchen kann, — ein gleiches archäisches 
Bild des Gottes als Ephebe mit einer Schale, vermuthlich auf einem Pfeiler 
gestanden haben. Zu nützlichem Vergleich mit unsrem Apollo Pythaeus 
empfiehlt sich der in nackter Körperbildung in den Attributen von Schale 
und Blätterzweig übereinstimmende Flufs Hypsas (Taf. I, 8) vor Schlangen- 
umwundenem Altar auf Silbermünzen von Selinunt (?”), umsomehr als die 
Eigenschaft des Fäulnifs- und Pestvernichters, welche dem Cultus des Py- 
thaeus als Pythontödter zum Grunde liegt, sich grade bei dem Flufs Hypsas 
wiederholt, dem durch des Empedokles (*) Weisheit die Selinuntier ihre 
Befreiung von viele Opfer fordernder Verpestung verdankten. Ob nächst 
dem Apollo Pythaeus noch die Statue des Pythischen Apoll in Kitharoden- 
tracht den Tempel schmückte, — worauf die Analogie der choragischen Re- 
liefs mit den Statuen auf der Agora in Sparta hinleitet, — dürfte sich aber 
erst nach Enthüllung der in denselben Tempel später gekommenen Statue 
des Apollo Deiradiotes bestimmen lassen. 


III. Apollon Deiradiotes. 

To de ayarua 70 vuv yamnauv Erriv &gIov, Asıpa dıwrns’AmoAAwv xaAou- 
nevos, orı nal 6 Tomes oUros nureirar Asıgas. % Ö8 ci Mavrıny (Mavrevera Yap Erı xal 
&s Nas) KaIErTNnE TgOmov Tobrov. Yuym Ev moodNTEUCUT« Enrıv, avdgos euuns eioyonevn. 
Suomeuns ÖE Ev vunTi dpvos Kara Mfva EnaoTev, YEuTaucm ON ToU aiuaros A Yuvf xa- 


E) Q m ‚ 
TOY,0S EX TOU TEOU YIVETUL. 


(°) Laborde Vas. Lamberg I, 34. Tischbein Homer V, 2. Ann. dell’ Instit. arch. 1848 
Tav. d’agg. D. 

(2) Combe M. Hunt. 48, XXV. 

() D. Laert. Emped. VII, 10. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 359 


Die jetzige Statue in diesem Apollotempel fährt Pausanias fort, ist 
von Erz und aufrecht stehend: sie heifst Apollo Deiradiotes, weil auch 
dieser Ort Deiras heifst. Demzufolge wäre dies Epithet der Gipflige zu 
übersetzen, weil der Ortsname Asıyas „Hals, Nacken, Bergrücken, Gipfel” 
bedeutet, wie denn auch bei diesem Wort die neueren Lexikographen mit 
Rücksicht auf bildliche Anwendung von Hals und Nacken auf das Gebirge, 
treffend an collum und collis der Römer erinnerten. Indefs wie wir schon 
bei Hera Akraia wahrzunehmen Gelegenheit hatten, so reicht auch hier die 
topographische Rechtfertigung des Epithet Deiradiotes als Synonym von 
Akraios, unbeschadet ihrer Richtigkeit, noch keineswegs für Erforschung von 
Idee und Kunstbildung dieser Apollostatue aus. Erst mehrseitiger sprach- 
licher Prüfung dieses Beiworts einerseits, und andrerseits einer fast noch 
fruchtbareren bildlichen Belehrung über Kunsterscheinung dieses Gottes ver- 
danken wir überraschende Resultate, die über diesen eigenthümlichen Apoll 
auf Larissa dankenswerthes Licht verbreiten. Der wichtige Zusatz, dafs Apoll 
hier wie in Delphi ein noch zu Pausanias Zeit wirkendes Orakel besafs, dem 
gerade wie dort eine Priesterin, die sich Männerumgangs enthalten mufste, 
vorstand, verdient zuvörderst unsre Beachtung, indem er im Tempel des 
Apollo Pythaeus auf die Gegenwart eines Apollo Pythios, eines um Rath 
gefragten, schliefsen läfst. Das allmonatliche nächtliche Opfer eines Wid- 
ders, dessen Blut die Priesterin kosten mufste, um durch den Gott begei- 
stert zu werden, erinnert unwillkührlich an die Kunstdarstellung der mit 
einem Lorbeerzweig charakterisirten Priesterin Manto, welche in nachden- 
kender Stellung auf einem mit Ziegenfell bedeckten Sessel sich als apol- 
linische Prophetin bekundet (*?). Das Opfer des Widders geschieht hier 
nicht durch die Priesterin selbst, sondern es fällt dem männlichen Apollo- 
priester anheim, der ihr alsdann von dem Blute ohne Zweifel in ihre Schale 
zu kosten gibt, welche auf dem Dreifufs sitzend, Themis, Manto wie auch 
Apoll selbst niemals entbehren. 

Hat die alte Kunst uns aber das Bild eines solchen Deiradiotes hinter- 
lassen, der für das Zeugnifs des Pausanias einen lichtvollen Commentar dar- 
bietet? ich glaube ihn auf einer Gemme des Leidener Museums zu entdecken, 


() Arch. Z. 1845. T. XXIX, 1. 


560 PAınorkaA:z 


die von dem dortigen Conservator Dr. Janssen (°°) ohne Ahndung ihres reli- 
giösen Gehalts publizirt ward und seidem selbst in den Augen angesehener 
griechischer Religionsforscher keine prüfende Theilnahme erweckte. Wir 
erblicken nemlich daselbst einen mit Lorbeergewinden umkränzten Altar, 
worauf ein noch lebender Widder gelagert ist; im Hintergrund deutet eine 
jonische Säule und dahinter ein Lorbeerbaum noch unzweideutiger das Hei- 
ligthum des Apoll an. Der Gott selbst (°') erscheint fast nackt, indem seine 
Chläna über den Rücken fallend von dem linken Arm herabsinkt und sich 
nach der rechten Schulter hinaufzieht. Während seine Linke den Widder 
am Hals fafst, ist das Schwert in der Rechten das Thieropfer vorzunehmen 
bereit. Beachten wir, dafs Apoll hier im Begriff ist, dem Widder zunächst 
den Hals abzuschneiden, eine Handlung die der Grieche durch öeigew und 
deigorounsew für Öiersuelv ausdrückte, sowie denn öegn durch roaynAcs, auymı 
Hals, Nacken erklärt wird: so folgt hieraus die Berechtigung, auf der Leide- 
ner Gemme den Apollo Deiradiotes zu erkennen und daraus zugleich 
die Belehrung zu schöpfen, dafs er auf der Hochburg von Argos nicht blos 
als Höhengott, sondern zugleich als Fellabzieher verehrt wurde. 

Allein auf dies eine Bild des Apollo Deiradiotes sind wir glücklicher- 
weise in dieser unserer Untersuchung nicht beschränkt. Die Vasenbilder 
leisten uns noch erheblichere Dienste, indem sie theils durch gröfseren 
Reichthum an Figuren, theils durch das Licht der dargestellten Handlung, 
theils durch dıe Belehrung neuer Attribute bei den einzelnen Theilnehmern 
derselben, mehr als jede andre Denkmälergattung für die Religionsforschung 
eine unschätzbare Quelle eröffnen. 

Eine schon bei Tischbein (*?) publizirte und seitdem mehrfach wieder 
aufgestochene Vase (Taf. II, 2.) ist für unsere Forschung von besonderem 
Werth. Den Mittelpunkt der Scene bildet ein lorbeerbekränzter, von der 
Chläna leicht bekleideter Apollon, dessen Linke ein Messer hält, während 
die Rechte dem links vor ihm knieenden, mit Händen am Rücken gebundnen 
Marsyas zugewandt ist, dessen Gesichtsausdruck das bevorstehende, von dem 


(°) D. Leydener Mus. II, Suppl. IV, 92. 

C') Das wie bei dem Pythaeus, dem Weihgeschenk des Polykrates, hinten zopfähnlich 
aufgebundne Haar erklärt Hesych. Özögıov * Felywov Farzıov. 

(©?) Anc. Vas. T. IV, pl. 6. O. Müller Denkm. a. K. II, XIV, 150. Lenormant et de 
Witte Elite c&ram. II, 74. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 561 


Gott selbst zu vollziehende Urtheil hinlänglich verräth. Während die Scene 
jederseits durch einen Lorbeerzweig als apollinisch bezeichnet ist, wird das 
Heiligthum aufserdem noch, wie auf den choragischen Monumenten durch 
eine jonische Säule versinnlicht, auf welcher Apollo Pythaeus mit einer 
Phiale in der Linken, und einem Zweig in der Rechten statuarisch sich be- 
findet. Hinter dem Protagonisten der Handlung aber, dem Apoll als exeku- 
tiven Richter, der auf den Beinamen Sxu9ys als Synonym von Asıyadıwrns ge- 
rechte Ansprüche hat, erblicken wir dieses Gottes Schwester, die scy- 
thische (°?) Artemis mit Bogen und Pfeil in der Hand, und derselben 
schlichten Fellbeschuhung, die wir nicht nur bei Marsyas, sondern auch bei 
Apoll (°*) wahrnehmen. Indem dies Vasenbild in der auf einer Säule sicht- 
baren Statue des Apollo Pythaeus das Heiligthum dieses Gottes versinnlicht, 
zugleich aber daselbst die Figur des Apollo Deiradiotes vorführt: bietet es 
für die Stelle des Pausanias einen schätzenswerthen Commentar. 

Allein auf noch einem andern Vasenbild (Taf. I, 3) begegnet 
uns derselbe Gott mit dem Messer in der Rechten, die Kithara zu 
seinen Füfsen stehend, gegenüber dem an einen Baum angebundenen 
Marsyas mit Fellstiefeln, dessen aus Hirschfell bestehendes Flötenfutteral 
hinter ihm am Ast eines hohen Baumes (°?) hängt. Abweichend von 
den bisher erörterten Bildwerken erscheint Apoll hier in langer, breit- 
gegürteter Citharoeden - Stola, über welcher eine flatternde Chlamys noch 
mit einem Knopf mitten am Hals befestigt ist. Dieses Vasengemälde ver- 
dient um so mehr Beachtung, als es uns abweichend von den beiden Bil- 
dern, die den Gott nur als Deiradiotes, Fellabzieher, zeigten, in ein und der- 
selben Person den Apollo Pythios von Delphi durch Tracht und Kithara, 
und den Deiradiotes durch das Schlachtmesser versinnlicht. Demnach tritt 
wie auf dem erst erläuterten Vasenbild neben dem Deiradiotes die Statuette 
des Apollo Pythaeus, so hier das Bild des Apollo Pythios uns vor Augen 


und weiset uns auf Delphi hin. Indefs dürfen wir auf dem vorliegenden 


r n \ D N Im Rn ’ = \ Erik: 
G) Hes. S2uS:or: AEIgOMMZTIOV, 0: Izuoar Tuv Au Bcevonzvuv Mo) uv Tag zebaras 


> 8 = N D > n < \ ‚ = NIE < 2 
E2Öeoovres 15, avrı Yeıgolmnaargwv EYgwWvro. — IzUrarov' moaynAov Sızeraı. — SzUros 
Es ’ 
TraV Özgiuee. 
’ [SWL ’ x e \, 4 
3) Hes. szura@Aaı" Sirazes Öspparwo. — Szvrıza‘ Umodnnare mark. 
! 1 


(”) Elite c&ram. II, 64. 
Philos.- histor. Kl. 1854. Bbbb 


562 Pınorka: 


Vasenbild zu Gunsten des Deiradiotes, den wir als Höhengott der im Himmel 
herrscht, schon am Beginn unsrer Untersuchung kennen gelernt haben, weder 
die Sternenstickerei seines Gewandes übersehen, die wie so häufig bei Aphro- 
dite und Hera, die Idee des Himmels eügavos ausdrückt, noch den breiten 
Strahlengürtel, welcher den Charakter des Sonnengottes am Himmel noch 
näher bezeichnet. Die bekränzte bärtige Figur, welche auf einen Knoten- 
stab gestützt sitzend links die Scene abschliefst, hat man bisher bald Midas, 
bald Tmolos genannt. Sollte nicht aber vielmehr Zeus, der mit Themis das 
Orakel zu Delphi in ältester Zeit inne hatte, und dem Apoll erst seine Weis- 
sagungskraft verdankt, hier gemeint sein? Derselbe Zeus, den ich (°°) mit 
gleichem Knotenstab als «sixrwg Gott der Flüchtlinge, nachwies, der die 
Schicksale in seiner Hand wägt? Ob die den Peplos Aphrodite ähnlich auf- 
ziehende, schwer bekleidete Frau rechts, die mit gekreuzten Beinen sich auf 
einen Fels stützt, dem reicher Wasserstrom entquillt, die Personifikation von 
Pytho mit der kastalischen Quelle vorstelle, oder einen andern geeigneteren 
Namen verdiene, lasse ich als diese Untersuchung nicht unmittelbar berüh- 
rend unentschieden. 

Im oberen Raum erblickt man die von mir zuerst (°7) nachgewiesene, 
in griechischer Religion und Kunst so tief eingreifende Göttertrias von Phaos, 
Aphrodite und Himeros. Rechts sitzt Phaos (Faunus) unbärtig, aber bocks- 
hörnig und bocksbeinig, mit gefüllter Schale in der Rechten und Salbfläsch- 
chen in der Linken; er blickt nach der links über dem Haupt des Apoll 
sitzenden, durch ihren Spiegel kenntlichen Aphrodite, welche dem Gott als 
Sieger einen Lorbeerkranz herabreicht. Zu ihr fliegt links Himeros heran, 
mit Palmstengel in der Rechten und vier Siegerbinden in der Linken. 

Nachdem wir nunmehr das Bild des Apollo Deiradiotes auf einer 
Gemme und zwei Vasen nachgewiesen, bleibt uns noch übrig mit einem nicht 
minder wichtigen Monument (Taf. II, 4), einer Marmorstatue (°°) der Galle- 
ria Giustiniani (Tom. I, No. 59) unsere Monographie zu schliefsen. Apoll 
erscheint mit Lorbeer bekränzt, in der linken Hand den Kopf des Marsyas 
emporhaltend, an welchem noch die abgestreifte Haut des Körpers hängt, 


(°°) Zufluchtsgottheiten Taf. III, 2. 
(°”) Mus. Blacas Pl. VII, p. 25. 


(°) Clarac Mus. de Sculpt. T. III, pl. 541 no. 1136. Marbre de Carrare, 4 p. 4% o. 
Rechter Arm neu, Kopf antik, aber angesetzt. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. Il. Kap. 24. 563 


die über einen Theil des Vorderarms geworfen ist. In der rechten Hand 
hält der Gott nach einer neuen, aber unzweifelhaften Ergänzung das Messer. 
In dieser Statue wies Böttiger (Kl. Schr. S. 58. XVII) scharfsinnig den 
Apollo Tortornach und erläuterte dadurch eine dunkle Stelle des Sueton 
im Leben des August Kap. 70, wo von der berüchtigten caena dwdsr«Seos 
die Rede ist, bei welcher August als Apoll figurirt hatte; den folgenden Tag 
habe das Volk ihm zugerufen, „Allerdings sei der Kaiser Apollo, 
aber der Scharfrichter Apollo”: Caesarem esse plane Apollinem, sed 
tortorem; und nun setzt Sueton zur Erläuterung hinzu: quo cognomine is 
Deus quadam in parte urbis colebatur. Die Erklärer erinnern sich dabei aus 
dem Martial II, 17 einer Gasse, wo die fagella tortorum verkauft wurden, 
ein Artikel, der im sklavenreichen Rom fleifsig gesucht werden mulfste, dahin 
gehöre dieser Apollo Tortor. 

Böttiger meint ferner „der Zuruf des Volkes erhielt dadurch einen 
weit schärferen Stachel: freilich bist du ein Apollo, aber nicht der von 
Actium oder auf dem palatinischen Berge mit der Cither und den übrigen 
des Gottes würdigen Attributen, (denn auf den Apollo Actiacus oder auf 
dessen Nachbild, den Palatinus müsse es bestimmt bezogen werden, nicht im 
Allgemeinen auf den Verderbenabwender und Heilbringer, wie Oudendorp 
meinte S. 284), sondern der Menschenschinder, wie wir ihn täglich 
neben dem Marsyas oder mit Abstrafung desselben beschäftigt erblicken. 
Wiewohl dem berühmten Archäologen für die Erklärung der Suetonischen 
Stelle mit Hülfe der Giustinianischen Statue und der Kaisermünzen mit dem 
Bild des Palatinischen und Actischen Apollo hohe Anerkennung gebührt: so 
vermöchten doch des Sueton Worte sed tortorem auf die Oudendorpsche 
Ansicht zu leiten „nicht der Verderbenabwender und Heilbringer” sei hinzu zu 
denken; zumal Kaisermünzen (Taf. Il, 5) mit dem auf die Lyra sich stützenden, 
einen Lorbeerzweig haltenden Apollo Conservator (‘) zu ihrer näheren 
Begründung beitragen könnten. Allein ein Blick auf das zulezt erläuterte 
Vasengemälde (Taf. II, 3) belehrt uns eines Besseren. Wir haben nemlich 
nicht nöthig dem August seine durch die Münztypen hinlänglich erwiesene 


(°°) Pinder d. ant. Münz. d. k. Mus. zu Berlin. 973. Quietus Usurpator im Orient 261-262 
n. Chr. IMPerator Caesar FVLvius QVIETVS Pius Felix AVGustus. Kopf des Quietus mit 
Strahlenkrone. 


Bbbb2 


564 Pınwsorxa: 


Tracht als Apollo Citharoedus zu entziehen, um die Stelle des Sueton rich- 
tig aufzufassen, sondern nur wie auf der Vase, uns die Kithara zu seinen 
Füfsen gestellt und das Messer — das bei der caena um so weniger befrem- 
den kann — an ihrer Statt in seiner Hand zu denken, um den Ausruf des 
Volkes mit Anspielung auf den palatinischen Apoll wie Böttiger schon richtig 
bemerkte, in seiner beziehungsreichen Schärfe zu würdigen und zu ver- 
stehen: „Caesar sei offenbar ein Apoll, aber nicht der Musengott, sondern 
der Fellabzieher.” 

Lenormant hat bei der Erklärung der beiden Vasen des Marsyasurtheils 
auf diese Statue und Böttigers glückliche Deutung des Apollo Tortor Rück- 
sicht genommen: allein unbegreiflicherweise so wenig wie sein berühmter 
Vorgänger daran gedacht, dafs der Apollo Tortor nicht als ursprüngliches 
Gebilde römischer Religion und Kunst dasteht, sondern viel tiefer wur- 
zelt, indem er nur als Nachbild des Apollon Deiradiotes (*%) auf der Hoch- 
burg von Argos zu betrachten ist, der trotz seiner Eigenschaft als Höhen- 
und Lichtgott bisher zu unverdientem Dunkel verurtheilt, unsre archäolo- 
gische Monographie um so mehr verdiente. Im Hinblick auf den gegen- 
wärtigen Barometerstand griechischer Mythenbehandlung könnte es am ge- 
rathensten scheinen hier abzubrechen und mit Rücksicht auf die beliebte 
moralische Auslegung der alten Mythen, sich zu begnügen, in dem Stand- 
bild des Deiradiotes und seiner Beziehung zu Marsyas den ethischen Cha- 
rakter des Gottes geltend zu machen, insofern Apollon hier ein gestrenger, 
aber gerechter Herr, als warnendes Beispiel, dafs Sterbliche nicht ungestraft 
mit der Gottheit sich messen dürfen, ebenso unverkennbar hervorleuchtet, 
wie in dem Mythos der Niobe und dem des von den Musen geblendeten 
Thamyras. Wie wenig auch wir dieser Rechtsansicht vom Marsyasmythos 
zu nahe zu treten gesonnen sind, davon wird der Beweis bei einer andern 
Gelegenheit geliefert werden, wo der bisher unerforschte Beiname des Apoll 
in seinem Streit mit Marsyas, völlig im Einklang mit seinen charakteristischen 
Attributen, zum erstenmal ans Licht treten soll. Allein die ethische Auf- 
fassung dünkt uns in Bezug auf Religionen des Alterthums weder die alleinige, 
noch die älteste: ihr geht unsres Erachtens eine andre, die physische, 


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#0) Herod. VII, 26: rev Und Bouyav Aoyog eysı Umo Amoriwvos Zrlrptvre dvazoe- 
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MAT TAVCL. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 565 


kosmische Auffassung voraus, welche in möglichster Kürze anzudeuten 
wir uns nicht versagen können. 

Betrachten wir die Marmorstatue des Apollon Deiradiotes mit 
dem Messer in dereinen und dem Haupt des Marsyas in der an- 
dern Hand, so ruft dieser Anblick unwillkührlich das Bild (Taf. II, 6) des 
Perseus mit dem Haupt der Gorgo (*!) ins Gedächtnifs, dessen über- 
raschende Ähnlichkeit jedermann einleuchten wird. Über den Sinn dieses 
lezteren Kunstwerkes herrscht glücklicherweise unter Alterthumsforschern 
kein Zwispalt: das Haupt der im Schlaf geköpften Gorgo findet als Bild des 
Vollmonds ebenso allgemeine Anerkennung, als ihrem Vernichter Perseus 
der Charakter des Tageslichtgottes zugestanden wird. Hieran knüpft sich die 
Frage: „liegt etwa der gleiche Sinn einer Mondenthauptung durch den 
anbrechenden Tagesgott der Statue des Apoll mit dem Marsyas- 
kopf zum Grunde? 

Zur Beantwortung derselben müssen wir uns zuvörderst vergegen- 
wärtigen, dafs bei den griechischen Schriftstellern, wenn von SsıAnvos die 
Rede ist, vorzugsweise Marsyas verstanden wird; zweitens, dafs das Wort 
eıryvos, sıRyvos unbeschadet seiner Beziehung auf Stumpfnasigkeit sıÄs, ırnes 
Spötterei, auch durch die Aussprache als männliche Form von veANvn 
Geltung erhielt. Zum Beweis lege ich die Münztypen der Stadt Silandos (**) 
vor, welche da Ziravdcs soviel als sıRavos mit eingeschobenem d bedeutet, mit 
dieser Namensumschrift das Brustbild bald des Silen (Taf. II, 7), bald des 
jugendlichen Mondgottes Myv (Taf. II, 8), bald die Gestalt der Mond- 
göttin mit langer brennender Fackel in der Linken, und Mohnstengel in 
der Rechten (Taf. II, 9) veranschaulichen. Mit dieser Idee des Mondes 
in männlicher Form steht drittens die Gesichtsbildung dieses Silen so- 
wohl, als besonders seine ihn bezeichnende kahle Platte im Einklang. 
Sollte dennoch Manchem aus Mangel an Kunstdenkmälerkenntnifs es schwer 
fallen sich zu überzeugen, dafs griechische Mythologie und Kunst dieses 
Silenkopfes als Bild des Mondes sich bediente, so lege ich als schlagendes 


(*) Erzmünze von Ikonium in Lykaonien mit dem bedeutungsvollen Eigennamen 
MENETIMOC Rv. Weinbekränzter Dionysoskopf mit Thyrsus dahinter. Mionn. S. VII, V, 6. 

(”) Sestini M. Hederver. T. XXV, 1. Rv. viersäuliger dorischer Tempel EMI ZATTI 
AIANOY. — M. Britann. Ry. Kopf des AY MAZIMEINOC. — Sestini M. Hedery. T. XXV, 2. 
Rv. ... POC KAICAP Unbärtiger Kopf. 


366 PAnorka: 


Beispiel dafür viertens eine merkwürdige Gemme (“*) (Taf. II, 10) vor, die 
einen Silens- und Panskopf janusartig einander im Rücken darstellt, und in- 
sofern sie über dem Panskopf einen Stern, offenbar den Morgenstern 
Phanes, über dem Silenskopf eine Mondsichel zeigt, weist sie ihrerseits 
den Charakter der reAywn in dem Kopf des Fıryvos aufs unzweideutigste als 
bildliche Inschrift nach. Diese Erwägungen veranlassen uns, in dem Apollon 
Deiradiotes mit dem vom Hals getrennten Haupt des Silen Marsyas die Idee 
eines ans Licht getretenen Sonnengottes, der dem Mondschein den Garaus 
macht, als ursprünglich zum Grunde liegend zu betrachten. 

In Bezug auf unsern Nachweis des Apollo Deiradiotes, Tortor, Fell- 
abzieher, empfehlen sich schliefslich noch zwei merkwürdige Antiken 
zu lehrreichem Vergleich, indem sie demselben geistesverwandt, ein über- 
raschendes, aber unleugbares Zeugnifs davon ablegen, dafs auf Werken 
griechischer wie römischer Kunst der Gleiches bedeutende 
Name auch eine gleiche bildliche Handlung hervorruft. 

Die eine, eine volcenter Kylix (**) aufserhalb mit den verschiedenen 
Thaten des Theseus geschmückt, zeigt im Innenbild (Taf. II, 11) die be- 
rühmteste des attischen Heros, wie derselbe mit gezücktem Schwert, gerade 
wie Apollo Deiradiotes, den bereits aufs Knie gesunkenen Minotaur zu köpfen 
im Begriff steht, wohl in bisher unbeachtetem Zusammenhang mit der oberhalb 
lesbaren Inschrift AORIE EFPA®ZEN, insofern der Name des Vasenmaler 
Doris gleich Deiradiotes, dem Beinamen des Apollon, den Fellab- 
zieher bezeichnet. Dafs übrigens auch diese Kunstdarstellung des in den 
Personennamen freilich verschieden klingenden Mythos denselben kosmischen 
Gedanken in sich schliefse, welchen wir an Apollon Deiradiotes nachgewie- 
sen, wird diejenigen nicht befremden, welche in der Hieroglyphe des Mino- 
taur den Mondstier und in seinem Vernichter Theseus, einem heroi- 


(*‘) Creuzer Symbolik IV, Taf. I, 9. s. m. Gemm. m. Inschr. Taf. III, 27. 


(**) Gerhard Auserl. Vas. III, 234. S. m. Namen der Vasenbildn. S. 12. Die Blumen 
zwischen dem Mäander zur Bezeichnung des Labyrinth, obwohl bisher übersehen, ver- 
dienen Beachtung; denn dals AußvawSos , AavawIos, Aavoe nicht verschieden sind, haben 
Sprachforscher längst eingesehen. Um so weniger durften Archäologen sich versagen, die 
Richtigkeit dieser Bemerkung auf Bildwerken nachzuweisen. Avsa nemlich hiels ein mit 
den seltensten und üppigsten Blumen geschmückter Ort in Sardes und Samos. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 567 


schen Abbild des Apollo Thearios(‘), den schauenden Sonnenheros 
zu erkennen gewohnt sind. 

Der Analogie der Kunstdarstellung wegen, die wohl nicht auf blofsem 
Zu-und Einfall künstlerischer Phantasie beruhen möchte, stelle ich 
dieser Minotaurenthauptung durch Theseus die sehr ähnliche des 
Argos (Taf. II, 12) durch Hermes (“°) zur Seite, wobei zugleich die Menge 
kleiner Kreise auf dem Körper des Minotaur durch die Unzahl der Augen 
am Körper des Argos als Symbol des gestirnten Himmels ihre natürliche 
Rechtfertigung gewinnt. 

Auf dem andern Monument (Taf. H, 13), einer Gemme des kgl. 
Museums (7), sitzt unter einem Baum ein Mann, im Begriff einen Ziegenbock 
zu schlachten; eine Kunstdarstellung, die ihrerseits an die Leidner Gemme 
des Widderschlachtenden Apoll (Taf. II, 1) erinnert, und zu der andrerseits 
der beigefügte, mit Deiradietes dem Sinne nach übereinstimmende, Name des 
Siegelringbesitzers Dorio die nächste Veranlassung gab. 


IV. Athene Oxyderko. 

Tod Asıgadınsov de "AmoAAuvos Eyerar ev iepov "ASnvas 'OEudegxoüs 
zarcumevns, Arsundovs dvaSnna, orı ol Mayonevw wort Ev Aw ryv ayAdv apeidev 9% 
Seds dmd ray öbSarnuwv. 

An den Apollo Deiradiotes stöfst das Hieron der Athena Oxyderko 
die Scharfsichtige mit Beinamen, ein Weihgeschenk des Diomedes, weil ihm 
einst im Kampfe vor Ilion die Göttin den Nebel von den Augen hinwegge- 
nommen hatte. Zur Erklärung dieser Stelle führte schon Siebelis mit Recht 
aus Homer Ilias V, v. 127 die dem Pausanias offenbar vorschwebenden Worte 
der Athene an: 

ayzuv ro am öBIaAumv Erov, 4 mai Emrev, 

ode eu yıwoans Ausv Seov Abe nal avdpa. 
welche über diesen Vorfall den nöthigen Aufschlufs geben. Als nemlich 
Pandaros mit seinem Pfeil den Diomedes an der rechten Schulter verwundet 


(I. V, 95 u. ff.), ruft dieser den Kapaniden Sthenelos ihn herauszuziehen 


(*) Paus. I. 31, 9. Gerhard A. V. I, S. 54 n. 116. 
(*%) Panofka Argos Panoptes Taf. III, 2. Gerh. A. V. II, 116: Rv. Herakles und Hyllos. 
(””) S. m. Gemmen m. Inschr. Taf. Il, 36. 


568 PAnorka: 


(v. 108), betet zu Athene um Hülfe und Heilung und wird erhört (v. 115 £f.); 
v. 124 ermahnt ihn Athene: 

Kehre getrost, Diomedes, zum muthigen Kampf mit den Troern, 

Denn in das Herz dir gofs ich den Muth und die Stärke des Vaters, 

Wie unerschreckt hinsprengte der Schilderschütterer Tydeus. 

Auch entnahm ich den Augen die Finsternifs welche sie deckte; 

Dafs du wohl erkennest den Gott und den sterblichen 

Menschen. 

Allein die Vorstellung dieses Moments läfst sich bis jetzt nicht mit Sicherheit 
auf Bildwerken entdecken, wenngleich in Vasenbildern von Zweikämpfen 
des Diomedes mit Trojanern Athene gewöhnlich in unmittelbarer Nähe ihres 
Günstlings und Dieners sich befindet. Der gegenwärtige Mangel an bild- 
lichen Vorstellungen darf uns aber nicht abhalten zu untersuchen, wie die 
griechische Kunst den eigenthümlichen Beinamen der Oxyderko Scharf- 
sichtigen, ausdrückte, und wie die Statue dieses Hieron ausgesehen haben 
mochte. 

Unzweifelhaft gebührt das hier der Athene beigelegte Prädikat dem 
ihr deshalb auch heiligen Vogel, der Eule, deren Name yAav£ die leuch- 
tende auch der Athene bekanntesten Beinamen yAavzurıs Leuchtaug her- 
vorrief und in der angeführten Stelle bei Homer ebenfalls der Göttin beige- 
legt wird. Hienach geräth man in Versuchung Athene mit der Eule 
in der Hand als bildlichen Ausdruck für Oxyderko anzunehmen (*°). 
Allein wie passend auch dies Symbol für den der Idee nach gewils ver- 
wandten Beinamen der Athene, für yAauzwrıs erschiene, so mahnt uns doch 
die Erwägung, dafs auf Larissa die Göttin gerade nicht als Glaukopis, son- 
dern als Oxyderko bezeichnet wurde, lieber einem andern Symbol von glei- 
chem Gewicht für die scharfsichtige Athene den Vorzug zu geben. Hiezu 
verhilft uns ein archäisches (*?) Vasenbild, wo Stihenelos als Feldwund- 
arzt wie anderemal Achill (°°), den Finger des verwundeten (Taf.IIl, 1.) 


(€) Etwa ähnlich der Lanzenbewaffneten, mit Mondsichel charakterisirten, Eule haltenden 
Astarte, die auf ihrer Mutter Derketo steht, auf M. von Askalon; Vaillant Num. gr. imp. 
Rom. tb. XIV, 9. Guign. Relig. Pl. LIV, 203. Zu vergleichen mit Athene Tritaea (Ger- 
hard A. Bildw. T. VII, 1, 2). 

€) Monum. d. Inst. arch. I, 51. Panofka Bild. a. Leb. VII, 9. 

(°°%) Mon. d. Inst. arch. I, 25. Bild. a. Leb. VII, 10. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 569 


Diomedes (Taf.IIL, 1) verbindet: neben diesem lezten steht Athene durch 
Helmlosigkeit und die in der Rechten quergehaltne Lanze nicht als Streiterin 
sich bekundend; hiemit im Einklang verrathen sechs grofse weit empor- 
ragende Schlangen um ihre Gorgoneionlose Wollägis einen be- 
sonderen beachtungswerthen Charakter. Um diesen zu errathen, müssen 
wir der Zeugnisse des Alterthums (°') uns erinnern, laut welcher die Grie- 
chen die Schlange als das scharfsichtigste Thier ö£uwrerrarov wohl 
kannten, daher die Namen, welche der Grieche ihr gab, sowohl Ögarwv von 
Öegzu, als dıs von örrw, indem beide Seher bedeuten, offenbar von dersel- 
ben Eigenschaft herrühren und genau mit dem Beinamen dieser unsrer Athene 
übereinstimmen. Hierauf gestützt glauben wir, das Athenebild der vorge- 
zeigten Vase dürfte sich vor allen andern dazu eignen, durch das auffallende, 
wirksame Hervortreten der die Aegis umgebenden Schlangen den Charakter 
der scharfsichtigen Göttin zu offenbaren. Hiebei kömmt der Schlange vor 
anderen Thieren, die dasselbe Prädikat der Scharfsichtigkeit bei den Alten 
ebenfalls für sich in Anspruch nehmen, wie Adler (°?) und Löwe (°°), 
noch ein Umstand besonders zu Gute, dafs sie nemlich den Charakter der 
Heilgottheiten ebenfalls in sich aufnimmt. Insofern aber Auge Licht be- 
deutet und die grofsen Leuchten des Weltalls, Sonne und Mond, ebenfalls 
unter dem Bilde des Auges besungen werden: ergiebt sich für Athene Oxy- 
derko zugleich der kosmische Sinn, dafs sie im dicken Dunkel der Nacht 
durch ihre Erscheinung als helleuchtende Mondgöttin Nebel und 


Finsternifs verscheucht. 


. - 07 ’ u, x WR, ! (3 ı \ n 
(°') Aelian Nat. anim. IX, 16: "Orav drodvsyrar 70 yagas 6 odıs, Umapyousvou de rau 
5 nu en > sa, \ m az: I \ ER \ E35 \ 9 a) 
Ngos Sog Folro, EvrauTc vor zar zuv OhIaruav ryv aypüv zur 70 außrU zus oews fUrrere 
al \ 2 \ El 
meosumoSyyuv Te zur mag yyuv To Ole 
> 5 y 6) 
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70 Arge ST ov ART Igel, aa GEUWmEszegoV amocbaıver. —_— Pind. Pyth. IV; 249: ATEWE [UEV (Jason) 
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YAcvzura FEYVvaLS TOrA).oVu)ToV opıv. 
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’ \ E) oN > > z ’ ’ > n \ „N > n 
avSgumun SbTanuoıs 6 Eros KYaTOov EIVee. Ei cv nern vis Arzızu zyv Yohrv AUToU dtera- 


Bev Unarcidaro außrvveusvos, oberer, ze: GEurerous ya ide BR zols obr-ernovs. Aelian. 
Nat. anim. I, 42. 
(°) Aelian. Nat. anim. V. 39. 


Philos. -histor. Kl. 1854. Ccec 


570 Paıvworka: 


Allein auch in Sparta besafs dieselbe Göttin unter dem Beinamen 
’O®SaAulrıs oder ’Orrieris einen Naos von Lykurg geweiht zum Dank für 
Errettung des anderen Auges, nachdem Alkandros aus Misfallen an den neuen 
Gesetzen ihm ein Auge bereits ausgeschlagen hatte (°*). Das Sinnbild des 
Auge, welches häufig auf Vorsicht wgovow gedeutet worden, kömmt aber 
vor vielen andern Gottheiten vornemlich der Athene zu, und wenn Galli- 
machus im Bade der Pallas v. 17 singt: es bedürfe keines Spiegels, denn 
immer schön ist das Auge der Göttin: so müssen wir hiemit das Symbol 
des Auges in Verbindung bringen wie es bald Schiffen, bald Schildern und 
Schildfahnen zur Zierde so häufig angemalt wird, gewifs mit Bezug auf 
Athene als Göttin der Schiffahrt und des Krieges. Athene wird daher nicht 
blofs mit dem bekannten Beiwort yAauxwrıs, sondern bei Sophocles Oed. 
Tyr. v. 198 auch mit vollem Recht als Eisrıs Gutaug angerufen. Zur Er- 
klärung dieses Epithets dient der merkwürdige Typus einer Silbermünze 
von Leukas (°°) im brittischen Museum, deren hinter behelmtem Athenekopf 
sichtbares Auge (Taf. III, 2) wohl mit Athene Oxyderko im Zusammenhang 
stehen dürfte. 

Indefs müssen wir noch ins Gedächinifs rufen, dafs dieselbe Göttin, 
welche dem Diomedes wie später dem Lykurg Augenlicht wieder giebt oder 
errettet, andrerseits auch Augenlicht zu entziehen im Stande ist, ganz wie 
Apoll und Artemis, die mit ihren unfehlbaren Pfeilen Pest senden, aber auch 
dieselbe verscheuchen. 

Dem Zeichendeuter Tiresias entzieht Athene die Gunst des Augen- 
lichts, weil er sie nackt im Bade gesehen (°°); jedoch wird höchst bezeich- 
nend im Hymnus des Callimachus v. 99 des Tiresias Mutter Chariklo mit 
den Worten getröstet: es ist für Athene nicht süfs die Augen der Kinder 
zu rauben; aber so wollen es die Gesetze des Kronos: wer einen der Un- 
sterblichen, wenn der Gott es nicht selbst gewählt hat, anschaut, der hat für 
schweren Lohn diesen Anblick genossen. 

In gleichem Sinne sagt im Sophocleischen Ajas v. 85 Athene dem 
Odysseus: „ich will seine Augen verdunkeln, wenn sie auch sehen” und mit 


(2) aus) IN1,718,4. Blut. Lye.ze 11. 
(°°) Nach einem durch Hrn. S. Birch gefälligst übersandten Siegelabdruck: Rv. Pegasus. 
(°°) Apollod. IH, 6, 7. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 571 


Bezug hierauf spricht Ajas v. 450: jetzt aber hat des Zeus Gorgo-äugige 
ungebändigte Göttin mich als ich schon meine Hand auf sie (die Atriden) 
ausstreckte, irregeleitet, des Wahnsinns Krankheit mir zuwerfend. 

Also wie sie Diomedes den Nebel von den Augen nimmt, so verbreitet 
sie ihn über die Augen des Ajas. Erwägen wir, dafs die personificirte 
Lyssa (?’) vornemlich mit der Spitze ihrer Lanze nach Stirn und Auge des 
in blinde Raserei versetzten Thrakerkönig Lykurg auf mehreren Vasenbil- 
dern (°°) hinzielt: so wird man um so weniger Anstand nehmen, den vorlie- 
genden geschnittenen Stein (Taf. III, 3) für die angezogene Stelle des Ajas 
als Commentar zu benutzen, jemehr die lange Reihe drohender Schlangen 
zu beiden Seiten des Peplos der Göttin mit der Vorstellung der archäischen 
Vase übereinstimmt, und die oberhalb sichtbare Mondsichel mit dem Cha- 
rakter der yogywrıs sich ebenso wohl verträgt, als die zwischen ihren Füfsen 
sichtbare Granatblüthe sid; die Göttin selbst als sudyrıs, soviel als idyrrs, 
Sehegöttin uns vorzustellen vermag. Zur Begründung dieser Ansicht 
tragen wesentlich zwei Silbermünzen von Side (°°) in Pamphylien bei, deren 
eine ein Auge unter einem Delphin als Rückseite einer Granatfrucht (Taf. 
III, 5), die andre eine Granatfrucht auf dem Delphin als Rückseite eines 
behelmten Athenekopfs (Taf. III, 6) zeigt. 

Wegen völlig übereinstimmender Kunstbildung erkenne ich dieselbe 
Athene Oxyderko als Blenderin auch geschnitten auf einem Plasma (Taf. 
III, 4) des Thorwaldsenschen Museums (°); dieser Gemme Beischrift LAP 
bezeugt einmal die Göttin als Larissaia, Bewohnerin der argivischen Hoch- 
burg Larissa, lehrt uns aber gleichzeitig den Namensanfang des Siegelring- 
besitzers Larissus oder Larissaeus der diese Göttin als seine Schutzgöttin und 
Namengeberin verehrte, kennen. 

Schliefslich dürfte für das Bild der Athene Oxyderko der Münztypus 
(Taf, I, 4) der Gens Procilia (°') zu nützlichem Vergleich sich empfehlen, 


(°”) Panofka im Bull. Arch. Nap. Ann. V, p. 92-94. Lyssa. Roulez Ann. d. Inst. arch. 
4845, p. 111-31. Monum. Tom. IV, tav. 16, 17. 


(°®) Millingen Peint. d. Vas. I. Wieseler d. a. K. II, xxxvıu, 442. 

COENE Hunt. "7. 49V 02T. 

(°%) Müller Deser. d. Intailles s. III. no. 242. „Athene Promachos”. Des Verf. Gefällig- 
keit verdanke ich einen Pastenabdruck, der dieser Publikation zum Grunde liegt. 

(°') Morelli G. Procil. I. Eckbel D. N. p. 289. Panofka Einfl. d. Götter auf d. Ortsn. 19: 


Ccece2 


572 PAnorka: 


nicht nur weil die darauf dargestellte Göttin durch Ziegenfellbekleidung, 
Lanzenwurf, Mondsichel-symbolirende Schnabelschuhe und mächtige vor- 
schreitende Schlange mit der Vorstellung der griechischen Göttin überein- 
stimmt, sondern vornemlich weil in der römischen Religion der Charakter 
der Okulistin der Juno anheimfällt und in ihrem Beinamen Procilia der 
von der Schutzgöttin mit der Verehrung ihres Bildes erst auf die Gens Pro- 
cilia überging, die Hut der Augenwimper, pro cilüs, indem cilia wie 
Rrepaga der Theil für das ganze Auge gebraucht wird, — sich unverkennbar 
ausspricht. 


V.u. VI. Zeus Larissaios und Athene Larissaia. 

"ER ange de Eorı rh Aapion Auds Emindnaw Aapıralav vads on Exwv 
ogodev. 70 Ö8 ayarua EvAov memomuevov cr Erı Errnnos A Em To BaSpw. 

Auf der Hochburg Larissa ist ein Naos des Zeus mit Beinamen La- 
rissaios ohne Dach, also hypäthral, sub dio, unter freiem Himmel, wie es 
für einen Höhen- und zugleich Lichtgott überhaupt, insbesondere aber für 
einen solchen Zeus sich erwarten läfst. Sein Standbild in Holz, also aus 
alter Zeit und Kunstschule, stand nicht mehr auf seiner Basis. Den bärtigen, 
lorbeerbekränzten Kopf dieses Zeus (Taf. II, 7), vor sich einen Zweig mit 
einigen kleinen Blättern und der Beischrift AAdI zeigen Silbermünzen von 
Larissa in Thessalien (°?), während Erzmünzen (Taf. III, 8) von Larissa in 
Syrien einerseits einen mit gleichem Blätterkranz geschmückten Zeuskopf 
und was das wichtigere ist, auf der Rückseite einen Thron mit der Umschrift 
AAPIEZAIQN THZ IEPAZ uns kennen lehren (°). Da in der Kunst der 
Thron häufig die Stelle des darauf sitzenden Richters vertritt, und des- 
halb auf Münzen (64) von Aivos (consilium Synonym von ßevAy Rath) uns 
begegnet, so irren wir wohl nicht, wenn wir hier in dem Symbol des Thro- 
nes den Character des Zeus ausgedrückt glauben, welcher als oberster Rich- 
ter die Geschicke der Sterblichen in seiner Gewalt hat und den wir als Auf- 
seher bei der Seelenabwägung, mit einem Stab als @pixrwp versehen, auf 
mehreren Vasenbildern bereits nachgewiesen haben. Erwägen wir, dafs 


(°2) Mionn. S. II, pl. XH, 3. Rückseite Kopf der Larissa. S. m. Zufluchtsgotth. Taf. III, 50. 
(©) Vaillant Rec. d. Med. T. II, p. 172. Pl. XXVII, 25. 
(°) Einfl. d. Gotth. auf d. Ortsn. II, S. 3. Müller D. a. K. II, 28, 298. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 373 


Aczırsa mit Aaga, Aare zusammenhängt und sors das Loos bedeutet, so 
leuchtet ein wie dieser mächtige, ethische Begriff dem Höhen- oder richtiger 
höchsten Gott zukommen kann. Demzufolge dürfte eine argivische (°) 
Erzmünze des M. Aurel in der halbnackt sitzenden bärtigen Figur 
mit vorgestreckter Rechten und einem Stab in der Linken das 
Bild des Zeus Larissaios uns vergegenwärtigen, die bildliche Anschauung 
desselben Gottes aber noch entschiedner in dem mit Adlerscepter in der 
Rechten thronenden Zeus eines berühmten apulischen (°) Kraters sich uns 
darbieten, insofern die beiden an der Lehne seines Thrones sichtbaren, aber 
bisher unberücksichtigten Schlangen auf die Lares, wie die darüber rund 
gearbeiteten Flügelknaben auf abzuwägende Seelen sich beziehen lassen. 

Dafs der Zeus Larisios den Strabo IX, p. 440 » bei Aufzählung der 
vielen pelasgischen Burgen und Städte die Larissa hiefsen, anführt, vom 
Zeus Larissaios, den Stephanus von Byzanz Aagırrevs nennt, sich nicht unter- 
scheidet leuchtet von selbst ein. 


Kal ’ASnv&s de vacs Errı Seas afıos. 

Paus. II, 25, 9: Kara de ryv &s "Erridaugov eiIelav Errı zwun ANTTE, vacs 
SE ’ASImv&s Ev aurn nal Eoavov ovdev rı Öahogov M TO Ev ängomoreı rn Aagiocy: Errı 
Ö8 0905 ümeg russ Ansoys 70 "Apaypalov, maraı Ö8 Saruselarwv Emi vayov TO vonu 
sirype. Bwioi de eisw &v aura, Aros re nal’Hpas. dervav oußgev odicw, EvrauIa 
Suourw. 

Paus. VII, 17, 3: "Axaicıs ö& öpoı zal ’HAsiors vis ugas morauds TE Aagı- 
vos nal AImvas Emil To moraus vaos Errı Angır alas. 

Paus. VI, 26, 5: ’Avdgı d& &s ’Ayalav iovrı EE"HAudes, Erra nal mevranovra 
sradıcı za Enarov Emi moranov einı Aagırov, nal "HAsios 0901 moes "Ayanüs TAs 
«ugas 6 morauos Errıv &p Av ö Aagınos: ra de er dgy,auorega ana Fpırı mg0s 
Sararon &pos mw 6’Agafos. 

Eine aufmerksame Prüfung dieser vier Stellen zeigt uns an verschie- 
denen Orten Culte gleichen Namens, deren Grundidee auch auf die Benen- 
nung von Berg und Flufs, ‚wo sie hervortreten, ihren namengebenden Ein- 


(°) Mionn. S. IV, 244, 155. M. Theupoli p. 899. 


(°°) Gerhard Mysterienbilder Taf. I. Arch. Zeit. 1844. Taf. XII. Panofka Zufluchts- 
gottheiten Taf. IV, 8. 


574 Pınorka: 


{lufs ausüben. Zuvörderst bemerken wir, dafs der Name des Flecken Lessa 
auf dem graden Weg nach Epidauros mit dem Naos und Schnitzbild der 
Athene nicht verschieden ist vom Namen der Hochburg Larissa und dem 
daselbst aufgestellten Standbild der gleichen Göttin. Die bereits ge- 
machte Bemerkung, dafs Larissa dasselbe wie Lara, Lasa bedeutet, findet im 
Vergleich dieser beiden Ortsnamen eine neue Begründung. Allein für den 
Charakter dieser Athene, wie er in ihrem Beinamen sich auspricht, ist der 
Zusammenhang mit Larissa und Lessa um so weniger zu übersehen, als wir 
demselben auch auf der Grenze von Achaja und Elis wiederum begegnen, 
wo an dem Flufs Larisos ein Naos der Athene Larissaia erbaut war. 
In älterer Zeit befand sich ein Vorgebirge am Meere daselbst mit Namen 
Araxos. Dieselbe Erscheinung des engen Zusammenhangs zwischen Araxos 
dem Berg (°”) und Larissos dem Flufs treffen wir wiederum in jenem Flecken 
Lessa, über welchem sich ein Berg hinzieht mit Namen Arachnaion der 
Spinnenberg. Ehemals zur Zeit des Inachos hatte er den Namen Sapy- 
selaton erhalten; auf demselben waren Altäre des Zeus und der Hera; 
wenn Regen nöthig war, wurde daselbst diesen Göttern geopfert. Die 
Naturerscheinung, dafs die Spinnen in der Wärme des Sommers Verkünde- 
rinnen des Regens werden, weiset darauf hin, dafs dieser Zeus in Lessa kein 
anderer als der besprochene Larissaios ist, den wir bereits strahlenbe- 
kränzt, aber mit einer Spindelin der Hand, neben sich seine Gemalin 
Hera, als Sonnen- und Regengott zugleich, auf Münzen der Gens 
Egnatia (°%) nachgewiesen haben. Dafs Araxos, wie Arachnion, von dgasıu 
reifsen, weben, spinnen, herzuleiten bedarf keiner weiteren Begrün- 
dung. Es verdient blos hervorgehoben zu werden, dafs der Begriff des 
Spinnens einerseits physisch in der Gnade des bei drückender Sonnen- 
hitze von diesem Zeus Larissaios ausgehenden Regens sich offenbart, — 
wodurch derselbe mit dem Zeus Panellenios von Aegina auf gleiche Linie 
tritt, und von dem Zeus Elakataios, dem Zeus Spinner, der sein Hieron 
auf dem Berg Elakataion (St. Byz. s. v.) in Thessalien hatte, sich nicht im 
geringsten unterscheidet; — allein andrerseits erscheint die ethische Seite 


(°°) Curtius Pelop. I, S. 426: „Das ganze Araxosgebirge erscheint von der Höhe des 
achäischen Gebirges herab wie ein kolossaler Dreizack.” Man denke an den Dreizack 
des Spinner Nereus. 


(°) S. m. Proben e. archäol. Comment. zu Pausan. Taf. IH, 11. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 575 


desselben Gottes nicht minder beachtenswerth, in sofern dieser unser Zeus 
Larissaios den Beruf des Schicksalsgottes woguos, noıgayerns durch dasselbe 
Symbol der Spindel unstreitig für sich in Anspruch nimmt. 

In welcher Kunstbildung aber beteten die Griechen diese 
Athene Larissaia an? Darüber geben durch die Umschrift AP unzweifel- 
hafte Silbermünzen von Argos (Taf. III, 9) Aufschlufs, indem sie als Rück- 
seite eines mit hoher Stephane geschmückten Herakopfes eine behelmte, 
lanzenwerfende, beschildete Athene zeigen in langer, schwerer 
Wollbekleidung und einem über beide Arme flügelartig herab- 
hängenden Peplos. (%) Dieselbe erscheint in völlig gleicher Kunstform 
auf thessalischen Münzen, bald mit dem eichenbekränzten Kopf des dodo- 
näischen Zeus (Taf. III, 10) auf der Vorderseite (7°), bald mit dem lorbeer- 
bekränzten des Zeus Larissaios (Taf. III, 11) auf Münzen von Erz (?!), und 
ward in Larissa und anderen Städten Thessaliens gewifs als Athene Larissaia 
verehrt. Im Tempel dieser Athene, welche von der Akropolis von Argos 
auch den Beinamen Akria entlehnte, befand sich das Grab des Akri- 
sios (’*), dem die Gründung des thessalischen Larissa am Flufs Peneios 
(Spinner) zugeschrieben ward (”?), welches ich auf Silbermünzen (’*) dieser 
Stadt in dem Bild einer auf einem Stuhl mit Schlangenk opf (nicht 
Schwanstuhl) sitzenden Spinnerin(’*) personifieirt glaube. Auf einer vol- 
center Prachtvase im Besitz des Marchese Campana (?°), deren Hauptseite des 
Zeus Goldregen in den Schoofs der noch schwer bekleideten, auf einer Kline 
ruhenden Dana& herabfallend zeigt, erblicken wir auf der Rückseite (Taf. III, 
12) durch griechische Inschrift bezeugt, diesen Akrisios mit weifsem 


(©) Bröndsted Reis. in Griech. II, S. 273. Hes. IHrzguyss" zu: MEgos YırWvos Fe megı 
7% »gasmeda. — Urssiyıe' 7 ra @20@ rWv ineriov. gehört zur thessalischen Tracht. 

(°°) Mionn. Rec. d. Pl. LXXT, 1. 

(') V. Rauch 25 uned. gr. Münzen Taf. I, 6. Vaillant. Rec. d. Med. I, p. 172. Pl. 
XXVII, 25. 

(°”) Clem. Alex. Protrept. p. 29. Sylb. Irrig meint Welcker Aeschyl. Trilog. S. 388 
Not. 658: „Eine falsche Anspielung auf den Namen lag vielleicht darin, dafs man im Tem- 
pel der Athene Akria in Argos das Grab des Akrisios anbrachte, oder war der Ort zufällig?” 

(°) St. Byz. v. Aagısza. 

(*) Arch. Zeit. 1849. Taf. IX, 5. 

(°°) Gerhard Danae, 14tes Winckelmannsprogramm, 1854. 


376 Pısorka: 


Haupt- und Barthaar, den Peplos über lang gefaltetem Ärmelchiton, in 
der Linken ein Scepter haltend, mit ausgestreckter flachen Rechten seine 
Rede begleitend. Ihm gegenüber vollendet ein durch Handwerkerschurz, 
zu den Füfsen liegendes Beil, und zwei andere schwer zu bestimmende Ge- 
genstände charakterisirter Künstler eiuen grofsen Kasten mit geöffnetem 
Deckel: an der langen Seite des Kastens bemerkt man als Schmuck zehn 
Sterne, und über diesen in der Mitte drei Augäpfel. In der Mitte der 
Scene hinter dem Kasten steht eine Frau den mit einer Strahlenstephane ge- 
schmückten Kopf dem Akrisios zugewandt; im linken Arm trägt sie einen 
nackten Knaben, dessen Haupt eine Binde schmückt, während die ausge- 
streckte Rechte einen Ball hält, offenbar Perseus im Arm seiner Mutter 
Dana&. Ihre erhobne Rechte im Zusammenhang mit ihrer Richtung des 
Fortgehen verräth ihren Widerstand gegen die von Akrisios ihr zugemuthete 
Aussetzung mit dem Kinde in dem daneben stehenden Kasten. Diesen hatte 
Akrisios anfertigen lassen, um so sich von seinem Enkel zu befreien durch 
den ihm das Orakel geweissagt hatte er würde seinen Tod finden, was sich 
bekanntlich denn auch später erfüllte, indem absichtslos beim Diskosspiel 
Perseus das Haupt des Akrisios traf. Inwiefern dieser Ball, dessen mittle- 
rer Gürtel an die in zwei Hemisphären getheilte Weltkugel erinnert, hier die 
Stelle des im Mythos bevorzugten Discus vertritt, fand ich (7%) in Folge der 
ersten Beschreibung dieses Gefäfses, wo dieser Umstand keine Berücksichti- 
gung fand, Veranlassung hervorzuheben und zu erläutern. Allein sobald 
wir uns erinnern, dafs Larissa laut schriftlicher Zeugnisse (?7) im Einklang 
mit den Münztypen der thessalischen (?°) Stadt Larissa als Ballspielende 
Frau (Taf. III, 13) personificirt ward, ergiebt sich noch eine engere lokale 
Beziehung dieses Attributs zu der dargestellten mythischen Scene, die ihrer- 
seits wohl Beachtung verdient. 

Was aber den Grofsvater dieses Perseus anbelangt, so können wir es 
dem König von Argos kaum verdenken, wenn er gegen derHH. Welcker (°°) 
und Gerhard (*°) aus seinem Namen Akrisios hergeleitete @zgırıa „Unver- 


(°°) Bull. d. Instit. arch. 1850. p. 138. 

) Suid. / Aagıca ebengigovse mau. 

(°°) Millingen Sylloge of anc. coins Pl. I, 26. 
(°) Trilogie 379. 

(°%) Dana& S. 10 no. 37. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 577 


stand” ernstlich protestirt und auf sein weifses Haupt- und Barthaar 
hinweisend seine namengebenden Schutzgötter Zeus Akraios und Kronos 
zu Hülfe ruft, die in gleichem weilsen Haar die Schneekoppe der Berg- 
götter verrathen. Daher auch die bisher übersehene Glosse des Hesychius 
"Argırias Koovos maga bevEw ihre vollkommne Richtigkeit hat, sobald man er- 
wägt, dafs der Name ’Axgirıos mit axgigw das Höchste, den Gipfel der 
Berge betreten zusammenhängt und Kronos einerseits den Gemal der 
Berggöttin Rhea darstellt und andrerseits im Beinamen Teowv der Greis, 
seine durch Bildwerke hinlänglich bezeugte Weifshaarigkeit motivirt. 


VI. Zeus Triopas. 

’EyrauSa avaSyuara vera zu aaa nal Zeus, Ecavov, Övo iv n meduxev, 
EyovöpIaAmovs, reirov de Emi roü nerwrou. Tovrov Tov Aia Igıauw baciv 
eivaı TW Aaouedovros marobov &v UrarIgw TNS aUANS Dgunevov, zul ore AAıraero Ümd 
“EAAyvwv "IAıcv, Emi Tovrou zarsbuyev 6 IIpıayıos rev Qwuov. Erel de ra Aaduga Eve- 
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Zeis re naray,Sovıos al Eman Tlegrepoveua. 

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Emomaev &bIarueis, onrıs din N & mansas, are &v Tals reıct als Asyousvaıs Anger 
aayovra rov aürov rourev Ye.  * 

Paus. VII, 46, 2: 3Ieväau 79 Kamaviws 70 Eouvov Tov Auds Edo9m Treu 
‘Epxetov. 

Des Pausanias ausführliche Beschreibung und treffende Erklärung die- 
ses merkwürdigen alterthümlichen Holzbildes des dreiäugigen Zeus Pa- 
troos in Troja finden wir zwar von Creuzer (°') beifällig angenommen, wäh- 
rend Schwenck (°?) in diesem Idol den Gott der drei Jahreszeiten, 
Lauer (°) den Herrn des Lichts und der Wärme erkennt, zugleich 


(°') Creuzer Symbolik IU, 195, 1, 43 ff. 
(°2) Andeut. S. 44. 


(#°) Lauer Mythol. 202 und 203. Gerhard gr. Mythol. I, $. 196, 1: „den dardanischen 
Zeus wargwos oder ägzeros, angeblich des Priamos.” Unsre Forschung lehrt wie sehr das 
„angeblich” unbegründet ist. Preller Gr. Myth. I, 95 **), 


Philos.- histor. Kl. 1854. Dddd 


578 PAnworka: 


aber an die Cyklopenähnlichkeit denkend, glücklicher einen Blitz- 
Zeus vermuthet. Allein die für Religion und Kunst aus dieser Stelle sich 
ergebenden so wichtigen Folgerungen zu ziehen haben sämmtliche Forscher 
auf beiden Gebieten bisher verabsäumt. Zwar konnte es Niemandem ent- 
gehen, sobald Pausanias erwähnt, aufser den zwei Augen an der gewöhn- 
lichen Stelle hatte dieser Zeus ein drittes auf der Stirn, dafs hierdurch seine 
Erscheinung mit der des Cyklopen Polyphem eine grofse Ähnlichkeit ge- 
winnt, wie ein flüchtiger Blick auf die Statue (Taf. III, 14) dieses lezteren (**) 
deutlich zeigt. Allein dafs dieser Cyklope in der pelasgischen Religion den 
Feuergott, den Hephaistos in dem Cyklus der jüngeren Götterdynastie, 
vertritt, verdiente ins Auge gefafst und die daran sich knüpfende Frage, ob 
etwa dem Zeus Patroos des Priamos der gleiche Character eines Feuer- 
gottes beizumessen sei, schon längst näher untersucht zu werden. Wenn 
ferner Pausanias berichtet, er habe in Troja im Hypaethron des Hofes 
gestanden, so leuchtet ein, dafs diese Stelle ihn dem Zeus Herkeios, 
dessen bildliche Darstellung gewöhnlich auf einen Heerd sich beschränkt (°°), 
sowie andrerseits der Hestia gleichsetzend, grade für die in Anregung ge- 
brachte Feuernatur dieses Zeus zu zeugen vermag. Um aber die Deu- 
tung, die Pausanias für diese Statue vorschlägt, richtig zu beurtheilen, dürfte 
es zweckiuäfsig erscheinen die Frage vorzulegen, au die griechische Kunst 
uns denn gar kein Bild dieses merkwürdigen Idols hinterlassen hat. Hierauf 
geben die Vasenbilder den kürzesten und befriedigendsten Bescheid. 

Auf einer volcenter, von Namensinschriften über den einzelnen Figu- 
ren begleiteten (Taf. III, 15) Vase des Euthymides (°°) erscheint in der 
Mitte zwischen Priamos und Hekabe ihr Sohn Hektor, im Begriff 
die Kriegsrüstung anzulegen. Der noch am Boden stehende Schild 
(Taf. IH, 15 a) trägt als Emblem einen bisher auf Silen bezogenen und 
daher nicht beachteten Kopf. Ich erkenne aber in demselben den Kopf 
unsres Zeus Triopas, genau entsprechend der Beschreibung des Perie- 
geten, mit dem dritten Auge über der Stirn. Allein das Vasenbild 


(%) Mus. Cap. St. I, 59, p. 144. Overbeck Gall. her. Bildw. XXXI, 19. Syrinx und rech- 
ter Arm sind moderne Restauration. Hes. rawzyv‘ robIarsov. v. Tamıas. 

(°) Creuzer Gall. d. a. Dram. Taf. V. Wieseler d. a. K. II, 34, 303. Panofka zur Er- 
klärung des Plin. no. 2. 


(°) Gerhard Auserl. Vas. III, 188. Panofka Namen d. Vasenbildner Taf. IV, 1. 


Archüologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 979 


leistet uns überdies noch einen Dienst, indem es eine andre Eigenthümlich- 
keit des Idols, die Pausanias verschweigt, zur Anschauung bringt, ich meine 
seine spitzen, langen Ohren. Nachdem unser College Bötticher (°7) 
an dem Helmschmuck der Athene Parthenos die Gegenwart der Greifen 
mit Rücksicht auf ihre langen und spitzen Ohren durch die Scharfsinnig- 
keit dieser Thiere gerechtfertigt hat — eine Idee, welche im Greifen als 
Begleiter der Dike (°°) und Nemesis sich noch unzweideutiger ausspricht —: 
tragen wir kein Bedenken, dieselbe Idee auch für unser Zeusbild zu benutzen. 
Denn im Zusammenhang mit jener Symbolik der Augendreizahl verdienen 
sie eine um so ernstere Beachtung als sie auf den Charakter des genau und 
fein hörenden Richters (°) hinweisen und an jenen mit dem Helios 
getheilten Vorzug des Höhen-Zeus erinnern, des Zeus der Alles auf- 
schaut und Alles aufhorchet (cs rar Ebop& zal mavr Eraxcva). Allein 
auf demselben Schild dürfen wir die Augäpfel, welche unterhalb des lang- 
bärtigen Zeuskopfes parallel den oberhalb sichtbaren Blumenornamenten uns 
entgegentreten, ebenso wenig vernachlässigen, als sie in Verbindung mit dem 
ungewöhnlichen Aug auf der Stirn ihrerseits zur Erkennung des Zeus Trio- 
pas beitragen. 

Nennt Pausanias aber diesen Zeus einen Zeus Patroos des Pria- 
mos, so kann es nicht befremden, seinen Kopf auf dem Schild des tapfersten 
Priamiden, desHektor wahrzunehmen. Mit Hülfe dieser Entdeckung 
gewinnt aber zugleich das 49te Fragment der Sapphogesänge (ed. Bergk) 
wo Zeis Eurwo vorkömmt, ein unerwartetes Licht, indem dieser noch uner- 
klärte Zeus Hektor schwerlich ein andrer sein dürfte als derjenige, 
dessen Kopf, als seines Schutzgottes und Namengebers, Hektor zum Zeichen 
seines Schildes wählte. 

Forschen wir aber nach einem vollständigen Standbild dieses Zeus 
Triopas, so gewährt uns ein merkwürdiges (°°) Vasengemälde (Taf. III, 16) 


(”) Archäol. Anzeiger Febr. u. März 1854. S. 427: der Greif als Bild der alles wahr- 


nehmenden Sagacität. 
(°) S. m. Gemmen m. Inschr. Taf. I, 32. 


(>) Lucian Calumnia: ’Ev deEig rıs avrd za Syrar, 7a Wr TaleyESy Eywv , Kızgoü 
Öetv rois ou Meidou meogeoızere, wo solche Greifenohren zu verstehen sind, während man 
bisher allgemein die Stelle von Eselsohren des Midas verstand, aus Milsachtung der 
griechischen Worte. 

(°°) Gerhard Arch. Zeit. 1851. Taf. XXVII, 2. 

Dddd2 


580 Pınsorka: 


die wünschenswerthe Anschauung, indem es in einem Dreiverein der 
höchsten Götter, die sämmtlich aufser ihren beiden Augen ein 
drittes (°!) über der Stirn zeigen, unseren Zeus Triopas in dem 
mit Donnerkeilund Blitz bewaffneten Zeus links vergegenwärtigt. 
Er scheint im Gespräch, vielleicht Streit mit dem als Gott der feuerspeienden 
Berge mit den beiden fast gleichen Attributen versehenen Feuer-Zeus, der 
in seiner Erscheinung als aper sus (°?) zugleich den Erd- und Unterwelts- 
Zeus verräth. Rechts steht auf beide Brüder hinblickend der Meer-Zeus 
der Erderschütterer Poseidon, den sein langer, felsenspaltender Dreizack 
und in der Linken ein gleicher Donnerkeil hinlänglich bezeichnen. 

Dieses Vasenbild wirft zugleich ein unerwartetes Licht auf Pausan. 
VII, 22, 6: ’Ev Deyzaiz de Eur Jaev Epb a REyirtwv Seuv" üyarukre 
de odını mnAoU 7 WEROIIAEVG, TOUTOLS KaTa Eros Eopruv ayourıy oUde rı dAAcıws N Hal Tu 
Arovusw dasiaıv‘ EArves. 

Der Name der Stadt Tritaea berechtigt auf eine Trias von Göttern 
zu schliefsen und die Benennung gröfste Götter (°°) auf die drei Väter 
des Weltalls in ihrer Eigenschaft als Tritopatores (°*) zu beziehen. 
Deshalb trugen wir kein Bedenken auf dem vorliegenden merkwürdigen 
Vasenbild diese Trias der gröfsten Götter zu erkennen, zumal auch 
ihre gleiche Kopfbedeckung an die der geistesverwandten Korybanten (°°) 
erinnert. Ohne das Symbol des Auges auf der Stirn, aber durch die ge- 
wöhnlichen Attribute unverkennbar als Zeus, Poseidon, Pluton, erscheinen 
dieselben auf Erzmünzen von Mitylene mit der wichtigen Umschrift 
©EOI AKPAIOI MITYAHNAIRN (°°) als Höhengötter von Mitylene, den 


(°') Durch das Verdienst des Hrn. v. Pauker (Gerhard Arch, Z. 1851. 32-34. S. 377-80) 
entdeckt. 

(°2) Vgl. Panofka Mus. Blacas pl. XIX, 2. p. 56. 

(®) Anders Gerhard Gr. Myth. I, Er der einen Dualismus der Dioscuren hier versteht. 

(*) Eußovasvs ö Irovrwv Hesych. Suid. rgrror«roges. Lob. Aglaoph. p. 754. Gerhard 
gr. Myth. I, 127: 4 nicht sowohl Feuerdämonen, als uranfänglichen Licht- und Geburts- 
gottheiten. Preller gr. Myth. I, 318: kosmogonische Windgötter, von denen man die ersten 
Menschen und allen Kinderseegen ableitete. 

() Paus. II, 24, 4. 

(°) Kopf des IEYC BOYAAIOC auf der Rückseite. Eckhel D. N. V. T. I, p. 504. 
Mionn. D. III, 46, 102. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. I]. Kap. 24. 551 


gröfsten Göttern von Tritaca (7) sich zur Seite stellend. Übersehen 
wir aber hiebei die Belehrung nicht, dafs das Beiwort ’Axgaicı in der griechi- 
schen Religion nicht ausschliefsend den Höhengottheiten anheimfällt, 
sondern — wie ja auch heutzutage von Spitzen (°°) der Behörden, selbst 
der unteren, die Rede ist, — in figürlicher Übertragung auf Wasser- und 
selbst Unterweltsgottheiten (°°) Anwendung findet. 

Haben wir aber den Kyklopengleichen Zeus Triopas in Ilion 
und Argos als Feuergott kennen gelernt, so wird man uns die Consequenz 
zu Gute halten, auch für den Zeus Mechaneus (?'°) bei dem die Argiver 
vor dem Auszug nach Ilion schwuren bis zur Eroberung der Stadt im Kampf 
auszuharren, wegen seines eigenthümlichen Beinamens sinnreicher Hand- 
werker, den gleichen Charakter eines Feuer- und Künstler-Zeus (!"') 
in Anspruch zu nehmen und wohl nächst dem erhobnen Blitz noch einen 
Hammer in der andren Hand bei ihm vorauszusetzen. Paus. I, 22, 2. In 
Argos regav d& ro0 radeu (des Pelasgos, Sohn des Triopas) xaAzeiiv &rrıv ei 
ueya, üveysı dt auto dyaruara doyale, "Agreuıdos al Aucs zaı ASyvas. (3) Asundas 
JEV oUv Ev Tols Emenw Emomss, Myyavews ro ayaAua evar Auss, xal "Agyelwv &bn 
vous Em Irov GToaTEUTaVTaS Evranıa öuorau magayevew mohsuouvras ECT av 78 
"Tıov Awow, 7 Mayouevous reAsury pas era. (1927 

Zum Schlufs werfen wir noch einen Blick auf den Kasten (Taf. III, 10) 
den Akrisios für Dana@ und Perseus anfertigen liefs, überlassen aber dem ge- 
neigten Leser die Entscheidung, ob die eigenthümlichen, aber bisher unbe- 


(°”) Curtius Pelop. I, S. 433: Tritaea die am höchst gelegene Stadt Achaja’s. 
(°®) Callim H. in Joy. v. 81: 1920 Ö'auros 
® ; BER 
Azons ev mroriencw, 2moVıos owe Ötznzı 
\ EAN = CET) Be 
Acov umo FRoANG, OT EWTRAD ITUvouci. 

1) Vgl. Soph. Antig. v. 340 Sewv re av Ümeprarer, Tv. 

(‘°) Bergk Monatskunde S. 17 u. ff. Paus. VII, 36, 3. Bei Megalopolis Naos des Aga- 
thos Theos und Hieron. 

‘ 

(1) Der Athene Machanitis or: Boursunaruv Esrıw 5 Seös mavroiwv zui ETRTEY UAIAE- 
Fur sügerc. Paus. VIH, 31, 3. Im Naos der Aphrodite in Megalopolis Hermes von Holz 
und ein Xoanon der Aphrodite, die Extremitäten von Marmor. iv de ZmizAnsw N Sew 

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MeV Yoga EmtTEeyunTels, Tavroie de auSgumars dvevenmeve &5 Aoyous erziv. 
£) ’ \\ 4 \ 2 ” . 

(%) Hes. Th. 146: isyus 7 70e Bin zar uyyaraı Yaav im’ eoyors. im engsten Zu- 

sammenhange mit dem Kyklopen. 


582 PAnorka: 


achteten drei Augäpfel an so in die Augen fallender Stelle, nur als Be- 
schläge, vielleicht Nägel anzusehen sind, oder zugleich eine Anspielung auf 
den Zeus Triopas von Larissa, den der Kastenanfertiger als seinen Schutz- 
gott verehrte, enthalten. 


Inhalt der Erläuterungstafeln. 


Tafel I: 


4. Kopf des Zeus Akraios IEYC AKPAIOC. Rv. Löwe auf eine Handpauke tretend 
CMYPNAI®N. Erzmünze von Smyrna. 

2. Hera Akraia an der Spitze des Dreigöttinnenzugs zum Urtheil des Paris. Von einer 
nolanischen 'Trinkschale im kgl. Museum. 

3. Kopf der Juno Lanuvina auf einem Denar der Gens Roscia. 

4. Juno Lanuvina lanzenwerfend, Denar der Gens Procilia. 

5. Hera Akraia im Lanzenkampf mit Herakles in Gegenwart von Poseidon und Athene; 
volcenter Amphora im brittischen Museum. 

5a. Rückseite derselben Amphora, mit einer ringsumlaufenden Reihe von dieser Hera heili- 
gen Krähen. 

6. Die Delphischen Gottheiten den Apollon Pythaeus in seinem Nachbarbezirk 
besuchend; choragisches Basrelief der Villa Albani. 

7. Helena vor der mörderischen Verfolgung des Menelaos zum Altar des Apollon Pythaeus 
flüchtend: Vase des Wiener Antikenkabinets. 

8. Der Flufs Hypsas als nackter Ephebe mit einer Schale und einem Zweig vor schlangen- 
umwundenem Altar. Silbermünze von Selinunt. 


Tafel I. 


1. Apollon Deiradiotes einen Widder köpfend am lorbeerumschlungenen Altar; Gemme 
des Leidener Museums. 

2. Apollo Deiradiotes mit dem Messer den knieenden Marsyas zu schinden im Begriff. 
Tischbeinsches Vasengemälde. 

3. Apollo Deiradiotes in Kitharodenstola, die Kithara vor den Fülsen, das Messer in 
der Rechten, in gleicher Absicht; apulisches Vasenbild. 

4. Apollo Tortor mit dem Kopf des Marsyas in der einen, dem Messer in der andern 
Hand; Marmorstatue der Galleria Giustinianı zu Rom. 

5. Apollo Conservator mit Lorbeerzweig und Kithara; auf römischer Kaisermünze. 


RD 


10. 
11. 


Archäologischer Commentar zu Pausanias B. II. Kap. 24. 383 


Perseus mit dem Medusenkopf und Schwert; Erzmünze von Ikonion. 
Silenskopf auf einer Erzmünze von Silandos. 

Kopf des jugendlichen Mondgottes Men auf einer Erzmünze von Silandos. 
Mondgöttin mit brennender Fackel und Mohnstengel; Erzmünze von Silandos. 
Silen- und Pankopf einander im Rücken; Gemme. 

Minotaurenthauptung durch Theseus mit gezücktem Schwerdt; Innenbild einer 
volcenter Kylix des Doris, im brittischen Museum. 

Argosenthauptung durch Hermes, auf einer volcenter Amphora im brittischen 
Museum. 

Ein Mann der einen Ziegenbock schlachten will; Siegelring des Dorio. Karneol im 
kgl. Museum. 


Tafel I. 


Athene Oxyderko neben Diomedes dessen Fingerwunde Sthenelos verbindet; von 
einer archäischen volcenter Vase. 

Auge hinter behelmtem Athenekopf; Silbermünze von Leukas im brittischeu 
Museum. 

Athene Oxyderko als ıöyrrs mit Granatblüthe zwischen den Fülsen; Gemme. 
Athene Oxyderko mit der Beischrift LAP. Plasma des Thorwaldsenschen Museums. 
Auge unter einem Delphin; Rv. Granatfrucht: Silbermünze von Side. 
Granatfrucht über einem Delphin; Rv. behelmter Athenekopf: Silberm. von Side. 
Lorbeerbekränzter Kopf des Zeus Larissaios mit einem Zweig kleiner Blätter vor 
sich: Silbermünze von Larissa in Thessalien. 

Gleichbekränzter Kopf des Zeus Larissaios; Ry. Thron: Erzm. v. Larissa in Syrien. 
Athene Larissaia in langer schwerer Wollbekleidung, vorschreitend, lanzenwerfend; 
Rv. Kopf der Argivischen Hera: Silbermünze von Argos. 

Athene Larissaia; Rv. Dodonäischer Zeuskopf; thessalische Silbermünze. 
Dieselbe Göttin; Rv. Lorbeerbekränzter Kopf des Zeus Larissaios auf thessali- 
schen Erzmünzen. 

Dana&@ mit Perseus der einen Ball hält, im Arm, hinter dem Kasten an dem der 
Künstler im Auftrag des Königs Akrisios noch arbeitet: Rückseite einer ausgezeich- 
neten volcenter Amphora im Museum des Marchese Campana zu Rom. 

Larissa Ball spielend; Rv. sprengendes Pferd; Silberm. von Larissa in Thessalien. 
Der Cyklop Polyphem und Akis; Marmorstatue im Capitolinischen Museum zu Rom. 
Rüstung des Hektor zwischen Priamos und Hekabe; volcenter Vase des 
Euthymides. 


15a. Hektors Schild mit dem Kopf des Zeus Triopas; auch Zeus Hektor genannt. 


16. 


Zeus Triopas ın der Trias der grölsten Götter von Tritäa; Vasenbild. 


Berichtigungen. 


S.471 2.13 v. u. dät für des. 
- 472 - 


476 
481 
us 
483 
490 
491 
500 
500 
509 
510 
512 
514 
521 
522 
537 
542 
543 


6 ner für zer. 

16 oder veu für oder van. 

5 dem für den. 

7 v. u. yu-sma für yus-ma. 

2 Aygvaov (zweimal) für Ajevasv. 
12 v. u. lang für lang. 

4 v. u. aus für oder. 

4 abi für abi. 

4 v. u. udE für Ude. 

4 v. u. AjıIuea für Ads. 

19 buvr für huva. 

1 die für der. 

16 % für Y. 
16 #Evdcıy für nevdary. 
14 v. u. den für dem. 

20 gat für gat. 
16 wallisische für wallische. 
8 areje für argje. 


Zur der. Ah.des Herrn lancfica : Irchdel. Lommentar zıu kassanias I. 4. Taf. 
Mist Fhit Klasse. 1834 . Br D2 year ei 2 k 


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